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Gehwegbreite auf den Gehwegen der Leipziger Straße
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 825 entstanden aus Vorlage: OF 151/2 vom 27.08.2021 Betreff: Gehwegbreite auf den Gehwegen der Leipziger Straße Vorgang: OM 137/21 OBR 2; ST 1282/21 Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass auf der Leipziger Straße die nutzbare Gehwegbreite mehr als zwei Meter beträgt. Begründung: Der Ortsbeirat 2 hat sich in der Anregung OM 137 vom 10.05.2021 an den Magistrat mit der Aufforderung gewandt: "Der Magistrat wird gebeten, Pkw-Parkräume auf der Leipziger Straße während der weiteren Coronapandemie mindestens zu den Geschäftszeiten temporär zu sperren. Den auf Einlass wartenden Menschen vor Ladengeschäften insbesondere an den Engstellen der Leipziger Straße ist Raum zu geben, damit diese nicht auf dem schmalen Bürgersteig dicht gedrängt in der Schlange stehen müssen. Parkplätze für behinderte Menschen sollen bestehen bleiben." Daraufhin kam in der Stellungnahme des Magistrats ST 1282 vom 25.06.2021 die Antwort: "Zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen." Diese lapidare Äußerung lässt erkennen, dass der Magistrat kein Problem darin sieht, den Fußgängern weiterhin das Slalomgehen auf den Fußwegen zuzumuten, für Personen mit Kinderwagen, für Fußgängerinnen und Fußgängern mit Rollator und für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern das gefährliche Ausweichen auf die Fahrbahn als zumutbar zu betrachten. Wenn der Magistrat der Auffassung ist, "zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen", hat der Magistrat auf der Leipziger Straße auch Sorge dafür zu tragen, dass auf der Leipziger Straße die volle Breite von zwei Metern den Fußgängern ohne Beeinträchtigung zur Verfügung gestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 137 Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1282 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 107 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der Markgrafenstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 813 entstanden aus Vorlage: OF 124/2 vom 19.08.2021 Betreff: Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der Markgrafenstraße A. Der Magistrat wird gebeten, auf Höhe der Hausnummern Markgrafenstraße 3 und 5 im derzeitigen Pkw-Parkraum (längsseitig zum Gehweg) jeweils versetzt im Abstand jeweils zwei Fahrradbügel zu installieren, um - selbstredend - Fahrradfahrern an dieser Stelle eine Abstellmöglichkeit zu bieten und um dem - eigentlich permanenten - an dieser Stelle falschen Querparken von Pkw entgegenzuwirken. B. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie grundsätzlich auf dem hochfrequentierten Gehweg in der Markgrafenstraße auf der linken Seite in Gehrichtung Falkstraße, der teilweise weniger als 1,5 Meter breit ist (siehe Foto) die Situation für die Fußgängerinnen und Fußgänger verbessert werden kann. Der Ortsbeirat bittet auch um Vorschläge des Magistrats; 2. wie mit milden Mitteln verhindert werden kann, dass die parkenden Autos noch in den Gehweg hineinragen und so den Gehweg noch schmaler machen (siehe Foto). Wie beurteilt der Magistrat das auf dem Foto sichtbare Hineinragen auf den Gehweg?; 3. mit welchen Mitteln eine bauliche Verbreiterung des Gehweges auf mindestens 2,2 Meter in der Markgrafenstraße umsetzbar ist. Wäre Parken von Autos quer zum Gehweg nach einer baulichen Verbreiterung des Gehweges noch denkbar?; 4. wie am Anfang der Markgrafenstraße, an der linken Seite in Gehrichtung Falkstraße, auf der Höhe des "Bockenheimer Früchtekorbes" direkt nach dem Zebrastreifen das sehr regelmäßige, verbotswidrige Halten von Pkw ggf. durch bauliche Maßnahmen effektiv unterbunden werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat dankt zunächst dem Ortsvorsteher, durch dessen richtigen Hinweis, dass auf Höhe der Hausnummern 3 und 5 nur längs zum Gehweg das Pkw-Parken erlaubt ist, Anregungsteil A. ergänzt wurde! Ansonsten: Die Markgrafenstraße liegt in einem dichtbesiedelten Quartier unweit der belebten Leipziger Straße und dient auch als Schulweg und ist dementsprechend von Fußgängerinnen und Fußgängern hoch frequentiert. Der Dachverband Fußverkehr Deutschland, Fuss e. V., empfiehlt eine regelmäßige Gehwegbreite von 2,5 Metern. Aufgrund der lokalen Gegebenheiten im Quartier erscheint eine Gehwegbreite in der Markgrafenstraße von mindestens 2,2 Metern für den Fußverkehr angemessen. Foto: Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 229 Antrag vom 16.06.2022, OF 420/2 Antrag vom 16.07.2022, OF 430/2 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2737 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Bockenheim attraktiver und klimagerecht gestalten! Öffentlicher Raum Mühlgasse/Leipziger Straße
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 819 entstanden aus Vorlage: OF 137/2 vom 30.08.2021 Betreff: Bockenheim attraktiver und klimagerecht gestalten! Öffentlicher Raum Mühlgasse/Leipziger Straße 1. Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer der Liegenschaften Leipziger Straße 85 und 87 zuzugehen und die Möglichkeiten einer anspruchsvolleren und ansprechenden Gestaltung der Hinterhofflächen zur Mühlgasse auszuloten. Dabei sollen die Parkplatzflächen möglichst reduziert und wasserdurchlässig gestaltet werden. Gleichzeitig sollten die Abfallcontainer, wenn sie in diesem Umfang benötigt werden, derart eingehaust werden, dass die Fläche nicht regelmäßig der wilden Sperrmüllablagerung dient. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten zu prüfen, ob und wann die entlang der Mühlgasse gefällten drei Bäume durch neu zu pflanzende Bäume ersetzt werden können. Das sollte ohne die noch vorhandenen gemauerten Einfassungen erfolgen. Gleichzeitig soll für eine saubere Grundstücksbegrenzung (Hecke) und einen ausreichend breiten Fußweg gesorgt werden. Hierzu sollten auch die Standorte der derzeitigen "Möblierung" (Schaltkasten, Papierkorb, Schilder etc.) überprüft werden. Begründung: Die Mühlgasse ist eine ruhige Seitenstraße der Leipziger Straße und liegt in diesem Abschnitt noch im Erhaltungssatzungsgebiet Bockenheim. Mit einigen attraktiven kleinen Geschäften und Erdgeschossnutzungen sowie einem Restaurant an der Ecke zur Leipziger Straße kann die Gasse einen wesentlichen Beitrag zur Aufenthaltsqualität für die Bürgerinnen und Bürger im Quartier leisten. Die Nutzung und Vernachlässigung des Hinterhofs der besagten Liegenschaften stellt an dieser Stelle ein Ärgernis dar und führt zudem zu einer regelmäßigen Vermüllung durch Sperrmüllablagerungen (Fotos). Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2269 Aktenzeichen: 79 1
Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen!
