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Auskunftsersuchen zum Leerstand von Wohnungen in Liegenschaften der Stadt Frankfurt in der Gartenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2021, OF 1906/5 Betreff: Auskunftsersuchen zum Leerstand von Wohnungen in Liegenschaften der Stadt Frankfurt in der Gartenstraße Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, zu berichten, wie es dazu kommen konnte, dass in Liegenschaften der Stadt in der Gartenstr. mehrere Wohnungen z. T. seit Jahren leerstehen und bis wann diese Wohnungen wieder für Wohnzwecke zur Verfügung stehen werden. Begründung: Die Frankfurter Rundschau berichtete am 29.01.2021, dass in Liegenschaften der Stadt in der Gartenstraße mehrere Wohnungen seit Jahren leerstehen, obwohl ein extremer Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen besteht. Ein Sprecher von Bau- und Immobiliendezernent Jan Schneider (CDU), hat dies auch bestätigt. Angesichts der Tatsache, dass Tausende Menschen in Frankfurt auf der Suche nach einer Wohnung sind, ist es unvertretbar, wenn die Stadt Frankfurt selbst Wohnraum jahrelang leerstehen lässt. Damit diesem Missstand so bald wie möglich abgeholfen wird und damit vorgesorgt wird, dass sich so etwas in Zukunft nicht wiederholt, ist es notwendig, die Ursachen aufzuklären und mit einer klaren und überprüfbaren zeitlichen Perspektive alles Erforderliche zu veranlassen, dass der Leerstand beendet wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1964 2021 Die Vorlage OF 1906/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenKeine Fütterung von Tauben in und um die Eisenbahnunterführung Stresemannallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2020, OF 1872/5 Betreff: Keine Fütterung von Tauben in und um die Eisenbahnunterführung Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das Füttern der Tauben im Bereich der Eisenbahnunterführung Stresemannallee unverzüglich unterbunden wird. Der Ortsbeirat bittet darum, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Aufstellen von Schildern "Taubenfütterungverboten" mit der Zusatzinformation der Strafbarkeit. 2. Sicherstellung der Vergrämung der Tauben in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn. 3. Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen. 4. Dass eine empfindliche Bestrafung der Täterin erfolgt, da das Fütterungsverbot bekannt ist und die Bürgerin mehrfach vergeblich von der Bevölkerung darauf hingewiesen wurde und wird. 5. Da das Problem durch die Bürger mehrfach den Ordnungsbehörden gemeldet wurde - erstmals am 27.1.2020 und danach des Öfteren - ist dem Ortsbeirat darzulegen, warum hier nicht gehandelt wurde und das Problem somit - seit Anfang 2020 - permanent zugenommen hat. Zwar wurden die Futterauslagen dokumentiert, aber darüberhinaus sei nichts geschehen, so die verärgerten Bürger. 6. Inzwischen haben Bürger das Fahrzeug mit dem Kennzeichen (wird dem Magistrat separat mitgeteilt) identifiziert und die fütterungswütige Person auch fotografiert. Diese Person erzählt den Bürgern jedoch, dass sie Mitarbeiterin der Stadt und berechtigt sei, so zu handeln. Aufgrund auch dieser Meldung an die Ordnungsbehörden, ist wiederum nichts geschehen. Der Ortsbeirat fragt, warum geschah auch daraufhin nichts? 7. Da hier die Gesundheit der Bevölkerung durch Tauben und Ratten stark belastet ist, fordert der Ortsbeirat nunmehr den Magistrat zu schnellstem Handeln auf und weist darauf hin, dass gerade in den derzeitigen schweren Coronazeiten Sauberkeit und Hygiene höchstes Gebot sind. Die Bevölkerung hat einen Anspruch auf gesundheitlichen Schutz. 8. Gleichzeitig bittet der Ortsbeirat darum, auch die nachfolgend genannten Plätze auf Fütterung durch die vorstehende Person zu überprüfen, denn Bürger machen darauf aufmerksam, dass diese Plätze alle mit identischem Futter versehen werden: 1. Am Südbahnhof - Schweizer Straße Bahnunterführung, Aufgang zu den Gleisen 1-4 2. Richard Strauß Allee / Ecke Mörfelder Landstraße . 3. Diesterwegplatz am Südbahnhof (Bushaltestelle Linie 47/48) Begründung: Bürger beschweren sich permanent über die ständig zunehmende Taubenpopulation. Umherfliegende Federn und Schuppen der Tiere belasten ihre Atemwege. Kontinuierlich vorhandene Ratten in diesem Bereich werden angelockt. Durch die tägliche, also sehr regelmäßige säckeweise Fütterung - nach Einbruch der Dunkelheit und morgens - wird die Vermehrung von Ratten und Tauben stark vorangetrieben. Eine anfänglich erträgliche Taubenpopulation von etwa 50 Tieren ist inzwischen auf etwa 350 bis 600 Tiere angewachsen (hier erschöpft sich dann das Zählen). Die Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung im o.g. Bereich der Straßenbahnhaltestelle, der Ampelanlage, der Fußwege und Straßen sowie des nahen Restaurants Casa Nova ist stark eingeschränkt. Da der Stein des Anstoßes auf städtischem Gebiet liegt - direkt an der Kreuzung Stichstraße Stresemannallee / Restaurant Casanova - ist u.E. eine Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG/VGF nicht gegeben. Letztere stellt jedoch im Hinblick auf die Problematik Rattenfallen auf. Für das Gesamtproblem allerdings im Endeffekt zu wenig hilfreich. Zur Verdeutlichung des Problems, nachfolgend einige aussagekräftige Fotos. Weitere können angefordert werden! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2021, OF 1893/5 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.01.2021, OF 1893/5 Auskunftsersuchen vom 22.01.2021, V 1927 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 1893/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1927 2021 1. Die Vorlage OF 1872/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1893/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und in der Begründung das Wort "Intensivtäter" durch das Wort "Täter" ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: BFF
Weiter lesenSchutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6953 entstanden aus Vorlage: OF 1846/5 vom 09.11.2020 Betreff: Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation im Bereich der folgenden Kreuzungen und Zebrastreifen dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den Fünf-Meter-Bereichen der Einmündungen, möglichst durch Fahrradbügel, anderenfalls durch Poller, baulich verhindert wird: 1. Wallstraße 14 und 18, Kreuzung Fritschengäßchen; 2. Bindingstraße 2, Kreuzung Darmstädter Landstraße 98 - beidseitig auf der Sperrfläche, Fahrradbügel anstelle der Stellvertreter; 3. Bindingstraße 13, Kreuzung Gretenweg 19; 4. Bruchstraße 4, Kreuzung Brückenstraße; 5. Danneckerstraße 29, Kreuzung Stegstraße; 6. Danneckerstraße 22, Kreuzung Stegstraße 45; 7. Darmstädter Landstraße 17-19, Kreuzung Heisterstraße 2; 8. Gartenstraße 122, Kreuzung Schaubstraße 1; 9. Gartenstraße 78, Kreuzung Holbeinstraße 13; 10. Gartenstraße 96, Kreuzung Rembrandtstraße 18; 11. Groß e Rittergasse 20, vor dem Zebrastreifen; 12. Gutzkowstraße 21, vor dem Zebrastreifen; 13. Holbeinstraße 41, Kreuzung Schwanthalerstraße; 14. Holbeinstraße 48, Kreuzung Schwanthalerstraße; 15. Letzter Hasenpfad 64, Sperrfläche vor dem Zebrastreifen. Begründung: In Sachsenhausen werden Kfz und Lieferwagen oft sehr wild auf Kreuzungen und im Bereich von Zebrastreifen geparkt. Das gefährdet die Fußgänger und Fahrradfahrer in diesen Bereichen erheblich, da sie von Autofahrern nicht oder zu spät gesehen werden. Der Ortsbeirat sieht es in Anbetracht der hohen Zahl getöteter und verletzter Fußgänger und Fahrradfahrer im Ortsbezirk 5 als notwendig an, die Übersichtlichkeit der Kreuzungen und Zebrastreifen zu verbessern. Fahrradbügel und Poller können diesem Zweck dienen. Wo möglich, sollen Fahrradbügel installiert werden, da sie zusätzlich das Abstellen von Fahrrädern auf den ohnehin schmalen Gehwegen unnötig machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 743 Aktenzeichen: 32 1
