Meine Nachbarschaft: Odina-Bott-Platz
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Vorlagen
Umbau der Bockenheimer Landstraße - baulich getrennter Radweg ab der Bockenheimer Anlage!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1629 entstanden aus Vorlage: OF 285/2 vom 11.02.2022 Betreff: Umbau der Bockenheimer Landstraße - baulich getrennter Radweg ab der Bockenheimer Anlage! Der Magistrat gebeten, den geplanten Umbau der Bockenheimer Landstraße so umzusetzen, dass der baulich getrennte Radweg stadtauswärts bereits ab der Kreuzung Bockenheimer Anlage/Bockenheimer Landstraße beginnt und nicht auf der Straße lang geführt wird (siehe Abbildung). Da hierdurch der Straßenquerschnitt der Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung zu eng für vier Pkw-Fahrspuren (eine Fahrspur stadtauswärts, drei Abbiegespuren stadteinwärts) wird, soll auf eine der zwei Rechtsabbiegespuren stadteinwärts verzichtet werden. Begründung: Der Umbau der Bockenheimer Landstraße wird ausdrücklich begrüßt. In vergangenen Planungsgesprächen mit Vertretern des Ortsbeirates 2 wurde darauf hingewiesen, dass die Planung stadtauswärts jedoch nicht am Beginn der Bockenheimer Landstraße, an der Kreuzung zur Bockenheimer Anlage beginnt. In der Umsetzungsplanung gemäß der am 04.02.2022 per Mail verschickten Werksmitteilung besteht dieser Umstand leider weiterhin. Es ist jedoch nicht zielführend, die Straße jetzt grundlegend umzubauen, dies aber nicht vollständig zu tun und in absehbarer Zeit hier wieder eingreifen zu müssen. Stattdessen sollte jetzt für einen vollständigen baulich getrennten Radweg auf der ganzen Länge der Bockenheimer Landstraße gesorgt werden. Quelle: Entwurfsplanung der Stadt Frankfurt am Main, Lageplan, Blatt 6 (verschickt mit der Werksmitteilung am 04.02.2022) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 890 Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2587 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Standorte für Packstationen am Riedberg prüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1491 entstanden aus Vorlage: OF 159/12 vom 04.01.2022 Betreff: Standorte für Packstationen am Riedberg prüfen Vorgang: OM 979/21 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, folgende Standorte für Packstationen der Deutschen Post AG in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) zu genehmigen, damit die von den Bürgern gewünschten Paketstationen endlich eingerichtet werden können: - Nelly-Sachs-Platz oder - U-Bahn-Haltestelle "Riedberg" und - U-Bahn-Haltestelle "Uni Campus Riedberg" Die Standorte wurden bereits von Mitarbeitern der Deutschen Post DHL geprüft und sind logistisch umsetzbar. Auf den Fotos im Anhang wurden diese Packstationen bereits visualisiert. Begründung: Bereits mehrfach hat der Ortsbeirat Packstationen gefordert, diese wurden bisher immer abgelehnt. Inzwischen gibt es Kooperationen der Deutschen Post mit der VGF, um geeignete Flächen künftig für Paketstationen nutzbar zu machen. Als Erstes wurde die Station in Heddernheim mit einer Paketstation ausgestattet. Hier befindet sich der 4,20 Quadratmeter große Standort auf dem stadtauswärtigen Bahnsteig. Als weitere Standorte werden die Stationen "Niederursel", "Wiesenau" sowie die Stationen "Oberursel Bahnhof" genannt. Warum dann nicht auch die Stationen auf dem Riedberg? Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 964 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 979 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1117 Aktenzeichen: 92 31
Rosskastanien mehr Luft und Wasser gönnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1405 entstanden aus Vorlage: OF 246/2 vom 01.01.2022 Betreff: Rosskastanien mehr Luft und Wasser gönnen Der Magistrat wird gebeten, vom Wurzelwerk von neun Rosskastanien (Aesculus hippocastanum - Baumannii -) mit den Nummern 5 bis 12 sowie 31 und 32 entlang der Bockenheimer Landstraße auf dem Uni-Campus Bockenheim die schweren bodendeckenden Eisenteile zu entfernen. Begründung: Das Regenwasser kann bei offenem Boden in eine größere Fläche in größeren Mengen zu den Wurzeln gelangen. Die Kastanien, 1987 gepflanzt, können dann besser gedeihen und die Wurzeln werden besser belüftet. Das Betreten der Wurzelflächen wird jetzt schon durch ringförmige Metallabsperrungen verhindert, an denen Fahrräder abgestellt werden. Eine der zehn Rosskastanien ist bereits länger vom Eisengitter befreit. Eine Bodenlockerung oder ein Austausch des obersten Bodenmaterials kann darüber hinaus erwogen werden. Quelle: geoportal.frankfurt.de/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 919 Antrag vom 25.08.2022, OF 459/2 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2754 Aktenzeichen: 67 0
Beleuchtung des Odina-Bott-Platzes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1413 entstanden aus Vorlage: OF 243/2 vom 03.01.2022 Betreff: Beleuchtung des Odina-Bott-Platzes Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung für den Odina-Bott-Platz im Bereich der Grünanlage zu verbessern. Begründung: Wunsch von Anwohnern. Odina-Bott-Platz (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 944 Aktenzeichen: 91 52
Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit umsetzen - Feuerbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1400 entstanden aus Vorlage: OF 235/2 vom 27.12.2021 Betreff: Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit umsetzen - Feuerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen für mehr Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerfreundlichkeit in der Feuerbachstraße umzusetzen: 1. Der Magistrat wird gebeten, für die Einhaltung des geltenden Parkverbots zwischen Kettenhofweg und Guiollettstraße zu sorgen. Da es sich um ein temporäres Halteverbot aufgrund der Baustelle - deren Ende derzeit angabegemäß nicht absehbar ist - handelt, könnte dies beispielsweise durch Aufstellen von Sicherheitsbaken entlang der Bordsteinkante geschehen. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Pkw-Parkplätze, welche sich auf dem Gehweg der Feuerbachstraße (in Fahrtrichtung nach Norden) entlang der ersten drei Häuser zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße befinden, entweder entfallen oder auf die Fahrbahn verlegt werden könnten und die jeweilige Lösung bei positivem Prüfungsergebnis umzusetzen. Hierbei ist zu beachten, dass die Feuerbachstraße für entgegenkommende Radfahrende weiterhin gefahrlos nutzbar sein muss. 3. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten , ob die Pkw-Parkplätze, welche sich auf dem Gehweg der Feuerbachstraße nach den ersten drei Häusern (in Fahrtrichtung nach Norden) zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße befinden, entweder entfallen oder (ganz oder zur Hälfte) auf die Fahrbahn verlegt werden könnten und die jeweilige Lösung bei positivem Prüfungsergebnis umsetzen. Hierbei ist zu beachten, dass die Feuerbachstraße für entgegenkommende Radfahrende weiterhin gefahrlos nutzbar sein muss. Dieser Punkt ist als nachrangig zu Ziffer 2. anzusehen, Ziffer 2. hat Vorrang. Begründung: Diese Anregung erfolgt auf Anregung eines Anwohners der Feuerbachstraße. Zu Ziffer 1.: Zwischen Kettenhofweg und Guiollettstraße ist die Fahrspur der Feuerbachstraße durch einen langen Bauzaun stark verengt. Auf der gegenüberliegenden Seite besteht daher Parkverbot. Dieses wird jedoch, nach Beobachtungen der Anwohnerinnen und Anwohner, regelmäßig missachtet. Die aufgestellten Halteverbotsschilder reichen zu diesem Zweck erkennbar nicht aus. Viele Pkw parken dort halb auf dem Gehweg, halb auf der Fahrbahn. Die Fahrspur ist dadurch so stark verengt, dass die Müllabfuhr regelmäßig Schwierigkeiten hat hindurchzufahren. Zugleich wird der Gehweg dadurch so stark verengt, dass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen die Gehwege nicht mehr passieren können. Zu Ziffer 2.: Zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ist der Gehweg (in Fahrtrichtung nach Norden) entlang der ersten drei Häuser sehr schmal, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diesen kaum passieren können. Die Maßnahme dient der Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerfreundlichkeit und der Barrierefreiheit. Zu Ziffer 3.: Nach den ersten drei Häusern in Fahrtrichtung nach Norden zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ist ein schöner moderner breiter Gehweg angelegt worden, welcher Platz zum ausgiebigen Flanieren oder auch Verweilen bieten könnte. Stattdessen wird er zur Hälfte als Parkfläche genutzt, sodass es letztlich wieder ein schmaler Gehweg ist. Die Anwohnerinnen und Anwohner hatten sich nach dem Bau zunächst über den schönen breiten neuen Gehweg gefreut und waren dann sehr enttäuscht, dass dieser als Parkfläche und nicht als breiter Boulevard zum Flanieren und Verweilen dient. Ein schöner breiter Gehweg könnte an dieser Stelle für mehr Aufenthaltsqualität und Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerfreundlichkeit sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2362 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2362) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1403 entstanden aus Vorlage: OF 241/2 vom 12.12.2021 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstraße, Mainzer Landstraße und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, zu verbessern. Es gilt, für folgende Straßenabschnitte eine nachhaltige Lösung zu finden: Straßen mit mangelnder oder defekter Beleuchtung: - Kettenhofweg im Teil zwischen Mendelssohnstraße und Arndtstraße - Savignystraße zwischen Arndtstraße und Rheinstraße Straßen mit einseitiger und dürftiger Beleuchtung: - Lindenstraße ab Bockenheimer Landstraße bis Westendstraße - Bettinastraße - Westendstraße zwischen Senckenberganlage und Mendelssohnstraße - Beethovenstraße zwischen Kreisel Mendelssohnstraße und Friedrich-Ebert-Anlage Dabei sollen folgende Punkte beachtet werden: 1. Zügiger Ersatz der defekten, bestehenden Leuchtmittel; 2. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201?; 3. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft; 4. Ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen, um zweiseitige Beleuchtung zu ermöglichen. Begründung: Klagen von diversen Anwohnern: Das Durchlaufen nach Einbruch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlägt der Ortsbeirat vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und ggf. zusätzliche Straßenlaternen beidseitig anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 940 Aktenzeichen: 91 52
