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Meine Nachbarschaft: Speicherstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende

06.09.2022 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2640 entstanden aus Vorlage: OF 587/1 vom 16.08.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit Mitgliedern des Ortsbeirats 1 sowie Vertreterinnen und Vertreter des Amtes für Straßenbau und Erschließung, Straßenverkehrsamt, Grünflächenamt und der betroffenen Nachbarschaft an der Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße wahrzunehmen mit dem Ziel, die Verkehrsführung für Autofahrende verständlicher zu machen, zahlreiche Umwegfahrten für Ortsunkundige zu vermeiden, die Interessen der Anwohnenden und Gewerbetreibenden stärker zu berücksichtigen und eine durchgehende Radwegeverbindung von der Weserstraße zur Mainluststraße zu schaffen. Des Weiteren sollen Möglichkeiten zum Lärmschutz, zur Entsiegelung, zur Begrünung und zur Baumpflanzung erörtert werden. Begründung: Die Beschilderung, Markierung und Anordnung der Fahrspuren in der Mainluststraße sowie im Kreuzungsbereich mit der Gutleutstraße sind nicht eindeutig. Zahlreiche, vor allem ortsunkundige Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer vermuten, dass die rechte der beiden Fahrspuren in den Tunnel führt. Bei Nutzung dieser Fahrspur gelangen die Pkw jedoch auf die Fahrspur, die zur Umfahrung bei Tunnelsperrung und für Anwohnende gedacht ist. Sie müssen kurz vor dem Willy-Brandt-Platz einen U-Turn machen und gelangen wieder auf die Gutleutstraße zurück. Dabei fahren viele zu schnell und gefährden wiederum die Gäste, die sich dort in den Sommergärten aufhalten. Einige Fahrerinnen und Fahrer bemerken den Trugschluss kurz vor der Tunneleinfahrt, queren die Sperrfläche und "schneiden" so andere Pkw in gefährlicher Weise. Das führt zu erheblichem Mehrverkehr oder zu zahlreichen Beinaheunfällen. Außerdem gefährdet das die vielen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, die außerdem in diesem Bereich auf den Verkehrsinseln minutenlang auf Grün warten müssen. Da oft der Eindruck entsteht, die Ampelanlage reagiere nicht auf die Anforderung, queren viele Menschen die Straße bei Rot. Radfahrende haben hier bisher gar keine sichere Querungsmöglichkeit. . Anlage Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt, Luftbild 2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2749 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad- und Fußverkehr Güterplatz in Fahrtrichtung Süden sicherer gestalten

28.06.2022 · Aktualisiert: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2418 entstanden aus Vorlage: OF 496/1 vom 07.06.2022 Betreff: Rad- und Fußverkehr Güterplatz in Fahrtrichtung Süden sicherer gestalten Vorgang: V 198/21 OBR 1; ST 378/22 Der Magistrat wird gebeten, am Güterplatz vor der Hochhausbaustelle während der Baustellenzeit in südlicher Fahrtrichtung eine Fahrspur für automobilen Verkehr wegzunehmen und stattdessen einen ausreichend breiten Fußweg sowie einen Radweg/Radstreifen einrichten zu lassen. Begründung: In der Stellungnahme vom 14.02.2022, ST 378, erläutert der Magistrat, dass bei mehrspurigen Straßen bei einer Baustelle eine Spur entfallen soll, wenn nicht genug Platz für Fuß- und Radverkehr besteht. Zwei Fahrspuren für Autos werden an dieser Stelle nicht benötigt, zumal in der Osloer Straße als auch später in der Hafenstraße keine zweispurige Verkehrsführung besteht. Stattdessen ist die Situation für zu Fuß Gehende und Radfahrende an dieser Stelle derzeit eine Zumutung und führt wegen der zu geringen Breite (<1,5 Meter) und den konfusen Bodenbeschriftungen immer wieder zu Konflikten und entspricht nicht den eigenen Vorgaben der Stadt Frankfurt. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.10.2021, V 198 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 378 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2484 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung der Mainzer Landstraße

28.06.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2429 entstanden aus Vorlage: OF 517/1 vom 28.06.2022 Betreff: Sanierung der Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn des rechten Fahrstreifens der Mainzer Landstraße in Richtung Platz der Republik zwischen Hafenstraße und Düsseldorfer Straße zu sanieren und dabei insbesondere Unebenheiten und Beschädigungen zu beseitigen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten , im Rahmen der Sanierung eine adäquate Radinfrastruktur auf dem Teilstück zwischen Ludwigstraße und Düsseldorfer Straße zu schaffen, zum Beispiel indem der Rechtsabbiegestreifen in einen Radfahrstreifen umgewandelt wird. Begründung: Die Fahrbahn der Mainzer Landstraße weist in dem vorbezeichneten Bereich erhebliche Unebenheiten und Beschädigungen auf, die für Zweiradfahrer gefährlich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2491 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b) Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des Magistrats noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße ebenfalls sicherer machen

28.06.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2430 entstanden aus Vorlage: OF 518/1 vom 27.06.2022 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße ebenfalls sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, vor der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße von der Hafenstraße Richtung Mainzer Landstraße kommend, im Bereich der Baustelle folgende Verbesserungen vorzunehmen: 1. Für zu Fuß Gehende von der Hafenstraße kommend ist bereits an der Kreuzung Hafenstraße/Ecke Niddastraße/Ecke Adam-Riese-Straße eine entsprechende Umleitung auszuschildern. Ebenso umgekehrt von der Mainzer Landstraße aus kommend. 2. Für Radfahrende ist ein Schutzstreifen am rechten Rand der Geradeausspur einzurichten. 3. Für Radfahrende ist mit entsprechenden Fahrrad-Piktogrammen eine separate Haltelinie vor der Ampel einzurichten, welche sich vor der Haltelinie für Kraftfahrzeuge befindet. Begründung: Aktuell laufen zu Fuß Gehende neben dem Bauzaun auf der Fahrbahn entlang, wo der Gehweg entfallen ist. Dies gefährdet sowohl zu Fuß Gehende wie Kraftfahrzeuge. Da ebenso der Radweg entfallen ist, sind Radfahrende irritiert und fahren vor bis zur Sichtlinie der Kreuzung vor. Da es jedoch kein separates Lichtsignal für Radfahrende gibt, fahren Radfahrende teils über die Kreuzung, während der Querverkehr - inklusive Straßenbahn - auf der Mainzer Landstraße Grün hat. Dies gefährdet ebenfalls Radfahrende und anderer Verkehrsteilnehmer. Der Ortsbeirat musste bereits mehrfach bei der Verkehrssicherheit von Baustelleneinrichtungen nachjustieren. Man fragt sich, warum die Stadt hier nicht sorgsamer vorgeht. Keine Umleitung für Fußgehende, kein Schutzstreifen für Radfahrende Der Radweg ist entfallen. Eine separate Haltelinie für Radfahrende existiert nicht mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2480 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkbuchten Speicherstraße ordentlich kennzeichnen

