Meine Nachbarschaft: Ruppertshainer Straße
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Anwohnende schlafen lassen: Lkw-Anlieferung nur über die Hauptstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1122 entstanden aus Vorlage: OF 226/1 vom 03.11.2021 Betreff: Anwohnende schlafen lassen: Lkw-Anlieferung nur über die Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, eine Regelung bzw. ein nächtliches Fahrverbot zu erlassen, damit Lkw nicht vor 6:00 Uhr morgens durch die Frankenallee sowie die Sodener Straße und Krifteler Straße zwecks Anlieferung zum ALDI/REWE- Center fahren und dort Lärm verursachen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner des Wohnprojektes Alea im Gallus haben sich über Ruhestörungen vor 6:00 Uhr beschwert, die durch Lkw entstehen, die beispielsweise Lebensmittelmärkte beliefern. Diese fahren oft längere Strecken durch reine Wohnstraßen (bspw. Frankenallee, dann Sodener Straße bzw. Krifteler Straße), obwohl sie die entsprechende Strecke auch auf der Mainzer Landstraße zurücklegen könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 740 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Glascontainer umsetzen - Behinderungen abschaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1120 entstanden aus Vorlage: OF 224/1 vom 07.11.2021 Betreff: Glascontainer umsetzen - Behinderungen abschaffen Der Magistrat wird gebeten, den Glascontainer in der Wörsdorfer Straße (an der Kreuzung mit der Schneidhainer Straße) so umzusetzen, dass Menschen zu Fuß, mit dem Rad, mit dem Kinderwagen, Rollator und Rollstuhl etc. den Gehweg an allen Stellen passieren und die Schneidhainer Straße überqueren können. Dafür muss der Glascontainer ein kleines Stück nach Westen gerückt (weg von der Schneidhainer Straße) und um 90 Grad gedreht werden. Begründung: Der Glascontainer wurde dort nach Bauarbeiten neu platziert. Es gibt jedoch vermehrt Beschwerden aus der Nachbarschaft, dass er so sehr ungünstig steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 582 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Verkehrsberuhigung in der Rebstöcker Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1119 entstanden aus Vorlage: OF 222/1 vom 07.11.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Rebstöcker Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Rebstöcker Straße, v. a. im Bereich des Kindergartens der Gemeinde Maria Hilf, für eine dauerhafte Verkehrsberuhigung zu sorgen. Im Abschnitt zwischen der Mainzer Landstraße und der Frankenallee müssen dazu bauliche Maßnahmen getroffen werden. Begründung: In der Rebstöcker Straße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee gibt es gleich mehrere Treffpunkte der Menschen aus der Nachbarschaft - zwei Supermärkte, zwei Kioske, die Maria-Hilf-Kirche und die angeschlossene Kindertagesstätte. Folgerichtig ist der Abschnitt Teil der Tempo-30-Zone. Leider kommt es regelmäßig vor, dass Autofahrer die hier relativ breite Straße mit Geschwindigkeit jenseits der 50 km/h befahren und Fußgänger wie Radfahrer gefährden und die Anwohner durch Lärm belästigen. Eine bauliche Lösung zur Verlangsamung des Verkehrs - ähnlich wie in der Eppenhainer Straße - würde nachhaltig Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 742 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 247/1 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der im Bebauungsplan Nr. 905 festgesetzte Quartiersplatz mit der Nr. 8596 soll in "Marie-PfungstPlatz" benannt werden. Marie Eleonore Pfungst (1862-1943) führte gemeinsam mit ihrer Mutter einen Betrieb und einen Verlag ihres verstorbenen Vaters und Bruders weiter. Mit der von ihr gegründeten Arthur-Pfungst-Stiftung versuchte sie Bildungsarbeit für alle sozialen Schichten zu ermöglichen. Nach erheblichen Eingriffen in ihre Stiftungsarbeit durch die Nationalsozialisten wurde sie im September 1942 ins KZ Theresienstadt deportiert, wo sie wenige Monate später in Folge der Misshandlungen verstarb. (1) 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 soll in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt werden. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&NFirmengründers Harry Fuld und war eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verband der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus : Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie auf Grund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch in verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den "Reorganisationen" ab Ende 1936 musste sie auf Grund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktionen als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise- neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 03. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als "nicht betroffen [NS]" erklärt wurde... auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. ...Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (2) 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 soll in "Mathilde-Maier-Straße" benannt werden. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.7.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG, und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründer*innen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e.V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u.a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich Ebert Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u.a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972; und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.) In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt. (3) 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 soll in "Johanna-Zittel-Straße" benannt werden. Johanna Zittel geb. Wertheimer wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäusern der Friedrich Ebert Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittel-/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt. (4) Anlage: Übersichtsplan mit Darstellung der zu benennenden Straßen (Quellen: Planauszug Stadtvermessungsamt Frankfurt; Eintragungen Antragstellende) Quellenverzeichnis: Aus Entwurf M-Vorlage des Dezernats IV ohne Datum Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e.V. für das Jahr 1913" (Archiv der deutschen Frauenbewegung"); Hessische Landeszenrale für Politische Bildung: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C.F. Donner, Bloch & Hirsch, Celluslose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit vom Ende des 18.Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T & N / Telenorma und das Unternehmen in Urberach (1937 - 1996); Beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e.V., s.: http://www.dokuzentrum-tn.de; Diverse Werksveröffentlichungen T+N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmen-chroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte: Akten Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Quellen (zitiert): Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 (online: stolpersteine-frankfurt.de); Zu den Erwerbslosenküchen: A.u.R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart; 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 (Lutz Mohnhaupt Oktober 2020) Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohner:innen-Interviews betr. KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 (Lutz Mohnhaupt, Januar 2021) Arolsen-Archives: Antrag Ausreise Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963 Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main 62.41 Nr. der unbenannten Straße Benennungsbereich Bezeichnung 8591 Michael-Flürscheim-Straße 8592 Heinrich-Weiss-Straße 8593 Fini-Pfannes-Straße 8596 Marie-Pfungst-Platz (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt a.M., 2021 Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Initiative OI 4 2021 Die Vorlage OF 247/1 wird als Ortsbeiratsinitiative beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
