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Meine Nachbarschaft: Untermainanlage

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Euroskulptur retten

25.09.2023 · Aktualisiert: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 1010/1 Betreff: Euroskulptur retten Der Magistrat wird gebeten, die drohende Versteigerung der Euroskulptur am Willy-Brandt-Platz dadurch abzuwenden, dass er auf potenzielle Spender, vor allem aus der Finanzdienstleistungsbranche, sowie auf die Europäische Zentralbank zugeht, um eine nachhaltige Finanzierung der Unterhaltungskosten durch sicherzustellen. Begründung: Die Euroskulptur am Willy-Brandt-Platz hat sich in den vergangenen 20 Jahren zu einem Frankfurter Wahrzeichen entwickelt, dass das Bild der Stadt weltweit mitprägt. Insbesondere in der Berichterstattung zu Maßnahmen der Europäischen Zentralbank taucht sie regelmäßig in internationalen Medien auf, und auch Touristen lassen sich gerne vor ihr fotografieren. Bereits vor einem Jahr war der Bestand der Skulptur in Gefahr. Zwischenzeitlich war ein Sponsor eingesprungen, über dessen Vermögen aber inzwischen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Ein Verlust dieses Wahrzeichens ist für die Europastadt Frankfurt zu verhindern, gerade in diesen Zeiten, in denen der europäische Gedanke wichtiger ist denn je. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Stadt sollten jedoch städtische Mittel geschont werden; vielmehr sollte der Magistrat seine Kontakte in die der Skulptur thematisch nahestehende Finanzbranche nutzen. Bei über 200 in Frankfurt ansässigen Banken wäre die Finanzierung schon nachhaltig gesichert, wenn jede Bank im Durchschnitt nur 1.000 Euro beisteuert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1010/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Theatertunnel ordnungsgemäß kennzeichnen

12.09.2023 · Aktualisiert: 31.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4378 entstanden aus Vorlage: OF 834/1 vom 13.04.2023 Betreff: Theatertunnel ordnungsgemäß kennzeichnen Der Magistrat wird gebeten, den Theatertunnel von der Mainluststraße aus kommend ordnungsgemäß als solchen mittels Verkehrszeichen Nr. 327 "Tunnel" zu kennzeichnen, bestenfalls durch mehrere Schilder hintereinander entlang der Mainluststraße. Auf dem Schild muss rechtzeitig ersichtlich sein, dass nur die linke Fahrspur in den Tunnel führt - nicht erst vor Einfahrt in die Kurve. Begründung: Die gegenwärtige Situation führt häufig zu Beinaheunfällen, wenn Ortsunkundige im letzten Moment nach links Richtung Tunnel schwenken. Ein Schild mit einem schwarzen Bogen und einem Pfeil nach rechts für Lkws wird nicht im Sinne des Erfinders von Verkehrsteilnehmenden gelesen. Auch die Piktogramme auf der Fahrbahn werden übersehen oder teils fehlinterpretiert. VZ 327 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 35 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1580 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichten

12.09.2023 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4402 entstanden aus Vorlage: OF 970/1 vom 22.08.2023 Betreff: Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichten Der Magistrat wird gebeten, nunmehr einen echten und sicheren Fußgängerüberweg in der Gutleutstraße in Richtung Werftstraße in Höhe der Gutleutkaserne einrichten und entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Die stark frequentierte Querung der Gutleutstraße hat für die Menschen im Gutleut enorme Bedeutung. Allerdings herrscht in diesem Abschnitt viel Pkw-Verkehr. Viele Pkw-Fahrer halten sich zudem nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Der Ortsbeirat hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach einen Fußgängerüberweg gefordert. Die derzeitige Fußgängerfurt kann nach den gesetzlichen Änderungen in einen sicheren Fußgängerüberweg ausgebaut und mit dem Verkehrszeichen Nr. 350 "Fußgängerüberweg" versehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.01.2024, OF 1118/1 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 166 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1820 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerübergang in der Gutleutstraße sichern

12.09.2023 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4409 entstanden aus Vorlage: OF 979/1 vom 11.08.2023 Betreff: Fußgängerübergang in der Gutleutstraße sichern Der Magistrat wird aufgefordert, wie in der Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1677, bereits zugesagt, den Fußgängerübergang über die Gutleutstraße westlich der Baseler Straße von ruhendem Verkehr und Rangierverkehr frei zu halten. Zu diesem Zwecke empfiehlt es sich, baulich die abgetrennte ehemalige Fahrspur komplett zu schließen. Langfristig ist eine Entsiegelung der Fläche wünschenswert. Begründung: Die linke Spur auf der Gutleutstraße wurde vor Jahren entfernt und baulich von den übrigen Spuren getrennt. Lediglich zum Fußgängerübergang hin wurde keine bauliche Maßnahme vorgenommen, sodass viele Autofahrerinnen und Autofahrer die ehemalige Fahrbahn als Parkplatz nutzen. Die Ein- und Ausfahrt kann nur über den Fußgängerübergang erfolgen, sodass vor allem im Berufsverkehr Ein- und Ausfahrt und entsprechendes Rangieren parallel zu Grünphasen für Fußgängerinnen und Fußgänger erfolgen. Die damit einhergehende Gefährdung der schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer soll durch die Sperrung entschärft werden. Langfristig soll die Fläche entsiegelt werden, sofern sie nicht für den Bau und Betrieb der geplanten Straßenbahnlinie benötigt wird. Quelle: Geoportal Stadt Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 196 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 vor der Kita am Westhafen

12.09.2023 · Aktualisiert: 17.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4405 entstanden aus Vorlage: OF 973/1 vom 22.08.2023 Betreff: Tempo 30 vor der Kita am Westhafen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Straßenabschnitt der Hafenstraße zwischen Gutleutstraße und Speicherstraße vor der Kita am Westhafen in beide Richtungen Tempo 30 anzuordnen und den Bereich entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Im Bereich der Kita soll Tempo 30 angeordnet werden, da dort Pkw-Bring- und Holverkehr besteht und die Kita über einen Zugang zur Straße verfügt. Kinder aus Richtung Rottweiler Platz queren die Straße. Negative Auswirkungen auf den ÖPNV oder Individualverkehr sind nicht zu befürchten. Vielmehr führt die Geschwindigkeitsreduzierung dazu, dass Autofahrende wegen der zahlreichen links in die Speicherstraße abbiegenden Radfahrenden nicht abrupt abbremsen müssen, da sie ihr Tempo den Radfahrenden anpassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 195 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilitätswende im Bahnhofsviertel - Fahrradbügel und Lieferzone statt Blechberge vor der Kita

