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Meine Nachbarschaft: Schwanheimer Ufer

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Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wartehäuschen an der Bushaltestelle „Lyoner Straße“

05.05.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3965 entstanden aus Vorlage: OF 779/5 vom 30.03.2023 Betreff: Wartehäuschen an der Bushaltestelle "Lyoner Straße" Der Magistrat wird aufgefordert, an der Bushaltestelle "Lyoner Straße" (Linie 78, Richtung Südbahnhof) vor der Hausnummer 52 ein Wartehäuschen für Fahrgäste aufzustellen. Begründung: Die Fahrgäste der Buslinie 78 sind an der Haltestelle vor dem Haus Lyoner Straße Nummer 52 Wind und Wetter ausgesetzt. Da es hier keine andere Unterstellmöglichkeit gibt, ist die Errichtung eines Wartehäuschens dringend erforderlich. Foto: privat Quelle: googlemaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1651 Aktenzeichen: 92-14

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Goldstein: Planungskosten für ein neues Verkehrskonzept

25.04.2023 · Aktualisiert: 11.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2023, OF 751/6 Betreff: Haushalt 2023 Goldstein: Planungskosten für ein neues Verkehrskonzept Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Planungsmittel in den nächsten Haushalt einzustellen, um für Goldstein und Schwanheim ein Verkehrskonzept zu entwickeln, das nicht nur die angespannte Situation am Tannenkopfweg löst, sondern durch eine verbesserte Anbindung an den ÖPNV bringt; zu prüfen, ob die neue Linie 20, welche im NVP 2025+ nur ab Bürostadt Niederrad vorgesehen ist, ab Schwanheim starten könnte; diese Linie direkt mit der Endhaltestelle der Linie 15 verbunden werden könnte, sodass ein schnelles Umsteigen möglich ist; eine Verlegung der Trasse der Linie 12 vom Waldrand in die Straßburger Straße und damit Anbindung der Wohngebiete statt des Waldes in Betracht kommt; eine Entwicklung eines integrierten Kfz- und Buswegesystem für Goldstein in Betracht kommt, damit die Busse direkt und ungehindert den Stadtteil bedienen können, statt im Zickzack umherfahren und dadurch zu langsam und unattraktiv werden; langfristig die Verlängerung der Linie 12 von Schwanheim nach Höchst, ab Schwanheim über die Uferstraße oder mit Anbindung an die Regionalbahntrasse an der Bahnhofstraße (Wiederherstellung des Bahnhofs Schwanheim) in Betracht kommt; die Einrichtung einer Express-Buslinie zwischen Schwanheim und Höchst in Betracht zu ziehen ist und die Gateway Gardens in das Nahverkehrsnetz angebunden werden kann, damit die Gäste der Hotels das gastronomische Angebot in Schwanheim in Anspruch nehmen können. Begründung: Seit vielen Jahren ist die Verkehrssituation in Goldstein ein Ärgernis. Es ist reinem Zufall zu verdanken, dass es noch nicht zu einem schwereren Unfall gekommen ist. Dabei kommt es insbesondere auf der Straße Tannenkopfweg morgens und abends zu einer extremen Verkehrsverdichtung. Die Öffnung der Straße Zur Waldau könnte eine Entlastung bringen. Gleichzeitig müssten kleine Kreisverkehre auf der Straße Tannenkopfweg eingerichtet werden, um eine Blockierung der Kreuzungen zu vermeiden. Zudem muss der ÖPNV für die Stadtteile Goldstein und Schwanheim insgesamt und auf der Grundlage eines effektiven Anbindung an bestehende und künftige Verkehrstrassen attraktiver gestaltet werden, um langfristig Alternativen zum motorisierten Individualverkehr zu schaffen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.03.2023, OF 725/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 7 Die CDU-Fraktion stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung der Vorlage OF 751/6. Beschluss: Etatanregung EA 37 2023 1. Die Vorlage OF 725/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 751/6 für erledigt erklärt. 2. 2. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt 3. Die Vorlage OF 751/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu 2.: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Annahme) zu 3.: Annahme durch SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos; Die CDU nimmt nicht an der Abstimmung teil.

Parteien: SPD, GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Bau einer weiteren Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße in Niederrad

21.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2023, OF 735/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Bau einer weiteren Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße in Niederrad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2023 werden ausreichend Mittel für den Bau einer weiteren Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße eingestellt. Die Umsetzung der Haltestelle soll unter Berücksichtigung des Radverkehrs stattfinden. Außerdem sollen die westlichen und östlichen Anschlussbereiche mit einplant werden sowie die angrenzenden Verkehrsflächen (Fahrbahn, Gehwege, Fußgängerüberwege). Begründung: Seit einigen Jahren ist bekannt, dass auf der Lyoner Straße auf Höhe der Hahnstraße eine weitere Haltestelle der Linie 12 geplant ist. Allerdings ist zum aktuellen Stand der Planungen nichts bekannt. Die Haltestelle wird dringend benötigt. Die Situation an der dortigen Wendemöglichkeit, die auch von Fußgänger*innen genutzt wird, ist weiterhin angespannt. Laut den bisherigen Antworten aus dem Magistrat auf Anfragen des Ortsbeirates löst nur die geplante Haltestelle die Lage an dieser Stelle. Diese muss daher dringend eingeplant und gebaut werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 152 2023 Die Vorlage OF 735/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wegbenennung am ehemaligen Flugplatz des Flugpioniers August Euler

02.04.2023 · Aktualisiert: 11.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2023, OF 745/6 Betreff: Wegbenennung am ehemaligen Flugplatz des Flugpioniers August Euler Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, den letzten Teil des Tränkweges -zwischen Schwanheimer Ufer und Jakobsweg- in "Am Euler-Flugplatz" umzubenennen. Begründung: Um auch im Straßenverzeichnis der Stadt auf die Wirkstätte des Flugpioniers hinzuweisen und Ortsfremden deren Auffinden zu erleichtern, erscheint es sinnvoll, nahe der geplanten Informationstafel zum neugestalteten Schwanheimer Ufer, auch mit der Wegbezeichnung der Geschichtsträchtigkeit gerecht zu werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 745/6 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Goldstein: Planungskosten für ein neues Verkehrskonzept

28.03.2023 · Aktualisiert: 11.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2023, OF 725/6 Betreff: Haushalt 2023 Goldstein: Planungskosten für ein neues Verkehrskonzept Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Planungsmittel in den nächsten Haushalt einzustellen, um für Goldstein und Schwanheim ein Verkehrskonzept zu entwickeln, das nicht nur die angespannte Situation am Tannenkopfweg löst, sondern durch eine verbesserte der Anbindung an den ÖPNV bringt; zu prüfen, - ob durch die Stilllegung von wenig frequentierten Straßenbahnstationen bei gleichzeitigem Einsatz von Stadtteilbussen oder Sammeltaxen o.ä. die Attraktivität der Straßenbahnlinie 12 für Berufspendler erhöht werden könnte; - ob die Einrichtung einer Express-Buslinie zwischen Schwanheim und Höchst in Betracht zu ziehen ist und - die Gateway Gardens in das Nahverkehrsnetz angebunden werden kann, damit die Gäste der Hotels das gastronomische Angebot in Schwanheim in Anspruch nehmen können. Begründung: Seit vielen Jahren ist die Verkehrssituation in Goldstein ein Ärgernis. Es ist reinem Zufall zu verdanken, dass es noch nicht zu einem schwereren Unfall gekommen ist. Dabei kommt es insbesondere auf der Straße Tannenkopfweg morgens und abends zu einer extremen Verkehrsverdichtung. Die Öffnung der Straße Zur Waldau könnte eine Entlastung bringen. Gleichzeitig müssten kleine Kreisverkehre auf der Straße Tannenkopfweg eingerichtet werden, um eine Blockierung der Kreuzungen zu vermeiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.04.2023, OF 751/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 7 Die CDU-Fraktion stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung der Vorlage OF 751/6. Beschluss: Etatanregung EA 37 2023 1. Die Vorlage OF 725/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 751/6 für erledigt erklärt. 2. 2. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt 3. Die Vorlage OF 751/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu 2.: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Annahme) zu 3.: Annahme durch SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos; Die CDU nimmt nicht an der Abstimmung teil.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rückschnitt von Vegetation und Gehölz entlang der Sportanlage Hahnstraße

