Meine Nachbarschaft: Amöneburger Straße
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Vorlagen
Wildes Parken an Fahrrad- und Fußgängerwegen zwischen EleonoreSterlingStraße und Amöneburger Straße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5712 entstanden aus Vorlage: OF 783/9 vom 14.06.2024 Betreff: Wildes Parken an Fahrrad- und Fußgängerwegen zwischen Eleonore-Sterling-Straße und Amöneburger Straße verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Fahrradfahrer den beliebten Fahrradweg und Fußgänger den intensiv genutzten Fußgängerweg zwischen Kleingärten und Bebauungsrand nutzen können, ohne wild geparkte Elektroautos umkurven bzw. umlaufen zu müssen. Begründung: Leider werden in den Kreuzungsbereichen der drei einmündenden Straßen und sogar im breiten Grünstreifen parallel des Weges häufig Fahrzeuge geparkt, obwohl ausreichend Parkplätze an den Kleingärten zur Verfügung stehen. Anwohner und Kleingartenvereine sollten parallel sensibilisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2153 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsanbindung des Planungsgebiets nördlich der Anne-Frank-Siedlung
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2018, OF 516/9 Betreff: Verkehrsanbindung des Planungsgebiets nördlich der Anne-Frank-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird im Anschluss an OM 3377 aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob eine direkte Straßenanbindung des Planungsgebiets "Nördlich Anne-Frank-Siedlung" an die Jean-Monnet-Straße geschaffen werden kann. Begründung: Wie bei der Präsentation der Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs zum Planungsgebiet "Nördlich Anne-Frank-Siedlung" deutlich wurde, sorgen sich die Bürger, die bereits in diesem Bereich bzw. entlang der sich anschließenden Erschließungsstraßen wohnen, vor allem darum, wie der zu erwartende zusätzliche Verkehr auf den vorhandenen Straßen bewältigt werden kann. Bislang ist eine Erschließung ausschließlich über den Berkersheimer Weg vorgesehen. Unabhängig davon, ob zwei oder drei Straßen aus diesem Gebiet auf den Berkersheimer Weg führen, bestehen Bedenken, ob die Kapazitäten des Berkersheimer Wegs, der Zehnmorgenstraße und der Eschersheimer Landstraße auf der Höhe des Platzes Am Weißen Stein ausreichen, um den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen. Wegen des weiteren, aus den Baugebieten am Frankfurter Berg und Bonames zu erwartenden Verkehrs wird auf die OM 3377 ausdrücklich Bezug genommen. Eine direkte Anbindung an die Jean-Monnet-Straße, die nicht über die Amöneburger Straße führt, könnte auch von den Bewohnern des Gebiets Im Geeren genutzt werden und so zu einer weiteren Entlastung des Berkersheimer Wegs, der Zehnmorgenstraße und des Platzes Am Weißen Stein führen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 20.09.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1008 2018 Die Vorlage OF 516/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenSperrung der verlängerten Amöneburger Straße für Kraftfahrzeuge
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2211 entstanden aus Vorlage: OF 323/9 vom 14.08.2017 Betreff: Sperrung der verlängerten Amöneburger Straße für Kraftfahrzeuge Der Magistrat wird gebeten, in der Verlängerung der Amöneburger Straße in Richtung der Streuobstwiese im Bereich der beiden Poller zusätzlich den mittleren Poller wieder einzusetzen, um so eine Durchfahrt von Kraftfahrzeugen wirksam zu verhindern. Begründung: Der Fußweg neben der Streuobstwiese in der Verlängerung der Amöneburger Straße ist für Fußgänger, Radfahrer und Mofas freigegeben. Ein Schild weist darauf hin. Dessen ungeachtet wird der Weg rechtswidrig auch von Kraftfahrzeugen genutzt, was insbesondere Spaziergänger gefährdet. Der Ortstermin, der mit Bürgern sowie Vertretern der zuständigen Ämter, des Ortsbeirats und des Kleingartenvereins "Am Marbachweg" im März 2017 stattfand, brachte keinen Lösungsvorschlag in der Frage, wie die Nutzung als Durchfahrtsweg wirksam unterbunden werden kann. Auf dem Fußweg sind noch zwei von ursprünglich drei Pfosten vorhanden. Da diese beiden Pfosten am äußeren Wegrand installiert sind, sind sie nicht geeignet, die Durchfahrt zu blockieren. Es wird daher angeregt, neben den beiden äußeren Pfosten einen Pfosten in der Mitte zu setzen. Sollte der Weg als Rettungs- oder Versorgungsweg benötigt werden, ist dieser Pfosten als umlegbarer Pfosten auszuführen, der von berechtigten Nutzern per Schlüssel geöffnet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2476 Aktenzeichen: 66 0
