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Meine Nachbarschaft: Simon-Ochs-Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeitgemäße Busse für die Linie 34 statt Ringstraßenbahn

03.05.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2042 entstanden aus Vorlage: OF 309/10 vom 18.04.2022 Betreff: Zeitgemäße Busse für die Linie 34 statt Ringstraßenbahn Der Magistrat wird um Prüfung und um ausführliche Berichterstattung gebeten, ob es nicht sinnvoller, schneller, einfacher, kostengünstiger und umweltfreundlicher wäre, statt einer teuren Trasse für eine Ringstraßenbahn nunmehr einfach die Busse der auch durch Eckenheim und Preungesheim führenden Linie 34 zu modernisieren, beispielsweise mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb. Begründung: Die sehr lange Bauphase, weitreichende Umleitungen und Staus, aber auch die platzraubende Trassenführung werden nicht nur in Eckenheim und Preungesheim zu massiven Nachteilen führen und viel Geld kosten. Gerade der Marbachweg gehört zu den wenigen wichtigen Straßen in Frankfurt, die in Ost-West-Richtung bestehen. Dies gilt auch, da die A 66 in und aus Frankfurt an zwei Stellen endet (ohne dass für den gescheiterten Alleentunnel sinnvolle Lösungen gefunden wurden). Zu einer ehrlichen Politik gehören klare Aussagen bezüglich Leistung und Preis. Dies umfasst auch die Antwort, dass die Buslinie 34 entfallen soll und künftig so mehr Umsteigebeziehungen erforderlich werden. Dies stärkt den ÖPNV nicht. All dies wird sehr viele Menschen (Fahrgäste, aber auch Anwohner entlang der Linienführung im oder aus dem Ortsbezirk 10) betreffen. Letztlich müssten nicht nur Bäume im Bereich der neuen Trasse entfallen. Die Buslinie 34 zu modernisieren ist deshalb ganzheitlich sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2014 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundekotbeutelspender westlich des südlichen Ortseingangs von Bonames

03.05.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2044 entstanden aus Vorlage: OF 284/10 vom 18.04.2022 Betreff: Hundekotbeutelspender westlich des südlichen Ortseingangs von Bonames Der Magistrat wird gebeten, einen Hundekotbeutelspender nebst Abfalleimer westlich der Homburger Landstraße zwischen der Brücke über den Altarm der Nidda und des südlichen Ortseingangs von Bonames im Bereich der Schranke anzubringen . Begründung: Die erforderliche Patin dafür ist für zwei weitere Hundekotbeutelspender aktiv und hat die Maßnahme ämterseits bereits vorbesprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1809 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bunker im Marbachweg als Medienbunker erhalten und wieder in den Katstrophenschutz einbinden

25.04.2022 · Aktualisiert: 17.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2022, OF 258/9 Betreff: Bunker im Marbachweg als Medienbunker erhalten und wieder in den Katstrophenschutz einbinden Die Bundesinnenministerin hat den Abbau bestehender Schutzeinrichtungen beendet und weitere Haushaltsmittel für den Katastrophenschutz beantragt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit dem Eigentümer, der BIMA ins Benehmen zu setzen, um den Bunker im Marbachweg - auch über einen Denkmalschutz - zu erhalten, damit er wieder - wie in den letzten Jahrzehnten - von Musikern und Kulturschaffenden genutzt werden kann. Außerdem ist der Bunker für seine ursprüngliche Funktion dem Katastrophenschutz teil zu ertüchtigen. Eine Sirene soll wieder auf dem Bunker installiert werden. Materialien für Katastrophenfälle könnten hier gelagert werden. Auch wäre hier eine für den OBR 9 zuständige Anlaufstelle für den Katastrophenschutz zu etablieren. Der Bunker soll zudem begrünt werden (Beispiel Hamburger St. Pauli Bunker). Der Rückbau einer der letzten Bunker in Frankfurt ist entschieden abzulehnen. Antragsteller: CDU FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.04.2022, OF 248/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 248/9 wird durch die Vorlage OF 258/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 258/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme)

Parteien: CDU, FDP, BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bunker im Marbachweg erhalten und wieder in den Katstrophenschutz einbinden

25.04.2022 · Aktualisiert: 17.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2022, OF 248/9 Betreff: Bunker im Marbachweg erhalten und wieder in den Katstrophenschutz einbinden Die Bundesinnenministerin hat den Abbau bestehender Schutzeinrichtungen beendet und weitere Haushaltsmittel für den Katastrophenschutz beantragt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bunker im Marbachweg - auch über einen Denkmalschutz - zu erhalten und wieder in seiner ursprünglichen Funktion teil zu ertüchtigen. Eine Sirene soll wieder auf dem Bunker installiert werden. Materialien für Katastrophenfälle könnten hier gelagert werden. Auch wäre hier eine für den OBR 9 zuständige Katastrophenschutz zuständige Anlaufstelle zu etablieren. Der Bunker soll zudem begrünt werden (Beispiel Hamburger St. Pauli Bunker). Außerdem soll er - so weit Platz verfügbar sein wird und der Hauptaufgabe Katastrophenschutz nichts entgegensteht - auch als Medienbunker wieder Musikern und Kulturschaffenden zur Verfügung gestellt werden. Der Rückbau einer der letzten Bunker in Frankfurt ist entschieden abzulehnen. Antragsteller: CDU FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.04.2022, OF 258/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 248/9 wird durch die Vorlage OF 258/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 258/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme)

Parteien: CDU, FDP, BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gespräch mit dem Gewerbering Dornbusch

19.04.2022 · Aktualisiert: 17.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2022, OF 246/9 Betreff: Gespräch mit dem Gewerbering Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit dem Gewerbering Dornbusch und den zuständigen Ämtern zu organisieren, um die Parksituation auf der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Eberhard-Beckmann-Anlage (stadtauswärts) und Marbachweg/Am Dornbusch zu besprechen und die besonderen Bedarfe der Gewerbetreibenden in diesem Abschnitt zu ermitteln. Vertreter*innen des Ortsbezirks 2, der für den entsprechenden Straßenabschnitt stadteinwärts zuständig ist, sollen ebenfalls hinzugeladen werden. Begründung: Die Gewerbetreibenden klagen über eine angespannte Parksituation vor Ort, die ihren Belangen nicht entgegenkommt. Zusätzlich handelt es sich um eine Engstelle in der Verkehrsführung, für die mittelfristig bessere Lösungen gefunden werden müssen. Um die Bedarfe der Gewerbetreibenden in diesem Abschnitt zu ermitteln, erscheint es sinnvoll, diese in den Prozess mit einzubeziehen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 28 Die Vorlage OF 246/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 246/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors nach dem Wort "Dornbusch" die Worte "und den ortsansässigen Gewerbetreibenden" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBR

