Meine Nachbarschaft: Westpreußenstraße
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Regeln für die Parksituation rund um die U-Bahn Endhaltestelle
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2011, OF 21/16 Betreff: Regeln für die Parksituation rund um die U-Bahn Endhaltestelle Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen und berichten, ob in den folgenden Straßen werktags zwischen 7:00 und 17:00 Uhr eine generelle Parkzeitbegrenzung auf 2 Stunden ausgeschildert werden kann, in Verbindung mit einer Anwohnerparkregelung, die die Anwohnerfahrzeuge mittels Plakettenlösung von jeder Begrenzung der Parkdauer ausnimmt. Um die Fahrzeuge der Pendler nicht nur von den Parkplätzen fernzuhalten, sondern auch den Park-Such-Verkehr in den Straßen zu unterminieren, sollte von Lösungen, die etwa eine Straßenseite anders regeln als die andere, abgesehen werden. Zudem sollte darauf geachtet werden, die Regelung weit genug um die Endaltestelle der U 7 / U4 herum auszudehnen. Sie sollte daher folgende Straßen umfassen: Volkshausstraße Am Waldacker Bessemer Straße Röntgenstraße (bis Edisonstraße) Leuchte (bis Rangenbergstraße) Auerbacher Straße Philipp-Puth-Straße Stargarder Straße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Leuchte) Triebstraße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße) Rumpenheimer Straße Hahnenkammstraße Siedlerstraße Vilbeler Landstraße (zwischen Siedlerstraße und Leuchte) Begründung: Eine (nicht repräsentative) Umfrage unter den Anwohnern in den genannten Straßen im Frühjahr 2011 hatte eine überwältigende Zustimmung unter den Anwohnern ergeben und sollte Ermutigung sein, einmal beherzt diese Richtung einzuschlagen. Sie soll den Anwohnern, so fern benötigt, den wohnungsnahen Parkplatz sicherstellen. Wer wegen eines Stellplatzes auf dem Grundstück keine Plakette benötigt, soll auch ohne diese auskommen können. Besucher und Kunden der anliegenden Gewerbetreibenden und Freiberufler sollten mit 2 Stunden Parkzeit kalkulieren können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.05.2011, OF 16/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 35 2011 1. Die Vorlage OF 16/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 21/16 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 21/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, 2 GRÜNE, WBE, SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenStraßenkreuzung Nordring/Landgraben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4803 entstanden aus Vorlage: OF 703/16 vom 14.11.2010 Betreff: Straßenkreuzung Nordring/Landgraben Der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Vorfahrtregelung aufzuheben und durch "rechts vor links" zu ersetzen. Begründung: Da der Nordring sehr oft als Rennstrecke benutzt wird, würde diese Maßnahme wesentlich zur Verkehrsberuhigung in diesem Bereich beitragen. Beispiel: Rangenbergstraße/Barbarossastraße, hier hat die Einführung der Regelung "rechts vor links" wesentlich zur Verkehrsberuhigung beigetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 371 Aktenzeichen: 32 1
Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4647 entstanden aus Vorlage: OF 656/16 vom 30.08.2010 Betreff: Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim In letzter Zeit ist die Stadtpolizei in Bergen-Enkheim aktiv geworden, um das verbotswidrige Parken auf dem Bürgersteig gemäß § 12 StVO zu ahnden. Das ist keineswegs zu beanstanden, auch wenn auf dem Bürgersteig noch genügend Platz für Fußgänger - auch mit Kinderwagen - vorhanden ist. Gleichwohl führt die polizeiliche Vorgehensweise zu einer Verunsicherung vieler Verkehrsteilnehmer, weil beim "korrekten" Parken auf engen Straßen der fließende Verkehr behindert werden könnte. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er es für angebracht oder fallweise sogar für notwendig hält, in Anbetracht der begrenzten Parkmöglichkeiten in Bergen-Enkheim vermehrt das Verkehrszeichen Z 315 (z. B. 315-55 längs halb auf dem rechten Gehweg) aufstellen zu lassen, damit einerseits weiterhin ausreichend Parkmöglichkeiten bestehen, andererseits aber auch dem fließenden Verkehr Rechnung getragen wird. Sofern erforderlich und/oder zweckmäßig, könnte zusätzlich zur Beschilderung eine weiße durchgezogene Linie auf dem Bürgersteig markieren, wie weit der Bürgersteig zum Parken genutzt werden kann und welcher Abstand zu Häusern bzw. Zäunen/Mauern einzuhalten ist. Besonderer Handlungsbedarf besteht - teilweise nur für bestimmte Abschnitte - für folgende Straßen: - Marktstraße, z. B. von "Am Königshof" bis Conrad-Weil-Gasse - Riedstraße - "Am Weißen Turm" zwischen Landgraben und Vilbeler Landstraße - Usastraße - Speierlingweg - Bruderhofstraße - Ostpreußenstraße zwischen Westpreußen- und Stettiner Straße. Begründung: In vielen Straßen von Bergen-Enkheim parken Pkws mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig ohne Behinderung von Fußgängern, auch wenn diese z. B. Kinderwagen oder Rollatoren benutzen, vor allem auch dann, wenn das Parken in beiden Fahrtrichtungen