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Meine Nachbarschaft: Obernhainer Straße

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Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8002 entstanden aus Vorlage: OF 993/3 vom 03.01.2026 Betreff: Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich Das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich an der Dortelweiler Straße wird seit Monaten als Lager für Erdaushub und Sand genutzt. Regelmäßig fahren große Lkws das Gelände an. Dies führt in der engen Dortelweiler Straße immer wieder zu Behinderungen, auch für die dort verkehrende Buslinie. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten a) wie der aktuelle Stand bezüglich der Bebauung des Geländes ist; b) ob die aktuelle Nutzung genehmigt ist. Wenn ja, in welchem Umfang und ggf. mit welchen Auflagen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich

03.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 993/3 Betreff: Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich Das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich an der Dortelweiler Straße wird seit Monaten als Erdaushub und Sandlager genutzt. Regelmäßige fahren große LKWs das Gelände an. Dies führt in der engen Dortelweiler Straße immer wieder zu Behinderungen auch für die dort verkehrende Buslinie. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten a) Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Bebauung des Geländes? b) Ist die aktuelle Nutzung genehmigt? Wenn ja, in welchem Umfang und mit gglfs. welchen Auflagen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Radwegeverbindung Karlstraße auch während Baustellen sichern

28.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7773 entstanden aus Vorlage: OF 1787/1 vom 10.11.2025 Betreff: Radwegeverbindung Karlstraße auch während Baustellen sichern Der Magistrat wird gebeten, die durchgehende Radverkehrsverbindung von der Moselstraße über Karlsplatz und Karlstraße in Richtung Westend und Gallus dauerhaft sicherzustellen - auch während der Bauarbeiten in der Karlstraße, auf dem Karlsplatz und im Umfeld des Hauptbahnhofs. Baustelleneinrichtungen dürfen die Befahrbarkeit der Strecke für den Radverkehr nicht einschränken. Gegebenenfalls sind sichere provisorische Verkehrsführungen einzurichten. Begründung: Die Verbindung Moselstraße - Karlsplatz - Karlstraße ist eine zentrale und stark frequentierte Route des innerstädtischen Radverkehrs. Sie verbindet Sachsenhausen mit dem Bahnhofsviertel und den Stadtteilen Westend und Gallus und ist für viele Berufspendelnde unverzichtbar. Eine Sperrung oder Zweckentfremdung der Radwege als Lagerfläche führt zu gefährlichen Situationen und unzumutbaren Umwegen. Negatives Beispiel ist die Sperrung des Geh- und Radwegs an der Dominikanergasse, die bereits zu erheblichen Behinderungen geführt hat. Eine verlässliche Radverkehrsführung während Bauphasen ist unerlässlich, um die Verkehrswende glaubwürdig zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Nutzung des Gehwegs in der Gronauer Straße

04.09.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7617 entstanden aus Vorlage: OF 557/4 vom 20.09.2025 Betreff: Nutzung des Gehwegs in der Gronauer Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen möglich sind, um den südlichen Gehweg auf der Gronauer Straße passierbar zu machen, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen, sei es für Personen mit Rollstuhl, Kinderwagen, Senioren oder Kinder. Begründung: Der Abschnitt der Gronauer Straße zwischen Rendeler Straße und Berger Straße ist durch die auf dem Gehweg geparkten Autos schon sehr schmal. Stehen dann noch Hindernisse darauf, ist er praktisch kaum passierbar. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Barrierefreier Fußweg und Überquerung der Throner Straße

20.05.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7130 entstanden aus Vorlage: OF 520/4 vom 05.05.2025 Betreff: Barrierefreier Fußweg und Überquerung der Throner Straße Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Überquerung der Kreuzung Throner Straße entlang der Rendeler Straße barrierefrei zu ermöglichen. Begründung: Die Ecke ist dauerhaft von Rollern und Fahrrädern verstellt, sodass Personen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen Schwierigkeiten haben, die Straße ungehindert zu überqueren. Der Überweg könnte mithilfe eines Fußgänger-Piktogramms markiert werden, gleichzeitig könnte auf dem an dieser Stelle breiten Fußweg ein Roller-Piktogramm aufgebracht werden, sodass Roller zukünftig dort geparkt werden. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1774 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Straßenschild Nelly-Sachs-Platz

05.05.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 24.11.2025, OF 652/12 Betreff: Straßenschild Nelly-Sachs-Platz Der Magistrat wird gebeten, den Nelly-Sachs-Platz durch ein Straßenschild kenntlich zu machen. Der Ortsbeirat schlägt vor, dies durch ein (idealerweise mittig angebrachtes) Schild an der Straßenlaterne mitten auf dem Platz (siehe Skizze) umzusetzen um so den Platzcharakter zu unterstreichen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Bislang weist kein Schild auf den Namen des Platzes hin. Dies fiel im November auf im Rahmen einer Veranstaltung zur Geschichte von verfolgten Personen und Personen des Widerstands auf. Die Platzierung in Platzmitte erscheint besonders geeignet, um den Platzcharakter zu unterstreichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 652/12 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.06 Oberirdisches Gewässer Regelmäßige Untersuchung der Oberflächengewässer im Ortsbezirk 8

04.05.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 07.11.2025, OF 647/8 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.06 Oberirdisches Gewässer Regelmäßige Untersuchung der Oberflächengewässer im Ortsbezirk 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtentwässerung erhält zusätzliche jährliche Mittel (4000 Euro p.a. Personal und Dienstleistungen), um jeweils einmal im Monat Wasserproben der Nidda, des Urselbach und des Steinbach zu entnehmen und diese auf organische und anorganische Verunreinigungen zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Die Auswertung wird regelmäßig im Amtsblatt veröffentlicht. Begründung: Die Oberflächengewässer im Ortsbezirk werden besonders an heißen Tagen zum Abkühlen oder sogar zum Baden genutzt, die Nidda auch für den Wassersport. Gesundheitsgefährdende Verunreinigungen durch Klärwerk-Reste und oberirdische Zuleitungen sollten öffentlich bekannt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 131 2025 Die Vorlage OF 647/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Behinderung der Einmündung Weidenbornstraße

