Meine Nachbarschaft: Oppenheimer Landstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5341 entstanden aus Vorlage: OF 1057/5 vom 13.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten und umzusetzen: 1. Der vorhandene Verbindungsweg vom Lerchesberg (Wartegässchen/Letzter Hasenpfad) in Richtung Sachsenhäuser Landwehrweg ist zu beleuchten und zu befestigen, damit er als offizieller Schulweg anerkannt werden kann. 2. Solange dieser Verbindungsweg nicht zum Schulweg ausgebaut worden ist, ist ein Schulbus für die Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einzurichten. 3. Für den Bereich Großer und Mittlerer Hasenpfad sowie für die daran angrenzenden Straßen ist ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, um den zusätzlichen Verkehr schnell abfließen zu lassen. Aus diesem soll nachvollziehbar hervorgehen, wie der zusätzliche Verkehr schnell abfließen kann, ohne zusätzliche Staus zu erzeugen. Insbesondere ist darzulegen, wie die Ampelschaltungen an der Einmündung in die Mörfelder Landstraße so gestaltet werden können , dass zusätzliche Staus vermieden werden. 4. Am Interimsstandort ist eine Kiss-and-ride-Zone einzurichten. 5. Die komplette Vorlage zur Gestaltung der beiden Schulhöfe am Interimsstandort ist dem Ortsbeirat unverzüglich zuzuleiten. Begründung: Der Weg zwischen dem Lerchesberg und dem Sachsenhäuser Landwehrweg wird nicht als offizieller Schulweg anerkannt, obwohl er eine schnelle Verbindung darstellt und gerne von den Schülern der Martin-Buber-Schule benutzt wird. Gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz haben Grundschüler, deren kürzester Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einen Anspruch auf kostenlose Beförderung. Vorrangig sollen diese Schüler auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen werden. Ist deren Benutzung nicht zumutbar, können die Schulträger, in Frankfurt der Magistrat, Schulbusse einsetzen (Abs. 4). Vorliegend ist die Benutzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Grundschülern nicht zumutbar. Gemäß den Fahrtzeitangaben des RMV dauert der Schulweg vom Lerchesberg zum Interimsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad unter Benutzung der Buslinie 35 und Umstieg in die S-Bahn (Haltestelle "Louisa Bahnhof") oder Umstieg am Riedhof in die Straßenbahn fast 40 Minuten. Daher ist ein Schulbus einzurichten. Durch die Verlagerung der Schule ist in diesem Bereich mit einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Ein Verkehrskonzept mit Aussagen zu den Ampelschaltungen an den Einmündungen zur Mörfelder Landstraße ist im Interesse der dort wohnenden Bevölkerung kurzfristig vorzulegen. Um Staus und gefährliche Situationen in den Wohnstraßen Großer Hasenpfad und Mittlerer Hasenpfad zu vermeiden, ist am Schuleingang eine Kiss-and-ride-Zone zu schaffen und entsprechend auszuschildern. So kann die ansonsten sehr angespannten Verkehrssituationen vor Ort abgemildert werden. Die endgültige Entscheidung über die Schulhofgestaltung obliegt den Ortsbeiräten. Der Ortsbeirat ist deshalb vollumfänglich zu unterrichten und einzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Sperrung des nördlichen Mainufers - keine zusätzlichen Belastungen für Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5329 entstanden aus Vorlage: OF 1042/5 vom 26.02.2024 Betreff: Keine Sperrung des nördlichen Mainufers - keine zusätzlichen Belastungen für Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, während der großen Umbauarbeiten im Bereich des Knotenpunkts Holbein-, Burnitz-, Nell-Breuning-, Hedderichstraße sowie Oppenheimer Landstraße (Holbeinkreisel) und im Bereich Textorstraße, Darmstädter Landstraße und Lokalbahnhof das nördliche Mainufer nicht erneut zu sperren. Begründung: Während des Umbaus im Kreuzungsbereich Textorstraße/Darmstädter Landstraße werden über mehrere Monate Straßenabschnitte gesperrt bzw. die Anzahl der befahrbaren Fahrbahnen reduziert. Dies wird zwangsläufig zu einer Verlagerung des Verkehrs in die umliegenden Wohnstraßen führen. Außerdem werden die Straßenbahnlinien während der Bauzeit unterbrochen, was auch dazu führt, dass die Bürger vermehrt auf das Auto umsteigen müssen. Hinzu kommt die Baustelle im Bereich des neuen Holbeinkreisels. Zuletzt haben täglich rund 14.700 Autos und 1.700 Radfahrer den Knotenpunkt von Holbein-, Burnitz-, Nell-Breuning- und Hedderichstraße sowie Oppenheimer Landstraße genutzt - Tendenz steigend. Diese Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen sich jetzt neue Routen suchen. Dies führt zu einer erheblichen Mehrbelastung in den umliegenden Wohnstraßen. Unter diesen Umständen ist eine erneute Sperrung des nördlichen Mainufers den Menschen in Sachsenhausen nicht zuzumuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1534 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Mehr Sicherheit für Kinder an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5319 entstanden aus Vorlage: OF 1005/5 vom 05.02.2024 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit für die Fußgängerinnen und Fußgänger an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße zu verbessern. Insbesondere sind durch geeignete Maßnahmen sichere Querungsmöglichkeiten über die Mörfelder Landstraße zu schaffen. Dieser Bereich ist als Schulweg klassifiziert. Begründung: Der Bereich Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße ist ein Einfallstor für den Pendlerverkehr und entsprechend stark frequentiert - vor allem morgens, wenn die Schulkinder aus dem Sachsenhäuser Süden auf dem Weg zu ihren Schulen in Sachsenhausen-Nord unterwegs sind. Leider kommt es immer wieder vor, dass Autofahrer die Kreuzung überqueren, wenn die Ampel für den Fußverkehr Grün zeigt. Außerdem gibt es immer wieder Probleme mit dem Abbiegeverkehr. Auf querende Fußgänger wird oft nicht geachtet. Der Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere der Schulkinder, muss hier im Vordergrund stehen. Die Stadt sollte hier dringend tätig werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1342 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Haltsignal zum Schutz der Aussteigenden Ecke Gartenstraße/Schweizer Straße
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5332 entstanden aus Vorlage: OF 1045/5 vom 27.02.2024 Betreff: Haltsignal zum Schutz der Aussteigenden Ecke Gartenstraße/Schweizer Straße Der Magistrat wird gebeten, vor der Haltestelle "Schweizer-/Gartenstraße" eine große und deutliche Ampelanlage mit Rotlicht bzw. ein geeignetes großes Halt signal anzubringen. Begründung: Die Haltestelle "Schweizer-/Gartenstraße" ist ein verkehrsrelevanter Ort, an dem regelmäßig Fahrgäste ein- und aussteigen. Um die Sicherheit und den Schutz der Passagiere zu erhöhen, ist es sinnvoll, ein sichtbares Haltsignal vor dieser Haltestelle anzubringen. Durch die Installation eines vorranggeschalteten Ampelsystems oder eines deutlich sichtbaren Haltsignals wird eine klare Regelung für den Verkehr geschaffen. Dies ermöglicht den Fahrgästen, in aller Ruhe und Sicherheit die öffentlichen Verkehrsmittel zu betreten oder zu verlassen. Insbesondere während stark frequentierter Zeiten kann ein solches Signal dazu beitragen, den Verkehrsfluss zu organisieren und Unfälle zu vermeiden. Darüber hinaus wird durch die visuelle Präsenz des Haltsignals die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf die bevorstehende Haltestelle gelenkt. Dies trägt nicht nur zur Sicherheit der Fahrgäste bei, sondern fördert auch einen reibungslosen Ablauf des Straßenverkehrs an dieser Stelle. Vor der Haltestelle sind zwei Schilder "Achtung Fußgänger" installiert. Insgesamt trägt die Installation eines größeren und sichtbaren Haltsignals oder einer installierten Ampelanlage vor der Haltestelle "Schweizer-/Gartenstraße" dazu bei, die Sicherheit und den Komfort der Passagiere zu verbessern und gleichzeitig den Verkehrsfluss zu optimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1536 Aktenzeichen: 32-1
Schienenersatzverkehr zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof während des Umbaus der Straßenbahnhaltestelle „Lokalbahnhof/Textorstraße“ einrichten