24.03.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1903 entstanden aus Vorlage: OF 213/9 vom 13.03.2022 Betreff: Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBR Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat umgehend die Maßnahmen zur Instandsetzung des öffentlichen Geh- und Fahrradwegs im Bereich des Marbachwegs zwischen Eschersheimer Landstraße und Bertramstraße gemäß seiner Rechte aus § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 Ziffer 7. GOOBR vorzulegen und alle weiteren und noch nicht vorgelegten Maßnahmen; 2. dem Ortsbeirat alle weiteren Maßnahmen in diesem Zusammenhang sowie zu ähnlich gelagerten Fällen so rechtzeitig und in der gebotenen Form vorzulegen, dass die ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte des Ortsbeirats gewährleistet ist. Begründung: Der Magistrat hat durch das Amt für Straßenbau und Erschließung im Bereich des Marbachwegs Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich des öffentlichen Fahrradwegs durchgeführt. Diese fallen in den Aufgabenbereich des Ortsbeirats gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 Ziffer 7. GOOBR. Der Magistrat hat diese Maßnahmen durchgeführt, ohne den Ortsbeirat zuvor in der gebotenen Form davon in Kenntnis zu setzen, sodass dieser seine Mitwirkungsrechte nicht wahrnehmen konnte. Der Magistrat hat insoweit gegen seine Pflichten verstoßen. Eine informatorische E-Mail kursorischer Art an den Ortsvorsteher, die nur auf dessen Nachfrage erfolgte und überdies nicht vollständig war, ist dafür nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1711 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung Marbachweg in Richtung Eckenheim

24.03.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1906 entstanden aus Vorlage: OF 216/9 vom 13.03.2022 Betreff: Umgestaltung Marbachweg in Richtung Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und inwieweit in dem in Richtung Eckenheim verlaufenden Abschnitt des Marbachwegs zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Bertramstraße Bäume gepflanzt werden können, wobei der Abstand zwischen den Bäumen so zu bemessen wäre, dass zwischen ihnen Kfz- Stellplätze eingerichtet werden können, die im Bedarfsfall auch als Behindertenparkplätze nutzbar sind; 2. ob und inwieweit dieses Konzept auch im Fall einer Sanierung des Marbachwegs in dessen weiteren Verlauf bis zur Eckenheimer Landstraße umgesetzt werden kann. Begründung: Das Ergebnis der Sanierungsmaßnahme im Bereich des Marbachwegs ist insgesamt unbefriedigend. Selbst bei Berücksichtigung der Bedürfnisse der Radfahrer ist nicht nachvollziehbar, weshalb ein überbreiter Radweg zur Verfügung gestellt werden soll, obwohl auf der anderen Straßenseite ein Radweg in der Gegenrichtung vorhanden ist. Nicht nur wurde die vorhandene Breite nicht optimal genutzt, sondern auch die Gelegenheit zur Schaffung von dem Mikroklima begünstigenden Flächen für die Pflanzung von Bäumen versäumt. Die in Ziffer 1. beschriebene Korrektur erscheint, auch wenn nicht alle vorher vorhandenen Stellplätze wieder eingerichtet werden könnten, den Bedürfnissen aller Beteiligten besser gerecht zu werden als die aktuelle Situation. Eine entsprechende Lösung auch für den weiteren Verlauf des Marbachwegs wäre zu begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1713 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße

22.03.2022 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1889 entstanden aus Vorlage: OF 274/10 vom 07.03.2022 Betreff: Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße Die Verkehrsführung auf der Gießener Straße, in Richtung Marbachweg, erlaubt zurzeit nicht das Linksabbiegen in die Ronneburgstraße. Die Gießener Straße soll die Homburger Landstraße entlasten. Die Homburger Landstraße wurde in Preungesheim zum Schutz der Anwohner gänzlich auf Tempo 30 gesetzt. Die jetzige Verkehrsführung zwingt vom Norden kommende Fahrzeuge, mit Ziel Ronneburgstraße, die Homburger Landstraße zu befahren. Der auf der Fahrbahn der Gießener Straße aufgebrachte Richtungspfeil geradeaus (Zeichen 297 StVO) wird häufig nicht beachtet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der Gießener Straße das Linksabbiegen in die Ronneburgstraße zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1667 Antrag vom 06.03.2023, OF 551/10 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3744 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sauberkeit von Park-and-ride-Parkplätzen im Ortsbezirk 10 erhöhen

22.03.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1880 entstanden aus Vorlage: OF 258/10 vom 07.03.2022 Betreff: Sauberkeit von Park-and-ride-Parkplätzen im Ortsbezirk 10 erhöhen Der Magistrat wird gebeten, die Sauberkeit der Park-and-ride-Parkplätze in Preungesheim und Bonames zu erhöhen. Dies betrifft insbesondere Verunreinigungen durch Vogelkot. Dies könnte beispielsweise durch eine Erhöhung der Reinigungsfrequenz oder vergrämende Maßnahmen verhindert werden . Begründung: Auf beiden Parkplätzen (an der U-Bahn-Station "Kalbach" sowie im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Ecke Am Dachsberg) mehren sich Beschwerden über zunehmende Verschmutzung. Der Ortsbeirat 10 bittet um entsprechende Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1645 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 171 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und HeinrichBerbalkStraße

18.03.2022 · Aktualisiert: 28.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1844 entstanden aus Vorlage: OF 124/15 vom 03.03.2022 Betreff: Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich-Berbalk-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 15 über die Bauarbeiten am geplanten Verkehrskreisel an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich-Berbalk-Straße zu informieren und nachfolgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird der Baubeginn sein? 2. Werden die direkten Anwohner zeitnah vorab informiert? 3. Werden Ausfahrten und Einfahrten von Privatgrundstücken frei gehalten? 4. Mit welcher zeitlichen Planung rechnet der Magistrat für die Bauphase nach Start? Da es sich bei der Homburger Landstraße und Berner Straße um intensiv genutzte Pendlerstraßen handelt, wären frühzeitige Informationen an den Ortsbeirat 15 dringend zu empfehlen. Begründung: Anwohner in Nieder-Eschbach sind schon oft von baulichen Veränderungen der Straßen überrascht worden und konnten nicht mehr auf ihre privaten Stellplätze einfahren. Auch die Grundstückseingänge waren teilweise schwer erreichbar. Der Ortsbeirat 15 bezieht sich auf den Bebauungsplan Nr. 516 aus dem Jahr 2016. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1496 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 106 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1642 Antrag vom 21.05.2024, OF 311/15 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5595 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 17.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Standorte für Glas- und Altkleidercontainer im Ortsbezirk 10

07.03.2022 · Aktualisiert: 06.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 262/10 Betreff: Standorte für Glas- und Altkleidercontainer im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für bereits vorhandene und neue Glas- und Altkleidercontainer im Bereich des Ortsbezirks 10 zukünftig keine öffentlichen Park- und Stellplätze mehr verwendet werden und geeignetere Standorte gefunden werden können. Begründung: Im Bereich des Ortsbezirks 10 gibt es eine Vielzahl von Standorten für Glas- und Altkleidercontainer, die öffentliche Park- und Stellplätze nutzen (z.B. Kantapfelstaße 2-8, Huswertstaße/An den Drei Hohen, Ronneburgstraße/Gießener Straße, Homburger Landstraße u.v.a.). Um zusätzlichen dringend notwendigen Parkraum zu schaffen (z.B. auch für Lasten- und Fahrräder bzw. Ladestationen für E-Autos), sollten geeignetere Standorte gesucht werden. Es bieten sich dabei insbesondere Flächen an, die z.Zt. zweckentfremdet und verbotswidrig genutzt werden. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 262/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen AfD und fraktionslos (= Annahme)

Partei: AfD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

U-Bahnhaltestelle „Prieststraße/Neuer Jüdischer Friedhof“ (U Bahnlinie U 5)

