Meine Nachbarschaft: Schwarzsteinkautweg
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Vorlagen
Entsiegelung und Begrünung der Betonfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4736 entstanden aus Vorlage: OF 961/5 vom 30.10.2023 Betreff: Entsiegelung und Begrünung der Betonfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Betonfläche an der Ecke Ziegelhüttenweg/Letzter Hasenpfad, gegenüber der Bäckerei Ziegelhütte, zu entsiegeln und zu begrünen. Begründung: An der vorbezeichneten Stelle befindet sich eine durchgehend versiegelte Fläche, die keinerlei Nutzfunktion hat. Bestünde die Möglichkeit, diese zu entsiegeln und zu begrünen, etwa durch Sträucher oder eine Blumenwiese, wäre dies ein kleiner Beitrag zur Begrünung dieses Bereiches. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 397 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2014 Aktenzeichen: 66-0
Südbahnhof gegen Überflutung durch Starkregen schützen
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4655 entstanden aus Vorlage: OF 900/5 vom 28.08.2023 Betreff: Südbahnhof gegen Überflutung durch Starkregen schützen Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG baldmöglichst alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, um den Südbahnhof bei Unwetter gegen Überflutung zu schützen. Begründung: Der Südbahnhof ist durch Starkregen gefährdet. Das ist lange bekannt. Durch die Lage am Rande des Sachsenhäuser Bergs fließt das Wasser über die Mörfelder Landstraße in Richtung Eingang der B-Ebene. Dennoch wurde dieser Bereich bislang nicht gegen Starkregen gesichert. Dadurch entstehen teilweise erhebliche Schäden an der wichtigen Verkehrsinfrastruktur - mit entsprechenden Folgen für den ÖPNV. Die Stadt ist dringend gefordert, hier tätig zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 424 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Müllablagerungen in Sachsenhausen begegnen
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4439 entstanden aus Vorlage: OF 888/5 vom 25.07.2023 Betreff: Müllablagerungen in Sachsenhausen begegnen Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Müllablagerungen in Sachsenhausen, insbesondere im Bereich Mörfelder Landstraße, Hedderichstraße und Schweizer Straße, schnell entfernt werden und weitere Ablagerungen durch regelmäßige Kontrollen der betreffenden Bereiche unterbunden werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich, dass in den genannten Bereichen immer häufiger Hausrat, Möbel oder Bücher illegal abgestellt werden. Teilweise stapelt sich der Müll und wird über Tage nicht abtransportiert. Es ist erforderlich, etwaige Müllablagerungen zügig zu entfernen und Kontrollen zur Vorbeugung weiterer Verunreinigungen durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2391 Aktenzeichen: 79-4
Schaffung zusätzlicher Parkplätze im Ziegelhüttenweg
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4445 entstanden aus Vorlage: OF 897/5 vom 16.08.2023 Betreff: Schaffung zusätzlicher Parkplätze im Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenwegs, zwischen dem Anwesen Ziegelhüttenweg 34 und der Bahnschranke, auf dem Fußgängerweg drei Pkw-Parkplätze einzurichten. Begründung: In dem obigen Bereich wurde bisher von Autofahrern geparkt. Da dies jedoch illegal war, wurde das Parken mit entsprechenden Bußgeldern geahndet. Es besteht jedoch aufgrund der Parkplatzknappheit ein Bedarf, dort Parkplätze einzurichten. Dies ist auch ohne Weiteres möglich, weil der Bürgersteig in diesem Bereich eine ausreichende Breite für den Fußverkehr aufweist und so eine Behinderung nicht zu erwarten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 612 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Straßensanierung des Schwarzsteinkautwegs 1 bis 5 (direkt vor der Unterführung Bahnhof „Louisa“)
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3963 entstanden aus Vorlage: OF 777/5 vom 03.04.2023 Betreff: Straßensanierung des Schwarzsteinkautwegs 1 bis 5 (direkt vor der Unterführung Bahnhof "Louisa") Der Magistrat wird gebeten, den Straßenbelag im Schwarzsteinkautweg 1 bis 5 in 60598 Frankfurt- Sachsenhausen zu erneuern. Begründung: Das oben genannte Anliegerstraßenstück ist mit Schlaglöchern und aufgebrochenem Belag übersät. Dieser Weg wird von vielen Fußgängern und Radfahrern genutzt, um in den Ziegelhüttenweg oder durch die Unterführung zum Bahnhof "Louisa" zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1936 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5
Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bedarfsfußgängerampel über die Kennedyallee
Antrag vom 17.04.2023, OF 726/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bedarfsfußgängerampel über die Kennedyallee Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, in den zu beschließenden Haushalt 2023 ausreichende Mittel einzustellen, um an der Kennedyallee zwischen Welscher Weg und Rennbahnpark eine Fußgängerbedarfsampel zu installieren. Begründung: Durch die Einrichtung des Rennbahnparks und der dadurch entstandenen Ost-West Wegeverbindung von Niederrad durch den Park in Richtung Stadtwald über den Welscher Weg ist auch der Bedarf einer gesicherten Querung über die Kennedyallee entstanden. Die Notwendigkeit einer Querungsmöglichkeit in dem Bereich der Kennedyallee wurde bereits in den Bürgeranhörungen im Zuge der Planung zum Rennbahnpark (Bürgerpark Süd) von den beteiligten Ämtern erkannt und befürwortet. Auch in der Bürgerschaft war der Wunsch einer Querungsmöglichkeit sehr groß. Leider geriet dies in der Folgezeit in Vergessenheit. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 726/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bahnübergang Welscher Weg
Antrag vom 10.04.2023, OF 729/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bahnübergang Welscher Weg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel für die Errichtung einer Unterführung unter dem jetzigen Bahnübergang Welscher Weg in Sachsenhausen in den Haushalt 2023 einzustellen. Begründung: Der Bahnübergang Welscher Weg ist lediglich durch eine Umlaufsperre gesichert, deshalb müssen Eisenbahnzüge vor dem Passieren des Überganges die Passanten durch ein schrilles Pfeifsignal warnen. Dies stellt für die Anwohnerinnen und Anwohner in weitem Umfeld des Bahnüberganges seit nunmehr über 20 Jahren 24 Stunden am Tag zusätzlich zu der seit mehr als 11 Jahre bestehenden unerträglichen Lärmbelastung durch die Einflugschneise der Nord-West-Landebahn eine zusätzliche, erhebliche Belastung dar. Eine Schließung des Bahnüberganges würde den Interessen der Allgemeinheit, was den Erhalt der Wegeverbindung betrifft, nicht entsprechen, da er eine wichtige Verbindung des geplanten, in unmittelbarer Nähe verlaufenden, Radschnellweges Frankfurt-Langen-Darmstadt ist und für Erholung suchende Spaziergängerinnen und Spaziergänger einen direkten Zugang in den Stadtwald ermöglicht. Für den Bau einer Unterführung spräche, im Gegensatz zu einer Überführung, die unauffällige Einbettung in die umgebende Flora und die gute barrierefreie Nutzbarkeit. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 146 2023 Die Vorlage OF 729/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Gestaltung des Riedhofkreisels
Antrag vom 10.04.2023, OF 759/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Gestaltung des Riedhofkreisels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Kreuzungsbereich der Stresemannallee/Mörfelder Landstraße einschließlich des sog. Riedhofkreisels ist unter Einbeziehung interessierter Bürgerinnen und Bürger bei der Planung neu zu gestalten. Hierfür sind ausreichende Mittel in den Etat der Stadt Frankfurt aufzunehmen. Begründung: Der Wunsch nach einer Neugestaltung des Kreuzungsbereiches Mörfelder Landstraße/Stresemannallee in Sachsenhausen (sog. "Riedhofkreisel") wird seit Jahren vehement von den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils geäußert. Auch der Ortsbeirat 5 hat sich wiederholt dafür ausgesprochen. In der ST 302 vom 17.02.2020 begrüßt der Magistrat dieses Anliegen ausdrücklich, teilt jedoch mit, dass die Maßnahme bislang nicht in das Arbeitsprogramm des Magistrats aufgenommen wurde, entsprechend also auch noch keine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 174 2023 Die Vorlage OF 759/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße
Antrag vom 08.04.2023, OF 732/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Sanierung der Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Oppenheimer Landstraße in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzuplanen. Begründung: Die Mörfelder Landstraße ist in dem genannten Abschnitt teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 149 2023 Die Vorlage OF 732/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Projekt „Green it up“ in Sachsenhausen umsetzen
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3790 entstanden aus Vorlage: OF 713/5 vom 23.03.2023 Betreff: Projekt "Green it up" in Sachsenhausen umsetzen Vorgang: OM 2853/22 OBR 5 1. Der Ortsbeirat befürwortet das Projekt der Projektgruppe "Die Grünen im Süden", die Freifläche vor der Liegenschaft Mörfelder Landstraße 125 unter Berücksichtigung der Vorlage OM 2853 zu entsiegeln und zu begrünen. 2. Der Magistrat wird gebeten, das Projekt dahin gehend zu unterstützen, dass die für die Umsetzung des Projektes benötigten, sich im städtischen Besitz befindlichen Flächen dem Projekt unter Berücksichtigung der Vorlage OM 2853 zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Die Projektgruppe "Die Grünen im Süden" hat es mit ihrer Idee, die Freifläche vor der Liegenschaft Mörfelder Landstraße 125 zu entsiegeln und zu begrünen, im Rahmen des Projektes "Green it up" als eines von fünf Projekten in die nächste Runde geschafft. Der Ortsbeirat begrüßt dieses Projekt und bittet den Magistrat, dieses Projekt unter Berücksichtigung der Vorlage OM 2853 zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2853 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1594 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Umsetzung des Projektes „Green it up“ in Sachsenhausen
Antrag vom 23.03.2023, OF 714/5 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Umsetzung des Projektes "Green it up" in Sachsenhausen Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, das Projekt der Projektgruppe "Die Grünen im Süden", die Freifläche vor der Liegenschaft Mörfelder Landstraße 125 unter Berücksichtigung der OM 2853 2022 zu entsiegeln und zu begrünen, zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 5.000,00 / 10.000 Euro Sollte dieses Projekt nicht für die Umsetzung ausgewählt werden, entfällt der Fördergrund. Begründung: Die Projektgruppe "Die Grünen im Süden" hat es mit Ihrer Idee, die Freifläche vor der Liegenschaft Mörfelder Landstraße 125 zu entsiegeln und zu begrünen, im Rahmen des Projektes Green It Up als eines von 5 Projekten in die nächste Runde geschafft. Der Ortsbeirat begrüßt dieses Projekt und möchte dieses unter Berücksichtigung der OM 2853 2022 unterstützen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 60 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 218 2023 Die Vorlage OF 714/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Rettungsweg in der Mörfelder Landstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Stresemannallee
Antrag vom 10.03.2023, OF 702/5 Betreff: Rettungsweg in der Mörfelder Landstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Stresemannallee Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, ob durch die Neugestaltung der Mörfelder Landstraße stadtauswärts im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und Stresemannallee es zu Beeinträchtigungen der Rettungswege von Feuerwehr und Notarztwagen gekommen ist und wenn ja, wie diese Beeinträchtigungen beseitigt werden können. Begründung: In dem obigen Abschnitt ist die Mörfelder Landstraße stadtauswärts einspurig gestaltet. Befindet sich in diesem Abschnitt ein Omnibus des öffentlichen Nahverkehrs, so ist es für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge nicht möglich, diesen zu überholen. Hierbei besteht die Gefahr, dass beim Rettungseinsatz wichtige Zeit verloren geht. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 648 2023 Die Vorlage OF 702/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherer Schulweg für die Kinder der Riedhofschule
Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3457 entstanden aus Vorlage: OF 628/5 vom 02.01.2023 Betreff: Sicherer Schulweg für die Kinder der Riedhofschule Der Magistrat wird gebeten, im engen Austausch mit der Schulgemeinde der Riedhofschule dafür zu sorgen, dass der Schulweg für die Kinder zur Riedhofschule sicherer gestaltet wird. In diesem Zusammenhang sollen insbesondere die folgenden Punkte Berücksichtigung finden: 1. Es ist dafür zu sorgen, dass der gesamte Schulweg ausreichend beleuchtet ist. 2. Entlang des Schulwegs soll an geeigneten Verkehrsschildern das Zusatzzeichen "Schulweg" angebracht werden. 3. Der Schulweg soll möglichst nicht über große und unübersichtliche Kreuzungen von Hauptverkehrsstraßen führen. Dort, wo dies unumgänglich ist, ist auf eine ausreichend lange Grünphase für Fußgängerinnen und Fußgänger zum Überqueren der Straße zu achten. 4. Der gesamte Schulweg ist auf Schäden und Unebenheiten zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind zu beheben. 5. Der Schulweg, und insbesondere unübersichtliche Abschnitte, müssen frei von rücksichtlos abgestellten Fahrzeugen, E-Scootern, Fahrrädern und anderen Gegenständen gehalten werden. 6. Die Verkehrssicherheit muss durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen sichergestellt werden. 7. Es soll ferner geprüft werden, ob im Umfeld der Schule eine sogenannte "Kiss-and-go-Zone" eingerichtet werden kann. 8. Es ist auf der Kennedyallee in Fahrtrichtung stadtauswärts auf Höhe der Vogelweidstraße eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu installieren. 9. Der Zebrastreifen auf der Mörfelder Landstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts auf Höhe der Hausnummer 235 ist z. B. durch ein Blinklicht und Sanierung des verbogenen Hinweisschildes über der Straße besser kenntlich zu machen. Begründung: Den Weg zur Schule wollen und sollen Kinder sicher gehen können. Besonders für jüngere Kinder, deren Wahrnehmungsfähigkeit noch nicht voll entwickelt ist, kann der Straßenverkehr jedoch eine Gefahr darstellen. Die Kinder sind deshalb auf die Rücksichtnahme und einen sicheren Schulweg angewiesen. Der Schulweg muss gut ausgebaut und begehbar, übersichtlich und ausreichend gekennzeichnet sein. In den Herbst- und Wintermonaten sind die Kinder besonders gefährdet. Bei schlechtem Wetter und Dunkelheit sind sie oft kaum zu sehen. Eine ausreichende Beleuchtung des Schulwegs ist deshalb ebenfalls dringend nötig. Kinder gehören zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern und verdienen deshalb im besonderen Maße Rücksicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1133 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-5
Parken halb auf dem Gehweg: Hier nördliche Seite des Ziegelhüttenweges im Bereich zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße
Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3459 entstanden aus Vorlage: OF 630/5 vom 30.12.2022 Betreff: Parken halb auf dem Gehweg: Hier nördliche Seite des Ziegelhüttenweges im Bereich zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße das Parken halb auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichens 315 zu erlauben. Begründung: Auf der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße parken Anwohnerinnen und Anwohner seit Jahren ihre Pkws halb auf dem Gehweg. Es ist nicht bekannt, dass es hierdurch zu Behinderungen von Passantinnen und Passanten gekommen ist. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass trotz dessen nunmehr das Parken halb auf dem Gehweg geahndet wird. Auch vor dem Hintergrund des dortigen Parkdrucks hält der Ortsbeirat 5 dies nicht für angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1132 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-5
Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3158 entstanden aus Vorlage: OF 570/5 vom 18.10.2022 Betreff: Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Sperrflächen Fahrradbügel anzubringen, davon sollen einige auch lang genug für Lastenfahrräder sein: 1. Beuthener Straße 12/Liegnitzer Straße Nr. 1/Sperrfläche; 2. Beuthener Straße 22 bis 24/Ziegelhüttenweg 2/vor dem Zebrastreifen; 3. Bruchstraße Nr. 21/23/25/28/hinter den Baumscheiben; 4. Danneckerstraße 11/16/Kreuzung Laubestraße 11/15; 5. Oppenheimer Straße 55/freie Fläche; 6. Ossietzkystraße Nr. 5/vor dem Zebrastreifen; 7. Ossietzkystraße Nr. 2/vor dem Zebrastreifen; 8. Passavantstraße Nr. 30/Kreuzung Thorwaldsenstraße Nr. 28/Sperrfläche; 9. Paul-Ehrlich-Straße Nr.24/Sperrfläche; 10. Schwanthalerstraße Nr. 15/17/19/21/23/25/27/31/33/hinter den Baumscheiben je ein Bügel; 11. Tucholskystraße Nr. 41/43/Sperrfläche; 12. Willemerstraße 17/19/vor dem Zebrastreifen; 13. Willemerstraße 23/25 und 27/29/hinter den Baumscheiben; 14. Ziegelhüttenweg Nr. 74/Sperrfläche; 15. Zum Apothekerhof Nr. 1 und Nr.2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 16. Zum Brommenhof Nr. 1/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 17. Zum Gipelhof Nr. 1 und Nr. 2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 18. Zum Gottschalkhof 2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 19. Zum Gottschalkhof 4/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase. Begründung: Es werden in Sachsenhausen Fahrradabstellflächen benötigt. Die diversen Sperrflächen an Ecken und vor Kreuzungen sowie Zebrastreifen eignen sich hervorragend dafür und haben dann auch noch eine nützliche Funktion. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 843 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Gefährdung von Fußgängern und Fahrradfahrern durch Kfz-Schleichwege in Sachsenhausen bei Sperrung des nördlichen Mainkais verhindern
Antrag vom 15.10.2022, OF 566/5 Betreff: Gefährdung von Fußgängern und Fahrradfahrern durch Kfz-Schleichwege in Sachsenhausen bei Sperrung des nördlichen Mainkais verhindern Vorgang: Beschl. d. StV.-V.; § 1157. 3.a Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Rahmen der Planung für zukünftige Sperrungen des nördlichen Mainkais gemäß B256 die Belange der durch die Verkehrsverlagerung stark betroffenen Sachsenhäuser Bürger mit einzubeziehen und primär durch folgende Maßnahmen zu verhindern, dass der Verkehr vom Mainkai Schleichwege durch Sachsenhausen nimmt: - Reduzierung der Fahrstreifen auf dem Schaumainkai von drei auf zwei Spuren, zuzüglich Abbiegespuren vor den Brücken. - Einrichtung von Fußgängerüberwegen mit Zebrastreifen vor der Bergiusschule und vor dem Weltkulturenmuseum, hin zu den Rampen, die an den Tiefkai führen. - Aufteerungen (Erhebungen) an den Textorstraße - Stegstraße, Textorstraße - Diesterwegstraße - Verkehrsberuhigung der Gutzkowstraße entweder - durch Umwandlung in eine Einbahnstraße von Ost nach West auf dem Abschnitt zwischen Laube- und Launitzstraße sowie Aufteerungen an den Kreuzungen Gutzkowstraße - Stegstraße, Gutzkowstraße - Brückenstraße. - Oder alternativ durch andere vom Magistrat vorgeschlagene Maßnahmen. - Die Umfahrung des nördlichen Mainkais soll nicht über die Mörfelder Landstraße, sondern über die Berliner Straße ausgewiesen werden. Begründung: Gemäß dem Beschluss der Stadtverordneten vom 27.1.2022 (§1157, 3.a)) sollte vom Magistrat ein Umleitungskonzept für die Sperrung des nördlichen Mainkais erarbeitet werden. In der jetzigen B256 werden die Belange der Sachsenhäuser Bürger, die durch die Verkehrsverlagerung betroffen sind, nicht berücksichtigt. Der zusätzliche Schleichverkehr in oft engen Wohnstraßen und entlang von Schulwegen durch KFZ - Autos und LKW - gefährdete Fußgänger und Fahrradfahrer und sorgte für Lärm und Abgasbelastung der hier wohnenden Menschen. Es war wiederum alleinige Angelegenheit der Fußgänger und Fahrradfahrer, gefährlichen Situationen auszuweichen. Die derzeit ausgewiesene Umleitung durch die Mörfelder Landstraße führt im Ergebnis zu einer erhöhten Belastung von wesentlich mehr Menschen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.06.2022, B 256 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage B 256 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 566/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Fahrradaufstellflächen vor Lichtzeichenanlagen auf der Mörfelder Landstraße markieren
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2858 entstanden aus Vorlage: OF 548/5 vom 10.09.2022 Betreff: Fahrradaufstellflächen vor Lichtzeichenanlagen auf der Mörfelder Landstraße markieren Der Magistrat wird gebeten, in der Mörfelder Landstraße an den Kreuzungen mit der Darmstädter Landstraße, dem Grethenweg, dem Großen Hasenpfad, der Schweizer Straße und der Oppenheimer Landstraße vor den jeweiligen Lichtzeichenanlagen Fahrradaufstellflächen zu markieren. Begründung: Durch Fahrradaufstellflächen wird die Sicherheit für Radfahrende weiter verbessert. Diese ermöglicht es dem Radverkehr, vor dem Autoverkehr in die gewünschte Spur oder entsprechende Radwege einzufädeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 96 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradstellplätze am Nahversorgungszentrum am Ziegelhüttenplatz schaffen
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2853 entstanden aus Vorlage: OF 541/5 vom 15.09.2022 Betreff: Fahrradstellplätze am Nahversorgungszentrum am Ziegelhüttenplatz schaffen Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradbügel am Nahversorgungszentrum am Ziegelhüttenplatz zu installieren. Hierzu sind ggf. Blumenkübel zu entfernen. Der Ortsbeirat 5 schlägt zur Installation die auf der Luftbildaufnahme rot markierten Stellen vor. Quelle: google.de/maps Ferner wird der Magistrat gebeten, die abgepollerte Fläche vor der Liegenschaft Mörfelder Landstraße 125, soweit dort keine Fahrradstellplätze geschaffen werden, zu entsiegeln und zu bepflanzen. Begründung: Die am Nahversorgungszentrum am Ziegelhüttenplatz vorhandenen Fahrradstellplätze reichen nicht aus, um die Nachfrage zu bedienen. Es ist daher dringend erforderlich, dass hier weitere Stellplätze geschaffen werden. Die Fahrradbügel sind so zu installieren, dass keine Standfläche für den Sachsenhäuser Bauernmarkt verloren geht. Mögliche Stellen für die Installation weiterer Fahrradbügel siehe Fotos (privat): Zu entsiegelnde Fläche: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 285 Antrag vom 23.03.2023, OF 713/5 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.03.2023, OIB 218 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3790 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 451 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Sperrung nördliches Mainufer hier: mangelhafter und unwissenschaftlicher Schlussbericht
