Meine Nachbarschaft: Schleiermacherstraße
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Vorlagen
Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum
Antrag vom 26.11.2022, OF 451/3 Betreff: Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum Die Ortsvorsteherin wird gebeten, folgende Standorte für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum für den Ortsbezirk 3 an das Mobilitätsdezernat und das Amt für Straßenbau und Erschließung zu übermitteln: 1. Feldgerichtstr. / Höhe Malapertstraße 20 2. Eysseneckstraße 41 3. Cronstettenstraße 29 4. Fürstenberger Straße 152 5. Oeder Weg / Ecke Bornwiesenweg 6. Glauburgstraße 81 / 83 7. Justinianstr. 8 8. Hermannstr. 32 9. Rat-Beil-Straße 47 10. Spohrstraße 41 11. Matthias-Beltz-Platz /gegenüber Spohrstr. 2 bzw. am Trinkhäuschen 12. Koselstraße 40 13. Hallgartenstraße 46 14. Vogelsbergstraße 28 15. Gaußstraße 2 16. Burgstraße 27 17. Sandweg 21 18. Sandweg 117 Begründung: Das Mobilitätsdezernat hat die Ortsbeiräte aufgefordert, Standortvorschläge für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum zu benennen. Die Vorschläge sollen als zusammengefassten Vorschlag je Ortsbeirat formlos mitgeteilt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bürgersteig in der Schopenhauerstraße frei halten
Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3119 entstanden aus Vorlage: OF 392/3 vom 20.09.2022 Betreff: Bürgersteig in der Schopenhauerstraße frei halten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in dem Halteverbot zwischen der Berger Straße 83 und der Schopenhauerstraße 4 Fahrradbügel auf der nördlichen Straßenseite montiert werden können, um Falschparken zu unterbinden. Begründung: Den Ortsbeirat erreichen Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über das Falschparken in dem oben genannten Bereich. Durch das regelwidrige Abstellen von Kraftfahrzeugen wird dem Fußverkehr an dieser Stelle so viel Platz weggenommen, dass Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer auf die Straße ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.01.2023, OF 431/3 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3601 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 584 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1734 Aktenzeichen: 66-2
Umstellung der Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße
Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3124 entstanden aus Vorlage: OF 406/3 vom 24.10.2022 Betreff: Umstellung der Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße, zwischen Martin-Luther-Platz und Rothschild allee, so umgestaltet werden kann, dass neben der Fahrspur für den motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehr, auch die Bürgersteige auf beiden Seiten ausreichend beleuchtet werden. Begründung: Die Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße erfüllt ihren Zweck nur bedingt. Die Bürgersteige werden von den vorhandenen Laternen wenig bis gar nicht erhellt. Dies stellt zum einen ein Risiko für den Fußverkehr dar, da Hindernisse - wie Sperrmüll und Poller - nur schwer erkannt werden können. Da dieser Weg stark von Schulkindern frequentiert wird, ist es dem Ortsbeirat ein besonderes Anliegen, hier für mehr Sicherheit zu sorgen. Zum anderen beeinträchtigt die dunkle Martin-Luther-Straße das Sicherheitsgefühl der Anwohnenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 456 Aktenzeichen: 91 52
Sitzbank Heidestraße/Ecke Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3012 entstanden aus Vorlage: OF 243/4 vom 18.10.2022 Betreff: Sitzbank Heidestraße/Ecke Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, die Sitzbank am Rande des Gehwegs vom Bornheimer Fünffingerplätzchen zur Heidestraße abzubauen. Begründung: Die Klagen von Anwohnerinnen und Anwohnern über Verlärmung und Verschmutzung durch Nutzerinnen und Nutzer der Sitzbank sind zahlreich. Die Sitzbank war vor einigen Jahren Teil eines Bestuhlungskonzepts für das Bornheimer Fünffingerplätzchen, indem der Abbau der dortigen Sitzgelegenheiten und deren Ersatz durch wegräumbare orangene Stühle vorgesehen waren. Lediglich zwei Sitzbänke sollten stationär bleiben, die genannte Sitzbank ist eine davon. Das Bestuhlungskonzept wird aber derzeit nicht weiterverfolgt. Die Nachteile des Standortes der Sitzbank überwiegen den Vorteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 312
Weihnachtsbeleuchtung Berger Straße, Zuschuss an Gewerbeverein
Antrag vom 18.10.2022, OF 244/4 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Berger Straße, Zuschuss an Gewerbeverein Der Ortsbeirat gewährt dem Gewerbeverein Bornheim Mitte für Auf- und Abbau sowie Lagerung der diesjahrigen Weihnachtsbeleuchtung auf der Berger Straße einen Zuschuss von 2350 Euro. Begründung: Der Gewerbeverein sorgt alljährlich für eine Illumination von Teilen der Berger Straße zur Advents- und Weihnachtszeit. Dabei entstehen Kosten für Auf- und Abbau sowie die Lagerung. Die Kosten haben sich gegenüber früheren Jahren dadurch erhöht, dass weniger Eigenleistung bei diesen Arbeiten eingebracht werden kann. Der Gewerbeverein hat sich deshalb an den Ortsbeirat mit der Bitte um einen Zuschuss gewandt. Der genannte Zuschuss würde etwa die Hälfte der Kosten abdecken. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2022, TO II, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 172 2022 Die Vorlage OF 244/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Sicheres Fahrradfahren in der Schellingstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2974 entstanden aus Vorlage: OF 383/3 vom 20.09.2022 Betreff: Sicheres Fahrradfahren in der Schellingstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Schellingstraße/Ecke Musikantenweg folgende Maßnahmen umzusetzen, um die Sicherheit für Fahrradfahrende in der als Fahrradstraße ausgewiesenen Schellingstraße zu erhöhen: 1. Anbringen von gut sichtbaren Spurtrennern ab der Kreuzung Schellingstraße/Ecke Musikantenweg in Richtung Südosten auf der bereits vorhandenen Markierung für die Fahrradspur; 2. Anbringen der Verkehrszeichen Nr. 267 "Einfahrt verboten" und Nr. 1022-10 "Radverkehr frei" an der Kreuzung Schellingstraße/Ecke Musikantenweg in Richtung Südosten an dem bereits vorhandenen Schild mit dem Verkehrszeichen Nr. 244.1 "Fahrradstraße"; 3. Aufbringen von einem Fahrtrichtungspfeil (Verkehrszeichen Nr. 297) auf der Fahrbahn der Schellingstraße an der Kreuzung zum Musikantenweg für die aus Richtung Südosten kommenden Kraftfahrzeuge. Begründung: An der Kreuzung werden regelmäßig im bestehenden Haltverbot auf der Nordseite regelwidrig Kraftfahrzeuge abgestellt. Dadurch muss der Kraftverkehr auf die Fahrradspur ausweichen, was zu gefährlichen Begegnungen zwischen Kraftverkehr und Fahrradverkehr an dieser Kreuzung führt. Die in Punkt 1. geforderten Spurtrenner sollen die Fahrradspur in Richtung Südosten frei halten. Anwohnerinnen und Anwohner berichten an dieser Stelle wiederholt von Kraftfahrzeugen, die die Schellingstraße aus Richtung Westen entgegen der Einbahnstraße befahren. Offensichtlich wird die einseitige Befahrbarkeit der Schellingstraße nicht ausreichend wahrgenommen. Hierzu sollen die Punkte 2. und 3. den Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern mehr Orientierung bieten. Alle drei Punkte dienen einer erhöhten Sicherheit für den Fahrradverkehr in der Schellingstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 337 Aktenzeichen: 66 2