10.06.2022 · Aktualisiert: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2022, OF 567/1 Betreff: Parkbuchten Speicherstraße ordentlich kennzeichnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Markierung der Parkbuchten, welche kaum noch sichtbar ist, zu erneuern, sodass auch die Tiefgaragenzufahrt von Hausnummer 42 deutlich sichtbar nicht mehr als Teil der Parkbucht erscheint. Ebenso darf die Beschilderung nicht mehr durchgehend gelten, sondern dieser Bereich muss durch entsprechende Schilder beidseits auf Beginn/Ende der Parkbuchten hinweisen. Das ausgeblichene Schild "Parkscheinautomat" rechts der Zufahrt ist zu erneuern. Begründung: Da die o.g. Tiefgaragenzufahrt mangels Kennzeichnung häufig nicht als solche erkannt wird, wird dieser Bereich oftmals von Kunden des nahen Supermarktes zugeparkt, sodass Anwohnende nicht mehr ein- und ausfahren können und dadurch erheblich behindert werden. Tiefgaragenzufahrt mit fehlender Straßenmarkierung Beschilderung ergänzen / ausgeblichenes Schild erneuern Kaum noch sichtbare Markierung der Parkbuchten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 567/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 567/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eine Bank für den südwestlichen Brückenkopf an der Hafenstraße

24.05.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2217 entstanden aus Vorlage: OF 471/1 vom 08.05.2022 Betreff: Eine Bank für den südwestlichen Brückenkopf an der Hafenstraße Der Magistrat wird gebeten, am südwestlichen Brückenkopf an der Hafenstraße eine Bank zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Anwohnenden aufstellen zu lassen. Begründung: Das Quartiersmanagement Gutleut wusste zu berichten, dass einige Anwohnerinnen und Anwohner sich sehr gerne an besagter Stelle aufhalten. Wegen der tollen Lage wird dieser Spot "im Gutleuter Volksmund" auch gerne "Sonnenterrasse" genannt. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1759 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abstellflächen für E-Scooter im Gutleutviertel

24.05.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2214 entstanden aus Vorlage: OF 466/1 vom 08.05.2022 Betreff: Abstellflächen für E-Scooter im Gutleutviertel Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Neuordnung der Abstellflächen für elektrische Tretroller (E-Scooter) im Bereich des Holiday Inn Express und Tanzhaus West (Gutleutstraße 294 - 296) einen solchen Platz einzurichten. Begründung: Gäste des Hotels und Besucher des Mehlsack-Geländes nutzen gerne E-Scooter bzw. E-Roller. Dies hat zur Folge, dass sie in diesem Bereich vermehrt auf dem Bürgersteig und Radweg kreuz und quer verteilt stehen oder liegen. Daher ist hier ein Bereich zum geordneten Abstellen für E-Roller bzw. E-Scooter wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2243 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase Hauptbahnhof Südseite synchronisieren!

26.04.2022 · Aktualisiert: 27.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2019 entstanden aus Vorlage: OF 422/1 vom 05.04.2022 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase Hauptbahnhof Südseite synchronisieren! Der Magistrat wird gebeten, die Überquerung der Baseler Straße in Richtung Wiesenhüttenplatz sicherer gestalten zu lassen, indem vorerst die verschiedenen Signalschaltungen so synchronisiert werden, dass die Straße in einem Zug überquert werden kann und langfristig die Anzahl der derzeit vier Ampeln reduziert wird. Begründung: Wenn man vom Südausgang des Hauptbahnhofs die Baseler Straße in Richtung Wiesenhüttenstraße queren möchte, muss man auf vier verschiedenen und unterschiedlich geschalteten Fußgängerampeln achten: 1. rechte Abbiegespur von der Mannheimer Straße 2. Geradeausspur vom Hauptbahnhof in Richtung Baseler Platz 3. Straßenbahngleise in Richtung Hauptbahnhof und Baseler Platz 4. Geradeausspur vom Baseler Platz in Richtung Hauptbahnhof. Dadurch kann es passieren, dass man eventuell eine der vorderen roten Ampeln übersieht und der einen grünen Ampel folgt mit der Gefahr, überfahren zu werden. Erschwerend kommt hinzu, dass an dieser Stelle fallweise auch noch eine Straßenbahn links in die Mannheimer Straße abbiegt. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1672

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugang zum Mainufer für alle! Endlich Barrierefreiheit auf der Nordseite des Mainufers am Westhafentower