Bahnübergang am Krautgartenweg besser sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1238 entstanden aus Vorlage: OF 70/8 vom 10.11.2021 Betreff: Bahnübergang am Krautgartenweg besser sichern Nach Informationen eines Bürgers ist am Sonntag, dem 29. August 2021, ein Radfahrer bei regnerischem Wetter auf dem Bahnübergang in der Verlängerung des Krautgartenweges gestürzt. Dabei wurde der Radfahrer so schwer verletzt, dass der Bürger den Notarzt rufen musste. Nur zehn Minuten später stürzte an gleicher Stelle ein weiterer Radfahrer. Auf Nachfrage wurde dem Bürger mitgeteilt, dass der Bereich bei der Einsatzleitstelle schon lange als Gefahrenpunkt bekannt sei und keine Anfahrtsbeschreibung für den Rettungswagen/Notarzt notwendig sei. Auch einem Mitglied des Ortsbeirates wurde von Anliegern berichtet, dass Radfahrer an dieser Stelle häufig stürzen. Der Krautgartenweg ist in der Verlängerung des Oberurseler Weges eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr, der Alt-Niederursel mit dem Mertonviertel und Heddernheim verbindet. An diesem Bahnübergang trifft der Fahrradweg in einem sehr spitzen Winkel auf die Bahnschienen und in der Folge besteht die Gefahr, dass Radfahrer in den Schienen hängen bleiben. Einige Radfahrer, welche die Gefahr kennen, fahren in Schlangenlinien über den Bahnübergang. Auch dies führt nach Bürgerinformationen ebenfalls zu gefahrvollen Situationen in Form von Kollisionen mit Fußgängern und anderen Radfahrern. Dieser äußerst gefährliche Bahnübergang wird von Radfahrern häufig unterschätzt. Derzeit ist der Bahnübergang mit einer Ampel und Warnbaken gesichert. Jedoch findet sich kein gesonderter Hinweis auf den für Radfahrer gefährlichen Bahnübergang. Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist sehr unscheinbar und auf einer Höhe von ca. einem Meter angebracht. Darüber hinaus ist das Schild zugewachsen und aus Richtung Niederursel kommend nicht zu erkennen. Der Bahnübergang wurde kürzlich mit Piktogrammen ("Warndreieck mit Ausrufezeichen") auf der Straße vor und nach dem Bahnübergang versehen. Der Magistrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: - Wie viele Unfälle wurden in den letzten fünf Jahren an diesem Bahnübergang gemeldet oder sind der Einsatzleitstelle bekannt geworden? - Wie oft wurde ein Notarzt oder Rettungswagen zu einem Einsatz in diesem Bereich gerufen? Der Magistrat wird aufgefordert, eine Zählung der Radfahrer an dem Bahnübergang vorzunehmen und über die Ergebnisse zu berichten. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation am Bahnübergang Krautgartenweg verbessert werden kann. Dabei sind auch folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Erhöhung der Erkennbarkeit des gefährlichen Bahnüberganges durch deutlichere Warnhinweise für Verkehrsteilnehmer (z. B. durch entsprechende Warnschilder oder weitere Piktogramme auf der Fahrbahn). Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist auf Augenhöhe eines Radfahrers anzubringen und von Bewuchs frei zu halten. - Sicherung des Bahnüberganges durch Schranken und Zäune zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeit, wie dies bspw. an der U-Bahn- Station "Wiesenau" und im weiteren Verlauf des Radweges Richtung Heddernheim bereits der Fall ist. - Alternativ zur Sicherung durch Schranken und Zäune wären auch Maßnahmen zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeiten an diesem Bahnübergang bspw. durch entsprechende Bodenmarkierungen, Rüttelstreifen, quer zur Fahrbahn laufende Schwellen oder in die Straße eingefasste Rippenplatten denkbar. - Aufnahme des Bahnüberganges bei der VGF als Unfallschwerpunkt. (Fotos privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1470 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 667 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2265 Aktenzeichen: 66 2
Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1266 entstanden aus Vorlage: OF 216/2 vom 15.11.2021 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten, 1. den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/Einzelhandel und b) die Auswirkung der geplanten Modalfilter (Diagonalsperre Im Trutz Frankfurt, Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße) auf die Verkehrsmengen im Grüneburgweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind; 2. vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyeraktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Grüneburgwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyeraktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Grüneburgwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Grüneburgwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyeraktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyeraktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen; 3. zur Erprobungsphase einen Runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Grüneburgwegs Vertretern des Magistrats und Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird um Beachtung folgender Punkte gebeten: 1. Die Umsetzung der Erprobungsphase zur fahrradfreundlichen Nebenstraße auf dem Grüneburgweg soll abschnittsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Hierzu soll unterschieden werden a) in einen westlichen Abschnitt zwischen Siesmayerstraße und Mitscherlichplatz, b) in einen mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg und c) in einen östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße. Der Magistrat wird hierbei gebeten, die geplanten provisorischen Maßnahmen im Grüneburgweg zur Umwandlung in eine fahrradfreundliche Nebenstraße zunächst für den mittleren Abschnitt, sodann für den östlichen Abschnitt umzusetzen und erst dann den westlichen Abschnitt probeweise umzusetzen. Als Gesamtkomplex sollten alle Abschnitte gemeinsam möglichst ein Jahr in der Erprobungsphase sein. 2. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für Pkw-fahrende Kundinnen und Kunden lokaler Geschäfte vorzuhalten. 3. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten. 4. Zwecks Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden, insbesondere am Knotenpunkt Reuterweg (Bereich Hausnummer 71, https://www.radfahren-ffm.de/media/20210901_7207_blatt4.pdf), um schnelles Rechtsabbiegen abzubremsen. 5. Um breite fußgängerfreundliche Gehwege zu schaffen, sollen die Parkplätze zwischen den Hausnummern 99 und 105 (https://www.radfahren-ffm.de/media/20210901_7207_blatt2.pdf) vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt werden. 6. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass die Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße nur mit Installation eines Verkehrsschildes ihre Funktion erfüllen werden und schlägt daher - sofern möglich - die Einrichtung einer Busschranke statt einer Busschleuse vor. 7. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 8. Der Ortsbeirat bittet dem Magistrat, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" auszuschildern. 9. Die Dooring-Zone sollte an keiner Stelle schmaler als 75 Zentimeter abmarkiert werden. Im Zweifelsfall soll lieber der Fahrbereich schmaler markiert werden, als die Dooring-Zone zu verringern. 10. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Beispiel für die Kreuzung Grüneburgweg/Freiherr-vom-Stein-Straße). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge des Grüneburgwegs durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 11. Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen. Begründung: Zu A) Kommunikation Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der Pkw-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Grüneburgwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen Runden Tisch in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung Ziffer 1.: Die benannten Teilabschnitte des Grüneburgwegs unterscheiden sich aus Sicht des Ortsbeirates durch ihre jeweils derzeitige verkehrliche Struktur. Der Ortsbeirat hält daher eine zeitlich sukzessive Umsetzung der Probephase nach Abschnitten für sinnvoll, um schon hierdurch eine frühere Akzeptanz für das Verkehrspilotprojekt zu erzielen. Buchstabe B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich, es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Coronapandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nichtkonsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Ziffer 10.: Quelle: Radentscheid Frankfurt Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den Qualitätsstandards und Musterlösungen für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Ziffer 11.: In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 796 Aktenzeichen: 66 0
Vorfahrtsregelung auf der Feldbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1050 entstanden aus Vorlage: OF 184/2 vom 17.10.2021 Betreff: Vorfahrtsregelung auf der Feldbergstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Feldbergstraße (zwischen Siesmayerstraße und Grüneburgweg) wieder die Rechts-vor-links-Regelung einzuführen. Begründung: Wunsch von Anwohnern. Im Zuge der temporären Nutzung der Feldbergstraße durch die Buslinie 36 wurde die o. g. Regelung aufgehoben und Stoppschilder vor den Kreuzungsbereichen der einmündenden Straßen (Myliusstraße, Wiesenau, Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße) errichtet. Da die Feldbergstraße durch die Buslinie 36 nicht mehr genutzt wird, ist diese Regelung obsolet. Die aktuelle Verkehrsgeschwindigkeit könnte durch o. g. Maßnahme minimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 493 Aktenzeichen: 32 1
Neustart für den Kulturcampus!
