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Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1200 entstanden aus Vorlage: OF 261/5 vom 10.10.2021 Betreff: Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz II Vorgang: OM 311/21 OBR 5; ST 1700/21 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezugnahme auf die Vorlage OM 311 nochmals die Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz in Oberrad, zumindest versuchsweise, derart zu verändern, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgängerinnen sowie Fußgängern und des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen" kann. Dies könnte, auch bei Beibehaltung des Vorrangs der Straßenbahnen, dadurch erreicht werden, dass die genannten Lichtzeichenanlagen für den Pkw-Verkehr früher als derzeit auf Rot umspringen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Vorlage vom 11.06.2021, OM 311, den Magistrat gebeten, am Buchrainplatz in Oberrad die Lichtzeichenanlagen vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 334 und 350 so zu schalten, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen" kann. Dies soll ermöglichen, dass - besonders zur Hauptverkehrszeit - die querenden Verkehre der Buchrainstraße, des REWE-Parkplatzes und des Taxiplatzes abgewickelt werden können. Der notwendige Rückstau aus beiden Richtungen der Offenbacher Landstraße soll außerhalb des etwa 50 Meter langen Verkehrsraums zwischen den Fußgängerampeln zum Buchrainplatz abgewickelt werden. Dies hat der Magistrat mit Verweis auf den Vorrang der Straßenbahnen in seiner Stellungnahme vom 17.09.2021, ST 1700, abgelehnt. Dem Ortsbeirat erschließt sich nicht, weshalb die genannten Lichtzeichenanlagen auch bei Vorrang der Straßenbahnen nicht derart geschaltet werden können, dass ein "volllaufen" des genannten Bereichs verhindert werden kann. Der Ortsbeirat gibt insbesondere zu bedenken, dass die Straßenbahn sich auf nahezu der gesamten Offenbacher Landstraße im Bereich Oberrads die Verkehrsfläche mit dem Kfz-Verkehr teilt. Insoweit dürften Verzögerung durch etwaige Staubildung ohnehin Einfluss auf den Straßenbahnverkehr in Oberrad nehmen. Eine Anpassung der Ampelschaltung sollte zumindest versuchsweise erprobt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 311 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1700 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 768 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Anlegen von Wildblumenwiesen im Ortsbezirk 5 (II) hier: Buchrainplatz und Wiese südlich des Waltraud-Müller-Alizadeh-Spielplatzes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1196 entstanden aus Vorlage: OF 257/5 vom 08.11.2021 Betreff: Anlegen von Wildblumenwiesen im Ortsbezirk 5 (II) hier: Buchrainplatz und Wiese südlich des Waltraud-Müller-Alizadeh-Spielplatzes Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die folgenden Grünflächen zur Anlage von Wildblumenwiesen eignen: 1. Südöstliche Grünfläche des Buchrainplatzes; 2. Grünfläche südlich des Waltraud-Müller-Alizadeh-Spielplatzes. Begründung: Die beiden Flächen sind derzeit keiner sinnvollen Nutzung zugeführt. Daher wäre aus Sicht des Ortsbeirates das Anlegen einer Wildblumenwiese im Sinne des Umwelt-, Arten- und Klimaschutzes hier wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 364 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4292 Aktenzeichen: 67 0
Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle zwischen den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Lettigkautweg“ (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1188 entstanden aus Vorlage: OF 246/5 vom 08.11.2021 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" (II) Der Magistrat wird gebeten, zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" auf Höhe Offenbacher Landstraße 190 eine zusätzliche Haltemöglichkeit für den ÖPNV einzurichten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger habe sich darüber beklagt, dass es zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" keine weitere Haltemöglichkeit mehr gibt. Durch die Errichtung zusätzlicher Wohnungen, aber auch durch die Lage der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad und des seilerbahn kunst kultur e. V. ist die Einrichtung einer weiteren Station für den ÖPNV geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1126 Antrag vom 30.12.2022, OF 631/5 Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3460 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
Tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung vor der Containerschulanlage Länderweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1179 entstanden aus Vorlage: OF 230/5 vom 09.11.2021 Betreff: Tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung vor der Containerschulanlage Länderweg Der Magistrat wird gebeten zu sondieren, ob eine tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung für den Kfz-Verkehr zu Bring- und Abholzeiten an der Containerschule auf dem Länderweg und dem Strahlenberger Weg zwischen Seehofstraße und der T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Ecke Im Bärengarten möglich ist. Begründung: Das Verkehrsaufkommen vor der Containerschulanlage muss reduziert werden. Besonders zu den Bring- und Abholzeiten kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen. Morgens soll der Verkehr über den südlichen Strahlenberger Weg geleitet werden. Ab der T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Ecke Im Bärengarten können dann die Ziele im Länderweg und im Bärengarten erreicht werden. Zur Abholzeit am Mittag bzw. Nachmittag wiederum soll der Verkehr von der Seehofstraße Richtung Strahlenberger Weg und dann auswärts über den südlichen Strahlenberger Weg Richtung Offenbacher Landstraße geleitet werden. Der Verkehr aus dem Bärengarten muss dann ebenfalls den Weg über den südlichen Strahlenberger Weg zur Offenbacher Landstraße nehmen. Der Verkehr aus dem östlichen Länderweg fährt zu den entsprechenden Zeiten entweder über die Seehofstraße oder über den Strahlenberger Weg und die Offenbacher Landstraße. Der Fahrradverkehr ist von der Regelung auszunehmen. Diese Verkehrsführung entspricht dem Wunsch der Elternvertreter und der Schulleitung der Mühlbergschule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 747 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Reinigung von Dreckecken in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1199 entstanden aus Vorlage: OF 260/5 vom 25.10.2021 Betreff: Reinigung von Dreckecken in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, bei der Reinigung von Oberrad das Augenmerk auch auf spezielle Dreckecken um Flaschencontainer zu richten. Zudem weist der Ortsbeirat den Magistrat darauf hin, dass der Buchrainplatz nur unzureichend gereinigt wird. So wird z. B. Laub mittels Bläser vom Platz auf die dortige Straßenbahnhaltestelle gepustet. Begründung: Es sammelten sich um die Flaschencontainer immer wieder Scherben und anderer Müll an. Betroffen ist auch der Wendehammer der Schafheckstraße (siehe Fotos). Flaschencontainer vor der Wiener Straße 124 Flaschencontainer im Wendehammer der Schafheckstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 466 Aktenzeichen: 79 4
