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Meine Nachbarschaft: Rudolf-Breitscheid-Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7: Wann kommen die Drängelgitter? Vorschriftskonforme Montage des Pfostens

04.11.2022 · Aktualisiert: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3042 entstanden aus Vorlage: OF 192/15 vom 19.10.2022 Betreff: Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7: Wann kommen die Drängelgitter? Vorschriftskonforme Montage des Pfostens Vorgang: OM 1146/21 OBR 15; ST 643/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. mitzuteilen, wann die dringend benötigten Drängelgitter, deren Montage für das zweite Quartal 2022 angekündigt war, montiert werden; 2. die Einbetonierung des Pfostens in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen etc.) zu beseitigen und eine vorschriftskonforme Befestigung des Pfostens vorzunehmen. Bei Montage der Drängelgitter (Ziffer 1.) mag die Beseitigung des Pfostens geprüft und ggf. vorgenommen werden. Begründung: 1. Es wird Bezug auf die Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 643, genommen. Nach wie vor bedeutet die ungehinderte Durchfahrt der Fahrradfahrer eine hohe Gefahr für Leib und Leben der Fußgänger und insbesondere der Anwohner, die bei Verlassen ihres Anwesens sich unmittelbar auf dem Durchfahrtsweg befinden. 2. Der Pfosten ist einbetoniert. Kürzlich musste deswegen ein Krankenwagen, der von der Straße Alt-Niedereschbach kam, umkehren, um von der anderen Seite zum Einsatzort in die Leo-Tolstoj-Straße einzufahren. Der Umweg dürfte einige Minuten gekostet haben. Im Einsatzfall ist die ungehinderte Durchfahrt an dieser Stelle dringend notwendig. Sofern die Drängelgitter nach Ziffer 1. endlich montiert werden, ist die weitere Funktion des Pfostens nicht ersichtlich. Quelle: Petra Kielmann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1146 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 643 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 521 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehweg an der Ladenzeile Deuil-La-BarreStraße sichern

04.11.2022 · Aktualisiert: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3044 entstanden aus Vorlage: OF 194/15 vom 20.10.2022 Betreff: Gehweg an der Ladenzeile Deuil-La-Barre-Straße sichern Der Magistrat wird gebeten, ein Geländer oder Handlauf auf der Mauer des abschüssigen Gehweges vor der Ladenzeile Deuil-La-Barre-Straße 37 bis 45 anbringen zu lassen und die Rampe in einen sicheren Zustand zu versetzen. Begründung: Um allen Menschen, insbesondere älteren Menschen mit Gehhilfen und Rollatoren, einen sicheren und uneingeschränkten Auf- bzw. Abgang zu gewährleisten, wäre ein zusätzlicher Handlauf auf der Rampenseite erforderlich. Quelle: privat Anlage 1 (ca. 3,8 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 533 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Morsche Holzpfähle

04.11.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3037 entstanden aus Vorlage: OF 185/15 vom 21.09.2022 Betreff: Morsche Holzpfähle Der Magistrat wird gebeten, die Holzpfähle der Umrandung des Platzes, die sich an der Glockengasse/Ecke Am Sprudel bei den Sitzbänken befinden, in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen und dafür Sorge zu tragen, dass die im Bild gezeigten Beschädigungen nicht erneut auftreten können. Begründung: Es ist seit längerer Zeit zu beobachten, dass an genanntem Platz die Holzpfähle verfault sind. Die Pfähle sind alle locker. Einer davon ist aus seiner Fassung gebrochen und wird manchmal aus der Erde genommen und an andere Stellen gelegt, manchmal auch an die Straße. Die Situation ist sowohl für Kinder als auch für die Autofahrerinnen und Autofahrer gefährlich. Fotos: Forough Hayatpour Bonaki Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 280 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behindertengerechter Übergang im Kreuzungsbereich Deuil-La-Barre-Straße/Rudolf-Breitscheid-Straße

07.10.2022 · Aktualisiert: 03.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2842 entstanden aus Vorlage: OF 171/15 vom 17.09.2022 Betreff: Behindertengerechter Übergang im Kreuzungsbereich Deuil-La-Barre-Straße/Rudolf-Breitscheid-Straße Vorgang: OM 2151/22 OBR 15; ST 1792/22 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme vom 15.08.2022, ST 1792, angekündigte Baumaßnahme "(...) der barrierefreie Übergang im Kreuzungsbereich zur Deuil-La-Barre-Straße (...)" in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates 15 vorzustellen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die tatsächliche Bordsteinhöhe an der Einfahrt zu überprüfen, ob sie wirklich den in der Stellungnahme ST 1792 angegebenen drei Zentimetern entspricht, und den Bordstein, wie in der Anregung vom 20.05.2022, OM 2151, vorgeschlagen, abzusenken. Begründung: Der Ortsbeirat und auch der VdK Ortsverband sind an den Planungen vor Baubeginn interessiert. Die reale Bordsteinhöhe stellt ein ernsthaftes Problem, für beispielsweise Rollstuhl- und Fahrradfahrende, Personen mit Rollator und Kinderwagen sowie auch motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2022, OM 2151 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1792 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 274 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel an der Kreuzung Albert-Einstein-Straße/Deuil-La-Barre-Straße

07.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2844 entstanden aus Vorlage: OF 173/15 vom 21.09.2022 Betreff: Verkehrsspiegel an der Kreuzung Albert-Einstein-Straße/Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Ausfahrt der Albert-Einstein-Straße auf die Deuil-La-Barre-Straße für Linksabbieger auf der gegenüberliegenden Seite ein Verkehrsspiegel angebracht wird, der die von rechts kommenden, stadteinwärts fahrenden Fahrzeuge in den Blick nimmt. Begründung: Die Deuil-La-Barre-Straße ist von der Albert-Einstein-Straße kommend für Linksabbieger schlecht einsehbar, da sie in einem spitzen Winkel zueinander verlaufen. Für eine verbesserte Verkehrssicherheit wäre es deshalb mehr als sinnvoll, die gegenüberliegende Seite mit Spiegeln zu versehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 273 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausfahrten aus LudwigQuiddeStraße und MaxPlanckStraße in den Urseler Weg sicherer gestalten!

07.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2841 entstanden aus Vorlage: OF 170/15 vom 22.09.2022 Betreff: Ausfahrten aus Ludwig-Quidde-Straße und Max-Planck-Straße in den Urseler Weg sicherer gestalten! Der Magistrat wird gebeten, an den oben genannten Einmündungen, zur Sichtbarmachung der 5-Meter-Halteverbotsregelung im Kreuzungsbereich, Parkwinkel auf die Fahrbahnen aufzutragen. Begründung: An diesen Stellen ist die Einsicht in die Vorfahrtsstraße Urseler Weg durch permanent falsch geparkte Autos in der 5-Meter-Halteverbotszone im Kreuzungsbereich erschwert und die Ausfahrt dadurch unnötig gefährlich. Die vom Ortsbeirat 15 ursprünglich vorgeschlagenen Verkehrsspiegel wurden bereits abgelehnt. Die Aufbringung von Parkwinkeln könnte die Sicherheit in diesen Bereichen bei deutlich geringerem Aufwand erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 275 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weiteren Glascontainer am Friedhof Nieder-Eschbach/Tannenweg aufstellen