04.07.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4193 entstanden aus Vorlage: OF 897/1 vom 17.06.2023 Betreff: Mobilitätswende im Bahnhofsviertel - Fahrradbügel und Lieferzone statt Blechberge vor der Kita Der Magistrat wird gebeten, auf der rechten Seite der Windmühlstraße in Fahrtrichtung Untermainkai zwischen Wilhelm-Leuschner-Straße und Untermainkai folgende Änderungen anzuordnen und umsetzen zu lassen: 1. Im Abschnitt vor den Parkplätzen mit den E-Ladesäulen sollen anstelle der bisherigen Pkw-Stellplätze Fahrradbügel für Lastenräder und Fahrräder angebracht werden. 2. Im Abschnitt hinter den Parkplätzen mit den E-Ladesäulen soll bis zum Ende des Straßenabschnitts eine Lade- und Lieferzone eingerichtet sowie weitere Fahrradbügel angebracht werden. Begründung: An der Wilhelm-Leuschner-Straße/Ecke Windmühlstraße befindet sich die Kita "Le Jardin". Viele Eltern bringen mittlerweile ihre Kinder erfreulicherweise häufig mit Lastenfahrrädern in die Kita. Sie finden aber keine geeigneten Abstellplätze vor und müssen notgedrungen ihre Räder auf dem Gehweg oder der Fahrbahn abstellen. Klimagerechte Mobilität sollte mit sicheren und ausreichend großen Abstellmöglichkeiten belohnt werden. Für Menschen, die einen Pkw-Dauerparkplatz benötigen, steht ein Parkhaus auf der gegenüberliegenden Seite zur Verfügung. Ansonsten gibt es um die Ecke in der Wilhelm-Leuschner-Straße die Tiefgarage des Hotels Intercontinental. Foto: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2267

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Untermainkai - Fahrradbügel schaffen und Gehweg für zu Fuß Gehende frei halten

04.07.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4194 entstanden aus Vorlage: OF 900/1 vom 17.06.2023 Betreff: Untermainkai - Fahrradbügel schaffen und Gehweg für zu Fuß Gehende frei halten Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Untermainkai 34 zwischen Gehweg und Fahrbahn Radbügel aufstellen zu lassen, um das illegale Gehwegparken wirksam zu verhindern und ausreichend Fahrradabstellplätze zu schaffen. Falls die Mindestgehwegbreite so nicht sichergestellt werden kann, sollen ersatzweise Poller aufgestellt werden. Begründung: Regelmäßig wird der Gehweg entlang der Häuserzeile durch illegal abgestellte Pkw derart eingeschränkt, dass zu Fuß Gehende, Eltern mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrende nicht mehr passieren können. Fotos: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2271 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verschmutzungen entfernen

06.06.2023 · Aktualisiert: 13.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4043 entstanden aus Vorlage: OF 851/1 vom 20.05.2023 Betreff: Verschmutzungen entfernen Der Magistrat wird gebeten, die Verschmutzungen auf der südlichen Seite der Straße Unter der Friedensbrücke/Ecke Untermainkai entfernen zu lassen, damit Radfahrende wieder ohne Hindernis die Straße benutzen können. Begründung: Auf der Fahrbahn sind seit langer Zeit festgefahrene Ablagerungen von Baustellendreck. Diese stellen eine Behinderung für Radfahrende dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2119 Antrag vom 12.11.2024, OF 1449/1 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6252 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkdruck im Bahnhofsviertel - Fahrradbügel für die Kaiserstraße

06.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4060 entstanden aus Vorlage: OF 880/1 vom 16.05.2023 Betreff: Parkdruck im Bahnhofsviertel - Fahrradbügel für die Kaiserstraße Der Magistrat wird gebeten, entlang der gesamten Kaiserstraße zwischen Hauptbahnhof und Gallusanlage im Bereich der Pkw-Parkplätze und in Kreuzungsbereichen auf den Gehwegflächen eine große Zahl von Fahrradbügeln an bringen und seitlich mit Pollern sichern zu lassen. Es ist darauf zu achten, dass Wege für zu Fuß Gehende und gastronomische Flächen nicht eingeschränkt werden. Begründung: An wenigen Stellen in der Kaiserstraße und dem weiteren Umkreis im Bahnhofsviertel hat der Magistrat bereits Fahrradbügel auf einem Pkw-Stellplatz anbringen lassen. Diese werden auch rege angenommen. Leider stehen im gesamten Bahnhofsviertel und vor allem in der Kaiserstraße darüber hinaus kaum Fahrradbügel zur Verfügung. Der Parkdruck ist enorm! Das Ergebnis ist, dass Räder an Laternen, Schildermasten, Sonnenschirmen der Gastronomie, Bäumen und weiteren dafür nicht vorgesehenen Objekten angeschlossen werden. Dies behindert wiederum die Gewerbetreibenden und Passanten. Wer das Rad nicht anschließen kann, riskiert einen Diebstahl. Schon jetzt nutzen sehr viele Menschen das Fahrrad, um sich im Bahnhofsviertel fortzubewegen. Da mit einem weiteren Anstieg des Radverkehrsaufkommens in den kommenden Jahren zu rechnen ist, muss der Magistrat rechtzeitig reagieren, um den Bedarf decken zu können. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2120 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradbügel für das Taunustor

16.05.2023 · Aktualisiert: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 857/1 Betreff: Fahrradbügel für das Taunustor Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Ecke Taunustor / Neue Mainzer Straße an Stelle der dort vorhandenen PKW-Parkplätze Fahrradbügel in ausreichender Zahl installieren zu lassen. Zwei PKW-Stellplätze sollen in eine Lade-/ Lieferzone umgewandelt und beschildert werden, die von 20-5 Uhr weiterhin als Taxistandplatz genutzt werden kann. Begründung: Der Parkdruck durch Fahrräder am Taunustor ist enorm. Wegen der fehlenden Fahrradbügel schließen die Radfahrenden ihre Fahrräder an den Baumschutz-zäunen an. Da die Räder keinen festen halt haben, rutschen sie oft ab und beschädigen. Das behindert die Mobilitätswende und dem Umstieg auf das Fahrrad. Fotos: Petra Thomsen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.06.2023, OF 895/1 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.08.2023, OF 974/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 857/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 857/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 895/1 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 942/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, 1 SPD, FDP und Die Partei gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung); bei Abwesenheit 1 SPD zu 3. GRÜNE, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, 1 SPD und LINKE. (= Annahme); bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

U-Bahn-Abfahrtmonitore an Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 installieren

