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Bebauungspläne im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 563/8 Betreff: Bebauungspläne im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Ortsbezirk 8 sind nach einer Übersicht des Stadtplanungsamtes vom 25.02.2025 folgende Bebauungspläne im Verfahren: - B 922 - Nördlich Lurgiallee - B 906 - Westlich der Nordweststadt - B 745 - Niederursel, Dorfwiesenweg (Freizeitgärten) Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. In welchem Verfahrensstadium befinden sich die Bebauungspläne? 2. Auf dem früheren Lurgiareal können Wohnungen für über 2.000 Menschen entstehen. Wann ist bei dem Bebauungsplan 922 der Satzungsbeschluss für Baurecht zu erwarten? 3. Der Bebauungsplan 906 unterliegt der für den Bau von Wohnungen definierten 400-Meter-Abstandsregel des Landesentwicklungsplanes zu Höchstspannungsleitungen. Warum stellt der Magistrat das Verfahren nicht ein? 4. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 745 ist aus dem Jahr 1997. Weshalb ist das Verfahren zur Sicherung der Klein- und Freizeitgärten vom Magistrat nicht vorangetrieben worden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1203 2025 Auf Wunsch der SPD-Fraktion erfolgt eine getrennte Abstimmung über die Ziffern 1. bis 4. Beschluss: 1. Der Ziffer 1. der Vorlage OF 563/8 wird zugestimmt. 2. Der Ziffer 2. der Vorlage OF 563/8 wird zugestimmt. 3. Der Ziffer 3. der Vorlage OF 563/8 wird zugestimmt. 4. Der Ziffer 4. der Vorlage OF 563/8 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1., 2. und 4.: CDU, SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3: CDU, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenNeubau einer Grundschule für Heddernheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6748 entstanden aus Vorlage: OF 537/8 vom 03.03.2025 Betreff: Neubau einer Grundschule für Heddernheim Vorgang: OM 5697/24 OBR 8; Beschl. d. Stv.-V., § 5648/25; ST 204/25 Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirates vom 04.07.2024, OM 5697, aufgegriffen und plant den Neubau einer fünfzügigen Grundschule auf der brachliegenden Fläche Lurgiallee 3/3a. Dazu hat die Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025 Planungsmittel in Höhe von zwei Millionen Euro freigegeben. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen konkreten Zeitplan zu nennen, wann die Planungen abgeschlossen sind, die Baumaßnahmen beginnen und ein neuer Schulbezirk zur Entlastung der bestehenden Grundschulen in Heddernheim und Niederursel gegründet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5697 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 204 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradbügel An den Mühlwegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6608 entstanden aus Vorlage: OF 531/8 vom 03.02.2025 Betreff: Fahrradbügel An den Mühlwegen Der Magistrat wird gebeten, in der Straße An den Mühlwegen Fahrradbügel an folgenden Stellen zu installieren (siehe Skizze): 1. in der ersten Kurve nach Einmündung Olof-Palme-Straße; 2. im Kurvenbereich gegenüber der ökumenischen Kita. Begründung: Anwohnende der Straße An den Mühlwegen beklagen sich seit Jahren über zu schnell fahrende Autos, was insbesondere eine erhebliche Gefahr für die Kinder der ökumenischen Kita darstellt. Nun ist der Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten aufgekommen. Mit dem Anbringen von Fahrradbügeln können beide Anliegen befriedigt werden. Zu 1.: Besonders im Abschnitt nach der Einmündung Olof-Palme-Straße wird zu schnell gefahren. Zusätzlich gibt es Klagen über parkende Pkw in der Kurve, welche die Sicht behindern und somit eine Gefahr darstellen. Fahrradbügel engen die Fahrbahn ein, ohne die Sicht zu behindern. Zu 2.: Gegenüber der Kita wird auf dem Platz in der Kurve illegal geparkt. Mit einem oder zwei Fahrradbügeln kann der Platz frei von Autos gehalten werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 989 Beratung im Ortsbeirat: 8
Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-BahnStation „Zeilweg“ gegen parkende Autos sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6609 entstanden aus Vorlage: OF 532/8 vom 03.02.2025 Betreff: Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-Bahn-Station "Zeilweg" gegen parkende Autos sichern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Gehweg zwischen der Straße Kupferhammer und der U-Bahn-Station "Zeilweg" durch geeignete Maßnahmen gegen parkende Pkw gesichert werden kann (siehe Kartenausschnitt). Begründung: Im Zugangsbereich des Gehwegs zur U-Bahn-Station parken Autos regelmäßig neben den und gegenüber der beiden markierten Parkplätze, sodass für zu Fuß Gehende oftmals nur noch eine schmale Gasse bleibt. Eine Absicherung mit Fahrradbügeln wäre vorteilhaft. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 714
Entsiegelung/Verschattung Eingangsplatz Merton’s Passage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6455 entstanden aus Vorlage: OF 519/8 vom 05.01.2025 Betreff: Entsiegelung/Verschattung Eingangsplatz Merton's Passage Der Magistrat wird aufgefordert, Pläne für die Umgestaltung des Platzes vor der Merton's Passage auszuarbeiten und dem Ortsbeirat vorzulegen. Der Platz vor der Merton's Passage soll durch Entsiegelung, Bepflanzung, offenes Gewässer und Sitzbänke so umgestaltet werden, dass Sonneneinstrahlung nicht mehr gespeichert wird. Es soll ein Platz entstehen, der Abkühlung und Wohlbefinden für Bewohner und Beschäftige im Stadtteil bietet und als sozialer Raum im Außenbereich der Passage zur Verfügung steht. Begründung: Vor allem um die Mittagszeit ist der Platz vor der Merton's Passage stark frequentiert, jedoch bietet er keine Aufenthaltsqualität, abgesehen von zwei temporär bewirtschafteten Gaststätten, die auch im Außenraum eine Bestuhlung anbieten könnten. Der Platz ist starker Sonneneinstrahlung ab der Mittagszeit ausgesetzt, die besonders den in Richtung der Lurgiallee gelegenen großen Teil des Platzes trifft. Die niedrigen Bäume und angelegten Strauchbeete können die Sonneneinstrahlung nicht absorbieren, es gibt keinen Kühlungseffekt, auch der Wurzelbereich der Bäume und Sträucher ist mit groben schwarzen Kieseln bedeckt. Da die Tiefgarage und eine kommerzielle Nutzung nur einen Bruchteil des Platzes beanspruchen, würden Grasflächen, gebundene Wasserläufe, eine schattenspendende Bepflanzung und viele Sitzgelegenheiten eine dem Klima angepasste Platzgestaltung kostengünstig möglich machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1077 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Abstellflächen oder Abstellgeländer für Leihfahrräder und Roller
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6456 entstanden aus Vorlage: OF 520/8 vom 03.01.2025 Betreff: Abstellflächen oder Abstellgeländer für Leihfahrräder und Roller Der Magistrat wird gebeten, für ausleihbare Fahrräder und Roller, die im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden, insbesondere im Mertonviertel, eine größere Anzahl fester Abstellplätze oder Geländerplätze auszuweisen. Dabei sollte auch die Nähe von Bushaltestellen und U-Bahn-Haltestellen berücksichtigt werden. Begründung: Besonders im Mertonviertel, an der Kreuzung Sebastian-Kneipp-Straße/Lurgiallee, häuft sich das Angebot von Fahrrädern und Rollern auf manchmal bis zu 50 Fahrzeugen, von denen stets etliche umfallen und den Gehweg blockieren. Da die Gehwege in der Lurgiallee durchaus breit sind - im Unterschied zur Olof-Palme-Straße - würden sie sich im Randbereich zur Einrichtung fester Abstellflächen für die angebotenen Fahrzeuge eignen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 978 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6443 entstanden aus Vorlage: OF 506/8 vom 06.01.2025 Betreff: Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat? Der Magistrat wird gebeten, schnellstens folgende Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: - Eine schnellstmögliche Wiederfreigabe des Verkehrs auf der Zubringerbrücke zum Nordwestzentrum, nötigenfalls unter Nutzung einer sicheren Übergangskonstruktion für das Brückenbauwerk; - Tägliche Geschwindigkeitskontrollen in der Titusstraße; - Die amtliche Umleitung und alle weiteren wichtigen Verkehrsdaten direkt in Navigationssysteme wie u. a. Google Maps und TomTom zu integrieren und regelmäßig zu aktualisieren; - Verkehrsversuch mit Einrichtung einer Behelfsampel an der zweispurigen Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße auf die Dillenburger Straße aus Richtung Oberursel - Optimierung der Ampelschaltungen entlang der Dillenburger Straße zwischen U-Bahnhof Heddernheim und Müllverbrennungsanlage; - Umleitung der Buslinie 251 Frankfurt Nordwestzentrum - Kronberg auf die amtliche Umleitung über die Rosa-Luxemburg-Straße/Am Ginnheimer Wäldchen; - Verstärkte Verkehrskontrollen in den Straßen Hinter der Krebsmühle und Dorfwiesenweg; - Temporäre Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende in der Höhe Titusstraße 2 oder Heddernheimer Landstraße 87. Begründung: Seit November ist aus bekannten Gründen die Zubringerbrücke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring