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Meine Nachbarschaft: Rosa-Luxemburg-Straße

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Idee

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der östlichen Hügelstraße zwischen Grafenstraße und Jean-Monnet-Straße

14.03.2024 · Aktualisiert: 21.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5287 entstanden aus Vorlage: OF 702/9 vom 22.02.2024 Betreff: Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der östlichen Hügelstraße zwischen Grafenstraße und Jean-Monnet-Straße Im genannten Abschnitt der Hügelstraße wird in beiden Richtungen oftmals deutlich zu schnell gefahren, was zu erhöhten Abgasemissionen und Lärmbelästigungen für die Anwohner führt. Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen mittels fester oder mobiler Blitzer durchzuführen, die für mehr Sicherheit sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1511 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mittelstreifen auf der Hügelstraße bepflanzen

14.03.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5288 entstanden aus Vorlage: OF 703/9 vom 04.03.2024 Betreff: Mittelstreifen auf der Hügelstraße bepflanzen In Höhe des Hauses Aja Textor-Goethe ist der Mittelstreifen auf der Hügelstraße sehr ungepflegt und ähnelt einer braunen Einöde. Diese ist auch immer wieder Zwischenstation für Personen, die die Hügelstraße an dieser Stelle überqueren, statt die Ampeln zu nutzen. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Der Magistrat wird gebeten, den Mittelstreifen mit Bäumen zu bepflanzen, die mit einer gut ausgeführten Baumgrube an dieser Stelle gut stehen können. Wenn dies nicht möglich ist, sollte eine Hecke - ähnlich der auf dem Eckenheimer Teil der Hügelstraße - gepflanzt werden. Des Weiteren sind zahlreiche ehemalige Baumstandorte auf der Südseite der Hügelstraße im Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet-Straße heute gar nicht oder nur mit Büschen bepflanzt. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche dieser bereits bestehenden Baumscheiben wieder mit Bäumen bepflanzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1321 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auf dem Weg zur stillfreundlichen Kommune - Räume für stillende Mütter auch im Ortsbezirk 9 schaffen

14.03.2024 · Aktualisiert: 22.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5292 entstanden aus Vorlage: OF 714/9 vom 04.03.2024 Betreff: Auf dem Weg zur stillfreundlichen Kommune - Räume für stillende Mütter auch im Ortsbezirk 9 schaffen Vorgang: NR 361/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; B 58/24 Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Antrag vom 22.04.2022, NR 361, angeregt, dass in Frankfurt ebenso wie in anderen Kommunen gezielt geschützte, hygienische Räume für stillende Mütter geschaffen werden sollen. Der Magistrat begrüßt dies mit dem Bericht vom 05.02.2024, B 58, und wird den Beschluss entsprechend umsetzen. Der Ortsbeirat möchte dieses Anliegen unterstützen und bittet daher den Magistrat, auch im Ortsbezirk 9 solche zu schaffen. Infrage kämen beispielsweise: - Haus Dornbusch; - Nachbarschaftsbüro Ginnheimer Hohl; - Nachbarschaftszentrum Franz-Werfel-Straße. Ebenso wird der Magistrat gebeten zu prüfen, wo Informationen über das Projekt bei Trägern des öffentlichen Lebens (Kirchengemeinden, Vereine usw.) die Schaffung solcher Räume ermöglichen könnte bzw. welche weiteren Gebäude/Standorte infrage kommen könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.04.2022, NR 361 Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 58 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1640 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vermüllung und wilde Lagerstätte an der „Feuerwehrbrücke“ über der RosaLuxemburgStraße unterbinden

14.03.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5299 entstanden aus Vorlage: OF 398/8 vom 26.02.2024 Betreff: Vermüllung und wilde Lagerstätte an der "Feuerwehrbrücke" über der Rosa-Luxemburg-Straße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, die immer wieder auftretende wilde Lagerstätte und die damit einhergehende Vermüllung unter der "Feuerwehrbrücke" (siehe Markierung) über die Rosa-Luxemburg-Straße ggf. auch durch bauliche Maßnahmen anhaltend zu unterbinden. Quelle: Apple - Karten Begründung: Im Gegensatz zu anderen wilden Lagerplätzen befindet sich dieser unmittelbar an einer viel befahrenen Autostraße. Durch unkontrollierte Verwehungen von Abfällen oder ungeschickte, dort verweilende Personen können Menschen zu Schaden kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1205 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 390 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Bolzplatz unter der Rosa-Luxemburg-Brücke anlegen

26.02.2024 · Aktualisiert: 09.04.2024

Antrag vom 26.02.2024, OF 404/8 Betreff: Bolzplatz unter der Rosa-Luxemburg-Brücke anlegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit dem Land Hessen in Verbindung zu treten, um eine Genehmigung für die Anlage eines kleinen Bolzplatzes unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße am Neumühlenweg zu erhalten. Der derzeit geschlossene Bolzplatz Stegwiesen/Neumühlenweg soll dafür zurückgebaut und renaturiert werden. Begründung: In seiner Antwort (ST 2140) auf die Anfrage des Ortsbeirates (OM 4333) vom 13.07.2023 wird darauf hingewiesen, dass die Flächen unter der Rosa-Luxemburg Straße sich im Eigentum des Landes Hessen befinden, weshalb Aufbauten nicht umgesetzt werden könnten. Zeitgleich wurde in Ginnheim ein Beteiligungsprojekt durchgeführt für die Nutzung der Flächen unter der Rosa-Luxemburg-Straße (FR 26.05.2023). Das vor Jahren angelegte kleine Sportfeld neben den U-Bahn Gleisen, vorgesehen für Fußball- und Basketballspielen, wird wegen der hohen Temperaturen und der intensiven Sonneneinstrahlung nicht mehr genutzt. Schattenplätze fehlen hier ebenfalls. Bewegungsintensive Sportarten sind deshalb kaum möglich. Ein Bolzplatz unter der Brücke würde es den Kindern und Jugendlichen ermöglichen, weiterhin ihren Sport zu betreiben, da die Brücke einen Schutz gegen die UV-Strahlung und die Überhitzung des Körpers bietet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 404/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Taxistandplatz am Markus Krankenhaus

22.02.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5158 entstanden aus Vorlage: OF 679/9 vom 08.02.2024 Betreff: Taxistandplatz am Markus Krankenhaus Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig auf der östlichen Seite der Wilhelm-Epstein-Straße, die noch zum Ortsbezirk 9 gehört, gegenüber dem Haupteingang des Markus Krankenhauses ausreichende Taxistandplätze - auch mit Elektroladesäulen - zu realisieren. Der Bedarf an Taxistandplätzen kann im sog. Gesprächskreis Taxi, u. a. mit der Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e. V., ermittelt werden. Begründung: Ein direkter Zugang von einem Krankenhaus zu einem Taxistandplatz ist sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Besucherinnen und Besucher wichtig. Momentan müssen Taxen bei Bedarf - dieser besteht kontinuierlich - aus einiger Entfernung angefordert werden. Vor jedem bedeutenden Frankfurter Krankenhaus sollte ein Taxistandplatz angelegt sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1090 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Glasfaserausbau im Ortsbezirk 9

22.02.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5161 entstanden aus Vorlage: OF 683/9 vom 06.02.2024 Betreff: Glasfaserausbau im Ortsbezirk 9 Während der Ortsbeirat grundsätzlich sehr befürwortet, dass in seinen Stadtteilen der Ausbau von Glasfaser vorangetrieben wird, sind ihm dennoch einige Missstände aufgefallen. So wurde auf Höhe des Lidl-Markts in der Platenstraße unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße ein großes Materiallager für den Glasfaserausbau im Ortsbezirk angelegt, das nicht gesichert wurde. Die Nachfrage eines Bürgers beim Amt für Straßenbau und Erschließung ergab, dass dieses Lager nicht genehmigt wurde. Andere Bürgerinnen und Bürger beschweren sich über den Zustand von Gehwegen und Fahrbahnen nach Verlegung der Glasfaserleitungen, so etwa im Bereich der Eckenheimer Landstraße. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. die Arbeit der Firmen, die im Ortsbezirk Glasfaserleitungen verlegen, regelmäßig im Nachgang zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass Beschädigungen von Asphalt und Gehwegen vollständig ausgebessert werden; 2. das Materiallager unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zu kontrollieren und abzusichern. Sofern bekannt, wird der Magistrat darüber hinaus gebeten, zu berichten, welche weiteren Ausbauplanungen im Ortsbezirk bereits bekannt sind und welchen Versorgungsgrad die hier tätigen Firmen durch den Ausbau anstreben. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1096 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abfahrt Dillenburger Straße auf den Erich-Ollenhauer-Ring

15.02.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 15.02.2024, OM 5148 entstanden aus Vorlage: OF 387/8 vom 29.01.2024 Betreff: Abfahrt Dillenburger Straße auf den Erich-Ollenhauer-Ring Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Abfahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring von der Dillenburger Straße kommend sicherer werden kann. Begründung: Die Abfahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring von der Dillenburger Straße kommend ist bei Nässe häufig sehr rutschig und hat bereits in der Vergangenheit zu gefährlichen Situationen und mehreren Unfällen geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1080 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Zeitplan für Abriss und Neubau der Kinderzentren 73 (Niederurseler Landstraße) und 74 (Bernadottestraße)

