Meine Nachbarschaft: Platenstraße
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Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6997 entstanden aus Vorlage: OF 1029/9 vom 10.05.2025 Betreff: Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 784/22; ST 131/23; ST 1564/23; ST 164/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Voraussetzungen für eine nächtliche Tempo-30-Regelung (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein sowie auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet- Straße vorliegen. Hierzu soll insbesondere 1. ein immissionsschutztechnischer Bericht erstellt werden, der die aktuelle nächtliche Lärmbelastung in diesem Abschnitt ermittelt; 2. die rechtliche Machbarkeit auf Grundlage des novellierten Straßenverkehrsgesetzes 2024 geprüft werden; 3. ein zeitlicher Rahmen für eine mögliche Umsetzung dargestellt werden. Begründung: Die hohe Lärmbelastung entlang der Eschersheimer Landstraße ist ein anhaltendes Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 9. Die Straße ist als Hauptverkehrsachse stark frequentiert und verursacht besonders in den Nachtstunden erhebliche Lärmemissionen, die zu Gesundheitsbelastungen führen können. Für den südlichen Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch hatte der Ortsbeirat 3 bereits einen Antrag auf Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gestellt (OM 2758). Die dort festgestellten Lärmwerte liegen laut Lärmaktionskarte durchweg über 70 dB und überschreiten damit deutlich die Richtwerte für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Lärmschutz. Laut aktuellem Lärmviewer Hessen (Umgebungslärmkartierung 2022) sind im Ortsbezirk 9 sowohl der Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein als auch der Bereich der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet-Straße mit Lärmwerten von mehr als 75 dB durch Verkehrslärm belastet. Das novellierte Straßenverkehrsgesetz, das seit Dezember 2024 in Kraft ist, erleichtert die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aus Gründen des Lärmschutzes. Erstmals werden ausdrücklich Ziele des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung neben der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs im Gesetz genannt. In zahlreichen deutschen Städten werden auf dieser Grundlage bereits nächtliche Tempo-30-Regelungen auf Hauptverkehrsstraßen umgesetzt. Beispiele sind Hamburg, Berlin, Düsseldorf und Freiburg mit zahlreichen Straßen. Eine nächtliche Tempo-30-Regelung würde zur deutlichen Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im Ortsbezirk 9 beitragen und ist angesichts der geänderten Rechtslage und der vielfachen positiven Erfahrungen in anderen Städten eine realistische Option zum Schutz der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner. Quelle: https://laerm.hessen.de/ -> Umgebungslärmkartierung 2022 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 784 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 164 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1544
Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6993 entstanden aus Vorlage: OF 1025/9 vom 10.05.2025 Betreff: Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern Vorgang: OM 7135/21 OBR 9; ST 1139/21; V 866/24 OBR 9; ST 1038/24 Der Magistrat wird gebeten, die benötigten Mittel für die Planung eines sicheren Umbaus der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße zu einem Kreisverkehr mit höchster Priorität im Haushalt 2026 zu berücksichtigen und das Projekt zügig umzusetzen. Begründung: Der tödliche Unfall eines 73-jährigen Radfahrers im Dezember 2020, der an der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße von einem abbiegenden Lkw erfasst wurde, hat die Verkehrsgefährlichkeit dieses Knotenpunkts deutlich gemacht. Der Knoten ist schon länger als kritisch bekannt und wurde in der Diskussion nach dem Unfall als Relikt aus der Zeit der Stadtautobahnen der 1960er-Jahre bezeichnet. Bereits mit der Anregung vom 21.01.2021, OM 7135, wurde die Einrichtung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle gefordert. In seiner Stellungnahme vom 25.05.2021, ST 1139, stellte der Magistrat die Herausforderungen eines solchen Umbaus dar und sicherte zu, ein externes Fachbüro mit der Prüfung eines möglichen Kreisverkehrs zu beauftragen und nach Vorliegen der Ergebnisse unaufgefordert zu berichten. Da auch nach drei Jahren kein Bericht erfolgte, hatte der Ortsbeirat mit Anfrage vom 22.02.2024, V 866, den Magistrat gebeten, über den aktuellen Sachstand zu informieren. Es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die damals ergriffenen Sofortmaßnahmen nicht die einzigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bleiben dürfen. Es ist eine grundlegende Umgestaltung des gesamten Knotenpunkts notwendig, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7135 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1139 Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 866 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1038 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1578
Einrichtung einer autofreien Zone unter der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der FranzWerfelStraße
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6850 entstanden aus Vorlage: OF 996/9 vom 03.04.2025 Betreff: Einrichtung einer autofreien Zone unter der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der Franz-Werfel-Straße Derzeit werden in diesem Bereich zahlreiche Fahrzeuge, darunter Autos, Wohnmobile und Anhänger, teils dauerhaft abgestellt. Dies führt dazu, dass der öffentliche Raum nicht optimal genutzt werden kann. Die genannte Fläche bietet Potenzial für eine verbesserte Nutzung als Begegnungsraum für die Anwohnerinnen und Anwohner. Bereits in der Vergangenheit wurden hier unter der Hochstraße durch das Quartiersmanagement Ginnheim und das Nachbarschaftsbüro der aktiven Nachbarschaft Veranstaltungen organisiert, die auf positive Resonanz stießen. Eine autofreie Gestaltung würde diesen Bereich weiter aufwerten und den Anwohnerinnen und Anwohnern mehr Platz für soziale und kulturelle Begegnungen bieten. Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten zur Umgestaltung des genannten Bereichs zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Einrichtung einer autofreien Zone zu ergreifen. Die Parkplätze für die Deutsche Bundesbank sollen hiervon nicht betroffen werden. Die Durchfahrt soll davon unberührt bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1442 Beratung im Ortsbeirat: 9
Verbesserung der Sicherheit an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/HeinzHerbertKarryStraße
Antrag vom 14.12.2025, OF 813/11 Betreff: Verbesserung der Sicherheit an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Heinz-Herbert-Karry-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Verkehrssituation an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße / Heinz-Herbert-Karry-Straße zu prüfen und Vorschläge vorzulegen, die eine sichere Wegeführung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ermöglichen. Zudem wird um Auskunft zur Unfallstatistik gebeten (Vergleich der letzten 5 Jahre). Begründung: An der Kreuzung Wilhelmshöher Straße / Heinz-Herbert-Karry Straße kommt es laut Anwohnerinnen und Anwohnern immer wieder zu gefährlichen Situationen und Unfällen. Insbesondere nach Abschluss des 1. Bauabschnitts der Wilhelmshöher Straße, in der die Wegeführung an der Kreuzung verändert war, kommt es nun immer wieder zu Unfällen (z. B. von Bornheim kommend wird die Kreuzung relativ schnell angefahren und die Vorfahrt der Fahrzeuge, die von der Wilhelmshöher Straße kommen, missachtet). Mögliche Ansatzpunkte könnten eine weiter vor der Kreuzung beginnende Geschwindigkeitsbeschränkungen, eine optimierte Beschilderung, Piktogramme auf der Fahrbahn, eine Verbesserung des Fahrbahnzustands oder ggf. auch bauliche Veränderungen sein. Der Magistrat soll bitte Optionen prüfen und dem Ortsbeirat vorlegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung Mittagstisch BDP Abenteuergelände Bockenheim e. V.