Stadtteile stärken, Einrichtungen der Grundversorgung für die Bürger erhalten
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2982 entstanden aus Vorlage: OF 397/3 vom 28.09.2022 Betreff: Stadtteile stärken, Einrichtungen der Grundversorgung für die Bürger erhalten Vorgang: V 261/21 OBR 3; ST 776/22 In seiner Stellungnahme vom 25.03.2022, ST 776, bezüglich des Auskunftsersuchens des Ortsbeirats 3 vom 02.12.2021 die "Verwaisung der Stadtteile" betreffend, wies der Magistrat unter Punkt 1. darauf hin, dass er "zahlreiche Projekte ins Leben gerufen (habe), um dem Trend der Verwaisung der Stadtteile entgegenzuwirken und gegen den Leerstand in den Stadtteilen proaktiv gestaltend vorzugehen. So vermittelt u. a. die Agentur ,RADAR Kreativräume für Frankfurt am Main' verfügbare Gewerberäume im Stadtgebiet Frankfurt an Akteure der Kreativwirtschaft, organisiert objektbezogene Zwischennutzungen und begleitet Förderanträge für Umbaumaßnahmen. Zudem verfolgt die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH bereits seit vielen Jahren ein aktives Leerstandsmanagement." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um einen vollumfänglichen Bericht gebeten, ob die genannten Maßnahmen im Einzelnen überhaupt - und, wenn ja welche - Erfolge im Nordend nach sich gezogen haben, zumal allein die Berger Straße nach wie vor jede Menge Ladenleerstände vorzuweisen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 261 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 776 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 28 Antrag vom 09.04.2025, OF 869/3 Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1167 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
Flüsterbeton bzw. Flüsterasphalt in BornheimMitte auf die Fahrbahn aufbringen
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2839 entstanden aus Vorlage: OF 235/4 vom 08.09.2022 Betreff: Flüsterbeton bzw. Flüsterasphalt in Bornheim-Mitte auf die Fahrbahn aufbringen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der Umgestaltung der Haltestelle "Bornheim-Mitte" und weiterer Straßenabschnitte der Saalburgallee, ab Ringelstraße bis Heidestraße, ein Belag aus Flüsterbeton, respektive Flüsterasphalt, auf die Fahrbahn aufgetragen werden kann. Begründung: Die Anwohnerinnen und Anwohner sind von hohem Verkehrslärm an diesem zentralen Verkehrsknotenpunkt in Bornheim-Mitte betroffen. Zu einer Reduzierung des von Pkws und Bussen verursachten Lärmpegels kann die Aufbringung von Flüsterbeton bzw. Flüsterasphalt einen Beitrag leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 849 Beratung im Ortsbeirat: 4
Saalburgstraße
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2838 entstanden aus Vorlage: OF 234/4 vom 11.09.2022 Betreff: Saalburgstraße Der Magistrat wird gebeten, anlässlich der Umbaumaßnahmen für die barrierefreie Haltestelle "Bornheim-Mitte" die Grundsanierung der Straße (insbesondere die Entfernung des Großpflasters und die Einrichtung eines sicheren Radwegs) anzugehen. Begründung: Im Ortsbeirat ist die barrierefreie Umgestaltung der Haltestelle "Bornheim-Mitte" vorgestellt und begrüßt worden. Es ist mehr als wünschenswert, dass in diesem Zusammenhang die gesamte Straße in den Blick genommen wird. Die Saalburgstraße zwischen Ringelstraße und Burgstraße/Im Prüfling ist im Ortsbezirk ein verkehrspolitischer Knotenpunkt - zugleich ist er für viele Bornheimerinnen und Bornheimer ein Wohn- und Lebensort. Die Verkehrsführung sollte das in den Blick nehmen. Der Ortsbeirat fordert, dass die gesamte Straße in die Planungen aufgenommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 149
Bänke auf der Berger Straße - nächster Versuch
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2840 entstanden aus Vorlage: OF 237/4 vom 02.10.2022 Betreff: Bänke auf der Berger Straße - nächster Versuch Vorgang: OM 2714/18 OBR 4; ST 852/18; OM 4883/19 OBR 4; ST 2106/19 Der Magistrat wird gebeten, auf der Berger Straße zwischen Eichwaldstraße und Uhrtürmchen die Sitzgelegenheiten zu installieren, die bereits mit den Stellungnahmen des Magistrats vom 04.08.2018, ST 852, sowie vom 18.11.2019, ST 2106, zugesagt wurden. Die damals erwähnten Lieferschwierigkeiten sollten inzwischen überwunden sein und der Ortsbeirat würde gerne die seit Anfang 2018 geforderten Bänke vor den Hausnummern Berger Straße 184 (alternativ 178) und 164 endlich verwirklicht sehen. Begründung: Durch Abbau sind viele Sitzgelegenheiten entlang der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße verschwunden. Die Bürgerinnen und Bürger, gerade ältere, benötigen die Sitzgelegenheiten aber, um auf Berger Straße ihre Einkäufe und Erledigungen zu tätigen. Dies wurde wie oben erwähnt vom Ortsbeirat schon mehrfach beantragt und jüngst auch wieder in der Bürgerfragestunde deutlich gefordert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2018, OM 2714 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 852 Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4883 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2106 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 36
Einmündung Martin-Luther-Straße in den Alleenring
