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Meine Nachbarschaft: Weilburger Straße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Stau im Hafentunnel vermeiden

21.11.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 698/1 Betreff: Stau im Hafentunnel vermeiden Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsführung und Ampelschaltung an der Kreuzung Hafenstraße/ Mainzer Landstraße zu optimieren, um Staus im Hafentunnel und auf der Hafenstraße zu minimieren. Die Ampelschaltung soll dahingehend geändert werden, dass mehr Verkehrsteilnehmer*innen, die von der Hafenstraße aus links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, pro Ampelphase abgewickelt werden können. Die Schaltungen sind so zu optimieren, dass der Straßenbahnverkehr auf der Mainzer Landstraße nicht beeinträchtigt wird. Des Weiteren soll geprüft werden, ob der Verkehr schon frühzeitig aufgeteilt werden kann in 1. Fahrzeuge, die an der oben benannten Kreuzung geradeaus fahren oder rechts abbiegen wollen oder an der Kreuzung Hafenstraße/Niddastraße nach rechts abbiegen wollen, einerseits; und 2. Fahrzeuge, die links in die Mainzer Landstraße bzw. eine Kreuzung zuvor in die Adam-Riese-Straße abbiegen wollen andererseits. Hierzu sollen am Ende des Hafentunnels, wenn die einspurige Straßenführung in zwei Spuren übergeht, entsprechende Markierungen und Beschilderungen angebracht werden. Sollte dies nicht möglich sein, soll die Straßenführung ab der Kreuzung Hafenstraße/ Niddastraße/ Adam-Riese-Straße entsprechend eingeführt werden. Begründung: Durch die überraschende längerfristige Sperrung der Camberger Straße fehlt eine wichtige Wegeverbindung zwischen Gutleut und Gallus. Die erste Möglichkeit, von einem ins andere Viertel zu kommen, ergibt sich an der Hafenstraße, danach erst wieder am Hauptbahnhof. Während die Fahrtrichtung vom Gallus ins Gutleut den Umständen entsprechend gut funktioniert, sind die Wege vom Gutleut ins Gallus schwieriger. Die Ampelphasen lassen an der Kreuzung Hafenstraße/ Mainzer Landstraße meist nur 3-4 Fahrzeuge passieren, weiter östlich ist ein Abbiegen auf die Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts nicht möglich. Daher kommt es vor allem in den Morgenstunden und am späten Nachmittag und Abend zu vermehrten Staus auf der Hafenstraße. Durch eine Optimierung der Ampelphase sollen Staus und über den Umweg hinaus längere Fahrtzeiten vermieden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 698/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreier Fuß- und Radweg zwischen Adam-Riese-Straße und Mainzer Landstraße im Gallus

01.11.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3015 entstanden aus Vorlage: OF 640/1 vom 12.10.2022 Betreff: Barrierefreier Fuß- und Radweg zwischen Adam-Riese-Straße und Mainzer Landstraße im Gallus Der Magistrat wird gebeten, die Wegeverbindung zwischen dem Grünflächenamt und dem Amt für Straßenbau und Erschließung in der Adam-Riese-Straße und der Mainzer Landstraße in einen barrierefreien Fuß- und Radweg umgestalten zu lassen. Begründung: Der Weg stellt ein wichtiges und viel genutztes Verbindungsstück zwischen der Mainzer Landstraße und der Adam-Riese-Straße dar und wird von vielen Mitarbeitenden und Besuchenden der Ämter genutzt. Hohe Bordsteine und Schotterflächen erschweren jedoch das Vorankommen. Der Weg soll jedoch auch für die zahlreichen Menschen mit Mobilitätseinschränkung und Radfahrende bequem zu benutzen sein, die derzeit einen großen Umweg in Kauf nehmen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 496 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bank Frankenallee austauschen/erneuern

01.11.2022 · Aktualisiert: 31.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3018 entstanden aus Vorlage: OF 643/1 vom 05.10.2022 Betreff: Bank Frankenallee austauschen/erneuern Der Magistrat wird gebeten, im Mittelbereich der Frankenallee in Höhe der Kreuzung mit der Schwalbacher Straße die südliche Sitzbank erneuern zu lassen. Dabei soll geprüft werden, ob diese ggf. auch gegen eine Picknickbank getauscht werden kann und dabei ausreichend Platz für mobilitätseingeschränkte Personen besteht . Begründung: Die Bank ist in einem schlechten Zustand und nicht sehr einladend für Menschen, die sich dort niederlassen wollen. Da viele Restaurants in der Nähe sind, die oft Essen zum Mitnehmen verkaufen, essen die Menschen dieses meistens in der Mittagspause draußen auf der Frankenallee. Daher wäre es wünschenswert, wenigstens eine Picknickbank in diesem Bereich anzubieten. Foto (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 307

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Parksituation Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße

01.11.2022 · Aktualisiert: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2998 entstanden aus Vorlage: OF 612/6 vom 16.10.2022 Betreff: Griesheim: Parksituation Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, das verkehrswidrige Parken in der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße dahin gehend zu verhindern, dass 1. massive Poller das Parken bis auf den Grünstreifen unterbinden und 2. regelmäßige Kontrollen vorgenommen werden, vornehmlich in den Abendstunden, um Sprinter, die für diese Parkbuchten zu lang sind, aufzuschreiben bzw. abzuschleppen. Begründung: Nicht nur, dass sich der Fußweg bzw. Grünstreifen entlang der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße zur Müllkippe entwickelt, wird die Grünfläche von parkenden Kfz/Sprintern etc. zerstört und die Fußgänger und Radfahrer, deren Weg ebenfalls hier entlang führt, behindert, weil diese zu lang sind und deshalb auf die Grünflächen fahren. Entsprechende Ansprachen werden teilweise verbal unangebracht unterbunden. Dies kann zum Schutz der Bewohner nicht länger hingenommen werden. Grünstreifen sind keine Abstellflächen für Firmenfahrzeuge etc. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 542 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2114 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radbügel am Ärztehaus an der Galluswarte

01.11.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3033 entstanden aus Vorlage: OF 601/1 vom 07.09.2022 Betreff: Radbügel am Ärztehaus an der Galluswarte Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradabstellmöglichkeiten auf dem östlichen Bürgersteig am Ärztehaus Gallus/Ecke Weilburger Straße 3 zu schaffen. Dabei soll außerdem geprüft werden, wem die Fläche gehört, auf der bereits eine (nicht mehr adäquate) Fahrradabstellmöglichkeit besteht und ob diese Abstellmöglichkeit durch richtige und sichere Fahrradbügel ersetzt werden kann. Begründung: Es zeigt sich, dass erfreulicherweise immer mehr Menschen, auch im Gallus, das Fahrrad nutzen. Direkt am Ärztehaus sind jedoch keine Abstellmöglichkeiten bzw. nur Verkehrsschilder und ein Fahrradständer altmodischer Art, bei dem nur das Vorderrad gesichert werden kann. Dies stellt keine diebstahlsichere Sicherung von Fahrrädern dar. Die Abstellmöglichkeiten auf der gegenüberliegenden Seite sind meistens auch bereits gut von den dortigen Bewohnern genutzt, sodass weitere Bügel für die Besucher des Ärztehauses sinnvoll sind. Aktuelle Situation: vorhandene, nicht geeignete Abstellmöglichkeit Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 397

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 2: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Taunusanlage und Mainzer Landstraße bis zum Platz der Republik

10.10.2022 · Aktualisiert: 24.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2938 entstanden aus Vorlage: OF 475/2 vom 22.09.2022 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 2: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Taunusanlage und Mainzer Landstraße bis zum Platz der Republik Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig folgende Maßnahmen entlang der Taunusanlage und der Mainzer Landstraße bis zum Platz der Republik in Fahrtrichtung Westen umzusetzen: 1. die bestehenden Pkw-Parkplätze im Gehwegbereich werden gesperrt, entsprechende Beschilderungen werden demontiert; 2. an der Stelle der bisherigen Pkw-Parkplätze werden Radbügel in ausreichender Anzahl aufgestellt; 3. der Radstreifen wird physisch von den Pkw-Fahrstreifen als sogenannte "Protected Bike Lane" abgetrennt, mit Klemmfix-Baken versehen und als Radweg beschildert. Lediglich Grundstückszufahrten und Einmündungen sind davon auszunehmen. Begründung: Vor wenigen Wochen verstarb wieder eine Radfahrerin bei einem Unfall, der durch einen Pkw-Fahrer verursacht wurde. Das Opfer fuhr auf dem ungesicherten, schmalen Radstreifen ohne Dooring-Zone in Höhe Taunusanlage 20 in Richtung Mainzer Landstraße, als ein Pkw-Fahrer die Fahrertür öffnete. Die Radfahrerin konnte nicht mehr ausweichen und verletzte sich so schwer, dass sie im Krankenhaus verstarb. Nur 100 Meter weiter vor dem Deutsche-Bank-Hochhaus ist ein Ghost Bike zu sehen, das auf einen tödlichen Unfall eines 57-jährigen Fahrradfahrers hinweist, der am 26. September 2019 hier verunglückte. Der Magistrat hat sich dazu bekannt, den Radverkehr in Frankfurt sicherer zu machen und die "Vision Zero", also keine Toten mehr im Straßenverkehr, anzustreben. Um dieses Ziel zu erreichen, sind umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs erforderlich. Leider wird oft erst dann reagiert, wenn Tote und Schwerstverletzte zu beklagen sind. Um künftig entlang der Mainzer Landstraße und Taunusanlage keine weiteren Opfer beklagen zu müssen, sind diese Maßnahmen dringend erforderlich und schnellstmöglich umzusetzen. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 328 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Schulneubau auf dem ehemaligen FIAT-Gelände CO2-frei beheizen