Austausch der alten Gaslaternen in Oberrad im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweißstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 938 entstanden aus Vorlage: OF 180/5 vom 08.10.2021 Betreff: Austausch der alten Gaslaternen in Oberrad im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, den Austausch der Gaslaternen im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweißstraße vorzuziehen und zeitnah auf LED umzustellen. Begründung: Der Weg auf dem o. a. Streckenabschnitt wird durch die vorhandenen Gaslaternen nur mäßig beleuchtet und ist zudem stellenweise uneben, sodass Verletzungsgefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 384 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52
Aufbringen von Sperrflächen im nordöstlichen Kreuzungsbereich Hirschhornstraße/Kochstraße und Abpollern desselben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 936 entstanden aus Vorlage: OF 177/5 vom 14.06.2021 Betreff: Aufbringen von Sperrflächen im nordöstlichen Kreuzungsbereich Hirschhornstraße/Kochstraße und Abpollern desselben Der Magistrat wird gebeten , im nordöstlichen Kreuzungsbereich Hirschhornstraße/Kochstraße eine Sperrfläche aufzubringen und den Bereich abzupollern. Begründung: Im nordöstlichen Kreuzungsbereich Hirschhornstraße/Kochstraße wird regelmäßig vor dem abgesenkten Bordstein oder sogar auf dem Bürgersteig geparkt, sodass dieser nicht zugänglich ist bzw. für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen und Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen nicht nutzbar ist. Die ohnehin schwierige Parksituation in der Hirschhornstraße und Kochstraße wird durch regelmäßig dort abgestellte Kleinlaster und Transporter zusätzlich erschwert. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 383 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Mit geeigneten Maßnahmen gegen Geschwindigkeitsübertretungen in der Buchrainstraße vorgehen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 176/5 Betreff: Mit geeigneten Maßnahmen gegen Geschwindigkeitsübertretungen in der Buchrainstraße vorgehen Der Magistrat wird gebeten, in der Buchrainstraße verkehrsberuhigende Maßnahmen in Form eines fest installierten Blitzers sowie einer oder mehreren Aufpflasterungen vorzunehmen. Begründung: Der zuständige Kinderbeauftragte und Anwohner schildern immer wieder, dass in der Buchrainstraße durch Autos mit überhöhter Geschwindigkeit erhebliche Gefahrensituationen für Erwachsene, Jugendliche und Kinder entstehen. Durch einen fest installierten Blitzer sowie durch eine oder mehrere Aufpflasterungen, welche die Fahrbahn mit einer Sinusschwelle anhebt und die Fahrbahn mit einer weiteren Sinusschwelle danach wieder senkt, würden alle Fahrzeuge gezwungen, die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren. Damit wäre der derzeit völlig fehlende Schutz für Fußgänger*innen jeden Alters endlich gewährleistet. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 176/5 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenRückhaltebecken für Starkregen in Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2021, OF 181/5 Betreff: Rückhaltebecken für Starkregen in Oberrad Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob weiterhin die Installation eines Rückhaltebeckens in Oberrad gegenüber der Katholischen Hochschule St. Georgen geplant ist. Begründung: Oberrad wird durch ein historisch gewachsenes Mischsystem entwässert. Das bedeutet, dass Schmutz- und Regenwasser zusammen in einem Kanal abgeführt werden. Entsprechend der örtlichen Topografie erfolgt die Entwässerung im Freispiegelabfluss dem Gefälle folgend nach unten, in nördlicher Richtung zur Offenbacher Landstraße. Von dort werden die Abflüsse durch einen Hauptsammler nach Sachsenhausen weitergeleitet. Aus diesem Grund ist in der Vergangenheit gegenüber von St. Georgen ein Rückhaltebecken angedacht worden, welches, angesichts des Klimawandels und der damit einhergehenden Starkregenereignisse, notwendig sein dürfte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 201 2021 Die Vorlage OF 181/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAnbringung von Verkehrsschildern „Längsparken halb auf Gehwegen rechts“ im Lettigkautweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 786 entstanden aus Vorlage: OF 157/5 vom 23.08.2021 Betreff: Anbringung von Verkehrsschildern "Längsparken halb auf Gehwegen rechts" im Lettigkautweg Der Magistrat wird gebeten, das Anbringen von Verkehrsschildern "Längsparken halb auf Gehwegen rechts" (Verkehrszeichen 315-56 bzw. Verkehrszeichen 315-57) im Lettigkautweg wie folgt zu veranlassen: 1. von der Ecke Offenbacher Landstraße bis Ecke Am Mühlkanal (Aussparung Einfahrt Offenbacher Landstraße 126) 2. von der Ecke Auf dem Mühlberg bis gegenüber Lettigkautweg Hausnummer 13. Begründung: Der Bürgersteig im Lettigkautweg in südlicher Richtung wird seit Jahrzehnten halbseitig als Parkraum benutzt (siehe Foto), ohne dass noch Schilder vorhanden sind, die dies erlauben. Im Zuge von Bauarbeiten oder auch Unfällen, wobei Schilderstangen umgefahren wurden, sind diese nach und nach verschwunden. Für die Frankfurter Stadtpolizei ist dies mittlerweile eine gewinnbringende Adresse geworden, worüber sich die Anwohner in letzter Zeit des Öfteren beschweren, da ansonsten auch kein anderer Parkraum vorhanden ist. Daher wird der Magistrat gebeten, die Beschilderung möglichst