07.03.2022 · Aktualisiert: 06.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 276/10 Betreff: U-Bahnhaltestelle "Prieststraße/Neuer Jüdischer Friedhof" (U Bahnlinie U 5) Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Abstimmung mit der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Bau einer zusätzlichen U-Bahnhaltestelle Priesstraße/Neuer Jüdischer Friedhof, insbesondere bei den voraussichtlichen Kosten von ca. 6 bis 7 Millionen Euro und der geringen Entfernung zu den bereits vorhandenen U-Bahnhaltestellen Hauptfriedhof und Marbachweg/Sozialzentrum, weiterverfolgt werden soll. Begründung: Die U-Bahnstation Priesstraße wurde 2016 außer Betrieb genommen, da sie wegen des damals erforderlichen Neubaus eines 80 cm hohen Bahnsteiges inkl. Rampe für behindertengerechten Zugang nicht weiter angefahren werden konnte. Da die Entfernung zwischen den bereits vorhanden U-Bahnhaltestellen Hauptfriedhof und Marbachweg/Sozialzentrum nur ca. 600 Meter beträgt, halten wir die Inbetriebnahme für nicht dringend notwendig und angebracht. Die Kosten für einen Neubau einer Haltestelle würden sich auch auf ca. 6 bis 7 Millionen Euro belaufen und wären unverhältnismäßig hoch und wohl auch unangemessen. Wir haben von den beiden U-Bahnstationen Hauptfriedhof und Marbachweg/Sozialzentrum eine relativ geringe und zumutbare Entfernung (maximal 300 Meter) zum Haupteingang des Neuen Jüdischen Friedhof bzw. der Rachow-Schule. Zusätzlich besteht für die Besucher des Neuen Jüdischen Friedhofs die Möglichkeit den bereits vorhandenen Zu- und Ausgang zum nördlichen Eingang des Neuen Jüdischen Friedhofes (Entfernung ca. 100 Meter von der U-Bahnhaltestelle Marbachweg/Sozialzentrum bis Zugang Drehkreuz Marbachweg), zu nutzen. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 276/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen AfD

Partei: AfD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eschersheimer Landstraße sicherer machen: Radweg testen

17.02.2022 · Aktualisiert: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 entstanden aus Vorlage: OF 191/9 vom 29.01.2022 Betreff: Eschersheimer Landstraße sicherer machen: Radweg testen Die Eschersheimer Landstraße ist auch für Radfahrerinnen und Radfahrer eine wesentliche Wegverbindung im Ortsbezirk. Die aktuelle Lage wird von vielen Radfahrenden als gefährlich empfunden. Deshalb wird immer wieder der Wunsch geäußert, die Lücke im Radwegenetz im Bereich zwischen der Hügelstraße und dem Marbachweg/Am Dornbusch zu schließen. Gleichzeitig sind mit diesem Vorschlag verschiedene Befürchtungen im Hinblick auf den Verkehrsfluss verbunden. Im nördlichsten Bereich der Eschersheimer Landstraße, nördlich der Hügelstraße, hatte sich eine probeweise Abmarkierung eines Radweges bewährt, um die Auswirkungen auf die gesamte Verkehrssituation in diesem Bereich zu testen. Der Magistrat wird deshalb gebeten, auf der Eschersheimer Landstraße beidseitig (stadtaus- und einwärts) im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Marbachweg/Am Dornbusch für den Zeitraum von einem Jahr einen vorübergehenden Radweg abzumarkieren, um eine sicherere Nutzung durch Radfahrende zu ermöglichen und die Auswirkungen auf die gesamte Verkehrssituation zu eruieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Antrag vom 19.08.2022, OF 304/9 Antrag vom 19.08.2022, OF 306/9 Antrag vom 10.09.2022, OF 380/3 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2707 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2709 Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2972 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 354 Antrag vom 21.06.2023, OF 560/9 Auskunftsersuchen vom 06.07.2023, V 715 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Strafzettel zurücknehmen

17.02.2022 · Aktualisiert: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1685 entstanden aus Vorlage: OF 210/9 vom 17.02.2022 Betreff: Strafzettel zurücknehmen Der Magistrat wird gebeten, die verhängten Strafzettel der falsch parkenden Autos im Bereich des vor Kurzem sanierten Radweges vor den Häusern 331 bis 345 der Straße Marbachweg zurückzunehmen. Begründung: Die Stadt hat es versäumt, die Betroffenen im Vorfeld über die Veränderung der Verkehrsregeln im Seitenstreifen zu informieren. Auch wurden keine Hinweisschilder aufgestellt, sodass die Betroffenen annehmen mussten, dass die seit Jahrzehnten bestehende Regel weiter Geltung hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1365 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ortstermin Marbachweg

17.02.2022 · Aktualisiert: 28.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2022, OF 211/9 Betreff: Ortstermin Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin mit dem ausführenden Amt und mit anderen beteiligten Ämtern zu vereinbaren, um die durchgeführte Erneuerung des Radweges vor den Häusern 331-345 der Straße am Marbachweg zu erläutern. und die Fragen des Ortsbeirats zu beantworten. Begründung: Der Ortsbeirat bemängelt und bedauert, unabhängig von den verschiedenen Meinungen der Fraktionen im Ortsbeirat 9 bezüglich der Sanierung des Radweges und das Entfallen entsprechender Parkplätze in diesem Bereich, dass der Ortsbeirat als dem zuständigen parlamentarischen Gremium nicht vor Durchführung der Sanierungsmaßnahmen an dem Radweg informiert wurde. Es gilt noch offenstehende Fragen zu klären und nach einem Kompromiss zu suchen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 211/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Omega-Brücke Frankfurter Berg

15.02.2022 · Aktualisiert: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1634 entstanden aus Vorlage: OF 184/10 vom 03.01.2022 Betreff: Omega-Brücke Frankfurter Berg Der Magistrat wird in Abstimmung mit Hessen Mobil gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ab wann sichere Radwege zur beziehungsweise über die Omega-Brücke über die Homburger Landstraße führen; 2. ob im Bereich zu 1. auch sichere Fußgängerüberwege berücksichtigt werden; 3. wo beziehungsweise wie genau die Bushaltestelle südlich der S-Bahn-Station am Frankfurter Berg eingerichtet wird. 4. Bei künftigen Planungen wird über den Magistrat auch Hessen Mobil darum gebeten, jeweils vorsorglich den zuständigen Ortsbeirat zu informieren, um ihn in die Lage zu versetzen, rechtzeitig eine Stellungnahme abgeben zu können. Begründung: Der Ortsbeirat 10 sollte immer rechtzeitig in alle Planungen von Bauvorhaben im öffentlichen Interesse involviert werden. Das mag für die Verwaltung zunächst ein Mehraufwand sein, aber aus leidvoller Erfahrung ist bekannt: So können etwaige Fehler rechtzeitig erkannt und Kosten gespart werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1337 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anschluss der Fuß- und Radwege an der neuen Omega-Brücke der Homburger Landstraße über die Main-Weser-Bahn am Frankfurter Berg

