Meine Nachbarschaft: Winzersteige
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Licht ins Dunkel bringen
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7836 entstanden aus Vorlage: OF 340/16 vom 17.11.2025 Betreff: Licht ins Dunkel bringen Der Magistrat wird gebeten, Licht ins Dunkel zu bringen und eine oder mehrere insektenfreundliche Lampen unter der Brücke am Fritz-Schubert-Ring anzubringen. Begründung: Der Weg unter der Brücke wird gerne genutzt, weil er fast ohne Hindernisse nach Bergen führt, man die steile Treppe an der Schönen Aussicht nicht nehmen muss und er auch besser mit einem Kinderwagen befahrbar ist. Er hat aber keine Beleuchtung, was gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit wichtig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein
Holzbrücke über der Straße Neuer Weg durch neues Bauwerk ersetzen
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6027 entstanden aus Vorlage: OF 306/16 vom 30.10.2024 Betreff: Holzbrücke über der Straße Neuer Weg durch neues Bauwerk ersetzen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die marode und laut Auskunft des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) nicht mehr zu rettende Holzbrücke über der Straße Neuer Weg möglichst zeitnah durch ein neues Brückenbauwerk ersetzt wird. Der derzeit in diesem Bereich als Ersatzmaßnahme geplante Fußgängerüberweg kann nur eine Übergangslösung sein. Begründung: Die seit mittlerweile mehreren Monaten gesperrte Holzbrücke über dem Neuen Weg ist laut Auskunft des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) nicht mehr zu retten und soll noch im Dezember dieses Jahres abgebaut werden. Als Ersatzmaßnahme ist lediglich ein Fußgängerüberweg geplant, eine neue Brücke ist derzeit nicht vorgesehen. Als Begründung dafür werden Personalengpässe und fehlende Brückenbauingenieure beim ASE genannt. Unabhängig davon, dass diese Brücke seit Jahrzehnten zum Stadtbild von Bergen-Enkheim gehört, stellt sie schon alleine aus topografischen Gründen eine logische Verbindung für Fußgänger zwischen der Straße Am Rebenborn und dem Heinrich-Bingemer-Weg dar. Von daher ergibt diese Brücke Sinn und hat eine Daseinsberechtigung auch für die Zukunft, zumal sie Bestandteil des offiziellen Schulwegplans der Stadt Frankfurt für die Schule am Hang ist. Nur ein neues Brückenbauwerk kann Fußgängern und insbesondere Schulkindern an dieser Stelle das völlig gefahrlose Überqueren des Neuen Wegs ermöglichen. Anwohner zeigen sich entsetzt darüber, dass diese lieb gewonnene Brücke jetzt entfernt werden soll. Zudem würden durch den Fußgängerüberweg Parkplätze entfallen, die im Neuen Weg ohnehin bereits Mangelware sind. Der Verlust der Holzbrücke würde zudem zu einer weiteren Verödung des Stadtbilds von Bergen-Enkheim führen. Ein neues Bauwerk hingegen könnte sowohl architektonisch als auch gestalterisch einen positiven Akzent für den Stadtteil und seine Bewohner setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 424 Antrag vom 07.04.2025, OF 317/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 66-0
Straßenkreuzung Riedstraße/Röhrborngasse
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5694 entstanden aus Vorlage: OF 283/16 vom 04.06.2024 Betreff: Straßenkreuzung Riedstraße/Röhrborngasse Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Riedstraße/Röhrborngasse verkehrssicherer zu gestalten. Hierzu könnte entweder ein Parkverbot auf der Riedstraße auf einer Strecke von mindestens 10 Metern vor der Kreuzung oder die Installation eines Verkehrsspiegels, der eine Sicht von der Röhrborngasse auf die Riedstraße ermöglicht, eingerichtet werden. Begründung: Autofahrer auf der Röhrborngasse, die rechts in die Riedstraße abbiegen möchten, geraten leicht in gefährliche Situationen, weil häufig Fahrer auf der Riedstraße bis zum Brunnen parkenden Autos ausweichen müssen, wodurch die Riedstraße fast zur Einbahnstraße wird. Die Einsicht in die Riedstraße an dieser Kreuzung ist dadurch sehr schwer, weil man zeitgleich auf Fahrzeuge aus beiden Richtungen achten muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2038 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Nahverkehrsplan 2025+
Antrag vom 08.05.2024, OF 274/16 Betreff: Nahverkehrsplan 2025+ Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird der Nahverkehrsplan 2025+ für den OBR 16 in der ausgewiesenen Form umgesetzt (Stand 21.12.2021)? 2. Wann soll die Umsetzung erfolgen? 3. Die Haltestellen Florianweg und Triebstraße werden vom Bus 42 nicht mehr angefahren. Dieses übernimmt der Bus 551. Was ist mit der Haltestelle Rangenbergstraße/Riedschule (befindet sich auf der Riedstraße)? Wie wird diese Haltestelle bedient? Begründung: Auf der Homepage von traffiQ ( www.traffiq.de/traffiq/planungen-und-projekte/nahverkehrsplan.html ) finden sich "Wichtige Leitlinien für einen besseren Nahverkehr", in dem auch von einer Anbindung des Neubaugebietes Leuchte die Rede ist. Der Ortsbeirat begrüßt die Anbindung des Neubaugebietes an den ÖPNV. Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass Straßen bzw. Haltestellen nicht mehr angefahren werden und Bürger das Nachsehen haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 966 2024 Die Vorlage OF 274/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Ortsbeiratsmittel für die Neubeschilderung der Wege in das Naturschutzgebiet „Berger Hang“
Antrag vom 08.04.2024, OF 255/16 Betreff: Ortsbeiratsmittel für die Neubeschilderung der Wege in das Naturschutzgebiet "Berger Hang" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat die Neubeschilderung der vom Fritz-Schubert-Ring in das Naturschutzgebiet "Berger Hang" abgehenden Wege - Am Hinkelrain - Wilhelm-Koch-Weg - Mittelweg zu veranlassen. Die Beschilderung soll so gestaltet sein, dass sie mit dem Charakter des Naturschutzgebiets sowie der dort befindlichen Streuobstwiesen harmoniert, aber zugleich gut lesbar, von beiden Seiten sichtbar und möglichst witterungsbeständig ausgeführt ist. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget bis maximal insgesamt 3.000 EUR zu finanzieren. Begründung: Die derzeit am Fritz-Schubert-Ring vorzufindende Beschilderung der in das Naturschutzgebiet "Berger Hang" führenden Wege "Wilhelm-Koch-Weg" und "Mittelweg" ist stark verwittert und vermoost (Fotos 1 + 2). Zudem sind die Schilder nur aus Richtung Enkheim kommend beschriftet, die Rückseite (von Bergen kommend) ist jeweils unbeschriftet. Die Beschilderung des Weges "Am Hinkelrain" weicht in der Ausführung von den vorgenannten Schildern komplett und ist ebenfalls stark verwittert (Foto 3). Das Naturschutzgebiet "Berger Hang" mit seinem kostbaren Kulturgut der Streuobstwiesen hat eine herausragende Bedeutung für den Stadtteil Bergen-Enkheim und ist auch ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Menschen in unserer Stadt. Die derzeit vorzufindende Beschilderung der Wege am Fritz-Schubert-Ring, die in das Naturschutzgebiet führen, ist weder ästhetisch ansprechend noch wird sie dessen Bedeutung gerecht. Im Sinne der Verschönerung unseres Stadtteils ist daher die Erneuerung der Schilder in ansprechender Gestaltung eine sinnvolle Maßnahme, die dementsprechend mit Mitteln aus dem Budget des Ortsbeirats finanziert werden kann. Eine leichtere Auffindbarkeit der Wege und damit eine bessere Orientierung für Spaziergänger und Erholungssuchende sind weitere positive Effekte, die aus deren Umsetzung resultieren. Fotos 1 bis 3 (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 255/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 3 CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen 2 CDU und BFF (= Annahme)
Wirtschaftswege im Naturschutzgebiet „Berger Hang“