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2763 entstanden aus Vorlage: OF 321/3 vom 14.06.2022 Betreff: Einmündung Martin-Luther-Straße in den Alleenring Die Martin-Luther-Straße ist eine wichtige Fuß- und Radwegverbindung aus dem östlichen Nordend in Richtung der Parkanlagen im Norden (Günthersburgpark, Friedhof u. a.). Die Überquerung des Alleenrings ist dabei seit Jahren sehr unbefriedigend gelöst. Die Radfahrer müssen regelkonform ihr Rad zur Fußgängerampel schieben oder den Umweg über die Querung an der Burgstraße nutzen. Durch die Umgestaltung im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen wurde die Situation für den Radverkehr aus Richtung der Martin-Luther-Straße leider nicht verbessert. Der Anschluss ist völlig ungeordnet und führt zu ständigen Gefährdungen für alle Mobilitätsformen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Einmündung der Martin-Luther-Straße und die Querung des Alleenrings so umzugestalten, dass der Radverkehr den Alleenring aus der Martin-Luther-Straße heraus und in umgekehrter Richtung queren kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 183 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Querung des Alleenrings für Radfahrende an der Günthersburgallee
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2769 entstanden aus Vorlage: OF 343/3 vom 23.08.2022 Betreff: Querung des Alleenrings für Radfahrende an der Günthersburgallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Benutzen der Querung über den Alleenring am Überweg Günthersburgallee im südlichen Abschnitt auch entgegen der Fahrtrichtung für Radfahrende möglich ist. Hierbei sollen insbesondere folgende Abschnitte und Richtungen berücksichtigt werden: a) Radfahrende, die aus der Martin-Luther-Straße auf die Rothschildallee in Richtung Westen einbiegen, um zum Übergang an der Günthersburgallee zu gelangen; b) Radfahrende, die aus Norden kommend von der Querung auf den Alleenring in Richtung Westen einbiegen, um dann in die Günthersburgallee in Richtung Süden zu gelangen; c) Radfahrende, die aus Norden kommend von der Querung auf den Alleenring in Richtung Westen einbiegen, um dann in die Egenolffstraße in Richtung Süden zu gelangen (Erweiterung zu b). Um auf die Möglichkeit hinzuweisen, entgegen der Fahrtrichtung fahren zu können, sollen Markierungen auf Straße und Radweg hinweisen. Begründung: Im Zuge der Neugestaltung des Kreuzungsbereiches wurden leider die Belange der Radfahrenden nicht ausreichend berücksichtigt. Als wichtige Querung über den Alleenring muss es für Radfahrende aus verschiedenen Richtungen möglich sein, die Querung aus Süden anzufahren und nach Süden weiterzufahren. Die Bedeutung der Querung als Schulweg ist dabei hervorzuheben. Bereits an anderen Stellen auf dem Alleenring ist eine Befahrung der Radwege in beide Richtungen umgesetzt. Da auf dem in dieser Anregung bezogenen Abschnitt der Rothschildallee zwei Radspuren in Richtung Osten existieren, sollte diese Praxis auch hier angewendet werden. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 16 Aktenzeichen: 32 3
Beschlossene Ortstermine: Wie ist der Sachstand?
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2759 entstanden aus Vorlage: OF 303/3 vom 18.05.2022 Betreff: Beschlossene Ortstermine: Wie ist der Sachstand? Der Ortsbeirat 3 hat mehrere Ortstermine beschlossen, bei der sich die Ortsvorsteherin schon längere Zeit erfolglos um Terminvereinbarungen bemüht. Sicherlich war die Coronapandemie ein Hemmschuh, aber gerade bei Außenterminen wären hier schon länger wieder Termine möglich gewesen. Es sollten jetzt zügig die aufgeschobenen Termine nachgeholt werden. Zum Beispiel: Antrag vom 21.04.2021, OF 18/3: Der Ortsbeirat hatte beschlossen, in einer der nächsten Sitzungen das Amt für Bau und Immobilien zur Vorstellung des Toilettenkonzeptes einzuladen. Antrag vom 25.08.2021, OF 98/3: Ortstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring/der Günthersburgallee, "Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee mit den zuständigen Ämtern zu vereinbaren." Antrag vom 01.12.2021, OF 163/3: Der Ortsbeirat hatte einen Ortstermin zum Thema Außengastronomie auf der unteren Berger Straße beschlossen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die vom Ortsbeirat 3 teilweise schon vor Monaten erbetenen Ortstermine jetzt endlich zügig durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 264 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Errichtung von Fahrradbügeln an der Kreuzung Rotlintstraße/Ecke Vogelsbergstraße
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2776 entstanden aus Vorlage: OF 358/3 vom 28.08.2022 Betreff: Errichtung von Fahrradbügeln an der Kreuzung Rotlintstraße/Ecke Vogelsbergstraße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel an der Kreuzung Rotlintstraße/Ecke Vogelsbergstraße zum Freihalten des Kreuzungsbereiches zu errichten und teils vorhandene Stellvertreter damit zu ersetzen. Begründung: Der Kreuzungsbereich Rotlintstraße/Ecke Vogelsbergstraße wird oftmals zum regelwidrigen Parken missbraucht. Ein Eckbereich der Kreuzung wird aktuell durch einen Stellvertreter frei gehalten. Des Weiteren reichen die vorhandenen Kapazitäten zum Abschließen von Fahrrädern nicht aus. Beides soll durch die Errichtung von Fahrradbügeln verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 177 Antrag vom 06.02.2023, OF 479/3 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3610 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Übergang Günthersburgallee über den Alleenring und weiterer Verlauf
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2764 entstanden aus Vorlage: OF 322/3 vom 24.06.2022 Betreff: Übergang Günthersburgallee über den Alleenring und weiterer Verlauf Der Magistrat wird gebeten, im Verlauf der Günthersburgallee folgende Maßnahmen vorzunehmen: 1. Die Querung der Günthersburgallee über die Rothschildallee wird so gestaltet, dass zwischen den beiden Übergängen an der Nord- und Südseite der Allee eine direkte befestigte und genügend breite Verbindung ohne Winkel geschaffen wird, auf der Fußgänger und Radfahrer sich nebeneinander mit ausreichend Platz bewegen können und vor den Übergängen Aufstellflächen für die Radfahrer existieren. Die vorhandene winklige Verbindung ist zu schmal, um auf diese Weise Fußgänger und Radfahrer geordnet aufzunehmen und verleitet dazu, die Winkel abzukürzen, wodurch sich statt Rasen hässliche kahle Ecken gebildet haben, die bei Regen verschlammen. 2. Der Radverkehr wird nach der Überquerung von Norden nach Süden, soweit er in südliche Richtung weiterfahren will, durch Beschilderung und/oder eine sichtbare Wegeführung so geleitet, dass er auf der westlichen Fahrbahn der Günthersburgallee landet und nicht geradeaus auf dem unbefestigten Mittelweg weiterfährt. 3. Um den Spielplatz in der Mitte der unteren Günthersburgallee ("Günthersburger Ei") führt auf der östlichen Seite ein ausreichend breiter unbefestigter Fußweg herum, der am Ende des Spielplatzes wieder in den Mittelweg einmündet. Entsprechend wird gebeten, auch auf der westlichen Seite den anfänglich noch sichtbaren unbefestigten Fußweg um den Spielplatz herum so freizuräumen und zu verbreitern, dass man ihn bequem bis zum unteren Ende des Spielplatzes weitergehen kann, wo er ebenfalls in den Mittelweg mündet. So werden gefährliche Fußgängerquerungen vom endenden Fußweg auf den westlichen Bürgersteig in diesem kurvigen und völlig zugeparkten Straßenverlauf vermieden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 180 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Barrierefreiheit auf der Kantstraße