Anbringung zusätzlicher Fahrradabstellplätze an der Ecke Gutzkowstraße/Souchaystraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6955 entstanden aus Vorlage: OF 1848/5 vom 11.11.2020 Betreff: Anbringung zusätzlicher Fahrradabstellplätze an der Ecke Gutzkowstraße/Souchaystraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Gutzkowstraße/Souchaystraße noch zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten in Form von Fahrradbügeln einzurichten. Begründung: Die obige Ecke ist abgepollert und schraffiert. Auf der schraffierten Fläche besteht die Möglichkeit, weitere Fahrradbügel anzubringen. Der Bedarf für Fahrradabstellplätze ist in diesem Bereich aufgrund der Nähe zur Schweizer Straße sehr hoch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 633 Aktenzeichen: 66 2
Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo-30-Zonen integrieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6854 entstanden aus Vorlage: OF 1815/5 vom 14.10.2020 Betreff: Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo-30-Zonen integrieren Vorgang: OM 1643/17 OBR 5; ST 1130/18 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner o. a. S tellungnahme angekündigten Maßnahmen zeitnah umzusetzen, nämlich: 1. die Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße sowie zwischen Schweizer Straße und Brückenstraße in die jeweiligen Tempo-30-Zonen zu integrieren; 2. die noch vorhandenen Lichtsignalanlagen abzubauen und die angekündigten Ersatzmaßnahmen umzusetzen und außerdem 3. die Diesterwegstraße im Abschnitt zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße für den Radverkehr in beiden Richtungen freizugeben. Begründung: In der Textorstraße besteht schon jetzt im angegebenen Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Sie ist aber als Vorfahrtstraße ausgeschildert und zum Teil sehr breit, was zu Geschwindigkeitsübertretungen verführt. Durch die Einbeziehung in die schon bestehenden Tempo-30-Zonen entfällt die Vorfahrtsregelung und die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit kann besser durchgesetzt werden. Dies würde die Straße für den Radverkehr attraktiver machen. Zudem könnte die Wiederholung des Verkehrszeichens "Tempo 30" vor jeder Kreuzung entfallen und der Schilderwald gelichtet werden. Die Ampeln können entfallen, wenn zum Beispiel durch Aufpflasterungen die Sicherheit des Fußverkehrs anderweitig verbessert wird. Die Diesterwegstraße kann für den Radverkehr in Fahrtrichtung Textorstraße freigegeben werden, weil kein gesondertes Lichtsignal erforderlich wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1643 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 468 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Verhinderung weiterer tödlicher Unfälle in Sachsenhausen - Kontrolle von Autorasern in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6856 entstanden aus Vorlage: OF 1817/5 vom 14.10.2020 Betreff: Verhinderung weiterer tödlicher Unfälle in Sachsenhausen - Kontrolle von Autorasern in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Landespolizei ins Benehmen zu setzen, um die Autoraser in Sachsenhausen-Süd, insbesondere an Wochenenden abends ab 18:00 Uhr, vermehrt zu kontrollieren. Erneute tödliche Unfälle in Sachsenhausen durch verantwortungslose Autofahrer sollen verhindert werden. Kritische Bereiche sind: 1. Schweizer Straße; 2. südliches Mainufer; 3. Textorstraße; 4. Elisabethenstraße/Darmstädter Landstraße; 5. Walter-Kolb-Straße/Gartenstraße. Begründung: Anwohner beklagen, dass seit einigen Wochen unter der Woche und insbesondere an den Wochenenden abends ab 18:00 Uhr oder 19:00 Uhr und dann bis spät in den Abend immer wieder Autoraser andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden. Teilweise fahren die Autos mit Geschwindigkeiten von über 100 km/h und es wurden auch rote Ampeln überfahren. Die Anwohner befürchten, dass bald ein weiterer schwerer Unfall passiert. Der Ortsbezirk 5 war im Jahr 2019 derjenige in Frankfurt mit der höchsten Zahl an Verkehrstoten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 472 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 4
Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6855 entstanden aus Vorlage: OF 1816/5 vom 14.10.2020 Betreff: Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße Vorgang: V 1121/19 OBR 5; ST 891/19 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Walter-Kolb-Straße und der Gartenstraße Richtung Westen den anfangs vorhandenen Radfahrstreifen bis zur Schweizer Straße unter Wegfall einer Kfz-Fahrspur zu verlängern; 2. auch in der Gegenrichtung einen Radfahrstreifen zu markieren und dem Überfahren des Radstreifens durch Fahrzeuge auf der verbleibenden überbreiten Kfz-Spur durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Begründung: In der o. a. Stellungnahme hat der Magistrat die Fortsetzung des Radfahrstreifens bis zur Schweizer Straße vom Platzbedarf für eine Rechtsabbiegerspur an der Schweizer Straße im Zusammenhang mit der Mainkaisperrung gemacht. Trotz der eingeschränkten Aussagekraft der probeweisen Sperrung kann festgestellt werden, dass der Platzbedarf nicht eingetreten ist. Ebenso hat sich in Gegenrichtung kein zusätzlicher Platzbedarf ergeben. Die Mainkaisperrung wurde zudem inzwischen aufgehoben. Im Stadtgebiet sind zahlreiche Radfahrstreifen neben überbreiten Spuren markiert worden. Gegen das in der o. a. Stellungnahme angesprochene Überfahren des Radfahrstreifens hat der Magistrat offenbar geeignete Maßnahmen entwickelt. Die Walter-Kolb-Straße ist bis zur Oppenheimer Landstraße durchgehend, einschließlich Abbiegespuren, vier- bis fünfspurig, im weiteren Verlauf ist die Gartenstraße bis zur Schweizer Straße dreispurig. Die Strecke ist für das heutige Kraftfahrzeugaufkommen überdimensioniert. Die Markierung von Radfahrstreifen zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs erscheint daher angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.01.2019, V 1121 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 891 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 469 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Bessere Sichtbarkeit der Linden-Rabatten in der Brückenstraße im Bereich zwischen dem Adlhochplatz und Gutzkowstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6575 entstanden aus Vorlage: OF 1741/5 vom 03.09.2020 