02.05.2023 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3926 entstanden aus Vorlage: OF 841/1 vom 12.04.2023 Betreff: U-Bahn-Abfahrtmonitore an Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 installieren Der Magistrat wird gebeten, an allen U-Bahn-Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 gut sichtbar Abfahrtmonitore an den Abgängen/Rolltreppen zur B-Ebene installieren zu lassen. Insbesondere sind folgende Stationen nachzurüsten: 1. U-Bahn-Station "Dom/Römer" - Abgang vor der Schirn/Markt; 2. U-Bahn-Station "Willy-Brandt-Platz" - Abgang neben der Tramhaltestelle/vor dem Schauspiel; 3. U-Bahn-Station "Konstablerwache" - Abgänge in Richtung Tram-/Bus-Haltestelle und Abgang Große Friedberger Straße; 4. U-Bahn-Station "Hauptwache" - Abgang vor traffiQ in Richtung Zeil. Begründung: Nach dem Vorbild des vor wenigen Jahren neu gestalteten Zugangs zur Station "Dom/Römer" vor dem Haus zur Goldenen Waage sollen Abfahrtmonitore auch an anderen U-Bahn-Zugängen nachgerüstet werden. So werden Fahrgäste über ihre Abfahrten und Verbindungen rechtzeitig vorab informiert und können sich orientieren. Die teilweise bereits in der B-Ebene installierten Monitore werden dadurch ergänzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1650 Aktenzeichen: 92-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten

02.05.2023 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3927 entstanden aus Vorlage: OF 847/1 vom 30.04.2023 Betreff: VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Vorgang: M 163/20; B 125/23 Der Magistrat schreibt in seinem Bericht vom 10.03.2023, B 125, dass der barrierefreie Ausbau von Haltestellen nicht Bestandteil in der Magistratsvorlage M 192 war und dies nicht mehr in die beschlossene Magistratsvorlage aufgenommen werden könne. Der Magistrat verweist zudem auf den Nahverkehrsplan 2025+ und dessen Anlagen, in denen der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 nach dem 01.01.2022 begründet und aufgelistet sei. Die Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) seien somit erfüllt. Die zugehörige Karte weist den geplanten Ausbau folgender Straßenbahnhaltestellen mit Priorität und voraussichtlichem Fertigstellungsjahr aus: - Güterplatz, Priorität A, 2024 - HBF/Münchener Straße, Priorität A, 2025 ff. - Weser-/Münchener Straße, Priorität A, 2025 ff. - Rebstöcker Straße, Priorität A, 2025 ff. - Schwalbacher Straße, Priorität A, 2025 ff. - Galluswarte, Priorität B, 2024 - Speyerer Straße, Priorität B, 2024 - Wickerer Straße, Priorität B, 2025 ff. - Ordnungsamt, Priorität B, 2025 ff. - Platz der Republik, Priorität B, 2025 ff. - Galluspark, Priorität C, 2025 ff. - Kriegkstraße, Priorität C, 2025 ff. Es ist festzustellen, dass seit dem 01.01.2022 im Ortsbezirk 1 keine Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut worden sind. Es wurde lediglich die Haltestelle "Börneplatz" für die T40-Wagen verlängert. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Haltestelle "Galluswarte" für die T40-Wagen zu verlängern, jedoch nicht vollständig barrierefrei auszubauen. Die oben genannten Ausnahmen werden lediglich pauschal begründet und beziehen sich auf die Fertigstellung der U 5 und grundlegende Umbaumaßnahmen, die als komplex beschrieben werden. Der überproportional hohe Anteil von 33 Prozent der noch nicht umgebauten Haltestellen der Priorität A und 20 Prozent der weiteren Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich im Ortsbezirk 1. Der Magistrat beabsichtigt, in den Jahren 2023/2024 mit der barrierefreien Planung der Haltestelle "Rebstöcker Straße" zu beginnen. Weitere Umplanungen sind dem Ortsbeirat 1 derzeit nicht bekannt. Wenn die Planungen nicht beschleunigt werden, sind die vom Magistrat benannten Termine nicht mehr zu halten. Es ist weiterhin festzustellen, dass die Haltestellen mit der Priorität A und B einen hohen Fahrgastwechsel aufweisen und somit auch viele Menschen mit Behinderungen dort ein- und aussteigen. Das Fahrpersonal und Fahrgäste müssen helfend eingreifen und die Haltezeit verlängert sich. Das widerspricht der selbstbestimmten Fortbewegung behinderter Menschen und der beabsichtigten Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs. Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen und Seniorinnen und Senioren leiden besonders darunter, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des PBefG bisher im Ortsbezirk 1 nicht im ausreichenden Maße umgesetzt worden sind. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Anstrengungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen; 2. zu prüfen, ob der Umbau beschleunigt werden kann, wenn nicht alle Vorgaben zur vollständigen Barrierefreiheit sofort umgesetzt werden; 3. die Daten der Umbauzeiträume zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben; 4. die Kosten für die Umbaumaßnahmen zu beziffern; 5. der Stadtverordnetenversammlung das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zur Abstimmung vorzulegen; 6. den Ortsbeirat 1 über das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 125 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1500 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022

02.05.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3928 entstanden aus Vorlage: OF 848/1 vom 30.04.2023 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022 Vorgang: B 145/23 Der Magistrat berichtet in seinem Bericht vom 24.03.2023, B 145, über die Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022. Darin finden sich in 2022 keine Maßnahmen im Ortsbezirk 1, obwohl folgende fünf Straßenbahnhaltestellen der Priorität A immer noch nicht umgebaut worden sind: Güterplatz, Priorität A HBF/Münchener Straße, Priorität A Weser-/Münchener Straße, Priorität A Rebstöcker Straße, Priorität A Schwalbacher Straße, Priorität A Der Magistrat berichtet außerdem über Rücklagen zum Jahresende 2022 in Höhe von über 33 Millionen Euro. Laut Magistrat sei der ausgewiesene Rücklagenbestand überwiegend durch Finanzierungsbewilligungen gebunden, unter anderem für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. dem Ortsbeirat 1 mitzuteilen, welche Finanzierungsbewilligungen aus den Rücklagen für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen bzw. für weitere Maßnahmen im Ortsbezirk 1 vorliegen; 2. welche Straßenbahnhaltestellen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 barrierefrei umgebaut werden sollen; 3. die Anstrengungen zum barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen, um die Vorgaben im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schnellstmöglich erfüllen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 145 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2023, ST 1871 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 60-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trampelpfad/Grünfläche Gallusanlage instand setzen

