Meine Nachbarschaft: Oberräder Fußweg
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Vorlagen
Erhöhung der Verkehrssicherheit an den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Bleiweißstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4115 entstanden aus Vorlage: OF 818/5 vom 28.05.2023 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit an den Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße" Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit an den Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße" dahin gehend zu erhöhen, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das verkehrswidrige Überholen der an der Haltestelle stehenden Straßenbahn zu unterbinden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich in letzter Zeit vermehrt darüber, dass die an den Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße" stehenden Straßenbahnen überholt werden. Auch der in 2023 eingesetzte Schienenersatzverkehr zum Flughafen Frankfurt ist dieser Praxis nachgegangen. Dieses Verhalten stellt eine erhöhte Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dar. Hier sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2194 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-13
Beseitigung der Gefahrensituation im Bereich Offenbacher Landstraße/Wehrstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3955 entstanden aus Vorlage: OF 787/5 vom 05.05.2023 Betreff: Beseitigung der Gefahrensituation im Bereich Offenbacher Landstraße/Wehrstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampelphasen im Bereich Offenbacher Landstraße dahin gehend zu ändern, dass während der Grünphase für die Linksabbieger von der Offenbacher Landstraße in die Wehrstraße gleichzeitig nur die Rechtsabbiegerampel der Wehrstraße Grün zeigt. Für die Geradeausfahrt aus der Wehrstraße ist eine eigene, unabhängige Ampelschaltung zu installieren, die gleichzeitig mit der Fußgängerampel an der Offenbacher Landstraße auf G rün geschaltet ist. Die Fußgängerampel über die Wehrstraße bekommt eine eigene Grünphase. Begründung: Die Grünphase für Autofahrer aus der Wehrstraße gilt sowohl für die Geradeausfahrt als auch für das Rechtsabbiegen. Da gleichzeitig die Fußgängerampel zur Querung über die Offenbacher Landstraße eine Grünphase hat, entstehen für die Fußgänger gefährliche Situationen. Insofern wäre es angezeigt, die Grünphase für die Linksabbieger aus der Offenbacher Landstraße in die Wehrstraße und die Grünphase für die Rechtsabbieger aus der Wehrstraße gleichzeitig zu schalten und für die Geradeausfahrt aus der Wehrstraße eine eigene, unabhängige Ampelschaltung zu installieren, für die gleichzeitig die Grünphase für die Fußgänger besteht. Beim Rechtsabbiegen der Fahrzeuge aus der Wehrstraße kommt es zur Gefährdung der Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1731 Aktenzeichen: 66-0
Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3962 entstanden aus Vorlage: OF 772/5 vom 31.03.2023 Betreff: Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg Vorgang: OM 1645/17 OBR 5; ST 1913/18 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann er die in seiner Stellungnahme vom 21.09.2018, ST 1913, angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs umsetzen wird. Begründung: Es ist bedauerlich, dass trotz der Ankündigung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Radfahrenden in den letzten fünf Jahren noch keine ausreichende Umsetzung erfolgt ist. Insbesondere das Problem, dass parkende Autos den Radweg blockieren, stellt eine große Gefahr für Radfahrer dar. Um die Sicherheit auch für Radfahrende zu erhöhen, sollten die angekündigten Maßnahmen nun schnellstmöglich umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1645 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1913 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1728
Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2023, OF 721/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 140 2023 Die Vorlage OF 721/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP
Weiter lesenParksituation an der Offenbacher Landstraße zwischen Strahlenberger Weg und Offenbacher Landstraße 212
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3624 entstanden aus Vorlage: OF 669/5 vom 30.01.2023 Betreff: Parksituation an der Offenbacher Landstraße zwischen Strahlenberger Weg und Offenbacher Landstraße 212 Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstraße zwischen Strahlenberger Weg und Offenbacher Landstraße 212 weitere Parkplätze auf dem Gehweg zu markieren und das Parken auf dem Gehweg zu erlauben. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher sowohl des Kulturvereins Alte Seilerei als auch der Moschee in der Liegenschaft 212 beklagen, dass die Anzahl an in dem genannten Bereich ausgewiesenen Parkflächen nicht ausreicht, um dem Bedarf zu begegnen. Vor dem Hintergrund der Breite des Bürgersteiges von ca. 4,5 Metern auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstraße und der geringen Frequentierung desselben in dem genannten Bereich durch Passantinnen und Passanten, wird um eine bedarfsgerechte Markierung von Parkflächen gebeten. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1246 Beratung im Ortsbeirat: 5
Fortsetzung der Lärmschutzwände an der Bahntrasse zugunsten der Pavillonanlage Länderweg und dem künftigen Standort des Gymnasiums Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3622 entstanden aus Vorlage: OF 667/5 vom 30.01.2023 Betreff: Fortsetzung der Lärmschutzwände an der Bahntrasse zugunsten der Pavillonanlage Länderweg und dem künftigen Standort des Gymnasiums Süd Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der DB Netz AG die Lärmschutzwand an der Bahntrasse, welche vom Südbahnhof Richtung Osten verläuft, zu verlängern, auf der nördlichen Seite der Trasse bis mindestens auf Höhe der Gerbermühlstraße 48 und auf der südlichen Seite bis mindestens auf Höhe des Strahlenberger Weges 6. Begründung: Die Containerschulanlage im Länderweg befindet sich in unmittelbarer Nähe zur genannten Bahntrasse. Derzeit ist in der Anlage die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode untergebracht. Bereits während der Auslagerung der Mühlbergschule an diesen Standort wurde wiederholt angemahnt, dass die Lage an der DB-Trasse dazu führe, dass man wegen der damit einhergehenden Lautstärke kaum bei offenem Fenster unterrichten könne. Gleiches galt für die Mitarbeiter der bis letztes Jahr in dem Bereich angesiedelten Behörden Stadtschulamt und Amt für Bau und Immobilien, die ebenfalls massiv durch den Bahnlärm beeinträchtigt wurden. Dies ist nicht besonders verwunderlich. Ein Güterzug in 7,5 Metern Entfernung bringt eine Lärmbelastung von 96 dbA mit sich. Dies entspricht dem Lärm eines sich in unmittelbarer Nähe befindlichen Presslufthammers. Die Pavillonanlage am Länderweg soll weiterhin als Auslagerungsstandort im Rahmen der fortschreitenden Sanierung von Schulen dienen. Dazu ist nach derzeitigem Informationsstand ein Austausch der vorhandenen Container durch Holzmodule geplant. Nach Auszug der Schule für Bekleidung und Mode soll planmäßig die IGS Süd dort temporär untergebracht werden. Weiterhin soll am ehemaligen Behördenstandort zwischen Seehofstraße und Gerbermühlstraße im kommenden Jahr das Gymnasium Süd einziehen. Beide Schulstandorte werden sich dann also direkt an der Bahntrasse befinden. Dann stellt sich selbstverständlich die berechtigte Frage, warum die Lärmschutzwand direkt vor den beiden Standorten aufhört. Der Lidl-Einzelhandelsmarkt verfügt über eine Lärmschutzwand, die Schulstandorte nicht. Der Bahnlärm gefährdet u. a. die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Falls die Bahn sich außer Stande sieht, auf eigene Kosten die Lärmschutzwände anzubringen, sollte eine kommunale Kostenträgerschaft erwogen werden. Im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner könnte weiterhin eine Fortsetzung der Lärmschutzwand mindestens auf der nördlichen Seite in Betracht gezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1278 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 8 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 40-33
