Meine Nachbarschaft: Rottweiler Straße
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Buslinie 87 soll am REWEMarkt halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4591 entstanden aus Vorlage: OF 1028/1 vom 03.10.2023 Betreff: Buslinie 87 soll am REWE-Markt halten Vorgang: OM 3754/23 OBR 1; ST 1600/23 Am 21. März 2023 forderte der Ortsbeirat in seiner Anregung an den Magistrat, OM 3754, dass die Buslinie 87 auch am REWE-Markt im Gutleut halten solle. Der Magistrat antwortet dazu in seiner Stellungnahme vom 31. Juli 2023, ST 1600, dass es die Buslinie 37 gebe, die genutzt werden könne und aufgrund der Sonderfunktion der Buslinie 87 von einer Bedienung und Einrichtung zusätzlicher Haltestellen abgesehen werde. Diese Antwort ist für die Bewohner des Gutleuts äußerst unbefriedigend und nicht hinnehmbar. Der Bus 37 stellt momentan die einzige Möglichkeit dar, den Supermarkt zu erreichen. Allerdings fällt der 37er Bus oft aus. Dann gibt es gar keine Verbindung. Der 87er Bus könnte die schon vorhandene Haltestelle nutzen, ohne dass dies ein Mehraufwand wäre. Der Magistrat wird daher nochmals gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass - wenn auch nur vorübergehend - der Bus 87 auch am REWE-Markt hält. Weiterhin sind zusätzliche Ein- und Ausstiegsstellen an den folgenden Orten einzurichten: 1. für die Hinfahrt an den vorhandenen Haltestellen "Zanderstraße" und/oder "Rottweiler Platz" sowie Hafenstraße 54 oder Mainzer Landstraße vor Haus 134 (gegenüber von der Haltestelle "Güterplatz") sowie 2. für die Rückfahrt an den Haltestellen "Güterplatz" und Hafenstraße 19 bis 23 oder Gutleutstraße 146 bis 148. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 447 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1055 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radweg Hafenstraße in Richtung Speicherstraße weiterführen und Radaufstellstreifen ergänzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4403 entstanden aus Vorlage: OF 971/1 vom 25.08.2023 Betreff: Radweg Hafenstraße in Richtung Speicherstraße weiterführen und Radaufstellstreifen ergänzen Der Magistrat wird gebeten, den Radweg in der Hafenstraße vor der Kreuzung auf die rechte der beiden Pkw-Fahrstreifen zu erweitern und in die Speicherstraße über die Kreuzung hinweg in Richtung Friedensbrücke weiterzuführen. Der Radweg ist mit dem Verkehrszeichen Nr. 237 "Radweg" und die Kreuzung entsprechend mit dem Verkehrszeichen Nr. 138-10 "Achtung Radverkehr" und dem Zusatzschild "Pfeil links" beschildern zu lassen, um auf den links querenden Radverkehr hinzuweisen. Begründung: Die Radwegmarkierung rechts der Geradeausfahrspur in der Hafenstraße endet derzeit an der Kreuzung zur Speicherstraße. Nahezu alle Radfahrenden biegen jedoch links in die Speicherstraße in Richtung Friedensbrücke ab und müssen dazu die Geradeaus- und Rechtsfahrspur queren. Das führt regelmäßig zu Beinahezusammenstößen. Eine nachvollziehbare, klare und sichere Verkehrsführung kommt allen Verkehrsteilnehmenden zugute. Foto und Visualisierung: Alexander Mitsch Quelle: Google Maps mit eigenen Anmerkungen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 23 Antrag vom 07.05.2024, OF 1265/1 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5530 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4402 entstanden aus Vorlage: OF 970/1 vom 22.08.2023 Betreff: Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichten Der Magistrat wird gebeten, nunmehr einen echten und sicheren Fußgängerüberweg in der Gutleutstraße in Richtung Werftstraße in Höhe der Gutleutkaserne einrichten und entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Die stark frequentierte Querung der Gutleutstraße hat für die Menschen im Gutleut enorme Bedeutung. Allerdings herrscht in diesem Abschnitt viel Pkw-Verkehr. Viele Pkw-Fahrer halten sich zudem nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Der Ortsbeirat hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach einen Fußgängerüberweg gefordert. Die derzeitige Fußgängerfurt kann nach den gesetzlichen Änderungen in einen sicheren Fußgängerüberweg ausgebaut und mit dem Verkehrszeichen Nr. 350 "Fußgängerüberweg" versehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.01.2024, OF 1118/1 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 166 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1820 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Tempo 30 vor der Kita am Westhafen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4405 entstanden aus Vorlage: OF 973/1 vom 22.08.2023 Betreff: Tempo 30 vor der Kita am Westhafen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Straßenabschnitt der Hafenstraße zwischen Gutleutstraße und Speicherstraße vor der Kita am Westhafen in beide Richtungen Tempo 30 anzuordnen und den Bereich entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Im Bereich der Kita soll Tempo 30 angeordnet werden, da dort Pkw-Bring- und Holverkehr besteht und die Kita über einen Zugang zur Straße verfügt. Kinder aus Richtung Rottweiler Platz queren die Straße. Negative Auswirkungen auf den ÖPNV oder Individualverkehr sind nicht zu befürchten. Vielmehr führt die Geschwindigkeitsreduzierung dazu, dass Autofahrende wegen der zahlreichen links in die Speicherstraße abbiegenden Radfahrenden nicht abrupt abbremsen müssen, da sie ihr Tempo den Radfahrenden anpassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 195 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4
Hafenbahnschienen am Fußgängerüberweg in der Speicherstraße fußgängerfreundlich gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4406 entstanden aus Vorlage: OF 976/1 vom 14.07.2023 Betreff: Hafenbahnschienen am Fußgängerüberweg in der Speicherstraße fußgängerfreundlich gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Hafenbahnschienen auf dem Überweg über die Speicherstraße zwischen dem Rewe-Markt und Cronstettenhaus so zu gestalten, dass Personen mit Rollatoren, Rollstühlen, Buggys und Rollern mit kleinen Rädern nicht mehr in den Schienen hängenbleiben. Begründung: An dem genannten Überweg befinden sich zwischen den Schienen und den Betonplatten des übrigen Gehwegs zehn Zentimeter breite Fugen, in denen die kleinen Räder von Rollatoren, Rollstühlen, Rollern und Buggys blockiert werden. Diese Hindernisse können nur mit großer Kraft überwunden werden. Außerdem schaffen sie eine Stolpergefahr für die dort passierenden Personen. Insbesondere für die ohnehin bereits in der Mobilität eingeschränkten Rollator- oder Rollstuhl-Nutzenden besteht dadurch eine erhebliche Sturzgefahr. Kleinkinder sind bereits durch die unerwartete Blockade aus den Wagen gestürzt. Die Querung der Hafenbahnschienen am Mainufer in der südlichen Verlängerung der Wiesenhüttenstraße beweist, dass ein sicherer Überweg der Schienen technisch möglich ist. (Das Foto links zeigt den Überweg Speicherstraße vor dem Rewe-Markt, das Foto rechts zum Vergleich den Überweg Ostseite Haltestelle Mönchhofstraße; Fotos: Tanja Ayesha Pösl) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1768 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-5