02.05.2023 · Aktualisiert: 08.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3937 entstanden aus Vorlage: OF 808/1 vom 13.04.2023 Betreff: Trampelpfad/Grünfläche Gallusanlage instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die durch den Trampelpfad beschädigte Grünfläche in der Gallusanlage inkl. der umliegenden Grünflächen/Hecken auf Höhe der Neckarstraße instand zu setzen und den Trampelpfad zu beseitigen sowie das schiefe Haltverbotsschild zu begradigen und wieder fest zu verankern. Begründung: Vor 15 Jahren war der Trampelpfad nur wenige Zentimeter breit. Inzwischen ist von der einst satten Grünfläche an dieser Stelle nicht mehr viel übrig. Gerade in Zeiten des Klimawandels sind gut gepflegte Grünflächen enorm wichtig. Das Verkehrsschild wirkt, als drohte es, umzukippen. 2023 2008 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1666

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilitätswende und Logistikkonzept: Liefer- und Ladezonen im Bahnhofsviertel

02.05.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3923 entstanden aus Vorlage: OF 837/1 vom 12.04.2023 Betreff: Mobilitätswende und Logistikkonzept: Liefer- und Ladezonen im Bahnhofsviertel Der Magistrat wird gebeten, im Bereich derzeitiger Pkw-Parkplätze in der Kaiserstraße und Münchener Straße im Bahnhofsviertel Liefer- und Ladezonen ausweisen, den Bodenbelag im Rahmen eines Modellprojektes farblich markieren sowie eindeutig beschildern zu lassen. Dabei sollen der Gewerbeverein und das Koordinierungsbüro Bahnhofsviertel in die Planungen mit einbezogen werden. Begründung: Die Mobilitätswende kann nur gelingen, wenn Gewerbetreibende, Paketzustellerinnen und Paketzusteller sowie Handwerkerinnen und Handwerker nach wie vor ihre Fahrzeuge zur Erfüllung ihrer Dienstleistungen und der Anlieferung von Waren im öffentlichen Raum verkehrskonform abstellen können. Am Beispiel der Kaiserstraße und Münchener Straße ist derzeit nicht ersichtlich, wo Lieferfahrzeuge zum Entladen von Waren parken dürfen. Das führt ständig zum ordnungswidrigen Halten, das andere Personen gefährdet. Zudem wird in der zweiten Reihe oder auf Bürgersteigen geparkt. Gerade in der Münchener Straße werden dadurch der Straßenbahnverkehr und Radfahrende sowie zu Fuß Gehende massiv behindert. Damit die Klima- und Mobilitätswende in Frankfurt gelingen kann, muss der öffentliche Raum zugunsten von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden neu und gerecht verteilt werden. In diesem Zuge ist es wichtig, die Akzeptanz in der Bevölkerung aber auch innerhalb von Institutionen wie der IHK und den Gewerbevereinen zu schaffen und dem Argument des "Autofraßes" entgegenzuwirken, in dem für einen Personenkreis, der auf Parkplätze zur Berufsausübung zwingend angewiesen ist, der notwendige Raum erweitert oder erst geschaffen wird. verwirrende Beschilderung Kaiserstraße Positivbeispiel Wiesbaden Bilder: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1689 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradschutzstreifen fortführen

02.05.2023 · Aktualisiert: 20.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3925 entstanden aus Vorlage: OF 839/1 vom 19.03.2023 Betreff: Fahrradschutzstreifen fortführen Der Magistrat wird gebeten, den Radschutzstreifen im Bereich der Kreuzung Untermainkai/Wiesenhüttenstraße, welcher über die Kreuzung führt (von Ost nach West), rot einfärben zu lassen. Begründung: Für Radfahrer stellt der genannte Kreuzungsbereich eine besondere Gefahrenstelle dar. Radfahrer, die vom Untermainkai auf die Straße Unter der Friedenbrücke fahren wollen, müssen leicht links fahren. Einige Autos fahren dort jedoch geradeaus und kreuzen somit den Radschutzstreifen. Dies bringt den Radfahrer in Gefahr, da er leicht übersehen werden kann. Um den Radschutzstreifen sichtbarer zu machen, sollte er rot eingefärbt werden. Ebenso fehlt der Radschutzstreifen auf der gesamten Länge der Straße Unter der Friedensbrücke. Hier fahren Autos oft sehr schnell und überholen Radfahrer mit wenig Abstand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1694 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 406

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ortstermin zur Festlegung der Toilettenstandorte im Bahnhofsviertel

12.04.2023 · Aktualisiert: 16.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 836/1 Betreff: Ortstermin zur Festlegung der Toilettenstandorte im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit Vertreter*innen von Baudezernat und Amt für Bau und Immobilien (ABI) im Bahnhofsviertel zu koordinieren, um die Standortfrage für Toiletten zu klären. Dabei sollen die in mehreren Anträgen vom Ortsbeirat 1 präferierten Standorte wie Kreuzung Gutleutstraße / Ecke Moselstraße, Wiesenhüttenplatz, Karlsplatz, Niddastraße / Ecke Elbestraße, Niddastraße / Ecke Weserstraße und Kaisersack auf technische Machbarkeit überprüft und Prioritäten festgelegt werden auch hinsichtlich Art und Umfang. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat begrüßenswerterweise das endlich vorgelegte Toilettenkonzept verabschiedet. Jetzt gilt es zeitnah die noch weitgehend offenen Fragen hinsichtlich geeigneter Standorte abschließend zu klären, damit die Pläne endlich konkretisiert und die menschenunwürdigen Bedingungen im Bahnhofsviertel in Bezug auf Toiletten beendet werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 836/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 836/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, LINKE. und Die Partei

