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Sicherstellung des Spielbetriebes der TSG Niederrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2016, OF 21/5 Betreff: Sicherstellung des Spielbetriebes der TSG Niederrad Vorgang: ST 1376/14 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, I. welche kurzfristigen und II. welche langfrstigen Maßnahmen geplant sind, um einen adäquaten Spielbetrieb für die TSG Niederrad zu gewährleisten. Begründung: Der Tennenplatz und der Rasenplatz auf dem Sportgelände der TSG Niederrad in der Hahnstraße befinden sich in einem mangelhaften Zustand. Bei Regen stehen Pfützen auf dem Tennenplatz und dieser ist somit nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzbar. Der Sommerspielbetrieb 2016 findet idR auf dem Rasenplatz statt. Der Winterspielbetrieb hingegen findet wieder auf dem Tennenplatz statt. Um den Spielbetrieb für die TSG Niederrad aufrechtzuerhalten, ist es unabdingbar, dass dem Verein kurzfristige und langfristige Maßnahmen aufgezeigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2014, ST 1376 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 38 2016 Die Vorlage OF 21/5 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung wie folgt lautet: "Der Tennenplatz auf dem Sportgelände der TSG Niederrad in der Hahnstraße befindet sich in einem desolaten Zustand. Die TSG Niederrad ist der nächstgelegene Sportverein für die Bürostadt Niederrad in der zeitnah 10.000 neue Bürger wohnen werden. Diese sollen die Möglichkeit erhalten, Angebote der TSG auf annehmbaren Flächen zu nutzen. Der Sportverein bekommt durch die Sanierung in einen Kunstrasenplatz zudem die Möglichkeit, neue Mitglieder zu werben und das Sportangebot auch in den Wintermonaten aufrechtzuerhalten. Eine Auslagerung der TSG Niederrad auf ein anderes Gelände ist ausdrücklich keine geeignete Maßnahme." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSanierung des Tennenplatzes auf dem Gelände der TSG Niederrad als Kunstrasenplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2016, OF 9/5 Betreff: Sanierung des Tennenplatzes auf dem Gelände der TSG Niederrad als Kunstrasenplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Tennenplatz auf dem Sportgelände der TSG Niederrad schnellstmöglich als Kunstrasenplatz zu sanieren. Begründung: Der Tennenplatz auf dem Sportgeländer der TSG Niederrad in der Hahnstraße befindet sich in einem desolaten Zustand. Bereits in einem Antrag vom 18.07.2014 wurde eine Sanierung angeregt - ohne Ergebnis. Die TSG Niederrad ist der nächstgelegene Sportverein für die Bürostadt Niederrad in der zeitnah 10.000 neue Bürger wohnen werden. Diese sollen die Möglichkeit erhalten, Angebote der TSG auf annehmbaren Flächen zu nutzen. Der Sportverein bekommt durch die Sanierung in einen Kunstrasenplatz zudem die Möglichkeit, neue Mitglieder zu werben und das Sportangebot auch in den Wintermonaten aufrecht zu erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 29.04.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 9/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenVorlage des Stadtteilverkehrsplanes Niederrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2015, OF 1102/5 Betreff: Vorlage des Stadtteilverkehrsplanes Niederrad Vorgang: ST 1406/14 Der OBR fragt den Magistrat, wann der schon seit 2005 in Bearbeitung befindliche Stadtteilverkehrsplan Niederrad fertig gestellt ist und im Zusammenhang damit, wann die Vorstellung der Verkehrsführung in der Triftstraße/Adolf-Miersch-Straße sowie die Radwegeführung dem OBR zur Beratung vorgelegt werden. Begründung: Die Forderung eines Stadtteilverkehrsplans für Niederrad und damit verbunden für eine geänderte Verkehrsführung mit Linksabbiegemöglichkeiten, besseren Bedingungen für den Radverkehr, Reduzierung der Geschwindigkeiten in der Achse Triftstraße - Adolf-Miersch-Straße - Lyoner Straße bestehen schon seit vielen Jahren. Die Überlegung, einen Verkehrsplan für diesen Bereich von Niederrad zu erstellen, kam vor allem im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Autobahnabfahrt in der Straßburger Straße auf. Inzwischen ist die Anschlussstelle fertiggestellt. Außerdem werden momentan mehrere Wohngebäude u.a. in der Lyoner Straße und Hahnstraße erbaut oder sind geplant. Einige sind schon fertiggestellt und bewohnt. Das erfordert eine bewohnerfreundliche Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmer. Zuletzt hatte der OBR die Vorlage im Juli 2014 angemahnt. In der ST 1406 vom Oktober 2014 wurde der Abschluss der Planung für Ende 2014 angekündigt. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2014, ST 1406 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1377 2015 Die Vorlage OF 1102/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenStadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2014, OA 576 entstanden aus Vorlage: OF 977/5 vom 12.11.2014 Betreff: Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Stadtteilgrenze und die Stadtbezirksgrenze zwischen Niederrad und Goldstein beziehungsweise Schwanheim nach Westen auf die Linie der Autobahn A 5 zu verschieben, sodass diese mit der Ortsbezirksgrenze zusammenfallen. Begründung: Es gibt in der Bevölkerung immer wieder Verwunderung und Anfragen, weil in den entsprechenden Karten und Stadtplänen die Stadtteilgrenze von Niederrad quer durch die Bürostadt verläuft. Auch die Stadtteilschilder an den Ost-West-Straßenverbindungen stehen beispielsweise am Schwanheimer Ufer in Höhe der Eisenbahnbrücke und in der Goldsteinstraße in Höhe der Hahnstraße. In Anbetracht dessen, dass in naher Zukunft in größerem Maße Wohnbevölkerung in diesem Gebiet ansässig sein wird, ist eine andere und nachvollziehbare Grenzziehung wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 13.01.2015, OA 586 Antrag vom 11.12.2014, OF 1235/6 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2015, B 179 Antrag vom 15.10.2016, OF 221/5 Auskunftsersuchen vom 04.11.2016, V 245 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 03.12.2014 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung OA 586 2015 1. Die Vorlage OA 576 wird unter Hinweis auf OA 586 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1235/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.01.2015, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 576 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 586 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER und REP (OA 576 und OA 586 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (OA 576 = Ablehnung, OA 586 = Annahme) NPD (OA 576 und OA 586 = vereinfachtes Verfahren) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2015, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 576 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 586 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und REP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und REP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 576 = Ablehnung, OA 586 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5560, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 Aktenzeichen: 32 0
Wann wird mit der Sanierung der Sportanlage Hahnstraße begonnen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2014, OF 972/5 Betreff: Wann wird mit der Sanierung der Sportanlage Hahnstraße begonnen? In der 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2013 wurde die Sanierung der Sportanlage Hahnstraße beschlossen. Der Ortsbeirat 5 hat der M 213 am 29.11.2013 ebenfalls zugestimmt. Zu dem damaligen Zeitpunkt ist von einer zügigen Umsetzung ausgegangen worden. Denn nach dem Umbau des Waldstadions zu einer reinen Fußballarena wurde die Sportanlage zum Bundes- und Landesstützpunkt der Leichtathletik in Frankfurt. Jedoch bietet die Sportanlage derzeit keine entsprechende Infrastruktur. Gleichzeitig verfügt Frankfurt seit dem Umbau des Waldstadions über keine Sportstätte mehr, auf der in der Sommersaison internationale oder auch nur nationale Leichtathletikwettkämpfe durchgeführt werden können. Da die Sanierung, mit der auch dieser Mangel beseitigt werden sollte, nun offensichtlich noch nicht in Angriff genommen wurde, haben erste Spitzensportler wie die langjährige Weltrekordhalterin im Hammerwerfen und Olympionikin Betty Heidler Frankfurt verlassen. Dies bedeutet einen schweren Verlust für die Sportstadt Frankfurt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 07.11.