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 812 entstanden aus Vorlage: OF 122/2 vom 27.08.2021 Betreff: Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen! Vorgang: OM 6631/20 OBR 2; ST 239/21 A. Vormodernes Gleisbett ist Ursache für Konfliktsituationen auf der Schloßstraße 1. Der Magistrat wird gebeten, den Rückbau des Gleisbetts auf der Schloßstraße zwischen der Höhe Rödelheimer Straße und der Adalbertstraße unmittelbar per Beschluss des Magistrats sowie Einstellung entsprechender Haushaltsmittel für das Jahr 2022 nebst Zeit- und Umsetzungsplan einzuleiten. Mit diesem Beschluss des Magistrats soll die Umsetzung für die zeitnahe Versenkung der Gleisschienen auf Fahrbahnniveau eingeleitet werden, um so Raum zu gewinnen, um den Verkehrsraum von Kfz- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße wieder zu trennen. Hingewiesen sei auf die letzte Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat hierzu vom 21.09.2020, OM 6631. 2. Der Ortsbeirat hält es für vollkommen inakzeptabel vom Magistrat, soweit dieser vorhaben sollte, die Ursache für die Konfliktsituationen (somit potenzielle Gefährdungssituationen) zwischen Pkw- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße erst ab 2025 "anzugehen", wie es informell in dem Ortstermin des Ortsbeirates mit Vertretern des Magistrats Anfang August 2021 hieß. Der Ortsbeirat hält es für ein schweres Versäumnis der Stadt Frankfurt, das vormoderne Gleisbett auf der Schloßstraße nicht schon seit geraumer Zeit in der derzeitigen Gestalt entfernt zu haben. Der Ortsbeirat hat seit vielen Jahren (Jahrzehnten) regelmäßig auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. B. Aktuelle Anregungen und geplante Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße umsetzen und bewerten 1. Der Magistrat wird gebeten, die aktuellen Anregungen und Maßnahmen, die die derzeitige Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für Pkw und Lkw) den Verkehrsteilnehmern vermitteln und zur besseren Geltung bringen sollen, umzusetzen und nach circa einem halben Jahr nach Umsetzung gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu bewerten bzw. diesem zu berichten. Diese Maßnahmen und Anregungen sind aktuell: a) Anbringung von weiteren farbigen Piktogrammen "Überholverbot des Zweiradverkehrs"; b) Anbringung von Info-Bannern, um die weiterhin vergleichsweise neue Verkehrsregel den Verkehrsteilnehmern zu vermitteln; c) Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen des Pkw- und Lkw-Verkehrs zum Tempo-30-Gebot auf der Schloßstraße. Gerne auch ergänzt durch ständige stationäre Geschwindigkeitsmesser. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob folgender weiterer Vorschlag, der in einem Ortstermin Anfang August 2021 aus der Bürgerschaft vorgetragen wurde, umgesetzt werden könnte: Kann eine "grüne Welle" der Ampelschaltung auf der Schloßstraße auf eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20 bis 25 km/h auf Fahrradtempo geschaltet werden? Ersatzweise bittet der Ortsbeirat zu prüfen, ob die "grüne Welle" für Pkw-Verkehr anderweitig in der Schaltung "gebrochen" werden kann, um die Durchfahrtsgeschwindigkeit des Pkw-Verkehrs auf der Schloßstraße weiter zu bremsen; b) ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg. Der Ortsbeirat behält sich ausdrücklich weitere Anregungen vor, um der derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße besser Geltung zu verschaffen. C. Verbindliche Zusagen und Konzepte, um etwaige Interimsmaßnahmen zum ruhenden Verkehr auf der Schloßstraße für das Quartier sozial verträglich zu gestalten Soweit unter Berücksichtigung - des vom Ortsbeirat nun angeregten Umsetzungsbeschlusses des Magistrats zur Versenkung des Gleisbettes auf der Schloßstraße für 2022 (siehe Anregung unter Buchstabe A.) - und nach einer Bewertung der aktuellen Anregung und ggf. noch folgender Anregungen und Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße - frühestens ab April 2022 - (siehe Anregung unter Buchstabe B.) temporäre Maßnahmen zulasten des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße notwendig erscheinen, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, folgende Fragen - gerne schon vor der abschließenden Bewertung zur aktuellen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße - für eine dann neuerliche Beschlussfassung des Ortsbeirates zu beantworten: 1. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass ein (provisorischer) Radweg durchgängig auf beiden Seiten der Schloßstraße umgesetzt wird, wenn durch eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße hierfür Raum geschaffen werden sollte? 2. Wie hoch wären die Kosten für bauliche Maßnahmen (z. B. durch Versetzung von Fußgängerampeln, die weiterhin barrierefrei zu gestalten wären) zu veranschlagen, um den unter Ziffer 1. durchgängigen provisorischen Radweg zu schaffen? Welchen Zeitraum veranschlagt der Magistrat für diese baulichen Maßnahmen zur Umsetzung eines durchgängigen Radwegs? 3. Wie könnten - unter der Maßgabe eines durchgängigen, provisorischen Radwegs - Liefer- und Kurzzeitparkzonen auf der Schloßstraße eingerichtet werden, um insbesondere mobil eingeschränkten Anwohnerinnen und Anwohner oder auch Gewerbetrieben weiterhin zu ermöglichen, z. B. Einkäufe oder Warenlieferungen in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung/ihres Betriebes entgegenzunehmen? 4. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass auf der Breitenbachbrücke Ersatzparkraum durch Wegfall jeweils einer Fahrspur zeitlich korrespondierend zu Maßnahmen auf der Schloßstraße geschaffen wird? Wird der Magistrat diesen Parkraum umgehend zum Anwohnerparken für Anwohner des Schloßstraßenquartiers (Schloßstraße und diverse Seitenstraße der Schloßstraße) umsetzen? 5. Kann der Magistrat darüber hinaus temporäre Anwohnerparkplätze auf dem sog. Lidl-Parkplatz oder auf dem Mietparkplatz der Deutschen Bahn am Westbahnhof durch Anmietung als Ersatz schaffen, um eben auch auf dieser Höhe der Schloßstraße wohnortnahen Ersatzparkraum für die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers anzubieten? 6. Hat der Magistrat ein Konzept, um für Anwohnerinnen und Anwohner eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße sozialverträglich zu gestalten? Insbesondere sind die Wege zu etwaigen Ersatzparkplätzen auf der Breitenbachbrücke für mobil eingeschränkte Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers z. B. in der Nähe der Adalbertstraße oder auch des Kurfürstenplatzes mit 500 bis 800 Metern sehr weit. Wäre es in diesem Zusammenhang denkbar, dass die VGF auf der Buslinie 73 für Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers für die Kurzstrecke von der Breitenbachbrücke auf einen Fahrschein verzichtet? 7. Hält der Magistrat eine zeitnahe gemeinsame Info-Aktion mit dem Ortsbeirat u. a. durch Wurfzettel für sinnvoll, in der die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers u. a. über die derzeitige Problematik und infrage kommenden Maßnahmen zur besseren Teilhabe informiert werden, und würde der Magistrat sich an einer solchen Wurfzettelaktion beteiligen? Begründung: Zu A. Es kann nicht sein, dass die Stadt seit Minimum 25 Jahren die Beseitigung des vormodernen Gleisbetts auf der Schloßstraße vor sich herschiebt und nun auf dem Rücken der Anwohnerinnen und Anwohner zur eigentlichen Ursache auf 2025 bzw. den Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt bzw. vertröstet. Zu B. Aktuelle Maßnahmen/Anregungen zur derzeitigen Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für Pkw und Lkw), die noch nicht umgesetzt sind bzw. zu denen noch nicht Stellung genommen wurde, müssen nach Umsetzung/Stellungnahme erst bewertet werden, bevor der Ortsbeirat oder der Magistrat weitere Maßnahmen anregt bzw. ergreift. Zu C. Sollte erwogen werden, z. B. in einer Umsetzungszeit der Absenkung des Gleisbettes (Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631) oder nach einer weiteren Bewertung der aktuellen Anregungen und Maßnahmen zur aktuellen Verkehrsregelung im kommenden Jahr, den ruhenden Verkehr zeitweise aus der Schloßstraße zu verlegen, bedarf es vorab verbindlicher Zusagen und eines Konzepts des Magistrats, wie eine solche Maßnahme für die Nutzerinnen und Nutzer des Pkw-Parkraums auf der Schloßstraße sozial verträglich umgesetzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 239 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 174 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1788 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 519 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1808 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 681 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Rad- und Fußweg an der Sophienstraße ab Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee stadteinwärts
