Meine Nachbarschaft: Sachsenhäuser Landwehrweg
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Vorlagen
Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7592 entstanden aus Vorlage: OF 1533/5 vom 03.10.2025 Betreff: Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegässchen so instand zu setzen, dass alle Notwendigkeiten erfüllt sind, um den Weg als Schulweg deklarieren zu können. Begründung: Bei einem Vor-Ort-Termin am 29.08.2025 wurde erneut festgestellt, dass der Stichweg als wichtige Verbindungsachse im Stadtteil erhebliche Mängel aufweist. Aufgrund seiner Funktion als zentraler Verbindungspunkt ist eine vollumfängliche Instandsetzung zwingend erforderlich. Besonders hervorzuheben ist, dass dieser Weg von zahlreichen Schülerinnen und Schülern täglich genutzt wird. Um die Sicherheit und Verlässlichkeit des Schulwegs dauerhaft zu gewährleisten, ist es notwendig, den Stichweg offiziell als Schulweg auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Schulbus für den Lerchesberg einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7593 entstanden aus Vorlage: OF 1534/5 vom 03.10.2025 Betreff: Schulbus für den Lerchesberg einrichten Der Magistrat wird gebeten, für den Lerchesberg einen Schulbus einzurichten. Begründung: Seit nunmehr fünf Jahren wird der Stichweg Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen nicht als offizieller Schulweg anerkannt. Der derzeit deklarierte Weg führt in Richtung Louisa Bahnhof und anschließend wieder über den Sachsenhäuser Landwehrweg zurück. Für die betroffenen Kinder bedeutet dies einen erheblichen Umweg mit starker körperlicher Belastung und ist weiter als die zulässigen zwei Kilometer Laufweg. Ein Schulbus ist daher einzusetzen, um den Kindern einen sicheren und zumutbaren Schulweg zu ermöglichen. Zugleich entlastet dies auch die Eltern, die derzeit gezwungen sind, ihre Kinder individuell zu begleiten oder mit dem Auto zu fahren. Der Einsatz eines Schulbusses ist somit sowohl unter Sicherheitsaspekten als auch im Sinne einer familienfreundlichen Infrastruktur geboten. (Bild aus der App Karten als Beispiel für einen Schulweg von 3km -> 2 km max. Laufweg sind bei kleinen Kindern angedacht) Quelle: App Apple Karten Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Hundekotbeutelspender am Ziegelhüttenweg/Ecke Teplitz-Schönauer-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7597 entstanden aus Vorlage: OF 1538/5 vom 21.09.2025 Betreff: Hundekotbeutelspender am Ziegelhüttenweg/Ecke Teplitz-Schönauer-Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der begrünten Fläche am Ziegelhüttenweg/Ecke Teplitz-Schönauer-Straße einen Hundekotbeutelspender aufzustellen. Paten dafür haben sich bereits gefunden. Die Anschrift der Paten wird separat mitgeteilt. Begründung: In der näheren Umgebung und entlang des Ziegelhüttenweges gibt es mehrere Grünflächen, auf denen Hunde ausgeführt werden. Mehrfach wurde seitens der Nachbarschaft der Wunsch nach einem Hundekotbeutelspender geäußert. Der vorgeschlagenen zentrale Standort würde sich dafür gut eignen. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7410 entstanden aus Vorlage: OF 1467/5 vom 28.07.2025 Betreff: Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109 Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass der Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109 (siehe Fotos) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird und Parkflächen eingezeichnet werden. Begründung: Der parallel zum Wendelsweg verlaufende Weg weist eine Breite von ca. 5,90 Metern auf. Es ist unklar, welche Widmung dieser derzeit hat. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass Behörden Ihnen mitgeteilt haben, dass es sich bei dem Weg um einen Fahrradweg handeln würde. Da eine Kennzeichnung als Fahrradweg fehlt und dieser zudem vorher und nachher nicht weitergeführt wird, ist dies aus Sicht des Ortsbeirates nicht nachvollziehbar. Um hier klare Verhältnisse zu schaffen und gleichzeitig der Parkplatznot in dem Bereich zu begegnen, bietet es sich an, den Weg als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und Parkflächen einzuzeichnen. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7442 entstanden aus Vorlage: OF 1522/5 vom 03.09.2025 Betreff: Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa Vorgang: M 77/25 Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung und der entsprechenden Ausführung des Radschnellwegs im Abschnitt des Ziegelhüttenweges zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa zu berücksichtigen, dass der Ziegelhüttenweg eine wichtige Zugangsverbindung zum Stadtwald darstellt, die von vielen Passatinnen und Passanten genutzt wird. Insofern ist die Abgrenzung eines Gehweges dringend angezeigt, bzw. eine Verlegung des Gehweges an den Luderbach. Begründung: Der genannte Abschnitt des Ziegelhüttenweges stellt eine wichtige Verbindung für Sachsenhäuserinnen und Sachsenhäuser zum Stadtwald dar. Zugleich wird der Weg auch von Pkw genutzt, um zu den angrenzenden Gärten oder dem Sportjugendpark Louisa zu gelangen. Dabei verfügt der Ziegelhüttenweg in diesem Bereich nicht über einen abgegrenzten Gehweg. Wenn jetzt auch noch der Radschnellweg über diesen Abschnitt geführt werden soll, ist zur Gefahrenabwehr dringend erforderlich, dass Schutzmaßnahmen für Passantinnen und Passanten ergriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 77
Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7426 entstanden aus Vorlage: OF 1498/5 vom 18.08.2025 Betreff: Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße Vorgang: OM 7403/25 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße aufzupflastern. Begründung: Der nördliche Teil der Diesterwegstraße wird sehr häufig vom Pendlerverkehr als Durchgangsstraße missbraucht, um schneller von der Schweizer Straße auf die Textorstraße Richtung Lokalbahnhof und Darmstädter Landstraße zu gelangen. Auch wird von Fahrern berichtet, die sich auf der Textorstraße nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h halten. Die für zwei Spuren ungewöhnliche bauliche Breite der Textorstraße an dieser Stelle trägt dazu bei, dass Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht wahrnehmen oder bewusst ignorieren. Die Fußgängerquerung über die Textorstraße wird nicht nur von den vielen Menschen auf dem Weg zwischen Schweizer Platz und Südbahnhof genutzt, sondern besonders häufig von Kindern auf dem Schulweg zu den umliegenden Schulen und Kindertagesstätten. Vor diesem Hintergrund würde, neben dem erforderlichen Blinklicht (OM 7403), in diesem Einzelfall eine umfassende Aufpflasterung zur erforderlichen Verkehrsberuhigung und Unfallvermeidung beitragen. Die Situation unterscheidet sich nicht wesentlich von der nördlich gelegenen Kreuzung Diesterwegstraße/Schwanthalerstraße, die über die erforderliche Aufpflasterung verfügt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7403 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1844
Einrichtung einer Blumenwiese am Bahnübergang Ziegelhüttenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7423 entstanden aus Vorlage: OF 1493/5 vom 31.07.2025 Betreff: Einrichtung einer Blumenwiese am Bahnübergang Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf der brachliegenden Fläche neben dem Bahnübergang Ziegelhüttenweg eine Blumenwiese eingerichtet werden kann. Begründung: Am Bahnübergang Ziegelhüttenweg befindet sich unmittelbar an der nördlichen Seite ein Gelände, welches ungepflegt, verwahrlost und völlig verwildert ist. Dieses Gelände könnte für eine Blumenwiese nutzbar gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Verkehrszählung Oberer Schafhofweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2025, OF 1475/5 Betreff: Verkehrszählung Oberer Schafhofweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ergebnisse der Verkehrszählung Oberer Schafhofweg, zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg, vorzulegen. Begründung: Die Ergebnisse der Verkehrszählung sind für die weitere fachliche und politische Bewertung zwingend erforderlich. Nur auf Grundlage belastbarer Daten zu Verkehrsaufkommen, Verkehrsfluss sowie der Belastung durch Kfz, Rad- und Fußverkehr können fundierte Entscheidungen zur Verkehrsplanung, Sicherheit und städtebaulichen Entwicklung getroffen werden. Die Zahlen dienen darüber hinaus als Grundlage für mögliche verkehrslenkende Maßnahmen sowie zur transparenten Information der Öffentlichkeit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1260 2025 Die Vorlage OF 1475/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrssituation vor der Kita im Sachsenhäuser Landwehrweg 157 b
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7221 entstanden aus Vorlage: OF 1457/5 vom 30.04.2025 Betreff: Verkehrssituation vor der Kita im Sachsenhäuser Landwehrweg 157 b Der Magistrat wird gebeten, i m Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe der Bergkita (Kindertagesstätte der Dreikönigsgemeinde, Sachsenhäuser Landwehrweg 157 b) je Fahrtrichtung ein Piktogramm "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn anzubringen. Zudem soll vermehrt eine digitale Geschwindigkeitsanzeige auf Höhe der Kita zum Einsatz kommen. Begründung: Vor der Bergkita soll es in letzter Zeit vermehrt zu gefährlichen Situationen zwischen Kindern und Autos gekommen sein. Um der Gefährdung von Kindern entgegenzuwirken, sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen getroffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicheres Überqueren des Hainer Weges - Einrichtung eines Dialog-Displays
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7219 entstanden aus Vorlage: OF 1452/5 vom 27.05.2025 Betreff: Sicheres Überqueren des Hainer Weges - Einrichtung eines Dialog-Displays Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten , ob im Hainer Weg vor der Kreuzung Wertheimer Straße und Unterster Zwerchweg ein Dialog-Display zur Geschwindigkeitsanzeige installiert werden kann. Begründung: Der Hainer Weg ist ein wichtiger Schulweg und als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Dennoch halten sich viele Autofahrer nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit. Die Verkehrssituation an der genannten Stelle wird zunehmend schwieriger und unübersichtlicher, insbesondere für Schulkinder und ältere Menschen. Eltern haben wiederholt auf die Gefährdung hingewiesen. Ein Dialog-Display, das Autofahrer auf ihre tatsächliche Geschwindigkeit aufmerksam macht, kann präventiv wirken und so zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Es sensibilisiert alle Verkehrsteilnehmer und schafft mehr Aufmerksamkeit für das Tempo-30-Gebot. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1790 Beratung im Ortsbeirat: 5
