Meine Nachbarschaft: Solmsstraße
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Vorlagen
Fahrradanbindung des Westbahnhofs
Antrag vom 23.09.2023, OF 761/2 Betreff: Fahrradanbindung des Westbahnhofs Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft über den Stand der Planungen für die Kreuzung Robert-Mayer Straße/Hamburger Allee/Voltastraße/Emser Straße zu erteilen, 2. Auskunft über den Stand der Planungen für die Kurfürstenstraße zu erteilen und 3. in Verbindung mit den oben genannten Punkten Auskunft darüber zu erteilen, wie Radfahrer unter Einhaltung der StVO aus Richtung Norden/Osten den Westbahnhof per Fahrrad erreichen können. Begründung: Dass der Westbahnhof nun endlich umgebaut und auch mobilitätseingeschränkten Menschen zugänglich gemacht werden soll, begrüßt die Antragstellerin sehr. Dass aber Bahnhöfe umgebaut werden, ohne dass entsprechende Zufahrten geklärt sind, ist nicht förderlich für das Ansinnen, Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Nur ein attraktiver ÖPNV kann Menschen zum Umstieg bewegen. Es ist weder aus Richtung Hamburger Allee noch aus Richtung Leipziger Straße eindeutig, wie der Radverkehr sich in Richtung Westbahnhof verhalten sollte. Es ist zu beachten, dass die Kurfürstenstraße aufgrund der verlegten Schienen ungeeignet als Hauptachse für Radfahrer erscheint. Radabstellanlagen, wie in der Vergangenheit durch den Ortsbeirat gefordert und auch genehmigt alleine reichen nicht aus, um das Radfahren tatsächlich attraktiv zu machen. Schließlich trägt eine eindeutige und direkte Radverkehrsanbindung auch zur Sicherheit der Fußgänger bei, die derzeit auf zahlreichen Fußwegen von illegal verkehrenden Radfahrern gefährdet und gestört werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 775 2023 Die Vorlage OF 761/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
ÖPNV für das Schönhofviertel
Antrag vom 07.07.2023, OF 708/2 Betreff: ÖPNV für das Schönhofviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistratsbericht B 264 vom 16.06.2023 wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, einen Zeitplan für die angekündigten Maßnahmen - neue S‐Bahn‐Station Ludwig‐Landmann‐Straße - direkte ÖPNV‐Verbindung zum Westbahnhof - barrierefreier Ausbau der Haltestellen "Birkenweg" und "Kasernenstraße" vorzulegen, 3. sowie zu prüfen und zu berichten, welche provisorischen ÖPNV‐Angebote erarbeitet werden können für den Fall, daß die angekündigten Maßnahmen erst nach Beginn des Bezugs der neuen Wohnungen im Schönhofviertel reali siert werden können. Begründung: Bekanntlich benötigen ÖPNV‐Projekte sehr viel mehr Zeit als Wohnungsbauprojekte. Wir sehen es zur Zeit im Europaviertel, wo die U‐Bahn mit sehr, sehr vielen Jahren Verzögerung gegenüber Fertigstellung und Bezug der neuen Bebauung realisiert wird. Wenn das Schönhofviertel eines Tages bezogen werden wird, ist den neuen Einwohnern nicht damit geholfen, zu wissen, daß irgendwann einmal in der Zukunft möglicherweise eine bessere ÖPNV‐Verbindung kommen wird. Denn sie benötigen sie nicht am Sankt‐Nimmerleins‐Tag, sondern jetzt! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.06.2023, B 264 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 53 Beschluss: 1. Die Vorlage B 264 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 708/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, 2 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und BFF (= Annahme); 1 CDU und FDP (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 SPD
Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bau einer Rampe für einen barrierefreien Zugang anlässlich des Umbaus des Westbahnhofs
Antrag vom 21.04.2023, OF 636/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bau einer Rampe für einen barrierefreien Zugang anlässlich des Umbaus des Westbahnhofs Stadtverordnetenversammlungrat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Es werden Mittel in Höhe von 50.000.-€ in den Haushalt eingestellt, um denUmbau des Westbahnhofs wird ein barrierefreier Zugang von der Kasseler Straße zur Solmsstraße geschaffen. Die Rampe soll, wie im Papier des ADFC vorgeschlagen, mit einer Steigung von 5,2 % erstellt werden (Variante 3). Die Stadt Frankfurt soll der Bahn die für den Bau notwendigen Grundstücke zur Verfügung stellen, soweit sie sich in ihrem Eigentum befinden Begründung: Der Durchgang unter dem Westbahnhof ist ein wichtiger Verbindungsweg zwischen Bockenheim- Süd und der Leipziger Straße mit ihren Einkaufsmöglichkeiten. Ein regulärer barrierefreier Zugang kann nur - wie in Rödelheim geschehen - durch den Bau einer Rampe geschaffen werden. Der vorgesehene Aufzug ist allein nicht ausreichend, da mit häufigeren Ausfällen ggf. auch durch Vandalismus gerechnet werden kann. Ein Ausfall des Aufzugs bedeutet für mobilitätseingeschränkte Personen - Eltern mit Kinderwagen, Radfahrer etc.- den Umweg über die Voltastraße nehmen zu müssen. Der Bau einer Rampe ist daher erforderlich (s. Papier des ADFC vom 17.02.2020). Anlage 1 (ca. 440 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 179 2023 Die Vorlage OF 636/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE, CDU und SPD (= Enthaltung)
Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessern
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3710 entstanden aus Vorlage: OF 606/2 vom 27.02.2023 Betreff: Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessern Vorgang: OM 4969/19 OBR 2; ST 2090/19 Der Magistrat wird gebeten, Kontakt mit den Eigentümern der Heinrich-Hertz-Straße (dem Teilstück zwischen Franklinstraße und Voltastraße) aufzunehmen und mit Nachdruck auf diese einzuwirken, die Planung und den Umbau, so wie in der Stellungnahme vom 18.11.2019, ST 2099, berichtet, endlich zu beauftragen. Begründung: Die Sackgasse wird von Autofahren, Fahrradfahrern und Fußgängern gleichermaßen genutzt. Über diese ist die Haltestelle "Am Dammgraben", sowie verschiedene Geschäfte, Ärzte, Restaurants, Physiotherapie usw. zu erreichen. Aktuell stellt der massive Schaden im Boden mit großen Löchern und Defekten akute Sturz- und damit Verletzungsgefahr insbesondere für Fußgänger und Zweiradfahrer dar. Laut der Stellungnahme ST 2090 besteht für die beschriebenen Teile der Heinrich-Hertz-Straße ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Aus der Stellungnahme: "Dieser sieht vor, das Teilstück zwischen Franklinstraße und Voltastraße zurückzubauen, einen vier Meter breiten Fußweg herzustellen und die öffentliche Nutzung zu dulden. Der Magistrat steht bereits im Kontakt mit den Eigentümern. Diese sind nun aufgefordert, Planung und Umbau zu beauftragen. Der Magistrat steht für eine fachliche Abstimmung und Beratung zur Verfügung und wird nach dem Umbau die Unterhaltung der Straße übernehmen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4969 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2090 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1489 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 364 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Uhr am Westbahnhof erhalten
Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3551 entstanden aus Vorlage: OF 591/2 vom 29.01.2023 Betreff: Uhr am Westbahnhof erhalten Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Uhr am Ausgang Solmsstraße/Ecke Kreuznacher Straße auch über die Umbauarbeiten am Westbahnhof hinaus erhalten bleibt, instand gesetzt wird, bzw. ggf. im Anschluss an anderer Stelle am Westbahnhof einen guten Platz findet. Begründung: Bei der Uhr handelt es sich um eines der letzten Bauteile, das aus der Zeit des Wiederaufbaus des Westbahnhofs nach dem Zweiten Weltkrieg in den 50er Jahren übrig geblieben ist. Zur Erinnerung an diese Phase ist eine Erhaltung der Uhr wünschenswert. Dies auch insbesondere, da es sich dabei wahrscheinlich um eine Uhr der ehemals in Frankfurt ansässigen Firma Telefonbau und Normalzeit handelt. Fotos Uhr Westbahnhof Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1252 Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7152 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1252) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-0
Taubenhaus für Bockenheim
Antrag vom 06.02.2023, OF 604/2 Betreff: Taubenhaus für Bockenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt dem STADTTAUBENPROJEKT FRANKFURT e. V. aus seinem Budget einen Betrag in Höhe von bis zu 5.000 EUR für die Einrichtung eines neuen Taubenhauses in Bockenheim zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Es dient zur Kenntnis, dass dem STADTTAUBENPROJEKT FRANKFURT e. V. ein Angebot vorliegt, eine Dachfläche in der Solmsstraße zur Einrichtung eines Taubenhauses zu nutzen. Begründung: Stadttauben gelten als schutzbedürftige Tiere, weil sie von Menschen gezüchtet wurden. Für sie gilt das gleiche Recht wie für Katzen, Hunde oder Hühner - diese Tiere sind auf den Menschen angewiesen und der Mensch steht in der Pflicht, für diese Tiere zu sorgen. Das Taubenhaus am Westbahnhof wurde Mitte 2022 geräumt, ohne dass ein Ersatzquartier bereitgestellt werden konnte. Die Tauben sind seither ohne Obdach, die wichtige Arbeit des Stadttaubenprojektes, die zu einer sinnvollen Reduzierung und Gesundung der Taubenpopulationen führt, kann aktuell im Ortsbezirk 2 nicht mehr stattfinden. Gemäß ST 2539 vom 31.10.2022 begrüßt der Magistrat grundsätzlich das weitere Aufstellen von Taubenhäusern, "da sich dieses Vorgehen zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Innenstädten nach aktuellem Wissensstand als erfolgversprechend erwiesen hat". Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 604/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 604/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 604/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 604/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 604/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 604/2 wurde zurückgezogen.
Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3431 entstanden aus Vorlage: OF 567/2 vom 01.01.2023 Betreff: Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Umständen die Litfaßsäulen an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 mit Frankfurter Hauben versehen werden können: - Leipziger Straße/Am Weingarten - Voltastraße/Ecke Kuhwaldstraße - Adalbertstraße/Schloßstraße (Ecke Alvarium) - Bettinaplatz/Mendelssohnstraße - Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird der Magistrat gebeten, die Begrünung der oben genannten Litfaßsäulen vorzunehmen. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Kosten der Ausstattung von Litfaßsäulen und Haltestellen mit Frankfurter Hauben zu informieren. Begründung: Durch die Frankfurter Haube (Dachbegrünung) werden Litfaßsäulen zu kleinen Biotopen und Klimaoasen mitten in der Stadt weiterentwickelt. Eine hitzeresistente und robuste Begrünung der ansonsten ungenutzten Dachfläche von Litfaßsäulen verbessert das Klima in versiegelten Gebieten, bietet Insekten und Bienen Raum und Nahrung und speichert Regenwasser. In einem Pilotprojekt hat die Stadt bislang sechs Litfaßsäulen in der Innenstadt mit einer Frankfurter Haube (Dachbegrünung) bestückt. Das Zwischenfazit fällt positiv aus, sodass einem Roll-out der Frankfurter Haube auch in Bockenheim und Westend nichts im Wege stehen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1033 Antrag vom 16.05.2023, OF 670/2 Aktenzeichen: 79-0
Haltestelle Shuttlebus - Pfingstbrunnenstraße/Ecke Voltastraße einrichten
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3303 entstanden aus Vorlage: OF 532/2 vom 20.11.2022 Betreff: Haltestelle Shuttlebus - Pfingstbrunnenstraße/Ecke Voltastraße einrichten Der Magistrat wird beauftragt, während der Schließung des Tunnels am Westbahnhof zwischen Kurfürstenstraße und Solmsstraße für den geplanten Shuttlebus vom Vorplatz des Westbahnhofs in die City West, eine Haltestelle zusätzlich an der Pfingstbrunnenstraße/Ecke Voltastraße einzurichten. Begründung: Während der Sanierung des Westbahnhofs und der daraus entstehenden ca. sechsmonatigen Schließung des Tunnels zwischen Kurfürstenstraße und Solmsstraße soll ein Shuttlebus zwischen dem Vorplatz des Westbahnhofs und der City West eingerichtet werden. Nach bisheriger Planung sollen an den jetzigen Haltestellen der Straßenbahnlinie 17 "Kuhwaldstraße" und an der "Dammheide" Bushaltestellen eingerichtet werden. Sie sind aber relativ weit entfernt von der Georg-Büchner-Schule. Um einen sicheren Weg für die Schülerinnen und Schüler der Georg-Büchner-Schule zu gewährleisten, erscheint es sinnvoll, eine Bushaltestelle an der Pfingstbrunnenstraße/Ecke Voltastraße in der Nähe der Schule einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 748 Aktenzeichen: 66-0
Die Zisterne unter dem Celsiusplatz wieder instand setzen
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3299 entstanden aus Vorlage: OF 512/2 vom 20.10.2022 Betreff: Die Zisterne unter dem Celsiusplatz wieder instand setzen Der Magistrat wird gebeten, sich mit den Eigentümerinnen und Eigentümern/Verwaltungen der Liegenschaften, die den Betrieb der Zisterne verantworten, ins Benehmen zu setzen und darauf zu drängen , die Zisterne wieder instand zu setzen. Gerade im Hinblick auf stetig sinkende Grundwasserressourcen, sollte der Magistrat hier tätig werden. Begründung: Ende der Neunzigerjahre ist das Areal rund um den Celsiusplatz bebaut worden. In diesem Zusammenhang wurde auch vorausschauend in eine Zisterne unter dem Celsiusplatz investiert, um Regenwasser von den umliegenden Dächern und dem Platz zu sammeln und zur Bewässerung einzusetzen. Wie von Anwohnerinnen und Anwohnern zu hören war, ist die Zisterne im Laufe der Zeit verschlammt, zufließendes Regenwasser kann nicht gesammelt werden und fließt ungenutzt in die Kanalisation. Der ursprünglich gute Ansatz, Regenwasser zu speichern und zu nutzen, ist gerade heute dringend notwendig, um nicht auf die zunehmend geringeren Trinkwasserressourcen zurückzugreifen. Eigentum verpflichtet, heißt es in Artikel 14 Absatz 2 GG. Die Eigentümerinnen und Eigentümer/Verwaltungen der beteiligten Immobilien sollen diesen Grundsatz umsetzen und die Zisterne wieder in einen gebrauchsfähigen Zustand versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 562 Aktenzeichen: 67-2
Ortsbeiratsinitiative zur Benennung des Quartiersplatzes Schönhofviertel in Mara-Jakisch-Platz
Antrag vom 18.10.2022, OF 220/7 Betreff: Ortsbeiratsinitiative zur Benennung des Quartiersplatzes Schönhofviertel in Mara-Jakisch-Platz Vorgang: OI 34/21 OBR 7 Satz 5 im Beschluss der OI 34 vom 23.02.2021, entstanden aus der OF 561/7 vom 18.01.2021 wird aufgehoben. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den zukünftigen Quartiersplatz "Mara-Jakisch-Platz zu benennen. Begründung: In der OF 561/7 vom 18.1.2021 wurde interfraktionell vereinbart, dass die Straßen im Schönhofviertel nach Frauen benannt werden sollen. In der Debatte um die Benennung der Straßen und des Platzes im Neubaugebiet Schönhofviertel hat der Ortsbeirat entgegen seiner ursprünglichen Auffassung (Benennung des Platzes zu einem späteren Zeitpunkt im Benehmen mit den zukünftigen Bewohnern) geändert. Deshalb wird für den Platz ein Name vorgeschlagen, der in der Diskussion um die Umbenennung der Kasernenstraße alternativ genannt wurde. Der Vorschlag "Mara Jakisch" bezieht sich auf das Schicksal einer Frau, die zu Unrecht von sowjetischen Militärs verhaftet wurde und jahrelange Zwangsarbeit in sibirischen Arbeitslagern verrichten musste. Sie hat die Strapazen trotz schwerwiegender Erkrankungen und dank der Solidarität der mitgefangenen Frauen überlebt. Nach ihrer Entlassung hat sie fast 50 Jahre, also beinahe ihr halbes Leben, im unmittelbar angrenzenden Bereich in Bockenheim gelebt. Somit ist der Bezug zu Frankfurt und sogar zur Lokalität gegeben. Die Benennung des zukünftigen Platzes in "Mara-Jakisch-Platz" würde der sehr späten Rehabilitierung - da war sie 90 Jahre alt - die notwendige Würdigung und Ehrung hinzufügen. Ihre Vita wird im Folgenden genauer beschrieben. Quellen: Susanne Schädlich: "Herr Hübner und die sibirische Nachtigall", Gespräch mit Christoph Busch, ehemaliger Pfarrer aus Bockenheim. Anlage 1 (ca. 47 KB) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD die farbechten-LINKE. FDP BFF ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 23.02.2021, OI 34 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Initiative OI 14 2022 Die Vorlage OF 220/7 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aushängeschild Katharinenkreisel?