Schleichverkehr am Eschersheimer Feld (verlängerte Amöneburger Straße) verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 119/9 Betreff: Schleichverkehr am Eschersheimer Feld (verlängerte Amöneburger Straße) verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher wird gebeten, Vertreter des Straßenverkehrsamts, des Baubezirks Nord/Ost, des Kleingartenvereins am Marbachweg und des Ortsbeirats 9 zu einem Ortstermin in der verlängerten Amöneburger Straße einzuladen, um mögliche Lösungen zur Eindämmung des Schleichverkehrs entlang des Fuß- und Radwegs an der Streuobstwiese am Eschersheimer Feld zu erörtern. Begründung: Seitdem der Poller in der verlängerten Amöneburger Straße vor einigen Jahren entfernt worden ist, beschweren sich Fußgänger häufig über eine Gefährdung durch die widerrechtliche Benutzung des Fuß- und Radweges am Eschersheimer Feld durch den Kraftfahrzeugverkehr. Der Kleingartenverein benötigt gleichzeitig eine Zufahrt für seine Ver- und Entsorgungsfahrzeuge. Eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung wird angestrebt. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.09.2016, OF 100/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 03.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 100/9 wird durch die Annahme der Vorlage 119/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 119/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, FDP
Weiter lesenSperrung der verlängerten Amöneburger Straße für Kraftfahrzeuge
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2016, OF 100/9 Betreff: Sperrung der verlängerten Amöneburger Straße für Kraftfahrzeuge Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Verlängerung der Amöneburger Straße (Richtung Streuobstwiese an Stelle der beiden äußeren Poller den mittleren Poller einzusetzen, um so eine Durchfahrt von Kfz wirksam zu verhindern. Begründung: Der Fußweg in der Verlängerung der Amöneburger Straße neben der Streuobstwiese ist für Fußgänger, Radfahrer und Mofas freigegeben. Ein Schild weist darauf hin. Dessen ungeachtet wird der Weg rechtswidrig auch von Kfz genutzt, was insbesondere Spaziergänger gefährdet. Die Nutzung als Durchfahrtsweg muss wirksam unterbunden werden. In der Mitte des Fußwegs sind noch zwei von ursprünglich drei Pfosten vorhanden. Da diese außen angebracht sind, sind sie nicht geeignet, die Durchfahrt zu blockieren. Es wird daher angeregt, statt der beiden äußeren Pfosten einen Pfosten in der Mitte zu setzen. Sollte der Weg als Rettungs- oder Versorgungsweg benötigt werden, ist dieser Pfosten als umlegbarer auszuführen, der von berechtigten Nutzern per Schlüssel geöffnet werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.10.2016, OF 119/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 06.10.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 100/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 03.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 100/9 wird durch die Annahme der Vorlage 119/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 119/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenStraßenbeleuchtung für Fuß-/Radweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3548 entstanden aus Vorlage: OF 826/9 vom 24.09.2014 Betreff: Straßenbeleuchtung für Fuß-/Radweg Der Landwehrweg ist bis zu den Häusern Amöneburger Straße von Straßenlaternen beleuchtet. Ab der Ecke zum Haus Ziegenhainer Straße 54 bis zur Gärtnerei fehlt die Beleuchtung. Der Magistrat wird daher gebeten, das Teilstück Landwehrweg ab der Ecke Ziegenhainer Straße 54 bis zur Gärtnerei Werner (von Laterne 15 vor dem Haus Amöneburger Straße 54 bis Ziegenhainer Straße 18a) durch Straßenlaternen zu beleuchten. (c) 2014 - Stadt Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 79 Aktenzeichen: 91 52
Verkehrsberuhigter Bereich „Burgholzer Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2011, OM 268 entstanden aus Vorlage: OF 130/9 vom 18.08.2011 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich "Burgholzer Straße" Vorgang: V 1103/09 OBR 9; ST 15/10; OM 1156/07 OBR 9; ST 1220/07 Durch die inzwischen abgeschlossenen Bauvorhaben in der Burgholzer Straße sind die Markierungen zum Parken für die verkehrsberuhigte Straße nicht mehr gut sichtbar und müssen eventuell auch wegen der neuen Tiefgarage mit 16 Parkplätzen verändert werden. Der Pfosten im Feld neben der Kleingartenanlage wurde entfernt, diese Strecke wird besonders in den Abendstunden gerne als Schleichweg vom Berkersheimer Weg nach Eschersheim benutzt. Die Fahrer fahren über den Fußgänger-/Radweg und über Amöneburger Straße, Burgholzer Platz und Burgholzer Straße deutlich schneller als in einem verkehrsberuhigten Gebiet erlaubt ist (7-10 km/h). Viele Verkehrsteilnehmer halten sich zwar an die Tempo 30-Begrenzung, nicht aber an das geforderte Schritttempo. Ein verkehrsberuhigter Bereich ist eine öffentliche Verkehrsfläche, auf der der Fußgängerverkehr bevorrechtigt ist. Sie dient als Aufenthalts- und Bewegungsraum für alle Verkehrsarten und -teilnehmer, soweit sie dort zugelassen sind. Dies ist leider vielen Auto-, Motorrad- und Radfahrern nicht bekannt. Die bauliche Ausgestaltung entspricht dem Ziel, den Verkehr wirksam zu beruhigen. Blumentröge, Bänke, Schwellen und sonstige Hindernisse erschweren die Durchfahrt und zwingen jeden zu gemächlicher Fahrt. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. die Markierung für das versetzte Parken nach Überprüfung eventueller Änderungen, bedingt durch die Ein-/Ausfahrten zur neuen Tiefgarage, zu erneuern; 2. nach Rückfrage bei der Feuerwehr, die unerlaubte Durchfahrt durch den Fußgänger-/Fahrradweg durch geeignete Maßnahmen zu verhindern; 3. den Abschnitt der Amöneburger Straße zwischen Landwehrgraben und Burgholzer Platz mit geeigneten Maßnahmen verkehrlich zu beruhigen - mittels versetztem Parken und/oder Markierungen mit Pflanzkübeln unter Berücksichtigung der Zufahrt für Einsatzfahrzeuge, Müllabfuhr und ähnliches; 4. zusätzlich zu den Schildern 325/326 - Verkehrsberuhigter Bereich Anfang und Ende - Schilder "Schritttempo!" an allen Anfangsschildern anzubringen oder Piktogramme auf die Fahrbahn aufzubringen, die Fahrzeugführer sensibilisieren; 5. an der Ecke Amöneburger Straße 26 bis 28 zusätzlich zur schraffierten Fläche einen wegklappbaren Pfosten oder einen Pflanzkübel aufzustellen, damit die Fußgänger, die ab Rauschenberger Straße über die Amöneburger Straße zum Burgholzer Platz gehen, nicht plötzlich vor einem Auto stehen, welches die Kurve schneidet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1434 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 6. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Abstimmung: zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Zufahrt zu den Kleingartenvereinen in der verlängerten Amöneburger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2011, OM 267 entstanden aus Vorlage: OF 129/9 vom 18.08.2011 Betreff: Zufahrt zu den Kleingartenvereinen in der verlängerten Amöneburger Straße Vorgang: OM 1156/07 OBR 9; ST 1220/07 Am Ende der verlängerten Amöneburger Straße befinden sich Kleingartenvereine. Die Zufahrt von Rettungswagen, Feuerwehr, Fäkalien-Abpumpfahrzeug, Flüssiggas-Tankwagen, Getränkehändler und FES für die Entsorgung des Grünschnittes ist über die Anfahrt Burgholzer Straße nicht immer möglich. Die Zufahrt ist sehr eng und durch nicht korrekt parkende Kraftfahrzeuge teilweise stark behindert. Eine Ergänzung des derzeitigen Geh-/Radwegs um ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit dem Zusatz "Anlieger frei" wäre eine Möglichkeit. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. eine geeignete Zufahrt für Rettungs-, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge zu den Kleingartenvereinen zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen; 2. Wegweiser zu diesen Vereinen anzubringen, wie dies auch in anderen Ortsteilen erfolgt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2011, ST 1321 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger im Bereich Burgholzer Straße und Amöneburger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2011, OF 79/9 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger im Bereich Burgholzer Straße und Amöneburger Straße Vorgang: ST 15/10 In dem o.g. Bereich hat der Autoverkehr durch Nachverdichtung und einen fehlenden Pfosten auf dem Fahrradweg in Richtung Berkersheimer Weg zugenommen. Viele AnwohnerInnen setzen sich dafür ein, Schleichverkehr zu unterbinden, sichere Wege zu schaffen und die gebotene Schrittgeschwindigkeit in dem Bereich der Spielstraße durch die Erneuerung der Parkplatz-Markierungen und einen kleinen Baum zu unterstützen. Besonders heikel ist außerdem die unübersichtliche Kurve der Amöneburger Straße, wo der Gehweg abrupt aufhört. Die nach der Kurve angrenzende Sperrfläche wird von den AutofahrerInnen häufig missachtet. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, - die Durchfahrt durch den Fußgänger-/Fahrradweg durch erneutes Setzen eines Pfostens in der Verlängerung der Amöneburger Straße zu verhindern, - den Gehweg an der Kurve der Amöneburger Straße um die Kurve herum bis vor den Eingang des Hauses Nr. 33 zu ziehen und die Sperrfläche dadurch zu ersetzen und - die Markierung für das versetzte Parken zu erneuern und am Beginn der Burgholzer Straße zur Verkehrsberuhigung vor das Haus Kirchhainer Straße 50 (Eckhaus) einen kleinkronigen Baum zu pflanzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 18.08.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 79/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
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