Meine Nachbarschaft: Willemerstraße
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Vorlagen
Piktogramm Spielstraße auf der Straße Affentorplatz aufbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4661 entstanden aus Vorlage: OF 920/5 vom 20.09.2023 Betreff: Piktogramm Spielstraße auf der Straße Affentorplatz aufbringen Der Magistrat wird gebeten, das Piktogramm Spielstraße (325.1 Straßenverkehrsordnung ) auf der Straße Affentorplatz/Ecke Schifferstraße aufzubringen. Begründung: Die Straße Affentorplatz wird regelmäßig von den Kindern des Kinderhauses Sachsenhausen frequentiert und ist ordnungsgemäß mittels des Verkehrszeichens 325 Straßenverkehrsordnung (StVO) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Jedoch wird es von vielen Pkw-Fahrenden übersehen. Das Aufbringen des Piktogramms Spielstraße auf der Straße könnte die Sichtbarkeit der Spielstraße erhöhen und damit tatsächlich für Schritttempo gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 293 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Antrag für erledigt erklärt wird und der Ortsbeirat auf die Vorlage einer Stellungnahme verzichtet.
Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) V
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434 entstanden aus Vorlage: OF 882/5 vom 01.09.2023 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) V Vorgang: OM 3657/14 OBR 5; ST 209/15; OM 2330/17 OBR 5; ST 377/18; OM 4709/19 OBR 5; ST 1835/19; OM 2318/22 OBR 5; ST 2251/22 Der Magistrat wird erneut aufgefordert, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere in der Großen Rittergasse und der Paradiesgasse, dauerhaft auszufugen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Alt-Sachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessive folgen. Erneut teilte der Magistrat in seinen Stellungnahmen vom 19.02.2018, ST 377, vom 16.09.2019, ST 1835, und vom 26.09.2022, ST 2251, mit, dass er das Ausfugen des Kopfsteinpflasters im Sachsenhäuser Altstadtbereich veranlassen wird. Leider sind noch immer nicht alle Teile des Kopfsteinpflasters in Alt-Sachsenhausen mit Epoxidharzmörtel verfugt worden. Es fehlen noch Stellen in der Großen Rittergasse sowie der Paradiesgasse und auf dem Paradiesplatz. Insofern wird der Magistrat erneut gebeten, die Verfugung möglichst zeitnah zu veranlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 377 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1835 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2318 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2251 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 7 Aktenzeichen: 66-0
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am Lokalbahnhof schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4295 entstanden aus Vorlage: OF 844/5 vom 26.06.2023 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am Lokalbahnhof schaffen Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche Fahrradbügel bzw. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder direkt am Ausgang der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof" - Hedderichstraße/Ecke Darmstädter Landstraße zu installieren. Begründung: Der Bedarf an zusätzlichen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ist gegeben. An der oben genannten Stelle gibt es ausreichend Fläche, um diese zusätzlichen Abstellmöglichkeiten zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2414 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Sicheren Ampelübergang für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und Sehbehinderung einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4298 entstanden aus Vorlage: OF 847/5 vom 08.06.2023 Betreff: Sicheren Ampelübergang für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und Sehbehinderung einrichten Der Magistrat wird gebeten, eine Schaltanlage für Menschen mit einer Sehbehinderung auf der Darmstädter Landstraße/Höhe Binding-Areal zu in stallieren. Begründung: Jeder Mensch soll Straßen sicher queren können. Sämtliche Lichtsignalanlagen sollen zeitgemäß und für alle Bürgerinnen und Bürger Frankfurts verlässlich sein. Dazu gehört auch das Anbringen von Schaltanlagen, die Menschen mit einer Sehbehinderung verwenden, um sicher auf die andere Straßenseite zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2411 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Fahrradschutzstreifen in der Siemensstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4302 entstanden aus Vorlage: OF 854/5 vom 20.06.2023 Betreff: Fahrradschutzstreifen in der Siemensstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Fahrradschutzstreifen in der Siemensstraße markiert werden kann. Begründung: Das Verkehrsaufkommen in der Siemensstraße, gerade in den Morgen- und Abendstunden, lässt den Entfall einer Fahrspur auf der Siemensstraße zugunsten eines Fahrradweges derzeit nicht zu. Zudem soll der Fahrradweg auf der parallel zur Siemensstraße verlaufenden Seehofstraße verbessert werden. Zum Schutz von Fahrradfahrenden ist es aber angezeigt, auf der Siemensstraße einen Fahrradschutzstreifen zu markieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2412 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Schaffung eines Bereichs für den Fußverkehr auf dem Schulweg zur Willemerschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4304 entstanden aus Vorlage: OF 857/5 vom 20.06.2023 Betreff: Schaffung eines Bereichs für den Fußverkehr auf dem Schulweg zur Willemerschule Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Affentorplatz im Bereich zwischen Schifferstraße und Darmstädter Landstraße auf dem Bürgersteig der südlichen Seite einen Bereich für Fußgänger einzurichten. Die Straße ist als Schulweg zur Willemerschule ausgewiesen. Allerdings befindet sich auf dem Bürgersteig ein Radweg. Für den Fußverkehr bleibt nur eine kleine Restfläche. Begründung: Eltern und Anwohner beschweren sich bereits seit längerer Zeit darüber, dass auf der südlichen Seite der Straße Affentorplatz (zwischen Schifferstraße und Darmstädter Landstraße) der Bereich für den Fußverkehr wohl vergessen worden ist. Dies ist befremdlich, da es sich hier nicht nur um den Schulweg zur Willemerschule, sondern auch um den Weg zur Kita und Krippe am Affentorplatz handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2291 Aktenzeichen: 32-1
Quartiersmanagement für Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4098 entstanden aus Vorlage: OF 800/5 vom 28.05.2023 Betreff: Quartiersmanagement für Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft" ein Quartiersmanagement in Sachsenhausen, insbesondere für die Fritz-Kissel-Siedlung und den Bereich Affentorplatz/Alt-Sachsenhausen, einzurichten. Begründung: Sachsenhausen ist einer der größten Stadtteile von Frankfurt und wächst stetig. Es leben hier viele Jugendliche, Kinder, Seniorinnen und Senioren, um nur einige soziale Gruppen zu nennen. Ein gutes Quartiersmanagement kann dazu beitragen, das Zusammenleben aller sozialen Gruppen und Akteure im Stadtteil zu verbessern. Dazu zählen Bewohnerinnen und Bewohner, lokale Unternehmen, Stadtverwaltung, Bildungs-, Kultur- und soziale Einrichtungen in einer Gemeinschaft. Alle sozialen Gruppen würden sich sicherer und wohler fühlen und soziale Interaktionen würden gefördert. Der Ortsbeirat greift diese Anfrage aus dem Stadtteilarbeitskreis Sachsenhausen auf und unterstützt ein Quartiersmanagement für die Fritz-Kissel-Siedlung und den Affentorplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1898 Aktenzeichen: 51