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2940 entstanden aus Vorlage: OF 478/2 vom 25.09.2022 Betreff: Aushängeschild Katharinenkreisel? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Katharinenkreisel, vormals Opel-Rondell, saniert und renoviert und damit aufgewertet werden kann, sodass die verkehrliche Anbindung der bestehenden und entstehenden Quartiere gewährleistet werden kann. Hier müssen Fuß- und Fahrradwege barrierefrei gestaltet werden. Die br achliegenden Flächen sollten begrünt werden. Auf einen Fly-Over soll dabei verzichtet werden. Begründung: Der Katharinenkreisel ist das "Eingangstor" von der Autobahn 648 (Wiesbadener Straße), und verbindet das Rebstockquartier über den Römerhof mit der City West/Voltastraße und der Ludwig-Landmann-Straße sowie der Theodor-Heuss-Allee. Der Kreisel wurde 2003 nach der Stifterin Katharina vom Rebstock in Katharinenkreisel umbenannt. Hier sollte der heiligen Katharina ein Denkmal gesetzt werden. Der aktuelle Zustand des Kreisels bietet weder ein angenehmes Bild für Gäste der Stadt oder Anwohner noch setzt dieser der heiligen Katharina ein ordentliches Denkmal. Ob man den Kreisel zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto durchquert, der Kreisel ist schmutzig und staubig. Hier parken Autos unrechtmäßig auf brachliegenden und unbefestigten Flächen. Fuß- und Fahrradwege sind rund um den Kreisel uneben und bieten Stolpergefahren für alle Verkehrsteilnehmer. Durch Begrünung der brachliegenden Flächen würde die Luftqualität verbessert und die ohrenbetäubende Lärmbelastung eingedämmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 135 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1809 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6229 Aktenzeichen: 66-7
Getrenntsammlung von Bioabfällen auch in der Kuhwaldstraße ermöglichen
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2748 entstanden aus Vorlage: OF 442/2 vom 21.08.2022 Betreff: Getrenntsammlung von Bioabfällen auch in der Kuhwaldstraße ermöglichen Der Magistrat wird gebeten darauf hinzuwirken, dass die GWH für ihre Gebäude in der Kuhwaldstraße 60 sowie für ihre angrenzenden Gebäude in der Voltastraße Biotonnen bereitstellt und damit der gesetzlichen Verpflichtung nachkommt, den dortigen Mietparteien eine haushaltsnahe Getrenntsammlung von Bioabfällen zu ermöglichen. Begründung: Für die Biotonne gilt ein Anschluss- und Benutzungszwang. Diese Pflicht wird in Frankfurt leider bislang nur lückenhaft erfüllt und von städtischer Seite nicht wirkungsvoll überwacht bzw. durchgesetzt. Die aktuelle Situation wirkt sich negativ auf die Umwelt und auf die betroffenen Bürgerinnen und Bürger aus. Die fehlende Möglichkeit, Bioabfälle getrennt zu sammeln, führt dazu, dass diese Abfälle in der Restmülltonne landen und im Folgenden verbrannt statt einer klimapolitisch sinnvolleren Verwertung (Biogas, Düngemittel) zugeführt werden. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zahlen außerdem deutlich höhere Entsorgungsgebühren für eine Restmülltonne als für eine grundsätzlich kostenfreie Biotonne. Haushalte werden somit zusätzlich belastet. In begründeten Fällen kann eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne gewährt werden, wenn z. B. anfallende Bioabfälle vor Ort kompostiert werden können. Diese Möglichkeit besteht auf den oben genannten Grundstücken nicht bzw. wird nicht wahrgenommen. Eine Ausnahmesituation scheint demnach nicht zu bestehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2642 Aktenzeichen: 79 4
Grün gegen Sperrmüll in der Ohmstraße
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2749 entstanden aus Vorlage: OF 443/2 vom 21.08.2022 Betreff: Grün gegen Sperrmüll in der Ohmstraße Der Magistrat wird gebeten darauf hinzuwirken, - dass die ABG den Pflanzstreifen vor dem Gebäude Ohmstraße 16 lückenlos begrünt, um den wilden Sperrmüllablagerungen an dieser Stelle den Raum zu nehmen, kurzfristig könnten beispielsweise schwere und stabile Pflanzkübel aufgestellt werden, es besteht die Bereitschaft von Nachbarinnen und Nachbarn, Gießpatenschaften zu übernehmen; - dass die angebrachten Verbotsschilder durch Hinweisschilder ersetzt werden, die mit Piktogrammen über das Verbot von Müllablagerungen und legale Entsorgungsmöglichkeiten informieren, e s sollte auf die Telefonnummer zur ordnungsgemäßen Anmeldung von Sperrmüll hingewiesen werden. Begründung: Der betroffene Raum vor dem Gebäude Ohmstraße 16 (siehe Aufnahmen) wird seit Jahren für wilde Sperrmüllablagerungen genutzt. Die angebrachten Hinweisschilder und sonstige Maßnahmen haben bislang zu keiner Verbesserung der Situation beigetragen. Durch eine lückenlose Begrünung würde der Raum klimapolitisch sinnvoll genutzt und gleichzeitig die Routine der wilden Müllablagerungen an dieser Stelle durchbrochen. Die angebrachten Verbotsschilder sind bislang wirkungslos und sollten ersetzt werden. Stattdessen sollten Hinweise in Form von einfach und international verständlichen Piktogrammen kommuniziert und auch Informationen zur legalen Sperrmüllentsorgung gegeben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1329 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-40
Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 entstanden aus Vorlage: OF 194/7 vom 08.08.2022 Betreff: Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße Vorgang: OM 346/21 OBR 7; ST 2063/21; OM 1390/22 OBR 7; ST 1449/22 Der Magistrat wird gebeten, in der neu zu bauenden Valentina-Archipowa-Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorzusehen und damit dafür zu sorgen, dass im gesamten sog. Schönhof-Viertel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Begründung: Bei einer Informationsveranstaltung zur Grünflächenplanung hat sich bestätigt, was sich in den Stellungnahmen ST 2063 und ST 1449 angekündigt hatte: Dass in der späteren Valentina-Archipowa-Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen ist, weil diese Straße die Verbindung zwischen dem Wohnviertel und der City-West (Solmsstraße/Kreuznacher Straße) herstellen wird. In den erwähnten Stellungnahmen wird allerdings kein realistischer Fertigstellungstermin genannt, da sich die Planung für den Durchstich zur Solmsstraße noch im Anfangsstadium befindet. Daher gilt es als sicher, dass zu dem Zeitpunkt, in dem die ersten Bewohnerinnen und Bewohner in das neue Viertel einziehen, diese Erschließung nicht vorhanden sein wird. Diese Verbindungsfunktion, sofern sie kommt, rechtfertigt es aus Sicht des Ortsbeirats nicht, von dem Prinzip abzuweichen, in Wohngebieten in der Regel nur Tempo 30 zuzulassen. Die Valentina-Archipowa-Straße durchschneidet den Quartierspark und führt sowohl am Quartierszentrum und der Grundschule vorbei. Für die Wohn- und Aufenthaltsqualität dieses neuen Wohngebiets wäre es besser, wenn eine durchgehende Tempobeschränkung auf 30 km/h gelten würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2063 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1390 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1449 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2834 Antrag vom 04.03.2025, OF 491/7 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7531 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße
Antrag vom 08.08.2022, OF 194/7 Betreff: Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße Der Magistrat wird gebeten in der neu zu bauenden Valentina-Archipowa-Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorzusehen und damit dafür zu sorgen, dass im gesamten sog. Schönhof-Viertel eine zulässige Höchstge-schwindigkeit von 30 km/h gilt. Begründung: Bei einer Informationsveranstaltung zur Grünflächenplanung hat sich bestätigt, was sich in den STs 2063/21 und 1449/22 angekündigt hatte: Dass in der späteren Valentina-Archipowa-Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h vorgesehen ist, weil diese Straße die Verbindung zwischen dem Wohnviertel und der City-West (Solmsstraße/Kreuznacher Straße) herstellen wird. In den erwähnten Stellungnahmen wird allerdings kein realistischer Fertigstellungstermin genannt, da sich die Planung für den Durchstich zur Solmsstraße noch im Anfangsstadium befindet. Daher gilt es als sicher, dass zu dem Zeitpunkt, in dem die ersten Bewohner*innen in das neue Viertel einziehen, diese Erschließung nicht vorhanden sein wird. Diese Verbindungsfunktion, sofern sie kommt, rechtfertigt es aus Sicht des Ortsbeirats nicht, von dem Prinzip abzuweichen, in Wohngebieten in der Regel nur Tempo 30 zuzulassen. Die Valentina-Archipowa-Straße durchschneidet den Quartierspark und führt sowohl am Quartierszentrum und der Grundschule vorbei. Für die Wohn- und Aufenthaltsqualität dieses neuen Wohngebiets wäre es besser, wenn eine durchgehende Tempobeschränkung auf 30 km/h gelten würde. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Illegales Parken in der City West unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2256 entstanden aus Vorlage: OF 387/2 vom 11.05.2022 Betreff: Illegales Parken in der City West unterbinden Der Magistrat wird gebeten, 1. mit verstärkten Kontrollen und ggf. weiteren Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass entlang der Kuhwaldstraße sowie an der Kreuzung Kuhwaldstraße/Ohmstraße/Kreuznacher Straße kurzfristig und dauerhaft illegales Parken unterbunden wird; 2. den Kreuzungsbereich Kuhwaldstraße/Ohmstraße/Kreuznacher Straße mit provisorischen Maßnahmen (z. B. Farbflächen, Sitzgelegenheiten/Außengastronomie, Spielgeräten, Pflanzenkübeln) so umzugestalten, dass Verkehrsflächen reduziert und Aufenthaltsflächen für Menschen geschaffen werden. Bei allen Maßnahmen ist darauf zu achten, dass eine barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums gewährleistet ist. Es dient zur Kenntnis, dass von Anwohnenden die Bereitschaft besteht, eine Patenschaft für die Pflege dieser Kübel und Pflanzen zu übernehmen. Der Ortsbeirat ist gerne bereit, bei Bedarf dem Grünflächenamt die entsprechenden Kontakte zu den Anwohnenden zu vermitteln. Begründung: In oben genannten Bereichen ist täglich mehrfach zu beobachten, dass Pkw illegal geparkt werden (Beispiele in Anlage). Vor allem an der Ecke Kuhwaldstraße/Ohmstraße, wo sich auch ein Spielplatz befindet, ist durch falsch parkende Pkw die Sicht für Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und Radfahrende derart eingeschränkt, dass eine sichere Straßenquerung nicht immer gewährleistet ist. Die Situation gefährdet aktuell vor allem Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen. Eine effektive Maßnahme gegen das illegale Parken ist demnach dringend geboten. Durch eine nachhaltige Umgestaltung des Kreuzungsbereichs, wie in der Grafik anbei als grobe Idee skizziert, könnte die Park- und Verkehrssituation verbessert und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität für Anwohnende, Besucherinnen bzw. Besucher der umliegenden Geschäfte und Gastronomie, Schülerinnen bzw. Schüler der Toni-Sender-Oberstufe sowie für spielende Kinder deutlich gesteigert werden. Es fehlt in der Umgebung an Aufenthaltsflächen. Vor allem in den (Mittags-) Pausen in den Sommermonaten nutzen z. B. Schülerinnen und Schüler den Spielplatz Kuhwaldstraße/Ohmstraße für ein Mittagessen im Freien. Hierfür ist der Spielplatz mit seiner Infrastruktur nicht gedacht; Familien mit Kindern können den Platz in dieser Zeit nicht nutzen. Durch eine teilweise Umwidmung des öffentlichen Kreuzungsbereichs könnten Aufenthaltsflächen geschaffen werden, die mit Tischen und Bänken, eingerahmt von Pflanzen, zu einer gemütlichen Mittagspause einladen. Für eine Abgrenzung der abmarkierten Aufenthaltsflächen sollten möglichst Pflanzkübel verwendet werden, als nachhaltige und attraktive Alternative zu Pollern. Der Kreuzungsbereich heizt sich in den Sommermonaten stark auf. Durch die Begrünung könnte eine gewisse Beschattung/Kühlung herbeigeführt und die Luftqualität verbessert werden. Es besteht die Bereitschaft von Anwohnenden, eine Patenschaft für die Pflege dieser Kübel und Pflanzen zu übernehmen. Quelle: privat Quelle: Eigene Skizze des Ortsbeirats auf Luftbild aus dem Geoportal Frankfurt, Stadtvermessungsamt Koordinierungsstelle GDI-FFM, https://geoportal.frankfurt.de/karte/ Beispiel Pflanzkübel als Abgrenzung auf dem Schillerplatz in Offenbach, Quelle: adfc Zeitschrift Nr. 2 März/April 2022, Seite 28 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2092 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6234 Aktenzeichen: 32 1
Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich ist
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2096 entstanden aus Vorlage: OF 337/2 vom 03.04.2022 Betreff: Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich ist Vorgang: OM 458/21 OBR 2; OM 1051/21 OBR 2; OM 1053/21 OBR 2; ST 439/22; ST 493/22; ST 502/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum bei der Grundnetzstraße Feldbergstraße Tempo 30 zulässig ist und bei der Grundnetzstraße Voltastraße nicht. Es dient zu Kenntnis, dass sich auch in der Feldbergstraße keine der vom Magistrat als schützenswert ausgewiesenen Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas) befindet . Begründung: Auf wiederholte Anregung des Ortsbeirates, in der Voltastraße Tempo 30 einzuführen, verwies der Magistrat stets (z. B. Stellungnahmen ST 439, ST 502) darauf, dass es sich um eine Grundnetzstraße handele, bei der Tempo 30 nur dann eingeführt werden könne, sofern sich schützenswerte Einrichtungen dort befänden. Gleichwohl besteht in der Grundnetzstraße Feldbergstraße Tempo 30, ohne dass dort solche Einrichtungen vorhanden sind, worauf der Magistrat in der Stellungnahme ST 493 ausdrücklich hinweist. Mithin ist für die Ortsbeiratsmitglieder nicht schlüssig nachvollziehbar, warum bei einer Straße diese Vorgaben Tempo 30 erfolgreich verhindern und bei anderen offensichtlich nicht. In der Stellungnahme ST 493 heißt es: "Bei der Feldbergstraße handelt es sich um eine Grundnetzstraße, die als Verbindung zwischen der Siesmayerstraße und der Liebigstraße bzw. dem Grüneburgweg dient. Daher wurde die Feldbergstraße als Vorfahrtsstraße ausgewiesen. Tempo-30-Zonen dürfen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht auf Vorfahrtsstraßen erstrecken. Die Feldbergstraße wurde jedoch durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 StVO an das Geschwindigkeitsniveau der umliegenden Tempo-30-Zonen angepasst." Warum also kann das Geschwindigkeitsniveau auf der Voltastraße nicht analog zur Feldbergstraße durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 StVO an das Geschwindigkeitsniveau der umliegenden Tempo-30-Zonen angepasst werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 458 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1051 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 439 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 493 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 502 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1828 Aktenzeichen: 32 1
Bahnunterführung City West
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2095 entstanden aus Vorlage: OF 335/2 vom 03.04.2022 Betreff: Bahnunterführung City West Vorgang: OM 1046/21 OBR 2; ST 469/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob es bereits eine Planung zu einer Umgestaltung der Anbindung der City West an das übrige Bockenheim, an der Bahnunterführung der Voltastraße und dem Kreuzungsbereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße/Robert-Mayer-Straße/Voltastraße gibt. 2. Falls ja, a) diese im Ortsbeirat vorzustellen; b) die dort befindlichen Bäume unbedingt zu erhalten. Begründung: In der Stellungnahme ST 469 ist von einer Umgestaltung dieses Knotenpunktes die Rede. Daher besteht Informationsbedarf. Der Ortsbeirat hat bereits mehrfach auf eine Umgestaltung dieses Knotenpunktes unter Erhalt des Baumbestandes hingewirkt, um die Verkehrsanbindung, insbesondere auch für Radverkehr aus Bockenheim kommend, in die City West zu verbessern. Bisher gab es aber keine Anzeichen seitens des Magistrats, diesen Anregungen zu entsprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1046 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1897 Aktenzeichen: 32 1
Platz zwischen Voltastraße und Ohmstraße westlich von der Galvanistraße in Maria-Pia-Geppert-Platz benennen
Antrag vom 06.03.2022, OF 288/2 Betreff: Platz zwischen Voltastraße und Ohmstraße westlich von der Galvanistraße in Maria-Pia-Geppert-Platz benennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Magistrat wird vorgeschlagen, den Platz zwischen Voltastr. und Ohmstr. östlich vom Celsiusplatz und westlich von der Galvanistr. in Maria-Pia-Geppert-Platz zu benennen. Begründung: Maria-Pia Geppert* wurde am 28. Mai 1907 in Breslau geboren und ist am 18. November 1997 in Tübingen gestorben. Ihre Mutter war laut Wikipedia Italienerin. Sie studierte in Breslau Mathematik und Biologie sowie in Gießen und Rom und außerdem von1933 bis 1935 Versicherungsmathematik und Statistik in Italien in Rom. 1936 promovierte sie bei Corrado Gini im Fach Statistik in Rom. Von 1936 bis 1939 war Geppert Lehrerin. Ab 1939 arbeitete sie am W. G. Kerckhoff-Institut (heute Max-Planck-Institut für Herz- und Lungenforschung) in Bad Nauheim. Von 1940 bis 1964 leitete sie die statistische Abteilung des Instituts. 