25.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7048 entstanden aus Vorlage: OF 517/4 vom 03.05.2025 Betreff: Behinderung der Einmündung Weidenbornstraße Vorgang: OM 1679/22 OBR 4; ST 1320/22; ST 2778/22; OM 4847/23 OBR 4; ST 305/25 Der Magistrat wird gebeten, zügig die bereits im November 2023 erinnerte Umsetzung der Magistratsanregung vom 15.02.2022, OM 1679, vorzunehmen, wie sie in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778, in Aussicht gestellt wurde. Begründung: In der Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679, heißt es: ". .den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert wird . .". Trotz Erinnerung mit Magistratsanregung vom 06.11.2023, OM 4847, erfolgte die Umsetzung der Maßnahme immer noch nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1320 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4847 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 305 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1632

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Throner Straße - Gehwegbreite und Begrünung

25.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7047 entstanden aus Vorlage: OF 516/4 vom 04.05.2025 Betreff: Throner Straße - Gehwegbreite und Begrünung Vorgang: OM 6019/24 OBR 4; ST 364/25 Der Magistrat wird gebeten, die grundhafte Erneuerung der Throner Straße zu priorisieren, um dann in diesem Zuge eine Neuaufteilung des Straßen- und Fußwegraumes, eine Entsiegelung und Begrünung vornehmen zu können. Eine Umsetzung sollte in absehbarer Zeit avisiert werden. Um bis dahin zumindest in minimalem Umfang eine zumutbare Nutzung eines Gehweges zu gewährleisten, sollte nach vorheriger Vorstellung im Ortsbeirat auf einer Straßenseite das Quer- in Längsparken verändert werden. Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme vom 17.03.2025, ST 364, deutlich gemacht, dass die Straßengestaltung und Straßenaufteilung in der Throner Straße verbesserungsbedürftig sind. Für eine notwendige grundständige Erneuerung fehlten aber die Ressourcen. Die Anwohnenden und Passanten sollten dennoch mindestens einen der beiden Gehwege anständig nutzen können; eine rasche Veränderung der Parkordnung als Voraussetzung sollte machbar sein - auch mit knappen Personalressourcen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6019 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 364 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 3

Frühzeitige Information zu geplanten Baustellen im Ortsbezirk 3

24.04.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 24.04.2025, OA 547 entstanden aus Vorlage: OF 870/3 vom 07.04.2025 Betreff: Frühzeitige Information zu geplanten Baustellen im Ortsbezirk 3 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, bei Baumaßnahmen städtischer Ämter künftig den zuständigen Ortsbeirat vor Beginn der Maßnahme über Folgendes zu informieren: - Beginn und Dauer der Baumaßnahme; - Umfang der Baumaßnahme; - welche Wegebeziehungen betroffen sind; - ob Teil- und Komplettsperrungen von öffentlichen Flächen, Gehwegen, Radwegen und Straßen erforderlich sind, und wenn ja, in welchem Zeitraum und für wie lange; - die angedachten Alternativrouten für alle betroffenen Mobilitätsformen (Fuß-, Rad-, Autoverkehr, ÖPNV); - wie die Aufrechterhaltung der Barrierefreiheit gewährleistet wird; - wie die Anwohnenden und Gewerbetreibenden über die Maßnahme zu Beginn und im weiteren Verlauf informiert werden. 2. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, während der Baumaßnahme über erforderliche Änderungen und Zeitverzögerungen zu informieren. Begründung: Erneut erfuhr der Ortsbeirat 3 von der Vollsperrung einer sogenannten Grundnetzstraße in seinem Ortsbezirk, in diesem Fall dem Oeder Weg, lediglich zwei Tage vor der Sperrung per Pressemitteilung. Ähnliches war bereits bei der Sperrung der Dortelweiler Straße im letzten Jahr passiert. Die betroffenen Gewerbetreibenden wurden ebenfalls nicht informiert. Das ist nicht akzeptabel, zumal die Planung für die Sperrung durch die erforderliche Umleitung des ÖPNV sicherlich schon länger feststand. Verwundert hat in diesem Zusammenhang auch, dass in den ersten Tagen überhaupt keine erkennbaren Baumaßnahmen stattfanden. Die Baustelle war regelrecht verwaist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1814 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 547 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6186, 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 26.05.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Ampelschaltung: Kreuzung Neebstraße/Saalburgstraße

21.01.2025 · Aktualisiert: 16.06.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6334 entstanden aus Vorlage: OF 465/4 vom 16.12.2024 Betreff: Ampelschaltung: Kreuzung Neebstraße/Saalburgstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung an der Kreuzung Neebstraße/Saalburgstraße dahin gehend verändert werden kann, dass eine gleichzeitige Grünphase für Fußgänger:innen, Kraftfahrzeuge und Radfahrende vermieden wird. Begründung: Nicht nur der Unfall am 28.11.2024 hat wieder darauf hingewiesen, dass viele Verkehrsteilnehmer:innen, die diese Kreuzung benutzen, höchst verunsichert und offensichtlich auch oft gefährdet sind. Dies gilt insbesondere für Fußgänger:innen, die kein hohes Tempo aufweisen und dieselbe Grünphase zur Überquerung der Saalburgstraße nutzen wie die aus der Neebstraße abbiegenden Pkw und Busse. Es kommt immer wieder, nicht nur durch den Verstoß gegen die Verkehrsregeln, zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 946 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhöhung der Sicherheit für zu Fuß Gehende im Günthersburgpark

07.11.2024 · Aktualisiert: 24.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6071 entstanden aus Vorlage: OF 761/3 vom 23.10.2024 Betreff: Erhöhung der Sicherheit für zu Fuß Gehende im Günthersburgpark Der Magistrat wird gebeten, durch z. B. Piktogramme und/oder Schilder im Bereich der ehemaligen Weidenbornstraße auf die zu Fuß Gehenden hinzuweisen. Es soll deutlich werden, dass Radfahrende zur Rücksichtnahme auf die zu Fuß Gehenden verpflichtet sind und keinesfalls Vorfahrt haben. Begründung: Die Gestaltung des ehemaligen Abschnitts der Weidenbornstraße im Günthersburgpark erzeugt den Eindruck, als wäre der asphaltierte Bereich eine Straße und der Bereich vor den Bänken der Fußweg. Das führt immer wieder zu Konflikten, gerade an Tagen mit vielen Besuchern im Park. Deshalb sollte in diesem Bereich noch deutlicher sichtbar werden, dass im Park zu Fuß Gehende Vorrang haben und Radfahrende Rücksicht nehmen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 429 Beratung im Ortsbeirat: 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Throner Straße - Gehwegbreite und Begrünung