Hinweistafel am Quirinsbrunnen anbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2023, OF 656/5 Betreff: Hinweistafel am Quirinsbrunnen anbringen Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, am Quirinsbrunnen in Sachsenhausen eine Hinweistafel anzubringen, welche über dessen historische Bedeutung informiert. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro. Begründung: Der historische Quirinsbrunnen steht in Sachsenhausen an der Offenbacher Landstraße. Der Brunnen ist nach der nahe gelegenen Quirinspforte, einem der früheren Sachsenhäuser Stadttore an dem 1333 errichteten Mauerring mit Graben, benannt, das sich an einer besonders verkehrsreichen Stelle befand. Zur Erinnerung an die Pforte und an einen hier tätigen und namensgebenden Pförtner mit dem Namen Quirin wurde 1790 eine klassizistische Brunnenpyramide errichtet. Es wäre wünschenswert, eine Hinweistafel am Brunnen aufzustellen, um die historische Bedeutung hervorzuheben und die Öffentlichkeit zu informieren. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 203 2023 Die Vorlage OF 656/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF
Weiter lesenEinrichtung einer zusätzlichen Straßenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Lettigkautweg“ (III)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3460 entstanden aus Vorlage: OF 631/5 vom 30.12.2022 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Straßenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" (III) Vorgang: OM 1188/21 OBR 5; ST 1126/22 Der Magistrat wird erneut gebeten, zwischen den Straßenbahnhaltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" auf Höhe der Offenbacher Landstraße 190 eine zusätzliche Haltemöglichkeit für den ÖPNV einzurichten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beklagt sich darüber, dass es zwischen den Straßenbahnhaltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" keine weitere Haltemöglichkeit gibt. Durch die Errichtung zusätzlicher Wohnungen, aber auch durch Lage der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad und des seilerbahn kunst kultur e. V. ist die Einrichtung einer weiteren Station für den ÖPNV geboten. Gerade bezüglich Letzterem ist eine Zunahme der Fahrgastzahlen zu erwarten. Insofern bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat, seine Absage einer Haltestelle in seiner Stellungnahme vom 16.05.2022, ST 1126, zu überdenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1188 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1126 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 848 Aktenzeichen: 92 13
Absicherung der rechten und linken Seite der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Kinzigstraße in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3453 entstanden aus Vorlage: OF 619/5 vom 13.01.2023 Betreff: Absicherung der rechten und linken Seite der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Kinzigstraße in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, auf der linken und rechten Seite der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Kinzigstraße jeweils Fahrradbügel setzen zu lassen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner haben sich beschwert, dass die rechte und linke Seite meistens zugeparkt sind, sodass beim Herausfahren aus der Kinzigstraße auf die Offenbacher Landstraße die Offenbacher Landstraße sehr schlecht einsehbar ist. Diese Maßnahme dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1152 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Instandsetzung des Fahrbahnbelages der Kochstraße in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2390 entstanden aus Vorlage: OF 490/5 vom 30.05.2022 Betreff: Instandsetzung des Fahrbahnbelages der Kochstraße in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, den maroden, mit Schlaglöchern versehenen und an den Fahrbahnrändern teilweise zerbröckelnden Straßenbelag der Kochstraße im Bereich zwischen Balduinstraße und Speckgasse in Oberrad umgehend zu sanieren. Begründung: Der Fahrbahnbelag auf der genannten Straße befindet sich einem desolaten Zustand. Er ist u. a. mit zahlreichen Schlaglöchern, die für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer und den Autoverkehr Gefahren darstellen, versehen. Um Unfälle zu verhindern, ist eine unverzügliche Sanierung dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2401 Aktenzeichen: 66 5
Anbringen einer Hinweistafel für den Quirinsbrunnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2381 entstanden aus Vorlage: OF 479/5 vom 07.06.2022 Betreff: Anbringen einer Hinweistafel für den Quirinsbrunnen Der Magistrat wird gebeten , am Quirinsbrunnen eine Hinweistafel anzubringen, welche die historische Bedeutung des Brunnens erklärt. Begründung: Der historische Quirinsbrunnen steht unmittelbar an der Offenbacher Landstraße. Vielen Menschen ist der historische Hintergrund des Brunnens und dessen Bedeutung leider völlig unbekannt. Auch aufgrund der Tatsache, dass dieser Streckenabschnitt von Sightseeingbussen befahren wird, wäre es wünschenswert, eine Hinweistafel am Brunnen aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2594 Beratung im Ortsbeirat: 5
Reinigungsintervalle der FES im Bereich des Mühlbergs erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2319 entstanden aus Vorlage: OF 462/5 vom 13.05.2022 Betreff: Reinigungsintervalle der FES im Bereich des Mühlbergs erhöhen Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der (FES) Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH dafür Sorge zu tragen, dass die Straßenzüge und Grünflächen rund um den Mühlberg (im Bereich zwischen den Straßen Am Mühlkanal und Strahlenberger Weg) häufiger und intensiver von wildem Müll befreit werden. Begründung: Ende März dieses Jahres fand eine von Bürgern initiierte Säuberungsaktion rund um die S-Bahn-Station "Mühlberg" und der provisorischen Containeranlage der Mühlbergschule statt. Insgesamt waren daran 16 engagierte Bürgerinnen und Bürger beteiligt, die innerhalb von knapp zwei Stunden einen wahren Müllberg zusammentrugen (siehe Foto). Teilnehmende berichteten, dass in diesem Bereich bereits im September 2021 von Schulklassen der Mühlbergschule eine ähnliche Müllsammelaktion durchgeführt wurde. Daher waren sie überrascht, nur wenige Monate später erneut eine so große Menge an wildem Müll, z. T. auch Sondermüll vorzufinden. Das mittlerweile unterschiedliche Initiativen vermehrt solche Sammelaktionen durchführen, ist begrüßenswert. Es muss jedoch Aufgabe der FES als Stadtreinigung sein, solche Missstände erst gar nicht aufkommen zu lassen. Im Sinne der Sauberkeit im öffentlichen Raum und damit auch des Umweltschutzes erscheint es daher geboten, dass die FES die Reinigungsintervalle in diesem offensichtlich stark vermüllten Bereich erhöht. Müllsammelaktion am 27.03.2022, Foto (c) Oliver Carsten Kimpel Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2022, ST 1979 Aktenzeichen: 79 4