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 202/2 Betreff: Neustart für den Kulturcampus! Nach bisherigem Kenntnisstand haben sich Stadt und Land in einem Letter of Intent auf einen zweigeteilten Architektenwettbewerb geeinigt, der städtebauliche Fragestellungen für den zentralen Teilbereich des gesamten Areals mit einem baulichen Realisierungswettbewerb für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) und das Zentrum der Künste / FrankfurtLab verbindet. Die vorgesehene Auslobung bietet die Chance, auch bestimmte Vorgaben des B-Plans zu überprüfen, zu korrigieren und nach angemesseneren Lösungen zu suchen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welchen Stand hat die Auslobung des Architektenwettbewerbs? 2. Welche Bauherrenschaft ist für welche Baufelder vorgesehen? 3. Gibt es die im Koalitionsvertrag angekündigte "politische Steuerungsgruppe" der Stadt bereits und wenn ja, welche Personen sind darin vertreten? Ist eine Beteiligung des Ortsbeirats 2 vorgesehen? 4. Von welchem Zeitplan der baulichen Umsetzung in den unterschiedlichen Teilen des Kulturcampus geht der Magistrat aktuell aus? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat für Zwischennutzungen sowohl in Gebäuden / Gebäudeteilen als auch zum Beispiel für "Urban Gardening" auf dem Areal, solange die Universitätsnutzungen nicht vollständig umgezogen sind? 6. Wie gedenkt der Magistrat, derartige Zwischennutzungen gemeinsam mit Land, Universität und ABG zu befördern? 7. Wie gedenkt der Magistrat vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen mit dem erhöhten Bedarf nach Grün- und Freiräumen, Versickerungsflächen und Durchlüftungsschneisen auf dem (nach bisheriger Planung) auch weiterhin hoch bebauten und versiegelten Gelände umzugehen? 8. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat in diesem Zusammenhang, den Freiraum auf dem Gelände so zu gestalten, dass der derzeitige Campus-Charakter weitgehend erhalten wird? 9. Wie gedenkt der Magistrat mittel- und langfristig mit dem hohen Verkehrsaufkommen entlang der Senckenberganlage umzugehen und welche Möglichkeiten der Verkehrsreduzierung / Umgestaltung des Straßenraums werden hier ggf. gesehen? 10. Welche Möglichkeiten werden mittel- und langfristig für Verkehrsberuhigung, Umgestaltung (bessere Fassung des Platzes), Begrünung und attraktivere Nutzungsmöglichkeiten des Platzes um die Bockenheimer Warte gesehen? 11. Wie gedenkt der Magistrat vor dem Hintergrund der stärker werdenden Diskussion um eine Bauwende (Material- und Ressourcenschutz, Erhaltung Grauer Energie) mit den auf dem Universitätsgelände vorhandenen Baubeständen umzugehen? 12. Welche Möglichkeiten des Bestandserhalts und der Neunutzung (Juridicum? Teile der Hörsaal-Gebäude? Bisherige Tiefgarage?) werden gesehen? 13. Wie gedenkt der Magistrat das Studentische Wohnen auf dem Kulturcampus zu erhalten und zu erweitern? 14. Wie gedenkt der Magistrat, die Bockenheimer Bevölkerung, die sich in früheren Workshops/ Planungswerkstätten engagiert eingebracht hat, in die derzeitigen Planungsüberlegungen einzubeziehen? Begründung: Die Entwicklung des Kulturcampus und die Hoffnungen, die sich mit diesem Projekt verbinden, beschäftigen auch weiterhin die Bevölkerung im Stadtteil. Nach mehr als zehn Jahren Stillstand, Bau- und Umzugsverzögerungen der Universität und zahlreichen ungeklärten Fragen zwischen Stadt, Land und Universität hat der neue Magistrat einen Neustart für die Planungen auf dem alten Bockenheimer Universitätsgelände angekündigt. Hierzu bietet der auszulobende Architektenwettbewerb eine Chance, denn vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen stellen sich auch verschiedene städtebauliche Fragen neu. Diese werden von dem alten Bebauungsplan 569 - Senckenberganlage / Bockenheimer Warte bislang nur unzureichend beantwortet. Die nach B-Plan vorgesehene extrem hohe Dichte sowohl im Bereich der Kultureinrichtungen als auch beim Wohnen entlang der Gräfstraße dürfte aus klimatologischen Gründen heute nicht mehr zeitgemäß sein. Auf keinen Fall sollte auf dem verbleibenden Campusgelände die hohe Verdichtung fortgesetzt werden, die Maßstab für die südlichen Baufelder war. Nach B-Plan-Vorgaben würde sowohl der Grad der Bebauung und Unterbauung mit Tiefgaragen als auch der generelle Versiegelungsgrad auf dem gesamten Areal deutlich zunehmen. Von 300 vorhandenen Bäumen werden nur 120 als zu erhaltend festgesetzt. Laut Klimaatlas der Stadt stellt das alte Universitätsgelände bereits heute aufgrund seines hohen Versiegelungs- und Bebauungsgrades einen "intensiven innerstädtischen Überwärmungsbereich mit eingeschränktem Luftaustausch" dar. Der geplante schmale Nord-Süd-Grünzug wird daran ebenso wenig ändern wie eine geplante Dachbegrünung. Bezüglich des Erhalts von Beständen ist zu bedenken, dass eine Mischung aus Bestand und Neubau in der Regel sowohl städtebaulich als auch von den Nutzungsmöglichkeiten her attraktivere und vielseitigere Strukturen erreichen kann als ausschließlich Neubauten. Beispielsweise wäre der teilweise Umbau des Juridicums zu (Studenten-)Wohnungen zu überlegen. Kulturelle, gewerbliche und experimentelle Ansätze (z. B. analog "Haus der Statistik", Berlin), umgesetzt im ehemaligen Juridicum, würden einem Kulturcampus guttun. Wenn das Hörsaalgebäude in baulich gutem Zustand ist, sollte es ebenfalls für eine Weiternutzung z.B. für die Universität des 3. Lebensalters zur Verfügung stehen. Die Wohnheime Bockenheimer Landstraße mit 80 Plätzen, Studierendenhaus mit 80 Plätzen und die Auszubildenden-Plätze in der ehemaligen Akademie für Arbeit (35) sind derzeit bedroht. Das Wohnen von Studierenden auf dem Campus sollte allein aus Gründen einer lebendigen Sozialstruktur erhalten und ausgeweitet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 226 2021 Die Vorlage OF 202/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBauvorhaben Feuerbachstraße 26
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2021, OF 199/2 Betreff: Bauvorhaben Feuerbachstraße 26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des ruhenden Bauvorhabens in der Feuerbachstraße 26 und gibt es schon Informationen zur möglichen Neuplanung des Projekts? 2. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, damit die ruhende Baustelle für die Nachbarschaft mit Blick auf die Themen "Öffentliches Erscheinungsbild", "Vermüllung" und "Bewohnerparkplätze" nicht zur Belästigung wird. Begründung: Hinweis von Anwohnern. Seit 2 Jahren besteht eine große Baustelle in der Feuerbachstraße 26. (Umwandlung eines Bürogebäudes in Wohnraum) Nachdem sich schon länger keine Aktivitäten auf der Baustelle zeigten, bekamen die Nachbarschaft eine Mitteilung in die Briefkästen gesteckt. Demnach würde eine Neuaufstellung des Planerteams erfolgen, so dass keine weiteren Arbeiten stattfinden. Die Bauherrschaft kann keine verlässlichen Angaben zum Zeitpunkt der Fortführung der Bauarbeiten machen. Außerdem arbeitet sie an einer Umplanung des genehmigten Vorhabens. Auf der Baustelle wurde das Gerüst abgebaut, die Fassade sollte mit einer Plane versehen werden, was bis dato aber nicht geschah. Der Bauzaun mit der Baustelleneinrichtungsfläche bleibt bestehen. Somit ist der Bürgersteig weiterhin in nicht nutzbar, was immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmer besonders an der Ecke Feuerbachstraße/Kettenhofweg führt. Die Anwohnerparkplätze sind seitdem auch nicht mehr zu nutzen. Die Tiefgarageneinfahrt des Gebäudekomplexes mutiert zur Mülldeponie. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 223 2021 Die Vorlage OF 199/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Antragstenors um die Worte "Wenn ja, wird der Magistrat gebeten, die Planung öffentlich vorstellen zu lassen." ergänzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrssicherheit an der Mendelssohnstraße stärken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 824 entstanden aus Vorlage: OF 150/2 vom 26.08.2021 Betreff: Verkehrssicherheit an der Mendelssohnstraße stärken Der Magistrat wird gebeten, 1. den Straßenbelag der Mendelssohnstraße im Bereich zwischen Corneliusstraße und Bockenheimer Landstraße an den Kanaldeckeln sowie weitere Löcher/Beschädigungen im Straßenbelag auszubessern und 2. hierzu dem Ortsbeirat 2 zu berichten. Begründung: Die Mendelssohnstraße ist im Frankfurter Westend eine bedeutende Hauptverkehrsstraße. Sie verbindet insbesondere die ebenfalls verkehrstechnisch wichtige Bockenheimer Landstraße mit der Bundesstraße B 44 (Friedrich-Ebert-Anlage) und der Messe. Sie ist eine wichtige Verkehrsachse, die insbesondere die Stadtteile Bockenheim, Westend, Innenstadt und Gallus miteinander verbindet. An der Mendelssohnstraße im Bereich zwischen Corneliusstraße und Bockenheimer Landstraße befinden sich insbesondere drei Kanaldeckel, an denen der Straßenbelag massive Löcher/Beschädigungen aufweist sowie weitere Löcher im Straßenbelag, siehe Fotos vom 26. August 2021 als Anlage. Diese können zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit insbesondere für Fahrradfahrer und, im Ampelbereich, Fußgänger sowie behinderte und ältere Menschen führen. Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, dass diese Löcher/Beschädigungen im Straßenbelag an dieser wichtigen Verkehrsstraße zeitnah ausgebessert werden, idealerweise in den nächsten Monaten vor Eintritt des Winters. Fotos vom 26. August 2021 an der Mendelssohnstraße zu Beschädigungen des Straßenbelages: 1. Kreuzung Bockenheimer Straße/Mendelssohnstraße an Ampel, Frankfurt am Main 2. Bushaltestelle Schubertstraße an Mendelssohnstraße, Frankfurt am Main 3. Kreuzung Mendelssohnstraße/ Schubertstraße, Frankfurt am Main 4. Vor Mendelssohnstraße 71 Straßenmitte, Frankfurt am Main 5. Nähe Mendelssohnstraße/Corneliusstraße, Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1159 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 133/2 Betreff: Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers für die Lagerung der Bücher vor Ort Schutz vor weiteren Brandanschlägen zu bieten. 2. Den dann bereitgestellten Seecontainer, z.B. im Rahmen eines Schulprojekts durch Graffity wie beim ehemaligen Laabsaal, verschönern zu lassen. 3. Überlegungen anzustellen, wo dem Bockenheimer Büchermarkt ab dem Zeitpunkt des Abrisses des Laabsaals und des Sozialzentrums b.a.w. ein Ausweichstandort in der Nähe bereitgestellt werden kann. Begründung: De Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Institution in Bockenheim und dem Westend entwickelt. Dies insbesondere seitdem in den letzten Jahren das Karl Marx Antiquariat in der Jordanstraße und das Antiquariat in der Großen Seestraße, Ecke Landgrafenstraße geschlossen wurde. Im ersten Halbjahr diesen Jahres, wurden bereits 2 Brandanschläge auf den Bockenheimer Büchermarkt verübt. Es entstand ein Schaden von mehreren 10.000.- €. Um den Bockenheimer Büchermarkt vor weiteren Brandanschlägen zu schützen wäre es notwendig ihm einen ausrangierten Seecontainer, wie er an Baustellen als Lärmschutzwand eingesetzt wird zur Verfügung zu stellen. Den Seecontainer könnte man im Rahmen eines sozialen/kulturellen Projekts, beispielsweise durch Schulklassen mit Graffity verschönern lassen. Da bereits für das Jahr 2022 der Abriss des Laabsaals und des Sozialzentrum angedacht ist, also im nächsten Jahr, sollten Überlegungen angestellt werden, wohin der Bockenheimer Büchermarkt in der Nähe ausgelagert werden kann. Z.B. gegenüber vor der Universitätsbibliothek Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 278 2022 Die Vorlage OF 133/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Ziffern des Antragstenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: SPD, LINKE.