Antrag vom 08.04.2024, OF 256/16 Betreff: Wirtschaftswege im Naturschutzgebiet "Berger Hang" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1) möglichst zeitnah die Instandsetzung der Wirtschaftswege "Am Hinkelrain", "Wilhelm-Koch-Weg" und "Mittelweg" im Naturschutzgebiet "Berger Hang" in Bergen-Enkheim zu veranlassen und diese wieder passierbar zu machen, da der aufgeweichte Untergrund an zahlreichen Stellen von tiefen Furchen durchzogen ist und die Wege dort kam noch passierbar sind (Fotos 1 -3, jeweils nur beispielhaft) 2.) die Entfernung eines umgestürzten Baumes im "Wilhelm-Koch-Weg" zu veranlassen, der diesen bereits seit mehreren Monaten komplett blockiert (Foto 4) 3.) zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, ob - und falls ja, von welchen Fahrzeugen bzw. von welchem Personenkreis - der Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" befahren werden darf, da der Magistrat in seiner ST 288 vom 27.01.2023 ausführt, dass dieser Bereich nicht befahren werden dürfe und daher eine Schotterung auf der gesamten Wegelänge nicht erforderlich sei. Diese Aussage des Magistrats steht jedoch im Widerspruch zu dem dort angebrachten Vorschriftzeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art), welches durch Zusatzzeichen 1024-17 "Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, frei" eingeschränkt ist (Foto 5). Zudem zeigen die tiefen Fahrspuren und auch eine durch Rasengitter und Pflasterplatten befestigte Zufahrt zu einem privaten Grundstück (Foto 6), dass die Anlieger diesen Weg auch mit ihren Kfz nutzen 4.) die Verkehrszeichen an der Zufahrt zum Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" vom Fritz-Schubert-Ring aus gegebenenfalls neu anzuordnen. Begründung: Nach der Winterperiode 2023/24 und den ergiebigen Niederschlägen der letzten Monate sind die Wirtschafts-wege "Am Hinkelrain", "Wilhelm-Koch-Weg" und "Mittelweg" im Naturschutzgebiet "Berger Hang" in Bergen-Enkheim nur noch schwer passierbar, da der stark aufgeweichte Untergrund von tiefen Furchen durchzogen ist. Im "Wilhelm-Koch-Weg" blockiert zudem seit mehreren Monaten ein umgestürzter Baum den gesamten Weg. Das Problem der Durchnässung und des schlechten Zustands der Wirtschaftswege im Naturschutzgebiet "Berger Hang" ist nicht neu, zuletzt hatte der Ortsbeirat mit der OM 1860 vom 22.03.2022 darum gebeten, den Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" wieder in Stand zu setzen. Dem ist der Magistrat gemäß seiner ST 288 vom 27.01.2023 im Sommer letzten Jahres auch nachgekommen, jedoch hat er den Weg "Am Hinkelrain" nur partiell mit Schotter ausgebessert. Der Hinweis des Magistrats in seiner Stellungnahme, dass dieser Bereich nicht befahren werden dürfe und daher eine Schotterung auf der gesamten Wegelänge nicht erforderlich sei, steht jedoch nicht nur im Widerspruch zu den dort vorzufindenden Verkehrszeichen, sondern offensichtlich auch im Gegensatz zur gelebten Realität. So berichten Spaziergänger, die dort regelmäßig im Matsch stehen und sich mit unpassierbaren Wegen konfrontiert sehen, davon, dass diese Wege mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art, teils auch mit Anhänger, befahren werden, um Material in die dort befindlichen Gärten zu transportieren. Daher erscheint es dringend geboten, dass der Magistrat jetzt nicht wieder nur eine partielle Ausbesserung an den derzeit betroffenen Wegstücken veranlasst, sondern die Gesamtsituation einer grundlegenden Prüfung unterzieht und geeignete Maßnahmen einleitet, die der Zerstörung der Wirtschaftswege dauerhaft entgegenwirken, damit Spaziergänger diese zukünftig bei jedem Wetter mit ungetrübter Freude nutzen können. Foto 1: Ludwig-Emmel-Weg, Foto 2: Wilhelm-Koch-Weg, (c) Dorothe Bogner (c) Dorothe Bogner Foto 3: Mittelweg, (c) Dorothe Bogner Foto 4: Wilhelm-Koch-Weg, (c) Dorothe Bogner Foto 5: Verkehrszeichen Ludwig-Emmel-Weg, Foto 6: Zufahrt privates Grundstück am (c) Dorothe Bogner Ludwig-Emmel-Weg, (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 256/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Rohrverbindung zwischen Wassergraben im Mittelweg und Kanal wiederherstellen
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3905 entstanden aus Vorlage: OF 180/16 vom 26.04.2023 Betreff: Rohrverbindung zwischen Wassergraben im Mittelweg und Kanal wiederherstellen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die unterirdische Rohrverbindung zwischen dem Wassergraben im Mittelweg und dem Kanal (gegenüber der Liegenschaft Fritz-Schubert-Ring 18) umgehend wiederhergestellt wird, um so zu verhindern, dass überschüssiges Oberflächenwasser oberirdisch über die Straße und den Gehweg in den weiter unten im Fritz-Schubert-Ring befindlichen Kanaldeckel abläuft. Begründung: Der Wassergraben im Mittelweg wird seit mehreren Jahren über eine von der Stadt Frankfurt hergestellte Rohrverbindung in den Kanal gegenüber der Liegenschaft Fritz-Schubert-Ring 18 entwässert. Diese Rohrverbindung ist offensichtlich nicht mehr intakt oder verstopft, sodass das Hangwasser - je nach Niederschlagsmengen in einer mehr oder weniger breiten "Fahne" - über die Straße und den Bürgersteig in den nächstgelegenen Kanaldeckel im Fritz-Schubert-Ring abläuft (siehe Fotos). Neben einer Beschädigung des viel befahrenen Wirtschaftswegeanschlusses durch die hieraus resultierende Durchnässung sowie der damit einhergehenden Verschmutzung kann das Oberflächenwasser bei Frost gefrieren, was früher bereits zu Unfällen in diesem Bereich geführt hat. Die Wiederherstellung der unterirdischen Rohrverbindung zwischen dem Wassergraben und dem Kanal sollte daher umgehend erfolgen. Foto 1 + 2 ((c) Dorothe Bogner): Defekte oder verstopfte Rohrverbindung zwischen Wassergraben und Kanal im Mittelweg Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1761 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 290 Aktenzeichen: 66-0
EASY-Shuttle am Berger Hang
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3541 entstanden aus Vorlage: OF 158/16 vom 18.01.2023 Betreff: EASY-Shuttle am Berger Hang Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der derzeit im Riederwald getestete EASY-Shuttle auch in einer Hanglage wie in Bergen-Enkheim eingesetzt werden könnte und falls ja, ob in Zukunft in Bergen-Enkheim eine Teststrecke eingeführt werden kann. Begründung: Der autonome elektrische Shuttle EASY wird derzeit im On-Demand-Betrieb im Frankfurt-Riederwald getestet. Bergen-Enkheim ist von einer steilen Hanglage gekennzeichnet, was den Fußweg - insbesondere für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Kinder mit Rucksäcken - trotz kilometermäßig kurzer Wege beschwerlich macht. Ein solcher Bus würde dementsprechend trotz einer kurzen Strecke in Bergen-Enkheim sehr viel Nutzen bringen. Gleichzeitig könnte so auch die Möglichkeiten der Technologie in einer Hanglage getestet werden - sofern das grundsätzlich technisch möglich ist. Wünschenswert wäre z. B. ein Pendelbetrieb ähnlich des Betriebs am Mainkai 2021 auf dem Fritz-Schubert-Ring zwischen dem Parkplatz Riedbad und dem Hotel Schöne Aussicht, einer Strecke von circa 900 Meter Länge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1213 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92-11
Kunst- und Gestaltungsprojekt „Besitz und bespielbare Stadt“
Antrag vom 06.12.2022, OF 151/16 Betreff: Kunst- und Gestaltungsprojekt "Besitz und bespielbare Stadt" Der Ortsbeirat stellt aus seinem Ortsbeiratsbudget 15.000 Euro für das Kunst- und Gestaltungsprojekt "Besitz und bespielbare Stadt" des Ortsbeirates zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in Zusammenarbeit mit der Kinderbeauftragten ein Konzept erarbeitet, das es nun weiter umzusetzen gilt. In der aktuellen Wahlperiode sind Projektarbeiten an den Standorten a) unter der Brücke Fritz-Schubert-Ring b) Schelmenburgplatz vor der Buchhandlung c) Fritz-Schubert-Ring, Verlängerung Speierlingweg geplant. Aktuell soll zusammen mit dem Grünflächenamt die Gestaltung des Standortes unter der Brücke des Fritz-Schubert-Rings realisiert werden. Hierfür entstehen Kosten für Künstlerhonorare, das Material sowie für die Gestaltung der Objekte in Höhe von insgesamt 15.000 Euro, die vom Ortsbeirat finanziert werden. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 186 2022 Die Vorlage OF 151/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Tempo 30 auf dem Fritz-Schubert-Ring talwärts anordnen