Betreff: Bessere Sichtbarkeit der Linden-Rabatten in der Brückenstraße im Bereich zwischen dem Adlhochplatz und Gutzkowstraße Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Rabatten der dortigen Linden in den Nachtstunden besser sichtbar zu machen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Brückenstraße berichten, dass es immer wieder, vor allem in den Nachtstunden, zu Unfällen zwischen Fahrzeugen und Motorrollern mit den Rabatten der dortigen Linden kommt. Die Rabatten sind so angelegt, dass sie zu einem Zick-Zack-Kurs in der Brückenstraße führen, um den Verkehr zu verlangsamen. Die Rabatten sind aber gerade in der Dunkelheit schlecht sichtbar, sodass Autos und Motorroller regelmäßig über die Bordsteine der Rabatten fahren. Dabei reißen sie sich lautstark, je nach Geschwindigkeit einmal mehr oder einmal weniger, den Unterboden auf bzw. den Front- oder Heckspoiler ab. Dies ist sowohl für die Fahrerinnen und Fahrer als auch für die Anwohnerinnen und Anwohner sehr ärgerlich. Der Magistrat wird daher gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Sichtbarkeit der Rabatten, insbesondere der zur Fahrbahn zugeneigten Seiten, in der Dunkelheit zu verbessern. Dies könnte bspw. durch an den Bordsteinen der Rabatten angebrachte Reflektoren passieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 283 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Kein Schleichverkehr in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.08.2020, OA 598 entstanden aus Vorlage: OF 1702/5 vom 26.07.2020 Betreff: Kein Schleichverkehr in Sachsenhausen Vorgang: OM 5185/19 OBR 5; ST 600/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entgegen der Stellungnahme ST 600 im Interesse von Fußgängern und Fahrradfahrern die im Sommer 2019 eingerichtete Linksabbiegemöglichkeit aus der Schweizer Straße in die Gartenstraße in Richtung Osten wieder aufzuheben und so zu verhindern, dass der Schleichverkehr von der Schweizer Straße in südlicher Richtung durch die Wohngebiete in Sachsenhausen geleitet wird. Begründung: Der neue Abbieger eröffnet insbesondere die Stegstraße als neue Rennstrecke zur ampelfreien Umgehung der Schweizer Straße. Autofahrer fahren in hohem Tempo und ohne Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer bis zum Diesterwegplatz, wo sie wieder auf die ursprüngliche Route einbiegen. Die in der Stellungnahme ST 600 vorgetragene Ansicht, der Schleichverkehr entstünde durch die Abbiegerestriktion, trifft nicht zu, denn die Autofahrer konnten bisher und jetzt auch von der Schweizer Straße und dann Gutzkowstraße kommend in den südlich gelegenen Teil des Viertels einbiegen. Der nördliche Teil ist über das Mainufer erschlossen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5185 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 600 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.08.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 598 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage OA 598 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6461, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsberuhigte Zone vor der Schillerschule in der Morgensternstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6383 entstanden aus Vorlage: OF 1700/5 vom 26.07.2020 Betreff: Verkehrsberuhigte Zone vor der Schillerschule in der Morgensternstraße Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Morgensternstraße vor der Schillerschule - zwischen Schneckenhofstraße und Otto-Hahn-Platz - in eine verkehrsberuhigte Zone umzuwandeln und für den Durchgangsverkehr zu sperren. Die vorhandenen Parkplätze sind in Abstimmung mit den Anwohnern zu erhalten und entsprechend zu kennzeichnen. Begründung: Der Abschnitt der Morgensternstraße zwischen Schneckenhofstraße und Otto-Hahn-Platz ist seit mehr als einem Jahr wegen Bauarbeiten gesperrt. In dieser Zeit hat sich gezeigt, dass das kurze Straßenstück für den Durchgangsverkehr nicht benötigt wird. Hingegen wird durch die Straßensperrung die Situation auf den beiden Schulwegen zur Schillerschule und zur Carl-Schurz-Schule für die Kinder sicherer und übersichtlicher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1847 Aktenzeichen: 32 1
Sicherheit für Fußgänger am Rechtsabbieger Hans-Thoma-Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.08.2020, OA 599 entstanden aus Vorlage: OF 1703/5 vom 26.07.2020 Betreff: Sicherheit für Fußgänger am Rechtsabbieger Hans-Thoma-Straße Vorgang: OM 1168/17 OBR 5; ST 2070/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Interesse von Fußgängern und Fahrradfahrern zur sicheren und zügigen Passierbarkeit der Kreuzung Schweizer Straße/Hans-Thoma-Straße die Anregung OM 1168 umzusetzen: 1. Die Ampelschaltung, die die Querung der Hans-Thoma-Straße für Fußgänger regelt, soll stets eine Fußgängerquerung in einem Zug ermöglichen. Die Grünphase der Fußgängerquerung über die Hans-Thoma-Straße soll stets zeitgleich mit der Grünphase des Autoverkehrs auf der Schweizer Straße geschaltet werden. 2. Das Drängelgitter an der Schweizer Straße/Ecke Hans-Thoma-Straße ist in der Hans-Thoma-Straße um zwei Meter zu kürzen (vor dem Eingang zum Café Wacker). Dadurch kann die Fußgängerquerung weniger schräg markiert werden und ist für Autofahrer, die aus der Schweizer Straße rechts in die Hans-Thoma-Straße abbiegen, besser einsehbar. Damit wird die Kreuzungssituation zu einer "normalen" Abbiegesituation. 3. Der Rechtsabbieger aus der Schweizer Straße in die Hans-Thoma-Straße soll auf eine Fahrspur verengt werden. Um das zu erreichen, soll gegebenenfalls vor dem gekürzten Drängelgitter eine Sperrfläche markiert und mit Pollern oder Pflanzkästen abgesichert werden (siehe Punkt 4.). 4. Im Rechtsabbieger soll ein Fahrradstreifen für rechtsabbiegende Fahrradfahrer markiert werden. 5. Nach der Abzweigung der Städelstraße verengt sich die Fahrbahnbreite der Hans-Thoma-Straße derzeit von zwei auf eine Spur in westlicher Fahrtrichtung. Da infolge der obigen Maßnahmen die zweite Spur nicht mehr besteht, sollen Parkplätze auf der Hans-Thoma-Straße im Bereich zwischen der Abzweigung und der Städelstraße 1 eingerichtet und zwei der drei Glascontainer vom Gehweg auf die Straße verlegt werden. Der dritte Glascontainer ist zu entfernen. Begründung: Die vorgeschlagene Regelung ist die am wenigsten konflikt- und unfallträchtige für Fußgänger und Autofahrer, da alle Verkehrsteilnehmer diese Form des Rechtsabbiegens kennen und an jeder Kreuzung davon ausgehen, dass der Verkehr so geregelt ist. Sie entspricht dem in der Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Normalfall für Rechtsabbieger und dem überall in Deutschland und überall in Europa gelebten Straßenverhalten und genießt eine hohe Akzeptanz bei allen Verkehrsteilnehmern. Der Ortsbeirat befürwortet diese Regelung, um zu vermeiden, dass sich auf der sehr kleinen Verkehrsinsel immer wieder große Fußgängergruppen sammeln, die durch den Autoverkehr gefährdet werden. Die obigen Maßnahmen zu 1., 2. und 3. wurden in einem Ortstermin im Juli 2016 besprochen. Die Punkte 4. und 5. sind Ergänzungen aus dem Ortsbeirat. Die Aussage des Magistrats in der Stellungnahme ST 2070, ein gelbes Blinklicht sei erforderlich, um wie in 1. gefordert, eine gleichzeitige Grünphase für die die Hans-Thoma-Straße querenden Fußgänger und den in die Hans-Thoma-Straße rechts abbiegenden MIV einzurichten, wird vom Ortsbeirat zurückgewiesen. Die vom Ortsbeirat geforderte Einrichtung der Kreuzung entspricht der Standardsituation an Tausenden von Rechtsabbiegern mit ampelgeregelten Fußgängerüberwegen im gesamten Bundesgebiet, immer ohne gelbes Blinklicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1168 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2070 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1013 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 26.08.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 599 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6365, 41. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.09.2020 Aktenzeichen: 32 1