04.10.2022 · Aktualisiert: 19.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2794 entstanden aus Vorlage: OF 591/6 vom 18.09.2022 Betreff: Griesheim: Schulneubau auf dem ehemaligen FIAT-Gelände CO2-frei beheizen Der Magistrat wird gebeten, darauf zu achten, dass beim Schulneubau auf dem ehemaligen FIAT-Gelände (Mainzer Landstraße/Ecke Elektronstraße) alternative Heizmöglichkeiten installiert werden. Dies kann durch einen Anschluss an ein von Abwärme der Rechenzentren gespeistes Nahwärmenetz geschehen oder durch ein Konzept mit Solarthermie und Wärmespeicher wie in der Parkstadt Unterliederbach oder durch weitere Konzepte wie z. B. aktuell im Neubaugebiet Hilgenfeld. Begründung: In der 13. Sitzung des Ortsbeirats 6 wurde ein Konzept vorgestellt, wie Nahwärme aus Rechenzentren in den Norden Griesheims transportiert werden kann und wie im Prinzip ganz Griesheim allein mit Nahwärme geheizt werden kann. Die Frage, ob mit dieser Nahwärme auch die neue Schule an der Mainzer Landstraße versorgt werden könne, wurde dahin gehend etwas ausweichend beantwortet, dass die Behörden nicht die schnellsten seien, was wohl so zu verstehen ist, dass die Schule fertig sein wird, bevor die Nahwärme angeschlossen werden kann. Trotzdem stellt sich die Frage, ob man das Heizungssystem der Schule nicht gleich so bauen kann, dass es dann relativ schnell und kostensparend an die Nahwärme angeschlossen werden kann, wenn diese verfügbar wird. Außerdem gibt es in Frankfurt Beispiele von Plusenergiehäusern, die ohne oder fast ohne Gasheizung auskommen. Das Plusenergiehaus in der Speicherstraße auf der Basis von Abwärme aus dem anliegenden Abwasserkanal ist ein gutes Beispiel ebenso wie die Häuser in der Kamelienstraße in der Parkstadt Unterliederbach, wo die Heizung durch eine Kombination von Solarthermie, Wärmespeicher (Eisspeicher) und Pelletkraftwerk erfolgt, wobei in der Summe eines Jahres betrachtet mehr Energie erzeugt wird, als die Häuser verbrauchen. Auch im Neubaugebiet Hilgenfeld wird mit modernen Systemen gearbeitet, hier vor allem mit Erdwärme. Angesichts der Energiekrise und der Klimakrise sollten solche Möglichkeiten genutzt werden und keine Schulen mehr gebaut werden, die noch weitgehend auf konventionellen Heizsystemen beruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2184 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreie Kreuzungsmöglichkeit Mainzer Landstraße/Ecke Heinrichstraße

04.10.2022 · Aktualisiert: 18.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2808 entstanden aus Vorlage: OF 609/1 vom 19.09.2022 Betreff: Barrierefreie Kreuzungsmöglichkeit Mainzer Landstraße/Ecke Heinrichstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Lichtsignalanlage (LSA) Mainzer Landstraße/Ecke Heinrichstraße die Bordsteine abzusenken, sodass auch mobilitätseingeschränkte Personen die Mainzer Landstraße hier bequem und sicher queren können. Begründung: Auch wenn die LSA offenbar nicht als dauerhafte Einrichtung geplant war, existiert sie an dieser Stelle seit mindestens fünf Jahren. Die jetzige Lösung ist für Menschen mit Rollstuhl, Rollator etc. nicht nutzbar, hier sollte dringend nachgebessert werden. Quelle: private Aufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 320 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1765 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 565 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Entschärfung der Einmündung Spielmannstraße/Ecke „kleine“ Mainzer Landstraße/Straßenbahngleise

04.10.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2786 entstanden aus Vorlage: OF 578/6 vom 19.09.2022 Betreff: Nied: Entschärfung der Einmündung Spielmannstraße/Ecke "kleine" Mainzer Landstraße/Straßenbahngleise Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsstelle Einmündung Spielmannstraße/Ecke "kleine" Mainzer Landstraße zu den Straßenbahngleisen so zu entschärfen, dass kein Auto mehr versehentlich auf die Gleise fahren kann. Ein Zaun oder eine bessere farbliche Markierung könnten helfen, um weitere Vorfälle zu vermeiden. Begründung: Es ist jetzt schon mehrere Male vorgekommen, dass an dieser Stelle Autos versehentlich auf die Gleise der Straßenbahntrasse gelangten und sich dort festfuhren. Das letzte Mal ist dies Anfang September wieder passiert. Sie müssen dann aufwendig geborgen werden. Außerdem besteht dabei immer die Gefahr, dass bei einem zukünftigen Vorfall das Auto mit der Straßenbahn zusammenstößt und es zu einem schweren Verkehrsunfall kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 89 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Mainzer Landstraße entlang des Bahnhofsviertels

04.10.2022 · Aktualisiert: 24.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2822 entstanden aus Vorlage: OF 626/1 vom 13.09.2022 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Mainzer Landstraße entlang des Bahnhofsviertels Vor wenigen Wochen verstarb wieder eine Radfahrerin bei einem Unfall, der durch einen Pkw-Fahrer verursacht wurde. Das Opfer fuhr auf dem ungesicherten, schmalen Radstreifen ohne Dooring Zone in Höhe Taunusanlage 20 in Richtung Mainzer Landstraße, als ein Pkw-Fahrer die Fahrertür öffnete. Die Radfahrerin konnte nicht mehr ausweichen und verletzte sich so schwer, dass sie im Krankenhaus verstarb. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, kurzfristig folgende Maßnahmen entlang der Mainzer Landstraße zwischen Platz der Republik und Weserstraße in Fahrtrichtung Innenstadt umsetzen zu lassen: 1. Die bestehenden Pkw-Parkplätze im Gehwegbereich werden gesperrt, entsprechende Beschilderungen werden demontiert. 2. An der Stelle der bisherigen Pkw-Parkplätze werden Radbügel in ausreichender Anzahl aufgestellt. 3. Der Radstreifen wird physisch von den Pkw-Fahrstreifen als sogenannte Protected Bike Lane abgetrennt, mit Klemmfix-Baken versehen und als Radweg beschildert. Lediglich Grundstückszufahrten und Einmündungen sind davon auszunehmen. Begründung: Der Magistrat hat sich dazu bekannt, den Radverkehr in Frankfurt sicherer zu machen und die "Vision Zero", also keine Toten mehr im Straßenverkehr, anzustreben. Um dieses Ziel zu erreichen, sind umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs erforderlich. Leider wird oft erst dann reagiert, wenn Tote und Schwerstverletzte zu beklagen sind. Um künftig entlang der Mainzer Landstraße und Taunusanlage keine weiteren Opfer beklagen zu müssen, sind diese Maßnahmen dringend erforderlich und schnellstmöglich umsetzen zu lassen. Mainzer Landstraße zwischen Platz der Republik und Weserstraße Quelle: Luftbild Geoportal Frankfurt

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bouleplatz im Gallus

04.10.2022 · Aktualisiert: 21.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2805 entstanden aus Vorlage: OF 606/1 vom 11.09.2022 Betreff: Bouleplatz im Gallus Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob entlang der Frankenallee ein oder zwei Bouleplätze hergestellt werden können. Dazu ist vor allem der Abschnitt zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße sowie der Abschnitt zwischen Kriegkstraße und Schwalbacher Straße zu prüfen. Begründung: Zwischen der Kriegkstraße und Schwalbacher Straße spielen bereits jetzt öfters verschiedene Personengruppen Boule, aber kommen sich dabei mit den anderen Nutzern des Mittelstreifens in die Quere, daher wäre eine klare Kennzeichnung für alle wünschenswert. Der kleine Park zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße ist kaum belebt und könnte so eine Attraktion hinzugewinnen. Andere Standorte sind selbstverständlich auch denkbar, da sich Boule immer größerer Beliebtheit erfreut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2810

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit des Radverkehrs beim Umbau der Galluswarte angemessen berücksichtigen

04.10.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2806 entstanden aus Vorlage: OF 607/1 vom 19.09.2022 Betreff: Sicherheit des Radverkehrs beim Umbau der Galluswarte angemessen berücksichtigen Vorgang: OM 1919/22 OBR 1; ST 1584/22 Der Magistrat wird gebeten, die dem Ortsbeirat vorgestellten Pläne zum Umbau des Knotenpunkts Galluswarte anzupassen und die Sicherheitsbelange des Radverkehrs in folgenden Punkten zu berücksichtigen: 1. Kein Radfahrstreifen in Mittellage auf der Mainzer Landstraße westlich der Galluswarte. Stattdessen soll der Radfahrstreifen am rechten Fahrbahnrand geführt werden, der Rechtsabbiegestreifen für den motorisierten Individualverkehr (MIV) auf die Camberger Straße links davon. Die Schaltung der Lichtsignalanlage soll entsprechend angepasst werden, sodass die Verkehrsströme konfliktfrei passieren können. 2. Entflechtung des Bus- und Radverkehrs unter der S-Bahn-B rücke an der Bushaltestelle. Stattdessen soll der Radverkehr von dem Radfahrstreifen (siehe 1.) auf den neu geplanten Zweirichtungsradweg und östlich der Bushaltestelle wieder auf die Fahrbahn geführt werden. 3. Während des Zeitraums der Sperrung der Camberger Brücke soll der Rechtsabbiegerstreifen der Camberger Straße in Richtung Mainzer Landstraße stadteinwärts zum Radstreifen markiert werden. Der mittlere Fahrstreifen soll dafür als Rechtsabbiegestreifen markiert werden. Die Haltelinie soll zurückverlegt und davor eine Radanstellfläche markiert werden. Die Stellungnahme vom 08.07.2022, ST 1584, wird dadurch hinfällig. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Pläne des Magistrats, die Fahrradinfrastruktur an der Galluswarte auszubauen bzw. einzurichten. Aus Sicht des Gremiums reichen die vorgestellten Pläne jedoch nicht aus, um sicheres Radfahren an diesem stark befahrenen Knotenpunkt zu gewährleisten. Studien zeigen subjektive und objektive Gefährdungen für Radfahrende an Radfahranlagen in Mittellage, daher raten Radverkehrsverbände von dieser Art der Verkehrsführung ab. Eine alternative Planung für die Verkehrsführung aus Richtung Westen ist notwendig. Unter der S-Bahn-Brücke kommt es in der jetzigen Verkehrssituation dazu, dass Radfahrende entweder hinter den dort haltenden Bussen warten oder links an ihnen vorbeifahren müssen - dies geschieht an einer Stelle, an der sich die Fahrbahn von zwei auf einen Fahrstreifen verengt und führt oft zu Situationen, in denen Autofahrende entweder mit zu wenig Seitenabstand überholen oder von hinten sehr dicht auf die Radfahrenden auffahren und sie durch Hupen o. Ä. nötigen. Die vorgestellten Planungen sehen in diesem Bereich lediglich eine Umwidmung des rechten Fahrstreifens in einen Radfahrstreifen/Sonderfahrstreifen für Busse und eine Roteinfärbung vor. Dadurch würde sich an der Situation allerdings nichts ändern. Sollte es nicht möglich oder gewünscht sein, die Bushaltestelle zu verlegen (Busbucht o. Ä.), müssen die Verkehrsströme hier entflochten werden. Der ohnehin neu geplante Zweirichtungsradweg als Verbindung zwischen Camberger Straße und Günderrodestraße bietet sich dafür an. Durch eine Verbindung des Radfahrstreifens aus Richtung Westen kann hier, mit wenig zusätzlichem Aufwand, eine sichere Umfahrung der Bushaltestelle geschafft werden. Radfahrende hätten dann die Möglichkeit, wahlweise diesen Radweg zu nutzen oder den Bussonderstreifen, wenn dort gerade keine Busse fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1919 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1584 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 142 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unverhältnismäßigen Bahnlärm vermeiden/reduzieren