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der Weserstraße

21.03.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3772 entstanden aus Vorlage: OF 788/1 vom 20.03.2023 Betreff: Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der Weserstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Weserstraße zwischen Taunusstraße und Gutleutstraße Längsparken anordnen zu lassen, die Markierungen sowie die Beschilderung anpassen zu lassen und vor den Kreuzungsbereichen Kaiserstraße und Münchener Straße an geeigneter Stelle jeweils eine Lade- und Lieferzone einrichten zu lassen. Außerdem soll zwischen Taunusstraße und Gutleutstraße auf der rechten (östlichen) Seite ein Radweg oder Radschutzstreifen markiert und rot eingefärbt werden. Das Radfahren ist entgegen der Einbahnstraße für Radfahrende konsequent und durchgängig freizugeben und entsprechend beschildern zu lassen. Zwischen Kaiserstraße und Münchner Straße soll der zweite Fahrstreifen entfallen. Die Markierungen (insbesondere an der Kreuzung Münchner Straße) sind anzupassen. Auf der linken (westlichen) Seite soll der Gehweg verbreitert werden, so dass der Gehweg (im blau markierten Bereich) so breit ist wie im südlichen Bereich Ecke Münchner Straße. Begründung: Teilweise wird auf beiden Straßenseiten der Weserstraße schräg geparkt. Die immer größeren Pkw und SUV blockieren dadurch sowohl die Fahrbahn als auch die Sicht für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Diese müssen im Gegenverkehr oft ausweichen, anhalten und absteigen. Durch Längsparken wird die Fahrbahn so weit verbreitert, dass Radfahrende sicher Pkw passieren und zu Fuß Gehende die Fahrbahn besser überblicken und überqueren können. Ladezonen verhindern das Halten von Lieferfahrzeugen in zweiter Reihe. Ein Radweg bzw. Radschutzstreifen erhöht zudem die Sicherheit für Radfahrende. Die Reduzierung der Autodichte im Bahnhofsviertel soll im Bereich der Weserstraße und perspektivisch in der Verlängerung der Mainluststraße im Zuge der Anpassung der Verkehrsführung zum Theatertunnel beginnen. Taunusstraße - Kaiserstraße, Kaiserstraße - Münchener Straße, Münchener Straße - Gutleutstraße Luftbilder: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen eines Mitgliedes des Ortsbeirates Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1502 Antrag vom 17.12.2023, OF 1104/1 Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 831 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 87 Briefzentrum - Galluswarte

21.03.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 entstanden aus Vorlage: OF 763/1 vom 05.03.2023 Betreff: Buslinie 87 Briefzentrum - Galluswarte Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Buslinie 87 (zwischen Galluswarte und Wurzelsiedlung) einen Haltepunkt in unmittelbarer Nähe des REWE-Marktes (Speicherstraße 44) erhält. In Fahrtrichtung Galluswarte könnte der Bus die vorhandene Haltestelle Zanderstraße (Buslinie 33) nutzen. Für die Gegenrichtung könnte eine der vorhandenen Haltestellen genutzt werden oder eine Behelfshaltestelle in der Zanderstraße oder Speicherstraße errichtet werden. Begründung: Für Bewohnerinnen und Bewohner der Wurzelsiedlung und des entsprechenden Teils der Gutleutstraße stellt der REWE-Markt in der Speicherstraße eine der raren Einkaufsmöglichkeiten dar. Insbesondere seit der Sperrung der Camberger Brücke können die Lebensmittelgeschäfte im Gallus nur über große Umwege erreicht werden. Die wieder eingesetzte Buslinie 87 könnte in Richtung Galluswarte die Haltestelle am REWE-Markt ohne Umwege bedienen. Für den Rückweg müsste nur eine kleine Umleitung über die Hafenstraße in Kauf genommen werden, um eine große Verbesserung der Mobilität für Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Antrag vom 03.10.2023, OF 1028/1 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4591 Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung der Wegweiser im U-Bahnhof „Willy-Brandt-Platz“

21.03.2023 · Aktualisiert: 05.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3762 entstanden aus Vorlage: OF 772/1 vom 02.03.2023 Betreff: Instandsetzung der Wegweiser im U-Bahnhof "Willy-Brandt-Platz" Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF einzuwirken, die defekten Wegweiser innerhalb des U-Bahnhofes "Willy-Brandt-Platz" möglichst zeitnah reparieren oder austauschen zu lassen. Begründung: In den letzten Monaten sind diverse Instandhaltungsmaßnahmen in der U-Bahn-Station "Willy-Brandt-Platz" durchgeführt worden. Dabei wurden die defekten Hinweisschilder z. B. in Richtung Weißfrauenstraße offenbar nicht repariert oder ausgetauscht. Das wirkt schäbig und macht auf die vielen Nutzenden der stark frequentierten U-Bahn-Station, gerade auf die Besuchenden der Städtischen Bühnen, keinen guten Eindruck. Fotos: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1496 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2419

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kultur im Ortsbezirk 1: Die Pläne des Kulturdezernates werfen Fragen auf

21.03.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3764 entstanden aus Vorlage: OF 774/1 vom 28.02.2023 Betreff: Kultur im Ortsbezirk 1: Die Pläne des Kulturdezernates werfen Fragen auf Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen in Bezug auf die Standortsuche und das Konzept des Kulturdezernates zum Neubau der Oper und des Schauspiels als Spiegellösung am Willy-Brandt-Platz zu beantworten: 1. Aus welchen Gründen bevorzugt das Kulturdezernat die Spiegellösung gegenüber der geplanten Kulturmeile? 2. Wie begründet das Kulturdezernat diesen Sinneswandel? 3. Mit welcher Begründung soll das Wallservitut umgangen werden, das grundsätzlich das Bauen in den Wallanlagen ausschließt? 4. Wurden negative Auswirkungen der Frischluft- und Kaltluftströme auf das Mikroklima in der Innenstadt und dem Bahnhofsviertel untersucht und mit welchem Ergebnis? 5. Wäre es nicht ratsam, die Erarbeitung des Hochhausrahmenplanes bis Mitte 2023 abzuwarten, um in diesem Zuge klären zu können, ob in der Neuen Mainzer Straße am Sparkassenstandort ein Hochhaus entstehen könnte? 6. Trifft es zu, dass lediglich das Kulturdezernat Gespräche mit den Grundstückseigentümern in der Neuen Mainzer Straße 49 geführt hatte und wäre es nicht ratsam, solche Gespräche nach Amtseinführung eines Oberbürgermeisters gemeinsam mit dem Land und der HELABA zu führen? 7. Die einseitige Entscheidung für die Spiegellösung wird damit begründet, am Willy-Brandt-Platz ein besonders gutes U-Bahn-Angebot für ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer zu haben. Trifft es zu, dass der Standort Neue Mainzer Straße 49 in fußläufiger Entfernung von unter 200 Meter zur S-Bahn-Station "Taunusanlage" angebunden ist und somit auch eine überregionale und gut erreichbare Anbindung hätte? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1385 Aktenzeichen: 91-8

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen im Bereich Weserstraße, Gutleutstraße und Mainluststraße