Weiter lesenSchwangerschaftskonfliktberatung in Zeiten von Protesten und Corona - Beratungsstelle pro familia am Palmengarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 485 entstanden aus Vorlage: OF 115/2 vom 15.06.2021 Betreff: Schwangerschaftskonfliktberatung in Zeiten von Protesten und Corona - Beratungsstelle pro familia am Palmengarten Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, inwiefern der momentane Demonstrationsstandort (Bockenheimer Landstraße/Ecke Beethovenstraße) der Abtreibungsgegner so verlegt werden kann, dass Frauen, die auf der Bockenheimer Landstraße oder der Beethovenstraße den Weg zur Beratungsstelle nehmen, nicht an diesen vorbeimüssen; 2. vertreten durch den Oberbürgermeister, sich beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration aktiv dafür einzusetzen, dass das Angebot der Schwangerschafts-konfliktberatung, auch bei einem Abflauen der Coronapandemie, durch die Beratungsstellen weiterhin online durchgeführt werden kann. Begründung: Zu Ziffer 1.: Der Ortsbeirat sieht die Bemühungen der Stadt sowie der Versammlungsbehörde, die "Handreichung zur Lösung von Konfliktfällen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken" des Hessischen Innenministeriums umzusetzen, und begrüßt, dass der Protest der Abtreibungsgegner nicht länger in Sicht- und Hörweite der Beratungsstelle pro familia im Westend stattfinden darf. Zugleich weist der Ortsbeirat daraufhin, dass der derzeitige Standtort sowie die Intention der Protestierenden bei der Standortwahl immer noch darauf abzielt - wie es die erwähnte Handreichung formuliert -, "die schwangere Frau in ihrer Konfliktsituation und im Zustand hoher Verletzlichkeit einer Anprangerung und Stigmatisierung auszusetzen". Es wird daher darum gebeten, den Weg zur Beratungsstelle über die Bockenheimer Landstraße zwischen den U-Bahn-Haltestellen "Westend"/"Bockenheimer Warte" sowie den Zugang über die Beethovenstraße von solchen Protesten frei zu halten. Eine Versammlung im Bereich des Ortsbezirks ist an vielen anderen öffentlichen Plätzen möglich. Dies entspricht dem ausdrücklichen Willen einer Vielzahl von Bürgerinnen bzw. Bürgern im Ortsbezirk, die sich über jene Proteste zu Beginn des Jahres beschwert haben. Zu Ziffer 2.: Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist für Frauen, die eine Abtreibung vollziehen möchten, gesetzlich verpflichtend, in Frankfurt berät pro familia über 1.500 Frauen jährlich. Während der Coronapandemie ist es den Beratungsstellen der pro familia temporär erlaubt, diese Schwangerschaftskonfliktberatung auch online durchzuführen und den entsprechenden Beratungsschein auszustellen. Die Möglichkeit der Onlineberatung bietet mehrere Vorteile, unter anderem eine vereinfachte Terminfindung bspw. auch für betroffene Paare, die nicht am gleichen Ort wohnen. Der größte Vorteil ist die Möglichkeit, sich in einer selbstgewählten Umgebung mit der Beratung auseinanderzusetzen, sowie die Sicherheit, nicht in eine Konfrontation mit Abtreibungsgegnerinnen bzw. Abtreibungsgegnern zu geraten. Der Einsatz des Oberbürgermeisters für eine dauerhafte Aufrechterhaltung der Onlineberatung ist mehr als ein unterstützendes Signal, sondern eine ganz konkrete, alltägliche Hilfe für alle jene Frauen, die sich in der Notwendigkeit einer Schwangerschaftskonfliktberatung wiederfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1680 Aktenzeichen: 32 0
Geschwindigkeitskontrollen in der Feldbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 470 entstanden aus Vorlage: OF 94/2 vom 20.06.2021 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der Feldbergstraße Der Magistrat wird gebeten, verstärkt Geschwindigkeitskontrollen in der Feldbergstraße, insbesondere auf Höhe Myliusstraße beim Zebrastreifen, durchzuführen. Begründung: Auf der Feldbergstraße kommt es nach Wahrnehmung der Anwohner häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen. Der oben genannte Zebrastreifen wird morgens verstärkt durch Kindergartenkinder genutzt. Daher sollte dieser Punkt besonders kontrolliert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1957 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 4
Bäume für den Odina-Bott-Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 107/2 Betreff: Bäume für den Odina-Bott-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Odina-Bott-Platz, insbesondere am Restaurant "Blockhouse"/U-Bahn Station "Westend", mit Bäumen zu bepflanzen. Begründung: Der Platz heizt sich im Sommer schnell auf. Diese Bäume würden Schatten spenden und dem Mikroklima im heißen Innenstadtbereich guttun. Schließlich würde eine zusätzliche Begrünung auch Vögeln und Insekten zu Gute kommen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 57 Beschluss: Auskunftsersuchen V 103 2021 Die Vorlage OF 107/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenNeue Bäume für die Unterlindau
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 213 entstanden aus Vorlage: OF 9/2 vom 23.04.2021 Betreff: Neue Bäume für die Unterlindau Der Magistrat wird gebeten, im unteren Teilstück der Straße Unterlindau ab der Ecke Staufenstraße/Unterlindau im öffentlichen Raum mindestens drei neue Bäume zu pflanzen. Dafür sind Flächen des öffentlichen Raumes zur Verfügung zu stellen, die bisher für das Parken von Pkw genutzt werden. Eine Pflanzung noch in der Pflanzperiode 2021 wäre, falls möglich, zu begrüßen. Die Auswahl geeigneter Baumarten und deren Anzahl erfolgt durch das zuständige Amt. Beispiel einer Bepflanzung siehe Kartenausschnitt. Begründung: Gerade das Westend ist für seinen alten Baumbestand bekannt und von den Bürgerinnen bzw. Bürgern dafür geschätzt. Da der Baumbestand in den Wohnstraßen des Westend-Mitte mittlerweile aber häufig auf Privatgrundstücken steht, bedarf es zur langfristigen Planung und zum Erhalt des Baumbestandes auch Bepflanzungen im öffentlichen Raum. Der vorgeschlagene Straßenabschnitt ist zurzeit ohne jeglichen Baumbestand (siehe Foto). Hier bietet sich die Möglichkeit, eine Lücke zu füllen. Gerade in Zeiten des Klimawandels trägt ein umfangreicher Baumbestand zur Abkühlung der Stadt in den Sommermonaten bei. Darüber hinaus wird das Stadtklima durch die natürlichen Eigenschaften der Bäume, Sauerstoff zu produzieren und CO2 langfristig zu binden, positiv beeinflusst. Kartenausschnitt: Ecke Staufenstraße/Unterlindau, Beispiel einer Anpflanzung Quelle: geoinfo.frankfurt.de. Foto: Tim Hoppe, momentaner Zustand der Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1547 Aktenzeichen: 66 0
„Grüne Welle“ für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 45/2 Betreff: "Grüne Welle" für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten Vorgang: V 1383/19 OBR 2; ST 935/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Bockenheimer Landstraße die Grünphasen der Signalsteuerungen der Ampelanlagen auf Tempo 20 km/h der Durchfahrtsgeschwindigkeit zu schalten, um mit diesem Tempo, dem Radverkehr angepassten Ampelphasen, den Radfahrer*innen die Gelegenheit zur fließenden Durchfahrt auf der Bockenheimer Landstraße zu geben. Begründung: Die SPD im Ortsbeirat-2 hatte gemeinsam mit dem Ortsbeirat-2 diesen Vorschlag schon 2019 unter OF 832/2 zur Prüfung eingebracht. Die Zeit scheint nun reif diese Idee im Sinne einer Verkehrswende für Frankfurt umzusetzen. Die sonstige Begründung von 2019 ist weiterhin aktuell: Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Die Durchschnittsgeschwindigkeit des Autoverkehrs dürfte in den Stoßzeiten unter 20 km/h liegen, so dass die Bockenheimer Landstraße für eine "grüne Welle" für Radfahrer*innen besonders geeignet erscheint. Beispielsweise muss derzeit ein bzw. eine Radfahrer*in vom Beginn der Grünphase Kreuzung Senckenberganlage in einem Tempo von ca. 30 km/h "strampeln", um vor dem Ende der Grünphase noch die Kreuzung Mendelssohnstraße überqueren zu können. Dies mag für einige Radfahrer*innen zwar eine willkommene sportliche Herausforderung sein, aber für viele Radfahrer*innen ist dies nicht komfortabel bzw. nicht erreichbar. In Kopenhagen geht das mit den Grünphasen für Radfahrer*innen doch auch. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 45/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 45/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenFahrradbügel für das Westend II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 129 entstanden aus Vorlage: OF 8/2 vom 23.04.2021 Betreff: Fahrradbügel für das Westend II Der Magistrat wird gebeten, in der Nähe der auf den Fotos dokumentierten Fläche an der Kreuzung Staufenstraße/Unterlindau drei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: An den umliegenden Laternen und Straßenschildern werden häufig Fahrräder abgestellt, die teilweise in den angrenzenden Bürgersteig hineinreichen. An der vorgeschlagenen Stelle fließt aufgrund entsprechender Markierungen kein Verkehr, ebenfalls entfällt keine Parkmöglichkeit. Das angrenzende Gewerbe (Kiosk, Café, Bäckerei) der Staufenstraße hat zudem viele Kundinnen bzw. Kunden, die mit dem Fahrrad unterwegs sind. Abstellmöglichkeiten für diese sind momentan nicht ausreichend vorhanden. Fotos: Tim Hoppe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1546 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße - Verlegung von Zebrastreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7081 entstanden aus Vorlage: OF 1303/2 vom 18.01.2021 Betreff: Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße - Verlegung von Zebrastreifen Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in der Mitte der Kronberger Straße auf die Kronberger Straße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße zu verschieben. Dadurch könnten mindestens vier Parkplätze bestehen bleiben (siehe Fotos). Der Zebrastreifen dient der Schulwegsicherung für Schülerinnen bzw. Schüler der Bettinaschule sowie der Elsa-Brändström-Schule. Aufgrund erheblicher Sanierungsarbeiten an einem Bürogebäude an der Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße (Foto 2) fallen für mindestens ein Jahr mehrere Parkplätze weg. Dies wird die bereits sehr angespannte Parksituation im genannten Bereich zusätzlich verschärfen. Zusätzlich wurden auf der Kronberger Straße zwei zusätzliche Zebrastreifen angebracht, dadurch sind noch mehr Parkplätze weggefallen. Foto 1: Ecke Kronberger Straße/Freiherr- vom-Stein-Straße (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Foto 2: Zebrastreifen auf der Kronberger Straße (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Foto 3: Liebigstraße, auf der gesamten Seite fallen Parklätze weg (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Begründung: Anregung von Anwohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 955 Aktenzeichen: 32 1
Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7071 entstanden aus Vorlage: OF 1304/2 vom 18.01.2021 Betreff: Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1035 Aktenzeichen: 66 2
Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1264/2 Betreff: Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 unterstützt die vom Magistrat in Abstimmung mit dem Radentscheid Frankfurt erarbeiteten und dem OBR 2 vorgestellten Überlegungen und Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrswege im Ortsbezirk 2. Dies vorausgesetzt wird der Magistrat gebeten, folgende Punkte (ggf. gemeinsam mit den Vertretern des Radentscheids) zu prüfen und zu berichten: 1. Änderung des Verlaufs der geplanten Fahrradstraße Grüneburweg Ab dem "Kreisel Mitscherlichplatz" wird die Fahrradstraße entlang der Fürstenbergerstraße und der Hansaallee zur Eschersheimer Landstraße geführt. Die angedachten Umbaumaßnahmen auf dem Grüneburgweg im Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Eschersheimer Landstraße entfallen. 2. Zeitliche Taktung der Maßnahmen Der Umbau der Bockenheimer Landstraße erfolgt nach Einrichtung der Fahrradstraßen Kettenhofweg und Grüneburgweg (ggf. inkl. Ziffer 1), um so sicherzustellen, dass der mögliche Umgehungsverkehr der Baustelle Bockenheimer Landstraße aus den Wohngebieten des nördlichen und südlichen Westend herausgehalten wird. Begründung: Verbesserung der Planung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 1264/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenSpielplatz Eppsteiner Straße/Ecke Wiesenau
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1289/2 Betreff: Spielplatz Eppsteiner Straße/Ecke Wiesenau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Sanierungsarbeiten auf dem Spielplatz abgeschlossen sein werden. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1907 2021 Die Vorlage OF 1289/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenPlanungsstand Grundstück Wiesenau/Ecke Friedrichstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1288/2 Betreff: Planungsstand Grundstück Wiesenau/Ecke Friedrichstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Planungsstand für das unbebaute Grundstück in der Wiesenau (Ecke Friedrichstraße) ist. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1906 2021 Die Vorlage OF 1288/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSicherer Weg in den Hort - Drängelgitter in der Feuerbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6764 entstanden aus Vorlage: OF 1194/2 vom 05.10.2020 Betreff: Sicherer Weg in den Hort - Drängelgitter in der Feuerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Feuerbachstraße/Ecke Guiolettstraße zwischen dem Fußgängerüberweg (durch Sperrpfosten bereits gegen Zuparken abgesichert) und der nächsten Hofeinfahrt auf der in Blickrichtung des unten stehenden Fotos linken Fahrbahnseite ein Drängelgitter zu errichten bzw. das Drängelgitter entlang der Straßenführung im Kurvenbereich fortzuführen. Begründung: Anregung des Schülerladens aufgrund von langjähriger Beobachtung. Der gesamte Bereich des Zebrastreifens, insbesondere die Straßenseite vor dem Schülerladen Westend (Feuerbachstraße 15), soll durch die Maßnahme sicherer werden. Die Kinder nutzen mehrheitlich diesen Weg von der Elsa-Brändström-Schule zum Schülerladen und für ihren Heimweg. Unmittelbar vor dem Zebrastreifen wird die Parkfläche (ein bis zwei Plätze) oft nicht eingehalten. Diese Tatsache führt dazu, dass der Gehweg verengt wird oder an dieser engen Stelle der Einbahnstraße Fahrzeuge der FES, Lkw und Baufahrzeuge stecken bleiben und den Zebrastreifen blockieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 349 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Lieferzonen entlang der Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6754 entstanden aus Vorlage: OF 1191/2 vom 09.10.2020 Betreff: Lieferzonen entlang der Bockenheimer Landstraße Vorgang: M 123/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. ein Konzept inklusive bildlicher Darstellungen zu erarbeiten, an welchen Stellen im Bereich der Nebenstraßen der Bockenheimer Landstraße die Möglichkeit zur Einrichtung von Lieferzonen bestehen würde und wo die zuständigen Fachämter diese auch für nützlich und sinnvoll erachten würden; 2. gleichfalls aufzulisten und darzustellen, welche Liegenschaften entlang der Bockenheimer Landstraße über Zu- und Ausfahrten verfügen, über die heute wie künftig der Lieferverkehr abgewickelt wird/werden kann. Begründung: Bereits heute gestaltet sich der Andien- und Lieferverkehr in einigen Bereichen der Bockenheimer Landstraße als schwierig. Da der Magistrat in der Magistratsvorlage M 123, Seite 5, selbst darauf hinweist, dass Lieferzonen in den Seitenstraßen möglich seien, wird er gebeten, diese Möglichkeit näher zu untersuchen. Eine Auflistung der Liegenschaften, die bereits heute über Zu- und Abfahrten über die Bockenheimer Landstraße angedient werden bzw. zukünftig werden können, begründet sich mit Informationsbedarf des Ortsbeirates. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.08.2020, M 123 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 362 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Umbau der Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.10.2020, OA 624 entstanden aus Vorlage: OF 1184/2 vom 07.10.2020 Betreff: Umbau der Bockenheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. sich rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten zum Umbau der Bockenheimer Landstraße mit den Auswirkungen auf die benachbarten Wohngebiete und -straßen im südlichen und nördlichen Westend zu befassen und 2. mögliche ergänzende Verkehrssteuerungsmaßnahmen zum Schutz der hiesigen Wohnbevölkerung und des bestehenden ÖPNV zu entwickeln und 3. die Ergebnisse zu Ziffer 2. im Ortsbeirat 2 öffentlich vorzustellen. Begründung: Die teilweise Sperrung bzw. Kapazitätsreduzierung der Bockenheimer Landstraße darf nicht dazu führen, dass sich der Pendlerverkehr durch die Wohngebiete und -straßen im südlichen und nördlichen Westend ergießt. Darunter würde dann auch die Leistungsfähigkeit des ÖPNV in diesem Bereich (z. B. Buslinien 36 und 75) leiden, wenn die Busse im Stau stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 217 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 04.11.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 624 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 176 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 624 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 88 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 624 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 624 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7048, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7243, 44. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.02.2021 Aktenzeichen: 66 0
Sofortiger Planungsstopp für die den Grüneburgpark belastenden Varianten des Lückenschlusses Bockenheim - Ginnheim!
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1203/2 Betreff: Sofortiger Planungsstopp für die den Grüneburgpark belastenden Varianten des Lückenschlusses Bockenheim - Ginnheim! Vorgang: F 2844/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Bzgl. der Varianten 2 und 3 zum U-Bahn Lückenschluss Bockenheim - Ginnheim mit unterirdischer Station Adorno-Platz und Untertunnelung des Grüneburgparks wird ein sofortiger Planungstopp wegen Gefährdung des Grundwasserflusses im Grüneburgpark verfügt. . 2. Es wird lediglich die Variante 1a mit oberirdischer Station Botanischer Garten und Umwandlung der Buslinien 32 und 64 in Straßenbahnverbindungen weiterverfolgt. Begründung: Ein schwerer Eingriff in das Grundwassersystem durch den Bau eines Doppeltunnels könnte zu einer Vernichtung der Baumbestände und somit des gesamten Ökosystems in den Parkanlagen führen. Deshalb fordern wir den Planungsstopp. Wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken im Römer (Frage Nr.: 2844 vom 30.09.2020) hervorgeht, wird in der geologischen Karte von Hessen (Beiblatt 3 zum Blatt 5817) der Grundwasserflurabstand im Bereich Adorno-Platz mit "überwiegend <5 m" und im Bereich des Grüneburgparks und Palmengartens mit "überwiegend 5 -15 m" angegeben. Aus Bauvorhaben am Campus Westend sind Grundwasserflurabstände von rund 4 m bekannt. Nach abschließender Variantenbetrachtung zum U-Bahn-Lückenschluss vom 05.12.2019 ergeben sich folgende Fakten: Bei der unterirdischen Station Adorno - Platz liegt der Lichtraum in geringer Höhenlage und damit die Tunneldecke ca. 4 m unter dem Erdboden als offene Station ( Präsentation S. 31). Auf dem Querschnitt der Tunnelstrecke am Campus Westend ist zu erkennen, dass der Tunnelvortrieb an der Station Adorno-Platz aufgrund der geringen Tieflage von ca. 4 m nur mit einer Aufschüttung und mit einer eventuellen Injektion (wahrscheinlich Beton) stattfinden kann. Da sich hier aber nach der Grundwasserkarte das Grundwasser in einer Tiefe von weniger als 5 m und dann aufgrund der Ergebnisse der Baumaßnahme nur noch von 4 m befindet, kann diese Baumaßnahme ohne einen Eingriff ins Grundwasser nicht stattfinden . . Die Tunnelstrecke verläuft in Röhren mit einer Überdeckung über First von 10 m, beim IG-Farben-Haus laut Querschnitt 7 m bis max. 25 m an der Siesmayerstraße. Da sich Grüneburgpark und Palmengarten in einer Hanglage zwischen der Bundesbank und der Bockenheimer Landstraße befinden, kann davon ausgegangen werden, dass sich der Grundwasserfluss von der Bundesbank hangabwärts zur Bockenheimer Landstraße zieht. Somit würde eine Durchquerung des Grüneburgparks durch zwei Tunnelröhren mit einer Höhe von ca. 6 - 8 m eine Durchschneidung des Grundwasserstroms mit Dammwirkung im Grundwasserfluss bedeuten. Welche negativen Auswirkungen ein solch massiver Damm im Grundwasserstrom in einem sensiblen Ökosystem wie dem des Grüneburgparks haben wird, ist nachvollziehbar. Drei Hitzesommer haben bereits zum Verlust von mehr als 100 Bäumen im Park geführt. Nachpflanzungen finden kaum statt. Dabei wurden in den letzten Jahren ca. 4 Mio. € zur Sanierung des Grüneburgparks aufgewendet. Sowohl Grüneburgpark als auch Palmengarten sind denkmalgeschützt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 24.09.2020, F 2844 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1203/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Annahme)
Partei: LINKE.