Bushaltestellen am Lokalbahnhof mit Sitzbänken und Wetterschutz ausstatten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7216 entstanden aus Vorlage: OF 1449/5 vom 01.06.2025 Betreff: Bushaltestellen am Lokalbahnhof mit Sitzbänken und Wetterschutz ausstatten Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestellen im neu gestalteten Bereich "Lokalbahnhof/Darmstädter Landstraße" sowohl in Fahrtrichtung Hainer Weg als auch in Richtung Innenstadt mit Sitzbänken und Wetterschutzeinrichtungen auszustatten. Begründung: Im Zuge der Neugestaltung des Bereichs rund um den Lokalbahnhof wurden auch die Bushaltestellen erneuert. Allerdings fehlt dort bislang die notwendige Infrastruktur für wartende Fahrgäste. Es gibt weder Überdachungen zum Schutz vor Regen und Sonne noch Sitzgelegenheiten. Gerade für ältere Menschen, mobilitätseingeschränkte Personen und andere Fahrgäste, die längere Wartezeiten haben, ist das ein erhebliches Defizit. Sitzbänke und ein angemessener Wetterschutz sollten zur Grundausstattung jeder Haltestelle gehören, insbesondere an einem stark frequentierten Umsteigepunkt wie dem Lokalbahnhof. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Glasfaserausbau im Frankfurter Süden
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2025, OF 1460/5 Betreff: Glasfaserausbau im Frankfurter Süden Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, weshalb bei der derzeitigen Straßenöffnungen im Frankfurter Süden zur Erneuerung von Strom- und Wasserleitungen nicht auch Glasfaserleitungen verlegt werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass obwohl derzeit viele Straßen zur Erneuerung von Strom- und Wasserleitungen aufgegraben werden, die Chance zur kostengünstigen Verlegung von Glasfaserleitungen nicht genutzt wird. So haben Anwohnende im Wilhelm-Beer-Weg und im Anton-Burger-Weg berichtet, dass die Bauarbeiter vor Ort berichtet haben, dass trotz Anfrage bei den zuständigen Stellen eine Verlegung von Glasfaser nicht vorgesehen ist. Auch auf der Internetpräsenz der Deutschen Telekom werden die aktuellen Ausbaugebiete für den Glasfaserausbau gezeigt. Hier ist zu sehen, dass derzeit nahezu kein weiterer Glasfaserausbau im Frankfurter Süden vorgehen ist, obwohl weite Teile Sachsenhausens, darunter die Heimat- und Kesselsiedlung, die Wohngebiete am Mühlberg und Sachsenhäuser Berg, sowie Oberrads bisher über kein Glasfaseranschluss verfügen (https://www.telekom.de/netz/glasfaser/glasfaserausbau-status). Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1231 2025 Die Vorlage OF 1460/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenParken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7017 entstanden aus Vorlage: OF 1413/5 vom 30.04.2025 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III) Der Magistrat wird nochmals gebeten, auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben erneut mitgeteilt, dass die Verkehrssituation an der genannten Stelle gerade in Zeiten des Berufsverkehrs sehr unübersichtlich ist und es häufig zu einem kompletten Erliegen des Verkehrsflusses kommt. Es ist daher ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg zu verfügen, um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Der Bereich wird zudem gerade in Zeiten des Berufsverkehres als Verbindungsstück zwischen Lettigkautweg und Am Sandberg intensiv genutzt. Durch das Parken auf der Straße kommt es zu unübersichtlichen Situationen und Rückstau in den Lettigkautweg und in die Straße Am Sandberg. Hierdurch wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet. Das Risiko von Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Abschnitt wird aufgrund der Kreuzungen und der geringen Abschnittslänge von ca. 80 Metern, auf dem das Parken auf der Straße verboten werden soll, dagegen als gering eingeschätzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1639
Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6875 entstanden aus Vorlage: OF 1388/5 vom 08.04.2025 Betreff: Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen Der Magistrat wird gebeten, die Liegenschaft Wendelsweg 113 vor illegalem Zutritt zu sichern und zu prüfen, ob dieses Grundstück für die Nutzung durch Kinder- und Jugendeinrichtungen hergerichtet werden kann. Begründung: Die Liegenschaft Wendelsweg 113 grenzt unmittelbar an den Seehofpark. Vor mehr als zehn Jahren hat dort die Betreuung der Mühlbergschule (Die Mühlbergschlümpfe) eine Einrichtung betrieben. Das Gebäude verfällt leider zusehends. Personen haben sich zwischenzeitlich illegal Zugang zur Liegenschaft verschafft und nächtigen wohl auch dort. Auch aufgrund der Lage, angrenzend an den Spielplatz des Seehofparks, besteht dringend Handlungsbedarf. Die Stadt sollte schnellstmöglich ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und das Grundstück, solange die Liegenschaft nicht in Stand gesetzt ist, vor dem Zutritt durch spielende Kinder und andere Personen sichern. Ferner sollte die Stadt prüfen, wie sie die Liegenschaft für die Nutzung durch Kinder- und Jugendeinrichtungen ertüchtigen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1739 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsführung im Wendelsweg im Bereich Seehofpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2025, OF 1417/5 Betreff: Verkehrsführung im Wendelsweg im Bereich Seehofpark Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, im Wendelsweg im Bereich Seehofpark einen ordnungsgemäßen Verkehrsfluss in der Weise zu gewährleisten, dass entgegenkommende Fahrzeuge ohne Weiteres aneinander vorbeifahren können, ohne den Bürgersteig benutzen zu müssen. Begründung: Im Wendelsweg im Bereich Seehofpark ist es häufig nicht möglich, dass entgegenkommende Fahrzeuge aneinander passieren können. Hintergrund ist, dass im Wendelsweg in Richtung Norden die rechte Seite des Wendelsweges lückenlos durch parkende Fahrzeuge belegt ist. Dies führt dazu, dass nach Süden fahrende Fahrzeuge notgedrungen auf den Bürgersteig ausweichen müssen, um am Gegenverkehr vorbeizukommen. Das entgegenkommende Fahrzeug kann auch optisch erst wahrgenommen werden, wenn man sich mitten in der Engstelle befindet. Ein Zurückstoßen des Fahrzeuges ist für beide Beteiligten oftmals nicht möglich, da häufig nachfolgende Fahrzeuge dies unmöglich machen. Der jetzige Zustand ist nicht hinnehmbar, da durch das Befahren des Bürgersteiges Fußgänger gefährdet werden können. Ggf. sollte der Magistrat ins Auge fassen, dort einen Ortstermin durchzuführen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1417/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1417/5 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenNeugestaltung des Radweges an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30 bis 32
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 1390/5 Betreff: Neugestaltung des Radweges an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30 bis 32 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, ob die Radwegeführung an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30-32 neugestaltet werden kann. Insbesondere sind folgende Möglichkeiten zu prüfen: - Der zwischen den Autoparkplätzen und dem Bürgersteig befindliche Radweg wird beseitigt und abgetragen und der Straße zugeschlagen - Die Parkplätze für Autos werden auf diesen früheren Fahrradweg verlagert - Durch die Verbreiterung der Straße kann die farbliche Abmarkierung eines Fahrradstreifens unter Einrichtung einer Dooring-Zone erfolgen. Begründung: Die jetzige Situation ist in dem obigen Abschnitt für Radfahrer unbefriedigend und auch teilweise gefährlich. Der jetzt bestehende Fahrradweg befindet sich zwischen parkenden Autos und dem Bürgersteig. Eine solche Fahrradwegführung ist nicht mehr zeitgemäß und mit Gefährdungen, sowohl für Fahrradfahrer, als auch für Fußgänger verbunden. Der Radweg selbst ist in einem unzumutbaren Zustand. Aus diesem Grunde wird dieser Fahrradweg auch nicht benutzt. Daneben hat im Zuge der Gestaltung des Radschnellweges die Stadt an der Einmündung von der Oppenheimer Landstraße eine Radwegeführung über die Straße markiert. Dies führt dazu, dass zum jetzigen Zeitpunkt de facto zwei Radwege bestehen. Dies ist überflüssig und eine Verschwendung von Raum. Durch die Abtragung des jetzigen Radweges und die Verbreiterung der Straße, besteht die Möglichkeit, unter Erhalt der Parkplätze einen mit roter Farbe abgetrennten Fahrradstreifen zu gestalten, der den Radfahrern mehr Sicherheit bringt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenVersetzung der Lichtsignalanlage am Hainer Weg zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 1359/5 Betreff: Versetzung der Lichtsignalanlage am Hainer Weg zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen, ob die Lichtsignalanlage im Bereich Hainer Weg 150 (Gemündener Straße) in den Kreuzungsbereich Hainer Weg/Unterster Zwerchweg/Wertheimer Straße versetzt werden kann Begründung: In der Stellungnahme ST 2416/2023 "Sicheres Überqueren des Hainer Weges" wurde vorgeschlagen, einen Schulwegtermin zu vereinbaren. Dieser fand am 28.06.2024 statt. Die Empfehlung aus diesem Termin lautete, dass der Ortsbeirat 5 einen Prüfantrag stellen möge, um zu klären, ob die Lichtsignalanlage in den Kreuzungsbereich Hainer Weg/Unterster Zwerchweg/Wertheimer Straße versetzt werden kann. Regelmäßig schildern Eltern dem Ortsbeirat die kritische Verkehrssituation, die sich in letzter Zeit weiter verschärft hat. Insbesondere folgende Gründe werden dabei immer wieder genannt: Der Hainer Weg ist eine stark befahrene Straße mit erheblichem Verkehrsaufkommen, darunter zahlreiche Pkw, Lkw sowie die Buslinien 47 und 48. Trotz der bestehenden Tempo-30-Regelung wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung häufig überschritten. Ein sicheres Überqueren des Hainer Weg, besonders mit Kleinkindern, ist oft nicht möglich. Die einzige verkehrssichere Überquerung des Hainer Wegs ist eine Ampel am Hainer Weg 150, was für ältere Menschen und Schulkinder einen erheblichen Umweg darstellt. Besonders problematisch ist zudem, dass diese Ampel