15.03.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1835 entstanden aus Vorlage: OF 364/1 vom 28.02.2022 Betreff: Zugang zum Mainufer für alle! Endlich Barrierefreiheit auf der Nordseite des Mainufers am Westhafentower Vorgang: OM 2048/17 OBR 1; ST 228/18 Der Magistrat wird gebeten, erneut auf den Eigentümer des Westhafentowers zuzugehen und die Schaffung eines barrierefreien Zugangs auf der nördlichen Mainuferseite vom Westhafen in Richtung Römer zu fordern, z. B. durch eine circa zwei Meter breite asphaltierte oder mit glatten Gehwegplatten belegte Spur. Begründung: Aus Richtung Westhafen kommend befindet sich, ab der Westhafenbrücke, ein weiter Teil mit grober Kopfsteinbepflasterung, der für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Menschen mit Rollator oder Kinderwagen nahezu unüberwindlich ist. Es gib daher für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und z. B. auch für Gehbehinderte mit Rollator keine Möglichkeit, das Mainufer auf der nördlichen Seite durchgängig zu befahren bzw. zu begehen. An der Westhafenbrücke ist Schluss mit der glatten Spur. Ab dann folgt extrem gewölbtes Kopfsteinpflaster, welches unmöglich zu befahren ist. Es bleibt nur ein Zurück in den Verkehr! Einen großen Umweg über mehrere Ampeln über die Speicherstraße und den Baseler Platz zu machen, ein Weg der auch nicht einfach zu bewältigen ist (kein abgesenkter Fußweg auf der Ampelseite Wilhelm-Leuschner-Straße, Straßenbahnschienen), und ein großer Umweg für Menschen im Rollstuhl oder Gehbehinderte. Erholung am Mainufer sieht anders aus! Alternativ bleibt noch eine Rampe direkt am Ufer, allerdings auch mit feinerem Kopfsteinpflaster belegt, deren Steigung für schwächere Personen im Rollstuhl kräftemäßig kaum zu bewältigen ist, auch nicht für die oft älteren schiebenden Angehörigen. Ein Ausflug am nördlichen Mainufer endet für viele also am Kopfsteinpflaster der Westhafenbrücke, der Weg zum Römer ist versperrt bzw. führt zurück über den Baseler Platz. Es handelt sich zwar um einen Platz im Privatbesitz, dieser steht aber der Öffentlichkeit als Wegverbindung zum Mainufer zur Verfügung und sollte daher für alle Menschen zugänglich sein! Es kann nicht sein, dass die Gestaltung hier derartig über den Interessen der Menschen steht und Behinderte in ihrem täglichen Leben massiv beeinträchtigt. Auch evtl. betroffene Eigentumsverhältnisse dürfen die Rechte zur Begehung des öffentlichen Raums nicht aushebeln. Es wäre eine Kleinigkeit, die im Verlauf des Westhafens im Kopfsteinpflaster bereits verlegte glatte Wegspur durchgängig zu verlegen, Design hin oder her. Mindestens seit 2014 ist dieses Problem schon Thema im Ortsbezirk! Der Magistrat legte nach wiederholten Nachfragen erst im Februar 2018 die Stellungnahme ST 228 vor, die lediglich besagte, der Besitzer des o. g. Platzes lehne eine Umgestaltung des Platzes kategorisch ab, damit sei das Thema erledigt. Diese Antwort war schon damals nicht und ist aus heutiger Sicht im Hinblick auf die in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention erst recht nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2048 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 228 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1520 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker

28.02.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: Die_PARTEI

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Maßnahmen bei Starkregen

27.02.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger Schleusenstraße/Westhafenplatz

08.02.2022 · Aktualisiert: 28.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1598 entstanden aus Vorlage: OF 333/1 vom 22.01.2022 Betreff: Sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger Schleusenstraße/Westhafenplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine sichere Querung der Speicherstraße für Fußgängerinnen und Fußgänger , beispielsweise durch einen Fußgängerüberweg, gewährleistet werden kann, die vom Westhafenplatz in die Schleusenstraße oder umgekehrt gehen möchten. Begründung: Es gibt in diesem Bereich einen ausgeprägten Fußverkehr, der auf direktem Weg zwischen dem belebten Mainuferweg und der Schleusenstraße unterwegs ist, aber keine sichere Querungsmöglichkeit vorfindet. Es liegt eine unübersichtliche Verkehrsführung vor, bei der mehrere Fahrstreifen überquert werden müssen. Außerdem befindet sich dort ebenfalls eine Parkhauszufahrt, die die Übersichtlichkeit beeinträchtigt. Die Lichtzeichenanlage an der Ecke Werftstraße stellt einen signifikanten Umweg dar und wird daher vom Fußverkehr zwischen Schleusenstraße und Westhafenplatz nicht genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1356 Antrag vom 07.05.2024, OF 1265/1 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5530 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Das lange versprochene Toilettenkonzept endlich vorlegen!

11.01.2022 · Aktualisiert: 25.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1355 entstanden aus Vorlage: OF 259/1 vom 11.10.2021 Betreff: Das lange versprochene Toilettenkonzept endlich vorlegen! Vorgang: OM 1349/07 OBR 1; ST 348/07; OM 1778/17 OBR 1; ST 1931/17; OM 3705/18 OBR 1; ST 3/19; OM 5154/19 OBR 1; ST 232/20; OM 6008/20 OBR 1; ST 1379/20; OM 676/21 OBR 1; OM 894/21 OBR 1; Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich den aktuellen Sachstand zum lange angekündigten Toilettenkonzept für Frankfurt und einen konkreten Zeitplan zur Realisierung zu nennen, sodass der Zeitraum für schnelle, provisorische Lösungen an den neuralgischen Stellen besser abgeschätzt werden kann (siehe Vorlage OM 854 ). Der Magistrat wird zudem gebeten, folgende Fragen zeitnah zu beantworten: 1. Ist die Erstellung des Toilettenkonzepts abgeschlossen? 2. Welche Planungen bestehen bereits? 3. Wann ist frühestens mit einer Realisierung zu rechnen? 4. Wann beabsichtigt der Magistrat, das Toilettenkonzept in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen? 5. Welche konkreten Standorte kann der Magistrat im Ortsbezirk 1 heute schon benennen? Begründung: Die Liste der Anregungen ist lang, in denen Toiletten im öffentlichen Raum Frankfurts gefordert werden, alleine im Jahr 2021 gab es dazu neun Vorlagen im Ortsbeirat 1, u. a. die Vorlage OM 676 "Öffentliche Toilette in der Niddastraße bereitstellen". Im Folgenden eine Auswahl aus vergangenen Zeiten: Vorlage OM 1349 aus 2007 "Dringend erforderlich ein Pissoir in der unteren Gutleutstraße" Vorlage OM 1778 aus 2017 "Öffentliche Toiletten im Bahnhofsviertel" Vorlage OM 3705 aus 2018 "Urinale für die Elbestraße" Vorlage OM 5154 aus 2019 "Dringend benötigte Pissoirs im Bahnhofsviertel" Vorlage OM 6008 aus 2020 "Uritrottoirs III" Es grenzt schon an Unverfrorenheit und absolute Ignoranz, mit der alle Anregungen bisher abgebügelt wurden, immer mit dem Hinweis, dass ein allumfassendes Konzept in Arbeit sei. Dieses Konzept hat sich wohl inzwischen in Luft aufgelöst, während der Magistrat weiterhin beharrlich schweigt und die Anwohnenden im Bahnhofsviertel, aber auch in der Innenstadt bald Amok laufen ob der Zustände des Wildpinkelns und öffentlichen Defäkierens. Andere Städte sind da bereits weiter. Hier sei das Beispiel Köln genannt: SessionNet | Evaluierungsbericht zum Strategiepapier für ein ganzheitliches Toilettenkonzept in Köln (stadt- koeln.de) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2007, ST 348 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2007, OM 1349 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1778 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1931 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3705 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 3 Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5154 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 232 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6008 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1379 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 676 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2465 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 748 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1406 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutz im Ortsbezirk 1 hier: Den Wiesenhüttenplatz erweitern und begrünen