Seniorengerechte Bänke im Bachforellenweg am Westhafen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4407 entstanden aus Vorlage: OF 977/1 vom 14.07.2023 Betreff: Seniorengerechte Bänke im Bachforellenweg am Westhafen D er Magistrat wird gebeten, einige der vorhandenen Bänke auf dem Bachforellenweg am Westhafen zwischen der Frankfurter Botschaft und dem Druckwasserwerk seniorengerecht mit Rücken- und Seitenlehnen auszustatten, wie dies bereits im Sommerhoffpark geschehen ist. Begründung: Das nördliche Mainufer ist nicht nur östlich des Westhafen Towers, sondern auch westlich davon, am Westhafen entlang bis zum Druckwasserwerk, ein beliebter Spazier- und Radweg, der an Attraktivität noch gewinnen wird, wenn der Durchgang zum Sommerhoffpark geöffnet sein wird. Zwischen der Frankfurter Botschaft und dem Druckwasserwerk gibt es bereits jetzt zahlreiche Bänke, die aber leider von gehbehinderten Menschen, die besonders darauf angewiesen sind, ab und zu eine Ruhepause einzulegen, nicht genutzt werden können. Mit geringen Mitteln könnte hier Abhilfe geschaffen werden, indem - wie dies im Sommerhoffpark bereits vor einiger Zeit geschehen ist - an einigen Bänken Arm- und Rückenlehnen - insbesondere in der Nähe des Cronstettenhauses - angebracht würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 167 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2052 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fußgängerübergang in der Gutleutstraße sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4409 entstanden aus Vorlage: OF 979/1 vom 11.08.2023 Betreff: Fußgängerübergang in der Gutleutstraße sichern Der Magistrat wird aufgefordert, wie in der Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1677, bereits zugesagt, den Fußgängerübergang über die Gutleutstraße westlich der Baseler Straße von ruhendem Verkehr und Rangierverkehr frei zu halten. Zu diesem Zwecke empfiehlt es sich, baulich die abgetrennte ehemalige Fahrspur komplett zu schließen. Langfristig ist eine Entsiegelung der Fläche wünschenswert. Begründung: Die linke Spur auf der Gutleutstraße wurde vor Jahren entfernt und baulich von den übrigen Spuren getrennt. Lediglich zum Fußgängerübergang hin wurde keine bauliche Maßnahme vorgenommen, sodass viele Autofahrerinnen und Autofahrer die ehemalige Fahrbahn als Parkplatz nutzen. Die Ein- und Ausfahrt kann nur über den Fußgängerübergang erfolgen, sodass vor allem im Berufsverkehr Ein- und Ausfahrt und entsprechendes Rangieren parallel zu Grünphasen für Fußgängerinnen und Fußgänger erfolgen. Die damit einhergehende Gefährdung der schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer soll durch die Sperrung entschärft werden. Langfristig soll die Fläche entsiegelt werden, sofern sie nicht für den Bau und Betrieb der geplanten Straßenbahnlinie benötigt wird. Quelle: Geoportal Stadt Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 196 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Rottweiler Platz - Fest des Vereins „Gude Leut e. V.“ unterstützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2023, OF 975/1 Betreff: Rottweiler Platz - Fest des Vereins "Gude Leut e. V." unterstützen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Ortbeirat empfiehlt eine Unterstützung des jährlich stattfindenden Stadteilfestes am Rottweiler Platz, welches durch den Verein "Gude Leut e.V" veranstaltet wird. Die Unterstützung soll aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" (Etat-Antrag 92) erfolgen. Begründung: Seit vielen Jahren veranstaltet der gemeinnützige Verein dieses schöne Nachbarschaftsfest. Das Fest hat keinen kommerziellen Charakter, sondern ist geprägt von einem nachbarschaftlichen Miteinander. Da der Verein keinerlei Einnahmen hat und auch die Angebote auf dem Fest kostenlos bzw. kostengünstig sein sollen, damit wirklich jeder teilhaben kann, empfiehlt der Ortsbeirat dieses Fest zu unterstützen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: Initiative OI 23 2023 Die Vorlage OF 975/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Ortbeirat empfiehlt eine Unterstützung des jährlich stattfindenden Stadteilfestes am Rottweiler Platz, welches durch den Verein "Gude Leut e.V" veranstaltet wird. Die Unterstützung soll aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" (Etat-Antrag 92) erfolgen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), gebeten, aus diesem Sonderetat die Durchführung des Stadteilfestes "Rottweiler Platz" mit maximal 6000 Euro zu bezuschussen. Begründung: Seit vielen Jahren veranstaltet der gemeinnützige Verein dieses schöne Nachbarschaftsfest. Das Fest hat keinen kommerziellen Charakter, sondern ist geprägt von einem nachbarschaftlichen Miteinander. Da der Verein keinerlei Einnahmen hat und auch die Angebote auf dem Fest kostenlos bzw. kostengünstig sein sollen, damit wirklich jeder teilhaben kann, empfiehlt der Ortsbeirat dieses Fest zu unterstützen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSitzbank mit Lehne Speicherstraße/Ecke Werfstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4195 entstanden aus Vorlage: OF 901/1 vom 17.06.2023 Betreff: Sitzbank mit Lehne Speicherstraße/Ecke Werfstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Speicherstraße/Ecke Werftstraße eine Sitzbank mit Lehne aufstellen zu lassen. Begründung: Die oben genannte Stelle eignet sich sehr gut für eine Sitzbank mit Lehne und wäre eine willkommene Gelegenheit für Menschen, zu verweilen und sich auszuruhen, gerade für Menschen, die vom Einkaufen kommen und eine kleine Pause benötigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2023, ST 1876
Verschmutzungen entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4043 entstanden aus Vorlage: OF 851/1 vom 20.05.2023 Betreff: Verschmutzungen entfernen Der Magistrat wird gebeten, die Verschmutzungen auf der südlichen Seite der Straße Unter der Friedensbrücke/Ecke Untermainkai entfernen zu lassen, damit Radfahrende wieder ohne Hindernis die Straße benutzen können. Begründung: Auf der Fahrbahn sind seit langer Zeit festgefahrene Ablagerungen von Baustellendreck. Diese stellen eine Behinderung für Radfahrende dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2119 Antrag vom 12.11.2024, OF 1449/1 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6252 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-0