24.01.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3404 entstanden aus Vorlage: OF 719/1 vom 21.12.2022 Betreff: Maßnahmen im Bereich Weserstraße, Gutleutstraße und Mainluststraße Der Magistrat wird gebeten, zur Entschärfung der bekannten Problematik in dem vorbezeichneten Bereich die folgenden Maßnahmen zu prüfen und über ihre Umsetzbarkeit zu berichten: 1. Ermöglichung eines unmittelbaren Linksabbiegens von der Mainluststraße auf die Gutleutstraße. 2. Umwidmung der Gutleutstraße zwischen Mainluststraße und Untermainanlage in Fahrtrichtung Untermainanlage in eine Anliegerstraße. 3. Abdeckung und Begrünung eines größtmöglichen Abschnitts der Einfahrt zum Theatertunnel höhengleich mit der umgebenden Verkehrsfläche. Begründung: Die erste Maßnahme würde einem offensichtlichen Verkehrsbedürfnis Genüge tun. Die Notwendigkeit, dass Linksabbieger zunächst die Theatertunneleinfahrt umfahren müssen, entfiele. Die zweite Maßnahme würde die Anwohner und Gäste der dortigen Gastronomie entlasten. Die dritte Maßnahme schließlich würde das Grundproblem des gesamten Bereichs angehen, nämlich seine auf die Tunneleinfahrt zurückzuführende dystopische Unwirtlichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1227 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainluststraße/Weserstraße und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützen

24.01.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3403 entstanden aus Vorlage: OF 542/1 vom 22.08.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainluststraße/Weserstraße und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützen Die Verkehrsführung an der Kreuzung Mainluststraße/Weserstraße und Gutleutstraße führt täglich zu gefährlichen Situationen, weil ortsunkundige Autofahrende nicht verstehen, welche Fahrspur sie in der Mainluststraße nutzen sollen, um in den Theatertunnel fahren zu können. Das auf den Fahrbahnbelag aufgebrachte "Tunnel-Piktogramm" wird oft als U-Turn in Richtung Gutleutstraße missverstanden. Mehrfach in der Stunde führt dies zu Vollbremsungen, Rechtsabbiegen in die parallel zur Tunneleinfahrt verlaufende Gutleutstraße oder Gefährdungen von Radfahrenden, zu Fuß Gehenden und Nutzerinnen bzw. Nutzern der dortigen Außengastronomie. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, kurzfristig Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Menschen zu ergreifen, die sich im Kreuzungsbereich aufhalten: 1. ersatzloses Entfernen der Fahrbahnmarkierung "Tunnel" bzw. Ersatz des Piktogramms durch das Wort Tunnel auf der linken der beiden Fahrspuren und des Rechtsabbiegerpfeils auf der rechten der beiden Fahrspuren; 2. Entfall der Rechtsabbiegerspur in die Gutleutstraße entlang der Theatertunnelrampe in Richtung Willy-Brandt-Platz und Markierung eines Radweges von der Wilhelm-Leuschner-Straße bis zur Lichtsignalanlage; 3. damit einhergehende Anpassung der Beschilderung vor der Lichtsignalanlage nach rechts in "Durchfahrt verboten, Pfeil rechts, Anwohnender und Fahrrad frei, bei Tunnelsperrung frei". Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1231 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer Kreuzung Gutleutstraße/Ecke Schleusenstraße

06.12.2022 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3257 entstanden aus Vorlage: OF 693/1 vom 13.11.2022 Betreff: Fahrradständer Kreuzung Gutleutstraße/Ecke Schleusenstraße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradständer im Bereich Gutleutstraße/Ecke Schleusenstraße zu installieren. Begründung: In diesem Bereich sind keine Fahrradständer vorhanden, daher werden Fahrräder oft an den Verkehrsschildern auf dem Gehweg abgeschlossen, was wiederum den Gehweg, der an dieser Stelle der Gutleutstraße recht eng ist, weiter einschränkt. Daher braucht der Bereich mehr sichere Abstell- und Abschließmöglichkeiten, ohne Menschen auf dem Gehweg zu behindern. Foto (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 880 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bücherschrank in der Werftstraße 15/Ecke Gutleutstraße reinigen

06.12.2022 · Aktualisiert: 27.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3258 entstanden aus Vorlage: OF 694/1 vom 20.11.2022 Betreff: Bücherschrank in der Werftstraße 15/Ecke Gutleutstraße reinigen Der Bücherschrank vor der Werfstraße 15 an der Gutleutstraße ist stark mit Tags und Ähnlichem beschmiert. Der Magistrat wird daher gebeten, für die Reinigung des Bücherschranks zu sorgen. Begründung: Der Bücherschrank sollte zur Nutzung einladen und repräsentiert Stadt und Ortsbeirat. Dazu ist es wichtig, dass er repräsentabel aussieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 790

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kurzstreckentarif zwischen Gallus und Gutleut

01.11.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3016 entstanden aus Vorlage: OF 641/1 vom 12.10.2022 Betreff: Kurzstreckentarif zwischen Gallus und Gutleut Der Magistrat wird gebeten, auf der Strecke zwischen Galluswarte, Hauptbahnhof und Gutleutstraße den Kurzstreckentarif für alle Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV anzubieten. Begründung: Die Camberger Brücke zwischen Galluswarte und Gutleutstraße musste wegen dringender Brückenbauarbeiten kurzfristig und für mehrere Jahre gesperrt werden. Die Buslinie 87 wurde eingestellt. Umwegfahrten mit der Buslinie M 46 sind eine Geduldsprobe, da die Busse im Berufsverkehr im Hafentunnel im Stau stecken bleiben. Die schnellste Verbindung zwischen Galluswarte und Gutleutstraße mit den S-Bahn-Linien 3 bis 6 über den Hauptbahnhof und den Buslinien ins Gutleut sollte genauso kostengünstig angeboten werden wie die bisherige Direktfahrt über die Camberger Brücke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 884 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Unfallschwerpunkt Neue Mainzer Straße Untermainkai/Untermainbrücke entschärfen Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364