Rotlichtverstöße in der Schweizer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2020, OF 1695/5 Betreff: Rotlichtverstöße in der Schweizer Straße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Möglichkeiten er sieht, Rotlichtverstöße im Bereich der Schweizer Straße zukünftig zu unterbinden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten vermehrten von Rotlichtverstößen im Bereich der Schweizer Straße. Deshalb fragt der Ortsbeirat 5 den Magistrat, welche Möglichkeiten (Blitzer, häufigere Kontrollen, verbesserte Ampelschaltung usw.) er sieht, diese zukünftig zu unterbinden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1728 2020 Die Vorlage OF 1695/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenErhalt des Schulhofes zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße als Spielfläche für Kinder
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6187 entstanden aus Vorlage: OF 1659/5 vom 01.06.2020 Betreff: Erhalt des Schulhofes zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße als Spielfläche für Kinder Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig den Schulhof zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße auch weiterhin für Kinder zu öffnen und 2. unter Einbeziehung der Elternschaft, der Schulgemeinde und des Ortsbeirates ein "Schulhofpatenschaftskonzept" zu entwickeln, das den Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Begründung: Mit Befremden hat der Ortsbeirat zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Schulhof zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße in Zukunft nicht mehr für Kinder geöffnet sein soll. In Frankfurt am Main verfügen viele Bewohnerinnen und Bewohner im Stadtteil Sachsenhausen nicht über eine Wohnung mit Garten, einem größeren Balkon oder einem Freizeitgarten. Daher sind diese Familien auf Flächen im öffentlichen Raum angewiesen. Zu den bestehenden Spielplätzen ist der Schulhof zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße eine gute Ergänzung, die den Kindern auch in Zukunft wieder zur Verfügung stehen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2020, ST 1517 Aktenzeichen: 40 1
Aufstellen einer Bank am „Platz der vergessenen Kinder“ an der Ecke Gartenstraße und Hans-Thoma-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6193 entstanden aus Vorlage: OF 1666/5 vom 04.06.2020 Betreff: Aufstellen einer Bank am "Platz der vergessenen Kinder" an der Ecke Gartenstraße und Hans-Thoma-Straße Der Magistrat wird gebeten, am "Platz der v ergessenen Kinder" eine Bank aufzustellen. Begründung: Dieser Platz mit seinem Mahnmal wurde auch mit Unterstützung des Ortsbeirates 5 eingeweiht, um an die Kinder und ihre Betreuer zu erinnern, die in dem damals existierenden Waisenhaus in der Hans-Thoma-Straße 24 zu Beginn der antisemitischen Verfolgung Zuflucht gesucht und gefunden hatten. Sie wurden später von den Nationalsozialisten deportiert und umgebracht. Viele Menschen fühlen die Symbolik und freuen sich, dass Sachsenhausen nun einen Platz zum Gedenken hat. Eine Bank zum Innehalten und Verweilen wäre also dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1602 Aktenzeichen: 67 0
Kurzzeitparken Textorstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6192 entstanden aus Vorlage: OF 1665/5 vom 26.05.2020 Betreff: Kurzzeitparken Textorstraße Vorgang: OM 5164/19 OBR 5; ST 2239/19 Der Magistrat wird gebeten, bezugnehmend auf seine Stellungnahme ST 2239, 1. in der Textorstraße auf der Seite der ungeraden Hausnummern zahlungspflichtige Kurzzeitparkplätze einzurichten, im Anschluss an die ortsfest vorhandenen Behindertenparkplätze, im Bereich der freien Stellplätze; 2. im Abschnitt der Textorstraße von der Kreuzung Stegstraße bis zur Kreuzung Oppenheimer Landstraße auf der Seite der geraden Hausnummern das Senkrechtparken halb auf der Straße anzuordnen; 3. anzuordnen, die Gastronomieterrassen frei zu halten; 4. sofern sich bei genauer Inaugenscheinnahme im Bereich von Baumscheiben, Schaltkästen etc. die Möglichkeit ergibt, davor Längsparkplätze einzurichten. Begründung: Die Anregung folgt der Stellungnahme des Magistrats ST 2239. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5164 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2239 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1846 Aktenzeichen: 32 4
Aufstellung von zwei Bänken und Abfalleimern in der Hans-Thoma-Straße 1 - 3
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5987 entstanden aus Vorlage: OF 1645/5 vom 23.04.2020 Betreff: Aufstellung von zwei Bänken und Abfalleimern in der Hans-Thoma-Straße 1 - 3 Der Magistrat wird gebeten, das begrünte Dreieck an der Straßengabelung Hans-Thoma-Straße/Städelstraße in Sachsenhausen umzugestalten. Gewünscht wird die Aufstellung von zwei Bänken plus Abfalleimern. Begründung: Die Kreuzung Schweizer Straße mit der Hans-Thoma-Straße und der Städelstraße ist durch die mehrspurigen Fahrbahnen ein verkehrsstarker Dreh- und Angelpunkt, den auch Fußgängerströme in Richtung Sachsenhäuser Ufer, Park oder Schweizer Platz überqueren. Dort haben im letzten Jahr ein Café und eine kleine Pizzeria eröffnet, die gut besucht sind. Gegenüber befinden sich ein stadtbekanntes Eiscafé und eine Gaststätte. Die Aufstellung von Bänken in der Hans-Thoma-Straße macht den Ort attraktiver und bietet eine Möglichkeit zum Verweilen. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1389 Aktenzeichen: 67 0