Straßenbahnschienen Fußgängerüberweg Speicherstraße fußgängerfreund-lich gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 852/1 Betreff: Straßenbahnschienen Fußgängerüberweg Speicherstraße fußgängerfreund-lich gestalten Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Straßenbahnschienen auf dem Überweg über die Speicherstraße in Richtung Rewe so fußgängerfreundlich zu gestalten, dass Rollatoren und Roller mit kleinen Rädern nicht mehr in den Schienen hängenbleiben. Als Beispiel kann hier der für Rollatoren und Roller wesentlich weniger gefährliche Überweg über die Straßenbahnschienen an der Ostseite der Haltestelle Mönchhofstraße dienen. Begründung: An dem genannten Überweg bleiben Gefährte mit kleinen Rädern, insbesondere Rollatoren und Roller, sehr leicht und sehr häufig in den Straßenbahnschienen hängen und schaffen damit eine Stolpergefahr für die dort passierenden Personen. Insbesondere für die ohnehin bereits in der Mobilität eingeschränkten Rollator-Nutzenden bestehen dadurch erhebliche Sturzgefahren. Neben den Schienen liegt dort eine Art "Gummischiene", die zusätzliches Spiel verursacht. An der Haltestelle Mönchhofstraße sind keine solchen Gefahren für zu Fuß Gehende bekannt, und dort ist auch eine solche "Gummischiene" nicht vorhanden. Zum Schutz der betroffenen Fußgänger*innen sollen die Schienen im Bereich des Überwegs in der Speicherstraße daher baulich so gestaltet werden, dass diese Stolpergefahr nicht mehr besteht, denn der Überweg an der Haltestelle Mönchhofstraße zeigt, dass dies möglich ist. Überweg Speicherstraße vor Rewe (Quelle: privat) Überweg Ostseite Haltestelle Mönchhofstraße (Quelle: privat) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 852/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenGehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3943 entstanden aus Vorlage: OF 814/1 vom 13.04.2023 Betreff: Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, 1. die Parkerlaubnis auf dem Gehweg im Abschnitt Mainzer Landstraße zwischen Rudolfstraße und Hafenstraße aufzuheben und den Gehweg baulich zu sichern; 2. in der Rudolfstraße zwischen Niddastraße und Mainzer Landstraße mit Parkwinkeln das Fahrbahnparken zu verdeutlichen und neben den Einfahrten das Zuparken des Gehweges durch Poller zu unterbinden; 3. im Bereich aus den Punkten 1. und 2. ein bis zwei Lieferzonen einzurichten; 4. zu prüfen und zu berichten, ob die Rudolfstraße im genannten Bereich zumindest teilweise entsiegelt werden kann. Begründung: An der Mainzer Landstraße zwischen Rudolfstraße und Hafenstraße ist der Gehweg durch die markierten Parkstände und die Außengastronomie stark verengt, sodass für Fußgängerinnen und Fußgänger kaum noch Platz übrig bleibt. Durch das Ein- und Ausparken entstehen zusätzlich gefährliche Situationen für Radfahrerinnen und Radfahrer, die den Radschutzstreifen auf der Mainzer Landstraße befahren. Im Sinne der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität sollten diese Parkstände entfallen. Gleichzeitig muss dafür gesorgt werden, dass der Gehweg danach nicht weiterhin als Parkplatz genutzt wird. Die Rudolfstraße weist eine große Fahrbahnbreite auf und ist in diesem Abschnitt eine wenig befahrene Einbahnstraße. Derzeit ist noch genügend Platz für beidseitiges Parken auf der Fahrbahn. Trotzdem wird der Gehweg zugeparkt und Fußgängerinnen und Fußgänger behindert. Es ist grundsätzlich zu prüfen, ob diese Fahrbahndimensionierung wirklich noch zeitgemäß ist oder ob nicht die Möglichkeit besteht, hier Flächen zu entsiegeln und für dringend benötigtes Grün in der Nachbarschaft zu schaffen. Sollte die Dimensionierung beibehalten werden, ist auch hier eine bauliche Sicherung des Gehwegs angebracht. Dadurch würden keine Abstellmöglichkeiten entfallen, es würde lediglich die geltende Parkregelung zum Parken auf der Fahrbahn durchgesetzt. Die Ausweisung von Lieferzonen gestattet es, komfortabel Be- und Entladevorgänge zu realisieren. Im Bereich sind bisher keine Zonen explizit ausgewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2317 Antrag vom 28.11.2023, OF 1078/1 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4821 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Fahrradschutzstreifen fortführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3925 entstanden aus Vorlage: OF 839/1 vom 19.03.2023 Betreff: Fahrradschutzstreifen fortführen Der Magistrat wird gebeten, den Radschutzstreifen im Bereich der Kreuzung Untermainkai/Wiesenhüttenstraße, welcher über die Kreuzung führt (von Ost nach West), rot einfärben zu lassen. Begründung: Für Radfahrer stellt der genannte Kreuzungsbereich eine besondere Gefahrenstelle dar. Radfahrer, die vom Untermainkai auf die Straße Unter der Friedenbrücke fahren wollen, müssen leicht links fahren. Einige Autos fahren dort jedoch geradeaus und kreuzen somit den Radschutzstreifen. Dies bringt den Radfahrer in Gefahr, da er leicht übersehen werden kann. Um den Radschutzstreifen sichtbarer zu machen, sollte er rot eingefärbt werden. Ebenso fehlt der Radschutzstreifen auf der gesamten Länge der Straße Unter der Friedensbrücke. Hier fahren Autos oft sehr schnell und überholen Radfahrer mit wenig Abstand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1694 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 406
Rad- und Fußweg Adam-Riese-Straße durchlässig machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3932 entstanden aus Vorlage: OF 802/1 vom 12.04.2023 Betreff: Rad- und Fußweg Adam-Riese-Straße durchlässig machen Der Magistrat wird gebeten, den als Rad- und Fußweg sowie als Radweg mit Zwischenwegweiser beschilderten, asphaltierten Weg entlang der Adam-Riese Straße in Richtung Hafenstraße durchgängig freizugeben. Der Weg endet derzeit an einer Schranke. Falls erforderlich, ist die Grundstückseigentümerin einzubeziehen. Begründung: Der beschilderte Rad- und Fußweg ist an der Zufahrt abgepollert und suggeriert aufgrund seiner Breite und asphaltierten Fahrbahn eine durchgängige Wegeverbindung. Er endet jedoch jäh an einer Schranke. Radfahrende und zu Fuß Gehende sowie mobilitätseingeschränkte Personen müssen sich am Ende des Weges durch die Engstelle durchschlängeln oder gar wieder umdrehen. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1739
Ortstermin zur Festlegung der Toilettenstandorte im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 836/1 Betreff: Ortstermin zur Festlegung der Toilettenstandorte im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit Vertreter*innen von Baudezernat und Amt für Bau und Immobilien (ABI) im Bahnhofsviertel zu koordinieren, um die Standortfrage für Toiletten zu klären. Dabei sollen die in mehreren Anträgen vom Ortsbeirat 1 präferierten Standorte wie Kreuzung Gutleutstraße / Ecke Moselstraße, Wiesenhüttenplatz, Karlsplatz, Niddastraße / Ecke Elbestraße, Niddastraße / Ecke Weserstraße und Kaisersack auf technische Machbarkeit überprüft und Prioritäten festgelegt werden auch hinsichtlich Art und Umfang. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat begrüßenswerterweise das endlich vorgelegte Toilettenkonzept verabschiedet. Jetzt gilt es zeitnah die noch weitgehend offenen Fragen hinsichtlich geeigneter Standorte abschließend zu klären, damit die Pläne endlich konkretisiert und die menschenunwürdigen Bedingungen im Bahnhofsviertel in Bezug auf Toiletten beendet werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 836/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 836/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, LINKE. und Die Partei