29.01.2024 · Aktualisiert: 29.02.2024

Antrag vom 29.01.2024, OF 389/8 Betreff: Zeitplan für Abriss und Neubau der Kinderzentren 73 (Niederurseler Landstraße) und 74 (Bernadottestraße) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Schon vor einigen Jahren war den Medien zu entnehmen (u.a. Frankfurter Rundschau v. 07.02.2020), dass die Kinderzentren 73 und 74 nach Fertigstellung des Neubaus des Kinderzentrums 37 (In der Römerstadt) das Provisorium Am Forum beziehen, wenn deren Ersatzneubau ausgeführt wird. Die Neubaumaßnahme beim KiZ 37 wird aktuell ausgeführt, jedoch sind 2023 Gelder für die beiden Kinderzentren in der Nordweststadt zur Finanzierung der Gesamtsanierung des KiZ 126 in der Rendeler Straße (Stadtteil Bornheim) verlagert worden: 1,53 Mio. EUR für das KiZ 73 (M 11-23) und 1,1 Mio. EUR für das KiZ 74 (M 97-23). Nach den ursprünglichen Plänen sollte das KiZ 74 die Container-Anlage am Forum bereits 2022 beziehen und das KiZ 73 dann im Jahr 2024. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann beginnen die Baumaßnahmen für den Ersatzneubau der Kinderzentren 73 und 74? 2. Aus welchen Gründen sind die Baumaßnahmen zurückgestellt worden? 3. Wird es eine Folgenutzung der Containeranlage am Forum geben und wenn ja, welche? 4. Ist die Anlage am Forum noch für die provisorische Nutzung durch die KiZ 73 und 74 vorgesehen oder werden für diese Einrichtungen Alternativen geplant? 5. Wie lange wird die Grünfläche am Forum noch als Kita-Standort fremdgenutzt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 864 2024 Die Vorlage OF 389/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen

25.01.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5035 entstanden aus Vorlage: OF 664/9 vom 14.01.2024 Betreff: Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen Der Magistrat wird gebeten, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamenschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Marbachweg; 2. Raimundstraße; 3. Hügelstraße; 4. Kurhessenstraße; 5. Eschersheimer Landstraße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Metern Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1015 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 50 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel Am Weißkirchener Berg/Am Hopfenbrunnen

08.12.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4893 entstanden aus Vorlage: OF 305/12 vom 28.10.2022 Betreff: Verkehrsspiegel Am Weißkirchener Berg/Am Hopfenbrunnen Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung/Ausfahrt Am Weißkirchener Berg/ Am Hopfenbrunnen in Höhe des Hauses Am Weißkirchener Berg 21 (siehe Pfeil) einen Verkehrsspiegel anzubringen, um eine sichere Ausfahrt von der Straße Am Hopfenbrunnen in die Straße Am Weißkirchener Berg zu ermöglichen. Begründung: Durch parkende Autos und den Winkel der Ausfahrt sowie den kleinen Bogenverlauf der Straße Am Weißkirchener Berg ist der Blick auf den von Kalbach kommenden Verkehr stark eingeschränkt und erfordert jeweils das leichte Einfahren in die Straße Am Weißkirchener Berg. Dies stellt für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie entgegenkommende Fahrzeuge eine durch einen Verkehrsspiegel vermeidbare Gefährdungsstelle dar. Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 890 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leihräder im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg

08.12.2023 · Aktualisiert: 08.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4897 entstanden aus Vorlage: OF 442/12 vom 25.09.2023 Betreff: Leihräder im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2924/22 OBR 12; ST 1757/23 Der Magistrat wird gebeten, mit dem Leihfahrradunternehmen Next Bike Kontakt aufzunehmen, um an möglichen Standorten in Kalbach-Riedberg Leihräder aufzustellen. Konkrete Standorte sind aus örtlicher Kenntnis z. B.: - U-Bahn-Station "Riedberg" - Riedbergplatz - Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz - Graf-von-Stauffenberg-Allee nahe Nr. 46 b - Rudolf-Schwarz-Platz - Zur Kalbacher Höhe/Renoirallee - Sportplatz des SC Riedberg - Römische Straße/Riedbergallee - Buswendeschleife "Am Hopfenbrunnen" - Nahe dem FC Kalbach - Sportzentrum "Am Martinszehnten" - Am Kalbacher Rathaus oder "Lange Meile" - Kerbeplatz - Park-and-ride-Station "Kalbach" (unter Beteiligung des Ortsbeirats 10) Begründung: Mit der Stellungnahme vom 14.08.2023, ST 1757, teilt der Magistrat mit: "Generell bietet die Deutsche Bahn (DB) das Produkt ‚Call a Bike' nur noch in Stadtteilen an, bei denen die Vermietung voraussichtlich wirtschaftlich - also ohne Verluste - betrieben werden kann." Da jedoch der private Anbieter Next Bike in Frankfurt ebenfalls Leihräder zur Verfügung stellt, könnte hier mit Zustimmung zu rechnen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.10.2022, OM 2924 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1757 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 642 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Verkehrssicherheit rund um die Grundschule Riedberg

08.12.2023 · Aktualisiert: 27.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4898 entstanden aus Vorlage: OF 446/12 vom 27.11.2023 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit rund um die Grundschule Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich die Verkehrssituation rund um die Grundschule Riedberg nachhaltig dadurch verbessern lässt, dass sich die vorhandene Lichtzeichenanlage ("Ampel") über die Straße Zur Kalbacher Höhe in eine vollwertige Ampelkreuzung unter Einbeziehung der einmündenden Straßen Zum Stulen und Käthe-Kruse-Straße umwandeln lässt nebst Fußgängerampeln über beide einmündenden Straßen. Angelehnt an die aktuell als Bedarfsampel ausgeführte Lichtzeichenanlage bietet sich eine Ausführung mit bevorzugter Fahrtrichtung entlang der Straße Zur Kalbacher Höhe an mit Bedarfsauslösung durch Kontaktschleifen in den Nebenstraßen und auf Fußgängerwunsch. Begründung: Gerade zu Schulbeginn gibt es zahlreiche Probleme durch die trotz zahlreichen Ermahnungen nicht restlos zu vermeidenden Elterntaxis, besonders in der Straße Zum Stulen und an der Einmündung in die Straße Zur Kalbacher Höhe. Eine sichere Querung der Straße Zum Stulen ist nicht gewährleistet. Eine Sicherung der Überwege durch eine Ampel würde die Situation für die Schülerinnen und Schüler erheblich verbessern. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die sehr positiven Erfahrungen an der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee, wo seit der Errichtung der Ampel keinerlei Klagen über gefährliche Verkehrssituationen mehr aufgetreten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1441 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820

08.12.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4899 entstanden aus Vorlage: OF 448/12 vom 26.11.2023 Betreff: Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820 Aufgrund des fehlenden Anschlusses des Lärmschutzwalls im Bereich der Anschlussstelle Marie-Curie-Straße/BAB 661 an das nordwestliche Widerlager der U-Bahn-Brücke (siehe nachfolgender Google Maps-Kartenausschnitt) wird die Schallschutzfunktion des Lärmschutzwalls, vor allem für den östlichen Bereich des Bonifatiusviertels, merklich abgeschwächt. Verstärkt wird dieser Effekt von den die Autobahn querenden U-Bahn- und Fußgängerbrücken, an deren Unterseiten der Schall reflektiert und dadurch zusätzlich verstärkt wird. Seit dem nachträglichen Einbau von zwei Gabionen-Stützwänden am Fuß des Lärmschutzwalls und gegenüber an der Brückenböschung trat eine nochmalige Intensivierung des Verkehrslärms ein, weil offensichtlich nun der Schall nochmals zielgerichteter auf den östlichen Rand der Siedlung gelenkt wird. Nach aktueller Lärmkartierung 2022 (Lärmviewer Hessen, https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html, siehe nachfolgender Lärmkartenausschnitt) werden im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels Schallpegelwerte in der Nacht von 60 bis 64 dB(A) erreicht. Damit sind nicht nur die Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) von 45 dB(A) nachts und die Grenzwerte der 16. BImSchV von 49 dB(A) nachts weit überschritten, sondern auch die Schwelle zu möglichen Gesundheitsgefährdungen erreicht. Im Vergleich der zur Verfügung stehenden Lärmkartierung seit 2007 wird auch eine Zunahme der Lärmbetroffenheit deutlich. Die Lärmaktionsplanung empfiehlt, dass bei Überschreitung dieser Werte prioritär und möglichst kurzfristig Maßnahmen zur Verringerung der Gesundheitsgefährdung ergriffen werden sollen. Ergänzender Hinweis: Bei der Lärmkartierung handelt es sich um eine Computermodellrechnung, die zwar topografische Erhebungen (z. B. bestehender Lärmschutzwall) berücksichtigt, allerdings schallverstärkende Besonderheiten (z. B. sich unter Brücken reflektierender/verstärkender Schall oder Gabionen-Stützwände, die den Schall verstärkend in eine bestimmte Richtung lenken) nicht mit einbezieht. Folglich bedeutet dies, dass die im Computermodell aufgezeigten Nachtwerte von 60 bis 64 dB(A) in der Realität einen deutlich höheren Wert aufweisen und das Problem somit noch weiter intensivieren. Diesen Sachverhalt vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. In welchem Umfang könnten die Verkehrslärmbelastungen insbesondere im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels reduziert werden, wenn der Lärmschutzwall bis an das gegenüberliegende Brückenwiderlager verlängert würde? 2. Welche Möglichkeiten gäbe es, die Lärmschutzlücke zu schließen und trotzdem die heutige Führung des Fuß- und Radweges beizubehalten (z. B. durch die Überlappung von zwei Lärmschutzwänden)? 3. Könnte durch eine separate Lärmschutzmaßnahme (z. B. Lärmschutzwand) in der öffentlichen Grünfläche (ÖM2 gemäß Bebauungsplan Nr. 820) auf der westlichen Seite des Fuß- und Radweges eine wesentliche Reduzierung des Schalleintrags erreicht werden? Google Maps-Kartenausschnitt Foto: privat Lärmkartenausschnitt nach aktueller Lärmkartierung 2022 Begründung: Da bisher alle Bemühungen des Ortsbeirates 12 zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der BAB 661 erfolglos geblieben sind, der Lärmaktionsplan der 4. Runde (aktueller Lärmkartierung 2022 s. o.) auch keine Konsequenzen zur Lärmreduzierung beigetragen hat, sind nunmehr weitere Maßnahmen zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 493 Antrag vom 13.04.2024, OF 512/12 Anregung vom 26.04.2024, OA 458 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ginnheim: Fläche vor dem JUZ unter der RosaLuxemburgStraße aufwerten