Sanierung des Fahrbahnbelages der de-Neufville-Straße hier: zwischen Einmündung Herrnstraße und Wiener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2146 entstanden aus Vorlage: OF 436/5 vom 18.04.2022 Betreff: Sanierung des Fahrbahnbelages der de-Neufville-Straße hier: zwischen Einmündung Herrnstraße und Wiener Straße Der Magistrat wird gebeten, den Fahrbahnbelag der de-Neufville-Straße zwischen der Einmündung in die Herrnstraße und der Einmündung in die Wiener Straße zu sanieren. Begründung: Während der Fahrbahnbelag der de-Neufville-Straße zwischen der Einmündung der Offenbacher Landstraße und der Einmündung Herrnstraße erneuert worden ist, ist dies im restlichen Teil der de-Neufville-Straße nicht passiert. Hier haben sich mittlerweile Schlaglöcher größeren Ausmaßes gebildet, die beseitigt werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1920 Aktenzeichen: 66 7
Aufwertung des Areals zwischen Offenbacher Landstraße und Hühnerweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1919 entstanden aus Vorlage: OF 325/5 vom 30.01.2022 Betreff: Aufwertung des Areals zwischen Offenbacher Landstraße und Hühnerweg Der Magistrat wird gebeten, das Areal zwischen der Offenbacher Landstraße und dem Hühnerweg aufzuwerten, indem 1. die Vermüllungen beseitigt, 2. das Mauerwerk gereinigt, 3. der in das Mauerwerk eingelassene Brunnen aufgewertet und 4. ggf. der geschichtliche Kontext des Brunnens erläutert wird. Begründung: Anliegerinnen und Anlieger berichten von einer erheblichen Vermüllung des Areals zwischen Offenbacher Landstraße und Hühnerweg. Darüber hinaus wird das Mauerwerk durch Schmierereien verunstaltet und beschmutzt. Der in das Mauerwerk eingelassene Brunnen wird auch vermüllt. Auch hier ist eine Aufwertung und eine eventuelle Erklärung des historischen Kontexts wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1584 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2806 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 289 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1725 Aktenzeichen: 66-0
Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 355/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 184 2022 Die Vorlage OF 355/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Anschubfinanzierung der Seilerbahn Kunst Kultur e. V.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 375/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Anschubfinanzierung der Seilerbahn Kunst Kultur e. V. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für eine Anschubfinanzierung der "Seilerbahn Kunst Kultur e.V.", Offenbacher Landstraße 190, 60599 Frankfurt am Main in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 einzuplanen. Begründung: Die alte Seilerei zwischen den Stadtteilen Oberrad und Sachsenhausen soll ein Ort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk werden, um die Idee des neuen europäischen Bauhauses zu verwirklichen. Zu Verwirklichung wird eine Anschubfinanzierung benötigt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 203 2022 Die Vorlage OF 375/5 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Mittel für eine Anschubfinanzierung in Höhe von 100.000 Euro der Seilerbahn Kunst Kultur e.V., Offenbacher Landstraße 190, 60599 Frankfurt am Main in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 einzustellen. Begründung: Die alte Seilerei zwischen den Stadtteilen Oberrad und Sachsenhausen soll ein Ort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk werden, um die Idee des neuen europäischen Bauhauses zu verwirklichen. Zu Verwirklichung wird eine Anschubfinanzierung benötigt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenVerkehrsgefährdende Situationen in der Offenbacher Landstraße/Breulsweg vor der Kita Grüne Soße vermeiden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1706 entstanden aus Vorlage: OF 300/5 vom 04.01.2022 Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen in der Offenbacher Landstraße/Breulsweg vor der Kita Grüne Soße vermeiden Der Magistrat wird gebeten, das Rotsignal für den Kraftfahrzeugverkehr an der Straßenbahnhaltestelle "Lettigkautweg" in Fahrtrichtung Stadtgrenze Offenbach bei haltenden Straßenbahnen so verlängern zu lassen, dass sich der Autoverkehr zukünftig hinter der Straßenbahn einordnen muss und ein zügiges Vorbeifahren rechts an der Straßenbahn für diesen nicht mehr möglich ist. Begründung: Die Straßenbahnen der Linien 15 und 16 halten an oben genannter Haltestelle in Mittellage auf der Straße. Um den Autoverkehr zu stoppen und das ungehinderte Ein- und Aussteigen der Fahrgäste zu ermöglichen, ist hier eine Lichtzeichenanlage angebracht. Sobald die Straßenbahn ankommt, zeigt diese Rot. Sind die Passagiere ein- bzw. ausgestiegen und die Türen schließen, geht die Ampel aus und der Verkehr läuft weiter. Da liegt das Problem. Denn die Straßenbahn wird nach der Offenbacher Landstraße/Ecke Breulsweg auf der Kfz-Spur weitergeführt (siehe Foto). Um noch schnell an der Straßenbahn vorbeizukommen und nicht bis Oberrad hinter dieser herfahren zu müssen, geben hier einige Autofahrer Vollgas. Des Öfteren kommt es hier zu Beinahe-Kollisionen zwischen Autos und der Straßenbahn direkt vor der Kita. Um diese Gefahrensituation zukünftig auszuschließen - auch und insbesondere im Interesse der Sicherheit der Kitakinder sowie weiterer Passanten und Radfahrer - wäre eine längere Rotphase für den Autoverkehr angebracht. Foto: Offenbacher Landstraße/Breulsweg ((c) Carsten Kimpel) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1434 Aktenzeichen: 32 1
Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1715 entstanden aus Vorlage: OF 327/5 vom 25.01.2022 Betreff: Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße Vorgang: M 157/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichtigen, wie der Bürgersteig auf der östlichen Seite in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße zur Nutzung durch Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gestaltet werden kann, ohne dass es zu Nutzungskonflikten kommt. Zu prüfen ist eine Verbreiterung des derzeitigen Bürgersteiges und die Markierung eines Radfahrstreifens. Begründung: Das Verkehrsaufkommen von Autos, Fahrrädern und Fußgängern rund um die Containeranlage Länderweg ist hoch. Es gilt daher, kurzfristig Lösungen zu suchen, um die Situation zu entspannen. Es sollten bereits vor der Umsetzung der Magistratsvorlage M 157 Maßnahmen ergriffen werden, um Gefahren abzuwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1440 Aktenzeichen: 66 0
Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1719 entstanden aus Vorlage: OF 331/5 vom 31.01.2022 Betreff: Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II) Vorgang: OM 6202/20 OBR 1; ST 1567/20 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Einmündung Brunnenstraße derart zu erneuern, dass das Kopfsteinpflaster im Bereich der Weiche durch einen Spilttmastixbelag ausgetauscht wird. Begründung: Die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der de-Neufville-Straße und der Einmündung Nonnenpfad ist vor einiger Zeit derart erneuert worden, dass das Kopfsteinpflaster durch einen Spilttmastixbelag ausgetauscht worden ist. Einzig im Bereich der Weiche ist dies nicht geschehen. Dieser Bereich birgt - vor allen Dingen bei schlechter Witterung - eine erhöhte Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Besonders betroffen davon sind die Radfahrerinnen und Radfahrer. In der Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567, führt dieser aus, dass es vorgesehen ist, "die Pflasterfläche in der ersten Jahreshälfte 2021 zu erneuern." Geschehen ist bislang nichts! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6202 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1535 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5
Fahrradbügel für die T-Kreuzung zwischen dem Strahlenberger Weg und Im Bärengarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1704 entstanden aus Vorlage: OF 295/5 vom 29.12.2021 Betreff: Fahrradbügel für die T-Kreuzung zwischen dem Strahlenberger Weg und Im Bärengarten Der Magistrat wird gebeten, an der T-Kreuzung zwischen dem Strahlenberger Weg und Im Bärengarten auf der vorhandenen Sperrfläche mehrere Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Zahlreiche Anregungen des Ortsbeirates zielten bereits darauf ab, die T-Kreuzung zu sichern, da diese unübersichtlich ist. Letztendlich wurde dort eine Sperrfläche markiert. An Werktagen ist diese jedoch regelmäßig zugeparkt, wodurch die Sicht weiterhin eingeschränkt ist. Die Sperrfläche ist daher durch Fahrradbügel zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1433 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1511 entstanden aus Vorlage: OF 305/5 vom 30.11.2021 Betreff: Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach zu verbessern und klar zu regeln. Begründung: Der Fahrradverkehr auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach muss sich zunächst zwischen den Straßenbahnschienen und den Leitbakenschildern vor dem dortige Trafohäuschen hindurch schlängeln, wobei aufgrund des geringen Abstandes der Leitbakenschilder zu den Straßenbahnschienen eine erhebliche Unfallgefahr besteht (siehe Foto unten). Hier könnte das Zurücksetzen der Leitbakenschilder die Engstelle entschärfen. Ferner ist der Bürgersteig durch das Verkehrszeichen Nr. 237 "Radweg" kurz hinter dem Trafohäuschen als benutzungspflichtiger Fahrradweg ausgewiesen (der auch für Mofas freigegeben ist). Gleichzeitig ist ein Fahrradstreifen auf der Fahrbahn markiert (siehe Foto unten). Hier sollte die Stadt sich entscheiden, ob sie an dem Fahrradstreifen festhalten möchte und diesen ggf. verbreitert oder den Bürgersteig zum Fahrradweg unter Wegfall seiner Funktion für Passantinnen und Passanten ausweisen möchte. Der Ortsbeirat 5 hält die erste Variante für sinnvoller. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1127 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2613
Installation einer barrierefreien Ampelanlage am Kreuzungsbereich Wiener Straße/Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1509 entstanden aus Vorlage: OF 303/5 vom 03.01.2022 Betreff: Installation einer barrierefreien Ampelanlage am Kreuzungsbereich Wiener Straße/Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, am Kreuzungsbereich Wiener Straße/Offenbacher Landstraße eine barrierefreie Ampelanlage zu installieren. Begründung: Am Kreuzungsbereich Wiener Straße/Offenbacher Landstraße befindet sich derzeit zwar eine Ampelanlage, diese ist jedoch nicht barrierefrei. Dies bedeutet, dass es weder ein Blindensignal noch ein Rillenpflaster gibt. Um auch blinden und/oder sehbehinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern das gefahrlose Queren dieses Kreuzungsbereiches zu ermöglichen, ist die Installation einer barrierefreien Ampelanlage sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1321 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1200 entstanden aus Vorlage: OF 261/5 vom 10.10.2021 Betreff: Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz II Vorgang: OM 311/21 OBR 5; ST 1700/21 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezugnahme auf die Vorlage OM 311 nochmals die Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz in Oberrad, zumindest versuchsweise, derart zu verändern, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgängerinnen sowie Fußgängern und des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen" kann. Dies könnte, auch bei Beibehaltung des Vorrangs der Straßenbahnen, dadurch erreicht werden, dass die genannten Lichtzeichenanlagen für den Pkw-Verkehr früher als derzeit auf Rot umspringen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Vorlage vom 11.06.2021, OM 311, den Magistrat gebeten, am Buchrainplatz in Oberrad die Lichtzeichenanlagen vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 334 und 350 so zu schalten, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen" kann. Dies soll ermöglichen, dass - besonders zur Hauptverkehrszeit - die querenden Verkehre der Buchrainstraße, des REWE-Parkplatzes und des Taxiplatzes abgewickelt werden können. Der notwendige Rückstau aus beiden Richtungen der Offenbacher Landstraße soll außerhalb des etwa 50 Meter langen Verkehrsraums zwischen den Fußgängerampeln zum Buchrainplatz abgewickelt werden. Dies hat der Magistrat mit Verweis auf den Vorrang der Straßenbahnen in seiner Stellungnahme vom 17.09.2021, ST 1700, abgelehnt. Dem Ortsbeirat erschließt sich nicht, weshalb die genannten Lichtzeichenanlagen auch bei Vorrang der Straßenbahnen nicht derart geschaltet werden können, dass ein "volllaufen" des genannten Bereichs verhindert werden kann. Der Ortsbeirat gibt insbesondere zu bedenken, dass die Straßenbahn sich auf nahezu der gesamten Offenbacher Landstraße im Bereich Oberrads die Verkehrsfläche mit dem Kfz-Verkehr teilt. Insoweit dürften Verzögerung durch etwaige Staubildung ohnehin Einfluss auf den Straßenbahnverkehr in Oberrad nehmen. Eine Anpassung der Ampelschaltung sollte zumindest versuchsweise erprobt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 311 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1700 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 768 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung der Verkehrssicherheit vor der Containerschulanlage im Länderweg durch die Einrichtung einer „Bring- und Abholzone“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1191 entstanden aus Vorlage: OF 251/5 vom 09.11.2021 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit vor der Containerschulanlage im Länderweg durch die Einrichtung einer "Bring- und Abholzone" Der Magistrat wird gebeten, im Länderweg hinter der Barriere auf der Seite des Containergeländes eine markierte und geregelte Bring- und Abholzone (Kiss-and- ride-Zone) anzubringen. Die Bring- und Abholzone soll groß genug sein, um Platz für einen Schulbus (eingesetzt für Schwimmen, Turnhalle, Ausflüge) und Lieferverkehr der Schule zu bieten. Begründung: Die Containerschulanlage soll auch nach dem finalen Rückzug der Mühlbergschule an den Mühlberg weiterhin als Schulauslagerungsstandort dienen. Ihre Modernisierung durch Holzmodule ist geplant. Als nächste Schule soll die IGS Süd dorthin ausgelagert werden. Eine Verbesserung der Verkehrssituation ist dort also von langfristigem Nutzen. Vor der Containerschulanlage bildet sich an Schultagen morgens und auch zu den Abholzeiten ein großes Verkehrschaos. Der Bereich am Bahndamm gegenüber der Schule wird frühmorgens hauptsächlich von FES-Mitarbeitern zugeparkt, da sich der Wertstoffhof-Süd schräg gegenüber befindet. Diese bleiben dort bis zum (frühen) Nachmittag. "Elterntaxis" halten später in zweiter Reihe und lassen die Kinder häufig fahrbahnseitig aussteigen. Sie blockieren weiterhin den Gehweg, der u. a. für im Länderweg und im Strahlenberger Weg wohnhaften Kinder, die in andere Schulbezirke gelangen müssen, nutzbar sein sollte, wovon jedoch leider keine Rede ist. Durch die baldige Eröffnung des Residenzwohnhauses "Stayery" in unmittelbarer Nähe ist noch mit einer Intensivierung des Verkehrdrucks zu rechnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 750 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle zwischen den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Lettigkautweg“ (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1188 entstanden aus Vorlage: OF 246/5 vom 08.11.2021 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" (II) Der Magistrat wird gebeten, zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" auf Höhe Offenbacher Landstraße 190 eine zusätzliche Haltemöglichkeit für den ÖPNV einzurichten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger habe sich darüber beklagt, dass es zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" keine weitere Haltemöglichkeit mehr gibt. Durch die Errichtung zusätzlicher Wohnungen, aber auch durch die Lage der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad und des seilerbahn kunst kultur e. V. ist die Einrichtung einer weiteren Station für den ÖPNV geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1126 Antrag vom 30.12.2022, OF 631/5 Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3460 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
Tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung vor der Containerschulanlage Länderweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1179 entstanden aus Vorlage: OF 230/5 vom 09.11.2021 Betreff: Tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung vor der Containerschulanlage Länderweg Der Magistrat wird gebeten zu sondieren, ob eine tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung für den Kfz-Verkehr zu Bring- und Abholzeiten an der Containerschule auf dem Länderweg und dem Strahlenberger Weg zwischen Seehofstraße und der T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Ecke Im Bärengarten möglich ist. Begründung: Das Verkehrsaufkommen vor der Containerschulanlage muss reduziert werden. Besonders zu den Bring- und Abholzeiten kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen. Morgens soll der Verkehr über den südlichen Strahlenberger Weg geleitet werden. Ab der T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Ecke Im Bärengarten können dann die Ziele im Länderweg und im Bärengarten erreicht werden. Zur Abholzeit am Mittag bzw. Nachmittag wiederum soll der Verkehr von der Seehofstraße Richtung Strahlenberger Weg und dann auswärts über den südlichen Strahlenberger Weg Richtung Offenbacher Landstraße geleitet werden. Der Verkehr aus dem Bärengarten muss dann ebenfalls den Weg über den südlichen Strahlenberger Weg zur Offenbacher Landstraße nehmen. Der Verkehr aus dem östlichen Länderweg fährt zu den entsprechenden Zeiten entweder über die Seehofstraße oder über den Strahlenberger Weg und die Offenbacher Landstraße. Der Fahrradverkehr ist von der Regelung auszunehmen. Diese Verkehrsführung entspricht dem Wunsch der Elternvertreter und der Schulleitung der Mühlbergschule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 747 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 im Strahlenberger Weg und im Länderweg im Bereich der Containerschulanlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 233/5 Betreff: Tempo 30 im Strahlenberger Weg und im Länderweg im Bereich der Containerschulanlage Der Ortsbeirat bittet den Magistrat vom Beginn des Strahlenberger Wegs an ostwärts sowie im gesamten Länderweg Tempo 30 anzuordnen. Um den Flickenteppich zwischen Tempo 50 und Tempo 30 zu vermeiden, soll Tempo 30 entlang dem gesamten Strahlenberger Weg gelten. Bisher ist das nur im südlichen Strahlenberger Weg bis zur T-Kreuzung der Fall. Begründung: Der Bereich vor der Containerschulanlage - sei es im Länderweg und sei es im Strahlenberger Weg - wird trotz des hohen Verkehrsaufkommens in beiden Richtungen oft mit erhöhter Geschwindigkeit befahren. Dies gefährdet die Schulkinder, die in diesem Bereich zur Containerschulanlage und im Schulbezirk der Willemerschule unterwegs sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 233/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und AfD gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAufbringen von Sperrflächen im nordöstlichen Kreuzungsbereich Hirschhornstraße/Kochstraße und Abpollern desselben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 936 entstanden aus Vorlage: OF 177/5 vom 14.06.2021 Betreff: Aufbringen von Sperrflächen im nordöstlichen Kreuzungsbereich Hirschhornstraße/Kochstraße und Abpollern desselben Der Magistrat wird gebeten , im nordöstlichen Kreuzungsbereich Hirschhornstraße/Kochstraße eine Sperrfläche aufzubringen und den Bereich abzupollern. Begründung: Im nordöstlichen Kreuzungsbereich Hirschhornstraße/Kochstraße wird regelmäßig vor dem abgesenkten Bordstein oder sogar auf dem Bürgersteig geparkt, sodass dieser nicht zugänglich ist bzw. für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen und Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen nicht nutzbar ist. Die ohnehin schwierige Parksituation in der Hirschhornstraße und Kochstraße wird durch regelmäßig dort abgestellte Kleinlaster und Transporter zusätzlich erschwert. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 383 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Rückhaltebecken für Starkregen in Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2021, OF 181/5 Betreff: Rückhaltebecken für Starkregen in Oberrad Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob weiterhin die Installation eines Rückhaltebeckens in Oberrad gegenüber der Katholischen Hochschule St. Georgen geplant ist. Begründung: Oberrad wird durch ein historisch gewachsenes Mischsystem entwässert. Das bedeutet, dass Schmutz- und Regenwasser zusammen in einem Kanal abgeführt werden. Entsprechend der örtlichen Topografie erfolgt die Entwässerung im Freispiegelabfluss dem Gefälle folgend nach unten, in nördlicher Richtung zur Offenbacher Landstraße. Von dort werden die Abflüsse durch einen Hauptsammler nach Sachsenhausen weitergeleitet. Aus diesem Grund ist in der Vergangenheit gegenüber von St. Georgen ein Rückhaltebecken angedacht worden, welches, angesichts des Klimawandels und der damit einhergehenden Starkregenereignisse, notwendig sein dürfte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 201 2021 Die Vorlage OF 181/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAnbringung von Verkehrsschildern „Längsparken halb auf Gehwegen rechts“ im Lettigkautweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 786 entstanden aus Vorlage: OF 157/5 vom 23.08.2021 Betreff: Anbringung von Verkehrsschildern "Längsparken halb auf Gehwegen rechts" im Lettigkautweg Der Magistrat wird gebeten, das Anbringen von Verkehrsschildern "Längsparken halb auf Gehwegen rechts" (Verkehrszeichen 315-56 bzw. Verkehrszeichen 315-57) im Lettigkautweg wie folgt zu veranlassen: 1. von der Ecke Offenbacher Landstraße bis Ecke Am Mühlkanal (Aussparung Einfahrt Offenbacher Landstraße 126) 2. von der Ecke Auf dem Mühlberg bis gegenüber Lettigkautweg Hausnummer 13. Begründung: Der Bürgersteig im Lettigkautweg in südlicher Richtung wird seit Jahrzehnten halbseitig als Parkraum benutzt (siehe Foto), ohne dass noch Schilder vorhanden sind, die dies erlauben. Im Zuge von Bauarbeiten oder auch Unfällen, wobei Schilderstangen umgefahren wurden, sind diese nach und nach verschwunden. Für die Frankfurter Stadtpolizei ist dies mittlerweile eine gewinnbringende Adresse geworden, worüber sich die Anwohner in letzter Zeit des Öfteren beschweren, da ansonsten auch kein anderer Parkraum vorhanden ist. Daher wird der Magistrat gebeten, die Beschilderung möglichst rasch wieder anzuordnen. Foto: Parksituation Lettigkautweg in südlicher Richtung Quelle: Oliver Carsten Kimpel Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 131 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Lärmemissionen von Livemusikveranstaltungen im Außenbetrieb der Gaststätte Gerbermühlstraße 110
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2021, OF 152/5 Betreff: Lärmemissionen von Livemusikveranstaltungen im Außenbetrieb der Gaststätte Gerbermühlstraße 110 Der Magistrat wird angefragt, ob ihm bekannt ist, dass im Lokal Nasa Kafana in der Gerbermühlstraße 110 mehrmals wöchentlich Live Musik-Veranstaltungen im Außenbereich bis in die frühen Morgenstunden stattfinden und ob zur Vermeidung von Lärmemissionen bereits Maßnahme ergriffen worden sind? Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Strahlenberger Weg sowie aus dem nordwestlichen Oberrad beschweren sich über von Gästegegröhle begleitete Livemusik bis in die frühen Morgenstunden. Nur während der jeweiligen Lockdowns sei Ruhe eingekehrt. Selbst bei geschlossenem Fenster sei die Musik noch zu hören. An Schlaf bei geöffnetem Fenster sei kaum zu denken. Das Einschalten des Ordnungsamts und des achten Reviers erbrächten nach Besuch der jeweiligen Streife nur ca. 15 Minuten Ruhe, dann ginge es noch lauter weiter mit der Beschallung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 162 2021 Die Vorlage OF 152/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenWann erfolgt die angekündigte Umgestaltung der Seehofstraße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 118/5 Betreff: Wann erfolgt die angekündigte Umgestaltung der Seehofstraße? Vorgang: M 157/17 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann die bereits mit dem Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 angekündigte und vorgestellte Umgestaltung der Seehofstraße erfolgt. Begründung: Bereits 2017 wurden dem Ortsbeirat die Pläne für die Umgestaltung der Seehofstraße vorgestellt. Inzwischen wurde das Brückenbauwerk über die Seehofstraße durch die Deutsche Bahn erneuert und die lichte Weite deutlich vergrößert, was dem Maß der vorhandenen Breite des öffentlichen Straßenraumes der Seehofstraße zwischen Offenbacher Landstraße entspricht. Die Umgestaltung der Seehofstraße durch das Verkehrsdezernat lässt aber immer noch auf sich warten. Der Bürgerinnen und Bürger und der Ortsbeirat wollen endlich wissen, wann mit der Umgestaltung begonnen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 93 2021 Die Vorlage OF 118/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenIllegales Gehwegparken im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 309 entstanden aus Vorlage: OF 42/5 vom 27.05.2021 Betreff: Illegales Gehwegparken im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, das illegale Gehwegparken im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße vor dem Priesterseminar St. Georgen (siehe Foto) zu verhindern und dort zu diesem Zweck die Aufstellung von Pollern zu veranlassen, damit für die Verkehrsteilnehmer in der Balduinstraße der freie Einblick in den Kreuzungsbereich gewährleistet ist. Begründung: Auf dem Gehweg im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße (Fahrtrichtung stadtauswärts, vor dem Priesterseminar St. Georgen, siehe Foto) werden häufig zum Teil auch größere Fahrzeuge illegal geparkt. Verkehrsteilnehmer, die sich von der Balduinstraße kommend in nördlicher Richtung der Offenbacher Landstraße nähern, wird dadurch der Einblick nach links in die Kreuzung versperrt. An dieser Stelle ist - neben dem Kfz-Verkehr und Fußgängern - auch der Radweg und die Straßenbahn zu beachten, sodass in diesem Bereich parkende Fahrzeuge potentiell eine Verkehrsgefährdung darstellen. Dem ist durch das Aufstellen von Pollern entgegenzuwirken. Foto: Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße vor Priesterseminar St. Georgen (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1695 Aktenzeichen: 66 2
Einrichtung einer separaten Linksabbiegerspur von der Seehofstraße in den Strahlenberger Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 294 entstanden aus Vorlage: OF 8/5 vom 19.04.2021 Betreff: Einrichtung einer separaten Linksabbiegerspur von der Seehofstraße in den Strahlenberger Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, eine separate Linksabbiegerspur von der Seehohofstraße in den Strahlenberger Weg einzurichten. Begründung: Die Seehofstraße ist ab dem Betriebshof der FES heute schon breit genug, dass Autofahrerinnen und Autofahrer sich schon von selbst links halten, um von der Seehofstraße in den Strahlenberger Weg abzubiegen. Da dies dem Straßenverlauf eine bessere Kennung verleihen würde, sollte dies eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1697 Aktenzeichen: 32 1