Anordnung des Parkens auf der Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5986 entstanden aus Vorlage: OF 1643/5 vom 29.04.2020 Betreff: Anordnung des Parkens auf der Straße Der Magistrat wird gebeten, zur Sicherung einer ausreichenden Gehwegbreite in folgenden Bereichen das Parken auf der Straße anzuordnen: 1. Schwanthalerstraße im Bereich der Hausnummern 37 - 51; 2. Stegstraße im Bereich der Hausnummern 49 - 55; 3. Oppenheimer Straße im Bereich der Hausnummern 51 - 55. Begründung: Die Fahrbahnbreite ist ausreichend, um ganz auf der Fahrbahn zu parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1713 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Steakhaus Fleischeslust, Schweizer Straße 77 - Genehmigung einer Außengastronomie in der Textorstraße und Unterbindung des Zuparkens des Gehweges in der Textorstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5915 entstanden aus Vorlage: OF 1602/5 vom 24.02.2020 Betreff: Steakhaus Fleischeslust, Schweizer Straße 77 - Genehmigung einer Außengastronomie in der Textorstraße und Unterbindung des Zuparkens des Gehweges in der Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Steakhaus Fleischeslust, Schweizer Straße 77, im Bereich der Textorstraße das Einrichten einer Außengastronomie zu gestatten und somit sicherzustellen, dass das Zuparken des Bürgersteigs in diesem Abschnitt der Textorstraße unterbunden wird. Begründung: Als die Cantina Mescal noch in der Liegenschaft Schweizer Straße 77 angesiedelt war, verfügte diese über eine Außengastronomie in der Textorstraße. Auch der neue Pächter der Räumlichkeiten in der Liegenschaft Schweizer Straße 77 hatte sich um die Einrichtung einer Außengastronomie in der Textorstraße bemüht. Diese wurde ihm bedauerlicherweise verwehrt. Neben dem Wegfall an Sitzmöglichkeiten hat dies jedoch noch zur Folge, dass an der Stelle der Textorstraße der Bürgersteig - noch dazu im Kreuzungsbereich zur Schweizer Straße - derart zugeparkt wird, dass Eltern mit einem Kinderwagen oder Mitbürgerinnen und Mitbürger mit einem Rollator oder einem Rollstuhl diese Strecke nicht mehr passieren können. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1235 Aktenzeichen: 66 5
Straßenabschnitt der Brückenstraße zwischen Schifferstraße und Gutzkowstraße in eine Fußgängerzone umwidmen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2020, OF 1605/5 Betreff: Straßenabschnitt der Brückenstraße zwischen Schifferstraße und Gutzkowstraße in eine Fußgängerzone umwidmen Vorgang: ST 2298/19 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt den Abschnitt der Brückenstraße zwischen der Schifferstraße und der Gutzkowstraße in Sachsenhausen in eine Fußgängerzone gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) umzuwidmen. Fußgängerzonen sind für den Gebrauch durch Fußgänger vorgesehen. Anderen Verkehrsteilnehmern ist die Nutzung normalerweise untersagt. Durch entsprechende Beschilderung kann die Zufahrt von Radfahrern allerdings zugelassen werden. Diese sind dann als untergeordnet zu betrachten und müssen ihre Geschwindigkeit und das Fahrverhalten an den Fußgängerverkehr anpassen. Begründung: Der beschriebene Straßenabschnitt durchquert eine vielgenutzte Grünanlage. Diese Grünanlage wird von Kindern und Jugendlichen und deren Eltern gerne genutzt, vor allem wegen der Betreuungseinrichtung der "Elterninitiative Sachsenhausen" (EIS) und wegen des dortigen Kindeskinderspielplatzes. Andererseits hat dieser Abschnitt der "Brückenstraße aufgrund ihres Verlaufs eine hohe Bedeutung für das Radwegenetz." (ST 2298). Wiederholt haben Kinder, Jugendliche und deren Eltern über rücksichtsloses und gefährdendes Verhalten der Radfahrer dort geklagt. Aus der erwähnten ST 2298 geht ebenfalls hervor, dass hinsichtlich der Konflikte zwischen Radfahrern und spielenden Kindern "... ein Fehlverhalten mit vertretbaren Mitteln nicht verhindert (...) werden kann. Die Einrichtung einer Fußgängerzone, in der Radfahren unter strengen Auflagen erlaubt wird, würde der Stadt Frankfurt eine stärkere Handhabe geben, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung drastisch zu sanktionieren und wäre auf Grund der dann notwendigen Beschilderung sicherlich ein probates Mittel, die Radfahrer von vorn herein zu disziplinieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2298 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1605/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 15 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 1605/5 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass der 4. Satz des Tenors wie folgt lautet: "Durch entsprechende Beschilderung wird die Zufahrt von Radfahrern allerdings zugelassen." Beschluss: Die Vorlage OF 1605/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenMaßnahmen zum Rechtsabbieger in die Hans-Thoma-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5781 entstanden aus Vorlage: OF 1581/5 vom 28.01.2020 Betreff: Maßnahmen zum Rechtsabbieger in die Hans-Thoma-Straße Vorgang: OM 1168/17 OBR 5; ST 707/17; OM 2429/17 OBR 5; ST 168/18; OM 4094/19 OBR 5; ST 2070/19 Der Magistrat wird nochmals gebeten, die in der Stellungnahme ST 707 zugesagten und in der Vorlage OM 4094 nochmals erbetenen Maßnahmen am Überweg der Hans-Thoma-Straße kurzfristig umzusetzen, nämlich a) Rückbau des Drängelgitters, b) Verengung des Rechtsabbiegers auf eine Fahrspur und Markierung einer Sperrfläche sowie c) die Markierung eines Radstreifens. Begründung: Der Ortsbeirat wartet seit drei Jahren auf die Umsetzung der in der Stellungname ST 707 zugesagten Maßnahmen. Er ist irritiert über die Verfahrenshindernisse, die der Magistrat in Anbetracht der eher simplen Maßnahme einer Fahrbahnverengung vorbringt. In der Stellungnahme ST 2070 ist es nun ein nicht installierbarer Gelbblinker. Gern verweist der Magistrat sonst auf die Überflüssigkeit dieser Gelbblinker, zuletzt in der Stellungnahme ST 168, in der es heißt: "Die angesprochene Fußgängerfurt ist für den abbiegenden Kfz-Verkehr gut einsehbar, auch wird dem Autofahrenden bedingt durch den engen Einmündungsbereich ein zu schnelles Abbiegen erschwert." Das trifft ja wohl für die Hans-Thoma-Straße genauso zu. Die vereinbarte Verengung des Rechtsabbiegers geschieht ja gerade zu dem Zweck, die Gefährdung von Fußgängern zu reduzieren. Auch der Verweis auf einen anstehenden Kreuzungsumbau und die Umgestaltung der Schweizer Straße im Zuge des Radentscheids überzeugen nicht. An beinahe jeder Ecke stehen langfristig Umbaumaßnahmen an. Mit der Argumentationsweise könnte der Magistrat praktisch jede Maßnahme auf die lange Bank schieben. Es geht darum, kurzfristig Verbesserungen für die Menschen zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1168 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 707 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2429 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 168 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4094 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2070 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 990 Aktenzeichen: 32 1
Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Taubenvergrämung Unterführung „Schweizer Straße“
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2020, OF 1597/5 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Taubenvergrämung Unterführung "Schweizer Straße" Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, zur Rettung und Unterbringung der an der Unterführung "Schweizer Straße" nistenden Tauben und deren Küken das Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. zu unterstützen Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.500,00 Euro. Begründung: Vom 17. bis 21. Februar 2020 wird die Taubenvergrämung an der Unterführung der Schweizer Straße durchgeführt. Den Tauben wird dadurch ihr bisheriger Lebensraum genommen. Um zu verhindern, dass sie in naheliegenden Gebäuden (Baikonen) nisten, muss ein anderer Platz für sie gefunden werden. Dies ist nur mit einem großen persönlichen und finanziellen Aufwand möglich. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 62 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 391 2020 Die Vorlage OF 1597/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