erlaubt ist. Würden sich die parkplatzsuchenden Autofahrer aber "korrekt" verhalten (alle Reifen auf der Fahrbahn), wäre häufig der fließende Verkehr behindert (siehe Foto). Zwar ist das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig (§ 12 Abs. 1 Ziff.1 StVO), jedoch ist es für die Verkehrsteilnehmer schwierig, die Situation richtig einzuschätzen, weil das Parken an den fraglichen Stellen jahrelang nicht beanstandet wurde. Im Interesse der beteiligten Verkehrsteilnehmer und zur Aufrechterhaltung der bisher ohne Probleme genutzten Parkmöglichkeiten sollte daher vermehrt von dem hier erwähnten Verkehrszeichen in Bergen-Enkheim Gebrauch gemacht werden, auch wenn dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Der eingangs geschilderte Sachverhalt begünstigt zwar die Stadtkasse, benachteiligt aber - ohne konkreten Anlass - die Verkehrsteilnehmer. Deshalb sollten Maßnahmen der vorgeschlagenen Art nicht an den Kosten scheitern. Beispiel für die Parksituation auf der Marktstraße in Bergen: Zu wenig Platz auf der Fahrbahn, genügend Platz für das Parken mit zwei Reifen auf dem Rand des Bürgersteigs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 344 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32 4
Behindertengerechter Umbau des Bürgersteiges in der Bornweidstraße zwischen Stargarder Straße und Siebenbürgenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4322 entstanden aus Vorlage: OF 618/16 vom 11.05.2010 Betreff: Behindertengerechter Umbau des Bürgersteiges in der Bornweidstraße zwischen Stargarder Straße und Siebenbürgenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Fließwasserverbindung vom Riedsee zum Ostpark hergestellt wird, weil im Zuge der Bauarbeiten in der Bornweidstraße auch der stark zum Rinnstein abfallende Bürgersteig auf der nördlichen Seite der Bornweidstraße plan, das heißt problemlos auch für Rollstuhlfahrer, Blinde, Behinderte und ältere Menschen benutzbar, hergestellt werden sollte. Falls dies nicht in absehbarer Zeit erfolgen sollte, wird der Magistrat gebeten, das starke Gefälle dieses Bürgersteiges so zu nivellieren, dass der Steig auch von älteren Menschen, Behinderten, Blinden und Rollstuhlfahrern gefahrlos benutzt werden kann. Begründung: In der Bornweidstraße wohnen viele ältere Mitbürger und auch ein Blinder. Durch die Lebenshilfe nutzen zudem oft Behinderte aus der Alten Mühle und ihre Betreuer diese ruhige Wohnstraße für Spaziergänge. Der Bürgersteig auf der nördlichen Seite ist aber so abfallend gestaltet, dass Behinderte sich dort sehr unsicher fühlen und dann lieber mitten auf der Straße gehen. Auf der südlichen Seite ist überhaupt kein Bürgersteig. Eine Änderung wurde bereits vor Jahren versprochen. Es wird Zeit, hier endlich etwas zu tun. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1227 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 675 Aktenzeichen: 66 2
Gehweg auf der nördlichen Seite der Barbarossastraße zwischen Leuchte und Kirche „Heilig Kreuz“ hier: Beseitigung von Unebenheiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3084 entstanden aus Vorlage: OF 419/16 vom 20.02.2009 Betreff: Gehweg auf der nördlichen Seite der Barbarossastraße zwischen Leuchte und Kirche "Heilig Kreuz" hier: Beseitigung von Unebenheiten Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gehweg der Barbarossastraße - nördliche Seite - zwischen Leuchte und Kirche "Heilig-Kreuz" die bestehenden Unebenheiten (Absenkungen) zu beseitigen. Begründung: Auf dem oben genannten Gehweg besteht Stolper-/ Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2009, ST 776 Aktenzeichen: 66 2
Vorfahrtsregelnde Schilder an der Kreuzung Rangenbergstraße/Barbarossastraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2009, OM 2860 entstanden aus Vorlage: OF 392/16 vom 06.01.2009 Betreff: Vorfahrtsregelnde Schilder an der Kreuzung Rangenbergstraße/Barbarossastraße Der Magistrat wird gebeten, die vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen in der Rangenbergstraße und im östlichen Bereich der Barbarossastraße so zu ändern, dass sie leicht einsehbar und erkennbar sind. Begründung: In der Rangenbergstraße ist die Sicht auf das Zeichen 205 durch Pflanzenwuchs und Aufstellen eines Haltestellenzeichens eingeschränkt, in der östlichen Barbarossastraße verdeckt ein Fußgängerüberwegschild das dahinter stehende Schild "Vorfahrt gewähren". Dies ist eine vermeidbare Verkehrsgefährdung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2009, ST 304 Aktenzeichen: 66 7
Vorfahrt in der Rangenbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2009, OM 2859 entstanden aus Vorlage: OF 391/16 vom 15.12.2008 Betreff: Vorfahrt in der Rangenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, das Vorschriftenzeichen 205 "Vorfahrt gewähren" (nach § 41 STVO) im Kreuzungsbereich Barbarossastraße/Rangenbergstraße auf der Barbarossastraße in östlicher und westlicher Richtung anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2009, ST 303 Aktenzeichen: 32 1
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