29.10.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6019 entstanden aus Vorlage: OF 440/4 vom 09.10.2024 Betreff: Throner Straße - Gehwegbreite und Begrünung Vorgang: OM 4848/23 OBR 4; ST 701/24 Der Magistrat wird gebeten, in der Throner Straße zumindest auf einer Straßenseite die Parkordnung so zu ändern, dass eine ausreichende Gehwegbreite erzielt wird. Gleichzeitig sollte eine angemessene Anzahl von Mikrobeeten angelegt werden. Begründung: Die Situation in der Throner Straße ist im Hinblick auf die Aufenthaltsqualität, das Mikroklima und die Nutzbarkeit für zu Fuß Gehende ausgesprochen unbefriedigend. Deshalb sollten die oben genannten Mindestmaßnahmen im Sinne eines ausgleichenden Kompromisses durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4848 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 701 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 364 Antrag vom 04.05.2025, OF 516/4 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7047 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Situation für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in der Dortelweiler Straße

04.07.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5720 entstanden aus Vorlage: OF 719/3 vom 13.05.2024 Betreff: Verbesserung der Situation für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in der Dortelweiler Straße Vorgang: V 373/22 OBR 3; ST 1684/22 Der Magistrat wird gebeten, weitere Vorschläge zur Verbesserung der Situation der Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zu erarbeiten und den betroffenen Ortsbeiräten vorzulegen. Diese sollten auch die Situation am Kreisel Dortelweiler Straße/Valentin-Senger-Straße einbeziehen. Der Ortsbeirat bittet bei der Beantwortung um Beteiligung der Fußgänger- und Radfahrbeauftragten. Begründung: Der Ortsbeirat ist mit den Antworten aus den Stellungsnahmen zur Dortelweiler Straße noch nicht zufrieden (beispielsweise Stellungnahme ST 1684 aus 2022) und erhält hierzu weiterhin Anfragen aus der Öffentlichkeit. In der schmalen Dortelweiler Straße herrscht reger Verkehr und es wird zu schnell gefahren. Im Wesentlichen geht es um den Abschnitt ab dem Kreisel der Valentin-Senger-Straße, entlang des Wasserparks und des Bornheimer Friedhofs bis zu den Gärtnereien. Die Bürgersteige sind oft schmal, es fehlen Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und es sind keine Radfahrstreifen vorhanden. Zusammenfassend wird die dortige Situation für Fußgänger und Radfahrer als unsicher und unbequem bezeichnet. Dies gilt in einem Bereich, der gerade zwischen Wasserpark, Friedhof, Gärten und als Verbindung zwischen Günthersburgpark und Lohrberg intensiv fußläufig und radfahrend genutzt wird. Die eine vorhandene Fußgängerampel sollte da nicht das Maß aller Dinge sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.03.2022, V 373 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1684 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2124 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter Straße

28.05.2024 · Aktualisiert: 01.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5505 entstanden aus Vorlage: OF 413/4 vom 13.05.2024 Betreff: Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Wöllstädter Straße im Kreuzungsbereich Ilbenstädter Straße einen Zebrastreifen zum Zweck der Schulwegsicherung der Kirchnerschule zu installieren. Begründung: Der Schulwegplan der Stadt Frankfurt am Main empfiehlt Schüler:innen der Kirchnerschule an zwei Punkten die Querung der Wöllstädter Straße (siehe nachstehender Screenshot). Hier wird der Ortsbeirat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Querung aufgrund fehlender Zebrastreifen nicht sicher sei. Die Wöllstädter Straße ist zwar Bestandteil einer Tempo-30-Zone, als Zubringerstraße zur Seckbacher Landstraße jedoch stark frequentiert. Zudem gibt es dort eine hohe Parkdichte, was die Querung zusätzlich erschwert. Ein Zebrastreifen könnte den Verkehr in der Wöllstädter Straße verlangsamen und Kindern, die nördlich derer wohnen, einen sichereren Schulweg ermöglichen. Quelle: Schulwegpläne | Stadt Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.02.2025, OF 469/4 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6517 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1439 Beratung im Ortsbeirat: 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Bücherschrank am Hohen Brunnen umsetzen

14.05.2024 · Aktualisiert: 06.06.2024

Antrag vom 14.05.2024, OF 412/4 Betreff: Bücherschrank am Hohen Brunnen umsetzen Der Magistrat wird gebeten den Bücherschrank der zur Zeit an der Berger Straße / Gronauer Straße steht, auf die gegenüber liegende Fläche an der Kita an der Durchwegung zur Löwengasse aufzustellen. Begründung: Der derzeitige Standort behindert die Kerbegesellschaft bei der Bernemer Kerb, insb. des Bernemer Mittwochs und stört auch die dortige Aussengastronomie Die Beteiligten baten den Ortsbeirat die Versetzung anzuregen. Ebenso wird durch die Versetzung ein illegaler Parkplatz entfallen. Neuer Standort Illegaler Parkplatz Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 4 am 28.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 412/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationärer Blitzer in der Dortelweiler Straße

25.04.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5460 entstanden aus Vorlage: OF 698/3 vom 20.03.2024 Betreff: Stationärer Blitzer in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es im Bereich Dortelweiler Straße Höhe Bornheimer Friedhof/Hessenwasser-Gelände in den letzten Wochen Geschwindigkeitsüberwachungen gab. Wenn ja, wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden festgestellt? Ist es möglich, in diesem Straßenabschnitt einen stationären Blitzer zu installieren? Begründung: Der Fußweg ist in diesem Bereich sehr schmal und stellt eine wichtige Verbindung in den Günthersburgpark dar. Er ist teilweise Schulweg zur Valentin-Senger-Schule. Die Geschwindigkeit wird in diesem Bereich oftmals überschritten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1886 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Zeitplan für Abriss und Neubau der Kinderzentren 73 (Niederurseler Landstraße) und 74 (Bernadottestraße)

