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Meine Nachbarschaft: Saalgasse

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zwischenstand Neugestaltung Domplatz - dem Ortsbeirat die Planungen offenlegen

28.11.2023 · Aktualisiert: 20.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4804 entstanden aus Vorlage: OF 1046/1 vom 02.11.2023 Betreff: Zwischenstand Neugestaltung Domplatz - dem Ortsbeirat die Planungen offenlegen Der Magistrat wird gebeten , den Ortsbeirat zeitnah mit einem Bericht über den aktuellen Stand der Umplanung und Neugestaltung des Domplatzes zu informieren. Von besonderem Interesse sind die Oberflächen im Lichte des Klimawandels und der stetigen Erwärmung der Stadt, eine Entsiegelung im Sinne einer Schwammstadt, eine signifikante Verkehrsberuhigung, die Wege der Anwohnenden zur Straßenbahn sowie die Ausgestaltung eines Brunnens. Begründung: Der Ortsbeirat möchte sicherstellen, dass bei einer Umgestaltung nicht wieder eine Platzgestaltung entsteht, die weder zukunftssicher, klimaresilient noch von der Bürgerschaft angenommen wird. Daher müssen Bevölkerung und Ortsbeirat dieses Mal und zukünftig frühzeitig eingebunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 430 Aktenzeichen: 61-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rückstau Domstraße: Verkehrsfluss Weihnachtsmarkt optimieren

28.11.2023 · Aktualisiert: 26.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4805 entstanden aus Vorlage: OF 1047/1 vom 02.11.2023 Betreff: Rückstau Domstraße: Verkehrsfluss Weihnachtsmarkt optimieren Die vom Ortsbeirat angeregte Sperrung des Linksabbiegers aus der Fahrgasse in die Braubachstraße zum Weihnachtsmarkt und anderen Veranstaltungen hat sich bereits bewährt und Entlastung für die Anwohnenden in Domstraße, Domplatz und Kannengießergasse gebracht. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, anlässlich des Weihnachts marktes und anderer Sperrungen des Bereiches rund um Römer und Paulskirche die Linksabbiegemöglichkeit aus der Domstraße von der Berliner Straße kommend zeitweise sperren bzw. durch entsprechende Beschilderung aufheben zu lassen. Die Einfahrt aus der Braubachstraße in die Fahrgasse ist abzusperren. Begründung: Ständig werden Fahrzeuge verkehrswidrig in diesem Bereich aus der Braubachstraße kommend in der Fahrgasse gewendet, um in nördliche Richtung zu fahren. Durch diese Wendemanöver entstehen Gefahren für den Radverkehr. Der fließende Verkehr wird massiv behindert, was - verbotenerweise - zu ständigen Hupkonzerten führt. Dem kann zumindest im Zuge von Veranstaltungen durch die vom Ortsbeirat angeregte und bereits umgesetzte Maßnahme sowie durch die hier angeregte Sperrung abgeholfen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 446

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Autostau durch die Altstadt zum Parkhaus Konstablerwache

28.11.2023 · Aktualisiert: 10.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4806 entstanden aus Vorlage: OF 1048/1 vom 02.11.2023 Betreff: Autostau durch die Altstadt zum Parkhaus Konstablerwache Der Magistrat wird gebeten, sich zunächst ein genaues Bild von den Staus durch Autofahrende zum Parkhaus Konstablerwache in den Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt, Fahrgasse und Töngesgasse zu machen und dem Ortsbeirat zu berichten, wie sich die Situation aus Sicht des Magistrats darstellt. Da die Belastungen für die Anwohnerschaft durch Lärm und Abgase an Samstagen am größten sind, wird der Magistrat gebeten, insbesondere der samstäglichen Lage ein besonderes Augenmerk zu schenken. Auf diesen Erkenntnissen fußend wird der Magistrat gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, wie die für die Anwohnerschaft sehr belastenden Rückstaus vermieden werden können, gegebenenfalls durch Umleitung zu anderen Parkhäusern (Gericht) oder im Zuge der Einrichtung des Superblocks östliche Altstadt. Begründung: Die Fahrgasse, der Weckmarkt und Zum Pfarrturm gehören mit ihrem besonderen Mix aus Galerien, Einzelhandel und Gastronomie, der prägenden Nachkriegsarchitektur und dem geschwungenen Straßenzug im unteren Abschnitt der Fahrgasse zu den wohl schönsten und eigentlich lebenswertesten Straßenräumen in Frankfurt. Leider wird dies aufgrund der vielen durch diese Straßen geschleusten Fahrzeuge nicht mehr erlebbar. Obwohl das Parkhaus Konstablerwache als "Besetzt" angezeigt wird, stauen sich die Fahrzeuge bis an den Main hinunter. In diesen Fällen haben Rettungsfahrzeuge keine Chance, da sich insbesondere im Abschnitt Weckmarkt die Fahrzeuge ständig gegenseitig behindern und festfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 683 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ein Parklet vor der Agentur des städtischen Wandels

28.11.2023 · Aktualisiert: 01.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4810 entstanden aus Vorlage: OF 1053/1 vom 02.11.2023 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ein Parklet vor der Agentur des städtischen Wandels Der Magistrat wird gebeten, die dauerhafte Installation eines Parklets vor der Agentur des s tädtischen Wandels in der Braubachstraße 7 nach deren Umbau 2024 zu veranlassen. Die Kosten für das Parklet in Höhe von ca. 60.000 Euro sollen dem Budget zur Innenstadtgestaltung in Höhe von 30 Millionen Euro entnommen werden. Begründung: Die Agentur des städtischen Wandels dient als öffentliches Laboratorium. Sie ist eine Ideenschmiede und Werkstatt, in der erkundet und probiert werden darf, ohne schon genau zu wissen, was dabei herauskommen wird. Das sollte sich auch durch einen innovativen und einladenden Aufenthaltsbereich vor der Agentur widerspiegeln. Parkende Autos vor der Tür sind dort nicht zeitgemäß. Bei Eröffnung der Agentur im Februar 2023 hatte die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) ein Parklet "leihweise" zur Verfügung gestellt. Dieses viel genutzte Parklet mit Sitzgelegenheiten und Pflanzen ist nun leider nach Maintal weitergezogen und wird von vielen Menschen vermisst. Foto links: Beispiel Parklet, Alexander Mitsch; Foto rechts: Stadt Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 515 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1487 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 538

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen

09.11.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

Antrag vom 09.11.2023, OF 1076/1 Betreff: Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamensschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Zwischen Opernplatz und Große Bockenheimer Straße, 2. zwischen Kalbächer Gasse und Bieber-gasse/Rathenauplatz, 3. Berliner Straße auf Höhe Neue Kräme, 4. zwischen Paulsplatz/Neue Kräme und Römerberg, 5. zwischen Fahrtor und Mainkai, 6. östliche Zeil auf Höhe Konrad-Adenauer-Straße/Kurt-Schumacher-Straße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Meter Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.11.2023, OF 1067/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1067/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1076/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Größere Abfallbehälter mit Haube am Mainkai/Fahrtor anbringen

10.10.2023 · Aktualisiert: 15.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4580 entstanden aus Vorlage: OF 1013/1 vom 24.09.2023 Betreff: Größere Abfallbehälter mit Haube am Mainkai/Fahrtor anbringen Der Magistrat wird gebeten, zwei sogenannte Müllgaragen (120 Liter) am Mainkai auf Höhe des Fußgängerüberwegs am Fahrtor anbringen zu lassen. Begründung: Die vorhandenen Behälter reichen oftmals nicht aus, besonders bei Veranstaltungen. Zahlreiche Flaschen werden abgestellt. Eine Haube zum Schutz vor Wind und Vögeln ist nicht vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 85 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 87 soll am REWEMarkt halten

10.10.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4591 entstanden aus Vorlage: OF 1028/1 vom 03.10.2023 Betreff: Buslinie 87 soll am REWE-Markt halten Vorgang: OM 3754/23 OBR 1; ST 1600/23 Am 21. März 2023 forderte der Ortsbeirat in seiner Anregung an den Magistrat, OM 3754, dass die Buslinie 87 auch am REWE-Markt im Gutleut halten solle. Der Magistrat antwortet dazu in seiner Stellungnahme vom 31. Juli 2023, ST 1600, dass es die Buslinie 37 gebe, die genutzt werden könne und aufgrund der Sonderfunktion der Buslinie 87 von einer Bedienung und Einrichtung zusätzlicher Haltestellen abgesehen werde. Diese Antwort ist für die Bewohner des Gutleuts äußerst unbefriedigend und nicht hinnehmbar. Der Bus 37 stellt momentan die einzige Möglichkeit dar, den Supermarkt zu erreichen. Allerdings fällt der 37er Bus oft aus. Dann gibt es gar keine Verbindung. Der 87er Bus könnte die schon vorhandene Haltestelle nutzen, ohne dass dies ein Mehraufwand wäre. Der Magistrat wird daher nochmals gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass - wenn auch nur vorübergehend - der Bus 87 auch am REWE-Markt hält. Weiterhin sind zusätzliche Ein- und Ausstiegsstellen an den folgenden Orten einzurichten: 1. für die Hinfahrt an den vorhandenen Haltestellen "Zanderstraße" und/oder "Rottweiler Platz" sowie Hafenstraße 54 oder Mainzer Landstraße vor Haus 134 (gegenüber von der Haltestelle "Güterplatz") sowie 2. für die Rückfahrt an den Haltestellen "Güterplatz" und Hafenstraße 19 bis 23 oder Gutleutstraße 146 bis 148. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 447 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1055 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung des Verkehrskonzeptes für die Europäische Schule