11.01.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1353 entstanden aus Vorlage: OF 256/1 vom 11.10.2021 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1 hier: Den Wiesenhüttenplatz erweitern und begrünen Der Magistrat wird gebeten, den gepflasterten Fahrbahnbereich über den Wiesenhüttenplatz, der als U-Turn genutzt und als Parkplatz missbraucht wird, in einem ersten Schritt abpollern sowie mittelfristig entsiegeln und begrünen zu lassen. Begründung: Der gepflasterte Fahrbahnbereich über den Wiesenhüttenplatz war als Wendemöglichkeit gedacht, da ein Linksabbiegen in die Gutleutstraße nicht möglich ist. Diese Fläche wird jedoch regelmäßig verkehrswidrig zugeparkt und steht dem fließenden Verkehr oder gar Einsatzkräften nicht in benötigtem Umfang zur Verfügung. Feuerwehr und Einsatzkräfte dürfen im Notfall jedoch Einbahnstraßen auch entgegen der Fahrtrichtung befahren und benötigen den U-Turn nicht. Das Abpollern dieser Fläche zu beiden Fahrbahnseiten hin verhindert kurzfristig zuverlässig das verbotene Abstellen von Pkw und fördert den Schutz der zu Fuß Gehenden. Mittelfristig sollen der gepflasterte Fahrbahnbereich und ein Teil des überbreiten Gehwegbereiches an der Gutleutstraße jedoch entsiegelt, begrünt und den zu Fuß Gehenden zugänglich gemacht werden. Die Fläche leistet somit einen Beitrag zur Versickerung von Regenwasser und gegen die sommerliche Überhitzung der Stadt. Foto: Petra Thomson Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 934 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bremsschwellen für den Rottweiler Platz

23.11.2021 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1133 entstanden aus Vorlage: OF 240/1 vom 07.11.2021 Betreff: Bremsschwellen für den Rottweiler Platz Vorgang: OM 2661/18 OBR 1; ST 761/18 Der Magistrat wird gebeten, auf der den Spielplatz am Rottweiler Platz umgebenden Straße mehrere Bremsschwellen zu errichten. Begründung: Mit der Vorlage vom 23.01.2018, OM 2661, hatte der Ortsbeirat mehrere Maßnahmen beantragt, welche die Sicherheit der anwohnenden Kinder beim Überqueren der Rottweiler Straße zum Spielplatz erhöhen sollten. Die Situation hat sich für die Kinder seitdem nicht gebessert. Nach wie vor fahren etliche Autofahrerinnen und Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Spielplatzumgehungsstraße. Es gleicht einem Wunder, dass es bisher nicht zu schweren Unfällen gekommen ist. Die vergleichbare Situation am Schönplatz hat gezeigt, dass Bremsschwellen das erfolgreichste Mittel sind, uneinsichtige Autofahrerinnen und Autofahrer zu langsamem Fahren anzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2661 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 761 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 979 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lichtsignalanlage Hafenstraße/Ecke Gutleutstraße für Fahrradfahrende sicherer gestalten

23.11.2021 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1131 entstanden aus Vorlage: OF 237/1 vom 02.11.2021 Betreff: Lichtsignalanlage Hafenstraße/Ecke Gutleutstraße für Fahrradfahrende sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hafenstraße/Ecke Gutleutstraße für Fahrradfahrende sicherer zu gestalten. Zu diesem Zweck sollen vor allem in nördlicher und südlicher Richtung vorgezogene Haltlinien markiert werden, sodass sich Menschen mit Fahrrädern vor den Autos positionieren können. Des Weiteren müssen in nördlicher und südlicher Richtung sinnvolle und sichere Möglichkeiten zum Linksabbiegen geschaffen und die entsprechenden Fahrradwege früher auf die Straße verschwenkt werden. Begründung: Die Kreuzung ist, insbesondere von nördlicher und südlicher Fahrtrichtung und beim Linksabbiegen, für Fahrradfahrende sehr unübersichtlich und gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 889 Antrag vom 24.08.2024, OF 1380/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5818 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haltebucht für Lieferdienste in der Speicherstraße

23.11.2021 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1129 entstanden aus Vorlage: OF 235/1 vom 05.11.2021 Betreff: Haltebucht für Lieferdienste in der Speicherstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welcher Stelle der Speicherstraße eine Haltebucht für Lieferdienste eingerichtet werden kann. Insbesondere geht es hier um den nördlichen Straßenabschnitt zwischen Hafenstraße und Zanderstraße. Begründung: Im genannten Straßenabschnitt auf der nördlichen Seite gibt es eine Fahrspur für den fließenden Verkehr und Parkplätze daneben. Da die Parkplätze immer belegt sind, halten Lieferdienste teilweise in der Tiefgarageneinfahrt oder direkt auf der Straße. Dies führt dazu, dass der gesamte Verkehr blockiert wird. Auch Anwohner haben keine Möglichkeit, für das Ausladen von Einkäufen kurz anzuhalten. Deshalb wäre eine Haltebucht in diesem Bereich hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 735 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bewohnerparken Karpfenweg