oft von Autofahrern und Lkw bei Rot überfahren wird, da sie schlecht einsehbar und oft von parkenden Fahrzeugen verdeckt ist. Für schulpflichtige Kinder, die die Mühlbergschule besuchen, ist die derzeitige Verkehrssituation äußerst problematisch. Eine Versetzung der LSA in den Bereich Hainer Weg/Unterster Zwerchweg/Wertheimer Straße ist der Wunsch der Menschen in dem Quartier und würde die Verkehrssicherheit drastisch erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1359/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1359/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Steinhausenstraße/Dielmannstraße/Bornemannstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6597 entstanden aus Vorlage: OF 1321/5 vom 02.02.2025 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Steinhausenstraße/Dielmannstraße/Bornemannstraße Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation an der Kreuzung Steinhausenstraße/Dielmannstraße/Bornemannstraße zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Grundschulkinder zu ergreifen. Hierzu soll insbesondere die Einrichtung eines Zebrastreifens mit entsprechender Beschilderung (z. B. "Achtung Schulweg!") geprüft werden, um die Aufmerksamkeit der Autofahrer zu erhöhen, die Geschwindigkeit zu reduzieren und den Kindern eine sichere und erkennbare Querung der Fahrbahn zu ermöglichen. Begründung: An der genannten Kreuzung überqueren täglich viele Grundschulkinder die Fahrbahn, oft diagonal und zwischen geparkten Autos hindurch. Aufgrund der schlechten Einsehbarkeit der Kurve und der hohen Geschwindigkeit vieler Fahrzeuge besteht eine erhebliche Gefahr für die Kinder. Die Situation hat sich zudem verschärft, seitdem die Zufahrt zum Sachsenhäuser Berg über den Hainer Weg gesperrt wurde und viele Autos nun über den Mühlberg fahren. Dadurch hat sich das Verkehrsaufkommen an der betreffenden Kreuzung erhöht. Ein Zebrastreifen mit entsprechender Beschilderung würde die Autofahrer sensibilisieren, ihr Tempo zu drosseln und den Kindern eine klare Orientierungshilfe für eine sichere Querung bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1033 Beratung im Ortsbeirat: 5
Buslinie M36 bis zur Stadtgrenze Neu-Isenburg führen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6590 entstanden aus Vorlage: OF 1267/5 vom 11.11.2024 Betreff: Buslinie M36 bis zur Stadtgrenze Neu-Isenburg führen Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie M36 zukünftig über den Hainer Weg hinaus bis zur Stadtgrenze Neu-Isenburg zu führen. Die Haltestelle am Hainer Weg darf dabei nicht entfallen. Begründung: Durch die Erweiterung der Buslinie können Pendlerströme leichter von und nach Neu-Isenburg abfließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1031 Beratung im Ortsbeirat: 5
Geschwindigkeitskontrollen in der Darmstädter Landstraße vor der Stadtgrenze NeuIsenburg bis zum Tempo80Schild
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6591 entstanden aus Vorlage: OF 1275/5 vom 09.11.2024 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der Darmstädter Landstraße vor der Stadtgrenze Neu-Isenburg bis zum Tempo-80-Schild Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Darmstädter Landstraße zwischen der Ampel an der Stadtgrenze Neu-Isenburg/Isenburger Schneise und dem Tempo-80-Schild in Richtung Frankfurt- Sachsenhausen häufiger Geschwindigkeitskontrollen stattfinden, da in diesem Bereich häufig schon mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird. Begründung: In diesem Bereich ist eine Bushaltestelle und die Endhaltestelle der Straßenbahnlinie. Nach der Ampel beschleunigen die Fahrzeuge häufig sehr stark und fahren mit überhöhter Geschwindigkeit an den Haltestellen vorbei und gefährden sowohl die Radfahrer als auch die Fußgänger. Diese Maßnahme wurde im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung vom Watt-Club Neu-Isenburg gemeinsam mit dem ADFC und dem NABU an der Endhaltestelle "Neu-Isenburg Stadtgrenze" diskutiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1034 Beratung im Ortsbeirat: 5
Benennung der Grünfläche zwischen Ziegelhüttenweg und Mörfelder Landstraße in ArnoLustigerPlatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2025, OF 1317/5 Betreff: Benennung der Grünfläche zwischen Ziegelhüttenweg und Mörfelder Landstraße in Arno-Lustiger-Platz Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat die Grünfläche gegenüber dem Hit-Markt zwischen der Mörfelder Landstraße und dem Ziegelhüttenweg "Arno Lustiger Platz" zu benennen und auch als solche auszuschildern. Begründung: Prof. Arno Lustiger war ein deutsch-jüdischer Historiker und Schriftsteller. Er überlebte das Zwangsarbeitslager Annaberg, die Konzentrationslager Ottmuth und Blechhammer (Außenlager von Auschwitz wo sein Vater ermordet wurde) und Anfang 1945 die Todesmärsche durch Deutschland. Nach Kriegsende blieb er in Deutschland und lebte seit 1945 in Frankfurt, die letzten Jahre in Sachsenhausen am Ziegelhüttenplatz. Prof. Arno Lustiger war Mitbegründer der jüdischen Gemeinde und Mitinitiator des jüdischen Museums. Seine Dokumentationen bezeichnete der Historiker Henning Ritter als "eine Art Topographie des jüdischen Widerstands". Antragsteller: CDU SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1317/5 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, SPD, FDP, BFF
Weiter lesenNied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6296 entstanden aus Vorlage: OF 1132/6 vom 15.12.2024 Betreff: Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Vorgang: OM 4362/23 OBR 6; ST 27/24; OM 5206/24 OBR 6; ST 1539/24 Der Magistrat wird gebeten, auf beiden Seiten des Ferdinand-Scholling-Rings (FSR) das Parken auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu erlauben und zwar im 20 bis 25 Meter langen Abschnitt ab dem Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage. Dabei soll folgender Sachverhalt geprüft und ggf. realisiert werden: Das Parken mit einem Rad auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg wird erlaubt , wobei die Fahrzeuge 1,30 Meter auf dem Gehweg und 70 Zentimeter auf der Fahrbahn stehen sollen, sodass eine Gehwegbreite von 2,20 Metern verbleibt. Falls dies in dem betreffenden Abschnitt nicht beidseitig möglich ist, sollte das Parken auf dem Gehweg zumindest einseitig erlaubt werden. Gegebenenfalls ist ein Ortstermin zu vereinbaren. Begründung: In den bisherigen beiden Stellungnahmen hat die Stadt eine Restgehwegbreite von mindestens 2,20 Metern gefordert, sodass die Einrichtung von zwei Meter breiten Parkbuchten bei einer verbleibenden Restgehwegbreite von 1,50 Metern aus Sicht der Stadt nicht möglich sei. Sollte die Stadt weiterhin auf dieser Restgehwegbreite von 2,20 Metern beharren, sollte es doch zumindest möglich sein, beidseitig nur mit einem Rad so auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu parken, dass die geforderte Restgehwegbreite von 2,20 Metern eingehalten wird. Dadurch würde ein Teil des parkenden Fahrzeugs auf der Straße parken, was die Straße verengen würde und den positiven Effekt hätte, die Autofahrer im FSR zu vorsichtigerem Fahren zu veranlassen. In der letzten Zeit scheint die Stadt allerdings nicht mehr so restriktiv auf einer Mindestgehwegbreite von 2,20 Metern zu beharren, sondern in jedem Fall abhängig von der Situation vor Ort abzuwägen und dabei auch teilweise Gehwegbreiten bis 1,50 Meter zuzulassen. Beispielsweise hat die Stadt im November 2024 auf Drängen des Ortsbeirats 5 das Parken halb auf dem Gehweg im Ziegelhüttenweg wieder erlaubt. Ein 3,50 Meter breiter Gehweg mit einer Länge von 20 bis 25 Metern ist für Fußgänger im FSR nicht nötig. Aufgrund des großen Parkdrucks würde die Erlaubnis zum Parken in diesem Abschnitt zu einer enormen Entlastung führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4362 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 27 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5206 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1189 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins SchwarzWeiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6201 entstanden aus Vorlage: OF 1288/5 vom 27.11.2024 Betreff: Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen Vorgang: M 152/24; OM 4440/23 OBR 5; ST 227/24; OM 4665/23 OBR 5; ST 1587/24 Der Magistrat wird erneut gebeten, sowohl am Weg zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. als auch am Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen eine insektenfreundliche Beleuchtung zu installieren. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Beleuchtung eines Radweges durch den Stadtwald mit insektenfreundlicher Beleuchtung möglich ist, nicht aber auf Fußwegen, die von Kindern auf dem Weg zur Schule genutzt werden. Begründung: Für viele Kinder der Heimatsiedlung ist der Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz die kürzeste und sicherste Verbindung zur Riedhofschule. Hier ist eine Beleuchtung des Weges insbesondere in der dunklen Jahreszeit dringend nötig. Die Frühbetreuung an der Riedhofschule beginnt um 7:30 Uhr, vor allem in den Wintermonaten ist es zu dieser Zeit noch dunkel, ebenso wenn die Kinder nach der Nachmittagsbetreuung um 17:00 Uhr nach Hause zurückkehren. Auch der Letzte Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen wird von vielen Schülerinnen und Schülern und Pendlerinnen und Pendlern genutzt und ist unbeleuchtet. Der Magistrat (Dezernat XII - Mobilität) hat die Bitte des Ortsbeirates 5 zur Beleuchtung der genannten Wege mit seiner ST 1587 vom 26.08.2024 und ST 227 vom 26.01.2024 leider abgelehnt. In der M 152 zur Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt führt der Magistrat nun im Hinblick auf den Abschnitt Stadtwald aus: "Um ein sicheres Fahrradfahren auch bei Dunkelheit zu ermöglichen, erhält die gesamte Strecke eine durchgehende Ausleuchtung. Die Beleuchtung erfolgt über Mastleuchten, die über integrierte Photovoltaik-Module mit Strom versorgt werden und somit energieautark betrieben werden können. Somit müssen keine zusätzlichen Leitungen verlegt werden, so dass kein entsprechender Eingriff in den Wurzelraum der bestehenden Bäume erforderlich ist. Durch eine Bewegungssteuerung in Verbindung mit einer Nachtabschaltung wird die Beleuchtungsdauer auf der Grundlage einer vor Ort betriebenen Testanlage zum Schutz der lichtsensiblen Fauna weitestgehend reduziert." Der Ortsbeirat 5 begrüßt das mit der M 152 zum Ausdruck gebrachte Umdenken des Magistrates bei der Beleuchtung von Wegen. Vor diesem Hintergrund bittet er den Magistrat erneut um die Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung auf dem Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz und auf dem Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen. Wenn die Stadt sich dazu entschließt Wege im Wald für den Radverkehr zu beleuchten, sollte dies zum Schutz von Kindern auf den genannten Wegen erst recht möglich sein. Gerade in den dunklen Wintermonaten ist die Installation von bedarfsgerechter insektenfreundlicher Beleuchtung auf Fußwegen angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4440 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4665 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 227 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1587 Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 152 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 471 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-3
Einrichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Sportjugendpark Louisa
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6193 entstanden aus Vorlage: OF 1270/5 vom 10.11.2024 Betreff: Einrichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Sportjugendpark Louisa Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grundstück des Sportjugendparks Louisa eine Calisthenics- Anlage zu installieren. Begründung: Auf dem Gelände Ziegelhüttenweg 325 betreibt die Sportjugend Frankfurt den Sportjugendpark Louisa. Hier haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Sport zu treiben. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeiten, Räumlichkeiten für Gremiensitzungen oder Feiern anzumieten. Das Installieren einer Calisthenics-Anlage würde dem Standort zusätzliche Attraktivität verleihen und sportbegeisterten Menschen eine Alternative zu einem Fitnessstudio bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 268 Aktenzeichen: 52-2
Installation einer Ampel auf der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichstraße)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6096 entstanden aus Vorlage: OF 1190/5 vom 21.08.2024 Betreff: Installation einer Ampel auf der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichstraße) Vorgang: V 60/21 OBR 5, ST 1909/21 Der Magistrat wird gebeten, die in der ST 1909 in Aussicht gestellte Ampel an der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichtstraße) umzusetzen und alle notwendigen Schritte zur Einrichtung einer ortsfesten Ampel einzuleiten. Die Maßnahme ist erst nach Abschluss der Baumaßnahmen im Bereich Lokalbahnhof/Textorstraße und Offenbacher Landstraße/Mörfelder Landstraße umzusetzen. Begründung: Während der Bauarbeiten auf der Darmstädter Landstraße gab es an dieser Stelle eine Möglichkeit, die Straße sicher zu überqueren. Diese Querungsmöglichkeit ist seit dem Abschluss der Bauarbeiten nicht mehr vorhanden, was zu erheblichen Unannehmlichkeiten für Fußgänger führt. Auch Nutzer der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof" müssen nun weite Umwege in Kauf nehmen, um die Darmstädter Landstraße zu überqueren, da die bestehenden Querungsmöglichkeiten weit von der S-Bahn-Station entfernt liegen. In der Stellungnahme des Magistrats hat der Magistrat festgestellt, dass signaltechnisch keine Bedenken gegen den Ausbau der mobilen Fußgängerquerung zur ortsfesten Ampel bestehen, jedoch wurde bislang noch kein konkreter Zeitrahmen für die Realisierung genannt. Dies sollte nun zeitnah geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 60 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1909 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 367 Beratung im Ortsbeirat: 5
Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6103 entstanden aus Vorlage: OF 1220/5 vom 05.10.2024 Betreff: Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnen Der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz an der Ecke Darmstädter Landstraße/ Bischofsweg zumindest teilweise zu öffnen und den dort eingerichteten Tierkadaver-Sammelplatz auf ein Mindestmaß zu beschränken. Begründung: Der Magistrat hat kürzlich mitgeteilt, dass der auf dem Parkplatz Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg eingerichtete Tierkadaver-Sammelplatz noch für mindestens zwei Jahre in Betrieb bleiben soll. Dabei wurde bisher kein einziges Tier dort hingebracht. Die derzeit gesperrte Parkfläche wurde von viele Menschen genutzt, um zu einem Waldspaziergang aufzubrechen. Zudem wurde der Parkplatz von den an den Parkplatz angrenzenden Kleingärtner:innen genutzt. In der Vorweihnachtszeit wurden auf dem Platz bisher Weihnachtsbäume und im Frühjahr Spargel verkauft. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen, ob der Parkplatz zumindest teilweise wieder freigegeben werden kann, damit die oben genannten Nutzungen weiterhin, wenn auch eingeschränkt, möglich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 112 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1195
Schulweg zur Willemerschule während des Umbaus der Haltestelle „Lokalbahnhof“ sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6109 entstanden aus Vorlage: OF 1226/5 vom 20.10.2024 Betreff: Schulweg zur Willemerschule während des Umbaus der Haltestelle "Lokalbahnhof" sichern Der Magistrat wird gebeten, auch während des Umbaus an der Haltestelle Lokalbahnhof weiterhin auf eine sichere Schulwegführung bei der Querung der Darmstädter Landstraße und Dreieichstraße zu achten. Die jetzige provisorische Schulwegführung muss für die Grundschulkinder zusätzlich abgesichert und für Autofahrer besser erkennbar markiert werden. Begründung: Der Umbau der Haltestelle "Lokalbahnhof" berührt die offiziellen Schulwege zur Willemerschule. Die Fußwegquerungen an den Ampeln über die Darmstädter Landstraße sind für Autofahrer schlecht erkennbar und für die Grundschüler gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 379 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6114 entstanden aus Vorlage: OF 1249/5 vom 04.11.2024 Betreff: Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen Vorgang: OM 3614/23 OBR 5; ST 1526/23 Der Magistrat wird gebeten, im Reversbrunnenweg mit Verkehrszeichen 274 Tempo 30 einzuführen. Begründung: Der Reversbrunnenweg ist ein etwa 250 Meter langer Straßenabschnitt zwischen Wendelsweg, Bergesgrundweg, Altebergsweg, Seehofsweg und Goldbergweg auf dem Tempo 50 gilt, während auf den genannten Straßen Tempo 30 gilt. In der VwV-StVO heißt es gem. Nr. XII, Rz 14 zu Zeichen 274: "Liegt innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis zu 300 Meter), so kommt zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht. Dieses fördert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei." Demnach ist in diesem Fall zur Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht die qualifizierte Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 der StVO erforderlich. Dessen ungeachtet ist der Ortsbeirat der Ansicht, dass sehr wohl eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt, da die besagte Straße über keinen Gehweg verfügt und dort, wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1526 selbst einräumt, vorwiegend Durchgangsverkehr herrscht. Darüber hinaus ist der Reversbrunnenweg als Fahrradverbindung im Schulwegeplan enthalten. Die Einführung von Tempo 30 ist somit zulässig und geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 385 Beratung im Ortsbeirat: 5
Einmündungsbereich des Heinrich-Limpert-Wegs in den Hainer Weg sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6102 entstanden aus Vorlage: OF 1219/5 vom 14.10.2024 Betreff: Einmündungsbereich des Heinrich-Limpert-Wegs in den Hainer Weg sicherer gestalten Vorgang: OM 5774/24 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg im Einmündungsbereich Heinrich-Limpert-Weg/Ecke Hainer Weg rot zu markieren. Ferner bittet der Ortsbeirat den Magistrat unter Bezugnahme auf die OM 5774 um die Installation eines weiteren Verkehrsspiegels. Weiter wird der Magistrat gebeten, ein Parkverbot im Bereich vor dem an der dortigen Ecke installierten Verkehrsspiegel zu verfügen. Schließlich soll geprüft und berichtet werden, welche weiteren Maßnahmen möglich sind, um die Verkehrssicherheit in dem Bereich zu erhöhen. Begründung: Im Einmündungsbereich des Heinrich-Limpert-Wegs in den Hainer Weg ist das Einbiegen für Autos vom Heinrich-Limpert-Weg in den Hainer Weg nur schwer möglich, da der Bereich nicht gut einsehbar ist. Besonders gefährlich ist die Situation dadurch für Radfahrerinnen und Radfahrer, da sie nicht gut gesehen werden können. Ortsunkundige erkennen häufig nicht, dass ein Radweg die Fahrbahn kreuzt. Hier kann z. B. durch eine Signalfarbe auf dem Radweg und/oder Verkehrsspiegel mehr Verkehrssicherheit erzeugt werden. Der bereits installierte Verkehrsspiegel ist durch an der Ecke parkende Lkws und Kleintransporter regelmäßig zugeparkt, so dass der Spiegel verdeckt wird und seinen Zweck nicht erfüllen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5774 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 676 Beratung im Ortsbeirat: 5
Tempo 30 im Bischofsweg anordnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6106 entstanden aus Vorlage: OF 1223/5 vom 14.10.2024 Betreff: Tempo 30 im Bischofsweg anordnen Der Magistrat wird gebeten, im Bischofsweg ein Tempolimit von 30 km/h durchgängig anzuordnen. Nach dem Zugang von der Darmstädter Landstraße ist ein entsprechendes Schild anzubringen. An der Eng- und Gefahrenstelle gegenüber des Bischofswegs 46 ist ein Parkverbot zu markieren. Begründung: Die Beschaffenheit des Bischofswegs ist sehr uneben und besteht aus Kopfsteinpflaster. Dies führt zu einer teils starken Lärmbelästigung. Derzeit ist für die Fahrbahn teils 30 km/h und teils 50 km/h beschildert. Weiter ist gegenüber des Bischofswegs 46 ein Parkverbotsschild für die Kurve aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 368 Beratung im Ortsbeirat: 5
Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6112 entstanden aus Vorlage: OF 1231/5 vom 10.10.2024 Betreff: Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark Der Magistrat gebeten, in den an den Seehofpark unmittelbar angrenzenden Straßen das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) zu installieren (siehe Karte). Begründung: Die Mitarbeitenden der Kita Grüne Soße und im Umfeld wohnende Familien wünschen sich sichere Verhältnisse für Kinder, die die Straßen um den Seehofpark herum queren, um die Kita oder zum Beispiel den Kiosk zu erreichen. Dies bezieht sich auf den Seehofsweg, den Reversbrunnenweg und den am Seehofpark entlangführenden Abschnitt des Wendelswegs. Deswegen sollte in den drei oben genannten Straßen das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) angebracht werden, um andere Verkehrsteilnehmende dafür zu sensibilisieren, dass dort verstärkt Kinder unterwegs sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 375 Beratung im Ortsbeirat: 5
Anbringen des Verkehrsschilds „Vorsicht, Kinder“ im Reversbrunnenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6113 entstanden aus Vorlage: OF 1233/5 vom 16.10.2024 Betreff: Anbringen des Verkehrsschilds "Vorsicht, Kinder" im Reversbrunnenweg Vorgang: OM 3614/23 OBR 5; ST 1526/23 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich nach dem Ende der Tempo-30-Zone im Wendelsweg am Anfang des Reversbrunnenweges ein Verkehrsschilder Nr. 136 "Vorsicht, Kinder" wegen spielender Kinder im Bereich des Seehofparks anbringen zu lassen. Begründung: In der ST 1526 entschied der Magistrat sich gegen eine Weiterführung der Tempo-30-Zone bzw. eine "Runde 30", da an dieser Stelle keine Gefahrenlage bestehe. Der Seehofpark erfreut sich jedoch zunehmender Beliebtheit. Durch die neue Basketballanlage und Hundeauslauffläche werden immer mehr Bürger, groß wie klein, von dem Park angezogen. Der Kiosk "Nox", der sich gegenüber des Parks im Wendelsweg befindet, zieht ebenso Gäste an. Der Spielplatz, der auch von der Kita Grüne Soße gerne genutzt wird, ist regelmäßig sehr gut besucht. Umso mehr verwundet es, dass der Magistrat hier von einer "geringen Gefahrenlage" ausgeht, zumal dort aufgrund des Durchgangsverkehrs kein Tempo 30 angeordnet werden kann. Wenn man hier die Geschwindigkeit in einem Bereich von ca. 400 Metern nicht reduzieren "darf", sollte man zumindest Warnschilder aufstellen, die auf spielende Kinder hinweisen. Zur Information: Der Reversbrunnenweg ist keine Einbahnstraße und besitzt keinen Bürgersteig, sodass dort keinerlei Fußgängersicherheit gegeben ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 553 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nutzung des Konrad-Preysing-Hauses im Ziegelhüttenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 1232/5 Betreff: Nutzung des Konrad-Preysing-Hauses im Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, welche Nutzung für das Konrad-Preysing-Haus im Ziegelhüttenweg neben der Apostelkirche vorgesehen ist. Begründung: Das Konrad-Preysing-Haus wurde in der Vergangenheit verschiedentlich genutzt. Der Magistrat soll in seiner Antwort darlegen, welche Mittel bislang für die Nutzung des Anwesens vorgesehen sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1053 2024 Die Vorlage OF 1232/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenMaßnahmen Stichwegsende Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen, I.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5932 entstanden aus Vorlage: OF 1165/5 vom 18.06.2024 Betreff: Maßnahmen Stichwegsende Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen, I. Der Magistrat wird gebeten, am Ende des Stichweges Letzter Hasenpfad/Ecke Wartegäßchen, I. ein Drängelgitter zu montieren, damit auch Lastenfahrräder durchfahren können. Außerdem sind ein Halteschild mit Haltesstreifen und ein Verkehrsspiegel anzubringen. Begründung: Die Vorbereitungen für den Schulumzug der Martin-Buber-Schule müssen zeitnah erfolgen, damit der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler zumutbar ist. Drängelgitter fördern die Verkehrserziehung, reduzieren Gedränge an stark frequentierten Stellen und schaffen eine klare Trennung zwischen Fußgängern und Fahrzeugen. Insgesamt tragen sie dazu bei, dass z. B. Kinder sich sicherer und bewusster im Straßenverkehr bewegen und das Risiko von Unfällen minimiert wird. (Bild: Apple Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 552 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Maßnahmen im Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5931 entstanden aus Vorlage: OF 1164/5 vom 18.06.2024 Betreff: Maßnahmen im Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten, im Stichweg Letzter Hasenpfad/Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg ein Drängelgitter so zu montieren, dass auch Lastenfahrräder durchkommen können. Begründung: Die Vorbereitungen für den Schulumzug der Martin-Buber-Schule müssen zeitnah erfolgen, damit der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler zumutbar ist. Drängelgitter fördern die Verkehrserziehung, reduzieren Gedränge an stark frequentierten Stellen und schaffen eine klare Trennung zwischen Fußgängern und Fahrzeugen. Insgesamt tragen sie dazu bei, dass z. B. Kinder sich sicherer und bewusster im Straßenverkehr bewegen und das Risiko von Unfällen minimiert wird. (Bild Apple Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 285 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bebauung „Schubert Park“ im Wendelsweg/Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2024, OF 1197/5 Betreff: Bebauung "Schubert Park" im Wendelsweg/Sachsenhausen Wesentliche Teile des Schubert Parks im Wendelsweg werden derzeit entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans B 847 bebaut. Die dort realisierte Bebauung hat mit dem Bebauungsplan nichts mehr zu tun. Folgende Abweichungen vom Bebauungsplan sind offenbar genehmigt worden: Insgesamt 6 Gebäude werden in Abweichung von den Baufenstern im Bebauungsplan realisiert und anstelle einer 2-geschossigen Bebauung plus Staffelgeschoss ist eine 3-geschossige Bebauung mit Staffelgeschoss genehmigt worden. Zur Erteilung der Baugenehmigungen müssen die folgenden Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt worden sein: - Mindestens für die sogenannten Häuser A, B, C und E musste eine Befreiung von der Art der Nutzung von Parkanlage in allgemeines Wohngebiet erteilt worden sein. - Für mehrere Häuser muss eine Befreiung von den Baugrenzen erteilt worden sein, da sie diese drastisch überschreiten. - Es sind mindestens ca. 30 im Bebauungsplan zur Erhaltung festgesetzte Bäume gerodet worden, auch insoweit musste eine Befreiung ausgesprochen werden. Darüber hinaus mussten wenigstens drei denkmalschutzrechtliche Entscheidungen getroffen werden, um das Bauvorhaben entgegen dem Denkmalschutz realisieren zu können. Es handelt sich um die folgenden: - Die Parkanlage, in der die Häuser errichtet werden, ist denkmalfachlich als geschütztes Park Ensemble festgesetzt, davon musste Dispens erteilt werden. - Die denkmalgeschützte Villa Schubert wurde abgerissen. - Das sogenannte Haus A rückt viel näher an die denkmalgeschützte Henninger Villa, sodass hier Fragen des denkmalschutzfachlichen Umgebungsschutzes für diese Villa betroffen sind. Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat: 1. Welche Abweichungen von einem Bebauungsplan müssen noch erfolgen, damit ein Bebauungsplan geändert wird und damit die Stadtverordnetenversammlung darüber entscheiden kann, wie gebaut wird? 2. Wie soll ein Ersatz für die 30 gefällten Bäume geschaffen werden, auch in Anbetracht des Umstandes, dass alle Häuser von einer sehr großen Tiefgarage unterbaut sind? 3. Wie viel öffentlich geförderte Wohnungen entstehen bei der geschilderten Bebauung des Schubert Parks? 4. Ist der Investor im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages aufgrund der erteilten Befreiungen an den Kosten, die Voraussetzung oder Folge seines Vorhabens sind (siehe hierzu § 11 Baugesetzbuch), beteiligt worden und wenn ja, welche Leistungen hat der Investor danach übernommen? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1024 2024 Die Vorlage OF 1197/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenAufgesetztes Parken auf der nördlichen Seite im Ziegelhüttenweg zwischen Bahnschranke und Apostelgemeinde
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.07.2024, OF 1198/5 Betreff: Aufgesetztes Parken auf der nördlichen Seite im Ziegelhüttenweg zwischen Bahnschranke und Apostelgemeinde Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, wann an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenwegs zwischen Bahnschranke und Apostelgemeinde das aufgesetzte Parken eingerichtet wird? Begründung: Der Ortsbeirat hat beschlossen, im obigen Bereich aufgesetztes Parken einzuführen, damit ein reibungsloser Gegenverkehr gewährleistet ist. Es hat vor Ort bereits mit dem zuständigen Amt ein Ortstermin stattgefunden, in dem den Mitgliedern des Ortsbeirats zugesichert wurde, das aufgesetzte Parken dort einzuführen, weil auf dem Bürgersteig genügend Raum für Fußgänger vorhanden ist. Leider ist bis heute der Beschluss des Ortsbeirats nicht umgesetzt worden. Es wird deshalb um Mitteilung gebeten, warum dies noch nicht erfolgt ist. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 1198/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 1198/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1198/5 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenMehr Verkehrssicherheit im Schützenhüttenweg für Kinder, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrende
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5776 entstanden aus Vorlage: OF 1171/5 vom 20.06.2024 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit im Schützenhüttenweg für Kinder, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrende Der Magistrat wird gebeten, mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass im Schützenhüttenweg die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h von Autofahrerinnen und Autofahrern stärker beachtet wird. Insbesondere wird er darum gebeten, in unregelmäßigen Abständen Radarkontrollen durchzuführen. Darüber hinaus wird gebeten zu prüfen, ob durch Aufpflasterungsmaßnahmen an ein oder zwei geeigneten Stellen der Druck für Autofahrerinnen und Autofahrer erhöht werden kann, die erlaubten 30 km/h nicht leichtfertig zu überschreiten. Begründung: Der Schützenhüttenweg liegt in einer Tempo-30-Zone und ist mit den Verkehrszeichen "Vorsicht Kinder" und "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" beschildert. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass diese Straße trotzdem vom Kraftfahrzeugverkehr stark frequentiert und auch verbotswidrig für Durchgangsverkehr genutzt wird, wobei allzu oft die Geschwindigkeitsbeschränkung missachtet wird. Während die Tempo-30-Zone auf der anderen Seite der Darmstädter Landstraße nicht selten mittels Radarkontrollen überwacht wird, berichten Anwohner des Schützenhüttenwegs, dass in ihrem Wohngebiet solche Kontrollen nicht durchgeführt werden. Der Schützenhüttenweg hat nur einen sehr schmalen Bürgersteig, der Kindern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern nur wenig Schutz bietet. Aus diesem Grund und auch zum Schutz der Fahrradfahrenden, die entgegen der Einbahnstraße fahren dürfen, muss deutlich mehr getan werden, um durchzusetzen, dass der motorisierte Individualverkehr in diesem Bereich nicht zu schnell fährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2112 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Weiteren Verkehrsspiegel an der Ecke Hainer Weg/Bergesgrundweg installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5774 entstanden aus Vorlage: OF 1169/5 vom 14.06.2024 Betreff: Weiteren Verkehrsspiegel an der Ecke Hainer Weg/Bergesgrundweg installieren Der Magistrat wird gebeten, einen weiteren Verkehrsspiegel zu installieren, welcher aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführern Einsicht in den nördlichen Hainer Weg gibt. Begründung: Auch der nördliche Teil des Hainer Weges ist für aus dem Bergesgrundweg kommende Fahrzeugführer schlecht einsehbar. Fahrzeuge werden bereits in den Hainer Weg eingelenkt, um Einsicht in den nördlichen Hainer Weg nehmen zu können. Um den dadurch entstehenden Gefahren zu begegnen, ist das Anbringen eines weiteren Verkehrsspiegels, welcher aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrern Einsicht in den nördlichen Hainer Weg ermöglicht, dringend erforderlich. Die dadurch eventuell entstehende trügerische Sicherheit bei dem einen oder anderen Verkehrsteilnehmer ist im Vergleich zum Einfahren in den Hainer Weg ohne Sicht auf den Verkehr aus nördlicher Richtung vorzugswürdig. Auch unterscheiden sich die Sichtbedingungen von einer Vielzahl anderer Ausfahrten im Stadtgebiet Frankfurt, da der Bergesgrundweg hier ein Gefälle aufweist und dadurch das Einfahren durch vorsichtiges Herantasten an die Fahrbahnmitte zur Einsichtnahme in den Hainer Weg erheblich erschwert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6102 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2082 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1183 Beratung im Ortsbeirat: 5
Bushaltestelle „Wendelsplatz“: Entfernung der Container auf dem Gehweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2024, OF 1167/5 Betreff: Bushaltestelle "Wendelsplatz": Entfernung der Container auf dem Gehweg Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, an der Haltestelle Wendelsplatz (Busse 30 und M36 Richtung Sachsenhausen Hainer Weg, 652 Richtung Gravenbruch und 653 Richtung Neu-Isenburg Gewerbegebiet Ost) folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Gehweg am Carolusbrunnen ausreichend breit und auch für Personen mit Bewegungseinschränkung nutzbar zu machen: - Ersatzlose Entfernung des privaten Altkleidercontainers - Änderung der Anordnung der beiden Glascontainer, so dass mehr restliche Gehwegbreite verbleibt. Begründung: Die derzeitige Anordnung der Altkleider- und Altglascontainer verengt den Gehweg am Carolusbrunnen auf weniger als 1,50 Meter für Passanten, die aus der Richtung Kranichsteiner Straße kommen und zur Bushaltestelle wollen. Außerdem müssen sie die Schwelle am Carolusbrunnen zu passieren, siehe Foto. Menschen mit Bewegungseinschränkung, die die Schwelle nicht passieren können, werden dadurch zu einem für sie aufwändigen Umweg Richtung Mörfelder Landstraße gezwungen. Auf dem wenig ansehnlichen Wendelsplatz bliebe damit noch eine ästhetisch ansprechende Stelle erhalten, bzw. würde wiederhergestellt. Bild: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1167/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1167/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFußgängerführung in der Baustelle Lokalbahnhof/Textorstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5629 entstanden aus Vorlage: OF 1155/5 vom 05.06.2024 Betreff: Fußgängerführung in der Baustelle Lokalbahnhof/Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Baustelle Lokalbahnhof/Textorstraße an der Einmündung zur Darmstädter Landstraße folgende Verbesserungen vorzunehmen: 1. Die offizielle Fußgängerführung auf der Nordseite muss durchgehend auf 1,50 Meter verbreitert werden. Stellenweise ist der Fußweg hier auf nur noch ca. 1,08 Meter verengt. 2. Die Zuwegung zu den Häusern Textorstraße 7 bis 11 muss für Fußgänger barrierefrei gestaltet sein, ausreichend breit und ohne groben Schotter auf dem Boden. In den Gebäuden befinden sich 30 Wohnungen und vier Ladenlokale. Die momentane Zuwegung zu den Häusern ist teils auf weniger als einen Meter verengt. Der grobe Schotter ist ein Hindernis für Rollatoren, Kinderwagen und Menschen mit Bewegungseinschränkungen. 3. An der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof", an der Ecke Darmstädter Landstraße/Hedderichstraße, muss ein Schild angebracht werden, das auf die Sperrung der Textorstraße an der Einmündung zur Darmstädter Landstraße und auf die Fussgängerquerung über die Textorstraße an der Martin-May-Straße hinweist. Grund: Zahlreiche Ortsfremde nutzen die S-Bahn-Station "Lokalbahnhof", um Ziele nördlich der Textorstraße zu erreichen, z. B. das Brückenviertel und den Main. Sie kennen das Viertel und die Gegebenheiten nicht und sind mit der jetzigen Gehwegführung im Baustellenbereich überfordert. Begründung: Die Baustelle an der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" wird längere Zeit bestehen bleiben. Die Fußgängerführung muß daher so gestaltet sein, dass sowohl Anwohner als auch die zahlreichen ortsfremden Besucher Sachsenhausens sie über einen längeren Zeitraum nutzen und die Baustelle gut und sicher passieren können. Anbei einige Bilder zur jetzigen Situation. Fußwegführung auf der Südseite der Textorstraße am 22. und 9. Mai 2024 ... Zuweg zur Textorstraße 11 und Weg vor Textorstraße 7 bis 11 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2100 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Neubau Martin-Buber-Schule
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2024, OA 467 entstanden aus Vorlage: OF 1122/5 vom 14.05.2024 Betreff: Neubau Martin-Buber-Schule Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sein vorgesehenes Raumprogramm der Martin-Buber-Schule dem Ortsbeirat, der Schule einschließlich Elternbeirat, Förderverein und Hort sowie der Öffentlichkeit vorzustellen; 2. die Sporthalle mit mindestens zwei Umkleideräumen und Duschen vorzusehen. Sie soll nach Schulschluss und an den Wochenenden dem Vereinssport zur Verfügung stehen; 3. einen Architektenwettbewerb unter Beteiligung des Ortsbeirats, der Schule, des Horts und des Fördervereins durchzuführen; 4. den Sachsenhäuser Landwehrweg in Höhe des Schulgrundstücks so zu gestalten bzw. zu verbreitern, dass beidseits Bürgersteige, eine Kiss- and-ride-Zone und zukünftig ein Radweg entstehen können; 5. den Hort Zauberwald in das Raumprogramm mit ausreichend Plätzen, entweder im Schul- oder einem eigenständigen Gebäude auf dem Schulgrundstück, zu integrieren; 6. den Neubau bedarfsgerecht und nicht unter- oder überdimensioniert zu planen. Begründung: Der anstehende Neubau der Martin-Buber-Schule bietet die Gelegenheit, eine moderne Schule zu bauen, welche auch dem Vereinssport einen Mehrwert bietet. Damit der Neubau insgesamt ein Erfolg wird, sind die Schule einschließlich Elternbeirat, Förderverein und Hort sowie die Öffentlichkeit und der Ortsbeirat miteinzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2024, ST 1927 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 99 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 467 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4933, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024 Aktenzeichen: 40-2
Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35a
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5612 entstanden aus Vorlage: OF 1132/5 vom 16.05.2024 Betreff: Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35a Der Magistrat wird aufgefordert, den Zebrastreifen im Ziegelhüttenweg zwischen den Anwesen Nr. 30 und Nr. 35a wieder einzurichten. Begründung: An dieser Stelle war ursprünglich ein Zebrastreifen vorhanden, der dann aus nicht nachvollziehbaren Gründen beseitigt wurde. Für diesen Zebrastreifen besteht aber ein Bedürfnis, da es in dem ganzen Bereich für die Überquerung des Ziegelhüttenweges keinen gesicherten Übergang gibt. Dieser ist aber erforderlich, da dort aufgrund des Supermarktes, eines Einkaufskiosks und einer Gastronomie ein erheblicher Fußgängerverkehr besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1804
Ideen
Künstliche Verkleinerung des Gehwegs rückgängig machen
Die Straße Letzter Hasenpfad in Sachsenhausen ist als wesentlicher Teil des Schulwegs zur Martin-Buber-Grundschule zwischen den Hausnummer 66 und 113 als Verkehrsberuhigte Straße ausgestaltet. Während der Gehweg zwischen der Einmündung Schützenhüttenweg und Esperantostraße (auf dem Bild gelb markiert) noch breit genug ist, dass Personen (insbesondere Schulkinder) nebeneinander gehen können und Begegnungsgehverkehr möglich ist. Ab der Esperantostraße bis zum Sachsenhäuser Landwehrweg ist der Gehweg jedoch mit metallenen Barrieren (auf dem Bild: blauer Pfeil) von der Verkehrsberuhigten Straße (auf dem Bild rot markiert) abgegrenzt. Allerdings nicht in der Breite des Gehwegs; die Barrieren wurden vielmehr so eingesetzt, dass die Gehwegbreite nun deutlich reduziert ist (auf dem Bild: siehe rote Linie). Dies führt leider dazu, dass ein Begegnungsgehverkehr nicht mehr möglich ist, ohne dass auf die Straße ausgewichen werden muss. Erst recht nicht, wenn Schulkinder erfreulicherweise mit Rollern oder Fahrrädern oder Personen mit beispielsweise Kinderwägen unterwegs sind. Insofern stellt sich die Frage: Wieso wurde die verkehrsberuhigte Straße hier künstlich erweitert - zu deutlichen Lasten der Zufußgehenden? Dies muss im Sinne der Flächengerechtigkeit dringend geändert werden, zumal der Gehweg auf der anderen Straßenseite aufgrund von Falschparkern nicht nutzbar ist.