Weiter lesenDurchgang in der Idsteiner Straße sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1123 entstanden aus Vorlage: OF 227/1 vom 01.11.2021 Betreff: Durchgang in der Idsteiner Straße sichern Der Magistrat wird gebeten, die markierte Fläche im Bereich der Idsteiner Straße 95, kurz vor der Kreuzung mit der Schneidhainer Straße, beidseitig derart mit Pollern zu sichern, dass Autos dort nicht länger illegal parken können und ein einfaches Durchkommen für Personen mit Lastenrädern, Kinderwagen und Rollatoren etc. möglich ist. Begründung: Die Sperrflächenbereiche sind sichtbar aufgemalt, werden jedoch regelmäßig von Autos zum (längeren) Parken genutzt. Dadurch können Menschen mit Kinderwagen, Rollator und dem Fahrrad etc. den Überweg zu den Spielplätzen entlang der Schneidhainer Straße nicht nutzen. Außerdem befindet sich dort auch der Gallus Garten, weswegen dieser Übergang oft von Familien mit Kindern bzw. Kinderwagen oder Lastenrädern genutzt wird, was nicht möglich ist, wenn dort ein Auto parkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 586 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Taubenabwehr an der Galluswarte
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 230/1 Betreff: Taubenabwehr an der Galluswarte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die folgenden Informationen im Wege einer Stellungnahme zukommen zu lassen: 1. Wie ist der Sachstand der Taubenvergrämungsmaßnahmen an der Galluswarte? 2. Wie bewertet der Magistrat den Erfolg der angebrachten Gitter und Bleche auf der Mainzer Landstraße? 3. Welche Maßnahmen sind derzeit für die Galluswarte Ausgang Frankenallee vorgesehen? 4. Wurde hierzu mittlerweile ein nötiger Gestattungsvertrag mit der Deutschem Bahn zur Anbringung von Blechen für den Ausgang Frankenallee abgeschlossen? 5. Welche Reinigungsmaßnahmen gegen Taubenkot nimmt der Magistrat derzeit an der Galluswarte regelmäßig vor? 6. Hält der Magistrat die Reinigungsmaßnahmen gegen Taubenkot an der Galluswarte derzeit für ausreichend? 7. Welche Bemühungen zur Errichtung eines Taubenhauses in der Nähe der Galluswarte hat der Magistrat unternommen? 8. Hat die Magistrat die Standorte Grünflächenamt in der Adam-Riese-Straße und Wasserturm an der Europa-Allee einer erneuten Prüfung mit dem Ziel der Errichtung eines Taubenhauses unterzogen? 9. Welche weiteren Standorte zieht der Magistrat in Erwägung? Begründung: Taubenkot an den beiden Unterführungen an der S-Bahn-Station Galluswarte ist seit Jahren ein Ärgernis der Bevölkerung. Diese Anfrage soll den Sachstand der Maßnahmen dagegen abfragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 237 2021 Die Vorlage OF 230/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei den Aufzählungspunkten 5. und 6. das Wort "Galluswarte" ersetzt wird durch "im Bereich der S-Bahn-Station Galluswarte". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSachstand Sanierung Teves-Ost-Gelände
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 223/1 Betreff: Sachstand Sanierung Teves-Ost-Gelände Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie groß ist die Fläche des Teves-Ost-Geländes an der Rebstöcker Straße im Gallus? 2. Wie viel Fläche nimmt die frühere Werksstraße ein, die das Gelände trennt? 3. Wie ist der Sachstand der Sanierung des Geländes durch die Continental-Gruppe? 4. Haben der Magistrat und das Regierungspräsidium Darmstadt mittlerweile den Sanierungsbeschluss zur Fläche gefällt, den der frühere Baudezernent Jan Schneider Ende 2019 angekündigt hatte? 5. Welche Altlasten wurden im Boden gefunden und müssen entfernt werden? 6. Mit welchen Lärm- oder Geruchsbelästigungen muss während der Sanierungszeit für die Anwohnerinnen und Anwohner gerechnet werden? 7. Wann ist voraussichtlich mit Abschluss der Sanierung zu rechnen? 8.Wie ist der Status der Mauereidechsen, die auf der Fläche gefunden wurden und umgesiedelt werden sollen? 9. Sind Erfolge beim Versuch eingetreten, die Tiere entlang der angrenzenden Bahnlinie zu verteilen? 10. Welche Pläne verfolgt der Magistrat mit der Fläche nach Abschluss der Sanierung? 11. Verfolgt der Magistrat das Ziel die ehemalige Werksstraße dauerhaft als öffentliche Straße zu erhalten? Begründung: Seit der Begehung der Fläche mit dem früheren Baustadtrat Jan Schneider Ende 2019 hat der Magistrat bedauerlicherweise keine öffentlichen Ankündigungen mehr zur Fläche abgegeben. Angesichts des mittelfristigen Potenzials der Fläche ist dies bedauerlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 236 2021 Die Vorlage OF 223/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSichere Schulwege im Ortsbeirat 1 hier: Fußgängerüberweg Eppenhainer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 896 entstanden aus Vorlage: OF 177/1 vom 11.10.2021 Betreff: Sichere Schulwege im Ortsbeirat 1 hier: Fußgängerüberweg Eppenhainer Straße Vorgang: OM 5741/20 OBR 1; ST 818/20 Bereits mit der Vorlage OM 5741 hatte der Ortsbeirat eine Querungsmöglichkeit gefordert, die jedoch mit der Stellungnahme ST 818 abgelehnt wurde. Die Begründung, dass in Tempo-30-Zonen ein Fußgängerüberweg "in der Regel" entbehrlich sei, ist hier jedoch nicht zutreffend. Denn in der Vorlage wird richtig beschrieben, dass es sich bei der Eppenhainer Straße nicht um ein homogenes Tempo-30-Wohngebiet, sondern um eine vom Durchgangsverkehr betroffene Straße handelt. Sie wird häufig von Schulkindern und älteren Menschen überquert, was ohne sichere Querungsmöglichkeit jedoch sehr gefährlich ist. Immer wieder sprechen Eltern und ältere Menschen aus der Anspacher Straße und der Wallauer Straße den Ortsbeirat 1 auf die fehlende Querungsmöglichkeit an. Die Stellungnahme ST 818 bezieht sich darauf, dass die gewünschte Querungsstelle nicht im Schulwegplan verzeichnet sei, was jedoch nicht möglich ist, weil kein geeigneter Fußgängerüberweg existiert. Aus dem Schulwegeplan wiederum ist klar ersichtlich, dass Schülerinnen und Schüler aus der Anspacher Straße und der Wallauer Straße die Eppenhainer Straße auf dem Schulweg zur Grundschule Europaviertel kreuzen. Dies vorangeschickt, wird der Magistrat gebeten, die in Vorlage OM 5741 geforderte Querungsmöglichkeit in der Eppenhainer Straße auf Höhe der Wallauer Straße/Wörsdorfer Straße in Form eines Fußgängerüberweges zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5741 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 818 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 488 Beratung im Ortsbeirat: 1
Angsträume vermeiden II: Beleuchtung zwischen Idsteiner Straße und Frankenallee sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 899 entstanden aus Vorlage: OF 180/1 vom 26.09.2021 Betreff: Angsträume vermeiden II: Beleuchtung zwischen Idsteiner Straße und Frankenallee sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, eine Beleuchtung im Durchgang zwischen der Idsteiner Straße und der Frankenallee zwischen der Sporthalle der Paul-Hindemith-Schule und dem Kinder- /Jugendhaus einzurichten. Diese Beleuchtung sollte mit Bewegungsmeldern gesteuert werden und sich bei Bedarf einschalten, sodass Insekten nicht gestört werden und der Stromverbrauch niedrig gehalten wird. Begründung: Auf einem Teil des Weges zwischen der Idsteiner Straße und Frankenallee auf Höhe des Schulhofes der Paul-Hindemith-Schule gibt es überhaupt keine Beleuchtung. So entsteht hier ein Angstraum, was dazu führt, dass der Weg ab der Dämmerung so gut wie nicht mehr benutzbar ist. Damit allerdings nachts nicht das Licht durchbrennt und bspw. Insekten dadurch gestört werden, sollen die Straßenlaternen in diesem Bereich mit vandalismussicheren Bewegungsmeldern ausgestattet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 292 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2240
Radverkehr im Ortsbeirat 1 hier: Fahrradgarage im Gallus