24.02.2023 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3627 entstanden aus Vorlage: OF 673/5 vom 07.02.2023 Betreff: Rückschnitt von Vegetation und Gehölz entlang der Sportanlage Hahnstraße Der Magistrat wird gebeten, die Vegetation und das Gehölz entlang der Sportanlage, insbesondere im Bereich der Lyoner Straße, zurückzuschneiden und die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Begründung: Der Bürgersteig entlang der Sportanlage wird täglich von Kindern auf dem Weg zur Schule und zur Sportanlage und von zahlreichen weiteren Fußgängerinnen und Fußgängern benutzt. Kinder nutzen den Weg ebenfalls, um mit dem Rad zur Sportanlage zu gelangen. Die herabhängenden Äste und der Wildwuchs der Vegetation ragen inzwischen weit auf den Bürgersteig. Um Unfälle zu vermeiden, sollte das übermäßig gewachsene Straßenbegleitgrün in regelmäßigem Turnus zurückgeschnitten werden. Zu einem gepflegten Erscheinungsbild gehört auch das Beseitigen des herumliegenden Mülls. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1300 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Linksabbiegen legalisieren von Niederräder Ufer in Mainfeldstraße

24.02.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3625 entstanden aus Vorlage: OF 671/5 vom 10.02.2023 Betreff: Linksabbiegen legalisieren von Niederräder Ufer in Mainfeldstraße Der Magistrat wird gebeten, das Linksabbiegen von der Straße Niederräder Ufer stadteinwärts auf Höhe der KGS Niederrad in die Mainfeldstraße Richtung Rudervereine zu legalisieren. Dadurch sollen lange Umwege durch Niederrad verhindert werden. Begründung: Aktuell ist das Linksabbiegen vom Niederräder Ufer auf Höhe der KGS Niederrad in die Mainfeldstraße zu den Rudervereinen nicht erlaubt. Ein Legalisieren würde lange Umwege verhindern. Im weiteren Verlauf stadteinwärts ist das Linksabbiegen zu den Parkplätzen am Licht- und Luftbad erlaubt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum dies an der genannten Stelle nicht ebenfalls möglich sein kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1272 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßensanierung der Straße Alt-Schwanheim für ein verbessertes Nutzungskonzept nutzen

07.02.2023 · Aktualisiert: 26.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3507 entstanden aus Vorlage: OF 689/6 vom 05.02.2023 Betreff: Straßensanierung der Straße Alt-Schwanheim für ein verbessertes Nutzungskonzept nutzen Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann die fällige Sanierung der Straße Alt-Schwanheim geplant ist sowie zu prüfen und zu berichten, ob eine Umgestaltung i n Betracht kommt, insbesondere um - die Straße Alt-Schwanheim so auszugestalten, dass eine Verkehrsberuhigung eintritt und die Plätze rund um Alt-Schwanheim wieder mehr als Mittelpunkt des Ortes genutzt werden können; - die Verkehrssicherheit insbesondere im Abschnitt zwischen Rheinlandstraße und Vogesenstraße zu erhöhen. Begründung: Die Straße Alt-Schwanheim bietet überwiegend ein trauriges Bild, das der Bedeutung der Straße im belebten und beliebten Zentrum des Stadtteils nicht gerecht wird. Die Straße ist mit geparkten Autos zugestellt. Plätze, die eigentlich zum Verweilen einladen könnten, bleiben hierfür wenig genutzt. Hinsichtlich der Abwägung zwischen Parkplatzbedarf und gastronomischer Nutzung dieser Flächen haben einige Gastwirte bereits Initiative zugunsten einer gastronomischen Nutzung ergriffen und Parkplätze durch Plastik-Blumenkübel für eine gastronomische Nutzung versperrt (siehe Bild). Die Straße Alt-Schwanheim ist auf der Höhe des stadtbekannten Eiscafés an der Ecke Vogesenstraße insbesondere bei schönem Wetter durch Fußgängerinnen und Fußgänger (vor allem Kinder) stark frequentiert. 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit erscheinen in diesem Bereich als zu hoch, zumal die Straße beim Eiscafé verengt ist. Die dringend notwendige Erneuerung des Straßenbelages der Straße Alt Schwanheim gibt Anlass, über eine grundsätzliche Neukonzeptionierung nachzudenken. Mediterranes Schwanheim auf Privatinitiative Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Hänggasse

07.02.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3522 entstanden aus Vorlage: OF 685/6 vom 23.01.2023 Betreff: Schwanheim: Hänggasse Der Magistrat wird gebeten, die Straße Hänggasse, die sich unmittelbar zum neuen Fußgänger- und Radfahrerübergang zum Schwanheimer Ufer befindet, in einen Zustand zu versetzen, dass Fußgänger und Radfahrer gefahrlos die Hänggasse benutzen können. Da die Gasse beidseitig über keine ordnungsgemäße Bürgersteige verfügt und die Straßenseiten permanent zugeparkt sind, müssen die Fußgänger und Radfahrer notgedrungen die Fahrbahnmitte benutzen. Begründung: Da der Übergang zum Main sehr gerne von Spaziergängern, Radfahrern, Schülern der KGS Niederrad sowie den Schulen von Sachsenhausen genutzt wird, wird die Straße häufiger benutzt als in früheren Jahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1239 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Website Deutsche Bank Park - Anfahrt und Parken im Lyoner Quartier aus Bereich „Service und Infos“ streichen

27.01.2023 · Aktualisiert: 16.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3456 entstanden aus Vorlage: OF 627/5 vom 13.01.2023 Betreff: Website Deutsche Bank Park - Anfahrt und Parken im Lyoner Quartier aus Bereich "Service und Infos" streichen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Eintracht Frankfurt Stadion GmbH als Betreiberin der Website www.deutschebankpark.de im Bereich "Anfahrt und Parken" unter "Service und Infos" das Lyoner Quartier, hier benannt noch als Bürostadt, aus den Tipps "Parkplätze für Autos" entfernt (https://www.deutschebankpark.de/serviceinfos/anfahrt-und-parken/). Die drei benannten Parkmöglichkeiten in der Lyoner Straße, Herriotstraße und Hahnstraße sind schlicht ungeeignet, den großen Bedarf an Parkraum bei Veranstaltungen im Stadion aufzufangen und Hinweise darauf sorgen vielmehr eher für Verkehrschaos im Stadtteil Niederrad. Begründung: Auf der Website des Deutsche Bank Parks wird darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen auch im Lyoner Quartier/Bürostadt geparkt werden kann. Die oben genannten Parkmöglichkeiten sind in keiner Weise dafür geeignet, große Mengen an Pkws aufzufangen und eignen sich daher nicht als Parkraum bei Veranstaltungen im Stadion. Vielmehr sorgen solche Hinweise für Verkehr im Stadtteil Niederrad, der dort nichts zu suchen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1839 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-9

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rheinlandstraße - ein Problem und zehn Anträge in vier Jahren!