in Fahrtrichtung Norden gesperrt. Nachdem die amtliche Umleitung für den vom Nordwestzentrum (NWZ) abfließenden Verkehr anfangs über die Titusstraße geführt wurde, führt sie nach Intervention durch den Ortsbeirat jetzt über die Rosa-Luxemburg-Straße und die Straße Am Ginnheimer Wäldchen. Sie wird jedoch nicht angenommen und die meisten Fahrzeuge quälen sich zu allen Tageszeiten weiterhin durch die Titusstraße Richtung Heddernheimer Landstraße und Hessestraße, nicht zuletzt, weil Navigationssysteme wie Google Maps auf die Titusstraße führen. Mittlerweile ist die in den Neunzigerjahren verkehrsberuhigte Titusstraße (Tempo-30-Zone) und auch der Abschnitt der Heddernheimer Landstraße nördlich und südlich der Kaltmühlstraße (Tempo-30-Zone) zu einer wahren Rennstrecke verkommen, mit allen Risiken für Fußgänger und Radfahrer. Die Anwohner der genannten Straßen leiden sehr unter dem unerträglichen Zusatzverkehr und kommen mit ihren Fahrzeugen teilweise selbst nicht aus ihren Einfahrten und Straßen, um die übergeordneten Verkehrswege zu erreichen. Die Kreuzungen Heddernheimer Landstraße/Kaltmühlstraße, Heddernheimer Landstraße/Hessestraße und Hessestraße/Dillenburger Straße sind regelmäßig verstopft. Zu allem Überfluss fährt noch der Bus 251 Richtung Kronberg ohne erkennbaren Grund durch die Titusstraße, denn im Gegensatz zur Linie 29 hat dieser keinen Haltepunkt im Bereich "Zeilweg/Riedwiese" und könnte deshalb auch die amtliche Umleitung nutzen, um zur nächsten Haltestelle "Lurgiallee" an der unteren Altenhöferallee zu kommen. In weiterer Wirkung ist die Erreichbarkeit des NWZ massiv eingeschränkt, da sich der Verkehr dorthin aus Richtung Innenstadt jetzt über die Ausfahrt Dillenburger Straße einordnen muss. Dies führt auf der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße aus Richtung Oberursel auf die Dillenburger Straße häufig zu krassen Staus, die bis zur Ausfahrt Mertonviertel zurückgehen, weil die Stoppschildregelung dem Verkehr aus Richtung Innenstadt Vorrang geben muss. Aus Richtung Eschersheim kommen zusätzlich Fahrzeuge, die aus Richtung Oberursel kommend an der Müllverbrennungsanlage einen U-Turn machen, um den Ausfahrstau zum NWZ zu umgehen. Als Zusatzproblem tritt auf, dass immer mehr Ortskundige den Stau aus Richtung Oberursel umfahren und über die Krebsmühle die gesperrten landwirtschaftlichen Wege Richtung Dorfwiesenweg nutzen. Insgesamt müssen jetzt dringend Maßnahmen ergriffen werden, den unerträglichen Durchgangsverkehr maximal zu verringern. Zudem müssen die Prüfungen für eine schnellstmögliche Wiederöffnung der Zubringerbrücke zum NWZ vorangetrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1118 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Buslinie 29 beschleunigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6089 entstanden aus Vorlage: OF 555/12 vom 28.10.2024 Betreff: Buslinie 29 beschleunigen Vorgang: OM 333/21 OBR 12; ST 1598/21 Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der internen Prüfungen zur Beschleunigung der Buslinie 29 - wie in Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1598, angekündigt - zu berichten und bei positivem Ergebnis die Beschleunigung umzusetzen. Konkret bietet sich die Beschleunigung an folgenden Kreuzungen an: - Einmündung Am Weißkirchener Berg in die L 3019 in Richtung Riedberg; - Einmündung Altenhöferallee in die L 3019 (beide Richtungen); - Einmündung der Carl-Hermann-Rudloff-Allee in die Riedbergallee (Richtung NWZ); - Einmündung Zur Kalbacher Höhe in die Marie-Curie-Straße (beide Richtungen); - Einmündung Marie-Curie-Straße in die Lurgiallee (beide Richtungen). Begründung: Die Buslinie 29 hat seit ihrer Führung über den Westflügel einen sehr langen Laufweg und ist dadurch als Zubringer zur U-Bahn und für innerörtliche Verbindungen nicht so attraktiv, wie sie sein könnte. An der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee zeigt die Funksteuerung durch Busse aus der Graf-von-Stauffenberg-Allee deutlich die Vorzüge solch einer Beschleunigung. In der Vorlage OM 333 wurde unter Ziffer 5. die Beschleunigung der Buslinie angeregt. Dies wurde in obiger Stellungnahme auch als sinnvoll beurteilt. Es folgten aber keine weiteren Fortschritte in dieser Sache. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 333 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1598 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 738 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Straßenbenennungen in Heddernheim bzw. im Mertonviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 473/8 Betreff: Straßenbenennungen in Heddernheim bzw. im Mertonviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Beschluss des Ortsbeirates § 3367 vom 29.11.2018 wird aufgehoben. 2. Die im amtlichen Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt als Nr. 3755 verzeichnete Straße "Am Heddernheimer Gaswerk" im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" wird in "Gebrüder-Heitefuß-Straße" umbenannt. 3. Der Name des Ehepaars Anna und Heinrich Landsberg wird in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen aufgenommen mit der Auflage, eine Straße, einen Platz oder eine Grünanlage in dem zukünftigen Wohnquartier "Mertonviertel/Nördlich Lurgiallee" (Bebauungsplan Nr. 922) entsprechend zu benennen (z.B. "Anna- und Heinrich Landsberg-Platz"). Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat hierzu rechtzeitig einen Vorschlag zuzuleiten. Begründung: Eine voraussichtliche Mehrheit im Ortsbeirat möchte den 2018 mit einstimmigem Beschluss festgelegten Straßennamen "Am Heddernheimer Gaswerk" ändern. Dieser sollte an das erste Frankfurter Gaswerk zur Energieversorgung weiter Teil der Stadt erinnern, das 1904 anstelle der Ende des 19. Jahrhunderts geschlossenen "Sandelmühle" errichtet worden war. Das Neubaugebiet "An der Sandelmühle" befindet sich recht genau dort, wo das bis zum Abbruch in den 1960er Jahren weithin sichtbare und auf zeitgenössischen Heddernheim-Ansichtskarten gerne gezeigte Gasometer stand. Ist die Umbenennung unvermeidlich, erscheint es zweckmäßig, aus Orientierungsgründen erneut einen ortsüblichen Straßennamen im Zusammenhang mit der Heddernheimer Industriegeschichte zu wählen. Zugleich bietet sich mit der aktuellen Debatte die Chance, im Vorgriff auf das zukünftige Wohngebiet "Nördlich Lurgiallee" erste Ideen für Straßenbenennungen dem Magistrat vorzutragen. Die Gebrüder Conrad (1786-1838) und Friedrich Heitefuß (1788-1853) zählen zu den Pionieren der Industrialisierung im Taunusvorland (vgl. Pülm, 1996, S. 72-79; Schneider, 2024, S. 351-359). Sie stammten ursprünglich aus dem Harz. Conrad erlangte 1811 das Frankfurter Bürgerrecht und gehörte seit 1831 auch der Gesetzgebenden Versammlung der Freien Stadt an (Lengemann 1996, S. 172f). Auch Friedrich muss ein geachteter Frankfurter Bürger gewesen sein, denn er war u.a. Senior der Verwaltungskommission der städtischen "Hülfs-Kasse" (Frankfurter Staatshandbuch 1853, S. 109). In der im frühen 19. Jahrhundert üblichen Weise verband die Familie ihr Handelsgeschäft für Metall- und Bergbauprodukte mit eigener industrieller Betätigung. So verkaufte sie auch alle Arten von gehämmertem Kupfer aus ihren Betrieben in den damals nassauischen Gemeinden Oberursel und Heddernheim. Das Kupfer stammte hauptsächlich aus den hessischen Gruben von Richelsdorf bei Sontra und aus den Hütten von Thalitter in der Nähe des Edersees. Spezialisiert waren die Gebrüder Heitefuß u.a. auf die Herstellung von Schrötlingen für Kupfermünzen, die sie in viele Staaten des Deutschen Bundes lieferten. Mit Beginn des Eisenbahnzeitalters kam das Geschäft mit kupfernen Feuerbüchsen für Lokomotivfabriken hinzu. In Heddernheim verfügten sie mit den zwei benachbarten Wasserkraftanlagen der "Kaltemühle" (ab 1829) und der "Sandelmühle" (vermutlich ab 1841) über sehr gute Bedingungen für die Produktion, in der 1844 insgesamt 36 Arbeiter tätig waren. Die zum Areal der Mühlen gehörenden Äcker und Wiesen wurden landwirtschaftlich genutzt, u.a. für den häuslichen Bedarf der Inhaber- und Arbeiterfamilien. Ein Kupfer-, Walz- und Hammerwerk sowie eine Messinggießerei, eine Münzschneidemaschine, eine hydraulische Presse zur Fabrikation von Bleirohren und eine "Pappendeckel-Fabrik" für Kartonage und Dachpappen standen 1853 in der Genehmigung des herzoglich-nassauischen Kreisamtes zum "Fortbetrieb" des Kupferhammers, den die Familie F. A. Hesse Söhne aus Olpe/Westfalen zuvor für 42.000 Goldgulden von den Erben der Gebrüder Heitefuß erworben hatte. Aus diesem Grundstock wurden in den folgenden Jahrzehnten die "Heddernheimer Kupferwerke" ausgebaut. Die Papierproduktion an der Sandelmühle hingegen übernahm die Firma Hänlein. Nach einem Umbau fertigte sie auch "Schwärze" zur Herstellung von Kunstdrucken und Banknoten, die für ihre Qualität 1855 auf der Pariser Weltausstellung einen Preis erhielt. Zu Heinrich Landsberg (1860-1941) vermerkt das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA) in Darmstadt in einer Übersicht zum Bestand 182 "Heddernheimer Kupferwerke": "Unter der Leitung der neuen