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Vorlagen
Aufstellen einer weiteren Bank am Weg westlich der A661 in den nördlichen Feldern von Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7406 entstanden aus Vorlage: OF 1463/5 vom 18.08.2025 Betreff: Aufstellen einer weiteren Bank am Weg westlich der A661 in den nördlichen Feldern von Oberrad Der Magistrat wird gebeten, am Weg westlich der A661 zwischen Offenbacher Landstraße und Bahndamm eine weitere Parkbank aufstellen zu lassen. Begründung: Am westlich der A661 zwischen Offenbacher Landstraße und Bahndamm befindlichen Weg steht eine Parkbank. Sie ist vor allem bei gutem Wetter ständig besetzt und es bedarf einer weiteren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Verkehrsberuhigung in der Balduinstraße - Maßnahmen zur Durchsetzung von Tempo 30
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7405 entstanden aus Vorlage: OF 1445/5 vom 27.05.2025 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Balduinstraße - Maßnahmen zur Durchsetzung von Tempo 30 Der Magistrat wird gebeten, in der Balduinstraße in Oberrad wirksame Maßnahmen zur Durchsetzung der Tempo-30-Zone zu ergreifen. Insbesondere wird gebeten, zu folgenden Punkten zu prüfen und zu berichten: 1. Installation einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage (Blitzer) oder häufiger Einsatz einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachung durch das Straßenverkehrsamt; 2. Aufstellen eines Dialog-Displays ("Sie fahren ... km/h") zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden. Begründung: In der Balduinstraße wird, trotz bestehender Tempo-30-Regelung, regelmäßig deutlich zu schnell gefahren. Dies wird sich noch verschlimmern, wenn die Gruneliusschule in die Offenbacher Landstraße umgezogen ist. Bei Verkehrsmessungen wurden innerhalb kürzester Zeit zahlreiche Überschreitungen festgestellt. Die aktuelle Situation stellt eine Gefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger als auch für Anwohnerinnen und Anwohner dar, insbesondere im abschüssigen Bereich der Straße. Die bisherigen Maßnahmen sind unzureichend und müssen durch effektive Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ergänzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Fahrradampeln in der Offenbacher Landstraße installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7222 entstanden aus Vorlage: OF 1458/5 vom 04.06.2025 Betreff: Fahrradampeln in der Offenbacher Landstraße installieren Der Magistrat wird gebeten, in der Offenbacher Landstraße an der Straßenbahnhaltestelle "Lettigkautweg" und an der S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg" stadteinwärts jeweils an den Fußgängerampeln zusätzlich Fahrradampeln zu installieren, e benfalls an der Straßenbahnhaltestelle "Lettigkautweg" an der Lichtzeichenanlage in Richtung Oberrad. Begründung: Oben genannte Stellen sind stark frequentierte, durch Schülerinnen und Schüler genutzte Überwege. Leider ist es an der Tagesordnung, dass Radfahrer die Lichtzeichenanlage ignorieren, wenn diese Rot anzeigt. Um hier mehr Aufmerksamkeit bei Radfahrerinnen und Radfahrern zu erzeugen, wäre es sinnvoll, an den jeweiligen Fußgängerampeln, wie bereits geschehen an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Wehrstraße in Oberrad, in geeigneter Höhe Fahrradampeln zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nutzung des Geländes nördlich der Offenbacher Landstraße neben der S-Bahn-Haltestelle „Mühlberg“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7223 entstanden aus Vorlage: OF 1459/5 vom 05.06.2025 Betreff: Nutzung des Geländes nördlich der Offenbacher Landstraße neben der S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine allgemeine Nutzung des Geländes unmittelbar neben der S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg" nördlich der Offenbacher Landstraße, beispielsweise als Bolzplatz oder Tischtennisplatz möglich ist. Begründung: Der obige Bereich ist momentan verwahrlost. Offensichtlich bestand früher dort ein Bolzplatz. Eine verwahrloste Tischtennisplatte ist noch vorhanden. Es wäre sinnvoll, dieses Gelände für Freizeitaktivitäten zu nutzen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1740 Beratung im Ortsbeirat: 5
Reaktivierung des Blitzerstandortes vor der Philosophisch-Theologischen Hochschule (PTH) St. Georgen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7008 entstanden aus Vorlage: OF 1403/5 vom 05.05.2025 Betreff: Reaktivierung des Blitzerstandortes vor der Philosophisch-Theologischen Hochschule (PTH) St. Georgen Der Magistrat wird gebeten, den Blitzerstandort vor der PTH St. Georgen zu reaktivieren und an dem Standort einen 360-Grad-Blitzer zu installieren. Begründung: Leider kommt es auf der Offenbacher Landstraße immer wieder zu Geschwindigkeitsübertretungen. Gegenüber der PTH St. Georgen soll in naher Zukunft die Gruneliusschule ausgelagert werden. Da gerade das an diesen Auslagerungsstandort angrenzende Grundstück an einem geraden Abschnitt der Offenbacher Landstraße liegt, ist hier mit Geschwindigkeitsübertretungen zu rechnen. Der Ortsbeirat hält es daher gerade zum jetzigen Zeitpunkt für gegeben, den Blitzerstandort vor der PTH St. Georgen zu reaktivieren und an dem Standort einen 360-Grad-Blitzer zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1637
Verkehrsgefährdende Situationen durch Raserei in der Offenbacher Landstraße unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7018 entstanden aus Vorlage: OF 1414/5 vom 28.04.2025 Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen durch Raserei in der Offenbacher Landstraße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um zu verhindern, dass in der Offenbacher Landstraße im Bereich Kreuzung Breulsweg bis Einmündung Balduinstraße weiterhin mit massiv überhöhter Geschwindigkeit gefahren werden kann. Die Offenbacher Landstraße an oben genannter Stelle verleitet viele Autofahrer zum Rasen. Trauriger Höhepunkt ist der Unfall am Morgen des 27. April 2025, bei dem eine junge Frau ihr Leben verlor. Da an der Kreuzung Breulsweg/Offenbacher Landstraße sich auch die Kita Grüne Soße befindet, ist hier Eile geboten. Begründung: Des Öfteren kommt es in dem oben genannten Bereich zum Teil zu verheerenden Unfällen. Die Straße verleitet offensichtlich einige Autofahrer dazu, diese als Rennstrecke zu nutzen. Da die Straße mit einer leichten Linkskurve und Straßenbahnschienen in der Mitte einhergeht, wird sie offensichtlich immer wieder unterschätzt. Es scheint selbst der Blitzer an der Kreuzung Lettigkautweg/Offenbacher Landstraße nicht abzuschrecken. Eine Beschilderung mit Warnhinweisen und Leitplanken könnten Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1642
Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof „Zum Hirsch“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7025 entstanden aus Vorlage: OF 1423/5 vom 05.05.2025 Betreff: Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof "Zum Hirsch" Der Magistrat wird gebeten, mit dem Eigentümer der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 289, 60599 Frankfurt am Main - ehemaliger Gasthof "Zum Hirsch" -, in Kontakt zu treten, um zu erörtern, 1. welche Maßnahmen seitens des Eigentümers umgesetzt worden sind, um einem eventuellen Verfall des Gebäudes vorzubeugen; 2. welche Maßnahmen a) kurzfristig b) mittelfristig c) langfristig geplant sind, um das Gebäude wieder einer Nutzung zuzuführen. Begründung: Die Liegenschaft des ehemaligen Gasthofs "Zum Hirsch" steht immer noch leer und es wird derzeit auch nicht der Anschein erweckt, dass sich an dem Zustand etwas ändern soll. Der Leerstand ist der Gebäudesubstanz sicherlich nicht zuträglich, daher ist es wünschenswert zu wissen, welche Maßnahmen seitens des Eigentümers umgesetzt worden sind, um einem eventuellen Verfall des Gebäudes vorzubeugen. Es wäre ein Verlust für den Stadtteil Oberrad, wenn das Gebäude dem Verfall preisgegeben wäre. Darüber hinaus ist es auch wünschenswert, dass das Gebäude wieder einer Nutzung zugeführt werden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1399
Illegales Parken auf dem Bürgersteig und Radweg während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei unterbinden