Antrag vom 25.09.2022, OF 137/16 Betreff: Tempo 30 auf dem Fritz-Schubert-Ring talwärts anordnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt Fritz-Schubert-Ring talwärts zwischen der Straße Heinrich-Bingemer-Weg und der Riedstraße ein Tempolimit von 30 km/h anzuordnen. Die rechtliche Grundlage gemäß § 45 der StVO ist gegeben, da dort aufgrund des starken Gefälles häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird und es in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen Unfällen auf diesem Streckenabschnitt gekommen ist. Begründung: In seiner ST 2009 vom 09.09.2022 hat der Magistrat klargestellt hat, dass es Kommunen aufgrund der geltenden Rechtslage derzeit nicht möglich ist, die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit generell auf 30 km/h zu begrenzen. Ausnahmen von der innerörtlich grundsätzlich geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sind nur unter sehr strengen Maßgaben zulässig. Der Fritz-Schubert-Ring erfüllt diese Maßgaben, denn dort ist derzeit schon eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h angeordnet. Die stark abschüssige Strecke verleitet Autofahrer jedoch regelmäßig dazu, sich dennoch mit überhöhter Geschwindigkeit fortzubewegen, was in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen leichteren und schwereren Unfällen auf dieser Gefällstrecke zur Folge hatte, auch mit Todesfolge. (siehe Bericht HR-Fernsehen vom 23.02.2022 "Wohnen am Unfallschwerpunkt | maintower", https://youtu.be/8GG8abAsRcc) Um zukünftigen Unfällen auf diesem Streckenabschnitt vorzubeugen, erscheint die Anordnung eines Tempolimits von 30 km/h talabwärts geboten, wozu § 45 der StVO die rechtliche Grundlage bietet. Da sich auch der Schulweg der Hangschule und das stark frequentierte Riedbad mit den Bushaltestellen der Linie 42 "Heinrich-Bingemer Weg" und "Riedbad" an diesem Straßenabschnitt befinden, bringt Tempo 30 in diesem Bereich auch eine erhöhte Verkehrssicherheit für Passanten, insbesondere Kinder und Jugendliche, mit sich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 137/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, FDP und LINKE gegen 2 GRÜNE und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE
Spielplätze in Bergen-Enkheim II
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2493 entstanden aus Vorlage: OF 128/16 vom 13.06.2022 Betreff: Spielplätze in Bergen-Enkheim II Vorgang: OM 993/21 OBR 16; ST 412/22 1. Die Stellungnahme des Magistrats, ST 412, beantwortet bei Weitem nicht die Fragen aus der Anregung des Ortsbeirates. Deshalb wird der Magistrat aufgefordert, folgende fehlende Informationen nachzureichen. Zu Ziffer 1. der Anregung OM 993: Der Ortsbeirat wollte eine Gesamtübersicht für den Stadtteil, wann welche Spielgeräte abgebaut wurden und wann sie ersetzt werden. Der Magistrat teilte aber lediglich mit, dass er eine Aufstellung von Spielgeräten, die ersetzt werden sollen, zur Verfügung stellen könne, ohne diese anzufügen. Auf die anderen Wünsche wird nicht eingegangen, wenn man davon absieht, dass Aussagen über den Zeitpunkt des Aufbaus von Ersatzspielgeräten nicht vorgenommen werden können. Zu Ziffer 2. der Anregung OM 993: Auf diese Fragen wurde in der Stellungnahme überhaupt nicht eingegangen. Im Gegenteil musste der Ortsbeirat feststellen, dass mit der bisherigen Praxis fortgefahren wurde. Spielgeräte in Bergen-Enkheim verschwinden und keiner weiß Bescheid, nicht einmal die Kinderbeauftragte wird informiert. Zu Ziffer 4. der Anregung OM 993: Der Magistrat teilt mit, dass die Spielplätze Röhrborngasse/Schule am Hang und Berger Marktplatz weiterhin im Investitionsprogramm stehen, aber was ist mit dem Spielplatz Heinrich-Bingemer-Weg? 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob Spielplätze im Bereich des Baugebietes Leuchte vorgesehen sind und wie aktuell die öffentlichen Spielplätze in Bergen-Enkheim ausgestattet sind. Begründung: Zu Ziffer 1. der Anregung OM 993 Sieht es der Magistrat als notwendig an, dass Informationen mehrfach angefordert werden müssen, um nachzuweisen, dass ein echtes Interesse besteht? In diesem Fall bekräftigt der Ortsbeirat seinen Wunsch nach den erbetenen Informationen. Diese betreffen nicht nur die Liste, welche Spielgeräte aufgestellt werden, sondern alle Fragen der Ziffer 1. Bei allem Verständnis für die Situation im Grünflächenamt, ist es nicht hinnehmbar, dass der Magistrat die Kinderbeauftragten nicht in Entscheidungen einbindet oder den Ortsbeirat informiert. Es muss doch möglich sein, die Ortsbeiräte ebenso über die geplanten Maßnahmen auf Spielplätzen zu informieren, wie es bereits bei Baustellen oder zu fällenden Bäumen geschieht. Denkbar wäre auch ein regelmäßiger Besuch des zuständigen Mitarbeiters, der die im Ortsbezirk geplanten Maßnahmen vorträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 993 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 412 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2453 Aktenzeichen: 67 2
Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad - Planung und Umsetzung mit Priorität
Antrag vom 18.06.2022, OF 120/16 Betreff: Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad - Planung und Umsetzung mit Priorität Der Ortsbeirat möge beschließen, dass sich der Magistrat dafür einsetzt, bei der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplanes Frankfurt am Main (GVP) die Verlängerung der U-Bahn von der jetzigen Endstation in Enkheim über die Leuchte bis zur einer neuen Endstation Riedbad ins Vorschlagsnetz als empfohlene Maßnahme aufzunehmen und die entsprechende Planung sowie Umsetzung mit hoher Priorität voranzubringen. Begründung: Die Verlängerung der U-Bahn über die Leuchte bis zum Riedbad wurde bereits im GVP 2005 als Option aufgenommen. Eine entsprechende Planung wurde aber nicht weiter vorangetrieben. Die Verlängerung der U-Bahn sollte bei der Fortschreibung des GVP - Teil Schiene 2030+ - als empfohlene Maßnahme aufgenommen, so schnell wie irgend möglich geplant und mit hoher Priorität umgesetzt werden. Der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ist für die Bevölkerung und die Stadt Frankfurt aus vielen Gründen erforderlich. Aufgrund der schwierigen Verkehrsanbindung des Stadtteils Bergen-Enkheim über die Straße ins Stadtzentrum besteht der dringliche Bedarf eines schienengebunden Anschlusses von ganz Bergen-Enkheim an das bestehende U-Bahn Netz. Die seit Jahrzehnten angedachte Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad ist zur Erreichung dieses Ziels die kostengünstigste, am wenigsten in die Natur eingreifende und nicht zuletzt am schnellsten umsetzbare Lösung. Die Leuchte ist bereits so gestaltet, dass in der Mitte Fahrspuren für die U-Bahn oberirdisch verlegt werden können - im zweiten Teil der Verlängerung wäre die Verlegung der Schienen parallel zu Fahrbahn ebenfalls ohne große baulichen Veränderungen möglich. Durch die Verlängerung der U7 kann neben den bestehenden Wohngebieten, das neue Wohngebiet an der Leuchte, das Schulzentrum an der Riedschule, das geplante Sportzentrum inkl. Riedbad und das Naherholungsgebiet Berger Hang mit der U-Bahn direkt mit der Innenstadt und den Stadtteilen verbunden werden. Die im Eingemeindungsvertrag zwischen der damaligen Stadt Bergen-Enkheim und der Stadt Frankfurt 1978 vereinbarte Anbindung von Bergen an die U-Bahn kann streng genommen durch die Verlängerung der U-Bahn zum Riedbad nicht erreicht werden. Die derzeit angedachten Lösungen zur Verlängerung der U4 über Seckbach und Lohrberg nach Bergen oder die Reaktivierung der alten Straßenbahnlinie nach Bergen ist allerdings in absehbarer Zeit nicht realisierbar. Deswegen muss die Anbindung von Bergen an die U-Bahn-Station Riedbad bei der Planung der Verlängerung der U-Bahn zum Riedbad zwingend mitgedacht und umgesetzt werden - für Nutzer und Umwelt nach dem modernsten Stand der Technik gestaltet. Die am Riedbad ankommenden Fahrgäste sollten in einen an der U-Bahn-Station bereit stehenden Shuttle-Bus steigen können und mit ein oder zwei Zwischenhaltestellen bis zur Ecke Im Sperber/Am Königshof fahren. Der Bus sollte dort unmittelbar wenden, damit eine enge Taktung der Bus-Verbindung gewährleistet werden kann. Der Shuttle-Bus von/zur U-Bahnstation sollte von der VGF mit voll-elektrischen Klein-Bussen betrieben werden, die autonom den Fritz-Schubert-Ring befahren und bis zu 20 Passagiere befördern können. Ein batterie-angetriebener Bus hat den großen Vorteil, dass er den Fritz-Schubert-Ring ohne Lärm- oder Ruß-Emissionen aufwärts fährt und bei der Talfahrt die Batterie mittels Rekuperation teilweise wieder aufgeladen wird. Der Einsatz von autonom fahrenden Bussen bietet sich auf dem Fritz-Schubert-Ring an, da er kaum Kreuzungsverkehr aufweist und auch wenig Fuß- oder Radverkehr. Weil die Erprobung autonom fahrender Busse von der EU, vom Bund und den Busherstellern sehr stark gefördert wird, kann der Betrieb jedenfalls in den ersten Jahren nahezu ohne Kosten für die Stadt Frankfurt respektive die VGF erfolgen. Der Stadt Frankfurt als auch Bergen-Enkheim wird eine mit neuester Technik verkehrende Busverbindung zu positiv belegter Aufmerksamkeit in der Fachwelt verhelfen - und als Anziehungspunkt für viele interessierte Besucher dienen. Der Verlauf der U-Bahntrasse bis zum Riedbad und des E-Busses bis zum Im Sperber in Bergen kann den beigefügten Abbildungen entnommen werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE, SPD und LINKE gegen CDU, GRÜNE und FDP (= Annahme) bei Enthaltung BFF