1942 habilitierte sie sich an der Universität Gießen über den Vergleich zweier beobachteter Häufigkeiten. Ab 1943 lehrte sie an der Universität. Von 1951 bis 1964 war sie Professorin für Biostatistik in Frankfurt, s. weitere Einzelheiten in der Anlage. Prof. Geppert verfügt über eine beeindruckende Biografie sowohl als Professorin in Biostatistik im Bereich der Mathematik und Naturwissenschaften als auch aufgrund ihres weiteren Engagements als Lehrerin. Außerdem gründete sie (mit Ottokar Heinisch) 1958 die Biometrische Zeitschrift (heute Biometrical Journal) und war Mitherausgeberin der von Gini 1920 gegründeten Zeitschrift Metron. Insbesondere hat sie viele Jahre an der Universität in Frankfurt am Main gelebt und gelehrt und war dort Professorin für Biostatistik von 1951 bis 1964. Damit weist sie enge persönliche Verbindungen zu Frankfurt am Main auf. Außerdem dient die Benennung dieses Platzes dem Ziel, beeindruckende Frauen mit einer europäischen und internationalen Biografie stärker in der Stadt sichtbar zu machen: Sie wurde in Breslau geboren, ihrer Mutter war Italienerin und sie hat teilweise in Italien studiert und promoviert. Selbst hat sie den größten Teil ihres Lebens in Deutschland verbracht. Damit weist sie Verbindungen zu Breslau, Italien und Deutschland und damit zu drei Ländern der heutigen Europäischen Union auf. ____________ *Quellen: Wikipedia-Eintrag abrufbar unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Maria-Pia_Geppert Des Weiteren fügt sich die Benennung dieses Platzes nach ihrer Person ein in die bestehenden Straßennamen in diesem Bezirk. Diese wurden insbesondere nach den Namen anderer Naturwissenschaftler, wie z.B. der Celsiusplatz nach Anders Celsius, die Ohmstr. nach dem Physiker Georg Simon Ohm und die Galvanistr. nach dem Arzt Luigi Galvani, benannt. Anlage mit weiteren Einzelheiten zur Biografie von Geppert* Geboren ist Maria-Pia Geppert am 28. Mai 1907 in Breslau. Nach dem Abitur 1926 am Ursulinen-Lyzeum in Breslau studierte Maria-Pia Geppert Mathematik und Biologie an der Universität Breslau sowie in Gießen und Rom. 1932 wurde sie bei Guido Hoheisel mit einer Arbeit aus der analytischen Zahlentheorie promoviert. Im gleichen Jahr legte sie das Lehramtsexamen ab und war Referendarin in Wiesbaden. Danach studierte sie von 1933 bis 1935 Versicherungsmathematik und Statistik in Rom, war Assistentin bei Francesco Cantelli und Redakteurin des italienischen Aktuarkongresses 1934. Im Jahr 1936 promovierte sie bei Corrado Gini im Fach Statistik in Rom. Von 1936 bis 1939 war Geppert Lehrerin. Ab 1939 arbeitete sie am W. G. Kerckhoff-Institut (heute Max-Planck-Institut für Herz- und Lungenforschung) in Bad Nauheim. Von 1940 bis 1964 leitete sie die statistische Abteilung des Instituts. 1942 habilitierte sie sich an der Universität Gießen über den Vergleich zweier beobachteter Häufigkeiten. Ab 1943 lehrte sie an der Universität Frankfurt sowie von 1947 bis 1951 an der TH Darmstadt. Von 1951 bis 1964 war sie Professorin für Biostatistik in Frankfurt. Ab 1954 organisierte sie die Biometrischen Kolloquien, die meist in Bad Nauheim stattfanden. Von 1964 bis 1976 war sie Professorin in Tübingen . Sie gründete - mit Ottokar Heinisch - 1958 die Biometrische Zeitschrift (heute Biometrical Journal) und war Mitherausgeberin der von Gini 1920 gegründeten Zeitschrift Metron. Sie ist am 18. November 1997 in Tübingen gestorben. Schriften von Geppert: Dissertation Breslau: Approximative Darstellungen analytischer Funktionen, die durch Dirichletsche Reihen gegeben sind, Math. Zeitschrift 35, 190-211, 1932 Dissertation Rom: Una proprieta caratteristica della distribuzione di Bravais, Giorn. Ist. Ital. Attuari 7, 378-391, 1936 Erwartungstreue plausibelste Schätzer aus dreieckig gestutzten Kontingenztafeln, Biometr. Z. 3, 54-66, 1961 ____________ *Quellen: Wikipedia-Eintrag abrufbar unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Maria-Pia_Geppert Zur Geschichte des Mathematischen Seminars der Universität Frankfurt am Main von 1914 bis 1970 Ziff. 6.10, abrufbar unter: https://www.uni-frankfurt.de/50699934/entwu_pc.pdf Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 288/2 wurde zurückgezogen.
Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Müllgaragen für den Ortsbezirk 2
Antrag vom 02.03.2022, OF 320/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Müllgaragen für den Ortsbezirk 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, 1. im Haushalt 2022 werden zusätzliche 54.000 € bereit gestellt, um 30 Müllgaragen mit 120 L Fassungsvermögen auf besonders müllbelasteten öffentlichen Plätzen und Flächen im Ortsbezirk zu installieren. 2. der Magistrat möge die Standorte im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat und der FES festlegen. Begründung: Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Veraltete Abfallbehälter, die zu klein und oftmals nicht krähensicher sind, machen eine ordentliche Entsorgung unmöglich. Wilder Müll landet in der Umwelt, in unseren Parks und auf unseren Straßen und provoziert zahlreiche Beschwerden von Bürger*innen. Wo alte Abfalleimer durch moderne und größere Müllgaragen ersetzt oder durch diese ergänzt wurden, wie z.B. auf dem Kurfürstenplatz, hat dies die Abfallproblematik deutlich entspannt. Es braucht deshalb zusätzliche Müllgaragen, die auch an anderen müllbelasteten Flächen im Ortsbezirk Abhilfe schaffen. Zu diesen Flächen gehören u.a. der Celsiusplatz sowie die zwei benachbarten Plätze in der City West, der Rebstockpark, der Hülya-Platz sowie das Umfeld stark frequentierter Restaurants, beispielsweise in der Adalbertstraße oder der Leipziger Straße. In seinen Stellungnahmen hatte der Magistrat zuletzt das Aufstellen der Müllgaragen grundsätzlich als gute Lösung begrüßt, gleichzeitig aber festgestellt, dass dem Grünflächenamt für eine Beschaffung zusätzlicher Müllgaragen (in ausreichender Menge) aktuell keine Mittel für die angeregte Maßnahme zur Verfügung stehen. Die Kosten einer Müllgarage belaufen sich auf 1.800 €. Mit den zusätzlichen Haushaltsmitteln könnten damit 30 weitere Müllgaragen beschafft werden. Dies würde zu einer merklichen Verbesserung der Abfallsituation und damit zu einer signifikanten Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk beitragen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 131 2022 Die Vorlage OF 320/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Ein Bücherschrank für die City West
Antrag vom 29.01.2022, OF 255/2 Betreff: Ein Bücherschrank für die City West Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen öffentlichen Bücherschrank auf dem Celsiusplatz in der City West zu errichten. Sollte der Standort Celsiusplatz ungeeignet sein, wird der Magistrat gebeten, den Bücherschrank auf dem öffentlichen Platz in unmittelbarer Nachbarschaft, auf dem Platz zwischen Voltastraße 72/74 und Ohmstraße 55/57, zu errichten. Der Ortsbeirat unterstützt die Maßnahme aus seinem Budget mit einem Betrag von bis zu € 10.000. Begründung: Anregung einer Anwohnerin. Die City West hat sich in den letzten Jahren als Quartier kontinuierlich weiterentwickelt. Die Zahl der Einwohner*innen und Familien ist gestiegen. Das Angebot eines Bücherschrankes, der den kostenlosen Tausch von Büchern ermöglicht, würde dieser Entwicklung Rechnung tragen. Bei den oben angeregten Standorten handelt es sich um belebte Quartiersplätze, zentral gelegen in der City West. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.12.2021, OF 227/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 86 2022 1. Die Vorlage OF 227/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 255/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Förderung auf 7.000 Euro begrenzt wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Mobilität im Schönhof-Viertel
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1390 entstanden aus Vorlage: OF 98/7 vom 04.01.2022 Betreff: Mobilität im Schönhof-Viertel Vorgang: OM 346/21 OBR 7; ST 2063/21; OM 6112/20 Das Schönhof-Viertel bietet als neues Stadtquartier die Möglichkeit, das Wohnen und Leben im urbanen Raum neu zu denken und gemäß den Anforderungen der Klimakrise zu planen. Hierzu ist es für den Ortsbeirat unter anderem unerlässlich, den Bewohnerinnen und Bewohner die Entscheidung für moderne, städtische Mobilität zu ermöglichen und die Abhängigkeit von privaten Pkw zu minimieren. Dies wird durch eine direkte und hochfrequente Anbindung an einen verlässlichen ÖPNV, gute und sichere Radinfrastruktur und Leihoptionen für Pkw und (Lasten-) Räder ermöglicht. Die meisten Bewohnerinnen und Bewohner werden diese Entscheidung bei Einzug treffen, daher ist es wichtig, die Rahmenbedingungen bis dahin bereits geschaffen zu haben. Durch weniger Autoverkehr, der Schadstoffe ausstößt, Platz wegnimmt, Lärm verursacht sowie eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer darstellt, wird die Lebensqualität aller im Quartier und der Umgebung erhöht. 1. Erreichbarkeit ÖPNV a) Eine zügige Erreichbarkeit des Westbahnhofs muss schnellstmöglich sichergestellt werden. Dass weder die Unterführung in der Verlängerung des Birkenwegs (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) bis zum Beginn der Bebauung fertiggestellt sein wird noch andere Möglichkeiten für eine verbesserte Anbindung des Westbahnhofs für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie mobilitätseingeschränkte Personen bisher mitgedacht wurden, stößt beim Ortsbeirat auf Verwunderung, da der Zugang zum Westbahnhof immer als zentral angesehen wurde. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, diesen Fehler zu beheben, konkrete Planungen aufzunehmen oder zu beschleunigen. b) Bei einem Quartier dieser Größe und in dieser Lage auf eine Bus(!)