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 176/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbeirat 1 hier: Fahrradgarage im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor der Frankenallee 103 eine Fahrradgarage mit mindestens vier Abstellplätzen für die Anwohnenden des Hauses Frankenallee 103 aufstellen zu lassen. Es wurde bereits ein geeigneter Platz benannt, durch den möglicherweise kein PKW-Stellplatz entfallen muss. Begründung: In der Hegelstraße im Nordend existiert bereits eine Fahrradgarage, für die Ludwigshafener Straße in Höchst wurde die Aufstellung einer Fahrradgarage genehmigt. In Rotterdam beispielsweise gibt es bereits über 600 solcher oder ähnlicher sicherer Fahrradgaragen. Damit wird der Radverkehr im Gallus weiter gestärkt und Fahrraddiebstahl wirksam begegnet. Die Anwohnenden des Hauses Frankenallee haben Interesse bekundet, ihre Räder darin diebstahlsicher unterstellen zu wollen. Bild und Video: Neue Fahrradgarage in Höchst - Meldung Radfahren in Frankfurt am Main (radfahren-ffm.de) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 176/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 7 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, über die Zurückstellung der Vorlage OF 176/1 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung abzustimmen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird angenommen. 2. Die Vorlage OF 176/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, 2 SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 176/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 176/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 176/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 176/1 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAnwohnende schlafen lassen: Lkw-Durchfahrt durch Wohngebiete erst ab 06:00 Uhr morgens erlauben
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2021, OF 182/1 Betreff: Anwohnende schlafen lassen: Lkw-Durchfahrt durch Wohngebiete erst ab 06:00 Uhr morgens erlauben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Regelung bzw. ein nächtliches Fahrverbot zu erlassen, damit LKW nicht vor 6 Uhr morgens durch Wohngebiete fahren und dort Lärm verursachen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner verschiedener Straßen im Gallus haben sich über Ruhestörungen vor 6 Uhr beschwert, die durch LKW entstehen, die beispielsweise Lebensmittelmärkte beliefern. Diese fahren oft längere Strecken durch reine Wohnstraßen (bspw. Frankenallee), obwohl sie die entsprechende Strecke auch auf der Mainzer Landstraße zurücklegen könnten. Auch in den Verbindungsstraßen zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee (bspw. Krifteler Straße, Schwalbacher Straße) gibt es viel LKW-Durchgangsverkehr, der die Anwohnerinnen und Anwohner morgens aus dem Bett wirft. In Wohngebieten sollte es zumindest eine Lärmpause bis 6 Uhr morgens geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 182/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 182/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenFitnessbänke für den Ortsbezirk 1
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 706 entstanden aus Vorlage: OF 159/1 vom 21.08.2021 Betreff: Fitnessbänke für den Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird gebeten, an mehreren Standorten im Bereich des Ortsbezirks 1 Bänke, die in naher Zukunft ausgetauscht/ersetzt werden müssen, als "Fitnessbank" (Modell des Sportkreises Frankfurt) aufzustellen - bevorzugt dann, wenn es mehrere Bänke in der Nähe gibt, sodass weiterhin eine Möglichkeit besteht, sich auch einfach auf eine normale Bank zu setzen. Des Weiteren soll bereits jetzt je mindestens eine Fitnessbank auf der Frankenallee, am Lotte-Specht-Park, in der Gallusanlage, nahe der Hauptwache und am Mainufer aufgestellt werden. Begründung: Die Fitnessbank ist eine Bank, mit der man mit einfachen Mitteln dem Bewegungsmangel entgegentreten und dafür den öffentlichen Raum nutzen kann. Die Bank wurde von einem Sportwissenschaftler erfunden und erstmals vom Sportkreis Frankfurt in Fechenheim aufgestellt (siehe auch https://www.sportkreis-frankfurt.de/mediathek-presseinformationen/bericht-171.ht ml). Das sukzessive Aufstellen mehrerer Bänke im Ortsbezirk wäre sinnvoll, da die Fitnessbänke zusätzliche Anreize und Gelegenheiten für Bewegung im öffentlichen Raum schaffen, gleichzeitig aber auch einfach zum Sitzen genutzt werden können. Das Fitnessgerät ähnelt einer herkömmlichen Parkbank, die Rückenlehne zeigt allerdings die Möglichkeit für verschiedene Übungen, die je nach Leistungsniveau unterschiedlich absolviert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2090 Aktenzeichen: 67 0
Durchgang Ackermannstraße über Rebstöcker Straße zur Haltestelle „Gustavsburgplatz“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 689 entstanden aus Vorlage: OF 140/1 vom 22.08.2021 Betreff: Durchgang Ackermannstraße über Rebstöcker Straße zur Haltestelle "Gustavsburgplatz" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten er sieht, bereits jetzt während der Bauphase des Westville-Projekts auf dem ehemaligen Avaya-Gelände einen (provisorischen) Durchgang zwischen der Ackermannstraße und den Projekten und Institutionen des Teves-West-Geländes sowie zur Straßenbahnh altestelle "Gustavsburgplatz" zu schaffen. Begründung: Eine Gehwegverbindung zwischen Ackermannstraße, Teves-West-Gelände und Rebstöcker Straße ist nach Vollendung des Westville-Projekts auf dem ehemaligen Avaya-Areal vorgesehen. Heute trennt ein Zaun neben dem Boxcamp die Baustelle vom Teves-West-Gelände, während ein provisorischer Weg auf der Baustelle bereits entlang der späteren Wegeroute verläuft. Die Wegeverbindung zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße wäre jedoch bereits heute wichtig, etwa um einen zügigen Weg zur Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" der Linie 14 zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2236 Aktenzeichen: 66 2
Ausweichflächen für den gesperrten Europagarten schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 696 entstanden aus Vorlage: OF 148/1 vom 15.08.2021 Betreff: Ausweichflächen für den gesperrten Europagarten schaffen Der Magistrat wird gebeten, den Bürgerinnen und Bürgern im Gallus, Europaviertel und der Kuhwaldsiedlung Ausweichflächen für den auf unabsehbare Zeit gesperrten Europagarten anzubieten. Hierfür soll die Planung des dritten Bauabschnitts zur Umgestaltung der Frankenallee sofort beginnen und die Umsetzung der Sanierung im östlichen Teil des Abschnitts zwischen Rebstöcker Straße und Quäkerplatz umgehend erfolgen. Der aufgrund der anstehenden Bauarbeiten zum Durchbruch des Homburger Damms wegfallende Spielplatz Ecke Frankenallee/Schloßborner Straße soll in den Bauabschnitt integriert werden, sodass die Spielmöglichkeiten für Kinder so kurz wie möglich beschnitten werden. Ferner soll geprüft werden, ob eine Entwicklung der Brache westlich des Wohnhochhauses "Axis" zwischen Europa-Allee und der Straße Am Römerhof als Freizeit- und Sportfläche beschleunigt umgesetzt werden kann. Bei der Gestaltung der Flächen sollen die Ideen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen aus der Nachbarschaft berücksichtigt werden. Begründung: Der Europagarten wird aufgrund vorhandener Mängel und des laufenden Rechtsstreits vermutlich noch viele Jahre gesperrt bleiben. Die Menschen wünschen sich mehr Freizeitflächen in der unmittelbaren Nachbarschaft. Der Nutzungsdruck in den vorhanden Pocketparks Gleisfeldpark und Lotte-Specht-Park, auf den Spielplätzen entlang der Frankenallee und in den vorhandenen Sportanlagen ist schon heute extrem hoch. Weitere Flächen für die Naherholung werden daher dringend benötigt. Daher sollen Brachflächen und noch neu zu gestaltende Flächen entlang der Frankenallee als Ausweichfläche nutzbar gemacht werden. Gerade die Brache am Ende der Europa-Allee, die aktuell als Park- und Lagerfläche genutzt wird, bietet hier ausreichend Platz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2254 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 67 0