rasch wieder anzuordnen. Foto: Parksituation Lettigkautweg in südlicher Richtung Quelle: Oliver Carsten Kimpel Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 131 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Wann erfolgt die angekündigte Umgestaltung der Seehofstraße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 118/5 Betreff: Wann erfolgt die angekündigte Umgestaltung der Seehofstraße? Vorgang: M 157/17 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann die bereits mit dem Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 angekündigte und vorgestellte Umgestaltung der Seehofstraße erfolgt. Begründung: Bereits 2017 wurden dem Ortsbeirat die Pläne für die Umgestaltung der Seehofstraße vorgestellt. Inzwischen wurde das Brückenbauwerk über die Seehofstraße durch die Deutsche Bahn erneuert und die lichte Weite deutlich vergrößert, was dem Maß der vorhandenen Breite des öffentlichen Straßenraumes der Seehofstraße zwischen Offenbacher Landstraße entspricht. Die Umgestaltung der Seehofstraße durch das Verkehrsdezernat lässt aber immer noch auf sich warten. Der Bürgerinnen und Bürger und der Ortsbeirat wollen endlich wissen, wann mit der Umgestaltung begonnen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 93 2021 Die Vorlage OF 118/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSynchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 311 entstanden aus Vorlage: OF 45/5 vom 17.05.2021 Betreff: Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, am Buchrainplatz in Oberrad die Lichtzeichenanlagen vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 334 und 350 so zu schalten, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgänger sowie des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen" kann. Begründung: Dies soll ermöglichen, dass - besonders zur Hauptverkehrszeit - die querenden Verkehre der Buchrainstraße, des Rewe-Parkplatzes und des Taxiplatzes abgewickelt werden können. Der notwendige Rückstau aus beiden Richtungen der Offenbacher Landstraße soll außerhalb des etwa 50 Meter langen Verkehrsraums zwischen den Fußgängerampeln zum Buchrainplatz abgewickelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1700 Antrag vom 10.10.2021, OF 261/5 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1200 Aktenzeichen: 32 1
Illegales Gehwegparken im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 309 entstanden aus Vorlage: OF 42/5 vom 27.05.2021 Betreff: Illegales Gehwegparken im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, das illegale Gehwegparken im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße vor dem Priesterseminar St. Georgen (siehe Foto) zu verhindern und dort zu diesem Zweck die Aufstellung von Pollern zu veranlassen, damit für die Verkehrsteilnehmer in der Balduinstraße der freie Einblick in den Kreuzungsbereich gewährleistet ist. Begründung: Auf dem Gehweg im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße (Fahrtrichtung stadtauswärts, vor dem Priesterseminar St. Georgen, siehe Foto) werden häufig zum Teil auch größere Fahrzeuge illegal geparkt. Verkehrsteilnehmer, die sich von der Balduinstraße kommend in nördlicher Richtung der Offenbacher Landstraße nähern, wird dadurch der Einblick nach links in die Kreuzung versperrt. An dieser Stelle ist - neben dem Kfz-Verkehr und Fußgängern - auch der Radweg und die Straßenbahn zu beachten, sodass in diesem Bereich parkende Fahrzeuge potentiell eine Verkehrsgefährdung darstellen. Dem ist durch das Aufstellen von Pollern entgegenzuwirken. Foto: Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße vor Priesterseminar St. Georgen (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1695 Aktenzeichen: 66 2
Die Containeranlage, in der die Mühlbergschule behelfsweise untergebracht ist, zeitnah und umfassend besser ausstatten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 307 entstanden aus Vorlage: OF 38/5 vom 27.05.2021 Betreff: Die Containeranlage, in der die Mühlbergschule behelfsweise untergebracht ist, zeitnah und umfassend besser ausstatten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah dafür sorgen, dass die mangelhafte Ausstattung der Containeranlage, in der die Mühlbergschule behelfsweise untergebracht ist, in Bezug auf Sanitäranlagen, Luftfilter, Heizung und Digitalausstattung verbessert, erneuert und ergänzt wird. Außerdem muss diesbezüglich eine transparente, verlässliche, öffentliche und regelmäßige Kommunikation mit Schulleitung und Elternschaft zum Stand der Ertüchtigung der Containeranlage gewährleistet werden. Begründung: Ein Ende der Unterbringung der Mühlbergschule in der Containeranlage ist nicht absehbar. Der Elternbeirat der Mühlbergschule hat sich erneut an die Öffentlichkeit gewandt. Da die derzeitige Ausstattung der Anlage ungenügend ist und sie in Zukunft auch für andere Schule benötigt wird, ist ihre Ertüchtigung dringend notwendig. Im Einzelnen zählen die Eltern folgende Mängel auf: - Die Containeranlage hat nur unzureichende Toilettenanlagen. - Für die Klassenräume selbst gibt es nicht ausreichend Waschbecken und an diesen kein warmes Wasser. - Das regelmäßige Händewaschen ist so nur schwierig realisierbar, kostet viel Zeit und Hygieneregeln können nur schwer eingehalten werden. - In der Containeranlage sind anders als in vielen Frankfurter Schulen keine Luftfilteranlagen verbaut. Die zuständigen Ämter sehen hierfür keine Notwendigkeit, da ja bald ein Rückzug erfolgen sollte. Nun dauert die Pandemie aber bereits 14 Monate an und ein Rückzug der Schule ist nicht absehbar. Es ist damit zu rechnen, dass auch noch ein zweiter Corona-Winter in den Containern stattfindet. Für die Kinder ist dies eine Qual, denn selbst bei eisiger Kälte und dröhnendem Verkehrslärm an der stark befahrenen Offenbacher Landstraße und der direkt angrenzenden Bahnlinie müssen sie aufgrund fehlender Luftfilter im 15-Minutentakt lüften. Trotz Lüftens verbleibt ein hohes Ansteckungsrisiko. Besonders ist Folgendes zu beachten: - Die Heizungsanlagen der Klassenräume sind nicht sonderlich leistungsfähig, weshalb die Klassen nach dem Lüften kaum aufgeheizt werden können bzw. sie lassen sich so wenig regulieren, dass die Räume überheizen. - Sportunterricht ist in den Containern grundsätzlich kaum möglich. Seit nun vier Jahren hatten die Kinder allenfalls