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2779 entstanden aus Vorlage: OF 366/3 vom 18.08.2022 Betreff: Barrierefreiheit auf der Kantstraße Die Kantstraße ist eine wichtige Fußgängerroute von der U-Bahn-Haltestelle "Merianplatz" zum Mousonturm und zum GDA Wohnstift. Die Querung des Musikantenweges ist insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen aktuell kaum möglich, zusätzlich gibt es im Bereich des Bürgersteiges einige Stolperfallen und der Bürgersteig hat auf der südlichen Seite ein starkes Gefälle bekommen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wann die Stolperfallen auf dem Gehweg der Kantstraße in Höhe der Hausnummern 9/11 und 10 beseitigt werden; b) welche Möglichkeit besteht, das starke Gefälle des südlichen Gehweges in Höhe der Hausnummer 8 bis 10 auszugleichen; c) wann die Kreuzung Musikantenweg/Ecke Kantstraße so gestaltet wird, dass auch mobilitätseingeschränkte Personen sicher die Straßenkreuzung überqueren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 154 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4515 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Freihalten der Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2771 entstanden aus Vorlage: OF 345/3 vom 23.08.2022 Betreff: Freihalten der Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße Der Magistrat wird gebeten, a) im genannten Kreuzungsbereich auf der Fläche der Zick-Zack-Markierungen Fahrradbügel - inklusive Bügel für Lastenfahrräder - anzubringen, sodass ein Falschparken in diesen Bereichen nicht mehr möglich ist, a lle Fußgängerquerungen sollen dabei im bisherigen Umfang erhalten bleiben; b) vor dem Haus Vogelsbergstraße 25 eine Ladezone für Paketdienste und Lieferverkehr längsparkend einzurichten. Begründung: Der Kreuzungsbereich Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße wird regelmäßig verbotswidrig mit Kraftfahrzeugen zugestellt und stellt somit eine Gefahr für querende Fußgängerinnen und Fußgänger dar. Dies soll baulich durch Fahrradbügel unterbunden werden. Darüber hinaus sollen Paketdienste und Lieferanten durch eine Ladezone davon abgehalten werden, den Kreuzungsbereich zum Abstellen ihrer Kraftfahrzeuge zu benutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 17 Aktenzeichen: 66 0
Querungsmöglichkeit des Radverkehrs über den Alleenring im Bereich der Berger Straße verbessern
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2772 entstanden aus Vorlage: OF 348/3 vom 21.08.2022 Betreff: Querungsmöglichkeit des Radverkehrs über den Alleenring im Bereich der Berger Straße verbessern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Querungsmöglichkeit des Radverkehrs aus südlicher Richtung über den Alleenring im Bereich der Berger Straße verbessert und von der Querung der zu Fuß Gehenden getrennt werden kann. Begründung: Die Querung des Radverkehrs aus nördlicher Richtung läuft über eine separat eingezeichnete Spur. Der aus südlicher Richtung kommende Radverkehr wird zur Ampel für die zu Fuß Gehenden geleitet. Dies führt regelmäßig zu Konflikten zwischen den beiden Mobilitätsgruppen. Zumal die Aufstellfläche auf der südlichen Seite sehr eng ist und durch den Radweg begrenzt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 179 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Sitzbänke Merianplatz und untere Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2773 entstanden aus Vorlage: OF 349/3 vom 18.08.2022 Betreff: Sitzbänke Merianplatz und untere Berger Straße Die Sitzbänke im Bereich der Lüftungsschächte auf dem Merianplatz und ein Großteil der Bänke auf der unteren Berger Straße benötigen dringend eine Aufarbeitung. Dies dient zum Schutz der Bänke, aber auch zum Schutz der darauf Platznehmenden. Außerdem dient es zur Verbesserung des Gesamteindrucks dieser für das Nordend wichtigen Einkaufsstraße. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass die Bänke im Bereich Merianplatz und untere Berger Straße grundüberholt werden. Dabei soll geprüft werden, ob mindestens eine multifunktionale Solarsitzbank installiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2726 Antrag vom 09.01.2023, OF 431/3 Aktenzeichen: 67 0
Barrierefreier Zugang zum Bethmannpark
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2774 entstanden aus Vorlage: OF 350/3 vom 18.08.2022 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Bethmannpark Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Zugang zum Bethmannpark von der Berger Straße aus barrierefrei gestaltet wird. Aktuell ist eine Stufe zwischen Bordstein und Parkweg zu überwinden, die insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen hinderlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 189 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Weitere Mülleimer entlang des Fußwegs zwischen Seckbacher Landstraße und Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2587 entstanden aus Vorlage: OF 211/4 vom 22.08.2022 Betreff: Weitere Mülleimer entlang des Fußwegs zwischen Seckbacher Landstraße und Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, entlang des Fußwegs neben dem ALDI-Parkplatz und dem ALDI- Markt zwischen Seckbacher Landstraße (Höhe Sankt Katharinen-Krankenhaus) und Berger Straße mindestens zwei weitere Mülleimer aufstellen. Begründung: Aktuell gibt es entlang dieses Fußwegs nur einen einzigen Mülleimer kurz vor dem Eingang in den Supermarkt. Dieser Mülleimer ist meist überfüllt, weshalb Müll neben und auf dem Fußweg entsorgt wird. Mindestens zwei weitere Mülleimer würden hier Abhilfe schaffen und für ein saubereres Stadtbild sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2682
Vorstellung der neuen Pläne für den Bunker in der Petterweilstraße