Weiter lesenGedenktafel an der ehemaligen Gestapo-Zentrale
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6638 entstanden aus Vorlage: OF 1147/2 vom 04.09.2020 Betreff: Gedenktafel an der ehemaligen Gestapo-Zentrale Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Cronstett- und Hynspergische evangelische Stiftung dafür Sorge zu tragen, dass die Gedenktafel vor dem Gebäude Lindenstraße 27 deutlich wahrnehmbarer und die dazugehörige Tafel mit dem QR-Code besser nutzbar wird. Begründung: Im Gebäude auf dem Grundstück Lindenstraße 27 befand sich von 1940 bis 1945 die Gestapo-Zentrale des damaligen Regierungsbezirks Wiesbaden. Um auf diese Tatsache hinzuweisen und den Opfern zu gedenken, wurde eine Gedenktafel auf dem Grundstück aufgestellt. Leider fällt diese beim Vorbeigehen nur sehr schwer bis gar nicht auf. Dies soll eine Gedenktafel aber. Auch wurde ein erklärender QR-Code an einer Mauer circa 20 Zentimeter über dem Boden angebracht. Auch dieser fällt eigentlich gar nicht auf. Bild: Thomas Gutmann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 76 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 41
Gedenktafel an der ehemaligen Gestapo-Zentrale
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6638 entstanden aus Vorlage: OF 1147/2 vom 04.09.2020 Betreff: Gedenktafel an der ehemaligen Gestapo-Zentrale Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Cronstett- und Hynspergische evangelische Stiftung dafür Sorge zu tragen, dass die Gedenktafel vor dem Gebäude Lindenstraße 27 deutlich wahrnehmbarer und die dazugehörige Tafel mit dem QR-Code besser nutzbar wird. Begründung: Im Gebäude auf dem Grundstück Lindenstraße 27 befand sich von 1940 bis 1945 die Gestapo-Zentrale des damaligen Regierungsbezirks Wiesbaden. Um auf diese Tatsache hinzuweisen und den Opfern zu gedenken, wurde eine Gedenktafel auf dem Grundstück aufgestellt. Leider fällt diese beim Vorbeigehen nur sehr schwer bis gar nicht auf. Dies soll eine Gedenktafel aber. Auch wurde ein erklärender QR-Code an einer Mauer circa 20 Zentimeter über dem Boden angebracht. Auch dieser fällt eigentlich gar nicht auf. Bild: Thomas Gutmann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 76 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 41
Radweg auf der Bockenheimer Landstraße - bitte komplett
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1165/2 Betreff: Radweg auf der Bockenheimer Landstraße - bitte komplett Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. zu prüfen und berichten, ob auf der Bockenheimer Landstraße auch nach dem Umbau und dem Bau neuer Radwege, die auf Kosten des PKW-Fahrspuren gehen, es weiterhin notwendig ist an der Ampelkreuzung Bockenheimer Landstraße/Mainzer Landstraße/Reuterweg aus der Bockenheimer Landstraße kommend alle bisherige drei Abbiegespuren zu erhalten. 2. sofern die Prüfung ergibt, dass zwei Abbiegespuren ausreichend sind, die Planungen für den Radweg von besagter Kreuzung in Richtung Bockenheimer Warte dahingehend anzupassen, dass der breitere, von der Straße baulich getrennte Radweg nicht erst, wie derzeit und in der bisherigen Planung, auf Höhe des U-Bahn-Eingangs "Alte Oper", sondern direkt an/nach der Ampelkreuzung beginnt. Begründung: Bei der Vorstellung des Vorhabens im Ortsbeirat wurde angemerkt, dass die Bockenheimer Landstraße ohnehin nur noch etwa 2/3 des bisherigen Auto-Verkehrs in ausreichendem oder befriedigendem Maße bewältigen kann. Gleichwohl scheint bisher an der Kreuzung bei der Alten Oper keine Veränderung geplant zu sein, was bedeuten würde, dass eben nicht die gesamte Bockenheimer Landstraße einen baulich getrennten Radweg erhält. Dem stehen bisher die Abbiegespuren an besagter Kreuzung im Wege. Sofern diese Kreuzung nur noch 2/3 des Verkehrs bewältigen muss, da der Rest der Bockenheimer Landstraße ohnehin nicht mehr Verkehr verkraftet, ist anzunehmen, dass auf eine der drei Abbiegespuren verzichtet werden kann. Damit wäre die Möglichkeit des Ausbaus des Radwegs auf der kompletten Bockenheimer Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1165/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBockenheimer Landstraße und Fahrradverkehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1164/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße und Fahrradverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob statt eines wie vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgeschlagenen Ausbaus der Bockenheimer Landstraße mit breiten Fahrradwegen eine Führung des Fahrradverkehrs über den zur Fahrradstraße ausgebauten Kettenhofweg möglich wäre (bei zusätzlicher Beibehaltung der jetzigen Fahrradwege auf der Bockenheimer Landstraße). Begründung: Die Erweiterung der Radwegekapazität zwischen Opernplatz und Bockenheimer Warte ist unerläßlich. Es kann daher nur darum gehen, die beste Lösung dafür zu finden. Der städtischerseits vorgeschlagene Umbau der Bockenheimer Landstraße wird aber mit höchster Wahrscheinlichkeit zu einer für Autofahrer, Busfahrgäste und Anwohner unerträglichen Situation führen: - Der jetzt schon zu manchen Tageszeiten fast die gesamte Bockenheimer Landstraße blockierende Verkehrsstau stiehlt den Bürgern nicht nur wertvolle Zeit, sondern führt auch zu übermäßigen Abgasemissionen bis in die umliegenden Wohnviertel hinein. - Insbesondere der Wegfall der bisherigen Abbiegespuren wird zu ständigen Blockaden im Verkehrsfluß führen. - Damit wird sich die Luftqualität deutlich verschlechtern. - Viele Autofahrer werden Schleichwege durch die Wohnviertel suchen und dabei Lärm, Abgase und Gefahren mit sich bringen. - Im Stau werden die Busse des ÖPNV aufgehalten. Wird statt dessen der Kettenhofweg zur 2-Richtungs-Fahrradstraße umgebaut (mit entsprechender Bevorrechtigung des Radverkehrs, evtl. entsprechend den Vorschlägen des Radentscheids), kann der Umbau der Bockenheimer Landstraße unterbleiben (und damit auch vermutlich Kosten eingespart werden, da die Arbeiten am Kettenhofweg geringeren Aufwand erfordern). Die schmalen Radwege entlang der Bockenheimer Landstraße sollten dennoch beibehalten werden, da sie eine zusätzliche Kapazitätssteigerung der Ost-West-Radwegverbindung bedeuten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1164/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenGrüne Pfeile für Radfahrer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6411 entstanden aus Vorlage: OF 1138/2 vom 07.08.2020 Betreff: Grüne Pfeile für Radfahrer Der Magistrat wird gebeten, Grünpfeilschilder mit Beschränkung auf den Radverkehr an allen Ampelkreuzungen im Ortsbezirk 2 aufzustellen, bei denen beim Rechtsabbiegen auf einen Radweg eingebogen wird. Insbesondere an den folgenden Straßen/Kreuzungen sind diese Schilder notwendig und sinnvoll: - Einbiegen auf die Bockenheimer Landstraße (z. B. aus der Siesmayerstraße), - Rödelheimer Straße/Schloßstraße, - Emser Straße/Voltastraße, - Einbiegen auf die Voltastraße, - Einbiegen in die Senckenberganlage, - Kreuzung an der Alten Oper, - Am Römerhof. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Kreuzungen sich für die Einrichtung eines Grünpfeils für Radfahrer eignen, bei denen die Fahrt auf der Fahrbahn weitergeführt wird. Begründung: Das Fahrrad ist ein immer beliebteres Verkehrsmittel gerade für kurze und mittlere Strecken in innerstädtischen Gebieten. Hohes Verkehrsaufkommen auf den Frankfurter Straßen und zahlreiche Ampeln führen allerdings regelmäßig zu längeren Fahrtzeiten als nötig. Vor allem das Warten an Ampeln, an denen Radfahrer nach dem Abbiegen von der Straße auf einen Radweg wechseln, ist unnötig und schmälert die Attraktivität des Fahrradfahrens. Gleichzeitig kann die Gefahr für Abbiegeunfälle reduziert werden, da Radfahrer bereits vor der Grünphase für den motorisierten Verkehr die Kreuzungen verlassen haben. Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung kann hier mit einem grünen Pfeil nur für Radfahrer Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 240 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Untersuchung der Pendlerströme auf der Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6407 entstanden aus Vorlage: OF 1117/2 vom 06.08.2020 Betreff: Untersuchung der Pendlerströme auf der Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, eine Untersuchung zu starten, welche Stadtregionen oder Orte die autofahrenden Pendlerinnen und Pendler über die Bockenheimer Landstraße gehäuft als Ziel haben. Dies kann z. B. mit Hilfe einer anonymen Umfrage erfolgen. Das Ergebnis soll dem Ortsbeirat 2 vorgestellt werden, das Resultat dieser Untersuchung soll dann mit dem aktuellen ÖPNV-Angebot abgeglichen werden, um feststellen zu können, ob durch Schließen von eventuellen Lücken im ÖPNV-Netz diesen Personen ein Anreiz gegeben werden kann, auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen. Begründung: Der geplante Umbau der Bockenheimer Landstraße für eine bessere Verkehrssituation für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ist zu begrüßen, dass dies bei den vorliegenden Gegebenheiten nur zulasten des Platzes für den Autoverkehr zu realisieren ist, liegt auf der Hand. Bei der Vorstellung der Pläne in der Sitzung des Ortsbeirates 2 am 24.06.2020 wurde erwähnt, dass nach dem Umbau nur noch etwa 65 Prozent bis 70 Prozent des heutigen Verkehrs in Spitzenzeiten zufriedenstellend abgewickelt werden kann. Auf Rückfrage, was über die aktuellen Pendlerströme bekannt ist, um hier eventuell Alternativen anbieten zu können, wurde entgegnet, dass keine Informationen vorlägen und dass sich die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer schon mit der Zeit darauf einstellen würden, wie es auch bei der Sperrung der Hauptwache für den Autoverkehr war. Im Gegensatz zur Hauptwache, wo es naheliegende Umgehungsmöglichkeiten ohne erheblichen Umweg gibt, besteht bei der Bockenheimer Landstraße die Situation, dass eine Umfahrung nur mit erheblichen Umwegen oder durch kleine Nebenstraßen möglich ist. Es ist zu befürchten, dass zu Spitzenzeiten vor allem die Anwohnerinnen und Anwohner in den Nebenstraßen leiden werden. Daher sollte versucht werden, möglichst viele Pendlerinnen und Pendler zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Dass dies nicht bei allen gelingen wird, egal wie gut das Angebot ist, ist bekannt, das ist aber auch nicht notwendig. Um zu sehen, ob es Lücken in den Angeboten gibt, die einem Umstieg hinderlich sind, ist es notwendig, Informationen über die Pendlerwege zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 595 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