sporadisch überhaupt echten Sportunterricht, wenn unter großem Aufwand eine entfernte Sporthalle besucht werden konnte. Durch die Pandemie findet Sportunterricht nun überhaupt nicht mehr statt. Der Bewegungsmangel belastet deutlich die Lernfähigkeit unserer Kinder. - In den Klassenräumen gibt es keinerlei Digitalausstattung: Kein funktionsfähiges WLAN, keine digitalen Whiteboards, keine Fernseher mit Video-Kamera. Wie soll unter solchen Umständen ein Hybridunterricht oder digitale Beschulung stattfinden? Eine verlässliche Planung für die zukünftige Beschulung ist nicht möglich, da ein Rückzugstermin nicht belastbar genannt wird. Wie sollen unter diesen Bedingungen pädagogische Konzepte (z.B. Entwicklung zur Ganztagsschule, Digitalisierung) umgesetzt werden, ja überhaupt erst gedacht werden? Insgesamt führt die aktuelle Lage in den Containern nicht nur zu einer hohen Unzufriedenheit bei Schülern und Eltern - es entsteht unter den besonderen Umständen der Pandemie ein deutlich erhöhtes Ansteckungsrisiko mit fatalen Folgen für Schüler, Lehrkräfte, den zugehörigen Familien und darüber hinaus allen weiteren Kontaktpersonen. Es ist nicht zu vertreten, dass für die Schülerinnen und Schüler der Mühlbergschule noch länger die aktuelle inakzeptable Situation toleriert wird, ohne dass für Abhilfe gesorgt wird. Wir fordern eine transparente, verlässliche, öffentliche und regelmäßige Kommunikation zum Stand der Ertüchtigung der Containeranlage an die Elternschaft Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 283 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2
Geschwindigkeitsreduzierung Wehrstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.06.2021, OA 28 entstanden aus Vorlage: OF 43/5 vom 26.05.2021 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung Wehrstraße Vorgang: OM 142/16 OBR 5; ST 1124/16; OA 312/18 OBR 5; ST 322/19; OM 6948 OBR 5; ST 797/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die in der Wehrstraße von Kraftfahrzeugen gefahrene Geschwindigkeit zu reduzieren. Der Magistrat möge die Anregungen des Ortsbeirats aufgreifen oder eigene Maßnahmen umsetzen. Begründung: Seit vielen Jahren beschweren sich Anwohner der Wehrstraße immer wieder über Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wehrstraße. Die hohe Übertretungsquote hat der Magistrat selbst in seiner Stellungnahme ST 1124 eingeräumt, aber als "gering" eingestuft, jedenfalls als zu gering, um die Geschwindigkeitskontrollen zu intensivieren. Den Vorschlag des Ortsbeirats, durch Ummarkierungen die Wehrstraße optisch einzuengen und dadurch eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen, hat der Magistrat zwar aufgegriffen. Diese kostengünstige Maßnahme ist nach mehr als zwei Jahren noch immer nicht realisiert. Der Magistrat hat dafür keinen Termin in Aussicht gestellt. Den Vorschlag des Ortsbeirats, die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen, hat der Magistrat abgelehnt mit der Begründung, dass eine solche Begrenzung nach strengen rechtlichen Maßstäben zu prüfen sei. Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass solche Maßstäbe nicht durch Kontemplation zu gewinnen sind, sondern durch Überprüfung vor Ort. Hier empfiehlt sich die Messung des Abstands, den Kraftfahrzeuge beim Vorbeifahren an Radfahrenden einhalten. Die hohe Quote der Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist ein verbreitetes Phänomen und dürfte ein brauchbarer Maßstab für die anzuordnende Geschwindigkeitsreduzierung sein. Der Ortsbeirat hat in mehreren Jahren mehrere Vorschläge zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Wehrstraße unterbreitet. Der Magistrat sollte nun einen der Vorschläge aufgreifen und zügig umsetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 142 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1124 Anregung vom 21.09.2018, OA 312 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 322 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6948 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 797 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2113 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 255 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 28 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage OA 28 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 420, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 32-1
Radfahrstreifen Seehofstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 24/5 Betreff: Radfahrstreifen Seehofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Seehofstraße Richtung Osten zwischen Heisterstraße und Länderweg einen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn zu markieren und den bestehenden Schutzstreifen zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße zu einem Radfahrstreifen zu erweitern. Begründung: Die Seehofstraße ist in diesem Bereich breit genug für die Markierung eines Radfahrstreifens. Radfahrende beklagen sich häufig, dass sie von Kraftfahrzeugen zu schnell und zu dicht überholt werden. Ein Radfahrstreifen würde dem abhelfen und die Sicherheit des Radverkehrs erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 24/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBenutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufheben
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 25/5 Betreff: Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufheben Vorgang: V 1762/20 OBR 5; ST 361/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufzuheben. Begründung: Die Bordsteinradwege sind deutlich zu schmal und haben weder einen Schutzbereich gegen die parkenden Autos noch gegen den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn. Daher bieten sie keine ausreichende Sicherheit. Zudem werden sie häufig durch schlampig geparkte Fahrzeuge weiter eingeengt. An den schrägen Auffahrten auf die Bordsteinradwege kommt es immer wieder zu schweren Stürzen. Die in der ST 1913/2018 angekündigte Planung für Radschutzstreifen auf der Offenbacher Landstraße wurde verschoben. Es ist daher sinnvoll sofort die Benutzungspflicht der Radwege aufzuheben. Radfahrende können dann selbst entscheiden, ob sie den Bordsteinradweg oder die Fahrbahn benutzen möchten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2020, V 1762 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 