Mehr Sicherheit, Barrierefreiheit und Komfort für Fahrgäste hier: Ortstermin Tramhaltestelle Rebstöcker Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 133/1 Betreff: Mehr Sicherheit, Barrierefreiheit und Komfort für Fahrgäste hier: Ortstermin Tramhaltestelle Rebstöcker Straße Der Ortsbeirat möge die Anregung an den Ortsvorsteher beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zu einem Ortstermin im Bereich der Haltestelle Rebstöcker Straße einzuladen, damit Bürger*innen, Ortsbei-rät*innen sowie Vertreter*innen des Magistrats über die Möglichkeiten zur Verbesserung von Sicherheit, Barrierefreiheit und Komfort beraten können. Seitens des Magistrats sind dazu Vertreter*innen von VGF und Traffiq, der Straßenverkehrsbehörde und des Verkehrsdezernats sowie der Hessischen Landespolizei und Fahrgast- und Behindertenverbände einzuladen. Begründung: Eine Vielzahl von Haltestellen im Gallus entsprechen immer noch dem Stand der autogerechten 70er Jahre. Fahrgäste müssen zwischen stehenden Fahrzeugen ein- und aussteigen, barrierefreie Bahnsteige fehlen fast vollständig und Bahnen werden vom Individualverkehr behindert. Insbesondere im Bereich der Haltestellen Rebstöcker, Wickerer und Schwalbacher Straße glänzt der Magistrat seit vielen Jahren durch hartnäckige Untätigkeit. EU-Vorgaben zum barrierefreien Umbau von Haltestellen werden fortlaufend ignoriert. Erneut hat sich in diesem Bereich ein schwerer Unfall ereignet, der sich in eine lange Kette von Unfällen, Beinaheunfällen und Stürzen wegen der schlechten Bausubstanz in diesem Abschnitt einreiht. Umso dringender ist es, gemeinsam mit den Ämtern nach schnell umsetzbaren und gegebenenfalls auch vorübergehenden Lösungen zu suchen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 133/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnunterführung Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 83
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.06.2021, OA 34 entstanden aus Vorlage: OF 109/1 vom 29.06.2021 Betreff: Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnunterführung Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 83 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 20.09.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 83, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass folgende textliche Passagen in der Begründung im Abschnitt "C - Lösung" geändert werden: 1. Lichtsignalanlagen (Seite 5): Der Satz "Der Radverkehr soll eine Grün-Anforderungsmöglichkeit per Taster erhalten." soll gestrichen und ersetzt werden durch "Die Lichtsignalanlage (LSA) soll eine Vorrangschaltung für den Busverkehr der Linie M34 erhalten und ansonsten den Rad- und Fußverkehr gegenüber dem MIV nicht benachteiligen.". 2. Begrünung (Seite 7): Der Satz "Die Fläche der ehemaligen Kleingärten wird, in der Regel unter Erhalt der dortigen Bäume, weiterhin mit möglichst unterhaltsarmen Vegetationsflächen aufbereitet." soll gestrichen und ersetzt werden durch "Die Fläche der ehemaligen Kleingärten soll nach Abschluss der Arbeiten so weit wie möglich wieder für Kleingartennutzung zur Verfügung gestellt werden.". 3. Entwässerung (Seite 7): Der Satz "Die Oberflächenentwässerung erfolgt im Regelfall über Sinkkästen über eine Anschlussleitung direkt in den städtischen Mischwasserkanal." soll gestrichen und ersetzt werden durch "Die Oberflächenentwässerung erfolgt im Regelfall über Versickerung über Mulden, Rigolen oder ähnliche vergleichbare Lösungen und nicht über eine direkte Einleitung in den städtischen Mischwasserkanal.". Begründung: Bedarfslichtsignalanlagen für Radfahrende an querenden übergeordneten Radwegen stellen eine Gefahr für Radfahrende dar, da lange Wartezeiten entstehen und der Radverkehr dadurch ausgebremst wird. Außerdem bedeutet das eine Benachteiligung der Radfahrenden gegenüber dem Pkw- und Lkw-Verkehr und steht im Gegensatz zur beabsichtigten Förderung des Radverkehrs. Die Bedarfstaster können zudem von Radfahrenden nur durch umständliches Absteigen bedient werden. Die ehemaligen Grabelandflächen können ohne Weiteres zu einem großen Teil den Kleingärtnerinnen bzw. Kleingärtnern wieder zurückgegeben werden, die die Flächen liebevoll pflegen und für mehr Biodiversität sorgen. Dadurch wird der städtische Pflegeaufwand verringert. Die Klimakatastrophe erfordert ein sofortiges Umdenken im Hinblick auf die Oberflächenentwässerung vor allem bei Neubaumaßnahmen. Eine direkte Einleitung von oberflächigem Regenwasser in die Mischwasserkanäle führt schon jetzt zur Überlastung der Kanalisation. Bäume im Stadtgebiet sterben ab, weil der Grundwasserspiegel kontinuierlich sinkt. Hitze, Trockenheit und Starkregenereignisse nehmen weiter zu. Das Konzept der "Schwammstadt" sieht vor, Oberflächenwasser in unmittelbarer Nähe versickern zu lassen und somit Pflanzen und Bäume vor Ort mit Wasser zu versorgen und die Überlastung der Kanalisation zu vermeiden. Das anfallende Regenwasser versorgt also auch die neu zu pflanzenden Bäume. Durch eine intelligente zukunftsweisende Planung von Versickerungsflächen entsteht in der Regel mehr entsiegelte Fläche ohne Mehrkosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 83 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 31.01.2022, B 26 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 07.07.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 83 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 34 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 34) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: IBF (M 83 = Annahme, OA 34 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (M 83 = Enthaltung, OA 34 = Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Der Vorlage M 83 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 34 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und IBF gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 34) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und IBF gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 34 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 391, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 796, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021 Aktenzeichen: 66 2
Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 402 entstanden aus Vorlage: OF 87/1 vom 11.06.2021 Betreff: Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, an der südlichen Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee "Haifischzähne" anbringen zu lassen, um die Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer optisch zu erinnern, dass an dieser Kreuzung die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer zu beachten ist. Begründung: An der südlich des Grünstreifens in der Frankenallee gelegenen Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee treffen die Frankenallee sowie die von Norden bzw. von Süden als Einbahnstraße kommende jeweils in Richtung Frankenallee befahrbare Schloßborner Straße aufeinander. Da die Frankenallee westlich der Kreuzung nach wenigen Metern endet und in die Schloßborner Straße zwischen der Frankenallee und der Mainzer Landstraße aufgrund der dort geltenden Einbahnstraße nicht eingefahren werden darf, biegt der motorisierte Verkehr, der von der Idsteiner Straße aus auf diese Kreuzung zufährt, regelmäßig nach links in Richtung Innenstadt in die Frankenallee ab. Bürgerinnen bzw. Bürger berichten, dass die so fahrenden Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer - häufig kaum abgebremst - über die Kreuzung brettern und andere Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer gefährden. Insbesondere wird häufig missachtet, dass dem aus Süden kommenden Verkehr beim Linksabbiegen Vorfahrt zu gewähren ist. Hierdurch kommt es mehrmals pro Tag zu gefährlichen Situationen, besonders häufig werden dabei Radfahrerinnen bzw. Radfahrer gefährdet. Der Magistrat wird daher gebeten, an dieser Kreuzung die Markierung Zeichen 342 der StVO, sog. "Haifischzähne", anzubringen, um die Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer auf eine mögliche Wartepflicht optisch hinzuweisen und so die Kreuzung zu entschärfen. An der bestehenden Rechts-vor-links-Regelung soll dabei nichts geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2052 Antrag vom 16.12.2021, OF 270/1 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1365 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Tempo-30-Zone-Piktogramme für die Frankenallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 400 entstanden aus Vorlage: OF 85/1 vom 08.06.2021 Betreff: Tempo-30-Zone-Piktogramme für die Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, auf der gesamten Länge der Frankenallee in regelmäßigen Abständen Geschwindigkeitspiktogramme mit dem Verkehrszeichen 274.1 "Tempo-30-Zone" auf die Fahrbahn aufbringen zu lassen, um die Sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu gewährleisten. Begründung: Auf der Frankenallee wird regelmäßig zu schnell gefahren. Auf der gesamten Frankenallee besteht