07.10.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2847 entstanden aus Vorlage: OF 176/15 vom 21.09.2022 Betreff: Weiteren Glascontainer am Friedhof Nieder-Eschbach/Tannenweg aufstellen Der Magistrat wird gebeten, sich mit der FES in Verbindung zu setz en und auf die Aufstellung eines weiteren Glascontainers am Friedhof Nieder-Eschbach/Tannenweg hinzuwirken, bei gleichem Leerungsintervall. Begründung: Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei der FES für einen weiteren Glascontainer am Friedhof Nieder-Eschbach/Tannenweg einzusetzen. Ein Glascontainer ist an dieser Stelle nicht ausreichend. Der Glascontainer ist regelmäßig direkt nach der Leerung wieder überfüllt, sodass sich die leeren Flaschen rund um den Behälter stapeln. Damit dieser Notstand ein Ende hat, sollte ein zweiter Glascontainer aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2606 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nieder-Eschbach: Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer

16.09.2022 · Aktualisiert: 03.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2724 entstanden aus Vorlage: OF 160/15 vom 17.08.2022 Betreff: Nieder-Eschbach: Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer Vorgang: OM 1138/21 OBR 15; ST 705/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Radwegbenutzungspflicht auf der Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel (Einmündung der Deuil-La-Barre-Straße) aufzuheben und durch die Regelung "Gehweg, Radfahrer frei, Zweirichtungsverkehr" zu ersetzen; 2. zur Sicherheit der Radfahrer die Dooring-Zone entlang der rechts in Fahrtrichtung stadteinwärts eingerichteten Parkplätze auf der Homburger Landstraße zu markieren. Begründung: Zu 1.: Die Anregung folgt dem Vorschlag der Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705. Der Fahrradfahrer sollte zwischen den Gefährdungslagen "Zusammenstoß mit Fußgänger" oder "Zusammenstoß mit Fahrzeug" frei wählen dürfen. Berufspendler sind auf dem Fahrrad häufig mit mehr als 25 km/h unterwegs und schätzen, sie hätten eine freie Sicht auf die Straße und "freie Bahn". Der Fahrradweg, wie er aktuell angelegt ist, würde nach heutigen Erkenntnissen nicht mehr in dieser Art eingerichtet werden. Zu 2.: Nachdem die Anordnung von streckenweisen Tempo 30 in dem o. a. Streckenabschnitt abgelehnt worden ist, sollte die Sicherheit der Fahrradfahrer zumindest durch die Markierung der Dooring-Zone, d. h. der Bereich, in den geöffnete Fahrzeugtüren hineinragen, erhöht werden. Markierungen erhöhen die Aufmerksamkeit für Fahrradfahrer und Fahrzeugführer, die ihre Fahrzeugtüren öffnen wollen, gleichermaßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 25 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erhalt der Poststelle Nieder-Eschbach

29.08.2022 · Aktualisiert: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2022, OF 163/15 Betreff: Erhalt der Poststelle Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, sich bei einem Verkauf des Schreibwarenladens in der Deuil-La-Barre-Straße 61A für einen Erhalt der Poststelle einzusetzen. Begründung: In ebay-Kleinanzeigen ist der Schreibwarenladen zum Verkauf angeboten: "Geschäft mit Lotto Post und Postbank u.v.m zu verkaufen". Was ein neuer Eigentümer damit machen wird, ist nicht vorhersagbar. In Nieder-Eschbach ist die Existenz einer Poststelle aber wichtig für die Bevölkerung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 163/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 1 BFF und FDP gegen GRÜNE und 1 BFF (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Deuil-La-Barre-Straße

08.07.2022 · Aktualisiert: 23.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2022, OM 2521 entstanden aus Vorlage: OF 154/15 vom 15.06.2022 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen , um eine Reduzierung des gebietsfremden Durchgangsverkehrs auf der Deuil-La-Barre-Straße zu erreichen. Nördlich von Nieder-Eschbach soll der überörtliche Verkehr über die L 3008, Vilbeler Straße und den Ostring zur Autobahn und die Innenstadt Frankfurts geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der L 3008 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen L 3008/Niedereschbacher Straße und Vilbeler Straße/K 871 noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Begründung: Die Deuil-La-Barre-Straße wird werktäglich, insbesondere in den Stoßzeiten, von so vielen Kraftfahrzeugen befahren, dass ein Überqueren der Straße kaum möglich ist. Vor der U-Bahn-Haltestelle "Nieder-Eschbach" staut sich der Verkehr regelmäßig weit zurück, sodass es zu erheblichen Lärm- und Geruchsbelästigungen kommt. Davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Deuil-La-Barre-Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2605 Antrag vom 29.12.2022, OF 203/15 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3395 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskontrollen in der Nähe des Bahnübergangs der UBahnStation „NiederEschbach“/DeuilLa-BarreStraße

20.05.2022 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2022, OM 2152 entstanden aus Vorlage: OF 142/15 vom 01.05.2022 Betreff: Verkehrskontrollen in der Nähe des Bahnübergangs der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach"/Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, an der oben genannten Örtlichkeit in beiden Fahrtrichtungen regelmäßige Verkehrskontrollen durchzuführen. Begründung: Da motorisierte Verkehrsteilnehmer oft auf Entfernung sehen, dass die Ampelschaltung auf Rot wechselt, erhöhen diese ihre Geschwindigkeit auf weit über 30 km/h. Vor und hinter den Gleisen befinden sich Zebrastreifen, damit ist dies nicht ungefährlich für Fußgänger. Die Zebrastreifen werden oft von Schulkindern, Anwohnern und älteren Menschen genutzt. Auch eine Kontrolle an den Zebrastreifen ist sehr sinnvoll. Häufig stehen Fußgänger gut sichtbar und wartend auf dem Bürgersteig und werden von Autofahrern und motorisierten Zweiradfahrern (m/w/d) ignoriert, die den Zebrastreifen mit teilweise überhöhtem Tempo überfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 1993 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absenken des Bordsteins an der Einfahrt des Festplatzes

20.05.2022 · Aktualisiert: 02.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2022, OM 2151 entstanden aus Vorlage: OF 141/15 vom 03.05.2022 Betreff: Absenken des Bordsteins an der Einfahrt des Festplatzes Der Magistrat wird gebeten, die Absenkung des Bordsteins bei der Einfahrt des Festplatzes (Deuil-La-Barre-Straße/Rudolf-Breitscheid-Straße) zu veranlassen. Weiterhin sollte bei dieser Gelegenheit der vorhandene behindertengerechte Übergang verbreitert werden. Begründung: Der Bordstein hat an der angegebenen Stelle eine Höhe, die es beispielsweise Personen mit Rollator oder auch Kindern mit Fahrrad, Roller o. Ä., die noch den Bürgersteig nutzen dürfen, erschwert, auf diesen Bürgersteig zu gelangen. Auch für motorisierte Verkehrsteilnehmer ist diese Einfahrt ein Ärgernis. (Foto: Dr. J. Poloczek) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1792 Antrag vom 17.09.2022, OF 171/15 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2842 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anzeigetafel an der Bushaltestelle Nieder-Eschbach (Prager Straße) und Ausstattung der Haltestellen mit QR-Codes

29.04.2022 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2022, OM 2029 entstanden aus Vorlage: OF 138/15 vom 06.04.2022 Betreff: Anzeigetafel an der Bushaltestelle Nieder-Eschbach (Prager Straße) und Ausstattung der Haltestellen mit QR-Codes Der Magistrat wird gebeten, den Einsatz einer digitalen Anzeigetafel zur Fahrgastinformation an der Bushaltestelle Nieder-Eschbach (Prager Straße) zu prüfen und zu berichten. Weiterhin wird der Magistrat gebeten zu prüfen, inwieweit die aktuelle Verkehrssituation/ Verspätungen im ÖPNV mittels eines QR-Codes - welcher an sämtlichen Fahrplanaushängen zugänglich ist - angezeigt werden kann. Über diesen QR-Code können sich Fahrgäste mithilfe ihres Smartphones Informationen zu den Abfahrtszeiten von Bussen und Bahnen ab der jeweiligen Haltestelle anzeigen lassen. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung aus der Bürgerschaft, die der Ortsbeirat gerne aufnimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 1996 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberwege an der U-Bahn