Baustellenverkehr darf ausschließlich durch die Leuchte fahren
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1859 entstanden aus Vorlage: OF 103/16 vom 18.03.2022 Betreff: Baustellenverkehr darf ausschließlich durch die Leuchte fahren Der Magistrat wird aufgefordert, ab sofort sämtlichen Baustellenverkehr für das Neubaugebiet Leuchte und die beiden weiteren Baustellen im Umkreis ausschließlich durch die Leuchte anfahren zu lassen. Die Umsetzung dieser Maßnahme sollte bis Anfang Ostern abgeschlossen sein. Begründung: Vor gut zwei Jahren wurden dem Ortsbeirat 16 die genauen Erschließungsmaßnahmen im Ortsbezirk vorgestellt. Hier haben wir schon eindringlich darauf hingewiesen, dass der Baustellenverkehr, egal für welche Baustelle, in diesem Gebiet ausschließlich über die Leuchte zu erfolgen hat. Auch wurde in mehreren Anträgen der letzten Jahre immer wieder auf dieses Problem hingewiesen. Da es nun drei dicht beieinander liegende Baustellen (Baugebiet Leuchte, Neubau der Schule am Ried und Neubau Justizbau) zeitgleich gibt, muss hier umgehend gehandelt werden. Einen Grund, dass die Baustellenfahrzeuge einen weiten Umweg fahren müssten, können wir nicht gelten lassen. Die Anwohner der Barbarossastraße und Riedstraße werden schon durch den normalen Alltagsverkehr genug belastet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1097 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Skateranlage unter der Brücke Fritz-Schubert-Ring
Antrag vom 21.03.2022, OF 102/16 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Skateranlage unter der Brücke Fritz-Schubert-Ring Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushaltsplan 2022 werden die notwendigen finanziellen Mittel zur Aufstellung einer Skateranlage unter der Brücke im Fritz-Schubert-Ring bereitgestellt. Begründung: In den vergangenen fünf Jahren haben sich die Sport- und Spielgelegenheiten für Kinder und Jugendliche in Bergen-Enkheim stetig verschlechtert, viele Geräte wurden abgebaut und nicht erneuert. Fast leere Spielplätze stehen seit Jahren im Investivprogramm ohne dass sich etwas getan hätte. Trotzdem steigt die Zahl der jungen Familien im Stadtteil jährlich und der Anteil der Kinder und Jugendlichen ist hoch. Jugendliche fordern schon lange eine Möglichkeit sich im öffentlichen Raum zu treffen und gemeinsam Sport zu machen Im Rahmen der Aktion "Besitz- und bespielbare Stadt" des Ortsbeirates 16 soll die Fläche unter der Brücke im Fritz-Schubert-Ring mit Mitteln des Ortsbeirates auch mit Sitzgelegenheiten und kleineren Spielgeräten attraktiv gestaltet werden. Über die vom Ortsbeirat 16 vorgesehenen und finanzierten Maßnahmen hinaus bietet die Fläche geradezu perfekte Bedingungen für eine Skateranlage. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 29 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Die Vorlagen OF 99/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Die Vorlage OF 100/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 112 2022 Etatanregung EA 113 2022 Etatanregung EA 114 2022 Etatanregung EA 115 2022 Etatanregung EA 134 2022 1. Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 97/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 98/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 99/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 100/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. und 2. jeweils die Summe "1.000.000 Euro" auf "1.500.000 Euro" geändert wird. 6. Die Vorlage OF 102/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen WBE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme
Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen Kreisverkehr
Antrag vom 28.02.2022, OF 97/16 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen Kreisverkehr Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Haushaltsjahr 2022 werden in der Produktgruppe 16.03 die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/ Triebstraße in Enkheim in einen Kreisverkehr eingestellt. Begründung: Durch das Baugebiet in der Leuchte besteht seit Mitte/Ende 2021 ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der Barbarossastraße und der Riedstraße durch Baustellenfahrzeuge und sonstige LKW. Dieser Zustand wird in den kommenden Jahren so bleiben, vielleicht sogar zunehmen. Ist das Neubaugebiet dann erschlossen und bebaut, bleiben die Baufahrzeuge zwar weg, aber dafür werden die Neu-Enkheimer die beiden Straßen benutzen. Da in der heutigen Zeit viele Familien mehr als ein Auto haben, ist davon auszugehen, dass der Verkehr nicht weniger wird. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die beiden Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken, in erster Linie Anwohner, erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden!) Mit einem Kreisverkehr an o.g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Der aktuelle Zustand ist mittlerweile unhaltbar und den Anwohnern nicht mehr vermittelbar. Der Verkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 29 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Die Vorlagen OF 99/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Die Vorlage OF 100/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 112 2022 Etatanregung EA 113 2022 Etatanregung EA 114 2022 Etatanregung EA 115 2022 Etatanregung EA 134 2022 1. Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 97/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 98/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 99/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 100/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. und 2. jeweils die Summe "1.000.000 Euro" auf "1.500.000 Euro" geändert wird. 6. Die Vorlage OF 102/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen WBE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme
Tempo 30 auf dem Fritz-Schubert-Ring talwärts anordnen
Antrag vom 31.01.2022, OF 88/16 Betreff: Tempo 30 auf dem Fritz-Schubert-Ring talwärts anordnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt Fritz-Schubert-Ring talwärts zwischen der Straße Heinrich-Bingemer-Weg und der Riedstraße ein Tempolimit von 30 km/h anzuordnen. Die rechtliche Grundlage gemäß § 45 der StVO ist gegeben, da dort aufgrund des starken Gefälles häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird und es in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen Unfällen auf diesem Streckenabschnitt gekommen ist. Begründung: Der stark abschüssige Fritz-Schubert-Ring verleitet Autofahrer regelmäßig dazu, sich dort mit überhöhter Geschwindigkeit fortzubewegen, was in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen leichteren und schwereren Unfällen auf dieser Gefällstrecke zur Folge hatte, auch mit Todesfolge. Um zukünftigen Unfällen auf diesem Streckenabschnitt vorzubeugen, erscheint die Anordnung eines Tempolimits von 30 km/h talabwärts geboten, wozu § 45 der StVO die rechtliche Grundlage bietet. Da sich auch der Schulweg der Hangschule und das stark frequentierte Riedbad mit den Bushaltestellen der Linie 42 "Heinrich-Bingemer Weg" und "Riedbad" an diesem Straßenabschnitt befinden, bringt Tempo 30 in diesem Bereich auch eine erhöhte Verkehrssicherheit für Passanten, insbesondere Kinder und Jugendliche, mit sich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 88/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und SPD gegen 1 GRÜNE und BFF (= Annahme) bei drei Enthaltungen GRÜNE
Fläche unter der Brücke des Fritz-Schubert-Rings