Antrag vom 08.09.2022, OF 540/5 Betreff: Sperrung nördliches Mainufer hier: mangelhafter und unwissenschaftlicher Schlussbericht Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Warum wurde der Schlussbericht zur Sperrung des nördlichen Mainufers der Öffentlichkeit erst jetzt zugänglich gemacht, obwohl er bereits im Dezember 2020 fertiggestellt wurde? 2. Wann wird der Schlussbericht den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ortsbeirat in einer Bürgerversammlung vorgestellt? 3. Warum hat der Magistrat die Verkehrsdaten nur an einem einzigen Tag erhoben (die Sperrung dauerte fast 400 Tage) und so ein objektives und wissenschaftlich fundiertes Ergebnis zu den Folgen der Mainkai-Sperrung verhindert? 4. Bereits im Jahr 2018 prognostizierte der Magistrat durch die Mainkai-Sperrung erhebliche Verkehrsverlagerungen nach Sachsenhausen, u.a. wurden für die Gartenstraße eine Zunahme des Verkehrs durch Verlagerungseffekte von bis zu 25 Prozent und für die Mörfelder Landstraße von bis zu 10 Prozent prognostiziert: Warum fanden trotz dieser Prognosen im Bereich der Gartenstraße und Mörfelder Landstraße keinerlei Messungen statt? 5. Die Ergebnisse des Schlussberichts werden ab Seite 39 in Prozentangaben dargestellt: Wie sehen die dazugehörigen absoluten Zahlen aus? 6. Der Schlussbericht bezeichnet seine eigenen Ergebnisse als "vage", misst ihnen folglich keine hohe Aussagekraft zu: Weshalb wurde die Begleituntersuchung nicht so ausgestaltet und durchgeführt, dass sie aussagekräftige und wissenschaftlich fundierte Ergebnisse liefert? 7. Was hat die Stadt die Erstellung des Abschlussberichts gekostet? Begründung: Die Sperrung des nördlichen Mainufers vom 30. Juli 2019 bis zum 31. August 2020 hat insbesondere Sachsenhausen und seinen Bürgerinnen und Bürgern erheblich geschadet. Der Verkehr drängte sich monatelang durch die Wohngebiete und sorgte für Staus, Lärm und Umweltbelastungen. Anders als behauptet, haben sich die Staus nicht in Wohlgefallen aufgelöst. Vielmehr standen Busse, Bahnen, LKW und PKW noch länger im Stau. Selbst Fahrradfahrer kamen durch die anhaltenden Staus deutlich schlechter voran. Der dazu nun vorgelegte Schlussbericht weist erhebliche Mängel auf und stellt keine fundierte und wissenschaftliche Grundlage dar, um die Auswirkungen der Sperrung des Mainkais objektiv zu bewerten. Der Bericht selbst bezeichnet seine eigenen Ergebnisse als "vage", misst ihm als keine hohe Aussagekraft zu. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.06.2022, B 256 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 51 Der Antrag OF 540/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 487 2022 1. a) Die Vorlage B 256 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 540/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Freifläche vor der Mörfelder Landstraße 125 entsiegeln
Antrag vom 25.08.2022, OF 513/5 Betreff: Freifläche vor der Mörfelder Landstraße 125 entsiegeln Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die abgepollerte, versiegelte Fläche neben dem Glascontainer der Mörfelder Landstraße 125 zu entsiegeln. Begründung: Links von der Parkhauseinfahrt, vor der Mörfelder Landstraße 125 ist eine sehr große, versiegelte und mit Pollern abgesperrte Freifläche. Diese Fläche ist bis auf die Glascontainer ungenutzt. Diese Fläche könnte entsiegelt und begrünt bzw. Bäume gepflanzt werden. Bilder: Privat aufgenommen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 513/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 513/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Renaturierung des Luderbachs (III) hier: zwischen Ziegelhüttenweg und Schwarzsteinkautweg
Antrag vom 25.08.2022, OF 517/5 Betreff: Renaturierung des Luderbachs (III) hier: zwischen Ziegelhüttenweg und Schwarzsteinkautweg Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, I. ob weitere Maßnahmen bezüglich der Renaturierung des Luderbachs zwischen Ziegelhüttenweg und Schwarzsteinkautweg geplant sind. II. Falls I. zutreffend ist fragt der Ortsbeirat den Magistrat, 1. inwieweit eine Abflachung an der westlichen Uferseite geplant ist, 2. inwieweit von der unter II.1 beschriebenen Maßnahme die westlichen Gärten durch Kürzungen betroffen sind, 3. inwieweit eine Verlegung des Luderbachs in östliche Richtung noch erfolgen wird, 4. inwieweit die Gärten östliche des Luderbachs - falls II.3 zutreffend - von der Baumaßnahme betroffen sind, 5. inwieweit das Gelände der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll, 6. falls II.5 zutreffend, wie eine Einfriedung der Gärten zu der für die Öffentlichkeit geöffneten Fläche erfolgen soll, 7. falls II.5 zutreffend, inwiefern eine Beleuchtung der für die Öffentlichkeit geöffneten Fläche erfolgen soll, 8. welche Folgen eine Verkleinerung der Gärten unter die im BBP 538 vorgeschriebene Fläche von 300 m2 hätte, 9. inwieweit die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer der Gärten bezüglich der geplanten Maßnahme informiert worden sind. Begründung: Der Luderbach ist im Bereich der der Freizeitgärten zwischen dem Schwarzsteinkautweg und dem Ziegelhüttenweg naturnah umgebaut worden. Siehe hierzu auch die Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 309 und die Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 487. Die Maßnahme ist mit einem nicht unerheblichen Teil der Fläche von 30 Gärten an der östlichen Seite des Bachlaufs einhergegangen. Eigentümerinnen und Eigentümer des direkt an der westlichen Seite des Bachlaufs angrenzenden Areals berichten nun von Kontaktaufnahmen seitens der Stadt Frankfurt am Main. Gegenstand dieser Kontaktaufnahmen sind weitere Baumaßnahmen und damit verbundene Eingriffe in die Gärten westlich des Luderbachs. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 479 2022 Die Vorlage OF 517/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Rattenplage im Bereich Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Burnitzstraße bekämpfen und Taubengitter an den Nischen und T-Trägern der S-Bahn-Haltestelle anbringen
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2315 entstanden aus Vorlage: OF 457/5 vom 30.04.2022 Betreff: Rattenplage im Bereich Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Burnitzstraße bekämpfen und Taubengitter an den Nischen und T-Trägern der S-Bahn-Haltestelle anbringen Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Burnitzstraße Maßnahmen zu ergreifen, um die dortige Rattenplage zu bekämpfen und an den Nischen und T-Trägern Taubengitter anbringen zu lassen. Begründung: Im Bereich Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Burnitzstraße wurden in letzter Zeit immer häufiger Ratten gesehen - auch tote Tiere liegen auf den Wegen. Besonders im Abschnitt Penny-Markt, Bolzplatz, Wildgarten und im Bereich der S-Bahn-Station halten sich vermehrt Ratten auf. Es ist zu erwähnen, dass es in der Vergangenheit mehrere Beschwerden wegen des Fütterns von Tauben gab, was natürlich auch Ratten anlockt. Deshalb wäre das Anbringen von Gittern und Drähten zur Taubenabwehr an den Nischen und T-Trägern der S-Bahn-Station angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2217 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 0
Abfalleimer an den Bänken am Ziegelhüttenweg
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2310 entstanden aus Vorlage: OF 452/5 vom 14.05.2022 Betreff: Abfalleimer an den Bänken am Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, an dem kleinen Platz vor dem Konrad-von-Preysing-Haus an der Teplitz-Schönauer-Straße/Ecke Ziegelhüttenweg Abfalleimer an den vorhandenen Bänken aufzustellen Begründung: Auf dem Ortstermin mit der Politik AG der Tagesgruppe des Konrad-von-Preysing-Hauses der Caritas wurde darum gebeten, an den Bänken Abfalleimer aufzustellen. Es sei schön, auf dem Platz unter dem Baum auf den Bänken zu sitzen und einen kleinen Snack zu essen. Allerdings gibt es keine Entsorgungsmöglichkeit für den Abfall. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1956 Aktenzeichen: 67 0
Verlegung eines Behindertenparkplatzes vor der Buchhandlung „Buchplatz“