jedoch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30, da sich die Frankenallee und ihre Nebenstraßen in einer Tempo-30-Zone befinden. Diese Tatsache ist jedoch vielen Verkehrsteilnehmenden unbekannt. Das liegt vor allem daran, dass es auf der Frankenallee selbst sowie in deren Nebenstraßen keine Geschwindigkeitsbeschilderung gibt. Die Verkehrszeichen 274.1 befinden sich lediglich an den Zonenrändern, z. B. an der Emser Brücke oder der Mainzer Landstraße. Diese Schilder werden jedoch nicht von allen Autofahrenden wahrgenommen. Tempo-30-Piktogramme sind ein bewährtes Mittel, um Autofahrende an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu erinnern und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1898 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Müllbehältnisse für Pizzakartons an öffentlichen Plätzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 414 entstanden aus Vorlage: OF 103/1 vom 09.06.2021 Betreff: Müllbehältnisse für Pizzakartons an öffentlichen Plätzen Der Magistrat wird gebeten, Müllbehältnisse für Pizzakartons an öffentlichen Plätzen zu installieren bzw. in einem Pilotprojekt die Auswirkungen einer solchen Ergänzung für die bereits bestehenden Mülleimer zu testen. Für ein solches Pilotprojekt werden folgende Standorte vorgeschlagen: 1. Tel-Aviv-Platz sowie der angrenzende Europagarten und Gleisfeldpark 2. Frankenallee (zwischen Krifteler Straße und Hufnagelstraße) 3. Spielplatz Schönstraße 4. Westhafen (Bachforellenweg und Karpfenweg) Begründung: Das Müllproblem im Ortsbezirk 1 nimmt stetig zu und wird mit steigenden Temperaturen immer mehr zur Belastung von Umwelt und Bürgern. Grund hierfür ist neben der dünnen Verteilung von Mülleimern auch fehlendes Fassungsvermögen der bestehenden Mülleimer. Gerade Pizzakartons passen nicht hinein oder verstopfen in ineffizienter Weise die vorhandenen Mülleimer. Diesem Problem kann man entgegenwirken, indem man die vorhandenen Mülleimer durch quaderförmige Pizzaständer (diese funktionieren ganz ohne Tüte) ergänzt oder flächendeckend die bereits in Frankfurt vorhandenen "Müllgaragen" aufstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1886 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 67 0
„Sperrmüllecke“ Schloßborner Straße/Idsteiner Straße neu ordnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 396 entstanden aus Vorlage: OF 81/1 vom 06.06.2021 Betreff: "Sperrmüllecke" Schloßborner Straße/Idsteiner Straße neu ordnen Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Schloßborner Straße /Idsteiner Straße das Sperrmüllproblem langfristig in den Griff zu bekommen. Da die Ecke sehr schlecht einsehbar ist, werden folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vorgeschlagen, die natürlich seitens des Magistrats gerne noch ergänzt werden können: 1. Die Litfaßsäule soll entfernt werden. 2. Die (illegalen) Parkmöglichkeiten für Autos müssen entfernt werden, hierzu ist eine Abpollerung des Bereichs oder das Aufstellen von Pflanzkübeln denkbar. Dabei muss selbstverständlich so viel Platz gelassen werden, dass der Bus dort um die Kurve fahren kann. 3. Auf dem entstehenden freien Platz sollen ein bis zwei Picknickbänke (Tisch und je zwei Bänke im Verbund) aufgestellt werden. Begründung: Die Ecke ist sehr schlecht einsehbar und lädt daher zum Abladen von Sperrmüll ein. Dieser stört jedoch nicht nur die Anwohner und Menschen, die dort zu Fuß oder mit Kinderwagen, Rollator etc. vorbeigehen wollen, sondern ist dort auch fehl am Platz. Die Litfaßsäule wird aus diesem Grund seit längerer Zeit nicht mehr zur Werbung genutzt und ist daher verzichtbar. In der ausgewiesenen Halteverbotszone parken täglich mehrere Autos, sodass dieser Platz anscheinend sowieso nicht für den Bus benötigt wird. Dann kann man die Fläche auch schön herrichten und der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Durch den Kiosk in der Nähe bietet es sich an, dort z. B. etwas zu essen oder zu trinken und sich hinzusetzen, denn in der Nähe sind keine Bänke oder Sitzmöglichkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2094 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1390 Antrag vom 12.05.2024, OF 1256/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Ortstermin mit der Straßenverkehrsbehörde zur Querung für zu Fuß Gehende an der Kreuzung Frankenallee/Sodener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 401 entstanden aus Vorlage: OF 86/1 vom 08.06.2021 Betreff: Ortstermin mit der Straßenverkehrsbehörde zur Querung für zu Fuß Gehende an der Kreuzung Frankenallee/Sodener Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Ortsbeirat 1 an der Kreuzung Frankenallee/Sodener Straße anzuberaumen, um die Möglichkeiten einer sicheren Querung für zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Personen auszuloten. Begründung: In diesem noch nicht sanierten Teilstück der Frankenallee besteht im Kreuzungsbereich keine markierte, sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Personen. Anwohnende und Besucherinnen bzw. Besucher der Geschäfte und Gaststätten queren die Kreuzung meist im Fahrbahnbereich, weil Fußwege und Fußgängerüberwege fehlen und der Mittelstreifen der Frankenallee zur Straße hin teilweise mit durchlaufenden Geländern versperrt ist. Leider lässt die Sanierung dieses Teilstücks noch auf sich warten, weshalb schnell umsetzbare Lösungen notwendig sind. Foto: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2075 Antrag vom 22.02.2022, OF 347/1 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1821 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Mehr Sicherheit für Radfahrende auf der Frankenallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 398 entstanden aus Vorlage: OF 83/1 vom 08.06.2021 Betreff: Mehr Sicherheit für Radfahrende auf der Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, auf dem kurzen Stück vor der Feuer- und Rettungswache 2 auf Höhe der Frankenallee 31 die Radwegemarkierungen im Kreuzungsbereich sowie auf dem Gehweg zu entfernen und mehrere Fahrradsymbole mit Doppelpfeil im Fahrbahnbereich zu ergänzen. Begründung: In vorgenanntem Bereich sollen Radfahrende ein nur ca. 70 Meter langes Teilstück auf dem holprigen und viel zu schmalen Gehweg befahren. Es ist zu beobachten, dass die meisten Verkehrsteilnehmenden die Verkehrsführung nicht verstehen, viele Radfahrende auf der Fahrbahn weiterfahren und andere Radfahrende am Ende des kurzen Radweges wieder auf die Fahrbahn verschwenken. Das führt zu gefährlichen Situationen aller am Verkehr Teilnehmenden. An dieser Stelle wie auch an allen anderen Stellen der Frankenallee ist die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. Über die gesamte Länge der Frankenallee sind bereits einige Fahrradsymbole mit Doppelpfeil auf dem Fahrbahnbelag markiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 2012 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Dauerhafte Grünphase für zu Fuß Gehende an der LSA Idsteiner Straße/Günderrodestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 397 entstanden aus Vorlage: OF 82/1 vom 08.06.2021 Betreff: Dauerhafte Grünphase für zu Fuß Gehende an der LSA Idsteiner Straße/Günderrodestraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahme umzusetzen: An der LSA Idsteiner Straße/Günderrodestraße sollen die Grünphasen für zu Fuß Gehende dauerhaft eingerichtet und die Anforderungstaster für zu Fuß Gehende entfernt werden. Die Grünphasen für zu Fuß Gehende sind angemessen lang zu bemessen. Begründung: Die gelben Taster an den Ampelmasten werden von zu Fuß Gehenden kaum benutzt, weil sie sich teilweise unterhalb der Bahnbrücke abseits des Überwegs befinden und daher auch mit Vogelkot übersät sind. Die Menschen nehmen die Taster nicht wahr oder ekeln sich, diese zu berühren. Außerdem queren zu Fuß Gehende die Kreuzung oft bei "Rot", weil sie die Wartezeiten bis zur nächsten Grünphase als zu lang empfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1895 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Poller oder Sitzgelegenheit in der Mitte der Frankenallee versetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 399 entstanden aus Vorlage: OF 84/1 vom 06.06.2021 Betreff: Poller oder Sitzgelegenheit in der Mitte der Frankenallee versetzen Der