Weiter lesenVerbesserte Verkehrsüberwachung
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.02.2020, OA 531 entstanden aus Vorlage: OF 1593/5 vom 28.01.2020 Betreff: Verbesserte Verkehrsüberwachung Vorgang: OA 459/19 OBR 5; ST 21/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Geschwindigkeitsverstöße auch dann zu verfolgen, wenn nach Abzug der Messtoleranz die Geschwindigkeitsüberschreitung 5 km/h oder weniger beträgt. Begründung: Am 21. Januar d. J. wurde eine schwangere Frau auf dem Fußgängerüberweg über die Stresemannallee in Höhe der Gartenstraße von einem Kraftfahrzeug erfasst und verunglückte schwer. Leider führte die anschließende Presseberichterstattung, ausgelöst auch durch den Polizeibericht, zur Vorverurteilung der Fußgängerin und der Verharmlosung der überhöhten Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen. Es wurde nämlich erwähnt, dass die Fußgängerampel beim Unfall Rot zeigte, als stünde damit die Schuld der Fußgängerin fest. Es ist aber normal, dass die Ampel Rot zeigt, weil sie besonders an so breiten Straßen wie der Stresemannallee auf Rot schaltet, bevor die Fußgängerin die andere Straßenseite erreichen kann. Diesen Sachverhalt erläutert der Magistrat gern selbst eingehend, zuletzt wieder in seiner Stellungnahme ST 21. Ob das Fahrzeug zu schnell unterwegs war, konnte die Polizei selbstverständlich nicht feststellen. Erstaunlicherweise wusste die Polizei aber, dass das ungeborene Kind keinen Schaden nahm. Derart tendenziöse Berichterstattung signalisiert den Schnellfahrern, dass sie die Polizei auf ihrer Seite haben. Es liegt in der Verantwortung jedes Kraftfahrers, solche Unfälle zu vermeiden. Sie müssen auch mit dem Fehlverhalten anderer rechnen. Viele Unfälle wären vermeidbar, wenn die Höchstgeschwindigkeit korrekt eingehalten würde. Der laxe Umgang der Ordnungsbehörden mit der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen ist den Kraftfahrern natürlich bekannt. Messungen zeigen, dass z. B. in Tempo-30-Zonen die Höchstgeschwindigkeit regelmäßig von 40 Prozent der Kraftfahrzeuge überschritten wird. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden offenbar als Begleiterscheinung des Kraftfahrzeugverkehrs in breiten Kreisen der Gesellschaft hingenommen. Der Ortsbeirat hält es für geboten, dieser falschen Toleranz entgegenzutreten. Die Stadt muss daher künftig auch geringere Geschwindigkeitsüberschreitungen ahnden. 3 km/h Messtoleranz sind bei den heutigen Messmethoden mehr als großzügig. Die Praxis, weitere 5 km/h Toleranz zu gewähren, muss beendet werden. Die Eintreibung des ohnehin lächerlichen Verwarngeldes von zehn Euro mag in der Verwaltung mehr Aufwand als Ertrag bringen. Für die Durchsetzung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit ist es leider unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2019, OA 459 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 21 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 942 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 19.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 75 Beschluss: Die Vorlage OA 531 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5513, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 Aktenzeichen: 32 1
Erweiterung des Bewohnerparkens in der Kranichsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5598 entstanden aus Vorlage: OF 1531/5 vom 11.11.2019 Betreff: Erweiterung des Bewohnerparkens in der Kranichsteiner Straße Der Magistrat wird aufgefordert, das Bewohnerparken in der Kranichsteiner Straße auf alle Wochentage von montags bis sonntags und bis 22:00 Uhr auszuweiten. Begründung: Die dortige Parksituation ist nach 18:00 Uhr sowie an Wochenenden für die Anwohner äußerst problematisch. Die Parkplätze werden zunehmend von Besuchern der Gastronomie der näheren Umgebung belegt. Anwohner haben keine Möglichkeit, ab den oben genannten Zeitpunkten einen Parkplatz zu finden. Hier wäre es angezeigt, ähnlich wie bei anderen Straßen in Sachsenhausen, insbesondere Souchaystraße, Launitzstraße, Stegstraße, Gutzkowstraße, Schwanthaler Straße oder Hedderichstraße, eine Ausweitung auf die gesamte Woche bis zu einer Uhrzeit von 22:00 Uhr vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 775 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Prioritäten setzen bei der Umrüstung von Gasleuchten auf LED
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 1505/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Prioritäten setzen bei der Umrüstung von Gasleuchten auf LED Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Haushaltsmittel für LED-Leuchten mit folgenden Prioriäten einzusetzen: Sachsenhausen - Gutzkowstraße - Textorstraße - Oskar-Sommer-Straße Oberrad - Nonnenpfad - Kinzigstraße - De-Neufville-Straße Begründung: Der Ortsbeirat ist erfreut, dass nach den Beschlüssen des Klimaschutzplans die Umrüstung der Gasleuchten auf LED mit höherer Priorität betrieben werden soll. Da nicht zu erwarten ist, dass schon in den nächsten zwei Jahren alle Leuchten umgerüstet sein werden, schlägt der Ortsbeirat vor, die oben angeführten Straßen mit höchster Priorität umzurüsten, da dort der Leidensdruck auf Grund von häufigen Ausfällen am größten ist. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 1505/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, FDP, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 35 2020 Die Vorlage OF 1505/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Aufzählung der Straßen in Sachsenhausen wie folgt ergänzt wird: Walldorfer Straße, Niersteiner Straße und Wendelsweg. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
Weiter lesenSanierung der Gartenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 1525/5 Betreff: Sanierung der Gartenstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann mit der zugesagten Sanierung der Gartenstraße begonnen wird? Begründung: Die Straßenschäden in der Gartenstraße zwischen Schweizer Straße und Hans-Thoma-Straße stellen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, eine Gefährdung dar. Außerdem ist im Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Schweizer-/Gartenstraße" das Aus- und Einsteigen für die Fahrgäste teilweise nur schwer möglich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1527 2020 Die Vorlage OF 1525/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUnterstützung des Projektes „Die Frankfurter Kunstsäule“ (III)