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2302 entstanden aus Vorlage: OF 444/5 vom 14.05.2022 Betreff: Verlegung eines Behindertenparkplatzes vor der Buchhandlung "Buchplatz" Der Magistrat wird gebeten, das Parken vor der Liegenschaft Ziegelhüttenweg 2 neu zu beordnen. Der Behindertenparkplatz ist auf die südliche Straßenseite zu verlegen. Der Fußweg vor der Buchhandlung ist in angemessener Länge zum Schutz gegen Falschparker abzupollern. Begründung: Gegenwärtig ist im Ziegelhüttenweg vor der Buchhandlung "Buchplatz" ein Behindertenparkplatz eingerichtet, der nicht den Anforderungen an Behindertenparkplätzen entspricht und zudem den Gehweg vor der Buchhandlung zu stark einengt. Die Parkflächenmarkierung ist ohnehin erneuerungsbedürftig. Bei dieser Gelegenheit sollte berücksichtigt werden, dass der derzeit noch als Behindertenparkplatz ausgewiesene Teil des Parkstreifens einen sehr geringen Abstand zum Eingangsbereich der Buchhandlung "Buchplatz" aufweist. Der Inhaber und Kunden berichten von Gefahrensituationen, die vermieden werden könnten, wenn die Parkflächenmarkierung in ausreichendem Abstand zum Eingangsbereich der Buchhandlung angebracht wird ("Schritt 1"). Das Verkehrsschild, das derzeit noch den Parkstreifen neben dem Behindertenparkplatz ausweist, ist entsprechend zu versetzen; die Parkplatzbeschilderung an dem Laternenmast kann vollständig entfallen ("Schritt 2"). Siehe Visualisierung auf der nächsten Seite. Ein Wegfall der vollständigen Parkfläche des bisherigen Behindertenparkplatzes ist nicht angemessen. Vielmehr ist der überwiegende Teil der Parkfläche dem bestehenden Parkstreifen zuzuschlagen. Bild 1: Verschiebung Parkstreifen/Parkflächenmarkierung ("Schritt 1") Quelle: privat Bild 2: Entfernung und Versetzung der Beschilderung ("Schritt 2") Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2284 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Aufpflasterung vor dem Zebrastreifen an der Stresemannallee
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2309 entstanden aus Vorlage: OF 451/5 vom 14.05.2022 Betreff: Aufpflasterung vor dem Zebrastreifen an der Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Stresemannallee südlich des Kreisels an der Mörfelder Landstraße vor dem Zebrastreifen zur Haltestelle der Straßenbahnlinie 17 eine Aufpflasterung für die von Süden kommenden Autos anzubringen, damit eine sichere Überquerung des Zebrastreifens möglich ist. Begründung: Wenn die Straßenbahn zur Haltestelle einfährt, überqueren viele Menschen den Zebrastreifen in Richtung Haltestelle in aller Eile - oft ohne nach Autos zu schauen, um noch rechtzeitig die Straßenbahn zu erwischen. Auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagesgruppe des Konrad-von-Preysing-Hauses müssen diese Straße überqueren, um zu ihren Wohnungen in der Heimatsiedlung zu gelangen. Beim Ortstermin des Konrad-von-Preysing-Hauses wurde berichtet, dass viele Autos mit überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Zebrastreifen fahren. Wegen der parkenden Autos sind dann Fußgängerinnen und Fußgänger nicht rechtzeitig zu sehen. Nur ein Parkplatz wurde bislang zur besseren Sichtbarkeit der Fußgängerinnen und Fußgänger abgepollert. Um die Parkplätze für Anwohner zu erhalten, sollte zur Sicherheit des Fußverkehrs zumindest dafür gesorgt werden, dass die Autofahrer an den Zebrastreifen mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2242 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße
Antrag vom 07.03.2022, OF 362/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Sanierung der Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Oppenheimer Landstraße in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 einzuplanen. Begründung: Die Mörfelder Landstraße ist in dem genannten Abschnitt teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 190 2022 Die Vorlage OF 362/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umgestaltung Schweizer Straße und Schweizer Platz hier: Verdrängung von Autoverkehr in benachbarte Wohnstraßen
Antrag vom 04.03.2022, OF 404/5 Betreff: Umgestaltung Schweizer Straße und Schweizer Platz hier: Verdrängung von Autoverkehr in benachbarte Wohnstraßen Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, 1. Wie hoch ist in den Straßen - Gartenstraße, Morgensternstraße, Hans-Thoma-Straße, Schifferstraße, Oppenheimer Landstraße, Schwanthaler Straße, Textorstraße, Schadowstraße, Holbeinstraße, Schweizer Straße, Kaulbachstraße und Mörfelder Landstraße - die Verkehrsbelastung heute in absoluten Zahlen? 2. Wie wird sich die Verkehrsbelastung in diesen Straßen nach der Prognose des Magistrats absolut und prozentual bei Realisierung des Verkehrskonzepts am Schweizer Platz erhöhen? 3. Wie wird sich jeweils die Verkehrsbelastung in diesen Straßen zusätzlich erhöhen, wenn sich wegen der Schaffung neuer Radwege in der Walter-Kolb-Straße, Gartenstraße, Holbeinstraße, Gutzkowstraße und Mörfelder Landstraße deren Leistungsfähigkeit - insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten - vermindert? 4. Wie wird sich zusätzlich in diesen Straßen die Verkehrsbelastung erhöhen, wenn der Mainkai für den Verkehr gesperrt werden sollte? 5. Wie hoch war - jeweils in absoluten Zahlen - die zusätzliche Verkehrsbelastung in den oben genannten Straßen, als vor zwei Jahren der Mainkai gesperrt war? 6. Wieso soll sich nach Angaben des Magistrats die Verkehrsbelastung in der Cranachstraße vermindern, obwohl diese nach Wegfall der Verkehrsbeziehungen am Schweizer Platz die natürliche Straßenverbindung zwischen der Schneckenhofstraße und der Gartenstraße bzw. umgekehrt darstellt? 7. Wie hoch ist zurzeit jeweils der Anteil - absolut und prozentual - der Fahrbewegungen auswärtiger Verkehrsteilnehmer, die die Schweizer Straße oder die Gartenstraße befahren, ohne ihren Abfahrts- oder Zielort in Sachsenhausen zu haben? 8. Wie viele Personen leben jeweils an den vorgenannten Straßen gemäß des aktuellen Melderegisters? Begründung: Der Magistrat hat den Auftrag, die Schweizer Straße und den Schweizer Platz umzugestalten. In diesem Zusammenhang will er am Schweizer Platz die bisherige Verkehrsführung ändern. Zukünftig soll die Schweizer Straße geradeaus mitten über die Innenfläche des Schweizer Platzes geführt werden. Aus den fünf auf den Schweizer Platz speichenartig führenden Straßen soll es nicht mehr möglich sein, in die Schweizer Straße einzufahren. Gleichzeitig ist in diese Straßen ein Abbiegen aus der Schweizer Straße nicht mehr möglich. Der Magistrat teilt mit, dass diese neue Verkehrsplanung auf zwölf Straßen - zumindest abschnittsweise - zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens führen wird. In diesem Zusammenhang ergeben sich mehrere Fragen, welche insbesondere für die zukünftige Verkehrsbelastung wichtig sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 37 Die Vorlage OF 404/5 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 367 2022 Die Vorlage OF 404/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parksituation im Ziegelhüttenweg verbessern
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1702 entstanden aus Vorlage: OF 292/5 vom 03.01.2022 Betreff: Parksituation im Ziegelhüttenweg verbessern Der Magistrat wird gebeten, zumindest so lange die Baustelle im Ziegelhüttenweg existiert, die Parkordnung so anzupassen, dass möglichst viel Parkraum für die Anwohnerinnen und Anwohner geschaffen wird. Begründung: Durch die bestehende Baustelle im südlichen Bereich des Ziegelhüttenwegs steht derzeit weniger Parkraum für die Bevölkerung zur Verfügung als üblich. Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere Familien, klagen vor Ort über mangelnden Parkmöglichkeiten. Eine optimierte Anpassung der Parkordnung soll zu einer Verbesserung der angespannten Parksituation führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1431 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen weiterer Fahrradbügel gegenüber Hit/OBI, Ziegelhüttenweg 133 bis 137
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1707 entstanden aus Vorlage: OF 318/5 vom 29.01.2022 Betreff: Aufstellen weiterer Fahrradbügel gegenüber Hit/OBI, Ziegelhüttenweg 133 bis 137 Der Magistrat wird gebeten, mindestens fünf weitere Fahrradbügel gegenüber Hit/OBI im Ziegelhüttenweg 133 bis 137 zu installieren. Begründung: Immer mehr Menschen fahren zum Einkaufen in den Ziegelhüttenweg 133 bis 137 (gegenüber Hit/OBI) mit Fahrrädern, sodass die bestehenden Fahrradbügel nicht mehr ausreichen. Das führt dazu, dass die Fahrräder kreuz und quer aufgestellt werden (siehe Bild 1). Bild 1 - Foto: Cary Drud Bild 2 - Quelle: Google Maps (Pfeil: hier sollen weitere Fahrradbügel installiert werden) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1435 Aktenzeichen: 66 2