19.09.2023 · Aktualisiert: 31.01.2024

Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4465 entstanden aus Vorlage: OF 327/4 vom 05.09.2023 Betreff: Vorstellung des Verkehrskonzeptes für die Europäische Schule Der Magistrat wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates 4 das aktuell der Prüfung zugrundeliegende Verkehrskonzept für die geplante Europäische Schule am Ratsweg vorzustellen und dabei folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird der ÖPNV, insbesondere die U-Bahn-Linie 7, nach der Fertigstellung der Europäischen Schule verstärkt werden (Erhöhung der Taktzahl, längere Züge)? 2. Wie soll die Zu- und Abfahrt zur Europäischen Schule geregelt werden? 3. Wie soll die Zufahrtstraße Am Bornheimer Hang ertüchtigt werden, insbesondere die Signalanlage zum Ratsweg? 4. Wird durch eine bauliche Veränderung der Straßen der Grüngürtel der Stadt unterbrochen? 5. Wie soll die Ampelschaltung angepasst werden? 6. Wo sollen die Elterntaxis parken bzw. die Schülerinnen und Schüler aussteigen lassen? 7. Welche Belastungen (Schleichverkehr, Parkplatzsuchverkehr etc.) werden für den Bereich um die Europäische Schule vorhergesagt? 8. Wie erklärt der Magistrat den Anwohnerinnen und Anwohnern dieses Bezirkes, dass in zahleichen anderen Bezirken das Verkehrsaufkommen reduziert und der Pkw-Verkehr umgeleitet, aber im Ostend und Bornheim eine drastische Zunahme des Verkehres stattfinden wird? 9. Wo sollen künftig die Logistikflächen für Fahrschulen, Busparkplätze, Abstellplätze für die Marktbeschicker, Logistikfläche für den Weihnachtsmarkt und den Wäldchestag bereitgestellt werden? 10. Welche zusätzliche Belastung der Luft (Feinstaub, Abgase etc.) wird für den Bezirk prognostiziert? 11. Hierbei soll sichergestellt werden, dass keine Lärm- und Schadstoffbelastungen auf die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner zukommen. Begründung: Sollte die Europäische Schule tatsächlich auf dem Festplatz am Ratsweg ihren Standort finden, bedeutet dies für die Stadtteile Ostend und Bornheim ein erhebliches Mehraufkommen an Verkehr. Der Bereich rund um den Ratsweg ist bereits heute schon schwer belastet. Der Verkehr von der Autobahn 661 muss durch dieses Nadelöhr, was regelmäßig zu Stauungen führt. Die südöstliche Ausfallstraße der Stadt Richtung Kaiserlei ist dort nur einspurig befahrbar, was ebenfalls zu Stauungen führt. Wenn nun noch täglich (!) circa 1.500 Fahrzeuge die Schulkinder morgens bringen und nachmittags/abends abholen, wird dies zu einer unerträglichen Mehrbelastung mit Verkehr des gesamten Viertels führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 202 Beratung im Ortsbeirat: 4

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 16

Neugestaltung Marktplatz Bergen

19.09.2023 · Aktualisiert: 15.01.2026

Anregung vom 19.09.2023, OA 395 entstanden aus Vorlage: OF 205/16 vom 04.09.2023 Betreff: Neugestaltung Marktplatz Bergen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept für die Neugestaltung des Marktplatzes in Bergen in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 16 zu erstellen und dieses Nutzungskonzept baldmöglichst umzusetzen. Hierfür sollen bereits Planungsmittel in den Haushalt 2024 und Mittel für die erforderlichen Baumaßnahmen in den Haushalt 2025 in ausreichender Höhe eingestellt werden. Begründung: Der Marktplatz in Bergen wird begrenzt im Norden von dem Nordring, im Osten von der Erlenseer Straße, im Süden von der Straße Berger Marktplatz und im Westen von der Schönecker Straße. Der Berger Marktplatz ist bereits heute schon ein wichtiger Treffpunkt im Ortsteil, an dem sich Menschen jeden Lebensalters aufhalten und treffen. Einmal im Jahr findet auf dem Berger Marktplatz der Berger Markt mit seiner jahrhundertealten Tradition statt. Zur nördlichen Grenze hin befinden sich die Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Bergen und das Jugendhaus. Leider ist der Platz in einem miserablen, lieblosen Zustand. Der Ortsbeirat 16 schlägt deswegen ein Gesamtkonzept für die Neugestaltung vor, um den Platz schöner und attraktiver für Alt und Jung zu machen und um eine bessere Nutzung dieser großen Fläche mitten im Stadtteil zu erreichen. Ziel ist es, den Marktplatz so zu gestalten, dass er einerseits für spielerische und sportliche Aktivitäten optimiert und andererseits wieder schöner und einladender gestaltet wird, damit sich auch in Zukunft dort gerne Menschen aufhalten und verweilen. Zudem soll der Platz über die bisherigen Nutzungen hinaus zusätzliche neue Angebote für die Bevölkerung machen, beispielsweise durch öffentliche Toiletten oder E-Ladestationen. Folgende Hinweise, Vorschläge und Ideen seitens des Ortsbeirates sollten soweit als möglich Berücksichtigung finden: I. Ist-Zustand des Berger Marktplatzes 1. Die Spielplatzgeräte wurden nach und nach, teilweise schon vor Jahren, abgebaut und nicht mehr erneuert. Ein großer Teil des Spielplatzes, gut ein Drittel, kann somit nicht mehr genutzt werden. Gleichwohl ist der Spielplatz immer gut besucht, die fehlenden Spielgeräte müssten dringend erneuert, aber auch ergänzt und aufgestockt werden. 2. Die Skateboardpipe ist schon über 20 Jahre alt. Sie wird aktuell zum Klettern, darauf Herumfahren mit Skateboard, Fahrrad oder Roller und zum Rumrutschen genutzt. Kinder und Jugendliche frequentierten die Rampe stark, die jedoch nicht mehr zeitgemäß und auch nicht ausreichend ist. 3. Die Pump-Track-Bahn, die zeitweise auf dem Marktplatz stand, ist von der Stadt einfach abgebaut worden, ohne jegliche Ersatzvornahme. 4. Der Boden vor dem einzigen Basketballkorb ist uneben und lädt nicht zum Spielen ein. Auch die beiden Fußballtore sind lieblos auf dem Marktplatz hingestellt und werden eher von Kleinkindern zum Klettern benutzt als von Jugendlichen zum Kicken. 5. Es gibt kaum Sitzmöglichkeiten auf dem Berger Marktplatz, außer auf dem Spielplatz und einer Bank vor dem Jugendhaus. Somit gibt es gerade für ältere Bürger, die sich auch die Aktivitäten der Jüngeren, z. B. ihrer Kinder und Enkel, anschauen wollen, keine Möglichkeit, entspannt an einem schattigen Plätzchen zu verweilen. 6. Im Sommer ist der Platz staubig und uneben, im Winter ist der Platz schlammig und matschig. II. Neugestaltung 1. Ein eingezäunter Multifunktionsplatz für Fußball, Basketball und Volleyball usw. mit einem geeigneten Bodenbelag könnte z. B. zwischen dem zum Nordring hin gelegenen Feuerwehrhaus und Jugendhaus aufgebaut werden. 2. Es müssen nicht nur die alten, abgebauten Spielgeräte ersetzt werden, sondern es müssen neue, moderne Spielgeräte aufgestellt werden, die den heutigen Ansprüchen genügen. Im Bereich des Spielplatzes können auch einige neue Bäume gepflanzt werden, ohne dass dadurch die Nutzung der Spielmöglichkeiten für die Kinder beeinträchtigt wird. 3. Z. B. an der Stelle, wo einst die Pump-Track-Bahn stand, könnte ein kleiner Skatepark mit Mulden und Hügeln eingerichtet werden, auf der sich Hindernisse wie z. B. Kanten, Geländer und Rampen befinden. Hier kann man dann mit allem, was rollt darauf herumfahren und spielen. Dieser Park könnte mit Bäumen am Rand beschattet werden, wenn die Stadt sicherstellen kann, dass die Früchte der Bäume von der Stadt aus der Bahn regelmäßig entfernt werden, um Unfälle zu vermeiden. 4. Unter den schon vorhandenen und gegebenenfalls noch zu ergänzenden Bäumen auf der Westseite des Platzes könnten zwei Boulebahnen errichtet werden, die auch für Boccia und andere Spiele geeignet sind. Hier können dann auch in lockerer Gestaltung Spieltische, Tischtennisplatten, ein Feld für Schach und Ähnliches errichtet werden. 5. Sitzmöglichkeiten in aufgelockerter Gestaltung zum Ausruhen der Spieler und für Zuschauer sowie für betreuende (Groß-) Eltern sollten mit eingeplant und errichtet werden. 6. Ein ausreichend großer Bereich in der Mitte des Platzes muss jedoch für den jährlich stattfindenden Berger Markt weiterhin zur Verfügung stehen, um hier das Festzelt, Fahrgeschäfte und Buden aufzustellen. Hierzu ist der Grund des Marktplatzes neu herzurichten in einer Art und Weise, die ein leichtes Versickern von Regenwasser ermöglicht, ohne dass der Platz Stolperfallen oder Hindernisse für Kinder und Jugendliche und für den Berger Markt bietet. Bäume dürfen in dem Bereich, in dem der Berger Markt aufgebaut wird, nicht errichtet werden! Diese Fläche in der Mitte des Berger Marktplatzes ist auch für andere Zwecke und Veranstaltungen zu nutzen, z. B. für einen Weihnachtsbaumverkauf, Oldtimer-Show, Außenveranstaltungen des Jugendhauses und dergleichen. 7. Eine öffentliche Toilettenanlage ist vorzusehen. Sie könnte errichtet werden in Nähe des Feuerwehrhauses und/oder des Jugendhauses, da für beide Gebäude ja bereits eine Erschließung und die Entsorgung vorhanden ist. Die öffentliche Toilettenanlage sollte nach dem neuen Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt am Main errichtet werden - unter Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel auch mit einer Behindertentoilette. 8. Im Übrigen sollte der gesamte Platz landschaftsgärtnerisch mit Bäumen, Pflanzen und Pflaster so ausgestaltet werden, dass er nicht nur schöner wird und zum Verweilen einlädt, sondern dass sich auch zukünftig kein intensiver Pflegeaufwand ergibt, weil die Stadt nicht in der Lage ist, eine solche Pflege dauerhaft zu leisten. 9. Fitnessgeräte sowohl für Senioren als auch für Jugendliche können zusammenhängend oder verteilt auf einzelne Stellen in die Ausgestaltung des Berger Marktplatzes integriert werden. 10. Im westlichen Bereich des Platzes zur Schönecker Straße hin, wo derzeit bereits Autos abgestellt werden, sollte möglichst eine ganze Parkreihe mit E-Ladestationen ausgestattet werden. Dies gilt auch für die schon vorhandenen Parkplätze am nördlichen Rand und am südlichen Rand des Berger Marktplatzes, wobei diese Parkplätze nicht nur von Benutzern und Besuchern des Berger Marktplatzes, sondern auch von Anwohnern und vor allem im südlichen Bereich auch von Besuchern des angrenzenden Berger Friedhofs genutzt werden. 11. Angedacht und geprüft werden sollte auch die Möglichkeit, ob beispielsweise in Verbindung mit der öffentlichen Toilettenanlage ein Kiosk oder Café errichtet werden könnte, das auch die vielen Bewohner in der Umgebung vielleicht mit einem gewissen Grundbedarf versorgen könnte, da sich im gesamten Osten des Stadtteils Bergen kein einziges Einzelhandelsgeschäft mehr befindet. Quelle: Google Earth 1. Eingezäunter Bolz -und Basketballplatz 2. Kinderspielplatz - Klettergerüste, Rutschbahn, Schaukel, Sandkasten, Tischtennisplatten 3. Kleiner Skatepark mit Mulden und Hügeln 4. 2 Boule-Bahnen 5. Schattige Sitzgelegenheiten mit vielleicht einem Kiosk oder Café-Lage am Eingang zum Marktplatz auch für Friedhofsbesucher gut zu erreichen. 6. Ausreichend Platz für das Festzelt anlässlich Berger Markt, wasserdurchlässiger Belag 7. Toilettenanlage mit Behindertentoilette, barrierefrei 8. Bäume und Sitzgelegenheiten 9. Fitnessgeräte für Senioren und Jugendliche 10. E-Lade-Station Quelle: Gartenbaum.de Quelle: Hamburger Wochenblatt.de Quelle: eigenes Foto Quelle: Wikipedia Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 64 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 27.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 12.10.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 395 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 395 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 115 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 395 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme); FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 66 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 395 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 16 am 24.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Smart-Markt in Eckenheim