Die Containeranlage, in der die Mühlbergschule behelfsweise untergebracht ist, zeitnah und umfassend besser ausstatten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 307 entstanden aus Vorlage: OF 38/5 vom 27.05.2021 Betreff: Die Containeranlage, in der die Mühlbergschule behelfsweise untergebracht ist, zeitnah und umfassend besser ausstatten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah dafür sorgen, dass die mangelhafte Ausstattung der Containeranlage, in der die Mühlbergschule behelfsweise untergebracht ist, in Bezug auf Sanitäranlagen, Luftfilter, Heizung und Digitalausstattung verbessert, erneuert und ergänzt wird. Außerdem muss diesbezüglich eine transparente, verlässliche, öffentliche und regelmäßige Kommunikation mit Schulleitung und Elternschaft zum Stand der Ertüchtigung der Containeranlage gewährleistet werden. Begründung: Ein Ende der Unterbringung der Mühlbergschule in der Containeranlage ist nicht absehbar. Der Elternbeirat der Mühlbergschule hat sich erneut an die Öffentlichkeit gewandt. Da die derzeitige Ausstattung der Anlage ungenügend ist und sie in Zukunft auch für andere Schule benötigt wird, ist ihre Ertüchtigung dringend notwendig. Im Einzelnen zählen die Eltern folgende Mängel auf: - Die Containeranlage hat nur unzureichende Toilettenanlagen. - Für die Klassenräume selbst gibt es nicht ausreichend Waschbecken und an diesen kein warmes Wasser. - Das regelmäßige Händewaschen ist so nur schwierig realisierbar, kostet viel Zeit und Hygieneregeln können nur schwer eingehalten werden. - In der Containeranlage sind anders als in vielen Frankfurter Schulen keine Luftfilteranlagen verbaut. Die zuständigen Ämter sehen hierfür keine Notwendigkeit, da ja bald ein Rückzug erfolgen sollte. Nun dauert die Pandemie aber bereits 14 Monate an und ein Rückzug der Schule ist nicht absehbar. Es ist damit zu rechnen, dass auch noch ein zweiter Corona-Winter in den Containern stattfindet. Für die Kinder ist dies eine Qual, denn selbst bei eisiger Kälte und dröhnendem Verkehrslärm an der stark befahrenen Offenbacher Landstraße und der direkt angrenzenden Bahnlinie müssen sie aufgrund fehlender Luftfilter im 15-Minutentakt lüften. Trotz Lüftens verbleibt ein hohes Ansteckungsrisiko. Besonders ist Folgendes zu beachten: - Die Heizungsanlagen der Klassenräume sind nicht sonderlich leistungsfähig, weshalb die Klassen nach dem Lüften kaum aufgeheizt werden können bzw. sie lassen sich so wenig regulieren, dass die Räume überheizen. - Sportunterricht ist in den Containern grundsätzlich kaum möglich. Seit nun vier Jahren hatten die Kinder allenfalls sporadisch überhaupt echten Sportunterricht, wenn unter großem Aufwand eine entfernte Sporthalle besucht werden konnte. Durch die Pandemie findet Sportunterricht nun überhaupt nicht mehr statt. Der Bewegungsmangel belastet deutlich die Lernfähigkeit unserer Kinder. - In den Klassenräumen gibt es keinerlei Digitalausstattung: Kein funktionsfähiges WLAN, keine digitalen Whiteboards, keine Fernseher mit Video-Kamera. Wie soll unter solchen Umständen ein Hybridunterricht oder digitale Beschulung stattfinden? Eine verlässliche Planung für die zukünftige Beschulung ist nicht möglich, da ein Rückzugstermin nicht belastbar genannt wird. Wie sollen unter diesen Bedingungen pädagogische Konzepte (z.B. Entwicklung zur Ganztagsschule, Digitalisierung) umgesetzt werden, ja überhaupt erst gedacht werden? Insgesamt führt die aktuelle Lage in den Containern nicht nur zu einer hohen Unzufriedenheit bei Schülern und Eltern - es entsteht unter den besonderen Umständen der Pandemie ein deutlich erhöhtes Ansteckungsrisiko mit fatalen Folgen für Schüler, Lehrkräfte, den zugehörigen Familien und darüber hinaus allen weiteren Kontaktpersonen. Es ist nicht zu vertreten, dass für die Schülerinnen und Schüler der Mühlbergschule noch länger die aktuelle inakzeptable Situation toleriert wird, ohne dass für Abhilfe gesorgt wird. Wir fordern eine transparente, verlässliche, öffentliche und regelmäßige Kommunikation zum Stand der Ertüchtigung der Containeranlage an die Elternschaft Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 283 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2
Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 311 entstanden aus Vorlage: OF 45/5 vom 17.05.2021 Betreff: Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, am Buchrainplatz in Oberrad die Lichtzeichenanlagen vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 334 und 350 so zu schalten, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgänger sowie des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen" kann. Begründung: Dies soll ermöglichen, dass - besonders zur Hauptverkehrszeit - die querenden Verkehre der Buchrainstraße, des Rewe-Parkplatzes und des Taxiplatzes abgewickelt werden können. Der notwendige Rückstau aus beiden Richtungen der Offenbacher Landstraße soll außerhalb des etwa 50 Meter langen Verkehrsraums zwischen den Fußgängerampeln zum Buchrainplatz abgewickelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1700 Antrag vom 10.10.2021, OF 261/5 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1200 Aktenzeichen: 32 1
Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufheben
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 25/5 Betreff: Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufheben Vorgang: V 1762/20 OBR 5; ST 361/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufzuheben. Begründung: Die Bordsteinradwege sind deutlich zu schmal und haben weder einen Schutzbereich gegen die parkenden Autos noch gegen den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn. Daher bieten sie keine ausreichende Sicherheit. Zudem werden sie häufig durch schlampig geparkte Fahrzeuge weiter eingeengt. An den schrägen Auffahrten auf die Bordsteinradwege kommt es immer wieder zu schweren Stürzen. Die in der ST 1913/2018 angekündigte Planung für Radschutzstreifen auf der Offenbacher Landstraße wurde verschoben. Es ist daher sinnvoll sofort die Benutzungspflicht der Radwege aufzuheben. Radfahrende können dann selbst entscheiden, ob sie den Bordsteinradweg oder die Fahrbahn benutzen möchten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2020, V 1762 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 361 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 25/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRadfahrstreifen Seehofstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 24/5 Betreff: Radfahrstreifen Seehofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Seehofstraße Richtung Osten zwischen Heisterstraße und Länderweg einen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn zu markieren und den bestehenden Schutzstreifen zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße zu einem Radfahrstreifen zu erweitern. Begründung: Die Seehofstraße ist in diesem Bereich breit genug für die Markierung eines Radfahrstreifens. Radfahrende beklagen sich häufig, dass sie von Kraftfahrzeugen zu schnell und zu dicht überholt werden. Ein Radfahrstreifen würde dem abhelfen und die Sicherheit des Radverkehrs erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 24/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErneuerung des defekten selbstschließenden Törchens am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 106 entstanden aus Vorlage: OF 2/5 vom 15.04.2021 Betreff: Erneuerung des defekten selbstschließenden Törchens am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, das defekte selbstschließende Törchen am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse zu erneuern. Begründung: Das selbstschließende Törchen am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse ist defekt. Durch das selbstschließende Törchen wurden Kleinkinder an einem selbstständigen Verlassen des Geländes gehindert und das Hinausrollen von Bällen vom Spielplatz auf die Spatzengasse in Richtung Offenbacher Landstraße wurde verhindert. Zudem bot dieses Törchen einen zusätzlichen Schutz vor dem Betreten durch nichtangeleinte Hunde. Aus den genannten Gründen ist das defekte selbstschließende Törchen am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse zu erneuern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1394 Aktenzeichen: 67 2