05.11.2021 · Aktualisiert: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2021, OF 238/1 Betreff: Bewohnerparken Karpfenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten eine Bewohnerparkzone für die Parkplätze im Karpfenweg einzurichten. Begründung: Aufgrund der geringen Parkplatzkapazitäten in den Tiefgaragen der Wohnhäuser des Karpfenwegs können nicht alle Anwohner auf einen Tiefgaragenparkplatz zugreifen. Sie sind also teilweise auf das Parken im Karpfenweg angewiesen. Dort sind die Parkplätze sowieso schon knapp. Die bestehende Knappheit wird zusätzlich dadurch verschärft, dass Kunden der umliegenden Restaurants, Mitarbeiter des angrenzenden Industriegebiets (Büros) und Besucher, die nur am Main flanieren wollen, aber mit dem Auto anreisen, dort parken. So parken nach Beobachtungen der Anwohner vermutlich fast ausschließlich ortsfremde Autos auf den Parkplätzen, wodurch die Anwohner kaum noch einen Parkplatz finden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 238/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU (= Annahme); BFF (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baum in der Werftstraße nachpflanzen

26.10.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 909 entstanden aus Vorlage: OF 196/1 vom 10.10.2021 Betreff: Baum in der Werftstraße nachpflanzen Der Magistrat wird gebeten, in der Werftstraße, südlich der Speicherstraße, auf westlicher Seite, einen Baum anzupflanzen. Begründung: An besagter Stelle befindet sich eine Baumscheibe. Leider fehlt dort jedoch ein Baum. Es wäre wünschenswert, wenn dieser so schnell wie möglich gepflanzt werden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 86 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sauberkeit im Ortsbezirk 1 hier: Mobile Toiletten für das Bahnhofsviertel

26.10.2021 · Aktualisiert: 25.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 894 entstanden aus Vorlage: OF 174/1 vom 11.10.2021 Betreff: Sauberkeit im Ortsbezirk 1 hier: Mobile Toiletten für das Bahnhofsviertel Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig provisorische, umweltfreundliche, chemiefreie Toilettenanlagen und Urinale an neuralgischen Stellen im Bahnhofsviertel aufstellen zu lassen wie z. B. an der Gutleutstraße/Moselstraße, Wiesenhüttenplatz, Karlsplatz, Niddastraße/Elbestraße, Niddastraße/Weserstraße, Kaisersack und auf der südlichen Seite des Bahnhofsvorplatzes, bis das versprochene Toilettenkonzept realisiert wird. Begründung: Der an manchen Stellen unerträgliche Gestank und die Verunreinigung nehmen im Zuge der Wiederbelebung der Straßen und Gehwege in Post-Coronazeiten extrem zu. Die Beschwerden entnervter Anwohnender und Gewerbetreibender werden auch immer häufiger. Das einzige Urinal in der Moselstraße stellt auch nicht die Lösung des Problems dar - schon gar nicht für Frauen. Die Menschen glauben schon nicht mehr daran, dass der Magistrat jemals ein umfassendes Toilettenkonzept vorlegen wird. Über die jahrelange Ankündigung eines Konzepts wird nur noch gespottet. Saisonale mobile Anlagen, stationäre Container wie beispielsweise am Mainufer oder Mieturinale können an Stelle einiger Pkw-Stellplätze aufgestellt werden. Sie wären leistungsfähig, weithin sichtbar und müssen so aufgestellt werden, dass sie mit Trinkwasser versorgt und das Abwasser direkt in Gullys entsorgt werden kann. Umweltfreundliche chemiefreie Systeme sind dabei unbedingt zu nutzen. Städte wie Freiburg oder Basel haben nachhaltige Systeme ohne Chemie wie z. B. von der Firma Kompotoi schon seit Jahren im Einsatz. Link: https://www.kompotoi.ch/plnung/ecosec/ Bild: Kompotoi Ecosec Pica mit Solar/Dachbegrünung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.01.2022, OF 323/1 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1593

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sperrfläche in der Hafenstraße sichern

09.10.2021 · Aktualisiert: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 194/1 Betreff: Sperrfläche in der Hafenstraße sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Sperrfläche im Bereich der Hafenstraße 21, kurz vor der Kreuzung mit der Gutleutstraße, derart mit Pollern, Radbügeln o.Ä. zu sichern, dass Autos dort nicht länger illegal parken können. Begründung: Der Sperrflächenbereich ist sichtbar aufgemalt, wird jedoch regelmäßig von Autos zum (längeren) Parken genutzt und macht die Verkehrssituation v.a. für Radfahrerinnen und Radfahrer, die aus dem Norden kommen, unübersichtlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 194/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 194/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Endlich Sicherheit und Komfort für Radfahrende am Hauptbahnhof