19.09.2023 · Aktualisiert: 04.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4478 entstanden aus Vorlage: OF 655/10 vom 04.09.2023 Betreff: Smart-Markt in Eckenheim Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen (möglichst auch weiterhin der smart work Frankfurt gGmbH sowie unter anderem der Wirtschaftsförderun g) gebeten, eine gangbare Lösung zum notwendigen Erhalt des Smart-Marktes beziehungsweise der Einkaufsmöglichkeit an dieser wichtigen Stelle für die Menschen in Eckenheim zu finden und umzusetzen. Unter anderem sollen dort auch teils veraltete Kühlgeräte zu ersetzen sein. Begründung: Der Smart-Markt in Eckenheim ist seinerzeit der erste seiner Art in Frankfurt gewesen und wurde unter anderem auf Anregung des Ortsbeirates 10 realisiert. Ein Leerstand dieses Supermarktes vor Ort konnte so behoben werden. Sehr schade und schwierig für die Menschen vor Ort wäre es, wenn jetzt hier keine gute Lösung gefunden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 721 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung des städtischen Gebäudes an der Kronengasse 15 in Höchst

12.09.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4360 entstanden aus Vorlage: OF 825/6 vom 25.08.2023 Betreff: Sanierung des städtischen Gebäudes an der Kronengasse 15 in Höchst Vorgang: OM 2173/22 OBR 6; ST 2291/22 Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung des o. g. Gebäudes endlich selbst in Angriff zu nehmen oder eine Sanierung durch einen Nutzer zu veranlassen. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat bereits vor über einem Jahr auf den desolaten Zustand des Gebäudes aufmerksam gemacht (OM 2173). Die Stadt hat dann vor knapp einem Jahr berichtet, das Gebäude solle per Erbpacht vergeben werden, wobei der Pächter die Sanierung übernehmen solle (ST 2291). Inzwischen ist durch einen Sturm rückwärtig aus dem Garten ein Baum in Richtung des Ettinghausen-Platzes gefällt worden, der ein Auto zerstört hat. Das kaputte Auto steht immer noch dort, außerdem ist jetzt auch von der Rückseite der desolate Zustand des Gebäudes noch deutlicher zu erkennen. Der Höchster Markt ist ein zentraler Ort mit Anziehungskraft weit über Höchst hinaus. Der angrenzende Ettinghausen-Platz hat zudem als ehemaliger Standort der von den Nazis zerstörten Höchster Synagoge eine besondere historische Bedeutung. Angesichts dessen sollte das Bild eines baufälligen Hauses im städtischen Besitz Anwohnern und Besuchern nicht länger zugemutet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2173 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2291 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 311 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-21

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehweg Buchgasse (Ostseite) zwischen Bethmannstraße und Limpurgergasse frei halten

12.09.2023 · Aktualisiert: 26.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4382 entstanden aus Vorlage: OF 943/1 vom 22.08.2023 Betreff: Gehweg Buchgasse (Ostseite) zwischen Bethmannstraße und Limpurgergasse frei halten Der Magistrat wird gebeten, die östliche Gehwegseite in der Buchgasse zwischen Bethmannstraße und Limpurgergasse für zu Fuß Gehende frei zu halten und mit Fahrradbügeln gegen das widerrechtliche Parken durch Pkw schützen zu lassen. Begründung: Die östliche Gehwegseite wird widerrechtlich ständig durch Pkw zugeparkt. Mobilitätseingeschränkte Personen müssen die Fahrbahn betreten und geraten in Gefahr. In der unmittelbaren Umgebung sind genügend Pkw-Stellplätze in Parkhäusern vorhanden. Zudem ist die Altstadt hervorragend an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 32 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hafenbahnschienen am Fußgängerüberweg in der Speicherstraße fußgängerfreundlich gestalten

12.09.2023 · Aktualisiert: 31.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4406 entstanden aus Vorlage: OF 976/1 vom 14.07.2023 Betreff: Hafenbahnschienen am Fußgängerüberweg in der Speicherstraße fußgängerfreundlich gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Hafenbahnschienen auf dem Überweg über die Speicherstraße zwischen dem Rewe-Markt und Cronstettenhaus so zu gestalten, dass Personen mit Rollatoren, Rollstühlen, Buggys und Rollern mit kleinen Rädern nicht mehr in den Schienen hängenbleiben. Begründung: An dem genannten Überweg befinden sich zwischen den Schienen und den Betonplatten des übrigen Gehwegs zehn Zentimeter breite Fugen, in denen die kleinen Räder von Rollatoren, Rollstühlen, Rollern und Buggys blockiert werden. Diese Hindernisse können nur mit großer Kraft überwunden werden. Außerdem schaffen sie eine Stolpergefahr für die dort passierenden Personen. Insbesondere für die ohnehin bereits in der Mobilität eingeschränkten Rollator- oder Rollstuhl-Nutzenden besteht dadurch eine erhebliche Sturzgefahr. Kleinkinder sind bereits durch die unerwartete Blockade aus den Wagen gestürzt. Die Querung der Hafenbahnschienen am Mainufer in der südlichen Verlängerung der Wiesenhüttenstraße beweist, dass ein sicherer Überweg der Schienen technisch möglich ist. (Das Foto links zeigt den Überweg Speicherstraße vor dem Rewe-Markt, das Foto rechts zum Vergleich den Überweg Ostseite Haltestelle Mönchhofstraße; Fotos: Tanja Ayesha Pösl) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1768 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Grüneburgweg zugunsten seiner Nutzer umgestalten: ein paar weitere Vorschläge