30.11.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4839 entstanden aus Vorlage: OF 636/9 vom 08.11.2023 Betreff: Ginnheim: Fläche vor dem JUZ unter der Rosa-Luxemburg-Straße aufwerten Der Magistrat wird gebeten, 1. den Wunsch des Jugendzentrums, den Bereich vor seinem Eingang abzusperren, indem unter der Brücke durch das JUZ ein Zaun aufgestellt wird, der den Zugang zum Bereich vor dem Jugendzentrum außerhalb der Öffnungszeiten verhindert (und das Brückenbauwerk selbst nicht berührt), auf seine grundsätzliche Machbarkeit zu überprüfen. Dieser Bereich soll dem Wunsch des JUZ nach auch die erste Reihe parkender Fahrzeuge umfassen, da unter anderem auch dort Vermüllung stattfindet. Das JUZ würde die hinzugewonnene Fläche fortan gerne selbst bespielen und dem öffentlichen Raum entziehen. Die Rückmeldung des Magistrats will der Ortsbeirat in seine Entscheidung, ob er diese Idee unterstützt, einbeziehen; 2. zu prüfen, wie kurzfristig, unabhängig von anderen Ideen, eine Herstellung von sicheren Fußwegen von den letzten öffentlichen Gehwegen zum JUZ erfolgen kann. Aktuell müssen die Jugendlichen und Kinder, die das JUZ besuchen, lange Strecken über die für Pkw markierten Wege gehen und sich mit dem Verkehr arrangieren. Das ist nicht akzeptabel und eine solche Situation sollte keinen Bestandsschutz genießen; 3. die Idee zu prüfen, nicht nur einen Teilbereich, sondern den kompletten Teilraum unter der Brücke (bis zur Einfahrt ins Parkhaus der Wohnhäuser) einer anderen öffentlichen Nutzung zuzuführen, deren Angebot einen Mehrwert für die Umgebung darstellt und die das ganze Areal aufwerten könnte. Auf diesem Wege könnte er deutlich heller und freundlicher gestaltet und ausgeleuchtet werden und Raum für verschiedene Nutzerinnen- und Nutzergruppen bieten. Um Ideen und Bedarfe für die künftige Nutzung zu ermitteln, sollte auf jeden Fall auch ein öffentliches Beteiligungsformat durchgeführt werden. Als inspirierende Beispiele für eine öffentliche Nutzung seien die Umgestaltung von Flächen unter einer Moldaubrücke in Prag (siehe z.B. https://www.detail.de/de_de/streetsport-unter-den-strassen-von-prag) oder auch die in Kooperation mit der HfG Offenbach entstandenen Pläne für den Kaiserlei in Offenbach genannt (https://www.hessenschau.de/kultur/sport-spiel-und-skaten-unter-autobahnbruecke- in-offenbach-hfg-studenten-legen-entwurf-vor-v1,sportpark-of-hfg-100.html). Vielleicht kennt der Magistrat dafür ja bereits mögliche lokale Projektpartnerinnen und Projektpartner. Selbstverständlich soll auch den Bedarfen der Ämter in Bezug auf die Zugänglichkeit zur Brücke für Reparaturen oder Sanierungen Rechnung getragen werden, daher wird darum gebeten, diese in der Antwort auch für weitere Überlegungen klar zu kommunizieren. Bei der Prüfung der Idee des Ortsbeirats sollte auch die Stadtplanung, gerade im Hinblick auf die Übertragung des iSTEK auf die Ebene der Stadtteile, einbezogen werden. Die durch das Quartiersmanagement angestoßenen Projekte, eine zumindest temporäre Nutzung und Belebung auch z. B. an der sogenannten LIDL-Kurve zu erreichen, begrüßt der Ortsbeirat. Die dabei gesammelten Erfahrungen und Ideen sollten dann unbedingt in dieses eher langfristig gedachte Projekt einbezogen werden. Begründung: Ziel aller Maßnahmen sollte es sein, dass mindestens der Zugang zum JUZ sicherer, attraktiver und einladender wird. Aktuell wird der schlecht einsehbare Eingangsbereich des JUZ leider außerhalb der Öffnungszeiten des JUZ stark vermüllt und verdreckt. Zu 1.: Dieser wohl schon seit Jahren bestehende Wunsch des JUZ wurde bei einem aktuellen Ortstermin noch einmal wiederholt und soll in der Diskussion nicht untergehen, auch wenn vor der Entscheidung auch andere Varianten geprüft werden sollten. Zu 2.: Es wäre auch dringend notwendig, die aus heutiger Sicht überhaupt nicht mehr nachvollziehbare Wegeführung zu überarbeiten. Aktuell führt der Weg zum JUZ ausschließlich über einen Parkplatz. Zu 3.: Schlecht ausgeleuchtet und hinter Reihen von Autos versteckt wird der Raum vor dem JUZ im Schutze der Dunkelheit verdreckt. Das JUZ möchte dies durch einen Zaun verhindern. Doch im Rahmen anderer Gestaltungsideen, bei denen dieses Problem von vornherein mitgedacht wird, gibt es unter Umständen anderen Lösungen, um das Verdrecken künftig zu verhindern. Da in der direkten Umgebung zahlreiche städtebauliche Probleme bestehen und wenig öffentlicher Raum für andere Nutzungen als Parken zur Verfügung steht, wäre es sinnvoll, diese ohnehin nur eingeschränkt nutzbare Fläche stärker für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 472 Antrag vom 10.06.2025, OF 1035/9 Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1219 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Grünflächen für die Platensiedlung

30.11.2023 · Aktualisiert: 18.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4841 entstanden aus Vorlage: OF 638/9 vom 08.11.2023 Betreff: Neue Grünflächen für die Platensiedlung Der Magistrat wird gebeten, die städtischen Flächen zwischen Raimundstraße und Platenstraße auf Höhe des Iranischen Konsulats für eine öffentliche Nutzung als Grünflächen weiterzuentwickeln. Dies soll unter Berücksichtigung und dem Erhalt eines möglichst hohen Anteils der auf den Flächen vorhandenen Vegetation geschehen. Damit eine durchgehende Grünverbindung hergestellt werden kann, sollte der Magistrat versuchen, fehlende Flächen zwischen den beiden Straßen zu erwerben. Die Fläche am Rande der unter Verwaltung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) stehenden Wohngebäude im Westen des Gebiets würde sich hierfür anbieten. Der Magistrat wird gebeten, dazu entsprechende Verhandlungen aufzunehmen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, Verhandlungen mit der ABG über die im Osten gelegene und heute zum Teil als Spielplatz genutzten Fläche aufzunehmen, um hier einen großzügigen städtischen Spielplatz einzurichten. Außerdem wird der Magistrat gebeten, die Wiesen entlang der Platenstraße zum Beispiel mit einer Durchwegung und Sitzmöglichkeiten weiterzuentwickeln. Bisher wurde dies aufgrund der Lage im Bereich einer U 4-Trassenvariante nicht umgesetzt. Inzwischen wurde diese Variante jedoch verworfen. Begründung: Die Platensiedlung wurde massiv und zulasten von Grünflächen zwischen den Häuserzeilen nachverdichtet, ohne dabei zusätzliche Grünflächen zur Erholung im Umfeld einzuplanen. Dies sollte im Rahmen des vom Bund geförderten Projekts Grünes Ypsilon behoben werden. Nachdem der Tausch der städtischen Flächen mit dem iranischen Staat nun aus politischen Gründen jedoch nicht mehr erfolgen soll, muss eine alternative Lösung gefunden werden, um der Bevölkerung Grünflächen in ihrem direkten Umfeld anzubieten. Bei einem Ortstermin am 14.11.2023 haben sich anwesende Mitglieder des Ortsbeirats und Vertreter des Grünflächenamts auf oben genannte Lösungsansätze verständigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 578 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Enteignung der Fläche „Iranischer Garten“ zwischen Platenstraße und Raimundstraße?