18.03.2022 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1840 entstanden aus Vorlage: OF 117/15 vom 20.02.2022 Betreff: Fußgängerüberwege an der U-Bahn Vorgang: OM 7046/21 OBR 15; ST 749/21 Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF mit dem Ziel in Verbindung zu setzen, die Fußgängerüberwege an der U-Bahn in Nieder-Eschbach (Urseler Weg) neu einzufärben oder zu reinigen und zu restaurieren. Begründung: Im Januar jährte sich der Tag der erstmaligen Anregung (Vorlage OM 7046), aber es tat sich bisher nichts. Im Sinne der Sicherheit der Fußgänger sollte endlich gehandelt werden. Sowohl die gelb markierten Fußgängerüberwege als auch die aufgemalten Verkehrszeichen sind stark abgenutzt und sollten neu aufgebracht, gereinigt oder restauriert werden. (Foto: Dr. J. Poloczek, 10.02.2022 Foto: Dezember 2020) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7046 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 749 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2326 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Reparatur des Eingangsbereichs zum Mahnmal in der Leo-Tolstoj- Straße

03.03.2022 · Aktualisiert: 31.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 123/15 Betreff: Reparatur des Eingangsbereichs zum Mahnmal in der Leo-Tolstoj- Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, sich mit dem zuständigen Amt in Verbindung zu setzen, um eine zeitnahe Instandsetzung des Eingangsbereichs zum Mahnmal gegenüber der Leo-Tolstoj-Straße 7 zu veranlassen. Begründung: Einer der Steine ist herausgebrochen und muss befestigt werden, gleichzeitig sollten die übrigen Steine auf festen Sitz geprüft werden. (Bild Dr. J. Poloczek, 23.02.2022) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 123/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Impfen, wo die Menschen leben: Impfkampagne und Impfangebote im Frankfurter Norden verbessern

11.02.2022 · Aktualisiert: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1608 entstanden aus Vorlage: OF 106/15 vom 26.01.2022 Betreff: Impfen, wo die Menschen leben: Impfkampagne und Impfangebote im Frankfurter Norden verbessern Mit dem Ziel, die Impfquote zu erhöhen, um die Coronapandemie zu bekämpfen, wird der Magistrat gebeten, die Impfkampagne in den nördlichen Stadtteilen deutlich zu intensivieren und in Ergänzung zu den bestehenden Impfangeboten folgenden Maßnahmen umzusetzen: 1. Mehr mobile Impfteams einsetzen, insbesondere für Menschen in den (dicht besiedelten) Wohnsiedlungen (bspw. auch in Zusammenarbeit mit Quartiersmanagement, Beiräten, Vereinen und Institutionen vor Ort). 2. Die nördlichen Stadtteile stärker bei (niedrigschwelligen) Sonderaktionen berücksichtigen (bspw. den Impf-Express). 3. Einrichtung eines (längerfristigen) Impfzentrums im Frankfurter Norden prüfen (bspw. in leer stehenden Ladenlokalen oder in Saalbauten). In Nieder-Eschbach würden hierfür die ehemalige Bäckerei an der Deuil-La-Barre-Straße und Gemeinschaftsräume in der Siedlung Ben-Gurion-Ring in Betracht kommen. 4. Informationsmaterial niedrigschwellig und mehrsprachig zur Verfügung stellen. Begründung: Unbestritten ist die Impfung ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Coronapandemie. Es ist also nach wie vor wichtig, dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen. Das betrifft die Erst- und Zweitimpfungen ebenso wie die sogenannte Boosterimpfung. Wichtig ist dabei, es den Menschen möglichst einfach zu machen, sich zu informieren und sich impfen zu lassen. Entsprechend muss die Stadt Frankfurt im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles unternehmen, um den Menschen schnelle und unkomplizierte Impfangebote zu machen und Informationsmaterial einfach und verständlich zur Verfügung zu stellen. In Frankfurt kann man sich derzeit im Impfzentrum an der Messe, bei Sonderimpfaktionen im gesamten Stadtgebiet und natürlich bei Haus- und Betriebsärzten impfen lassen. Doch nicht alle Menschen sind mobil und gerade in den nördlichen Stadtteilen ist nicht nur die Anbindung zur Messe bzw. nach Frankfurt nur eingeschränkt gegeben, auch die Versorgung mit Hausärzten ist teils unzureichend (insbesondere in den Wohnsiedlungen). Auch können die Hausärzte gar nicht alle Menschen erreichen. Die Berücksichtigung der nördlichen Stadtteile bei Sonderimpfaktionen ist noch ausbaufähig. Für Impfangebote sollte ein "Konzept der kurzen Wege" gelten. Impfangebote und Informationen müssen zu den Menschen und nicht nur in die Stadtteile, in denen es eine gute Anbindung und/oder eine ausreichende Versorgung durch Arztpraxen und einen guten Zugang zu Informationen gibt, gebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1200 Aktenzeichen: 53 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nieder-Eschbach: U-Bahn-Strecke Nieder-Eschbach in Richtung Bonames - Verlängerung des Zauns an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße Auf der Steinern Straße (beidseits der Gleise)

11.02.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1610 entstanden aus Vorlage: OF 108/15 vom 26.01.2022 Betreff: Nieder-Eschbach: U-Bahn-Strecke Nieder-Eschbach in Richtung Bonames - Verlängerung des Zauns an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße Auf der Steinern Straße (beidseits der Gleise) Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, 1. dass der Zaun, der das rechte Gleis der U-Bahn-Strecke von Nieder-Eschbach nach Bonames an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße Auf der Steinern Straße von der Fahrbahn trennt, verlängert wird; 2. dass der Zaun auf der gegenüberliegenden Seite (in Fahrtrichtung Bonames gesehen das linke Gleis) ebenso bis zur Unterführung/Brücke verlängert wird. Begründung: Zu 1.: In Richtung Bonames gesehen liegt das linke Gleis an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße Auf der Steinern Straße sehr dicht an der Fahrbahn. Die Straße besteht an dieser Stelle nur aus einer Fahrbahn ohne Bürgersteig und wird rege genutzt, um zu den Wohnhäusern, zum Niedereschbacher Stadtweg oder nach Bonames zu gelangen. An dieser Stelle beginnt das Gleis, sich in eine lang gezogene Rechtskurve zu neigen. Durch den Neigungswinkel kommt die U-Bahn gefährlich nahe an die Fahrbahn. Dies könnte zu Gefahrensituationen führen, bspw. wenn kleinere Kinder mit Rädchen oder Rollern zu nah an den zum Gleis gelegenen Fahrbahnrand geraten. Zu 2.: Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich ein asphaltierter Feldweg, der ebenfalls sehr dicht am Gleis liegt und nicht nur von Landwirten, sondern auch Fahrrad fahrenden Kindern, Spaziergängern etc. genutzt wird. Zudem befindet sich am Knick des Feldweges am Gleis ein Walnussbaum, der im Herbst insbesondere Kinder dazu einlädt, Walnüsse aufzusammeln. Die Walnüsse fallen teilweise auch ins Gleisbett. Die örtliche Situation stellt auch hier eine Gefahr für Leib und Leben, insbesondere für Kinder, die Gefahrensituationen häufig altersbedingt nicht einschätzen können, dar. Bild zu Nr 1.: Petra Kielmann/Januar 2022 Bild zu Nr. 2.: Petra Kielmann/Januar 2022 Bild zu Nr. 3.: Tanja Raab-Rhein/Januar 2022 Bild zu Nr. 2.: Tanja Raab-Rhein/Januar 2022 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1524 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 08.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden

07.02.2022 · Aktualisiert: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1523 entstanden aus Vorlage: OF 62/14 vom 21.01.2022 Betreff: Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden Der Magistrat wird gebeten, den am 13. Januar 2022 von Stadträtin Rosemarie Heilig und Stadtrat Stefan Majer vorgestellten erweiterten Winterdienst auf Fahrradwegen in Frankfurt am Main auf den Frankfurter Norden auszuweiten und sicheres Fahrradfahren auf den Verbindungsstraßen zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach (1), Harheim und Nieder-E schbach (2) sowie Harheim und Bonames (3) zu ermöglichen. Begründung: Zwischen den Stadtteilen findet eine intensive Nutzung der Fuß- und Fahrradwege statt. Die Relevanz dieser Verbindungswege ist in den letzten Jahren - im Vergleich zu anderen Verbindungsstrecken zwischen den Frankfurter Stadtteilen - überdurchschnittlich gestiegen. Als Gründe dafür sind die permanent steigende Einwohnerzahl und die damit verbundene höhere Frequentierung der Schul-, Hort- und Einkaufswege sowie die Nutzung von Fahrrädern als Alternative zum Pkw insbesondere zu Uhrzeiten, in denen der öffentliche Nahverkehr ruht, zu nennen. Zur Schonung von Pflanzen und Tieren wäre die "Streuung" mit einem "Salz-Wasser-Gemisch", wie sie auch auf den fünf vorgestellten Strecken genutzt wird, wünschenswert. Da die vorgesehenen Streufahrzeuge auch zu Kehrfahrzeugen umgerüstet werden können, wären diese ein weiterer Beitrag für ein ganzjährig sicheres Fahrradfahren zwischen den Stadtteilen im Frankfurter Norden. Quelle: OpenStreetMap Planskizze Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden Erklärung zur Planskizze: 1. Erlenbacher Stadtweg (Harheim - Nieder-Erlenbach) 2. Niedereschbacher Stadtweg (Harheim - Nieder-Eschbach) 3. Harheimer Weg (Harheim - Bonames) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1198 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg

14.01.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2022, OM 1379 entstanden aus Vorlage: OF 98/15 vom 28.12.2021 Betreff: Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der zweiten Verkehrsinsel nach dem Ortsschild und dem Urseler Weg Parkflächenmarkierungen anzubringen. Begründung: Die Anbringung von Parkflächenmarkierungen ist dringend erforderlich, da einige Verkehrsteilnehmer so nah an der Verkehrsinsel parken, dass ein Durchkommen für größere Fahrzeuge, wie beispielsweise Traktoren, nicht mehr möglich ist. Außerdem ist die Strecke zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg relativ lang. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge, die von der Anna-Lindh-Allee kommen, sich vorfahrtswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, während die bevorrechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Zu diesem "Vorbeiquetschen" kommt es auch deshalb, weil die Strecke der parkenden Fahrzeuge lang ist und man in Stoßzeiten lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Ein geordnetes Parksystem könnte Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1020 Aktenzeichen: 66 3

OA (Anregung Ortsbeirat)

Umbau und Sanierung des öffentlichen WC in Nieder-Eschbach an der UBahnHaltestelle (Prager Straße)

14.01.2022 · Aktualisiert: 25.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.01.2022, OA 127 entstanden aus Vorlage: OF 96/15 vom 28.12.2021 Betreff: Umbau und Sanierung des öffentlichen WC in Nieder-Eschbach an der U-Bahn-Haltestelle (Prager Straße) Vorgang: EA 42/18 OBR 15; B 100/21 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Zwischenbescheide des Magistrats vom 16.05.2023, 09.10.2023, 24. 01.2024 und 06.06.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aus dem laufenden Haushalt 2021/2022 werden 90.000 Euro investive Mittel für einen vandalismussicheren Umbau und die Sanierung der öffentlichen Toilettenanlage an der U-Bahn- Station in Nieder-Eschbach bereitgestellt. Mit der Sanierung soll noch im 1. Halbjahr 2022 begonnen werden. Dem Ortsbeirat 15 ist vor Baubeginn der Maßnahmen in einem Sachstandsbericht der Gestaltungsentwurf der neuen Toilettenanlage zur Kenntnis zu geben. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang an die noch ausstehende Beantwortung des zum zukünftigen Betrieb zusätzlichen Prüfungsauftrags EA 42 vom 19.01.2018 erinnert. Hier wurde seitens des Ortsbeirats darum gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich die Deutsche Städte Medien GmbH Frankfurt am Main oder ähnliche Anbieter im Rahmen der seinerzeit ergangenen Neukonzession hinsichtlich Werbung in der Stadt dann in und an der Toilettenanlage zur Deckung laufender Kosten beteiligt kann. Ferner wurde gebeten zu prüfen, ob beim zukünftigen Betrieb beispielsweise ein Drehkreuz für eine "Benutzungsgebühr" von beispielsweise 0,50 Euro bis 1,00 Euro mit oder ohne Wertgutschein von 0,50 Euro (z. B. wie bei Sanifair an Autobahnraststätten oder im Hauptbahnhof) eingerichtet werden kann. Der Gutschein könnte dann beispielsweise beim U-Bahn-Kiosk beim Kauf diverser Produkte eingelöst bzw. angerechnet werden. Im Gegenzug könnten diese Betreiber dann z. B. den Schließdienst der Toilettenanlage übernehmen. Begründung: Die öffentliche Toilettenanlage ist seit Längerem außer Betrieb. Seit einem größeren Vandalismusschaden Ende 2010 gab es immer wieder Vorstöße zur Fortführung dieser Bedürfnisanstalt, deren Notwendigkeit von allen beteiligten städtischen Ämtern sowie uneingeschränkt vom Ortsbeirat Nieder-Eschbach gerade für diesen hoch frequentierten ÖPNV-Kreuzungsbereich stets bejaht wurde. Es wurden seither seitens des Liegenschaftsamtes, später ABI, mehrere Varianten eines Umbaus geprüft und die Kosten hierzu ermittelt. Die Kostenschätzungen je nach Standard und Umfang lagen dabei zwischen 80.000 Euro und 125.000 Euro. Der vandalismussichere Neubau der Toilettenanlage in Nieder-Eschbach wurde bisher u. a. unter Hinweis auf den noch vorzustellenden gesamtstädtischen Ergebnisbericht "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" (siehe zuletzt Zwischenbericht B 100 vom 12.03.2021) leider noch immer nicht begonnen und immer wieder verschoben. Wann nunmehr die angekündigte Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung letztendlich eingebracht wird, bleibt mit großem Unverständnis leider weiter abzuwarten. Dies gilt vor allem auch deshalb, da sich laut Bericht der FNP vom 27.12.2021 das neue Konzept erneut verzögert. Vor dem Hintergrund, dass diese öffentliche Toilettenanlage auf jeden Fall saniert werden muss und auch aufgrund des exponierten Standortes und der Lage auch bereits Inhalt des städtischen Toilettenkonzeptes ist, ist eine erneute Rückstellung des Vorhabens der Sanierung und Wiederinbetriebnahme der öffentlichen Bedürfnisanstalt an der U-Bahn-Station in Nieder-Eschbach nicht mehr zu vertreten und ein weiteres Abwarten nicht zielführend. Das Projekt ist stattdessen nunmehr zeitnah umzusetzen. Diese unendliche Geschichte muss aus Sicht vieler Nieder-Eschbacher und vieler Nutzer des ÖPNV (U-Bahn und Bus) jetzt ein Ende haben! Daher sind zur Umsetzung bereits ausreichend Mittel aus dem laufenden Haushalt bereitzustellen. So ist auch eine aktuelle Aussage zum Umfang der bisherigen Planungen für den Betrieb der Toilettenanlage wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.01.2018, EA 42 Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 100 Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 405 Bericht des Magistrats vom 26.05.2025, B 197 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 19.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 127 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 69 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 127 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 127 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 53 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 127 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 127 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 127 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 127 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 127 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 127 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OA 127 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 127 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 127 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 127 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 10.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 127 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2983, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 § 3544, 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.07.2023 § 4086, 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.12.2023 § 4652, 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 23.04.2024 § 5140, 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 10.09.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Niedereschbacher Stadtweg sanieren