15.02.2022 · Aktualisiert: 11.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1635 entstanden aus Vorlage: OF 185/10 vom 04.01.2022 Betreff: Anschluss der Fuß- und Radwege an der neuen Omega-Brücke der Homburger Landstraße über die Main-Weser-Bahn am Frankfurter Berg Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst zu veranlassen, dass der stadteinwärts laufende Radweg an der neuen Omega-Brücke der Homburger Landstraße über die Main-Weser-Bahn am Frankfurter Berg hinter der neuen Brücke sicherer in den fließenden Verkehr eingeführt wird, und ferner, dass der stadtauswärts laufende Fußweg einen für Fußgänger begehbaren Abschluss findet, damit der für die Kinder aus dem Im Hilgenfeld ausgewiesene Schulweg überhaupt sicher begehbar ist. Begründung: Nach Abschluss der Bauarbeiten an der neuen Omega-Brücke sind die Anschlüsse der Fuß- und Radwege leider überhaupt noch nicht sinnvoll hergestellt. Das ist für den stadteinwärts führenden Radweg besonders gefährlich, weil er unvermittelt mit einem Schild "Radweg endet" aufhört, ohne dass die Radfahrer oder Kraftfahrzeugführer vorgewarnt worden wären und sich die Radfahrer so in den fließenden Verkehr an einer Stelle einordnen müssen, die durch die Omegaform nicht gut überschaubar ist. Insofern wäre zumindest eine Markierung in die Fahrbahn hinein mit entsprechenden Warnschildern erforderlich und sicherheitshalber auch eine Reduzierung der Geschwindigkeit, die in diesem Bereich 50 km/h beträgt. Dasselbe gilt für den stadtauswärts führenden, einzig verbliebenen Fußweg. Dieser endet gegenwärtig in einer massiven Kabelbrücke, sodass die Fußgänger entweder auf die Fahrbahn treten müssen, wo zudem der Radweg ebenfalls endet, oder eine steile, glitschige Fläche zum darunterliegenden Feldweg nutzen müssen. Dies ist für eine neue Straße eine erkennbar nicht sinnvoll zu Ende geführte Baumaßnahme, zumal der Fußweg laut Schulwegplan von den Schulkindern aus dem Im Hilgenfeld auf dem Weg zur Schule genutzt werden muss und der ursprünglich ebenfalls vorgesehene Weg auf der anderen Straßenseite durch die Baumaßnahme vollständig weggefallen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1339 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2786 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1450

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße auf der Homburger Landstraße stadtauswärts

15.02.2022 · Aktualisiert: 08.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1651 entstanden aus Vorlage: OF 229/10 vom 30.01.2022 Betreff: Radweg zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße auf der Homburger Landstraße stadtauswärts Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie auf der Homburger Landstraße zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße stadtauswärts ein Radweg sicher gestaltet werden kann. Die Gestaltung soll idealerweise so geplant werden, dass sie in den Ausbau der U 5 integriert werden kann. Begründung: Ist man, aus Preungesheim kommend, auf der Homburger Landstraße in Richtung Frankfurter Berg unterwegs, findet man sich als Radfahrerin bzw. Radfahrer plötzlich auf einer bis zu dreispurigen Straße wieder, - auf der es weder eine Radspur noch einen Radweg gibt, - auf der aber viele der Kfz derart schnell unterwegs sind, dass dies eine hohe, nicht hinzunehmende Gefährdung für Radfahrerinnen und Radfahrer darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1347 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren

11.02.2022 · Aktualisiert: 07.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1609 entstanden aus Vorlage: OF 107/15 vom 26.01.2022 Betreff: Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren Vorgang: V 57/21 OBR 15; ST 74/22 1. Der Magistrat wird gebeten, die den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule in den vergangenen Tagen und Wochen erneut zugegangenen Ablehnungsbescheide zur Übernahme der Fahrtkosten erneut zurückzunehmen und den Beförderungszuschuss zu gewähren und bis zur abschließenden Klärung der Angelegenheit keine neuen Ablehnungsbescheide zu erlassen. 2. Zeitnah wird der Magistrat um Auskunft zu den folgenden, die Stellungnahme ST 74 betreffenden Fragen gebeten: a) Welche Schulleitung der Michael-Grzimek-Schule hat wann und auf welche Art und Weise in dem Schulwegplan den Weg Homburger Landstraße zwischen Bonames und Nieder-Eschbach als sicher benannt? b) Zu 1. wird um Erläuterung gebeten, wie der "sichere Schulweg" im Schulwegplan von 2015 nachzulesen sein soll. Die "lila" markierten Strecken sind im Schulwegplan in der Legende als "Fußweg" bezeichnet, während alle anderen möglichen Wege als "empfohlene Radwege" ausgewiesen sind. Allerdings ist nicht ersichtlich, dass der Fußweg keine Kriterien eines "gefährlichen Schulweges" erkennen lässt. Irgendeinen Weg müssen die Kinder ja nehmen. Dies sagt jedoch nichts über die Gefährlichkeit aus. c) Zu 2. und 3. wird um Erläuterung gebeten, welche Bebauungen nach 2015 auf dem Weg Homburger Landstraße vorgenommen wurden. Nach Kenntnis des Ortsbeirate s hat sich nach 2015 keine derartige bauliche Veränderung ergeben, die die Einstufung nach dem Gesetz als "nicht mehr gefährlich" rechtfertigen würde. d) Zu 3.: Welche Kriterien/Merkmale sind bei der Schulwegbegehung zugrunde gelegt worden? Mit welchen Schulwegen sind die Vergleiche angestellt worden? e) Zu 5 a): Warum sind bei einem derart wichtigen Thema zur Schulwegsicherheit anstelle einer Praktikantin nicht der Ortsbeirat, die Kinderbeauftragte und Vertreter der Schulen eingeladen worden? f) Zu 5 b): Was ist in der Stellungnahme mit der Aussage: "... auch im Hinblick auf das Gesamtbild ‚Stadt Frankfurt', um eine Ungleichbehandlung auszuschließen." konkret gemeint? g) Um welche Verwaltungsgerichtsentscheidung (mit Datum und Aktenzeichen) zur Maßgeblichkeit des Schulwegplans handelt es sich konkret? h) Warum sind die Ablehnungsbescheide erstmals 2020 erlassen worden, obwohl laut Stellungnahme bereits seit 2015 keine Gefährdung mehr vorliegt? 3. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, eine Ortsbegehung zur Schulwegsicherheit gemeinsam mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten und Vertretern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule durchzuführen. Begründung: In den vergangenen Tagen und Wochen sind den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule erneut Ablehnungsbescheide zugestellt worden. Ihnen ist zu entnehmen, dass ein Anspruch auf Schülerfahrtkosten gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz nicht mehr bestehe, da der Weg nicht mehr gefährlich nach dem Gesetz sei. Insbesondere sei durch Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße, festgestellt worden, dass keine Gefährlichkeit mehr bestehe. Die Entscheidung des Fachamtes ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. An der "Gefährlichkeit" des Schulwegs für die Kinder aus diesem Bereich hat sich seit 2015 nichts geändert. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg zu Fuß unzumutbar. Die Homburger Landstraße ist, insbesondere in den Stoßzeiten, hoch frequentiert. Die stetigen Bemühungen, auf diesem Straßenabschnitt Tempo 30 einzuführen, wurden bislang von der Stadt abschlägig beschieden. Hinzu kommt, dass die Schulen schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Kinder zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Dies gefährdet wiederum diejenigen, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Der Verkehr vor der Schule ist morgens ohnehin schon katastrophal. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 57 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 74 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1202 Aktenzeichen: 40 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Beseitigung von 20 Parkplätzen im Marbachweg