Fahrradbügel vor der Hedderichstraße 2 installieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2023, OF 796/5 Betreff: Fahrradbügel vor der Hedderichstraße 2 installieren Der Ortsbeirat bittet den Magistrat Fahrradbügel vor der Hedderichstraße 2 auf der Fahrbahn zu installieren. Begründung: Gegenüber der Hedderichstraße 2 ist der Eingang zur S-Bahnstation Lokalbahnhof. Viele Radfahrende bevorzugen Fahrradbügel gegenüber der umständlich zu bedienenden Doppelparkeranlage und stellen ihre Räder weiterhin auf dem Gehweg ab. Das behindert den Fußgängerverkehr. Insbesondere vor der Eisdiele L'Incontro in der Darmstädter Landstraße 50 gibt es einen hohen Bedarf an Fahrradabstell- und -anschließmöglichkeiten, da viele Besucher mit dem Fahrrad anreisen und keine geeigneten Optionen finden, ihr Fahrrad sicher abzustellen. Auch für Geschäfte in der Darmstädter Landstraße ist die Situation ähnlich. Des Weiteren entfällt das illegale Befahren der Busspur für die Falschparker vor der Hedderichstraße 2. Bild: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 796/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. und fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUmwandlung des Parkplatzes vor dem Geschäft Møbel in der Darmstädter Landstraße 50 in einen Platz mit Fahrradbügeln
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2023, OF 797/5 Betreff: Umwandlung des Parkplatzes vor dem Geschäft Møbel in der Darmstädter Landstraße 50 in einen Platz mit Fahrradbügeln Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den schräg liegenden, nicht nutzbaren KFZ-Parkplatz vor dem Geschäft Møbel in der Darmstädter Landstraße 50 in einen Platz mit Fahrradbügeln umzuwandeln. Begründung: Die Geschäftsinhaberin bittet darum, den schräg liegenden KFZ-Parkplatz Darmstädter Landstraße 50 in einen Fahrradabstellplatz umzuwandeln. Dieser Parkplatz wird zurzeit nur selten bis nie genutzt, da er sehr schwierig anzufahren ist. Durch die Umwandlung in einen Platz mit Fahrradbügeln könnte eine sichere Abstellmöglichkeit für Fahrräder geschaffen werden, die dort auch dringende benötigt werden, da viele Kundinnen und Kunden die Geschäfte mit dem Fahrrad anfahren und keine sicheren Abstellmöglichkeiten haben. Bild: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 797/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenIllegale Müllablagerungen in Alt-Sachsenhausen unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3966 entstanden aus Vorlage: OF 781/5 vom 19.04.2023 Betreff: Illegale Müllablagerungen in Alt-Sachsenhausen unterbinden Der Magistrat wird gebeten, über die Stabsstelle Sauberes Frankfurt und die FES darauf hinzuwirken, die seit Schließung der Apfelweinwirtschaft "Zu den 3 Steubern" in Alt-Sachsenhausen immer häufiger auftretenden Ablagerungen von wildem Sperrmüll im Bereich Klappergasse/Dreieichstraße durch eine schnellere Entsorgung sowie weitere geeignete Maßnahmen, z. B. regelmäßige Sichtkontrollen des betreffenden Bereichs, zu unterbinden. Begründung: Seitdem die alteingesessene Apfelweinwirtschaft "Zu den 3 Steubern" in Alt-Sachsenhausen geschlossen ist, sind im Bereich Klappergasse/Dreieichstraße immer häufiger Ablagerungen von wildem Sperrmüll zu beobachten (siehe Fotos). Diese wachsen mitunter innerhalb eines Tages zu riesigen Müllbergen an und werden teilweise über mehrere Wochen hinweg nicht abtransportiert. Kein schöner Anblick, der die Verwahrlosung dieses ohnehin bereits problembehafteten Stadtteils weiter vorantreibt und zudem noch mehr Ratten anlockt. Daher erscheint es dringend geboten, illegale Müllablagerungen in diesem Bereich schneller als bisher zu lokalisieren und zu entsorgen. 20. März 2023 27. März 2023 18. April 2023 Fotos (c) Oliver Carsten Kimpel: Alt-Sachsenhausen, Klappergasse/Dreieichstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1560 Aktenzeichen: 79-4
Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Brunnen in Sachsenhausen erhalten und sanieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2023, OF 748/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Brunnen in Sachsenhausen erhalten und sanieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Sanierung bzw. Wiederinbetriebnahme von Brunnen in Sachsenhausen eingestellt; konkret: Brunnen im Museumspark, Bockenheimer Brunnen, Dreikönigsbrunnen, Affenbrunnen, Brunnen am Diesterwegplatz. Begründung: Leider sind viele der in Sachsenhausen befindlichen Brunnen seit Jahren außerbetrieb und teilweise ungepflegt. Bürgerinnen und Bürger wünschen sich, dass Brunnen wieder reaktiviert werden. Sie sollen wieder Treffpunkte für Bürgerinnen und Bürger sein: Junge und Ältere, Eltern mit Kindern, Teenager, Lesende oder einfach nur Erholung Suchende. Gerade in heißen Sommern können diese kleine Oasen sein. Nach der Instandsetzung bzw. Wiederbelebung könnten zum Schutz der Brunnen und im Hinblick auf eine nachhaltige Pflege Patinnen und Paten benannt werden (nach Vorbild des Hirschbrunnens; https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page151.html?id=206) . Auch könnte die Brunnen- und Kerbegesellschaft Sachsenhausen 1953 e.V. bei der Pflege einbezogen werden. Zu den obengenannten Brunnen im Einzelnen: Brunnen im Museumspark (https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page215.html?id=220& ;stadtteil=16) Es gibt hier Wasserbecken und Wasserfontänen. Das Becken ist mit einer Stein-Sitzgelegenheit eingefasst. Die Wasserstelle ist außer Betrieb und leer. Bockenheimer Brunnen auf dem Oppenheimer Platz( https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page215.html?id=213& stadtteil=16) In der Nähe des Eingangs von der Gartenstraße/Walter-Kolb-Str. befindet sich ein Wasserbecken mit einer Skulptur. Diese ist Dr. Bockenheimer gewidmet, der als Arzt in Sachsenhausen tätig war. Das Wasserbecken ist leer. Einige Platten der Beckeneinfassung sind beschädigt. Dreikönigsbrunnen (an der Dreikönigskirche; https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page215.html?id=194& stadtteil=16) Der Brunnen steht an der Ecke Dreikönigsstr./Oppenheimer Str. von Parkplätzen umgeben. Das Wasser sollte aus einer wie ein Fischmaul geformten Metallöffnung in einen davorstehenden Trog fließen. Der Brunnen ist außer Betrieb. Affenbrunnen (Neuer Wall; https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page215.html) Auch der Affenbrunnen ist seit Beginn der Corona-Pandemie außer betrieb. Um den Brunnen herum stehen Bänke und Tische der Lokale Struwwelpeter und Dauth-Schneider. Brunnen am Diesterwegplatz (Südbahnhof vor Fitness First) Der Wassertrog wird von einem Betonrand eingefasst, das Wasser sollte aus einer Öffnung an der Mauer über eine Rutsche fließen. Die Wasserstelle ist offenbar seit langem aufgegeben worden. Der Wassertrog ist zugewachsen. Der Bereich um den Brunnen wird derzeit als Fahrrad- und Scooterabstellfläche genutzt. Die Wasserstelle könnte mit Bänken an den Mauern nebenan aufgewertet werden. Der Brunnen dürfte sich nach der Berichterstattung in der Presse im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden (https://www.fnp.de/frankfurt/sachsenhausen-steht-brunnen-keiner-haben-will-1044 4219.html). Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 164 2023 Die Vorlage OF 748/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenKlares städtebauliches Konzept für Neuausschreibung des Paradieshofes: Paradiesplatz zum Ankerprojekt für Alt-Sachsenhausen machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3775 entstanden aus Vorlage: OF 710/5 vom 23.03.2023 Betreff: Klares städtebauliches Konzept für Neuausschreibung des Paradieshofes: Paradiesplatz zum Ankerprojekt für Alt-Sachsenhausen machen Vorgang: OM 2138/22 OBR 5 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zeitnah die Nutzung des Areals "Paradieshof" in Alt-Sachsenhausen neu auszuschreiben; 2. im Rahmen der Ausschreibung über den baulichen Zustand des Paradieshofes zeitnah zu berichten und vorhandene Gutachten, Grundrisse und Flächenberechnungen - auch mit Blick auf die Möglichkeit der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum im Bestand - dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen; 3. als Alternative zur Nutzung des Bestandsgebäudes auch einen möglichen Abriss und die Neugestaltung des Areals zu prüfen, z. B. nach dem Vorbild des in der Presse diskutierten Konzepts eines gemischtgenutzten Ankerprojekts unter Berücksichtigung des historischen Stadtgrundrisses; 4. dem Ortsbeirat über die Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Alternativen - Bestandsnutzung vs. Neubau - zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits mit seiner Anregung vom 06.05.2022, OM 2138, den Magistrat gebeten, die Nutzung des Paradieshofs neu auszuschreiben. In der Presseberichterstattung erklärte das zuständige Baudezernat, dass es noch bis "Jahresende" 2022 zu einer Ausschreibung kommen solle. Bislang ist allerdings nichts geschehen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, da der Paradieshof weiter verfällt und die Qualität des Platzareals dadurch abgewertet wird, obwohl gerade hier Potenzial besteht, die Lebensqualität des Viertels aufzuwerten. Die Zeit des Wartens hat dazu geführt, dass in der öffentlichen Debatte Ideen diskutiert werden konnten, die angesichts der noch ausstehenden Ausschreibung Berücksichtigung verdienen. Hierunter ist auch eine neue, besonders vielversprechende Idee, die in der Planung mitberücksichtigt und geprüft werden sollte (FAZ vom 12.06.2022‚ "Vielleicht ein Gegenpol zum Halligalli im Viertel", abrufbar unter: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/neue-ausschreibung-fuer-paradie shof-in-alt-sachsenhausen-18095784.html; FNP vom 07.01.2023, S. 19). Die bisherigen Versuche der Stadt Frankfurt, den Paradieshof einer neuen Nutzung zuzuführen, sahen die Erhaltung des Bestandsgebäudes vor. Das Scheitern dieser Versuche drängt dazu, diese Prämisse zu überdenken. Es bestehen Zweifel an der Qualität der Bausubstanz, die vor der Neuausschreibung geklärt werden sollten. Die Stadt sollte insbesondere prüfen und dem Ortsbeirat hierüber berichten, in welchem Zustand sich das derzeitige Gebäude befindet und welche Arbeiten erforderlich wären, um das Bestandsgebäude einer neuen Nutzung zuzuführen. Insbesondere sollte ermittelt werden, inwieweit im Bestand eine Neuaufteilung des Gebäudes in kleinere Einheiten (Geschäfte, Cafés, Wohnungen etc.) möglich wäre und den Aufwand der Umbauten mit dem Aufwand eines Neubaus zu vergleichen. Anknüpfend an den historischen Stadtgrundriss des Quartiers könnte als Alternative zur Bestandsnutzung in einem ergebnisoffenen Verfahren ein alternatives Konzept entwickelt werden, das ganz neue Möglichkeiten der Nutzung eröffnet. Konkret geht es darum, "Brauns Gässchen" (andere Bezeichnung: "Brunnengässchen") wiederzubeleben, das derzeit vom Bestandsgebäude "Paradieshof" überbaut ist. Solche "Stumpfengässchen" haben das historische Stadtbild Alt-Sachenhausens vor der Zerstörung durch den Krieg geprägt. Die Idee zielt jedoch nicht darauf ab, bloße Rekonstruktionen zu errichten, sondern nach dem erfolgreichen Vorbild der Frankfurter "Neuen Altstadt" nach klaren städtebaulichen Vorgaben einen Wettbewerb zur Gestaltung der einzelnen Häuser auszuschreiben. Bei der Vermietung des geschaffenen Wohnraums sollte dieser auch nach sozialen Kriterien vergeben werden (z. B. junge Familien, Wohngruppen), sodass die Durchmischung des Viertels erhalten bleibt. Realisierbar erscheint nach vorläufigen Schätzungen eine Wohnfläche von insgesamt 660 Quadratmetern (8 bis 12 Wohnungen). Bei der Auswahl der Gewerbeflächen (etwa 340 Quadratmeter) im Erdgeschoss der Häuserzeile, die zum Paradiesplatz ausgerichtet ist, sollten insbesondere Geschäfte des täglichen Bedarfs (Bäckerei o. Ä.) sowie zur Tageszeit geöffnete Gastronomiebetriebe (Café) angezogen werden, die im Viertel bislang noch keinen Platz haben. Auch die Kreativwirtschaft (Mode, Kunst etc.), die schon im Brückenviertel ansässig ist, könnte hier einen Platz finden. Die Nutzungsmöglichkeiten des Areals würden dadurch diversifiziert. Das Ausgehviertel, welches erhalten bleiben soll, würde auch tagsüber an Lebensqualität gewinnen. Ein solches Ankerprojekt hätte eine positive Ausstrahlungswirkung auf das gesamte Viertel. Ganz konkret wäre zu erwarten, dass die umliegenden Grundstücke, die derzeit brachliegen und das Stadtbild negativ prägen, an Attraktivität gewinnen und private Investoren anziehen, die das Quartier ansprechend entwickeln und aufwerten. Das Vorhaben der Koalition, "endlich ein städtebauliches Gesamtkonzept zur Aufwertung" von Alt-Sachsenhausen zu entwickeln (GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Koalitionsvertrag für Frankfurt 2021-2026, Zeile 1079) könnte durch das Projekt angestoßen werden. Abbildung 1: Historischer Stadtgrundriss, Stadtkarte 1852 "Foltz-Eberle" (Quelle: Geoportal Frankfurt) Zwischen Paradiesgasse Nr. 9 und 27 ist Brauns Gässchen ("Brauns-Gn.") gut zu erkennen. Abbildung 2: Aktueller Stadtgrundriss (Quelle: Geoportal Frankfurt) Brauns Gässchen ist durch den hinteren Teil des Gebäudes "Paradieshof" überbaut. Abbildung 3: Mögliche Realisierung einer Neubebauung des Areals unter Wiederherstellung von Brauns Gässchen (Quelle: Marie-Theres Deutsch) Abbildung 4: 3D-Visualisierung einer möglichen Neubebauung des Areals unter Wiederherstellung von Brauns Gässchen (Quelle: Marie-Theres Deutsch) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2138 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 548 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 904 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Den Schulweg zur Willemerschule sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3612 entstanden aus Vorlage: OF 624/5 vom 07.01.2023 Betreff: Den Schulweg zur Willemerschule sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, auf die gemeinsame Geh- und Radwegführung auf der Willemerstraße auf der Seite der Willemerschule zu verzichten und den Bereich für den Fußverkehr zu verbreitern. Bei einem Schulweg für Grundschulkinder handelt es sich um eine überdurchschnittlich hohe Nutzung des Seitenraums durch besonders schutzbedürftige Fußgänger. Begründung: Die gemeinsame Geh- und Radwegführung im Bereich der Grundschule bedeutet ein erhebliches Gefahrenpotenzial. Die Kinder sollten gefahrlos zur Schule gehen können, ohne dass es zu Kollisionen mit dem Radverkehr kommt. Vor allem direkt vor der Schule, wenn morgens oder bei Schulschluss Hunderte von Kindern gleichzeitig den Bereich vor der Schule nutzen, ist die Situation inakzeptabel. Der Magistrat wird daher dringend gebeten, hier Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1342 Beratung im Ortsbeirat: 5
Öffentliche Toilettenanlagen Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.02.2023, OA 329 entstanden aus Vorlage: OF 654/5 vom 30.01.2023 Betreff: Öffentliche Toilettenanlagen Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Vorgang: OM 782/21 OBR 5; OM 1184/21 OBR 5; ST 754/22; ST 1459/22; OM 3169/22 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in die Liste der zu errichtenden Toilettenanlagen den Seehofpark, den Theodor-Stern-Kai im Bereich der parkenden Touristenbusse und den Affentorplatz aufzunehmen und dort Systemtoiletten oder feste Toilettenanlagen zu errichten. Begründung: An den genannten Orten sind Toilettenanlagen dringend erforderlich. Die Bereiche sind aber bisher nicht in der Vorlage M 174 aufgenommen. Bezüglich Toiletten für den Seehofpark wird auf die Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2022, ST 1459, und am Theodor-Stern-Kai auf die Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 754, sowie die Vorlage OM 3169 Bezug genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 782 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1184 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 754 Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2022, ST 1459 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3169 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 233 Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 132 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 72 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.03.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 8. Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU und AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318, OA 320 und OA 329 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 8. a) Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Shehata, Schenk, Yildiz, Momsen und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme bei Ablehnung des baulichen Standards eines gemeinsamen Waschbereiches) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2950, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023