06.09.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2619 entstanden aus Vorlage: OF 556/1 vom 18.08.2022 Betreff: Unverhältnismäßigen Bahnlärm vermeiden/reduzieren Der Magistrat wird gebeten, mit der Deutschen Bahn zusammen entlang der Weilburger S traße eine Lärmschutzwand zu errichten oder sonstige geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu ergreifen. Begründung: Aktuell werden ICE-Züge entlang der Weilburger Straße die ganze Nacht über dauerhaft mit laufendem Motor abgestellt, um diese mit Hilfe der Klimaanlage für den Tag ausreichend herunter zu kühlen. Dies stellt für Anwohnende eine unverhältnismäßige Belastung durch Lärm dar, die weit über die üblichen Geräusche im Schienenverkehr hinausgeht, insbesondere, wenn man bei den warmen Temperaturen nachts mit geöffnetem Fenster schlafen muss, um ein wenig frische Luft zu erhalten. Derzeit ist das Bahn-Gelände lediglich durch einen niedrigen Maschendrahtzaun von den Häusern der Anwohnenden getrennt, was keinen Lärmschutz ermöglicht. Eine Lärmschutzwand könnte zur Besserung der Situation beitragen. Eventuell lassen sich die Züge auch an alternativen Stellplätzen herunterkühlen. Allerdings kann es nicht richtig sein, Züge über Nacht herunterkühlen zu müssen - weder für die Umwelt noch für den Energieverbrauch. Daher erscheint schon dieser Umstand fragwürdig und sollte alleine schon deswegen näher untersucht und nachhaltig gelöst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2022, ST 2665 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1159 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße?

06.09.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 entstanden aus Vorlage: OF 557/1 vom 01.08.2022 Betreff: Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße? Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie weit die Planungen zur Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße sind und diese dem Ortsbeirat und der interessierten Öffentlichkeit vorzustellen. Begründung: Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht die Stadt davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Dieses ist nun schon vorbei, daher bittet der Ortsbeirat um zügige Vorstellung und weitere Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2827 Antrag vom 01.04.2023, OF 804/1 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Antrag vom 02.02.2025, OF 1515/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Briefkästen in Griesheim hier: Ersatzstandort für den abgebauten Briefkasten am FIATGelände

06.09.2022 · Aktualisiert: 18.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2561 entstanden aus Vorlage: OF 535/6 vom 16.08.2022 Betreff: Griesheim: Briefkästen in Griesheim hier: Ersatzstandort für den abgebauten Briefkasten am FIAT-Gelände Vorgang: OM 1094/21 OBR 6; ST 602/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und gegebenenfalls alles in die Wege zu leiten, damit gemäß Stellungnahme ST 602 letzter Absatz ein Briefkasten in der Elektronstraße/Ecke Lärchenstraße angebracht wird, entweder an der Bushaltestelle Richtung Mainzer Landstraße oder am Grundstück, welches zu dem dort ansässigen Discounter gehört. Möglich wäre hier der Bereich der Grünflächen nahe der Lichtsignalanlage. Begründung: Nach Auskunft der zuständigen Betriebsniederlassung sollte, wie in der Stellungnahme ST 602 festgehalten, eine Wiederaufstellung nach Benennung eines Standortes erfolgen. Da weder von der Betriebsniederlassung noch vom Magistrat hier Abhilfe geschaffen wurde, benennt der Ortsbeirat einen Standort für einen Briefkasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1094 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 602 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 71 Antrag vom 03.03.2024, OF 958/6 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5212 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Parkende Busse blockieren Bürgersteig und Radweg (Goldener Wok, Mainzer Landstraße)

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2570 entstanden aus Vorlage: OF 547/6 vom 08.08.2022 Betreff: Nied: Parkende Busse blockieren Bürgersteig und Radweg (Goldener Wok, Mainzer Landstraße) Vorgang: OM 5439/19 OBR 6; ST 412/20 Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß seiner Stellungnahme vom 06.03.2020, ST 412, Gehwegaufsätze, wie z. B. Frankfurter Hüte, anzubringen. Poller sind nur im äußersten Notfall umzusetzen, da diese den Fußgängerweg noch weiter einschränken würden. Die Absperrung müsste ungefähr ab der Höhe der Zufahrt zum Parkplatz des Restaurants bis circa 50 bis 75 Meter Richtung Ruderclub bzw. signalgesteuertem Fußgängerüberweg erfolgen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, die mittig stehenden Laternenmasten sichtbar zu markieren, damit eine Kollision der zu Fuß Gehenden mit einem Laternenmast verhindert wird. Ebenfalls wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob der circa drei Meter breite Fußgängerweg an dieser Stelle für Mischverkehr (zu Fuß Gehende und Radfahrer , beide im Zweirichtungsverkehr) optimal geeignet ist. Begründung: Das Restaurant Goldener Wok in der Mainzer Landstraße ist ein beliebtes Lokal. Hier kommen nicht nur Gäste aus der Nachbarschaft, sondern es wird auch von Bussen angefahren. Diese bleiben dann verkehrswidrig dort stehen, d. h. sie parken dort. Auch Lieferanten nutzen den kurzen Weg zum Anliefern und Abladen der bestellten Ware und parken mittig auf dem Bürgersteig, obwohl Parkplätze für das Lokal in unmittelbarer Nähe vorhanden sind. Des Weiteren ist dieser Fußgängerweg seit gut einem Jahr als Mischverkehrsweg auch für Radfahrer in beiden Richtungen nutzbar gekennzeichnet. Mittig stehen die Laternenmasten. Wie bei einem Ortstermin festzustellen war, wird dieser Weg von beiden Verkehrsteilnehmergruppen gut frequentiert. Insbesondere auch von Gruppen von Menschen, die das Restaurant besuchen oder verlassen. Dies ist eine sportliche Herausforderung für alle Teilnehmer, insbesondere wenn auch noch auf dem Weg geparkt wird. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, schnellstmöglich hier Vorkehrungen zu treffen, die die Verkehrsteilnehmer und hier insbesondere die zu Fuß Gehenden schützen und um Unfälle zu vermeiden. Der Einsatz von Pollern sollte nur im äußersten Notfall angewandt werden, da diese den Mischverkehrsweg weiter einschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5439 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 412 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2799 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bäume, Begrünung, Radbügel, Bänke, Ladezonen und geordnetes Parken - Koordinierte Planung für die Lahnstraße