30.11.2023 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4842 entstanden aus Vorlage: OF 639/9 vom 15.11.2023 Betreff: Enteignung der Fläche "Iranischer Garten" zwischen Platenstraße und Raimundstraße? Der Magistrat wird gebeten, für die ursprünglich für die Anlage eines "Iranischen Gartens" vorgesehene Fläche zwischen der Platenstraße und der Raimundstraße von der Islamischen Republik Iran eine Enteignung zu prüfen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat zwar beschlossen, die Verhandlungen über einen Tausch des besagten Grundstücks gegen eine im Eigentum der Stadt Frankfurt stehende Fläche unmittelbar hinter dem Iranischen Generalkonsulat zu beenden, dies steht der Abgabe eines Kaufangebots ohne gleichzeitige Hergabe eines städtischen Grundstücks aber nicht entgegen. Wie sich anlässlich eines Ortstermins zur Frage der Nutzung und Integration des städtischen Grundstücks in das Projekt Grünes Ypsilon gezeigt hat, kann dieses allein nur unter Inkaufnahme erheblicher Einschränkungen entwickelt werden. Die für den Garten vorgesehene Fläche verbliebe dauerhaft als Fremdkörper in dem gesamten Projekt. Dem stehen deutlich bessere Nutzungsoptionen gegenüber, wenn die Gesamtfläche verfügbar wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 48 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Platensiedlung: Wegweiser zu umliegenden Grünflächen aufstellen

30.11.2023 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4843 entstanden aus Vorlage: OF 640/9 vom 08.11.2023 Betreff: Platensiedlung: Wegweiser zu umliegenden Grünflächen aufstellen Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung von zwei Schildern zu prüfen, um im Umfeld der Platensiedlung auf Grünflächen hinzuweisen, die in fußläufiger Reichweite liegen. Diese könnten im Bereich der Kreuzungen Platenstraße, Sudermannstraße und Franz-Werfel-Straße sowie der Kreuzung von Paquetstraße und Raimundstraße installiert werden und u. a. (unter Angabe der Entfernung in Gehminuten) auf die Grünflächen Grüneburgpark, Miquelanlage, Sinaipark und Marie-Bittorf-Anlage hinweisen. Eine Realisierung im Rahmen des Projekts Grünes Ypsilon wäre denkbar. Begründung: Durch die bereits erfolgte Nachverdichtung fehlen in der Platensiedlung Grünflächen, die von ihren vielen Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden können. Die nahe gelegenen Grünflächen sind vor allem über Fußwege zu erreichen und den Menschen, die ihren Alltag mit dem Auto bewältigen, unter Umständen nicht bekannt. Nicht nur dieser Personenkreis könnte über Schilder animiert werden, bekannte Wege zu verlassen und die vorhandenen, nahe gelegenen Grünflächen zu erkunden. Dies könnte auch der Stärkung des Fußverkehrs dienen, für den, anders als für den Radverkehr, dessen Wege in den letzten Jahren systematisch ausgeschildert wurden, noch keine Beschilderung besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 435 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringen von Fahrradständern in der Felix-Dahn-Straße

30.11.2023 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4844 entstanden aus Vorlage: OF 641/9 vom 15.11.2023 Betreff: Anbringen von Fahrradständern in der Felix-Dahn-Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Felix-Dahn-Straße direkt vor der Einmündung in die Hügelstraße auf der rechten Seite Fahrradbügel zu installieren. Der Wegfall eines Parkplatzes direkt vor der Kreuzung erhöht an dieser Stelle die Einsehbarkeit und somit die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 374 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachten

30.11.2023 · Aktualisiert: 20.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4846 entstanden aus Vorlage: OF 645/9 vom 10.11.2023 Betreff: Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachten Der Ortsbezirk 9 ist eines der Gebiete, die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (iSTEK) als Nachverdichtungsgebiete ausgewiesen sind. Um dabei das bestmögliche Ergebnis für die jeweiligen Quartiere zu erreichen, sollten bei dieser Gelegenheit alle städtebaulichen und verkehrspolitischen Optionen, die zu einer Verbesserung der Lebensqualität beitragen können, ausgeschöpft werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei Nachverdichtungsprojekten im Ortsbezirk 9 beispielsweise im Bereich südlich der Hügelstraße und östlich der Eschersheimer Landstraße (Friedlebenstraße und angrenzende Straßen) die Planungen sowohl auf ihren städtebaulichen Mehrwert als auch auf eine verbesserte Verkehrsführung hin zu prüfen. Begründung: Derzeit kommt es immer wieder zu Problemen im Verkehr, die im Rahmen einer neuen Verkehrsplanung bei eventuellen Nachverdichtungsmaßnahmen gelöst werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 373

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage „Predigerseminar“ in Ginnheim

30.11.2023 · Aktualisiert: 12.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4840 entstanden aus Vorlage: OF 637/9 vom 08.11.2023 Betreff: Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage "Predigerseminar" in Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, folgende Verbesserungen für das Umfeld der umgangssprachlich "Predigerseminar" genannten Wohnanlage in der Ginnheimer Landstraße mit den jeweils betroffenen Ämtern auf den Weg zu bringen: 1. Vor dem REWE-Markt (Höhe Hausnummer 164): entfernen des mutmaßlich durch REWE aufgestellten Beton-Fahrradständers und aufstellen von Omega-Radbügeln, die durch ihre Platzierung dort auch Falschparken verhindern; 2. eine Überprüfung der Ampelschaltung für die Ampelanlage der Kreuzung vor der Hausnummer 180 sowie für die beiden Ampelanlagen unter der Brücke an der Kreuzung zur Platenstraße im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße vorzunehmen, da die Anwohnerinnen und Anwohner insbesondere der Altenwohnanlage es nicht schaffen, im Zuge einer Grünphase die Straße zu queren und sich über diesen zu kurzen Takt beschweren; 3. die Baumscheibe vor Hausnummer 180 zum Beispiel durch Findlinge vor Falschparken zu schützen, das Erdreich aufzulockern und die Fläche neu zu gestalten, da sie komplett durch Pkw zerstört wurde; 4. den Vermieter der Anlage darfür zu sensibilisieren, dass im öffentlichen Raum kein Sperrmüll abgelegt werden darf und er seine Mieterinnen und Mieter entsprechend informieren sollte; 5. zu erläutern, warum vor dem Eingang der Hausnummer 172 ein Müllsammelplatz auf städtischen Flächen eingerichtet wurde; 6. die Grünfläche vor der Hausnummer 172 instand zu setzen. Dazu soll ein neuer Mülleimer installiert werden, die Fläche von festgetretenem Müll befreit werden und die Grünfläche neu gestaltet werden. Dabei soll auch eine Durchwegung zum Müllablageplatz berücksichtigt werden, da dieser Weg offensichtlich von vielen Personen als Abkürzung genutzt wird; 7. mit dem Vermieter darüber zu sprechen, wie eine bessere Beleuchtung des Gehwegs auf dem Gelände des Vermieters erreicht werden kann und ob dieser nicht eine schwache Beleuchtung auf Hüfthöhe anbringen kann, um die Trittsicherheit zu gewährleisten; 8. auf Höhe der Einfahrt zu den Parkplätzen und zum REWE (vor der Hausnummer 164) einen Zebrastreifen einzurichten, um ein sicheres Queren des Fußverkehrs zu gewährleisten; 9. die Fußgängerwegeführung auf dem städtischen und an REWE verpachteten Parkplatz zu überprüfen und dort ggf. Markierungen zu erneuern oder neu einzuzeichnen. Im Bereich des Gehwegs an der Ginnheimer Landstraße sollte zudem auf dem Parkplatz mehr Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger geschaffen werden, damit ein durchgehender Fußweg bis zum Gehweg vor den Wohngebäuden entstehen kann. Begründung: Diese Mängel wurden beim Ortstermin festgestellt und können nicht ohne Antrag von den Ämtern behoben werden. Einige andere Punkte haben die Verantwortlichen direkt selbst aufgenommen. Insbesondere die Barrierefreiheit der öffentlichen Gehwege soll verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 627 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2005 Antrag vom 10.06.2025, OF 1035/9 Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1219 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren

30.11.2023 · Aktualisiert: 09.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4831 entstanden aus Vorlage: OF 622/9 vom 08.11.2023 Betreff: Hügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren Der Magistrat wird gebeten, an geeigneten Stellen zwei bis drei Kurzladezonen für den Lieferverkehr auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße einzurichten. Parallel dazu sollten die vorhandenen oder weitere Steinquader den Grünstreifen möglichst umfassend schützen. Begründung: Der Lieferverkehr parkt aktuell oftmals kurzzeitig auf der Fahrbahn oder stellt sich ganz oder teilweise auf die Bereiche der Grünfläche, die noch nicht durch Steinquader abgetrennt sind. Dadurch kommt es zu Rückstaus, die auch den Busverkehr betreffen und dessen Pünktlichkeit beeinträchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 503 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung der Sitzbank auf dem Mittelstreifen Hügelstraße 177