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBuslinie 87 Briefzentrum - Galluswarte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 entstanden aus Vorlage: OF 763/1 vom 05.03.2023 Betreff: Buslinie 87 Briefzentrum - Galluswarte Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Buslinie 87 (zwischen Galluswarte und Wurzelsiedlung) einen Haltepunkt in unmittelbarer Nähe des REWE-Marktes (Speicherstraße 44) erhält. In Fahrtrichtung Galluswarte könnte der Bus die vorhandene Haltestelle Zanderstraße (Buslinie 33) nutzen. Für die Gegenrichtung könnte eine der vorhandenen Haltestellen genutzt werden oder eine Behelfshaltestelle in der Zanderstraße oder Speicherstraße errichtet werden. Begründung: Für Bewohnerinnen und Bewohner der Wurzelsiedlung und des entsprechenden Teils der Gutleutstraße stellt der REWE-Markt in der Speicherstraße eine der raren Einkaufsmöglichkeiten dar. Insbesondere seit der Sperrung der Camberger Brücke können die Lebensmittelgeschäfte im Gallus nur über große Umwege erreicht werden. Die wieder eingesetzte Buslinie 87 könnte in Richtung Galluswarte die Haltestelle am REWE-Markt ohne Umwege bedienen. Für den Rückweg müsste nur eine kleine Umleitung über die Hafenstraße in Kauf genommen werden, um eine große Verbesserung der Mobilität für Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Antrag vom 03.10.2023, OF 1028/1 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4591 Aktenzeichen: 92-11
Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der Weserstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3772 entstanden aus Vorlage: OF 788/1 vom 20.03.2023 Betreff: Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der Weserstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Weserstraße zwischen Taunusstraße und Gutleutstraße Längsparken anordnen zu lassen, die Markierungen sowie die Beschilderung anpassen zu lassen und vor den Kreuzungsbereichen Kaiserstraße und Münchener Straße an geeigneter Stelle jeweils eine Lade- und Lieferzone einrichten zu lassen. Außerdem soll zwischen Taunusstraße und Gutleutstraße auf der rechten (östlichen) Seite ein Radweg oder Radschutzstreifen markiert und rot eingefärbt werden. Das Radfahren ist entgegen der Einbahnstraße für Radfahrende konsequent und durchgängig freizugeben und entsprechend beschildern zu lassen. Zwischen Kaiserstraße und Münchner Straße soll der zweite Fahrstreifen entfallen. Die Markierungen (insbesondere an der Kreuzung Münchner Straße) sind anzupassen. Auf der linken (westlichen) Seite soll der Gehweg verbreitert werden, so dass der Gehweg (im blau markierten Bereich) so breit ist wie im südlichen Bereich Ecke Münchner Straße. Begründung: Teilweise wird auf beiden Straßenseiten der Weserstraße schräg geparkt. Die immer größeren Pkw und SUV blockieren dadurch sowohl die Fahrbahn als auch die Sicht für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Diese müssen im Gegenverkehr oft ausweichen, anhalten und absteigen. Durch Längsparken wird die Fahrbahn so weit verbreitert, dass Radfahrende sicher Pkw passieren und zu Fuß Gehende die Fahrbahn besser überblicken und überqueren können. Ladezonen verhindern das Halten von Lieferfahrzeugen in zweiter Reihe. Ein Radweg bzw. Radschutzstreifen erhöht zudem die Sicherheit für Radfahrende. Die Reduzierung der Autodichte im Bahnhofsviertel soll im Bereich der Weserstraße und perspektivisch in der Verlängerung der Mainluststraße im Zuge der Anpassung der Verkehrsführung zum Theatertunnel beginnen. Taunusstraße - Kaiserstraße, Kaiserstraße - Münchener Straße, Münchener Straße - Gutleutstraße Luftbilder: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen eines Mitgliedes des Ortsbeirates Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1502 Antrag vom 17.12.2023, OF 1104/1 Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 831 Aktenzeichen: 66-2
Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainluststraße/Weserstraße und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3403 entstanden aus Vorlage: OF 542/1 vom 22.08.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainluststraße/Weserstraße und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützen Die Verkehrsführung an der Kreuzung Mainluststraße/Weserstraße und Gutleutstraße führt täglich zu gefährlichen Situationen, weil ortsunkundige Autofahrende nicht verstehen, welche Fahrspur sie in der Mainluststraße nutzen sollen, um in den Theatertunnel fahren zu können. Das auf den Fahrbahnbelag aufgebrachte "Tunnel-Piktogramm" wird oft als U-Turn in Richtung Gutleutstraße missverstanden. Mehrfach in der Stunde führt dies zu Vollbremsungen, Rechtsabbiegen in die parallel zur Tunneleinfahrt verlaufende Gutleutstraße oder Gefährdungen von Radfahrenden, zu Fuß Gehenden und Nutzerinnen bzw. Nutzern der dortigen Außengastronomie. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, kurzfristig Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Menschen zu ergreifen, die sich im Kreuzungsbereich aufhalten: 1. ersatzloses Entfernen der Fahrbahnmarkierung "Tunnel" bzw. Ersatz des Piktogramms durch das Wort Tunnel auf der linken der beiden Fahrspuren und des Rechtsabbiegerpfeils auf der rechten der beiden Fahrspuren; 2. Entfall der Rechtsabbiegerspur in die Gutleutstraße entlang der Theatertunnelrampe in Richtung Willy-Brandt-Platz und Markierung eines Radweges von der Wilhelm-Leuschner-Straße bis zur Lichtsignalanlage; 3. damit einhergehende Anpassung der Beschilderung vor der Lichtsignalanlage nach rechts in "Durchfahrt verboten, Pfeil rechts, Anwohnender und Fahrrad frei, bei Tunnelsperrung frei". Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1231 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Maßnahmen im Bereich Weserstraße, Gutleutstraße und Mainluststraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3404 entstanden aus Vorlage: OF 719/1 vom 21.12.2022 Betreff: Maßnahmen im Bereich Weserstraße, Gutleutstraße und Mainluststraße Der Magistrat wird gebeten, zur Entschärfung der bekannten Problematik in dem vorbezeichneten Bereich die folgenden Maßnahmen zu prüfen und über ihre Umsetzbarkeit zu berichten: 1. Ermöglichung eines unmittelbaren Linksabbiegens von der Mainluststraße auf die Gutleutstraße. 2. Umwidmung der Gutleutstraße zwischen Mainluststraße und Untermainanlage in Fahrtrichtung Untermainanlage in eine Anliegerstraße. 3. Abdeckung und Begrünung eines größtmöglichen Abschnitts der Einfahrt zum Theatertunnel höhengleich mit der umgebenden Verkehrsfläche. Begründung: Die erste Maßnahme würde einem offensichtlichen Verkehrsbedürfnis Genüge tun. Die Notwendigkeit, dass Linksabbieger zunächst die Theatertunneleinfahrt umfahren müssen, entfiele. Die zweite Maßnahme würde die Anwohner und Gäste der dortigen Gastronomie entlasten. Die dritte Maßnahme schließlich würde das Grundproblem des gesamten Bereichs angehen, nämlich seine auf die Tunneleinfahrt zurückzuführende dystopische Unwirtlichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1227 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Fahrradständer Kreuzung Gutleutstraße/Ecke Schleusenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3257 entstanden aus Vorlage: OF 693/1 vom 13.11.2022 Betreff: Fahrradständer Kreuzung Gutleutstraße/Ecke Schleusenstraße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradständer im Bereich Gutleutstraße/Ecke Schleusenstraße zu installieren. Begründung: In diesem Bereich sind keine Fahrradständer vorhanden, daher werden Fahrräder oft an den Verkehrsschildern auf dem Gehweg abgeschlossen, was wiederum den Gehweg, der an dieser Stelle der Gutleutstraße recht eng ist, weiter einschränkt. Daher braucht der Bereich mehr sichere Abstell- und Abschließmöglichkeiten, ohne Menschen auf dem Gehweg zu behindern. Foto (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 880 Aktenzeichen: 66-2