Magistrat wird gebeten, auf der Mitte der Frankenallee, auf Höhe zur Ecke Flörsheimer Straße, entweder den nördlichen Poller oder alternativ die Sitzgelegenheit so zu versetzen oder den Bordstein so abzuschleifen, dass Menschen mit Kinderwagen, Fahrradanhänger, Rollator oder Rollstuhl dort problemlos durchkommen. Es muss darauf geachtet werden, dass die räumliche Relation zwischen der Sitzgelegenheit, dem abgesenkten Bordstein und den Pollern so beschaffen ist, dass auch dann, wenn die Sitzgelegenheit von mehreren Personen verwendet wird, immer noch ausreichend Platz vorhanden ist, den Weg über den abgesenkten Bordstein barrierefrei benutzen zu können. Begründung: Selbst wenn niemand die Sitzgelegenheit nutzt, ist es dort schwierig, mit Kinderwagen, Fahrradanhänger, Rollator oder Rollstuhl durchzukommen. Foto (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 103 Antrag vom 06.04.2022, OF 403/1 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2006 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Öffentliche E-Ladeinfrastruktur und Parkraum in der Stephensonstraße schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 403 entstanden aus Vorlage: OF 88/1 vom 08.06.2021 Betreff: Öffentliche E-Ladeinfrastruktur und Parkraum in der Stephensonstraße schaffen Der Magistrat wird gebeten, den Parkraum in der Stephensonstraße vor dem ehemaligen Bau der Deutschen Bahn für die Öffentlichkeit freizugeben. Hierzu sollen folgende Maßnahmen erfolgen: 1. Der Magistrat soll mit Anbietern von E-Ladestationen über eine erneute Aufstellung einer Ladesäule sprechen, die den bereits gelegten Anschluss nutzt. 2. Mit Anbietern von stationsgebundenen Carsharingangeboten ist zu klären, ob Bedarf an einer Station in der Stephensonstraße besteht und ggf. Teile der Parkplätze für Carsharing zu reservieren. Begründung: Im Dezember 2020 ist die Deutsche Bahn aus dem Gebäude zwischen Idsteiner Straße, Stephensonstraße und Niedernhausener Straße ausgezogen. Bislang waren vor dem Haupteingang in der Stephensonstraße gegenüber der Grundschule Europaviertel Sondernutzungen für die Deutsche Bahn möglich. In dem durch Parkdruck geprägten Gebiet sind Parkplätze für Besucherinnen bzw. Besucher und Lieferanten reserviert, die hier nicht mehr benötigt werden. Diese sollen Anwohnerinnen bzw. Anwohnern, ihren Besucherinnen bzw. Besuchern und Pendlerinnen bzw. Pendlern zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus soll die Ladeinfrastruktur für E-Autos wieder in Betrieb genommen werden. Das Gallus ist mit öffentlichen Ladesäulen stark unterversorgt. Quelle: eigene Fotos, Ingrid Reineck Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1899 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Grabelandgärten in der Frankenallee erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 381 entstanden aus Vorlage: OF 62/1 vom 08.06.2021 Betreff: Grabelandgärten in der Frankenallee erhalten Der Magistrat wird gebeten, die Planungen im Zusammenhang mit dem Durchstich des Homburger Damms in der Frankenallee und der damit einhergehenden Wegeführung einer erneuten Bewertung zu unterziehen. Die Belange der Pächterinnen bzw. Pächter der Grabelandgärten sind ebenso zu berücksichtigen wie eine Neubewertung durch den Präventionsrat. Der Magistrat wird zudem insbesondere gebeten, die verpachteten Grabelandflächen erhalten zu lassen und auch bei der Einrichtung der Baustelle auf die wertvollen Flächen mit ihrer Artenvielfalt größtmögliche Rücksicht zu nehmen. Im Übrigen wird der Magistrat gebeten, die Planung - wie in HGO und Geschäftsordnungen vorgesehen - ebenfalls mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt und unterstützt weiterhin den Durchbruch des Homburger Damms und die Errichtung einer attraktiven Radroute in die westlichen Stadtteile. Die Beseitigung der seit Jahrzehnten bestehenden Grabelandflächen mit großer Artenvielfalt stößt jedoch auf großes Unverständnis. Die Argumente des Magistrats sind nicht in Gänze stichhaltig, denn selbstverständlich ist eine soziale Kontrolle durch die Wohnbebauung gegeben. Die starke Nutzung des Denisweges mit seinem hohen dunklen Bewuchs und der nachweislich nicht vorhandenen sozialen Kontrolle zeigt beispielsweise, dass die Bevölkerung im Gallus solche Wege durchaus gerne nutzt. Selbstverständlich wünscht sich der Ortsbeirat eine ansprechende Gestaltung des Weges in der Frankenallee, jedoch keine Rodung der Gärten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1503 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Übergang an der Schloßborner Straße sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 199 entstanden aus Vorlage: OF 40/1 vom 08.05.2021 Betreff: Übergang an der Schloßborner Straße sicherstellen Der Übergang vom Spielplatz Schloßborner Straße an den beiden Kreuzungen mit der Frankenallee muss für Menschen mit Kinderwagen, Fahrradanhänger, Rollator, Rollstuhl etc. jederzeit passierbar sein. Zu diesem Zweck wird der Magistrat wie folgt gebeten: 1. An der nördlichen und südlichen Seite der Frankenallee sollen Maßnahmen getroffen werden, damit dort nicht geparkt werden kann, z. B. Fahrradständer, Hochbeete oder Poller. 2. Auf der Straße im westlichen Kreuzungsbereich sollen Markierungen angebracht werden, die klarmachen, an welchen Stellen legal geparkt werden darf bzw. wo nicht. 3. Die Poller auf der "Insel" der Mitte der Frankenallee sollen weiter an den Rand verlegt werden. Begründung: An der genannten Stelle parken immer wieder Autos so, dass eine sichere Querung der Frankenallee entlang der Schloßborner Straße nicht möglich ist (siehe Fotos). Daher müssen durch Markierungen und Poller klare Verhältnisse geschaffen und verhindert werden, dass dort weiterhin verkehrswidrig geparkt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1536 Aktenzeichen: 66 2
Frankenallee - grün, sauber und attraktiv
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 201 entstanden aus Vorlage: OF 53/1 vom 24.05.2021 Betreff: Frankenallee - grün, sauber und attraktiv Die Frankenallee wurde in Teilen in den 2000er- und 2010er-Jahren im Rahmen des Programms "Soziale Stadt Gallus" aufwendig umgestaltet. Die neu gestaltete grüne Achse, die den sonst eng bebauten Stadtteil durchzieht, wird von den Anwohnerinnen bzw. Anwohnern ganzjährig intensiv genutzt. Folge dessen ist jedoch ein hohes Abfallaufkommen, das zunehmend in Form von starker Vermüllung entlang der Frankenallee sichtbar wird. Der Magistrat wird gebeten, aktiv gegen diese Vermüllung vorzugehen. Hierfür sollen 1. große Mülleimer in der Nähe von Sitzgruppen installiert werden. Diese sollen ungefaltete Pizzakartons fassen können und vor Krähen gesichert sein. Insbesondere rund um den Saalbau Gallus, an der Kreuzung Schwalbacher Straße und vor der Maria-Hilf-Gemeinde fehlen Mülleimer; 2. Möglichkeiten zur Entsorgung von Zigarettenkippen geschaffen werden. Dies kann durch die Installation von Mülleimern mit Aschenbechern oder z. B. durch die sog. "Meinungsfilter" geschehen; 3. bei der Planung und Umsetzung des 3. Bauabschnitts zwischen Friedenskirche und Homburger Damm die Erfahrungen aus dem Nutzungsverhalten in den ersten beiden Bauabschnitten Berücksichtigung finden; 4. Pfandringe an Mülleimern installiert werden, um Pfandflaschen und -dosen außerhalb der Mülleimer, aber immer noch ohne Umweltverschmutzung entsorgen zu können; und 5. bis zur Aufstellung ausreichend großer und zahlenmäßig genügender Mülleimer die Leerungen häufiger erfolgen; 6. an neuralgischen Stellen (bspw. Gebüsch auf Höhe des Quartiersbüros/Eiscafé Wally, Frankenallee 166/223), an denen sich immer wieder Sperrmüll findet, Schilder aufgestellt werden, die auf den Sperrmüllservice der FES hinweisen. Begründung: Die Frankenallee ist eine der wenigen Grünflächen im Stadtteil Gallus und zieht sich wie eine grüne Achse mit schattigen Geh- und Radwegen durch den stark verdichteten Stadtteil. Die Sitzgelegenheiten werden zur Mittagszeit und in den Abendstunden stark frequentiert. Häufig werden mitgebrachte oder in den umliegenden Gastronomien und Geschäften erworbene Speisen und Getränke konsumiert. Dies verursacht entsprechenden Verpackungsmüll, der nur unzureichend entsorgt werden kann. Mülltüten oder einzelne Verpackungen werden neben überfüllte Mülleimer gestellt und durch Wind, Krähen, Ratten oder Mitbürgerinnen bzw. Mitbürger auf Wegen und in Beeten verteilt. Für die FES entsteht hier gegenüber der reinen Leerung der Mülleimer ein Mehraufwand und das Stadtbild ist entsprechend verschandelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1726 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 723 Antrag vom 16.12.2023, OF 1089/1 Aktenzeichen: 67 0