06.09.2022 · Aktualisiert: 03.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2615 entstanden aus Vorlage: OF 552/1 vom 16.08.2022 Betreff: Bäume, Begrünung, Radbügel, Bänke, Ladezonen und geordnetes Parken - Koordinierte Planung für die Lahnstraße Vorgang: OM 7026/21 OBR 1; OM 7027/21 OBR 1; ST 950/21; ST 952/21; ST291/22; ST1813/22 Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der Lahnstraße zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße, nun endlich folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: 1. Erstellung eines koordinierten Trassenplanes, als notwendige Grundlage zur weiteren Planung von Baumstandorten im oben genannten Bereich; 2. der Trassenplan wird dem Ortsbeirat umgehend nach dessen Erstellung zur Kenntnis gegeben; 3. koordinierte Planung der Neuordnung der Lahnstraße nach Vorliegen der Trassenplanung zwischen den beteiligten Ämtern und Dezernaten mit folgenden Maßnahmen: 3.1 Pflanzung von Bäumen auf beiden Seiten der Lahnstraße in ausreichenden Abständen zur Verschattung und Kühlung und mit ausreichend großen entsiegelten Fläche zur natürlichen Bewässerung und Versickerung von Regenwasser; 3.2 Entsiegelung weiterer Teilflächen auf beiden Seiten der Lahnstraße und Begrünung mit klimaresilienter Bepflanzung zur Versickerung von Regenwasser und zur sommerlichen Kühlung; 3.3 Aufstellen einer angemessener Anzahl von Radbügeln und Sitzbänken sowie für E-Scooter auf beiden Seiten der Lahnstraße für die Anwohnenden und Kundinnen und Kunden der dortigen Gewerbebetriebe; 3.4 Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Ladezonen zur Andienung; 3.5 Neuordnung der Parkregelung der noch zur Verfügung stehenden Pkw -Parkplatzflächen auf beiden Seiten der Lahnstraße unter Berücksichtigung der Mindestgehwegbreiten. Begründung: Der Bereich der Lahnstraße zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße wurde bisher noch nicht saniert. Zu Fuß Gehende werden durch unerlaubt schräg parkende Pkw auf den Gehwegen behindert. Dies schränkt auch den Straßenquerschnitt stark ein, wodurch auch Radfahrende gefährdet werden. Zudem verkehren in diesem Abschnitt viele Lkw und Lieferfahrzeuge, die die Gewerbebetriebe andienen. Dazu hat der Ortsbeirat bereits im Januar 2021 die Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7027, verabschiedet, um die Parksituation vor Ort zu verbessern. Des Weiteren fehlen in diesem Abschnitt Bäume oder begrünte und entsiegelte Teilflächen, um abfließendes Regenwasser aufzunehmen und im Sommer für Kühlung und Schatten zu sorgen. In den angrenzenden Abschnitten der Lahnstraße in Richtung Kleyerstraße und in Richtung Gustavsburgplatz wurden bereits Bäume gepflanzt, was darauf schließen lässt, dass die Leitungstrassen dies zugelassen haben. Dazu hat der Ortsbeirat bereits im Januar 2021 die Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7026 verabschiedet, um in diesem Abschnitt Bäume pflanzen zu lassen. Dort gibt es außerdem keine Bänke und zu wenige Radbügel für die Anwohnenden sowie Kundinnen und Kunden der Gewerbebetriebe. Gemäß der vom Magistrat abgegebenen Stellungnahme vom 30.04.2022, ST 950, zur Vorlage OM 7027 hat er ein neues Stellplatzkonzept erstellt, um den ruhenden Verkehr neu zu regeln. Das kann jedoch nicht umgesetzt werden, solange keine Stellungnahme zur Vorlage OM 7026 und den Baumstandorten erfolgt ist, da beide Maßnahmen ineinander greifen und koordiniert geplant werden müssen. Gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 952, zu Vorlage OM 7026 vom April 2021 befürwortet der Magistrat grundsätzlich die Pflanzung von Bäumen, macht diese jedoch von der Vorlage einer Trassenplanung abhängig. Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 291, - also ein Jahr und etliche Anrufe bei den Ämtern später - sei die Trassenplanung bereits in vollem Gange. Wie aus den Ämtern telefonisch zu erfahren war, seien die Aufgaben bereits im April 2022 erledigt worden, man verstehe jedoch nicht, weshalb es dazu keine abschließenden Stellungnahmen gegeben habe. Auch zahlreiche Telefonate mit allen beteiligten Ämtern konnten keinen Fortschritt in der Angelegenheit bringen. Der Ortsbeirat hat zwischenzeitlich auch keine weiteren Stellungnahmen mehr erhalten und daher in seiner Sitzung im Juni 2022 entschieden, den Tagesordnungspunkt zur Vorlage OM 7027/ST 950 nicht mehr zu behandeln. Diese Anregung ersetzt nun die OM 7026 und OM 7027 aus 2021. Foto: Grüne im Ortsbezirk 1 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7026 Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7027 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 950 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 952 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 291 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1813 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2748 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1428 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 159 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2051

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Längsparken in der Schwalbacher Straße

06.09.2022 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2616 entstanden aus Vorlage: OF 553/1 vom 16.08.2022 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Längsparken in der Schwalbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen und Beschilderung im Abschnitt der Schwalbacher Straße 68 bis 86 entlang der Paul-Hindemith-Schule beidseitig wie folgt anpassen zu lassen: 1. Änderung der Parksituation für Pkw von Senkrecht-/Schrägparken auf Längsparken zur dauerhaften Sicherstellung der Gehwegmindestbreiten; 2. Anpassung der Straßenmarkierungen und Beschilderung gemäß Punkt 1.; 3. Aufstellen von je mindestens zehn Fahrradbügeln für 20 Fahrräder unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich/Kreisverkehr Idsteiner Straße sowie vor dem Kreuzungsbereich Frankenallee/Kita für Anwohnende, Schülerinnen und Schüler sowie Kitabesuchende. Begründung: Die ausgewiesenen Pkw-Parkplätze sind als Parkplätze zum Senkrecht-/Schrägparken markiert und beschildert. Da heutige Fahrzeuge meist länger sind als zum Zeitpunkt der Einrichtung, ragen diese sowohl in den Gehwegbereich als auch in den Fahrbahnbereich. Das führt zu Gefährdungen von Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg zur Paul-Hindemith-Schule und von Kindergartenkindern auf dem Weg zu ihrer Kita. Es schränkt jedoch auch den Gehwegbereich für mobilitätseingeschränkte Personen, Rollstuhlfahrende oder Eltern mit Kinderwagen stark ein. Die Einrichtung von Längsparken würde zudem die nutzbare Fahrbahn verbreitern und Radfahrenden mehr Schutz vor ausweichenden Pkw und Lkw bieten. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEV

06.09.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2621 entstanden aus Vorlage: OF 559/1 vom 20.08.2022 Betreff: Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEV Der Magistrat wird gebeten, anlässlich des Schienenersatzverkehrs in der Mainzer Landstraße im August/September 2022, 1. bei der Einrichtung von Schienenersatzverkehr und bei der Verlegung von ÖPNV-Haltestellen künftig dafür Sorge zu tragen, dass auch mobilitätseingeschränkte Nutzerinnen und Nutzer wie Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie auf einen Rollator angewiesene Menschen gut vorankommen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Nutzung von Rolltreppen in der Regel untersagt ist, wenn ein Rollator von der Krankenkasse beschafft wurde. 2. insbesondere sicherzustellen, dass die genannten Personengruppen halbwegs komfortabel zum Hauptbahnhof mit seinen vielen Umstiegsmöglichkeiten gelangen können; 3. notfalls für die genannten Personengruppen neben dem normalen Schienenersatzverkehr einen Ruf-Taxiservice einzurichten. Begründung: In den Sommerferien ist bzw. war für den Abschnitt Mönchhofstraße bis Platz der Republik/Hohenstauffenstraße ein Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet, die Linien 11, 14 und 21 bedienten diesen Abschnitt mit der Ausnahme der Haltestellen "Mönchhofstraße", "Wickerer Straße" und "Rebstöcker Straße" nicht. Durch den SEV entstanden besonders an den Haltestellen "Mönchhofstraße" und "Hohenstauffenstraße" größere Laufwege. Außerdem wurden die Niederflurhaltestellen "Mönchhofstraße", "Galluswarte" und "Glauburgstraße" nicht bedient. Die eingesetzten Busse verfügten einerseits teilweise nicht über Niederflurtechnik, andererseits sind sämtliche Haltestellen des SEV nicht barrierefrei ausgebaut, sodass auch ein Niederflurbus hier ein nur schwer zu meisterndes Hindernis darstellt. Die Nutzung des ÖPNV ist/war für mobilitätseingeschränkte Reisende während des SEV daher sehr beschwerlich. Eine solche Situation gilt es künftig zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 612 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tierschutz im Ortsbezirk 1: Zwanzigjähriges Antragsjubiläum - Ein Taubenhaus im Gallus