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2025, OF 1415/5 Betreff: Illegales Parken auf dem Bürgersteig und Radweg während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle das Ordnungsamt anweisen, konsequent gegen Falschparker während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei Offenbacher Landstraße 190 vorzugehen, die illegal auf Fuß- und Radwegen parken. Begründung: Regelmäßig kommt es während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei zu massiven Parkverstößen auf der Offenbacher Landstraße (siehe Foto). Diese gefährden insbesondere den Radverkehr, da dieser zum Teil bis auf die Straßenbahnschienen ausweichen muss. Der Veranstalter muss seine Gäste dringendst darauf hinweisen, dass auf dem Gelände oder in der Nähe keine Parkplätze zur Verfügung stehen. Es besteht jedoch eine gute Anbindung mit dem ÖPNV durch die Straßenbahn Linie 16 Haltestelle Lettigkautweg und die S-Bahnhaltestelle Mühlberg für auswärtige Besucher. Ebenfalls ist der Ort gut mit dem Fahrrad zu erreichen. Foto (c) Oliver Kimpel Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1415/5 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenKurzzeitparkplätze vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 365 einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6861 entstanden aus Vorlage: OF 1372/5 vom 25.03.2025 Betreff: Kurzzeitparkplätze vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 365 einrichten Der Magistrat wird gebeten, zwei bestehende Parkplätze vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 365 von Montag bis Samstag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Kurzzeitparkplätze umzuwidmen. Begründung: Mit der Schließung der Anna-Apotheke verbleibt in Oberrad nur noch eine Apotheke, da auch die Hortus-Apotheke bereits seit Längerem geschlossen ist. Die Brunnen-Apotheke wird künftig ihren neuen Standort in der Offenbacher Landstraße 365 beziehen. Um den Kundinnen und Kunden, insbesondere älteren Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, den Zugang zu erleichtern, ist die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen erforderlich. Die Umwidmung bestehender Parkplätze zu Kurzzeitparkplätzen verursacht keine zusätzlichen Stellplatzverluste, sondern optimiert lediglich die Nutzung der vorhandenen Flächen. Durch diese Maßnahme wird ein regelmäßiger Nutzerwechsel gewährleistet, der den schnellen und unkomplizierten Zugang zur Apotheke ermöglicht. Die Einführung der Kurzzeitparkplätze trägt maßgeblich zur Sicherung der wohnortnahen medizinischen Versorgung sowie zur Entlastung der umliegenden Verkehrsflächen bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1491 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erneuerung von Abfalleimern im Stadtteil Oberrad hier: 1. Verbindungsweg zwischen Georg-Treser-Straße und Hansenweg 2. Areal zwischen Georg-Treser-Straße und Balduinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6857 entstanden aus Vorlage: OF 1368/5 vom 02.04.2025 Betreff: Erneuerung von Abfalleimern im Stadtteil Oberrad hier: 1. Verbindungsweg zwischen Georg-Treser-Straße und Hansenweg 2. Areal zwischen Georg-Treser-Straße und Balduinstraße Der Magistrat wird gebeten, die an den Sitzbänken befindlichen Abfalleimer 1. entlang des Verbindungsweges zwischen Georg-Treser-Straße und Hansenweg und 2. auf dem Areal, das von der Georg-Treser-Straße und der Balduinstraße eingeschlossen wird, durch größere ersetzen zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die an den Sitzbänken befindlichen Abfalleimer entlang des Verbindungsweges zwischen Georg-Treser-Straße und Hansenweg und auf dem Areal, das von der Georg-Treser-Straße und der Balduinstraße eingeschlossen wird, häufig voll sind und die Abfälle dann neben den Abfalleimern liegen. Diesem Problem kann durch das Ersetzen der bisherigen Abfalleimer durch größere begegnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1259
Erneuerung des Zusatzschildes zum absoluten Halteverbot gegenüber der Liegenschaft Hansenweg 57
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6860 entstanden aus Vorlage: OF 1371/5 vom 02.04.2025 Betreff: Erneuerung des Zusatzschildes zum absoluten Halteverbot gegenüber der Liegenschaft Hansenweg 57 Der Magistrat wird gebeten, das Zusatzschild mit der zeitlichen Begrenzung des absoluten Halteverbotes von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu erneuern. Begründung: Das absolute Halteverbot gegenüber der Liegenschaft Hansenweg 57 ist mittels Zusatzschild auf die Zeit von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt. Leider sind beide Zusatzschilder nicht mehr lesbar. Der Ortsbeirat bittet um Erneuerung derselben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1374
Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6703 entstanden aus Vorlage: OF 1346/5 vom 01.03.2025 Betreff: Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz Spatzengasse aufzuwerten, indem 1. der Spielplatz Spatzengasse a) an der nördlichen Grenze zur Festwiese "Villa Bonn" auf dem bestehenden Mäuerchen einen Ballfangzaun, b) an der östlichen Grenze zu den Liegenschaften im Hansenweg einen Zaun und c) an der südlichen Grenze zu den Liegenschaften in der Offenbacher Landstraße einen Zaun erhält; 2. das Gelände zum Basketballspielen auf dem Spielplatz Spatzengasse a) einen zweiten niedrigeren Basketballkorb und b) einen Bodenbelag aus Fallschutzmatten erhält; 3. die Geräte eine Überarbeitung der Oberflächen erfahren; 4. der Rindenmulch aufgefüllt wird; 5. die Hütte neu gestrichen wird; 6. das Baumhaus a) im Inneren Sitzbänke erhält und b) als Sandspielpodest weiterentwickelt wird; 7. Wipptiere ergänzt werden; 8. die Tischtennisplatte in Richtung Norden versetzt wird; 9. das Häuschen a) zusätzliche Bänke erhält und b) durch Spielgeräte ergänzt wird; 10. die Bänke im südwestlichen Teil durch drei bis vier Bank-Tisch-Kombinationen ersetzt werden; 11. der Mast des Holzschiffes durch Kletterstangen und Taue ergänzt wird. Begründung: Eltern haben sich an den Ortsbeirat gewandt und um eine Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse gebeten. In Gesprächen mit Eltern und pädagogischen Einrichtungen sind die im Tenor genannten Punkte erörtert und für gut befunden worden. Da nicht alle Familien im Stadtteil Oberrad über einen eigenen Garten mit entsprechenden Spielmöglichkeiten für ihre Kinder verfügen, hält der Ortsbeirat die Punkte für umsetzenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1634 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Prüfung einer Genehmigung zur Errichtung eines weiteren Bolz- und Basketballplatzes in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6705 entstanden aus Vorlage: OF 1348/5 vom 01.03.2025 Betreff: Prüfung einer Genehmigung zur Errichtung eines weiteren Bolz- und Basketballplatzes in Oberrad Vorgang: OM 4676/23 OBR 5; ST 319/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet der Zone 1 eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden kann, um einen weiteren Bolz- und Basketballplatz in Oberrad zu errichten. Des Weiteren ist zu prüfen und zu berichten , ob es möglich ist, den Bolzplatz einzukästeln, um die Lärmbelästigung von der Autobahn einzudämmen. Begründung: Im Stadtteil Oberrad gibt es derzeit Bolzplätze in der Spatzengasse und im Waldspielpark Scheerwald. Die Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 319, ergab, dass eine Fläche im Bereich der A 661 (Flurstücke 27/1, 27/2, 36/1 und 35/1) für einen weiteren Bolz- und Basketballplatz geeignet wäre, sofern eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden kann. Die genannten Flurstücke befinden sich in der Liegenschaftsverwaltung des Grünflächenamtes. Angesichts des Bedarfs an zusätzlichen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Oberrad wird der Magistrat gebeten, die Möglichkeiten zur Realisierung des Projekts zu prüfen und entsprechend zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4676 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 319 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1567 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gepflasterte Abwasserrinne in der Straße Am Mühlkanal kontrollieren und zum Teil erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6599 entstanden aus Vorlage: OF 1324/5 vom 06.02.2025 Betreff: Gepflasterte Abwasserrinne in der Straße Am Mühlkanal kontrollieren und zum Teil erneuern Der Magistrat wird gebeten, die gepflasterte Abwasserrinne in der Straße Am Mühlkanal zu kontrollieren und die defekten Bereiche schnellstmöglich zu erneuern. Begründung: In der Straße Am Mühlkanal verläuft eine Abwasserrinne, die aufgrund von Erosion und Verkehrsbelastung defekt ist. Für Radfahrer sowie Fußgänger kann dies zu Problemen führen, da die Pflastersteine zum Teil sehr zerklüftet sind. Hauptsächlich sind diese am Treppenabgang zur Offenbacher Landstraße (gegenüber Hausnummer 20) und vor dem Haus Am Mühlkanal 23 defekt. Durch starken Frost werden diese Steine noch mehr zerbrechen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist daher eine Kontrolle und Ausbesserung der defekten Stellen unerlässlich. Foto (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt - Treppenabgang gegenüber Am Mühlkanal 20 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 733 Aktenzeichen: 66-0