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5338 entstanden aus Vorlage: OF 1053/5 vom 29.02.2024 Betreff: Schienenersatzverkehr zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof während des Umbaus der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" einrichten Der Magistrat wird gebeten, mit der VGF in Kontakt zu treten, um einen Schienenersatzverkehr (SEV) während der Bauzeit der Haltestelle einzurichten. Voraussichtlich ab Anfang April dieses Jahres wird die Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" mehrere Monate beidseitig barrierefrei ausgebaut. Während der Bauzeit ist der Bereich zwischen Darmstädter Landstraße und Martin-May-Straße für den gesamten Verkehr gesperrt. Laut Auskunft des ASE vom 23. Februar 2024 in der Sitzung des Ortsbeirats 5, wird im Zuge dessen kein SEV der VGF zwischen Lokal- und Südbahnhof eingerichtet. Fahrgäste sollen dann die S-Bahn vom Lokalbahnhof zum Südbahnhof nutzen und umgekehrt. Begründung: Für viele ältere und behinderte Menschen stellt dies eine große Herausforderung dar, zunächst einmal von der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof" einen längeren Weg zur S-Bahn zu laufen, wo des Öfteren die Rolltreppen nicht funktionieren, um dann eine Station zum Südbahnhof zu fahren, wo die gleichen Probleme vorhanden sind. Ebenso für Schülerinnen und Schüler, die ihren sicheren Schulweg per Straßenbahn unterbrechen müssen. Um diese Probleme gar nicht erst aufkommen zu lassen, wäre es zielführend, hier einen SEV einzurichten. Entweder - Variante 1: Busverkehr von Stadtgrenze/Oberrad über die Offenbacher Landstraße/Mühlberg/Mörfelder Landstraße/Schweizer Straße/Südbahnhof und zurück oder - Variante 2: Busverkehr von Haltestelle "Lokalbahnhof" über Darmstädter Landstraße/Mörfelder Landstraße/Schweizer Straße/Südbahnhof und zurück. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1060 Aktenzeichen: 92-1
Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen
Anregung vom 15.03.2024, OA 450 entstanden aus Vorlage: OF 1059/5 vom 12.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten, umzusetzen oder zu beantworten: 1. Ergänzend zu den bisherigen Planungen erhält die neue Sporthalle am Interimsstandort einen zweiten Umkleideraum. 2. Die Sporthalle erhält die bisher fehlenden Duschmöglichkeiten. 3. Der Magistrat hat im Zuge der Auslagerung der Martin-Buber-Schule nach geeigneten Standorten gesucht und das Bestandsbürogebäude Großer Hasenpfad/Mittlerer Hasenpfad gefunden. Geprüft hat er außerdem zwei Flächen im Bereich Bischofsweg 12, die jedoch nicht geeignet gewesen seien. Diese Flächen liegen außerhalb des Grundschulbezirks der Martin-Buber-Schule. Warum hat der Magistrat nicht ernsthaft Flächen im Grundschulbezirk der Martin-Buber-Schule geprüft? Solche böten sich zum Beispiel im Bereich Ziegelhüttenweg/Mittlerer Schafhofweg (bis Bahnlinie) an. Begründung: Auf dem Gelände des Interimsstandorts für die Martin-Buber-Schule und die Oberstufe der KGS Niederrad soll eine Sporthalle errichtet werden. Nach dem beschlossenen Raumprogramm soll nur ein Umkleideraum von rund 16 Quadratmetern für - nach Angaben des Magistrats - 1.050 Schüler beiderlei Geschlechts errichtet werden. Die Sporthalle benötigt mindestens zwei Umkleideräume und zwei Duschanlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 450 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4618, 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 22.04.2024
Umgestaltung Lokalbahnhof/Textorstraße - Schienenersatzverkehr einrichten, Bürger informieren und entlasten
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5339 entstanden aus Vorlage: OF 1055/5 vom 09.03.2024 Betreff: Umgestaltung Lokalbahnhof/Textorstraße - Schienenersatzverkehr einrichten, Bürger informieren und entlasten Der Magistrat wird gebeten, vor und während der Umgestaltung des Bereichs Lokalbahnhof/Textorstraße die folgenden Punkte zu berücksichtigen und umzusetzen: 1. Die Anwohner, Pendler und alle weiteren Betroffenen werden rechtzeitig und vollumfänglich über die Baumaßnahmen und Einschränkungen, insbesondere über die Kappung der Straßenbahn, informiert. 2. Während der Kappung der Straßenbahn wird zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. In Ergänzung dazu wird die Einrichtung eines Schulbusses für die Oberräder Schulkinder geprüft. 3. Auf die Sperrungen und verkehrlichen Einschränkungen wird frühzeitig und vollumfänglich durch Verkehrsschilder bzw. Leitsysteme hingewiesen. Gleichzeitig werden Alternativrouten ausgeschildert. 4. Im Zuge der Sperrung von Fahrbahnen ist dafür zu sorgen, dass die Bushaltestellen den Bürgern weiterhin zur Verfügung stehen und durch mögliche Verlegung nicht unzumutbar weit auseinanderliegen. Begründung: Die geplante Umgestaltung des Bereichs Lokalbahnhof/Textorstraße wird über einen langen Zeitraum erhebliche Einschränkungen für die Bevölkerung zur Folge haben. Die Stadt ist aufgefordert, diese Einschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren und die Bevölkerung rechtzeitig und vollumfänglich über die einzelnen Maßnahmen zu informieren. Um die Belastungen für die Bürger nicht zu groß werden zu lassen, ist die Stadt aufgefordert, zu handeln. Ein vielfaches Umsteigen bzw. ständiges Wechseln der Verkehrsmittel ist jüngeren Schulkindern und Menschen mit Behinderung nicht zuzumuten. Hier muss die Stadt geeignete Maßnahmen ergreifen und einen Schienenersatzverkehr einrichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 886 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bereitstellung von Schienenersatzverkehr während der Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle „Lokalbahnhof/Textorstraße“
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5340 entstanden aus Vorlage: OF 1054/5 vom 29.02.2024 Betreff: Bereitstellung von Schienenersatzverkehr während der Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" Der Magistrat wird gebeten, während der Umbaumaßnahmen für die barrierefreie Haltestelle im Bereich Textorstraße/Darmstädter Landstraße einen Schienenersatzverkehr bereitzustellen. Es ist zu prüfen, ob eine Busverbindung bereits von Oberrad via Lettigkautweg und Mühlberg eingerichtet werden könnte, um Umsteigeverbindungen zwischen Oberrad und Sachsenhausen-Südbahnhof zu vermeiden. Begründung: In den Bauphasen 01 und 02 (also für circa zehn Monate, ab Mitte April 2024) wird wegen der Umbaumaßnahmen im Bereich Textorstraße/Lokalbahnhof der Straßenbahnverkehr zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof eingestellt. Kinder, die von Osten (Oberrad, Mühlberg etc.) die Schulen in der Nähe des Schweizer Platzes erreichen müssen, sollen vom Lokalbahnhof aus für eine Station in die S-Bahn Richtung Südbahnhof umsteigen. Mangels praktikabler Mobilitätsangebote wird dies dazu führen, dass Eltern-Taxis zu den Schulen fahren und das ohnehin hohe Stauaufkommen noch vergrößert wird. Die Straßenbahnlinien 15 und 16 sind wichtige Verbindungen und gehören zur Grundversorgung in den südlichen Stadtteilen. Die von der Stadt vorgeschlagenen Umsteigeverbindung zu den S-Bahnen sind Schulkindern und älteren oder bewegungseingeschränkten Menschen nicht zuzumuten. Die öffentlichen Verkehrsmittel in diesem Streckenabschnitt, auch S-Bahnen, sind bereits jetzt überlastet, verspätet, überfüllt oder fallen aus. Daher ist ein Schienenersatzverkehr hier dringend nötig. Die Stadt möge bitte dafür sorgen, dass Mobilität ohne Auto für alle Menschen möglich ist. Auch im Frankfurter Süden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1330 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-1
Benennung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362
Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5053 entstanden aus Vorlage: OF 981/5 vom 28.12.2023 Betreff: Benennung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362 Vorgang: OM 5985/20 OBR 5; ST 1475/20 Der Magistrat als Eigentümerin des 1925 als Waldstadion erbauten Stadions im Stadtwald (Mörfelder Landstraße 362) wird gebeten, 1. Auskunft darüber zu erteilen, was aus der Anregung des Ortsbeirates 5 vom 15.05.2020, OM 5985, das Stadion in "Waldstadion" zu benennen, geworden ist. Wann wurde die Bitte des Ortsbeirates über die Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklung mbH an die Eintracht Frankfurt Fußball AG herangetragen? Was wurde seitens der Eintracht Frankfurt Fußball AG hierzu erklärt? 2. mitzuteilen, wie der Name des Stadions derzeit lautet und ob eine erneute Umbenennung ansteht; 3. mitzuteilen, ob und wann entschieden wurde, dass der Ortsbeirat 5 bei einer etwaigen Umbenennung der öffentlichen Einrichtung "Waldstadion" nicht beteiligt werden soll bzw. die Stadtverordnetenversammlung die Benennung an sich zieht. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat mit seiner Anregung vom 15.05.2020, OM 5985, den Magistrat dazu aufgefordert, sich für die Benennung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362 in "Waldstadion", spätestens zum hundertjährigen Jubiläum 2025, einzusetzen. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 21.08.2020, ST 1475, dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass der Stadionmietvertrag u. a. vorsieht, dass die Eintracht Frankfurt Fußball AG die Vermarktungsrechte am ehemaligen Waldstadion erhält; hierzu zählt insbesondere die Vermarktung des Namensrechts. Die Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklung mbH soll die Anregung des Ortsbeirates an die Eintracht Frankfurt Fußball AG herantragen. Über die Gespräche wurde dem Ortsbeirat 5 nicht mehr berichtet, sodass eine erneute Nachfrage angezeigt ist. Darüber hinaus besteht Unklarheit darüber, wie der offizielle Name der öffentlichen Einrichtung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362 lautet. Von 2005 bis 2020 wurde das traditionelle Waldstadion, welches 1925 anlässlich der in Frankfurt stattfindenden Arbeiter-Olympiade eröffnet wurde, als Commerzbank Arena betitelt. Eine Bezeichnung, die von den Fans der Eintracht und im alltäglichen Sprachgebrauch der Stadt nie angekommen ist. Seit 2020 soll es Deutsche Bank Park genannt werden. Das Waldstadion mit seiner wechselvollen, knapp hundertjährigen Geschichte gehört zum unverzichtbaren kulturellen Erbe der Stadt Frankfurt. Mit der offiziellen Rückbenennung kann ein Zeichen gesetzt werden für Tradition und gegen die maßlose Kommerzialisierung des Profifußballs. Zumal die Deutsche Bank aufgrund diverser Steuervergehen und Rechtsverstöße wohl kaum als Vorbild für den sportlichen Fair-Play-Gedanken taugt. Darüber hinaus möchte der Ortsbeirat 5 Auskunft darüber erhalten, wie der Magistrat eine Beteiligung des Ortsbeirates 5 bei einer etwaigen Umbenennung des Stadions sicherstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5985 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1475 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1386 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-9
Sanierung des maroden Schulgebäudes der IGS Süd - Ersatzra ̈ume kurzfristig bereitstellen
Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5057 entstanden aus Vorlage: OF 988/5 vom 11.01.2024 Betreff: Sanierung des maroden Schulgebäudes der IGS Süd - Ersatzra ̈ume kurzfristig bereitstellen Einige Räume der lGS Süd in der ehemaligen Textorschule sind einsturzgefährdet und dürfen nicht genutzt werden. Eine Schule sollte ein sicherer Ort sein. Kein Kind sollte in einer zum Teil einsturzgefährdeten Schule lernen müssen. Die Stadt ist dringend gefordert, hier tätig zu werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, kurzfristig - und nicht erst im Sommer 2026 - Ersatzräume für das marode Schulgebäude bereitzustellen und das Gebäude zu sanieren. Dazu ist insbesondere zu prüfen, wie auf den Schulhöfen der IGS Süd an der ehemaligen Textor- und der ehemaligen Holbeinschule provisorische Unterrichtsräume (Holzmodule/Container) eingerichtet werden können. Falls der verbleibende Raum als Schulhof nicht ausreichend groß sein sollte, ist zu prüfen, ob ein Bereich der Textorstraße zwischen den beiden Schulgebäuden als Schulhof der IGS genutzt werden könnte, entsprechend der provisorischen Erweiterung des Schulhofs auf der Morgensternstraße während der Neubauarbeiten für die Turnhalle der Schillerschule. Zudem soll geprüft werden, welche Bereiche des Gebäudes der ehemaligen Holbeinschule während der Sanierungsphase als Unterrichts- oder Verwaltungsräume genutzt werden können. Gleiches gilt für die Nutzung der Mensa und der Turnhalle der IGS Süd. Um eine effektive Planung und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist die Schulleitung in die weitere Planung mit einzubeziehen. Begründung: Unterricht in einem zum Teil einsturzgefährdeten Schulgebäude ist eine Belastung für die Schülerinnen und Schüler und die gesamte Schulgemeinde. Diese Situation sollte baldmöglichst gelöst werden. Die IGS Süd leistet einen wertvollen Beitrag in der Bildungslandschaft in Frankfurt. Mit einem innovativen pädagogischen Konzept lernen Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Herkunft, mit und ohne Behinderung gemeinsam. Eine transparente Vorgehensweise seitens der Stadt Frankfurt ist hier von besonderer Bedeutung. Praktikable Lösungen der Situation sind nur unter Einbeziehung der Schulleitung zu finden. Provisorische Unterrichtsräume (Holzmodule/Container) auf dem Schulgelände der IGS haben den Vorteil, dass die Schülerinnen und Schüler weiterhin am gewohnten Standort unterrichtet werden können. Zudem wären die Betroffenen nicht der Lärmbelastung des bislang vorgesehenen Ausweichstandorts am Länderweg ausgesetzt. Konzentriertes Arbeiten ist wegen des Lärms der dort fast im Minutentakt vorbeifahrenden Züge kaum möglich. Die Vorbereitungen für provisorische Unterrichtsräume auf dem Gelände des IGS-Schulhofs und die Erweiterung des Schulhofs könnten bereits in diesem Schuljahr erfolgen. Je nach baulichem Zustand der ehemaligen Holbeinschule könnten dort weiterhin Räume für den Unterricht oder die Verwaltung genutzt werden. Die Statik-Probleme in dem Schulgebäude der IGS, der ehemaligen Textorschule, sind bereits seit vielen Jahren bekannt. Es wäre wünschenswert, wenn die Stadt ihr Engagement stärker auf die Lösungen der bestehenden Probleme verlagern und die entsprechenden Maßnahmen zügig umsetzen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 912 Aktenzeichen: 40-1
Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5055 entstanden aus Vorlage: OF 984/5 vom 03.01.2024 Betreff: Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße sowie den Eingangsbereich der Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e. V. (BSBH) barrierefrei umzugestalten. Begründung: Der gesamte Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße samt Verkehrsinseln ist nicht barrierefrei. Auf der Mörfelder Landstraße 6 bis 8 befinden sich die Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbundes Hessen e. V. (BSBH). Für ihre Klienten ist es schwierig und gefährlich, diese Geschäftsräume aufzusuchen. Deshalb muss eine nachträgliche barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs an der Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße erfolgen. Die Umsetzung soll insbesondere Bodenindikatoren für Blinde und ein Bodenleitsystem umfassen, um die Sicherheit und Mobilität von Menschen mit Sehbehinderung zu gewährleisten. Des Weiteren sollen die Lichtsignalanlagen im genannten Kreuzungsbereich dringend mit Anforderungstastern sowie Zusatzfunktionen ausgestattet werden. Diese Zusatzfunktionen sollen das Auffinden der Signale und Freigabesignale sowie Vibratoren umfassen, um auch für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen eine sichere Überquerung zu ermöglichen. Im Kreuzungsbereich sollen die Mittelinseln, die teilweise abgesenkt sind, so umgebaut werden, dass sehbehinderte Menschen sie besser erkennen können. Dazu sollen Überquerungsstellen auf den Inseln angelegt und ein Blindenleitsystem installiert werden. Des Weiteren werden dringend Bodenindikatoren zum Auffinden des Eingangsbereiches der Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen benötigt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wäre nicht nur ein bedeutender Schritt in Richtung Barrierefreiheit, sondern auch ein Schritt für die Inklusion und Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in diesem stark frequentierten Straßenraum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1037 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Fußgängerweg zwischen Kirche St. Aposteln und Bahnübergang auf der südlichen Seite des Ziegelhüttenwegs
Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5056 entstanden aus Vorlage: OF 986/5 vom 10.11.2023 Betreff: Fußgängerweg zwischen Kirche St. Aposteln und Bahnübergang auf der südlichen Seite des Ziegelhüttenwegs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den an der südlichen Seite des Ziegelhüttenwegs im Abschnitt der Kirche St. Aposteln und dem Bahnübergang befindlichen Erdweg in einen begehbaren Fußgängerweg umzugestalten. Begründung: Im oben genannten Bereich befindet sich unmittelbar vor den Kleingärten der Anlage "Rosisten 2" ein holpriger, bei Regen morastiger Erdweg, der wegen seiner Unebenheiten nicht zu begehen ist. Es wäre sinnvoll, wenn dieser Erdweg in einen begehbaren Fußgängerweg umgestaltet werden könnte, wobei dies nicht zwangsläufig mit einer Betonierung einhergehen müsste, sondern auch ein fester Naturbelag infrage käme. Für einen begehbaren Weg bestünde auch ein entsprechender Bedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1039 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Beseitigung des Bahnübergangs BÜ 102 (Lachweg) hier: Vorschläge für Ersatzmaßnahmen
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5023 entstanden aus Vorlage: OF 579/9 vom 01.09.2023 Betreff: Beseitigung des Bahnübergangs BÜ 102 (Lachweg) hier: Vorschläge für Ersatzmaßnahmen Der Magistrat wird gebeten, für die Neugestaltung des Platzes Am Weißen Stein einen städtebaulichen Wettbewerb nach dem Vorbild des Vorgehens für die Neugestaltung des Schweizer Platzes auszuloben. Begründung: Der Ortsbeirat stimmt dem Ausgangspunkt der Analyse zu, dass für die Schließung des BÜ 102 Ersatz zu schaffen ist. Der Ortsbeirat befürwortet auch eine deutliche Verbesserung der Radwegeführung am Platz Am Weißen Stein. Der vorgelegte Vorschlag genügt diesen Anforderungen jedoch nicht, sondern missachtet sowohl die Bedeutung des Platzes Am Weißen Stein als Treffpunkt für die ortsansässige Bevölkerung als auch dessen Potenzial. Statt dessen Qualität weiter auszubauen, wird der Platz durch den Vorschlag auf die Funktion einer reinen Verkehrsdrehscheibe reduziert. Auch sind die Prioritäten zu einseitig gesetzt. So ist z. B. vor dem Eiscafé Lido eine Radwegeführung vorgesehen, die Fußgänger zwingt, einen "ungebremsten" Radweg zu überqueren, um zur Aufstellfläche für die Fußgängerquerung zu gelangen. Der Platz Am Weißen Stein bietet bei einer Neugestaltung ebenso viel städtebauliches Potenzial wie der Schweizer Platz. Die Bürger Eschersheims sollten der Stadt daher ebenso viel Aufmerksamkeit und Aufwand wert sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1041 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0
Attraktivität der Buslinie 64 erhöhen
Antrag vom 07.01.2024, OF 821/2 Betreff: Attraktivität der Buslinie 64 erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge in Zusammenarbeit mit den städtischen Verkehrsbetrieben prüfen und berichten, ob es möglich ist, die Buslinie 64 über den Baseler Platz hinaus zu verlängern über Museumsufer - Schulstraße - Elisabethenstraße bis zum Lokalbahnhof, womit das Museumsufer ebenso wie das Krankenhaus Sachsenhausen endlich einen akzeptablen ÖPNV-Anschluß bekämen, der auch für alte und gehbehinderte Menschen außerordentlich vorteilhaft wäre. Begründung: Das Museumsufer und das Krankenhaus Sachsenhausen sind aus den Stadtteilen nördlich des Mains extrem schlecht mit dem ÖPNV erreichbar, insbesondere für Menschen, die gehbehindert sind oder sich auch altersbedingt mit weiten Fußwegen schwer tun. Die Wege von der U-Bahn-Station Schweizer Platz und den Tramhaltestellen Schweizer/Gartenstraße, Otto-Hahn-Platz und Stresemannallee sind von allen Museen am Schaumainkai nur über längere Fußwege zu erreichen. Dies gilt verstärkt bei schlechtem Wetter. Da der 64er auch den Hauptbahnhof anfährt, wäre er auch die Verbindung der Wahl für auswärtige Museumsbesucher, die dort mit der S-Bahn ankommen. Zusätzlicher Vorteil der verlängerten Linie wäre ein direkter Anschluß an den Universitätscampus Westend für Studenten, Lehr- und Hilfskräfte, die in Sachsenhausen wohnen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 821/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 821/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Glascontainer und Kleidercontainer an der Kreuzung Schwanthalerstraße/Diesterwegstraße versetzen
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4734 entstanden aus Vorlage: OF 959/5 vom 19.10.2023 Betreff: Glascontainer und Kleidercontainer an der Kreuzung Schwanthalerstraße/Diesterwegstraße versetzen Der Magistrat wird gebeten, zwei der Altglascontainer an der Kreuzung Schwanthalerstraße/Diesterwegstraße an die Ecke Laubestraße/Schwanthalerstraße zu versetzen. Die zwei verbleibenden Altglascontainer sollen - falls sich kein weiterer Abstellort findet - so nach hinten positioniert werden, dass die Sicht auf den dortigen Fußgängerüberweg gewahrt bleibt. Der gegenüberliegende Kleidercontainer soll ebenfalls weiter hinten platziert werden (ca. einen Meter), um ebenfalls die Sicht auf den Fußgängerüberweg zu ermöglichen. Begründung: In dem oben genannten Bereich befinden sich vier Altglascontainer zentriert an einem Ort direkt vor dem Eingang eines Kinderhortes. Auch aufgrund der großen Anzahl an Altglascontainern sind die Anwohnerinnen und Anwohner dem ständigen Lärm durch das Einwerfen von Flaschen ausgesetzt. Dies geschieht regelmäßig auch außerhalb der geltenden Einwurfzeiten. Da die Errichtung eines Unterflurcontainers derzeit aus finanziellen Gründen nicht darstellbar ist, wird gebeten, zwei Container an die Ecke Laubestraße/Schwanthalerstraße und die Übrigen am bisherigen Standort weiter nach hinten zu versetzen, um die Sicht auf den Fußgängerüberweg sicherzustellen. Gleiches gilt für den genannten Kleidercontainer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 318 Aktenzeichen: 79-4
Entsiegelung und Begrünung der Betonfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4736 entstanden aus Vorlage: OF 961/5 vom 30.10.2023 Betreff: Entsiegelung und Begrünung der Betonfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Betonfläche an der Ecke Ziegelhüttenweg/Letzter Hasenpfad, gegenüber der Bäckerei Ziegelhütte, zu entsiegeln und zu begrünen. Begründung: An der vorbezeichneten Stelle befindet sich eine durchgehend versiegelte Fläche, die keinerlei Nutzfunktion hat. Bestünde die Möglichkeit, diese zu entsiegeln und zu begrünen, etwa durch Sträucher oder eine Blumenwiese, wäre dies ein kleiner Beitrag zur Begrünung dieses Bereiches. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 397 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2014 Aktenzeichen: 66-0
Ortstermin in der Hedderichstraße zur Parkraumsituation
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4737 entstanden aus Vorlage: OF 962/5 vom 03.11.2023 Betreff: Ortstermin in der Hedderichstraße zur Parkraumsituation Die Parkraumsituation in der Hedderichstraße im Bereich der Hausnummern 94 bis 116 befindet sich in einem über die Jahrzehnte gewachsenen Zustand mit teils widersprüchlicher Beschilderung und stark verwitterten, nicht mehr aktuellen Straßenmarkierungen (siehe Fotos). Dies führt bei Autofahrern regelmäßig zu Unklarheiten darüber, wo in diesem Bereich regelkonform geparkt werden darf und wo nicht. Zudem besteht vonseiten der Anwohner der Wunsch nach einer Optimierung des dort öffentlich verfügbaren Parkraums. Der Magistrat wird daher gebeten, schnellstmöglich einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Ämter und den Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats durchzuführen, um die Situation vor Ort zu überprüfen und anschließend neu zu beordnen. Fotos 1 - 4 (c) Oliver Kimpel: Parkraumsituation Hedderichstraße im Bereich der Hausnummern 94 - 116 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 308 Aktenzeichen: 32-1