Künstliche Verkleinerung des Gehwegs rückgängig machen
Die Straße Letzter Hasenpfad in Sachsenhausen ist als wesentlicher Teil des Schulwegs zur Martin-Buber-Grundschule zwischen den Hausnummer 66 und 113 als Verkehrsberuhigte Straße ausgestaltet. Während der Gehweg zwischen der Einmündung Schützenhüttenweg und Esperantostraße (auf dem Bild gelb markiert) noch breit genug ist, dass Personen (insbesondere Schulkinder) nebeneinander gehen können und Begegnungsgehverkehr möglich ist. Ab der Esperantostraße bis zum Sachsenhäuser Landwehrweg ist der Gehweg jedoch mit metallenen Barrieren (auf dem Bild: blauer Pfeil) von der Verkehrsberuhigten Straße (auf dem Bild rot markiert) abgegrenzt. Allerdings nicht in der Breite des Gehwegs; die Barrieren wurden vielmehr so eingesetzt, dass die Gehwegbreite nun deutlich reduziert ist (auf dem Bild: siehe rote Linie). Dies führt leider dazu, dass ein Begegnungsgehverkehr nicht mehr möglich ist, ohne dass auf die Straße ausgewichen werden muss. Erst recht nicht, wenn Schulkinder erfreulicherweise mit Rollern oder Fahrrädern oder Personen mit beispielsweise Kinderwägen unterwegs sind. Insofern stellt sich die Frage: Wieso wurde die verkehrsberuhigte Straße hier künstlich erweitert - zu deutlichen Lasten der Zufußgehenden? Dies muss im Sinne der Flächengerechtigkeit dringend geändert werden, zumal der Gehweg auf der anderen Straßenseite aufgrund von Falschparkern nicht nutzbar ist.
Zebrastreifen Kreuzung Hainer Weg & Am Henninger Turm
Errichtung Zebrastreifen an der Kreuzung Hainer Weg und Am Henninger Turm, um gefahrlos den Hainer Weg entlanglaufen zu können Förderung des Fussgängerverkehrs
Zebrastreifen installieren
Die Kreuzung Hainer Weg und Geleitsstrasse braucht dringend einen Zebrastreifen, damit man als Fussgänger den Hainer Weg entlanglaufen kann ohne Überfahren zu werden oder mit Autofahrern über die „Vorfahrt“ in der 30er Zone zu „streiten“.
Zebrastreifen anstatt sinnlose Lichtsignalanlage
Im Hainer Weg Höhe Henninger Turm sollte die Lichtsignalanlage gegen einen Zebrastreifen mit Geschwindigkeitspollern ausgetauscht werden. Vorteile: 1. Kein Strom notwendig (Farbe ist billiger) 2. dauerhafte Verkehrsberuhigung durch Poller
Durchgängige Radspuren auf der Darmstädter Landstraße
Auf der Darmstädter Landstraße wird man als Radfahrer*in von den Autofahrer*innen behupt und beschimpft, wenn man im Berufsverkehr auf der Straße fährt (wurde im Selbstversuch erprobt, Radstreifen sind nicht durchgängig vorhanden). Da es scheinbar nicht mit gegenseitigem Respekt funktioniert, muss man den notwenidgen Platz für die Radfahrer*innen schaffen. Es kann nicht sein, dass die Autofahrer*innen die vier Spuren auf der Darmstädter Landstraße für sich alleine beanspruchen. Hier muss sich dringend etwas ändern.
Zebrastreifen auf dem Schulweg zur Mühlbergschule
Auf dem Schulweg zur Mühlbergschule im Umfeld des Henninger Turms, gibt es ein drängendes Problem, das die Sicherheit der Kinder im Viertel betrifft. In den letzten Monaten und Jahren nimmt der Verkehr im Bereich des Hainer Wegs an der Wertheimer Straße sowie des Wendelswegs an der Ecke Miltenberger Straße zunehmend an Intensität zu. In diesen Bereichen gibt es auch Baustellen mit LKW-Verkehr, sowie auf der Fahrbahn parkende Autos, sodass es zunehmend zu gefährlichen Situationen kommt. Dieses Verkehrschaos erschwert den Kindern erheblich, diese Straßen sicher zu überqueren, insbesondere auf dem Schulweg. In Anbetracht dieser Herausforderung haben wir zwei wichtige Anträge beim Ortsbeirat einreichen lassen, die auf die Installation von Zebrastreifen an den genannten Standorten abzielen. Die Anträge mit den Bezeichnungen "OM 4299 Sicheres Überqueren des Hainer Weges" und "OF 924/5/2023 Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelsweg/Ecke Miltenberger Straße" wurden bereits von allen Fraktionen des Ortsbeirats angenommen. Obwohl in beiden Straßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h besteht, ignorieren viele Autofahrer diese Geschwindigkeitsbegrenzung, was die Gefahr für Fußgänger erheblich erhöht. Die Zebrastreifen sind nicht nur ein Mittel zur Verkehrsberuhigung, sondern vor allem ein Schutz für die jüngsten Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund sollten Zebrastreifen so schnell wie möglich installiert werden.
Zebrastreifen auf dem Schulweg zur Mühlbergschule
Auf dem Schulweg zur Mühlbergschule im Umfeld des Henninger Turms, gibt es ein drängendes Problem, das die Sicherheit der Kinder im Viertel betrifft. In den letzten Monaten und Jahren nimmt der Verkehr im Bereich des Hainer Wegs an der Wertheimer Straße sowie des Wendelswegs an der Ecke Miltenberger Straße zunehmend an Intensität zu. In diesen Bereichen gibt es auch Baustellen mit LKW-Verkehr, sowie auf der Fahrbahn parkende Autos, sodass es zunehmend zu gefährlichen Situationen kommt. Dieses Verkehrschaos erschwert den Kindern erheblich, diese Straßen sicher zu überqueren, insbesondere auf dem Schulweg. In Anbetracht dieser Herausforderung haben wir zwei wichtige Anträge beim Ortsbeirat einreichen lassen, die auf die Installation von Zebrastreifen an den genannten Standorten abzielen. Die Anträge mit den Bezeichnungen "OM 4299 Sicheres Überqueren des Hainer Weges" und "OF 924/5/2023 Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelsweg/Ecke Miltenberger Straße" wurden bereits von allen Fraktionen des Ortsbeirats angenommen. Obwohl in beiden Straßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h besteht, ignorieren viele Autofahrer diese Geschwindigkeitsbegrenzung, was die Gefahr für Fußgänger erheblich erhöht. Die Zebrastreifen sind nicht nur ein Mittel zur Verkehrsberuhigung, sondern vor allem ein Schutz für die jüngsten Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund sollten Zebrastreifen so schnell wie möglich installiert werden.
Radweg oder Radspur auf unterer Darmstädter LS dringend notwendig
Das Radfahren auf der Darmstädter Landstraße im Bereich Lokalbahnhof ist extrem unsicher und gefährlich. Autos drängen sich hektisch auf zwei recht engen Spuren, was Radfahrern kaum Platz lässt. Dass man sich vor der Ampel / Kreuzung Darmstädter + Offenbacher LS auch als Radfahrer links auf der Straße einordnen muss, um Richtung Hainer Weg zu kommen macht alles noch komplizierter. Immer wieder reagieren Autofahrer nervös und ungehalten, was alles noch anfälliger für Unfälle macht. Zudem sind viele neue Familien mit Kleinkindern im Wendels- und Hainer Weg eingezogen in den letzten Jahren und ein weiterer großer Neubau entsteht momentan im Hainer Weg. Viele Familen nutzen bereits das Fahrrad zum Transport iherer Kinder und müssen die Offenbacher LS an der genannten Kreuzung passieren. Eine sicherer Radweg oder eine Spur für Radler wäre daher eine dringende sicherheitsrelevante Maßnahme!
Radweg oder Radspur auf unterer Darmstädter LS dringend notwendig
Das Radfahren auf der Darmstädter Landstraße im Bereich Lokalbahnhof ist extrem unsicher und gefährlich. Autos drängen sich hektisch auf zwei recht engen Spuren, was Radfahrern kaum Platz lässt. Dass man sich vor der Ampel / Kreuzung Darmstädter + Offenbacher LS auch als Radfahrer links auf der Straße einordnen muss, um Richtung Hainer Weg zu kommen macht alles noch komplizierter. Immer wieder reagieren Autofahrer nervös und ungehalten, was alles noch anfälliger für Unfälle macht. Zudem sind viele neue Familien mit Kleinkindern im Wendels- und Hainer Weg eingezogen in den letzten Jahren und ein weiterer großer Neubau entsteht momentan im Hainer Weg. Viele Familen nutzen bereits das Fahrrad zum Transport iherer Kinder und müssen die Offenbacher LS an der genannten Kreuzung passieren. Eine sicherer Radweg oder eine Spur für Radler wäre daher eine dringende sicherheitsrelevante Maßnahme!