Antrag vom 11.11.2025, OF 1290/2 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung Mittagstisch BDP Abenteuergelände Bockenheim e. V. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für das Haushaltsjahr 2026 2.500 EUR zugunsten des BDP Abenteuergelände Bockenheim e. V. (Ginnheimer Landstraße 27) für den Mittagstisch während des Ferienprogrammes des Abenteuerspielplatzes Bockenheim in den Haushaltsplan 2026 einzustellen. Begründung: Der Abenteuerspielplatz Bockenheim ist eine beliebte Anlaufstelle für Schulkinder im Alter von 6-13 Jahren. Klassische offene Angebote, wie auch vielfältige Ferienprogramme sind dort zu finden. Während der Ferien wird aufgrund der langen Öffnungszeiten (11-18 Uhr) für die Kinder Mittagessen angeboten. Dieser Mittagstisch wird über ein Dienstleistungs- unternehmen bezogen und zum Selbstkostenpreis von 4,50 EUR weitergegeben. Viele Familien können sich diesen Beitrag für ihre Kinder nicht leisten, sodass hier eine finanzielle Bezuschussung benötigt wird. Sinn und Zweck soll es sein, das Angebot für eine warme Mahlzeit niedrigschwellig zu halten und jedem Kind die Teilhabe zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 111 2025 Die Vorlage OF 1290/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße
Antrag vom 03.04.2025, OF 999/9 Betreff: Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: In den vergangenen Jahren gab es in oben genannten Abschnitt weder Behinderungen noch Unfälle. Ebenso gab es im Bereich des Straßenabzweiges der Kurhessenstraße zur Straße "Am Schwalbenschwanz" bei der bewährten rechts vor links Regelung keine Behinderungen oder Unfälle. Wie aus der Presse zu entnehmen war, soll die Straße in oben genannten Bereich während der Bauarbeiten für fast zwei Jahre gesperrt werden. Insbesondere gilt es zu klären, ob es Alternativen zu einer zweijährigen Sperrung der avisierten Teilbereiche gibt, welche nicht im Interesse der Anwohner und Gewerbetreibenden ist. Eine geplante Vollsperrung der Straße hätte massive Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden / Anwohner, ÖPNV-Verbindung der Buslinie 69 entlang der Baustraße. Ebenso wird sich während dieser Zeit der Verkehr auf den Abschnitt "Eschersheimer Landstraße" - "Hügelstraße" verlagern und gerade in den Morgen und Abendstunden in beiden Richtungen für zusätzliche Staus, mit Auswirkungen auf den Zeitplan der Buslinie 39 (Verspätungen) sorgen, da eine Alternativroute in diesem Abschnitt nicht gegeben ist. Da sich für die Mai Sitzung 2025 ein Vertreter des ASE die Pläne zur Umgestaltung der Straße angekündigt hat, sollte nach dieser Sitzung entschieden werden ob die vorgestellten Pläne in dieser Form umgesetzt werden, auch wenn es mit einer zeitlichen Verzögerung einhergeht. Anwohner und Gewerbetreibende sollten hierzu auch gehört werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2025, OF 1033/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 999/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1033/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung)
Ausbreitung der Beifuß-Ambrosie-Pflanze im Ortsbezirk 9
Antrag vom 21.08.2025, OF 1092/9 Betreff: Ausbreitung der Beifuß-Ambrosie-Pflanze im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, sich mit dem Grünflächenamt in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob im Ortsbezirk 9 die gemeinhin als gesundheitliche Beschwerden auslösende Pflanze Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) ausfindig gemacht wurde. Wenn ja, welche Mittel zur Bekämpfung dieser Pflanze bestehen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 1092/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und Linke
Sachstand Parkbuchten Platenstraße
Antrag vom 30.03.2025, OF 988/9 Betreff: Sachstand Parkbuchten Platenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Bei einem Ortstermin in der Platenstraße wurde vor einiger Zeit diskutiert, ob die Einrichtung von Ausweichbuchten für den fließenden Verkehr im Abschnitt der Platenstraße zwischen Fallerslebenstraße und Sudermannstraße sinnvoll ist, um dem sich begegnenden Verkehr die Möglichkeit zu geben, ausweichen zu können. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: - Ist es geplant hier Ausweichbuchten zu errichten? - Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Maßnahme zu rechnen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 988/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 988/9 wurde zurückgezogen.
Maßnahmen zur Unterbindung des verkehrswidrigen Haltens und Parkens an der Ecke Fallerslebenstraße/Immermannstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6847 entstanden aus Vorlage: OF 992/9 vom 03.04.2025 Betreff: Maßnahmen zur Unterbindung des verkehrswidrigen Haltens und Parkens an der Ecke Fallerslebenstraße/Immermannstraße An der genannten Kreuzung wird der Bereich vor dem Kiosk regelmäßig zum Halten und Parken von Fahrzeugen genutzt, obwohl dies nicht gestattet ist. Dies führt zu erheblichen Behinderungen des Fußverkehrs, insbesondere für Personen mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator. Zusätzlich wird durch die dort abgestellten Fahrzeuge der Linienverkehr der Buslinie 64 beeinträchtigt. Darüber hinaus wird trotz eines absoluten Halteverbots in der Fallerslebenstraße in Ecknähe auf dem Gehweg geparkt, was die Sicherheit und Bewegungsfreiheit der Fußgänger:innen weiter einschränkt. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen: 1. Markierung einer Sperrfläche im Eckbereich, um das verkehrswidrige Abstellen von Fahrzeugen zu unterbinden; 2. Installation von Pollern oder Fahrradbügeln zur physischen Verhinderung des Parkens auf dem Gehweg und in der Halteverbotszone; 3. Ausweisung eines Lieferantenparkplatzes, der von allen Lieferdiensten genutzt werden kann, um eine geordnete Anlieferung zu gewährleisten und das Parken in verbotenen Bereichen zu reduzieren. Mit diesen Maßnahmen soll die Sicherheit und Barrierefreiheit für Fußgänger verbessert sowie eine reibungslose Durchfahrt des öffentlichen Nahverkehrs gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1472 Beratung im Ortsbeirat: 9
Verbindungsweg zum Spielplatz vor den Häusern der Sudermannstraße 8 bis 18
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6686 entstanden aus Vorlage: OF 963/9 vom 05.03.2025 Betreff: Verbindungsweg zum Spielplatz vor den Häusern der Sudermannstraße 8 bis 18 Vorgang: OM 2119/22 OBR 9; ST 1899/22; ST 675/23 Der Magistrat wird gebeten, das mit Anregung vom 05.05.2022, OM 2119, übermittelte Anliegen des Ortsbeirates in Bezug auf die Nutzung des Spielplatzes erneut zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, für die regelmäßige Wartung des Spielplatzes auf Höhe der Häuser 8 bis 18 der Sudermannstraße einen Zugang über die Raimundstraße 56a/58b herzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2119 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1899 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 675 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1272
Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6685 entstanden aus Vorlage: OF 962/9 vom 01.03.2025 Betreff: Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen Vorgang: OM 5715/24 OBR 9; OM 5847/24 OBR 9; ST 1779/24; ST 152/25 Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung zur Nutzung der Liegenschaft Hügelstraße 181 die vom Magistrat bereits in Prüfung befindlichen Optionen zur Nutzung für Geflüchtete, Kita oder schulische Zwecke weiterzuverfolgen. Der Ortsbeirat begrüßt diese Überlegungen ausdrücklich. Da nach der Schließung der Post eine Reihe von weniger mobilen Bürgerinnen und Bürgern die fehlende Möglichkeit wohnortnaher Post- und Postbankdienstleistungen beklagen, wird der Magistrat darum gebeten, auf Ersatzangebote hinzuwirken. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die in der Stellungnahme vom 24.01.2025, ST 152, dargelegten Überlegungen, die Fläche für soziale Zwecke wie die Unterbringung von Geflüchteten, Kita oder schulische Nutzungen zu verwenden. Diese Nutzungsarten entsprechen der planungsrechtlichen Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche und adressieren wichtige Bedarfe im Ortsbezirk 9. Gleichzeitig war die ehemalige Postfiliale in der Hügelstraße 181 ein zentraler Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil, insbesondere für die Abgabe und Abholung von Paketen. Obwohl laut Stellungnahme vom 21.10.2024, ST 1779, alternative Einrichtungen in der Umgebung bestehen, würde die Integration eines Paketservices in das künftige Nutzungskonzept des Gebäudes die Angebotsstruktur im unmittelbaren Umfeld sinnvoll ergänzen und die Kontinuität der gewohnten Infrastruktur sicherstellen. Eine kombinierte Nutzung, die sowohl soziale Einrichtungen als auch praktische Alltagsdienstleistungen umfasst, würde den Standort zu einem multifunktionalen Zentrum im Quartier machen und dessen Bedeutung für die lokale Versorgung stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5715 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5847 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1779 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradabstellplätze am Haus der Chöre
Antrag vom 20.08.2025, OF 1071/9 Betreff: Fahrradabstellplätze am Haus der Chöre Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, sich mit den zuständigen Ämtern ins Benehmen zu setzen, um zu prüfen, ob und inwieweit rund um das Haus der Chöre mehr Fahrradabstellplätze zur Verfügung gestellt werden können, ohne ebenfalls benötigte Parkflächen dafür zu beseitigen. Begründung: Das Haus der Chöre in der Sigmund-Freud-Straße wird stark frequentiert. Viele Besucher kommen mit dem Fahrrad, finden aber nicht ausreichend Abstellmöglichkeiten vor, um ihre Räder sicher anschließen zu können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1071/9 wurde zurückgezogen.
Konsolidierung von OIB-Anträgen
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6574 entstanden aus Vorlage: OF 950/9 vom 19.02.2025 Betreff: Konsolidierung von OIB-Anträgen Vorgang: OIB 66/21 OBR 9; OIB 146/22 bis OIB 151/22 OBR 9; OIB 336/24 OBR 9 1. Die OIB 66 (Spielmobil) wird aufgehoben. 2. Die OIB 146 (Außenbereich Anne-Frank-Schule) wird aufgehoben. 3. Die OIB 147 (Außenbereich Ludwig-Richter-Schule) wird aufgehoben. 4. Die OIB 148 (Außenbereich Ziehenschule) wird aufgehoben. 5. Die OIB 149 (Außenbereich Fried-Lübbecke-Schule) wird aufgehoben. 6. Die OIB 150 (Außenbereich Johann-Hinrich-Wichern-Schule) wird aufgehoben. 7. Die OIB 151 (Spielgerät für Spielplatz Birkholzweg) wird aufgehoben. 8. Die OIB 336 (Unterstützung von Umgestaltungsmaßnahmen unter der Rosa-Luxemburg-Straße) wird aufgehoben. Der Magistrat wird gebeten, die frei werdenden Beträge dem entsprechenden Budget des Ortsbeirats (EHH rsp. TFHH) gutzuschreiben und die Gutschrift zu bestätigen. Begründung: zu 1.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 2.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 3.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 4.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 5.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 6.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 7.: Der Platz wurde umgestaltet. Die Maßnahme ist derzeit nicht erforderlich. zu 8.: Die Maßnahme wurde aus anderen Mitteln finanziert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 02.12.2021, OIB 66 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.07.2022, OIB 146 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.07.2022, OIB 147 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.07.2022, OIB 148 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.07.2022, OIB 149 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.07.2022, OIB 150 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.07.2022, OIB 151 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.07.2024, OIB 336 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 827 Antrag vom 20.08.2025, OF 1094/9 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7345 Aktenzeichen: 10-0
Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6684 entstanden aus Vorlage: OF 961/9 vom 28.02.2025 Betreff: Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Übergänge der westlichen Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße derart zu beleuchten, dass querende Fußgänger und Fahrradfahrer deutlich besser gesehen werden. Bislang liegen einige Übergänge zu sehr im Dunkeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1274
Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6685 entstanden aus Vorlage: OF 962/9 vom 01.03.2025 Betreff: Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen Vorgang: OM 5715/24 OBR 9; OM 5847/24 OBR 9; ST 1779/24; ST 152/25 Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung zur Nutzung der Liegenschaft Hügelstraße 181 die vom Magistrat bereits in Prüfung befindlichen Optionen zur Nutzung für Geflüchtete, Kita oder schulische Zwecke weiterzuverfolgen. Der Ortsbeirat begrüßt diese Überlegungen ausdrücklich. Da nach der Schließung der Post eine Reihe von weniger mobilen Bürgerinnen und Bürgern die fehlende Möglichkeit wohnortnaher Post- und Postbankdienstleistungen beklagen, wird der Magistrat darum gebeten, auf Ersatzangebote hinzuwirken. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die in der Stellungnahme vom 24.01.2025, ST 152, dargelegten Überlegungen, die Fläche für soziale Zwecke wie die Unterbringung von Geflüchteten, Kita oder schulische Nutzungen zu verwenden. Diese Nutzungsarten entsprechen der planungsrechtlichen Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche und adressieren wichtige Bedarfe im Ortsbezirk 9. Gleichzeitig war die ehemalige Postfiliale in der Hügelstraße 181 ein zentraler Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil, insbesondere für die Abgabe und Abholung von Paketen. Obwohl laut Stellungnahme vom 21.10.2024, ST 1779, alternative Einrichtungen in der Umgebung bestehen, würde die Integration eines Paketservices in das künftige Nutzungskonzept des Gebäudes die Angebotsstruktur im unmittelbaren Umfeld sinnvoll ergänzen und die Kontinuität der gewohnten Infrastruktur sicherstellen. Eine kombinierte Nutzung, die sowohl soziale Einrichtungen als auch praktische Alltagsdienstleistungen umfasst, würde den Standort zu einem multifunktionalen Zentrum im Quartier machen und dessen Bedeutung für die lokale Versorgung stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5715 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5847 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1779 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