03.02.2022 · Aktualisiert: 28.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 194/9 Betreff: Beseitigung von 20 Parkplätzen im Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Marbachweg werden durch einen reinen Verwaltungsakt 20 dringend benötigten Parkplätze beseitigt, ohne dass der Ortsbeirat 9 vorher weder um seine Meinung gebeten wurde noch wurde er zeitnah informiert. Eine formlose Information erfolgte erst, nachdem der Ortsvorsteher selbst den Sachstand im Amt erfragte. Der Magistrat wird aufgefordert dem Ortsbeirat zeitnah eine offizielle Information in einer Form zukommen zulassen, die für das Gremium abstimmungsfähig ist. Außerdem wird er gebeten, dem Ortsbeirat die vorgesehenen Änderungen bei einem Ortstermin vorzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 194/9 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Neue Parkregelung im Marbachweg

03.02.2022 · Aktualisiert: 30.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 193/9 Betreff: Neue Parkregelung im Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Im letzten Quartal 2021 wurden der südliche Fahrradweg und der Parkstreifen zwischen der Kreuzung am Dornbusch und der Bertramstraße neu asphaltiert, dabei wurde das trennende Tiefbord zwischen Parkstreifen und Fahrradweg ausgebaut und nicht wieder eingefügt, es war vorgesehen diese weggefallene Trennung durch einen weißen Strich abzumarkieren. Wie dem Ortsbeirat nach fast 2 Monaten nun offiziell mitgeteilt wurde, werden fast 20 Parkplätze wegfallen, da es keinen ausreichenden Sicherheitsabstand mehr zwischen dem Fahrradweg und den parkenden Autos gibt. Offenbar bekommen die Anwohner, die hier seit Jahrzehnten legal hier parkten, nun unangekündigt Strafzettel. Der Ortsbeirat fragt nun den Magistrat: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage konnte die jahrzehntelange legale Praxis des Parkens zwischen Fahrbahn und Fahrradstreifen durch einen simplen Verwaltungsakt verboten werden? 2. Was bedeutet dies für den restlichen Abschnitt zwischen Bertramstraße und Eckenheimer Landstraße? Ist auch hier beabsichtigt aus dem gleichen Grunde die existierenden Parkplätze zu beseitigen? 3. Warum wurde der Ortsbeirat und damit die Bürger erst jetzt vom Dezernat offiziell darüber informiert und nicht vorher einbezogen. 4. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat den Anwohnern bei der Parkplatzsuche unterstützend zur Seite zu stehen, da diese nicht auf private Garagen ausweichen können, da die Mehrfamilienhäuser meistens aus den dreißiger Jahren stammen, also nicht über solche verfügen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Parteien: CDU, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenmarkierung/Piktogramm oberer Marbachweg

18.01.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1434 entstanden aus Vorlage: OF 163/10 vom 13.11.2021 Betreff: Straßenmarkierung/Piktogramm oberer Marbachweg Der Magistrat wird gebeten, die Straßenmarkierung/das Piktogramm an der Einmündung in den oberen Marbachweg von An der Wolfsweide und vom Geiselsteinweg auch in den folgenden Einmündungen zu übernehmen: Bilsteinweg, Kullmannstraße, An den Drei Steinen und Niemandsfeld. Begründung: Diese Straßenmarkierungen/Piktogramme auf den Straßen An der Wolfsweide sowie Geiselsteinweg sind gute Hinweise und Erinnerungen für Anwohnerinnen und Anwohner, die über keine private Parkmöglichkeit verfügen, sich an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung zu erinnern und sich daran zu halten. Auch dient es zu mehr Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1035 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller am Anfang und Ende des Radweges zwischen der alten Niddabrücke und der neuen Niddabrücke parallel zur Homburger Landstraße in Bonames

18.01.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1436 entstanden aus Vorlage: OF 166/10 vom 11.11.2021 Betreff: Poller am Anfang und Ende des Radweges zwischen der alten Niddabrücke und der neuen Niddabrücke parallel zur Homburger Landstraße in Bonames Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Anfang und Ende des Radweges zwischen den Niddabrücken parallel zur Homburger Landstraße in Bonames (siehe Markierung auf der Skizze) Poller gesetzt werden können. (Bild mit eigener Markierung basiert auf Google Maps vom 12.10.2021) Begründung: Seit die Baumstämme auf dem Grünstreifen ein Parken der Autos verhindern, stehen diese zunehmend auf dem Radweg zwischen den Brücken und benutzen diesen als Parkfläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 960 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2659 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße

18.01.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1456 entstanden aus Vorlage: OF 203/10 vom 03.01.2022 Betreff: Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit den zuständigen Stellen - gegebenenfalls auch mit der Wirtschaftsförderung - zu prüfen und zu berichten, wie der Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße, insbesondere in Höhe des kleinen Blumenladens, sicherer gestaltet werden kann, ohne den Handel vor Ort zu belasten. Begründung: Kürzlich aufgestellte Poller vor dem Blumenlädchen führen dazu, dass leider auch Schulwegnutzende aus Platzgründen um die Poller herumlaufen und in eine gefährliche Situation geraten, weil sie auf die viel befahrene Straße ausweichen. Möglicherweise kann durch Setzen von Pollern und eventuell zusätzliche Markierungen der Straßenraum leicht verengt werden, um so die Sicherheit zu erhöhen, ohne den Blumenladen zu belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1039 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg

14.01.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2022, OM 1379 entstanden aus Vorlage: OF 98/15 vom 28.12.2021 Betreff: Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der zweiten Verkehrsinsel nach dem Ortsschild und dem Urseler Weg Parkflächenmarkierungen anzubringen. Begründung: Die Anbringung von Parkflächenmarkierungen ist dringend erforderlich, da einige Verkehrsteilnehmer so nah an der Verkehrsinsel parken, dass ein Durchkommen für größere Fahrzeuge, wie beispielsweise Traktoren, nicht mehr möglich ist. Außerdem ist die Strecke zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg relativ lang. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge, die von der Anna-Lindh-Allee kommen, sich vorfahrtswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, während die bevorrechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Zu diesem "Vorbeiquetschen" kommt es auch deshalb, weil die Strecke der parkenden Fahrzeuge lang ist und man in Stoßzeiten lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Ein geordnetes Parksystem könnte Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1020 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Künftige Ringstraßenbahn

30.11.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1236 entstanden aus Vorlage: OF 178/10 vom 15.11.2021 Betreff: Künftige Ringstraßenbahn Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Neuerungen in Sachen Ringstraßenbahn im Bereich Eckenheim und Preungesheim, insbesondere hinsichtlich der bisherigen Varianten Homburger Landstraße respektive Gießener Straße, vorgesehen sind, 2. welche Änderungen beziehungsweise Verbesserungen zu Ziffer 1., insbesondere in den Linientaktungen insgesamt sowie beim Umsteigen von und zu Bussen sowie der U 5, vorgesehen sind, 3. ob und, wenn ja, wo Bäume sowie Kfz-Stellplätze zu Ziffer 1. wegfallen werden sowie 4. wann die aktuellen Planungen zu Ziffer 1. im Ortsbeirat 10 öffentlich vorgestellt werden. Begründung: Der ÖPNV in Frankfurt ist rasch auszubauen, zu optimieren und insgesamt solide aufzustellen. Ein gut funktionierender ÖPNV bietet viele Linien, um möglichst das Umsteigen zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 632 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelkonzept für die Gießener Straße

