Meine Nachbarschaft: Rumpenheimer Straße
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Vorlagen
Vandalismus und aggressives Betteln an Halloween
Antrag vom 12.11.2012, OF 151/16 Betreff: Vandalismus und aggressives Betteln an Halloween Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Möglichkeiten er sieht, die Vandalismus-Attacken zu Halloween, die man nicht mehr als "Streiche" abtun kann , und das aggressive, gefährliche Betteln im Straßenverkehr, bei Passanten und an den Haustüren zu unterbinden, da dieser hier nicht übliche Brauch zu nicht mehr hinnehmbaren Belästigungen und Sachbeschädigungen führt. Begründung: In der Stargarder Straße wurden das dritte Jahr in Folge Eier gegen eine Hauswand geworfen. Da der Hauseigentümer verreist war, sind die festgetrockneten Reste nur noch mit größter Mühe zu entfernen gewesen. Wenn die Verunreinigung nicht entfernt wird, führt das zu Schimmelflecken, beim Entfernen mit Wasserdruck kann der Putz beschädigt werden und in manchen Fällen, wie im beiliegenden Zeitungsausschnitt muß ein Gerüst gestellt werden. Das ist kein Dummerjungenstreich mehr. Trotzdem ist die Polizei nur mit Mühe zu bewegen, eine Anzeige aufzunehmen. Das ist nicht akzeptabel, denn im Folgejahr kann behauptet werden, es wäre nichts aktenkundig. Es wäre auch zu prüfen, ob über die Schulen und die Presse darauf hingewiesen werden kann, dass solche Sachbeschädigungen sehr teuer werden können. Auch das aggressive Betteln gegenüber Passanten, an den Haustüren und sogar im Straßenverkehr, mit Schlägen auf die Motorhauben von PKW ist absolut unakzeptabel. Anlage 1 (ca. 2,2 MB) Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 27.11.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 151/16 wurde zurückgezogen. Gleichzeitig wird der Präventionsrat gebeten, sich mit dem Thema zu befassen.
Parkmarkierungen auf dem mittleren Parkstreifen der Leuchte
Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1577 entstanden aus Vorlage: OF 133/16 vom 07.08.2012 Betreff: Parkmarkierungen auf dem mittleren Parkstreifen der Leuchte Der Magistrat wird aufgefordert, den mittleren Parkstreifen der Leuchte zwischen Vilbeler Landstraße und Rumpenheimer Straße mit Parkmarkierungen zu versehen. Begründung: In der Leuchte könnten etliche Parkplätze gewonnen werden, wenn durch eine Unterteilung des Parkstreifens mittels Markierungen die einzelnen Plätze gekennzeichnet würden. Viele Autofahrer parken so großzügig schräg oder mit so viel Abstand, dass sie mit einem Kleinwagen zwei mögliche Parkplätze blockieren. Andere parken so dicht an schon parkenden Wagen, dass die Besitzer kaum noch ins Auto steigen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 91 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32 1
Schleichverkehr durch Enkheim durch Stau vor dem Kreisel Vilbeler Landstraße/Barbarossastraße/Victor-Slotosch-Straße
Antrag vom 07.09.2012, OF 132/16 Betreff: Schleichverkehr durch Enkheim durch Stau vor dem Kreisel Vilbeler Landstraße/Barbarossastraße/Victor-Slotosch-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die morgendlichen, sich von Süden her aufbauenden und bis hinter die Ampelanlage Philipp-Puthstraße reichenden Staus so kanalisiert, aufgestellt und geleitet werden können, dass nicht schon an der Philipp-Puth-Straße clevere Fahrer, die die Stausituation von der Autobahnbrücke kommend gut übersehen können, Schleichwege über die Philipp-Puthstraße, Auerbacher Straße, Leuchte und dann quer durch Enkheim suchen, um den Stau zu umgehen. Im übrigen werden auch die anderen, nach Osten abbiegenden Wohnstraßen zur Umgehung des Staus durch Enkheim benutzt, während die mögliche Aufstellfläche vor dem Kreisel durch kaum benutzte aufwendige Fahrradwegmarkierungen eingeschränkt wird. Begründung: Der Kreisel ist für viele Autofahrer noch gewöhnungsbedürftig. Es kann aber nicht sein, dass dass der hohe Verkehrsdurchfluß auf der Vilbeler Landstraße jetzt vor dem Kreisel aufgestaut wird und sich Schleichwege durch die Wohnviertel von Enkheim sucht. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.09.2012, OF 143/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 25.09.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 132/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 143/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 30.10.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 132/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 143/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, WBE, SPD und Fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (=Ablehnung)
Eingeschränktes Halteverbot an der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße zwischen Siedlerstraße und Leuchte erweitern
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1027 entstanden aus Vorlage: OF 103/16 vom 05.03.2012 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot an der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße zwischen Siedlerstraße und Leuchte erweitern Der Magistrat wird beauftragt, das neu eingerichtete eingeschränkte Halteverbot an der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße zwischen Siedlerstraße und Leuchte zwischen 7.00 Uhr und 17.00 Uhr auszuweiten. Es soll auf zwei Stunden Haltezeit in diesen Stunden erweitert werden, um die Dauerparker auszuschließen, den Patienten des Ärztehauses aber ausreichend Behandlungszeitraum zu bieten und den Besuch von Gewerbebetrieben zu ermöglichen. Begründung: Die Parkplätze sind meistens leer, weil für die kurze Haltemöglichkeit kaum Bedarf besteht. Andererseits werden auf der gegenüberliegenden Straßenseite mit dem Ärztehaus, einem Restaurant und anderen Gewerbebetrieben verzweifelt Parkplätze gesucht, weil die Wartezeiten bei den Ärzten in der Regel länger als zwei bis drei Minuten betragen und nicht ausreichend Parkplätze vorhanden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1192 Aktenzeichen: 32 1
Beleuchtung des provisorischen Fußweges entlang der Baustelle Barbarossastraße/Vilbeler Landstraße (Kreisel)
Antrag vom 30.01.2012, OF 95/16 Betreff: Beleuchtung des provisorischen Fußweges entlang der Baustelle Barbarossastraße/Vilbeler Landstraße (Kreisel) Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an der seit Wochen stillstehenden Baustelle an der Vilbeler Landstraße der provisorische Fußweg zwischen der Barbarossastraße, am Rande des ehemaligen Tankstellengeländes bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße und weiter zur Victor-Slotosch-Straße, in der Dunkelheit ordentlich ausgeleuchtet wird, damit der Verkehrssicherungspflicht Genüge getan wird. Begründung: Dieser Fußweg wird von der Enkheimer Bevölkerung häufig genutzt, weil er zu den Discountern in der Victor-Slotosch-Straße führt. Da die Supermärkte z.T. bis 24 Uhr geöffnet haben, muß dieser Straßenabschnitt während der Bauzeit des Kreisels besser ausgeleuchtet werden, als es jetzt der Fall ist. Gerade ältere Passanten fühlen sich hier unsicher und fürchten Stolperfallen im groben Schotter. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 95/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Container für Bauschutt auf dem Kleimüllplatz Barbarossastraße
Antrag vom 03.11.2011, OF 69/16 Betreff: Container für Bauschutt auf dem Kleimüllplatz Barbarossastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Kleinmüllplatz Barbarossastraße einen Container zur Annahme von Bauschutt und ä hnlichen wiederwertbaren Materialen aufzustellen. Begründung: Da in Bergen-Enkheim viele Hausbesitzer kleinere Umbau- und Renovierungsmaßnahmen selbst vornehmen fällt auch Bauschutt an. Keiner der beiden Kleinmüllplätze in Bergen-Enkheim nimmt diesen an. Die Anlieferer müssen individuell jede noch so geringe Menge zur Müllumladestelle im Frankfurter Osthafen bringen. Und dort ist die Abgabe auch nur am Samstagvormittag möglich. Dadurch entsteht ein unnötiger "Mülltourismus", der zu leicht zu vermeiden wäre. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 69/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neukonzeption für den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße
Antrag vom 24.10.2011, OF 63/16 Betreff: Neukonzeption für den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor der Öffnung der Leuchte dem Ortsbeirat einen Plan vorzulegen, wie der Durchgangsverkehr - insbesondere Baufahrzeuge, Lastwagen und Auflieger mit Containern, bei einer Öffnung der Leuchte entweder durch einen Kreisel oder auch durch eine Kreuzung verlässlich daran gehindert werden kann, über die Leuchte, den Fritz-Schubert-Ring, Im Sperber und das Nadelöhr Röhrborngasse auf die Marktstraße in Bergen zu fahren. Auch dürfte es schwierig werden, den dann aus den überörtlichen Durchgangsstraßen einströmenden Verkehr aus den einzigen, wieder auf die Vilbeler Landstraße zurückführenden Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße fernzuhalten. Begründung: Diese Straßen eignen sich wegen der Steigung und der Enge im Stadtteil Bergen nicht für den zu erwartenden, kurzfristigen Baustellenverkehr und den sich aufsattelnden Durchgangsverkehr aus dem Autobahnende der A 66, dem Durchgangsverkehr in die Wetterau und dem Zubringerverkehr von der Vilbeler Landstraße. Mit dem Antrag OF 51/16 wird eine uneingeschränkte Öffnung der Leuchte verlangt. Schon heute kann jeder Autofahrer mit Ortskenntnis aus der Vilbeler Landstraße in die Leuchte ein- und ausfahren. Eine generelle Öffnung der Leuchte kann nur erfolgen, wenn der dann zu erwartende Schleich- und Durchgangsverkehr von der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße aus den Wohngebieten in Enkheim und Bergen ferngehalten werden kann, da aller Verkehr Richtung Bergen im Altstadtkern von Bergen die sehr schmale Röhrborngasse passieren muß (Anlage Foto) und aller Schwerlast-Schleichverkehr in Enkheim zurück auf die Vilbeler Landstraße geleitet werden muß. Anlage 1 (ca. 36 KB) Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.10.2011, OF 51/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 25.10.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Vorlage OF 51/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zur nächsten Sitzung Vertreter der zuständigen Ämter einzuladen, die über das Thema "Leuchte" Auskunft geben können. 2. Die Vorlage OF 63/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 51/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 63/16 wurde zurückgezogen.
Öffnung der Straße Leuchte mit Baubeginn im Baugebiet Leuchte
Antrag vom 09.10.2011, OF 51/16 Betreff: Öffnung der Straße Leuchte mit Baubeginn im Baugebiet Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Straße Leuchte wird mit Baubeginn in dem Baugebiet Leuchte so geöffnet, dass eine Einfahrt in die Leuchte von der Borsigallee und von der Vilbeler Landstraße aus Richtung Bergen möglich ist, damit die Führung des Quell- und Zielverkehrs des Baugebietes mit schwerem Gerät und Baumaterial nicht durch die Barbarossastraße oder Riedstraße geführt werden muss. Begründung: Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass die Nutzung der Barbarossastraße und Riedstraße für jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist ( Gemeingebrauch, § 1 4 HStraG ). Beide Straßen sind jedoch für den Quell- und Zielverkehr für das Baugebiet Leuchte nicht ausgerichtet. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.10.2011, OF 63/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 25.10.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Vorlage OF 51/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zur nächsten Sitzung Vertreter der zuständigen Ämter einzuladen, die über das Thema "Leuchte" Auskunft geben können. 2. Die Vorlage OF 63/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 51/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 63/16 wurde zurückgezogen.