01.09.2023 · Aktualisiert: 28.11.2023

Antrag vom 01.09.2023, OF 729/2 Betreff: Grüneburgweg zugunsten seiner Nutzer umgestalten: ein paar weitere Vorschläge Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die am 10. Juli 2023 vorgestellte Planung zum Grüneburgweg mit dem Rewe abzustimmen; 2. eine stringente, durchgängige und einfach verständliche Verkehrsführung am Kreisel an der Ecke Grüneburgweg/Feldbergstr. für Autos, Fußgänger und Radfahrer zu markieren und zu beschildern; 3. entgegen der am 10. Juli 2023 vorgestellten Planung die Lieferzonen nicht gegenüber von McPaper und der Post, sondern auf der anderen Straßenseite direkt vor McPaper/Post, DM-Markt und Bachbäcker vorzusehen; und 4. ein Konzept für Liefer-/Ladezonen zu entwickeln und insbesondere in Straßenabschnitten mit viel Gastronomie oder vielen Läden mehr Liefer-/Ladezonen vorzusehen. Begründung: Der Rewe ist von enormer Bedeutung als Einkaufsmarkt für das angrenzende Wohngebiet am Grüneburgweg. Nach Auskunft von Mitarbeitern der Stadt in der öffentlichen Informationsveranstaltung am 10. Juli 2023 muss der Rewe zur Belieferung und Anfahrt zukünftig aufgrund der geplanten neuen Verkehrsführung ‚rückwärts' über die Straße ‚Am Trutz' angefahren werden. Allerdings sei diese angepasste Planung (noch) nicht mit dem Rewe abgestimmt. Diese Anlieferung erscheint kompliziert und aufwendig. Insofern bittet der Ortsbeirat den Magistrat, das Gespräch mit dem Rewe zu suchen, ob die angepasste Umgestaltung des Grüneburgwegs für ihn praktisch funktioniert (Ziff. 1). Die aktuelle Verkehrsführung am Kreisel an der Ecke Grüneburgweg/Feldbergstr. für Autos, Fußgänger und Radfahrer führt immer wieder zur Verwirrung der Verkehrsteilnehmer. Der Magistrat wird gebeten, die Markierung und Ausschilderung anzupassen, um so für Klarheit zu sorgen (Ziff. 2). Außerdem wird gebeten, die Liefer-/Ladezonen an die praktischen Bedürfnisse der Geschäfte anzupassen (Ziff. 3). Dabei wird der Magistrat gebeten, ein Konzept für Liefer-/Ladezonen zu entwickeln und insbesondere in Straßenabschnitten mit viel Gastronomie oder vielen Läden, z.B. bei McPaper, mehr solcher Zonen vorzusehen, so dass die Lieferanten die Geschäfte im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung beliefern und sich gleichzeitig die Verkehrsteilnehmer sicher in dem Bereich auch während der Anlieferung fortbewegen können (Ziff. 4). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 729/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 729/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 729/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 LINKE.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Wie intensiv werden die abschließbaren Fahrradboxen auf dem ArthurSternPlatz genutzt?

28.08.2023 · Aktualisiert: 21.09.2023

Antrag vom 28.08.2023, OF 330/7 Betreff: Wie intensiv werden die abschließbaren Fahrradboxen auf dem Arthur-Stern-Platz genutzt? Der Magistrat möge folgende Fragen beantworten - Wie viele der abschließbaren Fahrradboxen sind zur Zeit vermietet und für welchen Zeitraum? - Wie viele der abschließbaren Fahrradboxen wurden im Jahr 2022 gemietet und für welche Zeiträume? - Wie viele der Fahrradboxen standen leer und waren ungenutzt? - Ist eine alternative Nutzung dieses Standortes für die Marktbetriebe vorstellbar, so dass für die Markttage Sitzmöglichkeiten und Marktschirme für die Verschattung des Platzes untergebracht werden können? Begründung: Der Eindruck, den die Anwohner und Besucher des Wochenmarktes in Rödelheim haben, ist, dass die abschließbaren Fahrradboxen kaum genutzt werden. Sollte dies der Fall sein, wäre es ein Anliegen der Marktbesucher und der Marktbeschicker, Bierzeltgarnituren und Verschattungsmöglichkeiten gesichert unterzustellen. Dadurch könnte der Markt belebt werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 739 2023 Die Vorlage OF 330/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER

Partei: die_farbechten-LINKE.
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sachstand Piktogramme Wiesenstraße

11.07.2023 · Aktualisiert: 04.10.2023

Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4236 entstanden aus Vorlage: OF 320/4 vom 21.06.2023 Betreff: Sachstand Piktogramme Wiesenstraße Vorgang: OM 1423/22 OBR 4; ST 1015/22 Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der bereits mit der Stellungnahme vom 25.04.2022, ST 1015, zugesagten Fahrradpiktogramme für die Wiesenstraße zu berichten und für eine möglichst zeitnahe Umsetzung zu sorgen. Begründung: In dem Bereich wird weiterhin falsch geparkt, gerade an Markttagen. Die Fahrradpiktogramme waren ohnehin schon eine Minimallösung, da die eigentlich angefragten Poller nicht umsetzbar waren. Warum die Anbringung von einigen Fahrradpiktogrammen mehr als ein Jahr dauern soll ist nicht offensichtlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1423 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1015 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2012

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trinkbrunnen BergenEnkheim

11.07.2023 · Aktualisiert: 05.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4257 entstanden aus Vorlage: OF 198/16 vom 26.06.2023 Betreff: Trinkbrunnen Bergen-Enkheim Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass an der Endhaltestelle der U-Bahn-Station "Enkheim" und auf dem Schelmenburgplatz/Ecke Marktstraße in Bergen ein Trinkbrunnen aufgestellt wird. Begründung: Der Hessische Hitzeaktionsplan (HHAP) beinhaltet auch Empfehlungen für die kommunale Ebene. Bis 2025 sollen Landkreise und Städte eigene Hitzeaktionspläne erstellen. In Hitzeaktionsplänen werden auch langfristige Maßnahmen der Infrastrukturveränderung gefordert (siehe Hochschule Fulda, Arbeitshilfe zur Entwicklung und Implementierung eines Hitzeaktionsplans für Kommunen, 2023) Ein Trinkbrunnen zählt zu solchen Maßnahmen. Die zwei vorgeschlagenen Standorte bündeln verschiedene Vorteile: - Die U-Bahn-Station als auch die Busstation Marktstraße/Landgraben unweit des Schelmenburgplatzes wird von vielen Nahverkehrsteilnehmern genutzt. - Die Stationen sind für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils gut zugänglich und zentral. - Ein Brunnen ist durch die vorhandenen Wasseranschlüsse relativ einfach zu errichten. In den sommerlichen Hitzephasen müssen Schutzmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger ergriffen werden. Die Standorte sind für eine solche Maßnahmen besonders geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1776 Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6031 Aktenzeichen: 79-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straße Alt-Erlenbach sicherer machen

11.07.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4260 entstanden aus Vorlage: OF 120/13 vom 26.06.2023 Betreff: Straße Alt-Erlenbach sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Straße Alt-Erlenbach, vom Aldi-Markt kommend, sicherer zu machen. Durch die Baustelle des Radweges nach Nieder-Eschbach ist die Einfahrt nach Nieder-Erlenbach in Höhe des REWE-Marktes für größere Fahrzeuge nicht mehr möglich, auch das Rechtsabbiegen aus Richtung Bad Vilbel ist an der Kreuzung verboten. Folgende Vorschläge sollten schnellstmöglich umgesetzt werden, damit Kinder, Radfahrer und Fußgänger, die sich auf der Straße Alt-Erlenbach bewegen, geschützt werden: 1. Versetzen des Tempo-30-Schildes in Richtung L 3008, noch vor die Einfahrt zum Aldi-Markt; 2. aufstellen von mobilen Blitzgeräten zu verschiedenen Tageszeiten, um Temposünder zu blitzen; 3. aufstellen eines Speed-Display-Schildes vor der Unterkunft für Geflüchtete und/oder der Kinderheimat Reinhardshof , da dort viele Kinder sind. Begründung: Durch die Baustelle des Radweges fahren viel mehr Autos über die Einfahrt beim Aldi-Markt nach Nieder-Erlenbach hinein. Leider halten sich die wenigsten an die dort geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Das Tempo-30-Schild steht nicht am Ortseingang und die Straße Alt-Erlenbach verläuft gerade bis zur Kreuzung Niedereschbacher Straße und lädt somit viele ein, dort schneller zu fahren. Gleichzeitig fahren jedoch gerade in den Sommermonaten vermehrt Kinder mit dem Rad zum Sportplatz. Es kommt durch die zu hohe Geschwindigkeit der Autos vermehrt zu brenzligen Vorfällen. In der Unterkunft für Geflüchtete laufen immer wieder Kinder aus dem Tor auf die Straße, ein Wunder, das noch nichts passiert ist. Mit einem Speed-Display-Schild und durch mobile Blitzer zu verschiedenen Tageszeiten und Plätzen in der Straße Alt-Erlenbach würden Autofahrer für ihre gefahrene Geschwindigkeit sensibilisiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2225 Aktenzeichen: 32-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors immer noch schwierig passierbar

04.07.2023 · Aktualisiert: 04.10.2023

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4197 entstanden aus Vorlage: OF 903/1 vom 17.06.2023 Betreff: Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors immer noch schwierig passierbar Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Gehwege im Bereich Mainkai/Fahrtor eine dem hohen Aufkommen von zu Fuß Gehenden entsprechende Breite von mindestens 2,50 Metern aufweisen und nicht durch die Außengastronomie eingeschränkt werden. Begründung: Obwohl der Magistrat bereits auf eine Anregung des Ortsbeirates reagiert und eine deutliche Verbesserung erreicht hat, sind die derzeit passierbaren Gehwege immer noch so schmal, dass zu Fuß Gehende oft in den Straßenraum ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2007