Antrag vom 31.01.2022, OF 84/16 Betreff: Fläche unter der Brücke des Fritz-Schubert-Rings Der Ortsbeirat soll beschließen, der Magistrat soll prüfen und berichten: Ob der Platz unter der Brücke Fritz-Schubert-Ring (50.1545264, 8.7570587) für die Besitz-und Bespielbare Stadt hergerichtet werden kann. Es sollen dabei neben Sitz- und Spielmöglichen Objekten befahrbare Parcours geschaffen werden. All das wird in einem gesonderten Antrag eingereicht, zunächst muss geklärt werden, ob der Platz dafür zur Verfügung steht. Begründung: Der Platz unter der Brücke befindet sich in einem traurigen Zustand, hat aber aufgrund seiner Überdachung durch die Brücke und zentralen Lage in Bergen-Enkheim enormes Potential, ein Ort der Begegnung für alle Altersgruppen zu werden. Angedacht sind bespielbare Sitzmöglichkeiten, ein Skateplatz und/oder eine Boulebahn. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 11 Die Vorlage wird zum Interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 329 2022 Die Vorlage OF 84/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Unterstützung des Anlegens von Blühstreifen als Beitrag zum Insektenschutz
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1382 entstanden aus Vorlage: OF 76/16 vom 15.11.2021 Betreff: Unterstützung des Anlegens von Blühstreifen als Beitrag zum Insektenschutz Der Magistrat wird gebeten, im Stadtteil Bergen-Enkheim weitere Blühstreifen auszuweisen. Der Ortsbeirat unterstützt die Idee der Blühstreifen und Wildwiesen und möchte den Insektenschutz im Stadtteil aktiv fördern. Begründung: Leider schreitet das Insektensterben immer weiter voran und alle sind dazu aufgefordert, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um sich dieser Entwicklung entgegenzustemmen. Das Anlegen von Blühstreifen und Wildwiesen hat sich als effektive Maßnahme des Insektenschutzes bewiesen und ist in Frankfurt schon an vielen Stellen Realität. Der Ortsbeirat denkt, dass das Konzept bei jeder verfügbaren Fläche angewendet werden sollte. Im Stadtteil Bergen-Enkheim sind noch Grünflächen vorhanden, die in dieses Programm mit einbezogen werden könnten. Der Ortsbeirat denkt dabei z. B. an - die Grünstreifen an der Leuchte; - die Grünflächen am Berger Marktplatz; - die Grünflächen des Gleisbettes in der Borsigallee; - den Schwimmbadparkplatz; - die Grünflächen am unteren Teil der Winzersteige. Von oben nach unten: Borsigallee, Winzersteige, Winzersteige, Leuchte, Schwimmbad. (Zur Veranschaulichung der Flächen/Quelle: eigene Fotos) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1029 Aktenzeichen: 67 0
Gedenkstein Fritz-Schubert-Ring
Antrag vom 15.11.2021, OF 70/16 Betreff: Gedenkstein Fritz-Schubert-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Einen ca 50 cm großen Gedenkstein für Unfallopfer in der Kurve des Fritz Schubert Rings/Höhe Speierlingsweg aufzustellen. Darauf soll die Inschrift zu lesen sein: "Im Gedenken an alle Verunglückten. Für ein achtsames Fahrverhalten und ein gutes Miteinander im Straßenverkehr" Begründung: Das kleine Holzkreuz für Atze hat lange dort in der Kurve gestanden und wurde vor einer Weile entfernt. Leider haben sich danach noch andere Unfälle auf dem Fritz Schubert-Ring und anderswo in Bergen-Enkheim ereignet. Ein Gedenkstein soll allen Angehörigen einen Ort der Erinnerung geben und alle Verkehrsteilnehmer um ein vorsichtiges Fahrverhalten bitten. Bei einer spontanen Aktion hat sich ergeben, dass sowohl die Angehörigen als auch andere Bergen-Enkheimer dieses Gedenken schätzen würden. Einige Mitbürger*innen haben Blumen und Kerzen zu der Stelle gebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 70/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen 2 GRÜNE (= Zustimmung) bei zwei Enthaltungen GRÜNE
Spielplätze in Bergen-Enkheim
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 993 entstanden aus Vorlage: OF 62/16 vom 19.10.2021 Betreff: Spielplätze in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, 1. einen aktuellen Bericht zu allen Spielplätzen in Bergen-Enkheim, die der Stadt Frankfurt gehören, zu geben. Insbesondere soll mitgeteilt werden, auf welchen Spielplätzen in den letzten fünf Jahren welche Spielgeräte abgebaut wurden und wie diese ersetzt wurden bzw. bis wann sie wie ersetzt werden; 2. künftig dem Ortsbeirat und der Kinderbeauftragten mindestens einmal jährlich unaufgefordert einen solchen Bericht vorzulegen. In diesem Bericht ist auch aufzuführen, a) wie viel Geld im vergangenen Jahr in Bergen-Enkheimer Spielplätze investiert wurde; b) welche Maßnahmen im kommenden Jahr vorgesehen sind und dabei auch Wiederbeschaffungspreise aufzuführen; c) welche Maßnahmen notwendig sind, aber auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden müssen; 3. mitzuteilen, welche Bergen-Enkheimer Spielplätze aktuell im Investivprogramm "Grundüberholung von Spielplätzen" gelistet sind und wann sie beplant und umgesetzt werden; 4. mitzuteilen, was aus den vom Grünflächenamt am 21.11.2018 der Ortsvorsteherin und der Kinderbeauftragten vorgetragenen Projekten geworden ist, hier interessieren insbesondere folgende Maßnahmen: a) Spielplatz Röhrborngasse/Schule am Hang: Dieser Spielplatz sollte bis 2019 umgestaltet werden, was bis heute nicht passiert ist; b) Spielplatz Heinrich-Bingemer-Weg: Dieser Spielplatz sollte im zeitnahem Bezug zum Bau des Spielplatzes Röhrborngasse aufgewertet werden. c) Spielplatz Berger Marktplatz: Der Spielplatz sollte in das Investitionsprogramm "Grunderneuerung von Spielplätzen" aufgenommen werden. Gemäß einer Auskunft vom Januar 2021 wurde vom Grünflächenamt noch einmal bestätigt, dass der Spielplatz am Berger Markt sanierungsbedürftig sei und die noch vorhandenen Geräte in einem Alter sind, die eine wirtschaftliche Instandsetzung nicht mehr ermöglichen. Es wurde bestätigt, dass der Platz längst hätte grundsaniert werden sollen und mitgeteilt, dass die Finanzierung über investive Mittel gesichert sei. Passiert ist bisher leider nichts. Auch für den vom Ortsbeirat finanzierten und vom Magistrat aus Sicherheitsgründen abgebauten Pumptrack auf dem Berger Marktplatz gibt es noch keine Aussicht auf Ersatz. Der Magistrat prüft seit dem Jahr 2020 Möglichkeiten zur Errichtung eines Pumptracks in einer dauerhafteren Bauweise und versprach, "in gewohnter Weise im Rahmen des Planungsprozesses auf den Ortsbeirat zu zukommen". Begründung: Für immer mehr Stadtkinder sind Bewegung und Naturerleben leider keine Selbstverständlichkeit, obwohl bekannt ist, dass kindliche Bewegungsarmut die körperlichen und psychisch-emotionalen Fähigkeiten hemmt. Spielplätze sind deshalb ein essenzelles Element der öffentlichen Infrastruktur und oftmals die einzige Möglichkeit für Kinder, im Freien zu spielen. Darüber hinaus werden Spielplätze von Kindereinrichtungen als Spielflächen genutzt und sind ein Ort der sozialen Bildung. In den Sommerferien sind sie auch Ersatz für Ferienfreizeiten oder Urlaubsreisen. Kinder sind auf Spielplätze angewiesen, denn hier können sie sich entwickeln, toben und ihre Freunde treffen. Umso bedauerlicher ist der beklagenswerte Verfall der Bergen-Enkheimer Spielplätze, die mehr und mehr nur noch teilfunktionsfähig oder gar nicht nutzbar sind. Diese Situation wird seit Jahren nicht besser, sondern schlechter. Bemühungen der Kinderbeauftragten scheinen nicht im Ansatz zu einem einigermaßen akzeptablen Erfolg zu führen, seit Jahren gemachte Zusagen sind bis heute nicht umgesetzt. Der Magistrat hat dem Ortsbeirat 6 in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass er wegen Geld- und Personalmangel keine komplette Instandsetzung der im Frankfurter Westen befindlichen Spielgeräte vornehmen kann. Dies trifft augenscheinlich auf das gesamte Stadtgebiet, zumindest auch auf Bergen-Enkheim, zu. Der Ortsbeirat 16 schließt sich der Auffassung des Ortsbeirates 6 vollständig an, dass dies ein Armutszeugnis der Stadt Frankfurt am Main ist, das dringend angegangen werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.01.2022, OA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 412 Antrag vom 13.06.2022, OF 128/16 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2493 Aktenzeichen: 67 2
Vergünstigtes Schülerticket Hessen für Hangschüler mit Hort in Bergen