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2590 entstanden aus Vorlage: OF 214/4 vom 22.06.2022 Betreff: Vorstellung der neuen Pläne für den Bunker in der Petterweilstraße Der Magistrat wird gebeten, die neuen Pläne für den Bunker in der Peterweilstraße und das angrenzende Areal zwischen Petterweilstraße und Heidestraße dem Ortsbeirat, den Bornheimer Vereinen und der Bevölkerung vorzustellen. Begründung: In der Frankfurter Neuen Presse vom 22. Juni 2022 stand ein Artikel unter der Überschrift "Neue Pläne: Bunker in der Peterweilstraße wird nicht aufgestockt." Laut Aussage der ABG Frankfurt Holding nimmt das städtische Unternehmen Abstand von den ursprünglichen Plänen auf dem Bunker Wohnungen zu errichten. Jedoch soll das anhängende Areal zwischen Petterweilstraße und Heidestraße bebaut werden. Ebenso ist die weitere Nutzungsform der Bunkerräume für die Bornheimer Vereine unklar, da in dem Artikel formuliert ist: "...die Bunker im städtischen Eigentum für die Allgemeinheit und die Stadtteile möglichst sinnvoll zu nutzen". So erhebt sich hier die Frage nach dem Bestandsschutz für die derzeitigen Mieterinnen und Mieter und dem Ausbau des Bunkers, um auch die Vereinsheime für Treffen und Veranstaltungen wieder nutzbar zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 423 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 4 am 17.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sperrfläche Berger Straße mit Fahrradbügeln versehen
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2588 entstanden aus Vorlage: OF 212/4 vom 23.08.2022 Betreff: Sperrfläche Berger Straße mit Fahrradbügeln versehen Der Magistrat wird gebeten, das widerrechtliche Parken von Autos auf der vorhandenen Sperrzone auf der rechten Straßenseite der Berger Straße (in Fahrtrichtung der Autos) auf Höhe des Lokals "Zum alten Schlagbaum" zu verhindern. Fotos: privat - Mirko von der Weth Begründung: Unmittelbar vor der Einmündung gibt es einen Fußgängerüberweg zum sicheren Überqueren der Berger Straße in Richtung Löwengasse. Aufgrund der Straßenführung der Berger Straße an der Stelle wird der Bereich schnell unübersichtlich für alle Verkehrsteilnehmenden, was zusätzlich durch widerrechtlich geparkte Autos auf der Sperrfläche verstärkt wird. Außerdem ist der Straßenabschnitt der Berger Straße mit seinen Bars und Restaurants ein beliebtes Ziel der Bornheimer Bewohnerinnen und Bewohner als auch der Frankfurterinnen und Frankfurter. Viele Gäste kommen gern mit dem Fahrrad, jedoch haben sie nur wenige Möglichkeiten, das Fahrrad sicher abzustellen. Somit schaffen die Fahrradbügel hier in mehrfacher Hinsicht mehr Verkehrssicherheit: besseres Blickfeld für den fahrenden Verkehr und die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie sichere und ordentliche Parkmöglichkeiten für Fahrräder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2779
Wohnungsleerstand in der Berger Straße 6 bis 8 schnellstens beenden
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2536 entstanden aus Vorlage: OF 330/3 vom 23.06.2022 Betreff: Wohnungsleerstand in der Berger Straße 6 bis 8 schnellstens beenden Vorgang: V 1290/19 OBR 3; ST 432/20; OM 280/21 OBR 3; ST 1745/21; V 295/22 OBR 3; ST 1208/22 In der Stellungnahme vom 20.05.2022, ST 1208, gibt der Magistrat lapidar bekannt, er könne in diesem Fall keine weiteren Schritte unternehmen. Mehr als zwei Jahre zuvor, in der Stellungnahme vom 06.03.2020, ST 432, sah der Magistrat "keine Veranlassung dazu, Eigentümer leer stehender Wohnhäuser zu ermitteln und diese zu deren Veräußerungsansichten zu befragen". Zwischenzeitlich, in der Stellungnahme vom 27.09.2021, ST 1745, betonte der Magistrat, die stadteigene ABG Frankfurt Holding sei "ständig am Erwerb von Grundstücken interessiert" und machte die Möglichkeit bekannt, dass diese mit Eigentümern in Kontakt tritt, um eventuelle Veräußerungsabsichten zu erfragen. Bislang hat die ABG Frankfurt Holding nach Kenntnis des Ortsbeirates nichts unternommen, um ihr bekundetes Interesse in diesem Fall in die Tat umzusetzen. Die besagten Altbauten mit Blick auf den Bethmannpark stehen zum Schaden der Bausubstanz seit mehr als zwanzig Jahren leer. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die ABG Frankfurt Holding anzuregen, den Kontakt mit den Eigentümern der Objekte Berger Straße 6 bis 8 aufzunehmen, sich über eventuell bestehende Veräußerungsabsichten zu erkundigen und das eigene Kaufinteresse zu bekunden. Falls Aussicht auf Erwerb besteht, wird der Magistrat gebeten, auf die ABG Frankfurt Holding einzuwirken, das Gelände zu erwerben und hier bezahlbaren Wohnraum herzustellen. Gleichzeitig bittet der Ortsbeirat um Information über die Ergebnisse des Bemühens des Magistrats in dieser Sache. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.05.2019, V 1290 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 432 Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 280 Auskunftsersuchen vom 21.01.2022, V 295 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2525 Antrag vom 12.01.2023, OF 460/3 Auskunftsersuchen vom 26.01.2023, V 592 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0
Zebrastreifen in der Bornheimer Landstraße erneuern
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2539 entstanden aus Vorlage: OF 335/3 vom 23.06.2022 Betreff: Zebrastreifen in der Bornheimer Landstraße erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Zebrastreifen in der Bornheimer Landstraße zu erneuern. Begründung: Die Zebrastreifen sind schon sehr abgeblättert und teilweise kaum noch erkennbar. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollten sie erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2556 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 5
Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2525 entstanden aus Vorlage: OF 312/3 vom 23.06.2022 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, die Anforderungsampeln für den Fußverkehr im Nordend so zu programmieren, dass gängelnde Wartezeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger zeitnah abgeschafft werden, wo dies möglich ist. Hierzu zählen z. B. folgende Lichtsignalanlagen: 1. Eckenheimer Landstraße rund um die U-Bahn-Stationen "Hauptfriedhof" und "Glauburgstraße"; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Nordendstraße und Schwarzburgstraße; 3. Eckenheimer Landstraße rund um den Beginn des Oeder Wegs; 4. Eckenheimer Landstraße Höhe Hausnummer 13; 5. Glauburgstraße/Ecke Lenaustraße; 6. Comeniusstraße; 7. Rohrbachstraße/ Ecke Günthersburgallee und Martin-Luther-Straße. Gleichzeitig ist es für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger dringend erforderlich, die Ampelschaltung an Fußgängerüberwegen so einzurichten, dass die Grünphase (einschließlich Räumungsphase) für Fußgängerinnen und Fußgänger zumindest so