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Bauliche Trennung Radweg Hafentunnel und Umweltspur
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3241 entstanden aus Vorlage: OF 670/1 vom 15.11.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Bauliche Trennung Radweg Hafentunnel und Umweltspur Der Magistrat wird gebeten, den Radweg im Bereich des Hafentunnels zwischen Mannheimer Straße und Niddastraße in Richtung Güterplatz zeitnah in eine sogenannte Umweltspur als Radweg mit Bus frei umwandeln, entsprechend beschildern und mit einer baulichen Trennung, z. B. mit Fahrbahntrennern, versehen zu lassen. Nach Ende der Baustellen am Güterplatz soll der Lückenschluss über die Mainzer Landstraße hinweg erfolgen. Begründung: Wegen der Sperrung der Camberger Straße für Pkw hat das Verkehrsaufkommen in der Hafenstraße und im Hafentunnel in Richtung Güterplatz in den Hauptverkehrszeiten stark zugenommen. Vereinzelte ungeduldige Autofahrende möchten dem Stau entkommen, indem sie in illegaler Weise den Radweg befahren und so Radfahrende gefährden. Das Ergebnis ist, dass sich Autofahrende an der Kreuzung Hafenstraße/Niddastraße gegenseitig blockieren und öffentliche Hupkonzerte veranstalten. Die Busse der Metrobuslinie M 46 hingegen stehen weiterhin im Stau und verspäten sich regelmäßig. Auf einer Umweltspur kommen sowohl Radfahrende als auch die Metrobusse zügig und sicher voran. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 881 Aktenzeichen: 32-1
Zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten am Rottweiler Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3256 entstanden aus Vorlage: OF 692/1 vom 15.11.2022 Betreff: Zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten am Rottweiler Platz Der Magistrat wird gebeten, auf dem Rottweiler Platz im Umfeld des Bürgerhauses SAALBAU Gutleut zusätzliche Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern errichten zu lassen. Begründung: Insbesondere im Zuge öffentlicher Veranstaltungen übersteigt der Bedarf regelmäßig das Angebot. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 879 Aktenzeichen: 66-2
Bücherschrank in der Werftstraße 15/Ecke Gutleutstraße reinigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3258 entstanden aus Vorlage: OF 694/1 vom 20.11.2022 Betreff: Bücherschrank in der Werftstraße 15/Ecke Gutleutstraße reinigen Der Bücherschrank vor der Werfstraße 15 an der Gutleutstraße ist stark mit Tags und Ähnlichem beschmiert. Der Magistrat wird daher gebeten, für die Reinigung des Bücherschranks zu sorgen. Begründung: Der Bücherschrank sollte zur Nutzung einladen und repräsentiert Stadt und Ortsbeirat. Dazu ist es wichtig, dass er repräsentabel aussieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 790
Stau im Hafentunnel vermeiden
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 698/1 Betreff: Stau im Hafentunnel vermeiden Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsführung und Ampelschaltung an der Kreuzung Hafenstraße/ Mainzer Landstraße zu optimieren, um Staus im Hafentunnel und auf der Hafenstraße zu minimieren. Die Ampelschaltung soll dahingehend geändert werden, dass mehr Verkehrsteilnehmer*innen, die von der Hafenstraße aus links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, pro Ampelphase abgewickelt werden können. Die Schaltungen sind so zu optimieren, dass der Straßenbahnverkehr auf der Mainzer Landstraße nicht beeinträchtigt wird. Des Weiteren soll geprüft werden, ob der Verkehr schon frühzeitig aufgeteilt werden kann in 1. Fahrzeuge, die an der oben benannten Kreuzung geradeaus fahren oder rechts abbiegen wollen oder an der Kreuzung Hafenstraße/Niddastraße nach rechts abbiegen wollen, einerseits; und 2. Fahrzeuge, die links in die Mainzer Landstraße bzw. eine Kreuzung zuvor in die Adam-Riese-Straße abbiegen wollen andererseits. Hierzu sollen am Ende des Hafentunnels, wenn die einspurige Straßenführung in zwei Spuren übergeht, entsprechende Markierungen und Beschilderungen angebracht werden. Sollte dies nicht möglich sein, soll die Straßenführung ab der Kreuzung Hafenstraße/ Niddastraße/ Adam-Riese-Straße entsprechend eingeführt werden. Begründung: Durch die überraschende längerfristige Sperrung der Camberger Straße fehlt eine wichtige Wegeverbindung zwischen Gutleut und Gallus. Die erste Möglichkeit, von einem ins andere Viertel zu kommen, ergibt sich an der Hafenstraße, danach erst wieder am Hauptbahnhof. Während die Fahrtrichtung vom Gallus ins Gutleut den Umständen entsprechend gut funktioniert, sind die Wege vom Gutleut ins Gallus schwieriger. Die Ampelphasen lassen an der Kreuzung Hafenstraße/ Mainzer Landstraße meist nur 3-4 Fahrzeuge passieren, weiter östlich ist ein Abbiegen auf die Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts nicht möglich. Daher kommt es vor allem in den Morgenstunden und am späten Nachmittag und Abend zu vermehrten Staus auf der Hafenstraße. Durch eine Optimierung der Ampelphase sollen Staus und über den Umweg hinaus längere Fahrtzeiten vermieden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 698/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenKurzstreckentarif zwischen Gallus und Gutleut
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3016 entstanden aus Vorlage: OF 641/1 vom 12.10.2022 Betreff: Kurzstreckentarif zwischen Gallus und Gutleut Der Magistrat wird gebeten, auf der Strecke zwischen Galluswarte, Hauptbahnhof und Gutleutstraße den Kurzstreckentarif für alle Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV anzubieten. Begründung: Die Camberger Brücke zwischen Galluswarte und Gutleutstraße musste wegen dringender Brückenbauarbeiten kurzfristig und für mehrere Jahre gesperrt werden. Die Buslinie 87 wurde eingestellt. Umwegfahrten mit der Buslinie M 46 sind eine Geduldsprobe, da die Busse im Berufsverkehr im Hafentunnel im Stau stecken bleiben. Die schnellste Verbindung zwischen Galluswarte und Gutleutstraße mit den S-Bahn-Linien 3 bis 6 über den Hauptbahnhof und den Buslinien ins Gutleut sollte genauso kostengünstig angeboten werden wie die bisherige Direktfahrt über die Camberger Brücke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 884 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Camberger Straße offen halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3022 entstanden aus Vorlage: OF 650/1 vom 17.10.2022 Betreff: Camberger Straße offen halten Der Magistrat wird gebeten , dafür Sorge zu tragen, dass auch während der Bauarbeiten eine Fuß- und Radverbindung parallel zur Camberger Straße besteht. Begründung: Die Camberger Straße stellt eine wichtige Verbindung zwischen Gallus und Gutleut auch für zu Fuß Gehende und Radfahrende dar. Ein Umweg von 2.400 Meter über die Hafenstraße ist hier nicht zumutbar, schon gar nicht über die voraussichtliche Dauer der Bauarbeiten von circa zwei Jahren. Bereits bei der letzten Renovierung der Brücke in den 90er-Jahren gab es deshalb ein Behelfsbauwerk. Warum soll dies nicht auch im dritten Jahrtausend möglich sein? Quelle: Geoportal.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 497 Aktenzeichen: 66-0