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Magistrat hat oft und gerne erklärt, wie wichtig ihm eine gute und barrierefreie Durchwegung der Alt- und Innenstadt zum Main ist, aber zwischen Dom und Main sind keine Taten gefolgt

04.07.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4200 entstanden aus Vorlage: OF 907/1 vom 17.06.2023 Betreff: Der Magistrat hat oft und gerne erklärt, wie wichtig ihm eine gute und barrierefreie Durchwegung der Alt- und Innenstadt zum Main ist, aber zwischen Dom und Main sind keine Taten gefolgt Der Magistrat wird gebeten , die Schranke zwischen den Straßen Neue Altstadt/Dom und Zum Pfarrturm durch eine für den Fußverkehr durchlässige und von der Feuerwehr jederzeit zu öffnende Einrichtung ersetzen zu lassen. Begründung: Im Jahr 2020 begründete der Magistrat seine Weigerung, die Schranke zu entfernen, mit dem Argument des Zeitverlustes für die Feuerwehr im Notfall. Überall in der Stadt sind jedoch Feuerwehrzufahrten durch Einrichtungen gesichert, die sowohl für den Fußverkehr passierbar sind als auch von der Feuerwehr geöffnet werden können. Täglich sind in diesem Bereich zwischen Dom und Main sehr viele Menschen unterwegs und stauen sich an der Schranke. Während der Magistrat ansonsten bereit ist, die Gehwege frei zu halten, sperrt er hier selbst eine wichtige Wegeverbindung. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2266 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Menschen wollen die Uhr auf der Konsti zurück

04.07.2023 · Aktualisiert: 23.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4202 entstanden aus Vorlage: OF 909/1 vom 17.06.2023 Betreff: Die Menschen wollen die Uhr auf der Konsti zurück Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Stele mit Uhr und U- und S-Bahn-Piktogrammen auf der Konstablerwache gegenüber dem Bienenkorbhaus neben dem Abgang zur B-Ebene der U- und S-Bahn-Station wieder errichtet wird. Die Stromversorgung für Uhr und Beleuchtung soll durch ein F otovoltaikmodul vor Ort erzeugt werden. Begründung: Seit der Inbetriebnahme der U- und S-Bahn-Station "Konstablerwache" befand sich am Abgang zur B-Ebene eine Uhr mit U- und S-Bahn-Piktogrammen. Vielen Passantinnen und Passanten, Fahrgästen und Marktbesuchenden diente diese als hilfreiche Orientierung. Die Menschen vermissen die Uhr und wünschen sich eine zeitgemäße und zukunftsgerechte Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1425 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1212 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit in der neuen Altstadt sicherstellen

04.07.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4204 entstanden aus Vorlage: OF 911/1 vom 17.06.2023 Betreff: Barrierefreiheit in der neuen Altstadt sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, den Weg vom "Hof Rebstock am Markt" in der Braubachstraße zur "Goldenen Waage" in der neuen Altstadt endlich barrierefrei zu gestalten und dazu eine Rampe auf der rechten Seite der zwei mal drei Treppenstufen anbringen zu lassen. Begründung: Der Weg zwischen "Hof Rebstock am Markt" und dem Kaffeehaus "Goldene Waage" ist durch die vor wenigen Jahren eingebauten Treppenstufen für Rollstuhlfahrende sowie Menschen mit Rollator oder Kinderwagen nur schwer bis gar nicht überwindbar. Lageplan: Google Maps Foto: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2027 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Packstation im Stadtteil Harheim

03.07.2023 · Aktualisiert: 19.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4167 entstanden aus Vorlage: OF 150/14 vom 18.06.2023 Betreff: Einrichtung einer Packstation im Stadtteil Harheim Der Magistrat wird gebeten, mit der Deutschen Post AG Kontakt aufzunehmen, um eine Packstation in Harheim einrichten zu lassen. Idealerweise sollte der Standort gut erreichbar sein, wie etwa auf dem Parkplatz beim Netto-Markt, und sollte zudem mit einem Briefkasten ausgestattet sein. Begründung: Für viele berufstätige Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils ist es schwierig, während der Öffnungszeiten der Deutschen Post Filiale 431 Pakete dort abzuholen, zumal dort keine Kurzzeitparkplätze in unmittelbarer Nähe existieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1972 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 14 am 11.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe im Nordend

15.06.2023 · Aktualisiert: 08.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4137 entstanden aus Vorlage: OF 471/3 vom 04.02.2023 Betreff: Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe im Nordend Vorgang: V 390/22 OBR 2; ST 1931/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Möglichkeiten gesehen werden - analog des zwischenzeitlich erfolgreich umgesetzten Masterplans Industrie -, eine strategische Initiative zum erweiterten Schutz und zur Weiterentwicklung des Stadtteilgewerbes/der Stadtteilgastronomie in Frankfurt zu entwickeln und umzusetzen; 2. welche Möglichkeit dabei für die Entwicklung einer Gewerbestrategie speziell für das Nordend sowie einer Kampagne für mehr Gewerbeschutz vor Verdrängung durch steigende Mieten im Nordend gesehen wird; 3. ob die Möglichkeit gesehen wird, im Nordend eine Bestandsaufnahme von Kleingewerbe- und Gastronomienutzungen zu machen und so die Bedeutung der "Nordend Mischung" breit zu kommunizieren, um mehr Bewusstsein und Wertschätzung durch Hauseigentümerinnen bzw. Hauseigentümer und Bevölkerung zu erreichen; 4. wie seitens des Magistrats die Unterstützung für eine umfassende Strategie "Stadtteilgewerbe" durch Gewerbevereine, IHK, Handwerkskammer etc. gewertet wird; 5. wie in diesem Zusammenhang die Erfolge der Runden Tische in verschiedenen Stadtteilen gewertet werden; 6. welche Möglichkeiten er sieht, die Nutzungsmischungen im Bestand der Stadtteile durch die verfügbaren planungs- und bauordnungsrechtlichen Instrumente zu sichern; 7. welche Möglichkeiten gesehen werden, bei Geschäftsaufgaben gewerbliche Nachnutzungen im Bestand zu sichern und keine Genehmigung für die Umwandlung von gewerblich genutzten Erdgeschossflächen in Wohnraum zu erteilen; 8. ob er hinsichtlich einer Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) aktiv wird, die für die Umwandlung von Erdgeschossgewerbe in Wohnen derzeit weder eine Begründung noch den Nachweis verlangt, dass gewerbliche Nutzer gesucht wurden (Stellungnahme vom 29.08.2022, ST 1931); 9. welche Möglichkeiten er für eine Verbesserung der Beratungsstrukturen und der aufsuchenden Gewerbeberatung im Rahmen der Wirtschaftsförderung Frankfurt, u. a. durch bessere Personalausstattung und den Einsatz von "Stadtteil-Kümmerern", sieht; 10. welche Möglichkeiten ggf. durch eine Förderinitiative, kleingewerbliche und gastronomische Strukturen im Stadtteilzusammenhang zu unterstützen, gesehen werden; 11. welche Möglichkeiten gesehen werden, Anbieterinnen und Anbieter von Immobilien, insbesondere von Erdgeschossflächen, und potenzielle kleingewerbliche Nutzerinnen und Nutzer einfacher zu vernetzen, z. B. durch digitale Angebote - ergänzend zu den erfolgreichen Aktivitäten der Agentur RADAR für kreative Räume/Nutzungen; 12. welche Aktivitäten er ergreift, um in eigenen Immobilien gewerbliche bzw. gastronomische Nachmieterinnen und Nachmieter zu angemessenen Mieten zu finden; 13. ob er die Initiative ergreift, über das Land Hessen und den Deutschen Städtetag auf Bundesebene das Gewerbemietrecht deutlich zu verbessern (inklusive verbindliche Gewerbemietspiegel, verbesserter Kündigungsschutz und Mietsteigerungsobergrenzen) und 14. ob er zusammen mit anderen Großstädten sowie über das Land Hessen die Initiative ergreift, auf Bundesebene das Instrument der Erhaltungssatzung/Milieuschutzsatzung im BauGB (§ 172) so weiterzuentwickeln, dass es auch auf wohnortnahe kleingewerbliche, gastronomische und sozial-kulturelle Strukturen ausgeweitet werden kann. Begründung: Anlässlich des Anstiegs der Immobilienpreise und Mieten in Großstädten wie Frankfurt wird vorrangig über das Wohnungsmietrecht diskutiert, die Situation der kleingewerblichen und gastronomischen Mieter wird jedoch kaum berücksichtigt. Fachleute halten das deutsche Gewerbemietrecht europaweit für eines der mieterunfreundlichsten, da es kleine Gewerbebetriebe und Gastronomie, aber auch soziale und kulturelle Betriebe nicht als schutzwürdig ansieht. Inhabergeführte Läden in den Stadtteilen (Gewerbe, Handwerk, Gastronomie, Kultur- und Sozialeinrichtungen) werden nicht geschützt, sondern verdrängt. So wie das Gewerbemietrecht derzeit unzureichend geeignet ist, diese Entwicklung zu bremsen, sind auch die geltenden Erhaltungs-/Milieuschutzsatzungen nicht darauf ausgelegt, die Mietenentwicklung in den Stadtteilen und die Entstehung unerwünschter Monostrukturen (z. B. Gastronomieketten, Handyläden, Shishabars) aufzuhalten. Qualität und Vielfalt in der Versorgung der Stadtteile werden zerstört, weil keine Steuerung erfolgt und der Markt dies allein nicht regelt. Gewachsene kleingewerbliche Strukturen und inhabergeführte Gastronomie sind angesichts der Spekulation mit Immobilienwertsteigerungen massiv gefährdet. Insbesondere in randstädtischen Stadtteilen, aber auch in einigen innerstädtischen Stadtteilen, ist das Gewerbe- und Gastronomieangebot schon so ausgedünnt, dass jede weitere Schließung für die Versorgung der Quartiere fatal ist und verhindert werden sollte. Die reduzierte Versorgung trägt zudem dazu bei, dass wieder mehr Verkehr entsteht, weil entferntere Ziele angesteuert werden müssen. Einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) von 2019 entsprechend, verschwinden immer mehr Betriebe des Bäcker-, Fleischer-, Schuster- oder Schneiderhandwerks aus innenstadtnahen Quartieren, weil sie sich die Mieten der Geschäftsräume nicht mehr leisten können. Der Magistrat muss die Möglichkeiten, die er hat, um der schleichenden Entmischung in den gewachsenen Stadtteilen entgegenzuwirken, offensiv nutzen. Es gilt, eine eigene Strategie mit Maßnahmen für den besseren Schutz des Stadtteilgewerbes zu entwickeln, zu kommunizieren und umzusetzen. Einige Empfehlungen für eine derartige Strategie finden sich bereits im "Räumlichfunktionalen Entwicklungskonzept Gewerbe Frankfurt am Main" von 2015. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 390 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1931 Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4925 Antrag vom 27.08.2024, OF 741/3 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5914 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 472 Antrag vom 01.04.2025, OF 1001/9 Anregung vom 24.04.2025, OA 545 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beim Aufstellen von Fahrradbügeln auf ausreichend Platz für zu Fuß Gehende achten