01.11.2022 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2022, OA 268 entstanden aus Vorlage: OF 654/1 vom 11.10.2022 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Unfallschwerpunkt Neue Mainzer Straße Untermainkai/Untermainbrücke entschärfen Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Unfallschwerpunkt Untermainkai/Untermainbrücke für Radfahrende und Pkw-Fahrende sicherer zu gestalten, insbesondere durch: 1. Einrichtung eines baulich getrennten Radstreifens in der Neuen Mainzer Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und Untermainkai an Stelle des linken Pkw-Fahrstreifens entlang der Oper in Richtung Süden/Untermainbrücke; 2. Neumarkierung der Radwegeführung im Bereich des Abzweiges Hofstraße in Richtung Untermainbrücke; 3. Neumarkierung der Radwegeführung im Bereich der Kreuzung Untermainkai/Neue Mainzer Straße in Richtung Untermainbrücke; 4. die damit einhergehende Neumarkierung der Rad- und Fußwegeführung im Bereich der Kreuzung Neue Mainzer Straße/Weißfrauenstraße/Willy-Brandt-Platz; 5. die Anpassung der Ampelschaltungen an beiden Kreuzungen derart, dass Radfahrende und Pkw in getrennten Phasen Grün erhalten (siehe Plangrafik) sowie 6. die Einrichtung eines Fahrradstreifens auf der Nordseite des Jüdischen Museums zugunsten des Wegfalls der rechten Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr. Begründung: Die Unfallhäufungsstelle Untermainkai/Untermainbrücke weist gemäß Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364, trotz Nachbesserungen und weiterer Radwegemarkierungen weiterhin Unfälle mit Radfahrenden und Pkw-Fahrenden auf, bei denen drei bzw. fünf Personen leicht verletzt wurden (siehe Bericht B 364 Tabelle Jahresstatistik Unfallhäufungsstellen 1 UHS 17-3-4). Im Kreuzungsbereich erfassen die Verkehrsteilnehmenden die Beschilderung und Ampelschaltungen oft nicht auf den ersten Blick. Insbesondere in Richtung Untermainbrücke kreuzt der Rad- und Fußweg die Pkw-Fahrspuren unerwartet von links. Aufgrund der ungewöhnlichen Verkehrsführung kommt es jedes Jahr zu Unfällen zwischen Pkw, die mit weiteren, in gleicher Richtung fahrenden Pkw zusammenstoßen. Wegen der ungewöhnlichen Anordnung der Radampeln in der Straßenmitte verwechseln Radfahrende und Pkw-Fahrende die Signale und stoßen ebenfalls zusammen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Radweg in der Neuen Mainzer Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und Hofstraße praktisch auf dem ohnehin schmalen Gehweg verläuft, sodass sich bereits dort Radfahrende und zu Fuß Gehende gegenseitig gefährden. Alleine um auf diesen Radweg zu gelangen, muss der Gehweg auf dem Willy-Brand-Platz gekreuzt werden. Dies führt zu Stress bei allen Beteiligten. Bereits an der nächsten Ampel am Abzweig Hofstraße können Radfahrende den Pkw-Verkehr von rechts erst sehen, wenn sie die Fahrbahnkante erreicht haben. Im Anschluss müssen Radfahrende auf der Mittelinsel weiterfahren und circa 30 Meter weiter wieder an einer Ampel anhalten. Eine grüne Welle für Radfahrende gibt es natürlich nicht. Danach queren Radfahrende zwei Fahrbahnen und zwei Fußgängerüberwege, bis sie auf dem Radweg über die Untermainbrücke fahren können. Gemäß Jahresstatistik muss die Unfallhäufungsstelle neu behandelt werden. Ein baulich getrennter Radstreifen in beide Richtungen entlang der Neuen Mainzer Straße, die Neuordnung der Verkehrsführung, die Neumarkierung und die Anpassung der Ampelanlagen an beiden Kreuzungen sowie der Entfall einer von drei Pkw-Fahrspuren in Richtung Innenstadt würde die Sicherheit aller Verkehrsbeteiligten signifikant erhöhen und die Anzahl an Unfällen und Verletzten senken helfen. Anlagen: Tabelle Jahresstatistik Unfallhäufungsstellen 1 UHS 17-3-4 (B364/2022) Plangrafik (Geoportal Frankfurt/Luftbild 2021; Alexander Mitsch) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 122 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 364 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 268 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (B 364 = Kenntnis, OA 268 = Annahme) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 364 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 268 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2676, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022 Aktenzeichen: 66-6

OF (Antrag Ortsbeirat)

Behelfsausfahrt Rebstock während der Sperrung der Camberger Brücke öffnen

16.10.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 649/1 Betreff: Behelfsausfahrt Rebstock während der Sperrung der Camberger Brücke öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Behelfsausfahrt Rebstock, die bisher nur bei großen Messen geöffnet wurde, für die Dauer der Sperrung der Camberger Brücke zu öffnen, um die durch die Sperrung entstandene Verkehrsbelastung im Gutleutviertel zu entschärfen eine schnelle und einfache Verbindung zwischen dem Gutleutviertel und dem Gallus sicherzustellen. Hilfsweise, für den Fall, dass die Öffnung der Ausfahrt in der Zuständigkeit einer anderen als städtischen Behörde liegt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, auf die zuständige Behörde zuzugehen, mit dem Ziel, die Behelfsausfahrt Rebstock wie dargestellt für die Dauer der Sperrung der Camberger Brücke zu öffnen. Begründung: Die Camberger Brücke wurde aufgrund dringend erforderlicher Ertüchtigungsarbeiten gesperrt. Die Sperrung wird voraussichtlich für rund zweieinhalb Jahre andauern. Die Verbindungen zwischen dem Gutleutviertel und dem Gallus sind daher auf den Hafentunnel, die Umfahrung des Bahnhofs sowie einen großen Umweg über die A 5 beschränkt. Durch die Sperrung hat die Verkehrsbelastung in der Gutleutstraße - die selbst ohne die Sperrung bereits in der rush hour übernutzt ist - noch einmal deutlich zugenommen. Das große, ständig stockende Verkehrsaufkommen bringt neben Lärm auch starke Umweltbelastungen durch Abgase mit sich. Den Anwohner*innen ist es nicht zuzumuten, diese Situation für ganze zweieinhalb Jahre hinzunehmen. Da sich derzeit die Umfahrung der Camberger Brücke über die A 5 aufgrund des großen Umwegs über das Nordwestkreuz und das gesamte Rebstockgelände in der Regel nicht als Umfahrung der Camberger Brücke anbietet, soll die Behelfsabfahrt Rebstock für die Dauer der Sperrung der Camberger Brücke dauerhaft geöffnet werden, um die Situation in der Gutleutstraße zu entschärfen. Belastungen von Anwohner*innen an der Behelfsausfahrt sind dadurch nicht zu erwarten, da an der Behelfsausfahrt keine Wohngebäude vorhanden sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 649/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen SPD (= Annahme); 2 GRÜNE, CDU und BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Radverkehr im Ortsbeirat 1: Verbreiterung des Radstreifens in der Wilhelm-Leuschner-Straße