07.09.2021 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.09.2021, OA 66 entstanden aus Vorlage: OF 121/1 vom 23.08.2021 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Endlich Sicherheit und Komfort für Radfahrende am Hauptbahnhof Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich im Bereich der Straße Am Hauptbahnhof zwischen Niddastraße und Gutleutstraße sowie der Baseler Straße in Richtung Süden den rechten Fahrstreifen als Radweg rot markieren und beschildern zu lassen. Im Bereich des Hauptbahnhofsvorplatzes wird der Radweg entlang der westlichen Fahrspur geführt. Zu- und Abfahrten für Bus und Taxi sind zu berücksichtigen. Begründung: Seit vielen Jahren fordern die Bürgerinnen und Bürger einen sicheren Radweg entlang des Hauptbahnhofs zwischen Platz der Republik und der Friedensbrücke. Genauso lange wurden die Radfahrenden vertröstet. Begründet wurde die Verzögerung mit baulichen Maßnahmen, unklaren Zuständigkeiten, noch nicht vorliegenden Planungen, z. B. der Neugestaltung des Vorplatzes, und vielem mehr. In der Zwischenzeit hat der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr deutlich zugenommen und immer mehr Radfahrende wagen die gefährliche Fahrt entlang des Hauptbahnhofs. Seit wenigen Wochen wurde nun ein Fahrstreifen der nördlichen Fahrbahn vom Baseler Platz bis Am Hauptbahnhof als Radweg ausgewiesen und rot markiert, wodurch nur noch ein Fahrstreifen und eine Abbiegespur für motorisierte Fahrzeuge zur Verfügung steht. Begründet wurde das unter anderem wegen der Baustelle am Baseler Platz. Eine Zunahme der Verkehrsstaus ist seitdem nicht zu beobachten. Die westliche Fahrbahn in Richtung Süden weist sogar noch einen Fahrstreifen mehr auf und fächert sich vor dem Hauptbahnhofsvorplatz auf. Es steht also mehr Platz zur Verfügung als auf der östlichen Fahrbahnseite in Richtung Norden. Zwar schränkt die Baustellenfläche den Taxistand räumlich ein, aber die Markierung eines Radwegs auf einer Fahrspur ist problemlos möglich. Lageplan Am Hauptbahnhof mit Markierung der Radwegeführung (Foto: Google Maps) Straße Am Hauptbahnhof Blick nach Norden, Bestand (links) und Visualisierung (rechts) . Straße Am Hauptbahnhof Blick nach Süden, Bestand (links) und Visualisierung (rechts) Fotos und Visualisierung: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 40 Bericht des Magistrats vom 08.08.2022, B 309 Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 32 Bericht des Magistrats vom 30.06.2023, B 282 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 8 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 66 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Ablehnung), ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass am Ende des ersten Satzes die Worte "und baulich abzusichern" ergänzt werden) sowie FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 751, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kinderfreundliche Gestaltung des Sommerhoffparks

07.09.2021 · Aktualisiert: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 703 entstanden aus Vorlage: OF 155/1 vom 22.08.2021 Betreff: Kinderfreundliche Gestaltung des Sommerhoffparks Der Magistrat wird gebeten, 1. den Spielplatz im Sommerhoffpark attraktiver zu gestalten, indem a) eine der beiden vorhandenen Brettschaukeln durch eine Kleinkind-/Babyschaukel ersetzt wird; b) das auf dem Schönplatz abmontierte "Zebra" auf diesem Spielplatz aufgestellt wird. Begründung: Der Sommerhoffpark im westlichen Gutleutviertel erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Für die Bewohnerinnen und Bewohner des Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrums (JoKi), aber auch für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft auf der dem JoKi gegenüberliegenden Straßenseite der Gutleutstraße ist er ein willkommener Ort der Erholung. Insbesondere an Wochenenden füllt sich der Park auch mit Kindern, Enkeln und Urenkeln der Bewohnerinnen und Bewohner des JoKi. Deshalb ist es wichtig, den Spielplatz attraktiver zu gestalten. Dies kann zum Teil bereits mit vorhandenem Material erreicht werden: 1. Auf dem Rottweiler Platz gibt es zwei Schaukeln mit Kleinkind-/Babyschaukelsitz und keine für größere Kinder geeignete Schaukel mit Brettsitz. Tauschte man zwei Sitze aus, könnten auf beiden Spielplätzen größere und kleinere Kinder gleichzeitig schaukeln. 2. Das "Zebra" auf dem Schönplatz erfreute sich bei den Kindern dort sehr großer Beliebtheit. Nachdem die Verankerung beschädigt war, wurde es dort ab- und nicht mehr aufgebaut, weil es auf dem sogenannten Erwachsenenteil des Platzes stand und auf dem "Kinderteil" kein ausreichender Platz war. Im Sommerhoffpark gibt es genügend Platz: das Zebra würde die Beliebtheit des Spielplatzes erheblich steigern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.11.2021, ST 2022

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg am Baseler Platz gegen missbräuchliche Nutzung sichern

07.09.2021 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 702 entstanden aus Vorlage: OF 154/1 vom 22.08.2021 Betreff: Fußgängerüberweg am Baseler Platz gegen missbräuchliche Nutzung sichern An der nordöstlichen Ecke des Baseler Platzes, an der Ampelanlage, die entlang der Baseler Straße über die Gutleutstraße führt, ist die ehemals linke Fahrbahn der Gutleutstraße durch Trennelemente abgesperrt. Das dadurch entstandene "Niemandsland" wird als Abstellfläche insbesondere für Pkw missbraucht, die bei der Ein- und Ausfahrt über die Fußgängerfurt der Ampelanlage fahren und dabei Passantinnen und Passanten behindern und gefährden. Im Gutleutviertel sind Freiflächen rar. Der Klimawandel stellt die Stadtgesellschaft vor Herausforderungen, die auch durch eine Begrünung der Stadt angegangen werden müssen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die asphaltierte Fläche links neben den Trennelementen entweder zu entsiegeln, zu begrünen und baulich gegen parkende Fahrzeuge zu schützen oder zumindest Blumenkübel beziehungsweise Hochbeete dort aufzustellen, um die Fläche einer sinnvolleren Nutzung zuzuführen und die entstehenden Gefahrensituationen, insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger, zu verhindern. Begründung: Wie auf der Abbildung ersichtlich, nutzen Pkw den freien Parkraum und gelangen dorthin, indem sie den Fußgängerüberweg missbrauchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 54 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1677 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit an der Kita im Westhafen

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 701 entstanden aus Vorlage: OF 153/1 vom 23.08.2021 Betreff: Verkehrssicherheit an der Kita im Westhafen Der Magistrat wird gebeten , in der Hafenstraße vor der Kita mit der Hausnummer 9 die Stellplätze mit eingeschränktem Halteverbot mit dem Zusatzschild "Bei Zuwiderhandlung wird abgeschleppt" zu versehen und verbotswidrig geparkte Fahrzeuge (sogenannte Dauerparker) engmaschiger zu kontrollieren bzw. abschleppen zu lassen. Begründung: Vor der Kita in der Hafenstraße befinden sich vier Stellplätze auf dem Seitenstreifen mit dem Verkehrszeichen VZ 286-10 "eingeschränktes Halteverbot" mit dem Zusatzschild "Mo-Fr 7-17 Uhr auf dem Seitenstreifen". Die Parkplätze sind für Eltern gedacht, die ihre Kinder zur Kita bringen und abholen und dort nur kurzzeitig parken. Nach Beobachtung von Anwohnenden werden die Stellplätze jedoch häufig von Handwerkerfahrzeugen mit Sondergenehmigung oder Dauerparkern belegt, weshalb Eltern ihre Pkw teilweise auf dem Radweg abstellen. Das wiederum gefährdet alle Verkehrsteilnehmenden. Foto: Yvonne Bertrams Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 52 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Teilstück Gutleutstraße für Pkw-Verkehr sperren

