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Meine Nachbarschaft: Am Urselbach

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überschwemmung des Dorfwiesenwegs

20.01.2022 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1467 entstanden aus Vorlage: OF 99/8 vom 18.10.2021 Betreff: Überschwemmung des Dorfwiesenwegs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die geringe Fahrbahnerhöhung in der Höhe Dorfwiesenweg/Obermühlgasse/Am Urselbach so abgetragen werden kann, dass ein Ablauf des sich im Dorfwiesenweg sammelnden Hochwassers in Richtung Mühlgraben und Spielsgasse in den Mühlgraben ermöglicht wird. Begründung: Bedingt durch viele Regenfälle kam es im Bereich Dorfwiesenweg 1 bis 3 häufig zu Überschwemmungen. Der Dorfwiesenweg hat an dieser Stelle seinen tiefsten Punkt. Das Wasser entsteht größtenteils durch Abfluss von überschüssigem Regenwasser aus Niederursel, dem Dorfwiesenweg sowie dem Überlaufen des Urselbaches an einer Fußgängerbrücke in der Nähe der Autobahn A 5 (inklusive teilweise der Auffangbecken für Brückenabwasser unter der BAB 5). Die Anwohner müssen daher immer zu entsprechenden Schutzmaßnahmen greifen. Im Verlauf des Dorfwiesenweges, in etwa am Werner-von-Ursel-Platz, ist die Straße leicht erhöht. Wenn diese Erhöhung (geschätzt circa 30 Zentimeter) an das Straßenniveau des Dorfwiesenwegs angepasst wird, kann das Wasser weiter in Richtung der Straße Am Urselbach ablaufen. Dadurch wird die am Mühlgraben liegende Wiese überschwemmt und könnte den Niederschlag in den Mühlgraben abgeben, der wenig später in den Urselbach mündet. Die Straße muss dabei so gestaltet werden, dass sich keine Probleme für die Liegenschaften Am Urselbach ergeben. Dies könnte durch eine entsprechende Ausgestaltung der Straße erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1033 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2506 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1124 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 78 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1570 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 603 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernung der Beschilderung „Radfahrer frei“ an der Straße Am Urselbach

25.01.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2018, OM 2688 entstanden aus Vorlage: OF 242/8 vom 09.01.2018 Betreff: Entfernung der Beschilderung "Radfahrer frei" an der Straße Am Urselbach Der Magistrat wird gebeten, an der Straße Am Urselbach sämtliche Zusatzschilder "Radfahrer frei" zu entfernen und den Durchgang zur Spielsgasse entlang des Urselbachs ausschließlich für Fußgänger freizugeben. Folgende Schilder wären dabei zu entfernen: Verkehrszeichen VZ 1022-10 an der Ecke Seibertsgasse/Am Urselbach, Verkehrszeichen VZ 1022-10 in der Straße Am Urselbach am Beginn des Fußweges Richtung Spielsgasse und VZ 357-50 ("Durchlässige Sackgasse" für Fahrradfahrer und Fußgänger) an der Ecke Obermühlgasse/Dorfwiesenweg/Am Urselbach. Das zuletzt genannte Schild wäre durch VZ 357-51 ("Durchlässige Sackgasse" für Fußgänger) zu ersetzen. Begründung: Die sicher zunächst gut gemeinte Idee, Fußwege auch für Radfahrer freizugeben, setzt voraus, dass Fahrradfahrer die Regeln beachten und nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Auf die Fußgänger ist gemäß StVO in diesem Fall besondere Rücksicht zu nehmen. Nach Auskunft von vielen Bürgern, die an einer Begehung im alten Ortskern von Niederursel teilgenommen haben, verhalten sich sehr viele Radler, die den Fußweg Am Urselbach benutzen, rücksichtslos gegenüber Fußgängern. Sie fahren mit überhöhter Geschwindigkeit aus Richtung Dorfwiesenweg auf den Fußweg zu und/oder schießen plötzlich und unter Gefährdung des Straßenverkehrs auf den Gehweg Spielsgasse bzw. weiter auf die Straße selbst. Bisweilen wird die Beschilderung auch als Einladung für Motorrollerfahrer missverstanden, was auf diesem engen und wegen der Knickkurve schlecht einsehbaren Fußweg zu weiteren Konfliktsituationen mit Fußgängern führt. Der Ortsbeirat empfiehlt deshalb, die Zusatzbeschilderung aus Sicherheitsgründen zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 827 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung des Dorfplatzes in Niederursel in .Werner-von-Ursel-Platz.

07.10.2012 · Aktualisiert: 07.11.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2012, OF 249/8 Betreff: Benennung des Dorfplatzes in Niederursel in "Werner-von-Ursel-Platz" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gem. § 3 (3) Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den bisher namenlosen Dorfplatz in Niederursel in "Werner-von-Ursel-Platz" zu benennen. Der Dorfplatz bildet den Schnittpunkt der Straßen "Obermühlgasse", "Dorfwiesenweg" und "Am Urselbach". Am Dorfplatz selbst befinden sich keine Privatanschriften. Daher soll die Benennung des Platzes ausschließlich den Platz selbst betreffen, um keine Veränderung von Privatanschriften herbeizuführen. Begründung: Der Dorfplatz bildet den Mittelpunkt des alten Ortskerns von Niederursel und soll nach den Vorstellungen des Ortsbeirates schon lange eine schönere Gestaltung erhalten, die zur Zeit im Magistrat im Zusammenhang mit dem "Rahmenplan Niederursel" erarbeitet wird. Der betreffende Dorfplatz wird bereits seit einigen Jahren Werner-von-Ursel-Platz genannt und hat sich sowohl in der Bevölkerung, als auch in der Presse sowie der städtischen Verwaltung als bestimmte Ortsbezeichnung etabliert. Nachdem der Name Werner von Ursel (geb. um 1280 in Niederursel, von 1324 bis 1330 Hochmeister des Deutschen Ordens) bereits 1995 auf Vorschlag des Ortsbeirates in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen aufgenommen wurde (Benennung gemäß Magistratsbeschluss 1845/95 nur in Niederursel möglich), ist es an der Zeit diese Platzbenennung umzusetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 01.11.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 20 2012 Die Vorlage OF 249/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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