04.10.2022 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2823 entstanden aus Vorlage: OF 627/1 vom 13.09.2022 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbeirat 1: Verbreiterung des Radstreifens in der Wilhelm-Leuschner-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Radstreifen in der Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Wiesenhüttenstraße und Windmühlstraße stadteinwärts unter Wegfall der Parkplätze verbreitern, rot markieren und baulich abtrennen zu lassen (Protected Bike Lane mit aufgesetzten Baken), damit die Verkehrssicherheit der Radfahrenden erhöht wird. Begründung: Der Radstreifen ist zu schmal und verläuft unmittelbar neben dem Parkstreifen ohne eine ausreichend breite "Dooring Zone", sodass die Radfahrenden ständig in Gefahr sind zu verunfallen. Viele Pkw werden außerdem auf der gesamten Länge des Hotels Intercontinental verkehrswidrig auf dem ausgeschilderten Taxistand abgestellt. Dieser wurde wegen der Baustelle jedoch bereits verlegt und befindet sich nun vor dem gegenüberliegenden Scandic Hotel. Die wenigen regulären entfallenden Parkplätze können durch das gut erreichbare Parkhaus in der Windmühlstraße 32 kompensiert werden. Auch zu Fuß Gehende erhalten mehr Platz, wenn Pkw und Lieferfahrzeuge wegen der geringen Parkplatzbreite nicht mehr auf dem Gehweg parken können. Die Erfahrung zeigt, dass nur mit konsequent umgesetzten Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs die "Vision Zero", also keine Verkehrstoten mehr, erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 150 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1601 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Euro-Skulptur retten

06.09.2022 · Aktualisiert: 13.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2602 entstanden aus Vorlage: OF 533/1 vom 19.08.2022 Betreff: Euro-Skulptur retten Der Magistrat wird gebeten, die drohende Versteigerung der Euro-Skulptur am Willy-Brandt-Platz dadurch abzuwenden, dass er auf potenzielle Spender, vor allem aus der Finanzdienstleistungsbranche und internationale Institutionen wie die EZB, zugeht, um eine nachhaltige Finanzierung der Unterhaltungskosten durch Private sicherzustellen. Begründung: Die Euro-Skulptur am Willy-Brandt-Platz hat sich in den vergangenen 20 Jahren zu einem Frankfurter Wahrzeichen entwickelt, dass das Bild der Stadt weltweit mitprägt. Insbesondere in der Berichterstattung zu Maßnahmen der Europäischen Zentralbank taucht sie regelmäßig in internationalen Medien auf, und auch Touristen lassen sich gerne vor ihr fotografieren. Der Frankfurter Kultur Komitee e. V., der bisher die Finanzierung des Unterhalts mit Hilfe von Sponsoren sichergestellt hat, kann diesen nun nicht mehr leisten. Dies liegt auch daran, dass wegen der Coronakrise Sponsoren abgesprungen sind, außerdem treibt Vandalismus die Kosten in die Höhe. Ein Verlust dieses Wahrzeichens ist für die Europastadt Frankfurt zu verhindern, gerade in diesen Zeiten, in denen der europäische Gedanke wichtiger ist denn je. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Stadt sollten jedoch städtische Mittel geschont werden, vielmehr sollte der Magistrat seine Kontakte in die der Skulptur thematisch nahestehende Finanzbranche nutzen. Bei über 200 in Frankfurt ansässigen Banken wäre die Finanzierung schon nachhaltig gesichert, wenn jede Bank im Durchschnitt nur 1.000 Euro beisteuert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2713

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende

06.09.2022 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2640 entstanden aus Vorlage: OF 587/1 vom 16.08.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit Mitgliedern des Ortsbeirats 1 sowie Vertreterinnen und Vertreter des Amtes für Straßenbau und Erschließung, Straßenverkehrsamt, Grünflächenamt und der betroffenen Nachbarschaft an der Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße wahrzunehmen mit dem Ziel, die Verkehrsführung für Autofahrende verständlicher zu machen, zahlreiche Umwegfahrten für Ortsunkundige zu vermeiden, die Interessen der Anwohnenden und Gewerbetreibenden stärker zu berücksichtigen und eine durchgehende Radwegeverbindung von der Weserstraße zur Mainluststraße zu schaffen. Des Weiteren sollen Möglichkeiten zum Lärmschutz, zur Entsiegelung, zur Begrünung und zur Baumpflanzung erörtert werden. Begründung: Die Beschilderung, Markierung und Anordnung der Fahrspuren in der Mainluststraße sowie im Kreuzungsbereich mit der Gutleutstraße sind nicht eindeutig. Zahlreiche, vor allem ortsunkundige Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer vermuten, dass die rechte der beiden Fahrspuren in den Tunnel führt. Bei Nutzung dieser Fahrspur gelangen die Pkw jedoch auf die Fahrspur, die zur Umfahrung bei Tunnelsperrung und für Anwohnende gedacht ist. Sie müssen kurz vor dem Willy-Brandt-Platz einen U-Turn machen und gelangen wieder auf die Gutleutstraße zurück. Dabei fahren viele zu schnell und gefährden wiederum die Gäste, die sich dort in den Sommergärten aufhalten. Einige Fahrerinnen und Fahrer bemerken den Trugschluss kurz vor der Tunneleinfahrt, queren die Sperrfläche und "schneiden" so andere Pkw in gefährlicher Weise. Das führt zu erheblichem Mehrverkehr oder zu zahlreichen Beinaheunfällen. Außerdem gefährdet das die vielen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, die außerdem in diesem Bereich auf den Verkehrsinseln minutenlang auf Grün warten müssen. Da oft der Eindruck entsteht, die Ampelanlage reagiere nicht auf die Anforderung, queren viele Menschen die Straße bei Rot. Radfahrende haben hier bisher gar keine sichere Querungsmöglichkeit. . Anlage Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt, Luftbild 2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2749 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Euro-Skulptur erhalten

11.08.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2022, OF 532/1 Betreff: Euro-Skulptur erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert alles dafür zu tun, dass die Euroskulptur am Willy-Brandt-Platz an seinem derzeitigen Standort erhalten bleibt. Dazu soll entweder der Verein Frankfurter Kultur Komitee e.V. für die Finanzierung des Unterhalts entsprechend bezuschusst werden oder die Stadt Frankfurt kauft die Euroskulptur und betreibt den Unterhalt selbst. Begründung: Die Euro-Skulptur am Willy-Brandt-Platz ist eines der Wahrzeichen Frankfurts. Wenngleich es noch gar nicht so alt ist, so zieht es jährlich viele tausend Touristen an, die gerne eine Bild davor machen. Mit dem Eurosymbol verbindet man Frankfurt, die Einführung des Euros, aber auch den Finanzplatz Frankfurt. Keine andere Stadt in Europa ist so mit dem Euro verbunden wie Frankfurt. Frankfurt ist der größte Finanzstandort Europas und damit verbinden viele Menschen diese Stadt auch. Insofern ist die Euro-Skulptur auch ein Symbol für diesen Finanzplatz. Die Euro-Skulptur sollte an ihrem Standort erhalten bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 532/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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