Mülleimer Schleusenstraße austauschen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3032 entstanden aus Vorlage: OF 665/1 vom 12.10.2022 Betreff: Mülleimer Schleusenstraße austauschen Der Magistrat wird gebeten, die zwei blauen Mülleimer in der Schleusenstraße/Ecke Speicherstraße durch Mülleimer mit größerem Volumen zu ersetzen. Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist, reicht das Volumen der jetzigen Mülleimer (gerade am Wochenende) oft nicht aus. Der Müll landet auf der Straße und zieht infolge dessen weiteren Müll an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2718
Behelfsausfahrt Rebstock während der Sperrung der Camberger Brücke öffnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 649/1 Betreff: Behelfsausfahrt Rebstock während der Sperrung der Camberger Brücke öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Behelfsausfahrt Rebstock, die bisher nur bei großen Messen geöffnet wurde, für die Dauer der Sperrung der Camberger Brücke zu öffnen, um die durch die Sperrung entstandene Verkehrsbelastung im Gutleutviertel zu entschärfen eine schnelle und einfache Verbindung zwischen dem Gutleutviertel und dem Gallus sicherzustellen. Hilfsweise, für den Fall, dass die Öffnung der Ausfahrt in der Zuständigkeit einer anderen als städtischen Behörde liegt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, auf die zuständige Behörde zuzugehen, mit dem Ziel, die Behelfsausfahrt Rebstock wie dargestellt für die Dauer der Sperrung der Camberger Brücke zu öffnen. Begründung: Die Camberger Brücke wurde aufgrund dringend erforderlicher Ertüchtigungsarbeiten gesperrt. Die Sperrung wird voraussichtlich für rund zweieinhalb Jahre andauern. Die Verbindungen zwischen dem Gutleutviertel und dem Gallus sind daher auf den Hafentunnel, die Umfahrung des Bahnhofs sowie einen großen Umweg über die A 5 beschränkt. Durch die Sperrung hat die Verkehrsbelastung in der Gutleutstraße - die selbst ohne die Sperrung bereits in der rush hour übernutzt ist - noch einmal deutlich zugenommen. Das große, ständig stockende Verkehrsaufkommen bringt neben Lärm auch starke Umweltbelastungen durch Abgase mit sich. Den Anwohner*innen ist es nicht zuzumuten, diese Situation für ganze zweieinhalb Jahre hinzunehmen. Da sich derzeit die Umfahrung der Camberger Brücke über die A 5 aufgrund des großen Umwegs über das Nordwestkreuz und das gesamte Rebstockgelände in der Regel nicht als Umfahrung der Camberger Brücke anbietet, soll die Behelfsabfahrt Rebstock für die Dauer der Sperrung der Camberger Brücke dauerhaft geöffnet werden, um die Situation in der Gutleutstraße zu entschärfen. Belastungen von Anwohner*innen an der Behelfsausfahrt sind dadurch nicht zu erwarten, da an der Behelfsausfahrt keine Wohngebäude vorhanden sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 649/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen SPD (= Annahme); 2 GRÜNE, CDU und BFF (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenNied: Beim Neubau der IGS 15 gleich CO2-freie Heizungssysteme einplanen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2787 entstanden aus Vorlage: OF 579/6 vom 18.09.2022 Betreff: Nied: Beim Neubau der IGS 15 gleich CO2-freie Heizungssysteme einplanen Der Magistrat wird gebeten, darauf zu achten, dass beim Schulneubau der IGS 15 in Nied alternative Heizmöglichkeiten installiert werden. Dies kann durch einen Anschluss an ein von Abwärme der Rechenzentren gespeistes Nahwärmenetz geschehen oder durch ein Konzept mit Solarthermie und Wärmespeicher wie in der Parkstadt Unterliederbach oder durch weitere Konzepte, wie z. B. aktuell im Neubaugebiet Hilgenfeld. Begründung: In der 13. Sitzung des Ortsbeirats 6 wurde ein Konzept vorgestellt, wie Nahwärme aus Rechenzentren in den Norden Griesheims transportiert werden kann und wie im Prinzip ganz Griesheim allein mit Nahwärme geheizt werden kann. Auch der geplante Neubau der IGS 15 in Nied ist nicht weit von Rechenzentrenstandorten entfernt. Daneben gibt es in Frankfurt Beispiele von Plusenergiehäusern, die ohne oder fast ohne Gasheizung auskommen. Das Plusenergiehaus in der Speicherstraße auf der Basis von Abwärme aus dem anliegenden Abwasserkanal ist ein gutes Beispiel ebenso wie die Häuser in der Kamelienstraße in der Parkstadt Unterliederbach, wo die Heizung durch eine Kombination von Solarthermie, Wärmespeicher (Eisspeicher) und Pelletkraftwerk erfolgt, wobei in der Summe eines Jahres betrachtet mehr Energie erzeugt wird, als die Häuser verbrauchen. Auch im Neubaugebiet Hilgenfeld wird mit modernen Systemen gearbeitet, hier vor allem mit Erdwärme. Angesichts der Energiekrise und der Klimakrise sollten solche Möglichkeiten genutzt werden und keine Schulen mehr gebaut werden, die noch weitgehend auf konventionellen Heizsystemen beruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1505 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30
Griesheim: Schulneubau auf dem ehemaligen FIAT-Gelände CO2-frei beheizen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2794 entstanden aus Vorlage: OF 591/6 vom 18.09.2022 Betreff: Griesheim: Schulneubau auf dem ehemaligen FIAT-Gelände CO2-frei beheizen Der Magistrat wird gebeten, darauf zu achten, dass beim Schulneubau auf dem ehemaligen FIAT-Gelände (Mainzer Landstraße/Ecke Elektronstraße) alternative Heizmöglichkeiten installiert werden. Dies kann durch einen Anschluss an ein von Abwärme der Rechenzentren gespeistes Nahwärmenetz geschehen oder durch ein Konzept mit Solarthermie und Wärmespeicher wie in der Parkstadt Unterliederbach oder durch weitere Konzepte wie z. B. aktuell im Neubaugebiet Hilgenfeld. Begründung: In der 13. Sitzung des Ortsbeirats 6 wurde ein Konzept vorgestellt, wie Nahwärme aus Rechenzentren in den Norden Griesheims transportiert werden kann und wie im Prinzip ganz Griesheim allein mit Nahwärme geheizt werden kann. Die Frage, ob mit dieser Nahwärme auch die neue Schule an der Mainzer Landstraße versorgt werden könne, wurde dahin gehend etwas ausweichend beantwortet, dass die Behörden nicht die schnellsten seien, was wohl so zu verstehen ist, dass die Schule fertig sein wird, bevor die Nahwärme angeschlossen werden kann. Trotzdem stellt sich die Frage, ob man das Heizungssystem der Schule nicht gleich so bauen kann, dass es dann relativ schnell und kostensparend an die Nahwärme angeschlossen werden kann, wenn diese verfügbar wird. Außerdem gibt es in Frankfurt Beispiele von Plusenergiehäusern, die ohne oder fast ohne Gasheizung auskommen. Das Plusenergiehaus in der Speicherstraße auf der Basis von Abwärme aus dem anliegenden Abwasserkanal ist ein gutes Beispiel ebenso wie die Häuser in der Kamelienstraße in der Parkstadt Unterliederbach, wo die Heizung durch eine Kombination von Solarthermie, Wärmespeicher (Eisspeicher) und Pelletkraftwerk erfolgt, wobei in der Summe eines Jahres betrachtet mehr Energie erzeugt wird, als die Häuser verbrauchen. Auch im Neubaugebiet Hilgenfeld wird mit modernen Systemen gearbeitet, hier vor allem mit Erdwärme. Angesichts der Energiekrise und der Klimakrise sollten solche Möglichkeiten genutzt werden und keine Schulen mehr gebaut werden, die noch weitgehend auf konventionellen Heizsystemen beruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2184 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2
