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Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Frankfurter Westen: Mainfähre Höchst durch (touristisches) Konzept fördern und sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2025, OF 1343/6 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Frankfurter Westen: Mainfähre Höchst durch (touristisches) Konzept fördern und sichern Die Höchster Fähre ist eine jahrhundertealte Einrichtung und ist fest mit dem Höchster Erscheinungsbild verbunden und bei der Bevölkerung beliebt. Sie verbindet Höchst mit dem Schwanheimer Ufer. Die Fähre hat kulturhistorische Bedeutung und einen hohen Wert für die Naherholung. Mit dem Nidda-Ufer, den hier renaturierten Bereichen, dem Mainufer sowie dem Naturschutzgebiet Schwanheimer Düne, den Wiesen und dem Stadtwald existieren wichtige Naherholungszüge im westlichen Teil des Grüngürtels. Die aktuelle Finanzierung der Höchster Mainfähre ist offensichtlich nicht ausreichend, da immer wieder Forderungen an die Stadt gestellt werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Mittel in Höhe von € 20.000 für ein Konzept zur langfristigen Verbesserung der finanziellen Situation der Mainfähre Höchst in den Haushalt 2026 einzustellen. Ziel hierbei soll es sein, die Fahrgeldeinnahmen durch Erhöhung der Passagierzahlen zu verbessern, statt regelmäßig weitere Zuschüsse zu zahlen. Ein möglicher Weg wäre die integrierte Betrachtung von Sehenswürdigkeiten, Naherholungs- und Aufenthaltsflächen beidseits des Mains. Das Konzept soll dabei folgende Aspekte berücksichtigen: Überregionale Kommunikation stellt die Fähre in den Mittelpunkt, als gefährdetes Kulturgut selbst, und als Verbindung zu historischen Attraktionen in der Höchster Altstadt. Hochwertige Wander- und Radwege sowie Aufenthaltsflächen und Bewirtschaftungs-Lösungen steigern die Attraktivität der Schwanheimer Seite (Schwanheimer Düne) und geben langfristig Auftrieb durch neue Besucher*innen. Hier kann und soll eine Einbeziehung des Grüngürtels erfolgen. Es soll überlegt werden, ob die Stadt Frankfurt direkt mit Freifahrten die Fähre fördern kann. Begründung: Das hier zu finanzierende Konzept soll eine langfristige Bestandssicherung der Fähre durch mehr Einnahmen, statt Zuschüssen zum Ziel haben. Dabei können und sollen auch verschiedene Themenbereiche einbezogen werden, beispielsweise die Möglichkeit einer Kleingastronomie auf Schwanheimer Seite oder mögliche Finanzierungsvorteile durch das Erheben der Fähre zum Kulturgut. Die Fähre mit ihrer im Vergleich zur Leuna-Brücke deutlich besseren zentralen Lage ermöglicht auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen den direkten Weg zu den Naherholungsgebieten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchwanheim: Wilde Müllablagerung unter der Schwanheimer Brücke, Südseite
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2025, OF 1362/6 Betreff: Schwanheim: Wilde Müllablagerung unter der Schwanheimer Brücke, Südseite Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert wilde Müllablagerungen unter der Schwanheimer Brücke Südseite zu verhindern. Der vordere Teil des Geländes zur Schwanheimer Uferstraße/Höchster Weg ist zwar teilweise eingezäunt und mit einem großen zweiflügligen Tor versehen, das aber immer offensteht. Unbeobachtet kann man auf das Gelände fahren um seinen Sperrmüll abzuladen. Mittlerweile liegen hier zwei Fuhren Müll. Begründung: Damit nicht auch hier eine Situation wie unter der Brücke in Nied entsteht, müssen hier dringend die Flächen vor wilden Müllablagerungen verhindert und gesichert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: CDU
Weiter lesenSchwanheim: Rückbau der Parkbuchten am Schwanheimer Ufer zu Grünfläche - gegen Verunreinigung und Fehlnutzung durch Junkfood- und Drogenkonsum im Auto
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1323/6 Betreff: Schwanheim: Rückbau der Parkbuchten am Schwanheimer Ufer zu Grünfläche - gegen Verunreinigung und Fehlnutzung durch Junkfood- und Drogenkonsum im Auto Am Ende des Schwanheimer Ufers im Übergang zum Höchster Weg werden die vorhandenen Parkbuchten wiederholt und gezielt zu späterer Stunde für den Verzehr von Fast Food im Fahrzeug genutzt. Dabei kommt es zu massiven Verunreinigungen durch unsachgemäß entsorgte Verpackungen der Systemgastronomie, Getränkebehältnisse, Zigarettenreste sowie illegal entsorgte Lachgasflaschen (Drogenutensilien). Die Verschmutzung hat ein Ausmaß erreicht, das eine tägliche Reinigung erfordern würde - was personell und finanziell nicht leistbar ist. Die aktuelle Situation führt zu einer erheblichen Belastung des öffentlichen Raums, einer Beeinträchtigung des Stadtbilds und einer Zunahme von Umweltverschmutzung. Zudem besteht die Gefahr, dass die Parkbuchten durch die beschriebene Fehlnutzung langfristig als Müllabladeplatz wahrgenommen werden, was weitere Verschmutzung begünstigt. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die regelmäßige Fehlnutzung der Parkbuchten zu unterbinden, indem die Flächen rückgebaut und in Grünflächen umgewandelt werden. Dies soll die Attraktivität der Parkbuchten für die beschriebene Nutzung nachhaltig reduzieren und gleichzeitig eine Aufwertung des öffentlichen Raums bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1323/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2025, OF 1321/6 Betreff: Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße? Dem Antragsteller ist berichtet worden, dass die Anwohner:innen der Henriette-Fürth-Straße, die einen Stellplatz auf der Fläche gemietet haben, die möglicherweise demnächst überbaut werden soll, ihre Fahrzeuge beseitigen sollten. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten 1. wo die Anwohner:innen, die gegenwärtig auf dem in der Begründung genannten Parkplatz ihre Fahrzeuge abstellen, künftig ihre Fahrzeuge abstellen sollen, wenn dieser Parkplatz nicht mehr zur Verfügung steht und wenn in Betracht gezogen wird, dass die Aufnahmekapazität des Stadtteils für ruhenden Verkehr bereits jetzt vollkommen ausgeschöpft ist und 2. ob der genannte Parkplatz nicht als Stellplätze für die Bebauung der umliegenden Wohnhäuser aufgrund der seinerzeit erteilten Baugenehmigungen erhalten bleiben muss. Begründung: Der Antragsgegenständliche Parkplatz verfügt über rund 160 Stellplätze. Er befindet sich am westlichen Ende der Henriette-Fürth-Straße und erstreckt sich entlang dieser und der Rheinlandstraße. Er ist dringend erforderlich, weil das Quartier bereits jetzt - also mit diesem Parkplatz - unter einem so hohen Parkdruck leidet, dass oftmals sogar Rettungswege versperrt sind. Zu beachten ist, dass bereits vor dem Inkrafttreten der Frankfurter Stellplatzsatzung, die in den 1990ern erlassen wurde, Bauherren dazu verpflichtet waren, "Einstellplätze" oder Garagen für die "zu erwartenden Kraftfahrzeuge der Bewohner" zu schaffen. Daher ist es nicht auszuschließen, dass durch den Wegfall des Parkplatzes eine Nebenbestimmung zur Genehmigung der vorhandenen Bebauung entfallen ist. Die Beseitigung der Parkplätze würde damit zu einem rechtswidrigen Zustand führen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1288 2025 Die Vorlage OF 1321/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEs geht nicht mehr anders: Anwohnerparken für fast ganz Schwanheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2025, OF 1322/6 Betreff: Es geht nicht mehr anders: Anwohnerparken für fast ganz Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert für ganz Schwanheim festzulegen, dass die Parkflächen in Schwanheim nur noch Anwohner:innen zur Verfügung stehen und hiervor lediglich die Straße Alt Schwanheim und den unmittelbar angrenzenden Bereich temporär (mit Parkscheibe) auszunehmen. Begründung: Der Antragsteller ist sich darüber im Klaren, dass die Anordnung von Anwohnerparken nicht mehr das von der Stadt Frankfurt favorisierte Konzept des Parkraummanagements ist und er hat sich in der Vergangenheit selbst öffentlich gegen ein Anwohnerparken ausgesprochen. Allerdings hat sich nicht zuletzt durch die von dem Ortsbeirat 6 beschlossene Verkürzung der Parkdauer auf den Waldparkplätzen entlang der Schwanheimer Bahnstraße die Parksituation dramatisch verschlechtert. Diese Maßnahme war durch die Absicht motiviert, solchen "Unternehmen", die den öffentlichen Parkraum für Reisende, die vom Flughafen Frankfurt abreisen, anzubieten, die Grundlage zu entziehen. Das Geschäftsmodell dieser Unternehmen liegt darin, entgeltlich Fahrzeuge entgegenzunehmen und diese auf öffentlichen Parkplätzen abzustellen. Auf den Waldparkplätzen mussten diese Fahrzeuge immerhin innerhalb von 24 Stunden umgeparkt werden, um der Gefahr eine Bußgeldes zu entgehen. Das gilt nicht für den sonstigen Straßenraum in Schwanheim, der jetzt zu diesem Zweck genutzt wird. Dass der Straßenraum zu diesem Zweck genutzt wird, ergibt sich aus den Beobachtungen des Antragstellers. Insbesondere die in der Rheinlandstraße abgestellten Fahrzeuge sind nur ganz vereinzelt in Frankfurt zugelassen und stammen nicht selten aus dem Ausland, insbesondere Frankreich, Belgien und Polen. Das wäre nicht weiter dramatisch, wenn die Parkraumsituation aufgrund der mangelhaften Anbindung Schwanheims an den ÖPNV schon so angespannt wäre. Der Bereich um die Alt Schwanheim ist hiervon temporär auszunehmen, damit weiterhin die umliegende Gastronomie besucht werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 1322/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, Linke, FDP und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenZusätzliche Radbügel in Schwanheim (Straßen Alt-Schwanheim und Vogesenstraße)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7270 entstanden aus Vorlage: OF 1256/6 vom 16.08.2025 Betreff: Zusätzliche Radbügel in Schwanheim (Straßen Alt-Schwanheim und Vogesenstraße) Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Straße Alt-Schwanheim zusätzliche Radbügel zu montieren. Die gastronomischen Betriebe in und um die Straße Alt-Schwanheim ziehen eine große Menge radfahrender Ausflügler*innen an. Sichere und zeitgemäße Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind dafür nicht ausreichend vorhanden. Neue Standorte sollen sein: 1. Alt-Schwanheim, Höhe Hausnummer 42, südlich der Außengastronomie-Fläche des Eissalons: Wiedereinbau von zwei Radbügeln, die im Zuge von Spartenarbeiten entfernt und nicht wieder montiert wurden (Bilder 1 und 2). 2. Vogesenstraße, Nordseite, vor der Kreuzung mit der Straße Alt-Schwanheim. Zwei Bügel in Längsaufstellung, auch um das permanente Falschparken auf dem Gehweg zu vermeiden, dass zu Fuß Gehende aufgrund der Schaltkästen in den Fließverkehr zwingt (Bilder 3 bis 6). Begründung: Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bild 5 Bild 6 Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