361 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 25/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenApollern des Bürgersteigs vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 108 entstanden aus Vorlage: OF 4/5 vom 17.04.2021 Betreff: Apollern des Bürgersteigs vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361 Vorgang: OM 6949/20 OBR 5; ST 571/21 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361 abzupollern. Begründung: Vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361 wird - verbotenerweise - halb auf dem Bürgersteig und halb auf dem Fahrradstreifen geparkt. Die Problematik wurde seitens des Ortsbeirates bereits in der Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6949, vorgebracht. Die Antwort des Magistrats in seiner Stellungnahme vom 08.03.2021, ST 571, ist nicht zielführend. Daher bittet der Ortsbeirat um das Abpollern des entsprechenden Stückes des Bürgersteiges. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6949 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1558 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Setzen von Pollern in der Mathildenstraße II hier: Liegenschaft Goldbergweg 19
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 107 entstanden aus Vorlage: OF 3/5 vom 15.04.2021 Betreff: Setzen von Pollern in der Mathildenstraße II hier: Liegenschaft Goldbergweg 19 Der Magistrat wird gebeten, unter Beibehaltung der Parkplätze rechts und links des über die Mathildenstraße führenden Eingangs zur Liegenschaft Goldbergweg 19 den Bürgersteig vor dem Eingang zur Liegenschaft Goldbergweg 19 abzupollern. Begründung: Der Bürgersteig im südlichen Teil der Mathildenstraße ist sehr schmal. Trotzdem ist dort an einigen Stellen das Parken erlaubt. Dies führt dazu, dass der über die Mathildenstraße führende Eingang zur Liegenschaft Goldbergweg 19 derart zugeparkt wird, dass es den Bewohnerinnen und Bewohnern beispielsweise nicht möglich ist, mit Gepäck in die Wohnung zu kommen. Auch Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren haben dann keine Möglichkeit des Zugangs mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1557 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Erneuerung des defekten selbstschließenden Törchens am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 106 entstanden aus Vorlage: OF 2/5 vom 15.04.2021 Betreff: Erneuerung des defekten selbstschließenden Törchens am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, das defekte selbstschließende Törchen am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse zu erneuern. Begründung: Das selbstschließende Törchen am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse ist defekt. Durch das selbstschließende Törchen wurden Kleinkinder an einem selbstständigen Verlassen des Geländes gehindert und das Hinausrollen von Bällen vom Spielplatz auf die Spatzengasse in Richtung Offenbacher Landstraße wurde verhindert. Zudem bot dieses Törchen einen zusätzlichen Schutz vor dem Betreten durch nichtangeleinte Hunde. Aus den genannten Gründen ist das defekte selbstschließende Törchen am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse zu erneuern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1394 Aktenzeichen: 67 2
Setzen von Pollern in der Mathildenstraße hier: Mathildenstraße 42
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7334 entstanden aus Vorlage: OF 1897/5 vom 01.02.2021 Betreff: Setzen von Pollern in der Mathildenstraße hier: Mathildenstraße 42 Der Magistrat wird gebeten, unter Beibehaltung des Parkplatzes rechts des Eingangs zur Liegenschaft Mathildenstraße 42 den Bürgersteig vor dem Eingang zur Liegenschaft Mathildenstraße 42 abzupollern. Begründung: Der Bürgersteig im südlichen Teil der Mathildenstraße ist sehr schmal. Trotzdem ist dort an einigen Stellen das Parken erlaubt. Dies führt dazu, dass der Eingang zur Liegenschaft Mathildenstraße 42 derart zugeparkt wird, dass es den Bewohnerinnen und Bewohnern beispielsweise nicht möglich ist, mit Gepäck in die Wohnung zu kommen. Auch Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren haben dann keine Möglichkeit des Zugangs mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1157 Aktenzeichen: 66 0
Auskunftsersuchen zu den in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7341 entstanden aus Vorlage: OF 1907/5 vom 03.02.2021 Betreff: Auskunftsersuchen zu den in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wann nach dem derzeitigen Planungsstand damit zu rechnen ist, dass die in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen, realisiert sein werden . Begründung: Mit der Vorlage NR 895 wurden 2019 durch die Stadtverordnetenversammlung u. a. auch für den Ortsbezirk 5 zahlreiche sinnvolle Maßnahmen beschlossen, die den Fuß- und Fahrradverkehr in den Bereichen Schwarzwaldstraße/Rennbahnstraße, Schweizer Straße, Mörfelder Landstraße und Offenbacher Landstraße, Gutzkowstraße, Oberräder Fußweg und Brückenstraße sicherer machen sollen. Für die Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 5 ist es äußerst wünschenswert, dass die vorgesehenen Maßnahmen sich nicht verzögern. Damit möglichst frühzeitig Verzögerungen entgegengewirkt werden kann, ist es sinnvoll, nachdem nun mehr als 18 Monate seit Beschlussfassung verstrichen sind, zu überprüfen, ob der ursprünglich ins Auge gefasste Zeitplan voraussichtlich eingehalten werden kann oder ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, damit die vorgesehenen Maßnahmen ohne Verzögerung realisiert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1235 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Taxistand auf dem Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6949 entstanden aus Vorlage: OF 1836/5 vom 08.11.2020 Betreff: Taxistand auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Taxis , die am Taxistand auf dem Buchrainplatz warten, 1. nicht auf dem Buchrainplatz und 2. nicht vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361 halb auf dem Gehweg und halb auf dem Radweg stehen, sondern die zwei dafür vorgesehenen Parkbuchten nutzen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich darüber, dass die am Buchrainplatz wartenden Taxis neben den zwei dafür vorgesehenen Parkbuchten, auch den Buchrainplatz selbst und den Bürgersteig bzw. den Fahrradstreifen vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361 nutzen. Auf das Fehlverhalten angesprochen, seien die Taxifahrer verbal ausfällig geworden und hätten die Bürgerinnen und Bürger mit Schimpfwörtern betitelt. Das Verhalten ist nicht hinzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 571 Antrag vom 17.04.2021, OF 4/5 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 108 Aktenzeichen: 32 4
Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6948 entstanden aus Vorlage: OF 1835/5 vom 11.11.2020 Betreff: Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, 1. f ür den Straßenzug Wehrstraße eine Tempo-30-Regelung einzuführen; 2. an geeigneter Stelle im Bereich der westlichen Offenbacher Landstraße zusätzlich zur Beschilderung nach StVO ein "Dialogdisplay" anzubringen, um den fließenden Verkehr auf die zurzeit gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen. Begründung: Zu 1: Der Stadtteil Oberrad besitzt seit rund 100 Jahren eine funktionierende und großzügig ausgebaute Umgehungsstraße (Deutschherrnufer - heute Gerbermühlstraße). Zurzeit befindet sich dieser Umgehungsbereich allerdings seit mehreren Jahren im Straßenumbau, wird aber im Jahre 2021 fertiggestellt. Die Haupterschließungsstraße Offenbacher Landstraße ist besonders im östlichen Bereich sehr schmal und muss neben der Straßenbahn und dem motorisierten Autoverkehr besonders auch Radfahrer bedienen. Auch nach einer Umgestaltung des Straßenraums wird die Gefährdungssituation besonders für Radfahrer sich nicht verbessern, da ein günstiger Straßenquerschnitt nicht vorhanden ist. Die Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit auf einer Stadtteilerschließungsstraße ist dabei vertretbar und wird beispielsweise in den Stadtteilen Fechenheim und Seckbach seit Jahren erfolgreich praktiziert. Zu 2: Dialogdisplays erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Nach Erfahrungen werden sie als Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung begrüßt. Durch die Übermittlung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit und einem Dankeschön bzw. einem Warnhinweis werden alle gutwilligen Verkehrsteilnehmer in freundlicher Form auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelung hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 797 Antrag vom 26.05.2021, OF 43/5 Anregung vom 11.06.2021, OA 28 Aktenzeichen: 32 1
Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6950 entstanden aus Vorlage: OF 1837/5 vom 08.11.2020 Betreff: Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg Der Magistrat wird gebeten, analog zum Verkehrsknotenpunkt Goldbergweg/Hansenweg auch am Verkehrsknotenpunkt Goldbergweg/Mathildenstraße Wartelinien (Zeichen 341, § 42 StVO) anzubringen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger bemängeln, dass durch die Unübersichtlichkeit des Verkehrsknotenpunktes Goldbergweg/Mathildenstraße eine erhöhte Unfallgefahr besteht. Vor allem für die Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer ist hier das Anbringen von Wartelinien angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2021, ST 705 Aktenzeichen: 32 1
Setzen von Pollern in der Buchrainstraße (V)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6839 entstanden aus Vorlage: OF 1791/5 vom 12.10.2020 Betreff: Setzen von Pollern in der Buchrainstraße (V) Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig der östlichen Buchrainstraße ab der Liegenschaft Buchrainstraße 5a abzupollern. Begründung: In dem genannten Abschnitt parken auf dem Bürgersteig immer wieder Autos. Dadurch werden die Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere gehbehinderte Menschen und Eltern mit Kinderwagen, behindert und müssen auf die Straße ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 461 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Instandsetzung der Aufpflasterung am Verkehrsknotenpunkt Wiener Straße/Goldbergweg/Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6841 entstanden aus Vorlage: OF 1793/5 vom 12.10.2020 Betreff: Instandsetzung der Aufpflasterung am Verkehrsknotenpunkt Wiener Straße/Goldbergweg/Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, die Aufpflasterung am Verkehrsknotenpunkt Wiener Straße/Goldbergweg/Buchrainstraße wieder instand zu setzen. Begründung: Durch Wasser und das ständige Befahren von Autos haben sich viele Steine der Aufpflasterung am Verkehrsknotenpunkt Wiener Straße/Goldbergweg/Buchrainstraße gelöst bzw. sind verschoben. Dies stellt vor allem für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie E-Roller-Fahrerinnen und E-Roller-Fahrer eine große Gefahr dar. Weiterhin ist einer Ausweitung des Schadens vorzubeugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 462 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5
Einfahrt in die Haltestelle „Buchrainplatz“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6846 entstanden aus Vorlage: OF 1799/5 vom 14.10.2020 Betreff: Einfahrt in die Haltestelle "Buchrainplatz" Der Magistrat wird gebeten, die Einfahrt von der östlichen Offenbacher Landstraße in die Haltestelle "Buchrainplatz" so abzusichern, dass kein motorisierter Verkehrsteilnehmer in die Haltestelle "Buchrainplatz" einfahren kann. Dabei bietet es sich an, eine farbliche Kennzeichnung des dort beginnenden Radstreifens und eine deutliche Begrenzungslinie für den motorisierten Verkehr auf den Straßenbelag aufzubringen. Begründung: Für Kraftfahrer ohne Ortskenntnis kann es sehr schnell vorkommen, dass die Fahrzeuge hinter einer Straßenbahn in die Haltestelle einfahren, obwohl dies durch ein vorhandenes Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung verboten ist. Es scheint möglich, dass durch den heute vorhandenen Schilderwald diese eindeutige Anordnung übersehen wird. Eine farbliche Markierung auf dem Straßenbelag scheint geeignet zu sein, diese Verkehrsregelung zu unterstützen. Kraftfahrzeuge im Haltestellenbereich sind nicht nur eine starke Gefährdung für die dort wartenden Fußgänger, sondern finden auch keine gesicherten Verkehrszeichen bei der Ausfahrt aus dem Platzbereich vor und stellen damit eine starke Gefährdung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 465 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1329 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Nördliche Buchrainstraße I