29.01.2024 · Aktualisiert: 29.02.2024

Antrag vom 29.01.2024, OF 389/8 Betreff: Zeitplan für Abriss und Neubau der Kinderzentren 73 (Niederurseler Landstraße) und 74 (Bernadottestraße) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Schon vor einigen Jahren war den Medien zu entnehmen (u.a. Frankfurter Rundschau v. 07.02.2020), dass die Kinderzentren 73 und 74 nach Fertigstellung des Neubaus des Kinderzentrums 37 (In der Römerstadt) das Provisorium Am Forum beziehen, wenn deren Ersatzneubau ausgeführt wird. Die Neubaumaßnahme beim KiZ 37 wird aktuell ausgeführt, jedoch sind 2023 Gelder für die beiden Kinderzentren in der Nordweststadt zur Finanzierung der Gesamtsanierung des KiZ 126 in der Rendeler Straße (Stadtteil Bornheim) verlagert worden: 1,53 Mio. EUR für das KiZ 73 (M 11-23) und 1,1 Mio. EUR für das KiZ 74 (M 97-23). Nach den ursprünglichen Plänen sollte das KiZ 74 die Container-Anlage am Forum bereits 2022 beziehen und das KiZ 73 dann im Jahr 2024. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann beginnen die Baumaßnahmen für den Ersatzneubau der Kinderzentren 73 und 74? 2. Aus welchen Gründen sind die Baumaßnahmen zurückgestellt worden? 3. Wird es eine Folgenutzung der Containeranlage am Forum geben und wenn ja, welche? 4. Ist die Anlage am Forum noch für die provisorische Nutzung durch die KiZ 73 und 74 vorgesehen oder werden für diese Einrichtungen Alternativen geplant? 5. Wie lange wird die Grünfläche am Forum noch als Kita-Standort fremdgenutzt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 864 2024 Die Vorlage OF 389/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße

28.11.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4847 entstanden aus Vorlage: OF 352/4 vom 06.11.2023 Betreff: Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße Vorgang: OM 1679/22 OBR 4; ST 2778/22 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2778, in Aussicht gestellte Umsetzung der Anregung des Ortsbeirates vorzunehmen. Begründung: In der Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679, heißt es: "...den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert wird ...". Die Umsetzung der Maßnahme ist bislang nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 305 Antrag vom 03.05.2025, OF 517/4 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7048

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Throner Straße - Ordnen des ruhenden Verkehrs und Begrünung

28.11.2023 · Aktualisiert: 05.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4848 entstanden aus Vorlage: OF 354/4 vom 05.11.2023 Betreff: Throner Straße - Ordnen des ruhenden Verkehrs und Begrünung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie eine ausreichende Gehwegbreite beidseits der Throner Straße und eine Begrünung zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität erreicht werden kann. Begründung: Anwohnende beklagen sich zu Recht, dass der Gehweg viel zu eng und deshalb schwer passierbar ist, da die auf beiden Straßenseiten diagonal geparkten Autos sehr nah an der Bebauung abgestellt werden. In den Sommern staut sich die Hitze, die Luft wird als stickig und schmutzig wahrgenommen, was durch fehlende Begrünung durch Bäume oder Sträucher als besonders belastend wahrgenommen wird. Abhilfe könnte ein Längsparken und das Anpflanzen einiger Bäume schaffen. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 701 Antrag vom 09.10.2024, OF 440/4 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6019 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 4 am 16.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltung: Platz vor dem Haus Günthersburg

17.10.2023 · Aktualisiert: 26.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4621 entstanden aus Vorlage: OF 348/4 vom 28.09.2023 Betreff: Gestaltung: Platz vor dem Haus Günthersburg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Comeniusstraße vor der Hausnummer 46 (gegenüber dem Günthersburgpark) der Bodenbereich unter dem Baum um zwei mal drei Meter in nördlicher Richtung verlängert und entsiegelt werden kann. Die neue Fläche könnte dann als Blumenbeet genutzt werden. Anschließend an eine Verlängerung könnten drei Fahrradbügel im 90-Grad-Winkel zur Straße installiert werden. Begründung: Der Vorschlag folgt einer Anregung von Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses Günthersburg, die sich auch um die Pflege mit kümmern möchten. Die Verlängerung mit einem Blumenbeet würde nicht nur weniger versiegelte Fläche bedeuten, sondern auch optisch dem Ort guttun. Mehr Fahrradbügel werden im Bereich Usinger Straße/Comeniusstraße weiterhin benötigt, da es in diesem Viertel viele Radfahrerinnen und Radfahrer und insbesondere Fahrrad fahrende Eltern mit jungen Kindern gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 418 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Aufzugsanlage für die UBahnStation „Seckbacher Landstraße“

17.10.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4622 entstanden aus Vorlage: OF 349/4 vom 28.09.2023 Betreff: Zusätzliche Aufzugsanlage für die U-Bahn-Station "Seckbacher Landstraße" Der Magistrat wird gebeten, weitere Aufzugsanlagen in der U-Bahn-Station "Seckbacher Landstraße" zu planen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Begründung: Die jetzige Aufzugsanlage besteht aus einem Aufzug von der Straße bis zum Zwischengeschoss, auf dem die Fahrkartenautomaten stehen, und einen weiteren Schrägaufzug zu den Gleisen. Bei Ausfall einer der Aufzugsanlagen ist es für mobilitätseingeschränkte Menschen nicht möglich, die Bahnsteige zu betreten und zu verlassen, womit ihnen die Nutzung dieser U-Bahn-Station unter diesen Umständen verwehrt bleibt. Es hat sich in letzter Zeit gezeigt, dass die Aufzugsanlagen öfters ausfallen. Die Reparaturarbeiten an den Aufzugsanlagen nehmen zudem erhebliche Zeit in Anspruch, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen die U-Bahn-Station häufig gar nicht nutzen können. Um hier Abhilfe zu schaffen, sollten weitere Aufzuganlagen (ähnlich den Bestandsaufzugsanlagen) geplant und umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1067 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Ringstraßenbahn - Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße

17.10.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

Antrag vom 17.10.2023, OF 597/3 Betreff: Ringstraßenbahn - Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der o.g. M 167 wird unter folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird gebeten mit Blick - auf die Kosten, - die lange Planungszeit von 10 Jahren - den geringen Straßenquerschnitt der betroffenen Straße - die Tatsache, dass der Lückenschluss der Straßenbahn auf der Dortelweiler Straße noch nicht geklärt ist, nochmals zu klären, ob die Anbindung nicht doch auch über eine günstigere E-Busringlinie die nötigen Fahrgastkapazitäten bereitstellen könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 597/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Streetbasketballfeld an der oberen Seckbacher Landstraße

16.10.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

Antrag vom 16.10.2023, OF 351/4 Betreff: Streetbasketballfeld an der oberen Seckbacher Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Installation eines Streetbasketballfelds mit sogenanntem Käfig und entsprechenden Sitzmöglichkeiten auf der Grünfläche an der oberen Seckbacher Landstraße vor der Brücke über die A 661 vor dem Fußballplatz der SG Bornheim 1945 e.V. Grün-Weiss möglich ist. Das Spielfeld sollte nach Empfehlung des DBBs (Deutscher Basketball Bund e. V.) eine Größe von 10 x 10 bis zu 15 x 15 Metern haben. Begründung: Die besagte Grünfläche hat derzeit keine explizite Funktion und liegt brach. Daher wäre es begrüßenswert, wenn hier ein weiterer offizieller Treffpunkt für Sportbegeisterte und vor allem die jüngere Generation geschaffen werden könnte. Der Platz erscheint dafür mehr als geeignet, da direkt dahinter auf dem Fußballplatz fast täglich bis spätabends gesportelt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.09.2023, OF 350/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 4 am 17.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 350/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 351/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 350/4 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 351/4 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Nutzung eines Hundeauslaufs

29.09.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

Antrag vom 29.09.2023, OF 350/4 Betreff: Nutzung eines Hundeauslaufs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Grünfläche zwischen Seckbacher Landstraße und SG Bornheim als eingezäunter Hundeauslauf (dauerhaft oder auch mobil) genutzt werden kann. Begründung: Die Rasenfläche hat aktuell keine besondere Nutzung. Im nördlichen Bornheim gibt es keinen eingezäunten Hundeauslauf. Für viele Hundebesitzer*innen böte die Einrichtung eines Hundeauslaufs an der Seckbacher Landstraße die Möglichkeit ihren Haustieren einen freien Auslauf ohne Leine zu gewähren. Möglich wäre eine feste, dauerhafte Lösung oder die Erlaubnis der Nutzung des Rasens durch Aufstellen eines mobilen Hundezauns. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.10.2023, OF 351/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 4 am 17.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 350/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 351/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 350/4 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 351/4 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit an der Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63

11.07.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4234 entstanden aus Vorlage: OF 316/4 vom 23.06.2023 Betreff: Barrierefreiheit an der Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63 Vorgang: OM 3206/22 OBR 4; ST 1028/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Niveau-Anpassungen des Bürgersteigs an der o. g. Stelle zur Erreichung der Barrierefreiheit durchgeführt werden können. Begründung: Gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1028, entsprechen temporäre Rampen - die vermutlich finanziell günstiger wären - nicht den DIN-Normen. Deshalb bleibt offensichtlich keine andere Möglichkeit, als das Niveau des Bürgersteigs anzupassen, um mobilitätseingeschränkten Anwohnerinnen und Anwohnern den Einkauf von Waren des täglichen Bedarfs zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3206 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1028 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2287

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung des Gehwegs an der Dortelweiler Straße

11.07.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4235 entstanden aus Vorlage: OF 317/4 vom 20.06.2023 Betreff: Erneuerung des Gehwegs an der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg auf der Dortelweiler Straße auf Höhe der Hausnummer 110 (Marmor Rupp GmbH ) zu erneuern und in dem Zuge zu verbreitern. Begründung: Der Gehweg ist an oben genannter Stelle nicht gepflastert. Dadurch bilden sich eine unebene Fläche und ein kleiner Absatz und bei Regen Pfützen. Der Gehweg ist der Schulweg für Kinder aus den Straßen An den Röthen, Comeniusstraße, Preungesheimer Straße und Dortelweiler Straße zur Valentin-Senger-Schule und stellt in der Form eine Gefahrenquelle dar, besonders wenn die Kinder einen Roller für den Schulweg nutzen. Im Zuge der Erneuerung sollte er daher auch verbreitert werden. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2289

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bau des Gymnasiums in der „Grünen Lunge“ komplett auf dem Gelände an der Hungener Straße

15.06.2023 · Aktualisiert: 17.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4135 entstanden aus Vorlage: OF 467/3 vom 23.01.2023 Betreff: Bau des Gymnasiums in der "Grünen Lunge" komplett auf dem Gelände an der Hungener Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Bau des Gymnasiums in der "Grünen Lunge" komplett auf dem Gelände an der Hungener Straße möglich ist. Begründung: Nachdem bekannt wurde, dass das ehemalige Gärtnereigelände an der Dortelweiler Straße nicht für den Bau des gesamten Gymnasiums ausreicht, legte der Magistrat den Entwurf einer Zweiteilung des Standorts vor. Die Klassen fünf bis acht sollen nun auf dem bereits versiegelten Gelände an der Hungener Straße angesiedelt werden. Somit muss jedoch teilweise Schulinfrastruktur doppelt vorgehalten werden und Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonal müssen zwischen zwei Standorten pendeln. Um diese ungünstige Situation zu vermeiden, soll geprüft werden, ob der komplette Bau auf dem Gelände an der Hungener Straße möglich ist. Die Wohnungen, die somit dort nicht gebaut werden können, können dann auf dem ehemaligen Gärtnereigelände an der Dortelweiler Straße gebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 463 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2024, ST 1609 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 40-34