E-Ladesäulen in Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7272 entstanden aus Vorlage: OF 1286/6 vom 01.09.2025 Betreff: E-Ladesäulen in Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, auf der Saarbrücker Straße auf Höhe der Hausnummer 4 eine AC 44 kW E-Ladesäule wegen des dringenden Bedarfs außerhalb eines größeren Ausschreibungsverfahrens aufzustellen, weil es in Schwanheim noch keine E-Ladesäule gibt, und um damit dem Beispiel anderer Stadtteile der Stadt Frankfurt zu folgen. Um Kosten zu sparen, könnte diese Ladesäule zusammen mit den DC-Ladesäulen errichtet werden, die die Mainova auf dem Gelände der TuS 1872 Schwanheim e. V. plant. Begründung: Da es noch keine öffentliche E-Ladesäule in Schwanheim gibt, kann nicht auf eine "große Lösung" gewartet werden, deren Durchführung eventuell noch mehrere Jahre in Anspruch nimmt. Die Lage bietet sich für die Errichtung der E-Ladesäule an, da - an dieser verhältnismäßig wenig fließender Verkehr ist; - in diesem Bereich weniger Parkdruck herrscht; - diese zentral ist, sodass ein Bummel durch den Stadtteil für das Aufladen des Fahrzeugs genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
E-Ladesäulen vor dem Gelände der Turn und Spielvereinigung 1872 Schwanheim e. V.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7271 entstanden aus Vorlage: OF 1257/6 vom 18.08.2025 Betreff: E-Ladesäulen vor dem Gelände der Turn- und Spielvereinigung 1872 Schwanheim e. V. Der Magistrat wird gebeten, im öffentlichen Raum vor dem Gelände der Turn- und Spielvereinigung 1872 Schwanheim e. V. (Saarbrücker Straße) über einen privaten Anbieter zwei Ladestationen für Elektrofahrzeuge anzubringen. Begründung: Bisher gibt es in Schwanheim keine Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge. Der o. g. Standort ist dazu prädestiniert, da er sehr zentral in Schwanheim liegt, gleichzeitig gut erreichbar ist, und bereits direkt auf dem angrenzenden Gelände der Turn- und Spielvereinigung 1872 Schwanheim e. V. die Errichtung von zwei DC-Ladestationen geplant ist. Die zusätzlichen zwei AC-Ladestationen im öffentlichen Raum wären deshalb sicherlich technisch einfach zu realisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Goldstein: Harthweg/Ecke Bruno-Stürmer-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6978 entstanden aus Vorlage: OF 1220/6 vom 05.05.2025 Betreff: Goldstein: Harthweg/Ecke Bruno-Stürmer-Straße Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um an der im Betreff genannten Straßenecke das Befahren der Bruno-Stürmer-Straße mit Müllfahrzeugen zu ermöglichen. An dieser Stelle wird regelmäßig die Ecke verkehrswidrig zugeparkt und laut FES können ihre Fahrzeuge die Tonnen nicht anfahren und leeren. Begründung: Die Anwohner der Bruno-Stürmer-Straße wurden von der FES an den Ortsbeirat 6 verwiesen, um die ordnungsgemäßen Leerungen durch eine Anregung sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1303
Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.05.2025, OA 559 entstanden aus Vorlage: OF 1216/6 vom 03.05.2025 Betreff: Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim Vorgang: OM 30/21 OBR 6; ST 1441/21; OA 123/22 OBR 6; OM 2352/22 OBR 6; ST 2335/22; OM 3837/23 OBR 6; ST 1676/23 Die Anzahl der Anregungen, die der Ortsbeirat 6 zu dem Grillplatz in Schwanheim allein in dieser Wahlperiode gestellt hat, ist groß. Der Magistrat war bisher untätig. Damit die unerträgliche Situation nicht fortbesteht, muss dringend gehandelt werden. Die Vielzahl der vom Ortsbeirat eingebrachten Anregungen wurde überwiegend nicht oder nur sehr unzureichend umgesetzt. Das betrifft insbesondere Maßnahmen zum Lärm- und Brandschutz, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene und ein besseres Parkplatzmanagement. Anstatt solche Maßnahmen zu ergreifen, wurde seitens des Magistrat (Grünflächenamt) angeregt, dass der Ortsbeirat eine Schließung des Grillplatzes beantragen solle. Dieser "Anregung" will der Ortsbeirat mehrheitlich nicht folgen, da der Grillplatz ein wichtiges Angebot für diejenigen Bevölkerungskreise darstellt, die über keinen Zugang zu einem Garten verfügen. Die Schließung des Grillplatzes wäre somit der Wegfall eines Leistungsangebotes der Stadt, das weniger privilegierten Bevölkerungsschichten zugutekommt. Zudem ist zu befürchten, dass es durch die Schließung des Grillplatzes zu einer entsprechenden wilden Nutzung des Schwanheimer Forstes kommt und damit die oben geschilderten Probleme noch verschärft würden. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass durch eine bessere Information, unter anderem auf der Webseite der Stadt Frankfurt, aber auch durch ausführlichere Hinweisschilder vor Ort, ggf. die Verteilung von Flyern, die Bereitstellung von mehr funktionierenden Toilettenhäuschen und ein früheres und entschiedenes Vorgehen gegen Verstöße, die sich jeweils bereits frühzeitig abzeichnen (umfangreiches, rücksichtsloses und ordnungswidriges Parken, Aufbau großer Musikanlagen etc.) die Situation so verbessern ließe, dass die Interessen der Anrainer in dem angrenzenden reinen Wohngebiet und die des Naturschutzes besser geschützt werden können. Das hat der weitgehend störungsfreie Ablauf am 1. Mai 2025 gezeigt, als die Ordnungskräfte rechtzeitig und angemessen durch entsprechende Lautsprecherdurchsagen vorgingen. Insbesondere muss ein Konzept zur Kontingentierung der Nutzung in Betracht gezogen werden. Da sich der Grillplatz im Landschaftsschutzgebiet Zone II befindet, ist es zwingend notwendig, an dieser Stelle regulierend einzugreifen - zum Schutz von Natur und Umwelt, aber auch im Sinne eines geordneten und verantwortungsvollen Freizeitbetriebs. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Maßnahmen zu ergreifen, die einen Betrieb des Grillplatzes gewährleisten und sicherstellen, dass es nicht weiterhin zu so umfangreichen und teilweise schwerwiegenden Verstößen gegen die Grünanlagensatzung, Straßenverkehrsordnung und das Bundesimmissionsschutzgesetz im Bereich des Grillplatzes kommt. Letzteres gilt insbesondere für die Lärm- und Luftimmissionen des angrenzenden reinen Wohngebiets, die vom Grillplatz, der eine öffentliche Anlage darstellt, ausgehen; 2. dabei amtsübergreifend vorzugehen, da sich gezeigt hat, dass die aufgetretenen Mängel nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes fallen; 3. den Ortsbeirat 6 bei der Bestimmung der zu treffenden Maßnahmen rechtzeitig vor der Umsetzung der Maßnahmen mit einzubeziehen; 4. die Angelegenheit mit höchster Priorität zu behandeln, da sich die Situation vor Ort - von Ausnahmen abgesehen - immer weiter verschärft; 5. das Grünflächenamt und ggf. die Untere Naturschutzbehörde zu veranlassen, die ordnungsgemäße Nutzung des Grillplatzes am Waldspielpark Schwanheim, der im Landschaftsschutzgebiet Zone II liegt, regelmäßig zu überwachen; 6. sicherzustellen, dass ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Grillflächen gegrillt wird und ein Grillen außerhalb dieser Bereiche unterbunden wird; 7. die Einhaltung der Müllentsorgungspflicht zu kontrollieren und zu überprüfen, ob die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten ausreichen oder ergänzt werden müssen; 8. bei Bedarf zusätzliche Hinweisschilder zur Nutzung des Grillplatzes, zur Rücksichtnahme auf Umwelt und Mitmenschen sowie zur Müllentsorgung anzubringen; 9. zu prüfen, ob temporäre oder dauerhafte Kontrollen (z. B. durch das Ordnungsamt oder beauftragte Sicherheitsdienste) insbesondere an Wochenenden und Feiertagen notwendig und möglich sind; 10. Maßnahmen zu ergreifen, um die umliegenden Waldflächen vor zunehmender Nutzung durch unerlaubtes Grillen, Verschmutzung und Trittschäden zu schützen; 11. geeignete Maßnahmen zur Eindämmung des erheblichen Parkdrucks rund um den Grillplatz zu ergreifen, insbesondere zur Verhinderung von Parken auf Wiesenflächen im Landschaftsschutzgebiet, und zur Gewährleistung der Durchfahrt für Busse auf der Schwanheimer Bahnstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Anregung vom 11.01.2022, OA 123 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2335 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3837 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1676 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 362 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 559 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1271) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6309, 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 16.06.2025