ÖPNV ist wichtiger als Radverkehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2020, OF 1116/2 Betreff: ÖPNV ist wichtiger als Radverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung der verbesserten Radwege auf der Bockenheimer Landstraße darauf zu achten, dass die Busse des ÖPNV nicht im Stau ausgebremst werden. Dazu müssen die neuen Radwege niveaugleich mit der Fahrbahn angelegt werden, damit Busse den Stau unter Nutzung des Radweges umfahren können. Begründung: Nach den im Ortsbeirat 2 vorgestellten Planungen für die Bockenheimer Landstraße sollen neue breite Radwege angelegt- und noch dazu durch Bordsteine von der Fahrbahn getrennt - werden, wodurch für den motorisierten Verkehr eine von bisher drei Fahrbahnen fortfällt. Da bereits heute zur Hauptverkehrszeit der Autoverkehr sich teilweise über mehr als die halbe Länge der Bockenheimer Landstraße erstreckt, wird eine Konzentration auf nur noch zwei Fahrspuren die Staulänge deutlich vergrößern und damit die Zeit, die Autofahrer - aber eben auch die Fahrgäste der Busse - im Stau gefangen sind. Diese Situatiion wird sich gegenüber heute noch zusätzlich verschlimmern, weil die Abbieger den nachfolgenden Verkehr zusätzlich aufhalten. Die Fahrgäste des ÖPNV sind aber keine Verkehrsteilnehmer dritter Klasse, die hinter den Wünschen der Radfahrer zurückstehen müssten. Die neuen Radwege werden breit genug sein, dass auch Busse sie benutzen können. Dafür darf aber zwischen der Fahrbahn und dem Radweg keine Schwelle eingebaut sein, wie das bisher geplant ist, weil dies beim Überfahren zu Bewegungen des Busses führen kann, bei denen Fahrgäste stürzen und sich verletzen können. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1116/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenLeben retten ist wichtiger als Radverkehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2020, OF 1115/2 Betreff: Leben retten ist wichtiger als Radverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung der verbesserten Radwege auf der Bockenheimer Landstraße die neuen Radwege niveaugleich mit der Fahrbahn anzulegen, damit PKW im Notfall auf den Radweg ausweichen können, um die Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Notarzt durchzulassen. Begründung: Nach den im Ortsbeirat 2 vorgestellten Planungen für die Bockenheimer Landstraße sollen neue breite Radwege angelegt- und noch dazu durch Bordsteine von der Fahrbahn getrennt - werden. Die neuen Radwege müssen aber im Notfall für PKW zum Ausweichen befahrbar sein, und das ohne zeitliche Verzögerung. Dafür darf aber zwischen der Fahrbahn und dem Radweg keine Schwelle eingebaut sein, wie das bisher geplant ist, weil dies zu Problemen beim Überfahren durch PKW führen kann, wie z.B. Verzögerung des Ausweichens (und damit zusätzliche Gefährdung von Menschenleben, weil die Einsatzkräfte nicht schnell genug vorankommen), oder Stocken bei zu geringer oder unkontrolliertes Vorwärtsspringen des Fahrzeugs bei zu starker Beschleunigung (mit zusätzlichem Risiko dadurch verursachter Auffahrunfälle). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1115/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenMacht es Corona nötig? Seitenstraßen um die Alte Oper sollten nach 22:00 Uhr keine alternativen Orte für gesperrte Clubs und Diskotheken bleiben
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 1132/2 Betreff: Macht es Corona nötig? Seitenstraßen um die Alte Oper sollten nach 22:00 Uhr keine alternativen Orte für gesperrte Clubs und Diskotheken bleiben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob und mit welchen Mittel in den Seitenstraßen im Umfeld der Alten Oper, insbesondere im Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ab 23 Uhr die Nutzung durch feiernde Menschen eingeschränkt werden kann, um die Anwohner*Innen vor Lärm und in Ihrer Nachtruhe effektiv zu schützen. 2. wie die Stadt Frankfurt in der Corona-Zeit Alternativen zum Feiern entwickelt bzw. fördert, um Feiernden andere örtliche Möglichkeiten außerhalb von Anwohnerstraßen zu eröffnen, wo diese meist jüngeren Menschen auch in der Zeit der Pandemie angemessen jung sein dürfen. Begründung: Gerade in dieser Sommerzeit treffen sich viele zum Feiern auf öffentlichen Plätzen. Dies geschieht an der Alten Oper, aber auch im Umfeld der Alten Oper in Anwohnerstraßen, so dass die Anwohner*Innen nicht nur am Wochenende von feiernden Menschen in Ihrer Nachtruhe gestört werden. Z.B. im Kettenhofweg/ Bockenheimer Landstraße, mithin im Umfeld zum Platz an der Alten Oper, versammeln sich regelmäßig viele Menschen nach 22 Uhr, um lautstark ihr Bier zur Diskussion zu teilen. Viele Anwohner sind durch den Lärm gestört und wünschen sich ein festes Einschreiten der Polizei. Insgesamt fehlen derzeit die gesperrten Diskotheken und Clubs zum Chillen. Daher wäre es gut, wenn der Stadt hierzu bald konkrete Ideen vorstellen könnte. Sowohl den Anwohner*Innen als auch den Feiernden sollte jeweils geholfen bzw. ein Angebot gemacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 31 Auf Wunsch der Piraten wird über die Ziffer 1. und die Ziffer 2. der Vorlage OF 1132/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1736 2020 Die Vorlage OF 1132/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. des Antragstenors die Zahl "23" durch die Zahl "22" ersetzt wird. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen Piraten (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Ziffer 2.: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenZweistufiger Wettbewerb für den Kulturcampus
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1109/2 Betreff: Zweistufiger Wettbewerb für den Kulturcampus Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert einen zweistufigen Wettbewerb für den Kulturcampus durchzuführen. 1. Stufe - Ideenwettbewerb: hierbei wird die bestmögliche städtebauliche Figur gefunden. Sie weist die Qualität des öffentlichen Raums für den Kulturcampus aus, definiert die Lage und den Umfang der einzelnen Programme und erfüllt die wesentlichen funktionalen Bezüge zueinander. 2. Stufe - Realisierungswettbewerb: die Planungen für einzelne Teile werden nach Bedarf vertiefend erarbeitet. Der Schwerpunkt liegt auf der baulichen und architektonischen Qualität. Begründung: Dass die bevorstehenden Aufgaben nicht leicht zu bewältigen sind, sieht man an der Zeit, die bisher verstrichen ist. Dabei geht es nicht allein um einen realisierbaren Entwurf für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) auf einem vorab definierten Grundstück, sondern auch um die Konzeption zweier Gebäude für das Zentrum der Künste, verteilt auf zwei getrennte Grundstücke, sowie einer möglichst hohen Zahl von Wohnungen und einiger Gewerbeflächen. Die hierfür zur Verfügung stehenden beiden Baufelder nördlich und südlich der Bockenheimer Landstraße unterliegen den Maßgaben des rechtsgültigen Bebauungsplans 569. Die vordergründigen Aufgaben liegen zunächst darin die möglichen Baumassen so zu verteilen, dass auf der einen Seite alle Funktionen der Institutionen bestmöglich auf jeweils eigenständigen Grundstücken realisiert werden können und auf der anderen Seite Synergien (!) durch eine gemeinsame Nutzung einzelner Räume ermöglicht werden. Darüber hinaus sind die Außenräume, hier vor allem der öffentliche Raum als Bindeglied des gesamten Quartiers zu definieren und zu planen. Es ist daher unumgänglich, in einer ersten Stufe des Entwurfsprozesses eine überzeugende Leitidee für den gesamten Kulturcampus zu entwickeln sowie die eher städtebaulichen Zusammenhänge zu klären. Das lässt sich mit einem "Städtebaulichen Ideenwettbewerb" erreichen. Dadurch wird die beste Grundlage für anschließende "Realisierungswettbewerbe" gelegt. In dieser zweiten Stufe werden die einzelnen Bereiche wie HfMDK plus Frankfurt LAB, Probengebäude und Wohnbebauung mit jeweils eigenen Wettbewerben zu realisierbaren Entwürfen präzisiert. Diese Einzel-Wettbewerbe können gleichzeitig oder nach Bedarf und Bauherrschaft hintereinander durchgeführt werden. Da die Bauaufgabe für jeden dieser Bereiche überschaubarer und städtebaulich vorgeklärt ist, werden auch ihre Ergebnisse qualitätsvoller ausfallen. Das zweistufige Verfahren sichert auch nach Meinung des Bund deutscher Architekten (BDA) Frankfurt den legitimen Anspruch der Auslobenden für eine höchstmögliche Qualität dieses "Leuchtturmprojekts". Der notwendige Planungszeitraum werde dadurch nicht entscheidend verlängert (Pressemitteilung des BDA vom 05.02.2020). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1109/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); Piraten (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBockenheimer Landstraße: Mehr Platz für Radfahrer - möglichst ohne Verkehrschaos