Ampeln am Schweizer Platz bedarfsgerecht anpassen
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4738 entstanden aus Vorlage: OF 963/5 vom 04.08.2023 Betreff: Ampeln am Schweizer Platz bedarfsgerecht anpassen Seit dem Umbau der Ampelanlagen an den Fußgängerüberwegen am Nord- und am Südende des Schweizer Platzes haben sich oftmals unverhältnismäßig lange Rotphasen für den Fußverkehr ergeben. Außerdem scheinen die Ampeln für den Auto- und für den Fußverkehr nicht ausreichend koordiniert zu sein. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Wartezeiten für den Fußverkehr an den Bedarfsampeln am Schweizer Platz zu verringern und die Koordination der Anlagen zu prüfen. Begründung: Der Schweizer Platz wird sehr stark von Fußgängern frequentiert, insbesondere auch von Schülern und Schülerinnen der umliegenden sechs Schulen. Die Wartezeiten an den Fußgängerampeln mögen an anderen Stellen in dieser Form sinnvoll sein. Hier sammelt sich oft in kurzer Zeit eine große Menschenmenge an, sodass auf den Gehwegen kaum noch ein Durchkommen ist. Die Wartezeiten für den Fußverkehr sind zu lang, besonders wenn Straßenbahnen den Platz queren. Als Folge wird die Straße oft auch in der Rotphase überquert. Wegen der Distanz zwischen den Ampeln von Fuß- und Autoverkehr kommt es zudem vor, dass Autos über die Fußgängerüberwege fahren, wenn Fußgänger bereits bei Grün über die Straßen gehen. Daher stellt sich die Frage nach der Koordination der Anlage in dieser besonderen Situation. Der Bereich um den Schweizer Platz ist als Schulweg klassifiziert. Hier sollte für die nötige Sicherheit des Fußverkehrs gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 541 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Frankfurt endet nicht am Main - die Sperrung des Mainkais und die Folgen für den Frankfurter Süden
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4745 entstanden aus Vorlage: OF 973/5 vom 05.11.2023 Betreff: Frankfurt endet nicht am Main - die Sperrung des Mainkais und die Folgen für den Frankfurter Süden Vorgang: OM 4109/23 OBR 5; ST 2054/23 Der Magistrat wird gebeten, vor einer Sperrung des Mainkais folgende Punkte zu berücksichtigen: Die Folgen einer Sperrung dieser Ost-West-Verbindung auf der nördlichen Mainseite für die Infrastruktur auf der südlichen Seite sind zu minimieren: Ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit neun Schulen, ein Krankenhaus, zwei Alten- und Pflegeheime, zahlreiche Kitas und das international bekannte Museumsufer befinden sich gegenüber dem Mainkai. Fast alle Straßen sind als Schulwege klassifiziert. Sachsenhausen ist der kinderreichste Stadtteil Frankfurts. Die Sicherheit der Schulkinder wie auch des Fuß- und Radverkehrs muss auch in Sachsenhausen oberste Priorität haben. In der Stellungnahme ST 2054 antwortet der Magistrat auf die Bitte des Ortsbeirats um ein Verkehrskonzept (OM 4109), dass sich laut einer Studie der Verkehr bei einer Straßensperrung einfach vaporisiert ("Traffic evaporation"). Das mag in manchen Städten so sein. In einer Stadt mit 500.000 Ein- und Auspendlern täglich löst sich der Verkehr nicht einfach in Luft auf, wenn man eine Straße sperrt. Es wird bezweifelt, dass diese Erklärung belastbar ist. Durch ein valides Verkehrskonzept, Verbesserung des ÖPNV-Angebots und Park-and-ride-Möglichkeiten ist dafür zu sorgen, den motorisierten Pendlerverkehr durch Sachsenhausen in die Innenstadt zu reduzieren. Es muss möglich sein, auch ohne Auto gut und sicher in die Stadt zu kommen. Der Punkt im Koalitionsvertrag: "Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden..." ist zu beachten. Dazu sollen in einem transparenten Verfahren valide Zahlen auf der Basis qualifizierter Verkehrszählungen zu Verkehrsaufkommen und Fahrzeugkategorie erhoben und veröffentlicht werden. Es geht vor allem um die Vergleichswerte in den Hauptverkehrszeiten morgens und nachmittags. Der Ortsbeirat ist in den Prozess einzubeziehen. Vor einer erneuten Sperrung des Mainkais ist darzulegen, wie sich der Kfz-Verkehr vor, während und nach der Versuchsphase der Mainkaisperrung im Umfeld und insbesondere in Sachsenhausen verteilt hat. Der diesbezügliche Bericht des Magistrates zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung im Sommer 2022 ist im Hinblick auf die Auswirkungen auf Sachsenhausen unvollständig. Hier interessieren insbesondere entsprechende Verkehrsbelastungen (als DTV-Werte, differenziert nach Fahrzeugkategorien) an neuralgischen Streckenzügen und Knotenpunkten in Sachsenhausen, auch am Schweizer Platz. Begründung: Der Main ist die wichtigste Lebensader der Stadt. Er nimmt eine zentrale Bedeutung für die Stadt Frankfurt am Main ein - auf der nördlichen und auf der südlichen Seite. Die Stadt scheint völlig auf Planungen in der Innenstadt mit kaum 11.000 Einwohnern fixiert zu sein, vor allem darauf, den Mainkai zu sperren. Es stellt sich die Frage: gibt es keine dringenderen Probleme in der Stadt, als dieses Paradebeispiel einer gerechten Straßenaufteilung mit breiten Fuß- und Radwegen zu sperren? Warum kümmert sich die Stadt nicht zunächst um die Grundversorgung in der Stadt, um die zahlreichen maroden Straßen und Brücken, um einen funktionierenden ÖPNV und um fehlende Rad- und Fußwege und um Schulwegsicherung? Die mehr als 100.000 Menschen in den südlichen Stadtteilen sind jedenfalls im besonderen Maße Lärm und Schadstoffen aus Pendler- und Flugverkehr ausgesetzt. Die Belastungsgrenze ist bereits erreicht. Das Verkehrschaos durch die Sperrung des Mainkais auf der südlichen Mainseite wird von den Verantwortlichen in der Stadt ignoriert. In der Stellungnahme des Magistrats ST 2054 soll diese verantwortungslose Haltung anscheinend legitimiert werden: "‚Traffic evaporation' besagt, dass das Verkehrsaufkommen nicht wie Flüssigkeit eins zu eins an anderer Stelle abfließt, sondern sich insgesamt - im Anschluss an die Intervention und Straßenumgestaltung - verringert. Für diesen englischsprachigen Terminus gibt es bisher im Deutschen keinen treffenden Fachbegriff. Jedoch liegen u. a. mit der oben genannten wissenschaftlichen Untersuchung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) auch Forschungsergebnisse aus deutschen Städten vor, die das Phänomen bestätigen." Das mag in manchen Städten funktionieren. In einer Stadt mit 400.000 Ein- und 100.000 Auspendlern täglich vaporisiert der Verkehr nicht einfach. In der besagten Studie wurden hauptsächlich Straßen in Mittel- und Kleinstädten und vor allem keine wichtigen Verkehrsachsen in Städten mit großem Pendleraufkommen gesperrt. Laut "Masterplan Mobilität" nutzen 70 Prozent der Menschen, die von mehr als zehn Kilometer außerhalb kommen, das Auto - aber nur ca. 20 Prozent der Menschen, die in Frankfurt leben. In Ermangelung von Alternativen ist es Pendlern aufgrund unzureichender Versorgung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oft überhaupt nicht möglich, auf andere Verkehrsmittel umzusteigen. Daher sollten substanzielle Veränderungen im innerstädtischen Straßennetz wie die Sperrung des Mainkais für den Kfz-Verkehr in ein verkehrliches Gesamtkonzept eingebettet werden. Bislang wird nicht hinreichend dargelegt, mit welchen Maßnahmen eine neuerliche unverhältnismäßig hohe Belastung durch die Verkehrsverlagerung in die südlichen Stadtteile verhindert werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4109 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2054 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 539 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Rückbau der Bordsteinerhöhung „Frankfurter Hut“ entlang der Isenburger Schneise