Antrag vom 27.08.2021, OF 145/2 Betreff: Rad- und Fußweg an der Sophienstraße ab Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee stadteinwärts Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie der Fußgänger- und Radverkehr auf der Sophienstraße bis zur Kreuzung Gräfstraße/ Ludolfusstraße/ Sophienstraße sicherer geführt werden kann und zu diesem Zweck: - Zwischen der Juliusstraße und der Straße "Am Weingarten" das Parken auf dem Seitenstreifen weiter eingeschränkt bzw. das Falschparken geahndet werden kann, - Die Außengastronomie auf Höhe der Straße "Am Weingarten" so geführt wird, dass Fußgänger und radelnde Kinder gut daran vorbeifahren können, - Zwischen "Am Weingarten" und Wildunger Straße das Beparken der Bürgersteige überprüft wird, insbesondere an tagen, an denen Mülltonnen abgestellt werden und/oder - Zwischen Wildunger Straße und Gräfstraße das Parken so eingeschränkt wird, dass Radfahrer vor der Kreuzung rechtzeitig vor der Kreuzung den dort beginnenden Radweg befahren können. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/ Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrern vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/ Gräfstraße/ Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrer noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Auf Höhe der Kreuzung "Am Weingarten" ist der Bürgersteig erheblich durch Außengastronomie eingeschränkt. Schließlich führt das Ausweisen von Längsparkplätzen zwischen "Am Weingarten" und "Wildunger Straße" dazu, dass insbesondere an Tagen, an denen Mülltonnen hinausgestellt werden, der Bürgersteig schlecht passierbar ist. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind Familien mit Kindern gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Hier sollte eine Mindestbreite freigehalten werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.12.2021, OF 222/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 145/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 222/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten
Antrag vom 27.08.2021, OF 133/2 Betreff: Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers für die Lagerung der Bücher vor Ort Schutz vor weiteren Brandanschlägen zu bieten. 2. Den dann bereitgestellten Seecontainer, z.B. im Rahmen eines Schulprojekts durch Graffity wie beim ehemaligen Laabsaal, verschönern zu lassen. 3. Überlegungen anzustellen, wo dem Bockenheimer Büchermarkt ab dem Zeitpunkt des Abrisses des Laabsaals und des Sozialzentrums b.a.w. ein Ausweichstandort in der Nähe bereitgestellt werden kann. Begründung: De Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Institution in Bockenheim und dem Westend entwickelt. Dies insbesondere seitdem in den letzten Jahren das Karl Marx Antiquariat in der Jordanstraße und das Antiquariat in der Großen Seestraße, Ecke Landgrafenstraße geschlossen wurde. Im ersten Halbjahr diesen Jahres, wurden bereits 2 Brandanschläge auf den Bockenheimer Büchermarkt verübt. Es entstand ein Schaden von mehreren 10.000.- €. Um den Bockenheimer Büchermarkt vor weiteren Brandanschlägen zu schützen wäre es notwendig ihm einen ausrangierten Seecontainer, wie er an Baustellen als Lärmschutzwand eingesetzt wird zur Verfügung zu stellen. Den Seecontainer könnte man im Rahmen eines sozialen/kulturellen Projekts, beispielsweise durch Schulklassen mit Graffity verschönern lassen. Da bereits für das Jahr 2022 der Abriss des Laabsaals und des Sozialzentrum angedacht ist, also im nächsten Jahr, sollten Überlegungen angestellt werden, wohin der Bockenheimer Büchermarkt in der Nähe ausgelagert werden kann. Z.B. gegenüber vor der Universitätsbibliothek Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 278 2022 Die Vorlage OF 133/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Ziffern des Antragstenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Obsolete Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder rund um die Leipziger Straße beseitigen
Antrag vom 25.08.2021, OF 149/2 Betreff: Obsolete Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder rund um die Leipziger Straße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, so dass alle Halteverbotszonen, Absperrungen und Verkehrsschilder im Bezirk in Bockenheim zwischen Gräfstraße, Sophienstraße, Basaltstraße, Friesengasse, Kleine Seestraße, Große Seestraße und Adalbertstraße beseitigt werden, die ihren Zweck verloren haben, und hierzu dem Ortsbeirat 2 zu berichten. Begründung: Rund um die Leipziger Straße im Bezirk in Bockenheim zwischen Gräfstraße, Sophienstraße, Basaltstraße, Friesengasse, Kleine Seestraße, Große Seestraße und Adalbertstraße (Bezirk) befinden sich an vielen Stellen Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder, die ursprünglich insbesondere zur Einrichtung von Baustellen und Straßenarbeiten aufgestellt worden sind, siehe Fotos vom 25. August 2021 als Anlage. Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, so dass alle Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder in diesem Bezirk, die ihren Zweck verloren haben (z.B. da die Baustelle finalisiert wurde, zu deren Sicherung sie ursprünglich aufgestellt wurden), entfernt werden und der dadurch frei werdende Platz wieder allen Verkehrsteilnehmern oder als Parkplätze zur Verfügung steht. Hintergrund: Beschwerde von Anwohnern Fotos vom 25. August 2021 mit Beispielen aus dem Bezirk rund um die Leipziger Str., Frankfurt am Main, für Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder ohne erkennbaren Zweck 1. Vor Butlers, Leipziger Str. 26, Frankfurt am Main 2. Vor Mixx, Leipziger Str. 35, Frankfurt am Main 3. Vor Tchibo und adrett, Leipziger Str. 37, Frankfurt am Main 4. U-Bahn Haltestelle Leipziger Str., Frankfurt am Main 5. Markgrafenstr. 17, Frankfurt am Main 6. Große Seestr. 26a/ 28, Frankfurt am Main und gegenüber davon Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 149/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, 2 SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE, 1 SPD und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Kiosk Mitscherlichplatz
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 479 entstanden aus Vorlage: OF 108/2 vom 21.06.2021 Betreff: Kiosk Mitscherlichplatz Vorgang: V 1699/20 OBR 2; ST 1693/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. den bis zum 31.03.2024 laufenden Mietvertrag für das Grundstück mit dem aufstehenden Kiosk Ecke Kurfürstenstraße/Grüneburgweg (Mitscherlichplatz) nicht zu verlängern und fristgerecht zu kündigen; 2. gemeinsam mit dem derzeitigen Mieter zu prüfen, ob eine vorzeitige, kostenfreie Beendigung des Mietvertrags möglich wäre; 3. das aufstehende Gebäude vom derzeitigen Eigentümer rückzuerwerben; 4. das Gebäude zukünftig wieder durch die Stadt Frankfurt an geeignete Bewerberinnen bzw. Bewerber zu verpachten. Begründung: Nach Ablauf der Mietzeit müsste der derzeitige Mieter den Aufbau entfernen. Daher soll der Magistrat den, aus Sicht des Ortbeirates ohnehin unverständlichen, Verkauf des Gebäudes an einen Investor korrigieren und dafür möglichst nicht mehr finanzielle Mittel aufwenden, als der derzeitige Eigentümer für den Abbruch aufwenden müsste. Hiernach tritt die Stadt wieder als Verpächterin auf. Eine würdige Entwicklung des Platzes, der an das Leben und Werk von Margarete und Alexander Mitscherlich erinnert, ist nur zu gewährleisten, wenn die Stadt und die Initiative Mitscherlichplatz die Flächen gemeinsam weiterentwickeln; unter Einbeziehung des Teils der Freifläche, die im Eigentum des Investors des benachbarten Baugrundstückes steht. Das entsprechende Freiflächenkonzept wurde 2017 erarbeitet und von der Bauaufsicht genehmigt. Die Planung und Abstimmung der Grünfläche obliegt ohnehin dem Grünflächenamt, und der bestehende Kiosk möge in die Flächengestaltung mit einbezogen werden. Somit liegt auf der Hand, dass dieser auch deshalb wieder in den städtischen Schoß zurückkehren muss, um alle Stellschrauben für eine würdige Gestaltung des Mitscherlichplatzes in einer Hand zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.06.2020, V 1699 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1693 Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2252 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1315 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Spielfreude am Kurfürstenplatz durch Beschattung auch im Sommer erhalten