Schwanheim: Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer Bahnstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2025, OF 1213/6 Betreff: Schwanheim: Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat wie folgt aufzufordern: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Fußwege (1.) entlang der Rheinlandstraße, im Abschnitt zwischen Alt-Schwanheim und Lönsweg und (2.) entlang der Schwanheimer Bahnstraße, in dem die Schwanheimer Wiese querenden Abschnitt, besser beleuchtet werden können. Begründung: Die Fußwege befinden sich in den genannten Straßenabschnitten in einigem Abstand von der Straße, so dass die Straßenbeleuchtung nicht für die Fußwege effektiv wird. Neben dem Abstand ist Ursache hierfür, dass zwischen der Straßenbeleuchtung und den Fußwegen jeweils Bepflanzungen angelegt sind, die es verhindern, dass die Fußwege durch die Straßenbeleuchtung mit erhellt werden. In dem genannten Bereich der Rheinlandstraße hat das zur Folge, dass sich Personen, die entlang des Schwanheimer Forst abends sich auf dem Heimweg befinden, sehr unsicher fühlen. Im Bereich der Bahnhofstraße hat dies zur Folge, dass Jugendliche, die vom Fußballtraining auf dem Schwanheimer Sportplatz kommend, auf der Straße gehen. In den genannten Bereichen kommt erschwerend hinzu, dass in dem Gebüsch neben der Straße häufig Wildschweine anzutreffen sind. ANLAGE (Fotodokumentation) (c) Antragsteller Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1187 2025 Die Vorlage OF 1213/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSchwanheim: Bessere Beschilderung und mehr Verkehrssicherheit an der Straße Zur Frankenfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6818 entstanden aus Vorlage: OF 1199/6 vom 06.04.2025 Betreff: Schwanheim: Bessere Beschilderung und mehr Verkehrssicherheit an der Straße Zur Frankenfurt Der Magistrat wird gebeten, eine bessere Beschilderung für Radfahrende in Richtung Stadtmitte auf der Straße Zur Frankenfurt vorzunehmen. Der Ortsbeirat schlägt vor, dass an den Einmündungen der Straßen Am Auerborn und Am Ruhestein den Radfahrenden mittels Verkehrszeichen 301 der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Vorfahrt gewährt wird, um so mehr Klarheit und eine höhere Verkehrssicherheit zu schaffen. Begründung: Die bisherige Beschilderung ist verwirrend, denn an der Einmündung zur Straße Am Auerborn wird eine generelle Vorfahrtstraße (Verkehrszeichen 306 StVO) ausgewiesen, also eine längere Strecke mit Vorfahrt für Radfahrende angekündigt. Schon bei der nächsten Einmündung wird aber mit einem relativ kleinen Schild (Verkehrszeichen 205 StVO) die Vorfahrt wieder genommen, ohne dass mit dem korrekten Verkehrszeichen (Verkehrszeichen 307 StVO) die generelle Vorfahrtstraße zuvor beendet wurde. An der nächsten Kreuzung folgt dann noch ein Stoppschild. Während Radfahrende zunächst in den Glauben versetzt werden, freie Fahrt zu haben, wird ihnen dies gleich anschließend mit zwei unterschiedlichen Schildern wieder genommen. Das dient nicht der Verkehrssicherheit (siehe Fotos). (Fotos: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1298
Beleuchtung und Fahrgastunterstand mit Sitzgelegenheiten an den beiden Bushaltestellen „Unterschweinstiege“ installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6701 entstanden aus Vorlage: OF 1342/5 vom 02.03.2025 Betreff: Beleuchtung und Fahrgastunterstand mit Sitzgelegenheiten an den beiden Bushaltestellen "Unterschweinstiege" installieren Der Magistrat wird gebeten, an den beiden Bushaltestellen "Unterschweinstiege" in der Schwanheimer Bahnstraße (in beide Richtungen) eine Beleuchtung und einen Fahrgastunterstand mit Sitzgelegenheiten zu installieren. Begründung: Die genannten Bushaltestellen sind derzeit unbeleuchtet, sodass die Wartenden insbesondere in den Abend- und Nachtstunden nicht ausreichend sichtbar sind. Zudem gibt es keinen Schutz vor Witterungseinflüssen wie Regen und Schnee und keine Sitzmöglichkeit für Fahrgäste, die auf den Bus warten. Die Installation eines Fahrgastunterstands mit Sitzgelegenheiten und einer Beleuchtung würde die Sicherheit der Fahrgäste erhöhen und den Komfort an diesen Haltestellen wesentlich verbessern. Eine bessere Beleuchtung trägt zudem zur allgemeinen Sicherheit des Haltestellenbereichs bei. Foto: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1230
Verkehrsregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6161 entstanden aus Vorlage: OF 1116/6 vom 11.11.2024 Betreff: Verkehrsregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin anzuberaumen, um sich gemeinsam vor Ort ein Bild von der Situation machen zu können, um insbesondere zu prüfen und zu berichten, a) ob die Wilhelm-Kobelt-Straße zumindest in dem Teilstück zwischen der Schwarzbachstraße und Martinskirchstraße nicht als Einbahnstraße (Fahrtrichtung Nord) ausgebaut werden könnte, um dem durch die Belebung des Gewerbegebietes in der ehemaligen Lederfabrik bedingten erhöhten Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen; b) ob die temporäre Einrichtung der Silcherstraße als Einbahnstraße in dem Teilstück Lilo-Günzler-Straße/Martinskirchstraße wieder zurückzunehmen ist. Begründung: Ein Ortstermin ist angebracht, um die aktuelle Situation besser beurteilen zu können. Zu a): Anwohner*innen berichten, dass es durch das erhöhte Verkehrsaufkommen in dem genannten Teilstück in der letzten Zeit zu kleineren Verkehrsunfällen gekommen ist und mitunter der Verkehr im Bereich der Ausfahrt des Gewerbegebiets stockt. Zu b) Das zuvor genannte erhöhte Verkehrsaufkommen ist auch darauf zurückzuführen, dass die Silcherstraße seit der Aufnahme von Bauarbeiten im Kreuzungsbereich Wilhelm-Kobelt-Straße/Schwarzbachstraße als Einbahnstraße ausgewiesen ist. Neben der dadurch bedingten Verkehrsverdichtung auf der Wilhelm-Kobelt-Straße kommt es dazu, dass auf der Silcherstraße häufig zu schnell gefahren wird, was aufgrund der Nähe zur Minna-Specht-Gemeinschaftsschule (Grundschule) problematisch ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 504
Mehr Attraktivität für den Schwanheimer Stadtteilkern - wissenschaftliche Evaluation
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6162 entstanden aus Vorlage: OF 1118/6 vom 04.11.2024 Betreff: Mehr Attraktivität für den Schwanheimer Stadtteilkern - wissenschaftliche Evaluation Der Magistrat wird gebeten, mit dem Institut für Humangeographie der Goethe-Universität/Fachbereich Geowissenschaften/ Geographie ein studentischen Projekt zu vereinbaren, in dem Möglichkeiten zur attraktiveren Gestaltung der zentralen Schwanheimer Einkaufsstraße und Akzeptanz dieser Maßnahmen bei den Bürger:innen und den Geschäftsinhaber:innen untersucht werden. Begründung: Es herrscht vor Ort Einigkeit, dass der Straße Alt-Schwanheim eine Aufwertung guttun würde. Der Handlungsdruck hat sich durch eine Vielzahl von Geschäftsaufgaben und den daraus resultierenden Leerstand verschärft. Wegen der mit den unterschiedlichen Konzepten verbundenen Vor- und Nachteilen hat sich bislang noch kein Vorschlag herauskristallisiert, von dem erwartet wird, dass er eine breite Akzeptanz findet. An dieser Stelle könnte das studentische Projekt ansetzen und im Rahmen von Vor-Ort-Befragungen ein Meinungsbild über mögliche Maßnahmen ermitteln, das dann als Entscheidungsgrundlage für den Ortsbeirat dienen kann. In einem Vorgespräch hat der Leiter der Arbeitsgruppe "Mobilitätsforschung" sein Interesse an einem solchen Projekt bekundet. Der Ortsbeirat wäre bereit, die erwartbaren geringen Sachkosten für dieses Projekt aus seinem Budget zu bezahlen. Der Magistrat müsste lediglich seine Zustimmung für die Durchführung geben, für die ggf. erforderlichen Genehmigungen sorgen und die fachliche Begleitung durch die Verkehrs- bzw. Stadtplanung gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 513 Aktenzeichen: 32-1
Schwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWEMarkts
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2024, OF 1117/6 Betreff: Schwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWE-Markts Auf Höhe des Rewe-Marktes in Verlängerung der Hänggasse in Schwanheim befindet sich ein mit Ampel geregelter Fußgängerübergang über die Straße "Schwanheimer Ufer". Die Wartezeit bis zum Grün kann sehr lang sein. Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern zu prüfen, ob diese mit kürzeren Intervallen geschaltet werden kann. Begründung: Die Grünschaltung dort erfolgt jeweils mit so langer Verzögerung, dass viele Fußgehenden bei Rot gehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1058 2024 Die Vorlage OF 1117/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenParkplatzmarkierung in der Straße Zur Frankenfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5982 entstanden aus Vorlage: OF 1103/6 vom 07.10.2024 Betreff: Parkplatzmarkierung in der Straße Zur Frankenfurt Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Zur Frankenfurt zwischen der Straße Am Ruhestein und Henriette-Fürth-Straße Parkplatzmarkierungen anzubringen. Begründung: In der Straße Zur Frankenfurt in Goldstein gibt es einen hohen Bedarf an Parkplätzen. Leider fehlen dort jegliche Markierungen für entsprechende Parkbuchten. Durch das Fehlen der Kennzeichnung wird wertvoller Parkraum durch wahrloses Abstellen der Pkws verschenkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 283 Aktenzeichen: 32-1
Einsetzen für den Verbleib der dm-drogerieFiliale in Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5983 entstanden aus Vorlage: OF 1105/6 vom 30.09.2024 Betreff: Einsetzen für den Verbleib der dm-drogerie-Filiale in Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, 1. sich mit der Geschäftsführung der Drogeriekette dm in Verbindung zu setzen, um Möglichkeiten für den Verbleib der dm-drogerie-Filiale in Alt-Schwanheim zu erörtern; 2. zu analysieren, welche Gründe zur Schließung der Drogerie und weiterer Geschäfte führen bzw. geführt haben und welche Gegenmaßnahmen ergriffen werden können, um die Nahraumversorgung aufrechtzuerhalten. Begründung: Die dm-drogerie-Filiale soll im September 2025 geschlossen werden. Die dm-drogerie-Filiale ist neben dem Papier- und Schreibwarengeschäft auf der gegenüberliegenden Straßenseite und einem Kurzwarengeschäft der letzte verbliebene Einzelhandel in Alt-Schwanheim. In den letzten Jahren stellten ein Optiker, ein Schuhgeschäft, zwei Boutiquen, ein Gemüseladen und ein Buchgeschäft, die in Alt-Schwanheim ihren Betrieb hatten, ihr Geschäft ein. Damit kommt der dm-drogerie-Filiale eine überragende Bedeutung für das Funktionieren eines Geschäftslebens im Stadtteil zu. Es ist zu erwarten, dass das Papier- und Schreibwarengeschäft auch den Betrieb einstellen muss, wenn es zur Schließung der dm-drogerie-Filiale kommt. Der Ortsbeirat ist sich darüber im Klaren, dass die Entscheidung über die Schließung der Filiale eine privatautonome Entscheidung ist, die in den Bereich der unternehmerischen Freiheit der Geschäftsführung der dm-drogerie-Filiale fällt. Wegen der Bedeutung der Filiale sollte die Stadt Frankfurt allerdings nichts unversucht lassen, um die Schließung der Filiale zu verhindern. Hierzu gehört, die Gründe für die Schließung in Erfahrung zu bringen, um dann zu prüfen, ob diesen Gründen nicht abgeholfen werden kann. Nach der Beobachtung des Ortsbeirats müsste die Filiale über einen guten Umsatz verfügen, weil neben der örtlichen Kundschaft viele Kunden vom Flughafen herüberkommen, um sich für ihre Heimatländer mit Drogerieartikeln einzudecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 347 Beratung im Ortsbeirat: 6