29.11.2022 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3177 entstanden aus Vorlage: OF 641/6 vom 27.11.2022 Betreff: Rheinlandstraße - ein Problem und zehn Anträge in vier Jahren! Vorgang: OM 3176/22 OBR 6 Mit der Anregung OM 3176 liegen nun im Zeitraum 2018 bis Ende 2022 durch die Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN insgesamt neun Anträge zu den Themen - Parken, - Temporeduzierung, - Tempokontrolle und - Verkehrssicherheit insgesamt für die Rheinlandstraße vor. Im Straßenabschnitt zwischen dem Ferdinand-Dirichs-Weg und der Straße Alt-Schwanheim hat sich im vorgenannten Zeitraum in diesem Bereich im Kern nichts verändert. Die Situation ist eine tägliche Gefahrenquelle. Die Rheinlandstraße wird im Straßenabschnitt zwischen dem Ferdinand-Dirichs-Weg und der Straße Alt-Schwanheim regelmäßig, dauerhaft und ganztägig von Wohnmobilen, Wohnwagen sowie Lkw (7,49 Tonnen) und Lieferfahrzeugen, inklusive am Wochenende, verbotswidrig im Wohngebiet beparkt. Auf dem Straßenabschnitt verkehren drei Buslinien (51, 62, 78), die für den nur 300 Meter langen Abschnitt oft mehrere Minuten benötigen, da die Fahrer der Busse selbst oder anderer Fahrzeuge zurücksetzen oder in Seitenstraßen ausweichen müssen. Die geschilderte Parksituation führt dazu, dass der gesamte Straßenabschnitt nur noch einspurig befahren werden kann, was ein permanentes Ausweichen in Lücken notwendig macht. Diese Lücken sind jedoch wegen des hohen Parkaufkommens regelmäßig nicht mehr vorhanden. Wegen der eng an den Einmündungen parkenden Fahrzeugen ist auch die Sicht aus den Seitenstraßen beim Einfahren auf die Rheinlandstraße behindert. Da die Städtische Verkehrspolizei regelmäßig überfordert ist und Kontrollen am Wochenende außerhalb der Regeldienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei liegen (Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 22 Uhr, samstags von 10 Uhr bis 18 Uhr), wäre die Landespolizei für diese Kontrollen zuständig. Da diese ihre Prioritäten jedoch auf andere Aspekte setzt, sind andere Lösungen notwendig, um endlich zu einer sinnvollen und tragfähigen Lösung zu kommen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin mit den Fraktionen im Ortsbeirat 6 zu vereinbaren. Gleichzeitig werden folgende Punkte zur Prüfung und Umsetzung angeregt: 1. beidseitiges absolutes Halte- und Parkverbot in der Rheinlandstraße zwischen dem Ferdinand-Dirichs-Weg und der Straße Alt-Schwanheim; 2. Versetzen des Fahrradwegs in der Rheinlandstraße 50 bis 60 an den Straßenrand; 3. Einführung von Schrägparkplätzen auf gleicher Höhe in Richtung Fahrbahn und 4. Wegnahme der roten Markierung in der Fahrbahnmitte, ebenfalls auf gleicher Höhe. Begründung: Die Begründung ist aus dem Antragstenor ersichtlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3176 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 712 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Zebrastreifen Silcherstraße/Ecke Rheinlandstraße

29.11.2022 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3176 entstanden aus Vorlage: OF 623/6 vom 10.11.2022 Betreff: Schwanheim: Zebrastreifen Silcherstraße/Ecke Rheinlandstraße Vorgang: OM 3177/22 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Fahrbahnmarkierung auf der Rheinlandstraße aufgebracht werden kann, um ohne Gefahr den Zebrastreifen zu überqueren. Zurzeit ist es nicht möglich, die Rheinlandstraße ungefährdet zu queren, wenn direkt ein Lkw am Zebrastreifen parkt. Begründung: Der Übergang wird häufig von Spaziergängern und Radfahrern benutzt, um in den Schwanheimer Wald zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3177 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 751 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradabstellplatz am Niederräder Bahnhof neu ordnen

25.11.2022 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3163 entstanden aus Vorlage: OF 597/5 vom 08.11.2022 Betreff: Fahrradabstellplatz am Niederräder Bahnhof neu ordnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie man den Abstellplatz für Fahrräder am Niederräder Bahnhof besser ordnen und die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger entschärfen kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger, die den Fußweg in die Hahnstraße nutzen, beschweren sich über den überfüllten Fahrradabstellplatz. Häufig müssen Fußgängerinnen und Fußgänger über kreuz und quer liegende Leihfahrräder steigen. Der Fußweg ist regelmäßig massiv verengt. Um die Situation zu entschärfen, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 648 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner

01.11.2022 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2988 entstanden aus Vorlage: OF 597/6 vom 03.10.2022 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner Vorgang: OM 870/21 OBR 6; ST 1960/22 Die Stellungnahme ST 1960 erwidert der Ortsbeirat wie folgt: 1. Zu begrüßen ist, dass der Magistrat ausdrücklich anerkennt, dass eine "massive Überschreitung der Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung vorliegt" und dass die Wohnhäuser in dem genannten Bereich einem hohen Schallpegel ausgesetzt sind; 2. nicht zielführend ist der Hinweis auf ein fehlendes individuelles Recht zur Durchsetzung eines besseren Schallschutzes, weil a) es dem Ortsbeirat nicht um die Durchsetzung individueller Rechte, sondern um den besseren Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner geht, der jenseits bestehender Rechtsansprüche eine politische Aufgabe ist, der die Stadt, das Land und der Bund verpflichtet ist, und b) durchaus das Bestehen eines Rechtsanspruches verfassungsrechtlich in Betracht kommt, wenn höchste Grundrechtspositionen (hier: Gesundheit) beeinträchtigt sind; 3. nicht zutreffend ist, dass eine Lärmschutzwand in dem hier relevanten Bereich unterbrochen werden müsste und damit weniger wirksam sei; an der genannten Einmündung in die Geisenheimer Straße konnte die Lärmschutzwand auf der westlichen Seite parallel zur einmündenden Straße gebaut werden und somit eine Überlappung zu einer bestehenden Wand an einer Grundstückgrenze hergestellt werden, im Übrigen betrifft diese Einschränkung nur einen sehr kleinen Teil der vorgeschlagenen Lärmschutzwand, weil auf der anderen Seite der Einmündung in die Geisenheimer Straße der bestehende Gewerbebetrieb eine lärmschützende Wand um das Grundstück errichtet hat, an der Einmündung in die Rheinlandstraße ließe sich die Lärmschutzwand ebenfalls einkragend ausgestalten; 4. nicht nachzuvollziehen ist, dass wegen des Querungsbedarfes, dem durch die Fußgängerbrücke und seit Neuerem durch eine Ampelanlage Rechnung getragen ist, eine Geschwindigkeitsbegrenzung als "grundsätzlich kritisch" erachtet wird; ist es nicht vielmehr zutreffend, dass die Fahrzeuge zwischen zwei Ampelanlagen, die nur wenige hundert Meter voneinander entfernt sind, nicht auf eine für innerstädtischen Verkehr hohe Geschwindigkeit von 70 km/h beschleunigen sollten, was zusätzlichen und angesichts der kurzen Abstände der Ampelanlage vollkommen unnötigen Lärm verursacht? 5. zu erklären ist auch, welchen Nutzen weitere Geschwindigkeitsmessungen bringen sollen, nachdem die letzte Geschwindigkeitsmessung im November/Dezember 2021 erbracht hat, dass 19,27 Prozent in einem sanktionierten Bereich zu schnell gefahren sind. Glaubt der Magistrat, dass sich nach einem Jahr an dem Fahrverhalten so viel geändert hat, dass nunmehr keine Lärmschutzmaßnahmen mehr erforderlich sind? 6. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Kosten die Errichtung einer Lärmschutzwand verbunden wären und warum diese Kosten gegenüber dem Nutzen unverhältnismäßig sein sollen. 7. Alternativ wird der Magistrat gebeten, sich dafür einzusetzen, dass an dem genannten Abschnitt ein Tempolimit von 50 km/h eingeführt wird. Begründung: Die von dem Magistrat vorgelegte Stellungnahme ist zu pauschal und lässt nicht den Willen erkennen, die Anwohnerinnen und Anwohner vor einem richtigerweise als unzumutbar erkannten Lärm zu schützen. Eine neuerliche Geschwindigkeitsmessung ist jedenfalls nicht geeignet, diesen Schutz zu erreichen, und es erschließt sich auch nicht, welcher Nutzen mit einer solchen Geschwindigkeitsmessung verbunden sein soll, nachdem die letzte erst knapp ein Jahr zurückliegt und diese bereits ergeben hat, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit sehr oft überschritten wird. Der Magistrat muss sich fragen lassen, warum ein bestimmter Abschnitt in dem Lärmschutzplan des Landes Hessen erwähnt wird, daraus aber keine Konsequenzen für den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner gezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 870 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1960 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 193 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1429 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 86 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1159 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Einrichtung von Parkbuchten in der Rheinlandstraße

01.11.2022 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2989 entstanden aus Vorlage: OF 598/6 vom 16.10.2022 Betreff: Schwanheim: Einrichtung von Parkbuchten in der Rheinlandstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Rheinlandstraße zwischen der Hausnummer 60 und der Einmündung in die Hegarstraße in stadtauswärtiger Richtung Parkbuchten zu errichten, die das Abstellen von Lkw größer als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht erschweren und gleichzeitig Raum für eine zusätzliche Begrünung schaffen. Begründung: In dem in der Anregung genannten Straßenabschnitt parken zum Teil Sattelschlepper samt Anhänger, regelmäßig jedenfalls mehrere sogenannte 7,5 Tonner, mit der Folge, dass der Durchgangsverkehr wesentlich erschwert wird. Hierdurch kommt es auch zu einer Beeinträchtigung des Busverkehrs der Linie 51, zu erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen und in der Folge zu Gefahrensituationen. Abschnitte mit abgeflachten Kantsteinen werden zugeparkt, sodass Gehbehinderte in ihrer Mobilität beeinträchtigt werden. Es ist zu mehreren Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner gekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 482 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen in der Lyoner Straße erhalten

07.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2864 entstanden aus Vorlage: OF 555/5 vom 16.09.2022 Betreff: Zebrastreifen in der Lyoner Straße erhalten Der Magistrat wird gebeten, den kürzlich entfernten Zebrastreifen in der Lyoner Straße an der gleichnamigen Haltestelle der Buslinie 78 wieder einzurichten. Der Zebrastreifen dient der Sicherheit und soll erhalten bleiben. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner und Berufstätige berichten, dass der Zebrastreifen in der Lyoner Straße an der Haltestelle der Buslinie 78 kürzlich entfernt wurde. Die ist nicht nachvollziehbar, weil einige Menschen die Straße queren, unter anderem um den Bus zu erreichen. Der Zebrastreifen soll erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 77 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges

04.10.2022 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2788 entstanden aus Vorlage: OF 580/6 vom 19.09.2022 Betreff: Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, den löcherigen, ausgefahrenen und zugewachsenen Teil des Pflugsweges (Gemarkung 0511, Flur 18, Flurstück 8611/2) im Schwanheimer Feld dem restlichen Wegausbau mit wassergebundener Decke und Wegbreite anzupassen. Begründung: Der Pflugsweg ist für Fußgänger und Radfahrer die direkte Verbindung zwischen der Straße Schwanheimer Ufer und der Leunabrücke. Aufgrund des maroden Teils des gut frequentierten Pflugsweges besteht hier Sturzgefahr und ein Platzproblem für beide Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 198 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 369 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auskunftsersuchen zum untersagten Wiederaufbau des „Blauen Haus“ in Niederrad

09.09.2022 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2669 entstanden aus Vorlage: OF 506/5 vom 20.08.2022 Betreff: Auskunftsersuchen zum untersagten Wiederaufbau des "Blauen Haus" in Niederrad Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, warum es mehr als vier Jahre gedauert hat bis die Absage von der Stadt Frankfurt für den zugesagten Wiederaufbau des "Blauen Haus" kam, und welche Überlegungen getroffen wurden, damit das " Blaue Haus" am bisherigen Standort erhalten bleibt als auch welche alternativen Fördermöglichkeiten für den Verein für Kunst und freie Zeit bestehen. Der Magistrat wird ferner aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das "Blaue Haus" am bisherigen Standort erhalten bleibt. Begründung: Im Januar 2018 ist das "Blaue Haus" am Niederräder Ufer vollständig abgebrannt. Die Zusage für die Unterstützung des Wiederaufbaus seitens der Stadt Frankfurt folgte zeitnah. Auch der Ortsbeirat 5 sicherte finanzielle Unterstützung zu. Nun folgt, mehr als vier Jahre nach dem verheerenden Brand, die Absage für den Wiederaufbau. Es ist überaus unverständlich, warum die Meinung der Unteren Naturschutzbehörde derart spät folgt und die Stadt Frankfurt keine Alternativen am bisherigen Standort vorschlägt. Der Ortsbeirat 5 fordert weiterhin den Wiederaufbau des Blauen Haus" am Niederräder Ufer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 1016 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen vor den Einkaufsmöglichkeiten in der Hahnstraße in Niederrad

09.09.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2670 entstanden aus Vorlage: OF 507/5 vom 18.08.2022 Betreff: Zebrastreifen vor den Einkaufsmöglichkeiten in der Hahnstraße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten , den derzeit gelb markieren Zebrastreifen vor den Einkaufsmöglichkeiten (Aldi, Scheck-In und DM) als dauerhaften Zebrastreifen einzurichten und dafür zu sorgen, dass das absolute Halteverbot davor eingehalten wird. Begründung: Vor den Einkaufsmöglichkeiten in der Hahnstraße in Niederrad gibt es einen Zebrastreifen, der gelb markiert ist. Es scheint so, als würden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer diesen Zebrastreifen nicht ernst nehmen. Es wird bis dicht davor geparkt, was das Überqueren schwierig gestalten kann, vor allem wenn große Kraftfahrzeuge direkt davorstehen. Für Fußgängerinnen und Fußgänger ist die Einsicht in die Straße dann kaum möglich, Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer sehen diese zudem sehr spät. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 78 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen

06.09.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim/Goldstein: Ertüchtigung der Bushaltestelle „An der Kreuzheck“ Richtung Haltestelle Schwanheim - Schaffung eines (barrierefreien) Zugangs zur Bushaltestelle

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2571 entstanden aus Vorlage: OF 548/6 vom 08.08.2022 Betreff: Schwanheim/Goldstein: Ertüchtigung der Bushaltestelle "An der Kreuzheck" Richtung Haltestelle Schwanheim - Schaffung eines (barrierefreien) Zugangs zur Bushaltestelle Der Magistrat wird aufgefordert, wieder b arrierefreie Zugänge zur Bushaltestelle "An der Kreuzheck" herzustellen, sodass die Bushaltestelle wieder gefahrlos zugänglich wird. Begründung: Die oben genannte Bushaltestelle verfügt über keine Zuwege! Die ehemals vorhandenen Zuwege sind so uneben, dass sie nicht mehr gefahrlos benutzbar sind. Dieser Zustand an der Bushaltestelle sorgt für erhebliche Gefahren, da hier oft Kindergartengruppen und Schulklassen auf dem Weg zum Waldspielplatz aussteigen. Oft verharren dann die Kinder auf der schmalen Bushaltestelle bis die betreuende Person einen Weg von der Bushaltestelle gefunden hat, der in einem nicht offiziellen Trampelpfad von der Bushaltestelle in den Wald besteht. Der Fußweg bis zur Lönsschneise ist viel zu schmal und der Weg auf der anderen Seite nicht mehr benutzbar. Hier ist dringend Abhilfe geboten, da auf der Rheinlandstraße vielfach viel zu schnell gefahren wird. Eine vorherige Ortsbegehung ist nicht erforderlich, weil die Sachlage hinreichend klar ist (siehe Fotos) und die Angelegenheit nicht den hierdurch verursachten Aufschub duldet. Zuweg Ost: Zuweg West: Fotos: Jürgen Storjohann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2764 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradschutzstreifen auf beiden Seiten der Rheinlandstraße

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2572 entstanden aus Vorlage: OF 549/6 vom 02.08.2022 Betreff: Fahrradschutzstreifen auf beiden Seiten der Rheinlandstraße Der Magistrat wird gebeten, beide Seiten der Schwanheimer Rheinlandstraße, zwischen den Einmündungen des Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim, mit Fahrrads chutzstreifen zu versehen. Begründung: Die von vier Buslinien befahrene Grundnetzstraße kann dann ungehinderten Begegnungsverkehr erlauben, ohne den Radverkehr zu gefährden. Das Abstellen von Lkw und Wohnwagen ist dadurch nicht mehr zulässig, wird dazu auch optisch erschwert und kann nun geahndet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2795 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen eines Altglascontainers in der Lyoner Straße

01.07.2022 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2387 entstanden aus Vorlage: OF 487/5 vom 11.06.2022 Betreff: Aufstellen eines Altglascontainers in der Lyoner Straße Der Magistrat wird gebeten, zwischen den Liegenschaften Lyoner Straße 36 - 60 einen Altglascontainer aufstellen zu lassen. Begründung: Im oben genannten Bereich sind viele neue Wohnhäuser entstanden, doch die Versorgung mit Altglascontainern hinkt hinterher. Bewohnerinnen und Bewohner berichten, dass die nächsten Container weiter entfernt (Lyoner Straße 14 bzw. Goldsteinstraße) liegen. Durch das Fehlen der Altglascontainer sind die Bewohnerinnen und Bewohner gezwungen, zusätzliche Strecken bis zum nächsten Altglascontainer zurückzulegen und dies ist besonders für ältere Menschen beschwerlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2334 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 904 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskonzept Goldstein

28.06.2022 · Aktualisiert: 19.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2354 entstanden aus Vorlage: OF 494/6 vom 07.06.2022 Betreff: Verkehrskonzept Goldstein Vorgang: B 91/22 Der Ortsbeirat bedankt sich für den Sachstandsbericht des Magistrats vom 04.03.2022 (Vorlage B 91) und begrüßt die Bereitschaft, kurzfristig Minikreisverkehre an den Knotenpunkten Tannenkopfweg/Ecke Zur Frankenfurt und Tannenkopfweg/Ecke Schüttenhelmweg einzurichten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann die Arbeiten zur Errichtung der o. g. Kreisverkehre aufgenommen werden; 2. ob mit der fundierten Planung des Kreisverkehrs am Knotenpunkt Tannenkopfweg/Ecke Straßburger Straße begonnen wurde und ggf. welche Hindernisse der Aufnahme der Planung entgegenstehen; 3. ob die Beseitigung der Einengungen bei den Knotenpunkten Libellenweg/Ecke Tannenkopfweg und Sonnenweg/Ecke Tannenkopfweg in Betracht kommt und wann die Planungs- und Bauarbeiten umgesetzt werden können; 4. warum der durch die Sperrung der Straße Zur Waldung verursachte Verkehrsdruck auf der Straße Am Wiesenhof aufrechterhalten wird, obwohl diese Straße das Gelände der Goldsteinschule von einem Spielplatz trennt und hier häufig unbegleitet Grundschülerinnen und Grundschüler unterwegs sind, wodurch die Situation mindestens ebenso problematisch ist wie an der Straße Zur Waldau; 5. ob eine Aufhebung der flächendeckenden Einbahnstraßenregelung in Goldstein nicht insgesamt zu einer Verkehrsberuhigung führen könnte; 6. ob eine Stichstraße zwischen der Goldsteinstraße und der Straße Schwanheimer Ufer östlich der Autobahn A 5 in Betracht kommt, um Goldstein vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Darüber hinaus wird der Magistrat um einen Ortstermin zur Erörterung der oben angesprochenen Fragen gebeten. Begründung: In dem Sachstandsbericht, B 91, bittet der Magistrat um weitere Anregungen aus dem Ortsbeirat zur Beruhigung der Verkehrssituation in Goldstein. Damit verschiebt der Magistrat Aufgaben der Exekutiven auf ein lediglich beratendes Gremium. Gleichwohl nimmt der Ortsbeirat diese Bitte gerne auf und unterbreitet die aus der Anregung ersichtlichen Vorschläge (Ziffern 3. bis 6.), verbunden mit der Aufforderung, Straßen ihrem Widmungszweck entsprechend zu nutzen (Ziffer 4.), um so den Verkehrsdruck in ganz Goldstein zu minimieren. Ungeachtet dessen, kann auf eine Erörterung vor Ort nicht verzichtet werden, um möglichst effektiv ein verbessertes Verkehrskonzept für den Stadtteil zu erreichen, ohne auf Anträge und Stellungnahmen angewiesen zu sein. Daher bleibt eine nähere Erörterung der vorgeschlagenen Maßnahmen diesem Ortstermin vorbehalten. Eventuell hierdurch geweckte Erwartungen der Goldsteinerinnen und Goldsteiner könnten bereits an dem Ortstermin besprochen und - soweit erforderlich - gedämpft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 91 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2793 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1464 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4766 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung Jakobsweg