lange dauert, bis die Fahrbahn in normaler Schrittgeschwindigkeit überquert werden kann. Dies ist insbesondere für Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung auf der viel befahrenen, vierspurigen Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Turm und Polizeimeister-Kaspar-Straße nicht der Fall. Begründung: Im Sinne der autogerechten Stadt wurden Ampelschaltungen bisher mit Vorrang für den motorisierten Individualverkehr (MIV) programmiert. Im Sinne einer sozialökologischen Verkehrswende ist es an der Zeit, die Belange des Umweltverbundes und damit auch der Fußgängerinnen und Fußgänger stärker zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Ampelschaltungen, die zu einer zeitlichen Verkürzung von Fußwegen beitragen und Fußgängerinnen und Fußgängern - insbesondere Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen - eine sichere Überquerung von Fahrbahnen ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2612 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Angekündigte Fahrradständer im Nordend endlich installieren
Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2280 entstanden aus Vorlage: OF 293/3 vom 19.05.2022 Betreff: Angekündigte Fahrradständer im Nordend endlich installieren Vorgang: OM 5206/19 OBR 3; ST 238/20; OM 6981/20 OBR 3; ST 621/21; OM 92/21 OBR 3; ST 1551/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die, teilweise schon für 2020, angekündigten Fahrradständer aus den folgenden Stellungnahmen endlich installiert werden: 1. Stellungnahme ST 238/20: Hegelstraße/Musikantenweg/Martin-Luther-Straße (zugesagt für das zweite Quartal 2020); 2. Stellungnahme ST 621/21: Sandweg (war angekündigt für das zweite Quartal 2021); 3. Stellungnahme ST 1551/21: Gaußstraße (zugesagt für das vierte Quartal 2021). Begründung: Es ist unbefriedigend, dass zugesagte Maßnahmen nicht umgesetzt werden und der Ortsbeirat die Zusagen nachhalten muss, dies noch dazu bei einem Thema, bei dem der Bedarf an weiteren Fahrradabstellplätzen groß ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5206 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 238 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6981 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 621 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 92 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1551 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2246 Antrag vom 18.04.2023, OF 512/3 Auskunftsersuchen vom 04.05.2023, V 663 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5047 Aktenzeichen: 66 2
Ein adäquater Schienenersatzverkehr für die Linie 18
Antrag vom 01.06.2022, OF 309/3 Betreff: Ein adäquater Schienenersatzverkehr für die Linie 18 Zum 30. Mai hat die VGF auf der Friedberger Landstraße oberhalb der Nibelungenallee mit Gleisbauarbeiten begonnen, die voraussichtlich bis zum 19. Juni andauern sollen. Für diese Zeit ist ein Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet, der die Linie 18 zwischen Gravensteiner Platz und Nibelungenplatz/University of Applied Sciences ersetzen soll. Dieser SEV verbindet jedoch nicht Preungesheim und das obere Nordend mit der Innenstadt - wie die Linie 18 -, sondern er endet an der Rothschildallee, wo Passagiere auf die Linie 12 oder die umgeleitete Linie 18 umsteigen sollen. Für Passagiere aus dem oberen Nordend fällt damit eine - an Sonn- und Feiertagen die einzige - direkte Verbindung in die Innenstadt weg, ebenso wie auch Studierenden der UAS nur noch eine direkte Verbindung von der Konstablerwache zu den Haltestellen Nibelungenplatz und Münzenberger Straße zur Verfügung steht. Die Bauarbeiten fallen darüber hinaus ausgerechnet zu einem Zeitpunkt an, da mit Einführung des 9-Euro-Tickets mit einer höheren Frequentierung des ÖPNV zu rechnen ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit der VGF zu veranlassen, das SEV-Angebot dahingend nachzubessern, dass die Konstablerwache als zentraler Knotenpunkt in der Innenstadt weiterhin direkt und mindestens in derselben Frequenz wie bisher aus dem oberen Nordend erreicht werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage OF 309/3 wurde zurückgezogen.
Hauskauf durch die WPS
Antrag vom 01.06.2022, OF 305/3 Betreff: Hauskauf durch die WPS Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: - Ist dem Magistrat der Verkauf des Hauses Musikantenweg 5 durch die ehemalige Erbengemeinschaft an die WPS bekannt? - Sind die Mieter bzw. die Mietergemeinschaft des betroffenen Hauses schon auf den Magistrat bzw. die Stabsstelle Mieterschutz zugekommen, um sich beraten zu lassen? Wie war das Resultat? - Gibt es bereits eine Bauvoranfrage, einen Bauantrag oder Anträge für das Stellen von Gerüsten, Containern etc. seitens der WPS bei Bauaufsicht oder dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE)? - Kommt aufgrund des derzeitigen Standes im Interesse der Mieter ein Vorkaufsrecht infrage? - Lässt sich angesichts der Rechtslage die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in diesem Milieuschutzgebiet verhindern? - Gab es mit der Erbengemeinschaft vor dem Verkauf an die WPS Kontakte oder die Möglichkeit, über einen Verkauf an die GIMA Frankfurt zu reden? - Wie kann der Magistrat verhindern, dass es beim Haus Musikantenweg 5 einmal mehr zu einem weiteren mieterfeindlichen Vorgehen des Investors WPS mit Mietervertreibung, Schikanierungen, Luxussanierung und exorbitanten Mieterhöhungen kommt? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 60 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über Ziffer 7. der Vorlage OF 305/3 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 427 2022 Die Vorlage OF 305/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 6.: Annahme bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL Ziffer 7.: GRÜNE, SPD, LINKE. und Volt gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL
Passierbarkeit der Kreuzung Wiesenstraße/Heidestraße
Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2223 entstanden aus Vorlage: OF 195/4 vom 17.05.2022 Betreff: Passierbarkeit der Kreuzung Wiesenstraße/Heidestraße Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass der Schleppkurvenbereich für Lkw bei Einfahrt von der Wiesenstraße in die Heidestraße dauerhaft zur Verfügung steht. Eine geeignete Maßnahme könnte die Anordnung eines Haltverbots auf acht Meter ab Kreuzung in der Heidestraße in Fahrtrichtung links sein, unterstützt durch eine Bodenmarkierung. Falls vorhanden, kann noch ein Zusatzschild "Rangierbereich" angebracht werden. Vielleicht lässt sich auch an der Innenseite der Kurve noch etwas markieren. Begründung: Immer wieder kommt es an der Kreuzung zum Feststecken von Lkws, weil das Parkverbot fünf Meter vor und nach Kreuzungen nicht eingehalten wird; beim Hin- und Herrangieren werden auch regelmäßig Poller an der Nordecke der Kreuzung umgefahren. Der Einsatz mechanischer Hilfsmittel zur Parkverhinderung (Poller, Radbügel) erscheint zweifelhaft, weil die Hilfsmittel entweder den ohnehin schon schmalen Bürgersteig einengen würden oder - auf der Fahrbahn angebracht - auch den ohnehin knappen Fahrbahnquerschnitt einengen würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2022
