Meine Nachbarschaft: Stettiner Straße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4647 entstanden aus Vorlage: OF 656/16 vom 30.08.2010 Betreff: Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim In letzter Zeit ist die Stadtpolizei in Bergen-Enkheim aktiv geworden, um das verbotswidrige Parken auf dem Bürgersteig gemäß § 12 StVO zu ahnden. Das ist keineswegs zu beanstanden, auch wenn auf dem Bürgersteig noch genügend Platz für Fußgänger - auch mit Kinderwagen - vorhanden ist. Gleichwohl führt die polizeiliche Vorgehensweise zu einer Verunsicherung vieler Verkehrsteilnehmer, weil beim "korrekten" Parken auf engen Straßen der fließende Verkehr behindert werden könnte. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er es für angebracht oder fallweise sogar für notwendig hält, in Anbetracht der begrenzten Parkmöglichkeiten in Bergen-Enkheim vermehrt das Verkehrszeichen Z 315 (z. B. 315-55 längs halb auf dem rechten Gehweg) aufstellen zu lassen, damit einerseits weiterhin ausreichend Parkmöglichkeiten bestehen, andererseits aber auch dem fließenden Verkehr Rechnung getragen wird. Sofern erforderlich und/oder zweckmäßig, könnte zusätzlich zur Beschilderung eine weiße durchgezogene Linie auf dem Bürgersteig markieren, wie weit der Bürgersteig zum Parken genutzt werden kann und welcher Abstand zu Häusern bzw. Zäunen/Mauern einzuhalten ist. Besonderer Handlungsbedarf besteht - teilweise nur für bestimmte Abschnitte - für folgende Straßen: - Marktstraße, z. B. von "Am Königshof" bis Conrad-Weil-Gasse - Riedstraße - "Am Weißen Turm" zwischen Landgraben und Vilbeler Landstraße - Usastraße - Speierlingweg - Bruderhofstraße - Ostpreußenstraße zwischen Westpreußen- und Stettiner Straße. Begründung: In vielen Straßen von Bergen-Enkheim parken Pkws mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig ohne Behinderung von Fußgängern, auch wenn diese z. B. Kinderwagen oder Rollatoren benutzen, vor allem auch dann, wenn das Parken in beiden Fahrtrichtungen erlaubt ist. Würden sich die parkplatzsuchenden Autofahrer aber "korrekt" verhalten (alle Reifen auf der Fahrbahn), wäre häufig der fließende Verkehr behindert (siehe Foto). Zwar ist das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig (§ 12 Abs. 1 Ziff.1 StVO), jedoch ist es für die Verkehrsteilnehmer schwierig, die Situation richtig einzuschätzen, weil das Parken an den fraglichen Stellen jahrelang nicht beanstandet wurde. Im Interesse der beteiligten Verkehrsteilnehmer und zur Aufrechterhaltung der bisher ohne Probleme genutzten Parkmöglichkeiten sollte daher vermehrt von dem hier erwähnten Verkehrszeichen in Bergen-Enkheim Gebrauch gemacht werden, auch wenn dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Der eingangs geschilderte Sachverhalt begünstigt zwar die Stadtkasse, benachteiligt aber - ohne konkreten Anlass - die Verkehrsteilnehmer. Deshalb sollten Maßnahmen der vorgeschlagenen Art nicht an den Kosten scheitern. Beispiel für die Parksituation auf der Marktstraße in Bergen: Zu wenig Platz auf der Fahrbahn, genügend Platz für das Parken mit zwei Reifen auf dem Rand des Bürgersteigs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 344 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32 4
Behindertengerechter Umbau des Bürgersteiges in der Bornweidstraße zwischen Stargarder Straße und Siebenbürgenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4322 entstanden aus Vorlage: OF 618/16 vom 11.05.2010 Betreff: Behindertengerechter Umbau des Bürgersteiges in der Bornweidstraße zwischen Stargarder Straße und Siebenbürgenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Fließwasserverbindung vom Riedsee zum Ostpark hergestellt wird, weil im Zuge der Bauarbeiten in der Bornweidstraße auch der stark zum Rinnstein abfallende Bürgersteig auf der nördlichen Seite der Bornweidstraße plan, das heißt problemlos auch für Rollstuhlfahrer, Blinde, Behinderte und ältere Menschen benutzbar, hergestellt werden sollte. Falls dies nicht in absehbarer Zeit erfolgen sollte, wird der Magistrat gebeten, das starke Gefälle dieses Bürgersteiges so zu nivellieren, dass der Steig auch von älteren Menschen, Behinderten, Blinden und Rollstuhlfahrern gefahrlos benutzt werden kann. Begründung: In der Bornweidstraße wohnen viele ältere Mitbürger und auch ein Blinder. Durch die Lebenshilfe nutzen zudem oft Behinderte aus der Alten Mühle und ihre Betreuer diese ruhige Wohnstraße für Spaziergänge. Der Bürgersteig auf der nördlichen Seite ist aber so abfallend gestaltet, dass Behinderte sich dort sehr unsicher fühlen und dann lieber mitten auf der Straße gehen. Auf der südlichen Seite ist überhaupt kein Bürgersteig. Eine Änderung wurde bereits vor Jahren versprochen. Es wird Zeit, hier endlich etwas zu tun. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1227 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 675 Aktenzeichen: 66 2