Verkehrsspiegel für die Kreuzung Rheinlandstraße/Wilhelm-Kobelt-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5793 entstanden aus Vorlage: OF 1059/6 vom 30.07.2024 Betreff: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Rheinlandstraße/Wilhelm-Kobelt-Straße Zwischen der Zelterstraße und der Haltestelle "Schwanheim Rheinlandstraße" parken auf der rechten Seite der Rheinlandstraße (stadtauswärts) häufig Lastwagen, die die Sicht für den einmündenden Verkehr behindern. Dieser Umstand war schon Gegenstand mancher Anregungen, welche der Ortsbeirat diskutiert und beschlossen hat. Der auf die Rheinlandstraße einmündende Verkehr konzentriert sich in diesem Abschnitt auf die Wilhelm-Kobelt-Straße, weil die Straßen davor und dahinter Einbahnstraßen in entgegengesetzter Fahrrichtung sind. Bei der Einmündung Rheinlandstraße/Wilhelm-Kobelt-Straße ist es häufig zu gefährlichen Verkehrssituationen oder Behinderungen gekommen, weil die Rheinlandstraße nicht eingesehen werden kann. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zwei Verkehrsspiegel gegenüber der Einmündung Rheinlandstraße/Wilhelm-Kobelt-Straße zu montieren, die es ermöglichen, die Rheinlandstraße in beide Richtungen einzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 100 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Schwanheim: Offener Bücherschrank Alt-Schwanheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1062/6 Betreff: Schwanheim: Offener Bücherschrank Alt-Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten auf der Straße Alt Schwan-heim, Westseite, nördlich der Einmündung Am Abtshof, auf einer vorhandenen Aufenthalts-fläche einen Bücherschrank aus dem städtischen Programm aufstellen zu lassen. Die Mittel sollen bis zu einem Höchstbetrag von EUR 10.000 aus dem Budget des Ortsbeirats zur Ver-fügung gestellt werden. Dem Ortsbeirat sind bereits Personen bekannt, die sich als Pat*innen angeboten haben. Begründung: Die Liste der bisher aus dem Programm aufgestellten Bücherschränke (https://frankfurt.de/themen/kultur/literatur/bibliotheken/buecherschraenke) enthält zwar einen solchen in Schwanheim, jedoch steht dieser im Ortsteil Goldstein. In Schwanheim existiert ein solcher bisher nicht. Durch die historische Struktur des Ortsteils fehlt in Schwanheim ein klassischer Ortsplatz, der als Treffpunkt außerhalb gastronomischer Einrichtungen dienen könnte. Im vorgeschlagenen Aufstellbereich existiert ein kleiner Verweilort mit etwas Grün und zwei Bänken. Leider wird dieser regelmäßig zur illegalen Ablagerung von Sperrmüll genutzt und auch Falschparker trüben das Wohlfühlen. Ein gut positionierter Bücherschrank kann diese Fehlnutzung eindämmen und dazu dienen den Platz zu beleben und zu einem einladenden Treffpunkt zu machen, so dass hier mehr soziale Kontrolle erfolgen kann. Ggf. kann zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliches Grün umgesetzt werden, z.B. nach dem Beispiel des Andreasplatzes in Höchst. Der Bücherschrank sollte eine Kinderbuchrubrik beinhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1062/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 348 2024 Die Vorlage OF 1062/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWaldwege um und über die Schwanheimer Wiesen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5650 entstanden aus Vorlage: OF 1037/6 vom 10.06.2024 Betreff: Waldwege um und über die Schwanheimer Wiesen Der Magistrat wird gebeten, die Waldwege in den folgenden Bereichen rund um die Schwanheimer Wiesen in einen Zustand zu versetzen, dass auch älteren Menschen, Menschen mit Rollatoren und Rollstühlen sowie mit Kinderwagen das Begehen der Wege erheblich erleichtert wird: - Verlängerung der Stöppelschneise zwischen Buddeschneise und Lönsschneise (hier: Beseitigung der sehr groben Kiesel, soweit diese lose sind); - der zu der oben genannten Verlängerung parallel laufende Weg entlang der Wiese (hier: Auffüllen der Löcher, damit sich nicht mehr riesige und kaum überwindbare Pfützen bilden); - südlicher Teil der Buddeschneise nach der Kreuzung des Weges, der die große Wiese in Ost-West-Richtung in der Mitte teilt; - Agendawaldschneise südlich der Schwanheimer Wiesen (Beseitigung der groben Kiesel); - sogenannter Groß-Weg (hier: Ebnen und Beseitigung der groben Kiesel); - Römerweg parallel zur Rheinlandstraße (hier: Ebnen und Beseitigung der groben Kiesel). Begründung: Der derzeitige Zustand erlaubt es den oben genannten Personenkreisen nur mit erheblicher Vorsicht, die Wege zu benutzen. Auch Jogger und Radfahrer beschweren sich über diese groben Schotterwege. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1752
Verkehrs- und umweltgefährdendes Parken rund um die Schwanheimer Wiese verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5517 entstanden aus Vorlage: OF 1021/6 vom 12.05.2024 Betreff: Verkehrs- und umweltgefährdendes Parken rund um die Schwanheimer Wiese verhindern Insbesondere an Wochenenden und Feiertagen mit schönem Wetter kommt es im weiteren Bereich um den Waldspielpark in Schwanheim zu einer großen Anzahl an Parkverstößen. Besucher*innen des Waldspielparks, des Kobelt-Zoos und des Naturschutzgebiets beparken dabei die Schwanheimer Bahnstraße beidseitig, was teils die völlige Blockade und damit die vorübergehende Einstellung des Busverkehrs der Buslinie 62 zur Folge hat. Neben dem behindernden Parken auf der Schwanheimer Bahnstraße werden auch Wald- und Wiesenflächen im Naturschutzgebiet rund um die Schwanheimer Wiesen rücksichtslos befahren und beparkt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass verkehrs- und umweltgefährdendes Parken besonders an Wochenenden und Feiertagen mit schönem Wetter rund um den Waldspielpark sowie das Naherholungsgebiet Schwanheimer Wiese verhindert wird. Damit soll insbesondere der Linienbusverkehr auf der Schwanheimer Bahnstraße sichergestellt und das Beparken geschützter Landschaftsbereiche rund um die Schwanheimer Wiese und den angrenzenden Stadtwald verhindert werden. Begründung: Die beschriebenen Zustände fanden beispielweise am Nachmittag des Feiertags am 01.05.2024 statt. Verschiedene Schwanheimer Bürger*innen nahmen Kontakt zur Landespolizei auf, die sich jedoch für nicht zuständig erklärte und daher nicht eingriff. Die städtische Verkehrspolizei war, nach eigener Aussage, wegen ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit dem Radrennen nicht abkömmlich. Es liegen bildliche Dokumentationen vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2165 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Sperrung des Weges „Agendawaldschneise“ westlich der Schwanheimer Bahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5518 entstanden aus Vorlage: OF 1022/6 vom 10.05.2024 Betreff: Sperrung des Weges "Agendawaldschneise" westlich der Schwanheimer Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Durchfahrt zur "Agendawaldschneise" westlich der Schwanheimer Bahnstraße durch einen Poller gesperrt wird, damit keine Kraftfahrzeuge mehr im Naturschutzgebiet beidseitig der "Agendawaldschneise" parken können. Die Absperrung ist so anzubringen, dass eine ungehinderte Zufahrt zu dem Parkplatz an dieser Stelle möglich bleibt (siehe Karte). Begründung: An schönen Tagen mangelt es an Parkplätzen, um die Fahrzeuge aller Besucherinnen und Besucher des Schwanheimer Forstes auf den vorhandenen Parkplätzen aufnehmen zu können. In solchen Fällen suchen die Halterinnen und Halter dieser Fahrzeuge nach alternativen Stellplätzen im Naturschutzgebiet. Im Hochsommer geht damit eine Brandgefahr einher, wenn die Fahrzeuge auf ausgedörrtem Gras geparkt werden. (c) Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1747 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 931 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5357 entstanden aus Vorlage: OF 998/6 vom 28.03.2024 Betreff: Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben Der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen (z. B. kleineres Kopfsteinpflaster) die Nutzung der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben behindertengerecht zu verbessern. Für Rollstuhlfahrer, Rollatorbenutzer und für Menschen mit einer Gehbehinderung ist dieser Teil der Schwarzbachstraße, der Hauptzugang für das Schwanheimer Zentrum ist, besonders bei Regen, Eis und Schnee nicht zumutbar. Aufgrund der immer größer werdenden Fugen, Unebenheiten und fehlenden Steine ist es für alle Fußgänger sehr beschwerlich, diesen Teil der Straße zu benutzen. Begründung: Von der Schwanheimer Bevölkerung wird der Wunsch einer Verbesserung immer wieder an den Ortsbeirat herangetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1592 Beratung im Ortsbeirat: 6
Verkehrskonzept Schwanheim/Goldstein - Umsetzung der Erkenntnisse aus der Ortsbegehung vom 9. Oktober 2023