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1172 2014 Die Vorlage OF 972/5 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSicherstellung des Spielbetriebes auf dem Tennenplatz der TSG Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3367 entstanden aus Vorlage: OF 896/5 vom 18.07.2014 Betreff: Sicherstellung des Spielbetriebes auf dem Tennenplatz der TSG Niederrad Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Tennenplatz auf dem Sportgelände der TSG Niederrad in der Hahnstraße spätestens zum Winterspielbetrieb 2014/2015 in einem bespielbaren Zustand ist. Begründung: Der Tennenplatz auf dem Sportgelände der TSG Niederrad in der Hahnstraße befindet sich in einem mangelhaften Zustand. Bei Regen stehen Pfützen auf dem Platz, und dieser ist somit nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzbar. Mit dem Sommerspielbetrieb 2014 findet ein Wechsel auf den Rasenplatz statt. Der Winterspielbetrieb hingegen findet wieder auf dem Tennenplatz statt. Daher ist dieser bis zum Beginn des Winterspielbetriebes 2014/2015 wieder in einen bespielbaren Zustand zu bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2014, ST 1376 Auskunftsersuchen vom 03.06.2016, V 38 Aktenzeichen: 52 2
Verkehrsregelung Schwanheimer Straße in Höhe des Haardtwaldplatzes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3037 entstanden aus Vorlage: OF 778/5 vom 03.02.2014 Betreff: Verkehrsregelung Schwanheimer Straße in Höhe des Haardtwaldplatzes Der Magistrat wird gebeten, 1. im Bereich Schwanheimer Straße/Haardtwaldplatz die sehr breite Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße für den Radverkehr in Richtung Osten freizugeben; 2. den Bereich Haardtwaldstraße, Trifelsstraße und das kurze Zwischenstück der Schwanheimer Straße zur Vereinheitlichung der Tempobeschilderung in die umliegende Tempo-30-Zone zu integrieren. Für den von der "Mainuferstraße" kommenden Kfz-Verkehr wird bereits vor der Einmündung in die Schwanheimer Straße das Verkehrszeichen Nr. 274.1 (Beginn einer Tempo-30-Zone) bzw. in der Gegenrichtung erst vor der Einmündung in das Niederräder Ufer das Verkehrszeichen Nr. 274.2 (Ende einer Tempo-30-Zone) aufgestellt. Begründung: Zu 1.: Zurzeit ist es für den Radverkehr nicht möglich, die Schwanheimer Straße von West nach Ost im Bereich des Haardtwaldplatzes zu befahren. Diese Verbindung ist jedoch für den Radverkehr aus Richtung Niederräder Brücke/Hahnstraße eine attraktive, ampelfreie Parallelverbindung mit wenig Kfz-Verkehr. Die Fahrbahnbreite ist mit ca. 6 Metern ausreichend für eine Freigabe in beide Richtungen. Zu 2.: Im angesprochenen Bereich gibt es auf kurzem Raum drei verschiedene Geschwindigkeitsregelungen: a) Tempo-30-Zone in der Schwanheimer Straße westlich und östlich des Haardtwaldplatzes, b) Tempo 50 im Bereich dazwischen und in der Zufahrt aus Richtung Mainufer sowie c) eine "runde 30" auf der Haardtwaldstraße und der Trifelsstraße. Da die beiden letztgenannten Straßen Wohnbebauung haben und an einen Spielplatz grenzen sowie zur Vereinheitlichung der Beschilderung, ist eine Tempo-30-Zone rund um den Platz sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1018 Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1459 Antrag vom 03.11.2019, OF 1452/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 501 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Umbau Knoten Sportfeld