-Anbindung an den S-Bahnhof Rödelheim, die U-Bahn-Station "Industriehof" oder eine 400 Meter entfernte Straßenbahnhaltestelle zu verweisen, wird den Erfordernissen klimagerechter Mobilitätspolitik nicht gerecht und schafft kein wohnortnahes, kapazitätsstarkes Angebot des ÖPNV. Bereits mehrfach hat der Ortsbeirat auf einen Ausbau der bestehenden ÖPNV-Infrastruktur zur Erschließung des neuen Stadtviertels gedrängt und z. B. auch durch die Anregung OM 6112 Vorschläge eingereicht. Der Status quo städtischer Mobilität reicht nicht aus, um die Bewohnerinnen und Bewohner zu motivieren, auf den eigenen Pkw zu verzichten, zumal in den Planungen wohl auf eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung verzichten werden soll. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat erneut auf, auf die Forderungen des Ortsbeirats einzugehen. 2. Sichere Fahrradinfrastruktur Darüber hinaus hält der Ortsbeirat es für eine ungenutzte Gelegenheit, auf der Valentina-Archipowa-Straße keinen baulich getrennten Radweg anzulegen. Gerade weil diese als Grundnetzstraße ausgewiesen werden und damit Tempo 50 gelten soll, wäre dies wichtig gewesen. Eine zukunftsweisende Fahrradinfrastruktur zu errichten, stellt in diesem Quartier eine hervorragende Möglichkeit dar. Auch eine gute Anbindung an geplante Radschnellwege sollte hier geprüft werden. Im Straßenbestandsnetz scheitert die Sicherheit der Radfahrenden viel zu oft an baulichen Vorgaben, die einen gleichberechtigten Mischverkehr verhindern. Daneben ist die Einrichtung von fahrradfreundlichen Nebenstraßen, wie sie momentan auch durch die Umsetzung des Radentscheids entstehen, bzw. Fahrradstraßen- und Fahrradzonen zwingend erforderlich. Weiterhin verbleibt der Magistrat bei vielen Prüfaufträgen, beispielsweise bei der Einrichtung einer Dooring-Zone oder zusätzlichen Radabstellanlagen. Ebenfalls kritisiert der Ortsbeirat den fehlenden Umbau der Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße nach Bockenheim, um diese fit für möglichen Begegnungsverkehr zu machen. 3. Stationsbasierte Mobilität mit Fahrrad und Pkw - wenn nötig In der Stellungnahme ST 2063 wird zu den Punkten 2f, 2g, 2h angeführt, dass es keine Betreiberinnen und Betreiber gebe, die eine Aufstellung von E-Ladesäulen beantragt haben, ein öffentliches Carsharing anbieten oder Leihräderstationen aufstellen möchten. Es drängt sich die Frage auf, was bisher vonseiten des Magistrats unternommen wurde, auf diese Betreiberinnen und Betreiber zuzugehen. Zwar ist dem Ortsbeirat bekannt, dass die Stadt öffentliche Anlagen dieser Art nicht selbst betreibt oder errichtet, aber stadtnahe Betriebe haben eine besondere Verantwortung und sollten ihrer Vorreiterrolle gerecht werden. Die Mainova (mit der Stadt Frankfurt als größter Anteilseignerin) sitzt nur wenige Meter entfernt, laut eigenem Internet-Auftritt bietet sie Carsharing-Lösungen (1) und betreibt in einem Netzwerk circa 1.000 öffentliche E-Ladestationen (2). Natürlich sind auch andere private Betreiberinnen und Betreiber denkbar. Leihradstationen, sogar für Lastenräder, gibt es ebenfalls zahlreich. Die Bereitstellung einer ausgeprägten Ladeinfrastruktur sollte gerade bei der Entwicklung von neuen Stadtquartieren ambitioniert verfolgt werden, diese ist einer von vielen Bausteinen der Mobilitätswende. 1. https://www.mainova-carsharing.de/quartiere, abgerufen am 23.11.2021 2. https://www.mainova.de/de/loesungen/oeffentlich-laden# abgerufen am 23.11.2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6112 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2063 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1449 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 00
Kuhwaldstraße bei Erneuerung mit zusätzlichen Bäumen versehen
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1404 entstanden aus Vorlage: OF 245/2 vom 20.12.2021 Betreff: Kuhwaldstraße bei Erneuerung mit zusätzlichen Bäumen versehen Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Grunderneuerung der Kuhwaldstraße zwischen Liese-Meitner-Straße und Voltastraße 1. den gesamten Straßenabschnitt beidseitig mit Bäumen zu versehen, mindestens aber im Bereich der Neuen Gymnasialen Oberstufe (neu: Toni-Sender-Oberstufe) bzw. auf der gegenüberliegenden Straßenseite im Bereich Kuhwaldstraße 51 mindestens fünf neue Bäume zu pflanzen, 2. der Neuen Gymnasialen Oberstufe (neu: Toni-Sender-Oberstufe) anzubieten, die neuen Bäume und Baumscheiben in deren Bereich der Straße im Rahmen von Baumpatenschaften zu pflegen, dies aber nicht zur Bedingung für die Baumpflanzungen in diesem Bereich zu machen, 3. die Baumpflanzungen nach dem Konzept der Schwammstadt vorzunehmen, die Straßenerneuerung sowie die Baumpflanzungen also so vorzunehmen, dass Regenwasser von der Straße und den Gehwegen zu den Baumstämmen hinfließt, und den Wurzelbereich der Bäume mit entsprechend aufnahmefähigem Bodenmaterial zu befüllen, 4. sofern die Straßenerneuerung dies zulässt, auch bei den sechs bestehenden Bäumen das Konzept der Schwammstadt umzusetzen, also den Wurzelbereich mit zusätzlichem wasseraufnahmefähigem Material zu erweitern und auch hier dafür zu sorgen, dass Regenwasser stets von Straße und Gehweg zu den Stämmen hinfließt. Begründung: Bezug: Mitteilung des Amts für Straßenbau und Erschließung vom 15.12.2021. Das Schwammstadtkonzept bietet derzeit die besten Wachstumsbedingungen für Stadtbäume und sollte daher bei Neupflanzungen immer Anwendung finden, wenn sich die Möglichkeit bietet. Die geplante Grunderneuerung des Straßenabschnitts samt Grundaushub und Erneuerung der Trag- und Deckschichten sollte die Möglichkeit eröffnen, neue Bäume zu pflanzen und hierbei nach dem Schwammstadtkonzept vorzugehen. Bei bestehenden Bäumen ist eine Anpassung an dieses Konzept nur sehr schwer umsetzbar, da hierfür das Erdreich recht tief ausgehoben werden muss. Eine Grunderneuerung ist also der geeignete Zeitpunkt für solche Maßnahmen. Davon sollte gerade in einem so hoch verdichteten und versiegelten Stadtgebiet wie der City West Gebrauch gemacht werden. Die Notwendigkeit zusätzlicher Bäume mit guten Wachstumsbedingungen sollte in Zeiten des Klimawandels und zu erwartender weiterer Erhitzung der Stadtgebiete selbstverständlich sein. Bisher befinden sich im betreffenden Straßenabschnitt nur sechs Bäume im Bereich der Kuhwaldstraße 46. Hier sollte die Möglichkeit genutzt werden, den ganzen Straßenabschnitt - möglichst beidseitig - mit Bäumen zu versehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 610 Antrag vom 03.04.2022, OF 336/2 Anregung vom 02.05.2022, OA 188 Aktenzeichen: 66 0
Ein Bücherschrank für die City West
Antrag vom 29.12.2021, OF 227/2 Betreff: Ein Bücherschrank für die City West Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen öffentlichen Bücherschrank auf dem Celsiusplatz in der City West zu errichten. Sollte der Standort Celsiusplatz ungeeignet sein, wird der Magistrat gebeten, den Bücherschrank auf dem öffentlichen Platz in unmittelbarer Nachbarschaft, auf dem Platz zwischen Voltastraße 72/74 und Ohmstraße 55/57, zu errichten. Begründung: Anregung einer Anwohnerin. Die City West hat sich in den letzten Jahren als Quartier kontinuierlich weiterentwickelt. Die Zahl der Einwohner*innen und Familien ist gestiegen. Das Angebot eines Bücherschrankes, der den kostenlosen Tausch von Büchern ermöglicht, würde dieser Entwicklung Rechnung tragen. Bei den oben angeregten Standorten handelt es sich um belebte Quartiersplätze, zentral gelegen in der City West. Option 1 - Celsiusplatz (Aufnahme der Antragstellerin) Option 2 - Platz zwischen Voltastraße 72/74 und Ohmstraße 55/57 (Aufnahme der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.01.2022, OF 255/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 227/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 86 2022 1. Die Vorlage OF 227/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 255/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Förderung auf 7.000 Euro begrenzt wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Schwerter zu Pflugscharen und Büros zu Schulen
Antrag vom 16.12.2021, OF 248/2 Betreff: Schwerter zu Pflugscharen und Büros zu Schulen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. Wie viele (leerstehende) Bürogebäude/-etagen wurden frankfurtweit überprüft, ob die Liegenschaften für schulische Nutzungen geeignet sind? 2. In wie vielen Fällen ergab sich ein positives Ergebnis und welche Schulen wurden daraufhin in (leerstehenden) Bürogebäuden/-etagen untergebracht? 3. Welche (leerstehenden) Bürogebäude/-etagen im Ortsbezirk 2 wurden bei den unter 1.) erfragten Prüfungen untersucht (hier nun bitte mit genauer Anschrift)? 4. Welche (leerstehenden) Bürogebäude/-etagen im Ortsbezirk 2 sind für eine schulische Nutzung geeignet? Welche Schulen sollen darin angesiedelt werden? 5. Welche (leerstehende) Bürogebäude/-etagen im Ortsbezirk 2 sind für eine schulische Nutzung ungeeignet? Warum? Begründung: Die Toni-Sender-Oberstufe (vormals Neue Gymnasiale Oberstufe) wurde seinerzeit als erste Schule in Frankfurt in einem Bürogebäude in der Voltastraße 1a untergebracht. Die damals wie heute zuständige Dezernentin erklärte, dass die Möglichkeit der Unterbringung von Schulen in Bürogebäuden nun regelmäßig geprüft werden soll. Da dieser Ansatz sehr unterstützenswert ist, soll nun eine erste Bilanz abgefragt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 47 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffern 1. bis 4. und über die Ziffer 5. des Antragstenors der Vorlage OF 248/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 281 2022 1. Die Ziffern 1. bis 4. des Antragstenors der Vorlage OF 248/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 5. des Antragstenors der Vorlage OF 248/2 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffern 1. bis 4.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 3 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 5.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Namensgebung der Neuen Gymnasialen Oberstufe