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4766 entstanden aus Vorlage: OF 877/6 vom 29.10.2023 Betreff: Verkehrskonzept Schwanheim/Goldstein - Umsetzung der Erkenntnisse aus der Ortsbegehung vom 9. Oktober 2023 Vorgang: OM 2354/22 OBR 6; ST 1464/23 Unter Beteiligung der für den Ortsteil Goldstein zuständigen Ortbeiratsmitglieder, Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Frankfurt und der Siedlergemeinschaft Goldstein wurde sich auf die aus der Anregung ersichtlichen Maßnahmen geeinigt. Diese Maßnahmen zielen darauf, den Verkehrsfluss in Goldstein zu verbessern, nachdem sich in den letzten Jahren die Situation am Tannenkopfweg letztlich auch aufgrund immer größerer Pkws zugespitzt hat. Gleichzeitig soll durch die Errichtung von Mini-Kreiseln erreicht werden, dass sich die Kraftfahrenden an bestehende Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Die Umsetzung der auf dem Ortstermin gewonnenen Erkenntnisse kann lediglich einen ersten Schritt zur Beseitigung offenkundiger Unzulänglichkeiten darstellen. Insgesamt ist es erforderlich, ein seit Jahren in Aussicht gestelltes Verkehrskonzept Goldstein zu erarbeiten, das insbesondere eine verbesserte Einbeziehung des ÖPNV erreicht (Verlegung der Straßenbahn). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in Goldstein umzusetzen: a) Kreuzung An der Herrenwiese/Tannenkopfweg: Verkehrsinsel (Richtung Norden auf der linken Seite) verlegen oder entfernen; b) Verlegung oder Entfernung des Fußgängerüberwegs An der Herrenwiese/Tannenkopfweg um wenige Meter nach Süden; c) Richtung Norden auf der linken Seite zwischen Straßburger Straße und Schüttenhelmweg auf einer Länge von circa 172 Metern neben dem Bordstein Poller zu setzen; d) Installation eines Mini-Kreisels Schüttenhelmweg/Tannenkopfweg; e) Installation eines Mini-Kreisels Tannenkopfweg/Zur Frankenfurt; f) Verlegung des Fußgängerüberwegs nördlich der Kreuzung An der Herrenwiese/Tannenkopfweg; g) Einbahnstraße zwischen Goldsteinpark/Libellenweg oder Libellenweg/Sonnenweg in Nord-Süd- oder Süd-Nord-Richtung, wobei die Straße Am Goldsteinpark von der Südrichtung aus befahrbar bleiben muss; h) Wiederherstellung der Durchfahrt Zur Waldau zur Straßburger Straße (Schranke entfernen und Straßenkörper umgestalten); i) Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung für die Straße Zur Waldau (wahrscheinlich ist eine südweisende Einbahnstraße vorzugwürdig); j) Beseitigung der Absperrung in der Straße An der Herrenwiese und Schüttenhelmweg/An der Schwarzbachmühle; 2. zu prüfen und berichten, a) ob die Verlegung der Straßenbahnlinie 12 in die Mitte von Goldstein an die Straßburger Straße in Betracht kommt; b) ob gleichzeitig die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Straßburger Straße/Tannenkopfweg möglich ist, ohne dass die o. g. Straßenbahnregelung beeinträchtigt wird; c) ob die Einrichtung eines großen Kreisverkehrs, der eine stärkere verkehrsberuhigende Wirkung hätte, an der nördlichen Mündung des Tannenkopfweges/Zur Frankenfurt möglich ist; d) wie eine Verbesserung der Attraktivität für Radfahrende erreicht werden kann. 3. vorliegende und noch zu erstellende Gutachten zu den in dieser Anregung angesprochenen Themen dem Ortsbeirat 6 offenzulegen. Begründung: Begründung zu den einzelnen Punkten: Ziffer 1. lit. a): Fahrer großer Fahrzeuge, die aus der Straße Am Wiesenhof kommend links abbiegen wollen, sehen sich durch die Verkehrsinsel gehindert und fahren daher nach rechts über den Tannenkopfweg, wodurch an dieser Stelle das Verkehrsaufkommen erhöht wird. Ziffer 1. lit. b): Die Verlegung des Fußgängerüberwegs ist eine Folgeänderung der Anregung zu Ziffer 1. lit. a) und sorgt für mehr Sicherheit. Der Fußgängerüberweg an seiner jetzigen Position behindert das Rechtabbiegen durch die davor erforderliche Sperrzone. Ziffer 1. lit. c): Die Poller sind notwendig, um widerrechtliches Parken zu verhindern. Alternativ könnte durch die konsequente Ahnung von Parkverstößen ein Parkverbot durchgesetzt werden. Ziffer 1. lit. d): Die von der Stadt vorgeschlagene Einrichtung eines Mini-Kreisels erregt Aufmerksamkeit und sollte die Geschwindigkeit herabsetzen. Ziffer 1. lit. e): Wie zuvor. An dieser Stelle kann die Einrichtung eines Kreisels insbesondere den Verkehrsfluss steigern, bei gleichzeitiger Herabsetzung der Geschwindigkeit. Ziffer 1. lit. f): An der angegebenen Stelle ist der Fußgängerüberweg nicht sinnvoll. Ziffer 1. lit. g): Nur die Einrichtung einer Einbahnstraße kann die Überlastung des Tannenkopfwegs nachhaltig beseitigen. Letztlich ist es dabei egal, ob die Einbahnstraße in dem angegebenen Abschnitt in Nord-Süd-Richtung oder in die andere Richtung verläuft. Wichtig ist allerdings, dass die Einbahnstraßen-Regelung nicht für die gesamte Länge des Tannenkopfweges gilt, damit Anwohnerinnen und Anwohner ohne größere Umwege, die das Verkehrsaufkommen noch erhöhen würden, ihre Wohnungen erreichen können und die Sperrung in der Straße Zur Waldau aufgehoben wird. Hierbei bietet es sich an, die Einbahnstraßenrichtungen in der Straße Zur Waldau und im Tannenkopfweg aufeinander abzustimmen. Ziffer 1. lit. h) und i): Die Verkehrssituation in Goldstein lässt sich nur verbessern, wenn die bestehende Konzentration des Verkehrs auf die Straße Tannenkopfweg aufgelöst wird. Diese Konzentration lässt sich effektiv und kostengünstig dadurch lösen, dass Straßen wieder vollständig ihrem Zweck entsprechend genutzt werden. Das bedeutet, dass die Straße Zur Waldau auch für Durchgangsverkehr geöffnet wird. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass sich neben dieser Straße eine Schule und ein Kindergarten (Krippe für Kinder im Alter von null bis drei Jahren) befinden. Bei der Schule handelt es sich allerdings um eine Gesamtschule (ab der fünften Klasse), sodass die Schülerinnen und Schüler ein Alter erreicht haben, das ihnen eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht. Im Bezug auf den Kindergarten ist anzumerken, dass die Kinder diesen ohnehin nie ohne Begleitung Erwachsener verlassen. Bestehende Gefahren können durch verkehrsberuhigende Einrichtungen und ein Tempomess- und Anzeigegerät minimiert werden. Ziffer 1. lit. j): Hier gilt das zuvor Gesagte entsprechend. Jede Straßensperrung führt zu einer Verdichtung des Verkehrs auf den umliegenden Straßen. Die Öffnung der Straße An der Herrenwiese für den Durchgangsverkehr schafft eine Verbindung nach Schwanheim, wodurch Verkehr auf dem Tannenkopfweg und der Straße Zur Frankenfurt entlastet wird. Gleiches gilt für die Aufhebung der Sperrung am Schüttenhelmweg. Ziffer 2.: Die Durchführbarkeit der dort genannten Maßnahmen wurde beim Ortstermin verneint, ohne dass die Gründe hierfür plausibel dargelegt werden konnten. Der Magistrat wird insbesondere daran erinnert, dass eine Arrondierung von angrenzenden (nicht bebauten) Grundstücken für die Errichtung von Verkehrsinfrastruktur möglich ist. Ziffer 3.: Bei dem Ortstermin war verschiedentlich von Gutachten und Planungsunterlagen die Rede, die nicht vorgelegt worden sind. Nachdem der Magistrat die Ausgestaltung eines Verkehrskonzeptes auch in die Hände des Ortsbeirats 6 gelegt hat, wäre es angebracht, den Ortsbeirat 6 die gleichen Erkenntnisquellen zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2354 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1464 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 696 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-1
Schwanheim: Schwarzbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4177 entstanden aus Vorlage: OF 801/6 vom 19.06.2023 Betreff: Schwanheim: Schwarzbachstraße Der Magistrat wird gebeten, den kopfsteingepflasterten Teil der Schwarzbachstraße zwischen der Eifelstraße und der Hegarstraße so umzugestalten, dass dieses Teilstück gefahrlos zu begehen ist. Das Pflaster ist sehr uneben mit teilweise zu großen Fugen und ist bei Nässe extrem rutschig. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Stürzen. Begründung: Wenn ein Teil des historischen Belages erhalten werden muss, sollte geprüft werden, ob ein glattes Asphaltband in der Mitte der Straße oder am Rand der Straße geschaffen werden kann. Es häufen sich die Beschwerden von Rollstuhlfahrern, Eltern mit Kinderwagen sowie mobilitätseingeschränkten Personen über diesen beschwerlichen Weg zur Einkaufsstraße Alt-Schwanheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 888 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schwanheim: Antrag zur Sicherung der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4005 entstanden aus Vorlage: OF 773/6 vom 21.05.2023 Betreff: Schwanheim: Antrag zur Sicherung der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung Süd Vorgang: OM 147/21 OBR 6; ST 2622/22 Bezug nehmend auf die Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2622, ist die Situation für zu Fuß Gehende und Radfahrende im westlichen Teil der Straße Schwanheimer Ufer/Auffahrt zur B 40 in Fahrtrichtung Süd nicht entschärft. Der Magistrat wird daher gebeten, Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen und darüber zu berichten. Dazu werden drei Vorschläge unterbreitet: 1. Das Aufheben der Vorfahrtsstraße in einem der Auffahrt zur B 40 in einiger Entfernung vorgelagerten Bereich. Dadurch entfällt die abknickende Vorfahrt und das Auffahren wird zum normalen Linksabbiegen. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit der Ergänzung des fehlenden Fußgängerüberwegs. Darüber hinaus werden die hohen Geschwindigkeiten beim Auffahren verringert. 2. Das Verlegen des Übergangs um eine kurze Distanz in Richtung Süden und damit außerhalb des unmittelbaren Kreuzungsbereichs. Außerhalb der abknickenden Vorfahrt ergäbe sich die Option eines Fußgängerüberwegs. Allerdings bedeutet diese Variante einen kleinen Umweg für zu Fuß Gehende und Radfahrende mit der Gefahr des wilden Übergangs an bisheriger Stelle. 3. Vollständige Herstellung einer Überquerung für Fußgängerinnen und Fußgänger im Bereich des Höchster Wegs, wo gegenwärtig nur auf der Abbiegespur ein Zebrastreifen angelegt ist. Begründung: Entsprechend § 9 StVO sind Fahrzeuge beim Abbiegen gegenüber dem durchgehenden Fußverkehr wartepflichtig, diese Regelung gilt unabhängig einer möglichen Regelung zur abknickenden Vorfahrt. Grundsätzlich haben hier also Fuß- und auch Radverkehr auf dem Radweg Vorrang. Unwissen und optischer Eindruck (fehlender Fußgängerüberweg) führen jedoch dazu, dass diese Regelung fortlaufend missachtet wird und eine potenzielle Unfallgefahr darstellt; dies auch vor dem Hintergrund des (gewünschten) zunehmenden Fuß- und Radverkehrs generell und insbesondere ins Naherholungsgebiet Schwanheimer Düne. Dem Fachverband Fußverkehr Deutschland e. V. ist dieses Problem bekannt, ebenso wie dessen Lösungsoptionen, die durch gesetzliche Regelungen stark eingeschränkt sind. Er empfiehlt als einzige sinnvolle Lösung den Verzicht auf abknickende Vorfahrtsregelungen, da diese Unfallschwerpunkte mit zu Fuß Gehenden und Radfahrenden darstellen. Quelle: Google Maps mit Bearbeitungen Erläuterung: Rot: Gefahrenbereich Gelb: Abknickende Vorfahrtsregelung (Aufhebung in Option 1) Hellgrün: Heutiger Fuß- und Radweg Dunkelgrün: Verlegung der Fuß- und Radverkehrsführung (entsprechend Option 2) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 147 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2622 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2108 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Wegbenennung am ehemaligen Flugplatz des Flugpioniers August Euler