Direktoren Heinrich Landsberg und Hubert Hesse jr. wurden seit 1901 die Werksanlagen umgebaut: Eine neu errichtete Kraftzentrale ersetzte die zahlreichen Dampfmaschinen, das Warmwalzwerk wurde durch ein Plattenwalzwerk modernisiert sowie eine neue Kaltwalzenstraße, eine Blockwalzenstraße, eine Rohrzieherei sowie ein Bandwalzwerk errichtet. Parallel dazu wurde auch die technische und kaufmännische Organisation neu gestaltet. Nachdem das Unternehmen 1905 die Aktienmehrheit an der Süddeutschen Metall-Industrie GmbH in Nürnberg erworben hatte, fusionierte es im Jahr 1909 mit den Süddeutschen Kabelwerken in Mannheim mit Werken in Mannheim-Industriehafen und Mannheim Neckarau zur "Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutschen Kabelwerke AG"." Es erscheint zweifellos, dass die Kupferwerke unter der Direktion von Heinrich Landsberg einen wichtigen Aufschwung nahmen und die Grundlagen geschaffen wurden für den späteren Großbetrieb, der ab 1930 Teil der Vereinigten Deutschen Metallwerke AG (VDM) war. Im Frankfurter "Buch der Stadt" von 1927, das Landsberg mit einer Fotographie als "Generaldirektor a.D." vorstellt, sind Ämter aufgezählt, die er zu diesem Zeitpunkt noch ausübte: "Mitglied des Geschäftsführer-Kollegiums der Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutsche Kabelwerke G.m.b.H., Mitglied des Präsidiums des Verbandes Mitteldeutscher Industrieller e.V. Sitz Frankfurt a. M., Mitglied des Hauptausschusses des Reichsverbandes der deutschen Industrie." (a.a.O., S. 296). Aus der Stellungnahme des Instituts für Stadtgeschichte an das Stadtvermessungsamt vom 10.09.2024 geht hervor, dass Heinrich Landsberg als Opfer der NS-Rassengesetze angesehen werden muss. Im HWA gibt es zudem eine Akte (Best. 118 Nr. 1490), die belegt, dass die VDM Landsbergs Pension kürzte und ihn "aufgrund seiner jüdischen Herkunft" noch wenige Wochen vor seinem Tode aus seiner Wohnung im Stadtteil Bockenheim drängen wollte. Die Ehefrau von Heinrich Landsberg, Anna Landsberg geb. Reiss (1868-1925), erwarb sich der o.a. Stellungnahme des ISG zufolge in Frankfurt hohe Verdienste um die freie Wohlfahrtspflege. Mit weiteren Mitstreiterinnen gründete sie 1905 das "Wöchnerinnen- und Säuglingsheim Battonnstraße" und leitete den Trägerverein als 1. Vorsitzende bis zu ihrem frühen Lebensende. Zusätzlich stand sie an der Spitze der "Freien Arbeitsgemeinschaft für private Jugendpflege und Jugendfürsorge", die 1921 den bis dahin vom "Verein Kinderschutz und Jugendhilfe" unterhaltenen Kindergarten und Hort im Heddernheimer evangelischen Gemeindehaus von St. Thomas übernahm. Die Kindertageseinrichtung überstand die Inflation 1923 vor allem durch Spenden aus den Heddernheimer Kupferwerken. Wegen Eigenbedarfs der Kirchengemeinde musste die Einrichtung 1924 dennoch verlegt werden, und es gelang der Arbeitsgemeinschaft, dafür die heute noch als Kinderhort genutzten Räume im Heddernheimer Schloss von der Stadt zu erhalten. Die Einrichtung ist zu einem leider unbekannten Zeitpunkt, aber sehr wahrscheinlich recht bald nach dem Tode der engagierten Frau, als "Anna-Landsberg-Heim" benannt worden. Sehr bemerkenswert ist überdies, dass Anna Landsberg 1919 mit der Einführung des Frauenwahlrechts als eine von elf Frauen in die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde. Sie gehörte der rechtsliberalen Deutschen Volkspartei (DVP) an und wurde bei den Kommunalwahlen 1924 wiedergewählt. Die Benennung der Erschließungsstraße im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" nach den an Ort und Stelle einst tätigen Gebrüdern Heitefuß ist aus geschichtlichen Gründen sehr naheliegend. Die bereits vorhandenen biographischen Angaben zu Anna und Heinrich Landsberg sind aus Sicht des Ortsbeirates ebenfalls ausreichend, um eine gemeinsame Aufnahme der beiden Namen in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen zu begründen. Bis zur konkreten Benennung einer Straße, eines Platzes, einer Grünfläche im Neubaugebiet "Nördlich Lurgiallee", also lokal gesehen ebenfalls dort, wo bis 1982 die Heddernheimer Kupferwerke produzierten, sollten weitere biographische Fakten zu dem verdienstvollen Ehepaar erhoben und bekannt gemacht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.08.2024, OF 471/8 Nebenvorlage: Antrag vom 05.12.2024, OF 505/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 10 Unterbrechung der Sitzung von 22:40 Uhr bis 22:45 Uhr. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 471/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 472/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 473/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Initiative OI 84 2024 1. Die Vorlage OF 473/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 505/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass "Landsbergstraße" ohne Bindestrich geschrieben wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGrundschulbau im Mertonviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5697 entstanden aus Vorlage: OF 442/8 vom 16.06.2024 Betreff: Grundschulbau im Mertonviertel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der bislang für den westlichen Quartiersrand des Neubaugebietes "Nördlich Lurgiallee" geplante Bau einer Grundschule mit Spiel- und Sportflächen auf dem unmittelbar benachbarten brachliegenden Grundstück Lurgiallee 3/3 a beschleunigt zur Deckung des Schulplatzbedarfs im Frankfurter Nordwesten realisiert werden kann. Ein Erwerb des Grundstücks durch die Stadt Frankfurt ist ggf. in Betracht zu ziehen. Begründung: Das früher von T-Systems genutzte Areal mit dem 2021 abgerissenen Rechenzentrum steht immer noch leer. Es weist die geeignete Größe für eine städtische Bildungseinrichtung auf, für die es auch unmittelbar Baurecht geben dürfte, da für diese Fläche vom geltenden Bauplanungsrecht aus dem Jahr 1986 Kerngebietsnutzung vorgesehen und das Grundstück nicht vom Plangebiet des neuen Bebauungsplanes Nr. 922 tangiert ist. Im Ortsbezirk 8 fehlen weiterhin Grundschulplätze und besonders die Schulbezirke der Heinrich-Kromer-Schule und der Robert-Schumann-Schule könnten durch eine neue Grundschule im Mertonviertel entlastet werden. Für das Neubaugebiet "Nördlich Lurgiallee" würden umgekehrt zusätzliche Wohnbau- und Grünflächen frei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 204 Antrag vom 03.03.2025, OF 537/8 Antrag vom 04.03.2025, OF 538/8 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6748 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6749 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-31
Schutzstreifen für Fahrradfahrende in der Olof-Palme-Straße, Hessestraße und Lurgiallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5703 entstanden aus Vorlage: OF 452/8 vom 18.06.2024 Betreff: Schutzstreifen für Fahrradfahrende in der Olof-Palme-Straße, Hessestraße und Lurgiallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Olof-Palme-Straße und der Hessestraße bis zur Dillenburger Straße ein (schmaler) Schutzstreifen für Fahrradfahrende aufgebracht werden kann. Ferner soll geprüft werden, welche Art von Radweg (Fahrrad- oder Schutzstreifen) in der Lurgiallee möglich ist. Begründung: Die genannten Straßen werden sowohl von Auto- wie auch von Fahrradfahrern stark befahren. Besonders in der Olof-Palme-Straße fühlen sich Radfahrende unsicher, da die Autos oft zu schnell fahren. Daher weichen sie teilweise auf den Gehweg aus, was zu Konflikten mit Fußgänger:innen führt. Ein Schutzstreifen würde die Sicherheit des Radverkehrs erhöhen und den Autoverkehr verlangsamen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1988 Antrag vom 05.02.2025, OF 533/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Verkehrszählung im Bereich Hessestraße, Olof-Palme-Straße und Lurgiallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5427 entstanden aus Vorlage: OF 427/8 vom 01.04.2024 Betreff: Verkehrszählung im Bereich Hessestraße, Olof-Palme-Straße und Lurgiallee Der Magistrat wird gebeten, eine (gegebenenfalls elektronische) Verkehrszählung im Bereich der Hessestraße, Olof-Palme-Straße und Lurgiallee durchzuführen, mit der Zielsetzung, im Bereich der U-Bahn-Station "Riedwiese/Mertonviertel" eine geeignete Querungsmöglichkeit zu den Bürogebäuden in der Olof-Palme-Straße 13 bis 17 für Fußgänger:innen einzurichten. Begründung: Zu den Bürogebäuden in der Olof-Palme-Straße 13 bis 17 gibt es viel Publikumsverkehr. Neben den ansässigen Firmen finden dort Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen statt, die gut besucht werden. Die Olof-Palme-Straße hat nur auf einer Seite einen Fußweg, ein Fußweg auf der Seite der U-Bahn-Gleise und der U-Bahn-Haltestelle fehlt. Die kürzeste fußläufige Verbindung zur Haltestelle "Riedwiese/Mertonviertel" führt vom Bürgersteig vor den Bürogebäuden über die abbiegende Lurgiallee auf die Grünfläche vor dem Trafohäuschen, was durch den dort entstandenen Trampelpfad deutlich belegt wird. Leider ist dieser Weg über die abbiegende Lurgiallee bisher ohne Sicherung für Fußgänger:innen und aus diesem Grund sehr gefährlich. Die Fußgänger:innen benutzen diesen kürzesten Weg, anstatt den Umweg von zweimal 100 Metern zu dem Zebrastreifen vor dem Eingang des ehemaligen Lurgigebäudes zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1566 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Ablehnung des Bebauungsvorschlages „nördlich Lurgi-Allee“ Nr. 922