Gehweg auf der nördlichen Seite der Barbarossastraße zwischen Leuchte und Kirche „Heilig Kreuz“ hier: Beseitigung von Unebenheiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3084 entstanden aus Vorlage: OF 419/16 vom 20.02.2009 Betreff: Gehweg auf der nördlichen Seite der Barbarossastraße zwischen Leuchte und Kirche "Heilig Kreuz" hier: Beseitigung von Unebenheiten Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gehweg der Barbarossastraße - nördliche Seite - zwischen Leuchte und Kirche "Heilig-Kreuz" die bestehenden Unebenheiten (Absenkungen) zu beseitigen. Begründung: Auf dem oben genannten Gehweg besteht Stolper-/ Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2009, ST 776 Aktenzeichen: 66 2
Durchführungsvertrag zum Vorhaben und Erschließungsplan 794 (Victor-Slotosch-Straße) hier: Erweiterungsbau Kita 93, Bornweidstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3082 entstanden aus Vorlage: OF 420/16 vom 10.03.2009 Betreff: Durchführungsvertrag zum Vorhaben und Erschließungsplan 794 (Victor-Slotosch-Straße) hier: Erweiterungsbau Kita 93, Bornweidstraße Der Magistrat wird aufgefordert, lückenlos aufzuklären, wie es dazu kommen konnte, dass das im Artikel der Frankfurter Rundschau vom 10.03.2009 erwähnte Tauschgeschäft durchgeführt wurde, ohne den Ortsbeirat 16 hiervon zu informieren. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen § 6 Absätze 4 und 5 des Grenzänderungsvertrages. Vor diesem Hintergrund erhebt sich außerdem die Frage, warum in den Jahren 2001 und 2005 auf Anfrage des Ortsbeirates die Fertigstellung der letzten Wohnung im Jahr 1999 dem Ortsbeirat 16 nicht mitgeteilt wurde und warum noch am 12.08.2008 der Ortsbeirat 16 hinhaltend über die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr mögliche Vertragseinlösung informiert wurde. Begründung: Nach dem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 10.03.2009 soll der Investor des Baugebietes Alte Gießerei/Victor-Slotosch-Straße seine Verpflichtung, die Kindertagesstätte 93 auszubauen, dadurch umgangen haben, dass er ein Tauschgeschäft mit dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main eingegangen ist. Falls dies zutrifft, ist dies in mehrfacher Hinsicht empörend. Statt die Interessen der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen, stehen wie bei Spekulanten Kapitalinteressen im Grundstücksbereich im Vordergrund. Nach dem Grenzänderungsvertrag, § 6 Absätze 4 und 5, hätte der Ortsbeirat 16 in qualifizierter Form gehört werden müssen. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Ortsbeirates fühlen sich in ihrem Engagement brüskiert, zumal ihre Anfragen nach dem Ausbau der Kita 93 offensichtlich unzutreffend beantwortet wurden, da das Tauschgeschäft bereits vor zwei Jahren abgeschlossen wurde. Es sollte erwogen werden, den Vorgang der Kommunalaufsicht und dem Hessischen Minister des Innern gemäß § 16 des Grenzänderungsvertrages vorzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2009, ST 838 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2010, ST 68 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2010, ST 941 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 74 Stellungnahme des Magistrats vom 23.05.2011, ST 759 Aktenzeichen: 40 4
Vorfahrt in der Rangenbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2009, OM 2859 entstanden aus Vorlage: OF 391/16 vom 15.12.2008 Betreff: Vorfahrt in der Rangenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, das Vorschriftenzeichen 205 "Vorfahrt gewähren" (nach § 41 STVO) im Kreuzungsbereich Barbarossastraße/Rangenbergstraße auf der Barbarossastraße in östlicher und westlicher Richtung anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2009, ST 303 Aktenzeichen: 32 1
Vorfahrtsregelnde Schilder an der Kreuzung Rangenbergstraße/Barbarossastraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2009, OM 2860 entstanden aus Vorlage: OF 392/16 vom 06.01.2009 Betreff: Vorfahrtsregelnde Schilder an der Kreuzung Rangenbergstraße/Barbarossastraße Der Magistrat wird gebeten, die vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen in der Rangenbergstraße und im östlichen Bereich der Barbarossastraße so zu ändern, dass sie leicht einsehbar und erkennbar sind. Begründung: In der Rangenbergstraße ist die Sicht auf das Zeichen 205 durch Pflanzenwuchs und Aufstellen eines Haltestellenzeichens eingeschränkt, in der östlichen Barbarossastraße verdeckt ein Fußgängerüberwegschild das dahinter stehende Schild "Vorfahrt gewähren". Dies ist eine vermeidbare Verkehrsgefährdung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2009, ST 304 Aktenzeichen: 66 7
Ideen
Keine Ideen gefunden.