30.11.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4832 entstanden aus Vorlage: OF 623/9 vom 15.11.2023 Betreff: Erneuerung der Sitzbank auf dem Mittelstreifen Hügelstraße 177 Die Sitzbank ist in keinem guten Zustand, welcher zum Sitzen und Verweilen einlädt. Der Magistrat wird gebeten, die kaputte Bank zu ersetzen, um deren Nutzung wieder möglich zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 436 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umsetzen der Vorschläge des Radfahrbüros für den Kurvenbereich In der Römerstadt/AltPraunheim

28.11.2023 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4788 entstanden aus Vorlage: OF 349/7 vom 14.11.2023 Betreff: Umsetzen der Vorschläge des Radfahrbüros für den Kurvenbereich In der Römerstadt/Alt-Praunheim Um den Kreuzungsbereich In der Römerstadt/Alt-Praunheim sicherer für den Radverkehr zu gestalten, wird der Magistrat beauftragt, in der Kurve der Straße nach Alt-Praunheim von der Straße In der Römerstadt kommend, die Vorschläge des Radfahrbüros gemäß angehängter Skizze umzusetzen. Begründung: Ein Ergebnis des Ortstermins am 18.07.2023 zur Erhöhung der Fahrradsicherheit im Kreuzungsbereich Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten war die Verhinderung von kreuzungsnahem Parken, die Markierung von Sperrflächen, das Aufstellen von Radbügeln und von Baken zur Trennung des motorisierten Verkehrs und Radverkehrs im Kurvenbereich. Durch diese Maßnahmen soll die Sicherheit für die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer erhöht werden. Zum einen geht es um die sichere Überleitung des Radverkehrs vom Radschutzstreifen in der Straße In der Römerstadt in den Mischverkehr in der Straße Alt-Praunheim. Zum anderen könnten Fußgängerinnen und Fußgänger auch sicherer den Platz, wo je nach Jahreszeit Spargelstände stehen oder Weihnachtsbäume verkauft werden, erreichen. Außerdem wird eine zusätzliche Ladezone eingerichtet. Der Einfluss auf den fließenden motorisierten Verkehr ist geringfügig. Lediglich wird die Kurvenführung angepasst, die Mindestfahrbahnbreite von 3,50 Meter wird eingehalten. Anlage 1 (ca. 477 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 269 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Fertigstellung des Heddernheimer Steges

22.11.2023 · Aktualisiert: 29.02.2024

Antrag vom 22.11.2023, OF 374/8 Betreff: Fertigstellung des Heddernheimer Steges Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach dem Bauschild am Erich-Ollenhauer-Ring sollte der Ersatzneubau des Heddernheimer Steges bereits im Herbst 2022 abgeschlossen sein. Mittlerweile steht dieser Zugang zum Nordwestzentrum (NWZ) seit zweieinhalb Jahren nicht zur Verfügung und die Menschen müssen weiterhin die viel befahrene Ringstraße um das NWZ queren. Zwischenzeitlich steht der Steg fertig da, eine Radabstellanlage ist hinzugekommen und der Treppenturm wurde künstlerisch verziert. Im Mai diesen Jahres hat der scheidende Verkehrsdezernent Stefan Majer den Steg der Öffentlichkeit übergeben, ohne ihn für den Fußgängerverkehr freigeben zu können. Dem Vernehmen nach gibt es immer noch keine Klärung, wie und wann die Übergangskonstruktion zum NWZ realisiert wird. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Wann endlich wird der Steg freigegeben und welche Gründe haben zu dieser erneuten Verzögerung des Bauprojektes geführt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 374/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 374/8 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Sachstand Römer-Grabungen im Ortsbezirk 8

22.11.2023 · Aktualisiert: 19.12.2023

Antrag vom 22.11.2023, OF 369/8 Betreff: Sachstand Römer-Grabungen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Welche archäologischen Funde und Befunde sind bei den im Oktober zu beobachtenden weiteren Grabungen auf dem Gelände In der Römerstadt 126-134 zu Tage getreten? Sind diese Grabungen vom Frankfurter Denkmalamt durchgeführt worden oder von einer anderen Institution und wenn ja, von welcher und unter wessen Leitung? 2. Welche archäologischen Funde und Befunde sind bei den denkmalrechtlichen Untersuchungen auf Bodendenkmäler auf der Baustelle für die Zweifeldturnhalle der Römerstadtschule In der Römerstadt 120E zu Tage getreten? 3. Welche archäologischen Funde und Befunde sind bei der Begleitung der Abbruchmaßnahme auf dem Grundstück des Kinderzentrums 37 In der Römerstadt 117 zu Tage getreten? 4. Kann der Magistrat die Fragen 1-3 trotz der bevorstehenden Weihnachtspause innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgesehenen 3-Monatsfrist beantworten? Begründung: Im Oktober konnte erneut ein Ausgrabungsteam auf dem früheren Militärgelände In der Römerstadt 126-134 beobachtet werden. Zu sehen waren u.a. die Freilegung eines sockelartigen großen Steins. Genaue Informationen sind zeitnah für die Beratungen des Runden Tischs Nida wichtig. Der Neubau der Sporthalle für die Römerstadtschule hat begonnen, dem Vernehmen nach auch die denkmalrechtlichen Bodenuntersuchungen, die aufgrund des nahen Tempelbezirks der Stadt NIDA notwendig sind. Bei dem Neubau des KiZ 37 war das Denkmalamt laut F 1631 v. 04.05.2023 schon in die Planung eingebunden. Das Gebäude ist zwischenzeitlich komplett abgeräumt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 809 2023 Die Vorlage OF 369/8 wird als interfraktioneller Antrag der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170a

22.11.2023 · Aktualisiert: 19.12.2023

Antrag vom 22.11.2023, OF 371/8 Betreff: Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170a Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit 2017 ist der frühere Getränkemarkt auf einem ehemaligen Tankstellenareal In der Römerstadt 170a geschlossen. Schon 2020 hat der Magistrat auf mehrfache Nachfragen des Ortsbeirates dahingehend Stellung genommen, dass die Vergabe dieser städtischen Fläche zu Wohnbauzwecken geplant sei. Damals hat sich der Magistrat die ABG Frankfurt Holding GmbH als mögliche Partnerin vorgestellt, die ihrerseits bereits Prüfungen begonnen habe. Zudem ist mitgeteilt worden, dass in der Zwischenzeit für eine angemessene Sicherung und Pflege des Grundstücks gesorgt werde (ST 1940-18, ST 2111-20). Seitdem ist von diesem Projekt nichts mehr zu hören. Auf die zurückliegende Anfrage des Ortsbeirates V 565 v. 08.12.2022 hat der Magistrat immer noch nicht geantwortet. Das jetzt seit sechs Jahren ungenutzte Areal ist mittlerweile total verwahrlost und sorgt zusammen mit der direkt benachbarten Baustelleneinrichtung auf der Parallelstraße In der Römerstadt, die dort seit ca. 2 1/2 Jahren besteht und den Verkehr behindert, insgesamt für eine stadträumliche Abwertung in diesem Wohnbereich der südlichen Nordweststadt. Um dem entgegenzuwirken, sollte der Magistrat schnellstens seine Absichten mit diesem Grundstück, auf dem laut Bebauungsplan Wohnen möglich ist (WA-Gebiet), klären und öffentlich darstellen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat 1. Aus welchen Gründen beantwortet der Magistrat die Anfrage V 565 nicht? 2. Wie weit sind seit 2020 die Verkaufs- oder Vergabeverhandlungen des Magistrats fortgeschritten und wann ist ein Abschluss geplant? 3. Wie lässt sich ein zu den Häusern In der Römerstadt 158-164 sowie 170 nachbarverträgliches Wohnbauprojekt realisieren? 4. Können der Baumbestand oder Teile von ihm erhalten werden und wenn ja, in welchem Umfang? 5. Sind Bodenverunreinigungen aufgrund des früheren Tankstellenbetriebs zu erwarten? 6. Wieso stellt der Magistrat mit seinem Fachamt, das als Eigentümer des Grundstücks eingetragen ist, nicht sicher, dass die Fläche regelmäßig von hoch wucherndem Unkraut gereinigt und wilder Abfall beseitigt wird? 7. Wenn die Fläche seit sechs Jahren brachliegt, wieso ist in der Verwaltung niemand auf die Idee gekommen, die benachbarte Baustelleneinrichtung für Bauwagen, Container, Baumaterial, WCs usw. auf der Fläche unterzubringen und damit die vermietete, temporär gesperrte Parallelstraße zumindest für den Verkehr (Auto und Radler) wieder freizugeben? 8. Ist der Magistrat bereit, die Fläche wie in Ziffer 7 vorgeschlagen, vorübergehend für Zwecke der Baustelleneinrichtung zur Verfügung zu stellen? Wenn nein, warum nicht? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 810 2023 Die Vorlage OF 371/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Einspurigkeit der Dillenburger Straße hier: Fahrbahnabnutzungen, Lebenszeit der Maybachbrücke und Umweltauswirkungen