Fortsetzung der Lärmschutzwände an der Bahntrasse zugunsten der Pavillonanlage Länderweg und dem künftigen Standort des Gymnasiums Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3622 entstanden aus Vorlage: OF 667/5 vom 30.01.2023 Betreff: Fortsetzung der Lärmschutzwände an der Bahntrasse zugunsten der Pavillonanlage Länderweg und dem künftigen Standort des Gymnasiums Süd Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der DB Netz AG die Lärmschutzwand an der Bahntrasse, welche vom Südbahnhof Richtung Osten verläuft, zu verlängern, auf der nördlichen Seite der Trasse bis mindestens auf Höhe der Gerbermühlstraße 48 und auf der südlichen Seite bis mindestens auf Höhe des Strahlenberger Weges 6. Begründung: Die Containerschulanlage im Länderweg befindet sich in unmittelbarer Nähe zur genannten Bahntrasse. Derzeit ist in der Anlage die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode untergebracht. Bereits während der Auslagerung der Mühlbergschule an diesen Standort wurde wiederholt angemahnt, dass die Lage an der DB-Trasse dazu führe, dass man wegen der damit einhergehenden Lautstärke kaum bei offenem Fenster unterrichten könne. Gleiches galt für die Mitarbeiter der bis letztes Jahr in dem Bereich angesiedelten Behörden Stadtschulamt und Amt für Bau und Immobilien, die ebenfalls massiv durch den Bahnlärm beeinträchtigt wurden. Dies ist nicht besonders verwunderlich. Ein Güterzug in 7,5 Metern Entfernung bringt eine Lärmbelastung von 96 dbA mit sich. Dies entspricht dem Lärm eines sich in unmittelbarer Nähe befindlichen Presslufthammers. Die Pavillonanlage am Länderweg soll weiterhin als Auslagerungsstandort im Rahmen der fortschreitenden Sanierung von Schulen dienen. Dazu ist nach derzeitigem Informationsstand ein Austausch der vorhandenen Container durch Holzmodule geplant. Nach Auszug der Schule für Bekleidung und Mode soll planmäßig die IGS Süd dort temporär untergebracht werden. Weiterhin soll am ehemaligen Behördenstandort zwischen Seehofstraße und Gerbermühlstraße im kommenden Jahr das Gymnasium Süd einziehen. Beide Schulstandorte werden sich dann also direkt an der Bahntrasse befinden. Dann stellt sich selbstverständlich die berechtigte Frage, warum die Lärmschutzwand direkt vor den beiden Standorten aufhört. Der Lidl-Einzelhandelsmarkt verfügt über eine Lärmschutzwand, die Schulstandorte nicht. Der Bahnlärm gefährdet u. a. die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Falls die Bahn sich außer Stande sieht, auf eigene Kosten die Lärmschutzwände anzubringen, sollte eine kommunale Kostenträgerschaft erwogen werden. Im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner könnte weiterhin eine Fortsetzung der Lärmschutzwand mindestens auf der nördlichen Seite in Betracht gezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1278 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 8 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 40-33
Gestaltung der Verkehrsführung am Lokalbahnhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3469 entstanden aus Vorlage: OF 653/5 vom 27.01.2023 Betreff: Gestaltung der Verkehrsführung am Lokalbahnhof Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat 5 über die verkehrliche Neugestaltung am Lokalbahnhof, insbesondere über den Verlauf der geplanten Änderung des Fahrradweges, zu informieren und die Planungen im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Magistrat plant den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" sowie des Knotenpunktes Textorstraße/Darmstädter Landstraße inklusive der Bushaltestelle "Lokalbahnhof". Dies ist zu begrüßen. Im Zuge dessen soll die Radverkehrsführung im Haltestellen- und Knotenbereich aufgewertet werden, sodass den Radfahrern die Erhöhung der Sicherheit und des Verkehrsflusses im Haltestellen- und Knotenbereich ermöglicht werden kann. Die Magistratsvorlage war heute, am 27.01.2023, auf der Tagesordnung des Magistrats. Es ist erforderlich, dass der Ortsbeirat hier eingebunden und informiert wird, damit er ggf. durch entsprechende Anträge auf die Neugestaltung Einfluss nehmen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1134 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3158 entstanden aus Vorlage: OF 570/5 vom 18.10.2022 Betreff: Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Sperrflächen Fahrradbügel anzubringen, davon sollen einige auch lang genug für Lastenfahrräder sein: 1. Beuthener Straße 12/Liegnitzer Straße Nr. 1/Sperrfläche; 2. Beuthener Straße 22 bis 24/Ziegelhüttenweg 2/vor dem Zebrastreifen; 3. Bruchstraße Nr. 21/23/25/28/hinter den Baumscheiben; 4. Danneckerstraße 11/16/Kreuzung Laubestraße 11/15; 5. Oppenheimer Straße 55/freie Fläche; 6. Ossietzkystraße Nr. 5/vor dem Zebrastreifen; 7. Ossietzkystraße Nr. 2/vor dem Zebrastreifen; 8. Passavantstraße Nr. 30/Kreuzung Thorwaldsenstraße Nr. 28/Sperrfläche; 9. Paul-Ehrlich-Straße Nr.24/Sperrfläche; 10. Schwanthalerstraße Nr. 15/17/19/21/23/25/27/31/33/hinter den Baumscheiben je ein Bügel; 11. Tucholskystraße Nr. 41/43/Sperrfläche; 12. Willemerstraße 17/19/vor dem Zebrastreifen; 13. Willemerstraße 23/25 und 27/29/hinter den Baumscheiben; 14. Ziegelhüttenweg Nr. 74/Sperrfläche; 15. Zum Apothekerhof Nr. 1 und Nr.2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 16. Zum Brommenhof Nr. 1/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 17. Zum Gipelhof Nr. 1 und Nr. 2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 18. Zum Gottschalkhof 2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 19. Zum Gottschalkhof 4/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase. Begründung: Es werden in Sachsenhausen Fahrradabstellflächen benötigt. Die diversen Sperrflächen an Ecken und vor Kreuzungen sowie Zebrastreifen eignen sich hervorragend dafür und haben dann auch noch eine nützliche Funktion. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 843 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Schmierereien an Straßenlaternen in der Wallstraße, Willemerstraße und Dreieichstraße entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3050 entstanden aus Vorlage: OF 578/5 vom 08.10.2022 Betreff: Schmierereien an Straßenlaternen in der Wallstraße, Willemerstraße und Dreieichstraße entfernen Der Magistrat wird gebeten, die Schmierereien an Straßenlaternen in der Wallstraße, Willemerstraße und der Dreieichstraße zu entfernen. Begründung: In der Wallstraße, der Willemerstraße und der Dreieichstraße sind die Straßenlaternen besonders stark verschmiert. Um das Straßenbild zu verbessern und weiteren Schmierereien vorzubeugen, ist ein Entfernen dieser durch Überstreichen angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 540 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-0