Prüfung einer Bedarfsampelanlage für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Mörfelder Landstraße im Bereich zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1716 entstanden aus Vorlage: OF 328/5 vom 30.01.2022 Betreff: Prüfung einer Bedarfsampelanlage für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Mörfelder Landstraße im Bereich zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Bedarfsampelanlage für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Mörfelder Landstraße im Bereich zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße circa auf Höhe des Blumenladens "Blütesiegel" (Mörfelder Landstraße 106) eingerichtet werden kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass regelmäßig Fußgängerinnen und Fußgänger die Mörfelder Landstraße im genannten Bereich überqueren und es dabei zu gefährlichen Situationen kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1441 Aktenzeichen: 32 1
Versetzen des Glascontainers an der Bindingstraße/Ecke Grethenweg
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1717 entstanden aus Vorlage: OF 329/5 vom 25.01.2022 Betreff: Versetzen des Glascontainers an der Bindingstraße/Ecke Grethenweg Der Magistrat wird gebeten, den Glascontainer an der Bindingstraße/Ecke Grethenweg entweder auf den Grünstreifen vor dem Nahkauf an der Darmstädter Landstraße oder an den Grethenweg/Ecke Mörfelder Landstraße (östliche Seite) versetzen zu lassen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich, dass der Glascontainer an der Bindingstraße/Ecke Grethenweg regelmäßig außerhalb der erlaubten Zeiten befüllt wird. Es wird nachts und sonntags containerweise Altglas entsorgt. Dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle. Um diesem Ärger ein Ende zu setzen, ist es erforderlich, den Glascontainer zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1685 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79 4
Prüfung erfolgreich getesteter velofreundlicher Gleise auch in FrankfurtSachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1502 entstanden aus Vorlage: OF 286/5 vom 01.01.2022 Betreff: Prüfung erfolgreich getesteter velofreundlicher Gleise auch in Frankfurt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, die VGF zu beauftragen, zu prüfen, ob die in Bern in den Regelbetrieb gehenden velofreundlichen Gleise auch im Frankfurter Süden Anwendung finden könnten. Als mögliche Teststrecken käme die Mörfelder Landstraße 173 bis 175 (Straßenbahnlinie 18 und 19) inf rage. Dieser Bereich ist für den Radverkehr besonders gefährlich. Begründung: Funktionstüchtige velofreundliche Gleise würden in Frankfurt viele Probleme lösen, um den begrenzten Straßenraum gerechter aufzuteilen und mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten. Laut Auskunft des Straßenverkehrsamtes hat die VGF bereits Interesse bekundet. Velofreundliche Gleise würden die Sicherheit von Radfahrern auf den Straßen mit Straßenbahnverkehr erheblich verbessern. Daher ist zu prüfen, ob diese Technik, die in der Schweiz bereits geprüft und zugelassen worden ist, auch bei uns Anwendung finden könnte. Bei erfolgreicher Prüfung durch die VGF wären velofreundliche Gleise, möglicherweise auch im Zuge der anstehenden Umgestaltung der Schweizer Straße, eine sinnvolle Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2129 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14
Parkordnung Ziegelhüttenweg
Antrag vom 08.11.2021, OF 235/5 Betreff: Parkordnung Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf der Fahrbahn des Ziegelhüttenwegs zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße in beiden Fahrtrichtungen Parkstände von 1,8 Meter Breite zu markieren. Etwa alle 50 Meter sind wechselseitig kurze Haltverbotsbereiche einzurichten, die als Ausweichflächen für breite Fahrzeuge im Begegnungsverkehr dienen sollen. Diese Haltverbotsbereiche sind auf der Fahrbahn zusätzlich durch schmale Sperrflächen zu markieren und durch geeignete Möblierung vor Falschparkern zu sichern. Begründung: Im genannten Bereich ist der Ziegelhüttenweg etwa zehn Meter breit, wovon 2,5 Meter auf den nur einseitig vorhanden Gehweg entfallen. Somit können auf der etwa 7,5 Meter breiten Fahrbahn Parkstände für mäßig breite Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen markiert werden. Zudem können mäßig breite Fahrzeuge mit mäßiger Geschwindigkeit im Begegnungsverkehr aneinander vorbeifahren. Beim Begegnungsverkehr mit breiteren Fahrzeugen gibt es Wartemöglichkeiten in den Haltverbotsbereichen. Aus der Bevölkerung gibt es den Wunsch, das halbhüftige Parken auf dem Gehweg ausnahmsweise zu erlauben. Dem kann nicht entsprochen werden, weil als Mindestbreite für Gehwege 2,5 Meter vorgesehen ist. In der Praxis würde bei Einrichtung des Gehwegparkens nur ein Meter Breite oder noch weniger für den Fußverkehr verbleiben, da stets möglichst weit auf dem Gehweg geparkt würde. Das weiterhin verbotswidrige Abstellen von Lieferwagen wird bekanntermaßen gar nicht geahndet, sodass dort künftig mit parkenden Lieferwagen zu rechnen ist. Der Fußverkehr müsste sich im Gänsemarsch bewegen. Wenn sich zwei Kinderwagen begegnen, müsste einer in eine Fahrzeuglücke ausweichen und abwarten. Erstaunlicherweise besteht bei vielen Kraftfahrern keine Bereitschaft in einer Parklücke den Gegenverkehr abzuwarten, während sie es ganz selbstverständlich dem Fußverkehr auf ihren Wegen abverlangen. Auf dem Gehweg werden auch immer mal Gegenstände abgestellt oder Einbauten verschmälern ihn. Mit Kinderwagen oder Rollstuhl ist dann gar kein Durchkommen mehr. Das ist besonders gefährlich, weil in diesem Fall der komplette Weg zwischen Beuthener und Breslauer Straße auf der Fahrbahn zurückgelegt werden müsste. Auch Markierungen auf dem Gehweg, die von Fahrzeugen beim Parken nicht überschritten werden dürfen, um so wenigstens eine Mindestgehwegbreite zu sichern, haben keine ausreichende Wirkung, weil die Ordnungsbehörden Übertretungen nicht ahnden. Die Installation von Drängelgittern auf einem so langen Straßenabschnitt zum selben Zweck lehnt der Magistrat zu Recht stets als unverhältnismäßig ab. Die Tendenz zu immer breiteren Fahrzeugen darf nicht zu Lasten des Fußverkehrs gehen. In der Vergangenheit hat eine 7,5 Meter breite Fahrbahn ausgereicht, um beidseitig zu parken und Begegnungsverkehr mit Pkw abzuwickeln. Der modernen Flotte aus überbreiten Fahrzeugen können wir nur die Wahl zwischen mehr Parkraum oder zügigem Verkehr bieten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 235/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 235/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 235/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme)
Sanierung des Buchscheerfeldwegs
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 951 entstanden aus Vorlage: OF 203/5 vom 11.10.2021 Betreff: Sanierung des Buchscheerfeldwegs Der Magistrat wird gebeten, den Buchscheerfeldweg so zu sanieren, dass dieser auf seiner gesamten Länge ohne Behinderungen für zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende genutzt werden kann. Begründung: Der Buchscheerfeldweg führt westlich von der Fußgängerunterführung am Bahnhof Louisa vorbei am Schwarzsteinkautweg bis zum Welscher Weg. Der Zustand des Buchscheerfeldwegs ist sehr unterschiedlich. Von der Fußgängerunterführung bis zum Schwarzsteinkautweg ist der Asphalt mehrfach tief aufgebrochen, mit entsprechend gefährlichen Löchern. Obwohl der Schwarzsteinkautweg vor Kurzem frisch asphaltiert wurde, ist auf diesem Stück nichts passiert. Von der Abzweigung Schwarzsteinkautweg folgt ein etwa 200 Meter langes gut asphaltiertes Teilstück. Danach folgen 300 Meter, die völlig unbefestigt, vom Regen ausgewaschen und mit häufig tiefem Sand versehen sind, in dem Fahrräder keinen Halt finden. Dies hat bereits zu mehreren Stürzen geführt. Außerdem ist der Weg auf der Bahnseite bereits stark zugewachsen. Bis zur Abzweigung Welscher Weg (sehr brüchiger Asphalt) gibt es außerdem lose Steine und stark hervortretende Baumwurzeln. Eine Sanierung ist dringend. Auf dem Buchscheerfeldweg wird es wieder mehr Verkehr geben, wenn die zurzeit im Bau befindliche neue Fußgängerbrücke über die Main-Neckar-Bahn fertiggestellt ist. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 388 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2133 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Vorstellung der Planung bzgl. des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 944 entstanden aus Vorlage: OF 195/5 vom 10.09.2021 Betreff: Vorstellung der Planung bzgl. des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße Vorgang: OM 6848/20 OBR 5; ST 518/21 Der Magistrat wird gebeten, die Planungen bzgl. des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße dem Ortsbeirat 5 zugänglich zu machen und diese dem Ortsbeirat 5 sowie interessierten Bürgerinn en und Bürgern vorzustellen. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 26.02.2021, ST 518, dem Ortsbeirat zugesagt, die Planung für den genannten Bereich vorzustellen. Der Ortsbeirat 5 hat großes Interesse daran, dass das Gelände zeitnah aufgewertet wird. Daher bittet er den Magistrat um Vorstellung der Planung und Fortgang des Verfahrens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6848 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 518 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 591 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Ampelschaltung für Radfahrer und Fußgänger im Bereich Mörfelder Landstraße/Isenburger Schneise/Flughafenstraße verbessern
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 955 entstanden aus Vorlage: OF 208/5 vom 28.09.2021 Betreff: Ampelschaltung für Radfahrer und Fußgänger im Bereich Mörfelder Landstraße/Isenburger Schneise/Flughafenstraße verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung um das ehemalige Forsthaus im Bereich Mörfelder Landstraße/Isenburger Schneise/Flughafenstraße dahin gehend zu ändern, dass in den jeweiligen Rotphasen des Kraftfahrzeugverkehrs automatisch eine Grünphase für die jeweils querenden Fußgänger bzw. Radfahrer geschaltet wird. Begründung: Aktuell sind die vorbezeichneten Ampeln als reine "Bettelampeln" ausgestaltet, bei denen Fußgänger und Radfahrer erst "Grün" anfordern müssen, selbst wenn der Kraftfahrzeugverkehr an der gleichen Ampel ohnehin "Rot" hat. Durch die langen Ampelphasen und teilweisen mehreren, direkt hintereinander liegenden Ampeln, kann es insgesamt zu exzessiven Wartezeiten kommen. Wenn bspw. ein Radfahrer von Sachsenhausen zum Stadion oder zum Flughafen auf der Mörfelder Landstraße die Isenburger Schneise überqueren will, muss er zunächst auf der Abbiegespur ein Signal anfordern, diese überqueren, dann auf der Verkehrsinsel das nächste Signal anfordern (selbst wenn die Kraftfahrzeugampel ohnehin Rot zeigt) und ggf. mehrere Phasen abwarten, bis dieses gewährt wird. Das gleiche Prozedere wiederholt sich beim Überqueren der Flughafenstraße. Die Anregung führt zu einer Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr, ohne den Kraftfahrzeugverkehr einzuschränken, da dessen Grünphasen hiervon nicht beeinflusst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 892 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Entwicklung im Bereich Mörfelder Landstraße/Beuthener Straße
Antrag vom 15.09.2021, OF 191/5 Betreff: Entwicklung im Bereich Mörfelder Landstraße/Beuthener Straße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. ob ihm im Bereich Mörfelder Landstraße Ecke Beuthener Straße vermehrt Beschwerden über Lärm und Müllablagerungen zugetragen worden sind und 2. wenn ja, welchen Maßnahmen er unternimmt, um zu einer Verbesserung der derzeitigen Situation beizutragen? Begründung: In letzter Zeit kam es in dem oben benannten Bereich vermehrt zu Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern. Diese klagen über anhaltenden Lärm und regelmäßige Müllablagerungen. Es ist im Sinne der Stadt, der Mieterinnen und Mieter und der Eigentümerinnen und Eigentümer, die Entwicklung im dortigen Quartier positiv zu begleiten und Missständen entgegenzutreten. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 205 2021 Die Vorlage OF 191/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradweg in der Mörfelder Landstraße im Abschnitt Isenburger Schneise/Welscher Weg stadteinwärts komplettieren
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 766 entstanden aus Vorlage: OF 121/5 vom 15.06.2021 Betreff: Fahrradweg in der Mörfelder Landstraße im Abschnitt Isenburger Schneise/Welscher Weg stadteinwärts komplettieren Der Magistrat wird aufgefordert , den in der Mörfelder Landstraße stadteinwärts im Abschnitt Isenburger Schneise/Welscher Weg rechts neben der Fahrbahn verlaufenden Erdweg als Fahrradweg auszubauen und dementsprechend mit (ggf. wasserdurchlässigem) Asphalt instand zu setzen. Begründung: Viele Veranstaltungen im Waldstadion werden von den Besuchern mit dem Fahrrad aufgesucht. Aus diesem Grunde ist es wichtig, auf beiden Seiten der Mörfelder Landstraße zwischen Isenburger Schneise und Riedhofkreisel ein entsprechendes Angebot für Fahrradfahrer zu haben. So besteht bereits ein Fahrradweg zwischen Welscher Weg und Riedhofkreisel südlich der Mörfelder Landstraße. In dem Abschnitt zwischen Isenburger Schneise und Welscher Weg verläuft rechts neben der Mörfelder Landstraße ein Erdweg, der jedoch aufgrund seiner Unebenheit, insbesondere bei nassem Wetter, nur sehr schwer für Fahrradfahrer benutzbar ist. Vor diesem Hintergrund besteht ein Bedürfnis, den Fahrradweg südlich der Mörfelder Landstraße zwischen Isenburger Schneise und Riedhofkreisel zu komplettieren. Im jetzigen Zustand müssen die Fahrradfahrer entweder auf der Fahrbahn fahren, was im Hinblick auf die Straßenbahnschienen und das Kopfsteinpflaster gefährlich ist, oder sie müssen auf den Radweg auf der nördlichen Seite der Mörfelder Landstraße wechseln, was wiederum dort zu Gegenverkehr führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 123 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1694 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
„Call a Bike“-Station am Ziegelhüttenplatz
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 768 entstanden aus Vorlage: OF 131/5 vom 24.08.2021 Betreff: "Call a Bike"-Station am Ziegelhüttenplatz Der Magistrat wird gebeten, die "Call a Bike"-Station der Deutschen Bahn auf den versiegelten Teil des Ziegelhüttenplatzes zwischen dem Haus Mörfelder Landstraße 137 und der Grünanlage zu verschieben und dazu das entsprechende rote Hinweisschild zu versetzen. Begründung: Derzeit lädt ein "Call a Bike"-Schild dazu ein, die Leihräder in der Grünanlage unter dem Kastanienbaum abzustellen. Leider werden die Leihräder auch kunterbunt auf dem Fußweg geparkt. Grünanlagen sind grundsätzlich keine Abstellflächen für Fahrzeuge, auch nicht für Fahrräder. Wenige Meter entfernt ist genügend versiegelter Verkehrsraum, der bestens für eine "Call a Bike"-Station geeignet ist. Sie sollte dahin verlagert werden. "Call a Bike"-Station Ziegelhüttenplatz Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 243 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1835 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 3
Fußweg am Luderbach
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 781 entstanden aus Vorlage: OF 150/5 vom 25.07.2021 Betreff: Fußweg am Luderbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der neu eingerichtete Durchgang zu den Kleingärten an der Haltestelle "Louisa Bahnhof" am Luderbach entlang bis zum Ziegelhüttenweg als Fußweg zum Stadtwald für die Öffentlichkeit geöffnet werden kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass die Situation am Ziegelhüttenweg auf dem Abschnitt zwischen Bischofsweg und Königswiesenweg als stressig empfunden wird. Auf dem schmalen Weg drängelten sich Autos in beiden Richtungen, ebenso Radfahrer und viele Jogger und Fußgänger. Verschärft wird diese Situation durch die seit über einem Jahr gesperrte Eisenbahnbrücke am Welscher Weg und weil wegen der coronabedingten Maßnahmen sehr viel mehr Menschen in den Wald Richtung Oberschweinstiege gehen. Entlang des Luderbaches wurde im Rahmen der Renaturierung ein Fußweg, der einen schönen und entspannten Zugang zum Wald ermöglichen würde, geschaffen. Nach Abschluss der Arbeiten wurde der neu geschaffene Weg im November 2020 jedoch durch zwei Toranlagen für Fußgänger abgesperrt. Es ist wünschenswert, wenn diese Absperrung entfernt würde und der Fußweg für die Öffentlichkeit freigegeben wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 295 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2220 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 3