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 994 entstanden aus Vorlage: OF 63/16 vom 12.05.2021 Betreff: Vergünstigtes Schülerticket Hessen für Hangschüler mit Hort in Bergen Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Entfernungsgrenze "Im Hermeshain" zu verzichten und sämtliche Anträge von Schülerinnen und Schüler der Schule am Hang auf ein vergünstigtes Schülerticket Hessen nach dem Eingemeindungsvertrag positiv zu bescheiden, wenn sie in einen Hort in Bergen gehen. Dies soll zeitlich auf die Sanierung der Hangschule begrenzt sein und kann danach wieder neu diskutiert werden. Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass ein Schulbus/Shuttlebus für alle Kinder der 1. und 2. Klasse eingerichtet wird, die eine Hort-Einrichtung oberhalb knapp südlich der Marktstraße besuchen. Es gibt zwei Horteinrichtungen (Mauerspatzen, Schüli auf dem Berg) auf der Südseite der Marktstraße, die nicht aus der Definition fallen sollten. Begründung: Ein Kind, das in Enkheim Südwest (z. B Alte Gießerei) wohnt, hat nun nur noch einen Schulweg von 1.800 Meter und bekommt deshalb kein vergünstigtes Ticket mehr nach § 161 Hessisches Schulgesetz. Es muss aber nach der Schule einen Fußweg bergauf von 1.700 Meter zurücklegen, um zu einem Hort unterhalb der Marktstraße in Bergen, beispielsweise "Mauerspatzen", zu gelangen. Der Rückweg vom Hort nach Hause sind dann sogar 2.200 Meter. Somit wird diesem Kind ein täglicher Spaziergang mit Rucksack von 5,7 Kilometer zugemutet. Ein weiteres Rechnenbeispiel für ein Kind, das unterhalb des Grenzstraße Im Hermeshain wohnt, aus der Bruderhofstraße: Schulweg: 950 Meter, Hortweg (Schüli auf dem Berg, Marktstraße 82) 1,6 Kilometer, Heimweg: 850 Meter, Gesamt: "nur" 3,4 Kilometer, dennoch verbunden mit starker Steigung. Alle Möglichkeiten, zu den Horten in Bergen zu Fuß zu gelangen, sind mit größerer Steigung verbunden, daher sollte allen Kindern ein vergünstigtes Schülerticket gewährt werden. Auf eine Anhörung kann dann auch verzichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2492 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2329 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40 1
Sossenheim: „Bücher verbinden“ - Schaffung eines weiteren Bücherschranks im Sossenheimer Osten zum Leseaustausch zwischen der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlung
Antrag vom 31.10.2021, OF 263/6 Betreff: Sossenheim: "Bücher verbinden" - Schaffung eines weiteren Bücherschranks im Sossenheimer Osten zum Leseaustausch zwischen der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen weiteren öffentlichen Bücherschrank im Sossenheimer Osten aufzustellen, um den Leseaustausch (generationsübergreifend) zwischen der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlungen entsprechend zu fördern. Dabei ist bei seitens des Magistrats bei der Standortplatzierung eine Zusammenarbeit mit dem Projekt "Sozialer Zusammenhalt" anzustreben. Ferner wäre es wünschenswert, die in den Siedlungsgebieten ansässigen Einrichtungen und Institutionen miteinzubeziehen. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 8.000 Euro. Begründung: Bereits vor einigen Jahren konnte im Stadtteil ein erster Bücherschrank in der Sossenheimer Riedstraße installiert werden. Seither erfreut sich der Bücherschrank größter Beliebtheit. In den vergangenen Wochen kamen mehre Anwohnerinnen und Anwohner auf den Ortsbeirat mit der Bitte zu, einen weiteren Bücherschrank im Osten des Stadtteils zu errichten. Neben der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung wünschen sich seit längerem auch die Anwohnerinnen und Anwohner der Toni-Sender-Siedlung einen entsprechenden Bücherschrank. Bereits seit einiger Zeit ist in der dortigen Altenwohnanlage (Frankfurter Verband) eine Leseecke des Frankfurter Verbands vorhanden. Seitens des Frankfurter Verbands wurde der Wusch geäußert, die entsprechenden Bestände öffentlich zugänglich zu machen. Mit der Errichtung eines neuen Bücherschranks, dessen Standort in Kooperation mit dem Projekt "Soziale Zusammenhalt" und den Anwohnerinnen und Anwohnern beider Siedlungen abgestimmt werden sollte, könnte der Austausch entsprechender Lektüre und die sozialen Verbindungen der beiden Siedlungen generationsübergreifend verbessert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Verbindungen zwischen den in den jeweiligen Siedlungen ansässigen Einrichtungen (Kitas, Altenwohnheimen etc.) entsprechend auszubauen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.10.2021, OF 230/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 58 2021 1. Die Vorlage OF 230/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 263/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 263/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Paten sind dem Ortsbeirat bekannt." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Sossenheim: „Bücher verbinden“ - Schaffung eines weiteren Bücherschranks im Sossenheimer Osten zum Leseaustausch zwischen der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlung
Antrag vom 31.10.2021, OF 230/6 Betreff: Sossenheim: "Bücher verbinden" - Schaffung eines weiteren Bücherschranks im Sossenheimer Osten zum Leseaustausch zwischen der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen weiteren öffentlichen Bücherschrank im Sossenheimer Osten aufzustellen, um den Leseaustausch (generationsübergreifend) zwischen der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlungen entsprechend zu fördern. Dabei ist bei seitens des Magistrats bei der Standortplatzierung eine Zusammenarbeit mit dem Projekt "Sozialer Zusammenhalt" anzustreben. Ferner wäre es wünschenswert, die in den Siedlungsgebieten ansässigen Einrichtungen und Institutionen miteinzubeziehen. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro. Begründung: Bereits vor einigen Jahren konnte im Stadtteil ein erster Bücherschrank in der Sossenheimer Riedstraße installiert werden. Seither erfreut sich der Bücherschrank größter Beliebtheit. In den vergangenen Wochen kamen mehre Anwohnerinnen und Anwohner auf den Ortsbeirat mit der Bitte zu, einen weiteren Bücherschrank im Osten des Stadtteils zu errichten. Neben der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung wünschen sich seit längerem auch die Anwohnerinnen und Anwohner der Toni-Sender-Siedlung einen entsprechenden Bücherschrank. Bereits seit einiger Zeit ist in der dortigen Altenwohnanlage (Frankfurter Verband) eine Leseecke des Frankfurter Verbands vorhanden. Seitens des Frankfurter Verbands wurde der Wusch geäußert, die entsprechenden Bestände öffentlich zugänglich zu machen. Mit der Errichtung eines neuen Bücherschranks, dessen Standort in Kooperation mit dem Projekt "Soziale Zusammenhalt" und den Anwohnerinnen und Anwohnern beider Siedlungen abgestimmt werden sollte, könnte der Austausch entsprechender Lektüre und die sozialen Verbindungen der beiden Siedlungen generationsübergreifend verbessert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Verbindungen zwischen den in den jeweiligen Siedlungen ansässigen Einrichtungen (Kitas, Altenwohnheimen etc.) entsprechend auszubauen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.10.2021, OF 263/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 58 2021 1. Die Vorlage OF 230/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 263/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 263/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Paten sind dem Ortsbeirat bekannt." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Mobile Lichtzeichenanlage
Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 749 entstanden aus Vorlage: OF 51/16 vom 30.08.2021 Betreff: Mobile Lichtzeichenanlage Der Magistrat wird gebeten, die mobile Lichtzeichenanlage (Bitte langsam/Danke), die im Wechsel Neuer Weg/Heinrich-Bingemer-Weg und Fritz-Schubert-Ring steht, um einen weiteren Standort zu erweitern. Und zwar vor dem Tempo-30-Geschwindigkeitsschild vor dem Haus Neuer Weg 60 nach Bergen zeigend. Begründung: Der Neuer Weg verleitet durch die abschüssige Lage ab dem Friedhofsparkplatz zu erhöhter Geschwindigkeit. Dies führt dazu, dass die Geschwindigkeit in der Tempo-30-Zone in diesem Bereich nicht eingehalten wird. Die im Wechsel aufgestellte Anlage würde so zur Einhaltung der Geschwindigkeit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 159 Aktenzeichen: 32 1
Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte
Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 532 entstanden aus Vorlage: OF 32/16 vom 20.06.2021 Betreff: Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte Vorgang: OA 191/17 OBR 16; B 64/18 Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig, vor den Sommerferien, einen U-Turn an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße in Richtung Bergen einzurichten und unverzüglich Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wie die direkte Öffnung zur Straße Leuchte aus nördlicher und westlicher Richtung ermöglicht werden kann; z. B. durch Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße oder durch andere geeignete Maßnahmen. Begründung: Die Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center zeigt, dass es erforderlich ist, die Straße Leuchte besser an den Verkehr anzubinden. Diese genannte Linksabbiegespur wurde von den aus Norden und Westen kommenden Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegerspur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße und weitere kleine Straßen geführt. Die o. g. Maßnahmen würden für Anwohnerinnen bzw. Anwohner sowie Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer eine substanzielle Entlastung bedeuten. Noch wichtiger ist, dass mit der nun begonnenen Erschließung des Baugebiets Leuchte (Start war am 16. Juni 2021) die Öffnung der Straße Leuchte jetzt dringend geboten ist. Die Erschließung des Baugebiets kann nicht durch die engen Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße erfolgen. Der Baustellenverkehr kann nur über die breite Straße Leuchte abgewickelt werden. Der Durchgangs- und Schleichverkehr von der Leuchte in den Fritz-Schubert-Ring und die Straße Im Sperber ist dabei durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Bereits im September 2017 (OA 191) hat der Ortsbeirat die Einrichtung eines Kreisverkehrs für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße gefordert, um die Erschließung des Baugebiets durch den Anschluss der Leuchte zu ermöglichen. Die Anbindung der Leuchte ist nun dringend erforderlich, wenn nicht durch einen Kreisverkehr, dann mittels anderer, schneller zu realisierender Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2068 Aktenzeichen: 66 0
Versetzen des „Durchfahrt-verboten-Schildes“ am Feldwegeanschluss FritzSchubertRing/Mittelweg
Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 530 entstanden aus Vorlage: OF 25/16 vom 30.05.2021 Betreff: Versetzen des "Durchfahrt-verboten-Schildes" am Feldwegeanschluss Fritz-Schubert-Ring/Mittelweg t Der Magistrat wird gebeten, das völlig eingewachsene Durchfahrt-verboten-Schild am Feldwegeanschluss Fritz-Schubert-Ring/Mittelweg auf die gegenüberliegende Nordseite des Weges zu versetzen. Begründung: Der Weg wird rege als Parkplatz genutzt, deshalb und weil das Schild zugewuchert ist, kann man das Schild nicht sehen. Die Hecke auf der Nordseite dagegen wird regelmäßig geschnitten, sodass dann keine Ausreden mehr gelten. Offensichtlich können die Gärtner, wie auch die Polizei, das Schild nicht finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2087 Aktenzeichen: 66 7
Heinrich-Bingemer-Weg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer öffnen
Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 534 entstanden aus Vorlage: OF 41/16 vom 14.06.2021 Betreff: Heinrich-Bingemer-Weg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer öffnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einbahnstraße des Heinrich-Bingemer-Weg zwischen Neuem Weg und Röhrborngasse für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer geöffnet werden kann. Die Straße wirkt im Querschnitt breit genug. Bei Sicherheitsbedenken wird darum gebeten, geeignete Maßnahmen zu prüfen. Begründung: Für alle Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, welche von der Mitte des Berger Hangs kommen und in gleicher Höhe nach Westen fahren möchten (z. B. zum Fahrradweg Richtung Seckbach, welcher einer der Hauptwege in die zentralen Frankfurter Stadtteile ist), gibt es derzeit drei Umwege, welche mit viel zusätzlicher Steigung verbunden und/oder aufgrund von mehr Autoverkehr unattraktiv sind. Dies ist besonders für ältere Menschen und Kinder eine Herausforderung. Wohl aus diesem Grund wird der Heinrich-Bingemer-Weg derzeit von vielen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ohne Erlaubnis gegen die Einbahnstraße genutzt. Aufgrund einer Kombination der Kurven der Straße und der Tatsache, dass manche Autofahrerinnen und Autofahrer sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, ist dies sehr gefährlich. Die Vorteile einer Erlaubnis zur Durchfahrt für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer wäre neben einer sehr gesteigerten Attraktivität des Radfahrens von der Mitte des Hanges aus, dass die Autos möglicherweise sicherer und langsamer durch die Straße fahren. Das wäre sowohl für die Anwohnerinnen und Anwohner als auch für die Grundschülerinnen und Grundschüler, die den Heinrich-Bingemer-Weg als Schulweg nutzen, positiv (und ist bei dem Zustand des Straßenbelags sowieso angebracht). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1834 Aktenzeichen: 32 1
Erneuerung und Erweiterung der Straßenmarkierung
Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 15 entstanden aus Vorlage: OF 2/16 vom 07.04.2021 Betreff: Erneuerung und Erweiterung der Straßenmarkierung Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Kreuzungsbereich Riedstraße/Triebstraße/Alt-Enkheim/Florianweg eine Erneuerung und Erweiterung der Straßenmarkierungen aufgebracht wird. Zudem sollten die Zufahrten in die Triebstraße, aus dem Florianweg wie aus der Riedstraße, mit einem zusätzlichen Hinweis "STOP" als Fahrbahnmarkierung auf der Straße gekennzeichnet werden. Begründung: Immer öfter kommt es in diesem Bereich durch die unklare Verkehrsführung zu Fast-Unfällen, da alle Fahrbahnmarkierungen, die auf Fußgängerüberwege hinweisen, abgefahren sind und die so schon komplizierte vorgeschriebene Verkehrsführung nicht mehr klar erkennbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1731 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Sanierung der Grundnetzstraße Fritz-Schubert-Ring zwischen Speierlingweg und Riedstraße
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2020, OM 6996 entstanden aus Vorlage: OF 343/16 vom 01.11.2020 Betreff: Sanierung der Grundnetzstraße Fritz-Schubert-Ring zwischen Speierlingweg und Riedstraße Der Magistrat wird gebeten, den unteren Fritz-Schubert -Ring zwischen Speierlingweg und Riedstraße endlich zu sanieren. Begründung: Nachdem der Rinnstein auf der Westseite des Fritz-Schubert-Rings zwischen Speierlingweg und Im Wickengarten im Kurvenbereich an vielen Stellen durch die Linienbusse beschädigt und zum Teil völlig zerbrochen und insbesondere bei den Sinkkästen abgesunken ist, muss der untere Fritz-Schubert-Ring zwischen dem Speierlingweg und der Riedstraße endlich saniert werden. Anträge zur Sanierung des stark abschüssigen, auch von Querrissen durchzogenen, talseitig rutschenden unteren Fritz-Schubert-Rings wurden immer wieder bis zur Baufertigstellung der drei Doppelhäuser Ecke Fritz-Schubert-Ring/Speierlingweg aufgeschoben. Vier Jahre nach Fertigstellung der Bebauung Ecke Fritz-Schubert-Ring/Speierlingweg zieht dieses Argument nicht mehr. Der Verkehr hat in den letzten Jahren durch massive Verdichtung im alten Baubestand und Neubauten in ganz Bergen-Enkheim ganz erheblich zugenommen, ganz zu schweigen vom Pendlerdruck Richtung U-Bahnen und Innenstadt aus dem Umland. Eine Sanierung dieser Grundnetz-Hangstraße mit Linienbusverkehr ist deshalb nach 50 Jahren dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 609 Aktenzeichen: 66 5
Alle vom Fritz-Schubert-Ring ausgehenden Wirtschaftswege im Obstanbau- und Landschaftsschutzgebiet am Berger Südhang bis zur Gemarkungsgrenze des Naturschutzgebietes instand setzen