Unterstützung für Power am Tower 2022
Antrag vom 15.05.2022, OF 196/4 Betreff: Unterstützung für Power am Tower 2022 Der Ortsbeirat unterstützt aus seinem Budget den Stadtteilarbeitskreis Nordend/Bornheim bei der Ausrichtung seines Kinder- und Jugendfestes Power am Tower am 23.09.2022 am Bornheimer Uhrtürmchen mit 350 Euro für die Musikbühne (das entspricht der Hälfte dieser Kosten). Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Im September findet wieder das traditionelle Kinder- und Jugendfest statt, an dem über 25 Einrichtungen aus den Ortsbezirken 3 und 4 teilnehmen. An diesem Fest, das ein sichtbares Zeichen einer lebendigen und vielfältigen Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen darstellt, sollte sich der Ortsbeirat mit dem oben genannten Betrag beteiligen und sich die Bühnenkosten mit dem Ortsbeirat 3 teilen. Zu den Hauptaufgaben des Stadtteilarbeitskreises, der das Fest veranstaltet, zählen die Vernetzung der Kinder- und Jugendeinrichtungen und die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil. Darüber hinaus trägt die Veranstaltung zur Belebung der mittleren Berger Straße bei und gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über die zahlreichen Einrichtungen und ihre Angebote in einem lockeren Umfeld zu informieren. Für Kinder und Jugendliche bietet es ein buntes Programm. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 4 am 31.05.2022, TO II, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 124 2022 Die Vorlage OF 196/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherung der Fahrradspur entlang der Rothschildallee
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2107 entstanden aus Vorlage: OF 244/3 vom 27.02.2022 Betreff: Sicherung der Fahrradspur entlang der Rothschildallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Standorten entlang der Rothschildallee Fahrradbügel montiert werden können, um ein unzulässiges Zuparken der Fahrradspuren und der frei zu haltenden Sichtachsen baulich zu verhindern: - Sperrfläche Höhe Rothschildallee 43 (aktuell mit Poller versehen); - Sperrfläche Höhe Rothschildallee 25/vor der Bushaltstelle "Günthersburgallee"; - schmale Fläche zwischen Radweg und Radspur Höhe Rothschildallee 19; - Sperrfläche an der Kreuzung Rothschildallee/Egenolffstraße (vor Egenolffstraße 3); - schmale Fläche zwischen Radweg und Radspur Höhe Rothschildallee 11a; - Sperrfläche Höhe Rothschildallee 3 bis 9. Davon sollen die Standorte, die ggf. für mobile Geschwindigkeitskontrollen genutzt werden, ausgenommen werden. Hier sollen demontierbare Poller erhalten bleiben oder installiert werden. Hierzu wird um Prüfung durch das Ordnungsamt bzw. durch die Stadtpolizei gebeten. Begründung: Durch das unzulässige Zuparken von Sperrflächen auf der Rothschildallee werden stets die Fahrradspuren ganz oder teilweise blockiert. Weiterhin werden Sperrflächen sicherheitsrelevanter Sichtachsen zugeparkt. Um die Sicherheit des Radverkehrs auf der südlichen Rothschildallee zu verbessern, soll das unzulässige Parken auf den genannten Standorten baulich unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1901 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradstellplätze in Kreuzungsbereichen hier: Feststraße und Merianstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2110 entstanden aus Vorlage: OF 268/3 vom 31.03.2022 Betreff: Fahrradstellplätze in Kreuzungsbereichen hier: Feststraße und Merianstraße Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungsbereichen Fahrradständer zu installieren: - Kreuzungsbereich Feststraße/Ecke Merianstraße, - Kreuzungsbereich Feststraße/Ecke Bornheimer Landstraße, - Kreuzungsbereich Merianstraße/Ecke Gaußstraße. An allen Standorten sollte ein Abstellangebot für mindestens ein Lastenfahrrad vorgesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1903 Aktenzeichen: 66 2
Veränderte Mobilität in der Berger Straße im Abschnitt Saalburgstraße bis Einmündung Ringelstraße (Bornheimer Fünffingerplätzchen)
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2070 entstanden aus Vorlage: OF 184/4 vom 12.04.2022 Betreff: Veränderte Mobilität in der Berger Straße im Abschnitt Saalburgstraße bis Einmündung Ringelstraße (Bornheimer Fünffingerplätzchen) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern Veränderungen von Formen der Mobilität in der Berger Straße im Abschnitt Saalburgstraße bis Einmündung Ringelstraße (Bornheimer Fünffingerplätzchen) denkbar und mittelfristig umsetzbar sind und mit welchen benennbaren Folgen, insbesondere bei einer Sperrung für den Durchgangsverkehr, zu rechnen ist. Zudem soll die Möglichkeit evaluiert werden, barrierefrei und optisch hochwertig die Berger Straße mit dem Bornheimer Fünffingerplätzchen zu verbinden. Begründung: 1. Die Berger Straße ist in diesem Teil eine Mischung aus Einzelhandelsgeschäften, zwei größeren Lebensmittelgeschäften, einer Bankfiliale, Restaurants sowie einem Bistro und Eissalon. Zudem gibt es Wohnhäuser, die zum Teil auch Arztpraxen und weitere Dienstleistungen beherbergen. Fast ausnahmslos werden die Geschäfte von Kunden besucht, die auch jetzt schon in diesem Straßenabschnitt keinen der wenigen Parkplätze besetzen. 2. Es wäre vorstellbar, hier eine Zone zu schaffen, die nur für Anliegerinnen und Anlieger sowie Lieferverkehr befahrbar wäre. Die Berger Straße könnte ebenerdig mit dem Bornheimer Fünffingerplätzchen barrierefrei verbunden werden. Das wäre nicht nur optisch hochwertig, sondern ergäbe insbesondere für ältere Mitmenschen und Familien - in dem gerade neu errichteten Gebäude wird es eine Kita geben - eine Flanier- und Aufenthaltszone. 3. Die Straße ist recht schmal und wird auch jetzt schon - nicht nur wegen der momentanen Baustellen - von Autos, Fahrradfahrern und Fußgängern gleichzeitig benutzt, was immer wieder zu Gefahren- und Stresssituationen führt. 4. Der Anlieferverkehr ist gering und auf bestimmte Zeiten begrenzt. 5. Bei der Fertigstellung des Neubaus auf dem sogenannten Gaumergelände käme noch unterirdischer Parkraum hinzu. Auch der Anlieferverkehr für das neue Wohngebäude mit einem weiteren Vollversorger ist nicht über diesen Teil der Berger Straße vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2070 Beratung im Ortsbeirat: 4