Sanierung des Spielplatzes Spatzengasse und des Bolzplatzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1332/5 Betreff: Sanierung des Spielplatzes Spatzengasse und des Bolzplatzes Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine Sanierung des Spielplatzes "Spielplatz Spatzengasse" (Villa-Bonn-Spielplatzes) und insbesondere des dazugehörigen Bolzplatzes zu veranlassen. Dabei soll der Bolzplatz so gestaltet werden, dass er ganzjährig nutzbar ist. Zudem soll der verdichtete Boden aufbereitet werden, um eine bessere Drainage zu ermöglichen und die regelmäßige Bildung von Pfützen zu verhindern. Die Überflutungen beeinträchtigen nicht nur die Spielfläche, sondern auch den Baumbestand, der durch die ständige Staunässe geschädigt wird. Ziel ist es, sowohl die Bespielbarkeit als auch die ökologische Verträglichkeit des Platzes zu verbessern. Begründung: Der Spielplatz "Spielplatz Spatzengasse" ist ein zentraler Treffpunkt für Kinder und Familien in Oberrad. Er wird nicht nur von den Anwohner-Kinder, sondern auch von umliegenden Kindertageseinrichtungen genutzt. Insbesondere der Bolzplatz befindet sich jedoch in einem schlechten Zustand. Die sandige und unebene Fläche schränkt die Nutzung erheblich ein und stellt ein Hindernis für sicheres Spielen dar. Darüber hinaus sorgt die starke Verdichtung des Bodens für erhebliche Probleme bei Regen: Große Pfützen entstehen, die den Bolzplatz und Teile des Spielplatzes unbenutzbar machen. Die entstehende Staunässe gefährdet zudem den Baumbestand, der für das Mikroklima des Spielplatzes und die Aufenthaltsqualität wichtig ist. Um eine nachhaltige Nutzung zu gewährleisten und den Kindern eine sichere und attraktive Spielfläche zu bieten, ist eine umfassende Erneuerung erforderlich. Dabei sollten sowohl die Beschaffenheit des Bolzplatzes als auch die Wasserableitung verbessert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1332/5 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRunder Tisch für die Alte Seilerei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6433 entstanden aus Vorlage: OF 1299/5 vom 15.12.2024 Betreff: Runder Tisch für die Alte Seilerei Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Runden Tisch zur Zukunft der Kulturstätte Alte Seilerei mit allen relevanten städtischen Akteuren (Kulturamt, Bauamt, Beteiligungsmanagement, Magistratsmitglieder, Mitgliedern des Ortsbeirat s 5 und Stadtverordnetenversammlung) und Vertreterinnen und Vertretern der Alten Seilerei zeitnah einzurichten. Begründung: Die Alte Seilerei an der Offenbacher Landstraße hat sich in den letzten Jahren zu einem vielgenutzten Ausstellungsort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk entwickelt. Erklärtes Ziel des Vereins ist zudem die Bereitstellung von kostenfreien Räumen für Vereine und Initiativen aus den Stadtteilen. Das derzeitige Konzept ist ohne dauerhafte städtische Zuschüsse nicht überlebensfähig und strukturell defizitär. Um Handlungsspielräume auszuloten und die Kulturstätte dauerhaft zu etablieren, sollte ein Runder Tisch mit allen städtischen Akteuren (Kulturamt, Bauamt, Beteiligungsmanagement, Magistratsmitgliedern, Mitgliedern des Ortsbeirats 5 und der Stadtverordnetenversammlung) zeitnah eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Installation einer Ampel auf der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichstraße)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6096 entstanden aus Vorlage: OF 1190/5 vom 21.08.2024 Betreff: Installation einer Ampel auf der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichstraße) Vorgang: V 60/21 OBR 5, ST 1909/21 Der Magistrat wird gebeten, die in der ST 1909 in Aussicht gestellte Ampel an der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichtstraße) umzusetzen und alle notwendigen Schritte zur Einrichtung einer ortsfesten Ampel einzuleiten. Die Maßnahme ist erst nach Abschluss der Baumaßnahmen im Bereich Lokalbahnhof/Textorstraße und Offenbacher Landstraße/Mörfelder Landstraße umzusetzen. Begründung: Während der Bauarbeiten auf der Darmstädter Landstraße gab es an dieser Stelle eine Möglichkeit, die Straße sicher zu überqueren. Diese Querungsmöglichkeit ist seit dem Abschluss der Bauarbeiten nicht mehr vorhanden, was zu erheblichen Unannehmlichkeiten für Fußgänger führt. Auch Nutzer der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof" müssen nun weite Umwege in Kauf nehmen, um die Darmstädter Landstraße zu überqueren, da die bestehenden Querungsmöglichkeiten weit von der S-Bahn-Station entfernt liegen. In der Stellungnahme des Magistrats hat der Magistrat festgestellt, dass signaltechnisch keine Bedenken gegen den Ausbau der mobilen Fußgängerquerung zur ortsfesten Ampel bestehen, jedoch wurde bislang noch kein konkreter Zeitrahmen für die Realisierung genannt. Dies sollte nun zeitnah geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 60 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1909 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 367 Beratung im Ortsbeirat: 5
Verkehrsberuhigung und Einhaltung von Tempo 30 in der Balduinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6120 entstanden aus Vorlage: OF 1243/5 vom 17.10.2024 Betreff: Verkehrsberuhigung und Einhaltung von Tempo 30 in der Balduinstraße Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Tempo-30-Zone in der Balduinstraße zu ergreifen. Als erste Ad-hoc-Maßnahmen sollen das abgenutzte Tempo-30-Piktogramm auf der Straße erneuert und das derzeitige Tempo-30-Schild von der rechten Seite der Offenbacher Landstraße weiter in die Balduinstraße versetzt werden, um die Sichtbarkeit zu erhöhen. Begründung: Die Balduinstraße ist seit drei Jahren als Tempo-30-Zone ausgewiesen, jedoch wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung von vielen Verkehrsteilnehmern nicht eingehalten. Insbesondere am Vormittag und am Abend wird die Straße häufig mit bis zu 50 km/h durchfahren. Da immer mehr Familien in die Balduinstraße und die umliegenden Gebiete ziehen und sich in unmittelbarer Nähe ein Kinderhort befindet, zu dem viele Kinder zu Fuß unterwegs sind, entsteht eine zunehmende Gefährdungssituation, und mit dem möglichen Umzug der Gruneliusschule in die Nähe der Balduinstraße wird die Problematik zusätzlich verschärft und stellt ein erhöhtes Risiko für die Sicherheit der Kinder dar. Es wird daher gebeten, Maßnahmen zu prüfen und zu ergreifen, um die Verkehrssicherheit in der Balduinstraße zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 369 Beratung im Ortsbeirat: 5
Ersatz-Gleichrichter der Mainova in der östlichen Offenbacher Landstraße entfernen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1244/5 Betreff: Ersatz-Gleichrichter der Mainova in der östlichen Offenbacher Landstraße entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit der Mainova in Kontakt zu treten, um den nicht mehr benötigten Ersatz-Gleichrichter in der östlichen Offenbacher Landstraße, der zwischen der Hausnummer 482 und dem Weg "Im Eichlehen" steht, aus dem öffentlichen Raum entfernen zu lassen. Begründung: Das Gerät steht seit geraumer Zeit im öffentlichen Raum, ohne dass es noch eine Relevanz hat. Der Gleichrichter sieht nicht sehr einladend aus, wird als Graffiti-Wand genutzt und er verhindert auch das Parken auf mindestens zwei Parkplätzen in diesem Bereich (siehe Fotos Antragsrückseite). Fotos (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 1244/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1244/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1244/5 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenGrünphase am Wendelsplatz für den Fahrzeugverkehr in westöstlicher Richtung verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5939 entstanden aus Vorlage: OF 1199/5 vom 28.08.2024 Betreff: Grünphase am Wendelsplatz für den Fahrzeugverkehr in westöstlicher Richtung verlängern Der Magistrat wird gebeten, am Wendelsplatz die Ampelphase für den Fahrzeugverkehr - aus Richtung Flughafen kommend und in Richtung Offenbach fahrend - signifikant zu verlängern, um Staus in der Mörfelder Landstraße Richtung Offenbacher Landstraße zu minimieren. Begründung: Da in der Offenbacher Landstraße in entgegengesetzter Richtung Rohrleitungsarbeiten durchgeführt