06.09.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2644 entstanden aus Vorlage: OF 591/1 vom 18.08.2022 Betreff: Tierschutz im Ortsbezirk 1: Zwanzigjähriges Antragsjubiläum - Ein Taubenhaus im Gallus Vorgang: OM 1002/12 OBR 1; ST 926/12; OM 4114/15 OBR 1; ST 1169/15; OM 4594/15 OBR 1; ST 1169/15; OM 4595/15 OBR 1; ST 967/16; OM 346/16 OBR 1; ST 1030/16; OM 2657/18 OBR 1; ST 736/18; OIB 186/18 OBR 1; ST 810/18; OM 6016/20 OBR 1; ST 810/18; OM 6016/20 OBR 1; ST 1547/20; V 442/22 OBR 1; OM 2021/22 Der Magistrat wird gebeten, die über zwanzigjährigen Bemühungen des Ortsbeirats 1 für ein Taubenhaus im Gallus nun endlich umzusetzen und insbesondere folgende Maßnahmen zügig in die Wege zu leiten: 1. Der Magistrat möge auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der folgenden Liegenschaften aktiv zugehen und sie über die Möglichkeit eines Taubenhauses auf ihrem Grundstück und die Vorteile für das Umfeld der Galluswarte informieren: "Haus Gallus" in der Frankenallee 111, Amt für multikulturelle Angelegenheiten (Amk A) in der Mainzer Landstraße 291 bis 293 sowie weitere, geeignete Grundstücke. 2. Des Weiteren soll der Magistrat die Möglichkeit eines Taubenhauses auf dem Dach der Günderrodeschule in der Hufnagelstraße 25 und auf dem Dach der zu planenden Grundschule in der Günderrodestraße/Ecke Frankenallee und im Turm der Galluswarte prüfen. 3. Parallel dazu soll der Magistrat gemäß Stellungnahmen ST 881 und ST 1030 aus 2016 ein Konzept in Zusammenarbeit mit dem Stadttaubenprojekt Frankfurt erarbeiten, das ein Taubenhaus im Wasserturmpark oder dem Gebäude des Wasserturms selbst vorsieht. Die Planung des Wasserturmparks hat der Ortsbeirat bereits verabschiedet, sodass einer Realisierung durch den Projektentwickler Aurelis nichts mehr im Weg steht. Nach Übergabe der Flächen kann der Magistrat ein Taubenhaus installieren, das jedoch rechtzeitig innerhalb des nächsten Jahres geplant werden muss. Begründung: Seit mindestens 2002 beschäftigt sich der Ortsbeirat 1 mit dem Problem des auf die Passanten herabfallenden Taubenkots im Bereich der Galluswarte, soweit im Frankfurter Parlamentsinformationssystem (PARLIS) recherchierbar. Aus der Erinnerung einiger Ortsbeiräte wird dieses Problem aber schon weitaus länger vom Ortsbeirat 1 in regelmäßigen Abständen angegangen. 2012 schrieb der Magistrat bereits auf Bitten des Ortsbeirats 1 mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer verschiedener Liegenschaften an, um das Interesse an einem Taubenhaus zu wecken (Anregung an den Magistrat OM 1002 und Stellungnahme ST 936 aus 2012). Danach geschah nichts. 2015 lehnte der Magistrat dann den zuvor für gut befundenen Vorschlag ab, auf dem Dach des Neubaus des Grünflächenamtes wegen einer Dachterrasse und einer Bienenweide ein Taubenhaus errichten zu lassen (Anregung an den Magistrat OM 4114 und Stellungnahme ST 1169 aus 2015). Eine Lösung für ein Taubenhaus wurde nicht gefunden. 2016 befand der Magistrat nach diversen Ortsterminen, dass sich der alte Wasserturm im Wasserturmpark als Taubenhaus besonders gut eignen würde (Anregungen an den Magistrat OM 4594 und OM 4595 aus 2015 sowie Stellungnahme ST 967 aus 2016). Nachdem nach eingehender Prüfung unter Abwägung der Vor- und Nachteile der Standort auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes von Grünflächenamt, Amt für Straßenbau- und Erschließung sowie Energiereferat verworfen wurde, erfolgte eine Prüfung des Alternativ-Standortes "Wasserturm". Die Lage wäre hervorragend geeignet. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung wurde als bestmögliche Lösung die Errichtung eines Taubenhauses auf dem Gelände präferiert, da die Versorgung der Tauben im Turmbereich nur über eine sehr steile, schlecht zugängliche Treppe möglich wäre. Die Ver- und Entsorgung des Schlages wäre kaum darstellbar. Das Grünflächenamt verhandelte diesbezüglich mit Aurelis, jedoch gestalteten sich die Verhandlungen schwierig. Alternativ nutzbare Grundstücke, auf die die Stadt Frankfurt am Main Zugriff hätte, stünden nicht zur Verfügung (Stellungnahme ST 881 aus 2016). Die Verhandlungen mit der Aurelis scheiterten. Diese war nicht bereit, die in Rede stehende Fläche der Stadt Frankfurt vorab zum Aufstellen eines Taubenhauses zur Verfügung zu stellen. Wenn die Aurelis in einigen Jahren die Fläche an die Stadt Frankfurt übergeben haben würde, könne sich der Magistrat, so bis zu diesem Zeitpunkt keine andere Lösung gefunden sei, mit weiteren Planungen zum Aufstellen eines Taubenhauses auf dieser Fläche befassen (Stellungnahme ST 1030 aus 2016). Der Magistrat ging anschließend sogar nicht mehr auf weitere Anfragen zu einem Taubenhaus ein, sondern hob seine Verdienste in Bezug auf die Reinigung verschmutzter Flächen hervor (Anregung an den Magistrat OM 346 und Stellungnahme ST 1410 aus 2016). Wieder geschah nichts. 2018 sorgte der Ortsbeirat dafür, dass das Stadttaubenprojekt wenigstens finanziell unterstützt wird, damit es seiner wichtigen und hilfreichen Aufgabe nachkommen kann (Anregung an den Magistrat OM 2657 und OIB 186 aus 2018). Auch heute noch kämpft das Projekt jährlich um finanzielle Unterstützung. 2020 antwortete der Magistrat unter anderem auf eine Anfrage des Ortsbeirats, dass ein Taubenhaus, in dem sich die Tiere überwiegend aufhalten und in dem die Population durch einen Austausch der Eier eingegrenzt wird, eine langfristige Betreuung erfordere. Die Einrichtung eines Taubenhauses könne nicht als isolierte Maßnahme betrachtet werden. Es sei ebenso notwendig, vorhandene Nistplätze und alternative Futterplätze in der Nähe zu reduzieren (Anregung an den Magistrat OM 6016 und Stellungnahme ST 1547 aus 2020). Der Ortsbeirat weiß das und fordert ja bereits seit Jahren, dass das Stadttaubenprojekt eingebunden wird. Dennoch geschah nichts. 2022 kamen die Auswirkungen des Abbaus der Taubenhäuser am Westbahnhof hinzu, die Sanierungsarbeiten weichen mussten und für die kein Ausweichstandort gesucht wurde (Anfrage an den Magistrat V 442 aus 2022). Des Weiteren eskalierte die Lage an der Galluswarte, weil die vormals installierten Netze im Brückenbereich Löcher aufwiesen, Tauben sich darin verfingen und qualvoll verendeten. Erst nach Protest aus der Bevölkerung reagierte der Magistrat und ließ Tiere befreien und Löcher stopfen. Weiterhin ist jedoch kein Taubenhaus in Sicht und der Magistrat fühlt sich für das Wohl der Tiere nicht zuständig. Der Ortsbeirat forderte zum Schutz der Tiere im April 2022 ein Stadttaubenschutzkonzept mit dem Ziel einer entsprechenden Strategie und Satzung (Anregung an den Magistrat OM 2021 aus 2022). Eine Antwort steht noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1002 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 936 Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4114 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST 1169 Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4594 Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4595 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 967 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2016, ST 1030 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1410 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2657 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.02.2018, OIB 186 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 736 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 810 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6016 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1574 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2021 Auskunftsersuchen vom 28.06.2022, V 442 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2716 Aktenzeichen: 32-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrskontrollen auf der Mainzer Landstraße?

01.08.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2022, OF 558/1 Betreff: Verkehrskontrollen auf der Mainzer Landstraße? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen gab es auf der Mainzer Landstraße 2021 und 2022 (bisher)? 2. An welchen Stellen werden regelmäßig Radarkontrollen durchgeführt und wie häufig? Wie ist die Quote der Verstöße hierbei? 3. Wie oft und wo wird der Enforcement Trailer eingesetzt? Wie sind hier die Quoten? 4. Wäre die Installation einer festen Blitzersäule denkbar, bspw. an den Kreuzungen Mainzer Landstraße und Krifteler Straße oder Schwalbacher Straße? Wenn nein, warum nicht? 5. Werden auch Lärmmessungen der Autos durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Begründung: Mehrere Anwohner haben sich über die Geschwindigkeit der Autos auf der Mainzer Landstraße, vor allem im Abschnitt zwischen der Schwalbacher und Rebstöcker Straße, beschwert. Autos fahren hier oft 70 oder mehr km/h. Auch fällt auf, dass zunehmend laute und "aufgemotzte" Autos dabei sind, die sehr viel Lärm entwickeln und so Anwohnerinnen und Anwohner stören. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 472 2022 Die Vorlage OF 558/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Westen: Grüne Gleise für Straßenbahnen

28.06.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2373 entstanden aus Vorlage: OF 521/6 vom 02.06.2022 Betreff: Frankfurter Westen: Grüne Gleise für Straßenbahnen Der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um das Gleisbett der Straßenbahnen im Frankfurter Westen mit Sedum- oder Rasengleisen begrünen zu lassen. Grüne Gleise ermöglichen eine durchschnittliche Wasserrückhaltung der jährlichen Gesamtniederschlagsmenge, die auf ein grünes Gleis treffen, in Höhe von 50 Prozent bei Sedumgleisen und 70 Prozent bei Rasengleisen. Neben der Entsiegelung und der damit verbundenen Wasseraufnahme dient die Begrünung der Gleise gleichzeitig der Reduzierung der Lärmbelastung in den jeweiligen Wohngebieten, da es sich bei beiden Gleistypen um schallabsorbierende Oberflächen handelt. Zusätzlich binden die grünen Gleise vorhandenen Feinstaub, verhindern dessen Aufwirbelung und reduzieren damit die Feinstaubbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere auf der Mainzer Landstraße. Abschnitte, die nicht ausschließlich von Straßenbahnen befahren werden, sollen davon ausgenommen sein. Begründung: Die Sinnhaftigkeit der Begrünung der Straßenbahngleise liegt auf der Hand. Sie wirkt sich kühlend auf die Umgebung aus, die grünen Gleise wirken als Wasserspeicher, Feinstaub wird gebunden und Lärm reduziert. Ganz nebenbei sind Rasengleise auch ein schöner Anblick und werten den Frankfurter Westen auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2498 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße ebenfalls sicherer machen

28.06.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2430 entstanden aus Vorlage: OF 518/1 vom 27.06.2022 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße ebenfalls sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, vor der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße von der Hafenstraße Richtung Mainzer Landstraße kommend, im Bereich der Baustelle folgende Verbesserungen vorzunehmen: 1. Für zu Fuß Gehende von der Hafenstraße kommend ist bereits an der Kreuzung Hafenstraße/Ecke Niddastraße/Ecke Adam-Riese-Straße eine entsprechende Umleitung auszuschildern. Ebenso umgekehrt von der Mainzer Landstraße aus kommend. 2. Für Radfahrende ist ein Schutzstreifen am rechten Rand der Geradeausspur einzurichten. 3. Für Radfahrende ist mit entsprechenden Fahrrad-Piktogrammen eine separate Haltelinie vor der Ampel einzurichten, welche sich vor der Haltelinie für Kraftfahrzeuge befindet. Begründung: Aktuell laufen zu Fuß Gehende neben dem Bauzaun auf der Fahrbahn entlang, wo der Gehweg entfallen ist. Dies gefährdet sowohl zu Fuß Gehende wie Kraftfahrzeuge. Da ebenso der Radweg entfallen ist, sind Radfahrende irritiert und fahren vor bis zur Sichtlinie der Kreuzung vor. Da es jedoch kein separates Lichtsignal für Radfahrende gibt, fahren Radfahrende teils über die Kreuzung, während der Querverkehr - inklusive Straßenbahn - auf der Mainzer Landstraße Grün hat. Dies gefährdet ebenfalls Radfahrende und anderer Verkehrsteilnehmer. Der Ortsbeirat musste bereits mehrfach bei der Verkehrssicherheit von Baustelleneinrichtungen nachjustieren. Man fragt sich, warum die Stadt hier nicht sorgsamer vorgeht. Keine Umleitung für Fußgehende, kein Schutzstreifen für Radfahrende Der Radweg ist entfallen. Eine separate Haltelinie für Radfahrende existiert nicht mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2480 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen vor Kita Lahn`sche Höfe