15.06.2023 · Aktualisiert: 15.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4138 entstanden aus Vorlage: OF 484/3 vom 09.02.2023 Betreff: Beim Aufstellen von Fahrradbügeln auf ausreichend Platz für zu Fuß Gehende achten Der Magistrat wird gebeten, beim Aufstellen von Fahrradbügeln im Nordend künftig darauf zu achten, zwischen den Bügeln genügend Platz zu lassen, sodass zu Fuß Gehende einen Durchgang finden. Die Straßenüberquerung am Oeder Weg 17 bis 19 soll zu Fuß G ehenden ermöglicht werden. Begründung: Oftmals können zu Fuß Gehende erst an der nächsten Kreuzung die Straße überqueren, weil zwischen den eng geparkten Autos, der Gastronomie und den Fahrradbügeln kein Durchkommen ist. Ein Beispiel hierfür bietet der Oeder Weg 17 bis 19: Hier befindet sich ein REWE-Markt, zu dem Menschen aus allen Richtungen kommen. Glücklicherweise sind hier inzwischen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen worden. Leider wurde jedoch nicht darauf geachtet, dass zu Fuß Gehenden eine Möglichkeit bleibt, die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2460 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stolperfalle am Busbahnhof im Nordwestzentrum beseitigen

15.06.2023 · Aktualisiert: 06.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4154 entstanden aus Vorlage: OF 302/8 vom 25.05.2023 Betreff: Stolperfalle am Busbahnhof im Nordwestzentrum beseitigen Vorgang: OA 221/18 OBR 8; Beschl. d. Stv.-V., § 2406/18; OM 4419/19 OBR 8; ST 1381/19 Auf dem Fußgängerüberweg im Bereich des Busbahnhofs "Nordwestzentrum", in Richtung des dortigen REWE-Marktes, hat sich durch die schweren Fahrzeuge eine Bodenwelle ausgebildet. Diese stellt eine Gefahr für die Nutzerinnen und Nutzer dar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei dem Eigentümer auf Beseitigung der oben beschriebenen Stolperfalle hinzuwirken. Weiterhin wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, - welchen Fortschritt es hinsichtlich des Ausbaus der Bushaltestelle inzwischen gibt (OM 4419, ST 1381); - wann mit der zugesagten Montage der elektronischen Anzeigetafeln für U-Bahn und Bus begonnen wird (§ 2406). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.01.2018, OA 221 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4419 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2149 Antrag vom 06.01.2025, OF 515/8 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6452 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiederherstellung von Sitzgelegenheiten

13.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4078 entstanden aus Vorlage: OF 189/16 vom 07.05.2023 Betreff: Wiederherstellung von Sitzgelegenheiten Der Magistrat wird gebeten, auf dem parallel zur Bergen-Enkheimer Marktstraße und dem Berger Schützenhaus (L 3209) verlaufenden Berger "Panorama Weg" die vorhandenen Sitzbänke und Papierkörbe erneuern bzw. sanieren zu lassen. Begründung: Der Wanderweg wird gerne genutzt. Jedoch fehlen gerade für die älteren Ruhesuchenden entsprechende Gelegenheiten zum Ausruhen und Genießen der Landschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1879 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Griesheim: Ortstermin Schwarzerlenweg - Eingangsbereich

11.06.2023 · Aktualisiert: 13.07.2023

Antrag vom 11.06.2023, OF 815/6 Betreff: Griesheim: Ortstermin Schwarzerlenweg - Eingangsbereich Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit der Saalbau AG, dem Straßenverkehrsamt und dem Ordnungsamt anzuberaumen, um eine Lösung in Bezug auf die äußerst schwierige und gefährliche Verkehrssituation im Bereich der Zu-/Ausfahrt Schwarzerlenweg zu finden. Der Ortsbeirat regt an, diese Ortsbegehung in Verbindung mit der geforderten Ortsbegehung in der Espenstraße vorzunehmen. Begründung: Die Situation am Eingangsbereich der Sackgasse "Schwarzerlenweg" ist gefährlich und für die Anwohner kaum noch ertragbar. Das rücksichtslose Verhalten der Autofahrer wird im Laufe der Zeit eher schlimmer. Am Sonntag, 25. Juni 2023, war die Situation erneut von zahlreichen Ordnungswidrigkeiten geprägt. Die Einfahrt in den Schwarzerlenweg war im Parallelbereich zum Tedi Markt komplett zugeparkt. Der Gehweg war für Fußgänger mit Mobilitätseinschränkung nicht mehr nutzbar. Das bedeutet, dass Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen auf der Straße laufen mussten. Die Feuerwehrzufahrt vom Bürgerhaus war ebenfalls komplett zugeparkt. Anwohnern berichten, dass viele der unzulässig abgestellten Fahrzeuge mit Waren vollgepackt waren. Kleiderständer wurden Richtung Bürgerhaus gerollt und teilweise stiegen die Autofahrer aus und beschimpfen sich gegenseitig lautstark. Sie standen sich gegenüberstanden und keiner wollte dem anderen Platz machen. Dazu wurde oft und anhaltend gehupt. Die Anwohner haben dafür kein Verständnis mehr. Hier muss endlich und schnell gehandelt werden, bevor die Aggressionen der Autofahrer zu unüberlegtem Handeln führen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.06.2023, OF 792/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 792/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 815/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Höchst: Prüfung eines Fahrradparkhauses

06.06.2023 · Aktualisiert: 12.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4001 entstanden aus Vorlage: OF 767/6 vom 21.05.2023 Betreff: Höchst: Prüfung eines Fahrradparkhauses Der Magistrat wird gebeten, die Situation zum Abstellen von Verkehrsmitteln der Mikromobilität (Fahrräder, Pedelecs, E-Roller) im Bereich der Fußgängerinnen- und Fußgängerzone, Höchster Markt und Bahnhof "Frankfurt-Höchst" mit Blick auf Möglichkeiten für ein Fahrradparkhaus zu prüfen und darüber zu berichten. Ergänzend zu den stark genutzten Fahrradabstellplätzen kann ein geeigneter Standort unter Berücksichtigung der Einrichtung eines Mobilitäts-Hubs und des geplanten Radschnellwegs im Bereich des Bahnhofs "Frankfurt-Höchst" liegen, beispielsweise nahe dem neuen Busbahnhof auf der Fläche westlich des Bahnhofsgebäudes. Um die Parkmöglichkeit für Besucherinnen und Besucher der Fußgängerinnen- und Fußgängerzone in Höchst, wie Pendlerinnen und Pendler so attraktiv wie möglich zu gestalten, gleichzeitig aber das dauerhafte Abstellen ausrangierter Räder zu vermeiden, sollten jeweils nur 24 Stunden des Parkens kostenfrei sein. Das Fahrradparkhaus soll ein Zusatzangebot zur Fahrradgarage auf dem Marktplatz und den Fahrradbügeln im Straßenbereich sein. Letztere sollten sogar so ausgebaut werden, dass sie im Bereich rund um die Fußgängerinnen- und Fußgängerzone im Abstand von maximal 100 Metern stehen und nicht punktuell vorwiegend zur Sicherung gegen Falschparken eingesetzt werden. Begründung: Als positives Ergebnis verschiedener Maßnahmen steigt der Radverkehr in Frankfurt kontinuierlich an. In Bereichen mit viel Einzelhandel und Gastronomie ist das Parken und Anschließen von Fahrrädern an nahezu allen vorhandenen Fahrradbügeln, Pfosten und Gittern zu beobachten, so auch im Bereich der Fußgängerinnen- und Fußgängerzone in Höchst. Es fehlt eine zentrale Parkmöglichkeit für Fahrräder. Fahrradparkhäuser, wie sie beispielsweise in den Niederlanden und in Dänemark derweil üblich sind, bieten auch für hochwertige E-Bikes und Roller sichere, da videoüberwachte, witterungsgeschützte und bequem zugängliche Parkflächen an. Nach diesen Vorbildern sollte auch der vielbesuchte Einkaufsbereich und ÖPNV-Verknüpfungspunkt Höchst ausgerüstet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1797 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 694 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrraddoppelbügel in der Buchgasse