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4724 entstanden aus Vorlage: OF 911/5 vom 02.10.2023 Betreff: Rückbau der Bordsteinerhöhung "Frankfurter Hut" entlang der Isenburger Schneise Der Magistrat wird gebeten, die neu angebrachten Bordsteinerhöhungen "Frankfurter Hut" entlang der Isenburger Schneise wieder zu entfernen, bis für den gesamten Bereich ein ganzheitliches Verkehrskonzept vorliegt. Alternativ sind die Bordsteinerhöhungen durch solche mit geringerer Höhe auszutauschen, damit Autos dort parken können. Begründung: Die Bordsteinerhöhungen "Frankfurter Hut" wurden errichtet, ohne den Ortsbeirat zu informieren. Das Areal von der Mörfelder Landstraße in Richtung Isenburger Schneise dient als dringend benötigte Ausweichparkfläche bei Fußballspielen, Konzerten und dem Wäldchestag. Ein Wegfall dieses Areals bedeutet ein Verschieben des Verkehrs Richtung Niederrad. Ein ganzheitliches Verkehrskonzept ist dringend erforderlich. Bis dahin sind die Bordsteinerhöhungen zurückzubauen. (Bildquelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 540 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
ParkandrideParkhaus mit direktem UBahnAnschluss auf dem Gebiet der Binding Brauerei
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4727 entstanden aus Vorlage: OF 928/5 vom 24.09.2023 Betreff: Park-and-ride-Parkhaus mit direktem U-Bahn-Anschluss auf dem Gebiet der Binding Brauerei Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie auf dem Gebiet der Binding Brauerei ein modernes und komfortables Park-and-ride-Parkhaus mit direktem U-Bahn-Anschluss zu den Linien 1, 2, 3 und 8 eingerichtet werden kann. Die bestehende Wendeanlage der U-Bahn vom Südbahnhof ist nahezu auf gleicher Höhe unter dem Spielplatz Grethenweg und lediglich ca. 100 Meter von dem Gebiet der Binding Brauerei entfernt. Weiterhin ist zu prüfen, wie das Park-and-ride-Parkhaus als multimodaler Umsteigehub mit Leihrädern und Parkflächen für Fahrräder ausgestattet und an ein sicheres Rad- und Fußwegenetz in die Innenstadt angeschlossen werden kann. Begründung: Aufgrund der verkehrlichen Planungen in der Innenstadt ist die Verkehrssituation auch in Sachsenhausen untragbar geworden. Der Pendlerverkehr wird durch ein dicht besiedeltes Wohngebiet geführt - in eine Innenstadt, die zunehmend autofrei sein soll. Der motorisierte Individualverkehr in Frankfurt muss endlich reduziert und Sachsenhausen vom Pendlerverkehr entlastet werden. Ein komfortables, multimodales Park-and-ride-Parkhaus nach Wiener Vorbild mit eng getakteter und schneller U-Bahn-Verbindung in die Innenstadt könnte dazu beitragen. Vorhandene Ressourcen sollten genutzt werden - gleich vier U-Bahn-Linien würden auf diese Weise verlängert werden. In wenigen Minuten wäre man von dem Gebiet der Binding Brauerei an der Darmstädter Landstraße direkt in der Innenstadt. Dies wäre eine echte Alternative zur Autofahrt in die Stadt. Darüber hinaus wäre die Schweizer Straße für die Menschen im bergigen Süden Sachsenhausens auch ohne Auto schnell und komfortabel zu erreichen. Das neue Viertel am Henninger Turm würde erheblich aufgewertet werden. Im Vergleich zu einem Park-and-ride-Parkhaus an der Sachsenhäuser Warte wären wegen der Nähe zu der vorhandenen Infrastruktur Bauzeit und Kosten erheblich geringer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 689 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung im nördlichen Teil der Brückenstraße zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4729 entstanden aus Vorlage: OF 952/5 vom 23.10.2023 Betreff: Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung im nördlichen Teil der Brückenstraße zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen im nördlichen Teil der Brückenstraße zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße zu intensivieren. Begründung: Im genannten Bereich wird die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h von Autofahrern - teilweise deutlich - überschritten. In letzter Zeit sind wiederkehrend "Raser" auf dem o. g. Straßenabschnitt mit Abfahrt auf die Textorstraße in Richtung Darmstädter Landstraße festzustellen. Hierbei wird immer wieder stark auf deutlich über 50 km/h beschleunigt, was ebenfalls von lauten Motorengeräuschen begleitet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 544 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Sauberkeit im Bereich der beiden Brückenüberführungen in der Oppenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4733 entstanden aus Vorlage: OF 958/5 vom 01.11.2023 Betreff: Sauberkeit im Bereich der beiden Brückenüberführungen in der Oppenheimer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in dem Bereich unter den beiden Eisenbahnbrücken in der Oppenheimer Landstraße regelmäßig Straßenreinigungen und Kontrollen hinsichtlich der dort abgestellten, offensichtlich herrenlosen Kraftfahrzeuge durchzuführen. Begründung: Der obige Bereich befindet sich in einem bedauernswerten, stark verwahrlosten und verschmutzten Zustand. Dort befinden sich Müllansammlungen wie Pizza-Kartons und alte Zeitungen sowie zerstörte Glasflaschen. An den Brückenpfeilern befindet sich Unkrautwuchs. Es sind dort ebenfalls jede Menge Altlaubansammlungen, die zu einer Sturzgefahr für Fußgänger führen. Weiterhin ist festzustellen, dass der Platz unter den Brücken zum Abstellplatz für herrenlose Kraftfahrzeuge genutzt wird. Ein solcher Zustand ist für die Passanten nicht hinnehmbar und beeinträchtigt dort auch das Aufenthaltsgefühl. Rückfragen bei der FES und der Deutschen Bahn Service AG haben leider nicht zum Erfolg geführt. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 691 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Verkehrsführung in der Schwanthalerstraße zwischen Diesterwegstraße und Schweizer Straße
Antrag vom 26.10.2023, OF 964/5 Betreff: Verkehrsführung in der Schwanthalerstraße zwischen Diesterwegstraße und Schweizer Straße Der Ortbeirat bittet den Magistrat, die konfliktträchtige Situation in der Schwanthalerstraße zwischen Diesterwegstraße und Schweizer Straße für den Fußgänger, Rad- und Autoverkehr mit folgenden Maßnahmen zu verbessern: 1. Die Schwanthalerstraße wird in dem beschriebenen Abschnitt als Einbahnstraße ausgewiesen, Fahrtrichtung von der Schweizer Straße nach Osten 2. Der Kreuzungsbereich an der Einmündung Schwanthalerstraße/Diesterwegstraße wird, wie bereits an anderen Einmündungen der Schwanthalerstraße geschehen, mit Pollern oder Bepflanzung gegen unerlaubtes Parken gesichert, Begründung: Zu 1. Die Schwanthalerstraße zwischen Schweizer Straße und Diesterwegstraße ist als Anliegerstraße in beiden Richtungen für den Kfz-Verkehr befahrbar. Es ergeben sich hier folgende Probleme: Der Verkehrsknoten Schwanthalerstraße/Diesterwegstraße ist nicht vorfahrtgeregelt. Der Straßenquerschnitt ist für beidseitiges Parken und zwei Fahrtrichtungen zu eng. Faktisch steht in dem Abschnitt nur eine Fahrspur zur Verfügung (siehe Foto 1). Fahrzeuge, die gleichzeitig von beiden Seiten einfahren wollen, müssen an den Knotenpunkten Schweizer Straße bzw. Diesterwegstraße warten, bis der entgegenkommende Verkehr den Abschnitt verlassen hat. Dadurch ergeben sich Rückstaus an den Knotenpunkten, was wiederum den Fuß- und Radverkehr gefährden kann. Zu 2. Durch die im Kreuzungsbereich abgestellten Fahrzeuge ist die Sichtbeziehung (Rechts vor Links Regelung, siehe Foto 2) an der Kreuzung nicht mehr gegeben, so dass eine sichere Verkehrsabwicklung insbesondere auch für Fußverkehr nicht möglich ist. Die Kreuzung ist Teil des Schulwegs zum Gymnasium Süd. Dort befindet sich auch eine Kita. . Foto 1 Stephan Kritzinger Schwanthalerstraße Richtung Schweizer Straße Foto 2 Stephan Kritzinger Einmündung Schwanthalerstraße/Diesterwegstraße Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 964/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 964/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 964/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 964/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und fraktionslos (= Annahme)
Südbahnhof gegen Überflutung durch Starkregen schützen