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüne Welle für den ÖPNV

15.06.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4146 entstanden aus Vorlage: OF 534/3 vom 01.06.2023 Betreff: Grüne Welle für den ÖPNV Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo die Attraktivität des ÖPNV im Nordend durch die Einrichtung einer Grünen Welle gestärkt werden kann. Begründung: Der ÖPNV verläuft an vielen Stellen im Nordend parallel mit dem Autoverkehr beispielsweise entlang der Friedberger Landstraße, der Eckenheimer Landstraße oder der Rohrbachstraße sowie auf dem Oeder Weg oder auf dem Alleenring und Anlagenring. Häufig unterliegen Busse und Bahnen dabei denselben Ampelphasen, wodurch sie beispielsweise auf der oberen Friedberger Landstraße an Querstraßen wie der Rat-Beil-Straße, der Gießener Straße und der Dortelweiler Straße regelmäßig ausgebremst werden. Ein ÖPNV, der Vorfahrt vor dem querenden Verkehr erhielte, könnte sich deutlich schneller durch die Stadt bewegen und so ein noch attraktiveres Angebot darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.06.2023, OF 559/3 Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4273 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2010 Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Bürgersteig Ecke Usinger Straße/Wehrheimer Straße

13.06.2023 · Aktualisiert: 29.08.2023

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4092 entstanden aus Vorlage: OF 314/4 vom 28.05.2023 Betreff: Fahrradbügel Bürgersteig Ecke Usinger Straße/Wehrheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, mehrere Fahrradbügel auf der freien Fläche vor dem Haus Wehrheimer Straße 1 zur Straße hin sowie einen oder zwei weitere Fahrradbügel auf dem Bürgersteig Ecke Usinger Straße/Wehrheimer Straße vor dem Haus Wehrheimer Straße 2 zu montieren. Begründung: Durch die Zunahme der täglichen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer in diesem Viertel und dem relativ hohen Anteil von Familien mit Kleinkindern, gibt es insbesondere einen Mangel an Stellplätzen für Lastenräder. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1801

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit auf dem Schulweg an der Friedberger Warte

02.05.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3881 entstanden aus Vorlage: OF 578/10 vom 17.04.2023 Betreff: Mehr Sicherheit auf dem Schulweg an der Friedberger Warte Es besteht eine komplexe Verkehrssituation rund um die Friedberger Warte mit den Einmündungen der Homburger Landstraße und der Dortelweiler Straße sowie der Zubringersituation zur A 661. Durch die Anpassung der Schulbezirke werden noch mehr Kinder aus dem Ortsbezirk 10 auf ihrem Schulweg die Friedberger Landstraße zur und von der Valentin-Senger-Schule überqueren müssen. Deshalb wird der Magistrat gebeten, die direkt nördlich der Friedberger Warte gelegenen Fußgängerampeln in beide Fahrtrichtungen mit einer Rotlichtüberwachungsanlage nebst beschilderter Ankündigung zu versehen. Ferner soll dieser Bereich ergänzend durch das Installieren von geeigneten Messstationen zur Geschwindigkeitsüberwachung und wenn möglich auch zur Überwachung der Wegführung für zu Fuß Gehende und Radfahrende sicherer gestaltet werden. Begründung: Die großflächige, komplexe Kreuzungssituation rund um die Friedberger Warte mit den Einmündungen der Homburger Landstraße und der Dortelweiler Straße sowie der Zubringersituation zur A 661 ist für alle Verkehrsbeteiligten herausfordernd. Immer wieder sind Autofahrende auffällig, die die formal gültige Signalisierung ignorieren und erheblich zu schnell oder entgegen der Abbiegevorschriften fahren. Für Grundschulkinder auf dem Schulweg ist das gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1970 Antrag vom 18.11.2023, OF 710/10 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4866 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zweirad-Parken an der U-Bahn-Station „Seckbacher Landstraße“/Am Rötheneck

25.04.2023 · Aktualisiert: 11.07.2023

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3854 entstanden aus Vorlage: OF 300/4 vom 03.04.2023 Betreff: Zweirad-Parken an der U-Bahn-Station "Seckbacher Landstraße"/Am Rötheneck Der Magistrat wird gebeten, eine zufriedenstellende Situation hinsichtlich der parkenden Zweiräder am Eingang der o. g. U-Bahn-S tation herbeizuführen. Lösung könnte die Errichtung einer Scooter-Parkanlage oder mindestens eine dringende Aufforderung zum Abtransport an die Verleihfirma sein. Begründung: Insbesondere die Leih-E-Scooter werden häufig nachlässig auf dem Gehweg abgestellt, sodass der Zugang zur Station und der Gehweg verstellt sind. Leider kein seltener Anblick (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1479

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Vollsperrung der Dortelweiler Straße

23.03.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

Antrag vom 23.03.2023, OF 493/3 Betreff: Vollsperrung der Dortelweiler Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten, - Wie lange wird die Vollsperrung der Dortelweiler Straße dauern? Dabei sind alle aktuell geplanten Maßnahmen an den Versorgungsleitung zu berücksichtigen. - Wie erfolgt die Abstimmung der verschiedener Maßnahmen untereinander? Koordinieren die Versorger ihre Baumaßnahmen? - Werden bei solch umfangreichen Maßnahmen, die mit Vollsperrungen verbunden sind auch z.B. die Verlegung von schnellen Internetnetanschlüssen, intelligenter Straßenbeleuchtung mit geplant? - Wird auf der Dortelweiler Straße die geplante Straßenbahnverlängerung mitberücksichtigt? - Wie erfolgte die Information der Anwohnenden? Fanden im Vorfeld Gespräche mit den ansässigen Gewerbebetreibenden statt? - Wie wurden die Rettungskräfte eingebunden? Begründung: Erfolgt mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 60 Beschluss: Auskunftsersuchen V 646 2023 Die Vorlage OF 493/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Umgestaltung der Cronstettenstraße