Regeln für die Parksituation rund um die U-Bahn Endhaltestelle
Antrag vom 14.05.2011, OF 21/16 Betreff: Regeln für die Parksituation rund um die U-Bahn Endhaltestelle Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen und berichten, ob in den folgenden Straßen werktags zwischen 7:00 und 17:00 Uhr eine generelle Parkzeitbegrenzung auf 2 Stunden ausgeschildert werden kann, in Verbindung mit einer Anwohnerparkregelung, die die Anwohnerfahrzeuge mittels Plakettenlösung von jeder Begrenzung der Parkdauer ausnimmt. Um die Fahrzeuge der Pendler nicht nur von den Parkplätzen fernzuhalten, sondern auch den Park-Such-Verkehr in den Straßen zu unterminieren, sollte von Lösungen, die etwa eine Straßenseite anders regeln als die andere, abgesehen werden. Zudem sollte darauf geachtet werden, die Regelung weit genug um die Endaltestelle der U 7 / U4 herum auszudehnen. Sie sollte daher folgende Straßen umfassen: Volkshausstraße Am Waldacker Bessemer Straße Röntgenstraße (bis Edisonstraße) Leuchte (bis Rangenbergstraße) Auerbacher Straße Philipp-Puth-Straße Stargarder Straße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Leuchte) Triebstraße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße) Rumpenheimer Straße Hahnenkammstraße Siedlerstraße Vilbeler Landstraße (zwischen Siedlerstraße und Leuchte) Begründung: Eine (nicht repräsentative) Umfrage unter den Anwohnern in den genannten Straßen im Frühjahr 2011 hatte eine überwältigende Zustimmung unter den Anwohnern ergeben und sollte Ermutigung sein, einmal beherzt diese Richtung einzuschlagen. Sie soll den Anwohnern, so fern benötigt, den wohnungsnahen Parkplatz sicherstellen. Wer wegen eines Stellplatzes auf dem Grundstück keine Plakette benötigt, soll auch ohne diese auskommen können. Besucher und Kunden der anliegenden Gewerbetreibenden und Freiberufler sollten mit 2 Stunden Parkzeit kalkulieren können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.05.2011, OF 16/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 35 2011 1. Die Vorlage OF 16/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 21/16 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 21/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, 2 GRÜNE, WBE, SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung)
Regeln für die Parksituation rund um die U-Bahn Endhaltestelle
Antrag vom 14.05.2011, OF 16/16 Betreff: Regeln für die Parksituation rund um die U-Bahn Endhaltestelle Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen und berichten, ob in den folgenden Straßen eine generelle Parkzeitbegrenzung auf 2 Stunden ausgeschildert werden kann, in Verbindung mit einer Anwohnerparkregelung, die die Anwohnerfahrzeuge mittels Plakettenlösung von jeder Begrenzung der Parkdauer ausnimmt. Um die Fahrzeuge der Pendler nicht nur von den Parkplätzen fernzuhalten, sondern auch den Park-Such-Verkehr in den Straßen zu unterminieren, sollte von Lösungen, die etwa eine Straßenseite anders regeln als die andere, abgesehen werden, und darauf geachtet werden, die Regelung weit genug um die Endaltestelle der U 7 / U4 herum auszudehnen. Sie sollte daher folgende Straßen umfassen: Volkshausstraße Am Waldacker Bessemer Straße Röntgenstraße (bis Edisonstraße) Leuchte (bis Rangenbergstraße) Auerbacher Straße Philipp-Puth-Straße Stargarder Straße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Leuchte) Triebstraße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße) Rumpenheimer Straße Hahnenkammstraße Siedlerstraße Vilbeler Landstraße (zwischen Siedlerstraße und Leuchte) Begründung: Eine (nicht repräsentative) Umfrage unter den Anwohnern in den genannten Straßen im Frühjahr 2011 hatte eine überwältigende Zustimmung unter den Anwohnern ergeben und sollte Ermutigung sein, einmal beherzt diese Richtung einzuschlagen. Sie soll den Anwohnern, so fern benötigt, den wohnungsnahen Parkplatz sicherstellen. Wer wegen eines Stellplatzes auf dem Grundstück keine Plakette benötigt, soll auch ohne diese auskommen können. Besucher und Kunden der anliegenden Gewerbetreibenden und Freiberufler sollten mit 2 Stunden Parkzeit kalkulieren können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.05.2011, OF 21/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 35 2011 1. Die Vorlage OF 16/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 21/16 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 21/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, 2 GRÜNE, WBE, SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung)