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2264 entstanden aus Vorlage: OF 608/5 vom 08.05.2013 Betreff: Umbau Knoten Sportfeld Der Magistrat wird gebeten, im Zuge des Planfeststellungsverfahrens "Umbau Knoten Sportfeld, 2. Ausbaustufe" folgende Änderungen zu erwirken: 1. Verkürzung der Zeit zwischen Abriss der bestehenden und Bau der neuen Lärmschutzwand in Höhe des Paul-Gerhardt-Rings; 2. Alle Grundstücke westlich der Bahnlinie im Bereich der Bebauungspläne Nr. 885 - Hahnstraße und Nr. 872 - Lyoner Straße sollen dahin gehend überprüft werden, ob sie in den Planfeststellungsunterlagen hinsichtlich der zukünftigen Bebauung korrekt in die Lärmberechnung eingeflossen sind; 3. Bau eines barrierefreien Fuß- und Radweges entlang der neuen Mainbrücke. Dieser Weg soll über das Gelände des Alten Bahnhofs entlang der Donnersbergstraße direkt bis zur Goldsteinstraße geführt werden, aber auch einen barrierefreien Zugang zum Niederräder Ufer vorsehen; 4. Zwischen Goldsteinstraße und Adolf-Miersch-Straße wird entlang der Bahnlinie im Zuge der Bauarbeiten eine Baustraße errichtet. Diese Straße soll nach Abschluss der Arbeiten als Fuß- und Radweg erhalten bleiben und entsprechend hergerichtet werden; 5. Der Fuß- und Radweg über die Golfstraße soll ausreichend große Kurvenradien vorsehen, die das zügige Befahren auch durch Radfahrer erlaubt; 6. Die Verschwenkung des Europaradweges entlang des Mains soll entsprechend der Bedeutung dieses überregionalen Weges so großzügig bemessen werden, dass auch für schnelle Radreisende keine Langsamfahrstelle entsteht. Begründung: Zu 1.: Zwischen Abriss und Neuerrichtung des Lärmschutzes ist ein Zeitverlauf von drei Jahren geplant. Das ist zu lang, da direkt an der Bahnlinie Wohnhäuser stehen. Zu 2.: Der Lärmschutz ist offenbar nicht aufgrund der zukünftig geplanten Bebauung berechnet worden. Zu 3.: Es ist nicht vermittelbar, dass über den Main mit Millionenaufwand eine neue Brücke gebaut wird, aber an dieser Stelle noch immer die barrierefreie Querung für Fußgänger und Radfahrer fehlt. Die Donnersbergstraße als Wegeverbindung von der Goldsteinstraße zum Alten Bahnhof soll erhalten bleiben und zur Mainbrücke fortgesetzt werden. Zu 4.: Es fehlt eine direkte Fuß- und Radwegverbindung von der S-Bahn-Station "Niederrad" zur Goldsteinstraße. Da im Zuge der Bauarbeiten ohnehin eine Baustraße errichtet wird, wäre es unsinnig, diese wieder zurückzubauen. Zu 5.: In den Planungsunterlagen ist der Weg über die Golfstraße mit sehr engen Kurvenradien eingezeichnet. Hier sind für einen zeitgemäßen Fuß- und Radweg ausreichende Kurvenradien vorzusehen. Zu 6.: Der Stützpfeiler für die Vorlandbrücke soll auf dem jetzigen Europaradweg errichtet werden. Die Verschwenkung des Fuß- und Radweges soll an dieser Stelle mit ausreichender Breite und großzügigen Kurvenradien erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1421 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 69
Sportanlagen im Lyoner Viertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2012, OF 352/5 Betreff: Sportanlagen im Lyoner Viertel Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, inwieweit die Sporteinrichtungen Hahnstraße und die Reitanlagen von der Bebauung des Lyoner Viertels betroffen sind. Begründung: Das Gebiet der Sportanlagen ist in der Planung für das Neubaugebiet miteinbezogen. Diese Sportanlagen sind für die Wohnqualität sowohl der Niederräder Bürgerinnen und Bürger als auch für die Bewohnerinnen und Bewohner des Neubaugebietes sehr wichtig. Eine Einschränkung für die Vereine und die Bürgerinnen und Bürger wäre ein Verlust der Lebensqualität. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 24.08.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 465 2012 Die Vorlage OF 352/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenInstandsetzung Verbindungsweg Saonestraße/Lyoner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2008, OM 2736 entstanden aus Vorlage: OF 628/5 vom 27.09.2008 Betreff: Instandsetzung Verbindungsweg Saonestraße/Lyoner Straße Der Magistrat wird gebeten, den Verbindungsweg zwischen dem Wendehammer Saonestraße und Lyoner Straße instand zu setzen. Begründung: Der Weg befindet sich in einem sehr schlechten Zustand, wird jedoch stark durch Kleingärtner und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ansässigen Firmen genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2009, ST 57 Aktenzeichen: 66 0
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