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 1522/5 Betreff: Unterstützung des Projektes "Die Frankfurter Kunstsäule" (III) Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, in Zusammenarbeit mit "Kultur am Main" auf dem Brückenspielplatz an der Einmündung der Brückenstraße in der Gutzkowstraße das Projekt "Die Frankfurter Kunstsäule" zu verwirklichen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,00 Euro. Begründung: Das Projekt "Die Frankfurter Kunstsäule" ist in der Ortsbeiratssitzung am Freitag, dem 10.02.2017 durch Herrn Koch und Herrn Hartlaub vorgestellt worden. Das Projekt stellt seit dem 2017 eine Bereicherung für den Stadtteil Sachsenhausen dar. Der Ortsbeirat befürwortet das Projekt und würde sich über eine Verwirklichung auch im Jahre 2020 freuen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 374 2020 Die Vorlage OF 1522/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
Weiter lesenHaushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Schweizer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 1504/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Schweizer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Sanierung der Schweizer Straße in den neuzubeschließenden Haushalt 2020/2021 einzuplanen. Begründung: Die Schweizer Straße ist teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Auch ist eine bessere Aufteilung der Verkehrsfläche unter den Verkehrsteilnehmern unbedingt erforderlich. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 34 2020 Die Vorlage OF 1504/5 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Sanierung" durch das Wort "Umgestaltung" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
Weiter lesenHaushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 1502/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Sanierung der Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Oppenheimer Landstraße in den neuzubeschließenden Haushalt 2020/2021 einzuplanen. Begründung: Die Mörfelder Landstraße ist in dem genannten Abschnitt teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 32 2020 Die Vorlage OF 1502/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
Weiter lesenSchweizer Platz - Fußweg vor der Schweizer-Apotheke ausbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5411 entstanden aus Vorlage: OF 1473/5 vom 03.11.2019 Betreff: Schweizer Platz - Fußweg vor der Schweizer-Apotheke ausbessern Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg vor der Schweizer-Apotheke wieder begehbar zu machen: 1. Die Löcher im Gehweg müssen beseitigt werden. 2. Der schwarze Kasten neben dem U-Bahn-Abgang muss so versetzt werden, dass eine ausreichende Fußwegbreite zwischen U-Bahn-Abgang und Platane verbleibt. An Straßen mit gemischter Wohn- und Geschäftsnutzung gelten Gehwegbreiten von mindestens 3,3 Metern als Grundanforderung (EFA, 3.2). 3. Städtische Mitarbeiter, die Straßenplanung vornehmen, müssen zur Einhaltung der Verordnungen, einschließlich der vorgegebenen Gehwegbreiten, verpflichtet werden. Begründung: Der Fußweg in diesem Bereich ist seit Einbau des Aufzugs durch den schwarzen Kasten verengt. Der Kasten könnte auch im rechten Winkel vor dem U-Bahn-Abgang, abseits des Gehwegs, platziert werden. Der wasserdurchlässige Asphalt unter der Platane ist abgetragen, möglicherweise war er nicht fachgerecht aufgebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 392 Aktenzeichen: 66 2
Leerung der Altglascontainer im nördlichen Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5410 entstanden aus Vorlage: OF 1472/5 vom 03.11.2019 Betreff: Leerung der Altglascontainer im nördlichen Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, die Leerungsfrequenz der Altglascontainer im Bereich von Alt-Sachsenhausen so zu verbessern, ggf. zu erhöhen und besser zu terminieren, dass jederzeit freie Kapazitäten verfügbar sind und sich nicht leere Flasch en vor den Containern stapeln. Das gilt für folgende Container: Wallstraße/Ecke Paradiesgasse, Gutzkowstraße/Ecke Brückenstraße, Textorstraße/Ecke Brückenstraße, Diesterwegplatz, Willemerstraße/Ecke Darmstädter Landstraße. Begründung: Bürger beklagen die mangelnde Leerung der Container und die daraus folgende Verschmutzung des öffentlichen Raumes. Jetzt vor Silvester wird das Problem wieder virulent. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 614 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79 4
Fahrradbügel in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5412 entstanden aus Vorlage: OF 1474/5 vom 03.11.2019 Betreff: Fahrradbügel in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, wenn möglich an folgenden Stellen Fahrradbügel anzubringen, davon sollen einige auch lang genug für Lastenfahrräder sein: 1. Launitzstraße 1 vor dem Zebrastreifen; 2. Textorstraße 13 (Kreuzung Martin-May-Straße), 14, 17, 19 (Kreuzung David-Stempel-Straße), 20, 22, 26, 28, 30; 3. Morgensternstraße 31, Schneckenhofstraße 19 - Sperrfläche; 4. Schifferstraße 11 und 14, jeweils Sperrfläche. Begründung: Generell gibt es in Sachsenhausen zu wenige Fahrradabstellflächen. Außerdem werden die Sperrflächen an Ecken und vor Kreuzungen zugeparkt, wodurch die Verkehrssituation unübersichtlich und gefährlich wird. Fahrradbügel an den angegebenen Orten würden beide Probleme zugleich lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 391 Aktenzeichen: 66 2
Sichere Fußgängerführung bei Baustellen - jetzt dringend auf dem Schweizer Platz vor dem U-Bahn-Abgang
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5409 entstanden aus Vorlage: OF 1470/5 vom 03.11.2019 Betreff: Sichere Fußgängerführung bei Baustellen - jetzt dringend auf dem Schweizer Platz vor dem U-Bahn-Abgang Der Magistrat wird gebeten, bei der Einrichtung von Baustellen, die in den öffentlichen Raum ragen, für eine ausreichend sichere Fußgängerführung zu sorgen: 1. Wenn kein angemessener Gehweg bleibt, muss jeweils ein Teil der Straße durch Gitter vorübergehend als Gehweg gesichert werden. 2. Städtische Mitarbeiter, die die Genehmigungen vornehmen, müssen für die Belange von Fußgängern sensibilisiert und für die Einrichtung von sicheren Fußgängerführungen geschult werden. 3. Dringend ist eine Absicherung zurz eit auf dem Schweizer Platz vor der Rabenapotheke vorzunehmen. Fußgänger werden dort auf die Straße geleitet, müssen auf der Straße bis zum Zebrastreifen gehen, um die Straße überqueren zu können. Gleichzeitig meinen abbiegende Autofahrer, die Straße stünde hier vollständig für Ausweichmanöver und Gegenverkehr zur Verfügung. Begründung: Es werden immer wieder, zurzeit auf dem hoch frequentierten Schweizer Platz direkt vor dem U-Bahn-Abgang, Baustellen ohne Fußgängerführung eingerichtet. Das gefährdet Menschen und macht das Zufußgehen zu einem Spießrutenlauf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 452 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207 Anregung des Ortsbeirates 5 vom 25.10.2019, OA 484