Initiative vom 03.11.2021, OI 3 entstanden aus Vorlage: OS 14/2 vom 04.11.2021 Betreff: Namensgebung der Neuen Gymnasialen Oberstufe Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die Neue Gymnasiale Oberstufe, Voltastraße 1A, 60486 Frankfurt am Main, in "Toni-Sender-Oberstufe" umzubenennen. Der Ortsbeirat folgt damit dem Vorschlag der Schulgemeinde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 10.11.2021
Tempo 30 in der City West
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1053 entstanden aus Vorlage: OF 192/2 vom 18.10.2021 Betreff: Tempo 30 in der City West Vorgang: OM 458/21 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. die City West als Ganzes zur Tempo-30-Zone zu deklarieren und dies durch entsprechende Schilder an den Einfahrtsstraßen zur City West (Galvanistraße, Voltastraße, Heinrich-Hertz-Straße, Kreuznacher Straße, Kuhwaldstraße) deutlich auszuweisen; 2. in der Ohmstraße jeweils einen Pkw-Stellplatz neben den Feuerwehrzufahrten vor den Restaurants (einmal auf Höhe Solmsstraße, einmal auf Höhe Celsiusplatz) in einen Lieferparkplatz umzuwandeln; 3. die City West priorisiert und so bald wie möglich im Zuge der stadtweiten Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung zu berücksichtigen; 4. das ordnungswidrige Parken auf den Gehwegnasen im Kreuzungsbereich Ohmstraße/Pfingstbrunnenstraße durch Aufstellung von Fahrradbügeln (oder sofern dies nicht möglich ist von Pollern) zu unterbinden. Begründung: Die Anregung erfolgt auf Hinweis eines Bürgers. Zu den einzelnen Punkten: 1. Die City West ist bereits zum großen Teil Tempo-30-Zone (die Ausweisung der Voltastraße als Tempo-30-Straße hat der Ortsbeirat bereits in der Anregung OM 458 vom 05.07.2021 beschlossen). Die aktuelle Beschilderung in der City West führt zu Verwirrung bei den Autofahrerinnen und Autofahrern. Auf einzelnen Straßenabschnitten ist nicht unbedingt eindeutig ersichtlich, welche Geschwindigkeitsbegrenzung hier gilt. 2. Dies würde die Anlieferung für die Restaurants erleichtern und Parken auf den Feuerwehrzufahrten vermeiden. 3. Die City West eignet sich in besonderem Maße für die Einführung einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung und könnte daher priorisiert werden. Fast sämtliche Wohnblocks sind zweigeschossig mit Tiefgaragen unterkellert. In diesen wird jedoch ein großer Teil der Parkplätze nicht genutzt, da es günstiger ist, den Pkw kostenlos auf der Straße abzustellen. Das Mercure Hotel verfügt ebenfalls über eine große Tiefgarage, in der Stellplätze öffentlich zur Vermietung zur Verfügung stehen, sodass auch Pendlerinnen und Pendler in einer Tiefgarage parken können. Auch in den Tiefgaragen der Wohnblocks werden Stellplätze teilweise öffentlich zu Vermietung angeboten. 4. Die Kreuzung Ohmstraße/Pfingstbrunnenstraße ist aktuell sehr schlecht einzusehen. Dies stellt eine gefährliche Situation für zu Fuß Gehende sowie für Auto- und Radfahrende dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 458 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 502 Antrag vom 03.04.2022, OF 337/2 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2096 Aktenzeichen: 32 1
Nauheimer Straße
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1046 entstanden aus Vorlage: OF 170/2 vom 18.10.2021 Betreff: Nauheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, eine der zwei Autofahrspuren zwischen dem Ende des Radwegs von der Emser Brücke herunter bis zur Fünf-Straßen-Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße aufzuheben und einen geschützten (ggf. rot markierten) Fahrradstreifen einzurichten, der den Radfahrerinnen und Radfahrern noch mehr Sicherheit verleiht. Sollte dies nicht kurzfristig umsetzbar sein, wird angeregt, in der Zwischenzeit auf der rechten Fahrspur deutlich sichtbare Fahrradpiktogramme mit Sharrows aufzutragen, damit den Autofahrerinnen und Autofahrern unmissverständlich signalisiert wird, dass Radfahrerinnen und Radfahrer auf diesem Straßenabschnitt legal unterwegs sind. Außerdem soll die abgenutzte Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder an der Ampel am Knotenpunkt Adalbertstraße/Schloßstraße erneuert und auf voller Breite rot eingefärbt werden. Die Problematik der Zufahrt für Radfahrende, welche aus der Robert-Mayer-Straße kommend in die City West gelangen möchten, sieht der Ortsbeirat durch diese Anregung ausdrücklich noch nicht als gelöst an. Begründung: Auf dem circa 150 Meter langen Abschnitt der Nauheimer Straße zwischen der Sieben-Straßen-Kreuzung an der Unterführung Voltastraße und der Fünf-Straßen-Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße ist die Fahrsituation für Radfahrerinnen und Radfahrer häufig lebensgefährlich. Dieser Straßenabschnitt ist eine Einbahnstraße mit zwei Autofahrspuren, auf beiden Seiten ist dazu Parken erlaubt (die eine Seite mit Anwohnerinnen- und Anwohnerparken, die andere freies Parken). Die Autos stehen teils auf den Bürgersteigen, die dadurch erheblich verengt werden, teils auf den Autofahrspuren, deren Querschnitt dadurch ebenfalls verringert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469 Antrag vom 03.04.2022, OF 335/2 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2095 Antrag vom 22.08.2022, OF 433/2 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2742 Aktenzeichen: 32 1
Spielfreude in der City West durch Beschattung auch im Sommer erhalten
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 818 entstanden aus Vorlage: OF 136/2 vom 30.08.2021 Betreff: Spielfreude in der City West durch Beschattung auch im Sommer erhalten Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig die zuständigen Ämter damit zu betrauen, auf dem Spielplatz zwischen Ohmstraße und Solmsstraße, angrenzend an den Alten Friedhof Bockenheim, in den unbeschatteten Spielbereichen, v. a. Rutsch- und Sandkastenbereich, einen wetterfesten Sonnenschutz zu installieren; 2. für eine dauerhafte Beschattung und Kühlung des Spielplatzes ausreichend Bäume zu pflanzen und mit dem Grünflächenamt weitere Möglichkeiten der Begrünung zu eruieren und diese entsprechend umzusetzen. Begründung: Spielplätze sind in den aktuellen Hitzesommern für Kinder nur mit ausreichender Beschattung nutzbar. Mangelnder Sonnenschutz kann zu schwerwiegenden gesundheitlichen Probleme führen. Das gilt auch für Begleitpersonen. Auf dem Spielplatz in der Ohmstraße wurden zuletzt Schatten spendende Bäume gefällt. Hier muss nun entsprechender Ersatz geschaffen werden. Nutzerinnen und Nutzer beklagen den fehlenden Sonnenschutz und haben sich diesbezüglich an den Ortsbeirat gewandt. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2102 Aktenzeichen: 67 2
Situation auf der Voltastraße verbessern
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 458 entstanden aus Vorlage: OF 73/2 vom 21.06.2021 Betreff: Situation auf der Voltastraße verbessern Der Magistrat wird gebeten, folgende Änderungen an der Verkehrsinfrastruktur der Voltastraße (City West) vorzunehmen: - Die Höchstgeschwindigkeit in der Voltastraße auf 30 km/h festsetzen. - Die Benutzungspflicht des Bürgersteigradweges (Fahrtrichtung Rebstock, d. h. stadtauswärts) aufheben. - Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn in Richtung Rebstock (stadtauswärts) anbringen. - Weitere Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn in Richtung Innenstadt anbringen. - Sämtliche oberirdischen Parkplätze in der Voltastraße als Liefer- oder Kurzzeitparkplätze ausweisen. Hierbei sollen die eine Hälfte der Parkplätze als reine Lieferparkplätze ausgewiesen werden und die andere Hälfte als Kurzzeitparkplätze. - Nach Einrichtung der Liefer- und Kurzzeitparkplätze sollen diese für die erste Zeit (zwei Monate) engmaschig von der Verkehrspolizei kontrolliert werden. - In diesem Zusammenhang soll auch die bestehende Lieferzone (eingeschränktes Halteverbot zwischen der Voltastraße 74 und 82 von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr) besser beschildert und markiert und daraufhin für eine kurze Zeit (zwei Monate) engmaschig von der Verkehrspolizei kontrolliert werden. - Das rechtswidrige Gehwegparken auf der Fahrbahnseite Richtung Innenstadt soll zumindest abschnittsweise durch entsprechende Maßnahmen (bspw. Poller) unterbunden werden. Begründung: Die obigen Vorschläge sind das Ergebnis eines gemeinsamen Vor-Ort-Termins des Ortsbeirates mit einem Anwohner, welcher über