Skulpturen auf der Frankenallee reinigen lassen und gegen künftigen Vandalismus schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 200 entstanden aus Vorlage: OF 41/1 vom 08.05.2021 Betreff: Skulpturen auf der Frankenallee reinigen lassen und gegen künftigen Vandalismus schützen Der Magistrat wird wie folgt gebeten: Die Skulpturen auf der Frankenallee vor der Günderrodeschule (ABC-Buchstaben, Satzzeichen) sollen gereinigt werden. Des Weiteren soll durch eine geeignete Beschichtung dafür gesorgt werden, dass die Skulpturen vor künftigem Vandalismus/Beschmieren besser geschützt sind. Begründung: Die Skulpturen wurden im Rahmen der Neugestaltung der Frankenallee aufgestellt und erfreuen sich großer Beliebtheit bei Kindern und Eltern. Leider sehen diese zunehmend schlechter aus und weisen immer mehr Beschmierungen auf. Daher sollen diese gereinigt und vor künftigem Vandalismus geschützt werden, z. B. mit geeigneter Farbe oder Antigraffitifolie. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1537 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 102 Aktenzeichen: 66 0
Kameruner Rosengärtchen für ruhenden Verkehr sperren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 203 entstanden aus Vorlage: OF 45/1 vom 15.05.2021 Betreff: Kameruner Rosengärtchen für ruhenden Verkehr sperren Der Magistrat wird gebeten, den Zugang zum Kameruner Rosengärtchen von der Schneidhainer Straße aus durch Poller für Autos zu sperren. Die Poller sollen entfernt werden können, sodass Fahrzeuge für Pflegetätigkeiten an den Grünanlagen weiterhin Zufahrt haben. Begründung: Das Kameruner Rosengärtchen ist ein Fußweg, der Idsteiner Straße und Schneidhainer Straße verbindet. Entlang des Fußwegs und im Mündungsbereich liegen mehrere Kindertagesstätten und ein Hort. Durch die parkenden Autos wird teilweise der Weg versperrt und die Sicht auf die Straße eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1540 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2049 Aktenzeichen: 32 1
Haltestelle „Schwalbacher Straße“ nicht vergessen Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.06.2021, OA 21 entstanden aus Vorlage: OF 54/1 vom 24.05.2021 Betreff: Haltestelle "Schwalbacher Straße" nicht vergessen Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 55 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass neben den bereits in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer "3. Infrastruktur und Barrierefreiheit 2022 - 3.1 Barrierefreier Neu- und Ausbau von Stationen und Haltestellen" aufgeführten Haltestellen auch die Haltestelle "Schwalbacher Straße" mit aufgenommen wird. Begründung: In der Leistungsbeschreibung ist die Haltstelle "Rebstöcker Straße" aufgeführt. Neben dieser Haltestelle ist die Haltestelle "Schwalbacher Straße" eine der am stärksten frequentierten Haltestellen der Linien 11 und 21, die noch nicht barrierefrei ausgebaut ist. Daher muss diese Station ebenfalls so schnell wie möglich umgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1810 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 21 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55 und OA 21 = Annahme) ÖkoLinX-ELF M 55 = Ablehnung, OA 21 = Enthaltung) FREIE WÄHLER (M 55 = Annahme, OA 21 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (M 55 = Enthaltung, OA 21 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 21 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FREIE WÄHLER gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 142, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 90 31
Planungen für Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße zügig durchführen und dem Ortsbeirat vorstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 entstanden aus Vorlage: OF 44/1 vom 15.05.2021 Betreff: Planungen für Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße zügig durchführen und dem Ortsbeirat vorstellen Vorgang: OM 7321/21 OBR 1; ST 1022/21 An der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren, und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Nach mehreren Jahren und vielen Anträgen des Ortsbeirates hat die Stadt dies nun auch endlich eingesehen. In der Stellungnahme vom 07.05.2021, ST 1022, antwortet der Magistrat allerdings sehr unbefriedigend, dass die Realisierung der Lichtsignalanlage zwar angedacht ist, ein Umsetzungszeitraum könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings nicht terminiert werden, da dieser wesentlich von den verfügbaren Finanzmitteln abhängig sei. In der Antwort auf die Petition "Endlich eine Ampelanlage an der Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße" auf der Plattform FFM.de (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1678) sieht die Situation jedoch (erfreulicherweise?!) etwas anders aus. Dort lautet die Antwort: "Die Signalplanung hierzu wird voraussichtlich im III. Quartal 2021 abgeschlossen. Hierbei wird festgelegt, ob eine einfache Fußgängerschutzanlage oder eine Signalisierung der gesamten Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße erfolgt. Ebenso wird bei den Planungen ein hoher Stellenwert auf die Priorisierung der dort verkehrenden Straßenbahnen gelegt. Ein wichtiges Planungsziel ist, Straßenbahnen ohne Halt an der Lichtsignalanlage abwickeln zu können. Aufbauend auf der Signalplanung erfolgt die Projektierung des signaltechnischen Tiefbaus als Grundlage für eine Kostenschätzung. (Prüfung Maststandorte und Kabeltrassen ggf. mit Suchschürfen). Zurzeit ist noch nicht absehbar, inwieweit das Amt für Straßenbau- und Erschließung für ggf. erforderliche straßenbautechnische Anpassungen einbezogen werden muss. Eine Einzelanmeldung der Kosten kann damit frühestens für das Haushaltsjahr 2023 erfolgen. Bereits heute ist absehbar, dass die bautechnische Umsetzung eine große Herausforderung darstellt. Die tiefbautechnische Querung der Straßenbahngleise wird voraussichtlich eine Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen erfordern und hat daher einen hohen Abstimmungsbedarf mit anderen Stellen und entsprechende zeitliche Vorläufe." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat wie folgt gebeten: 1. Die Planung der LSA muss priorisiert behandelt und schnellstmöglich durchgeführt werden. 2. Ein genauer Ablauf der Planung und Errichtung der LSA soll dem Ortsbeirat 1 zeitnah vorgestellt werden. 3. Es soll geprüft werden, ob der Bau der LSA zeitgleich mit dem Bau der barrierefreien Haltestellen "Schwalbacher Straße"/"Rebstöcker Straße" geschehen kann, damit die Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen so kurz wie möglich gehalten werden kann. Wenn dies zu Verzögerungen führen sollte, muss der Bau der LSA priorisiert werden. Begründung: Die Ampelanlage ist dringend notwendig, und es darf keine weitere Verzögerung geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7321 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1022 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Antrag vom 01.04.2023, OF 804/1 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Antrag vom 02.02.2025, OF 1515/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541 Aktenzeichen: 32 1