25 Jahre Kinderzirkus Zarakali e. V.: Strukturelle Sicherheit für wichtige Einrichtung im Ortsbezirk 9 herstellen
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6687 entstanden aus Vorlage: OF 964/9 vom 01.03.2025 Betreff: 25 Jahre Kinderzirkus Zarakali e. V.: Strukturelle Sicherheit für wichtige Einrichtung im Ortsbezirk 9 herstellen Vorgang: OM 3861/23 OBR 9; ST 1611/23; B 372/24 Der Magistrat wird gebeten, 1. die institutionelle Förderung des Kinderzirkus Zarakali als "sonstiges offenes Angebot" der Kinder- und Jugendhilfe aufzustocken oder andere Fördermöglichkeiten zu eruieren, um dort zusätzliche pädagogische Fachkraftstellen zu ermöglichen und das vielfältige Sport-, Bewegungs- und Kulturangebot für Kinder und Jugendliche in Ginnheim und darüber hinaus langfristig zu sichern; 2. erneut in Gespräche mit dem Kinderzirkus Zarakali zu gehen, um zu prüfen und zu berichten, wie eine Förderung aus Mitteln der Sportförderung ermöglicht werden kann. Der Widerspruch zwischen der Stellungnahme ST 1611, die keine Sportförderung in Aussicht stellt, und der Verleihung des Frankfurter Sportpreises 2023 "Sport kennt keine Grenzen" an den Kinderzirkus Zarakali lässt eine erneute Prüfung möglicher Fördermodelle auch außerhalb der regulären Vereinsförderung aussichtsreich erscheinen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob und wie die seit Jahren gewünschte Umstellung der Beheizung der Anlage von Öl auf einen Anschluss an die Fernwärme zeitnah realisiert werden kann und inwiefern dabei Fördermittel der Stadt infrage kommen. Begründung: Der mehrfach ausgezeichnete Kinderzirkus Zarakali (u. a. Frankfurter Sportpreis 2023 "Sport kennt keine Grenzen") feiert in diesem Jahr sein 25-jähriges Bestehen. Seit 2002 an der Platenstraße in Ginnheim beheimatet, bietet der Zirkus in 18 festen Trainingsgruppen sowie einem offenen Training vielfältige Bewegungs- und Kulturangebote für Kinder und Jugendliche. Besonders hervorzuheben ist der inklusive Ansatz mit speziellen Gruppen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Der Kinderzirkus Zarakali leistet mit seinem Konzept des solidarischen Miteinanders einen wichtigen Beitrag zur sozialen Integration im Stadtteil. Gleichzeitig übernimmt er eine wichtige Funktion in der Bewegungsförderung durch klassische Zirkusdisziplinen wie Einrad, Jonglage, Akrobatik und Trampolin sowie ausgefallene Bewegungsangebote wie Zaubertanzen. Aktuell werden nur zwei volle Stellen (aufgeteilt auf vier halbe Stellen) sowie eine FSJ-Stelle und eine Anerkennungsstelle finanziert. Diese wertvolle Arbeit gilt es, durch eine aufgestockte institutionelle Förderung zu sichern. Dabei sollte auch der offensichtliche Widerspruch aufgelöst werden, dass der Zirkus einerseits mit dem städtischen Sportpreis ausgezeichnet wurde, andererseits aber mangels Vereinsstatus keine reguläre Sportförderung erhalten kann. Gleichzeitig sollte die seit Jahren angestrebte Umstellung auf Fernwärme vorangetrieben werden, um den Betrieb klimafreundlich und kostengünstiger gestalten zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3861 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1611 Bericht des Magistrats vom 07.10.2024, B 372 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1377 Beratung im Ortsbeirat: 9
Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1085/2 vom 07.02.2025 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Buslinie 39 schnellstmöglich zum Westbahnhof zu verlängern. Der Linienweg der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") soll vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifens - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof geführt werden. Sie soll folgende Haltestellen erhalten: Universitätssportanlagen - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof (nur in Richtung Berkersheim) - Kurfürstenplatz - Adalbertstraße/Schloßstraße - Westbahnhof; 2. die Kreuzung Rödelheimer Straße/Häusergasse/Schloßstraße so anzupassen, dass dort vom Kirchplatz kommend ein Linksabbiegen nur für Busse baulich und signaltechnisch ermöglicht wird; 3. hierzu die derzeit bestehende breite Einzelspur in eine Rechtsabbiegerspur und eine ausschließlich für Busse nutzbare Linksabbiegerspur aufzuteilen; 4. hierbei auch zu prüfen, ob die bestehende Verkehrsinsel an der Ampelanlage erhalten bleiben oder unter Wegfall einer der Spuren aus der Gegenrichtung (Linksabbieger von der Breitenbachbrücke kommend) versetzt werden kann. Begründung: Entgegen den Aussagen der Stellungnahme ST 824 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt und zur Station "Ginnheimer Straße/Sophienstraße" will, steigt an der Haltestelle "Ginnheim Mitte" um, fährt eine Station bis "Markus-Krankenhaus" und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markus Krankenhaus eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab dem Markus Krankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Spätestens im Zuge des Umbaus der Schloßstraße (Fernradweg und Reaktivierung der Tramlinie 13) sollte diese Verlängerung geplant sein und in die Umsetzung gehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6480 entstanden aus Vorlage: OF 987/10 vom 27.01.2025 Betreff: Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße Vorgang: OM 4486/23 OBR 10; ST 1266/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegverbindung (Straße) westlich entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine Namenszuweisung erfüllt. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.06.2024, ST 1266, äußert der Magistrat die Auffassung, dass es sich bei dem an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg um eine öffentliche Straße handelt. Zur Bezirkssportanlage Hügelstraße existieren zwei relevante Zuwegungen. Einerseits über die Sigmund-Freud-Straße, andererseits über den unbenannten, von der Hügelstraße abgehenden und über 180 Meter langen an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg. Medizinisch zu Versorgende befinden sich vorrangig näher am Vereinsheim! Leider zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass insbesondere Besatzungen von Rettungswagen oftmals Probleme haben, schnell und nahe an den medizinischen Einsatzort herangeführt zu werden. Deshalb ist eine Verbesserung der Lage zwingend erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass der Weg/die Straße entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine notwendige Namenszuweisung durch den Ortsbeirat erfüllt. Im Übrigen gibt es keine Anlieger, die gegebenenfalls von Änderungsbedarfen betroffen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4486 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1266 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 821 Antrag vom 10.11.2025, OF 1171/10 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1858
Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6491 entstanden aus Vorlage: OF 986/10 vom 27.01.2025 Betreff: Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann mit der Errichtung der drei zugesagten Kunstrasen-Miniaturspielfelder realistisch gerechnet werden darf. Begründung: Der Vereinsführung des SV Viktoria Preußen 07 Ffm wurde auf deren Anfrage vom Magistrat mitgeteilt, dass die Errichtung von drei Kunstrasen-Miniaturspielfelder, welche zwischen dem Kunstrasen- und dem Naturrasenplatz verortet wurden, möglich ist und kommen wird. Inoffiziellen Zwischenberichten zufolge wird sich diese Maßnahme ohne detailliertere Zeitangaben weiter verzögern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1759 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6413 entstanden aus Vorlage: OF 916/9 vom 12.01.2025 Betreff: Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bei welchen U-Bahn-Stationen entlang der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 seitliche Zu- und Abgänge mit Treppenstufen nachgerüstet werden können, analog zur bestehenden Möglichkeit an der U5-Haltestelle "Hauptfriedhof". Begründung: Die bestehenden Wegebeziehungen an den U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße zwingen Fußgänger*innen an manchen Stellen zu erheblichen Umwegen von mehreren hundert Metern. Bei der Vorstellung der Planungen für die oberirdische Querung zur U-Bahn-Station "Hügelstraße" hat ein Amtsvertreter eine Lösung mit seitlichen Treppenabgängen ausdrücklich empfohlen. Die Erfahrungen an bestehenden Stationen mit solchen Querungsmöglichkeiten seien positiv und es wurden bisher keine Unfälle registriert. An der Station "Hauptfriedhof" besteht eine solche Lösung nun seit fast zehn Jahren. Dies könnte auch daran liegen, dass die Fußgänger*innen sehr aufmerksam sind, bevor sie die Haltestelle verlassen, und die Autofahrenden durch die sichtbaren Treppen auf die Querungsmöglichkeit aufmerksam werden. Gerade angesichts der Unfälle im Bereich der U-Bahn-Stationen erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, den Vorschlag neuer Wegebeziehungen durch den Magistrat prüfen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 938 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Neuordnung der Buslinie 69
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6392 entstanden aus Vorlage: OF 857/9 vom 28.10.2024 Betreff: Neuordnung der Buslinie 69 Der Magistrat wird aufgefordert, die Buslinie 69 dergestalt neu zu ordnen, dass sich Start bzw. Ziel am Platz Am Weißen Stein befinden und der Einsatz von Kleinbussen zur Bedarfsdeckung ausreicht. Begründung: Die ursprünglich nur bis zum Platz Am Weißen Stein bestehende Buslinie 69, von der Hügelstraße startend, wurde bis zum Markus Krankenhaus erweitert, um dessen Erreichbarkeit zu verbessern. Grundsätzlich ist die Einrichtung einer Busverbindung auch zu begrüßen. Allerdings führt der mit einem höheren Bedarf in dem Abschnitt zwischen Hügelstraße und Platz Am Weißen Stein begründete Einsatz von größeren Standardbussen in der Kurhessenstraße immer wieder zu Stausituationen - selbst im Bereich der als Begegnungsstellen ausgewiesenen Kreuzungen - sowie dazu, dass entweder Bus oder Begegnungsverkehr teilweise über den Gehweg ausweichen, was diesen bereits deutlich geschädigt hat. Da der Bedarf in dem Abschnitt zwischen den Haltestellen "Am Weißen Stein" und "Markus-Krankenhaus" problemlos mit Kleinbussen gedeckt werden kann, ist eine Neuordnung der Buslinie 69 angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 770 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92-11
Baumpflanzungen Ginnheimer Landstraße 133
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6402 entstanden aus Vorlage: OF 902/9 vom 12.01.2025 Betreff: Baumpflanzungen Ginnheimer Landstraße 133 Der Magistrat wird gebeten, auf der kleinen Grünfläche zwischen der Ginnheimer Landstraße 133 (Fahrrad-Station Frankfurt) und dem Wasserhäuschen am Spielplatz der U-Bahn-Station "Ginnheim" drei Bäume zu pflanzen. Begründung: Die kleine - teilweise eingezäunte - Grünfläche ist möglicherweise ein geeigneter Standort, um neue Bäume zu pflanzen und so vor Ort für etwas Abkühlung und Begrünung zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 660 Aktenzeichen: 67-0
Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6491 entstanden aus Vorlage: OF 986/10 vom 27.01.2025 Betreff: Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann mit der Errichtung der drei zugesagten Kunstrasen-Miniaturspielfelder realistisch gerechnet werden darf. Begründung: Der Vereinsführung des SV Viktoria Preußen 07 Ffm wurde auf deren Anfrage vom Magistrat mitgeteilt, dass die Errichtung von drei Kunstrasen-Miniaturspielfelder, welche zwischen dem Kunstrasen- und dem Naturrasenplatz verortet wurden, möglich ist und kommen wird. Inoffiziellen Zwischenberichten zufolge wird sich diese Maßnahme ohne detailliertere Zeitangaben weiter verzögern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1759 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6480 entstanden aus Vorlage: OF 987/10 vom 27.01.2025 Betreff: Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße Vorgang: OM 4486/23 OBR 10; ST 1266/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegverbindung (Straße) westlich entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine Namenszuweisung erfüllt. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.06.2024, ST 1266, äußert der Magistrat die Auffassung, dass es sich bei dem an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg um eine öffentliche Straße handelt. Zur Bezirkssportanlage Hügelstraße existieren zwei relevante Zuwegungen. Einerseits über die Sigmund-Freud-Straße, andererseits über den unbenannten, von der Hügelstraße abgehenden und über 180 Meter langen an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg. Medizinisch zu Versorgende befinden sich vorrangig näher am Vereinsheim! Leider zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass insbesondere Besatzungen von Rettungswagen oftmals Probleme haben, schnell und nahe an den medizinischen Einsatzort herangeführt zu werden. Deshalb ist eine Verbesserung der Lage zwingend erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass der Weg/die Straße entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine notwendige Namenszuweisung durch den Ortsbeirat erfüllt. Im Übrigen gibt es keine Anlieger, die gegebenenfalls von Änderungsbedarfen betroffen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4486 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1266 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 821 Antrag vom 10.11.2025, OF 1171/10 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1858
Zufahrt Platz Am Dornbusch
Antrag vom 12.01.2025, OF 910/9 Betreff: Zufahrt Platz Am Dornbusch Leider kommt es häufiger vor, das PKW-Fahrer über den Marbachweg auf den Platz vor dem Haus Saalbau Dornbusch, Eschersheimer Landstraße 248 fahren. Sie benutzen diesen als Parkplatz um z.B. zur Bank zu gehen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Dies vorausgeschickt wird der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, diese Möglichkeit der Einfahrt durch Zufahrtsperren -- die im Gefahrfall von Rettungsfahrzeugen - entschärft werden können - zu verhindern. Vorstellbar wären versenkbare Poller, herausnehmbare oder dreh-/schwenkbare Durchgangssperren, klappbare Durchgangs-/Wegesperren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird zurückgestellt, bis die Arbeitsgruppe eine Entscheidung getroffen hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neubau an der Astrid-Lindgren-Schule: Wo ist die Baustellenzufahrt geplant?