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 477 entstanden aus Vorlage: OF 104/2 vom 21.06.2021 Betreff: Spielfreude am Kurfürstenplatz durch Beschattung auch im Sommer erhalten Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig die zuständigen Ämter damit zu betrauen, noch in diesem Sommer auf dem Spielplatz am Kurfürstenplatz in den unbeschatteten Spielbereichen, v. a. Rutsch- und Schaukelbereich, einen wetterfesten Sonnenschutz zu installieren; 2. für eine dauerhafte Beschattung und Kühlung des Spielplatzes ausreichend Bäume zu pflanzen und mit dem Grünflächenamt weitere Möglichkeiten der Begrünung zu eruieren und diese entsprechend umzusetzen. Begründung: Spielplätze sind in den aktuellen Hitzesommern für Kinder nur mit ausreichender Beschattung nutzbar. Mangelnder Sonnenschutz kann zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen führen. Das gilt auch für Begleitpersonen. Der Spielplatz am Kurfürstenplatz wird tagsüber durchgehend von zahlreichen Kindern genutzt. Nutzerinnen bzw. Nutzer beklagen den fehlenden Sonnenschutz und haben sich diesbezüglich auch schon (bisher erfolglos) an das zuständige Grünflächenamt gewandt. Spielplatz an einem Samstag in der Mittagszeit. Kaum Schatten und keine Kinder vor Ort. Vor allem die Rutsche ist in der Hitze nicht nutzbar, da sich die Rutschfläche extrem aufheizt. Der Schaukelbereich ist vor allem nachmittags unbeschattet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1948 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67 2
Kreuzungen sicherer gestalten
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 463 entstanden aus Vorlage: OF 83/2 vom 21.06.2021 Betreff: Kreuzungen sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, das verbotswidrige Parken in den Kreuzungsbereichen - Landgrafenstraße (vor Hausnummer 45)/Große Seestraße und - Kurfürstenplatz/Große Seestraße (vor Hausnummer 20) durch entsprechendes Abmarkieren und das Aufstellen von Fahrradbügeln zu unterbinden. Begründung: An den genannten Straßenabschnitten wird in der Regel verbotswidrig geparkt. Dadurch entfallen die nötigen Sichtachsen für zu Fuß Gehende. Darüber hinaus haben Menschen, die auf Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind, keinen Platz, um die Straße an dieser Stelle überhaupt zu überqueren. Gleiches gilt für Bürgerinnen bzw. Bürger mit Kinderwagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2115 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Mehr Tischtennis wagen
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 476 entstanden aus Vorlage: OF 103/2 vom 21.06.2021 Betreff: Mehr Tischtennis wagen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Kurfürstenplatz mindestens eine weitere öffentliche Tischtennisplatte zu installieren. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat bereit ist, sich im Rahmen seines Budgets an den Kosten zu beteiligen, sollten Engpässe vorhanden sein. Begründung: Der Kurfürstenplatz wird als multikulturelle und heterogene Begegnungsstätte sehr geschätzt, Miteinander wird hier gelebt und das von der Stadt zur Verfügung gestellte offene Spielangebot - eine Tischtennisplatte - von Jugendlichen und Erwachsenen gerne und viel genutzt. Weil die Zahl der regelmäßig vorbeikommenden Hobbyspielerinnen bzw. Hobbyspieler kontinuierlich steigt, kam bereits im letzten Jahr bei den Nutzerinnen bzw. Nutzern der Wunsch nach einer zweiten Tischtennisplatte auf dem Kurfürstenplatz auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1689 Antrag vom 18.10.2021, OF 166/2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.11.2021, OIB 54 Antrag vom 02.03.2022, OF 314/2 Etatanregung vom 21.03.2022, EA 126 Aktenzeichen: 67 0
Familien- und fahrradfreundliche sowie behinderten- und seniorengerechte Gestaltung des Eingangs am Park Zeppelinallee
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 466 entstanden aus Vorlage: OF 118/2 vom 02.07.2021 Betreff: Familien- und fahrradfreundliche sowie behinderten- und seniorengerechte Gestaltung des Eingangs am Park Zeppelinallee Vorgang: OM 257/16 OBR 2; ST 529/17 Der Magistrat wird gebeten, in Bockenheim am Park Zeppelinallee den Eingang gegenüber der Zeppelinallee 57 jeweils mit einer Rampe, die insbesondere mit dem Kinderwagen, Fahrrad, Rollator und Rollstuhl nutzbar ist, auszustatten und den Bordstein entsprechend abzuflachen. Begründung: Der Eingang zum Park Zeppelinallee an der Ecke Zeppelinallee/Blanchardstraße (Eingang A, siehe Foto 1) ist nach der Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529, aufgrund der gegebenen Höhenverhältnisse nicht barrierefrei umbaubar. Am nächsten Eingang am Park Zeppelinallee gegenüber der Zeppelinallee 57 (circa 20 Meter von Eingang A entfernt) befindet sich eine Treppe für Fußgänger, jedoch keine Rampe für Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, Rollatornutzer und Radfahrer (Eingang B, siehe Foto 2). Aufgrund seiner Gestaltung können Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind, den Park Zeppelinallee durch den Eingang B ebenfalls nicht betreten und Radfahrer sind zum Absteigen gezwungen. Da Eingang A nicht barrierefrei gestaltet werden kann, ist es umso wichtiger, Eingang B barrierefrei zu gestalten. Beide Eingänge befinden sich auf dem wichtigen Verbindungsweg aus Bockenheim auf dem Weg zum Grüneburgpark und Niddapark als Naherholungsgebiete und wichtige Ausflugsziele am Wochenende und unter der Woche, gerade in Coronazeiten. Außerdem werden beide Eingänge auf dem Weg vom Diplomatenviertel (z. B. der Straße Am Leonhardsbrunn) zur Leipziger Straße als Einkaufsstraße genutzt. Um diesen wichtigen Verbindungsweg familien- und radfahrerfreundlich sowie senioren- und behindertengerecht zu gestalten, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den Eingang B mit einer Rampe, die insbesondere mit dem Kinderwagen, Fahrrad, Rollator und Rollstuhl nutzbar ist, auszustatten und den Bordstein vor der Rampe entsprechend abzuflachen. Foto 1: Eingang in Park Zeppelinallee an der Ecke Zeppelinallee/Blanchardstraße, 60487 Frankfurt am Main Foto 2: Eingang in Park Zeppelinallee gegenüber Zeppelinallee 57, 60487 Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1776 Aktenzeichen: 67 0
Barrierefreie und sichere Querung der Leipziger Straße gewährleisten
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 461 entstanden aus Vorlage: OF 81/2 vom 21.06.2021 Betreff: Barrierefreie und sichere Querung der Leipziger Straße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der temporäre Zebrastreifen über die Leipziger Straße, auf Höhe der Volksbank-Filiale, barrierefrei nutzbar ist, damit Menschen, die auf Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen angewiesen oder in sonstiger Weise mobilitätseingeschränkt sind, die Straße auch in der aktuellen Situation sicher queren können. Der Magistrat wird zudem gebeten, für eine barrierefreie Nutzung des temporären Zebrastreifens geeignete Gehsteigrampen zu installieren. Begründung: Die Stadt hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Bürgerinnen bzw. Bürger, für die Gehsteigkanten eine Barriere darstellen, den temporären Zebrastreifen als sichere Straßenquerung nutzen können. Barrierefreiheit ist auch bei solch temporären Maßnahmen zu gewährleisten. Der hohe Bordstein stellt eine Barriere beispielsweise für Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Personen mit Kinderwagen dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1849 Aktenzeichen: 32 1
Welche Pläne gibt es für die Umgestaltung des Kurfürstenplatzes?
Antrag vom 21.06.2021, OF 105/2 Betreff: Welche Pläne gibt es für die Umgestaltung des Kurfürstenplatzes? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. welche Maßnahmen zur Sanierung und/oder Umgestaltung des Kurfürstenplatzes kurz-, mittel-, und langfristig geplant sind. 2. wann der Umzug der temporären Kindertagesstätte geplant ist und wie die dadurch gewonnene Freifläche künftig genutzt werden soll. 3. wann der Brunnen zum Wohle der Bürger*innen wieder in Betrieb genommen werden kann bzw. was einem Betrieb des Brunnens entgegensteht. Begründung: Informationsbedarf Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 55 Beschluss: Auskunftsersuchen V 102 2021 Die Vorlage OF 105/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zweite Tischtennisplatte auf dem Kurfürstenplatz
Antrag vom 17.06.2021, OF 102/2 Betreff: Zweite Tischtennisplatte auf dem Kurfürstenplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Kurfürstenplatz eine zweite Tischtennisplatte aufzustellen. Sollte der Magistrat dies nicht mit Eigenmitteln darstellen können, wird um Mitteilung gebeten, welche Kosten mit der Aufstellung verbunden sind. Begründung: Der Kurfürstenplatz wird als Begegnungsstätte im Herzen Bockenheims sehr geschätzt. Weil die Zahl der regelmäßig kommenden Hobbyspieler (m/w/d) kontinuierlich steigt, kam bereits im letzten Jahr der Wunsch nach einer zweiten Tischtennisplatte auf dem Kurfürstenplatz auf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 102/2 wurde zurückgezogen.