Müllproblematik auf der Frankenallee zwischen Krifteler Straße und Rebstöcker Straße in den Griff bekommen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2021, OF 43/1 Betreff: Müllproblematik auf der Frankenallee zwischen Krifteler Straße und Rebstöcker Straße in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Um die Müllproblematik auf der Frankenallee in den Griff zu bekommen, sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: 1. Die Mülleimer auf der Frankenallee sollen, soweit noch nicht installiert, Schutzvorrichtungen / Abdeckungen erhalten. 2. Die Mülleimer neben Parkbänken sollten zusätzlich durch größere Mülleimer ersetzt werden. 3. An neuralgischen Stellen (bspw. Gebüsch auf Höhe des Quartiersbüros/Eiscafé Wally Frankenallee 166/223) an denen sich immer wieder Sperrmüll findet, sollen Schilder aufgestellt werden, die auf den Sperrmüllservice der FES hinweisen. Begründung: In letzter Zeit fällt auf, dass die Grünstreifen im Bereich Frankenallee, besonders im Bereich zwischen der Maria Hilf Kirche und der Gemeinde Frieden und Versöhnung, zugemüllt werden. Es handelt sich bei dem Müll um Elektrowaren, Altpapier, Essensreste, Getränkeflaschen uvm. Sowohl die Abfalleimer quellen über als auch im Gebüsch liegt Müll. Da die Abfalleimer offen sind, kommt hinzu, dass die Vögel den Abfall herauspicken und verteilen. Auch kommt vor, dass große Müllbeutel, die eigentlich zum Hausmüll gehören, dort entsorgt werden und die Mülleimer zu schnell voll sind. Fotos: (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 43/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenParkbank und Mülleimer für die Frankenallee an der Speyerer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 51 entstanden aus Vorlage: OF 15/1 vom 17.04.2021 Betreff: Parkbank und Mülleimer für die Frankenallee an der Speyerer Straße Der Magistrat wird gebeten, für den kleinen Bereich vor dem Eingang zum Spielplatz auf dem Mittelstreifen der Frankenallee auf der Höhe der Speyerer Straße folgende Maßnahmen durchzuführen: 1. Die bestehende Sitzbank durch eine weitere Bank zu ergänzen. 2. Den bestehenden Mülleimer durch einen großen Mülleimer zu ersetzen, in den auch Pizzakartons entsorgt werden können. 3. Einen weiteren großen Mülleimer zu platzieren. Begründung: Vor Ort gibt es bisher eine Sitzbank sowie einen kleinen Mülleimer. Die Sitzbank wird häufig genutzt. Der bestehende Mülleimer hat zu geringe Kapazitäten, um die Pizzakartons mehrerer umliegender Pizzaläden zu schlucken. Eine weitere Sitzbank könnte Personen dazu motivieren, zum Verweilen nicht mehr auf den Spielplatz, der eigentlich für Kinder vorgesehen ist, auszuweichen, wenn die bestehende Bank belegt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1375 Aktenzeichen: 67 0
Kreuzungen in der Eppenhainer Straße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 48 entstanden aus Vorlage: OF 12/1 vom 12.04.2021 Betreff: Kreuzungen in der Eppenhainer Straße sicherer gestalten Vorgang: OM 2039/17 OBR 1; ST 2348/17 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST 2348 genannten Maßnahmen endlich umzusetzen. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, auch in der Einmündung der Wörsdorfer Straße "Warteblöcke" einzurichten. Vor den Einmündungen an der Mammolshainer Straße und an der Wörsdorfer Straße soll darüber hinaus jeweils ein Verkehrsschild "Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts" angebracht werden. Begründung: Die Verkehrssituation in der Eppenhainer Straße ist unverändert gefährlich. Einbiegenden Fahrzeugführern und Radfahrenden wird regelmäßig die Vorfahrt genommen. Lärmbelästigende Hupkonzerte und gefährliche Unfälle sind nicht selten die Folge. Es ist vor allem für die Anwohnerinnen bzw. Anwohner nicht nachvollziehbar, warum der Beschluss des Magistrats aus dem Jahre 2017 bis heute nicht umgesetzt wurde und die Gefahrenstellen nicht markiert wurden. Dies ist schnellstmöglich nachzuholen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2039 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2348 Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1410 Aktenzeichen: 66 5
Finanzierung Grundausstattung GallusGarten II
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2021, OF 24/1 Betreff: Finanzierung Grundausstattung GallusGarten II Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt die Initiative GallusGarten II durch die Finanzierung einer Grundausstattung für Gartenarbeiten in Höhe von 1500 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats. Begründung: Bei der Initiative GallusGarten II haben sich AnwohnerInnen und BürgerInnen zusammengeschlossen, um in der Frankenallee, östlich der S-Bahn-Station Galluswarte, einen Gemeinschaftsgarten für alle NachbarInnen und BesucherInnen zu errichten. Das Grünflächenamt und das Amt für Straßenbau und Erschließung unterstützen diese Initiative. Die Patenschaft für die genannte Grünfläche wurde vom Grünflächenamt an den GallusGarten II vergeben. Die ersten Hochbeete wurden bereits angelegt und die Grünfläche entwickelt sich prima. Um weitere Arbeiten durchführen zu können werden Gartengeräte und Material benötigt. Im Anhang befindet sich eine Auflistung der Gegenstände für die das Geld verwendet werden soll. Das bürgerliche Engagement der Initiative und die Aufwertung der Grünfläche sind ein sehr wertvoller Beitrag für ein gutes, nachbarschaftliches und ökologisches Leben im Gallus. Darum möchten wir dies gerne unterstützen. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 277 KB) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 59 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 1 2021 Die Vorlage OF 24/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und BFF gegen Die PARTEI (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE.
Weiter lesenKreuzung Kleyerstraße/Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7322 entstanden aus Vorlage: OF 1569/1 vom 07.02.2021 Betreff: Kreuzung Kleyerstraße/Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer zu machen. Dazu soll eine (bedarfsgesteuerte) Lichtsignalanlage/Fußgängerampel an besagter Stelle installiert werden. Sollte eine Ampel an dieser Stelle nicht möglich sein, so wird der Magistrat gebeten, den Zebrastreifen sicherer zu machen, indem geeignete Maßnahmen vorgenommen werden. Diese könnten z. B. Warnblinkanlagen, eine viel bessere Ausleuchtung, blauweiße Pfosten, Aufplasterung des Zebrastreifens o. Ä. sein. Begründung: Der Fußgängerüberweg über die Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöcker Straße wird von vielen Fußgängern rege genutzt. Darunter sind viele Kinder bzw. Familien (es befinden sich einige Kitas in der Umgebung). Zudem hat der Verkehr auf der Kleyerstraße in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Straße wird auch als Ausweichroute zur Mainzer Landstraße genutzt. Dadurch wird das Queren für Fußgänger gefährlicher. Eine Gefahrenquelle ist zudem die schlechte Sicht auf Fußgänger für Autofahrer, die aus westlicher Richtung kommen. Wie auf dem Bild zu sehen ist, wird durch die Bushaltestelle und einen Mast die Sicht stark beeinträchtigt. Gerade schnell fahrende Autos sehen damit die Fußgänger sehr spät. Aber auch Fußgänger, die auf der nördlichen Seite der Straße stehen, um sie zu queren, werden schlecht und spät von Autofahrern gesehen. Autofahrer, die aus der Rebstöcker Straße in die Kleyerstraße rechts abbiegen, stehen praktisch sofort auf dem Zebrastreifen und sehen diesen zu spät. Die schlechte Ausleuchtung des Zebrastreifens ist besonders in den Wintermonaten ein zusätzlicher Grund, warum Fußgänger spät oder gar nicht wahrgenommen werden und sich dadurch sehr unsicher fühlen. Aus der Sicht eines Autofahrers von westlicher Richtung kommend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1177 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 680 Aktenzeichen: 66 2
Lärmschutz Homburger Damm
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2021, OF 1565/1 Betreff: Lärmschutz Homburger Damm Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: - Welche baulichen Maßnahmen können getroffen werden, um den Lärm für die Wohnhäuser am Homburger Damm, besonders in der Schloßborner Straße, zu reduzieren? - Welche Vor- und Nachteile haben die jeweiligen Maßnahmen? Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beklagen, dass die Lärmbelastung für die Wohnhäuser am Homburger Damm hoch ist und wünschen sich die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Reduktion des Lärms. Damit der Ortsbeirat eine fundierte Entscheidung treffen kann, wird der Magistrat gebeten bei den zuständigen Ämtern weiterführende Informationen einzuholen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1959 2021 Die Vorlage OF 1565/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
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