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2023, OF 745/6 Betreff: Wegbenennung am ehemaligen Flugplatz des Flugpioniers August Euler Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, den letzten Teil des Tränkweges -zwischen Schwanheimer Ufer und Jakobsweg- in "Am Euler-Flugplatz" umzubenennen. Begründung: Um auch im Straßenverzeichnis der Stadt auf die Wirkstätte des Flugpioniers hinzuweisen und Ortsfremden deren Auffinden zu erleichtern, erscheint es sinnvoll, nahe der geplanten Informationstafel zum neugestalteten Schwanheimer Ufer, auch mit der Wegbezeichnung der Geschichtsträchtigkeit gerecht zu werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 745/6 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenHaushalt 2023 Schwanheim: Planungskosten für neu zu konzeptionierende Alt-Schwanheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2023, OF 732/6 Betreff: Haushalt 2023 Schwanheim: Planungskosten für neu zu konzeptionierende Alt-Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Planungsmittel in den nächsten Haushalt einzustellen, um für die Straße Alt Schwanheim ein neues Nutzungskonzept zu entwickeln, das - dem nichtmotorisierten Verkehr den Vorrang einräumt, ohne den Parkdruck auf die Alt Schwanheim und die umliegenden Straßen zu erhöhen, indem die Straße zu einer verkehrsberuhigten Straße mit hoher Aufenthaltsqualität, die zum Flanieren einlädt, umgewidmet wird (Anregung: https://www.donaukurier.de/archiv/eine-italienische-flanierstrasse-4235275); - insbesondere vorsieht, die Geschwindigkeit rund um die Eisdiele auf Schrittgeschwindigkeit herabzusetzen; - ggf. keinen Durchgangsverkehr mehr zulässt. und bei dessen Entwicklung die Bürger:innen und Gewerbetreibende aus dem Stadtteil nachvollziehbar mit einbezieht. Begründung: Der Straßenbelag der Alt Schwanheim ist dringend sanierungsbedürftig. Gleichzeitig ist absehbar, dass der Straßenkörper zur Verlegung neuer Stromleitungen geöffnet werden muss. Das gibt dich Gelegenheit, die bisherige Nutzung der "Alt Schwanheimer" zu überdenken. Gegenwärtig wird der Anblick der Alt Schwanheim durch parkende Autos dominiert. Diese könnten buchstäblich an den Rand gedrückt werden, wenn die Alt Schwanheim zu einer befahrbaren Fussgängerzone ausgebot wird. Hierdurch gewinnt die Alt Schwanheimer an Attraktivität, weil sie zum Flanieren einlädt und die gastronomischen Betriebe die Möglichkeit hätten, ihre Betriebe hin zu Straße zu öffnen, wie es schon heute teilweise ungeregelt schon der Fall ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 44 2023 Die Vorlage OF 732/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenStraßensanierung der Straße Alt-Schwanheim für ein verbessertes Nutzungskonzept nutzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3507 entstanden aus Vorlage: OF 689/6 vom 05.02.2023 Betreff: Straßensanierung der Straße Alt-Schwanheim für ein verbessertes Nutzungskonzept nutzen Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann die fällige Sanierung der Straße Alt-Schwanheim geplant ist sowie zu prüfen und zu berichten, ob eine Umgestaltung i n Betracht kommt, insbesondere um - die Straße Alt-Schwanheim so auszugestalten, dass eine Verkehrsberuhigung eintritt und die Plätze rund um Alt-Schwanheim wieder mehr als Mittelpunkt des Ortes genutzt werden können; - die Verkehrssicherheit insbesondere im Abschnitt zwischen Rheinlandstraße und Vogesenstraße zu erhöhen. Begründung: Die Straße Alt-Schwanheim bietet überwiegend ein trauriges Bild, das der Bedeutung der Straße im belebten und beliebten Zentrum des Stadtteils nicht gerecht wird. Die Straße ist mit geparkten Autos zugestellt. Plätze, die eigentlich zum Verweilen einladen könnten, bleiben hierfür wenig genutzt. Hinsichtlich der Abwägung zwischen Parkplatzbedarf und gastronomischer Nutzung dieser Flächen haben einige Gastwirte bereits Initiative zugunsten einer gastronomischen Nutzung ergriffen und Parkplätze durch Plastik-Blumenkübel für eine gastronomische Nutzung versperrt (siehe Bild). Die Straße Alt-Schwanheim ist auf der Höhe des stadtbekannten Eiscafés an der Ecke Vogesenstraße insbesondere bei schönem Wetter durch Fußgängerinnen und Fußgänger (vor allem Kinder) stark frequentiert. 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit erscheinen in diesem Bereich als zu hoch, zumal die Straße beim Eiscafé verengt ist. Die dringend notwendige Erneuerung des Straßenbelages der Straße Alt Schwanheim gibt Anlass, über eine grundsätzliche Neukonzeptionierung nachzudenken. Mediterranes Schwanheim auf Privatinitiative Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schwanheim: Hänggasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3522 entstanden aus Vorlage: OF 685/6 vom 23.01.2023 Betreff: Schwanheim: Hänggasse Der Magistrat wird gebeten, die Straße Hänggasse, die sich unmittelbar zum neuen Fußgänger- und Radfahrerübergang zum Schwanheimer Ufer befindet, in einen Zustand zu versetzen, dass Fußgänger und Radfahrer gefahrlos die Hänggasse benutzen können. Da die Gasse beidseitig über keine ordnungsgemäße Bürgersteige verfügt und die Straßenseiten permanent zugeparkt sind, müssen die Fußgänger und Radfahrer notgedrungen die Fahrbahnmitte benutzen. Begründung: Da der Übergang zum Main sehr gerne von Spaziergängern, Radfahrern, Schülern der KGS Niederrad sowie den Schulen von Sachsenhausen genutzt wird, wird die Straße häufiger benutzt als in früheren Jahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1239 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0
Straßensanierung Alt-Schwanheim nach Leitungsinstandsetzungen forcieren und Baumaßnahmen bündeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3506 entstanden aus Vorlage: OF 660/6 vom 30.12.2022 Betreff: Straßensanierung Alt-Schwanheim nach Leitungsinstandsetzungen forcieren und Baumaßnahmen bündeln Vorgang: OM 28/21 OBR 6 Im Zuge des nächsten Winters (2023/2024) soll nach allgemeiner Presseberichterstattung die Instandsetzung diverser Leitungen im Rahmen von Tiefbauarbeiten entlang der oben genannten Straßenführung erfolgen. In mehreren Terminen mit diversen Vertretern des Magistrats sowie mit der Anregung vom 04.05.2021, OM 28, wurde der Wunsch einer Straßensanierung vorgetragen. Es wäre aus Sicht der Anwohnerschaft (temporäre Einschränkungen durch Baumaßnahmen) sowie aus finanziellen Gründen sinnvoll, die angestrebte Straßensanierung mit den anstehenden Tiefbauarbeiten zu verbinden und die möglichen Einschränkungen einer späteren Sanierung der Fahrbahn in einer Maßnahme zu bündeln. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im Rahmen der Tiefbauarbeiten (Rohrleitungsbau) entlang der Straße Alt-Schwanheim die Sanierung der gesamten Straße zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 28 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1245 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Schwanheim: Zebrastreifen Silcherstraße/Ecke Rheinlandstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3176 entstanden aus Vorlage: OF 623/6 vom 10.11.2022 Betreff: Schwanheim: Zebrastreifen Silcherstraße/Ecke Rheinlandstraße Vorgang: OM 3177/22 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Fahrbahnmarkierung auf der Rheinlandstraße aufgebracht werden kann, um ohne Gefahr den Zebrastreifen zu überqueren. Zurzeit ist es nicht möglich, die Rheinlandstraße ungefährdet zu queren, wenn direkt ein Lkw am Zebrastreifen parkt. Begründung: Der Übergang wird häufig von Spaziergängern und Radfahrern benutzt, um in den Schwanheimer Wald zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3177 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 751 Aktenzeichen: 66 2
Rheinlandstraße - ein Problem und zehn Anträge in vier Jahren!