Fahrradständer im Scheerwald
Der Waldspielpark Scheerwald im Frankfurter Stadtwald am Sachsenhäuser Landwehrweg ist im Hochsommer besonders attraktiv. Zusätzlich zu den großen Wasserspielen gibt es einen Spielbereich für Kinder, ein Rollschuhfeld und zwei Bolzplätze, leider im Moment keine Tischtennisplatten (warum???) Außerdem besteht die Möglichkeit, gegen ein geringes Entgelt Minigolf zu spielen. Der Grillplatz erfreut sich großer Beliebtheit. Umso unverständlicher ist, dass sich zwar ein großer Parkplatz (Parkplatz am Scheerwald), aber kein Abstellplatz für Fahrräder dort befindet. Es kommen aber immer mehr große und kleine Leute mit dem Fahrrad und nicht mehr mit dem Auto. Der Fahrradverkehr braucht nicht nur Wege, sondern auch vernünftige Parkplätze. Auf dem geschnitzten Plan am Eingang des Parks ist zwar ein Fahrradabstellplatz eingezeichnet, aber es gibt keine Fahrradständer. Es sollten am Eingang des Parks Fahrradständer eingerichtet werden, etwa so wie nicht weit entfernt am Goetheturm.
Verlängerung der Grünphase am Wendelsplatz
Täglich bildet sich eine Schlange Autos an der Ampel Mörfelder Landstraße Kreuzung Darmstädter Landstraße Richtung Osten. Wenn grün ist, kommen i.d.R nur ca. 4 Autos über die Ampel. Und das im Berufsverkehr. Eine Verlängerung der Grünphase an dieser Ampel um ein paar Sekunden könnte aus meiner Sicht den Stau reduzieren.
Halteverbot Ecke Wendelsweg / Am Sandberg
An besagter Stelle (Siege rote Markierung) kann es, sofern auf der gegenüberliegenden Seite Autos parken, zu erheblichen Platzproblemen im beiderseitig befahrenen Wendelsweg kommen, insb. beim Abbiegen aus dem Sandberg in den Wendelsweg oder wenn der Bus die Strecke befährt. Das Problem/entsprechende Gefährdungslagen beim Abbiegen könnten durch ein (absolut sinnvolles) Parkverbot an besagter Stelle beseitigt werden.
Beseitigung einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern
Beim Abbiegen aus dem Heinrich-Limpert-Weg in den Hainer Weg besteht nahezu jedes Mal eine gefährliche Situation, da durch parkende Autos (und zumeist abgestellte Lkw/Wohnwagen) der Vorfahrtsverkehr nahezu uneinsehbar ist und man sich nur langsam vortasten kann, dann aber einem Fahrradweg blockiert, welcher oftmals durch Kinder genutzt wird. Abhilfe könnte durch ein Halteverbot an den angrenzenden Straßenecken oder einen großen Spiegel zur besseren Sicht des Verkehrs geschaffen werden.
Parkplatzbegrünung
Der Parkplatz (direkt an der Apfelweinwirtschaft "Zur Buchscheer") an der Kreuzung Ziegelhüttenweg / Gablozerstraße sollte nun endlich mal begrünt werden. Geplant wurde schon viel aber umgesetzt noch gar nichts. Es ist nur Asphalt, Schotter und Beton vorhanden.
Sonnenschutz Spielplatz Goetheblick
Unser gut frequentierter Spielplatz (Goetheblick 0610) am Fuße der Fritz-Boehle-Straße in 60598 Sachsenhausen ist im Sommer leider kaum nutzbar, weil neu gepflanzte Bäume keinerlei Schatten spenden. Auf dem gesamten Spielplatz findet sich dementsprechend kein schattiger Platz und die Familien/Kinder sind permanent starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Besonders der Sandkasten, Herzstück des Spielplatzes und beliebter Treffpunkt befindet sich in der prallen Sonne. Die Familien im Viertel wünschen sich einen dauerhaften Sonnenschutz in Form eines Segels/Schirmes o.ä., um den beliebten Spielplatz auch (bzw. gerade!) im Sommer permanent nutzen zu können.
Mehr Einbahnstraßen am Mühlberg/Sachsenhausen
Sowohl in der Dielmannstraße als auch in der Bornemannstraße gibt es bei Gegenverkehr kaum Ausweichmöglichkeiten; eine Seite der Straße dient komplett als Parkraum. Hier sollte die Dielmannstraße vom Wendelsweg bzw. Hühnerweg kommend eine Einbahnstraße werden, ebenso wie die Bornemannstraße von der Steinhausenstraße kommend. Und wenn ich schon dabei bin: Man sollte mit Neueröffnung der Mühlbergschule nach Sanierung/Erweiterung die komplette Sperrung der unteren Steinhausenstraße in Erwägung ziehen (als Spielstraße, erweiterter Schulhof, Haltemöglichkeit für bringende Eltern oder Parkmöglichkeit für Lehrer).
SÜD-Archipel / Archipel SÜD
"Straßenraum-Aufwertung" für die Brückenstraße [zwischen Textorstraße & Diesterwegplatz] sowie für die Hedderichstraße [zwischen Diesterwegplatz & Bruchstraße] sowie für die seitlich des Bahnhofgebäudes verorteten "Grünflächen" am Diensterwegplatz. Intension: Straßenraum zu Lebensraum für Pflanzen, Tiere (Insekten & Vögel) & Menschen (ca. alle 6 - 10 Stellplätze ein Ah!-toll!) Baumanpflanzung zwecks Verschattung & Lebensraum & Stadtklima & Schadstoffminderung Städtebaulich die Fortführung des Grünzuges der unteren Brückenstraße [vom Main kommend über den Alten Friedhof und den Adlochplatz bis zum Diesterweg Platz] Neuordnung der Altkeider- und Altglas-Container, vorzugsweise als seitlich zum Straßenraum bodengleich versenkte sogenannte Unterflurbehälter. Ich stelle mir für die o. g. Abschnitte folgendes vor: 6 plus X Elemente anstelle von Stellplätzen für den MIV [motorisierter Individual-Verkehr] bilden das Brücken-Hedderich-Straßen-Archipel bzw. das "Archipel SÜD" bestehend aus Chill-Ah!-toll! => Bank-Situation Baum-Ah!-toll! => Pflanz-Situation (Birkenhain, Haselnuss) Saat-Ah!-toll! => Anpflanz-Situation z.B für Kindertagesstätte E-Bike-Ah!-toll! => E-Bike- & E-Transport-Bike-Lade-Situation (perspektivisch via Photovoltaik) Paket-Ah!-toll! => Delivery-Situation für Paktdienste temporär als Kleiderspende-Schrank Fitness-Ah!-toll! => Landschafts-Bogen (Brücken-Weg) Des Weiteren: Anpfanzung von dauerhaftem Baumbestand an der Nordseite der ehemaligen Straßenbahn-Depot-Gebäuden längs der Grundstückgrenze und Trottoir. Verkehrstrategie: Barrierefrei Gestaltung des Bus- und Tramhaltestellen am Südbahnhof, sowie der Haltestellen Brücken-/Textorstraße und Textorstraße. Sperrung der südlichen Brückenstraße für Nicht-Anlieger-Individual-Verkehr. Ableitung des Individualverkehrs der Hedderichstraße von Schweizer Straße über Hedderichstraße in Richtung Darmstädter Landstraße. Hedderichstraße als Einbahnstraße in Richtung Osten. Textorstraße als Einbahnstraße in Richtung Westen.
Sitzbank
Lokalbahnhof Sachsenhausen Kreuzung Darmstädter Landstraße /Textorstraße. Wäre toll wenn für ältere Menschen hier Sitzbänke wäre.
30er Zone Markierung Straße
Der Ziegelhüttenweg ist eine 30er Zone unterbrochen am Bahnübergang. Im Bereich Lamboystraße kommt es mehrmals täglich zu gefährlichen (nicht Beachtung von rechts vor links) Situationen. Diese könnten durch eine 30 auf der Straße oder eine unterbrochene Halteline verhindert werden
Rote Fahrradspuren am Wendelsplatz
Die Kreuzung Wendelsplatz mit den Zubringern Darmstädter Landstraße / Offenbacher Landstraße / Mörfelder Landstraße ist für Fahrradfahrer eine fast lebensgefährliche Zumutung! Es gibt genau keinen separaten Fahrradweg und die „Fahrradspuren“ muss man sich erdenken - und hoffen, dass die Autofahrer, die schnell noch bei dunkelgelb über die vielbefahrene Kreuzung müssen, es genau so sehen und Rücksicht nehmen. Wobei da Zweifel angebracht sind! Daher: zum Schutz der Fahrradfahrer und als freundlicher Hinweis für die motorisierten Verkehrsteilnehmer zumindest leuchtend rote Fahrradspuren in alle Richtungen!
Muss der FES an Hauptverkehrsadern ausgerechnet während der morgendlichen Stoßzeit den Müll abholen?
Sehr oft morgens zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr wird der Müll in der Mörfelder Landstraße abgeholt. Vor allem in Richtung Osten, wo die Straße nur einspurig befahrbar ist, blockieren Müllwagen des FES den Pendlerverkehr, sodass sich lange Staus bilden. (Vor ca. 4 Wochen standen sogar 3 FES-Mullwagen an verschiedenen Stellen zwischen dem Großen Hasenpfad und der Darmstädter Landstraße!) Ist es nicht möglich, dass FES die Route so ändert, dass um diese Uhrzeit erst in den kleineren Wohnstraßen den Mull abgeholt wird, und erst später, wenn der Pendlerverkehr nachegelassen hat, den Mull in der Mörfelder Landstraße abgeholt wird?