Betonabsperrungen zur Terrorabwehr in Alt-Sachsenhausen ersetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2854 entstanden aus Vorlage: OF 542/5 vom 26.09.2022 Betreff: Betonabsperrungen zur Terrorabwehr in Alt-Sachsenhausen ersetzen D er Magistrat wird gebeten, die in Alt-Sachsenhausen zur Terrorabwehr genutzten provisorischen Betonabsperrungen durch Schutzmaßnahmen zu ersetzen, die sich nicht als Ablageplätze eignen. Diese neuen, fest verbauten Schutzelemente mögen sich positiv in das Bild der Straßen und Plätze einfügen. Hierbei sollten Elemente bevorzugt werden, die sich begrünen lassen, um mehr Pflanzen in den öffentlichen Raum zu bringen. Es sind auch Pollersysteme denkbar. Dies ist je nach Standort zu prüfen. Begründung: An den Wochenenden, zum Teil auch unter der Woche, sind diese Betonblöcke am Paradieshof und in der Klappergasse regelmäßig Anziehungspunkte für die Feiernden in dem beliebten Ausgehviertel. Anwohner berichten, dass das Geschehen sich vornehmlich außerhalb der Lokale an diesen Hotspots abspielt. Da die derzeit vorhandenen Betonquader sich hervorragend als Abstellfläche für Getränke und Essen eignen (siehe Foto), nimmt hier die Lärmbelästigung und Vermüllung unerträgliche Ausmaße an. Obwohl sich Anwohner regelmäßig an Polizei und Ordnungsamt wenden, um diese Missstände anzuzeigen, wird die Situation immer dramatischer. Regelmäßige Schlägereien, dröhnend laute Musik aus Boxen, Drogendelikte etc. verschlimmern hier die Situation im Viertel und insbesondere der Anwohner. . Foto (c) Claus Folger, Frankfurt: Betonquader als Abstellfläche für die Lachgas- und Partyszene in Alt-Sachsenhausen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 195 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1764 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 6 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1557 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 266 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1603 Beratung im Ortsbeirat: 5
Fahrradaufstellflächen vor Lichtzeichenanlagen auf der Mörfelder Landstraße markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2858 entstanden aus Vorlage: OF 548/5 vom 10.09.2022 Betreff: Fahrradaufstellflächen vor Lichtzeichenanlagen auf der Mörfelder Landstraße markieren Der Magistrat wird gebeten, in der Mörfelder Landstraße an den Kreuzungen mit der Darmstädter Landstraße, dem Grethenweg, dem Großen Hasenpfad, der Schweizer Straße und der Oppenheimer Landstraße vor den jeweiligen Lichtzeichenanlagen Fahrradaufstellflächen zu markieren. Begründung: Durch Fahrradaufstellflächen wird die Sicherheit für Radfahrende weiter verbessert. Diese ermöglicht es dem Radverkehr, vor dem Autoverkehr in die gewünschte Spur oder entsprechende Radwege einzufädeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 96 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Produktion der Binding-Brauerei in Frankfurt-Sachsenhausen erhalten!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2870 entstanden aus Vorlage: OF 564/5 vom 07.10.2022 Betreff: Produktion der Binding-Brauerei in Frankfurt-Sachsenhausen erhalten! Der Magistrat wird gebeten, umgehend Gespräche mit dem Vorstand der Radeberger Gruppe KG aufzunehmen und gemeinsam mit diesem nach Möglichkeiten zu suchen, wie der Verlust der traditionsreichen Binding-Brauerei doch noch abgewendet werden und die Produktion am Standort in Frankfurt-Sachsenhausen weiter aufrechterhalten werden kann. Sofern sich abzeichnen sollte, dass dieses Ziel nicht zu erreichen ist, wird der Magistrat weiterhin darum gebeten, gemeinsam mit der Radeberger Gruppe KG für betroffene Mitarbeiter tragbare Lösungen zu entwickeln und möglichst viele von ihnen in andere Beschäftigungsverhältnisse am Standort Frankfurt zu überführen. Begründung: Die Binding-Brauerei ist die letzte am Standort Frankfurt befindliche Großbrauerei und seit ihrer Gründung im Jahr 1870 eng mit der Geschichte und auch mit dem Bild unserer Stadt verknüpft. Das in den 50er-Jahren errichtete Sudhaus an der Darmstädter Landstraße war lange Zeit das größte Europas und ist auch heute noch ein architektonisches Schmuckstück im Stadtteil Sachsenhausen. Dass die Biermarke "Binding" zukünftig nicht mehr am Traditionsstandort Frankfurt produziert werden soll, ist kaum vorstellbar und wäre im wahrsten Sinne des Wortes ein "Etikettenschwindel". Zudem wird hier seit 1995 der "Binding-Kulturpreis" von der Binding-Kulturstiftung verliehen, die anlässlich des 125-jährigen Jubiläums von der Binding-Brauerei zum Zeichen ihrer Verbundenheit mit der Heimatstadt Frankfurt gegründet wurde. Daher ist der Magistrat aufgefordert, umgehend das Gespräch mit den Verantwortlichen der Radeberger Gruppe KG darüber zu suchen, wie der Verlust der Produktion und damit auch der Beschäftigungsverhältnisse von 157 Menschen in unserer Stadt noch abzuwenden ist bzw. sofern sich dieses Ziel nicht erreichen lässt, welche sozialverträglichen Lösungen für die betroffenen Mitarbeiter entwickelt werden und wie möglichst viele von ihnen in andere Beschäftigungsverhältnisse in Frankfurt überführt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 227 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 30
Einbahnstraßenregelung im Bischofsweg kenntlich machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2857 entstanden aus Vorlage: OF 547/5 vom 15.09.2022 Betreff: Einbahnstraßenregelung im Bischofsweg kenntlich machen Der Magistrat wird gebeten, 1. Verkehrskartenanbietern (wie z. B. Google Maps) die Einbahnstraßenregelung des Bischofswegs zwischen Darmstädter Landstraße und Einmündung Lerchesbergring mitzuteilen und 2 . zwei Induktionsschleifen mit Blitzer in diesem Abschnitt fest zu installieren, welche das Fahren gegen die Einbahnstraße anzeigen. Begründung: Derzeit fahren viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im Bischofsweg entgegen der Einbahnstraße. Neben Nötigungen und Bedrohungen entstehen sehr gefährliche Situationen, die vermieden werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 98 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Sicherheit für Fahrradverkehr in der Seehofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2680 entstanden aus Vorlage: OF 526/5 vom 25.08.2022 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradverkehr in der Seehofstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, mehr Sicherheit für den Fahrradverkehr mit Hilfe von durchgängigen Radwegen in der Seehofstraße zu schaffen . Begründung: Für den Fahrradverkehr gibt es in der Seehofstraße noch keine durchgehenden Radwege. Diese sind dringend erforderlich, nicht zuletzt, weil die Seehofstraße Schulweg für viele Schülerinnen und Schüler ist, deren Schule in die Container am Länderweg ausgelagert ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 64
Mobile Elektrokleingerätesammlung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2634 entstanden aus Vorlage: OF 580/1 vom 18.08.2022 Betreff: Mobile Elektrokleingerätesammlung Vorgang: OM 1893/22 OBR 1; ST 1099/22 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wie die mobile Elektrokleingerätesammlung bislang von der Bevölkerung angenommen wird. Der Magistrat wird außerdem darum gebeten, eine mobile Sammelstelle im Ortsbezirk 1 einzurichten. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 1099 vom 16. Mai hat der Magistrat ausgeführt, dass seit dem 1. Juli 2021 ein FES-Fahrzeug an insgesamt 25 Standorten, verteilt über das ganze Stadtgebiet, Elektrokleingeräte kostenfrei entgegennehme. Nach über einem Jahr der Erprobung müsste inzwischen ein vorläufiges Fazit möglich sein, ob dieses Angebot von der Bevölkerung angenommen wird. Weiter hat der Magistrat ausgeführt, dass es im Ortsbezirk 1 keine mobile Sammelstelle gebe, da dieser eine "relative Nähe" zum Wertstoffhof Süd in der Seehofstraße habe. Dieser ist jedoch mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur umständlich zu erreichen und liegt keineswegs in "relativer Nähe" zu großen Teilen des Ortsbezirks 1. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1893 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1099 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2540