06.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4046 entstanden aus Vorlage: OF 860/1 vom 21.05.2023 Betreff: Fahrraddoppelbügel in der Buchgasse Der Magistrat wird gebeten, in der Buchgasse zwischen Bethmannstraße und Limpurgergasse/Ecke Münzgasse vor der Hausnummer 9 zehn Fahrraddoppelbügel aufstellen zu lassen. Begründung: Der Parkdruck für Fahrradfahrende in der Altstadt ist hoch. Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel und suchen oft vergeblich einen Stellplatz, an dem sie ihr Rad sicher anschließen können. Bis zu zehn Fahrräder passen auf einen Pkw-Stellplatz. Bild: Google Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1815 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Poller Europa-Allee West vor dm-drogerieMarkt anbringen

02.05.2023 · Aktualisiert: 12.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3910 entstanden aus Vorlage: OF 821/1 vom 12.04.2023 Betreff: Poller Europa-Allee West vor dm-drogerie-Markt anbringen Der Magistrat wird gebeten, ein bis zwei weitere Poller in der Europa-Allee West auf Höhe des Schaufensters des dm-drogerie-Markts anbringen zu lassen. Begründung: In der ursprünglichen Anregung waren Fahrradbügel gefordert, welche aus Platzgründen nicht realisiert werden konnten und stattdessen durch Poller ersetzt werden sollten. An o. g. Stelle wurden bisher jedoch keine Poller angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1688 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

U-Bahn-Abfahrtmonitore an Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 installieren

02.05.2023 · Aktualisiert: 26.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3926 entstanden aus Vorlage: OF 841/1 vom 12.04.2023 Betreff: U-Bahn-Abfahrtmonitore an Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 installieren Der Magistrat wird gebeten, an allen U-Bahn-Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 gut sichtbar Abfahrtmonitore an den Abgängen/Rolltreppen zur B-Ebene installieren zu lassen. Insbesondere sind folgende Stationen nachzurüsten: 1. U-Bahn-Station "Dom/Römer" - Abgang vor der Schirn/Markt; 2. U-Bahn-Station "Willy-Brandt-Platz" - Abgang neben der Tramhaltestelle/vor dem Schauspiel; 3. U-Bahn-Station "Konstablerwache" - Abgänge in Richtung Tram-/Bus-Haltestelle und Abgang Große Friedberger Straße; 4. U-Bahn-Station "Hauptwache" - Abgang vor traffiQ in Richtung Zeil. Begründung: Nach dem Vorbild des vor wenigen Jahren neu gestalteten Zugangs zur Station "Dom/Römer" vor dem Haus zur Goldenen Waage sollen Abfahrtmonitore auch an anderen U-Bahn-Zugängen nachgerüstet werden. So werden Fahrgäste über ihre Abfahrten und Verbindungen rechtzeitig vorab informiert und können sich orientieren. Die teilweise bereits in der B-Ebene installierten Monitore werden dadurch ergänzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1650 Aktenzeichen: 92-13

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Einen Skateplatz am Marktplatz in Bergen einrichten

30.04.2023 · Aktualisiert: 17.05.2023

Antrag vom 30.04.2023, OF 178/16 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Einen Skateplatz am Marktplatz in Bergen einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt, um auf dem Berger Marktplatz die im November 2019 vom Magistrat abgebaute Pumptrack-Bahn wieder aufzustellen. Außerdem sollen dazu noch einige andere Skatehindernisse auf planem Grund installiert werden, so dass in der Nähe der Halfpipe ein zusammenhängender Skateplatz entsteht. Begründung: Bei einem Besuch des Grünflächenamtes in einer Sitzung des Ortsbeirates wurde dem Ortsbeirat versprochen, eine neue Pumptrack-Bahn in Bergen-Enkheim aufzustellen, da die vom Ortsbeirat selbst finanzierte Bahn abmontiert werden musste. Da dies ohne das Wissen des Ortsbeirats geschah, war dort der Unmut sehr groß. Im Zuge dessen sollte aus den im Haushalt unter E 110 festgelegten Mitteln für Skaten und Pumptrack eine Erweiterung für die dort befindliche Halfpipe angelegt werden, um den vielen Jugendlichen im Ort einen Platz für individuelle sportliche Betätigung zu geben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 97 2023 Die Vorlage OF 178/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10

25.04.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3847 entstanden aus Vorlage: OF 286/4 vom 06.04.2023 Betreff: Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10 Der Magistrat wird aufgefordert, alle gesetzlichen Möglichkeiten sowie alle persönlichen Einflussmöglichkeiten seitens der städtischen Vertreterinnen und Vertreter im Vorstand der Pestalozzi-Stiftung Frankfurt zu nutzen, um den Verkauf des Hauses zu verhindern und/oder eine sozialverträgliche Lösung für die Mieterinnen und Mieter zu erreichen, insbesondere die Ausübung eines städtischen Vorkaufsrechts im Rahmen der Milieuschutzsatzung (hier: Erhaltungssatzung Nr. 51 vom 04.12.2018) oder die Vermittlung an eine gemeinwohlorientierte Käuferin/einen gemeinwohlorientierten Käufer über die Genossenschaftliche Immobilienagentur (GIMA). Begründung: Laut Erhaltungssatzung Nr. 51 - Berger Straße -, die das genannte Mietshaus mit zehn Parteien umfasst, besteht bereits seit Jahren ein erheblicher Verdrängungsdruck in diesem Teil von Bornheim. Die Mieterinnen und Mieter des Hauses wohnen bislang zu sehr günstigen Bedingungen, da sich das Gebäude im Besitz der gemeinnützigen Pestalozzi-Stiftung Frankfurt befindet (Stiftungszweck: Förderung der Ausbildung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studienhilfe für Personen, die in Frankfurt am Main oder in der Region Rhein-Main wohnen). Obwohl das Haus der Stiftung durch das Ehepaar Hoffmann zu gemeinnützigen Zwecken übereignet wurde (siehe Stiftungsurkunde, Abb. 1), wurde es nach Auskunft der Mieterinnen und Mieter nun jedoch auf dem freien Markt angeboten (s. Abb. 2). Hausbesichtigungen von Interessierten haben bereits stattgefunden und finden weiterhin statt. Laut Auskunft der Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes, Dr. Helga Budde, an die Mieterinnen und Mieter handle es sich um eine Verkaufsprüfung; ein Verkauf sei ggf. notwendig, um dem Satzungszweck der Stiftung weiter nachkommen zu können und die Stiftung in ihrer Substanz erhalten zu können. Dem entgegen berichten die Mieterinnen und Mieter, dass die Eigentümerin dem substanziellen Erhalt des Hauses nicht nachgekommen sei und die letzten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen 2001 (Dach) bzw. 2008 (Fenster) vorgenommen wurden. Dies bestätigte der Geschäftsführer der Stiftung, Werner Wiegand, in der Frankfurter Rundschau vom 14.03.2023 und schätzte die möglichen Kosten auf 300.000 Euro bis 500.000 Euro. Die Stiftung ist somit nicht nur ihren Verpflichtungen als Eigentümerin nicht nachgekommen, sondern hat auch Stiftungskapital mindestens fahrlässig im Wert gemindert. Der Verkauf an eine gemeinwohlorientierte Käuferin/einen gemeinwohlorientierten Käufer dient beiden Zwecken, dem Erhalt bzw. der Wiederherstellung eines zeitgemäßen Zustands und dem Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung. Abb. 1: Stiftungsurkunde zur Übereignung des Hauses an die Pestalozzi-Stiftung Frankfurt durch das Ehepaar Hoffmann für gemeinnützige Zwecke (Foto: Privat). Abb. 2: Immobilien-Verkaufsangebot der LBS für das Haus Fechenheimer Straße 12 (Foto: Privat). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2306 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pleiten Pech und Pannen: Das öffentliche WC am Uhrtürmchen in Bornheim

25.04.2023 · Aktualisiert: 24.10.2023

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3853 entstanden aus Vorlage: OF 299/4 vom 08.04.2023 Betreff: Pleiten Pech und Pannen: Das öffentliche WC am Uhrtürmchen in Bornheim Am 22. Februar 2006 wurde die öffentliche Toilettenanlage am Bornheimer Uhrtürmchen, zwischen Mainkurstraße und Spessartstraße, feierlich durch die damalige Frankfurter Oberbürgermeisterin Dr. h. c. Petra Roth und weitere Magistratsvertreter feierlich eröffnet. Nachdem die alte Toilettenanlage im Untergeschoss des Kiosks, nach Aussage von Fachleuten in den Dezernaten, nicht mehr reparabel war und die Erneuerung der sogenannten Fäkalienhebeanlage nahezu unlösbare Probleme schuf, wurde deshalb die neue Toilettenanlage, bestehend aus drei Kabinen und einem Pissoir, ebenerdig errichtet. Zudem wurde ein Imbiss bzw. eine Wurstbraterei in die öffentliche Toilettenanlage integriert. Den Planerinnen und Planern war nichts zu teuer; den Bornheimerinnen und Bornheimern sowie den Marktbesuchern und Marktbeschickern sollte nur das Beste geboten werden. Die automatischen Toilettentüren wurden sogar aus den USA importiert. Doch die letzten 17 Jahre waren nur von Pleiten, Pech und Pannen gekennzeichnet. All die zahlreichen Defekte und die damit zusammenhängenden Schließungen, einmal sogar annähernd zwei Jahre, gehören zur Schadensbilanz. Nicht eingeschlossen den Ärger der Bornheimerinnen und Bornheimer sowie der zahlreichen Marktbesucherinnen und Marktbesucher sowie Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker. Hier muss endlich eine mutige und radikale Lösung geschaffen werden. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. diese öffentliche Toilettenanlage abzubauen; 2. eine öffentliche Toilettenanlage, die dem Begriff einer funktionierenden öffentlichen Toilettenanlage gerecht wird, schnellstmöglich an gleicher Stelle zu errichten; 3. die Nutzung der Toilettenanlage für alle Personengruppen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2179 Beratung im Ortsbeirat: 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Keine Diagonalsperre im Grüneburgweg