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 700 entstanden aus Vorlage: OF 152/1 vom 23.08.2021 Betreff: Teilstück Gutleutstraße für Pkw-Verkehr sperren Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn entlang der südlichen Seite der Zufahrt zum Theatertunnel zwischen Mainluststraße und Untermainanlage für den motorisierten Verkehr sperren zu lassen. Die Zufahrt für Lieferverkehr und Anwohnende ist über die Untermainanlage zu gewährleisten. Zugleich soll eine Möglichkeit zum Linksabbiegen aus der Mainluststraße in die Gutleutstraße geschaffen werden, um Umwegverkehre zu vermeiden und eine Abflussmöglichkeit für den Verkehr bei gesperrtem Tunnel zu schaffen. Begründung: Dieses Straßen-Teilstück wird praktisch nur genutzt, um am Ende der Tunnelzufahrt zu wenden und in die Gutleutstraße in Richtung Baseler Platz zu gelangen. Die meisten dort angetroffenen Fahrzeuge werden von Ortsunkundigen gesteuert, die sich verfahren haben, oder werden von Posern genutzt. Das Straßenteilstück stellt einen Außengastronomiestandort dar, dessen Kundinnen und Kunden von den unmittelbar daran vorbeifahrenden Fahrzeugen belästigt und gefährdet werden. Zudem ist derzeit wegen einer Baustelle der Fußweg zwischen Willy-Brandt-Platz und Mainluststraße auf dieser Straßenseite gesperrt, die Pkw-Zufahrt aber weiterhin erlaubt, was zu gefährlichen Begegnungen zwischen Pkw und zu Fuß Gehenden führt. Visualisierung: Alexander Mitsch (Luftbild Geoportal Frankfurt) Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 51 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1675 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 611 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Bordsteinabsenkung in der Gutleutstraße

07.09.2021 · Aktualisiert: 28.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 698 entstanden aus Vorlage: OF 150/1 vom 23.08.2021 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Bordsteinabsenkung in der Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Gutleutstraße im Bereich der Fußgängerinnen- und Fußgänger furt und Bushaltestelle zwischen Am Elektrizitätswerk und Camberger Straße auf beiden Fahrbahnseiten den Bordstein abzusenken, um Radfahrenden, zu Fuß Gehenden und mobilitätseingeschränkten Menschen die Überquerung der Straße zu erleichtern. Begründung: Da der Magistrat hartnäckig eine Ampelanlage an der genannten Stelle verweigert, sollen wenigstens die Barrieren in Form der Bordsteine fallen. Außerdem queren an dieser Stelle sehr viele Radfahrende aus dem Westhafen und aus Niederrad diesen Straßenabschnitt in Richtung Gutleut und Gallus. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2234 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1485

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 1 hier: Theatertunnel-Brüstung begrünen

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 670 entstanden aus Vorlage: OF 111/1 vom 23.08.2021 Betreff: Klimaschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 1 hier: Theatertunnel-Brüstung begrünen Der Magistrat wird gebeten, die Brüstung entlang der südlichen Seite der Zufahrt zum Theatertunnel auf einem circa 50 Meter langen Teilstück mit einer Rankbegrünung bepflanzen zu lassen, um einen Sicht- und Schallschutz für den Gastronomiestandort und die Anwohnenden zu schaffen. Begründung: Der Gastronomiestandort in der Gutleutstraße entlang der Theatertunnelrampe hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt und ergänzt das fehlende Angebot auf dem Willy-Brandt-Platz. Den dort befindlichen Straßenbereich befahren lediglich noch Ortsunkundige und die Außengastronomie wird gut angenommen. Der Pkw- und Lkw-Verkehr durch den Theatertunnel ist jedoch nach wie vor hoch, laut und stinkt. Eine Rankbegrünung entlang der Brüstung schafft einen Sichtschutz und ein wenig Linderung gegen Lärm und Abgase. Die Pflanztröge werden entlang der Brüstung aufgestellt und mit dem Boden bzw. der Brüstung sicher verbunden. Schnell wachsende Rankgewächse wie z. B. Wilder Wein klettern an winddurchlässigen Spalieren hoch und bilden vor allem von Frühjahr bis Herbst eine blickdichte und insektenfreundliche Blätterwand. Gutleutstraße/Zufahrt Theatertunnel mit Blickrichtung Willy-Brandt-Platz Fotos: Alexander Mitsch . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 37 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sachstand: Sanierung und Radwege Camberger Brücke?

07.09.2021 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 685 entstanden aus Vorlage: OF 136/1 vom 18.06.2021 Betreff: Sachstand: Sanierung und Radwege Camberger Brücke? Vorgang: OM 2994/18 OBR 1; ST 1281/18 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu berichten, wann nun die Sanierung der nördlichen beiden Brückenbauwerke und der Straßenrampe zur Galluswarte vorgesehen ist (laut Stellungnahme ST 1281 frühestens in 2020...?); 2. auf der gesamten Länge der Camberger Brücke eine ordentliche Markierung des Radweges anzulegen und im zu sanierenden Teil zumindest die Piktogramme zu erneuern. Begründung: Die südlichen drei Brückenbauwerke in der Camberger Straße sowie die südliche Rampe hinunter in die Gutleutstraße wurden bereits saniert, der restliche Teil verzögert sich, laut der Stellungnahme ST 1281 wegen Absprachen mit der Bahn. Doch wollen Pendler, die die Camberger Brücke mit Autos, Fahrrädern, zu Fuß etc. benutzen, zu Recht wissen, wie es weitergeht und - wenn auch nur provisorisch - eine klare Abgrenzung bzw. Markierung der Räume für die einzelnen Verkehrsteilnehmer. Entsprechende Piktogramme sind teilweise abgenutzt oder werden von anderen Markierungen, welche während der Bauarbeiten vorgenommen wurden, verdeckt. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2994 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1281 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2237 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufenthaltsqualität in der Zanderstraße/Ecke Gutleutstraße erhöhen