Setzen von Pollern an der Ecke Große Seestraße/Kurfürstenplatz
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 224 entstanden aus Vorlage: OF 51/2 vom 19.05.2021 Betreff: Setzen von Pollern an der Ecke Große Seestraße/Kurfürstenplatz Der Magistrat wird gebeten, an der nordwestlichen Seite des Kurfürstenplatzes Ecke Große Seestraße einen Sperrpfosten oder Sperrbügel zur Begrenzung des ersten Parkplatzes fest zu installieren. Es soll zudem geprüft werden, ob dies für alle Parkplätze entlang der Kurfürstenstraße zwischen Große Seestraße und Schloßstraße möglich ist. Begründung: Die parkenden Autos halten zumeist die markierte Parkplatzbegrenzung nicht ein und stehen auf dem Gehweg (siehe Fotos). Dies führt dazu, dass Fußgängerinnen bzw. Fußgänger schlecht und gehbehinderte Menschen oder Personen mit Kinderwagen gar nicht passieren können. Dies ist auch deshalb von Relevanz, da sich aktuell auf dem Kurfürstenplatz noch eine Krabbelstube befindet und häufig Menschen mit Kinderwagen die Stelle passieren wollen. Ein Ausweichen ist wegen des unmittelbar danebenstehenden Glascontainers nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1647 Aktenzeichen: 66 0
Sonnenschutz auf Spielplätzen
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 229 entstanden aus Vorlage: OF 62/2 vom 01.06.2021 Betreff: Sonnenschutz auf Spielplätzen Vorgang: V704/17 OBR 10; ST 585/18 Der Magistrat wird gebeten, bezugnehmend auf die Stellungnahme vom 09.03.2018, ST 585, - "Bei Bedarf können diese Sonnenschirme oder Sonnensegel für voll besonnte und aufgeheizte Sandspielbereiche vom Ortsbeirat angefordert werden." - die zuständigen Ämter damit zu betrauen, noch in diesem Sommer auf folgenden Spielplätzen im jeweiligen Sandspielbereich wetterfesten, dauerhaften Sonnenschutz zu installieren (Sonnensegel, Sonnenschirme): 1. Spielplatz Landgrafenstraße; 2. "Eulenspielplatz" (Hinterhof Friesengasse). Begründung: Spielplätze sind im Sommer für Kinder nicht benutzbar, wenn diese der prallen Sonne ausgesetzt sind. Auch Begleitpersonen brauchen beschattete Sitzgelegenheiten. Der Spielplatz Landgrafenstraße wird zudem vormittags von einer Kita fast täglich als Ersatz für den fehlenden Außenbereich genutzt. Die Erzieherinnen bzw. Erzieher beklagen den fehlenden wetterfesten Sonnenschutz bereits seit einiger Zeit und haben sich diesbezüglich auch schon (bisher erfolglos) an das zuständige Grünflächenamt gewendet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2017, V 704 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 585 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1610 Aktenzeichen: 67 2
Pilotprojekt „Parkplätze für Lastenräder“: Standortvorschläge
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 227 entstanden aus Vorlage: OF 56/2 vom 21.05.2021 Betreff: Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder": Standortvorschläge Vorgang: Schreiben des Straßenverkehrsamtes vom 08.02.2021, 36.34 CU Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Pilotprojektes "Parkplätze für Lastenräder" die folgenden Standorte vorzusehen: Voltastraße 70-72 (vor dem Tegut) Kuhwaldstraße 61 (vor dem REWE) Leipziger Straße 67 (in der Nähe des REWE) Arndtstraße 22 (vor dem REWE) Bremer Straße 21 (vor dem REWE) Eschersheimer Landstraße 221 (vor dem REWE) Begründung: Der Ortsbeirat möchte sich für die Errichtung von Stellplätzen für Lastenfahrräder vor einigen Supermärkten des Ortsbezirkes aussprechen. Dies erleichtert es den Lastenfahrradbesitzerinnen bzw. -besitzern, ihre Einkäufe mit dem Lastenfahrrad zu erledigen. Noch wichtiger ist darüber hinaus die Signalwirkung, die von diesen Stellplätzen ausgeht: Die Stellplätze werden, an prominenter Stelle vor den Supermärkten, von sehr vielen Einwohnerinnen bzw. Einwohnern des Ortsbezirkes wahrgenommen. Dies birgt das Potenzial, weitere Einwohnerinnen bzw. Einwohner dazu zu inspirieren, sich ebenfalls ein Lastenfahrrad anzuschaffen und damit (unter anderem) ihre Einkäufe zu erledigen. Dies kann ein wertvoller Beitrag zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs und damit zur Senkung von CO2-Emissionen im Ortsbezirk sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1651 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 797 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2572 Aktenzeichen: 32 1
Der Hülya-Platz ist keine Durchgangsstraße
Antrag vom 21.05.2021, OF 50/2 Betreff: Der Hülya-Platz ist keine Durchgangsstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten Sorge dafür zu tragen, dass die Baustelleneinrichtung und Absperrungen so verändert werden, 1. dass keine PKWs von der Kaufunger Straße/Kleinen Seestraße in die Friesengasse (und umgekehrt fahren), 2. dass zu Fuß gehende den Hülyaplatz ohne Behinderungen in die Kaufunger Straße/Kleinen Seestraße queren und den Bürgersteig der Kleinen Seestraße nutzen können. Hierzu sind Absprachen mit der*m Bauherr*in zu treffen und die Absperrungen entsprechend umzustellen und vom Bürgersteig der Kleinen Seestraße zu entfernen. Begründung: Die Absperrungen führen derzeit tatsächlich kurioserweise dazu, dass PKWs über den Platz fahren. Durch einen Linksabbiegerpfeil an der Ecke Kaufunger Straße/Kleine Seestraße, der die PKWs so leitet, werden diese dazu auch noch ermuntert. Auf die Gefahren hierdurch muss sicher nicht weiter eingegangen werden. Gleichzeitig wird auch noch der Fußverkehr auf dem Platz und auf dem Bürgersteig behindert. Dies führt freilich dazu, dass zu Fuß gehende die Absperrungen selbsttätig umstellen und öffnen. Außerdem wurde der Platz nach Hülya Genc benannt, die als 9-jähriges Kind Opfer eines rassistischen Brandanschlags wurde. Es ist höchst verstörend, dass ein Ort des Gedenkens mit Kraftfahrzeugen befahren wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 50/2 wurde zurückgezogen.
Glascontainer versetzen?
Antrag vom 21.05.2021, OF 39/2 Betreff: Glascontainer versetzen? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob eine Versetzung des Altglascontainers im Bereich der Leipziger Straße 91/93 in den Bereich vor der Leipziger Straße 86 (Woolworth) technisch möglich wäre und ob dies aus Sicht des Lärmschutzes sinnvoll wäre. 2. ob es in absehbarer Zeit zu einem Austausch der Altglascontainer hin zu geräuscharmen Modellen kommen wird. Begründung: Zu 1.: Anfrage von Bürger*innen Zu 2.: Im Bereich der Stadt Hanau sind beispielsweise Altglascontainer aufgestellt, die beim Einwurf nur ein Minimum an Lärm verursachen. Bei den Frankfurter Modellen ist genau das Gegenteil der Fall. Da Niederflurcontainer nur bei Neugestaltungen eines Platzes berücksichtigt werden, wäre ein sukzessiver Austausch der bestehenden Container sehr wünschenswert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 38 2021 Die Vorlage OF 39/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Impfkampagne im Stadtteil dezentral organisieren
Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 136 entstanden aus Vorlage: OF 22/2 vom 10.05.2021 Betreff: Impfkampagne im Stadtteil dezentral organisieren Der Magistrat wird gebeten, dezentrale, unbürokratische Impfangebote im Ortsbezirk 2 -neben der Impfung über die Hausärzte und dem Impfzentrum - auch an öffentlichen Plätzen im Stadtteil zu schaffen und zu bewerben, z. B. am Kurfürstenplatz, der Bonifatiusschule, dem Grüneburgpark oder der Theodor-Heus-Allee Höhe Katharinenkreisel rund um die Sonderzone des sogenannten "Straßenstrichs", um somit Menschen ein weiteres sehr niedrigschwelliges Impfangebot zu machen, die die sonstigen Impfangebote gegebenenfalls aus sozialer Benachteiligung oder gar Obdachlosigkeit heraus nicht erreichen. Bei der Impfung könnten zum einen Kooperationspartner, wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz, die Maltester oder die aufsuchende Sozialarbeit helfen. Bei der Bewerbung der dezentralen Impfkampagne bieten lokale Ansprechpartner, wie z. B. das Stadtteilbüro oder der Ortsbeirat, ihre Unterstützung an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1432 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 53 1
Fahrradbügel Kreuzung Rohmerstraße/Große Seestraße
Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 127 entstanden aus Vorlage: OF 6/2 vom 23.04.2021 Betreff: Fahrradbügel Kreuzung Rohmerstraße/Große Seestraße Der Magistrat wird gebeten, in der Nähe des Kreuzungsbereiches Rohmerstraße/Große Seestraße mindestens zwei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: In diesem Bereich werden regelmäßig Fahrräder auf dem Bürgersteig abgestellt (siehe Foto), sodass der Bedarf an dem Standort für einen oder mehrere Fahrradbügel gegeben ist. Der nahe Kreuzungsbereich erscheint als geeigneter Standort, da hierdurch auch verbotswidriges Parken von Pkw im Kreuzungsbereich unterbunden würde. Foto: Martin Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1544 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Corona-Schlangen auf der Leipziger Straße verhindern
Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 137 entstanden aus Vorlage: OF 23/2 vom 10.05.2021 Betreff: Corona-Schlangen auf der Leipziger Straße verhindern Der Magistrat wird gebeten, Pkw-Parkräume auf der Leipziger Straße während der weiteren Coronapandemie mindestens zu den Geschäftszeiten temporär zu sperren, um den auf Einlass wartenden Menschen vor Ladengeschäften insbesondere an den Engstellen der Leipziger Straße Raum zu geben, damit diese nicht unbedingt auf dem schmalen Bürgersteig in der Schlange stehen. Parkplätze für behinderte Menschen sollen hiervon ausgenommen bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1282 Antrag vom 27.08.2021, OF 151/2 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 825 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Straßenbeleuchtung und Sitzbank
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7239 entstanden aus Vorlage: OF 1306/2 vom 20.01.2021 Betreff: Straßenbeleuchtung und Sitzbank Der Magistrat wird gebeten, 1. die Straßenbeleuchtung Am Weingarten und in der Falkstraße zu prüfen, da diese von den Bewohnern der Seniorenwohnanlage des Frankfurter Verbands jeweils als zu dunkel empfunden wird; 2. auf der Leipziger Straße im Abschnitt zwischen Adalbertstraße/Einmündung Leipziger Straße und Am Weingarten eine Sitzbank aufzustellen. Ortsbeirat 2 und Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe stehen gerne bereit, im Rahmen einer Begehung einen geeigneten Standort zu identifizieren. Beispielhaft wird eine Sitzbank am Standort Leipziger Straße/ Ecke Landgrafenstraße vor der Parfümerie Lehr vorgeschlagen: Begründung: Hinweis und Bitte des Frankfurter Verbands und betroffener Seniorinnen und Senioren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1207
Unerlaubtes Parken im Bereich Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße verhindern
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7252 entstanden aus Vorlage: OF 1315/2 vom 01.02.2021 Betreff: Unerlaubtes Parken im Bereich Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße verhindern Der Magistrat wird gebeten, eine dauerhafte Lösung für das Problem zu finden, dass im Bereich der Konrad-Broßwitz-Straße Autos auf der Konrad-Broßwitz-Straße im absoluten Halteverbot parken, das direkt nach der Einmündung Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße beginnt. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Der Fußweg sollte nicht eingeschränkt werden. 2. Der Bereich der Außengastronomie des angrenzenden Lokals sollte nicht beeinträchtigt werden. Begründung: An dieser schmalen Stelle wird wiederholt im absoluten Halteverbot geparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 953 Aktenzeichen: 32 4
Leipziger Straße als Einkaufserlebnis weiter stärken: Mehr Platz für Fußgänger an Samstagen - Autos versuchsweise draußen lassen
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7241 entstanden aus Vorlage: OF 1312/2 vom 04.02.2021 Betreff: Leipziger Straße als Einkaufserlebnis weiter stärken: Mehr Platz für Fußgänger an Samstagen - Autos versuchsweise draußen lassen Vorgang: OM 4956/19 OBR 2; ST 1705/20 1. Der Magistrat wird mit Bezug auf die Stellungnahme ST 1705 gebeten, die Leipziger Straße versuchsweise zu einer autofreien Straße zu machen. Dazu soll die Sperrung, wenn die Corona-Pandemie ein "normales Einkaufsverhalten" der Bevölkerung wieder zulässt, im Frühjahr und Sommer (April bis September) 2021 an den Samstagen und gegebenenfalls den verkaufsoffenen Sonntagen jeweils von der Einmündung an der Bockenheimer Warte bis zur Einmündung Rohmerstraße eingerichtet werden. Der Einzelhandel und die Geschäftsinhaber sollen an den Tagen der Sperrung jeweils die Möglichkeit erhalten, die Bürgersteige für den Außenverkauf und die Warenauslage zu nutzen. Bereits im Vorfeld soll durch Beschilderung darüber informiert werden, dass im Testzeitraum das Parken von Pkw im genannten Straßenabschnitt untersagt ist. Idealerweise wird den betroffenen Anwohnern ein Angebot gemacht, für die Tage der Sperrung die umliegenden Parkhäuser kostenfrei oder vergünstigt nutzen zu können. Nach Abschluss des Testversuchs sollen die Akzeptanz und die wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Auswirkungen der Maßnahme unter allen "Stakeholdern" wissenschaftlich evaluiert werden: den Unternehmen und Gewerbetreibenden, den Anwohnern und den Passanten und Besuchern der Straße. Die Ergebnisse sollen in einen partizipativen Prozess mit dem Ziel einer langfristigen Verkehrsentwicklung der Leipziger Straße einmünden. 2. Der Ortsbeirat 2 ist bereit, sich an der (Ko-) Finanzierung der Maßnahme, insbesondere an deren Bewerbung/öffentlicher Bekanntmachung sowie deren wissenschaftlicher Evaluation, zu beteiligen. Der Magistrat wird daher gebeten, sich bezüglich der Finanzierungserfordernisse mit dem Ortsbeirat 2 abzustimmen. 3. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zur Planung und Begleitung des Testversuchs eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Gewerbevereins Bockenheim, der Wirtschaftsförderung Frankfurt und des Ortsbeirates 2 einzurichten, die den Versuch begleitet und als Ansprechpartnerin für alle Beteiligten dient. Begründung: In der Stellungnahme ST 1705 wird die versuchsweise autofreie Leipziger Straße explizit als Option erwähnt. Der Ortsbeirat erwartet nun vom Magistrat die Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4956 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1705 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1208 Antrag vom 12.12.2021, OF 229/2 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1397
Offenes Haus der Kulturen auf dem Campus Bockenheim
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7242 entstanden aus Vorlage: OF 1316/2 vom 04.02.2021 Betreff: Offenes Haus der Kulturen auf dem Campus Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, nach jahrelangen Planungen zur Zukunft des Kulturcampus Bockenheim nun zumindest die Umwidmung des derzeitigen Studierendenhauses zum Offenen Haus der Kulturen zeitnah zu ermöglichen. Hierfür sollen im Gespräch mit dem Verein OHdK e. V. und der derzeitigen Eigentümerin des Geländes, der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG, die Rahmenbedingungen festgelegt werden, zu denen das Haus in seiner Gesamtheit vom Verein übernommen und betrieben werden kann. Bezüglich des Kauf- bzw. Pachtpreises ist zu berücksichtigen, dass der Verein mit beträchtlichen Eigenmitteln die Sanierung des 68 Jahre alten denkmalgeschützten Gebäudes und dessen langfristigen Betrieb finanzieren will. Um ihn dabei zu unterstützen, soll aus städtischen Mitteln eine Anschubfinanzierung geleistet werden. Das im Gebäude befindliche Studentenwohnheim und die Kindertagesstätte, die als gemeinnützige Einrichtungen nicht kommerziell genutzt werden sollen, bleiben im bisherigen Umfang erhalten. Die nach der Schließung des Bürgerhauses Schwälmer Straße dringend benötigten öffentlich zugänglichen Räume werden im Rahmen des Nutzungskonzepts für Vereine, Initiativgruppen und andere Organisationen inklusive Parteien zur Verfügung gestellt. Begründung: Der Verein Offenes Haus der Kulturen gestaltet als Träger eines Netzwerkes zivilgesellschaftlicher Initiativen seit Jahren ein umfangreiches Kulturprogramm in den Räumen des Studierendenhauses auf dem Campus Bockenheim. Seit 2015 bis zum Herbst letzten Jahres fand jeden Sonntag ein Café statt, das zunächst vor allem der Unterstützung Geflüchteter diente, in den letzten Jahren aber immer mehr zum Stadtteilcafé wurde. Aufgrund der derzeitigen pandemiebedingten Einschränkungen kann diese Arbeit zurzeit jedoch nicht mehr stattfinden. Der Magistrat der Stadt hat den Verein Offenes Haus der Kulturen damit beauftragt, ein Konzept für die weitere Nutzung des Studierendenhauses zu erstellen. Der Verein hat dieses Konzept im Sommer 2019 vorgelegt. Nun liegt auch die Umsetzungsstudie vor, die alle rechtlichen, wirtschaftlichen und baulichen Details der zukünftigen Nutzung sowie der Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes mit großem professionellen Aufwand darstellt. Die Umsetzbarkeit des Konzepts erhält damit die notwendige solide Basis. Aufbauend auf der vom Verein geleisteten Arbeit besteht nun die Möglichkeit, den ersten Baustein zur Errichtung eines unabhängigen Kulturzentrums zu setzen und damit die Stadt um einen außergewöhnlichen Ort zu bereichern - dies umso mehr, als wesentliche Teile des Campusgeländes bereits vermarktet wurden. Dabei wurde keinerlei kulturelle Nutzung vereinbart und entgegen allen ursprünglichen Zusagen kaum geförderter Wohnraum geschaffen. Mit der Studierendenvertretung, die das Haus bis zum Umzug auf den Campus Westend weiterhin nutzen wird, soll eine Übergangslösung vereinbart werden. Durch den Fortbestand des Studentenwohnheims wird bezahlbarer Wohnheim erhalten - eine erhebliche Erhöhung der Miete würde nach Auskunft des Studentenwerks zur Schließung des Wohnheims führen -, während die Kindertagesstätte wichtige soziale Infrastruktur für die Stadtteile Westend und Bockenheim darstellt. Es werden öffentlich zugängliche Veranstaltungsräume für die Bewohnerinnen und Bewohner der beiden Stadtteile geschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1212