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6843 entstanden aus Vorlage: OF 1795/5 vom 12.10.2020 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Nördliche Buchrainstraße I Der Magistrat wird gebeten, in der nördlichen Buchrainstraße Messungen mittels Via Count-Geräten durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der nördlichen Buchrainstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Wiener Straße/Goldbergweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 160 Aktenzeichen: 32 4
Straßenmarkierungen rund um den Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6845 entstanden aus Vorlage: OF 1797/5 vom 14.10.2020 Betreff: Straßenmarkierungen rund um den Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, die Markierungen auf dem kleinen Parkplatz östlich des Buchrainplatzes vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 353 und 355 neu zu markieren und dabei die Durchgänge für den Fußgängerverkehr und die Ein- und Ausfahrt von jeglichem ruhenden Verkehr frei zu halten. Begründung: Die öffentlichen Parkplätze im oben genannten Bereich waren einmal markiert, sind aber heute nicht mehr erkennbar. Dies führt leider dazu, dass das Abstellen von Fahrzeugen besonders im Einfahrtsbereich weiteren Ziel- und Quellverkehr stark behindert. Lieferfahrzeuge, Krankenwagen und Feuerwehr haben oft keine Möglichkeiten, die angrenzenden Liegenschaften zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 464 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 7
Instandsetzung der Bänke auf dem Buchrainplatz und in der Wiener Straße vor dem Heimatmuseum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6844 entstanden aus Vorlage: OF 1796/5 vom 15.10.2020 Betreff: Instandsetzung der Bänke auf dem Buchrainplatz und in der Wiener Straße vor dem Heimatmuseum Der Magistrat wird gebeten, die Bänke auf dem Buchrainplatz (vier Bänke) und die Bank in der Wiener Straße vor dem Heimatmuseum in Oberrad instand zu setzen. Eine der Bänke am Buchrainplatz Bank vor dem Heimatmuseum (Wiener Straße) Begründung: Alle Bänke sind in einem mehr oder weniger schlechten Zustand. Vor allem die Bank vor dem Heimatmuseum zeichnet sich dadurch aus, dass das Holz voller Löcher ist, sodass ein Sitzen nicht empfehlenswert ist, wenn Mann/Frau sich nicht die Kleidung ruinieren möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 81 Aktenzeichen: 67 0
Neuanstrich des Zebrastreifens in der Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6582 entstanden aus Vorlage: OF 1754/5 vom 03.09.2020 Betreff: Neuanstrich des Zebrastreifens in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten , den Zebrastreifen am unteren Ende der Buchrainstraße (Einmündung in die Offenbacher Landstraße) neu zu streichen. Begründung: Seit der Eröffnung des Buchrainplatzes 2013 ist einige Zeit vergangen, und der Zebrastreifen ist in die Jahre gekommen. Vor allem alte und sehbehinderte Menschen erkennen den Zebrastreifen nicht mehr so gut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 354 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Entfernung von Graffiti in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6581 entstanden aus Vorlage: OF 1753/5 vom 03.09.2020 Betreff: Entfernung von Graffiti in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, die in den letzten Tagen in Oberrad auftauchenden frauenverachtenden Graffitis (z. B. an der Außenmauer der Hochschule Sankt Georgen, an der Unterführung der S-Bahn-Station an der Wehrstraße) schnellstmöglich zu übermalen oder zu entfernen. Begründung: Diese Graffitis müssen schnellstmöglich entfernt werden, damit solche ekelhaften Sprüche nicht Schule machen und andere zur Nachahmung animieren oder überhaupt nur alltäglich werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 327 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 65 2
Schutz für Fußgänger in der Spatzengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6569 entstanden aus Vorlage: OF 1693/5 vom 07.07.2020 Betreff: Schutz für Fußgänger in der Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der - ohnehin sehr schmale - Fußgängerweg in der Spatzengasse (ab Offenbacher Landstraße aufwärts) für zu Fuß Gehende komplett durch Abpollern vor parkenden Fahrzeugen geschützt wird. Geeignete Parkplätze sind zu markieren. Begründung: Bürger beklagen sich, dass der sehr schmale Fußgängerweg von Fahrzeugen vollständig, das heißt in Breite und Länge, zum Parken benutzt wird, sodass weder Behinderte, Mütter mit Kinderwagen noch kleine Kinder den Fußweg benutzen können, sondern auf die Straße ausweichen müssen. Die Spatzengasse wird in diesem Bereich gut frequentiert, da sie zum Kinderspielplatz führt. Es ist kein Parkkompromiss für Autofahrer möglich, indem etwa die Fahrzeugbreite zur einen Hälfte auf dem Fußweg und zur anderen Hälfte auf die Fahrbahn gelegt würde. Der Fußweg wäre zu schmal und die Fahrbahn zu eng für städtische Fahrzeuge, insbesondere für Müll-, Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge. Bedauerlich ist die Tatsache, dass abends erteilte Strafzettel offenbar nichts nutzen, da die gleichen Fahrzeuge bereits am nächsten Tag wieder an den gleichen Stellen parken, deshalb sind die zu Fuß gehenden Menschen dringend zu schützen. Die Unterstützung des Magistrates ist erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 278 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Schausteller unterstützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6591 entstanden aus Vorlage: OF 1774/5 vom 27.08.2020 Betreff: Schausteller unterstützen Der Magistrat wird gebeten, die Schaustellerinnen und Schausteller aktiv bei der Suche nach Plätzen und Flächen in den Stadtteilen Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen zu unterstützen, auf denen ein kleines Fahrgeschäft (z. B. Kinderkarussell) oder eine Verkaufsbude (z. B. Mandeln, Maronen, ein Grill) aufgestellt werden können. Gemeinsam mit den Schaustellern sollten für den Ortsbezirk 5 beispielsweise 1. der Buchrainplatz (Oberrad); 2. der Diesterwegplatz (Sachsenhausen); 3. der Paradiesplatz (Sachsenhausen) als mögliche Standorte geprüft werden. Außerdem sollte den Schaustellerinnen und Schaustellern auch bei Märkten und Veranstaltungen (im Freien) aktiv die Möglichkeit angeboten werden, z. B. mit