Antrag vom 10.11.2025, OF 1135/9 Betreff: Neubau an der Astrid-Lindgren-Schule: Wo ist die Baustellenzufahrt geplant? Die Sanierung der Astrid-Lindgren-Schule ist weit überfällig. Dem Ortsbeirat wurden bereits die Pläne zur Errichtung eines Moduls im Schulhof vorgestellt. Dabei wurde auch erläutert, dass die Baustellenzufahrt über das ehemalige BMX-Gelände in der Platenstraße erfolgen soll. Mittlerweile ist an dieser Stelle der Spielpark fertiggestellt, der sehr gut angenommen wird und ein klarer Zugewinn für das das Viertel ist. Auf der Südseite des Geländes steht nun die Sanierung der städtischen Sportflächen an der Wilhelm-Epstein-Straße unmittelbar bevor. Auch aus dieser Richtung wäre dann keine Zufahrt mehr zum Schulhof der Astrid-Lindgren-Schule möglich. Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir fragen den Magistrat deshalb, über welchen Weg soll die Baustellenzufahrt zum Schulhof erfolgen? Und: Wie kann erreicht werden, dass weder der Park Schaden nimmt, noch die für die Sportvereine wichtige Erneuerung der Sportanlage an der Wilhelm-Epstein-Straße verzögert wird? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1330 2025 Die Vorlage OF 1135/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradweg auf „Steinstraße“ zurückbauen
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6281 entstanden aus Vorlage: OF 502/8 vom 18.11.2024 Betreff: Fahrradweg auf "Steinstraße" zurückbauen Der Magistrat wird gebeten, den ausgewiesenen Fahrradweg auf dem Niederurseler Hang zwischen Marie-Curie-Straße/Rosa-Luxemburg-Straße und den Bio-Instituten der Goethe-Universität (ungefähr Verlauf römische "Steinstraße") aus der Radewegeliste zu streichen und in einen für Fußgänger nutzbaren Zustand zu versetzen und den Bewuchs beidseitig zurückzuschneiden. Dabei sollen eventuell noch vorhandene Reste der ursprünglichen römischen Straße erhalten werden. Für den Radweg in Richtung Bad Homburg/Riedberg wird eine alternative Streckenführung eingerichtet. Begründung: Seit Langem ist der Weg beidseitig von dichten Brombeersträuchern gesäumt, daraus wuchsen an mehreren Stellen kräftige Zweige auf Augenhöhe in den Weg hinein, was zu Verletzungen führen könnte. Der Belag ist so schwer beschädigt, dass der aktuelle Zustand ein Unfallrisiko für Radfahrende darstellt. Der Weg ist auch nach Rückschnitt der Hecken zu schmal, dass sich begegnende Radfahrende nicht genügend Platz zum ungefährdeten Vorbeifahren haben. Daher ist der Weg als Fahrradverbindung nicht geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 488 Aktenzeichen: 66-2
Bronzefigur vor dem ehemaligen Postamt in der Hügelstraße
Antrag vom 21.11.2024, OF 873/9 Betreff: Bronzefigur vor dem ehemaligen Postamt in der Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Zukunft des ehemaligen Gebäudes der Post ist ungewiss, schlimmstenfalls droht hier der Abriss des gesamten Gebäudekomplexes, hierbei wäre auch der Verlust der dort aufgestellten Bronzefigur zu befürchten. Bürger haben den Ortsvorsteher angesprochen und ihn gebeten für eine Sicherung der Plastik im Falle eines Abrisses zu sorgen. Deshalb wird der Magistrat gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen möglich sind, diese Figur für den Ortsbeirat zu sichern. bzw. ob es möglich ist, dass der Ortsbeirat im Vorfeld einen anderen Standort für diese Statue auswählen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1090 2024 Die Vorlage OF 873/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
S-Bahn-Station „Ginnheim“ - Zuwegung von Ginnheimer Seite
Antrag vom 20.11.2024, OF 871/9 Betreff: S-Bahn-Station "Ginnheim" - Zuwegung von Ginnheimer Seite Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat kurzfristig zu berichten, wie ab 15. Dezember 2024 die neue S-Bahn-Station Ginnheim von östlicher "Ginnheimer" Seite zügig erreicht werden kann. Wenn in Kürze die neue S-Bahn-Station in Betrieb genommen wird, kann Sie barrierefrei nur von Ginnheimer Seite durch die Unterführung der Woogstraße und der Straße "Am Ginnheimer Wäldchen" und den hier vorhandenen Aufzug erreicht werden. Ein barrierefreier Zugang Seitens der Endhaltestelle der Straßenbahn und U-Bahn in Ginnheim ist auf Grund von Stufen und Treppen kommend von der Ginnheimer Landstraße parallel verlaufend der Rosa-Luxemburg-Straße in Richtung U-Bahn Haltestelle Niddapark nicht möglich. Diese Mängel wurden bereits im Rahmen der OBR-Sitzung am 13.11.2022 moniert, aber bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt. Wenn im Frühjahr die Aufzüge der U-Bahn-Station Niddapark Instand gesetzt werden und die Station barrierefrei umgebaut wird, sollte auch der oben genannte Zugang fertiggestellt worden sein. Aus diesem Grund ist eine schnelle Behebung erforderlich Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 871/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich des Ortsbezirks 9 temporär ausschalten
Antrag vom 20.11.2024, OF 866/9 Betreff: Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich des Ortsbezirks 9 temporär ausschalten Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich des Ortsbezirks 9 in beiden Richtungen ab 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr abgeschaltet werden kann; - ob die Beleuchtung der Ab- und Zufahrten zur Rosa-Luxemburg-Straße hinsichtlich der Beleuchtung ab 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ebenfalls abgeschaltet werden kann. Begründung: Ab 22:00 Uhr wird etwa ab der U-Bahn-Station "Niddapark" bis zur Brücke der Titusstraße (OBR8) die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße abgeschaltet, während Sie im Bereich der Kurve (Ginnheimer Bogen) eingeschaltet ist. Aus Sicht des Ortsbeirates 9 ist nicht nachvollziehbar, warum die Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr unterschiedlich beleuchtet wird. Es stellt sich die Frage, warum die Idee der Energieeinsparung, nicht konsequent verfolgt wird. Bis zum Fernsehturm könnte die Beleuchtung ausgeschaltet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 15 Die Vorlage OF 866/9 wird als interfraktioneller Antrag beschlossen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1089 2024 Die Vorlage OF 866/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Geplante Zufahrt Ginnheimer Landstraße auf Höhe der Füllerstraße 57/59
Antrag vom 20.11.2024, OF 865/9 Betreff: Geplante Zufahrt Ginnheimer Landstraße auf Höhe der Füllerstraße 57/59 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher einen Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern zu veranlassen, um sich ein Bild vor Ort von der jetzigen und des geplanten Bauvorhabens mit Eingriff, Veränderung der Verkehrsführung welche zu erwarten sind, zu machen. Durch eine mögliche Nachverdichtung ergeben sich neue Erschließungsanforderungen. Die zusätzliche Zufahrt in diesem Bereich (siehe nachstehendes Foto), haben einige negative Aspekte, welche gegen eine Öffnung hin zur Ginnheimer Landstraße sprechen. Diese sind: - Die Zufahrt liegt im Kurvenbereich und ist schlecht einzusehen, - Die Zufahrt liegt an einer Hauptverkehrsstraße mit Busverkehr, einem separaten Radstreifen und Fußgängerweg, - Erhöhte Stau und Unfallgefahr, - Wegfall von Parkplätzen, welche in diesem Bereich dringend benötigt werden, Foto: privat Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 865/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Ginnheimer Landstraße: Droht ein Verkehrsproblem?