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2020, OF 1105/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße: Mehr Platz für Radfahrer - möglichst ohne Verkehrschaos Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verbreiterung des Radweges auf der Bockenheimer Landstraße und die damit verbundene Verringerung der Fahrspuren in einer einjährigen Pilotphase zu testen, bevor endgültige bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Dazu sollen - wie in der Vorlage vorgesehen - die Fahrspuren auf zwei Spuren verringert werden (zwischen der Alten Oper und der Kreuzung Siesmayerstraße). Neben den beiden vorhanden Radwegen soll auf Straßenniveau jeweils ein weiterer Radweg markiert werden (Breite 1,60m), der durch eine Barriere (z.B. durch "Klemmfixe") von der Fahrbahn getrennt wird. Damit stehen den Radfahrern auf jeder Straßenseite zwei Radwege zur Verfügung und in der Mitte der Straße befinden sich die beiden Fahrspuren für Kraftfahrzeuge. Zudem soll geprüft werden, inwieweit das Linksabbiegen auf der Bockenheimer Landstraße an weiteren Kreuzungen verhindert werden kann, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten und Schleichverkehre einzudämmen. Begründung: Die Verbreiterung des Radweges ist dringend notwendig. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass mit der Verringerung der Fahrspuren nur noch 60-70% des bestehenden Autoverkehrs auf der Straße fahren können. Wahrscheinlich werden nicht alle Autofahrer schnell auf andere Verkehrsmittel umsteigen, so dass die Gefahr langer Staus und Schleichverkehre ins Westend hinein besteht. Somit erscheint es sinnvoll, nicht direkt große bauliche Maßnahmen vorzunehmen, sondern sich Zeit zu nehmen, die Auswirkungen der Veränderungen zu evaluieren und evtl. Anpassungen am Konzept vorzunehmen. Das ist wirtschaftlicher und ermöglicht zudem, Ideen aufzunehmen, die erst während der Pilotphase entstehen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1105/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 3 GRÜNE und LINKE. gegen 1 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 4 CDU und Piraten (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: FDP
Weiter lesenVerbesserung der Straßenbeleuchtung
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2020, OF 1035/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen die Stadt Frankfurt treffen kann, um 1) die Straßenbeleuchtung in abends nur unzureichend beleuchteten Straßen kurzfristig zu verbessern, beispielsweise in der Konrad-Broßwitz-Straße in Bockenheim oder der Lindenstraße, Oberlindau, Liebigstraße und Friedrichstraße im Westend; 2) welches Beleuchtungskonzept mittel- und langfristig für diese und ähnliche Straßen geplant ist. Ist es beispielsweise möglich, den Umstieg auf LED-Beleuchtung in diesen Straßen vorzuziehen? Begründung: In manchen Straßen des Ortsbezirk ist die Beleuchtung der Straßen abends unzureichend, was eine Gefahr für Fußgänger darstellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1575 2020 Die Vorlage OF 1035/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "beispielsweise in der" die Worte "Appelsgasse und" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: CDU
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5798 entstanden aus Vorlage: OF 1026/2 vom 21.01.2020 Betreff: Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch die Installation eines rot-weißen Pollers die letzte Zufahrtsmöglichkeit von der Siesmayerstraße auf die städtische Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine städtische Freifläche, die regelmäßig durch Fahrzeuge illegal beparkt wird. Es sind oftmals mehrere Fahrzeuge, die auf der Fläche parken. Die Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge erfolgt über die Siesmayerstraße an der Stelle, an der sich ein von der Siesmayerstraße kommender Fahrradweg in Richtung Bockenheimer Landstraße einfädelt. Da die Breite dieses Einfädelbereichs eine ausreichende Breite aufweist, wird dieser zur An- und Abfahrt für Fahrzeuge genutzt. Bei der stark befahrenen Siesmayerstraße kann man sich leidlich vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Fahrzeug diese unzulässige Zu- und Abfahrtsmöglichkeit nutzt. Gefährdet sind dadurch Fußgänger, Fahrradfahrer und auch der Fahrzeugverkehr auf der Siesmayerstraße. Bild: (c) A. Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 952 Aktenzeichen: 66 5
Zebrastreifen dringend für die Schulwegsicherung der Grundschule Europaviertel benötigt - auch in einer Tempo-30-Zone muss die Stadt die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5754 entstanden aus Vorlage: OF 1212/1 vom 07.02.2020 Betreff: Zebrastreifen dringend für die Schulwegsicherung der Grundschule Europaviertel benötigt - auch in einer Tempo-30-Zone muss die Stadt die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten In der Schulwegsicherheitsbegehung der Grundschule Europaviertel am 13.09.2019 hat sich schnell herauskristallisiert, dass die Kreuzung Hattersheimer Straße/Niedernhausener Straße die Problemzone ist. Der Weg in die Grundschule wird hier von den zwei Baustellen "Solid" und "Zebra" flankiert. Ein Überqueren ist durch diese Baustellen mit der eingeschränkten Übersichtlichkeit ein klarer Gefahrenpunkt. Durch die Anlieferzone der Baustelle "Zebra" auf der Europa-Allee ist diese Straße leider nur eine bedingte Alternative. Eine Überquerung der Hattersheimer Straße an der Ampel Europa-Allee und Wiedereinbiegen in die Niedernhausener Straße ist wegen der Baustelle nicht möglich. Die Problematik wurde auf der angesprochenen Schulwegbegehung bei den zuständigen Behörden adressiert. Die Elterninitiative war überdies hinaus tätig und hat die Verantwortlichen der Baustellen mit ins Boot geholt, um eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten leben können. Ergebnis war ein Gespräch am 13.11.2019 und die Ausarbeitung alternativer Ideen zwischen Aurelis und dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE). Unter Variante 2 (Bild siehe Anlage) wurde die Zebrastreifenlösung diskutiert, die sich als präferierte Lösung für Aurelis und auch der Elterninitiative herauskristallisiert hat. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, dem Problem mit einem Zebrastreifen (es wird hierbei an die Lösung durch einen gelben Zebrastreifen gedacht, wie er an Baustellen eingesetzt wird) in einer Tempo-30-Zone entgegenzutreten. Der Magistrat soll sich für diese Lösung einsetzen, auch wenn seitens des ASE Bedenken entgegenstehen, da man sich auf die Verordnung R-FGÜ 2.1 Absatz 3 beruft, wonach Zebrastreifen für Tempo-30-Zonen entbehrlich seien. Begründung: Die vorgeschlagene Lösung mit einem gelben Zebrastreifen sollte relativ schnell und einfach umsetzbar sein und stellt für die Beteiligten die bevorzugte Variante dar. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Lösung im Westend an der Ecke Feuerbachstraße/Kettenhofweg (nähe Bettinaschule) auch in einer Tempo-30-Zone umgesetzt wurde. Es ist den Eltern schwer zu vermitteln, warum eine Verordnung angewendet werden soll, um im Endeffekt ihre Kinder auf dem Schulweg nicht richtig zu schützen. Des Weiteren kann in der Formulierung "entbehrlich" ein Definitionsspielraum und kein Ausschlusskriterium gesehen werden. Zumal in der R-FGÜ unter 2.3 Absatz 3 von begründeten Ausnahmefällen gesprochen wird. Um einen solchen Ausnahmefall scheint es sich letztendlich ja auch im Westend zu handeln. Anlage - (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 142 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1027 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5615 entstanden aus Vorlage: OF 998/2 vom 02.01.2020 Betreff: Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung (von der Zeppelinallee kommend) für die Linksabbieger in die Bockenheimer Landstraße das Verkehrszeichen Nr. 272 "Wendeverbot" und ein Hinweis auf die in der Begründung genannte Wendemöglichkeit angebracht werden können . Bei positivem Prüfungsergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Verkehrsteilnehmern, dass diese Kreuzung häufig zum Wenden benutzt wird, was den Verkehrsfluss unnötig einschränkt und die Unfallgefahr erhöht. Es besteht eine ungefährliche Wendemöglichkeit wenige hundert Meter weiter südlich an der Kreuzung Senckenberganlage/Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg mit einer extra Linksabbiegerspur inklusive Ampel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 564 Aktenzeichen: 32 1
Bauvorhaben Myliusstraße 34/Wiesenau 31
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 985/2 Betreff: Bauvorhaben Myliusstraße 34/Wiesenau 31 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Planungs- und Umsetzungsstand beim Bauvorhaben Myliusstraße 34/Wiesenau 31 ist, und ob die Schambach Stiftung als Eigentümerin ggf. neue Planungen verfolgt. Begründung: Hinweis von Nachbarn, dass das die Baustelleneinrüstung wieder abgebaut wurde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO II, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1539 2020 Die Vorlage OF 985/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
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