22.11.2023 · Aktualisiert: 29.02.2024

Antrag vom 22.11.2023, OF 372/8 Betreff: Einspurigkeit der Dillenburger Straße hier: Fahrbahnabnutzungen, Lebenszeit der Maybachbrücke und Umweltauswirkungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Dillenburger Straße wird seit September 2023 zwischen Maybachbrücke und Heddernheimer Landstraße (Höhe Abfallverbrennungsanlage) einspurig geführt. Auch die Nassauer Straße zwischen Brühlstraße und Dillenburger Straße ist seitdem einspurig. Die entfernten Fahrspuren dienen als Radverkehrsanlagen. Auf der Maybachbrücke ist in beiden Fahrtrichtungen jeweils auf der bisher rechten Fahrspur ebenfalls ein abgetrennter Radweg eingerichtet worden, wobei der bisherige Radweg auf der Brücke jetzt zum Fußgängerbereich gehört. Auf den verbliebenen Fahrspuren für den Pkw- und Lkw-Verkehr staut sich zu vielen Tageszeiten der Verkehr oder dieser nimmt eine Umfahrung stadtauswärts über die in den 90er Jahren verkehrsberuhigte Heddernheimer Landstraße und die Hessestraße. Die Fahrbahnen der Dillenburger Straße sind bislang in einem guten Zustand. Die Straße ist viel befahren, auch durch Busse und schwere Lkw, so dass davon auszugehen ist, dass die Asphaltdecke jetzt eine kürzere Lebensdauer haben wird bzw. deutlich schneller mit Spurrillen, Schlaglöchern oder beschädigte Kanten zu rechnen ist. Zudem ist die Statik der Maybachbrücke und ihr Sanierungsbedarf kürzlich in den Frankfurter Tageszeitungen Thema gewesen. In Einmündungsbreichen der Radverkehrsanlagen ist rote Signalfarbe angebracht worden. Unklar ist, ob die hier konkret aufgetragene rote Signalfarbe Mikropartikel freisetzt, die Gewässer und Umwelt belasten. Deshalb fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie verkürzt sich durch die einspurige Verkehrsführung und die zusätzlichen Stehzeiten der Fahrzeuge vor den jeweiligen Lichtsignalanlagen (LSA) die Lebenszeit der Fahrbahndecke auf der Dillenburger Straße, der Heddernheimer Landstraße, der Hessestraße und der Nassauer Straße? 2. Mit welchen Kosten ist für die zusätzliche Abnutzung der Dillenburger Straße, der Heddernheimer Landstraße, der Hessestraße und der Nassauer Straße zu rechnen und sind dafür auskömmliche Mittel im Finanzplanungszeitraum vorgesehen? 3. Welche statischen Auswirkungen haben Stausituationen auf die Maybachbrücke, wenn die Fahrspuren wie jetzt angeordnet nicht gleichmäßig auf das Brückenbauwerk verteilt sind sondern wie wie im konkreten Fall der Pkw- und Lkw-Verkehr mit rechts- und linkslastigem Druck auf das Bauwerk geführt wird? 4. Beschleunigt die neue Spurregelung den kürzlich bekanntgegebenen, ohnehin angeblich akuten Handlungsdruck für eine grundhafte Erneuerung der Maybachbrücke? 5. Welche Auswirkungen auf die Luftqualität haben die Verkehrsverdichtungen auf der Dillenburger Straße jeweils in den Kreuzungsbereichen Nassauer Straße/Dillenburger Straße und Hessestraße/Dillenburger Straße, jeweils bezogen auf Messpunkte vor den dortigen LSA stadtauswärts und stadteinwärts? Welche NOx-Meßwerte liegen für die Zeit vor dem Umbau vor und welche NOx-Meßwerte kann der Magistrat aktuell mitteilen? 6. Mit welchem Verfahren wurden die Radverkehrsflächen auf der Dillenburger und der Nassauer Straße eingefärbt, durch Einbau von Asphaltmischgut, durch farbige Beschichtungen z.B. auf Kunstharzbasis oder mit roter Gesteinskörnung, durch Einfärbung mittels roter Heißplastik bzw. einen einfachen Farbanstrich oder durch sog. "Farbiges Schlämmen"? Besteht die Möglichkeit, dass von den Oberflächen schädliche Mikropartikel freigesetzt werden? 7. Zu welchen Kosten wurden die bisherigen Maßnahmen realisiert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.12.2023, OF 384/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 372/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 372/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Fußgänger:innenübergang einrichten und markieren

21.11.2023 · Aktualisiert: 19.12.2023

Antrag vom 21.11.2023, OF 379/8 Betreff: Fußgänger:innenübergang einrichten und markieren Im Frankfurter Wochenblatt, KW 44, wird die Leiterin des Amtes für Straßenbau und Erschließung mit der Ankündigung zitiert, dass 5 Übergangskonstruktionen der Brückenbauten auf der Rosa Luxemburg Straße zwischen Fernsehturm und Ginnheimer Landstraße repariert oder neu hergestellt werden müssen. In der Zeit werde nur jeweils eine Fahrspur zur Verfügung stehen. Diese Engstellen sowie zu erwartende nächtliche Vollsperrungen sollen weiträumig (über Bockenheim und Ginnheim) umfahren werden, die Bauarbeiten werden im nächsten Jahr fortgeführt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, schnellstmöglich in der Bernadottestraße mindestens eine weitere Fußweg-Überquerung einzurichten (z.B. bei Haus Nr. 78 bzw. 41) und zu markieren. Alle bestehenden Querungen sowohl in der Bernadottestraße als auch in der Titusstraße sollen deutlich sichtbar (möglichst mit neuem Farbauftrag) markiert werden. Begründung: Im Ortsbezirk 8 ist zu erwarten, dass die Kunden und Angestellten des NWZs die Rosa Luxemburg Straße sowie die weiträumigen Umfahrungen vermeiden und über die Straßen des Ortsbezirks auf andere Zubringer-/bzw. Ausfallstraßen ausweichen. Die Bernadottestraße und die Titusstraße werden schon deutlich mehr befahren, die winterliche Dunkelheit und die Wetterverhältnisse erschweren Fußgänger:innen die Überquerung der Straßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 379/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Linksabbieger in die Dillenburger Straße

28.10.2023 · Aktualisiert: 19.12.2023

Antrag vom 28.10.2023, OF 381/8 Betreff: Linksabbieger in die Dillenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob von der Aßlaer Straße das Linksabbiegen in die Dillenburger Straße erlaubt werden kann. Dazu müsste lediglich die durchgezogene Mittellinie der Dillenburger Straße unterbrochen werden. Begründung: Viele Verkehrsteilnehmer:innen biegen verbotswidrig aus der Aßlaer Straße kommend nach links in die Dillenburger Straße in Richtung Weißer Stein ab. An dieser Stelle können sie die Verkehrssituation sehr gut beobachten und über die Mittellinie fahrend links abbiegen. So ersparen sie sich den Weg durch die verkehrsberuhigte Aßlaer Straße zur Hessestraße, um von dort nach links in die Dillenburger Straße abzubiegen. Durch den neuen Radweg hat sich der Verkehrsfluss verlangsamt und die Verkehrssituation zum Linksabbieger lässt sich noch besser einschätzen. Daher kann das ohnehin stattfindende Linksabbiegen legalisiert werden. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 381/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge erweitern

19.10.2023 · Aktualisiert: 08.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4700 entstanden aus Vorlage: OF 356/8 vom 04.10.2023 Betreff: Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge erweitern Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die E-Ladestationen am Parkplatz Erich-Ollenhauer-Ring 8 wieder in Betrieb genommen werden und dass eine weitere Ladesäule mit zwei Ladeplätzen an diesem Standort errichtet wird. Begründung: Die Ladesäule am Parkplatz des Nordwestzentrums ist seit Beginn der Bauarbeiten am Heddernheimer Steg außer Betrieb. Aktuell ist der Parkplatz zwar wieder freigegeben, jedoch liegen noch Baumaterialien vor und an der Ladesäule. Da diese Ladesäule eine der wenigen im Ortsbezirk ist, muss diese schnellstmöglich wieder aktiviert werden. Zudem wäre es empfehlenswert, an diesem Standort das Ladenetz durch eine weitere Ladesäule zu erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1778 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme

19.10.2023 · Aktualisiert: 31.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4699 entstanden aus Vorlage: OF 355/8 vom 04.10.2023 Betreff: Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie im Vorfeld der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke die Auswirkungen auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen analysiert wurden. Dabei ist auf die Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den folgenden, betroffenen Straßen einzugehen: - Maybachbrücke; - Dillenburger Straße; - Hessestraße; - Nassauer Straße; - Brühlstraße; - Dillgasse; - Heddernheimer Landstraße; - Antoninusstraße. Nach einem angemessenen Zeitraum von sechs Monaten wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie sich die Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen verglichen mit den Analysen im Vorfeld der Baumaßnahme tatsächlich ausgewirkt hat. Hierbei ist ebenfalls auf die konkrete Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den oben genannten Straßen einzugehen. Begründung: Seit der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf eine Fahrspur für Autos und eine für den Radverkehr sind auf der Dillenburger Straße, der Maybachbrücke und auch der Eschersheimer Landstraße längere Staus zu beobachten. Darüber hinaus berichten Anwohner, dass seither die Seitenstraßen in Heddernheim als Schleichwege genutzt werden. Die Identifikation möglicher Veränderungserfordernisse im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner erfordert eine genaue Analyse der Verkehrsströme vor und nach der Baumaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 381 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Heddernheim ist „zu“! Baustellen im Ortsbezirk 8 besser koordinieren und Hotline schalten!