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3177 entstanden aus Vorlage: OF 641/6 vom 27.11.2022 Betreff: Rheinlandstraße - ein Problem und zehn Anträge in vier Jahren! Vorgang: OM 3176/22 OBR 6 Mit der Anregung OM 3176 liegen nun im Zeitraum 2018 bis Ende 2022 durch die Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN insgesamt neun Anträge zu den Themen - Parken, - Temporeduzierung, - Tempokontrolle und - Verkehrssicherheit insgesamt für die Rheinlandstraße vor. Im Straßenabschnitt zwischen dem Ferdinand-Dirichs-Weg und der Straße Alt-Schwanheim hat sich im vorgenannten Zeitraum in diesem Bereich im Kern nichts verändert. Die Situation ist eine tägliche Gefahrenquelle. Die Rheinlandstraße wird im Straßenabschnitt zwischen dem Ferdinand-Dirichs-Weg und der Straße Alt-Schwanheim regelmäßig, dauerhaft und ganztägig von Wohnmobilen, Wohnwagen sowie Lkw (7,49 Tonnen) und Lieferfahrzeugen, inklusive am Wochenende, verbotswidrig im Wohngebiet beparkt. Auf dem Straßenabschnitt verkehren drei Buslinien (51, 62, 78), die für den nur 300 Meter langen Abschnitt oft mehrere Minuten benötigen, da die Fahrer der Busse selbst oder anderer Fahrzeuge zurücksetzen oder in Seitenstraßen ausweichen müssen. Die geschilderte Parksituation führt dazu, dass der gesamte Straßenabschnitt nur noch einspurig befahren werden kann, was ein permanentes Ausweichen in Lücken notwendig macht. Diese Lücken sind jedoch wegen des hohen Parkaufkommens regelmäßig nicht mehr vorhanden. Wegen der eng an den Einmündungen parkenden Fahrzeugen ist auch die Sicht aus den Seitenstraßen beim Einfahren auf die Rheinlandstraße behindert. Da die Städtische Verkehrspolizei regelmäßig überfordert ist und Kontrollen am Wochenende außerhalb der Regeldienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei liegen (Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 22 Uhr, samstags von 10 Uhr bis 18 Uhr), wäre die Landespolizei für diese Kontrollen zuständig. Da diese ihre Prioritäten jedoch auf andere Aspekte setzt, sind andere Lösungen notwendig, um endlich zu einer sinnvollen und tragfähigen Lösung zu kommen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin mit den Fraktionen im Ortsbeirat 6 zu vereinbaren. Gleichzeitig werden folgende Punkte zur Prüfung und Umsetzung angeregt: 1. beidseitiges absolutes Halte- und Parkverbot in der Rheinlandstraße zwischen dem Ferdinand-Dirichs-Weg und der Straße Alt-Schwanheim; 2. Versetzen des Fahrradwegs in der Rheinlandstraße 50 bis 60 an den Straßenrand; 3. Einführung von Schrägparkplätzen auf gleicher Höhe in Richtung Fahrbahn und 4. Wegnahme der roten Markierung in der Fahrbahnmitte, ebenfalls auf gleicher Höhe. Begründung: Die Begründung ist aus dem Antragstenor ersichtlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3176 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 712 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Beidseitiges absolutes Halteverbot auf der Rheinlandstraße zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim
Die Verkehrssituation auf der Rheinlandstraße, zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim, ist derzeit unhaltbar und gefährlich. Aufgrund des aktuell nur einseitig geltenden absoluten Halteverbots wird die Fahrbahn regelmäßig durch parkende Fahrzeuge so stark verengt, dass sie nur noch einseitig befahrbar ist. Dies hat massive Auswirkungen auf alle Verkehrsteilnehmer: • Busse, die in beide Richtungen verkehren, geraten regelmäßig in Blockadesituationen. • Der Fußgängerüberweg ist durch parkende Fahrzeuge nur schwer einsehbar – eine erhebliche Gefahr insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität. • Fahrradfahrer sind gefährdet, da Autos häufig mit überhöhter Geschwindigkeit von Lücke zu Lücke fahren und dabei den Mindestabstand nicht einhalten können. • Rettungs- und Lieferfahrzeuge werden behindert, was in kritischen Situationen fatale Folgen haben kann. Daher schlage ich die Einführung eines beidseitigen absoluten Halteverbots auf diesem Abschnitt der Rheinlandstraße vor, um: • den Verkehrsfluss in beide Richtungen dauerhaft sicherzustellen, • die Sichtverhältnisse auf dem Fußgängerüberweg zu verbessern, • die Sicherheit für Radfahrer deutlich zu erhöhen, • den öffentlichen Nahverkehr zu entlasten und Pünktlichkeit zu sichern, • riskante Verkehrssituationen nachhaltig zu vermeiden. Um den Bedarf der hierdurch entfallenden Parkplätze auszugleichen, schlagen ich vor: In der Rheinlandstraße, zwischen Martinskirchstraße und Ferdinand-Dirichs-Weg, den roten Sperrstreifen in der Fahrbahnmitte rückzubauen und auf der westlichen Straßenseite die bestehenden Parkmöglichkeiten in eine 30°-Schrägaufstellung umzuwandeln. Dadurch kann der vorhandene Raum effizienter genutzt und eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen geschaffen werden.
Beidseitiges absolutes Halteverbot auf der Rheinlandstraße zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim
Die Verkehrssituation auf der Rheinlandstraße, zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim, ist derzeit unhaltbar und gefährlich. Aufgrund des aktuell nur einseitig geltenden absoluten Halteverbots wird die Fahrbahn regelmäßig durch parkende Fahrzeuge so stark verengt, dass sie nur noch einseitig befahrbar ist. Dies hat massive Auswirkungen auf alle Verkehrsteilnehmer: • Busse, die in beide Richtungen verkehren, geraten regelmäßig in Blockadesituationen. • Der Fußgängerüberweg ist durch parkende Fahrzeuge nur schwer einsehbar – eine erhebliche Gefahr insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität. • Fahrradfahrer sind gefährdet, da Autos häufig mit überhöhter Geschwindigkeit von Lücke zu Lücke fahren und dabei den Mindestabstand nicht einhalten können. • Rettungs- und Lieferfahrzeuge werden behindert, was in kritischen Situationen fatale Folgen haben kann. Daher schlage ich die Einführung eines beidseitigen absoluten Halteverbots auf diesem Abschnitt der Rheinlandstraße vor, um: • den Verkehrsfluss in beide Richtungen dauerhaft sicherzustellen, • die Sichtverhältnisse auf dem Fußgängerüberweg zu verbessern, • die Sicherheit für Radfahrer deutlich zu erhöhen, • den öffentlichen Nahverkehr zu entlasten und Pünktlichkeit zu sichern, • riskante Verkehrssituationen nachhaltig zu vermeiden. Um den Bedarf der hierdurch entfallenden Parkplätze auszugleichen, schlagen ich vor: In der Rheinlandstraße, zwischen Martinskirchstraße und Ferdinand-Dirichs-Weg, den roten Sperrstreifen in der Fahrbahnmitte rückzubauen und auf der westlichen Straßenseite die bestehenden Parkmöglichkeiten in eine 30°-Schrägaufstellung umzuwandeln. Dadurch kann der vorhandene Raum effizienter genutzt und eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen geschaffen werden.
Zebrastreifen über die Geisenheimer Straße
Es wird angeregt, einen Zebrastreifen über die Geisenheimer Straße kurz nach der Einmündung der Ingelheimer Straße anzulegen. An dieser Stelle befand sich bereits ein Zebrastreifen, während AS5 umfangreich umgebaut wurde. Dieser Zebrastreifen sollte dauerhaft wieder angelegt werden. Viele Kinder aus dem Wohnblocks neben AS5 müssen morgens bei regem Berufsverkehr die Geisenheimer Straße überqueren, wenn sie zur Schule gehen. Alternativ könnten Stahlpoller angelegt werden, damit die Sicht beim überqueren der Straße nicht durch parkende Fahrzeuge versperrt wird. Vorzugswürdig ist allerdings die Anlegung eines Zebrastreifens, wie er als Provisorium bestand (siehe Foto)
Tram Südspange Frankfurt
Man könnte eine Straßenbahnlinie errichten um den Frankfurter Süden miteinander zu verbinden. Die Strecke könnte über Rheinlandstraße - Frankfurt Niederrad Bf - Triftstraße - Humperdinckstraße - Stresemannallee/Mörfelder Landstraße - Breslauer Straße - Südbhf/Schweizer Platz - Südbhf Vorplatz - Lokalbhf/Textorstr. - Balduinstraße - OF Stadtgrenze verlaufen.
Zebrastreifen über die Rheinlandstraße in Höhe Völklinger Weg
An der beschriebenen Stelle wird ein Zebrastreifen als fehlend empfunden. Viele Kinder aus den umliegenden Kindergärten queren dort die Rheinlandstraße, wenn sie in den Wald wollen.
Überwachung der Bereichs unter der Europabrücke (Parkbucht Richtung Westen)
An und um die Parkbucht auf der Straße Schwanheimer Ufer, wird regelmäßig Müll abgeladen. Kaum ist dieser nach Meldung über diese Portal entfernt, sind wieder neue Müllablagerungen zu verzeichnen. Um den Verursachern nachzukommen, sollte der Bereich mit einer Videokamera ausgerüstet werden. Die Identifikation der Verursacher ist dann ggfs. über Autokennzeichen möglich. Bußgelder und Kostenübernahme der Entsorgung könnten mittelfristig Abhilfe schaffen, auch nach dem Motto: das spricht sich rum.
Fahrradständer am Schwanheimer Mainufer
Bürger der westlichen Stadtteile nutzen häufig den Main als Naherholungsgebiet. Wohnt man allerdings nicht in unmittelbarer Nähe des Mainufers kann es mit unter schwierig werden, dieses Naherholungsgebiet zu nutzen. Ein Beispiel: Bewohner des Stadtteils Zeilsheim müssen zunächst ca. 3-4 km zurücklegen um am Main joggen, spazieren, Inliner fahren, .... zu können. Diese Distanz legt man am schnellsten und flexibelsten mit dem Rad zurück (da auch Haltestellen des ÖPNV auf der südlichen Mainseite eher abgelegen liegen und man oft zwischen den Bussen umsteigen müsste). Leider fehlt es am Mainufer an sicheren Abstellplätzen für das Fahrrad. Ich würde mir also die Errichtung von einer oder mehreren (Bügel-)Stellplatzanlagen wünschen. Konkret schlage ich folgende Orte dafür vor: - unter der B40 Brücke über den Main (wo sich auch der PKW-Parkplatz für den Schwanheimer Friedhof befindet). Dieser Standort hätte den Vorteil, dass er witterungsgeschützt liegt. - bei den PKW Parkplätzen Höchster Weg Ecke Schwanheimer Ufer - oder bei der ersten Fußgängerbrücke die über die zweispurige Straße Schwanheimer Ufer führt (natürlich auf der Mainuferseite). Ich denke eine Fahrradabstellanlage wäre eine wirkliche Bereicherung für westliche Bürger die das Mainufer besonders vielseitig nutzen wollen.
Anwohnerparken in Schwanheim alternativ weniger Halteverbot
Anwohnerparken im gesamten Stadtteil Schwanheim, da zu viele Fremdparker. Ich als Anwohner erhalte regelmäßig Strafzettel, da ich nach der Arbeit keinen Parkplatz mehr finde...besonders schlimm ist es im Bereich der Geisenheimer Straße / Ingelheimer Straße
Parken auf der Rheinlandstraße zwischen Lönsweg und Geisenheimer Straße einschränken
Auf der Rheinlandstraße - insbesondere im nördlichen Abschnitt zwischen dem Lönsweg und der Geisenheimer Straße, werden seit etwa 2 Jahren vermehrt und sehr lange Fahrzeuge abgestellt. Darunter befinden sich viele Wohnmobile (ich habe gleichzeitig bereits 7 Stück gezählt) LKW bis 7,5t und Anhänger. Die LKW, "Kastenwagen" und Wohnmobile aber auch diverse Anhänger versperren die Einsicht von den einmündenden Straßen auf die Rheinlandstraße sehr stark (siehe Bild). In der Regel muss man mit einer drittel Autolänge auf die einzusehnde Fahrbahn fahren, um wirklich etwas sehen zu können. Dabei kommt es oft genung zu brenzligen Situationen, nicht zuletzt deshalb, weil auf der Rheinlandstraße die vorgeschriebene maximale Geschwindigkeit von 30km/h von ca. 90% aller Verkehrsteilnehmer überschritten sogar deutlich überschritten wird. Auf der Rheinlandstraße (insbesondere im Abschnitt zwischen Lönsweg und Geisenheimer Straße auf der nördlichen Seite sollte ein Halteverbot für Fahrzeuge über 2 t Leergewicht eingeführt werden. Alternativ oder ergänzend sollte der Fahrbahnrand mit Parkschildern "nur für PKW bis 2 t" versehen werden.