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2024, OF 423/8 Betreff: Ablehnung des Bebauungsvorschlages "nördlich Lurgi-Allee" Nr. 922 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Siegerentwurf zur Entwicklung des ehemaligen Lurgi-Areals wird abgelehnt. Die Ablehnung gilt dem Entwurf, der dem Ortsbeirat als Bebauungsplan Nr. 922 - "nördlich Lurgieallee" vom Stadtplanungsamt am 19.10.2023 vorgestellt wurde. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die städtebauliche und Freiraum-Planung des ehemaligen Lurgi-Areals mit eigenen Mitteln neu zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: 1. Der vorgestellte Entwurf berücksichtigt nicht die geographische Lage des ehemaligen Lurgi-Geländes, die hier wirksamen Klimafaktoren werden völlig außer Acht gelassen: Das Lurgi-Gelände liegt zwischen dem Naturschutzgebiet Riedwiese im Osten, wo durch Vegetation und Feuchtigkeit Verdunstungskälte entsteht. Im Süden grenzt das Gebiet an die Lurgiallee, die im Sommer durch direkte Sonneneinstrahlung stark erhitzt wird, im Norden steigt der Riedberg/die Kalbacher Höhe an und verhindert den Abtransport der aufsteigenden Warmluft. 2. Die geplanten Gebäuderiegel der klassischen Frankfurter Blockrandbebauung entlang der Straßen verhindern die Durchlüftung des Wohngebietes, den Abzug heißer Luft und eine Abkühlung:Die lang gestreckte Blockrandbebauung an der Olof-Palme-Straße wäre eine Barriere für feuchte und kältere Luftströme, die aus dem Naturschutzgebiet kommen. Die lang gestreckte Blockrandbebauung entlang der Lurgiallee wäre der südlichen Sonneneinstrahlung ungeschützt ausgesetzt, wodurch sich die Gebäude stark aufheizen. 3. In der Mitte des neuen Stadtviertels wird eine "Stadtplatz" vorgesehen, umgeben von Wohn- und Geschäftshäusern: Dieser Platz wäre durch die umliegenden Gebäuderiegel von Luftströmungen abgeschirmt und der vollen Sonneneinstrahlung ausgesetzt. An heißen Tagen droht eine Überhitzung, die durch Begrünung nicht ausreichend abgeschirmt werden kann. Von daher wäre die Nutzung des Platzes als Aufenthaltsort mit Cafés und Geschäften stark eingeschränkt. 4. Die für das gesamte Neubaugebiet geplanten Tiefgaragen verhindern eine positive Regeneration des Unter- und Oberbodens in diesem sensiblen Gebiet der ehemaligen VDM. Der langsame unterirdische Grundwasserstrom mit Zustrom aus dem Riedberg wird durch Tiefbau behindert. Der Grundwasserstrom verwandelt die nach der Bodensanierung verbliebenen restlichen Giftstoffe, er durchfließt und befeuchtet das Naturschutzgebiet trägt Versorgung mit Trinkwasser bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 423/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTempo 30 in der Lurgiallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5301 entstanden aus Vorlage: OF 402/8 vom 03.01.2024 Betreff: Tempo 30 in der Lurgiallee Der Magistrat wird gebeten, Tempo 30 in der Lurgiallee anzuordnen. Begründung: Mit der Wohnbebauung auf dem ehemaligen Lurgi-Komplex werden vermehrt Fußgänger:innen die Lurgiallee Richtung Merton's Passage überqueren. Tempo 30 erleichtert ihnen das Überqueren der Straße und reduziert das Unfallrisiko. Da in der Olof-Palme-Straße durchgängig Tempo 30 erlaubt ist, sollte diese Geschwindigkeit auch in der Lurgiallee beibehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1500 Aktenzeichen: 32-1
Fußgänger:innen-Überweg zu den Bürogebäuden im Mertonviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 407/8 Betreff: Fußgänger:innen-Überweg zu den Bürogebäuden im Mertonviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Planung für einen Fußgänger:innen-Überweg von der U-Bahn Haltestelle Riedwiese/Mertonviertel zu den gegenüber liegende Büros in der Olof-Palme-Straße Nr. 13-17 zu erarbeiten. Dabei sollte die Anlage eines Fußweges auf dem von den Gleisen abgetrennten Rasenstreifen bis zum Trafogebäude geprüft werden, ebenso wie die Installation einer Bedarfs- sowie einer vorgeschalteten Warnampel. Begründung: Zu den Bürohäusern in der Olof-Palme-Straße Nr. 13-17 gibt es viel Publikumsverkehr. Neben den ansässigen Firmen finden dort Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen statt, die gut besucht werden. Die Olof-Palme Straße hat nur auf einer Seite einen Fußweg, ein Fußweg fehlt auf der Seite der U-Bahn Gleise und der U-Bahn Haltestelle. Die kürzeste fußläufige Verbindung zur Haltestelle "Riedwiese" führt vom Bürgersteig vor den Bürogebäuden über die abbiegende Lurgiallee auf die Grünfläche vor dem Trafohäuschen, was durch den dort entstandenen Trampelfahrt deutlich belegt wird. Leider ist dieser Weg über die abbiegende Lurgiallee bisher ohne Sicherung für Fußgänger:innen und aus diesem Grund sehr gefährlich. Die Fußgänger:innen benutzen diesen kürzesten Weg, anstatt den Umweg von zweimal 100 m zu dem Zebrastreifen vor dem ehemaligen Lurgi-Tor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.01.2024, OF 395/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 395/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 407/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 407/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZebrastreifen markieren an der Ecke Lurgiallee/OlofPalmeStraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2024, OF 395/8 Betreff: Zebrastreifen markieren an der Ecke Lurgiallee/Olof-Palme-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der o.g. Kreuzung, direkt an der Abbiegung Lurgi-Allee (Haus der Industriegewerkschaft) von der Olof-Palme-Straße einen Zebrastreifen einzurichten. Begründung: Zwischen der (südlichen) Olof-Palme-Straße und der U-Bahn Haltestelle Riedwiese/Mertonviertel ist die stark befahrene Kreuzung (Abzweigung) Olof-Palme-Straße/Lurgiallee. Es gibt dort keinen gesicherten Übergang, um den direkten Weg von oder zur U-Bahn-Haltestelle nehmen zu können. Die Querung muss durch einen Zebrastreifen direkt an der Abzweigung der Lurgiallee für die Mitarbeitenden und Besucher:innen der Gewerbeimmobilien entlang der Olof-Palme-Straße und für die Bewohner:innen des angrenzenden Hildegard-von-Bingen-Weges sicherer werden. Der nächste Zebrastreifen ist erst vor der Ausfahrt des ehemaligen Lurgi-Geländes markiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.03.2024, OF 407/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 395/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 407/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZebrastreifen Hessestraße sichtbarer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4918 entstanden aus Vorlage: OF 383/8 vom 22.11.2023 Betreff: Zebrastreifen Hessestraße sichtbarer machen Der Magistrat wird aufgefordert, den Zebrastreifen an der Hessestraße (wo der Kupferhammer beginnt) durch blau-weiße Poller besser kenntlich zu machen, sodass zu Fuß gehende Personen besser gesehen werden können. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen , welche weiteren Maßnahmen zur Kenntlichmachung und Sicherheitserhöhung möglich sind. Begründung: Der Zebrastreifen wird von vielen Anwohnenden, insbesondere Eltern von Schulanfängern, als sehr unsicher empfunden. Hier wird regelmäßig zu schnell gefahren und nicht angehalten. Durch die Kurve ist die Querung nicht besonders früh sichtbar und viele Autofahrer bremsen dementsprechend auch nicht ab. Zudem wird die Unsicherheit an diesem Standort erhöht, da sich Kinder an Zebrastreifen oft beim Überqueren nicht umschauen. . Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 872 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Eine neue Grundschule für den Stadtteil
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 377/8 Betreff: Eine neue Grundschule für den Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Ortsbezirk 8 wird eine weitere Grundschule gebaut. Dazu wird ein Teil des ehemaligen Lurgi-Geländes im Südosten, angrenzend an Lurgiallee und Olof-Palme-Straße von der Planung für eine Wohnbebauung ausgenommen. Begründung: Die Grundschulen im Ortsbezirk mit Einzugsbereich Heddernheim-Riedwiese, Heddernheim Ost und Niederursel Ost klagen über Raummangel bei steigenden Anmeldungen. Für die neuen Aufgaben der Schule ist die Raumausstattung unzureichend. Räume, die eigentlich für eine Bibliothek, für den Förderunterricht, Mittags- und Nachmittagsbetreuung oder Eltern-/Schülergespräche vorgesehen waren, werden längst als Klassenzimmer gebraucht. Mit den neu entstehenden Wohnungen und dem Zuzug junger Familien im Gebiet Sandelmühle und Lurgiallee kommen die räumlichen Kapazitäten der Grundschulen an Grenzen, die keine improvisierte Umnutzung mehr möglich machen. Dies betrifft vor allem die Heinrich-Kromer-Schule und die Robert-Schumann-Schule. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 377/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKeine Anbindung des Quartiers „An der Sandelmühle“ an die Fernwärme?