Zufahrtsmöglichkeiten zum Restaurant Oberschweinstiege über die Darmstädter Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2376 entstanden aus Vorlage: OF 481/5 vom 08.06.2022 Betreff: Zufahrtsmöglichkeiten zum Restaurant Oberschweinstiege über die Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrtsmöglichkeiten mit dem Auto zu dem Restaurant Oberschweinstiege über die Darmstädter Landstraße mit Ausnahme der Monate März und April wieder dauerhaft einzurichten. Begründung: Das Restaurant Oberschweinstiege im Stadtwald kann seit geraumer Zeit mit dem Auto nicht mehr über die Darmstädter Landstraße angefahren werden, weil die Zufahrt durch eine Schranke am Eingang der Zufahrtsstraße und die Einfahrt zum Parkplatz der Gaststätte durch zwei Steinquader versperrt wurde. Es besteht aber ein großes Interesse daran, dass die Gaststätte sowohl von der Isenburger Schneise als auch von der Darmstädter Landstraße angefahren werden kann. Dies wird auch vonseiten der Betreiber der Gaststätte so gesehen. Die jetzige Regelung führt dazu, dass Besucher der Gaststätte, die normalerweise über die Darmstädter Landstraße fahren, nunmehr einen Umweg über die Isenburger Schneise nehmen müssen. Dies verursacht mehr Autoverkehr und eine Mehrbelastung der Umwelt. In den Monaten März und April sollte die Zufahrtsmöglichkeit geschlossen werden, da zu dieser Zeit die Krötenwanderung stattfindet. Auch sollte die Möglichkeit einer direkten Durchfahrt von der Darmstädter Landstraße zur Isenburger Schneise durch eine entsprechende Sperre in der Mitte verhindert werden, wie dies auch in der Vergangenheit schon der Fall war. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2270
Verfugen des Kopfsteinpflasters am Paradiesplatz in Alt-Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2318 entstanden aus Vorlage: OF 461/5 vom 27.04.2022 Betreff: Verfugen des Kopfsteinpflasters am Paradiesplatz in Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, das Kopfsteinpflaster am Paradiesplatz in Alt- Sachsenhausen neu zu verfugen. Begründung: Die Fugen sind so tief ausgewaschen, dass regelmäßig Glasscherben darin stecken bleiben und es so zu Verletzungen bei Fußgängern und Radfahrern kommt. Manche Fugen sind so breit, dass auch ein Fahrradreifen darin stecken bleibt und der Radfahrer stürzt. Des Weiteren führen die Glasscherben zu defekten Fahrradreifen und Autoreifen. Die Anwohner Elisabethenstraße 2 bis 4 sowie Paradiesgasse 12 erreichen ihre Parkplätze im Innenhof nur über die Zufahrt Große Rittergasse und Paradiesgasse. Hier gab es bereits diverse Risse in den Autoreifen. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2251 Antrag vom 18.10.2022, OF 573/5 Antrag vom 18.10.2022, OF 574/5 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3048 Auskunftsersuchen vom 04.11.2022, V 540 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5
Einhaltung von Sicherheit und Ordnung im Bereich des Anwesens Große Rittergasse 45 in Alt-Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2140 entstanden aus Vorlage: OF 429/5 vom 11.04.2022 Betreff: Einhaltung von Sicherheit und Ordnung im Bereich des Anwesens Große Rittergasse 45 in Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, durch entsprechende Überprüfung durch das Ordnungsamt (Task- Force) die Sicherheit und Ordnung im Bereich des Anwesens Große Rittergasse 45 in Alt-Sachsenhausen zu gewährleisten. Begründung: Das Anwesen in der Großen Rittergasse 45 in Alt-Sachsenhausen befindet sich in einem toten Winkel. Da dieser Ort von der Großen Rittergasse aus nicht einsehbar ist, dient er als Rückzugsort vieler feiernder Menschen. Die Fensterbank des Anwesens wird gerne als Partytheke benutzt. Da sich die aggressive Stimmung in diesem Bereich leider stärker entwickelt hat, kommt es zurzeit vermehrt zu nächtlichen Schlägen gegen die Haustür, Sturmklingeln, Zertreten von Fahrrädern, Zerschlagen von Blumentöpfen, Werfen von Backsteinen und Flaschen, Umwerfen von Mülltonnen sowie Urinieren und Erbrechen vor der Haustür. Die dortigen Anwohner leiden sehr stark unter dieser Belästigung. Eine Nachtruhe ist kaum möglich. Der Aufenthalt draußen wird als problematisch angesehen. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1942 Antrag vom 18.10.2022, OF 573/5 Antrag vom 18.10.2022, OF 574/5 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3048 Auskunftsersuchen vom 04.11.2022, V 540 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 3
Ampelanlage Siemensstraße/Ecke Heisterstraße erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2141 entstanden aus Vorlage: OF 430/5 vom 18.04.2022 Betreff: Ampelanlage Siemensstraße/Ecke Heisterstraße erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlage Siemensstraße/Ecke Heisterstraße in der Erneuerungsplanung auf die Prioritätenliste zu setzen. Begründung: Der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Willemerschule quert vermehrt sowohl die Siemensstraße als auch die Heisterstraße. Leider sind die Querungsmöglichkeiten derzeit nicht optimal. Durch eine neue Ampelanlage an der Einmündung der Heisterstraße in die Siemensstraße kann das Überqueren sicherer gestaltet werden. Gleichzeitig können Autofahrerinnen und Autofahrer, die aus der Heisterstraße in die Siemensstraße fahren möchten, eine eigene Grünphase erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2047 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Graffiti am Zaun/Sichtschutz des Kinderzentrums in der Willemerstraße 1 entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1925 entstanden aus Vorlage: OF 398/5 vom 20.02.2022 Betreff: Graffiti am Zaun/Sichtschutz des Kinderzentrums in der Willemerstraße 1 entfernen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Graffitis am Zaun/Sichtschutz des Kinderzentrums in der Willemerstraße 1 entfernt werden. Ferner wird der Magistrat gebeten, den Zaun/Sichtschutz z. B. mit Efeu zu begrünen oder den Sichtschutz gänzlich durch eine Bepflanzung zu ersetzen, um so weiteren Graffitis vorzubeugen. Begründung: Rund um den Lokalbahnhof und den Affentorplatz kommt es immer wieder zu Graffiti-Schmierereien. So auch am Zaun/Sichtschutz des Kinderzentrums in der Willemerstraße 1. Um weiteren Graffiti-Schmierereien vorzubeugen, ist es geboten die Graffitis umgehend zu entfernen und den Sichtschutz anderweitig zu gestalten, wie z. B. durch Efeu zu begrünen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 1992 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 40 1
Regulierung der Parksituation auf dem DBNetz Gelände gegenüber der Containerschulanlage am Länderweg/Seehofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1703 entstanden aus Vorlage: OF 294/5 vom 05.12.2021 Betreff: Regulierung der Parksituation auf dem DB-Netz Gelände gegenüber der Containerschulanlage am Länderweg/Seehofstraße Der Magistrat wird gebeten, mit der DB Netz AG in Kontakt zu treten und um Zustimmung dafür zu bitten, die Parksituation an der Bahnmauer gegenüber der Containerschulanlage im Länderweg/Seehofstraße folgendermaßen in kommunaler Kostenträgerschaft regulieren zu dürfen: 1. An der Bahnmauer im Länderweg wird auf der rechten Seite der schrägen Stützwand (siehe Foto) ein Parkplatz für das Schulpersonal (Kfz und Fahrräder) angelegt. Um zu gewährleisten, dass er nur von Berechtigten genutzt und, auf dem Gehweg nicht in zweiter Reihe gehalten oder geparkt werden kann, werden Parkbügel auf den Parkplätzen sowie zwischen den Parkplätzen zum Bürgersteig hin Sperrpfosten angebracht. 