werden, verengt sich die Fahrbahn derzeit am Wendelsplatz von zwei auf einen Fahrstreifen. Aktuell passieren maximal sechs bis sieben Fahrzeuge eine Grünphase. Die Folge ist ein Stau, der sich im abendlichen Berufsverkehr vom Wendelsplatz bis zur Querung Schweizer Straße zieht. Eine längere Grünphase könnte hier Abhilfe schaffen und Staus sowie damit einhergehende Emissionen reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 146 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5610 entstanden aus Vorlage: OF 1126/5 vom 21.05.2024 Betreff: Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8) Im Zuge der Planungen zur Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8) wurden inzwischen die Übergabepunkte zwischen den Kommunen und die Vorzugsvariante festgelegt. Der Ortsbeirat begrüßt, dass als Übergabepunkt zwischen Offenbach und Frankfurt die K 816 Frankfurter Straße/Offenbacher Landstraße festgestellt wurde. Der genaue Streckenverlauf auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt ist mit der Vorzugsvariante jedoch noch nicht festgelegt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Streckenverlauf zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis-Brücke nicht auf der Gerbermühlstraße und dem Deutschherrnufer zu planen, sondern die Streckenführung Im Bärengarten, Strahlenberger Weg, Länderweg und Seehofstraße zu verfolgen. Begründung: Zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis-Brücke gibt es schon eine Radverbindung direkt am Mainufer. Dort bestehende Konflikte zwischen dem Fuß- und Radverkehr sind unabhängig von der Planung der Radschnellverbindung durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Die erforderlichen Mindestbreiten und Sicherheitsabstände für die Radschnellverbindung auf der Gerbermühlstraße sind nur darstellbar, wenn die Fahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr auf eine Spur je Fahrtrichtung reduziert wird. Das erscheint wenig sinnvoll, wenn die B 43 zwischen Ignaz-Bubis-Brücke und Kaiserlei sonst vierspurig bleibt. Zudem wird die Beleuchtung nachts abgeschaltet. Die durchgängige Beleuchtung ist jedoch ein wichtiges Ausstattungsmerkmal der Direktverbindung. Die Straßen Im Bärengarten, Strahlenberger Weg und Länderweg sind wenig befahren, sodass die Radschnellverbindung dort konfliktarm geführt werden kann. Die Eisenbahnüberführung Seehofstraße wurde mit Millionenaufwand verbreitert und lässt nun die Errichtung einer ausreichend breiten Radverbindung zu. Dadurch hätten Teile der Sachsenhäuser und Oberräder Bevölkerung einen unmittelbaren Nutzen von der Radschnellverbindung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1807
Illegale Müllablagerung in Oberrad unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5620 entstanden aus Vorlage: OF 1143/5 vom 08.05.2024 Betreff: Illegale Müllablagerung in Oberrad unterbinden Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass über die Stabsstelle Sauberes Frankfurt und die FES verstärkt gegen die Verursacher von illegalen Müllablagerungen in Oberrad (u. a. Offenbacher Landstraße 555/559 und Parkplatz am Scheerwald) vorgegangen wird und auch für eine schnelle Entsorgung, z. B. durch regelmäßige Sichtkontrollen der betreffenden Bereiche, zu sorgen. Begründung: Leider nimmt die illegale Müllablagerung in Oberrad wieder zu. Speziell am Grundstück der Offenbacher Landstraße Nr. 555/559 und an angrenzenden Grundstücken werden große Mengen von Müll, Altkleidern, Möbel usw. einfach am Rand des Bürgersteigs abgestellt. Nach Entsorgung des illegalen Mülls wird dann innerhalb von ein paar Tagen erneut illegaler Müll abgestellt. Ein ähnliches Problem ist am Parkplatz am Scheerwald zu beobachten. Am Rande des Parkplatzes werden regelmäßig Altreifen sowie Farbeimer und illegaler Hausmüll entsorgt. Die Anwohner werden durch diese Müllablagerungen im hohen Maße belästigt bzw. der Stadtwald mit Schadstoffen belastet. Dieses rechtswidrige Verhalten ist konsequent zu sanktionieren. Daneben sind auch verstärkt Aufklärungsmaßnahmen durchzuführen, z. B. durch die Aufstellung von Schildern, dass Müll ablagern bei Strafe streng verboten ist. Darüber hinaus sollten solche wilden Müllablagerungen schnell lokalisiert und entsorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2024, ST 1606
Umrüstung von Gasleuchten im Goldbergweg
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.04.2024, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 1091/5 vom 05.04.2024 Betreff: Umrüstung von Gasleuchten im Goldbergweg Vorgang: B 73/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gasleuchten im Goldbergweg zwischen Hansenweg und Buchrainstraße durch LED-Leuchten zu ersetzen . Die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Gehwege muss sichergestellt werden. Begründung: Im Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 19.02.2024, B 73, zur Umrüstung von Gasleuchten ist der Goldbergweg nicht in die Übersichtstabelle mit aufgenommen worden. Die Beleuchtung in diesem Bereich ist völlig unzureichend. Die Gehwege bzw. die Hindernisse und eventuelle Stolperfallen sind bei dieser Beleuchtung kaum zu sehen und auch aus Umweltgründen ist eine schnellstmögliche Umrüstung auf moderne LED-Leuchten anzustreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1814 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4782, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Sanierung und Renovierung der Bauten und Volieren des Stadttaubenprojekts Frankfurt e. V.
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 876/2 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Sanierung und Renovierung der Bauten und Volieren des Stadttaubenprojekts Frankfurt e. V. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für die Sanierung und Renovierung der Bauten des Stadttaubenprojekts Frankfurt e.V. im Speckweg 2 einmalig 180.000 Euro für das Jahr 2024 in den Haushalt 2024/2025 einzustellen. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Doppelhaushaltsjahr erfolgt, einen Budgetübertrag zu ermöglichen. Begründung: Das Gelände des Stadttaubenprojekts Frankfurt e.V. im Speckweg 2 ist ein einzigartiges Biotop. Seltene Vögel, wie bspw. die sehr selten gewordene Türkentaube, als auch Reptilien, wie bspw. Mauereidechsen oder seltene Insekten, wie Schwebfliegenarten leben auf dem Gelände. Zudem werden auf dem Gelände rund 1.000 Tauben gehalten, die ansonsten auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt leben würden oder bei Tierärzt*innen untergebracht werden müssten. Das Land Hessen, städtische Institutionen, ehrenamtlichen Spender*innen und der Deutsche Tierschutzbund haben immer wieder Mittel für neue Volieren bereitgestellt. Mit rund 20 Volieren ist das Stadttaubenprojekt nun eine einzigartige Institution in ganz Deutschland und viele Städte beneiden die Stadt Frankfurt um diese Einrichtung. Die Finanzmittelknappheit der letzten Jahre hat dazu geführt, dass die Bauten nun in einem stark renovierungsbedürftigen Zustand sind. Der Deutsche Tierschutzbund wird einen neuen Container für die Quarantänestation spenden (siehe weißer Container in der Grafik anbei). Jedoch werden zusätzliche Mittel für folgende Maßnahmen benötigt: - Renovierung und teilweiser Neubau der Bauten für Büro, Lager und Geräte (gelbe Gebäude in der Grafik): ca. 100.000 Euro - Renovierung der Toilettenanlage (weißes Gebäude im Hintergrund der Grafik): ca. 50.000 Euro - Renovierung und teilweiser Neubau von 2-4 der rund 20 Volieren: ca. 20.000 Euro - Verdichtung des Bodens zum Schutz gegen Nagetiere: ca. 10.000 Euro Der Lebenshof wird regelmäßig von Schulklassen und Naturschutzgruppen besucht. Da der Großteil der Leistungen des Stadttaubenprojekts der Stadt Frankfurt zu Gute kommt und sie damit die Erledigung ihrer staatlichen Pflichtaufgaben nachweisen kann, sollte die Stadt Frankfurt auch maßgeblich die Renovierung unterstützen. Die Renovierung wird zu einem großen Teil, schätzungsweise 100.000 Euro, auch durch Ehrenamtliche in Eigenleistung durchgeführt, insbesondere im Bereich der Pflanzen und Nistplätze von wildlebenden Arten, als auch in Bezug auf die Planung. Es ist jedoch unabdingbar, bei den schweren Arbeiten auch auf professionelles Personal zurückzugreifen. Bild: Modellierung der Bauten (Quelle: Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V.) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 876/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD, FDP und Linke gegen GRÜNE, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Sanierung und Renovierung der Bauten und Volieren des Stadttaubenprojekts Frankfurt e. V.