die Verkehrssituation und den Lärm auf der Voltastraße klagte. Die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist sowohl mit fehlender separater Radinfrastruktur als auch mit bestehenden schützenswerten Einrichtungen zu begründen: Stadteinwärts ist auf der Voltastraße keine separate Radinfrastruktur vorhanden. Stadtauswärts besteht ein Fahrradweg auf dem Bürgersteig. Da der Bürgersteig schmal und der Fahrradweg unzureichend markiert ist, befinden sich oft zu Fuß Gehende auf dem Fahrradweg. Um Konflikte und Gefahrensituationen zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden zu vermeiden, sollte die Benutzungspflicht des Bürgersteigradweges aufgehoben, Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn angebracht und die Höchstgeschwindigkeit auf der Voltastraße beidseitig auf 30 km/h festgesetzt werden. In der Voltastraße befinden sich zudem die folgenden schützenswerten Einrichtungen: - Nezabudka Kinderbetreuung gGmbH, Voltastraße 75 - Neue Gymnasiale Oberstufe, Voltastraße 1A - Kindertagesstätte "Sternengucker", Voltastraße 79a Außerdem befindet sich ein Kinderspielplatz an der Voltastraße (Ecke Galvanistraße). Stellplätze für Anwohnerinnen bzw. Anwohner sind in der City West hinreichend vorhanden, da sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen unterkellert sind. Aufgrund der oft hohen monatlichen Gebühren stellen viele Anwohnerinnen bzw. Anwohner ihre Pkw jedoch lieber kostenfrei auf den oberirdischen Parkplätzen ab, während viele Tiefgaragenstellplätze leer stehen. Dies bringt die Lieferdienste (bspw. DHL) und örtlichen Gewerbe (bspw. Sushi Restaurant KAORU) in Bedrängnis: Diesen bleibt kaum etwas anderes übrig, als rechtswidrig halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße zu parken. Um den so parkenden Pkw und Lieferdiensten auszuweichen, müssen vorbeifahrende Pkw halb auf die Straßenbahntrasse (welche sich in der Mitte der Voltastraße befindet) hinauffahren. Da diese Straßenbahntrasse leicht erhöht liegt, führt dies zu starker Geräuschentwicklung und Abnutzung der Fahrbahn. Die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h kann diese Lärmbelastung zumindest abmildern. Die Ausweisung sämtlicher oberirdischer Parkplätze als Liefer- oder Kurzzeitparkplätze würde die Situation für die Lieferdienste und örtlichen Gewerbe entspannen. Diese könnten so kurzfristig Stellplätze finden und müssten weniger häufig rechtswidrig auf dem Gehweg parken. Um die Benutzung dieser neuen Lieferstellplätze auch tatsächlich sicherzustellen, wären zumindest abschnittsweise Maßnahmen zur Unterbindung des rechtswidrigen Gehwegparkens auf der Fahrbahnseite Richtung Innenstadt wünschenswert (bspw. Poller). Durch das so reduzierte rechtswidrige Gehwegparken würde die Benutzung der Voltastraße sicherer - sowohl für zu Fuß Gehende als auch für Radfahrende, die Straßenbahn und den MIV. Da die bisher bestehende Lieferzone (eingeschränktes Halteverbot zwischen der Voltastraße 74 und 82 von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr) nach Aussagen der Anwohner weitestgehend ignoriert wird, sind hinreichende Markierungen und Beschilderungen erforderlich. Zudem soll eine anfänglich engmaschige Kontrolle durch die Verkehrspolizei für einen initialen Lern- und Gewöhnungseffekt sorgen. Die ersten beiden Monate nach Einrichtung der neuen Liefer- und Kurzzeitparkplätze wären hierfür ein geeignetes Zeitfenster. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 101 Antrag vom 18.10.2021, OF 192/2 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 439 Antrag vom 03.04.2022, OF 337/2 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2096 Aktenzeichen: 32 1
Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 472 entstanden aus Vorlage: OF 97/2 vom 21.06.2021 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität Vorgang: M 31/21 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Schönhof-Quartier im Sinne der "kurzen Wege" geplant wird und der Fuß- und Radverkehr im Vordergrund stehen soll. Außerdem befürwortet er, dass die isolierte Lage des Gebietes aufgehoben werden soll. Auch begrüßt er, dass im gesamten Geltungsbereich nur wenige Stellplätze für Pkw im öffentlichen Raum zulässig sind. 2. Der Ortsbeirat bedauert jedoch, dass anstatt Tiefgaragen - die sowohl hohe finanzielle als auch Umweltkosten verursachen - keine oberirdische Quartiersgarage geplant wurde. 3. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 834 folgende Anregungen zur Mobilität zu berücksichtigen: a) Der Mischverkehr ist auf den Straßen mit Tempo 30 im Sinne der fahrradfreundlichen Nebenstraßen zu planen; I. alle Kreuzungen sind mit Gehwegnasen zu versehen (sicheres Kreuzen für zu Fuß Gehende); II. alle Kreuzungen sind aufzupflastern, sodass der motorisierte Individualverkehr (MIV) beim Abbiegen seine Geschwindigkeit anpasst und zu Fuß Gehende sicher queren können; III. die Zahl der oberirdischen Parkplätze entlang der Erschließungsstraßen ist zu reduzieren und auf eine Straßenseite zu beschränken, um sicheres Radfahren zu ermöglichen; IV. die Tür-Öffnungszone entlang des ruhenden Verkehrs ist zu markieren; b) auf dem Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist ein breiter und baulich getrennter Radweg anzulegen; c) die Gehwege sind mindestens 2,50 Meter breit zu planen und es ist kein Gehwegparken vorzusehen bzw. dieses durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden; d) flächendeckende Parkraumbewirtschaftung ist im Plangebiet vorzusehen; e) oberirdische Radabstellanlagen sind für Besucherinnen und Besucher (auch für Lastenräder) vorzusehen; f) oberirdische E-Ladesäulen sind für Besucherinnen und Besucher vorzusehen; g) öffentliches, stationsbasiertes Carsharing mit E-Ladesäulen ist vorzusehen; h) Leihräderstationen sind vorzusehen; i) öffentliche Sitzgelegenheiten sind in regelmäßigen Abständen vorzusehen (dies ist vor allem für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen wichtig, ebenso wie für die allgemeine soziale Kommunikation); j) der Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist mit einer Buslinie zu bedienen; k) die kostspielige und den heutigen Maßstäben der modernen Mobilität nicht mehr angemessene Planung eines Fly-overs zum Katharinenkreisel ist einzustellen; l) es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße ausgebaut wird - diese ist nicht für sich begegnenden Radverkehr ausgelegt - und auch eine Radverkehrsführung von und zu der Brücke markiert/erstellt wird; m) die niveaugleiche Gleisquerung in Verlängerung der Kasernenstraße für den Fuß- und Radverkehr ist zu Beginn der Bebauung anzulegen. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie diese Gleisquerung genau geplant ist; n) die Unterführung in Verlängerung des Birkenweges (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist auch für den Fuß- und Radverkehr sicher und attraktiv zu gestalten und zu Beginn der Bebauung fertigzustellen; o) es ist eine zügige Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West sicherzustellen. Dies sollte sowohl für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende als auch durch einen Bus für mobilitätseingeschränkte Personen geschehen. Am Eingang Solmsstraße sollten dazu ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Begründung: Erhöhung der Attraktivität des Umweltverbundes und damit der Lebensqualität im Quartier im Allgemeinen. Stellplätze für den MIV sind im Plangebiet dank der Tiefgaragen für jede Bewohnerin und jeden Bewohner hinreichend vorhanden. Die Zahl der oberirdischen Stellplätze für den MIV muss entsprechend sehr begrenzt und kostenpflichtig sein, damit diese tatsächlich nur von Besucherinnen und Besuchern genutzt werden. Ansonsten drohen Verdrängungseffekte, wie sie in der City West zu beobachten sind: Auch dort sind fast sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen versehen. Aufgrund der oft hohen Parkgebühren der Vermieter, stellen viele Anwohnerinnen und Anwohner ihre Autos jedoch lieber kostenfrei auf den Gehwegen und oberirdischen Parkplätzen ab. Dies führt dazu, dass die Tiefgaragen mehrheitlich leer stehen, während die Straßen und Gehwege eng zugeparkt sind. Auf diese Weise entstehen Gefahrensituation für zu Fuß Gehende sowie Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West als Verkehrsknotenpunkt ist essenziell für die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung. Durch die geplante Verbreiterung und den barrierefreien Ausbau des Zugangs an der Solmsstraße könnte dies durch die ebenerdige Querung in Verlängerung der Kasernenstraße für zu Fuß Gehende und Radfahrende geschehen. Hier sollten die zukünftigen Besuchsströme sinnvoll gelenkt werden, sodass Umwege auf jeden Fall zu vermeiden sind. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine Buslinie aus dem Birkenweg ebenfalls den Eingang Solmsstraße des Westbahnhofs bedienen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2118 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 113 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00
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