Apollern des Bürgersteigs vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 108 entstanden aus Vorlage: OF 4/5 vom 17.04.2021 Betreff: Apollern des Bürgersteigs vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361 Vorgang: OM 6949/20 OBR 5; ST 571/21 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361 abzupollern. Begründung: Vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361 wird - verbotenerweise - halb auf dem Bürgersteig und halb auf dem Fahrradstreifen geparkt. Die Problematik wurde seitens des Ortsbeirates bereits in der Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6949, vorgebracht. Die Antwort des Magistrats in seiner Stellungnahme vom 08.03.2021, ST 571, ist nicht zielführend. Daher bittet der Ortsbeirat um das Abpollern des entsprechenden Stückes des Bürgersteiges. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6949 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1558 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Auskunftsersuchen zu den in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7341 entstanden aus Vorlage: OF 1907/5 vom 03.02.2021 Betreff: Auskunftsersuchen zu den in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wann nach dem derzeitigen Planungsstand damit zu rechnen ist, dass die in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen, realisiert sein werden . Begründung: Mit der Vorlage NR 895 wurden 2019 durch die Stadtverordnetenversammlung u. a. auch für den Ortsbezirk 5 zahlreiche sinnvolle Maßnahmen beschlossen, die den Fuß- und Fahrradverkehr in den Bereichen Schwarzwaldstraße/Rennbahnstraße, Schweizer Straße, Mörfelder Landstraße und Offenbacher Landstraße, Gutzkowstraße, Oberräder Fußweg und Brückenstraße sicherer machen sollen. Für die Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 5 ist es äußerst wünschenswert, dass die vorgesehenen Maßnahmen sich nicht verzögern. Damit möglichst frühzeitig Verzögerungen entgegengewirkt werden kann, ist es sinnvoll, nachdem nun mehr als 18 Monate seit Beschlussfassung verstrichen sind, zu überprüfen, ob der ursprünglich ins Auge gefasste Zeitplan voraussichtlich eingehalten werden kann oder ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, damit die vorgesehenen Maßnahmen ohne Verzögerung realisiert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1235 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Leistungsangebot des Kanalsystems in Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2020, OF 1876/5 Betreff: Leistungsangebot des Kanalsystems in Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Ist die Dimensionierung des Abwasserkanals im Bereich der Balduinstraße ausreichend, nachdem die Alfred-Delp-Siedlung an den Kanal des Altbestandes Balduinstraße angeschlossen ist. Begründung: Anwohner der Balduinstraße haben nach Starkregenlagen die Befürchtung geäußert, dass die Dimensionierung ihres Abwasserkanals nicht mehr ausreichend sein könnte, nachdem offensichtlich die kleine Neubausiedlung "Alfred-Delp-Straße" angeschlossen worden ist. Obwohl leichte Hanglage des Wohngebiets haben sich viele Hausbesitzer der Balduinstraße Regenrückstauventile zur Absicherung ihres Wohneigentums eingebaut. Angesichts des Klimawandels sind in Zukunft vermehrt Starkregen zu befürchten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1928 2021 Die Vorlage OF 1876/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenT-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2020, OA 647 entstanden aus Vorlage: OF 1845/5 vom 10.11.2020 Betreff: T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten Vorgang: OM 5407/19 OBR 5; ST 598/20; OM 6191/20 OBR 5; ST 1865/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die T-Kreuzung optisch und regulatorisch zu beseitigen. Der westliche und südliche Strahlenberger Weg ist als fortlaufender Straßenverlauf einzurichten. Fahrzeuge aus dem südlichen Strahlenberger Weg biegen nicht mehr links ab, sondern folgen einer Linkskurve. Dem Verkehr aus dem südlichen Strahlenberger Weg ist gegenüber dem Verkehr aus der Straße Im Bärengarten durch Zeichen Nr. 301 Vorfahrt einzuräumen. Fahrzeuge aus dem westlichen Strahlenberger Weg biegen nicht mehr rechts ab, sondern folgen einer Rechtskurve. Wenn sie in die Straße Im Bärengarten wollen, müssen sie weiterhin den Vorrang des Verkehrs aus dem südlichen Strahlenberger Weg beachten. Technisch biegen sie nach links in die Straße Im Bärengarten ab. Der Magistrat kann auch mit anderen ihm geeignet erscheinenden Maßnahmen dafür sorgen, dass Fahrzeuge aus der Straße Im Bärengarten in mäßigem Tempo an die Kreuzung heranfahren. Begründung: Kraftfahrzeuge aus der Straße Im Bärengarten brausen häufig mit überhöhter Geschwindigkeit auf die Kreuzung zu, weil der Verkehr aus dem südlichen Strahlenberger Weg wartepflichtig ist. Auch Kraftfahrzeuge aus dem westlichen Strahlenberger Weg fahren häufig offensiv auf die Kreuzung zu, denn die bevorrechtigten Fahrzeuge aus dem südlichen Strahlenberger Weg müssen vorsichtig in die Kreuzung hineinfahren, weil für sie der Verkehr aus der Straße Im Bärengarten Vorrang hat. Die vorgeschlagene Vorfahrtsregelung würde den Verkehr verlangsamen und so für mehr Sicherheit sorgen. Die Beschleunigung des Verkehrs im südlichen Strahlenberger Weg ist nicht zu befürchten, weil die Abbiegevorgänge in der engen Kurve eine niedrige Geschwindigkeit erfordern. Der Ortsbeirat hat dem Magistrat verschiedene Vorschläge unterbreitet, wie den Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Straße Im Bärengarten entgegenzuwirken ist. Es entsteht der Eindruck, dass der Magistrat keine Lust hat, sich mit der Angelegenheit zu befassen, da er einfach nur aus alten Antworten zitiert, so als hätte der Ortsbeirat keine neuen Vorschläge unterbreitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5407 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 598 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6191 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1865 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 943 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2116 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 187 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 647 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 100 Beschluss: Die Vorlage OA 647 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 7060, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021
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