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 684/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Sanierung und Renovierung der Bauten und Volieren des Stadttaubenprojekts Frankfurt e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung und Renovierung der Bauten des Stadttaubenprojekts Frankfurt e.V. im Speckweg 2 werden einmalig 180.000 Euro für das Jahr 2024 in den Haushalt 2024/2025 eingestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Doppelhaushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Begründung: Das Gelände des Stadttaubenprojekts Frankfurt e.V. im Speckweg 2 ist ein einzigartiges Biotop. Seltene Vögel, wie bspw. die sehr selten gewordene Türkentaube, als auch Reptilien, wie bspw. Mauereidechsen oder extrem seltene Insekten, wie seltene Schwebfliegenarten leben auf dem Gelände. Zudem werden auf dem Gelände rund 1.000 Tauben gehalten, die ansonsten auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt leben würden oder bei Tierärzten untergebracht werden müssten. Das Land Hessen, städtische Institutionen, ehrenamtlichen Spender und der Deutsche Tierschutzbund haben immer wieder Mittel für neue Volieren gegeben. Mit rund 20 Volieren ist das Stadttaubenprojekt nun eine einzigartige Institution in ganz Deutschland und viele Städte beneiden die Stadt Frankfurt um diese Einrichtung. Die Finanzmittelknappheit aufgrund bisher ausbleibender Kostendeckung für die laufenden Ausgaben hat jedoch dazu geführt, dass die Bauten nun erheblich renoviert werden müssen. Hierzu wird bereits durch den Deutschen Tierschutzbund ein neuer Container für die Quarantänestation gespendet (siehe weisser Container in der Grafik). Jedoch werden auch Mittel für folgende Maßnahmen benötigt: - Renovierung und teilweiser Neubau der Bauten für Büro, Lager und Geräte (gelbe Gebäude in der Grafik): 100.000 Euro - Renovierung der Toilettenanlage (weisses Gebäude im Hintergrund): 50.000 Euro - Renovierung und teilweiser Neubau von 2-4 der rund 20 Volieren: 20.000 Euro - Verdichtung des Bodens zum Schutz gegen Nagetiere: 10.000 Euro Der Lebenshof wird regelmäßig von Schulklassen und Naturschutzgruppen besucht. Aber auch die Ehrenamtlichen und Beschäftigten bedürfen natürlich eines gewissen Standards. Da der Großteil der Leistungen des Stadttaubenprojekts der Stadt Frankfurt zu Gute kommt und sie damit die Erledigung ihrer staatlichen Pflichtaufgaben nachweisen kann, sollte die Stadt Frankfurt auch maßgeblich die Renovierung unterstützen. Die Renovierung wird zu einem großen Teil, schätzungsweise 100.000 Euro, auch durch Ehrenamtliche in Eigenleistung geleistet, insbesondere im Bereich der Pflanzen und Nistplätze von wildlebenden Arten, als auch in Bezug auf die Planung. Es ist jedoch unabdingbar, bei den schweren Arbeiten auf professionelles Personal zurückzugreifen. Bild: Modellierung der Bauten (Quelle: Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V.) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 132 2024 Die Vorlage OF 684/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1064/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in Höhe von 20.000 € in den neuzubeschließenden Haushalt 2024/2025 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 165 2024 Die Vorlage OF 1064/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
Weiter lesenUmleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5188 entstanden aus Vorlage: OF 1026/5 vom 19.02.2024 Betreff: Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass Baustellen-Lkw nicht über den Lettigkautweg zur Baustelle am Henningerareal (ehemaliges Areal Konsul Schubert) fahren sollen. Der Anfahrtsweg soll stattdessen über den Hainer W eg und die Geleitsstraße erfolgen und die Anfahrt über den Wendelsweg in Richtung Hühnerweg zur Offenbacher Landstraße. Begründung: Im Bereich Wendelsweg 72 (ehemaliges Areal Konsul Schubert) werden aktuell Aushubarbeiten für den Bau weiterer Wohnhäuser durchgeführt. Der damit verbundene Lkw-Verkehr führt aktuell zu einem großen Teil an der Mühlbergschule im Lettigkautweg vorbei. Die Schülerinnen und Schüler sind so auf ihrem Schulweg noch größeren Gefahren ausgesetzt als ohnehin schon. Da der Lettigkautweg schmal ist, staut sich im Bereich Offenbacher Landstraße/Lettigkautweg der Verkehr des Öfteren am Tag mit einhergehendem Hupen, insbesondere im Bereich der Schule. Fotos (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1307 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5184 entstanden aus Vorlage: OF 1011/5 vom 06.02.2024 Betreff: Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die vom Verkehrsamt neu eingerichteten Halteverbotszonen in der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße in Richtung Innenstadt umgewidmet werden und Parken auch auf dem Bürgersteig in einer maximalen Breite von 30 Zentimetern erlaubt wird. Begründung: Um eine Beeinträchtigung und Störung der vorbeifahrenden Straßenbahnen in dem genannten Abschnitt durch falsch parkende Fahrzeuge zu vermeiden, ist es ausreichend, das Parken auf den Bürgersteigen auf einer Breite von 30 Zentimetern zu ermöglichen und die Parkflächen insbesondere auf der Straßenseite deutlich zu markieren. Die Bürgersteige in diesem Abschnitt sind zwischen 1,80 Meter und 2,05 Meter bzw. teilweise sogar 2,60 Meter breit, sodass hier noch eine Breite von 1,50 Meter bis 1,80 Meter für die Fußgänger übrig bleibt. Es existieren entlang der Offenbacher Landstraße bzw. Buchrainstraße genug Beispiele und die meisten Bürgersteige in Oberrad sind deutlich schmaler als die vorgesehene Breite von 2,20 Metern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1061 Aktenzeichen: 32-1
Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 versetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5051 entstanden aus Vorlage: OF 978/5 vom 03.01.2024 Betreff: Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 versetzen Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 zu versetzen und gegenüber auf dem Buchrainplatz aufzustellen. Begründung: Die Installation der Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 hat zu einer Verengung des Gehwegs geführt, was zu Unannehmlichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger führt. Es wird vorgeschlagen, die Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 zu entfernen und stattdessen auf dem gegenüberliegenden Buchrainplatz zu installieren. Dieser Platz bietet ausreichend Raum für Fahrradständer, ohne den Gehweg zu beeinträchtigen. Die Verlegung der Fahrradständer auf den Buchrainplatz würde nicht nur die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger gewährleisten, sondern auch den freien Zugang zu den Geschäften und Gewerbebetrieben in diesem Bereich ermöglichen. Der Buchrainplatz bietet eine sinnvolle Alternative, da er genügend Platz für Fahrradständer bietet, ohne dass dies zu einer Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs führt. Diese Maßnahme trägt dazu bei, die Lebensqualität in der Offenbacher Landstraße 352 zu verbessern und die Bedürfnisse der Fußgänger zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 843 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2045 Aktenzeichen: 66-2
Sondernutzungen für die Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße 348 bis 352 genehmigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5052 entstanden aus Vorlage: OF 979/5 vom 04.01.2024 Betreff: Sondernutzungen für die Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße 348 bis 352 genehmigen Der Magistrat wird gebeten, die Sondernutzungen für die Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße 348 bis 352 wieder zu genehmigen. Begründung: Die Offenbacher Landstraße 348 bis 352 bildet den lebendigen Mittelpunkt von Oberrad, wo sich die Bürger treffen, austauschen und ihre Einkäufe tätigen. Insbesondere die Tische vor der Bäckerei Schaan (Offenbacher Landstraße 350), die Tische und Stühle vor dem Eiscafé La Dolce Vita Oberrad bis zu den Pollern sowie der Außenverkaufsstand des Gemüsehändlers tragen maßgeblich zum aktiven Leben in Oberrad bei. Die Sondernutzungen, die vor der Coronapandemie gewährt wurden, sind von entscheidender Bedeutung für die Attraktivität dieses Ortes. Sie ermöglichen den Gewerbetreibenden, ihre Geschäfte zu betreiben, und schaffen eine angenehme Atmosphäre für die Bürgerinnen und Bürger von Oberrad. Die Gehwegbreite von 1,50 Metern ist dabei stets gewährleistet. Besonders im Falle des Gemüsehändlers schlägt der Ortsbeirat vor, die Fahrradbügel zu entfernen und diese auf dem Buchrainplatz gegenüber aufzustellen, wo ausreichend Platz vorhanden ist. Dadurch wird nicht nur die Gehwegbreite von 1,50 Metern sichergestellt, sondern es wird dem Gemüsehändler auch ermöglicht, weiterhin von seinem Außenverkaufsstand zu profitieren. Oberrad ist nicht mit anderen Stadtteilen wie Bornheim und Sachsenhausen vergleichbar und daher benötigen die Gewerbetreibenden hier eine stärkere Unterstützung vonseiten der Verwaltung. Daher bittet der Ortsbeirat nachdrücklich darum, die Sondernutzungen, wie sie vor der Coronapandemie erteilt wurden, wieder zu ermöglichen. Die Erhaltung dieses lebendigen Zentrums ist nicht nur im Interesse der Gewerbetreibenden, sondern trägt auch zur Lebensqualität und zum aktiven Gemeinschaftsleben in Frankfurt-Oberrad bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 897 Aktenzeichen: 66-0