23.03.2023 · Aktualisiert: 12.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3791 entstanden aus Vorlage: OF 432/3 vom 11.01.2023 Betreff: Umgestaltung der Cronstettenstraße In der aktuellen Gestaltung der Cronstettenstraße nimmt die zügige Verkehrsabwicklung aktuell die vorrangige Funktion an. Es sollte das Ziel sein, durch Begrünungsmaßnahmen, Änderungen der Parkanordnung und zusätzliche Querungsmöglichkeiten die Geschwindigkeit auf der Straße zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob aufgrund der vorhandenen Leitungen Baumpflanzungen im Bereich der Cronstettenstraße möglich sind und, wenn ja, wo; b) sollten keine tief wurzelnden Bäume möglich sein, ob die Möglichkeit besteht, Beete anzulegen mit Sträuchern oder anderem flachwurzelndem Straßenbegleitgrün; c) ob die Altglascontainer durch Niederflur- oder Teilniederflurbehälter ersetzt werden können; d) ob die Parkanordnung durch den Wechsel zwischen Längs- und Querparkständen neu geordnet werden kann. Als Beispiel kann die Parkanordnung in der Comeniusstraße zwischen Burgstraße und Weidenbornstraße dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1940 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1255 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 81 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1354 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zur 2. Planänderung des Planfeststellungsverfahrens für die Ostumgehung Frankfurt am Main Endausbau der A 661

10.03.2023 · Aktualisiert: 13.04.2023

Antrag vom 10.03.2023, OF 285/4 Betreff: Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zur 2. Planänderung des Planfeststellungsverfahrens für die Ostumgehung Frankfurt am Main Endausbau der A 661 Der Bitte des Amtes für Straßenbau und Erschließung vom 22. Februar 2023, zu einer Stellungnahme zum Planänderungsverfahren beizutragen, entspricht der Ortsbeirat 4 im Folgenden. Die Vorbetrachtungen zur Realisierung einer Direktrampe, eines Verflechtungsstreifens und eines erweiterten Lärmschutzes haben Ergebnisse zu Tage gebracht, die Anlass zur Sorge geben. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen als verfahrensführende Behörde wird deshalb aufgefordert: Auf der für den Bau der Direktrampe von Friedberger Landstraße auf die A 661 vorgesehenen Fläche befindet sich derzeit dichtes Grün - Bäume und Sträucher. Nach Beendigung des Bauvorhabens sollen so ortsnah wie möglich Nachpflanzungen durch den Vorhabenträger erfolgen. Die Inbetriebnahme der Direktrampe wird vermutlich zu einer Verkehrszunahme von 18% auf der Friedberger Landstraße führen. Zur Reduktion der Lärmemissionen soll dort mindestens ab der Friedberger Warte in Richtung Norden eine Tempobeschränkung von 30 km/h eingeführt werden. Die Lärmabschätzungen durch die geplanten verkehrlichen Maßnahmen haben ergeben, dass auf der Friedberger Landstraße - trotz geplanter Lärmschutzwände - Lärm-Werte von 70 dB am Tage und 60 dB in der Nacht erreicht werden können. Diese Grenzwerte hat das Bundesverwaltungsgericht als "grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle" definiert. Aber auch in den anderen angrenzenden Stadtteilen Bornheim, Seckbach und Riederwald wird mit sehr hohen Lärmbelastungen gerechnet. Hier muss der Vorhabenträger proaktiv auf die betreffenden Anwohner:innen bzw. Eigentümer:innen zugehen und bestmögliche passive Lärmschutzmaßnahmen (z. B. besonders schallschützende Fenster etc.) veranlassen und bezahlen. In der "Unterlage 1.1a - allgemein verständliche Zusammenfassung nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 UVPG", Seite 13, stehen zum Thema Auswirkungen auf das Landschaftsbild folgende Aussagen: "Die bereits bestehende A661 verläuft teilweise im Einschnitt und ist daher nicht immer einsehbar, aber ihre Geräuschkulisse beeinträchtigt die Erholungsqualität im grünen Siedlungsumfeld...Im Hinblick auf die Erholungs- und Freizeitfunktion ist das Umfeld des Planungsbereichs daher deutlich beeinträchtigt. Daher sind das Landschaftsbild und die Bedeutung für die wohnortnahe Erholung durch die genannten Faktoren stark vorbelastet." Um den Aufenthalt im Umfeld der Autobahn A 661 wieder halbwegs erträglich zu machen, muss die geplante Einhausung mindestens in der Variante L2 mit einer Länge von 1080 Metern auf dem Abschnitt Friedberger Landstraße bis südlich der Seckbacher Landstraße realisiert werden unter maßgeblicher finanzieller Beteiligung des Bauherrn. Abschließend noch eine Bemerkung zur Bürgerbeteiligung. So sehr diese auch von uns begrüßt wird, gleicht sie in dieser Form doch eher einer Farce. Die vorliegenden Tabellen, Erläuterungsberichte, Lagepläne etc. sind so voraussetzungsvoll, dass sie die alleine gelassenen Bürger:innen geradezu in die Politikverdrossenheit drängen. Auch wenn Erläuterungen in "einfacher Sprache" vorliegen, ist eine echte Beteiligung in Form einer Präsenzveranstaltung zwingend. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Die Zukunft des Gebrauchtwagenhändler-Areals schnellstmöglich klären