2. An der Bahnmauer wird auf der linken Seite der schrägen Stützwand der Fußgängerweg nach hinten zwischen die Parkfläche und die Bahntrassenmauer verlegt und durch eine Barriere geschützt. Davor entsteht ein kleiner, freier Parkplatz (z. B. für FES-Mitarbeiter). Begründung: Die genannte Containerschulanlage soll auch nach dem finalen Rückzug der Mühlbergschule an den Lettigkautweg weiterhin als Schulauslagerungsstandort dienen. So soll als nächste Schule die IGS Süd dorthin ausgelagert werden. Die Modernisierung der Containeranlage durch Holzmodule ist geplant. Eine schulfreundliche Veränderung der Verkehrssituation rund um die Anlage ist daher auch künftig geboten. Vor der Containerschulanlage zeigt sich an Schultagen morgens und auch zu den Abholzeiten ein Verkehrschaos. Der Bereich am Bahndamm gegenüber der Schule wird frühmorgens hauptsächlich von FES-Mitarbeitern zugeparkt, da sich der Wertstoffhof-Süd schräg gegenüber befindet. Elterntaxis halten später in zweiter Reihe und blockieren den Gehweg komplett. So kommt es zu einer Situation, in der auf der Straße Elterntaxis, die vor der Sicherheitsbarriere der Schule halten, Fahrräder und Lastenräder mit Lkw, die oft mit erhöhter Geschwindigkeit die umliegenden Gewerbebetriebe erreichen möchten, und Pkw mit der zunehmenden Zahl von Anwohnern und eben Fußgängern. Dies direkt vor dem Eingang der Containerschulanlage und auf dem Schulweg von Kindern, die andere Schulbezirke erreichen müssen konkurrieren. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1432 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 65 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1527 Aktenzeichen: 66-5
Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1715 entstanden aus Vorlage: OF 327/5 vom 25.01.2022 Betreff: Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße Vorgang: M 157/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichtigen, wie der Bürgersteig auf der östlichen Seite in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße zur Nutzung durch Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gestaltet werden kann, ohne dass es zu Nutzungskonflikten kommt. Zu prüfen ist eine Verbreiterung des derzeitigen Bürgersteiges und die Markierung eines Radfahrstreifens. Begründung: Das Verkehrsaufkommen von Autos, Fahrrädern und Fußgängern rund um die Containeranlage Länderweg ist hoch. Es gilt daher, kurzfristig Lösungen zu suchen, um die Situation zu entspannen. Es sollten bereits vor der Umsetzung der Magistratsvorlage M 157 Maßnahmen ergriffen werden, um Gefahren abzuwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1440 Aktenzeichen: 66 0
Versetzen des Glascontainers an der Bindingstraße/Ecke Grethenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1717 entstanden aus Vorlage: OF 329/5 vom 25.01.2022 Betreff: Versetzen des Glascontainers an der Bindingstraße/Ecke Grethenweg Der Magistrat wird gebeten, den Glascontainer an der Bindingstraße/Ecke Grethenweg entweder auf den Grünstreifen vor dem Nahkauf an der Darmstädter Landstraße oder an den Grethenweg/Ecke Mörfelder Landstraße (östliche Seite) versetzen zu lassen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich, dass der Glascontainer an der Bindingstraße/Ecke Grethenweg regelmäßig außerhalb der erlaubten Zeiten befüllt wird. Es wird nachts und sonntags containerweise Altglas entsorgt. Dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle. Um diesem Ärger ein Ende zu setzen, ist es erforderlich, den Glascontainer zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1685 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79 4
Fehlende Straßenschilder und mangelnde Straßenbeleuchtung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1295 entstanden aus Vorlage: OF 49/14 vom 10.12.2021 Betreff: Fehlende Straßenschilder und mangelnde Straßenbeleuchtung Der Magistrat wird gebeten, im Neubaugebiet, welches zwischen den Straßen Eckstraße, Im Kalk und Urnbergweg liegt (siehe Planskizze), 1. das Anbringen von Schildern mit den Straßennamen sowie 2. die mangelnde Straßenbeleuchtung zu überprüfen und gegebenenfalls eine Optimierung der Situation zu veranlassen. Begründung: Im genannten Bereich befinden sich zahlreiche Häusereingänge sowie Anwohnerparkplätze. Zur besseren Orientierung für Post- und Paketboten sowie Besucherinnen und Besucher sollten Straßenschilder angebracht werden. Diese fehlen in den Zwischenstraßen gänzlich. Hinsichtlich einer besseren Ausleuchtung, insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie der Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls in den Abend- und Nachstunden, bedarf es einer Straßenbeleuchtung. Auch diese fehlt in diesem Bereich gänzlich. Planskizze Neubaugebiet zwischen Eckstraße, Im Kalk und Urnbergweg. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 904 Aktenzeichen: 66 7
Giftköder im Frankfurter Stadtwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1207 entstanden aus Vorlage: OF 270/5 vom 08.11.2021 Betreff: Giftköder im Frankfurter Stadtwald Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, z. B. durch das Anbringen von Wildkameras, um das Auslegen von Giftködern im Stadtwald zu unterbinden. Begründung: In letzter Zeit wurden vermehrt Giftköder zwischen Darmstädter Landstraße und der Babenhäuser Landstraße (B 3) sowie im Umfeld der Stoltzeschneise und am Waldspielpark Tannenwald gefunden und von Hunden gefressen. Mindestens ein Hund ist inzwischen verstorben. Auch Wildtiere könnten an den Giftködern verenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 562 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrsberuhigung Neuer Wall
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1192 entstanden aus Vorlage: OF 252/5 vom 10.11.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung Neuer Wall Der Magistrat wird gebeten, die verkehrsberuhigte Zone zum Eingang Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main durch eine Markierung klarer zu kennzeichnen. Begründung: Die Straße ist bereits so ausgelegt, dass nur eine langsame Nutzung angezeigt ist. Gleichzeitig wird die Straße von den Kindern der dortigen Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main häufiger frequentiert. Das führt bei schnell fahrenden Autos, die den örtlichen Gegebenheiten nicht hinreichend Rechnung tragen, oft zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 759 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Vermehrt Falschfahrer auf dem Bischofsweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2021, OF 281/5 Betreff: Vermehrt Falschfahrer auf dem Bischofsweg Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Möglichkeit er sieht, um das vermehrte Fahren gegen die Einbahnstraße im Bischofsweg, . zwischen Darmstädter Landstraße und Lerchesbergring, zu verhindern. Begründung: Vor allem zwischen 7 und 8 Uhr sowie zwischen 17 und 20 Uhr fahren vermehrt Fahrzeuge entgegen der Fahrtrichtung. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.11.2021, OF 237/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 252 2021 1. 