Kurvenbereich gegen Falschparker sichern - Rottweiler Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2827 entstanden aus Vorlage: OF 631/1 vom 11.09.2022 Betreff: Kurvenbereich gegen Falschparker sichern - Rottweiler Platz Der Magistrat wird gebeten, den Bereich um die Kurve am Rottweiler Platz vor dem Saalbau Gutleut gegen Falschparker zu sichern. Begründung: Im Bereich der Kurve ist das Parken verboten. Dennoch parken immer wieder Pkw in diesem Bereich. Auf dem Bild steht der rote Pkw schon im Halteverbot. Oft stehen noch weitere Pkw dahinter (im markierten Bereich). Da die Straße an dieser Stelle eng ist, wird es für Transportfahrzeuge oder Rettungswagen sehr schwierig durchzukommen. Um den Kurvenbereich permanent von falsch parkenden Pkw frei zu halten, wäre es gut, an dieser Stelle rot-weiße Poller und ggf. Markierungen auf der Straße aufzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 259 Beratung im Ortsbeirat: 1
Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2640 entstanden aus Vorlage: OF 587/1 vom 16.08.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit Mitgliedern des Ortsbeirats 1 sowie Vertreterinnen und Vertreter des Amtes für Straßenbau und Erschließung, Straßenverkehrsamt, Grünflächenamt und der betroffenen Nachbarschaft an der Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße wahrzunehmen mit dem Ziel, die Verkehrsführung für Autofahrende verständlicher zu machen, zahlreiche Umwegfahrten für Ortsunkundige zu vermeiden, die Interessen der Anwohnenden und Gewerbetreibenden stärker zu berücksichtigen und eine durchgehende Radwegeverbindung von der Weserstraße zur Mainluststraße zu schaffen. Des Weiteren sollen Möglichkeiten zum Lärmschutz, zur Entsiegelung, zur Begrünung und zur Baumpflanzung erörtert werden. Begründung: Die Beschilderung, Markierung und Anordnung der Fahrspuren in der Mainluststraße sowie im Kreuzungsbereich mit der Gutleutstraße sind nicht eindeutig. Zahlreiche, vor allem ortsunkundige Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer vermuten, dass die rechte der beiden Fahrspuren in den Tunnel führt. Bei Nutzung dieser Fahrspur gelangen die Pkw jedoch auf die Fahrspur, die zur Umfahrung bei Tunnelsperrung und für Anwohnende gedacht ist. Sie müssen kurz vor dem Willy-Brandt-Platz einen U-Turn machen und gelangen wieder auf die Gutleutstraße zurück. Dabei fahren viele zu schnell und gefährden wiederum die Gäste, die sich dort in den Sommergärten aufhalten. Einige Fahrerinnen und Fahrer bemerken den Trugschluss kurz vor der Tunneleinfahrt, queren die Sperrfläche und "schneiden" so andere Pkw in gefährlicher Weise. Das führt zu erheblichem Mehrverkehr oder zu zahlreichen Beinaheunfällen. Außerdem gefährdet das die vielen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, die außerdem in diesem Bereich auf den Verkehrsinseln minutenlang auf Grün warten müssen. Da oft der Eindruck entsteht, die Ampelanlage reagiere nicht auf die Anforderung, queren viele Menschen die Straße bei Rot. Radfahrende haben hier bisher gar keine sichere Querungsmöglichkeit. . Anlage Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt, Luftbild 2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2749 Aktenzeichen: 32-1
Rad- und Fußverkehr Güterplatz in Fahrtrichtung Süden sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2418 entstanden aus Vorlage: OF 496/1 vom 07.06.2022 Betreff: Rad- und Fußverkehr Güterplatz in Fahrtrichtung Süden sicherer gestalten Vorgang: V 198/21 OBR 1; ST 378/22 Der Magistrat wird gebeten, am Güterplatz vor der Hochhausbaustelle während der Baustellenzeit in südlicher Fahrtrichtung eine Fahrspur für automobilen Verkehr wegzunehmen und stattdessen einen ausreichend breiten Fußweg sowie einen Radweg/Radstreifen einrichten zu lassen. Begründung: In der Stellungnahme vom 14.02.2022, ST 378, erläutert der Magistrat, dass bei mehrspurigen Straßen bei einer Baustelle eine Spur entfallen soll, wenn nicht genug Platz für Fuß- und Radverkehr besteht. Zwei Fahrspuren für Autos werden an dieser Stelle nicht benötigt, zumal in der Osloer Straße als auch später in der Hafenstraße keine zweispurige Verkehrsführung besteht. Stattdessen ist die Situation für zu Fuß Gehende und Radfahrende an dieser Stelle derzeit eine Zumutung und führt wegen der zu geringen Breite (<1,5 Meter) und den konfusen Bodenbeschriftungen immer wieder zu Konflikten und entspricht nicht den eigenen Vorgaben der Stadt Frankfurt. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.10.2021, V 198 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 378 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2484 Beratung im Ortsbeirat: 1
Sanierung der Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2429 entstanden aus Vorlage: OF 517/1 vom 28.06.2022 Betreff: Sanierung der Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn des rechten Fahrstreifens der Mainzer Landstraße in Richtung Platz der Republik zwischen Hafenstraße und Düsseldorfer Straße zu sanieren und dabei insbesondere Unebenheiten und Beschädigungen zu beseitigen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten , im Rahmen der Sanierung eine adäquate Radinfrastruktur auf dem Teilstück zwischen Ludwigstraße und Düsseldorfer Straße zu schaffen, zum Beispiel indem der Rechtsabbiegestreifen in einen Radfahrstreifen umgewandelt wird. Begründung: Die Fahrbahn der Mainzer Landstraße weist in dem vorbezeichneten Bereich erhebliche Unebenheiten und Beschädigungen auf, die für Zweiradfahrer gefährlich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2491 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b) Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des Magistrats noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße ebenfalls sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2430 entstanden aus Vorlage: OF 518/1 vom 27.06.2022 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße ebenfalls sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, vor der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße von der Hafenstraße Richtung Mainzer Landstraße kommend, im Bereich der Baustelle folgende Verbesserungen vorzunehmen: 1. Für zu Fuß Gehende von der Hafenstraße kommend ist bereits an der Kreuzung Hafenstraße/Ecke Niddastraße/Ecke Adam-Riese-Straße eine entsprechende Umleitung auszuschildern. Ebenso umgekehrt von der Mainzer Landstraße aus kommend. 2. Für Radfahrende ist ein Schutzstreifen am rechten Rand der Geradeausspur einzurichten. 3. Für Radfahrende ist mit entsprechenden Fahrrad-Piktogrammen eine separate Haltelinie vor der Ampel einzurichten, welche sich vor der Haltelinie für Kraftfahrzeuge befindet. Begründung: Aktuell laufen zu Fuß Gehende neben dem Bauzaun auf der Fahrbahn entlang, wo der Gehweg entfallen ist. Dies gefährdet sowohl zu Fuß Gehende wie Kraftfahrzeuge. Da ebenso der Radweg entfallen ist, sind Radfahrende irritiert und fahren vor bis zur Sichtlinie der Kreuzung vor. Da es jedoch kein separates Lichtsignal für Radfahrende gibt, fahren Radfahrende teils über die Kreuzung, während der Querverkehr - inklusive Straßenbahn - auf der Mainzer Landstraße Grün hat. Dies gefährdet ebenfalls Radfahrende und anderer Verkehrsteilnehmer. Der Ortsbeirat musste bereits mehrfach bei der Verkehrssicherheit von Baustelleneinrichtungen nachjustieren. Man fragt sich, warum die Stadt hier nicht sorgsamer vorgeht. Keine Umleitung für Fußgehende, kein Schutzstreifen für Radfahrende Der Radweg ist entfallen. Eine separate Haltelinie für Radfahrende existiert nicht mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2480 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1