Kaufe am Main, nicht am Amazonas! Die Frankfurter E-Plazza
Antrag vom 05.02.2021, OF 1330/2 Betreff: Kaufe am Main, nicht am Amazonas! Die Frankfurter E-Plazza Vorgang: M 203/20 Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die Stadt Frankfurt am Main eine Kommerzplattform nach dem Vorbild der Online City Wuppertal (OCW) erhält. Hiermit soll ein Angebot zur Verknüpfung des stationären Einzelhandels mit dem Online-Handel geschaffen werden. Als Frankfurter Besonderheit soll dabei kieznah aufgefächert werden - so drängt sich hierzu beispielsweise die strukturabbildende Subkategorie "E-Plazza Leipziger Straße" geradezu auf. Begründung: Mit der Frankfurter E-Plazza wird ein lokaler Online-Marktplatz geschaffen, der Dienstleistungs- & Einzelhandelsangebote der Stadt vereint. Durch die Schaffung eines zusätzlichen Vertriebsweg werden diese ertüchtigt, gegenüber globalen Playern bestehen zu können und lokale Vorteile auszuspielen. Dies gilt vor allem für die kleinen und inhabergeführte Läden, die bis dahin nicht in Online-Shops aktiv sein konnten, aber gerne Services wie beispielsweise Click & Collect bereitstellen möchten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 203 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1330/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP und Piraten gegen 3 GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE und 1 LINKE. (= Enthaltung)
Zugeparkte Kreuzungen in den Wohnvierteln des Ortsbezirks 9 sicherer gestalten
Antrag vom 04.02.2021, OF 939/9 Betreff: Zugeparkte Kreuzungen in den Wohnvierteln des Ortsbezirks 9 sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die unhaltbaren Zustände durch zugeparkte Kreuzungen in den Wohnvierteln des Ortsbezirkes 9 bei Einsätzen von Feuerwehr, Rettungskräften und den Fahrzeugen der FES GmbH zu beseitigen. Die freiwillige Feuerwehr Ginnheim hat sich mit einem Verbesserungsvorschlag an den Ortsbeirat 9 gewandt, um das Zuparken der Einmündungsbereiche von Kreuzungen in dem Wohnviertel entlang der Ginnheimer Landstraße (Reichel- Heinz- August-Scheidel-Straße) zu verhindern. Dazu hat sie Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen ähnlich denen, wie sie bereits in Frankfurt Bockenheim am Hessenplatz umgesetzt wurden. Ausgehend von den Verbesserungsvorschlägen für Ginnheim wird das Verkehrsdezernat aufgefordert, dem Ortsbeirat 9 Lösungsvorschläge auch für die anderen stark betroffenen Wohnviertel im Ortsbezirk 9 vorzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2021, TO I, TOP 11 Vor Beschlussfassung ändert die antragstellende Fraktion den Antrag dahingehend ab, dass der zweite Absatz des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "Aus den Reihen der freiwilligen Feuerwehr Ginnheim wurde ein Verbesserungsvorschlag an den Ortsbeirat 9 herangetragen, um das Zuparken der Einmündungsbereiche von Kreuzungen in dem Wohnviertel entlang der Ginnheimer Landstraße (Reichelstraße, Heinzstraße, August-Scheidel-Straße) zu verhindern. Dazu wurden Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen ähnlich denen, wie sie bereits in Frankfurt-Bockenheim am Hessenplatz umgesetzt wurden." Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 939/9 das Verkehrsdezernat anzuschreiben und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Friesengasse: Bitte Radfahrpiktogramme anbringen
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7084 entstanden aus Vorlage: OF 1276/2 vom 31.12.2020 Betreff: Friesengasse: Bitte Radfahrpiktogramme anbringen Der Magistrat wird gebeten, in der Friesengasse auf ganzer Länge zwischen Schloß- und Grempstraße Piktogramme auf der Fahrbahn anzubringen, die verdeutlichen, dass das Radfahren entgegen der Einbahnstraße erlaubt ist. Begründung: Im benannten Straßenabschnitt fehlen diese Hinweise gänzlich (im Gegensatz zur sich anschließenden Leipziger Straße). Anwohnerinnen bzw. Anwohner berichten, dass es immer wieder zu Konfliktsituationen kommt, die durch die Piktogramme entschärft werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1206 Beratung im Ortsbeirat: 2
Blumenkübel an der Leipziger Straße
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7083 entstanden aus Vorlage: OF 1274/2 vom 31.12.2020 Betreff: Blumenkübel an der Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass ein durch Bauarbeiten verschobener großer Pflanzkübel an der Ecke Leipziger Straße/Am Weingarten (Eingang U-Bahn-Station) wieder an den ursprünglichen Platz verbracht wird. Begründung: Im Zuge von Straßenbauarbeiten ist im Oktober 2020 ein großer Blumenkübel auf dem Bürgersteig Am Weingarten (Höhe Hausnummer 1) Richtung Leipziger Straße verschoben worden. Nach den Bauarbeiten ist der Kübel nicht wieder an die richtige Stelle zurückgebracht worden und steht jetzt unglücklich an der Ecke Leipziger Straße/Am Weingarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1069 Aktenzeichen: 66 5
Überholverbot für Pkw von Fahrradfahrern auf der Leipziger Straße (Verkehrszeichen 277.1)?
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7074 entstanden aus Vorlage: OF 1275/2 vom 27.12.2020 Betreff: Überholverbot für Pkw von Fahrradfahrern auf der Leipziger Straße (Verkehrszeichen 277.1)? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Verkehrszeichen 277.1 (Überholverbot für Pkw von Fahrradfahrern und Leichtkrafträdern, siehe Foto unten), das auf der Schloßstraße umgesetzt wurde, auch für die Leipziger Straße eingesetzt werden kann, um dort die Geschwindigkeit des Pkw-Verkehrs weiter zu drosseln. Im Falle einer positiven Bewertung der Anregung wird der Magistrat um Umsetzung gebeten . Begründung: Die Leipziger Straße ist die von Pkw, Fahrradfahrern und Fußgängern am meisten frequentierte Straße im Stadtteil. Solange dem Magistrat offensichtlich der gemeinsame politische Wille fehlt, eine autofreie Leipziger Straße zu erproben, sollten Alternativen in Betracht gezogen werden, die Leipziger Straße zu entschleunigen. Dies kann durch ein Verbot für Pkw zum Überholen von Fahrradfahrern umgesetzt werden. Zumal es auf der schmalen Leipziger Straße häufig nicht möglich ist, Mindestabstände für Überholmanöver einzuhalten. Quelle: www.faz.net Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1034 Aktenzeichen: 32 1
Abbau des Altkleidersammelcontainers am Kurfürstenplatz
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7076 entstanden aus Vorlage: OF 1282/2 vom 31.12.2020 Betreff: Abbau des Altkleidersammelcontainers am Kurfürstenplatz Der Magistrat wird gebeten, den Abbau der Altkleidersammelcontainer am Kurfürstenplatz zu veranlassen. Begründung: Der Sammelcontainer des DRK am Kurfürstenplatz wird leider regelhaft als Müllkippe für jeglichen Abfall genutzt. Die Ablagerungen, ob Sperrmüll, Essensreste, Metallabfall, breiten sich immer weiter aus. Dadurch wird die Aufenthaltsqualität für die Nutzerinnen bzw. Nutzer, aber auch die Natur rund um die Bäume geschädigt. Es zeigt sich, dass der Kurfürstenplatz kein geeigneter Ort für Altkleidercontainer ist. Entsprechende Bitten liegen aus der örtlichen Bürgerschaft vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 785 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2205 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Bessere Wachstumsbedingungen für die Sommerlinden in der Großen Seestraße - Teil 2