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2023, OF 358/8 Betreff: Keine Anbindung des Quartiers "An der Sandelmühle" an die Fernwärme? Die großen Mehrfamilienhaus-Bauten der ABG "An der Sandelmühle" entlang der Olof-Palme-Straße sind inzwischen fast fertig gestellt, die Eigentums-Wohnungen aus dem Mehrfamilienhaus entlang des nördlich gelegenen Urselbach werden ebenfalls schon zum Verkauf angeboten. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Warum wurde bei der Auswahl der Bauträger und der Einreichung der Planungen das schon am 14. Mai 2019 im Römer vorgestellte Klimaschutzteilkonzept für das geplante Quartier "An der Sandelmühle" des Instituts "ebök Planung und Entwicklung GmbH" nicht berücksichtigt? 2. Warum gab es bisher keine Auflage und auch keine städtische Empfehlung an die Bauträger, die schon in den Straßen An der Sandelmühle und Im Kupferhammer verlaufende Fernwärmeleitung zu nutzen und mit einem ringförmigen Anschluss die neuen Häuser an das Fernwärmenetz anzuschließen? Ist der Anschluss an das Fernwärmenetz für die noch nicht gebauten Ein- und Mehrfamilienhäuser hinter dem ABG Gebäuderiegel an den U-Bahn Gleisen noch möglich, ist der Anschluss noch Teil der Planungen? 3. Warum wurde auch das Konzept der Versorgung über Solaranlagen und Photovoltaik nicht berücksichtigt? Warum gab es keine Auflagen und keine Empfehlungen zur Einhaltung des Passivhausstandards? Begründung: Selbst im Bebauungsplan vom 02.01.2017 wird auf das Überwärmungspotential des Gebietes hingewiesen, das zwar im Einzugsbereich der Luftbahnen von Niddatal und Urselbachtal liege, aber durch die nördliche Abraumhalde und die südliche Versiegelung nur geringe Abkühlungswerte hat. Auch der fünfgeschossige Baukörper entlang der Olof-Palme-Straße, der als Lärmschutz der dahinter liegenden Gebäude konzipiert ist, bremst die Durchlüftung dieses Neubaugebietes und der Gebäude auf der westlichen Seite der Straße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFußgängerinnen- und fußgängerfreundliche Umgestaltung des Bahnübergangs am Zeilweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2023, OM 3974 entstanden aus Vorlage: OF 288/8 vom 28.03.2023 Betreff: Fußgängerinnen- und fußgängerfreundliche Umgestaltung des Bahnübergangs am Zeilweg Der Magistrat wird gebeten, a) zwischen dem Buber-Neumann-Weg und der Haltestelle "Zeilweg" einen Zebrastreifen zu markieren; b) am Bahnübergang Zeilweg auch auf der westlichen Seite zwischen Buber-Neumann-Weg und dem Fußweg zum Kinderzentrum Kupferhammer (Hundertwasser-Kindergarten) eine Querung für zu Fuß Gehende zu schaffen. Begründung: Zu a) Ein Zebrastreifen gibt den zur Haltestelle eilenden Fußgängerinnen und Fußgängern mehr Sicherheit und verlangsamt den Autoverkehr im Zeilweg. Zu b) Die Gleise der Stadtbahn verhindern eine direkte Wegeverbindung zwischen der Siedlung rund um den Buber-Neumann-Weg und dem Weg zum Hundertwasser-Kindergarten bzw. der Merton ́s Passage. Auch warten viele Fahrgäste der aus der Stadt kommenden Bahn auf der rechten Seite auf das Öffnen der Schranke, um schneller in den Buber-Neumann-Weg zu gelangen. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1945 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 869 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Zebrastreifen mit Geschwindigkeitsmessgerät sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2023, OM 3975 entstanden aus Vorlage: OF 290/8 vom 19.04.2023 Betreff: Zebrastreifen mit Geschwindigkeitsmessgerät sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, ein (mobiles) Geschwindigkeitsmessgerät im Bereich des Zebrastreifens Kupferhammer anzubringen . Foto vom 24.03.2023 Begründung: Der in dem o. a. Foto sichtbare Zebrastreifen und das Piktogramm auf der Hessestraße halten die Autofahrer nicht davon ab, auf diesem Straßenabschnitt mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren. Es kam bereits mehrfach zu gefährlichen Situationen, insbesondere, wenn Kinder die Straße queren, um in ihr Zuhause am Kupferhammer zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1705 Aktenzeichen: 66-0
Ausbau der Fernwärme für den unteren Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3682 entstanden aus Vorlage: OF 327/12 vom 28.11.2022 Betreff: Ausbau der Fernwärme für den unteren Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die Abkehr von der Nutzung fossiler Brennstoffe durch den Ausbau der Fernwärme am unteren Riedberg (südlich des Bonifatiusparks) zu unterstützen, beispielsweise durch eine Unterstützung der Mainova bei der Information und Interessensabfrage der Anwohnerinnen und Anwohner. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob sich dieser Fernwärmeausbau auch für das an der Lurgiallee neu entstehende Baugebiet erweitern lässt, zum Beispiel in Form einer redundanten Versorgung von Mertonviertel und Riedberg in Form von Ringleitungen. Hierbei ist der Ortsbeirat 8 einzubinden. Begründung: Der älteste Teil des Riedbergs wurde - anders als die späteren Teile - nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen, sondern wird fast ausschließlich mit Erdgas beheizt. Eine Versorgung mit Fernwärme macht den Stadtteil unabhängig von Gasimporten und hat das Potenzial, die Wärmeversorgung sukzessive klimafreundlicher zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1515 Beratung im Ortsbeirat: 12
Im Ortsbezirk 8 dringend neue Schulen bauen! Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.10.2022, OA 264 entstanden aus Vorlage: OF 201/8 vom 28.09.2022 Betreff: Im Ortsbezirk 8 dringend neue Schulen bauen! Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Ortsbezirk 8 dringend neue Schulen zu bauen und weitere geeignete Maßnahmen zu prüfen, um die Raumprobleme in den Griff zu bekommen: 1. Zwei neue Grundschulen. Vorgeschlagen werden das Areal der Europäischen Schule nach deren Umzug, um das Gelände wieder mit den Ernst-Reuter-Schulen zu einem Schulzentrum der Nordweststadt zu vereinen, und der ohnehin geplante Standort im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee; 2. eine weiterführende Schule. Vorgeschlagen wird Prüfung und ggf. Erwerb/Erschließung des Areals südlich der für den Chemie-Fachbereich der Universität geplanten Neubauten am Niederurseler Hang ("Universitätsgrün" zwischen Alexander-Todd-Straße und Marie-Curie-Straße/Ecke Altenhöfer Allee); 3. die bis 2024 angesetzten konkreten Planungen für einen Erweiterungsbau der Erich-Kästner-Schule um ein Jahr zu beschleunigen und bereits 2023 abzuschließen; 4. mit gezielten Informationsangeboten bei den Eltern auch für den Realschulabschluss sowie eine anschließende Berufsausbildung zu werben und im Ortsbezirk 8 durch Stärkung etwa der Geschwister-Scholl-Schule die umliegenden Gymnasien und die IGS zu entlasten. Begründung: Nach Angaben des iSEP 2020 - 2029 Seite 6f verfügt die Bildungsregion Mitte-Nord weder über genügend Grundschulplätze noch über genügend Plätze für die Sekundarstufe I. Die räumlichen Kapazitäten halten mit der Zunahme der Schülerzahlen nicht schritt (plus zehn Prozent und plus zwölf Prozent seit 2010 mit weiterer Zunahme bis zum Prognosehorizont des iSEP). Im Primarbereich sieht sich der Magistrat mit dem neuen iSEP sogar gezwungen, die Kapazitäten der ohnehin überbelegten Robert-Schumann-Schule zur Deckung des Bedarfs auch der benachbarten Stadtteile Niederursel und Praunheim auf fünf Züge zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 73 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.10.2022, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 91 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in Punkt 4.4. vorgesehene vierzügige gymnasiale Mittelstufenschule in der Bildungsregion Ost mit Bedarf zum Schuljahr 2022/2023 in ein grundständiges Gymnasium (vierzügig) mit zugehöriger Oberstufe umgewandelt wird. 2. Der Vorlage OA 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 249 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 261 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 264 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 238 und OA 249) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Plenum) sowie FRAKTION (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Plenum) sowie FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 91 = Ablehnung; OA 238, OA 249, OA 261 und OA 264 = Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 91 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in Punkt 4.4. vorgesehene vierzügige gymnasiale Mittelstufenschule in der Bildungsregion Ost mit Bedarf zum Schuljahr 2022/2023 in ein grundständiges Gymnasium (vierzügig) mit zugehöriger Oberstufe umgewandelt wird. 2. Der Vorlage OA 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 249 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 261 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. a) Die Vorlage OA 264 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Kunze, Steinhardt, Lobenstein, Frank-Millman und Papke sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 238 und OA 249) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) zu 5. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2380, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 40-1
Nachfrage zum Sportschwimmbecken im Norden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2291 entstanden aus Vorlage: OF 248/12 vom 20.05.2022 Betreff: Nachfrage zum Sportschwimmbecken im Norden Vorgang: B 124/22; B 207/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. warum trotz noch nicht finaler Planung für das Gymnasium Nord die Rahmenbedingungen an dieser Stelle ein Sportschwimmbecken verhindern (siehe B 207); 2. ob stattdessen ein Sportschwimmbecken Teil eines Neubaus der Johanna-Tesch-Schule am Standort Talstraße sein könnte; 3. ob stattdessen ein Sportschwimmbecken im Zuge der Neuentwicklung des Lurgi-Areals (Lurgiallee 5) möglich und geplant ist. Begründung: Die Berichte B 124 und B 207 sprechen davon, dass im Rahmen des Gymnasiums Nord kein Schwimmbecken geplant sei. Dabei liegt nach Kenntnisstand des Ortsbeirates noch keine finale Planung dafür vor. Die Unvereinbarkeit wird auch nicht weiter begründet. Daher fragt der Ortsbeirat nach Details der Einschätzung und nach weiteren, konkret denkbaren Standorten im Ortsbezirk oder in dessen unmittelbarer Nähe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.03.2022, B 124 Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 207 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2238 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 52 1