Antrag vom 19.11.2024, OF 864/9 Betreff: Ginnheimer Landstraße: Droht ein Verkehrsproblem? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch den Neubau von Doppelhaushälften in der Füllerstraße 57/59 und die geplante verkehrstechnische Erschließung des Grundstücks über die Ginnheimer Landstraße ein Verkehrsproblem entstehen könnte. Die Ginnheimer Landstraße ist an dieser Stelle eine lang gezogene Kurve, schlecht einsehbar für den motorisierten Verkehr und zudem abschüssig. Die Ginnheimer Landstraße wird in diesem Abschnitt von einer Buslinie befahren. Auch der übrige motorisierte Verkehr ist an dieser Stelle meist (zu) schnell unterwegs. Für Fahrradfahrer und Fußgänger könnte sich eine Unfallgefahr ergeben - auch durch Paketlieferer etc. und Müllfahrzeuge. Begründung: Ggf. mündlich Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1088 2024 Die Vorlage OF 864/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beschleunigung von Dauerbaustellen im Westend: Reuterweg und Hansaallee monatelang gesperrt
Antrag vom 16.11.2024, OF 1040/2 Betreff: Beschleunigung von Dauerbaustellen im Westend: Reuterweg und Hansaallee monatelang gesperrt 1. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die nunmehr veröffentlichten Zeitpläne für die Baustelle an der Hansaallee/Körnerwiese (zwischen Fürstenberger Straße und Böhmerstraße) einzuhalten sein werden. Diese Angaben sollten sodann auch über das Geoportal der Stadt (https://geoportal.frankfurt.de/karte/#) und mainziele.de abrufbar gemacht werden. 2. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf zu prüfen, ob die Baustelle zur Erneuerung von Versorgungsleitungen am Reuterweg und an der Hansaallee/Fürstenberger Straße in einem Dreischicht-Betrieb über 24 Stunden und an Wochenenden und Feiertagen betrieben werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass umfangreiche Arbeiten vorzunehmen sind. Leider werden an beiden Standorten der Baustelle immer wieder von langen Stillständen an den Baustellen berichtet. Nach Auskunft des Magistrats dauern die Arbeiten am Reuterweg insgesamt ein Jahr (Quelle: https://mainziel.de/baustellenuebersicht). Laut einem Bauschild an der Hansallee sollten die dortigen Arbeiten im April 2024 bereits abgeschlossen sein. Laut Internet dauert die Maßnahme bis etwa März 2025 an (https://stadtentwaesserung-frankfurt.de/aktuelles/baumassnahmen/kanalerneuerung -hansallee-auf-der-koernerwiese-im-westend.html). Dies geht mit erheblichen Belastungen für die Anwohner und die Verkehrsteilnehmer einher. Unter anderem hat es Umleitungen auf den Linien M 36 und M 64 zur Folge. Viele Menschen müssen erheblich beschwerlichere Wege auf sich nehmen, um beispielsweise in die Innenstadt oder zum Hauptbahnhof zu gelangen. Es kommt zu Verzögerungen für verschieden Verkehrsteilnehmer. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob die Bauzeit durch Aufnahme eines Dreischicht-Betriebes 24 Stunden betrieben werden kann. Ebenfalls ist in Erwägung zu ziehen, an Wochenenden und an Feiertagen die Baustelle zu betreiben. Dies würde zu einer erheblichen Verkürzung der Bauzeit führen. Selbstverständlich sind entsprechend Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge an die Bauarbeiter zu zahlen. Um eine Lärmminderung in der Nachtzeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr möglichst zu reduzieren, sollte ebenfalls geprüft werden, in dieser Zeit Arbeiten durchzuführen, die nicht so lärmintensiv sind. Der Ortsbeirat weist daraufhin, dass Nachtarbeiten gängige Praxis etwa bei Schleifarbeiten an Straßenbahnschienen sind. Die Anwohner werden in diesem Fall vorab informiert, in welchen Nächten es zu entsprechenden Lärmemissionen kommen wird. Es herrscht nach dem Eindruck des Ortsbeirats Verständnis seitens der Anwohner, die die Emissionen zugunsten der damit einhergehenden kürzeren oder sogar vermeidbaren Streckensperrung in Kauf nehmen. Aufnahme der Antragstellerin Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 1040/2 wurde zurückgezogen.