10.01.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1298 entstanden aus Vorlage: OF 54/14 vom 12.12.2021 Betreff: Niedereschbacher Stadtweg sanieren Der Magistrat wird gebeten, den Niedereschbacher Stadtweg zu sanieren und auf die Erfordernisse der Fußgänger, des Radverkehrs, des landwirtschaftlichen Verkehrs und des Anliegerverkehrs einzurichten und abzustimmen. Insbesondere soll der Fuß- und Radverkehr zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach und Harheim besser und sicherer werden. Begründung: Der Niedereschbacher Stadtweg ist teilweise mit Schlaglöchern oder Ausbesserungen übersät, an vielen Stellen bilden sich am Randstreifen Pfützen. Die sind für den landwirtschaftlichen Verkehr und den Anliegerverkehr kein Problem, jedoch für Menschen, die zu Fuß, mit Gehhilfe oder mit dem Rad unterwegs sind, weil der Fuß- und Radverkehr dem motorisierten auf diese Randstreifen ausweichen muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 987 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkplatzmarkierungen auf dem Park- und Festplatz „An der Dorflinde“ in der DeuilLaBarreStraße deutlicher sichtbar machen

02.01.2022 · Aktualisiert: 15.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2022, OF 101/15 Betreff: Parkplatzmarkierungen auf dem Park- und Festplatz "An der Dorflinde" in der Deuil-La-Barre-Straße deutlicher sichtbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Straßenverkehrsamt wird gebeten die Markierungen der Parkbuchten zu verbessern. Begründung: Als seinerzeit der Festplatz, der ansonsten als öffentlicher Parkplatz Verwendung findet, neu angelegt und gepflastert wurde, wurden die Stellplätze mit anders geformten, aber gleich grau eingefärbten Steinen angedeutet. Diese Markierungen haben noch nie ihren Namen verdient. Die Folge ist, dass diese selten beachtet werden und dadurch wertvoller Parkraum verloren geht. Parkraum ist aber heute ein wertvolles Gut! Durch zusätzliche Markierungen, z.B. weiße Linien, wird die Parkraumaufteilung eindeutiger dargestellt und die Anzahl der knappen Parkplätze ohne bauliche Veränderungen erhöht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 101/15 wird bis zur Sitzung am 29.04.2022 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 101/15 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Urseler Weg - Aufstellen von Pollern am Zebrastreifen an der Otto-Hahn-Schule

26.11.2021 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1139 entstanden aus Vorlage: OF 81/15 vom 08.11.2021 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Urseler Weg - Aufstellen von Pollern am Zebrastreifen an der Otto-Hahn-Schule Der Magistrat wird aufgefordert, die Nutzung des Zebrastreifens an der Otto-Hahn-Schule (OHS)/ Ecke Urseler Weg/Albert-Schweitzer-Straße durch das Aufstellen von Pollern sicherer zu machen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Auf dem Urseler Weg kommt es, insbesondere zu den Stoßzeiten (morgens zwischen 07:30 Uhr und 09:00 Uhr und mittags zwischen 13:00 Uhr und 14:00 Uhr), zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Der Teilabschnitt auf Höhe der OHS leidet unter dem Verkehr der Eltern, die ihre Kinder zu den Kitas Gladiolenstraße oder Hexenkessel bringen bzw. abholen, und dem Verkehr der Lehrkräfte und Schüler der OHS. Dazu kommt der Durchgangsverkehr, der der überlasteten Deuil-La-Barre-Straße ausweicht, der Linienbusverkehr (Linie 29) und nicht zuletzt der normale (Berufs-)Verkehr der Anwohner des Urseler Wegs und seiner Nebenstraßen. Durch die (teilweise verkehrswidrig) parkenden Fahrzeuge an der Einmündung Albert-Schweitzer-Straße in den Urseler Weg ist es wegen der hierdurch eingeschränkten Sicht für die Schüler mit Gefahren verbunden, den Zebrastreifen zu nutzen. Problemlösung: Die freie Sicht vom Seitenrand aus ist entscheidend für die Sicherheit beim Überqueren des Urseler Wegs. Damit die Sicht auch für die vorbeifahrenden Fahrzeuge verbessert wird, sollen auf der Seite hin zur Albert-Schweitzer-Straße 1,5 Meter vor und 1,5 Meter hinter dem Zebrastreifen Poller aufgestellt werden, um den ruhenden Autoverkehr fernzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 568 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Carsharing an der U-Bahn-Station „Nieder-Eschbach“

26.11.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1145 entstanden aus Vorlage: OF 91/15 vom 09.11.2021 Betreff: Carsharing an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" einen Parkplatz für ein Carsharing-Angebot einzurichten. Hierbei bietet sich der meist ungenutzte Taxihalteplatz in der Prager Straße an. Die Firma Pittner Mühlheim GmbH, die bislang auf privaten Grund einen Stellplatz hierfür gemietet hatte, wäre bereit, hier weiterhin ein Hybridfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Carsharing-S tationen können in Hessen mittlerweile an allen öffentlichen Straßen eingerichtet werden. Einem entsprechenden Gesetz hat der Landtag Ende September 2021 zugestimmt. Kommunen können damit mehr Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge vergeben. Begründung: Die Firma Pittner Mühlheim GmbH ist nun schon seit fünf Jahren Carsharer in Nieder-Eschbach. Das Fahrzeug wurde in dieser Zeit bereits viermal ausgetauscht und das nächste, bereits bestellte Auto wird ein Fiesta-Hybridfahrzeug sein. Pro Jahr werden von den Nieder-Eschbacher Bürgern fast 20.000 Kilometer zurückgelegt. Der Standort an der U-Bahn-Station wäre optimal. Im Moment hat die Firma Pittner Mühlheim GmbH einen Standplatz in der Görlitzer Straße von einem privaten Anbieter gemietet. Der Mietvertrag läuft Ende des Jahres aus und kann bedauerlicherweise auch nicht verlängert werden. Es wäre sehr schade, wenn dieses Angebot als Teil einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität den Bürgern nicht weiterhin zur Verfügung stehen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 476 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger

26.11.2021 · Aktualisiert: 02.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 entstanden aus Vorlage: OF 80/15 vom 10.11.2021 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Vorgang: B 28/21; OA 13/21 OBR 15 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen; 2. Schutzstreifen, Piktogramme oder anderweitige Kennzeichnungen für Fahrradfahrer links und rechts der Fahrbahn anzubringen; 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, die von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel-Ring und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchten. Lösungsvorschlag: Die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger sollte aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob das blaue Gehwegzeichen (Zeichen 239 der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO) mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" versehen werden kann. Dies würde eine Benutzung des Bürgersteigs zumindest in Schrittgeschwindigkeit für jedermann, ansonsten nur für Kinder bis zum 10. Geburtstag erlauben. Der Radverkehr im Übrigen sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf die Fahrbahn umgeleitet werden. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO) möglich ist. Andernfalls mögen Piktogramme oder andere Kennzeichen links und rechts der Fahrbahn angebracht werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrer gegenüber einer ungekennzeichneten Fahrbahn zu erhöhen. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Fahrzeuge und Radfahrer würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Absatz 1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D. h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Fahrzeuge und Radfahrer. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 auf der Grundlage von § 45 Absatz 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28, und Anregung des Ortsbeirats 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Anregung vom 07.05.2021, OA 13 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705 Antrag vom 17.08.2022, OF 160/15 Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2724 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Installation eines Umlaufgitters auf der Leo-Tolstoj-Straße (Höhe Hausnummer 7)