28.06.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2416 entstanden aus Vorlage: OF 494/1 vom 07.06.2022 Betreff: Zebrastreifen vor Kita Lahn`sche Höfe Der Magistrat wird gebeten, vor der Kita Lahn`sche Höfe an der Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße einen weiteren Fußgängerüberweg zur Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" einrichten zu lassen. Begründung: Viele Bewohnerinnen und Bewohner der Lahnstraße und Kindergartenkinder der Kita Lahn`sche Höfe machen in der Regel keinen Umweg über den existierenden Zebrastreifen in Richtung Gustavsburgplatz, sondern queren die Straße direkt an der Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße. Ein weiterer Fußgängerüberweg macht den Weg der Kitakinder und Bewohnerinnen und Bewohner der Lahnstraße sicherer und komfortabler. Planung Marie-Pfungst-Platz Quelle: Grünflächenamt Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2360 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gustav`s Lounge - Fahrradbügel für die Gustavsburgstraße

28.06.2022 · Aktualisiert: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2419 entstanden aus Vorlage: OF 498/1 vom 07.06.2022 Betreff: Gustav`s Lounge - Fahrradbügel für die Gustavsburgstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Gustavsburgstraße Fahrradbügel an folgenden Stellen aufstellen zu lassen: 1. Mainzer Landstraße/Ecke Gustavsburgstraße 6 bis 8 Fahrradbügel; 2. Gustavsburgplatz/Ecke Gustavsburgstraße 6 bis 8 Fahrradbügel. Das Quartiersmanagement soll in die Standortfrage einbezogen werden. Begründung: Der Ortsbeirat hat bereits im März 2022 die Initiative "Gustav`s Lounge" des Jugendmigrationsdienstes im Quartier/IB sowie des Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft/Caritas im Gallus unterstützt. Das Projekt startet bereits in diesem Sommer mit der Umsetzung. Ergänzt soll dies noch durch Urban Gardening werden. Die Zielgruppe besteht überwiegend aus Jugendlichen und Anwohnenden, die meist mit dem Fahrrad unterwegs sind. Sie sollen ihre Fahrräder sicher abstellen können. In wenigen Jahren wird sich die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer durch weitere Wohnungsbaumaßnahmen in der nahen Umgebung noch erhöhen. Lageplan Gustav`s Lounge Quelle: Geoportal Frankfurt, Planung Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2490 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Bücherbus muss wieder ins Gallus kommen!

28.06.2022 · Aktualisiert: 29.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2422 entstanden aus Vorlage: OF 502/1 vom 07.06.2022 Betreff: Der Bücherbus muss wieder ins Gallus kommen! Vorgang: OM 5740/20 OBR 1; ST 116/21; B 203/22 Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 1 bereits, dass der Bücherbus wieder regelmäßig ins Gallus kommen soll, so zuletzt in der Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5740. In der Stellungnahme vom 22.01.2021, ST 116, beschreibt der Magistrat, dass ein Halt vor der Julius-Munk-Anlage bzw. dem ehemaligen Galluspark wegen laufender Baumaßnahmen nicht möglich sei, die Haltestelle ständig durch Pkw zugeparkt und ein Absperren von drei Parkplätzen für den Bücherbus nicht verhältnismäßig sei. Im Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 203, schreibt der Magistrat wiederum, dass der Bücherbus die Haltestelle "Im Galluspark" nicht mehr anfahren könne, weil die Haltestelle regelmäßig von falsch parkenden Pkw zugeparkt gewesen sei und alternative Haltestellen sich in der Siedlung nicht realisieren ließen. Daher entfalle diese Haltestelle dauerhaft. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen: 1. Festlegung der künftigen Haltestelle für den Bücherbus im Bereich der Parkplätze in der Kleyerstraße vor der Julius-Munk-Anlage/Ecke Schwalbacher Straße in Fahrtrichtung Galluswarte oder der Weilburger Straße; 2. Beschilderung dieses Bereiches als Bushaltestelle mit entsprechenden Uhrzeiten, an denen diese bedient wird, wodurch 15 Meter vor und hinter dem Schild das Parken automatisch verboten ist; 3. zusätzlich dazu die Montage einer geeigneten Absperrvorrichtung im Bereich der Bushaltestelle zur Freihaltung des Haltestellenbereiches wie z. B. umklappbarer Poller oder einer Absperrkette; 4. Montage von acht bis zehn Fahrradbügeln vor dem Haltebereich des Bücherbusses für Fahrrad fahrende Besuchende. Begründung: Die Begründung des Magistrats aus dem Bericht B 203 ist nicht akzeptabel. Nur weil einzelne rücksichtlose Autofahrende die Haltestelle blockieren, sollen Hunderte Menschen im Gallus darunter leiden. Es wird vielmehr Zeit, dass der Magistrat dem Falschparken konsequent durch bauliche Maßnahmen begegnet, umweltfreundliche Mobilität fördert und den Menschen im Gallus den Bücherbus wieder zur Verfügung stellt. Foto: Planauszug Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5740 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2021, ST 116 Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 203 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2023, ST 1872 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung der Mainzer Landstraße

28.06.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2429 entstanden aus Vorlage: OF 517/1 vom 28.06.2022 Betreff: Sanierung der Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn des rechten Fahrstreifens der Mainzer Landstraße in Richtung Platz der Republik zwischen Hafenstraße und Düsseldorfer Straße zu sanieren und dabei insbesondere Unebenheiten und Beschädigungen zu beseitigen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten , im Rahmen der Sanierung eine adäquate Radinfrastruktur auf dem Teilstück zwischen Ludwigstraße und Düsseldorfer Straße zu schaffen, zum Beispiel indem der Rechtsabbiegestreifen in einen Radfahrstreifen umgewandelt wird. Begründung: Die Fahrbahn der Mainzer Landstraße weist in dem vorbezeichneten Bereich erhebliche Unebenheiten und Beschädigungen auf, die für Zweiradfahrer gefährlich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2491 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b) Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des Magistrats noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Optimierung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg hier: Bebauung ehemaliges Polizeipräsidium

28.06.2022 · Aktualisiert: 04.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.06.2022, OA 206 entstanden aus Vorlage: OF 492/1 vom 07.06.2022 Betreff: Optimierung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg hier: Bebauung ehemaliges Polizeipräsidium Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.01.2023 Das Stadtplanungsamt hat dem Ortsbeirat 1 vor Kurzem die geplanten Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg vorgestellt. Dabei wurden zu einem großen Teil die Grundlagen, Berechnungen und Prognosen aus dem Jahr 2000 zugrunde gelegt, wie zum Beispiel die Prognose des erwarteten Pkw-Verkehrsaufkommens und der Leistungsfähigkeit der andienenden Straßen, der Regenereignisse oder der Umweltverträglichkeit. In den vergangenen 22 Jahren haben sich die Rahmenbedingungen jedoch drastisch verändert. Die Klimakatastrophe bedingt die Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden und umsetzbaren Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung, Verschattung, Kühlung, Erhaltung der Biodiversität und Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei Bau und Betrieb der Gebäude sowie der Mobilität. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Erstellung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen: 1. Vollständige Einhaltung der Vorgaben aus der Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung). 2. Weitestgehende Entsiegelung, Begrünung und Baumbepflanzung aller zur Verfügung stehenden Grünflächen sowie Begrünung geeigneter Wandflächen. 3. Festsetzung der Pflanzung von zwei beidseitigen Baumreihen in dem angrenzenden Abschnitt der Mainzer Landstraße. 4. Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Belange und des vor Kurzem erarbeiteten Wasserkonzeptes der Stadt Frankfurt. Hierzu schreibt der BUND in seiner Pressemitteilung vom 31. Mai 2022: "Das Wasserkonzept verlangt, dass in Neubaugebieten Leitungssysteme für Brauchwasser verlegt werden, um zum Beispiel Toiletten damit zu spülen. Zisternen wären hilfreich, um daraus auch das Gießwasser für städtische Grünflächen und Stadtbäume zu entnehmen, anstatt Hydranten zur Nutzung kostbaren Trinkwassers anzuzapfen. Die Tankwagen des Grünflächenamtes könnten aus solchen Zisternen gefüllt werden und das Stadtgrün auf kurzen Wegen mit Wasser versorgen." Diese Vorgaben sollen festgesetzt werden. Ein Prüfauftrag reicht nicht aus. 5. Weiternutzung der Brunnen, die zur bauzeitlichen Grundwasserhaltung beim Bau des U-Bahn-Tunnels im Europaviertel genutzt wurden, zur Deckung des Brauchwasserbedarfs. 6. Ermittlung der zu erwartenden Zahlen an Einwohnerinnen und Einwohnern, Schülerinnen und Schülern, Arbeitsplätzen und Hotelgästen sowie des daraus entstehenden Bedarfes an Trink- und Brauchwasser. 7. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden. 8. Frühzeitige Klärung und Konkretisierung hydrogeologischer Fragestellungen wie Analyse von Altlasten oder Grundwasserverunreinigungen, Prüfung der Versickerungsfähigkeit der Böden, des Grundwasserstandes unter dem Gelände oder Einbindung geplanter Gebäudeteile ins Grundwasser mit Barrierewirkung. 9. Wahl möglichst nachhaltiger Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck. 10. Weitgehendes Recycling oder Downcycling der beim Abbruch der bestehenden Gebäude gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück. 11. Beschränkung der notwendigen Stellplätze für alle Nutzungen auf das mögliche Minimum von 15 Prozent (Eingruppierung in Zone IV) gemäß § 3 der Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Mobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung zu den U-Bahn-Stationen "Messe" und "Güterplatz", der Straßenbahn und dem Hauptbahnhof ausweist. 12. Nutzung von Solarenergie auf extensiv begrünten Dachflächen und Fassadenbereichen zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. 13. Sicherstellung fußläufiger Verbindungen und Querungen auf dem Grundstück für die Öffentlichkeit. 14. Frühzeitige, umfassende Beteiligung und Information der Öffentlichkeit über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus, da die Auswirkungen der intensiven Bebauung des Grundstücks auf die Umgebung ausstrahlen. Über die Veröffentlichung im Amtsblatt und auf der Homepage des Stadtplanungsamtes hinaus sollen Flugblätter verteilt, Plakate ausgehängt, betroffene Bürgerinnen und Bürger und Institutionen im Stadtteil beteiligt und Informationsveranstaltungen im Ortsbezirk veranstaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 87 Bericht des Magistrats vom 02.10.2023, B 370 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 56 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 206 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu Ziffer 11.: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zum Rest der Vorlage: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Volt (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 206 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), BFF-BIG (= Ziffern 1. bis 10. sowie 12. bis 14. vereinfachtes Verfahren, Ziffer 11. Ablehnung) und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 206 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu Ziffern 1. bis 10. und 12. bis 14.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu Ziffer 11.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (OA 206 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 87) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2295, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten

28.06.2022 · Aktualisiert: 14.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.06.2022, OA 207 entstanden aus Vorlage: OF 493/1 vom 07.06.2022 Betreff: Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten Das Immobilienbüro Rhein-Main der Fa. Lidl Dienstleistung GmbH ist an den Ortsbeirat 1 herangetreten, um in einem Ortstermin am 7. Juni 2022 die Neubeplanung des Grundstücks mit Wohnbebauung, Tiefgaragenstellplätzen und einem neuen Lidl-Supermarkt vorzustellen. Von den teilnehmenden Ortsbeiratsmitgliedern wurde das Vorhaben insgesamt als positiv bewertet, insbesondere die bessere städtebauliche Einfügung, die intensivere Nutzung des Grundstücks, die lediglich eingeschossige Tiefgarage zur Vermeidung einer baumschädlichen Wasserhaltung und die Errichtung von weiterem Wohnraum unter Einbeziehung der ABG Holding. Andere Aspekte wurden kritisch gesehen und kontrovers diskutiert wie z. B. die geplanten Grünflächen und die Intensität der Begrünung, die Lage, Überdachung und Anzahl der Stellplätze, die Lkw-Zufahrt oder die Wahl nachhaltiger Baustoffe. Des Weiteren wurden Anregungen zu Konstruktion und weiteren Nutzungen gemacht. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Genehmigung folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen: 1. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden. 2. Wahl möglichst nachhaltiger und verhältnismäßig leichter Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck bzw. Holz-Modulbau zur schnellen und somit kostengünstigeren Errichtung der Gebäude. 3. Weitgehendes Recycling der beim Abbruch des bestehenden Supermarktes gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück. 4. Reduzierung der notwendigen Stellplätze für Gewerbeflächen und Wohnflächen auf das mögliche Minimum, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Nahmobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung aufweist. 5. Anordnung von Abstellflächen für Lastenräder und E-Bikes für Besucherinnen und Besucher der Gewerbeflächen. 6. Errichtung von Rankbegrünungen oder begrünten Pergolen oberhalb der restlichen erdgeschossigen Flächen zur Begrünung, sommerlichen Verschattung und gestalterischen Optimierung. 7. Nutzung von Solarenergie auf den extensiv begrünten Dachflächen der Wohnbebauung zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. Alternativ könnten Solarmodule auch in Fassadenbereichen oder auf leichten Bedachungen vorgesehen werden. 8. Sicherstellung der fußläufigen Verbindung über das Grundstück zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 57 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2296, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie M 46 verlängern bis Mönchhofstraße

24.05.2022 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2196 entstanden aus Vorlage: OF 445/1 vom 09.05.2022 Betreff: Buslinie M 46 verlängern bis Mönchhofstraße Der Magistrat wird gebeten, spätestens zur nächsten Fahrplananpassung im Dezember 2022 zu veranlassen, dass die Buslinie M 46 bis zur Haltestelle "Mönchhofstraße" verlängert wird. Begründung: Derzeit endet die Buslinie M 46 an der Haltestelle "Römerhof". Diese Endhaltestelle ist für viele Nutzerinnen und Nutzer nicht allzu interessant, da dort nur an die Buslinien 50, 54 und M 34 Anschluss besteht. Mit zwei weiteren Haltestellen "Schmidtstraße" und "Mönchhofstraße" könnte die Linie M 46 bis zur Mainzer Landstraße verlängert werden, sodass Mitfahrende in die Tram-Linien 11, 14 und 21 umsteigen könnten, die den Frankfurter Osten mit dem Frankfurter Westen verbinden und zum Beispiel an der Galluswarte auch ein Umsteigen auf die S-Bahn-Linien ermöglichen. Die Verlängerung der M 46 könnte auch für Nutzerinnen und Nutzer der Buslinien 50, 54 und M 34 interessant sein, da auch für diese ein schnellerer Zugang zum Tram- und S-Bahn-Netz geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2161 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Autos im Europagarten!

24.05.2022 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2211 entstanden aus Vorlage: OF 462/1 vom 07.05.2022 Betreff: Keine Autos im Europagarten! Der Magistrat wird gebeten, das Parken auf der südlichen Promenade des Europagartens beim Bolzplatz durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden. Hierfür bietet sich die Aufstellung von Pollern auf dem Gehweg in Verlängerung der Schwalbacher Straße an. Die Poller sind so zu setzen, dass die Feuerwehrzufahrt zum Praedium uneingeschränkt erhalten bleibt. Begründung: Der Bolzplatz im Europagarten wird viel genutzt. Gerade in den Abendstunden und an den Wochenenden kommen Sportlerinnen und Sportler auch mit Autos und stellen diese auch auf den Promenaden des Europagartens ab. Die südliche Promenade ist gegenüber dem Lotte-Specht-Park durch zahlreiche Poller geschützt. Besonders dreiste Autofahrerinnen und Autofahrer nutzen ein Schlupfloch westlich der Feuerwehrzufahrt, um über den Gehweg auf die Promenade zu kommen. Dies soll unterbunden werden. Der Weg vom Auto zum Bolzplatz kann wunderbar zum Aufwärmen vor dem Sport genutzt werden. Quelle: private Aufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2151 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Busverkehr im Gallus optimieren und verknüpfen

24.05.2022 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2195 entstanden aus Vorlage: OF 444/1 vom 03.05.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Busverkehr im Gallus optimieren und verknüpfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der nächsten planmäßigen Überarbeitung des Buslinienkonzeptes die folgenden Anregungen zur Optimierung des Busverkehrs im Gallus und zur Vermeidung teurer Parallelverkehre umgesetzt werden können: 1. Andienung der Ackermannstraße/Ecke Friedrich-Ebert-Siedlung mit ein bis zwei Haltestellen. 2. Schaffung einer Busverbindung zwischen Schloßborner Straße und Rebstöcker Straße. 3. Optimierte Verknüpfung des Gallus mit dem Gutleut. 4. Verknüpfung des Straßenbahn- und Busnetzes an mehreren Stellen anstatt nur der Galluswarte. 5. Vermeidung des Parallelverkehrs in der Kleyerstraße (Buslinie 52 und Straßenbahnlinie 14). 6. Aufwertung der Buslinie 87 und Änderung der Linienwege der Buslinien 52 und 87 (siehe Foto Vorschlag Buslinienkonzept Gallus). Begründung: Fehlende Verknüpfungen und bisher nicht erschlossene Viertel erschweren den Umstieg auf den ÖPNV und machen Umwegfahrten erforderlich. Gleichzeitig kann auf teure Parallelverkehre z. B. in der Kleyerstraße verzichtet werden. Intelligente Anpassungen der Linienführung und zusätzliche Umsteigemöglichkeiten führen nicht zwangsläufig zu Mehrkosten, erhöhen aber die Attraktivität für die Fahrgäste. (Vorschlag Buslinienkonzept Gallus) Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2162 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nied: Arbeitet die Stadt Frankfurt noch an Planungen am Nieder Tor (Kreisel mit Wegfall der Wendeschleife) und wie ist der aktuelle Planungsstand beim „Nieder Tor“ und bei der Weiterentwicklung der Mainzer Landstraße zwischen Birminghamstraße und Nieder T

08.05.2022 · Aktualisiert: 09.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2022, OF 477/6 Betreff: Nied: Arbeitet die Stadt Frankfurt noch an Planungen am Nieder Tor (Kreisel mit Wegfall der Wendeschleife) und wie ist der aktuelle Planungsstand beim "Nieder Tor" und bei der Weiterentwicklung der Mainzer Landstraße zwischen Birminghamstraße und Nieder Tor? Seit 2 Jahren liegt der Stadt Frankfurt ein Antrag des Ortsbeirats mit der Bitte um Veröffentlichung des Planungsstands am Nieder Tor vor. Außer der 4maligen Mitteilung, dass der "Magistrat bedauert, die dezernatsübergreifenden Fragestellungen innerhalb der vorgegebenen Frist nicht beantworten zu können", wurde der Antrag des Ortsbeirats bisher nicht beantwortet. Hier stellt sich die Frage, warum die Stadt nicht in der Lage ist, den Bürgern in Nied doch wenigstens einige Basisinformationen zu den Planungen zu geben oder Gründe zu nennen, warum es seit 2 Jahren nicht möglich ist, die Planungen zu veröffentlichen. Es ist zu befürchten, dass die Planungen am Nieder Tor eingestellt worden sind und es hier nicht mehr weitergeht. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zum Nieder Tor und der Weiterentwicklung der Mainzer Landstraße zwischen Birminghamstraße und Nieder Tor zu beantworten: 1. Wird aktuell noch am Nieder Tor geplant oder sind die Planungen eingestellt worden? Falls Letzteres zutrifft: Warum wurden die Planungen eingestellt? 2. Bislang konnte ein aktueller Planungstand nicht veröffentlicht werden. Was sind die Gründe dafür und wann ist mit einer voraussichtlichen Veröffentlichung des Planungsstands zu rechnen. 3. In welchem Stadium befinden sich die aktuellen Pläne? Können Vorschläge des Ortsbeirates oder Nieder Bürgern zum Nieder Tor und der Mainzer Landstraße noch in die aktuellen Planungen eingearbeitet werden oder sind die Planungen schon so weit fortgeschritten, dass dies nicht mehr möglich ist? Begründung: Es ist verständlich, wenn der Magistrat nicht immer rechtzeitig auf Anfragen des Ortsbeirates antworten kann. Nun wurde die Anfrage des Ortsbeirats aus März 2020 nach dem Planungsstand zum Nieder Tor innerhalb der letzten 2 Jahre 4 Mal dahingehend beantwortet, dass man die Anfrage nicht in der vorgeschriebenen Zeit beantworten könne. Wieviel Zeit braucht die Stadt denn noch, um über aktuelle Planungen zu berichten? Nach 2 Jahren ist dieses Vorgehen überhaupt nicht nachvollziehbar. Kommunalpolitik und Öffentlichkeit sollten zumindest darüber informiert werden, in welchem Stadium sich die aktuellen Planungen befinden und was die Gründe sind, warum es hier nicht weitergeht. Es ist zu befürchten, dass die Planungen möglicherweise eingestellt worden sind. Die aktuelle Situation in der Mainzer Landstraße zwischen Birminghamstraße und Nieder Tor ist verkehrstechnisch an einigen Punkten gefährlich. Es ist aber schwierig, Verbesserungen einzufordern, wenn parallel Planungen laufen, über die keine Kenntnisse vorliegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 410 2022 Die Vorlage OF 477/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase für zu Fuß Gehende am Opernplatz verlängern!