„Dorfplatz“ an der Elisabeth-Winterhalter-Straße/Ecke Theodor-Neubürger-Straße erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2266 entstanden aus Vorlage: OF 172/8 vom 12.05.2022 Betreff: "Dorfplatz" an der Elisabeth-Winterhalter-Straße/Ecke Theodor-Neubürger-Straße erneuern Der Magistrat wird beauftragt, auf dem "Dorfplatz" an der Elisabeth-Winterhalter-Straße/Ecke Theodor-Neubürger-Straße die fehlenden Bänke zu ersetzen, die Abflüsse zu reparieren und die Beete um den "Dorfplatz" zu pflegen. Begründung: Der "Dorfplatz" wird von den Anwohnern und insbesondere von Familien mit kleinen Kindern zum Spielen gerne genutzt. Die Beete um den "Dorfplatz" sind in einem ungepflegten Zustand und mit Unkraut zugewuchert. Die Bäume wurde kürzlich geschnitten, aber das Schnittgut wurde leider nicht entsorgt. Darüber hinaus wurden vier Sitzbänke entsorgt, aber nicht ersetzt. Das Wasser kann nicht abfließen, sodass sich im Winter eine Eisfläche bildet. Fotos: Dr. Oliver Schulte Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2115 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 781 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2152 Aktenzeichen: 66-0
Fußgängerwegbeleuchtung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1901 entstanden aus Vorlage: OF 151/8 vom 08.03.2022 Betreff: Fußgängerwegbeleuchtung Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, den Fußgängerweg vom Ende des Neumühlenweges (Spinnenspielplatz) zur Louis-Pasteur-Straße mit einer bedarfsgesteuerten Beleuchtung zu versehen (läuft parallel zur U-Bahn). Begründung: Insbesondere ältere oder schlecht sehende Mitbürgerinnen und Mitbürger können den Fußgängerweg schlecht nutzen, da in den Abendstunden so gut wie keine Orientierung möglich ist. Dieser Verbindungsweg zwischen Niederursel und dem Mertonviertel wird häufig genutzt, da die Wegstrecke für den oben beschriebenen Personenkreis kürzer ist als der Weg über die angrenzenden zugegebenermaßen gut beleuchteten Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1607 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 121 Aktenzeichen: 91 52
Fußga ̈ngeru ̈berweg am U ̈bergang Olof-Palme-Straße/Lurgiallee einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2022, OF 116/8 Betreff: Fußga ̈ngeru ̈berweg am U ̈bergang Olof-Palme-Straße/Lurgiallee einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Übergang der Olof-Palme-Straße zur Lurgiallee einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: An dieser Stelle des Straßenverlaufs ist es aktuell sehr schwierig und gefährlich die Straße als Fußgänger zu überqueren. Es ist ein wichtiger Anschluss zwischen dem nahegelegenen Wohngebiet und der U-Bahnstation Riedwiese / Mertonviertel. Ebenfalls dient der Fußweg zur Anbindung an den Riedberg, von Heddernheim aus. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 116/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 116/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1466 entstanden aus Vorlage: OF 88/8 vom 06.01.2022 Betreff: Fahrradwege auf der Olof-Palme-Straße und Hessestraße Vorgang: OM 1243/21 OBR 8 Der Magistrat wird gebeten, Optionen für einen Fahrradweg oder Schutzstreifen auf der Olof- Palme-Straße und Hessestraße zu prüfen und zu realisieren. Begründung: Die Olof-Palme-Straße ist eine wichtige Verbindungsstraße zwischen Heddernheim und dem Riedberg. Mit dem geplanten Schul- und Wohnungsbau an der Lurgiallee wird die Bedeutung der Straße für Radfahrer auch absehbar zunehmen. Gegenwärtig gibt es dort leider keinen Radweg - vergleiche hierzu auch die Vorlage vom 02.12.2021, OM 1243, zur Lurgiallee, die in die Olof-Palme-Straße einmündet. Auf der Olof-Palme-Straße gilt zwar ein Tempolimit von 30 km/h, allerdings ist die Straße baulich auf 50 km/h ausgerichtet. Dementsprechend häufig wird die Geschwindigkeitsbegrenzung dort missachtet. Das macht die Straße für Fahrradfahrer besonders unangenehm. Die Straße sollte breit genug sein, immerhin besteht eine Verengung im Bereich der U-Bahn-Station "Riedwiese", wobei trotzdem noch zwei Autos aneinander vorbeifahren können. Der Ortsbeirat bevorzugt einen vollwertigen Radweg (auch ein Zweirichtungsradweg anstatt zwei einzelner Wege), würde aber auch einen Schutzstreifen begrüßen, sollte das nicht möglich sein. (via OpenStreetMap, betroffene Straßen rot eingekreist) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1243 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1091 Aktenzeichen: 32 1
Ruhender Verkehr in der Straße Kupferhammer
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 93/8 Betreff: Ruhender Verkehr in der Straße Kupferhammer Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann die in der o.a. Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes angekündigten Maßnahmen im Bereich An den Mühlwegen / Kupferhammer umgesetzt werden. Begründung: Wiederholt erinnern Anwohnerinnen/Anwohner den Ortsbeirat an die gewünschten einfachen Änderungen der Markierung/der Beschilderung in der Straße Kupferhammer, die hier nochmals begründet werden: Pkw-Fahrer und Radler aus Richtung Kita Kaleidoskop haben bei Verlassen der Straße An den Mühlwegen schlechte Sicht in die Straße Kupferhammer, weil in der Kurve zumeist geparkt wird. Bei Kastenfahrzeugen ist fast nichts mehr zu sehen. Die Fläche vor dem Stromkasten liegt genau zwischen zwei Einfahrten und wird als Parkplatz genutzt. Linksabbieger aus Richtung Zeilweg haben deshalb oft Schwierigkeiten einzubiegen, wenn aus Richtung Hundertwasser-Kita Fahrzeuge kommen. Die für eine Verbesserung angekündigten relativ einfachen Arbeiten könnten längst gemacht sein. Es ist wünschenswert, dass der Magistrat bei positiven Stellungnahmen zu Anregungen des Ortsbeirates mit der verkehrsrechtlichen Anordnung und baulichen Ausführung von Maßnahmen nicht zuwartet, sondern zügig umsetzt - das erhöht das Vertrauen der Bevölkerung in die Frankfurter Stadtverwaltung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 288 2022 Die Vorlage OF 93/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFahrradweg fortführen Einmündung Altenhöferallee auf die Lurgiallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1243 entstanden aus Vorlage: OF 79/8 vom 14.11.2021 Betreff: Fahrradweg fortführen Einmündung Altenhöferallee auf die Lurgiallee Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrradwegmarkierung an der Kreuzung Altenhöferallee/Marie-Curie-Straße, von Nordwesten kommend in die Lurgiallee einmündend, neu zu ordnen. Begründung: Wie auf den nachfolgenden Abbildungen illustriert, überqueren Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, von der Altenhöferallee kommend, die Kreuzung in Richtung Lurgiallee auf einem Radweg, der dann jedoch abrupt vor einer Bordsteinkante endet. Die Radfahrerinnen und Radfahrer können sich dann zwar auf die Fahrbahn der Autos einfädeln, müssen aber, um nicht überfahren zu werden, anhalten. Es wäre wünschenswert, wenn dort die Verkehrsführung neu und sicherer geordnet würde. Abbildungen 1 & 2: Links der Radweg mit Hinführung, rechts die Sicht einer Fahrradfahrerin/eines Fahrradfahrers mit plötzlichem Ende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1466 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 803 Aktenzeichen: 32 1
Kann die ehemalige VDM-Deponie wieder als Naherholungsgebiet genutzt werden?
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 7/8 Betreff: Kann die ehemalige VDM-Deponie wieder als Naherholungsgebiet genutzt werden? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Vor einigen Jahren wurde die ehemalige VDM-Deponie an der Olof-Palme-Straße, die in einem Naturschutzgebiet liegt, für die öffentliche Nutzung u.a. als Freizeitgelände gesperrt. Die Begründung seitens des privaten Eigentümers war, dass es hohe Vandalismusschäden gab und die Flächen als Parkplätze für den Bürokomplex Lurgiallee 5 vorgehalten werden müssen, was nach einer Mitteilung des Magistrats auch im Grundbuch als "unwiderrufliche" Dienstbarkeit eingetragen ist. Kürzlich war der Presse zu entnehmen, dass die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG und ein Berliner Projektentwickler das "Lurgi-Haus" erworben haben mit dem Ziel, Wohnungsbau, Bildungseinrichtungen und Einzelhandel zu entwickeln. Anwohnerinnen und Anwohner würden die Fläche der ehemaligen Deponie gerne wieder zur Naherholung nutzen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welchen Sachstand kann der Magistrat zur Zersetzung der auf der Deponie abgelagerten Metalle und anderen Abfallstoffe mitteilen? 2. Zu welchem Ergebnis sind die vor ca. zehn Jahren durchgeführten Brunnenbohrungen hinsichtlich der Grundwasserqualität im Bereich der VDM-Deponie und im ganzen Bereich der ehemaligen VDM-Werke gekommen? Wie ist der Zustand des Grundwassers aktuell? 3. Ist es in den vergangenen zehn Jahren zu Schäden am Naturschutzgebiet gekommen? 4. Werden die Parkplätze auf der Deponie für den verkauften Bürokomplex Lurgiallee 5 noch benötigt? 5. Ist die ABG formal neue Nutznießerin der Parkflächen auf der ehemaligen Deponie? 6. Befürwortet der Magistrat eine Öffnung der VDM-Deponie für Freizeitzwecke? 7. Welches Konzept verfolgt der Magistrat bezüglich der Nutzung der VDM-Deponie im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 922 Nördlich Lurgiallee? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 44 2021 Die Vorlage OF 7/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. die Wörter "und wie lange ist die Haltbarkeit der Abdeckfolie?" und unter Ziffer 6 die Wörter "Wenn ja, wie wird Schutz und Wahrung des Naturschutzgebietes sichergestellt?" angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 889 „An der Sandelmühle“