26.11.2021 · Aktualisiert: 22.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1146 entstanden aus Vorlage: OF 92/15 vom 23.11.2021 Betreff: Installation eines Umlaufgitters auf der Leo-Tolstoj-Straße (Höhe Hausnummer 7) Der Magistrat wird gebeten, auf der Leo-Tolstoj-Straße (Höhe Hausnummer 7) statt des Pollers ein geeignetes Umlaufgitter zu errichten, welches den Fahrradverkehr abbremst und die Durchfahrt für größere u. a. motorisierte Fahrzeuge verhindert. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass ein Durchkommen von Personen mit Rollstühlen, Rollatoren, Kinderwagen, Lastenfahrrädern u. ä. noch möglich bleibt. Die Belange der Feuerwehr müssen natürlich berücksichtigt werden. Begründung: Vor einigen Jahren wurde an dieser Stelle das Umlaufgitter abgebaut, da für Rollstuhlfahrer, Personen mit Rollatoren, Kinderwagen usw. kaum ein Durchkommen war. Stattdessen steht jetzt an dieser Stelle ein Poller, der bedauerlicherweise auch für ein zügiges Durchkommen von Fahrradfahrern und motorisierten Fahrzeugen sorgt. Dadurch kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen zwischen dem fahrenden und dem laufenden Verkehr. Auf diesem Teilstück existiert kein Gehweg und durch das ursprüngliche Umlaufgitter sollten genau solche Situationen verhindert werden. Dort wohnen viele Familien mit kleinen Kindern, weshalb ein Teil der Straße regelmäßig von spielenden Kindern genutzt wird (ein Bürgersteig existiert dort nicht). Viele Radfahrer zeigen hierfür kein Verständnis und rasen ohne Rücksicht zu nehmen einfach hindurch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 643 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3042 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Pfosten in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7

23.11.2021 · Aktualisiert: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 93/15 Betreff: Pfosten in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich die Einbetonierung des Pfostens in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 vor dem Hintergrund des Brandschutzes und der Notwendigkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen, etc.) zu beseitigen und eine vorschriftenkonforme Befestigung des Pfostens vorzunehmen Begründung: Der Pfosten ist aus unbekannten Gründen einbetoniert. Dies dürfte nicht vorschriftsgemäß sein, da der Pfosten ohne Flexen oder andere gewaltsame Methoden nicht mehr zu entfernen ist. Im Einsatzfall ist die ungehinderte Durchfahrt an dieser Stelle jedoch dringend notwendig. Die Feuerwehr mag im Einsatzfall noch eine Flex mit sich führen, andere Einsatzfahrzeuge wie Polizei oder Rettungswagen indessen nicht. Die bevorstehende Adventszeit mit viel Kerzenlicht erfordert ein zügiges Handeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 93/15 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Schulweg Nieder Eschbach: Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule

29.10.2021 · Aktualisiert: 17.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 932 entstanden aus Vorlage: OF 77/15 vom 14.09.2021 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder Eschbach: Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule Der Magistrat wird gebeten, die Straße An der Walkmühle von der Deuil-La-Barre-Straße kommend in Richtung Urseler Weg von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr als Einbahnstraße auszuweisen, sodass das Durchfahren vom Urseler Weg aus in dieser Zeit nicht möglich ist. Die Einrichtung dieser unechten Einbahnstraße soll für einen Probezeitraum von sechs Monaten erfolgen. Begründung: Im November 2018 kamen Kinder, Eltern und Lehrer der Michael-Grzimek-Schule in den Ortsbeirat und baten eindringlich darum, die Verkehrssituation vor der Schule in der Straße An der Walkmühle zu verbessern, da aufgrund des Platzmangels direkt auf dem Bürgersteig und dem Zebrastreifen gehalten werde. Das entsprechende Video kann unter "Grzimek-Schüler sprechen im Ortsbeirat 15" bei YouTube eingesehen werden. Die Frankfurter Neue Presse berichtete darüber und Hit Radio FFH lud die Kinder in eine Radiosendung ein. Unter dem Druck der Öffentlichkeit handelte die Stadt schnell und es wurden vor etwa zweieinhalb Jahren die entsprechenden Halteverbotsschilder angebracht. Dies führte dazu, dass sich die Situation vor der Schule erheblich entspannte, da zwar immer noch renitente Eltern ihre Kinder vor der Schule aus dem Auto ließen, sich aber das Zuparken des Fußgängerüberwegs und das Parken auf dem Bürgersteig direkt vor der Schule sehr reduzierte. Bedauerlicherweise hat der Magistrat ohne Kenntnis des Ortsbeirats (nur einige Mitglieder waren informiert), der Schule und der Elternvertretung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Schilder einfach abgebaut. Hergestellt ist seitdem wieder das alte Verkehrschaos. Eltern fahren auf den Bürgersteig, um ihre Kinder aussteigen zu lassen. Zu Fuß gehende Kinder müssen auf die Straße ausweichen, um die Autos zu umlaufen. Der Fußgängerüberweg vor der Schule ist zugeparkt. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Bus von der Deuil-La-Barre-Straße kommend in Richtung Urseler Weg die Straße befährt. Die Haltestelle befindet sich direkt vor der Schule. Hält der Bus oder kommen Pkw dem Bus entgegen, weichen diese aufgrund der geringen Fahrbahnbreite auf den Bürgersteig direkt vor der Schule aus. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Kinder, die morgens zur Schule laufen und nicht mit einem Elterntaxi gebracht werden. Am 10.09.2021 fand auf Bitten der Schulleitung der Michael-Grzimek-Schule eine Schulwegbegehung mit Vertretern des Ortsbeirates, der Kinderbeauftragten, des Elternbeirats, der Polizei, des Stadtschulamtes sowie des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Straßenverkehrsamtes statt. Alle Beteiligten konnten sich von dem Chaos vor der Schule überzeugen. In diesem Rahmen wurde auch festgestellt, dass es Entlastung bringen würde, wenn die Autos auf der schmalen Straße nicht in beiden Richtungen fahren würden, damit entgegenkommende Fahrzeuge nicht auf den Bürgersteig ausweichen müssen. Um die Anwohner jedoch nicht unnötig zu belasten, würde es genügen, die Einbahnstraßenregelung nur in der morgendlichen Bringzeit zwischen 08:00 Uhr und 09:00 Uhr (die Schule beginnt um 08:30 Uhr) einzurichten. Der Ortsbeirat hält Maßnahmen zur Schulwegsicherung für dringend erforderlich. Die Einrichtung einer solchen unechten Einbahnstraße, vorerst probeweise für sechs Monate, wäre ein guter Beitrag dazu. Die Gemeinde Iserlohn hat eine solche unechte Einbahnstraße im Jahr 2018 ebenfalls probeweise eingeführt. Die Erprobung war erfolgreich. Die Gemeinde hat 2019 beschlossen, es bei dieser Regelung dauerhaft zu belassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 483 Antrag vom 27.03.2024, OF 306/15 Anregung an den Magistrat vom 19.04.2024, OM 5367 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Einrichtung einer Parkmöglichkeit für Elterntaxis auf dem Parkplatz in der Ortsmitte auf der Ecke der Rudolf-Breitscheid-Straße/Deuil-La-Barre-Straße