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.11.2019, OA 499 Betreff: Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207 Anregung des Ortsbeirates 5 vom 25.10.2019, OA 484 Vorgang: M 207/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: I. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 25.10.2019, OA 484, durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. II. Der Magistrat wird aufgefordert, eine neue Planung für die Errichtung des Holbeinkreisels vorzulegen, die folgende Punkte beinhaltet: 1. Die Bürgersteignase im Bereich der Einmündung Nell-Breuning-Straße/Oppenheimer Landstraße wird so gestaltet, dass aus der Nell-Breuning-Straße nach rechts in die Oppenheimer Landstraße abbiegende Fahrzeuge (Pkws, Busse, Lkws) direkt abbiegen können, ohne die innere Fahrspur des Kreisels zu tangieren. 2. Die innere Fahrbahn des Kreisels (Innenring) wird nicht durch einen schräg anlaufenden Kreisverkehrsbordstein von der äußeren Fahrbahn (Außenring) getrennt. 3. Radwege und Radstreifen: a) Im gesamten Holbeinkreisel werden Radwege bzw. Radstreifen angelegt. b) Radwege bzw. Radstreifen werden in der Burnitzstraße, Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße (Richtung Textorstraße) und Hedderichstraße angelegt. c) Die Radwege unter der ersten Eisenbahnbrücke, die über die Oppenheimer Landstraße führt, werden hinter die (von der Fahrbahn aus gesehen) Stützen verlegt. d) Sollte der Magistrat Bedenken gegen die Anlegung von Radwegen oder -spuren wegen der beabsichtigten Einrichtung einer Tempo-30-Zone, in der Radwege oder Radspuren nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig sind, haben, kann er - sofern dies aus seiner Sicht erforderlich ist - in den entsprechenden Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen (30 km/h) anordnen. 4. Eine Entscheidung über die beabsichtigte neue Verkehrsführung der Buslinie 78, die gegenwärtig den Schulstandort Textorschule/Schwanthalerschule/Holbeinschule (zukünftig IGS-Süd) im Bereich Textorstraße erschließt und zukünftig nicht anfahren soll, wird zurückgestellt, bis der Magistrat ein schlüssiges Konzept zur ÖPNV-Erschließung dieses Schulstandorts vorlegt. 5. Die Bauphase darf zwölf Monate nicht überschreiten. Dieser Zeitplan ist in der Ausschreibung zu berücksichtigen, ebenfalls sind alle evtl. zu beteiligenden Ämter, Behörden, Versorgungsunternehmen etc. schon vor der Ausschreibung einzubinden. 6. Wegen der hohen Verkehrsbedeutung des zu beplanenden Bereichs hat der Magistrat darzustellen, welche Verkehrsbeziehungen während der Bauphase erhalten bleiben, wie die Verkehrsführung der Buslinie 78 erfolgt und welche eventuellen Umleitungsstrecken vorgesehen sind. 7. Es soll geprüft werden, ob im Bereich des Brückenbauwerks der DB das Straßenniveau zur besseren Durchlüftung abgesenkt werden kann, so wie der Ausbau dieser Brücke ursprünglich vorgesehen war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung vom 25.10.2019, OA 484 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 207 Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 185 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 81 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage OA 484 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 499 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 484 durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. 2. Die Vorlage OA 499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 499 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 56 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 484 durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. 2. Die Vorlage OA 499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5219, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 32 1
Ermöglichung von Elektromobilität durch zusätzliche Elektroladestationen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5421 entstanden aus Vorlage: OF 1487/5 vom 07.11.2019 Betreff: Ermöglichung von Elektromobilität durch zusätzliche Elektroladestationen Vorgang: M 140/19 Der Magistrat wird gebeten, die Elektroladeinfrastruktur in Niederrad und Sachsenhausen bedarfsgerecht auszuweiten. Dabei sind folgende Standorte zu prüfen: Neuwiesenstraße, am Stromverteiler; Bruchfeldstraße; Textorstraße; Kennedyallee; Gartenstraße; Mörfelder Landstraße. Die Stellplätze an den Elektroladestationen sollen kostenpflichtig sein, um Parkplatzwechsel und damit die Nutzbarkeit zum Aufladen zu sichern. Sobald verfügbar, sollen Bundesmittel aus den Förderprogrammen beantragt werden. Das Konzept soll dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Verschiedene Supermärkte bieten schon jetzt Elektroladekapazitäten an, an denen sich regelmäßig Schlangen bilden. Daran zeigt sich der zunehmende Bedarf an Ladekapazitäten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 140 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 463 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 31
Vorgartensatzung einhalten und Gehwegparken verhindern in der Gutzkowstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5413 entstanden aus Vorlage: OF 1475/5 vom 03.11.2019 Betreff: Vorgartensatzung einhalten und Gehwegparken verhindern in der Gutzkowstraße Der Magistrat wird gebeten, vor dem Eckgebäude Launitzstraße 28 in der Gutzkowstraße auf der Fahrbahn drei bis vier Längsparkplätze einzurichten. Gleichzeitig soll der Vorgartensatzung vor dem Gebäude Geltung verschafft werden. Begründung: Unter Raumnutzungsaspekten sind ganztägig nutzbare öffentliche Parkplätze in diesem Bereich sinnvoller als private Parkplätze, die nur einige Stunden pro Tag belegt sind. Zudem ragen die Fahrzeuge ständig in den engen Gehweg. Die Parkplätze sollen deshalb auf der sehr breiten Fahrbahn ausgewiesen werden. Die Vorgartensatzung gilt in ganz Frankfurt, einschließlich Sachsenhausen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 511 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Gewährleistung einer mobilen Sparkasse nach angekündigter ersatzloser Schließung der Frankfurter Sparkasse 1822 in der Mörfelder Landstraße zum 23. Dezember 2019
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5406 entstanden aus Vorlage: OF 1492/5 vom 21.11.2019 Betreff: Gewährleistung einer mobilen Sparkasse nach angekündigter ersatzloser Schließung der Frankfurter Sparkasse 1822 in der Mörfelder Landstraße zum 23. Dezember 2019 Der Magistrat wird gebeten, an die Geschäftsführung der Frankfurter Sparkasse 1822 heranzutreten und zu ermöglichen, dass die im Umfeld wohnenden Mitbürgerinnen und Mitbürger weiterhin problemlos Geldg eschäfte abwickeln können, auch für den Fall, dass die Information zutrifft, dass diese Filiale vor Weihnachten geschlossen wird. Begründung: Im Umkreis der Filiale der Frankfurter Sparkasse 1822 wohnen mehr als 6.000 Menschen (3.700 in der Kisselsiedlung, 2.200 in der Heimatsiedlung sowie über 250 in der Altenwohnanlage Riedhof). Viele davon haben ihre Konten bei der dortigen Sparkasse und sind alt. Ohne eine mobile Möglichkeit, ihre Geldgeschäfte abzuwickeln, wären sie gezwungen, auf die Filialen am Schweizer Platz bzw. am Lokalbahnhof auszuweichen. Diese sind nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Dies ist für die überwiegend ältere betroffene Bevölkerungsschicht zum Teil unmöglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 464 Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5984 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 31
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