22.04.2023 · Aktualisiert: 26.07.2023

Antrag vom 22.04.2023, OF 658/2 Betreff: Keine Diagonalsperre im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Diagonalsperre im Grüneburgweg zu verzichten, da sie unannehmbare Nachteile für die Straße und die umliegenden Wohnviertel verursachen würde, was sich insbesondere an der Auswirkung der Diagonalsperre im Oederweg zeigt, die zu massiven Verkehrsbelastungen der Anwohner geführt hat. Begründung: Sie macht die Belieferung des REWE-Marktes unmöglich, der demzufolge wegziehen muß, was die Nahversorgung des gesamten Wohnviertels entscheidend verschlechtert. Sie lenkt Tausende von PKW in die engen Wohnstraßen, insbesondere in die Straßen Im Trutz, Emil-Claar-Straße, Gärtnerweg, Im Sachsenlager, Auf der Körnerwiese, Körnerstraße, Böhmerstraße, wo die Abgasbelastungen, Straßenlärmemission und Gefährdung von Fußgängern, Radfahrern und Tieren eminent steigen werden. Sie macht LKW-Zufahrten (z.B. für Möbellieferungen, Umzüge, Getränkelieferungen, Paketzustellung) schwieriger und zeitraubender und teilweise wegen der zu engen Kurvenradien sogar unmöglich. Bereits heute hat z.B. die Müllabfuhr an manchen Kurven große Probleme und muß mehrfach hin- und her rangieren oder gar rückwärts in eine Straße hineinfahren. Sie behindert und verzögert Rettungsdienste, was besonders bei Feuerwehr- und Notarzteinsätzen tödliche Folgen haben kann. Die Hoffnung, daß der in die Wohnviertel umgeleitete Verkehr sich andere Wege suchen wird, ist realitätsferne Illusion, wie das Beispiel Oederweg bereits zeigt und jeder unideologisch vorgehende Verkehrsplaner weiß. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 658/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 658/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 658/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze nach Offenbach

08.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

Antrag vom 08.04.2023, OF 739/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze nach Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze in Richtung Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzustellen. Begründung: Die Straßenbahnstrecke zwischen dem Offenbacher Marktplatz und Frankfurt wurde bis 1996 von den Frankfurter Verkehrsbetrieben bedient und dann auf dem Offenbacher Abschnitt stillgelegt. Die Strecke wurde zuvor gerne und häufig von der Bevölkerung genutzt. Eine Wiederaufnahme der Strecke würde beide Städte weiter zusammenwachsen lassen und die gute Zusammenarbeit unterstreichen. Außerdem würde dies insbesondere für ältere Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Erleichterung darstellen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 156 2023 Die Vorlage OF 739/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Begrünung der Pergola auf dem Buchrainplatz und Installation von PV-Elementen

06.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

Antrag vom 06.04.2023, OF 751/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Begrünung der Pergola auf dem Buchrainplatz und Installation von PV-Elementen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, in den zu beschließenden Haushalt 2023 Mittel in Höhe von 15.000 Euro einzustellen, um die Pergola auf dem Buchrainplatz zu begrünen und Photovoltaik-Elemente auf das Dach der Pergola zu installieren. Begründung: Der Buchrainplatz hat im Randbereich eine Pergola als Abgrenzung zur Wasserhofstraße. Diese Pergola ist sinnvoll, da sie einen Höhenunterschied abfängt und den Platz einfasst. Aber sie ist gleichzeitig wenig einladend. Kletterpflanzen an der hohen Pergola würden den Buchrainplatz klimafreundlich verschönern. Unter diesem Blätterdach könnten Bänke angeordnet werden, die an Markttagen, aber auch während der Woche zum Plausch und zur Begegnung einladen. Auf dem Dach der Pergola sollen PV-Elemente angebracht werden. Die Pflanzen lassen genug Sonne durch. Firmen mit Expertise mit Photovoltaik-Anlagen weisen darauf hin, dass sich beides positiv beeinflusst. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 167 2023 Die Vorlage OF 751/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen AfD (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2023 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Programm zur Stärkung der lokalen Ökonomie in Fechenheim auflegen

22.03.2023 · Aktualisiert: 10.05.2023

Antrag vom 22.03.2023, OF 425/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Programm zur Stärkung der lokalen Ökonomie in Fechenheim auflegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 werden für das Auflegen eines Förderprogramms zur Stärkung der lokalen Wirtschaft und zum Anreiz zur Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen für Fechenheim die notwendigen Mittel eingestellt. Das Förderprogramm sollte, wenn keine EU-, Bundes- oder Landesförderprogramme zur Verfügung stehen, ausschließlich mit städtischen Fördermitteln, analog des ehemaligen Fechenheimer Programms Lokale Ökonomie, durchgeführt werden. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: In Fechenheim ist seit Jahren ein Rückgang an Einzelhandelsgeschäften zu bemerken. Es ist wichtig die noch bestehenden Zentren im Stadtteil zu fördern und zu stärken. Sonst sieht es dort bald so aus, wie in anderen Stadtteilen, die ihre "Marktplätze" bereits verloren haben. Das beantragte Förderprogramm soll die kleinen und mittleren Unternehmen sowie den kleinteiligen und inhabergeführten Einzelhandel im Stadtteil stärken bzw. deren Neuansiedlung unterstützen. Durch Synergien lässt sich das Sterben der Einzelhandelsstruktur im Ortsteil verhindern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 26 2023 Die Vorlage OF 425/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Braubachstraße 1 bis 11 für Pkw vorübergehend sperren

21.03.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3759 entstanden aus Vorlage: OF 768/1 vom 28.02.2023 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Braubachstraße 1 bis 11 für Pkw vorübergehend sperren Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt Braubachstraße 1 bis 11 sowie die Linksabbiegespur in der Fahrgasse in Richtung Braubachstraße vorübergehend während des Weihnachtsmarktes und weiterer Großveranstaltungen für den Individualverkehr sperren zu lassen. Begründung: Bei Überlastung des Parkhauses am Dom oder anderweitigen Verkehrsbehinderungen bilden sich Rückstaus in der Domstraße, Braubachstraße, Fahrgasse und Berliner Straße. Dadurch werden die Straßenbahnen der Linien 11, 12 und 14 oft blockiert. Auch ortsunkundige Pkw-Fahrende erfassen die komplexen Verkehrsregelungen nicht auf Anhieb, was auch für Radfahrende und zu Fuß Gehende zu gefährlichen Situationen führt. Eine Sperrung für Pkw führt zu einer sicheren Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmenden und beschleunigt den öffentlichen Personennahverkehr. Bild: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2029 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 87 Briefzentrum - Galluswarte

21.03.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 entstanden aus Vorlage: OF 763/1 vom 05.03.2023 Betreff: Buslinie 87 Briefzentrum - Galluswarte Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Buslinie 87 (zwischen Galluswarte und Wurzelsiedlung) einen Haltepunkt in unmittelbarer Nähe des REWE-Marktes (Speicherstraße 44) erhält. In Fahrtrichtung Galluswarte könnte der Bus die vorhandene Haltestelle Zanderstraße (Buslinie 33) nutzen. Für die Gegenrichtung könnte eine der vorhandenen Haltestellen genutzt werden oder eine Behelfshaltestelle in der Zanderstraße oder Speicherstraße errichtet werden. Begründung: Für Bewohnerinnen und Bewohner der Wurzelsiedlung und des entsprechenden Teils der Gutleutstraße stellt der REWE-Markt in der Speicherstraße eine der raren Einkaufsmöglichkeiten dar. Insbesondere seit der Sperrung der Camberger Brücke können die Lebensmittelgeschäfte im Gallus nur über große Umwege erreicht werden. Die wieder eingesetzte Buslinie 87 könnte in Richtung Galluswarte die Haltestelle am REWE-Markt ohne Umwege bedienen. Für den Rückweg müsste nur eine kleine Umleitung über die Hafenstraße in Kauf genommen werden, um eine große Verbesserung der Mobilität für Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Antrag vom 03.10.2023, OF 1028/1 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4591 Aktenzeichen: 92-11

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Geschwindigkeitskontrollen auf der Marktstraße

04.03.2023 · Aktualisiert: 22.03.2023

Antrag vom 04.03.2023, OF 165/16 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen auf der Marktstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Marktstraße Richtung Osten zwischen der Erlenseerstraße und der Straße Im Triborn verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchführen zu lassen. Begründung: Trotz einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30, z. T. versetztem Parken und Einsatz des ÖPNV kommt es immer wieder zu Tempoüberschreitungen in dem genannten Bereich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 165/16 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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