29.10.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 930 entstanden aus Vorlage: OF 74/15 vom 22.09.2021 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Einrichtung einer Parkmöglichkeit für Elterntaxis auf dem Parkplatz in der Ortsmitte auf der Ecke der Rudolf-Breitscheid-Straße/Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Parkplatzes in der Ortsmitte auf der Ecke der Rudolf-Breitscheid-Straße/Deuil-La-Barre-Straße Parkplätze für sogenannte Elterntaxis in der Zeit von 08:00 Uhr bis 0 9:00 Uhr zur Verfügung zu stellen, um Eltern dort die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder sicher aussteigen und mit einem sogenannten Walking-Bus zur Schule bringen zu lassen. Begründung: Wie eine Schulwegbegehung mit Vertretern des Ortsbeirats, der Schule, des Magistrats, der Polizei und der Kinderbeauftragten am 10.09.2021 ergeben hat, sind die Zustände durch Elterntaxis in der Straße An der Walkmühle zu Schulbeginn unhaltbar und der Sicherheit der Kinder zuwiderlaufend. Diverse Eltern werden ihre Kinder trotz vieler Appelle auch in Zukunft mit dem Auto zur Schule bringen. Die Einrichtung einer Parkmöglichkeit auf dem Parkplatz würde zu mehr Sicherheit für die Kinder führen. Den Eltern böte sich die Möglichkeit, einen sogenannten Walking-Bus zu bilden, anhand dessen die Kinder auf der kleinen Strecke zur Schule in einem ersten kleinen Schritt lernen könnten, sich selbstständig im Straßenverkehr zu bewegen. Die Einrichtung einer Parkmöglichkeit wäre ein Gegenangebot zu Maßnahmen, die das Parken kurz vor Schulbeginn in der Straße An der Walkmühle eindämmen sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 484 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und UBahnÜberweg

29.10.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 931 entstanden aus Vorlage: OF 76/15 vom 09.10.2021 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und U-Bahn-Überweg Der Magistrat wird gebeten, auf der jeweils gegenüberliegenden Seite der Einmündungen der Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße, Dahlienstraße und Albert-Schweitzer-Straße einen Spiegel anzubringen, um die gefahrlose Einfahrt auf den im oberen Bereich vorfahrtberechtigten Urseler Weg zu ermöglichen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Die im Urseler Weg - auch regelkonform parkenden Fahrzeuge - versperren bei dem Herausfahren aus den Nebenstraßen die Sicht auf den vorfahrtberechtigten Verkehr im Urseler Weg. Es ist nur durch vorsichtiges Herantasten bis in die Fahrbahnmitte möglich, auf den sich im Urseler Weg befindlichen bzw. nähernden Verkehr zu schauen. Verhindert der Verkehr auf dem Urseler Weg die Einfahrt, steht das Fahrzeug quer zur Fahrbahn und der Fahrzeugführer muss sich vorwerfen lassen, die Vorfahrt des auf dem Urseler Weg sich nähernden Fahrzeuges verletzt zu haben. Im Bereich der Einmündung der Ludwig-Quidde-Straße kommt hinzu, dass die Verkehrsteilnehmer aus der Homburger Landstraße noch mit deutlich höherer Geschwindigkeit in den Urseler Weg einfahren und es so häufig zu Beinahe-Kollisionen mit Fahrzeugen kommt, die gerade dabei sind, die Ludwig-Quidde-Straße zu verlassen. Unmöglich wird die Situation, wenn die Busfahrer den Bus zwischen Homburger Landstraße und Ludwig-Quidde-Straße ortseinwärts zur Ruhepause abstellen und damit auch noch die Sicht auf den Verkehr, der aus der Homburger Landstraße kommt, versperren. Auf der Seite der ortseinwärts gesehen rechts einmündenden Straßen Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße und Albert-Schweitzer-Straße kommt hinzu, dass der Urseler Weg Teil des Schulweges ist. Häufig versperren die Fahrzeuge, die gerade dabei sind, in den Urseler Weg einzufahren, für die Schulkinder den Überweg. Die Fahrer übersehen dabei sehr häufig, da ihre Konzentration auf den Verkehr gerichtet ist, Schulkinder, die die Straße vor und nicht hinter den Fahrzeugen queren möchten. Problemlösung: Eine kostengünstige Rechts-vor-Links-Regelung, die sämtliche Einfahrtprobleme lösen würde, kommt nach Auskunft des Magistrats wohl derzeit nicht in Betracht. Abhilfe könnten Spiegel bringen, da sie eine gefahrlose Einsicht auf den Urseler Weg ermöglichen würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 485 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger

19.09.2021 · Aktualisiert: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2021, OF 75/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. einen Fahrradschutzstreifen links und rechts der Fahrbahn einzurichten, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Der Radverkehr sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf Fahrradschutzstreifen (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) umgeleitet werden und die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger aufgehoben werden. Die Sicherheit der Fußgänger wäre durch diese Maßnahme wiederhergestellt. Der Schutzstreifen dient wiederum der Sicherheit der Radfahrer. Kinder können bis zum 10. Geburtstag nach wie vor mit dem Fahrrad den Bürgersteig (§ 2 Abs. 5 StVO) befahren. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung einer größeren Mülltonne am Festplatz in der Ortsmitte

03.09.2021 · Aktualisiert: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2021, OM 605 entstanden aus Vorlage: OF 52/15 vom 16.08.2021 Betreff: Anbringung einer größeren Mülltonne am Festplatz in der Ortsmitte Der Magistrat wird gebeten, in Nieder-Eschbach eine größere Mülltonne am Festplatz in der Ortsmitte anzubringen. Örtlichkeit : Deuil-la-Barre-Straße/Rudolf-Breitscheid-Straße. Begründung: Im Lockdown hatten junge und ältere Menschen nur die Möglichkeit, sich im Freien zu treffen, friedlich und unter Einhaltung der AHA-Regeln. Sicherlich wurde dabei auch gegessen und getrunken, der Müll musste entsorgt werden. Leider passen nicht alle Verpackungen wegen der kleinen Öffnungen in die Mülleimer, oft sind diese auch voll. So landet die Verpackung neben der Mülltonne und das zieht Ratten an. Dies ist die erbetene Mülltonne auf Bild 1. Die Breite beträgt circa 58 Zentimeter und die Höhe circa 125 Zentimeter. Hier könnte man auch einen Pizzakarton einwerfen. Für solch einen Behälter ist auf der Seite des Festplatzes neben dem katholischen Kindergarten genügend Platz. Das Aufstellen würde auch den wertgeschätzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FES viel Arbeit ersparen. Sie müssten nicht den Müll einsammeln, der um die Tonne verstreut liegt (siehe bitte Bild 2). Bild 1 Riedberg von Sabine Klopp Bild 2 Aktuell Nieder-Eschbach von Sabine Klopp Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2247 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1269 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wildblumenwiese Ecke Urseler Weg/Tannenweg

02.07.2021 · Aktualisiert: 12.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 421 entstanden aus Vorlage: OF 44/15 vom 14.06.2021 Betreff: Wildblumenwiese Ecke Urseler Weg/Tannenweg Der Magistrat wird gebeten, die im Moment sehr ungepflegt aussehende Bepflanzung der Grünfläche an der Ecke Urseler Weg/Tannenweg künftig durch eine Wildblumenwiese zu ersetzen. Begründung: Der im Moment vorhandene Bewuchs macht einen verwahrlosten Eindruck. Eine Wildblumenwiese würde hingegen die Fläche für die Bürgerinnen und Bürger aufwerten. Sie hätte außerdem einen positiven Effekt auf die Insektenpopulation. Foto: Ulrike Bellendorf, 15.06.2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1872