einer Verkaufsbude teilzunehmen. Durch die Erlaubnis zum Aufstellen von Fahrgeschäften oder Verkaufsbuden dürfen bestehende funktionierende Märkte allerdings nicht eingeschränkt werden. Bei der Vergabe der notwendigen Genehmigungen wird der Magistrat gebeten, möglichst zügig und unbürokratisch zu verfahren. Begründung: Die Corona-Pandemie hat auch bei den Schaustellerinnen und Schaustellern schwere wirtschaftliche Schäden hinterlassen. Bereits seit Dezember 2019 konnten sie keine Umsätze mehr erzielen. Eine Möglichkeit des wirtschaftlichen Überlebens bietet den Schaustellerinnen und Schaustellern das Aufstellen ihrer Fahrgeschäfte und Verkaufsbuden in der Stadt und in den Stadtteilen, wie es u. a. auch in München, Darmstadt und Nürnberg schon erfolgreich möglich ist - selbstverständlich unter Beachtung eines ausreichenden Hygienekonzepts. Wenn man nächstes Jahr noch Kirmes, Kerb und Wäldchestag feiern will, muss man den Schaustellerinnen und Schaustellern jetzt helfen - zügig und unbürokratisch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 62 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 0
Aufstellen eines Verkehrsschildes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6583 entstanden aus Vorlage: OF 1755/5 vom 03.09.2020 Betreff: Aufstellen eines Verkehrsschildes Der Magistrat wird gebeten, in der Buchrainstraße vor dem Zebrastreifen in Höhe des REWE-Marktes das Verkehrsschild 350 aufzustellen, mit dem auf den Zebrastreifen hingewiesen wird. Als Hinweis auf den Zebrastreifen dient das stehende Verkehrsschild 350. Quelle: Wikipedia Begründung: Leute, vor allem ältere Leute, haben sich darüber beschwert, dass Autos die Buchrainstraße auch mit höherer Geschwindigkeit herunterfahren, ohne an dem Zebrastreifen am unteren Ende der Buchrainstraße und an der Einmündung in die Offenbacher Landstraße zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2124 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung Kochstraße/Speckgasse gegen Falschparken absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6379 entstanden aus Vorlage: OF 1692/5 vom 03.08.2020 Betreff: Kreuzung Kochstraße/Speckgasse gegen Falschparken absichern Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Kochstraße/Speckgasse durch Fahrradbügel, Poller und andere geeignete Maßnahmen gegen Falschparken abzusichern. Begründung: In den vergangenen Jahren hat es an der westlichen Speckgasse mehrere isolierte bauliche Maßnahmen gegeben, die unmittelbar die oben genannte Kreuzung betrafen, aber nicht im Blick hatten, dass auf der Kreuzung fließender Verkehr abgewickelt wird. Auf der südwestlichen Seite wurde der Fußweg so gepflastert, dass die Anmutung einer Parkfläche besteht und er tatsächlich als Parkfläche genutzt wird. Dabei wird regelmäßig nicht nur auf dem Fußweg, sondern auch auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg der Kochstraße geparkt. Leider sind Hinweise an die Ordnungsbehörden, dass der Fuß- und Radweg der Kochstraße zugeparkt werde, ganz und gar wirkungslos, da für diese offenbar nur Behinderungen des motorisierten Verkehrs zählen. Auf der nordwestlichen Seite wurde ein Fußweg mit einer wassergebundenen Decke angelegt, der aber nicht für den Fußverkehr, sondern als Parkfläche benutzt wird. Auch dieser Missbrauch öffentlicher Verkehrsfläche wird von den Ordnungsbehörden großzügig geduldet, leider hier ebenfalls sogar dann, wenn dabei auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg der Kochstraße geparkt wird. Auch die Fläche des Fuß- und Radwegs der Kochstraße wurde bearbeitet. Der Bordstein war nicht ausreichend abgesenkt. Törichterweise ist aber nur auf einem ganz kurzen Stück nachgebessert und der Bordstein weiter abgesenkt worden. Genau dieser Teil wird aber wie oben beschrieben regelmäßig sanktionslos zugeparkt, sodass Radfahrende weiterhin den fünf Zentimeter hohen Bordstein überwinden müssen. Die Falschparker auf der Kreuzung behindern und gefährden nicht nur Fußgänger und Radfahrer. Lkws, insbesondere die städtischen Müllfahrzeuge, stecken an der Kreuzung häufig fest, weil sie aus der östlichen Kochstraße kommend dort nicht abbiegen können. Leider ist durch die außerordentliche Toleranz der Ordnungsbehörden inzwischen etabliert, dass Kraftfahrzeuge nach Gusto abgestellt werden, soweit sie nicht durch Stahleinbauten daran gehindert werden. Solche Maßnahmen sind nun auch an dieser Kreuzung erforderlich, um den fließenden Verkehr aufrechtzuerhalten. . Quelle: privat Parken auf dem Fuß- und Radweg der Kochstraße. Für die Ordnungsbehörden trotz mehrfacher Aufforderung kein Grund zum Einschreiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2027 Aktenzeichen: 32 1
Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Wasserhofstraße (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6377 entstanden aus Vorlage: OF 1690/5 vom 01.08.2020 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Wasserhofstraße (II) Der Magistrat wird gebeten, in der Wasserhofstraße Messungen mittels Via Count-Geräten durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Wasserhofstraße zwischen Gräfendeichstraße und Wehrstraße beschweren sich erneut über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1841 Aktenzeichen: 32 4
Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6202 entstanden aus Vorlage: OF 1682/5 vom 01.06.2020 Betreff: Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung de-Neufville-Straße und der Einmündung Brunnenstraße derart zu erneuern, dass das Kopfsteinpflaster im Bereich der Weiche durch einen Splitt -Mastix-Belag ausgetauscht wird. Begründung: Die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der de-Neufville-Straße und der Einmündung Nonnenpfad ist vor einiger Zeit derart erneuert worden, dass das Kopfsteinpflaster durch einen Splitt-Mastix-Belag ausgetauscht worden ist. Einzig im Bereich der Weiche ist dies nicht geschehen. Dieser Bereich birgt - vor allen Dingen bei schlechter Witterung - eine erhöhte Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Besonders betroffen davon sind die Radfahrerinnen und Radfahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567 Antrag vom 31.01.2022, OF 331/5 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1719 Aktenzeichen: 66 5
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