19.10.2023 · Aktualisiert: 09.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4702 entstanden aus Vorlage: OF 360/8 vom 19.10.2023 Betreff: Heddernheim ist "zu"! Baustellen im Ortsbezirk 8 besser koordinieren und Hotline schalten! Der Magistrat wird dringend gebeten, 1. die Einrichtung von Baustellen im öffentlichen Straßenraum des Ortsbezirks 8 zukünftig besser zu koordinieren. Zeitgleiche Baustellen mit Sperrungen, die eine erhebliche Auswirkung auf den fahrenden und ruhenden Verkehr sowie für Radfahrer und Fußgänger haben, sind zu vermeiden; 2. nach der Einrichtung von Baustellen mit diesen auch möglichst zeitnah zu beginnen und nicht wochenlange Absperrungen ohne sichtbaren Baufortschritt vorzunehmen; 3. für Fragen, Anregungen und Beschwerden aus der Bevölkerung bei größeren Sperrungen eine sachkundige Hotline zu schalten und diese Telefonnummer in der Anwohnerschaft bekannt zu geben; 4. bei einer langfristigen Vermietung von öffentlichen Straßenflächen an Vorhabenträger für Materiallager, Abstellmöglichkeiten für Baufahrzeuge und mobile WCs - wie derzeit auf der Straße In der Römerstadt zwischen Hausnummer 152 und 170a - immer den Ortsbeirat über die entsprechenden Planungen in Kenntnis zu setzen und ihn nach spätestens sechs Monaten über die gemachten Erfahrungen und zu den Folgen der Sperrung anzuhören. Begründung: In den zurückliegenden Monaten hat die Zahl der eingerichteten Baustellen im öffentlichen Straßenraum des Ortsbezirks 8 massiv zugenommen. Folgende Baustellen sind bspw. aktuell eingerichtet, in Einzelfällen sogar ohne ersichtlichen Baubeginn oder Baufortschritt: Heddernheimer Steg, Feuerwehrbrücke, Römerstadtbrücke, In der Römerstadt zwischen Konstantinstraße und Heddernheimer Kirchstraße, Im Heidenfeld, Am Forum (inkl. Sanierung KiZ 37), Hadrianstraße (inkl. Fuß- und Radwege zur Nidda), Mithrasstraße. Hinzu kommen das seit zweieinhalb Jahren bestehende Materiallager auf der Straße In der Römerstadt zwischen Hausnummer 152 und 170a und neuerdings das Materiallager auf dem Spielplatz in der Tacitusstraße. Die Baustelle für Abriss und Neubau des Heddernheimer Steges zum Nordwestzentrum (NWZ) läuft schon seit Frühjahr 2021, der Steg ist immer noch nicht für den Fußverkehr freigegeben und die Menschen müssen weiterhin die Behelfsampel zur Querung des Erich-Ollenhauer-Rings nutzen, um in das NWZ zu kommen. Unterdessen aber, ohne den Abschluss dieser Baumaßnahme am NWZ abzuwarten, begannen im März diesen Jahres auf der Westseite des NWZ die Sanierungsarbeiten an der Feuerwehrbrücke, die weitere Fahrspurverengungen und Hindernisse für Radfahrer und Passanten im und am Erich-Ollenhauer-Ring notwendig gemacht haben. Und schließlich startete vor ein paar Wochen erst die Grunderneuerung der Römerstadtbrücke. Parallel dazu laufen die angekündigten Bauarbeiten für neue Leitungen (Glasfaser, Strom usw.) kreuz und quer durch den Stadtteil. Ergebnis sind zahlreiche gleichzeitige Straßen-, Radweg- und Gehwegsperrungen, ampelgeregelte nur einspurig befahrbare Baustellenbereiche sowie Fahrbahnverengungen. Ein Schwerpunkt liegt aktuell auf dem Bereich Nordwestzentrum/Siedlung Römerstadt. Rettungs- und Müllfahrzeuge haben Durchkommens- und Rangierprobleme, Radwege sind teilweise gesperrt, für Senioren erhöht sich durch die Vielzahl von Sicherheitsbaken und Schrankenzäunen im Gehweg- und Straßenbereich die Sturzgefahr und für Schulkinder ändert sich oft täglich der Schulweg. Hinzu kommen Staus und lästiger Parkplatzsuchverkehr. Viele Menschen sind durch die geballt vorkommenden Hindernisse im öffentlichen Raum in ihrer Mobilität unverhältnismäßig eingeschränkt. Unverständlich ist dem Ortsbeirat, wieso derart viele gleichzeitige (!) Baustellen von der Stadtverwaltung bzw. dem Straßenverkehrsamt genehmigt und eingerichtet werden. Das muss dringend besser koordiniert werden, und diese verantwortungsvolle Dienstleistung muss der Magistrat der Stadt Frankfurt für die Bürgerinnen und Bürger übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 395 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Ringstraßenbahn - Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße

17.10.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

Antrag vom 17.10.2023, OF 597/3 Betreff: Ringstraßenbahn - Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der o.g. M 167 wird unter folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird gebeten mit Blick - auf die Kosten, - die lange Planungszeit von 10 Jahren - den geringen Straßenquerschnitt der betroffenen Straße - die Tatsache, dass der Lückenschluss der Straßenbahn auf der Dortelweiler Straße noch nicht geklärt ist, nochmals zu klären, ob die Anbindung nicht doch auch über eine günstigere E-Busringlinie die nötigen Fahrgastkapazitäten bereitstellen könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 597/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Briefkasten im Bereich Graf-von Stauffenberg-Allee/Römische Straße aufstellen

13.10.2023 · Aktualisiert: 14.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 13.10.2023, OM 4602 entstanden aus Vorlage: OF 440/12 vom 25.09.2023 Betreff: Briefkasten im Bereich Graf-von Stauffenberg-Allee/Römische Straße aufstellen Der Magistrat - vertreten durch seine Wirtschaftsförderung - wird gebeten, mit der Deutschen Post AG Kontakt aufzunehmen, um einen neuen Briefkasten in dem Bereich Graf-von-Stauffenberg-Allee/Römische Straße aufstellen zu lassen. Begründung: Nach den in der Regel angewendeten Vorgaben der Post-Universaldienstleistungsverordnung zur Aufstellung von Briefkästen der Deutschen Post AG gilt ein Abstandsradius von 1.000 Metern. Allerdings ist der Riedberg mit seinen rund 22.000 Einwohnerinnen und Einwohner und den bereits aufgestellten Briefkästen nicht überversorgt. In dem oben genannten Bereich befindet sich eine Seniorenanlage mit 64 Wohneinheiten, für die der Weg zu den vorhandenen Briefkästen zu weit und zu beschwerlich ist. Die Leerung würde auch keines zusätzlichen Umweges bedürfen, da von der Altenhöferallee über die Graf-von-Stauffenberg-Allee in die Carl-Hermann-Rudloff-Allee gefahren wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 759 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-30

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rahmenplan Praunheim umsetzen - Verkehrsfläche reduzieren und Aufenthaltsqualität verbessern

10.10.2023 · Aktualisiert: 06.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4552 entstanden aus Vorlage: OF 336/7 vom 25.09.2023 Betreff: Rahmenplan Praunheim umsetzen - Verkehrsfläche reduzieren und Aufenthaltsqualität verbessern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zeitnah die in der beigefügten Skizze markierte Fläche im Kreuzungsbereich Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten für den Verkehr zu sperren und zur temporären Gestaltung durch die Bürgerinnen und Bürger freizugeben. Die Initiative "Lebendiges Praunheim" hat sich bereit erklärt, die temporäre Gestaltung in Kooperation mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern zu koordinieren und zu begleiten. Die Sperrung der Fläche ist zunächst auf ein Jahr befristet. Danach entscheidet der Ortsbeirat in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern über eine dauerhafte Freimachung und Entsiegelung der Fläche. Die geplanten Gestaltungsmaßnahmen sind vorab mit dem Ortsbeirat abzustimmen und durch das Straßenverkehrsamt zu genehmigen. Die beigefügte Skizze ist durch das Stadtplanungsamt erstellt worden und ist mit dem Radfahrbüro im Straßenverkehrsamt abgestimmt. Begründung: Der Rahmenplan Praunheim stammt aus dem Jahre 2013 und harrt bislang weitestgehend einer Umsetzung. Im Rahmenplan ist auch die o. g. Maßnahme festgehalten. Im Rahmenplan heißt es: "Der Straßenraum an der Gabelung Alt-Praunheim/In der Römerstadt wird derzeit durch den motorisierten Individualverkehr dominiert. Die verbleibenden Restflächen bieten den Fußgängern nur wenig Raum und können keine Aufenthaltsqualität bieten. Ziel ist es mittelfristig, den Bereich umzugestalten und die Fahrbahnflächen auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Es sollen Möglichkeiten für ortskernbelebende Nutzungen geschaffen werden." Der Rahmenplan wurde vom Ortsbeirat 7 und der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. In einem Ortstermin am 18.07.2023 haben die beteiligten Ämter ihre grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, eine Teilfläche dem Verkehr zu entziehen und somit die Möglichkeit zu schaffen, diesen Teil des Rahmenplans umzusetzen. Die Befristung der Maßnahme bietet die Möglichkeit, Probleme für den Verkehr zu erkennen und - sofern dies nötig ist - vor einer endgültigen Umwidmung und Entsiegelung Korrekturen am Umfang der Fläche vorzunehmen. Anlage (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 1,1 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 113 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1550 Antrag vom 29.12.2024, OF 470/7 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6338 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Straßenbenennung „Zum Gickelhahn“