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 632/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 "An der Sandelmühle" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat dem Entwurf des Bebauungsplanes kein Konzept zur Verbesserung der bestehenden Verkehrssituation vorangestellt hat. Vielmehr verweist er darauf, dass die "bestehenden allgemeinen Verkehrsprobleme im Umfeld . . im Rahmen des Bebauungsplanes nicht zu lösen" sind (S. 19). Die Stadtverordnetenversammlung hält diese Feststellung für unbefriedigend, denn im besten Fall erhalten neue Wohngebiete auch eine ausreichende Infrastruktur. Das gilt auch für die Verkehrsanbindung dieses neuen Wohngebietes, die ausschließlich über den überlasteten Bahnübergang Kupferhammer/Sandelmühle erfolgen soll. In Spitzenzeiten gibt es hier an der Schranke heute schon Wartezeiten von bis zu 20 Minuten. Um aus der Not eine Tugend zu machen, wird das Entwicklungsgebiet vom Magistrat kurzerhand zum "autoarmen" Wohngebiet erklärt, auch wenn geplante Tiefgaragen und Stellplätze zeigen, dass die Stadtplanung hier realitätsbezogen von normalem Autoverkehr ausgeht. In Kombination mit den bereits heute auf der Straße An der Sandelmühle bestehenden Kraftfahrzeugbewegungen (Siedlung Brühlfeld, Anwohner Sandelmühle, Gewerbebetrieb Diehl-Aerospace, Camping-Platz mit Hotel/Restaurant, Kleingartenverein Brühlwiese, P+R-Nutzungen am U-Bahnhof Heddernheim, Fußballplatz SV 07 Heddernheim, Freibad Eschersheim usw.) wird dies trotz optimaler ÖPNV-Erschließung zu einem verkehrlichen Desaster führen. Zudem wird es den Schleichverkehr über den Alexander-Riese-Weg erhöhen. Damit das geplante Wohngebiet auf dieser Brachfläche jetzt dennoch zügig verwirklicht werden kann, soll der Bebauungsplan mit Maßgaben beschlossen werden. Dies vorausgeschickt, wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, die Vorlage M 14 / 21 mit folgenden Maßgaben zu beschließen: 1. Der Magistrat stellt eine Erweiterung der Erschließungskapazität für Kraftfahrzeuge sicher. Er wird beauftragt, den folgenden Lösungsansatz zur Vermeidung eines absehbaren Verkehrskollaps am Bahnübergang Hessestraße/Kupferhammer/Olof-Palme-Straße/Sandelmühle umzusetzen: Zweite Erschließung im Bereich "Kaltmühle" (nördlich Urselbach) oder in Höhe "An den Mühlwegen" (südlich Urselbach) mit Lenkung der zu- und abfließenden Verkehrsströme innerhalb des Plangebietes und dadurch Verteilung auf zwei Engpunkte (z.B. als Ein- und Ausfahrt) an den Bahnübergängen anstelle der geplanten Ringerschließung allein über die Zufahrt "An der Sandelmühle". Das in dem Bebauungsplan ausgewiesene Baufeld wird nicht weiter verfolgt, da es einer einer späteren Neubewertung der Situation entgegen steht; der geringfügige Bauflächenverlust durch die zweite nördliche Zufahrt ist durch eine höhere Baudichte im Zentrum des Plangebiets auszugleichen. 2. Der Magistrat stellt Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat alle Zahlen und Berichte zu der Verkehrszählung vom März 2012 offen zur Verfügung. Er stellt zudem die Fahrgastzahlen der im Kreuzungsbereich Sandelmühle/Kupferhammer oftmals im Stau stehenden Buslinie 29 Nieder-Erlenbach-Hohe Brück / Nordwestzentrum zur Verfügung, gegliedert nach Gesamtzahlen und Fahrgastzahlen aus dem Einzugsbereich der Bushaltestellen Emil-v.-Behring-Straße, Sebastian-Kneipp-Straße, Sandelmühle, Zeilweg, Oberschelder Weg. 3. Der Magistrat prüft zur Entlastung der Fahrtzeiten auf der Olof-Palme-Straße im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 922 Lurgigelände eine Verbreiterung der Olof-Palme-Straße zwischen Lurgiallee und Marie-Curie-Straße/A661. 4. Der Magistrat stellt sicher, dass die Interessen des nichtstörenden Gewerbebetriebs An der Sandelmühle 13 (Betriebszeiten tagsüber und nachts, verkehrliche Erreichbarkeit usw.) gewahrt werden. 5. Der Magistrat realisiert die geplante Fahrradstraße auf der Straße "An der Sandelmühle" zwischen Bahnübergang und Alexander-Riese-Weg (ST 1998 v. 23.11.2020) vorerst nicht. Stattdessen ist zunächst eine aktuelle Radverkehrszählung sowie eine Radverkehrsprognose inklusive der voraussichtlichen Zweirad-Mobilität im Zusammenhang mit dem neuen Wohngebiet durchzuführen, um den Bedarf für eine derartige Priorisierung des Radverkehrs auf diesem Straßenabschnitt zu belegen, der eine Erschließungsfunktion u.a. für einen wichtigen Gewerbebetrieb besitzt. 6. Der Magistrat plant für die Gemeinbedarfsfläche "Kita", die sich in unmittelbarer Nähe zum Bahnübergang befindet, separate Hol- und Bringflächen ein, damit der Verkehrsfluss auf der Straße "An der Sandelmühle" in den jeweiligen Hol- und Bringzeiten nicht gänzlich zum Erliegen kommt. 7. Der Magistrat prüft auf den Baufeldern für Mehrfamilienhäuser die Realisierung einer Seniorenwohnanlage, die speziell älteren Menschen aus Heddernheim, die gerne im Stadtteil bleiben wollen, wohnortnahes altersgerechtes Wohnen ermöglicht. 8. Der Magistrat sorgt für eine ausreichende Anzahl von Ladestationen für E-Mobilität in den Tiefgaragen der geplanten Blockbebauung. 9. Der Magistrat stellt im Plangebiet eine ausreichende Zahl oberirdisch angelegter abschließbarer Abstellplätze für E-Bikes und Lastenfahrräder zur Verfügung. 10. Der Magistrat legt dar, warum er neben den Erfahrungswerten der Anwohner und dort befindlichen Firmen selbst den dringenden Appell der Verkehrsexperten des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main "Eine zweite Zufahrt in das Planungsgebiet ist aus verkehrspolizeilicher Sicht unbedingt erforderlich." (Stellungahme 17) nicht berücksichtigt. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 14 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage M 14 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 632/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 3 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenRuhender Verkehr in der Straße Kupferhammer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2020, OM 6933 entstanden aus Vorlage: OF 607/8 vom 09.11.2020 Betreff: Ruhender Verkehr in der Straße Kupferhammer Der Magistrat wird beauftragt, 1. an der Einmündung der Straße An den Mühlwegen Höhe Hausnummer 79 in die Straße Kupferhammer das Parken im Kurvenbereich durch eine Sperrfläche zu erschweren; 2. vor dem Stromkasten der Netzdienste Rhein-Main NV 7309 Höhe In den Stegwiesen 4 bis 8 und gegenüber Kupferhammer 45 eine Sperrfläche einzuzeichnen, die das Parken unterbindet. Begründung: Pkw-Fahrer und Radler aus Richtung Kita Kaleidoskop haben bei Verlassen der Straße An den Mühlwegen schlechte Sicht in die Straße Kupferhammer, weil in der Kurve zumeist geparkt wird. Bei Kastenfahrzeugen ist fast nichts mehr zu sehen. Die Fläche vor dem Stromkasten liegt genau zwischen zwei Einfahrten und wird als Parkplatz genutzt. Linksabbieger aus Richtung Zeilweg haben deshalb oft Schwierigkeiten einzubiegen, wenn aus Richtung Hundertwasser-Kita Fahrzeuge kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 738 Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 288 Aktenzeichen: 32 1
Signalregelung an der Kreuzung Kupferhammer/Olof-Palme-Straße/Hessestraße/ An der Sandelmühle
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2020, OM 6935 entstanden aus Vorlage: OF 611/8 vom 09.11.2020 Betreff: Signalregelung an der Kreuzung Kupferhammer/Olof-Palme-Straße/Hessestraße/ An der Sandelmühle Der Magistrat wird beauftragt, für den aus der Straße Kupferhammer in Richtung Olof-Palme-Straße bzw. Hessestraße abfließenden Verkehr eine verbesserte Signalregelung durch eine Grünpfeilregelung zu entwickeln, die ein unnötiges Warten verhindert, wenn die Verkehrsteilnehmer aus Richtung Hessestraße bzw. Olof-Palme-Straße aufgrund der geschlossenen Schranke in Höhe der Stadtbahnstation "Sandelmühle" Rot haben. Begründung: Anwohner des Quartiers Riedwiese beklagen sehr lange Haltezeiten an der signalgeregelten Kreuzung bei der Ausfahrt aus der Straße Kupferhammer, wenn die Stadtbahn fährt. Während die Fahrzeuge auf der Hauptstraße Richtung A 661 bzw. Ortskern Heddernheim Rot haben, könnten die Fahrzeuge aus dem Kupferhammer, die in den allermeisten Fällen nicht geradeaus in die Straße An der Sandelmühle fahren, längst ohne Probleme auf die Olof-Palme-Straße oder die Hessestraße abbiegen und ihre Fahrt fortsetzen. Stattdessen sind lange Stehzeiten die Regel. Eine andere Signalisierung, eine Grünpfeilregelung, ein Abbau der Ampel an der Einmündung aus dem Kupferhammer oder eine andere gute Lösung wäre aus Sicht des Ortsbeirates in die Wege zu leiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 739 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradständer vor Lebensmittelmarkt Lurgiallee 6 instand setzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 610/8 Betreff: Fahrradständer vor Lebensmittelmarkt Lurgiallee 6 instand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den nur noch locker im Boden befestigten Fahrradständer vor dem Lebensmittelmarkt "Penny" in der Louis-Pasteur-Straße (vor Merton-Passage) instandzusetzen. Begründung: Einer der Fahrradbügel ist im Boden nicht mehr fest verankert und kann mit dem befestigten Fahrrad weggetragen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass a) der Antragsteller die Vorlage zurückgezogen hat und b) sich der zuständige Stadtbezirksvorsteher bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBudget – Beschattung des Spielplatzes „An den Mühlwegen“
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2020, OF 580/8 Betreff: Budget - Beschattung des Spielplatzes "An den Mühlwegen" Der Ortsbeirat möge interfraktionell beschließen, aus dem Ortsbeiratsbudget einen Betrag von max. 8.000,00 Euro bereitzustellen für die Aufstellung eines Sonnenschirms an dem Spielplatz "An den Mühlwegen". Der genannte Spielplatz wird häufig von Kleinkindern genutzt und liegt beinahe ganztätig in der prallen Sonne. Da sich die Kleinkinder in der Regel nur standortnah bewegen sind sie die ganze Zeit der prallen Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Zum Schutz der Kinder setzt sich der Ortsbeirat 8 für die Errichtung eines Sonnenschirms ein, die auch vom Grünflächenamt begrüßt wird. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 447 2020 Die Vorlage OF 580/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE_WÄHLER