31.05.2022 · Aktualisiert: 19.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2022, OF 507/6 Betreff: Benennung Jakobsweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den unbenannten Weg am südlichen Mainufer, zwischen Europabrücke und Schwanheimer Brücke, als "Jakobsweg" zu benennen und in das öffentliche Straßenverzeichnis aufzunehmen. Am Ende der Frankfurter Etappe (Schwanheimer Mainufer in Höhe der Hänggasse) dieses bekannten Pilgerweges, sollte ein Hinweis (Kilometerstein oder Stele) die Streckenentfernung bis Santiago de Compostela angeben, wie bereits in Miltenberg am Main zum gleichen Zweck geschehen. Begründung: Die Pilgerstrecke "Jakobsweg" verläuft, auf Frankfurter Gebiet, von der Innenstadt entlang des südlichen Mainufers bis zur Schwanheimer Brücke, wie auch vom Bistum Limburg angepriesen. Eine offizielle und visuelle Kenntlichmachung des prominenten Pilgerwegs, würde seiner Bedeutung gerecht werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Initiative OI 7 2022 Die Vorlage OF 507/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Goldstein: Kreuzung Schwanheimer Ufer/Tannenkopfweg für Fußgängerinnen und Fußgänger ausbauen

26.04.2022 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1977 entstanden aus Vorlage: OF 429/6 vom 27.03.2022 Betreff: Goldstein: Kreuzung Schwanheimer Ufer/Tannenkopfweg für Fußgängerinnen und Fußgänger ausbauen Der Magistrat wird aufgefordert, die Kreuzung Schwanheimer Ufer/Tannenkopfweg so auszugestalten, dass auch Fußgängerinnen und Fußgänger insbesondere die Landstraße K 807, die parallel zum Main verläuft, überqueren können. Begründung: Die oben genannte Kreuzung ist mit einer Ampelanlage ausgestattet. Diese Ampelanlage regelt allerdings nur den motorisierten Verkehr (Fahrradfahrer weichen auf den am Mainufer gelegenen Fahrradweg aus). Fußgängerinnen und Fußgänger können das als Naherholungsgebiet wertvolle Ufer nur über eine Fußgängerbrücke erreichen, was insbesondere Gehbehinderte von einem Zugang zum Main aus Goldstein ausschließt. Die Kreuzungsanlage ist offensichtlich in den 1970er-Jahren geplant worden, als eine "autogerechte" Kreuzungsanlage noch erstrebenswert erschien. Diese Zeiten sind vorbei, weshalb es auch an der Zeit ist, Fußgängerinnen und Fußgänger als Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen und ihren Bedürfnissen zu entsprechen. Daher muss ein Fußgängerüberweg geplant und umgesetzt werden. Dieser würde auch den Anschluss für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer (mit Kindern) erheblich verbessern. Es ist unmöglich, die bestehenden Überwege mit einem Fahrrad mit einem Kind im Kindersitz zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2028 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 750 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Höchster Weg

26.04.2022 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1987 entstanden aus Vorlage: OF 440/6 vom 30.03.2022 Betreff: Schwanheim: Höchster Weg Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnränder des Höchster Weges auszubessern. Durch verschiedene Kanalbaumaßnahmen zum Höchster Industriepark und dem großen, pandemiebedingten Besucherverkehr zu den Schwanheimer Dünen ist der Fahrbahnrand teilweise aufgebrochen und hat sich dadurch verengt. Auch wird der Fahrbahnrand hauptsächlich am Wochenende beidseitig bis teilweise in die Äcker zum Parken benutzt. Begründung: Die Fahrbahnverengung birgt eine große Gefahr für Fußgänger und Radfahrer, die zahlreich im Schwanheimer Unterfeld unterwegs sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1731 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schwanheim: Straße Alt-Schwanheim so umgestalten, dass eine bessere Nutzung des attraktiven Ortskerns möglich ist

27.03.2022 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2022, OF 441/6 Betreff: Schwanheim: Straße Alt-Schwanheim so umgestalten, dass eine bessere Nutzung des attraktiven Ortskerns möglich ist Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat mögen prüfen und berichten, welche Möglichkeiten bestehen, - die Straße Alt-Schwanheim so auszugestalten, dass eine Verkehrsberuhigung eintritt und die Plätze rund um die Alt-Schwanheimer wieder mehr als Mittelpunkt des Ortes genutzt werden können und - die Verkehrssicherheit insbesondere in dem Abschnitt zwischen Rheinlandstraße und Vogesenstraße erhöht werden kann. Begründung: Die Straße Alt-Schwanheim bietet ein trauriges Bild, das der Bedeutung der Straße im belebten und beliebten Zentrum des Ortsteils nicht gerecht wird. Die Straße ist mit parkenden Autos zugestellt. Plätze, die eigentlich zum Verweilen einladen könnten, bleiben hierfür wenig genutzt. Die Straße Alt-Schwanheim ist auf der Höhe des Eiscafés an der Ecke Vogesenstraße insbesondere bei schönem Wetter durch Fussgänger:innen (vor allem Kinder) stark frequentiert. 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit erscheinen in diesem Bereich als zu hoch, zumal die Straße bei dem Eiscafé verengt ist. Die dringend notwendige Erneuerung des Straßenbelages der Straße Alt-Schwanheim gibt Anlass über eine grundsätzliche Neukonzeptionierung nachzudenken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 441/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Goldstein: Kreuzung Schwanheimer Ufer/Tannenkopfweg für Fußgängerinnen und Fußgänger ausbauen

27.03.2022 · Aktualisiert: 13.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2022, OF 429/6 Betreff: Goldstein: Kreuzung Schwanheimer Ufer/Tannenkopfweg für Fußgängerinnen und Fußgänger ausbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat aufgefordert, die Kreuzung Schwanheimer Ufer/Tannenkopfweg so auszugestalten, dass auch Fussgänger:innen insbesondere die Landstraße K807, die parallel zum Main verläuft, überqueren können. Begründung: Die oben genannte Kreuzung ist mit einer Ampelanlage ausgestattet. Diese Ampelanlage regelt allerdings nur motorisierten Verkehr (Fahrräder weichen auf den am Mainufer gelegenen Fahrradweg aus). Fussgänger:innen können das als Naherholungsgebiet wertvolle Ufer nur über eine Fussgängerbrücke erreichen, was insbesondere Gehbehinderte von einem Zugang zum Main aus Goldstein ausschließt. Die Kreuzungsanlage ist offensichtlich in den 1970er Jahren geplant worden, als eine "autogerechte" noch erstrebenswert erschien. Diese Zeiten sind vorbei, weshalb es auch an der Zeit ist, Fussgänger:innen als Verkehrteilnehmer:innen zu berücksichtigen und ihren Bedürfnissen zu entsprechen. Daher muss ein Fussgängerüberweg geplant und umgesetzt werden. Dieser würde auch den Anschluss für Fahrradfaher:innen (mit Kindern) erheblich verbessern. Es ist unmöglich die bestehenden Überwege mit einem Fahrrad mit einem Kind im Kindersitz zu nutzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Messungen mittels Viacount-Geräten hier: Straße Im Mainfeld