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7070 entstanden aus Vorlage: OF 1254/2 vom 27.11.2020 Betreff: Bessere Wachstumsbedingungen für die Sommerlinden in der Großen Seestraße - Teil 2 Vorgang: OM 5612/20 OBR 2; ST 1989/20 1. Der Ortsbeirat begrüßt die in der Stellungnahme ST 1989 vorgeschlagene Vergrößerung der Baumscheiben in Längsrichtung zur Bordsteinführung und bittet den Magistrat um die Ausführung. 2. Die Baumscheiben sollen jedoch, wie in der Anregung OM 5612 angeregt, möglichst so verändert werden, dass Regenwasser zu den Stämmen bzw. dem Wurzelbereich fließen kann. Der Magistrat wird gebeten, dies zu prüfen und bei positivem Prüfergebnis auch so umzusetzen. Begründung: Das Vorhaben wurde in der Anregung OM 5612 bereits angeregt und sollte nun auch umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5612 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 1989 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1036 Antrag vom 10.06.2024, OF 966/2 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5693 Aktenzeichen: 66 2
Am Kirchplatz/Ginnheimer Straße: Tempo 30 mehr Geltung verschaffen (Blitzer oder Geschwindigkeitsmesser mit Smiley :-))
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7067 entstanden aus Vorlage: OF 1255/2 vom 27.12.2020 Betreff: Am Kirchplatz/Ginnheimer Straße: Tempo 30 mehr Geltung verschaffen (Blitzer oder Geschwindigkeitsmesser mit Smiley :-)) Der Magistrat wird gebeten, am Kirchplatz Höhe Grempstraße in Richtung Ginnheimer Straße sowie Höhe Appelsgasse in Richtung Rödelheimer Straße eine Verkehrsmessung an verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Tages- und Abendzeiten durchzuführen. Wobei die morgendliche und abendliche Rushhour wochentags nicht im Fokus der Verkehrsmessung stehen sollte. Dabei sind folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie häufig wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten? 2. Kann eine fest installierte Blitzanlage hilfreich sein, um Geschwindigkeitsübertretungen im benannten Verkehrsraum zu vermeiden? 3. Ist der Kirchplatz oder die Ginnheimer Straße ein geeigneter Standort für eine fest installierte Blitzanlage? 4. Falls die Frage zu Ziffer 3. verneint wird: Kann die Installation eines einfachen Geschwindigkeitsmessers (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) hilfreich sein, um Geschwindigkeitsübertretungen zu vermeiden? Der Ortsbeirat wäre bereit, sich im Falle einer entsprechenden Einschätzung des Magistrats in einem angemessenen Umfang aus seinem Investitionsbudget an einem einfachen Geschwindigkeitsmesser (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) zu beteiligen. Alles Weitere verbleibt beim Magistrat. Entsprechende Geschwindigkeitsmesser werden im Internet zwischen 1. 000 Euro und 2.000 Euro angeboten (siehe: https://www.sierzega.com/de-de/produkte/radar-speed-displays). Begründung: Häufig beobachten Anwohner, dass am Kirchplatz von den Pkw-Fahrern richtig "Gas gegeben" wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Dies ist vor allem bei geringem Verkehrsaufkommen (also nicht in der Rushhour) zu beobachten. Viele Familien mit Kindern wohnen im Quartier, sodass eine Verkehrsmessung im Ergebnis sinnvoll wäre, um den Beobachtungen der Anwohner nachzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 956 Aktenzeichen: 32 1
Parkhäuser im Ortsbezirk
Antrag vom 31.12.2020, OF 1310/2 Betreff: Parkhäuser im Ortsbezirk Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, wie der die derzeitige Parkraumversorgung für PKW im Ortsbezirk durch Parkhäuser/Tiefgaragen ist, die nicht einem Wohngebäude zur Erfüllung der Stellplatzsatzung zugeordnet sind. Geprüft werden sollen - in städtischer Hand befindliche Parkhäuser/Tiefgaragen (auch städtische Gesellschaften) - in privater Hand befindliche Parkhäuser/Tiefgaragen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (z.B. Grempstraße) Für die oben genannten Kategorien soll folgendes für jedes einzelne Parkhaus im Ortsbezirk geprüft werden. 1. Wo gibt es im Ortsbezirk Parkhäuser bzw. Tiefgaragen, in denen von Anwohner*innen oder Gewerbetreibenden Stellplätze gemietet werden können? 2. Wie viele Stellplätze stehen in den jeweiligen Parkhäusern/Tiefgaragen zur Verfügung? 3. Wie hoch (prozentual und in absolute Zahlen) ist jeweils die Auslastung dieser Parkhäusern/Tiefgaragen? 4. Zu Welchen Zeiten sind die Parkhäuser/Tiefgaragen für die Stellplatzmieter*innen jeweils zugänglich? Begründung: Überall im Ortsbezirk spitzt sich sie Parkraumsituation zu. Bei vielen Bauprojekten im Straßenraum fallen nachhaltig Parkplätze weg. Um hier angemessene Ausgleichsmaßnahmen beurteilen zu können, ist ein besserer Überblick über den Istzustand des Parkraumes erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1936 2021 Die Vorlage OF 1310/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Durch Fahrradbügel auch Verstöße gegen das Halteverbot am Kurfürstenplatz unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6974 entstanden aus Vorlage: OF 1246/2 vom 07.11.2020 Betreff: Durch Fahrradbügel auch Verstöße gegen das Halteverbot am Kurfürstenplatz unterbinden Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Kurfürstenplatz im weiteren Bereich jeweils links und rechts der Hofeinfahrten der Hausnummern 38, 40 und 42 Richtung Schloßstraße jeweils Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Für die beschriebenen Teile der Straße gilt ein eingeschränktes Park- und Halteverbot, was jedoch viele Pkw-Nutzer nicht davon abhält, insbesondere in den Nahbereichen der jeweiligen Hofeinfahrten dauerhaft zu parken. Diese Situation führt zu gefährlichen Situationen bei Ein- und Ausfahrt der Hofeinfahrten mit dem Pkw. Fahrradbügel wären hier geeignet, um in den Nahbereichen der Hofeinfahrten diese Situation zu entschärfen und würden sicher auch von den Fahrradnutzern der Anwohnerschaft und eines Hotels in diesem Bereich gut angenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 593 Aktenzeichen: 66 2
Weihnachtsbeleuchtung 2020 Leipziger Straße
Antrag vom 13.11.2020, OF 1226/2 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung 2020 Leipziger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur zweckgebundenen Co-Finanzierung der diesjährigen Weihnachtsbeleuchtung der Leipziger Straße stellt der OBR 2 dem Gewerbeverein Bockenheim Aktiv e.V. aus seinem Budget einen Zuschuss i.H.v. EUR 650,- zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs wie im Vorjahr direkt mit dem Gewerbeverein abzuwickeln. Begründung: Unterstützung des Einzelhandels in der der Leipziger Straße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 488 2020 Die Vorlage OF 1226/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 750 Euro zur Verfügung gestellt werden sollen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, 1 FDP und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 CDU, 1 FDP und 1 LINKE. (= Enthaltung)
Bedarf an Abstellplätzen für Autos und Fahrräder auf der Leipziger Straße ermitteln
Antrag vom 07.11.2020, OF 1231/2 Betreff: Bedarf an Abstellplätzen für Autos und Fahrräder auf der Leipziger Straße ermitteln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit Einzelhandel und Gastronomie an der Leipziger Straße zu ermitteln, welcher Bedarf an Abstellplätzen für Fahrräder und Autos entlang der Leipziger Straße besteht. Diese Erkenntnisse sollen dazu beitragen, Abstellplätze dort einzurichten, wo sie benötigt werden und sollen in die Planungen für ein Gesamtkonzept einfließen. Begründung: Um den knappen Parkraum entlang der Leipziger Straße bestmöglich aufzuteilen, sollen die Interessen von Einzelhandel und Gastronomie entlang der Leipziger Straße berücksichtigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1231/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 SPD, GRÜNE, 1 FDP und 1 LINKE. gegen CDU, 1 FDP und Piraten (= Annahme) bei Abwesenheit 1 SPD und 1 LINKE.
Fahrstühle in U-Bahn-Stationen sollten besser beschriftet werden (nicht nur: es geht auf die Straße, den C- oder D-Bahnsteig)
Antrag vom 07.10.2020, OF 1205/2 Betreff: Fahrstühle in U-Bahn-Stationen sollten besser beschriftet werden (nicht nur: es geht auf die Straße, den C- oder D-Bahnsteig) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fahrstühle in U-Bahn-Stationen im Ortsbeiratsgebiet (gerne überall in Frankfurt) ergänzend mit der Information beschriftet werden können, in welche Fahrrichtung die Züge auf der jeweiligen Bahnsteig-Ebenen fahren. Hierbei wäre aus Sicht des Ortsbeirates zu beachten, diese Information in den Fahrstühlen auch in Blindenschrift zu ergänzen. Begründung: Von vielen Nutzern wird die Information in den Fahrstühlen als unzureichend empfunden. Siehe Bild Quelle: Foto von Martin Völker von Fahrstuhl, U-Bahn-Station Leipziger Straße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1791 2020 Die Vorlage OF 1205/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
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