Parkbuchten Speicherstraße ordentlich kennzeichnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2022, OF 567/1 Betreff: Parkbuchten Speicherstraße ordentlich kennzeichnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Markierung der Parkbuchten, welche kaum noch sichtbar ist, zu erneuern, sodass auch die Tiefgaragenzufahrt von Hausnummer 42 deutlich sichtbar nicht mehr als Teil der Parkbucht erscheint. Ebenso darf die Beschilderung nicht mehr durchgehend gelten, sondern dieser Bereich muss durch entsprechende Schilder beidseits auf Beginn/Ende der Parkbuchten hinweisen. Das ausgeblichene Schild "Parkscheinautomat" rechts der Zufahrt ist zu erneuern. Begründung: Da die o.g. Tiefgaragenzufahrt mangels Kennzeichnung häufig nicht als solche erkannt wird, wird dieser Bereich oftmals von Kunden des nahen Supermarktes zugeparkt, sodass Anwohnende nicht mehr ein- und ausfahren können und dadurch erheblich behindert werden. Tiefgaragenzufahrt mit fehlender Straßenmarkierung Beschilderung ergänzen / ausgeblichenes Schild erneuern Kaum noch sichtbare Markierung der Parkbuchten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 567/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 567/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenAbstellflächen für E-Scooter im Gutleutviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2214 entstanden aus Vorlage: OF 466/1 vom 08.05.2022 Betreff: Abstellflächen für E-Scooter im Gutleutviertel Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Neuordnung der Abstellflächen für elektrische Tretroller (E-Scooter) im Bereich des Holiday Inn Express und Tanzhaus West (Gutleutstraße 294 - 296) einen solchen Platz einzurichten. Begründung: Gäste des Hotels und Besucher des Mehlsack-Geländes nutzen gerne E-Scooter bzw. E-Roller. Dies hat zur Folge, dass sie in diesem Bereich vermehrt auf dem Bürgersteig und Radweg kreuz und quer verteilt stehen oder liegen. Daher ist hier ein Bereich zum geordneten Abstellen für E-Roller bzw. E-Scooter wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2243 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Eine Bank für den südwestlichen Brückenkopf an der Hafenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2217 entstanden aus Vorlage: OF 471/1 vom 08.05.2022 Betreff: Eine Bank für den südwestlichen Brückenkopf an der Hafenstraße Der Magistrat wird gebeten, am südwestlichen Brückenkopf an der Hafenstraße eine Bank zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Anwohnenden aufstellen zu lassen. Begründung: Das Quartiersmanagement Gutleut wusste zu berichten, dass einige Anwohnerinnen und Anwohner sich sehr gerne an besagter Stelle aufhalten. Wegen der tollen Lage wird dieser Spot "im Gutleuter Volksmund" auch gerne "Sonnenterrasse" genannt. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1759 Aktenzeichen: 67 0
Zugang zum Mainufer für alle! Endlich Barrierefreiheit auf der Nordseite des Mainufers am Westhafentower
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1835 entstanden aus Vorlage: OF 364/1 vom 28.02.2022 Betreff: Zugang zum Mainufer für alle! Endlich Barrierefreiheit auf der Nordseite des Mainufers am Westhafentower Vorgang: OM 2048/17 OBR 1; ST 228/18 Der Magistrat wird gebeten, erneut auf den Eigentümer des Westhafentowers zuzugehen und die Schaffung eines barrierefreien Zugangs auf der nördlichen Mainuferseite vom Westhafen in Richtung Römer zu fordern, z. B. durch eine circa zwei Meter breite asphaltierte oder mit glatten Gehwegplatten belegte Spur. Begründung: Aus Richtung Westhafen kommend befindet sich, ab der Westhafenbrücke, ein weiter Teil mit grober Kopfsteinbepflasterung, der für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Menschen mit Rollator oder Kinderwagen nahezu unüberwindlich ist. Es gib daher für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und z. B. auch für Gehbehinderte mit Rollator keine Möglichkeit, das Mainufer auf der nördlichen Seite durchgängig zu befahren bzw. zu begehen. An der Westhafenbrücke ist Schluss mit der glatten Spur. Ab dann folgt extrem gewölbtes Kopfsteinpflaster, welches unmöglich zu befahren ist. Es bleibt nur ein Zurück in den Verkehr! Einen großen Umweg über mehrere Ampeln über die Speicherstraße und den Baseler Platz zu machen, ein Weg der auch nicht einfach zu bewältigen ist (kein abgesenkter Fußweg auf der Ampelseite Wilhelm-Leuschner-Straße, Straßenbahnschienen), und ein großer Umweg für Menschen im Rollstuhl oder Gehbehinderte. Erholung am Mainufer sieht anders aus! Alternativ bleibt noch eine Rampe direkt am Ufer, allerdings auch mit feinerem Kopfsteinpflaster belegt, deren Steigung für schwächere Personen im Rollstuhl kräftemäßig kaum zu bewältigen ist, auch nicht für die oft älteren schiebenden Angehörigen. Ein Ausflug am nördlichen Mainufer endet für viele also am Kopfsteinpflaster der Westhafenbrücke, der Weg zum Römer ist versperrt bzw. führt zurück über den Baseler Platz. Es handelt sich zwar um einen Platz im Privatbesitz, dieser steht aber der Öffentlichkeit als Wegverbindung zum Mainufer zur Verfügung und sollte daher für alle Menschen zugänglich sein! Es kann nicht sein, dass die Gestaltung hier derartig über den Interessen der Menschen steht und Behinderte in ihrem täglichen Leben massiv beeinträchtigt. Auch evtl. betroffene Eigentumsverhältnisse dürfen die Rechte zur Begehung des öffentlichen Raums nicht aushebeln. Es wäre eine Kleinigkeit, die im Verlauf des Westhafens im Kopfsteinpflaster bereits verlegte glatte Wegspur durchgängig zu verlegen, Design hin oder her. Mindestens seit 2014 ist dieses Problem schon Thema im Ortsbezirk! Der Magistrat legte nach wiederholten Nachfragen erst im Februar 2018 die Stellungnahme ST 228 vor, die lediglich besagte, der Besitzer des o. g. Platzes lehne eine Umgestaltung des Platzes kategorisch ab, damit sei das Thema erledigt. Diese Antwort war schon damals nicht und ist aus heutiger Sicht im Hinblick auf die in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention erst recht nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2048 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 228 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1520 Aktenzeichen: 66-0
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