Zeitnaher Ersatz für den abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4730 entstanden aus Vorlage: OF 953/5 vom 23.10.2023 Betreff: Zeitnaher Ersatz für den abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse Der Magistrat wird gebeten, sich in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG für den Bau eines barrierefreien Fußgängerstegs als Ersatz für den kürzlich abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse einzusetzen. Begründung: In der Nacht vom 7. auf den 8. Oktober 2023 wurde der Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg abgerissen. Mitte September kommunizierte das ASE diesbezüglich: "Dauerhaft werden sich jene, die diesen Steg gerne genutzt haben, aber wohl nicht mit der dann fehlenden Verbindung abfinden müssen. Das ASE plant einen Ersatz. Dieser soll dann auch den heutigen Ansprüchen an die Barrierefreiheit genügen. Dafür gibt es allerdings noch keinen konkreten Zeitplan. Alternativ stehen in der Zwischenzeit natürlich die Unterführungen an der Seehofstraße und am Speckweg zur Verfügung." Würde dies so zeitnah erfüllt, wäre das wunderbar. Der Fußgängersteg wurde viel von Anwohnerinnen und Anwohnern, Spaziergängerinnen und Spaziergängern und vor allem von Pendlerinnen und Pendlern aus dem Umland, die mit der S-Bahn an der Haltestelle "Mühlberg" ankamen und im Gerbermühlviertel, zum Beispiel in der Oberfinanzdirektion, tätig sind, genutzt. Auch zur Sportanlage Mainwasen, die mit ihrer tollen Integrations- und Inklusionsarbeit v. a. für die Frankfurter Kinder und Jugendlichen von großer Bedeutung ist, bot der Fußgängersteg Zugang. Schon jetzt kommt es wieder zu lebensgefährlichen Gleisübertritten, was sicherlich auch damit zusammenhängt, dass im Bereich Länderweg/Haltestelle "Mühlberg"/Beginn des Strahlenberger Wegs nicht ersichtlich ist, dass die Brücke nicht mehr vorhanden ist. Weiterhin ist auch nicht erkennbar, dass die Gleise "nicht nur" von S-Bahnen befahren werden. Im Umkreis der Abrissarbeiten wurde geäußert, dass ein Neubau gar nicht durchführbar und somit auch gar nicht geplant sei. Unter Einhaltung der Abstandsregelungen für den Fall einer Zugentgleisung gäbe es keinen Platz für den Brückenpfeiler. Oder man müsse den nördlichen Strahlenberger Weg der Brücke opfern. Zu Anfang des Ahornhains oder auf dem schmalen Grundstück westlich des Ahornhains ist jedoch Platz vorhanden. Optional könnte man die T-Kreuzung bei VW-Sachsenhausen für eine Unterführung sondieren. Das Resultat des Brückenabrisses wird bei Pendlerinnen und Pendlern genauso wie bei Anwohnerinnen und Anwohnern eine verstärkte Nutzung des Autos nach sich ziehen. Dies kann nicht die Zielsetzung der Stadt Frankfurt sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 402 Antrag vom 07.06.2025, OF 1453/5 Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1230 Aktenzeichen: 66-2
Aufstellung zusätzlicher Schaukästen auf dem Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4740 entstanden aus Vorlage: OF 966/5 vom 06.11.2023 Betreff: Aufstellung zusätzlicher Schaukästen auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, mindestens zwei zusätzliche Schaukästen im Bereich des Buchrainplatzes - z. B. neben dem Schaukasten für den Ortsbeirat und neben den Schaukästen zwischen den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 357 und 359 - aufzustellen. Der Standort ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Auch wenn die Digitalisierung immer weiter voranschreitet, können Ortsbeirat, Parteien und Vereine nicht auf Schaukästen verzichten, um die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Bislang stehen hierfür insgesamt drei Schaukästen zur Verfügung. Dies ist zu wenig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 420 Aktenzeichen: 66-0
Sanierung eines Straßenabschnitts Im Eichlehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4743 entstanden aus Vorlage: OF 970/5 vom 27.10.2023 Betreff: Sanierung eines Straßenabschnitts Im Eichlehen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Straßenabschnitt Im Eichlehen ca. 50 Meter vor dem 1. Wirtschaftsweg und dem 1. Wirtschaftsweg saniert wird. Begründung: Die Straße Im Eichlehen (im Osten von Oberrad) im Abschnitt 50 Meter vor dem 1. Wirtschaftsweg bis zum 1. Wirtschaftsweg befindet sich in einen katastrophalen Zustand und ist mit tiefen Schlaglöchern übersät, die das Befahren der Straße kaum möglich machen. Eine Sanierung ist unbedingt erforderlich. Im Eichlehen, ca. 50 Meter vor dem Im Eichlehen, Blick vom 1. Wirtschaftsweg 1. Wirtschaftsweg Richtung Offenbacher Landstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 421 Aktenzeichen: 66-0
Reduktion der Lärmemission durch die Straßenbahn auf der westlichen Offenbacher Landstraße hier: zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4674 entstanden aus Vorlage: OF 939/5 vom 02.10.2023 Betreff: Reduktion der Lärmemission durch die Straßenbahn auf der westlichen Offenbacher Landstraße hier: zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, die Schienentrasse zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße auf Möglichkeiten der Reduktion der Lärmemission hin überprüfen zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über die gestiegene Lärmemission durch die zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße verkehrende Straßenbahn beschwert. Zur Minderung des Lärms der Straßenbahnen sind hier geeignete Maßnahmen gemäß des Abschlussberichtes "Minderung des Lärms von Straßenbahnen im urbanen Raum" zu prüfen und ggf. umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 427 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-1
Ausbesserung der Asphaltdecke zwischen den Schienensträngen am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4675 entstanden aus Vorlage: OF 940/5 vom 02.10.2023 Betreff: Ausbesserung der Asphaltdecke zwischen den Schienensträngen am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße Der Magistrat wird gebeten, die Asphaltdecke am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße auszubessern. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über den Zustand der Asphaltdecke am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße beschwert. In diesem Bereich gibt es Aufwerfungen im Asphalt. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 423 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-1
Probeweise Einrichtung einer zusГӨtzlichen StraГҹenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen вҖһBalduinstraГҹeвҖң und вҖһLettigkautwegвҖң