29.09.2023 · Aktualisiert: 18.10.2023

Antrag vom 29.09.2023, OF 441/12 Betreff: Straßenbenennung "Zum Gickelhahn" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Weg von der Kreuzung der L3019 mit der Straße "Am Weißkirchener Berg" zum Sportplatz des FC Kalbach den Namen Zum Gickelhahn zu geben, durch ein Straßenschild kenntlich zu machen, die üblichen Kartendienste zu informieren und für die dortigen Liegenschaften (insbesondere "Kleintierzüchterverein Kalbach" und "BeeFriends" Hausnummern zu vergeben. Das Vereinsgelände des FC Kalbach soll hingegen die Adresse "Am Hopfenbrunnen 51" behalten, um die Anfahrt zum dortigen Parkplatz nicht zu erschweren. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebung Begründung: Der genannte Weg ist bislang unbenannt, hat aber mehrere Anlieger, zu denen auch immer wieder Ortsfremde Personen gelangen wollen. Eine Adresse mit Straßenname und Hausnummer erleichtert die Navigation erheblich. Der Name "Gickelhahn" ist ein alter Flurname der Gemarkung Kalbach (nord-nordöstlich des Ortskerns), der auf diese Weise für die Zukunft gesichert wird. Auch wenn der Weg nicht genau in der alten Flur liegt, erscheint dieser Name passender als die Alternative "Bauwiesen", welche sonst zu Missverständnissen über etwaige Bauplanungen führen könnte. Auszug aus der "General-Karte von der consolidierten Gemarkung Kalbach", 1875 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 36 2023 Die Vorlage OF 441/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Untertunnelung der U-BahnStrecke der ALinie

27.09.2023 · Aktualisiert: 07.02.2024

Antrag vom 27.09.2023, OF 618/9 Betreff: Untertunnelung der U-Bahn-Strecke der A-Linie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Verkehrsführung der U-Bahnen der A-Linie von der Station "Dornbusch" bis zur Station "Weißer Stein" zu untertunneln. Folgende Vorteile würde es mit sich bringen: - Keinerlei Lärmbelästigung der Anwohner durch quietschen, fahrende Geräusche, - Nachtruhe der Anwohner ist gegeben, - Unfallgefahr ist im Gegensatz zur oberirdischen Führung minimal (keine Kollision mit dem Kfz-Verkehr, keine tödlichen Unfälle - jeder Tote Mensch ist einer zu viel!), - Geringere Instandhaltungskosten der VGF, - Keine Wartezeiten, (Ampeln entfallen), - Schnellere Taktung, Einhaltung der Zeiten der Fahrpläne (Pünktlichkeit), - Mehr Lebensqualität oberhalb der Straße (durch zum Beispiel eine Durchgehende Baumallee zwischen der Station "Dornbusch" und "Weißer Stein", - Mehr Möglichkeiten bei der Umgestaltung des Platzes "Am weißen Stein", - Oberirdische und somit kostensparende Bauweise ist möglich, - Untertunnelung an den Stationen Dornbusch, Fritz-Tarnow-Straße, Hügelstraße und Station Weißer Stein bereits gegeben, Es ist nie zu spät Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 618/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 618/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 618/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Baulicher Zustand der Maybachbrücke (Baujahr 1972) und Hochstraße RosaLuxemburgStraße in Ginnheim (Baujahr 1974)

27.09.2023 · Aktualisiert: 26.10.2023

Antrag vom 27.09.2023, OF 590/9 Betreff: Baulicher Zustand der Maybachbrücke (Baujahr 1972) und Hochstraße Rosa-Luxemburg-Straße in Ginnheim (Baujahr 1974) Durch den plötzlichen notwendig gewordenen Abriss wegen Einsturzgefahr der Omegabrücke in Griesheim (Baujahr 1973), nachdem bei Routinekontrollen Risse in der Bausubstanz gefunden wurden, ergeben sich Fragen zum Zustand der großen Verkehrsbrücken im Ortsbezirk 9. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft erbeten: 1. Wann waren die letzten Routinekontrollen mit Messungen zur Standsicherheit der Brücken? 2. Welche Ergebnisse liegen vor? 3. Wie lange ist der ermittelte Zeitkorridor bis zur nächsten grundlegenden und erforderlichen Sanierung? Da beide Bauwerke Bestandteile von Hauptverkehrswegen sind, haben sie eine große Bedeutung für den Verkehrsfluss durch die Stadtteile. Die neue S-Bahnstation Eschersheim ist ausschließlich nur über die Zugänge auf der Maybachbrücke erreichbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 770 2023 Die Vorlage OF 590/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Neuanlage des Radwegs auf der Maybachbrücke

25.09.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

Antrag vom 25.09.2023, OF 591/9 Betreff: Neuanlage des Radwegs auf der Maybachbrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt fest, dass er zu der Umsetzung des sog. "Nordstrangs für den Radverkehr" in der derzeitigen Art und Weise weder angehört wurde noch dieser Maßnahme zugestimmt hat. Er stellt ferner fest, dass der Magistrat damit gegen die für die Ortsbeiräte geltende Geschäftsordnung verstoßen hat. Der Ortsbeirat hatte zwar angeregt, zu prüfen und zu berichten, ob eine derartige Maßnahme möglich ist, er hat darauf jedoch weder eine Antwort erhalten, noch hatte er Gelegenheit, sich mit den so festgestellten Vor- und Nachteilen auseinanderzusetzen. Zu den Nachteilen gehört beispielsweise den Rückstau auf der einzig verbliebenen Autospur, der sich nachteilig auf den Verkehrsfluss rund um den Platz Am Weißen Stein auswirkt, die dadurch erhöhte Abgasbelastung der Anwohner, der Zeitverlust für die Autofahrer sowie die fehlende Passierbarkeit für Einsatzfahrzeuge. Obwohl außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Ortsbeirats regt dieser an, die Ampelschaltung am unteren Ende der Maybachbrücke und der Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße so aufeinander abzustimmen, dass die an dieser Kreuzung wartende Fahrzeugkolonne sich weitgehend vollständig in Richtung Nordweststadt fortbewegt hat, bevor die nächste, von der Maybachbrücke kommende Kolonne sich nach der Grünschaltung auf diese zubewegt. Derzeit fährt diese Kolonne auf eine noch stehende Kolonne auf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 591/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 591/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste und zweite Absatz gestrichen wird und der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit der Ortsvorsteherin des Bezirkes 8 Kontakt aufzunehmen, mit der Anregung, die Ampelschaltung am unteren Ende der Maybachbrücke und der Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße so aufeinander abstimmen zu lassen, dass die an dieser Kreuzung wartende Fahrzeugkolonne sich weitgehend vollständig in Richtung Nordweststadt fortbewegt hat, bevor die nächste, von der Maybachbrücke kommende Kolonne sich nach der Grünschaltung auf diese zubewegt. Derzeit fährt diese Kolonne auf eine noch stehende Kolonne auf. Anschließend möge er dem Ortsbeirat dazu berichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Ortstermin und Begehung der Grünflächen an der Raimundstraße

25.09.2023 · Aktualisiert: 26.10.2023

Antrag vom 25.09.2023, OF 600/9 Betreff: Ortstermin und Begehung der Grünflächen an der Raimundstraße Im Hinblick auf die adäquate Versorgung der Bevölkerung mit Grünflächen hat der Ortsbeirat mit Bedauern die Ankündigung des Magistrats vernommen, dass die Pläne zum Tausch und zur Öffnung von Grünflächen zwischen Raimund- und Platenstraße aufgegeben wurden. Im Zuge der massiven Nachverdichtung der Platensiedlung wurde die Aufgabe, zusätzliche Grünflächen für die zugezogene Bevölkerung zu schaffen, auf die Realisierung des Grünen Y verlagert, statt diese in einem Bebauungsplan zu sichern. Nun muss eine andere Lösung gefunden werden, diesen Mangel zu beheben. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, der Ortsvorsteher wird gebeten: zeitnah einen Ortstermin mit Vertreter*innen des ABI bzw. des Grünflächenamts sowie des Umweltamts zu organisieren, um die städtischen Grünflächen neben dem iranischen Konsulat zu besichtigen und um über weitere Schritte zu beraten, die unternommen werden können, um zusätzliche öffentliche Grünflächen in der unmittelbaren Umgebung zu schaffen. Dabei soll auch ein Augenmerk auf die vorhandene Vegetation gelegt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 600/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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