1. Die Vorlage OF 237/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 281/5 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 281/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenVerkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1190 entstanden aus Vorlage: OF 250/5 vom 30.10.2021 Betreff: Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer Vorgang: OM 4434/19 OBR 5; ST 1238/19; OM 6186/20 OBR 5; ST 1867/20 Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot entlang der Friedhofsmauer am Hainer Weg zu überarbeiten. Der Ortsbeirat schlägt nochmals vor, das Parken auf der westlichen Seite des Hainer Wegs entlang der Friedhofsmauer nur für Pkws zu erlauben oder das Parken dort generell nur mittels Parkscheibe für zwei Stunden im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu erlauben. Begründung: Der Hainer Weg ist entlang der Friedhofsmauer, in erster Linie von Lkws, mittlerweile derart zugeparkt, dass ein Begegnungsverkehr nur noch bedingt möglich ist. Dabei ist der Hainer Weg für Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlungen zwischen Bergkirche und Goetheturm, aus der Innenstadt kommend, der einzige Zuweg. Gleichzeitig fehlen für Besucherinnen und Besucher des Friedhofes Parkmöglichkeiten. Auch könnte so dem in den vergangenen Monaten immer wieder vorgekommenen Zuparken des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges begegnet werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 01.07.2019, ST 1238, angeführt, dass durch das Abstellen von Lastkraftwagen der positive Nebeneffekt einer Fahrgeschwindigkeitsreduzierung erreicht wird. Hiergegen ist anzuführen, dass am Hainer Weg auf Höhe des Friedhofs kein Grund ersichtlich ist, weshalb die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h weiter abgesenkt werden sollte, der Straßenabschnitt befindet sich gerade nicht in einem Wohngebiet. Ferner wird das Argument angeführt, dass den Besucherinnen und Besuchern des Friedhofes eine ausreichende Anzahl von Kurzzeitparkmöglichkeiten auf dem Parkplatz am Eingang des Friedhofes auf der Seite der Darmstädter Landstraße zur Verfügung steht. Hiergegen ist anzuführen, dass diese Parkmöglichkeiten zum einen weitgehend kostenpflichtig sind und zum anderen sich auf der anderen Seite des Friedhofs befinden. Gerade in Bezug auf in der Mobilität eingeschränkte Personen, welche eine Grabstätte auf der östlichen Seite des Friedhofs besuchen möchten, kann diese Argumentation nicht greifen. Bezüglich des Zuparkens des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges und der diesbezüglichen Anmerkung des Magistrates, dass derselbe dann immer noch von Kleintransportern zugeparkt werden könnte, ist darauf hinzuweisen, dass dies in der Vergangenheit nur vereinzelt vorgekommen ist und das Hauptproblem von Lkws ausgeht. In den vergangenen Wochen ist der Spiegel sogar zum Teil von Fahrzeugen (Kranwagen) ohne Kennzeichen verdeckt worden. Der Ortsbeirat bittet daher eindringlich den Magistrat darum, sich der Problematik anzunehmen und auf die Ortskenntnis des Stadtteilgremiums zu vertrauen. Soweit der Magistrat bzw. das zuständige Amt (wie zuletzt in seiner Stellungnahme vom 12.10.2020, ST 1867) zu einer anderen Bewertung der Situation gelangt, wird eine gemeinsame Ortsbegehung angeregt. Fotos: Privat (07.11.2021) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4434 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1238 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6186 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1867 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 749 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung der Situation am Affentorplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1193 entstanden aus Vorlage: OF 254/5 vom 10.11.2021 Betreff: Verbesserung der Situation am Affentorplatz Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung eines Urinals oder einer öffentlichen Toilette am Affentorplatz zu prüfen. Er wird um die Umsetzung der Zusage gebeten. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, einen Austausch oder eine Verlegung der Lavasteine unter den zwei Bäumen vor dem Affentorplatz 8 zu prüfen und berichten , um ein Verkeilen des Notausgangs der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main zu vermeiden. Begründung: Bei der Neugestaltung des Platzes wurde der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main die Einrichtung eines Müllplatzes zugesagt, jedoch nicht umgesetzt. Am Affentorplatz kommt es täglich zu Alkoholkonsum. Außerdem wird der Platz von Obdachlosen aufgrund der Nähe der Avetorstubb stark genutzt. Ohne ein gut erreichbares Urinal oder einer öffentlichen Toilette werden, zum Ärger der Anlieger, verschiedene Stellen am Affentorplatz als Toilette genutzt. Der Müllplatz trägt ebenfalls zur Sauberkeit des Platzes bei, außerdem kann der bisher verendete Platz wie vorgesehen für die Lagerung von Spielgeräten genutzt werden. Die Lavasteine liegen auf dem Wurzelbereich zweier Bäume und verkeilen den Notausgang, was für die reibungslose Nutzung nicht akzeptabel ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2388 Antrag vom 18.10.2022, OF 573/5 Antrag vom 18.10.2022, OF 574/5 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3048 Auskunftsersuchen vom 04.11.2022, V 540 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ausreichende Straßenbeleuchtung in Launitzstraße, Gutzkowstraße und Stegstraße gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1194 entstanden aus Vorlage: OF 255/5 vom 11.11.2021 Betreff: Ausreichende Straßenbeleuchtung in Launitzstraße, Gutzkowstraße und Stegstraße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen, damit zeitnah ausreichende Straßenbeleuchtungen in der Launitzstraße, der Gutzkowstraße und der Stegstraße gewährleistet sind. Begründung: Anwohner berichten, dass in der Launitzstraße, der Gutzkowstraße und der Stegstraße die Straßenbeleuchtung nicht ausreichend hell ist. Die Stegstraße Ist beispielsweise als wichtige fußläufige Verbindung aufgrund der Kastanien dort sehr dunkel. Die Gutzkowstraße ist eine wichtige Verbindung zwischen Schweizer Platz und Darmstädter Landstraße, ebenfalls zu dunkel, und Letzteres gilt genauso für die Launitzstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 701 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 91 52
Tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung vor der Containerschulanlage Länderweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1179 entstanden aus Vorlage: OF 230/5 vom 09.11.2021 Betreff: Tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung vor der Containerschulanlage Länderweg Der Magistrat wird gebeten zu sondieren, ob eine tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung für den Kfz-Verkehr zu Bring- und Abholzeiten an der Containerschule auf dem Länderweg und dem Strahlenberger Weg zwischen Seehofstraße und der T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Ecke Im Bärengarten möglich ist. Begründung: Das Verkehrsaufkommen vor der Containerschulanlage muss reduziert werden. Besonders zu den Bring- und Abholzeiten kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen. Morgens soll der Verkehr über den südlichen Strahlenberger Weg geleitet werden. Ab der T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Ecke Im Bärengarten können dann die Ziele im Länderweg und im Bärengarten erreicht werden. Zur Abholzeit am Mittag bzw. Nachmittag wiederum soll der Verkehr von der Seehofstraße Richtung Strahlenberger Weg und dann auswärts über den südlichen Strahlenberger Weg Richtung Offenbacher Landstraße geleitet werden. Der Verkehr aus dem Bärengarten muss dann ebenfalls den Weg über den südlichen Strahlenberger Weg zur Offenbacher Landstraße nehmen. Der Verkehr aus dem östlichen Länderweg fährt zu den entsprechenden Zeiten entweder über die Seehofstraße oder über den Strahlenberger Weg und die Offenbacher Landstraße. Der Fahrradverkehr ist von der Regelung auszunehmen. Diese Verkehrsführung entspricht dem Wunsch der Elternvertreter und der Schulleitung der Mühlbergschule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 747 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Leerung des Altglascontainers in der Wallstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 946 entstanden aus Vorlage: OF 197/5 vom 10.09.2021 Betreff: Leerung des Altglascontainers in der Wallstraße Der Magistrat wird gebeten , sich dafür einzusetzen, dass die Leerungsfrequenz des Altglascontainers in der Wallstraße an der Ecke zur Paradiesgasse erhöht wird. Begründung: Rund um den genannten Altglascontainer sammeln sich immer wieder wegen der Überfüllung des Containers Flaschen an. Das bisherige Leerintervall ist offenbar nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2227 Aktenzeichen: 79 4
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