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4659 entstanden aus Vorlage: OF 915/5 vom 30.09.2023 Betreff: Probeweise Einrichtung einer zusГӨtzlichen StraГҹenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen "BalduinstraГҹe" und "Lettigkautweg" Der Magistrat wird gebeten, zwischen den StraГҹenbahnhaltestellen "BalduinstraГҹe" und "Lettigkautweg" auf HГ¶he der Offenbacher LandstraГҹe 190 eine zusГӨtzliche HaltemГ¶glichkeit fГјr den Г–PNV probeweise einzurichten. BegrГјndung: BГјrgerinnen und BГјrger beklagt sich darГјber, dass es zwischen den StraГҹenbahnhaltestellen "BalduinstraГҹe" und "Lettigkautweg" keine weitere HaltemГ¶glichkeit gibt. Durch die Errichtung zusГӨtzlicher Wohnungen, aber auch durch die Lage der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad und des seilerbahn kunst kultur e. V. ist die Einrichtung einer weiteren Station fГјr den Г–PNV geboten. Gerade bzgl. Letzterem ist eine Zunahme der Fahrgastzahlen zu erwarten. Vor dem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat, probeweise eine (temporГӨre) Haltestelle zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehГ¶rende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 567 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf В§ 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der westlichen Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4660 entstanden aus Vorlage: OF 916/5 vom 02.10.2023 Betreff: Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der westlichen Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in der westlichen Offenbacher Landstraße Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der westlichen Offenbacher Landstraße haben sich erneut über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt beschwert. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Geschwindigkeitskontrolle, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 425 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4429 entstanden aus Vorlage: OF 873/5 vom 21.08.2023 Betreff: Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Landespolizei, das Überholverbot in der östlichen Offenbacher Landstraße regelmäßig zu kontrollieren. Die Kontrollen sollen nicht nur das explizite Überholverbot durch die entsprechenden Verkehrszeichen, sondern auch das implizite Verbot umfassen, Radfahrende zu überholen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden vor, dass es in der östlichen Offenbacher Landstraße immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern kommt. Das betrifft auch das Überholen von Radfahrenden. Diese fahren regelmäßig zwischen den Straßenbahnschienen, sodass Kraftfahrzeuge den Mindestabstand beim Überholen von 1,5 Metern nicht einhalten können, selbst wenn sie äußerst links auf der Gegenfahrbahn an den Radfahrenden vorbeifahren. Leider wurde diese Art des verbotswidrigen Überholens bisher grundsätzlich nicht kontrolliert, sodass unter vielen Kraftfahrenden kein Unrechtsbewusstsein herrscht. Wer mit dem Rad den Teil der Offenbacher Landstraße befährt, wird feststellen, dass das verbotswidrige Überholen leider ganz überwiegend die Regel und nicht die Ausnahme ist. Auch Messungen des ADFC haben ergeben, dass dort der maximale Überholabstand unter 1,3 Metern lag (https://obs.adfc-hessen.de/map#15.40/50.10119322552056/8.728562941287453). Immerhin scheint ein Sinneswandel eingetreten zu sein, was die Notwendigkeit der Kontrolle des Mindestabstands angeht. Erstmals ist überhaupt bekannt geworden, dass der Mindestabstand in Frankfurt kontrolliert wurde. Einem Zeitungsbericht aus dem Mai dieses Jahres ist zu entnehmen, dass im Grüneburgweg eine entsprechende Kontrolle stattfand (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-praeventionskampagne-am-strassenrand-9229 8098.html). Leider wird meist die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen bestritten mit dem Argument, dass kein Unfallschwerpunkt vorliege. Diese Argumentation ist abwegig. Erst die fehlenden Kontrollen führen dazu, dass Radfahrende die Straße wegen der exorbitanten Gefahr für sie gar nicht erst benutzen oder auf den Gehweg ausweichen. Es kann somit naturgemäß keine Auffälligkeiten mit dem Radverkehr geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Zebrastreifen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg errichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4441 entstanden aus Vorlage: OF 890/5 vom 14.08.2023 Betreff: Zebrastreifen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg errichten Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Kindern und Erwachsenen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung Geleitsstraße/Hainer Weg (Maindinner) einen Zebrastreifen einzurichten. Begründung: An der Kreuzung Hainer Weg/Geleitsstraße kommt es aufgrund der Abbiegevorschriften sowohl für die Autofahrer, die von der Offenbacher Landstraße in den Hainer Weg fahren, als auch für die Fahrzeuge, die aus der entgegengesetzten Richtung auf dem Hainer Weg fahren und in die Geleitsstraße abbiegen, regelmäßig zu heiklen Verkehrssituationen. Insbesondere Fußgänger haben Schwierigkeiten, die Straßen in diesem Bereich sicher zu überqueren. Die Installation eines Zebrastreifens auf der Geleitsstraße (Maindinner) links vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg würde eine erhebliche Verbesserung der Verkehrssicherheit mit sich bringen, Fußgängern eine sichere Überquerung der Straße ermöglichen und somit das Risiko von Unfällen deutlich verringern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 172 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1800 Beratung im Ortsbeirat: 5
Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARALTankstelle)
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 868/5 Betreff: Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARAL-Tankstelle) Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Pläne ihm für das bisher ungenutzte Grundstück an der Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße (ehemalige ARAL-Tankstelle) bekannt sind? Begründung: Seit mehreren Jahren liegt das Grundstück an der Offenbacher Landstraße / ecke Wiener Straße brach. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn das Areal wieder einer sinnvollen Nutzung, z.B. mit einer Wohnbebauung mit Geschäften, Ärzten und Kinderbetreuungseinrichtungen, zugeführt werden würde. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 750 2023 Die Vorlage OF 868/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenEinrichtung einer Hundeauslauffläche im Bereich Hansenweg/Altebergsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4293 entstanden aus Vorlage: OF 841/5 vom 27.06.2023 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Bereich Hansenweg/Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welcher sich im Bereich Hansenweg/Altebergsweg befindlichen städtischen Fläche eine eingefriedete Hundeauslauffläche eingerichtet werden kann. Begründung: An den Ortsbeirat werden immer häufiger Anfragen bezüglich der Einrichtung von Hundeauslaufflächen herangetragen. Bürgerinnen und Bürger, die im südlichen Teil Oberrads im Bereich des Hansenwegs wohnen, haben vorgeschlagen, dort eine Hundeauslauffläche einzurichten. Der Ortsbeirat hält dieses Areal für geeignet und bittet um eine entsprechende Prüfung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2133 Aktenzeichen: 67-0
Radwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4283 entstanden aus Vorlage: OF 820/5 vom 22.05.2023 Betreff: Radwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen Vorgang: OM 5930/20 OBR 5; St 1234/20 Der Magistrat wird gebeten, die Radwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen durch folgende Maßnahmen auf der Offenbacher Landstraße sicherer zu gestalten: 1. Der Bordstein ist niveaugleich abzusenken. 2. In Fahrtrichtung Westen ist dem Radverkehr das Rechtsabbiegen in Richtung der Oberräder Felder durch ein blaues Gebotsschild 209-30 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" mit dem Zusatzzeichen 1022-10 "Radfahrer frei" ausdrücklich zu erlauben. 3. Das hinter der Querung aufgestellte Gebotsschild "Fahrtrichtung geradeaus" erscheint überflüssig und ist ggf. zu entfernen. 4. Das etwa 20 Meter vor der Querung aufgestellte Verkehrszeichen 138 "Radfahrer" mit dem Zusatzzeichen 1000-30 "Beide Richtungen" ist freizuschneiden und zu reinigen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden über Kraftfahrende vor, die besonders in Fahrtrichtung Sachsenhausen nicht die erforderliche Vorsicht gegenüber dem Radverkehr aus und in Richtung Im Eichlehen bzw. Oberräder Felder walten lassen, obwohl sie durch das Verkehrszeichen "Radfahrer" zur erhöhten Vorsicht angehalten werden. Zu 1.: Radfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen folgen der Radnetz-Beschilderung und biegen nach rechts auf die Radwegquerung in die Oberräder Felder ein. Da der Bordstein nicht niveaugleich abgesenkt ist und der Weg wie oben erwähnt in spitzem Winkel abbiegt, müssen Radfahrende vor dem Abbiegen weit nach links ausscheren, um den Bordstein sicher im rechten Winkel überwinden zu können. Der Ortsbeirat hat den Magistrat mehrfach, zuletzt in seiner Anregung OM 5930, aufgefordert, den Bordstein niveaugleich, also auf null Zentimeter, abzusenken. In seiner Stellungnahme ST 1234 hat der Magistrat diese Vorgabe wieder mit wenig überzeugenden Argumenten abgelehnt. Dem Ortsbeirat ist klar, dass die Realisierung einer Absenkung mit den unsäglichen drei Zentimeter hohen Rundbordsteinen ein Quasistandard der Verwaltung ist und eine Abweichung zu Unbequemlichkeiten im Verwaltungsablauf führt. Im Fußgängerbereich ist die Stadt heute in der Lage, Überquerungsstellen mit niveaugleichem Übergang zu schaffen. Diesen erstaunlichen Fortschritt muss die Stadt nun auch auf Radwegquerungen übertragen. Zu 2. und 3.: Für Verwirrung sorgt das blaue Verkehrsschild "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus", das hinter der Querung angebracht ist. Kraftfahrende, die durch das oben genannte Schild "Radfahrer, beide Richtungen" vor kreuzendem Radverkehr gewarnt werden, erwarten den Radverkehr hinter dem blauen Schild. Die Funktion dieses Schildes ist nicht ganz klar. Es soll eventuell das Wenden und Weiterfahren auf den Straßenbahngleisen verbieten. Es ist zu überlegen, ob das Schild als übertriebene Regulierung entfernt werden kann, da das Wenden schon durch die durchgezogene Linie auf der Fahrbahn verboten ist. In jedem Fall soll vor der Radwegquerung ein entsprechendes Schild angebracht werden, um die Unklarheit über die Stelle des Kreuzungsverkehrs zu beseitigen. Zu 4.: Die Auffälligkeit des Schildes "Radfahrer, beide Richtungen" ist zu verbessern, indem es gereinigt und von Pflanzenbewuchs freigeschnitten wird. Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen. Quelle: mapillary.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1234 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2417 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erhöhung der Verkehrssicherheit an den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Bleiweißstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4115 entstanden aus Vorlage: OF 818/5 vom 28.05.2023 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit an den Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße" Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit an den Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße" dahin gehend zu erhöhen, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das verkehrswidrige Überholen der an der Haltestelle stehenden Straßenbahn zu unterbinden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich in letzter Zeit vermehrt darüber, dass die an den Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße" stehenden Straßenbahnen überholt werden. Auch der in 2023 eingesetzte Schienenersatzverkehr zum Flughafen Frankfurt ist dieser Praxis nachgegangen. Dieses Verhalten stellt eine erhöhte Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dar. Hier sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2194 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-13
Korrektur der fehlerhaft montierten Balkenwippe auf dem Spielplatz Spatzengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4116 entstanden aus Vorlage: OF 819/5 vom 28.05.2023 Betreff: Korrektur der fehlerhaft montierten Balkenwippe auf dem Spielplatz Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, die fehlerhafte Montage der Balkenwippe auf dem Spielplatz Spatzengasse zu korrigieren, indem Balkenwippe und die im Boden eingelassenen Dämpfer in einem Lot zum Untergrund angebracht werden. Begründung: Die Balkenwippe und die im Boden eingelassenen Dämpfer auf dem Spielplatz Spatzengasse befinden sich nicht in einem Lot zum Untergrund. Dies führt dazu, dass die Enden der Balkenwippe nicht auf dem dafür vorgesehenen im Boden eingelassenen Dämpfer aufkommen, sondern auf dem Boden. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1930 Aktenzeichen: 67-2
Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3962 entstanden aus Vorlage: OF 772/5 vom 31.03.2023 Betreff: Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg Vorgang: OM 1645/17 OBR 5; ST 1913/18 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann er die in seiner Stellungnahme vom 21.09.2018, ST 1913, angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs umsetzen wird. Begründung: Es ist bedauerlich, dass trotz der Ankündigung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Radfahrenden in den letzten fünf Jahren noch keine ausreichende Umsetzung erfolgt ist. Insbesondere das Problem, dass parkende Autos den Radweg blockieren, stellt eine große Gefahr für Radfahrer dar. Um die Sicherheit auch für Radfahrende zu erhöhen, sollten die angekündigten Maßnahmen nun schnellstmöglich umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1645 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1913 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1728
Ideen
Wendelsweg Ecke Hühnerweg Zugang zur Treppe zur Offenbacher Landstraße für Fußgänger erleichtern
Es gibt eine Treppe zwischen Hühnerweg und Offenbacher Landstraße. Sie stellt eine wichtige Verbindung für zu Fuß gehende dar und wird beispielsweise häufig von Kleinkinder mit ihren Eltern auf dem Weg zur Kita genutzt. Der Zugang zur Treppe ist regelmäßig zugeparkt, obwohl der Fußweg dort nicht zum Parken freigegeben ist. Eine sichere Querung zwischen den Autos ist nicht möglich. Hier wäre es wichtig zumindest zum Queren einen Weg freizuhalten.
Anbringung Abfallbehälter Oberrad
Anbringung von Abfallbehältern Hansenweg, Altebergsweg und Umgebung zur Enzsorgung von Hundekotbeuteln
Calisthenics-Anlage für Wiese Spatzengasse
Eine Calisthenics-Anlage gäbe den Menschen im Stadtteil die Möglichkeit, Sport im Freien auszuüben. Eine solche Anlage mit Stangen in verschiedenen Höhen, Hangelleiter und anderen Trainingsgeräten ermöglicht eine Vielzahl an Übungen mit dem eigenen Körpergewicht und ist von jeder Zielgruppe nutzbar. Sie würde die ungenutzte Grünfläche aufwerten und das Sportangebot des benachbarten Fußball- und Spielplatzes ergänzen. So könnte die Wiese in der Spatzengasse zu einem Bewegungs- und Begegnungsort werden, an dem Einzelpersonen ebenso wie Gruppen des benachbarten Sportvereins TSG Oberrad gemeinsam an der frischen Luft trainieren können.
Ampelblitzer Mörfelder Landstraße zu Offenbacher Landstraße
Ich habe das Gefühl, dass immer wieder Autofahrer, welche von der Mörfelder Landstraße auf die Offenbacher Landstraße bei roter Ampel über die Kreuzung fahren. Hierdurch werden regelmäßig die Fußgänger, welche die Offenbacher Landstraße überqueren wollen, hierbei behindert. Ein Ampelblitzer würde eine sichere Straßenüberquerung ermöglichen.
Implementierung eines Wendeverbots (Gerbermühlenstr./Wehrstraße)
Seit einigen Jahren sehe ich schon die Wendemöglichkeit an der Verkehrsampel Gerbermühlenstr./Wehrstraße aus Richtung Offenbach als sehr problematisch an. Zum einen ist bei der Wendung an der Ampel (rote Linie) zeitgleich die Rechtsabbieger-Ampel an der Wehrstraße (gelbe Linie) aus Oberrad kommend auf grün und es kam schon häufig zu Unfällen bzw. Beinaheunfällen an dieser Stelle. Des weiteren können bei Wendung der KFZs an dieser Stelle aufgrund des Gegenverkehrs aus Oberrad nur maximal 2-3 Fahrzeuge pro Ampelphase nach Oberrad einfahren. Hier kommt es insbesondere zu Verkehrsstoßzeiten aus Richtung Offenbach kommend zu Rückstaus auf der Linksabbiegerspur welche sich dann sogar auf die mittlerer Spur ausweiten kann. Ein Wendeverbot könnte hier sehr schnell Abhilfe schaffen. Des weiteren existiert eine Ampelkreuzung weiter Gerbermühlenstr./Speckweg die Möglichkeit eines gefahrlosen Wendens.
Ampelschaltung bei Straßenbahneinfahrt
Bei Einfahrt einer Straßenbahn in die Haltestelle Balduinstraße soll die Fußgängerampel automatisch für Fußgänger auf Grün wechseln, damit die auf der gegenüberliegenden Straßenseite einfahrenden Straßenbahn sicher erreicht werden kann. Aktuell muss das Signal durch den Fußgänger manuell angefordert werden. Die Umschaltung dauert 30 Sekunden. Bis dahin ist eine einfahrende Bahn nicht mehr zu erreichen. Durch eine automatische Umschaltung der Fußgängerampel wird die Sicherheit somit sowohl für die Fußgänger wie auch für die Autofahrer, die auf der Gegenfahrspur in Richtung Sachsenhausen an der Straßenbahn vorbei fahren wollen und dabei den aus der Balduinstraße rechts in die Offenbacher Landstraße einfahrenden Verkehr nicht einsehen können, erhöht. Eine derartige Ampelschaltung erhöht gleichzeitig den Verkehrsabfluss aus der Balduinstraße in Richtung Sachenhausen. Alternativ soll mindestens die Zeit ab Signalanforderung bis zur Ampelumschaltung auf ein Minimum reduziert werden.
Rote Fahrradspuren am Wendelsplatz
Die Kreuzung Wendelsplatz mit den Zubringern Darmstädter Landstraße / Offenbacher Landstraße / Mörfelder Landstraße ist für Fahrradfahrer eine fast lebensgefährliche Zumutung! Es gibt genau keinen separaten Fahrradweg und die „Fahrradspuren“ muss man sich erdenken - und hoffen, dass die Autofahrer, die schnell noch bei dunkelgelb über die vielbefahrene Kreuzung müssen, es genau so sehen und Rücksicht nehmen. Wobei da Zweifel angebracht sind! Daher: zum Schutz der Fahrradfahrer und als freundlicher Hinweis für die motorisierten Verkehrsteilnehmer zumindest leuchtend rote Fahrradspuren in alle Richtungen!