30.11.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1219 entstanden aus Vorlage: OF 152/10 vom 16.11.2021 Betreff: Ampelkonzept für die Gießener Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Ampelschaltung auf der Gießener Straße einheitlich so zu regeln, dass eine Lösung einerseits die Bedeutung dieser Straße als Durchgangsstraße betont und den Autoverkehr von der Homburger Landstraße fließender ableitet , gleichzeitig aber auch sicherstellt, dass die U-Bahn-Stationen für Fußgänger gut zugänglich sind, die Schüler an der Theobald-Ziegler-Schule ungefährdet und schnell die Straße queren können und die Radfahrer möglichst ungehindert fahren können. Begründung: Es ist unbedingt erforderlich, dass die Gießener Straße möglichst viel Durchgangsverkehr aufnimmt, um den Kernort Preungesheim zu entlasten. Gegenwärtig wird die Ampelschaltung aber von den Autofahrern als so behindernd empfunden, dass sie offensichtlich lieber die Homburger Landstraße befahren. Gleichzeitig gibt es Beschwerden über zu lange Wartezeiten bei der Querung für Fußgänger, und auch die Situation für Radfahrer ist trotz umfangreicher Umbauarbeiten, insbesondere auch wegen der Ampelschaltung, wenig befriedigend. Dies spiegelt sich auch in verschiedenen Vorlagen des Ortsbeirats 10 wieder. Insgesamt scheint aber eine Gesamtoptimierung geboten, da letztlich im Moment für keine Nutzergruppe auf der gesamten Strecke eine befriedigende Situation besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 806 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger

26.11.2021 · Aktualisiert: 02.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 entstanden aus Vorlage: OF 80/15 vom 10.11.2021 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Vorgang: B 28/21; OA 13/21 OBR 15 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen; 2. Schutzstreifen, Piktogramme oder anderweitige Kennzeichnungen für Fahrradfahrer links und rechts der Fahrbahn anzubringen; 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, die von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel-Ring und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchten. Lösungsvorschlag: Die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger sollte aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob das blaue Gehwegzeichen (Zeichen 239 der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO) mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" versehen werden kann. Dies würde eine Benutzung des Bürgersteigs zumindest in Schrittgeschwindigkeit für jedermann, ansonsten nur für Kinder bis zum 10. Geburtstag erlauben. Der Radverkehr im Übrigen sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf die Fahrbahn umgeleitet werden. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO) möglich ist. Andernfalls mögen Piktogramme oder andere Kennzeichen links und rechts der Fahrbahn angebracht werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrer gegenüber einer ungekennzeichneten Fahrbahn zu erhöhen. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Fahrzeuge und Radfahrer würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Absatz 1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D. h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Fahrzeuge und Radfahrer. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 auf der Grundlage von § 45 Absatz 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28, und Anregung des Ortsbeirats 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Anregung vom 07.05.2021, OA 13 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705 Antrag vom 17.08.2022, OF 160/15 Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2724 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhalten

04.11.2021 · Aktualisiert: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1062 entstanden aus Vorlage: OF 139/9 vom 04.11.2021 Betreff: Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhalten Der Magistrat wird gebeten, sein Vorkaufsrecht auszuüben und den Hochbaubunker am Marbachweg 295 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu übernehmen und ihn brandschutztechnisch so zu ertüchtigen, dass er weiterhin als Ort für Kulturschaffende zur Verfügung gestellt werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Schritte einzuleiten, um den Mietern neue Mietverhältnisses zu ermöglichen. Begründung: Mitte September wurde dem Hauptmieter des sog. Musikbunkers durch die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zum Jahresende gekündigt, mit der Begründung, dass der Musikbunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel aufweise, und eine Brandschutzsanierung zu teuer käme. Betroffen von der Kündigung sind 40 bis 50 Untermietparteien, darunter ein Musikstudio. Um den Musikbunker als Ort für Kulturschaffende erhalten zu können, müsste der Brandschutz ertüchtigt werden. Dies liegt im Interesse der kommunalen Kulturförderung. Die BImA will die Verwertung ansteuern und bietet dann regelmäßig zuerst den Kommunen die entbehrliche Liegenschaft an, deshalb sollte die Stadt den für die Musikschaffenden und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtigen Musikbunker ankaufen und brandschutztechnisch ertüchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 669 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1387 Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2916 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blindenampel für die Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße

02.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1019 entstanden aus Vorlage: OF 142/10 vom 18.10.2021 Betreff: Blindenampel für die Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob, und wenn ja, wann die Ampelanlage an der Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße ehestens mit akustischen Hilfen als Blindenampel ausgestattet werden kann; 2. ob, soweit noch nicht geschehen, die Ampel auf die Prioritätenliste für Blindenampeln aufgenommen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 550 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Piktogramme „Tempo 30“ für die Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße

02.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1011 entstanden aus Vorlage: OF 119/10 vom 18.10.2021 Betreff: Piktogramme "Tempo 30" für die Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße Östlich der Homburger Landstraße ist - jeweils beginnend/endend am Kaiserkronenweg, Berkersheimer Weg und der Julius-Brecht-Straße - eine sehr weitläufige Tempo-30-Zone eingerichtet. Vom Gebäude Am Schieferstein 21 ist beispielsweise bis zum Verlassen der Zone eine einfache Strecke von rund 1.250 Metern zurückzulegen! Es ist in allen Bereichen dieser Zone häufig festzustellen, dass sich Fahrzeugführerinnen und -führer offensichtlich nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrso rdnung kann die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch die Aufbringung des Piktogramms "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat basierend auf der VwV zur StVO gebeten, entsprechende Piktogramme aufzubringen. Hier insbesondere auf den Straßen: 1. Berkersheimer Weg; 2. Am Neuenberg; 3. Am Schieferstein; 4. Im Steinbügel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 546 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und UBahnÜberweg

29.10.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 931 entstanden aus Vorlage: OF 76/15 vom 09.10.2021 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und U-Bahn-Überweg Der Magistrat wird gebeten, auf der jeweils gegenüberliegenden Seite der Einmündungen der Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße, Dahlienstraße und Albert-Schweitzer-Straße einen Spiegel anzubringen, um die gefahrlose Einfahrt auf den im oberen Bereich vorfahrtberechtigten Urseler Weg zu ermöglichen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Die im Urseler Weg - auch regelkonform parkenden Fahrzeuge - versperren bei dem Herausfahren aus den Nebenstraßen die Sicht auf den vorfahrtberechtigten Verkehr im Urseler Weg. Es ist nur durch vorsichtiges Herantasten bis in die Fahrbahnmitte möglich, auf den sich im Urseler Weg befindlichen bzw. nähernden Verkehr zu schauen. Verhindert der Verkehr auf dem Urseler Weg die Einfahrt, steht das Fahrzeug quer zur Fahrbahn und der Fahrzeugführer muss sich vorwerfen lassen, die Vorfahrt des auf dem Urseler Weg sich nähernden Fahrzeuges verletzt zu haben. Im Bereich der Einmündung der Ludwig-Quidde-Straße kommt hinzu, dass die Verkehrsteilnehmer aus der Homburger Landstraße noch mit deutlich höherer Geschwindigkeit in den Urseler Weg einfahren und es so häufig zu Beinahe-Kollisionen mit Fahrzeugen kommt, die gerade dabei sind, die Ludwig-Quidde-Straße zu verlassen. Unmöglich wird die Situation, wenn die Busfahrer den Bus zwischen Homburger Landstraße und Ludwig-Quidde-Straße ortseinwärts zur Ruhepause abstellen und damit auch noch die Sicht auf den Verkehr, der aus der Homburger Landstraße kommt, versperren. Auf der Seite der ortseinwärts gesehen rechts einmündenden Straßen Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße und Albert-Schweitzer-Straße kommt hinzu, dass der Urseler Weg Teil des Schulweges ist. Häufig versperren die Fahrzeuge, die gerade dabei sind, in den Urseler Weg einzufahren, für die Schulkinder den Überweg. Die Fahrer übersehen dabei sehr häufig, da ihre Konzentration auf den Verkehr gerichtet ist, Schulkinder, die die Straße vor und nicht hinter den Fahrzeugen queren möchten. Problemlösung: Eine kostengünstige Rechts-vor-Links-Regelung, die sämtliche Einfahrtprobleme lösen würde, kommt nach Auskunft des Magistrats wohl derzeit nicht in Betracht. Abhilfe könnten Spiegel bringen, da sie eine gefahrlose Einsicht auf den Urseler Weg ermöglichen würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 485 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße

29.10.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 928 entstanden aus Vorlage: OF 72/15 vom 02.10.2021 Betreff: Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel an der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße für Fußgänger zu verlängern. Sechs bis acht Sekunden zusätzlich werden hier für angemessen gehalten, sodass der Auto-, Bus- und Fahrradverkehr nicht nennenswert eingeschränkt wird . Begründung: Für gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer und sogar für Kinder ist die aktuelle knappe Zeitschaltung eine Herausforderung, um sicher auf die andere Straßenseite zu kommen. Die Sicherheit sollte hier Vorrang haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 480 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bunker am Marbachweg 295

24.10.2021 · Aktualisiert: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2021, OF 119/9 Betreff: Bunker am Marbachweg 295 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bunker am Marbachweg 295 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben/BImA zu übernehmen. Begründung: In dem Bunker sind viele Künstler*innen und vor allem Musiker*innen untergebracht. Diese bestehenden Mietverhältnisse wurden nunmehr seitens der BImA gekündigt. In einer Stadt wie Frankfurt, die Künstler*innen, Literaten*innen und Musiker*innen fördert, dürfen Kunst- und Musikschaffende nicht die hierfür erforderlichen Räume genommen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 119/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Es ist an der Zeit: Zwischen Dornbusch und Hügelstraße fehlt der Fahrradweg - den Lückenschluss zeitnah vornehmen!

23.10.2021 · Aktualisiert: 21.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2021, OF 116/9 Betreff: Es ist an der Zeit: Zwischen Dornbusch und Hügelstraße fehlt der Fahrradweg - den Lückenschluss zeitnah vornehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf der Eschersheimer Landstraße auf dem Abschnitt zwischen Hügelstraße und Marbachweg/Dornbusch sichere und breite Radfahrstreifen in beiden Richtungen anzulegen und diese Lücke im Radverkehrsnetz endlich zu schließen Begründung: Der einspurige Ausbau der Eschersheimer Landstraße war mit vielen Befürchtungen verbunden und KritikerInnen befürchteten Verkehrschaos mit Staus auf Einfall- und Ausfallstraßen, mehr Belastung durch Abgase und die schwierigere Belieferung von HändlerInnen. Die Bedenken scheinen sich nicht zu bewahrheiten. Die EinzelhändlerInnen an der Eschersheimer Landstraße sind, entgegen ihren ursprünglichen Befürchtungen, zufrieden. Auch im Berufsverkehr läuft der Verkehr flüssig und die Parkplatzsuche ist nicht schwieriger geworden, da der Parkraum schon immer knapp war. Der Autoverkehr rollt sehr geordnet auf der linken Fahrspur und RadfahrerInnen können wesentlich sicherer und angenehmer, mit weniger Angst besetzt, den rechten Fahrstreifen für sich nutzen. Im Gegensatz zum südlichen Teil der Eschersheimer Landstraße, wo sich RadfahrerInnen am Fahrbahnrand, eingequetscht zwischen parkenden und sich überholenden Autos, durchkämpfen müssen. Der mit einer Linie abgetrennte Fahrstreifen für RadfahrerInnen, im besten Fall rot markiert, der bei Bedarf von Autos überfahren werden darf, bietet mehr Platz. RadfahrerInnen, die langsamere RadlerInnen überholen wollen, können das, ohne die Spur verlassen zu müssen. Der offensichtlich gelungene Umbau der Eschersheimer Landstraße kann als Beleg dafür gesehen werden, dass sich die Verkehrssituation auf den Ein- und Ausfallstraßen durchaus verbessern lässt. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wurde zurückgezogen.

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ortsbeiratsmittel zugunsten des Hauptfriedhofs hier: neues Friedhofstor 50 Meter entfernt vom alten Rolltor an der Ampel über den Marbachweg

19.10.2021 · Aktualisiert: 16.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2021, OF 149/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel zugunsten des Hauptfriedhofs hier: neues Friedhofstor 50 Meter entfernt vom alten Rolltor an der Ampel über den Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt den Bau eines neuen Tores zum Hauptfriedhof am Marbachweg mit einem Gesamtbetrag von bis zu 5.000 €. Begründung: Das alte Rolltor wird geschlossen, da die Jüdische Gemeinde das Grundstück dahinter gekauft hat und einen eigenen Zugang hat. Die Bewohner der Altenwohnanlage Dörpfeldstraße 4 bis 8 sind überwiegend ältere Personen und können teilweise nur noch kurze Strecken laufen. Für sie ist der Weg bis zum Eingang Marbachweg Ecke Gießener Straße zu weit und zu beschwerlich. Grobe Markierung des alten und neuen Standortes aus der folgenden Skizze ersichtlich: (Bild mit eigener Markierung basiert auf Google Maps vom 12.10.2021) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 34 Die Vorlage OF 149/10 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Fraktionslosen erklärt und vor Beschlussfassung im Tenor nach dem Wort "Marbachweg" um die Worte "durch das Grünflächenamt" ergänzt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 51 2021 Die Vorlage OF 149/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Erhaltung des Hochbunkers Marbachweg 295 für die weitere Nutzung als Musikbunker

15.10.2021 · Aktualisiert: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2021, OF 120/9 Betreff: Erhaltung des Hochbunkers Marbachweg 295 für die weitere Nutzung als Musikbunker Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt dringend mögliche Schritte einzuleiten, um den aktuellen Mietern den Fortbestand ihres Mietverhältnisses zu sichern Begründung: Mitte September wurde dem Hauptmieter des sog. Musikbunkers durch die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zum Jahresende gekündigt mit der Begründung, dass am Bunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel festgestellt wurden und eine Brandschutzsanierung zu teuer käme. Deshalb wurde von der BIMA beschlossen "den Hochbunker aufgrund des erheblichen Risikos bei Brandgeschehen zu entmieten und die Verwertung anzusteuern". Die Stadt Frankfurt sollte dringend das Gespräch mit dem Immobilienverwalter suchen, der ja schließlich eine Einrichtung des Bundes ist und somit soziale Verantwortung mit dem Blick auf das Allgemeinwohl hat. Betroffen von der Kündigung sind 40-50 den Musikbunker nutzende Untermietparteien, darunter ein Musikstudio. Nach der für KünstlerInnen sehr schweren Coronazeit, wäre dies ein weiterer schwerer Schlag, da kaum Aussicht besteht, andere Probenräume zu finden. Wäre die BIMA nicht zur Rücknahme der Kündigungen bereit, so sollte die Stadt in eigener Verantwortung handeln. Wenn keine weitere Verwendung der Liegenschaft mit dem Bunker in Betracht kommt und somit diese für Zwecke des Bundes abkömmlich ist, sei die Behörde gehalten "derartige Grundstücke wirtschaftlich zu veräußern". (FR 6.10.21) Die BIMA will die Verwertung ansteuern. Die Behörde bietet dann regelmäßig zuerst den Kommunen die entbehrliche Liegenschaft an. Deshalb sollte die Stadt den für viele Musikschaffende und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtigen Musikbunker ankaufen und brandschutztechnisch ertüchtigen. Allen aktuellen MieterInnen muss ein faires Angebot zum Verbleib und der weiteren Nutzung des Musikbunkers gemacht werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 120/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kündigung Musikbunker Marbachweg, Musiker unterstützen