Rekultivierung: Die Baum-/Sträucher-Ecke entlang der U-BahnGleise zu einem „Tiny Forest“ für Niederursel/Heddernheim kultivieren
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6130 entstanden aus Vorlage: OF 487/8 vom 21.09.2024 Betreff: Rekultivierung: Die Baum-/Sträucher-Ecke entlang der U-Bahn-Gleise zu einem "Tiny Forest" für Niederursel/Heddernheim kultivieren Der Magistrat wird aufgefordert, den naturwüchsigen Pflanzenbestand neben den U-Bahn-Gleisen der U3 auf zehn Meter Breite zu erweitern und zu verlängern. Auf dem erweiterten Streifen sollen pro Quadratmeter mindestens drei verschiedene Baum-Sträucher-Setzlinge eingepflanzt werden. Die bereits bewachsene Fläche soll ebenso verdichtet werden und von Dorngehölzen befreit werden. Angestrebt wird zwischen dem eingezäunten Bolzplatz unter der Rosa-Luxemburg-Brücke und der Haltestelle "Wiesenau" die Bedingungen für einen "Tiny Forest" herzustellen. Begründung: Der kleine verdichtete Wald soll an dieser Stelle die Aufnahme von Feinstaub, Ruß und Stickstoff der Rosa-Luxemburg-Straße, der Marie-Curie-Straße und des MHKW Nordweststadt ermöglichen, das Regenwasser der angrenzenden Wiesen aufnehmen und speichern und die Luftqualität in den nahen Wohnquartieren durch Abgabe von Sauerstoff verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 340 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 806 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 67-0
Hundekottütenspender und Abfallbehälter
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6151 entstanden aus Vorlage: OF 861/9 vom 28.10.2024 Betreff: Hundekottütenspender und Abfallbehälter Der Magistrat wird gebeten, unter der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der Franz-Werfel-Straße und der Platenstraße Abfallkörbe zu installieren. Ebenfalls wird der Magistrat gebeten, einen Hundekottütenspender in diesem Bereich aufzustellen. Ein Pate für diesen Spender ist vorhanden. Begründung: Die Wegeverbindung zwischen der Franz-Werfel-Straße und der Platenstraße wird von zahlreichen Hundehaltern frequentiert. Bedauerlicherweise kommt es häufig vor, dass diese die Hinterlassenschaft ihrer Tiere nicht richtig entsorgen. Die Installation eines Spenders für Hundekotbeutel und Abfallbehälter könnte diesem Problem entgegenwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 154 Aktenzeichen: 67-0
Wasserhäuschen vor dem Predigerseminar
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6146 entstanden aus Vorlage: OF 850/9 vom 26.10.2024 Betreff: Wasserhäuschen vor dem Predigerseminar Vorgang: V 398/22 OBR 9; OM 4226/23 OBR 9; ST 726/24 Das leer stehende Wasserhäuschen vor dem Predigerseminar in der Ginnheimer Landstraße wurde Mitte Mai diesen Jahres abgerissen. Leider wurden die Arbeiten nicht bis zum Ende durchgeführt, denn Fundament und Versorgungsleitungen sind weiter sichtbar und liegen ungeschützt offen. Ein Antrag mit ähnlichem Wortlaut wurde in der letzten Sitzung des Ortsbeirates zurückgezogen, da es Informationen gab, dass die geforderten Maßnahmen bereits durchgeführt wären. Dem ist aber nicht so, der Zustand ist weiterhin so, wie oben beschrieben. Ebenso sind Anwohner bei einer Ortsbegehung mit dem Wunsch nach Schaffung zusätzlicher Parkmöglichkeiten an den Ortsbeirat herangetreten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf die VGF einzuwirken, die Arbeiten umgehend zu beenden, den Standort zu planieren und zum Parken herzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.05.2022, V 398 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4226 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 726 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 401 Beratung im Ortsbeirat: 9
Lastenfahrradabstellplatz in der Stefan-Zweig-Straße 5
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6144 entstanden aus Vorlage: OF 848/9 vom 28.10.2024 Betreff: Lastenfahrradabstellplatz in der Stefan-Zweig-Straße 5 "Main-Lastenrad" ist für das kostenlose Verleihen eines Lastenrades auf der Suche nach einem geeigneten Standort in Ginnheim. Nach Rücksprache mit den Betreibern des Cafés in der Stefan-Zweig-Straße 5, die bereit sind, die Ausgabe und Rücknahme des Lastenrades, einschließlich Schlüssel und Zubehör zu organisieren, wird lediglich noch ein geeigneter Abstellplatz benötigt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in der Stefan-Zweig-Straße 5 einen Abstellplatz für ein Lastenrad einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 767 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Entfernung der alten Parkmarkierungen an der Hügelstraße 187/189
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6137 entstanden aus Vorlage: OF 839/9 vom 26.10.2024 Betreff: Entfernung der alten Parkmarkierungen an der Hügelstraße 187/189 Die Fläche vor dem Fußgängerüberweg an der Hügelstraße 187/189 wird immer wieder mit widerrechtlich geparkten Autos zugestellt, sodass die Sicht vom Fußgängerüberweg auf die Hügelstraße sowie von der Straße aus auf die Fußgänger erheblich eingeschränkt wird. Durch die nicht entfernten, alten Parkplatzmarkierungen auf der Straße wird bei manchen Autofahrern der falsche Eindruck erweckt, dort parken zu können. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Entfernung der alten Parkplatzmarkierungen vor dem Fußgängerüberweg an der Hügelstraße 187/189 zu veranlassen und eine zusätzliche Barke zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 599 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0
Temporäre Lichtsignalanlage vor der Engstelle in der Stefan-Zweig-Straße
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6143 entstanden aus Vorlage: OF 847/9 vom 28.10.2024 Betreff: Temporäre Lichtsignalanlage vor der Engstelle in der Stefan-Zweig-Straße In der durch eine Baustelle verursachten Engstelle in der Stefan-Zweig-Straße befindet sich ein Fußgängerüberweg in Höhe der Hausnummer 8. Für FußgängerInnen sowie AutofahrerInnen ist die Sicht durch die Baustelle eingeschränkt. AnwohnerInnen berichteten von Beinaheunfällen am Fußgängerüberweg. Der Magistrat wird gebeten, eine temporäre mobile Lichtsignalanlage mit Fußgängerampel auf beiden Seiten der Engstelle aufzustellen, die in der Engstelle die Fahrt in nur einer Richtung (Einbahnwechselverkehr) erlaubt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 399 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32-1
Unterstützung der Umgestaltungsmaßnahmen der Aktiven Nachbarschaft unter der Brücke in der RosaLuxemburg-Straße
Antrag vom 28.10.2024, OF 855/9 Betreff: Unterstützung der Umgestaltungsmaßnahmen der Aktiven Nachbarschaft unter der Brücke in der Rosa-Luxemburg-Straße Durch die "Mal-Aktion, Kreative Riesen", unter der Rosa-Luxemburg-Brücke wurde ein Teil des Raumes unterhalb der Hochstraße verschönert und dadurch die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich gesteigert. Weitere Säulen in Richtung Platenstraße sollen ebenfalls mit Farbe gestaltet werden. Nach Rücksprache mit der aktiven Nachbarschaft, übernimmt diese, die Restkosten für die farbliche Gestaltung der verbleibenden Säulen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt die Umgestaltung des Raumes unter der Rosa-Luxemburg-Straße und beteiligt sich mit 1000 Euro an den anfallenden Kosten weitere Säulen farblich zu verschönern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 855/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 855/9 wurde zurückgezogen.
Verbesserung der Verkehrsführung an der LidlKurve in Ginnheim
Antrag vom 28.10.2024, OF 846/9 Betreff: Verbesserung der Verkehrsführung an der Lidl-Kurve in Ginnheim Ein Verkehrskreisel im Bereich der Kreuzung Platenstraße und Zubringer der Rosa-Luxemburg-Straße könnte die Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich erhöhen. Ein weiterer Vorteil des Kreisverkehres bietet sich für den Autoverkehr von der westlichen Platenstraße aus kommend an. Diese könnten durch den Kreisel sicher in die östliche Platenstraße fahren, was zurzeit nicht erlaubt ist. Gegebenenfalls böte sich auch ein Anschluss der Stefan-Zweig-Straße an den Kreisel an. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher möge mit den zuständigen Ämtern einen Ortstermin vereinbaren, um zu prüfen, ob es verkehrstechnisch sowie bautechnisch möglich ist die Kreuzung zu einem Kreisel umzubauen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 846/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
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