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Wochenmarkts auf dem Parkplatz Dorflinde an der Deuil-La-Barre-Straße

02.07.2021 · Aktualisiert: 19.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 415 entstanden aus Vorlage: OF 37/15 vom 15.06.2021 Betreff: Einrichtung eines Wochenmarkts auf dem Parkplatz Dorflinde an der Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob z. B. auf dem Parkplatz Dorflinde (Kerbeplatz) an der Deuil-la-Barre-Straße ein Wochenmarkt im alten Ortskern von Nieder-Eschbach etabliert werden kann. Zwecks eines ersten Gedanken- und Ideenaustauschs hierzu wird ein Treffen mit Vertretern der Marktbetriebe, der Wirtschaftsförderung und des Ortsbeirats 15 vorgeschlagen. Begründung: Vor etwa 15 Jahren wurde schon einmal versucht, einen Wochenmarkt im alten Ortskern von Nieder-Eschbach zu etablieren, was aber scheiterte. Damals waren jedoch die Rahmenbedingungen in Nieder-Eschbach dafür aber schlechter als heute. Denn zu dieser Zeit gab es noch mehrere Gärtner und Landwirte vor Ort, die an bestimmten Tagen ihre Hofläden betrieben und u. a. deshalb nicht an einem Marktstand interessiert waren. Zudem gab es seinerzeit noch einen Metzger, der auch Frischkäse anbot, was man heute vergebens sucht. Fremde Marktbeschicker hatten es damals besonders schwer, ihre Waren feil zu bieten, weil die Kunden den angestammten ortsansässigen Händlern die Treue hielten, denn dort gab es schließlich die gewohnt anerkannten Qualitätserzeugnisse. Heute stellt sich die Situation völlig anders dar, da diese Angebotsvielfalt vor Ort so nicht mehr existiert. Zudem haben Wochenmärkte und regionale Produkte generell an Beliebtheit zugenommen. Wenn neben reinen Kaufangeboten auch noch Gastronomie geboten wird (z. B. Grillwurst, Grillhähnchen, Kaffeeausschank, Weinstand), dürfte dem Erfolg eines Wochenmarkts im alten Ortskern von Nieder-Eschbach nichts mehr im Wege stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1926 Beratung im Ortsbeirat: 15

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umgestaltung und Begrünung

16.06.2021 · Aktualisiert: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 46/15 Betreff: Umgestaltung und Begrünung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Fläche neben der Bushaltestelle Glockengasse, wo früher ein Glascontainer stand, Pflanzenkübel und eine Bank aufzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 17 Es ist vorgesehen, hierzu eine Arbeitsgruppe zu bilden, die geeignete Vorschläge einbringt. Beschluss: Die Vorlage OF 46/15 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreisverkehr im Bereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg

07.06.2021 · Aktualisiert: 25.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 210 entstanden aus Vorlage: OF 8/14 vom 24.05.2021 Betreff: Kreisverkehr im Bereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des derzeit ampelgesteuerten Kreuzungsbereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg und Korffstraße/Niedereschbacher Stadtweg in einen Kreisverkehr, unter Gewährleistung der Fußgänger- und Radfahrsicherheit, zu prüfen. Begründung: Der im Zusammenhang mit der Entwicklung des Neubaugebiets Harheim-Süd entstandene Kreisverkehr am Harheimer Weg hat sich bestens bewährt und sorgt für einen durchweg fließenden Verkehr. Aus diesem Grund erscheint es folgerichtig, insbesondere aufgrund eines nicht zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommens der genannten ampelgesteuerten Kreuzung, auch diese Kreuzung in einen Kreisverkehr umzuwandeln, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Ferner sollte ein Kreisverkehr an dieser Stelle deutlich weniger Fläche in Anspruch nehmen, sodass ein Teil der bisher versiegelten Fläche entsiegelt und begrünt werden könnte, was das Entree von Harheim deutlich aufwerten würde. Weiterhin würden auch die Unterhaltungs- und Wartungskosten für die Ampelanlage entfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1538 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zwei weitere Transportwagen für den Nieder-Eschbacher Friedhof

25.05.2021 · Aktualisiert: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 17/15 Betreff: Zwei weitere Transportwagen für den Nieder-Eschbacher Friedhof Vorgang: OIB163/13 OBR 15 Der Ortsbeirat möge beschließe: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, unter Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15, zwei weitere Transportwagen incl. Andockstationen für den Nieder-Eschbacher Friedhof (gleiches Modell wie OIB 163 vom 24.5.2013) zur Aufstellung an dem Friedhofseingang "Budapester Straße/Leo-Tolstoj-Straße" bereitzustellen. 2. Aus dem Budget des Ortsbeirats wird ein Betrag von EUR 1.800,00 für die Anschaffung bereitgestellt. Transportwagen mit Aufschrift "Friedhof" Fotos: Beate Lamb Begründung: Um nicht von dem einen Ende des Friedhofs zum anderen Ende laufen zu müssen, wäre es eine Erleichterung, insbesondere für unsere älteren Mitbürger, diese auch an dem Eingang Budapester Straße/ Leo-Tolstoj-Straße bereitzustellen. Die vorhandenen beiden Friedhofswagen werden gerne und oft für den Transport von Blumenerde, Blumenschmuck, Gartengerät, etc. genutzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.05.2013, OIB 163 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 16 2021 Die Vorlage OF 17/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28

07.05.2021 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.05.2021, OA 13 entstanden aus Vorlage: OF 7/15 vom 21.04.2021 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, auf das Land Hessen zuzugehen und eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes straße zu einer Gemeindestraße zu bewirken. 2. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, nach der unter Punkt 1. vorgenommenen Änderung die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern. Begründung: Die Vorlage NR 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht vom 22.01.2021, B 28, sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufendem Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat in das Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürgerinnen und Bürger. Im Bereich des Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bushaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bedeuten. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 828 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 69 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO II, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Ablehnung) 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2021, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 398, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 1019, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ortsbegehung in Nieder-Eschbach

21.04.2021 · Aktualisiert: 27.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 5/15 Betreff: Ortsbegehung in Nieder-Eschbach Der Ortsvorsteher wird gebeten, in der nächsten Zeit einen Termin mit dem Straßenverkehrsamt zwecks einer Ortsbegehung zu vereinbaren. Zu diesem Termin soll auch der Schutzmann vor Ort, Herr Wagner, eingeladen werden. Unter anderem sollen folgende Punkte angesprochen werden: - Der Niedereschbacher Stadtweg - Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße - Verkehrssituation im Urseler Weg - Parkverhalten in der Straße Am Lehenweg, aus Richtung der Deuil-la-Barre-Straße. Begründung: Der Niedereschbacher Stadtweg hat sich bedauerlicherweise zu einer Durchfahrtsstraße entwickelt. Anwohner haben auf dieses Problem hingewiesen. Hier sind viele Fußgänger und Fahrradfahrer (auch viele Kinder) unterwegs. Werden die Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße noch benötigt? Auch hier liegt die Anfrage eines Anwohners vor. Bedingt durch beidseitig parkende Autos im Bereich nahe der Ludwig-Quidde-Straße wird zwar die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden PKW verringert, aber auch die Unübersichtlichkeit, speziell für Kinder, erhöht. Außerdem ist der Urseler Weg im Berufsverkehr überlastet. Am Lehenweg besteht auf der West-Seite an der Kreuzung mit der Deuil-la-barre-Straße ca.50 Meter ein absolutes Halteverbot, das oft nicht eingehalten wird. Oft wird sogar auf beiden Straßenseiten geparkt. Damit ist die Ein- und Ausfahrt auf eine Spur reduziert und es kann zu gefährlichen Situationen kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 5/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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