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2020, OM 6995 entstanden aus Vorlage: OF 340/16 vom 14.11.2020 Betreff: Alle vom Fritz-Schubert-Ring ausgehenden Wirtschaftswege im Obstanbau- und Landschaftsschutzgebiet am Berger Südhang bis zur Gemarkungsgrenze des Naturschutzgebietes instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die parallel zum Hang verlaufenden Wirtschaftswege wieder instand zu setzen, die mit tiefen, wassergefüllten Fahrrinnen in sehr schlechtem Zustand und von normalen Pkw kaum noch zu befahren sind. Begründung: Bei feuchtem Wetter kann man die Tiefe der Spurrillen kaum ermessen und läuft Gefahr, im Schlamm hängen zu bleiben oder gar aufzusetzen. Auch Radfahrer und Spaziergänger sind auf diesen Pisten sehr unfallgefährdet, denn die tiefen, schlammigen Fahrspuren können leicht zu Stürzen führen. Ein großer Teil des Berger Hanges ist Obstanbaugebiet. Wer seine Grundstücke pflegen und nutzen will, muss Werkzeug und Leitern transportieren und die Ernte abfahren können. Da sich nicht jeder Grundstücksbesitzer einen Traktor anschaffen kann, um sein Grundstück bewirtschaften zu können, muss die Stadt dafür Sorge tragen, dass Eigentümer und Pächter die Grundstücke auch erreichen können und Spaziergänger und Radfahrer nicht gefährdet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 611 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrs- und Parkplatz-Leitplanung vor dem Bezug der Schulcontainer an der Schule am Ried für die Grundschüler der Schule am Hang
Antrag vom 22.10.2020, OF 341/16 Betreff: Verkehrs- und Parkplatz-Leitplanung vor dem Bezug der Schulcontainer an der Schule am Ried für die Grundschüler der Schule am Hang Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor dem Bezug der inzwischen aufgestellten Schulcontainer auf dem Schulhof der Riedschule an der Leuchte/Fritz-Schubert-Ring ab der Pfaffenmauer die Höchstgeschwindigkeit bei der Talfahrt auf 30 km herabzusetzen und den Parkverkehr auf den vorgesehenen Parkplätzen rechts und links der Leuchte eindeutig auszuschildern und dem Ortsbeirat die Planungen vorzustellen. Gegebenenfalls sollte auch noch ein weiterer ausgebauter Fußweg vom kleinen Parkplatz auf der Westseite direkt auf den Fußweg zur Schule am Ried gebaut werden, damit die Kinder nicht die in den Hauptverkehrszeiten stark befahrene Leuchte queren müssen, um an die Unterführung unter der Leuchte zu gelangen. Außerdem sollte die neue Verkehrssituation vom Ordnungsamt überwacht und bei Verstößen auch sanktioniert werden. Begründung: Der Verkehr auf dem Fritz-Schubert-Ring/Leuchte hat in den letzten Jahren beständig erheblich zugenommen. Die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit von 40 kmh talwärts und 50 kmh bergauf im Fritz-Schubert-Ring und 50kmh ab dem Riedbad-Parkplatz Richtung Süden wird von sehr vielen Kfz-Lenkern erheblich überschritten, die schon auf dem Fritz-Schubert-Ring durch das stärkere Gefälle zum Schnellfahren Richtung Süden verleitet werden. Wenn jetzt noch der Park- und Suchverkehr von der Hangschule mit aussteigenden Schulkindern dazu kommt, ist ein gefährliches Chaos vorprogrammiert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 341/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD und FDP
Verlegung der Bushaltestelle im Fritz-Schubert-Ring
Anregung an den Magistrat vom 22.09.2020, OM 6629 entstanden aus Vorlage: OF 329/16 vom 10.08.2020 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle im Fritz-Schubert-Ring Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle im Fritz-Schubert-Ring mit der Bezeichnung "Heinrich-Bingemer-Weg" nach unten an die Freifläche (Wiese) gegenüber Hausnummer 49 zu verlegen. Begründung: Da sich in unmittelbarer Nähe noch eine Bushaltestelle befindet, ist eine gerechte Auslastung nicht gegeben. Zudem wird durch die Verlegung der Weg zur Haltestelle für die Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im unteren Teil des Gebietes wohnen, erheblich erleichtert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 324 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 13
Entwurf „Neuer Nahverkehrsplan“ Stadtbuslinie 42 Anbindung Neubaugebiet Leuchte
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2020, OM 6243 entstanden aus Vorlage: OF 318/16 vom 16.05.2020 Betreff: Entwurf "Neuer Nahverkehrsplan" Stadtbuslinie 42 Anbindung Neubaugebiet Leuchte Der Magistrat wird gebeten, die neue Linienführung (siehe Bild) mit dem Ortsbeirat 16 abzu stimmen. Begründung: Im Entwurf der neuen Linienführung der Stadtbuslinie 42 soll das neue Wohngebiet Leuchte mit eingebunden werden. Gleichzeitig werden aber die Triebstraße sowie die Riedstraße vom Ringverkehr weitgehend abgeschnitten. Daher sollte die neue Linienführung mit dem Ortsbeirat 16 neu ausgearbeitet werden. Quelle: traffiQ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1689 Aktenzeichen: 92 11
Röhrborn-Brunnenanlage in der Riedstraße
Antrag vom 07.06.2020, OF 322/16 Betreff: Röhrborn-Brunnenanlage in der Riedstraße Nachdem der Röhrborn wieder einmal versiegt ist und die ganze Anlage einen ungepflegten Eindruck macht, wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat zu bitten, den Zufluß des Röhrborn zum Brunnen wieder herzustellen und die gesamte Brunnenanlage in das Pflegeprogramm des Grünflächenamtes zu übernehmen, um eine regelmäßige Pflege des kleinen Platzes mit der neuen Bank und den Blumenkästen zu gewährleisten, oder evtl. eine weniger pflegebedürftige Bepflanzung an der Mauer zum Nachbargrund- stück anzulegen, dessen Rosenhecke im Sommer über der Mauerkrone die Brunnenanlage schmückt. Die auf der Mauer stehenden, dicht bepflanzten Blumenkästen boten Anfang Juni einen traurigen, vertrockneten Eindruck und auf dem Platz wucherte Unkraut in den Fugen und am Brunnenrand. Außerdem beschwerten sich Nachbarn, daß die wenig einladende Anlage mit den zwei leeren Brunnenschalen inzwischen von Kneipenbesuchern als Urinal mißbraucht wird. Begründung: Diese alte Brunnenanlage war immer ein Schmuckstück in der Riedstraße und wird auch von Besuchern gerne als "romantische Ecke" in der ansonsten dicht bebauten Riedstraße fotografiert. Deshalb sollte dieser historische Brunnen gepflegt und instand- gehalten werden. Er ist auch für die Einwohner ein Stück Heimat. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 16 am 23.06.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 322/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD
Grundsanierung der Straße ,,An der Pfaffenmauer“ verschieben
Antrag vom 28.05.2020, OF 319/16 Betreff: Grundsanierung der Straße ,,An der Pfaffenmauer" verschieben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll veranlassen, das die geplante Grundsanierung der Straße An der Pfaffenmauer verschoben wird, bis nach dem Ende des Neubaus und Sanierung der Schule Am Hang Begründung: Da es beim Neubau der zweiten Turnhalle an der Schule am Hang, zu größeren Erdarbeiten neben der bestehenden Turnhalle kommt, macht es keinen Sinn die Straße jetzt zu sanieren und ein halbes Jahr später wird ein großer Teil wieder aufgerissen für den Neubau. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 16 am 23.06.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 319/16 wurde zurückgezogen.
Tempo 30 am Fritz-Schubert-Ring ab der Pfaffenmauer, und Radarblitzer an der Ecke Speierlingweg anstatt mobiler Danksagung für Nichtraser
Antrag vom 18.01.2020, OF 299/16 Betreff: Tempo 30 am Fritz-Schubert-Ring ab der Pfaffenmauer, und Radarblitzer an der Ecke Speierlingweg anstatt mobiler Danksagung für Nichtraser Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Fritz-Schubert-Ring ab der nördlichen Ecke Fritz-Schubert-Ring/ Pfaffenmauer Tempo 30 auszuschildern und an die südliche Ecke Fritz-Schubert-Ring/Speierlingweg die folgenlose Danksagung für Langsamfahrer durch einen kostenpflichtigen, dauerhaft installierten Blitzer zu ersetzen. Begründung: An der Einmündung des Speierlingweges in den Fritz-Schubert-Ring hat sich zum wiederholten Male ein Unfall ereignet. (Foto anbei) Ein zu schnell fahrender PKW ist auf die Querungshilfe für Fußgänger aufgefahren und hat die darauf angebrachten Verkehrsschilder abgeräumt. Tatsächlich wurden alle Querungshilfen am Fritz-Schubert-Ring in den vergangenen Jahren schon mehrmals umgefahren. Daß bisher keine Fußgänger verletzt wurden, ist reiner Zufall, denn der Fritz-Schubert gehört zum Schulweg der Hang- und der Riedschule. Da der Fritz-Schubert-Ring durch die Baustellen in Bergen immer mehr Durchgangsverkehr zu bewältigen hat, ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung am stärkstem Gefälle dieser Straße, die aus einer riesigen Kurve besteht dringend angebracht. . Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 299/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, BFF und FDP (= Annahme) bei Enthaltung WBE
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