26.04.2022 · Aktualisiert: 15.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2017 entstanden aus Vorlage: OF 419/1 vom 05.04.2022 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase für zu Fuß Gehende am Opernplatz verlängern! Der Magistrat wird gebeten, die Ampelphase des südlichen Überwegs für zu Fuß Gehende von der Bockenheimer Landstraße auf den Opernplatz so zu verlängern, dass zu Fuß G ehende in angemessener Geschwindigkeit in einem Zug die Taunusanlage vollständig überqueren können und nicht auf der Mittelinsel stranden. Begründung: Die Grünphase für zu Fuß Gehende von West nach Ost über die Mainzer Landstraße ist dermaßen kurz, dass selbst normal zu Fuß Gehende es nur bis zur Mittelinsel schaffen. Der Anspruch muss sein, dass nicht nur sprintende, sondern alle Menschen die Straße in einem Zug queren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1821 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sauberkeit im Ortsbezirk 1: Mängel zeitnah beseitigen!

26.04.2022 · Aktualisiert: 19.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2024 entstanden aus Vorlage: OF 428/1 vom 05.04.2022 Betreff: Sauberkeit im Ortsbezirk 1: Mängel zeitnah beseitigen! Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass künftig im Ortsbezirk 1 die Mängel im Mängelmelder "FFM- Frankfurt Fragt Mich" zeitnah abgearbeitet werden. Begründung: Die Erfahrung der Menschen zeigt, dass die Abarbeitung der gemeldeten Mängel oft sehr lange dauert. Beispielsweise ist seit 28. Februar 2021 im Mängelmelder "FFM - Frankfurt Fragt Mich" mit der ID 35212 ein Mangel gemeldet, dass sich eine Plastikplane in einem öffentlichen Baum an der Weilburger Straße 17 verfangen hat (siehe https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43535/flaw/35212). Die Behebung des Mangels wurde vom Grünflächenamt zugesagt, aber nicht durchgeführt. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Baum von der Plastikplane befreit wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1625

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel für die Weilburger Straße

26.04.2022 · Aktualisiert: 15.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2004 entstanden aus Vorlage: OF 400/1 vom 05.04.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel für die Weilburger Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Weilburger Straße an folgenden Stellen eine ausreichende Anzahl von Fahrradbügeln aufstellen zu lassen, um das illegale Parken von Pkw und Transportern wirksam zu unterbinden und den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Besucherinnen und Besuchern sichere Stellplätze anzubieten: - Weilburger Straße 2/Ecke Kleyerstraße, gepflasterte Sperrfläche - Weilburger Straße 10 bis 12, Pkw-Parkplatz - Weilburger Straße 12 bis 14, vier Fahrradbügel an der Ecke des Gehwegs Begründung: Die Bewohner finden kaum Stellplätze für ihre Fahrräder. Währenddessen gibt es öffentliche Parkplätze im Überfluss, sodass diese ständig von Pendlerinnen und Pendler genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1815 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Direkte Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße

26.04.2022 · Aktualisiert: 20.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1985 entstanden aus Vorlage: OF 438/6 vom 03.04.2022 Betreff: Nied: Direkte Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zur Umsetzung zu prüfen und hierüber zu berichten: 1. direkte Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße in Höhe der Hausnummern 749/751 der Mainzer Landstraße; 2. beidseitige Kappung der Durchfahrt zwischen (kleiner) Mainzer Landstraße im Bereich zwischen Sauerstraße und Luthmerstraße zur Gewinnung von mehr Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende; 3. Zusammenlegung der beiden Straßenbahnhaltestellen "Luthmerstraße" auf eine Höhe; 4. Einrichtung einer Bike-and-ride-Station (siehe Foto) in Verbindung mit den Straßenbahnhaltestellen; 5. Versetzung der Ampelanlage im Gesamtkontext der Maßnahmen. Begründung: Seit Ende der 1980er-Jahre hat die Luthmerstraße keine direkte Anbindung mehr an die Oeserstraße und die Mainzer Landstraße. Aufgrund dieses Sachverhalts gibt es seit Jahrzehnten einen Schleichverkehr aus verschiedenen Richtungen, um zum Saalbau Nied in der Heinrich-Stahl-Straße oder zur ortsansässigen Apotheke zu kommen. Der alte Ortskern des Stadtteils würde durch die direkte Anbindung im Verkehrsaufkommen entlastet werden. Mit der Umsetzung der fünf Maßnahmen würde gleichzeitig eine Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit im alten Ortskern sowie eine bessere Nutzung des öffentlichen Raums für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende und den ÖPNV einhergehen. Quelle: https://geoportal.frankfurt.de/karte/ Quelle: https://www.ziegler-metall.de/fahrradueberdachung-tucana-1 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2019 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel Tramhaltestelle „Rebstöcker Straße“

26.04.2022 · Aktualisiert: 24.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2003 entstanden aus Vorlage: OF 399/1 vom 05.04.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel Tramhaltestelle "Rebstöcker Straße" Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Bereichen eine ausreichende Anzahl von Radbügeln installieren zu lassen: - Vor der Mainzer Landstraße 405 (Postfiliale) - beide Pkw-Stellplätze - Vor der Mainzer Landstraße 403 - Eckbereich zur Rebstöcker Straße Begründung: Im Bereich der Tramhaltestelle "Rebstöcker Straße" stadteinwärts kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen zwischen Pkw und Lkw sowie ein- und aussteigenden Fahrgästen der Straßenbahn. Dabei behindern parkende Autos zusätzlich die Sicht der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Der Radverkehr hat an dieser Stelle deutlich zugenommen. Es parken sehr viele Radfahrende vor der neuen Postfiliale, seit diese Ende vergangenen Jahres eröffnet hat. Immer mehr Fahrgäste aus der näheren Umgebung steigen vom Rad auf die Tram um. Auch wegen der neuen Wohnbebauung im Umfeld nutzen immer mehr Menschen die Straßenbahn. Daher ist es unerlässlich, weitere Radbügel vor der Postfiliale und entlang der Haltestelle installieren zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1814 Antrag vom 03.01.2023, OF 714/1 Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3413

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugeparkte Gehwege Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße – Längsparken einführen

26.04.2022 · Aktualisiert: 13.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2005 entstanden aus Vorlage: OF 401/1 vom 05.04.2022 Betreff: Zugeparkte Gehwege Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße - Längsparken einführen Vorgang: OM 687/21 OBR 1; ST 47/22 Der Magistrat wird mit Verweis auf die Stellungnahme vom 10.01.2022, ST 47, gebeten , in dem im Betreff genannten Abschnitt eine Änderung der Parkregelung von Senkrechtparken zu Längsparken vornehmen zu lassen und zu prüfen, in welcher Weise frei werdende Flächen begrünt und mit Bäumen bepflanzt werden können. Begründung: Der Ortsbeirat ist Beschwerden über auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeuge nachgegangen und hat mit der Anregung an den Magistrat vom 18. Juni 2021, OM 687, angeregt, den Gehweg durch Poller o. Ä. abzusichern. Hier antwortete der Magistrat, dass eine bauliche Absicherung zwischen den parkenden Fahrzeugen und dem Gehweg nicht möglich sei, da der Gehweg zu schmal sei. Der Anregung könne daher nicht entsprochen werden. Um den Fußverkehr zu schützen, besteht keine andere Möglichkeit, als das Längsparken einzurichten. Zusätzliche Begrünungsmaßnahmen und das Pflanzen von Bäumen sind in dem dicht bebauten Bereich notwendig, um der sommerlichen Erhitzung entgegenzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 687 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 47 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1816 Antrag vom 13.08.2024, OF 1357/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5836

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gedenktafel für Hans Frick in der Lahnstraße - vier Jahre später

15.03.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1825 entstanden aus Vorlage: OF 352/1 vom 28.02.2022 Betreff: Gedenktafel für Hans Frick in der Lahnstraße - vier Jahre später Vorgang: OIB 156/17 OBR 1; ST 141/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Stand der Anbringung der mit Vorlage OIB 156 geforderten Gedenktafel für den Autor Hans Frick am Haus Lahnstraße 28 ist. Begründung: Die Anbringung der Gedenktafel wurde vom Magistrat ausdrücklich befürwortet. Es ist daher schwer nachzuvollziehen, wie es möglich sein kann, dass ein solcher Vorgang mehr als vier Jahre dauert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 156 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 141 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1568 Aktenzeichen: 41

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