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4655 entstanden aus Vorlage: OF 900/5 vom 28.08.2023 Betreff: Südbahnhof gegen Überflutung durch Starkregen schützen Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG baldmöglichst alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, um den Südbahnhof bei Unwetter gegen Überflutung zu schützen. Begründung: Der Südbahnhof ist durch Starkregen gefährdet. Das ist lange bekannt. Durch die Lage am Rande des Sachsenhäuser Bergs fließt das Wasser über die Mörfelder Landstraße in Richtung Eingang der B-Ebene. Dennoch wurde dieser Bereich bislang nicht gegen Starkregen gesichert. Dadurch entstehen teilweise erhebliche Schäden an der wichtigen Verkehrsinfrastruktur - mit entsprechenden Folgen für den ÖPNV. Die Stadt ist dringend gefordert, hier tätig zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 424 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Abfallbehälter auf der Schweizer Straße (vor dem Drogeriemarkt Müller) instand setzen
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4658 entstanden aus Vorlage: OF 914/5 vom 10.09.2023 Betreff: Abfallbehälter auf der Schweizer Straße (vor dem Drogeriemarkt Müller) instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den verschmierten und verdreckten Abfallbehälter auf der Schweizer Straße vor dem Drogeriemarkt Müller instand zu setzen. Begründung: Der Abfallbehälter auf der Schweizer Straße vor dem Drogeriemarkt Müller ist in einem erbärmlichen Zustand, sodass er negativen Einfluss auf die Umgebung hat. Der Ortsbeirat 5 bittet daher um alsbaldige Instandsetzung des Behälters (Reinigung und Entfernung der Beschmierungen). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 132 Aktenzeichen: 79-4
Anforderungssignal Nell-Breuning-Straße
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4662 entstanden aus Vorlage: OF 921/5 vom 02.10.2023 Betreff: Anforderungssignal Nell-Breuning-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung zur Anforderung des Grünsignals der Lichtsignalanlage in der Nell-Breuning-Straße so einzustellen, dass das Anforderungssignal sicher auch von Radfahrenden ausgelöst wird. Begründung: Die Lichtsignalanlage der Nell-Breuning-Straße/Ecke Oppenheimer Landstraße schaltet nur bei Bedarf auf Grün. Der Empfänger für das Anforderungssignal ist auf einem Ampelmast montiert. Der Empfänger ist offenbar nicht korrekt kalibriert, da das Signal von Radfahrenden meist nicht ausgelöst wird. Radfahrende müssen dann die Kreuzung bei Rotlicht queren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 220 Aktenzeichen: 32-1
Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4666 entstanden aus Vorlage: OF 948/5 vom 20.10.2023 Betreff: Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes Der Magistrat wird gebeten, 1. bei der Erarbeitung der Vorplanung, die der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden soll, folgende Punkte zu berücksichtigen: a. Der Entwurf Nr. 07 (Schüßler-Plan) soll als Grundlage für die weitere verkehrliche Planung dienen. b. Die Seitenstraßen, die in den Platz münden, sind in keinem Fall als Sackgassen zu gestalten. c. Die verkehrlichen Auswirkungen der einzelnen Entwürfe auf das benachbarte Straßennetz sind zu überprüfen und darzustellen. Ebenso sind in diesem Zusammenhang die Folgen einer erneuten Sperrung des Mainkais zu überprüfen und darzustellen. d. Eine Veränderung der Verkehrsführung am Platz ist anpassbar zu gestalten (z. B. durch leicht versenk-/montierbare Poller), um Wegebeziehungen gegebenenfalls auch kurzfristig, z. B. für den Rettungsverkehr, zu öffnen. e. Hinsichtlich der Ausgestaltung der "Kleinarchitektur" (Kiosk, Sitzgelegenheiten, Tramwartebereich usw.) sollte den Preisträgern aufgegeben werden, die Elemente unter stärkerer Berücksichtigung des Platzareals, insbesondere der gründerzeitlichen Architektur und ihrer Formensprache, zu überarbeiten. f. Den Preisträgern ist überdies aufzugeben, darzustellen, wie die Platzgestaltung aussehen wird, wenn die privaten Flächen im Bereich des Schweizer Platzes nicht zur Verfügung stehen. g. Im Zusammenhang mit den Planungen zur Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes ist unverzüglich mit der Planung von Quartiersgaragen zu beginnen. Für die Baumaßnahmen sind in den nächsten Haushalt Finanzmittel einzustellen. 2. die Beiträge zum Ideenwettbewerb zeitnah online zu veröffentlichen. Begründung: Zu Ziffer 1. a.: Der Entwurf Nr. 07 (Schüßler-Plan) ist den anderen Wettbewerbsbeiträgen, die vom Preisgericht prämiert worden, insbesondere in Fragen der Verkehrsplanung überlegen und weist entscheidende Vorteile auf. Der Plan geht stärker als die anderen Entwürfe auf die Wegebeziehungen des Platzes zu den Nebenstraßen und die Einbettung des Platzes in das gesamte Viertel ein. Die geradlinige Führung des Fahrradweges entlang der Tramlinie anstatt um den Kreis herum, dürfte eher den Bedürfnissen der Fahrradfahrer entsprechen, die sich auf der Nord-Süd-Achse bewegen wollen. Folgende positive Aspekte des Entwurfs sollten unabhängig von seiner Auswahl durch die Stadtverordnetenversammlung berücksichtigt werden: 1. Die klar strukturierte Verkehrsführung, die einerseits den Radweg hinter der Tramhaltestelle vorbeiführt und andererseits Einfahrten von Seitenstraßen in die Schweizer Straße zulässt. 2. Die klare Raumaufteilung, die Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmern vermeidet und verschiedene Nutzungsarten des Platzes deutlich erkennbar voneinander trennt. Zu Ziffer 1. b. und c.: Der Entwurf Nr. 07 hat in der Bevölkerung unter anderem auch deshalb eine hohe Zustimmung erfahren, weil dieser Entwurf die Wegebeziehungen zwischen Schweizer Straße und Seitenstraßen am Schweizer Platz für den Autoverkehr nicht radikal abschneidet. Der Ortsbeirat hatte den Magistrat in der Vergangenheit bereits gebeten, eine dahin gehende Alternativplanung vorzulegen. Es ist erfreulich, dass einige Planungsbüros, hierunter auch Schüßler-Plan, entsprechende Alternativen vorgelegt haben. Sollte es zur Unterbrechung bestehender Verkehrsbeziehungen kommen, so erwartet der Ortsbeirat, dass diese Änderung reversibel ausgestaltet wird, sodass sie sich wieder ohne eine erneute Umgestaltung des Platzes verändern lässt und gegebenenfalls auch situationsbedingt anpassen lässt. Es muss insbesondere möglich sein, dass Rettungswagen im Einsatzfall die Schweizer Straße in Ost-West-Richtung ohne Umwege schnell überqueren können. Eine Umwandlung der Seitenstraßen in Sackgassen, wie sie einzelne Entwürfe vorgesehen haben, lehnt der Ortsbeirat strikt ab. Dies dürfte mit einem hohen Verlust an Parkplätzen verbunden sein. Die notwendigen Wendehammer würden ebenfalls wichtigen Platz für andere Nutzungen rauben. Zu Ziffer 1. e.: Für die Ausgestaltung der "Kleinarchitektur" (Kiosk, Sitzgelegenheiten, Tramwartebereich usw.) haben die prämierten Planungsbüros überwiegend sehr moderne Modelle vorgestellt. Es bestehen Zweifel daran, ob sich diese Elemente harmonisch in die Ästhetik des Platzes einfügen. Sofern ein "Stilbruch" beabsichtigt worden ist, haben die Planungsbüros diesen nicht hinreichend erklärt. Es ist nicht erkennbar gewesen, dass das "Platzpanorama", also auch die gründerzeitlichen Fassaden, ihre Ästhetik und Formensprache, die den Platz prägen, mit in die Überlegungen einbezogen worden wären. Ein harmonisches Platzbild dürfte sich ergeben, wenn hierauf Rücksicht genommen wird. Zu Ziffer 1. f.: Die Entwurfsplaner sollen ihre Entwürfe so überarbeiten, dass private Flächen nicht in Anspruch genommen werden. Diese überarbeiteten Entwürfe sind dem Ortsbeirat und der Bürgerschaft vorzustellen, damit nachvollzogen werden kann, wie die Platzgestaltung ohne Inanspruchnahme der Privatflächen aussieht. Zu Ziffer 1. g.: Die Einzelhändler und Gastronomen der Schweizer Straße und der benachbarten Straßen sind auch auf Kunden angewiesen, die die Schweizer Straße nicht fußläufig erreichen können und benötigen daher weiter Parkplätze. Auch die Anwohner verlangen nach ausreichendem Parkraum. Zu Ziffer 2.: Die Beiträge zum Ideenwettbewerb sind zeitnah online zu veröffentlichen, um sie für alle Bürger leicht zugänglich zu machen. Die Öffentlichkeit muss alle Ideen kennen, um sich eine Meinung über die anstehende Planung bilden zu können und sich an der Debatte zu beteiligen. Eine Umgestaltung des Platzes wird in der Bevölkerung nur dann die notwendige Zustimmung finden können, wenn der weitere Planungsprozess transparent und partizipativ ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 543 Antrag vom 08.04.2024, OF 1107/5 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5470 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Ein Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 361