07.10.2021 · Aktualisiert: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2021, OF 118/9 Betreff: Kündigung Musikbunker Marbachweg, Musiker unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Musiker, die wegen der Kündigung zum Jahresende ihre Proberäume verlieren, zu unterstützen, indem ihnen Hinweise auf eventuelle Alternativen angeboten werden. Hilfreich wäre auch, beim Bundesamt für Immobilienaufgaben eine Fristverlängerung z.B. um ein Vierteljahr zu erwirken. Begründung: Im Herbst wurde den Mietern zum Jahresende gekündigt. Schon vorher waren Proberäume nur schwer zu bekommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 118/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger

19.09.2021 · Aktualisiert: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2021, OF 75/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. einen Fahrradschutzstreifen links und rechts der Fahrbahn einzurichten, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Der Radverkehr sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf Fahrradschutzstreifen (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) umgeleitet werden und die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger aufgehoben werden. Die Sicherheit der Fußgänger wäre durch diese Maßnahme wiederhergestellt. Der Schutzstreifen dient wiederum der Sicherheit der Radfahrer. Kinder können bis zum 10. Geburtstag nach wie vor mit dem Fahrrad den Bürgersteig (§ 2 Abs. 5 StVO) befahren. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querungssicherheit für Fußgänger über die Homburger Landstraße am Nordpark Bonames

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 638 entstanden aus Vorlage: OF 89/10 vom 23.08.2021 Betreff: Querungssicherheit für Fußgänger über die Homburger Landstraße am Nordpark Bonames Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, durch welche sinnvollen Maßnahmen ein sicheres Überqueren der Homburger Landstraße im Niddatal in Höhe des Nordparks Bonames (als direkte Verbindung zum Alten Flugplatz) ermöglicht werden soll. Begründung: Mehr Sicherheit für Fußgänger ist dort erforderlich, auch aufgrund der stetig steigenden Besucherzahlen. Dies gilt auch mit Blick auf das wichtige Projekt "Wildnis wagen" im Nordpark. Der Alte Flugplatz sowie auch der Nordpark haben sich gut etabliert und werden auch weiter an Bedeutung gewinnen. Dies auch gemeinsam, sodass entsprechende Querungssicherheit erforderlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 28 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1644 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 170 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wie werden Schülerinnen und Schüler zum zukünftigen Gymnasium Nord (Bonames) kommen?

20.08.2021 · Aktualisiert: 15.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2021, OF 29/14 Betreff: Wie werden Schülerinnen und Schüler zum zukünftigen Gymnasium Nord (Bonames) kommen? Für das zukünftige Gymnasium Nord in Bonames ist der B-Plan 923 aufgestellt worden. Demnach wird der neue Schulstandort unmittelbar an einer Stadtbahnhaltestelle liegen. Die Vernetzung im Fuß- und Radverkehr mit den angrenzenden Quartieren erfolgt über eine neue Ortsrandstraße zwischen Homburger Landstraße und dem Schulgelände. Wie aber werden die Schülerinnen und Schüler aus den südöstlich der Schule gelegenen Stadtteilen Nieder-Erlenbach und Harheim ihre Schule erreichen, denen die U-Bahn dabei keinen Nutzen bringt? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Schule für Schülerinnen und Schüler sicher und schnell erreichbar sein wird, die mit Bus, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 14 am 06.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 137 2021 Die Vorlage OF 29/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsaufkommen auf der Homburger Landstraße

18.08.2021 · Aktualisiert: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2021, OF 60/15 Betreff: Verkehrsaufkommen auf der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Anwohner der Homburger Landstraße beklagen das hohe Verkehrsaufkommen und die gestiegene Lärmbelastung. Die Homburger Landstraße ist zwischen Bernerstraße und U-Bahnstation "Bonames Mitte" als Anliegerstraße ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Beantwortung nachstehender Frage gebeten: Welche Maßnahmen sind aus der Sicht des Magistrats sinnvoll, um den Durchgangsverkehr einzudämmen und hier Abhilfe für die Anwohner zu schaffen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 124 2021 Die Vorlage OF 60/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Ablehnung); 6 CDU und FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fußgängerüberweg am Nordpark Bonames

21.06.2021 · Aktualisiert: 15.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 67/10 Betreff: Fußgängerüberweg am Nordpark Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, einen Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße im Niddatal in Höhe des Nordparks Bonames als direkte Verbindung zum Alten Flugplatz zu ermöglichen. Begründung: Der entsprechende Bedarf ist gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., 1 FDP und AfD gegen CDU, 1 FDP und fraktionslos (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk

11.06.2021 · Aktualisiert: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. 2. Hilfsweise erkennt der Magistrat als Schulträger die Notwendigkeit der Beförderung als soziale Hilfe oder aufgrund der besonders unzumutbaren Bedingungen des Schulwegs im Sinne des §161 Abs. 7 HSchG an und gewährt den betroffenen Schülerinnen und Schülern weiterhin Fahrtkostenerstattungen als freiwillige Leistungen. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk

11.06.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 289 entstanden aus Vorlage: OF 34/15 vom 29.05.2021 Betreff: Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. 2. Hilfsweise erkennt der Magistrat als Schulträger die Notwendigkeit der Beförderung als soziale Hilfe oder aufgrund der besonders unzumutbaren Bedingungen des Schulwegs im Sinne des § 161 Abs. 7 HSchG an und gewährt den betroffenen Schülerinnen und Schülern weiterhin Fahrtkostenerstattungen als freiwillige Leistungen. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß § 161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schüler die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt worden, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach § 161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit Langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße zur Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmals verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1876 Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller an den EinmĂĽndungen vom Marbachweg zu den StraĂźen An der Wolfsweide, Geiselsteinweg, Bilsteinweg, KullmannstraĂźe, Niemandsfeld und An den Drei Steinen

01.06.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 170 entstanden aus Vorlage: OF 6/10 vom 18.04.2021 Betreff: Poller an den Einmündungen vom Marbachweg zu den Straßen An der Wolfsweide, Geiselsteinweg, Bilsteinweg, Kullmannstraße, Niemandsfeld und An den Drei Steinen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ausweisung von Sperrflächen mit dem Verkehrszeichen 299 der Straßenverkehrsordnung (siehe Bilder) und Pollern auf der Straße jeweils an den Ecken auf dem Bürgersteig an oben aufgeführten Straßeneinmündungen möglich ist. Begründung: Durch die Anbringung von Markierungen und Pollern werden die Einmündungen für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrende sicherer. Auch die Autofahrerinnen und Autofahrer haben bessere Einsichtmöglichkeiten beim Abbiegen in o. g. Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1674 Aktenzeichen: 66 0

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