Straßenkreuzung Nordring/Landgraben
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4803 entstanden aus Vorlage: OF 703/16 vom 14.11.2010 Betreff: Straßenkreuzung Nordring/Landgraben Der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Vorfahrtregelung aufzuheben und durch "rechts vor links" zu ersetzen. Begründung: Da der Nordring sehr oft als Rennstrecke benutzt wird, würde diese Maßnahme wesentlich zur Verkehrsberuhigung in diesem Bereich beitragen. Beispiel: Rangenbergstraße/Barbarossastraße, hier hat die Einführung der Regelung "rechts vor links" wesentlich zur Verkehrsberuhigung beigetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 371 Aktenzeichen: 32 1
Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4647 entstanden aus Vorlage: OF 656/16 vom 30.08.2010 Betreff: Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim In letzter Zeit ist die Stadtpolizei in Bergen-Enkheim aktiv geworden, um das verbotswidrige Parken auf dem Bürgersteig gemäß § 12 StVO zu ahnden. Das ist keineswegs zu beanstanden, auch wenn auf dem Bürgersteig noch genügend Platz für Fußgänger - auch mit Kinderwagen - vorhanden ist. Gleichwohl führt die polizeiliche Vorgehensweise zu einer Verunsicherung vieler Verkehrsteilnehmer, weil beim "korrekten" Parken auf engen Straßen der fließende Verkehr behindert werden könnte. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er es für angebracht oder fallweise sogar für notwendig hält, in Anbetracht der begrenzten Parkmöglichkeiten in Bergen-Enkheim vermehrt das Verkehrszeichen Z 315 (z. B. 315-55 längs halb auf dem rechten Gehweg) aufstellen zu lassen, damit einerseits weiterhin ausreichend Parkmöglichkeiten bestehen, andererseits aber auch dem fließenden Verkehr Rechnung getragen wird. Sofern erforderlich und/oder zweckmäßig, könnte zusätzlich zur Beschilderung eine weiße durchgezogene Linie auf dem Bürgersteig markieren, wie weit der Bürgersteig zum Parken genutzt werden kann und welcher Abstand zu Häusern bzw. Zäunen/Mauern einzuhalten ist. Besonderer Handlungsbedarf besteht - teilweise nur für bestimmte Abschnitte - für folgende Straßen: - Marktstraße, z. B. von "Am Königshof" bis Conrad-Weil-Gasse - Riedstraße - "Am Weißen Turm" zwischen Landgraben und Vilbeler Landstraße - Usastraße - Speierlingweg - Bruderhofstraße - Ostpreußenstraße zwischen Westpreußen- und Stettiner Straße. Begründung: In vielen Straßen von Bergen-Enkheim parken Pkws mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig ohne Behinderung von Fußgängern, auch wenn diese z. B. Kinderwagen oder Rollatoren benutzen, vor allem auch dann, wenn das Parken in beiden Fahrtrichtungen erlaubt ist. Würden sich die parkplatzsuchenden Autofahrer aber "korrekt" verhalten (alle Reifen auf der Fahrbahn), wäre häufig der fließende Verkehr behindert (siehe Foto). Zwar ist das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig (§ 12 Abs. 1 Ziff.1 StVO), jedoch ist es für die Verkehrsteilnehmer schwierig, die Situation richtig einzuschätzen, weil das Parken an den fraglichen Stellen jahrelang nicht beanstandet wurde. Im Interesse der beteiligten Verkehrsteilnehmer und zur Aufrechterhaltung der bisher ohne Probleme genutzten Parkmöglichkeiten sollte daher vermehrt von dem hier erwähnten Verkehrszeichen in Bergen-Enkheim Gebrauch gemacht werden, auch wenn dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Der eingangs geschilderte Sachverhalt begünstigt zwar die Stadtkasse, benachteiligt aber - ohne konkreten Anlass - die Verkehrsteilnehmer. Deshalb sollten Maßnahmen der vorgeschlagenen Art nicht an den Kosten scheitern. Beispiel für die Parksituation auf der Marktstraße in Bergen: Zu wenig Platz auf der Fahrbahn, genügend Platz für das Parken mit zwei Reifen auf dem Rand des Bürgersteigs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 344 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32 4