Versiegelung des Wegs zu (einsamen) Bänken hinter dem Alten Schwanheimer Friedhof entfernen
Hinter dem Alten Schwanheimer Friedhof stehen zwei sehr abgelegene Bänke. Der Blick von dort ist gen Main/Mainufer. Der Weg vom Schwanheimer Uferweg dort hin ist mit Asphalt versiegelt. Die Versiegelung ist nicht im besten Zustand. Nach Entfernung der Versiegelung kann der Weg in der halben Breite mit Schotter ausgestaltet werden.
Parken auf der Rheinlandstraße zwischen Lönsweg und Geisenheimer Straße einschränken
Auf der Rheinlandstraße - insbesondere im nördlichen Abschnitt zwischen dem Lönsweg und der Geisenheimer Straße, werden seit etwa 2 Jahren vermehrt und sehr lange Fahrzeuge abgestellt. Darunter befinden sich viele Wohnmobile (ich habe gleichzeitig bereits 7 Stück gezählt) LKW bis 7,5t und Anhänger. Die LKW, "Kastenwagen" und Wohnmobile aber auch diverse Anhänger versperren die Einsicht von den einmündenden Straßen auf die Rheinlandstraße sehr stark (siehe Bild). In der Regel muss man mit einer drittel Autolänge auf die einzusehnde Fahrbahn fahren, um wirklich etwas sehen zu können. Dabei kommt es oft genung zu brenzligen Situationen, nicht zuletzt deshalb, weil auf der Rheinlandstraße die vorgeschriebene maximale Geschwindigkeit von 30km/h von ca. 90% aller Verkehrsteilnehmer überschritten sogar deutlich überschritten wird. Auf der Rheinlandstraße (insbesondere im Abschnitt zwischen Lönsweg und Geisenheimer Straße auf der nördlichen Seite sollte ein Halteverbot für Fahrzeuge über 2 t Leergewicht eingeführt werden. Alternativ oder ergänzend sollte der Fahrbahnrand mit Parkschildern "nur für PKW bis 2 t" versehen werden.
Parken auf der Rheinlandstraße zwischen Lönsweg und Geisenheimer Straße einschränken
Auf der Rheinlandstraße - insbesondere im nördlichen Abschnitt zwischen dem Lönsweg und der Geisenheimer Straße, werden seit etwa 2 Jahren vermehrt und sehr lange Fahrzeuge abgestellt. Darunter befinden sich viele Wohnmobile (ich habe gleichzeitig bereits 7 Stück gezählt) LKW bis 7,5t und Anhänger. Die LKW, "Kastenwagen" und Wohnmobile aber auch diverse Anhänger versperren die Einsicht von den einmündenden Straßen auf die Rheinlandstraße sehr stark (siehe Bild). In der Regel muss man mit einer drittel Autolänge auf die einzusehnde Fahrbahn fahren, um wirklich etwas sehen zu können. Dabei kommt es oft genung zu brenzligen Situationen, nicht zuletzt deshalb, weil auf der Rheinlandstraße die vorgeschriebene maximale Geschwindigkeit von 30km/h von ca. 90% aller Verkehrsteilnehmer überschritten sogar deutlich überschritten wird. Auf der Rheinlandstraße (insbesondere im Abschnitt zwischen Lönsweg und Geisenheimer Straße auf der nördlichen Seite sollte ein Halteverbot für Fahrzeuge über 2 t Leergewicht eingeführt werden. Alternativ oder ergänzend sollte der Fahrbahnrand mit Parkschildern "nur für PKW bis 2 t" versehen werden.
Ehrenmal in der Martin-Henrich-Anlage
Das Ehrenmal in der Martin-Henrich-Anlage gegenüber der Kindertagesstätte in der Vogesenstraße 34 müsste saniert werden. Die Instandsetzung der dazugehörigen Wasserspiele ist anzustreben. Ein barrierefreier Zugang im Norden in Form einer kurzen Rampe an der Treppe wäre hilfreich.
Entlastung/Ausbau des Tannenkopfweges in Frankfurt-Goldstein
Der Tannenkopfweg ist die Hauptverkehrsader in Frankfurt-Goldstein. Fast der komplette Verkehr in und aus Goldstein heraus verläuft über diese Straße, das Problem hierbei ist, dass diese Straße eine verkehrsberuhigte ist. Die künstliche Verengung der Straße, Schwellen und parkende Autos an einigen Stellen führen dazu, dass der Verkehr oft erheblich ins Stocken gerät. Dies macht das Autofahren auf dieser Straße oft zu einem Horror, insbesondere zu den Stoßzeiten, wenn die Leute zum Beispiel aus der Bürostadt Niederrad oder vom Schwanheimer Ufer durch Goldstein fahren. Gerade weil die Straße so hoch frequentiert befahren wird ist diese Beruhigung der Straße nicht sinnvoll, niemand würde zum Beispiel daran denken Schwellen auf einer Hauptstraße zu befestigen, dabei ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einmal das Problem. Für das sichere und entspannte Fahren durch Goldstein ist es, meiner Meinung nach, sinnvoll den Tannenkopfweg wieder durchgehend zweispurig zu machen, also die Verengungen und die Schwellen zu entfernen und vielleicht einen Parkausgleich für Anwohner zu schaffen um diese Straße sinnvoll zu entlasten, denn durch die Enge der Straße entsteht zusätzlich auch ein Sicherheitsrisiko. Entlastung des Tannenkopfweges für eine stressfreie Fahrt durch Goldstein! (Quelle: https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/541)
Entlastung/Ausbau des Tannenkopfweges in Frankfurt-Goldstein
Der Tannenkopfweg ist die Hauptverkehrsader in Frankfurt-Goldstein. Fast der komplette Verkehr in und aus Goldstein heraus verläuft über diese Straße, das Problem hierbei ist, dass diese Straße eine verkehrsberuhigte ist. Die künstliche Verengung der Straße, Schwellen und parkende Autos an einigen Stellen führen dazu, dass der Verkehr oft erheblich ins Stocken gerät. Dies macht das Autofahren auf dieser Straße oft zu einem Horror, insbesondere zu den Stoßzeiten, wenn die Leute zum Beispiel aus der Bürostadt Niederrad oder vom Schwanheimer Ufer durch Goldstein fahren. Gerade weil die Straße so hoch frequentiert befahren wird ist diese Beruhigung der Straße nicht sinnvoll, niemand würde zum Beispiel daran denken Schwellen auf einer Hauptstraße zu befestigen, dabei ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einmal das Problem. Für das sichere und entspannte Fahren durch Goldstein ist es, meiner Meinung nach, sinnvoll den Tannenkopfweg wieder durchgehend zweispurig zu machen, also die Verengungen und die Schwellen zu entfernen und vielleicht einen Parkausgleich für Anwohner zu schaffen um diese Straße sinnvoll zu entlasten, denn durch die Enge der Straße entsteht zusätzlich auch ein Sicherheitsrisiko. Entlastung des Tannenkopfweges für eine stressfreie Fahrt durch Goldstein!
Infotafel am ehemaligen Euler Flugplatz
August Euler errichtete 1912 östlich des Tränkwegs ganz in der Nähe des Hofguts Goldstein den ersten Flugplatz in Frankfurt am Main. Heute steht auf dem Gelände ein Teil der Goldstein Siedlung und nichts erinnert mehr an den Flugplatz. Daher sollte auf dem Grünstreifen an der Zur Frankenfurt in Höhe des Tränkwegs eine Informationstafel aufgestellt werden, die über August Euler und den ersten Flugplatz in Frankfurt am Main informiert. Info über August Euler: http://frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2855&_ffmpar[_id_inhalt]=2603664
Kreisverkehrs am Eingang der Alt Schwanheim
Am Eingang der Alt Schwanheim sollte ein Kreisverkehr eingerichtet werde. Dies wäre eine große Aufwertung des Ortseingangs von Schwanheim, außerdem wäre dadurch die Rheinlandstraße in dem Bereich Verkehrsberuhigt und der Verkehr aus der Schwanheimer Bahnstraße würde besser abfließen. Hierfür wurden sogar schon Pläne erstellt, sie müssten jetzt nur noch umgesetzt werden.
Kreisverkehrs am Eingang der Alt Schwanheim
Am Eingang der Alt Schwanheim sollte ein Kreisverkehr eingerichtet werde. Dies wäre eine große Aufwertung des Ortseingangs von Schwanheim, außerdem wäre dadurch die Rheinlandstraße in dem Bereich Verkehrsberuhigt und der Verkehr aus der Schwanheimer Bahnstraße würde besser abfließen. Hierfür wurden sogar schon Pläne erstellt, sie müssten jetzt nur noch umgesetzt werden.
Haltestelle Rheinlandstraße der Straßenbahnlinien 12, 15 und 16 behindertengerecht ausbauen
Die Haltestelle Rheinlandstraße der Straßenbahnlinien 12, 15 und 16 sollte behindertengerecht ausgebaut werden, da hier unter anderem 4 Linienbuss halten.
Unterstand für die Bushaltestelle Rheinlandstraße errichten
Für die Bushaltestelle Rheinlandstraße in Richtung Goldstein + Niederrad sollte ein Unterstand für wartende Fahrgäste errichtet werden, da diese sich bei Regen nirgendwo unterstellen können.
Fahrgastinformationen an allen Haltestellen der Straßenbahnen.
Ich vermisse Fahrgastinformationanzeigen wie sie im Innenstadtbereich vorhanden sind auch in den Ortsteilen / Stadtrandlagen. Besonders an der Straßenbahnhaltestelle Niederrad Bahnhof fehlt eine solche Anzeige dringend. Auch gibt es Null Infos an der Endhaltestelle Rheinlandstraße. Vorbildlich ist der Ausbau und die behindertengerechte Erneuerung der Haltestelle Ferdinand Dirichs Weg. >>So sollten ALLE Haltestellen ausgebaut werden<<