Weiter lesenFußgängerfreundliche Ampelschaltung für den Kreuzungsbereich MarieCurieStraße/Altenhöferallee/Lurgiallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6081 entstanden aus Vorlage: OF 534/8 vom 29.02.2020 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltung für den Kreuzungsbereich Marie-Curie-Straße/Altenhöferallee/Lurgiallee Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Lurgiallee/Marie-Curie-Straße/Altenhöferallee fußgängerfreundlicher zu gestalten. Begründung: Wenn man von der Lurgiallee Richtung Altenhöferallee läuft, um die Marie-Curie-Straße zu überqueren, muss man als Fußgänger sehr lange warten. Das gilt ebenfalls für die Gegenrichtung. Es ist nicht möglich, die Straße bis zur Mitte zu überqueren, da die Fußgängerampel erst Grün wird, wenn der Autoverkehr in beide Richtungen auf der Marie-Curie-Straße Rot hat. Das Überqueren lediglich bis zur Mitte ist von der Ampelschaltung nicht vorgesehen. Da dies ein Schulweg zum Gymnasium Riedberg ist und sich im Umkreis einige Bürogebäude befinden und derzeit an einem Studentenwohnheim gebaut wird, ist dort besonders zu den Stoßzeiten sehr viel Verkehr, sowohl Fahrzeuge als auch Fußgänger. Zur Entzerrung und zum besseren Fließen des Fußgängerverkehrs wird deshalb um eine für Fußgänger freundliche Ampelschaltung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1414 Aktenzeichen: 32 1
Baugebiet „An der Sandelmühle“: Verzicht auf den Bau einer Tiefgarage prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2020, OF 540/8 Betreff: Baugebiet "An der Sandelmühle": Verzicht auf den Bau einer Tiefgarage prüfen Die künftigen BewohnerInnen im noch zu bauenden Wohngebiet "An der Sandelmühle" sind schon heute vorzüglich und auf kürzesten Wegen mit U1/U2/U3 und Bus 29 an den öffentlichen Verkehr angebunden.Mittelfristig wird die U2 nach Bad Homburg Bahnhof sogar noch verlängert und es entstehen weitere Umsteigeoptionen, auch mit der Regionaltangente West. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: . noch einmal zu überdenken, ob es aufgrund der vorzüglichen ÖPNV-Anbindung nicht doch sinnvoll ist ist, dieses künftige Wohngebiet autoarm zu entwickeln und somit auf den Bau einer auch teuren Tiefgarage für den MIV zu verzichten. Begründung: Die Schienen- und Straßenkreuzung (U2/Palmestr./Kupferhammer/An der Sandelmühle/Hessestr. ist das Nadelöhr des Verkehrs und eine Zunahme von chaotischen Situationen sollte nicht sehenden Auges hingenommen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 540/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDas Lurgi-Gelände für einen Neubau der Europäischen Schule (ESF) nutzen Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 208
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.01.2020, OA 525 entstanden aus Vorlage: OF 513/8 vom 07.01.2020 Betreff: Das Lurgi-Gelände für einen Neubau der Europäischen Schule (ESF) nutzen Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 208 Vorgang: M 263/17 Bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der ESF in der Ortsbeiratssitzung vom Dezember wurde Stadtrat Schneider auch auf das schon vor längerer Zeit für die Schule angedachte Lurgi-Gelände angesprochen. Das Grundstück wurde aber von einem Investor für 100 Millionen Euro gekauft und dies wird als zu teuer für die Stadt eingestuft. Vor dem Hintergrund der Vorlage M 208 - Vorkaufssatzung Nr. 7 - Nördlich Lurgiallee -, mit der Erwerbsmöglichkeit durch die Stadt und dem Verweis in der Magistratsvorlage auf den Bebauungsplan Nr. 922, in dem auch eine weiterführende Schule möglich ist, soll dieses Gelände unbedingt wieder für einen Standort der Europäischen Schule ins Auge gefasst werden. Es stellt sich außerdem die Frage, ob zurzeit alle zur Verfügung stehenden Mittel vonseiten des Baudezernats ausgeschöpft werden. Dieses vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob entsprechend des Vortrags des Magistrats vom 06.12.2019, M 208, das Lurgi-Gelände erworben und aufgrund des Bebauungsplans Nr. 922 unter anderem als Standort für die Europäische Schule ausgewiesen werden kann . Begründung: Das Grundstück Lurgiallee 5 wird im Vortrag des Magistrats vom 22.12.2017, M 263, unter Punkt Zu I. mit einer Größe von ca. 8,5 Hektar angegeben. Mit dieser Grundstückgröße kann der Flächenbedarf der Europäischen Schule mit rund 47.000 Quadratmetern in jedem Fall erfüllt werden. Bei der Versteigerung des Grundstücks wurde ein Preis von 102 Millionen Euro angegeben. Bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie von Herrn Stadtrat Schneider in der Ortsbeiratssitzung am 04.12.2019 wurde von ihm der Wert von 100 Millionen Euro genannt. Bei der oben genannten Grundstücksgröße ergibt sich ein Quadratmeterpreis von rund 1.200 Euro. Somit beträgt der anteilige Kaufpreis rund 56 Millionen Euro. Ferner ist zu berücksichtigen, dass bei dem genannten Quadratmeterpreis sicherlich nur eine hochpreisige Wohnbebauung möglich ist. Die Chance auf eine zusammenhängende Fläche für den besonderen Bedarf für einen neuen Standort der Europäischen Schule sollte in jedem Fall genutzt werden. Der Betrag für den Grundstückserwerb verringert sich auch noch durch das dann wieder frei gewordene Grundstück und die bestehenden Gebäude am jetzigen Standort der Europäischen Schule. Ein weiterer Vorteil des Standortes Lurgiallee 5 liegt darin, dass der umfangreiche Bring- und Holverkehr durch die nahe U-Bahn-Station "Riedwiese" gemindert werden kann. Der übrige Bring- und Holverkehr (Individualverkehr) lässt sich leichter über die vierspurige Marie-Curie-Straße und dem nahen Autobahnanschluss abwickeln, zumal mit der nahen Autobahn A 661 eine direkte Verbindung zum Hauptstandort der EZB gegeben ist. Bei einem Gespräch mit einem Schulleiter der Europäischen Schule wurde von diesem ausgeführt, dass ein größerer Teil der Schülerinnen und Schüler im Bereich Riedberg wohnhaft ist. Somit kann durch den neuen wohnortnahen Standort die Schule auch zu Fuß oder mit dem Rad erreicht werden. Der für die Eltern aufwendige und für die Anwohner belastende Hol- und Bringverkehr im Bereich der Nordweststadt (insbesondere auf dem Praunheimer Weg) würde sich deutlich vermindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 208 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.12.2017, M 263 Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 208 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1011 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 29.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 525 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 208 = Annahme, OA 525 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage M 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 525 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 73 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 5200, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020
Wieder eine Parkbucht, statt einem Schandfleck
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2019, OF 478/8 Betreff: Wieder eine Parkbucht, statt einem Schandfleck Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die derzeit abgepollerte Parkbucht in der Louis-Pasteur-Straße in der Höhe der Hausnummer 32 (ggü. der Hausnummer 1) wieder als Parkraum zur Verfügung zu stellen und die Poller zu entfernen. Quelle: Klaus Nattrodt Begründung: Diese Parkbucht ist permanent durch alte Möbel und elektrische Geräte vermüllt. Durch die Wiederherstellung der Parkplätze könnte dieses verhindert werden. Einen Sinn erfüllen die Poller derzeit so nicht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 478/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 17.10.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 478/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenVerkürzte Taktzeiten der U 2 und verlängerte Räum- und Schließzeiten der Gleisübergänge in Heddernheim und Niederursel
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2019, OF 406/8 Betreff: Verkürzte Taktzeiten der U 2 und verlängerte Räum- und Schließzeiten der Gleisübergänge in Heddernheim und Niederursel Mit dem positiven Ausgang des Bad Homburger Bürgerentscheid im Oktober 2018 zur Verlängerung der U2 bis Bad Homburg-Bahnhof wird es wohl in einigen Jahren zu einer Taktverdichtung von 20 Minuten auf 15 Minuten kommen (außerhalb der Stoßzeiten), perspektivisch ist wohl auch ein 7,5 Minutentakt möglich. Gleichzeitig wird das neue Wohngebiet "An der Sandelmühle" ausschließlich über den Schienenübergang/Kreuzung An der Sandelmühle/Kupferhammer/Hessestr./Olof-Palme-Str. angebunden. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Ist es dem Magistrat bewußt, dass sich mit der Taktverdichtung auch die Räum- und Schließzeiten an oben genannter Kreuzung verlängern werden, wie sich damit auch die Staugefahr für den Fahrzeugverkehr weiter erhöhen wird? Was gedenkt der Magistrat dagegen zu tun? Gibt es im Zuge eines möglichen Dieselfahrverbotes in Frankfurt Überlegungen, die ehemalige VDM-Deponie als P+R Parkplatz zu reaktivieren? Auch diese Zufahrt wäre von längeren Schließzeiten betroffen. Begründung: Trotz gegensätzlicher Lösungsansätze der Parteien vor Ort, der Ortsbeirat ist sich insgesamt einig, dass sich mit dem zukünftigen Wohngebiet "An der Sandelmühle" und der Taktverdichtung der U2 an oben genannter Stelle eine echte verkehrliche Engstelle manifestieren wird. Der Magistrat ist aufgerufen, nachhaltige Lösungen vorzustellen. Es ist nicht im Sinne Frankfurts, mit der Abmilderung eines Problems (preiswerter Wohnraum) ein bestehendes Problem (Verkehrsstau des MIV) zu verstärken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1186 2019 Die Vorlage OF 406/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenIdeen
Durchfahrt für Kraftfahrzeuge vollständig sperren: An den Mühlwegen 22 bis An den Mühlwegen 79
An den KiTas Hundertwasser und Kaleidoskop ist zu den Bring- u. Abholzeiten erhöhter Kfz-Verkehr. Die FahrerInnen verhalten sich oft auch sehr rücksichtlos gegenüber den (kleinsten) Fußgängern. Daneben parken die Fahrzeuge oft auch gegen jegliche Regeln. So können die kleinen Fußgänger auf ihrem Weg in die Kita beim Überqueren den Fahrbereich gar nicht einsehen, was die Gefahr eines dramatischen Verkehrsunfalls nochmals erhöht. Deshalb meine Forderung: Für An den Mühlwegen 22 bis An den Mühlwegen 79 die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge vollständig sperren; stattdessen einen reinen Fußgängerbereich einrichten. Bis zur Umsetzung: Intensive Kontrollen von Geschwindigkeit und Parkverhalten durch das Ordnungsamt.