25.03.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1939 entstanden aus Vorlage: OF 415/5 vom 11.03.2022 Betreff: Messungen mittels Viacount-Geräten hier: Straße Im Mainfeld Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Im Mainfeld nach der Kurve an der KGS Niederrad parallel zum Niederräder Ufer Messungen mittels Viac ount-Geräten durchzuführen. Begründung: Auch nach erfolgter Einrichtung des Zebrastreifens an der KGS Niederrad ist die Verkehrssituation in der Straße Im Mainfeld nicht optimal. Die Höchstgeschwindigkeit ist hier zwar auf Tempo 30 reduziert, allerdings verleitet der Bereich vor bzw. nach der langgezogenen Kurve (parallel zum Niederräder Ufer) durch die lange gerade Strecke dazu, höhere Geschwindigkeit zu fahren. Um das weitere Vorgehen beurteilen zu können, bittet der Ortsbeirat um die oben genannten Messungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1692 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo 50 am Niederräder Ufer

11.03.2022 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2022, OF 418/5 Betreff: Tempo 50 am Niederräder Ufer Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob am Niederräder Ufer eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit für Verkehrsteilnehmer:innen von 70 km/h auf 50 km/h zu einer Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen beim Überqueren der Ampel auf Höhe der KGS Niederrad führen würde. Zu prüfen wäre, ob das Ausweiten des aktuellen Tempo 50 Bereichs bis vor (stadteinwärts) bzw. nach (stadtauswärts) der Schule zu einer deutlichen Erhöhung der Sicherheit insbesondere der Schulkinder führt. Begründung: Die KGS Niederrad wird auch von Schüler:innen besucht, die aus dem Stadtteil Schwanheim kommen. Diese nutzen für den Schulweg unter anderem den Fahrradweg am Niederräder Ufer und queren an der Fußgängerampel an der KGS die Straße. Ein Stromausfall am frühen Morgen des 29.10.2021 hat zum Ausfall der Fußgängerampel geführt und Dutzende Schüler:innen mussten die Straße ungesichert überqueren bei fließendem Verkehr, der mit Tempo 70 vorbeirauscht. Deshalb ist es fraglich, ob am Niederräder Ufer in Höhe der KGS Niederrad weiter Tempo 70 erlauben werden sollte. Außerdem trennt die Straße den Stadtteil Niederrad von den Erholungsflächen, Rad- und Fußwegen am Main. Entsprechend häufig wird die genannte Straße von Fußgänger:innen und Radfahrer:innen zum Überqueren genutzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 51 Beschluss: Auskunftsersuchen V 369 2022 Die Vorlage OF 418/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampel an der Kreuzung Theodor-Stern-Kai/Niederräder Ufer/Deutschordenstraße - Fußgängerinnen und Fußgängern Vorrang gewähren

18.02.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1714 entstanden aus Vorlage: OF 326/5 vom 04.02.2022 Betreff: Ampel an der Kreuzung Theodor-Stern-Kai/Niederräder Ufer/Deutschordenstraße - Fußgängerinnen und Fußgängern Vorrang gewähren Der Magistrat wird gebeten, zu Fuß Gehenden an der Kreuzung Theodor-Stern-Kai/Niederräder Ufer/Deutschordenstraße vor dem rollenden Verkehr Vorrang zu gewähren und den Übergang über die Kreuzung nicht nur dann zu ermöglichen, wenn Linksabbiegende vom Theodor-Stern-Kai in die Deutschordenstraße grünes Signal haben. Die Ampelanlage soll künftig so geschaltet werden, dass nach jeder Grünphase für den rollenden Verkehr die Ampel für zu Fuß Gehende auf Grün springt, wenn der Anforderungstaster ("Drücker") getätigt wurde. Die Wartezeit für zu Fuß Gehende und Radfahrende soll dadurch verkürzt werden. Begründung: Derzeit können zu Fuß Gehende die oben genannte Kreuzung erst überqueren, wenn der rollende Verkehr aus dem Theodor-Stern-Kai links in die Deutschordenstraße abbiegt. Es kommt zudem vor, dass selbst in dieser Phase die Ampel nicht Grün wird, obwohl der Anforderungstaster gedrückt wurde. Generell ergibt eine Überarbeitung der Ampelschaltung mit Vorrang für zu Fuß Gehende und Radfahrende Sinn, um die Wartezeiten zu verkürzen. Der Fokus liegt an dieser Kreuzung aktuell zu sehr auf dem rollenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1439 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim/Goldstein: Hundewiesen

08.02.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1548 entstanden aus Vorlage: OF 332/6 vom 23.01.2022 Betreff: Schwanheim/Goldstein: Hundewiesen Der Magistrat wird aufgefordert, die in dem Frankfurter Westen ausgewiesenen Hundewiesen so zu umfrieden, dass sie auch entsprechend ihrem Zweck genutzt werden können, es nicht zu Kollisionen mit dem benachbarten Fahrrad- oder Autoverkehr kommt und im Sommer Nutzungskonflikte mit Erholungssuchenden vermieden werden. Begründung: Hunde dürfen nur auf eigens hierfür gekennzeichneten Flächen unangeleint laufen. So steht es auf der Homepage der Stadt Frankfurt, aber abgesehen von einer Hundewiese im Grüneburgpark sind die Hundewiesen nach Kenntnis eines Mitgliedes des Ortsbeirates nicht umzäunt. Im Gegensatz zu der Hundewiese im Grüneburgpark sind die im Westen Frankfurts ausgewiesenen Hundewiesen aber teilweise in unmittelbarer Nachbarschaft zu stark befahrenden Straßen. Das gilt insbesondere für die Hundewiese - in Goldstein, die unmittelbar an die stark befahrene Kreuzung Zur Frankenfurt/Ecke Tannenkopfweg angrenzt, und - östlich des Schwanheimer Kerbeplatzes, die unmittelbar an die Straße Schwanheimer Ufer grenzt, wo die Fahrzeuge mit 70 km/h und mehr passieren. Die Hundewiese ist hier lediglich durch eine Leitplanke von der Straße getrennt und es ist bereits zu Unfällen gekommen. Zum viel befahrenden Fahrradweg, der ebenfalls eine wichtige Verkehrsschlagader darstellt, gibt es abgesehen von circa 15 Zentimeter hohen Rohren (Stolperfalle) keine Abgrenzung (siehe Fotos). Seit dem Ausbruch der SARS-CoV-2-Pandemie haben sich viele Menschen Hunde angeschafft, sodass sich verschärft die Frage stellt, wo die Hunde einen artgerechten Auslauf erhalten, ohne dass es zu Gefahren oder Nutzungskonflikten kommt. Eine Einzäunung der Hundewiesen erscheint alternativlos. Zumindest stellt sich die Frage, warum im Westend andere Regeln gelten als im Frankfurter Westen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 977 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Radwegende Geisenheimer Straße sichern

08.02.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1561 entstanden aus Vorlage: OF 346/6 vom 22.01.2022 Betreff: Schwanheim: Radwegende Geisenheimer Straße sichern Der Magistrat wird gebeten, das Ende des Radwegs in der Geisenheimer Straße baulich so zu sichern, dass Radfahrende die Abfahrt nutzen und sich gefahrlos in den Fließverkehr einreihen können. Der Radweg endet auf Höhe des Baumarkts Anton Schneider, gegenüber der Einmündung der Ingelheimer Straße. Radfahrende werden dann direkt auf die Straße geleitet. Der unmittelbar nachfolgende Bereich des endenden Radwegs wird permanent beparkt, was an dieser Stelle nicht eindeutig verboten ist. Die Radfahrenden können wegen der häufig dort parkenden Pkw die Abfahrt des Radwegs nicht nutzen und sich daher nicht sicher in den Verkehrsfluss einreihen. Vielmehr werden sie gezwungen, den Radweg quer zum Fließverkehr über den Bordstein zu verlassen, was eine erhebliche Gefahr darstellt. Begründung: Die Anregung dient einer verbesserten gemeinschaftlichen Nutzung der Verkehrsfläche und der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1328 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2792 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränken

11.01.2022 · Aktualisiert: 08.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1311 entstanden aus Vorlage: OF 315/6 vom 07.01.2022 Betreff: Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränken Vorgang: OM 369/21 OBR 6; ST 1973/21 Die Rheinlandstraße wird im Straßenabschnitt zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim zunehmend von Wohnmobilen und Wohnwagen dauerhaft sowie von Lkw und Lieferfahrzeugen ab dem Nachmittag bis in den Morgen beparkt. Die geschilderte Parksituation führt dazu, dass der gesamte Straßenabschnitt nur noch einspurig zu befahren ist, was ein permanentes Ausweichen in Lücken bedingt. Diese Lücken sind jedoch wegen des hohen Parkaufkommens regelmäßig nicht mehr vorhanden. Wegen der eng an den Einmündungen parkenden Fahrzeugen ist auch die Sicht aus den Seitenstraßen beim Einfahren auf die Rheinlandstraße behindert. Auf dem Abschnitt verkehren zwei Buslinien, die für den nur 300 Meter langen Abschnitt oft mehrere Minuten benötigen, da die Linienbusse selber oder andere Fahrzeuge zurücksetzen oder in Seitenstraßen ausweichen müssen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Möglichkeiten zu prüfen, das Parken auf der Rheinlandstraße im Bereich zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim zu beschränken. Hierzu soll ein Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung und dem Ortsbeirat stattfinden. Lösungen könnten ein absolutes Halteverbot auf den genannten circa 300 Metern oder ein Markieren einzelner Parkplätze sein, zwischen denen genügend Raum zum Ausweichen bleibt. Diese müssen so bemessen sein, dass auch die Linienbusse problemlos ausweichen können, und in ausreichender Entfernung von den Seitenstraßen markiert sein. Zur Unterstützung wäre bei dieser Lösung eine Beschilderung "Parken in markierten Flächen erlaubt" sinnvoll. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits gebeten, Parken von Lkw in dem Gebiet durch Kontrollen zu unterbinden. Der Stellungnahme vom 25.10.2021, ST 1973, ist zu entnehmen, dass Kontrollen mit minderer Priorität oder gar nicht durchgeführt werden, daher sind andere Lösungen zu finden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 369 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1973 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 380 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.06 Verkehrseinrichtungen Bau einer weiteren Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße in Niederrad

01.01.2022 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 364/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.06 Verkehrseinrichtungen Bau einer weiteren Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße in Niederrad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2022 werden ausreichend Mittel für den Bau einer weiteren Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße eingestellt. Die Umsetzung der Haltestelle soll unter Berücksichtigung des Radverkehrs stattfinden. Außerdem sollen die westlichen und östlichen Anschlussbereiche mit einplant werden sowie die angrenzenden Verkehrsflächen (Fahrbahn, Gehwege, Fußgängerüberwege). Begründung: Seit einigen Jahren ist bekannt, dass auf der Lyoner Straße auf Höhe der Hahnstraße eine weitere Haltestelle der Linie 12 geplant ist. Allerdings ist zum aktuellen Stand der Planungen nichts bekannt. Die Haltestelle wird dringend benötigt. Die Situation an der dortigen Wendemöglichkeit, die auch von Fußgänger*innen genutzt wird, ist weiterhin angespannt. Laut den bisherigen Antworten aus dem Magistrat auf Anfragen des Ortsbeirates löst nur die geplante Haltestelle die Lage an dieser Stelle. Diese muss daher dringend eingeplant und gebaut werden. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 192 2022 Die Vorlage OF 364/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringen des Verkehrszeichens Nr. 136 „Kinder“ und Beleuchtung an der Fußgängerampel am Niederräder Ufer an der KGS Niederrad

26.11.2021 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1205 entstanden aus Vorlage: OF 268/5 vom 12.11.2021 Betreff: Anbringen des Verkehrszeichens Nr. 136 "Kinder" und Beleuchtung an der Fußgängerampel am Niederräder Ufer an der KGS Niederrad Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerampel am Niederräder Ufer an der KGS Niederrad beidseitig mit dem Verkehrszeichen Nr. 136 "Kinder" zu sichern. Außerdem soll der Fußgängerüberweg durch Beleuchtung besser sichtbar gemacht werden. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass der Schulweg zur KGS Niederrad sicherer wird. Begründung: Die KGS Niederrad wird auch von Schülerinnen und Schüler besucht, die aus dem Stadtteil Schwanheim kommen. Diese nutzen für den Schulweg unter anderem den Fahrradweg am Niederräder Ufer und queren an der Fußgängerampel an der KGS die Straße. Ein Stromausfall am frühen Morgen des 29.10.2021 hat zum Ausfall der Fußgängerampel geführt und Dutzende Schülerinnen und Schüler mussten die Straße bei fließendem Verkehr, der mit Tempo 70 vorbeirauscht, ungesichert überqueren. Das Aufstellen des Verkehrszeichens Nr. 136 "Kinder" und die Beleuchtung des Fußgängerüberwegs sollen dazu beitragen, dass Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer aufmerksamer werden und um den Schulweg wissen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 762 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße

23.11.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1085 entstanden aus Vorlage: OF 225/6 vom 07.11.2021 Betreff: Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße Gäste des relativ neuen Imbisses "Schwanheimer Grill Station", Rheinlandstraße 3, parken ihre Pkw, Transporter und teilweise sogar Lkw mit einem Teil des Fahrzeugs auf einem Grünstreifen und mit dem anderen Teil auf der Fahrbahn. Der ehemalige Grünstreifen ist durch diese permanente Fehlnutzung bereits bis zur Unkenntlichkeit zerstört, die Wurzeln der Bäume beschädigt und der Boden verdichtet. Ebenso sind Bordsteine und Einfassungen beschädigt. Die Situation befindet sich am östlichen Zubringer zur Schnellstraße Schwanheimer Ufer. Die Fahrspuren sind mit Zeichen 297 StVO (Richtungspfeile) markiert (siehe Foto unten). Diese Markierung impliziert ein absolutes Halteverbot. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen umzusetzen, um das Parken und die damit verbundenen Beschädigungen an Grünfläche und Bäumen zu unterbinden. Dies kann durch Poller oder Findlinge geschehen, ggf. auch durch Baumschutzbügel, wobei diese womöglich die Bäume, jedoch nicht die Fläche schützen würden. Geeignete Flächen- und Baumpflegemaßnahmen sind anschließend durchzuführen. Begründung: Das permanente Parken auf dieser Fläche hat diese sowie die Bäume bereits stark geschädigt. Um die Bäume retten zu können, sind o. g. Maßnahmen erforderlich. Des Weiteren besteht an dieser Stelle absolutes Halteverbot, das widerrechtliche Parken führt zu gefährlichen Verkehrssituationen beim Auffahren auf die Schnellstraße durch Ausweichmanöver in die linke Fahrspur. Quelle: privat Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 619 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5

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