Zusätzlicher Flaschencontainer an der Berger Straße/Ecke Bornheimer Landstraße
Antrag vom 21.04.2022, OF 276/3 Betreff: Zusätzlicher Flaschencontainer an der Berger Straße/Ecke Bornheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Berger Straße, Ecke Bornheimer Landstraße einen zusätzlichen Flaschencontainer aufzustellen oder freitags eine zusätzliche Leerung durchzuführen. Begründung: Das Fassungsvermögen der zwei vorhandenen Container reicht regelmäßig nicht aus, um die zahlreichen Weinflaschen, die freitagabends nach Besuchen auf Friedberger- und Luisenplatz dort entsorgt werden, aufzunehmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 276/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 276/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme)
Änderung der Parkordnung in der Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1944 entstanden aus Vorlage: OF 241/3 vom 09.03.2022 Betreff: Änderung der Parkordnung in der Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße Vorgang: OM 1035/21 OBR 3; ST 496/22 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST 496 aufgeführten Maßnahmen in den Punkten 1. bis 3. umzusetzen. Dem in Punkt 4. genannten Lösungsvorschlag, zur Einrichtung einer Ladezone auf der Südseite, stimmt der Ortsbeirat zu und bittet auch hier um Umsetzung. Begründung: Mit seiner Anregung OM 1035 möchte der Ortsbeirat 3 eine sichere und gerechte Nutzung des östlichen Abschnitts der Bornheimer Landstraße für alle Verkehrsteilnehmenden ermöglichen. Radfahrende sind, durch in zweiter Reihe parkende Paketdienste, bislang einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt. Fehlende Parkstreifen gehen zulasten des Fußverkehrs, da parkende Kraftfahrzeuge sehr weit auf dem Gehweg abgestellt werden. Auf der Südseite der Bornheimer Landstraße wird aktuell durch das vorhandene Schrägparken auf dem Gehweg die geforderte Mindestgehwegbreite von 2,50 Metern nicht eingehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1035 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 496 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1679 Aktenzeichen: 60 10
Freihalten der Bornheimer Landstraße 1
Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1945 entstanden aus Vorlage: OF 263/3 vom 22.03.2022 Betreff: Freihalten der Bornheimer Landstraße 1 Der Magistrat wird gebeten, an der Grundstücksein fahrt der Liegenschaft Bornheimer Landstraße 1 Fahrradbügel oder alternativ Poller auf der Straße zu errichten, um das Halteverbot vor der Grundstückseinfahrt baulich sicherzustellen. Hierbei soll beachtet werden, dass der Müllabfuhr weiterhin der Zugang zu den Mülltonnen der Liegenschaft möglich ist. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat zu berichten, warum die Poller an ebendieser Stelle in der Vergangenheit entfernt wurden. Begründung: Anwohnende berichteten dem Ortsbeirat über ein häufiges unzulässiges Zuparken der Grundstückseinfahrt. Dadurch ist es der Müllabfuhr nicht mehr möglich, die dortigen Mülltonnen zu leeren. Um das unzulässige Zuparken zu verhindern, reichen die Markierungen auf der Fahrbahn leider nicht aus. Da sich an dieser Grundstückseinfahrt der einzige Zugang zu dem Haus befindet, muss der Rettungsweg für die Anwohnenden frei gehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1680 Aktenzeichen: 66 0
Bepflanzung des Grünstreifens von Rothschildallee und Nibelungenallee
Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1946 entstanden aus Vorlage: OF 245/3 vom 08.03.2022 Betreff: Bepflanzung des Grünstreifens von Rothschildallee und Nibelungenallee Vorgang: V 1744/20 OBR 3; ST 2143/20 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom 04.12.2020, ST 2143, angekündigte Bepflanzung des Grünstreifens von Rothschildallee und Nibelungenallee endlich umzusetzen. Begründung: Laut der Stellungnahme sollte im Herbst/Winter 2020/2021 mit den Arbeiten begonnen werden, nachdem sie wegen Kanal- und Rohrarbeiten bereits verschoben wurden. Die nochmalige Verzögerung von mehr als einem Jahr hält der Ortsbeirat für mehr als unangemessen. Abgesehen von dem verwahrlosten Eindruck verpasst die Stadt hier die Gelegenheit, durch die Pflanzung heimischer Gehölze und Blühwiesen einen Beitrag für die Umwelt zu leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.08.2020, V 1744 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2143 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1509 Aktenzeichen: 67 0
Schulwegsicherheit Merianschule
Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1949 entstanden aus Vorlage: OF 252/3 vom 14.03.2022 Betreff: Schulwegsicherheit Merianschule Vorgang: OM 1474/22 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen im Rahmen der Verbesserung der Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Merianschule und des Martin-Luther-Platzes umzusetzen: 1. Überprüfung des Schulwegeplans der Merianschule, insbes. im Bereich des neuen Eingangs auf der Burgstraße, hier fehlt ein gesicherter Übergang vom vorgesehenen Schulweg auf der östlichen Seite der Burgstraße in die Merianschule, die Minimalforderung wäre eine Querungshilfe auf der östlichen Seite gegenüber der Hofeinfahrt, d ie beste Lösung wäre die Einrichtung eines Zebrastreifens; 2. Verkehrsschild "Kinder" im Bereich des neuen Hofzugangs; 3. Piktogramm "Spielende Kinder" im Bereich der Burgstraße vor der Schachbrettmarkierung; 4. Roteinfärbung des Spielstraßenbereiches auf der Fahrbahn am Martin-Luther-Platz. Begründung: In einem Ortstermin mit der Elternvertretung der Merianschule wurde deutlich, dass sich die Situation durch die neue Zugangsmöglichkeit nochmals verändert und die Querungen auf der Burgstraße nochmals zugenommen haben. Vor diesem Hintergrund wurde die seitens des Ortsbeirates 3 vorgeschlagene Verkehrsführungsänderung auf der Burgstraße zwischen Martin-Luther-Platz und Bornheimer Landstraße (Vorlage OM 1474) begrüßt. Im Bereich des Martin-Luther-Platzes sollte die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf Rädern durch die Roteinfärbung ebenfalls erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1474 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1681 Aktenzeichen: 32 1
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