Behindertengerechter Umbau des Bürgersteiges in der Bornweidstraße zwischen Stargarder Straße und Siebenbürgenstraße
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4322 entstanden aus Vorlage: OF 618/16 vom 11.05.2010 Betreff: Behindertengerechter Umbau des Bürgersteiges in der Bornweidstraße zwischen Stargarder Straße und Siebenbürgenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Fließwasserverbindung vom Riedsee zum Ostpark hergestellt wird, weil im Zuge der Bauarbeiten in der Bornweidstraße auch der stark zum Rinnstein abfallende Bürgersteig auf der nördlichen Seite der Bornweidstraße plan, das heißt problemlos auch für Rollstuhlfahrer, Blinde, Behinderte und ältere Menschen benutzbar, hergestellt werden sollte. Falls dies nicht in absehbarer Zeit erfolgen sollte, wird der Magistrat gebeten, das starke Gefälle dieses Bürgersteiges so zu nivellieren, dass der Steig auch von älteren Menschen, Behinderten, Blinden und Rollstuhlfahrern gefahrlos benutzt werden kann. Begründung: In der Bornweidstraße wohnen viele ältere Mitbürger und auch ein Blinder. Durch die Lebenshilfe nutzen zudem oft Behinderte aus der Alten Mühle und ihre Betreuer diese ruhige Wohnstraße für Spaziergänge. Der Bürgersteig auf der nördlichen Seite ist aber so abfallend gestaltet, dass Behinderte sich dort sehr unsicher fühlen und dann lieber mitten auf der Straße gehen. Auf der südlichen Seite ist überhaupt kein Bürgersteig. Eine Änderung wurde bereits vor Jahren versprochen. Es wird Zeit, hier endlich etwas zu tun. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1227 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 675 Aktenzeichen: 66 2
Gehweg auf der nördlichen Seite der Barbarossastraße zwischen Leuchte und Kirche „Heilig Kreuz“ hier: Beseitigung von Unebenheiten
Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3084 entstanden aus Vorlage: OF 419/16 vom 20.02.2009 Betreff: Gehweg auf der nördlichen Seite der Barbarossastraße zwischen Leuchte und Kirche "Heilig Kreuz" hier: Beseitigung von Unebenheiten Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gehweg der Barbarossastraße - nördliche Seite - zwischen Leuchte und Kirche "Heilig-Kreuz" die bestehenden Unebenheiten (Absenkungen) zu beseitigen. Begründung: Auf dem oben genannten Gehweg besteht Stolper-/ Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2009, ST 776 Aktenzeichen: 66 2
Vorfahrtsregelnde Schilder an der Kreuzung Rangenbergstraße/Barbarossastraße
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2009, OM 2860 entstanden aus Vorlage: OF 392/16 vom 06.01.2009 Betreff: Vorfahrtsregelnde Schilder an der Kreuzung Rangenbergstraße/Barbarossastraße Der Magistrat wird gebeten, die vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen in der Rangenbergstraße und im östlichen Bereich der Barbarossastraße so zu ändern, dass sie leicht einsehbar und erkennbar sind. Begründung: In der Rangenbergstraße ist die Sicht auf das Zeichen 205 durch Pflanzenwuchs und Aufstellen eines Haltestellenzeichens eingeschränkt, in der östlichen Barbarossastraße verdeckt ein Fußgängerüberwegschild das dahinter stehende Schild "Vorfahrt gewähren". Dies ist eine vermeidbare Verkehrsgefährdung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2009, ST 304 Aktenzeichen: 66 7
Vorfahrt in der Rangenbergstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2009, OM 2859 entstanden aus Vorlage: OF 391/16 vom 15.12.2008 Betreff: Vorfahrt in der Rangenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, das Vorschriftenzeichen 205 "Vorfahrt gewähren" (nach § 41 STVO) im Kreuzungsbereich Barbarossastraße/Rangenbergstraße auf der Barbarossastraße in östlicher und westlicher Richtung anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2009, ST 303 Aktenzeichen: 32 1
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