Anregung vom 20.10.2023, OA 408 entstanden aus Vorlage: OF 949/5 vom 18.10.2023 Betreff: Ein Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 361 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Untermainbrücke auf einen weiteren Ausbau der Radwege auf Kosten einer Fahrspur für Autos zu verzichten. Es gibt bereits sichere und baulich von der Straße abgetrennte Radwege auf der Untermainbrücke. Begründung: Bereits jetzt sind die Straßen von Sachsenhausen-Nord von Staus, Lärm und Schadstoffen durch den Pendlerverkehr geprägt. Wenn auf der Untermainbrücke nun zusätzlich eine Fahrspur für Autos in Richtung Innenstadt entfallen sollte, würde das die bereits jetzt sehr angespannte Situation insbesondere in der Schweizer Straße und am Schaumainkai erheblich verschlechtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 361 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 361 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 408 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 361 = Kenntnis, OA 408 = Ablehnung) BFF-BIG (B 361 = Kenntnis, OA 408 = Annahme) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2023, TO II, TOP 66 Beschluss: 1. Die Vorlage B 361 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 408 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4183, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023 Aktenzeichen: 66-2
Müllablagerungen in Sachsenhausen begegnen
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4439 entstanden aus Vorlage: OF 888/5 vom 25.07.2023 Betreff: Müllablagerungen in Sachsenhausen begegnen Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Müllablagerungen in Sachsenhausen, insbesondere im Bereich Mörfelder Landstraße, Hedderichstraße und Schweizer Straße, schnell entfernt werden und weitere Ablagerungen durch regelmäßige Kontrollen der betreffenden Bereiche unterbunden werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich, dass in den genannten Bereichen immer häufiger Hausrat, Möbel oder Bücher illegal abgestellt werden. Teilweise stapelt sich der Müll und wird über Tage nicht abtransportiert. Es ist erforderlich, etwaige Müllablagerungen zügig zu entfernen und Kontrollen zur Vorbeugung weiterer Verunreinigungen durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2391 Aktenzeichen: 79-4
Beleuchtung Stichweg - Letzter Hasenpfad in Richtung Wartegäßchen
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4440 entstanden aus Vorlage: OF 889/5 vom 22.08.2023 Betreff: Beleuchtung Stichweg - Letzter Hasenpfad in Richtung Wartegäßchen Der Magistrat wird gebeten, eine insektenfreundliche Beleuchtung im Stichweg von der Straße Letzter Hasenpfad in Richtung Wartegäßchen zu installieren und durch regelmäßigen Rückschnitt dafür zu sorgen, dass diese nicht zuwuchert. Begründung: Der Stichweg von der Straße Letzter Hasenpfad in Richtung Wartegäßchen wird von vielen Pendlerinnen und Pendlern und Schülerinnen und Schülern genutzt. Bis zum Winter soll der Weg durch eine ausreichende und insektenfreundliche Beleuchtung sicher gestaltet werden. Die derzeitige Lösung der Beleuchtung ist nicht zufriedenstellend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 227 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6201 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Schaffung zusätzlicher Parkplätze im Ziegelhüttenweg
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4445 entstanden aus Vorlage: OF 897/5 vom 16.08.2023 Betreff: Schaffung zusätzlicher Parkplätze im Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenwegs, zwischen dem Anwesen Ziegelhüttenweg 34 und der Bahnschranke, auf dem Fußgängerweg drei Pkw-Parkplätze einzurichten. Begründung: In dem obigen Bereich wurde bisher von Autofahrern geparkt. Da dies jedoch illegal war, wurde das Parken mit entsprechenden Bußgeldern geahndet. Es besteht jedoch aufgrund der Parkplatzknappheit ein Bedarf, dort Parkplätze einzurichten. Dies ist auch ohne Weiteres möglich, weil der Bürgersteig in diesem Bereich eine ausreichende Breite für den Fußverkehr aufweist und so eine Behinderung nicht zu erwarten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 612 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Zugang zu Kita und Schule in der Launitzstraße sicherer gestalten
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4447 entstanden aus Vorlage: OF 899/5 vom 31.07.2023 Betreff: Zugang zu Kita und Schule in der Launitzstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten , in der Launitzstraße zwischen Gutzkowstraße und Schwanthalerstraße mit Schildern und Piktogrammen den Bereich des Zugangs zu Schule und Kita für den Autoverkehr zu kennzeichnen. Begründung: Der Weg über die Schwanthalerstraße und Launitzstraße zur Gartenstraße ist ein beliebter Schleichweg für Pendler. Einige Autofahrer vergessen, dass sie sich in einer Tempo-30-Zone befinden und gefährden Kinder auf dem Weg zu Kita und Schule. Daher sollte der Bereich für den Autoverkehr gut sichtbar entsprechend markiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2410 Antrag vom 20.06.2024, OF 1176/5 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5780 Aktenzeichen: 32-1
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am Lokalbahnhof schaffen
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4295 entstanden aus Vorlage: OF 844/5 vom 26.06.2023 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am Lokalbahnhof schaffen Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche Fahrradbügel bzw. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder direkt am Ausgang der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof" - Hedderichstraße/Ecke Darmstädter Landstraße zu installieren. Begründung: Der Bedarf an zusätzlichen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ist gegeben. An der oben genannten Stelle gibt es ausreichend Fläche, um diese zusätzlichen Abstellmöglichkeiten zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2414 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Fahrradschutzstreifen ab dem Otto-Hahn-Platz bis zur Schweizer Straße
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4300 entstanden aus Vorlage: OF 849/5 vom 22.05.2023 Betreff: Fahrradschutzstreifen ab dem Otto-Hahn-Platz bis zur Schweizer Straße Vorgang: OM 1109/21 OBR 5; ST 752/22 Der Magistrat wird gebeten, von der Kreuzung Otto-Hahn-Platz/Gartenstraße durch die Hans-Thoma-Straße bis zur Ecke Schweizer Straße einen Fahrradschutz streifen einzurichten. Begründung: An der Kreuzung Otto-Hahn-Platz/Gartenstraße endet abrupt der Fahrradweg. Ab dann wird es gefährlich für Radfahrende, denn sie werden hier unmittelbar in den fließenden Verkehr geleitet, was sowohl für diese als auch für die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gefährlich ist. Hier würde ein Fahrradschutzstreifen von der Kreuzung Otto-Hahn-Platz/Gartenstraße durch die Hans-Thoma-Straße bis zur Ecke Schweizer Straße die Verkehrssicherheit für alle erhöhen, insbesondere aber für Radfahrerinnen und Radfahrer, die in diesem Bereich besonders gefährdet sind. In der Stellungnahme des Magistrats ST 752 steht, dass aufgrund des gegebenen Fahrbahnquerschnitts lediglich die Einrichtung eines Schutzstreifens infrage kommt. Dieser könnte unabhängig vom Umbau der Radschnellverbindung Frankfurt-Darmstadt umgesetzt werden. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1109 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 752 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2415 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Ideen
Keine Ideen gefunden.