Hundeauslauffläche sicher gestalten
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 442 entstanden aus Vorlage: OF 114/5 vom 12.06.2021 Betreff: Hundeauslauffläche sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten , die Hundewiese zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße mittels eines Zaunes mit Törchen einzufrieden. Begründung: Zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße befindet sich neben der Bürgerwiese die Hundewiese. Da der Bereich und die angrenzenden Wege häufig durch Kinder und Radfahrerinnen und Radfahrer frequentiert werden, ist es sinnvoll, die Hundewiese mittels Zaunes und Törchen einzufrieden. Durch die Einfriedung können Konflikte zwischen Spaziergängerinnen und Spaziergängern, Radfahrerinnen und Radfahrern und Hunden bzw. deren Besitzerinnen und Besitzer entschärft werden. Gleichzeitig wird für die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer eine Möglichkeit geschaffen, ihre Hunde spielen zu lassen, ohne Angst haben zu müssen, dass sie in den Wald und auf die anliegende Schnellstraße laufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1730 Aktenzeichen: 67 0
Sicheres Überqueren des Ziegelhüttenwegs ermöglichen
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 444 entstanden aus Vorlage: OF 116/5 vom 12.06.2021 Betreff: Sicheres Überqueren des Ziegelhüttenwegs ermöglichen Vorgang: OM 6857/20 OBR 12; ST 473/21 Der Magistrat wird gebeten , ein sicheres Überqueren des Ziegelhüttenwegs sicherzustellen und von einer Entfernung des Fußgängerüberwegs abzusehen bzw. den Fußgängerüberweg wieder zu errichten. Begründung: Das Verkehrsdezernat hat in der Stellungnahme ST 473 deutlich gemacht, dass es den Fußgängerüberweg auf Höhe der Liegenschaft Ziegelhüttenweg 30 für entbehrlich hält. Der Ortsbeirat hält den Überweg nicht für entbehrlich. Insbesondere für ältere Bürgerinnen und Bürger sowie Eltern und deren Kinder ist der Fußgängerüberweg für ein sicheres Überqueren der Straße nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6857 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 473 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1908 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße - Radroute Darmstadt und Sicherheit für Fußgänger mit einplanen
Antrag vom 22.06.2021, OF 126/5 Betreff: Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße - Radroute Darmstadt und Sicherheit für Fußgänger mit einplanen Der Ortsbeirat lehnt den Magistratsvortrag M 81 ab. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, 1. den Magistratsvortrag ebenfalls abzulehnen, 2. den Magistrat aufzufordern, a) Radverkehrsanlagen im Anschlussbereich des Kreisels mit einer Breite von mindestens 2,50 Metern je Fahrtrichtung zu planen und so die hier geplante Führung der Radroute Frankfurt - Darmstadt zu ermöglichen. Dazu sind beide Parkstreifen in der Unterführung aufzuheben. b) Den freien Rechtsabbieger für den Fahrzeugverkehr von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße, der eine zusätzliche, unübersichtliche Straßenquerung und Gefährdung für zu Fuß gehende Kinder auf dem Schulweg darstellt, aus der vorgelegten Planung zu streichen. Begründung: Durch Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße und Ziegelhüttenweg wird die künftige Raddirektverbindung Frankfurt Darmstadt geführt. Das hat der Magistrat ganz richtig in seinem Vortrag festgestellt. Auf die Idee, seine Planung entsprechend anzupassen ist er nicht gekommen. Auf einer Raddirektverbindung soll der Radverkehr durchgängig zügig fahren können. Dazu ist eine Mindestbreite von 2,50 Metern erforderlich, um freie Überholvorgänge auf der Radverkehrsanlage zu ermöglichen. Der erforderliche Platz wird durch Wegfall der Parkplätze in der Unterführung gewonnen, die überflüssig sind, weil sie in erster Linie Pendlerverkehr anziehen. Enttäuscht ist der Ortsbeirat über die Planung des sogenannten Bypass von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße. Der Planer stellte bei der Präsentation der Vorplanung im Ortsbeirat im Jahr 2019 dar, dass der Bypass in der Verwaltung umstritten, aber seine bevorzugte Variante sei. Der Ortsbeirat hat in seiner damaligen Anregung zur Vorplanung den Bypass ausdrücklich gestrichen (nachzulesen in Punkt 2 im Protokoll der 36. Sitzung der XI. Wahlperiode). Es sei hier noch einmal dargestellt, warum der Ortsbeirat die freien Rechtsabbieger speziell in Wohnbereichen als Relikt aus der autogerechten Stadt nicht wünscht: Der Fußverkehr wird gezwungen, den von hinten kommenden Fahrzeugverkehr zu beachten. Da Fußgänger nicht mit Rückspiegeln ausgestattet sind, muss durch Richtungswechsel die Einsicht in den rückwärtigen Verkehr sichergestellt werden. Für junge Erwachsene ist das ein Routinevorgang, aber immer ein unerwünschter Umweg. In der Mobilität eingeschränkte Personen belastet selbst kleine Umwege. Sie müssen einmal zusätzlich anhalten, zusätzlich Sicht nehmen und zusätzliche Gefälle auf ihrer Wegstrecke überwinden. Für Kinder sind die freien Rechtsabbieger eine besondere Qual. Sie haben einen zusätzlichen Zebrastreifen zu überwinden. Ein Zebrastreifen signalisiert ihnen nicht Sicherheit, sondern Gefahr. Sie müssen auf dem Fußweg vor dem Zebrastreifen warten, bis alle Autos vorbei gefahren sind oder wirklich vor dem Zebrastreifen anhalten. Daher müssen sie auch die Autos passieren lassen, die gar nicht den Abbieger nutzen, sondern geradeaus in den Kreisel einfahren. Auch die Eltern wollen ihre Kinder vor solcherart gefährlichen Schulwegen schützen. Bei Bau des freien Rechtsabbiegers ist deshalb mit einer höheren Anzahl "Elterntaxis" auf dem Kreisel zu rechnen. Der Fahrzeugverkehr kann leicht auf den Bypass verzichten. Die Wegebeziehung von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße ist von untergeordneter Bedeutung. Geübte PkwFahrerinnen können auch im spitzen Winkel abbiegen. Größere Fahrzeuge müssen eine Runde um den Kreisel nehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 81 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 81 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 126/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Müllbehälter im Bereich Parkplatz Mörfelder Landstraße/Ecke Welscher Weg aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 308 entstanden aus Vorlage: OF 39/5 vom 27.05.2021 Betreff: Müllbehälter im Bereich Parkplatz Mörfelder Landstraße/Ecke Welscher Weg aufstellen Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung eines geeigneten Müllbehälters im Bereich des Parkplatzes Mörfelder Landstraße/ Ecke Welscher Weg zu veranlassen, um die Vermüllung in diesem Bereich einzudämmen. Begründung: In vorbezeichnetem Bereich der Zufahrt zum Park Louisa befinden sich drei Parkplätze, die sehr beliebt sind, um hier eine Rast einzulegen oder spazieren zu gehen. Dort ist derzeit kein Müllbehälter vorhanden, sodass der Müll in den Wald oder auf den Parkplatz geworfen wird. Die Aufstellung eines geeigneten Müllbehälters, der nicht nur krähensicher, sondern auch ausreichend dimensioniert ist, stellt einen geeigneten Beitrag dazu dar, die Vermüllung in diesem Bereich einzudämmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1479 Aktenzeichen: 67 0
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