29.06.2021 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 410 entstanden aus Vorlage: OF 97/1 vom 08.06.2021 Betreff: Aufenthaltsqualität in der Zanderstraße/Ecke Gutleutstraße erhöhen Der breite Gehwegbereich vor dem Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung in der Zanderstraße/Ecke Gutleutstraße soll Schatten spendende Bäume, Bänke und Abfallbehälter erhalten, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Außerdem soll die stark verschmutzte Fassade des Gebäudes gereinigt werden, um das Gesamtbild aufzuwerten. Begründung: In diesem Bereich der Zanderstraße fehlen Bäume und eine adäquate Stadtmöblierung trotz einer benachbarten Bushaltestelle und einer hohen Zu-Fuß-Gehenden-Frequenz. Insbesondere die Nebenstraßen der Gutleutstraße übernehmen eine Zubringerfunktion für zu Fuß Gehende vom Westhafen zur Buslinie 37. Die Menschen im Gutleutviertel wünschen sich außerdem eine gestalterische Aufwertung von Straßen, Plätzen und Gebäuden sowie die Verbesserung der Sauberkeit im Gutleutviertel. Fotos: Geoportal Frankfurt/Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1818 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 861 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllbehältnisse für Pizzakartons an öffentlichen Plätzen

29.06.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 414 entstanden aus Vorlage: OF 103/1 vom 09.06.2021 Betreff: Müllbehältnisse für Pizzakartons an öffentlichen Plätzen Der Magistrat wird gebeten, Müllbehältnisse für Pizzakartons an öffentlichen Plätzen zu installieren bzw. in einem Pilotprojekt die Auswirkungen einer solchen Ergänzung für die bereits bestehenden Mülleimer zu testen. Für ein solches Pilotprojekt werden folgende Standorte vorgeschlagen: 1. Tel-Aviv-Platz sowie der angrenzende Europagarten und Gleisfeldpark 2. Frankenallee (zwischen Krifteler Straße und Hufnagelstraße) 3. Spielplatz Schönstraße 4. Westhafen (Bachforellenweg und Karpfenweg) Begründung: Das Müllproblem im Ortsbezirk 1 nimmt stetig zu und wird mit steigenden Temperaturen immer mehr zur Belastung von Umwelt und Bürgern. Grund hierfür ist neben der dünnen Verteilung von Mülleimern auch fehlendes Fassungsvermögen der bestehenden Mülleimer. Gerade Pizzakartons passen nicht hinein oder verstopfen in ineffizienter Weise die vorhandenen Mülleimer. Diesem Problem kann man entgegenwirken, indem man die vorhandenen Mülleimer durch quaderförmige Pizzaständer (diese funktionieren ganz ohne Tüte) ergänzt oder flächendeckend die bereits in Frankfurt vorhandenen "Müllgaragen" aufstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1886 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abfluss kohlehaltiger Abwässer vom Heizkraftwerk West auf die Gutleutstraße verhindern

29.06.2021 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 409 entstanden aus Vorlage: OF 96/1 vom 08.06.2021 Betreff: Abfluss kohlehaltiger Abwässer vom Heizkraftwerk West auf die Gutleutstraße verhindern Bei Starkregen bilden sich auf dem Betriebsgrundstück Gutleutstraße 222 der Mainova regelmäßig breite, schwarze, steinkohlehaltige Abwasserfluten, die sich über das abschüssige Gelände und den Geh- und Radweg auf die Gutleutstraße ergießen und diese unter Wasser setzen, bevor sie in die Kanalisation strömen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür zu sorgen, dass keine kohlehaltigen oder gefährdenden Substanzen vom Betriebsgelände der Mainova abfließen und Substanzen dort sachgerecht und vorschriftsgemäß gelagert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1748 Aktenzeichen: 91 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere zwei Picknickbänke für den Rottweiler Platz

29.06.2021 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 379 entstanden aus Vorlage: OF 6/1 vom 13.04.2021 Betreff: Weitere zwei Picknickbänke für den Rottweiler Platz Der Magistrat wird gebeten, am Rottweiler Platz zwei weitere Picknickbänke aufzustellen. Die genauen Standorte sollen bei einer gemeinsamen Begehung mit dem Grünflächenamt festgelegt werden. Begründung: Die beiden bereits dort aufgestellten Picknickbänke erfreuen sich großer Beliebtheit und sind vor allem abends und an Wochenenden durch Nachbarn und Familien voll besetzt. Viele kleine und große Nutzerinnen bzw. Nutzer des Spielplatzes haben den Wunsch nach weiteren Picknickbänken geäußert. Foto: Anna Warnke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1817 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünphase für zu Fuß Gehende an der LSA Gutleutstraße/Moselstraße verdoppeln

29.06.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 390 entstanden aus Vorlage: OF 74/1 vom 08.06.2021 Betreff: Grünphase für zu Fuß Gehende an der LSA Gutleutstraße/Moselstraße verdoppeln Der Magistrat wird gebeten, die sehr kurze Grünphase für zu Fuß G ehende (unter sechs Sekunden) an der LSA Gutleutstraße/Moselstraße mindestens zu verdoppeln und für eine angemessene Räumzeit zu sorgen, um allen Menschen die Überquerung der Straße gefahrlos zu ermöglichen, insbesondere älteren und mobilitätseingeschränkten Personen und Eltern mit Kinderwagen. Begründung: Die Grünphase zur Querung der Gutleutstraße (Kreuzung Moselstraße) beträgt für zu Fuß Gehende werktags sage und schreibe nur 5,67 Sekunden. Im normalen Schritttempo ist es kaum möglich, in dieser Zeit die jeweils andere Straßenseite zu erreichen. Wie sollen Menschen, die nicht gut zu Fuß sind, das schaffen? Die Grünphase für Pkw hingegen beträgt 17,68 Sekunden (also mehr als dreimal so lange). Fotos: Petra Thomsen; Karte: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2053 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

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