09.02.2023 · Aktualisiert: 27.06.2023

Antrag vom 09.02.2023, OF 468/3 Betreff: Die Zukunft des Gebrauchtwagenhändler-Areals schnellstmöglich klären Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird um Auskunft über die Zukunft des Gebiets der ehemaligen Gebrauchtwagenhändler entlang der Friedberger Landstraße gebeten. Dabei soll der Magistrat insbesondere Antwort auf folgende Fragen geben: 1. Wie sind die genauen Eigentumsverhältnisse? 2. Welche langfristigen Pläne hat die Stadt mit diesem Gebiet? 3. Kann die Fläche einer vorübergehenden Zwischennutzung zugeführt werden, beispielsweise als Ausweichflächen für sanierungsbedürftige Kitas oder Schulen im Nordend? 4. Kann die Fläche sinnvoll in die Planungen des Gymnasiums Ost integriert werden - beispielsweise als Alternative zum geplanten Bau an der Dortelweiler Straße? 5. Wie sieht der Magistrat die Chance, das gesamte Areal zwischen Friedberger Landstraße und Dortelweiler Straße der Bevölkerung zugänglich zu machen, beispielsweise in Form einer Parkverbindung von Günthersburgpark und Wasserpark? Der Ortsbeirat weist den Magistrat darauf hin, dass der derzeitige Zustand dieser Fläche einer Stadt wie Frankfurt unwürdig ist. Begründung: Viele Gebrauchtwagenhändler auf diesem Areal haben in Erwartung des geplanten Baus der Günthersburghöfe ihre Präsenz dort bereits aufgegeben, sodass sich entlang einer zentralen Ausfallstraße der Stadt nur noch trostlose Trümmer finden. Dieser Anblick und die Aussicht, dass sich dieser Zustand aufgrund der ungeklärten Verhältnisse auf Jahre verfestigen könnte, ist unerträglich. Nachdem die Ortsvorsteherin dem Ortsbeirat in der Sitzung im Januar 2023 mitgeteilt hat, dass sich die Pläne der Stadt, auf dem besagten Gebiet eine provisorische Flüchtlingsunterkunft unterzubringen, aus Kostengründen zerschlagen haben, bittet der Ortsbeirat darum, dieses Gebiet schnellstmöglich einer sinnvollen (Zwischen-)Verwendung zuzuführen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der SPD wird über den 4. Aufzählungspunkt im Tenor gesondert abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 696 2023 1. Punkt 4. des Tenors wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 468/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Parkanordnung Falkensteiner Straße

11.01.2023 · Aktualisiert: 06.02.2023

Antrag vom 11.01.2023, OF 436/3 Betreff: Parkanordnung Falkensteiner Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Parkanordnung in der Falkensteiner Straße zwischen Oeder Weg und Cronstettenstraße so geändert werden kann, dass Längs- und Schrägparkplätze versetzt auf den Straßenseiten angeordnet werden. Analog der Parkanordnung in der Comeniusstraße zwischen Burgstraße und Weidenbornstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.11.2022, OF 424/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 432/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 434/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 435/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 436/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)

Partei: CDU
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Entfernung Fahrradbügel

28.01.2025

Die neu installierten Fahrradbügel in der Seckbacher Landstraße 16 dienen lediglich einer monatlich auftretenden Ausstellung (selbst als derart selten deklariert, Petition vom 08.08.2024, https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2952;jsessionid=9263C96191A6BC0519B8C10125B97EE8.liveWorker2). Für den kompletten restlichen Zeitraum des Monats wird Parkraum für die Anwohner der mehr als zahlreich vorhandenen Wohnungen genommen. Das Verhältnis des genutzten Zeitraums ist dahingehend völlig einseitig betrachtet. Es ist an der Stelle als unverhältnismässig anzusehen, für eine lediglich monatlich auftretende Veranstaltung derart viel Parkraum für viele verbleibende Menschen einzuschränken. Insgesamt wird die Fläche von mehr Personen den restlichen Zeitraum des Monats verwendet. Anbetracht der Kapazität des Ausstellungsraumes (ca. 50qm) ist erneut auf die Verhältnismäßigkeit hinzuweisen, da aufgrund der direkt am Objekt befindlichen, auf der anderen Straßenseite sowie im weiteren Verlauf in beide Richtungen der Straße befindlichen Stahlbügel mehr als notwendige Abstellmöglichkeiten für Fahrräder vorhanden sind. Dahingehend ist die Installation der Stahlbügel für Fahrräder an diesem absolut nicht notwenigem Standort wieder rückgängig zu machen. Wie auf dem einst von der Petition eingereichtem Bild zu erkennen ist, wird der Raum augenscheinlich als Außenfläche des Ausstelungsraums und nicht als Abstellort für Fahrräder genutzt. Zudem wurde eine Sitzbank gefordert, woran erneut zu erkennen ist, welche Widmung die Fläche haben sollte.

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Fehlender Radweg Dortelweiler Straße

07.01.2025

Die Dortelweiler Straße sollte zwischen Gärtnerei Klumpen und dem Kreisverkehr an der Friedberger Warte zur Fahrradstraße (siehe Öderweg) geändert werden, um die stark von Radfahrern genutzte Verbindung nördlicher Ausgang Günthersburg Park und oberes Teilstück Dortelweiler Straße für Radfahrer sicherer zu machen. Dort kommt es immer wieder zu gefährlichen Überholvorgänge von Autos und Bussen.

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223

Aufstellung von Fahrradbügeln

08.08.2024

Vor dem Ausstellungsraum EULENGASSE in der Seckbacher Landstraße 16 werden Fahrradbügel gebraucht. Die Besucher*innen der Ausstellungen und Veranstaltungen haben derzeit keine Möglichkeit, ihre Fahrräder sicher abzustellen. EULENGASSE e.V. ist ein gemeinnütziger Kunstverein, der seit 20 Jahren existiert und lokal, regional sowie international agiert. Für die monatlichen Kunstausstellungen und weiteren Veranstaltungen kommen zahlreiche Besucher*innen zunehmend mit dem Fahrrad. Man könnte den Parkplatz direkt vor dem Eingang der EULENGASSE durch Fahrradbügel ersetzen und zusätzlich Platz für eine Sitzbank schaffen..

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Gehweg immer zugeparkt auf der Seckbacher Landstr. gegenüber Sankt Katharinen Krankenhaus

03.06.2023

Der Gehweg auf der Seckbacher Landstraße gegenüber Sankt Katharinen Krankenhaus ist immer zugeparkt, sodass man hier auf den Rasen ausweichen muss inbesondere mit Kinderwagen. Dort wo die Autos parken, sollten entweder richtige Parkplätze entstehen oder besser noch Parkplätze für Fahrräder, Park n Ride oder Begrünung.

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Laermschutzwaende begruenen

04.04.2023

Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt im Autobahnabschnitt zwischen Friedberger und Seckbacher Landstraße ( Bornheimer Seite) die Errichtung der Laermschutzwaende LA9 und LA10. Gesamtlänge rund 1000 m, Höhe 8 bis 10 m. Eine Bepflanzung/Berankung bzw. Bemoosung (Luftreinigung) lehnt die Autobahn GmbH ab. Mein Vorschlag ist die Begruenung auch dieser Wände, Groessenordnung 20.000 Quadratmeter, im Sinne des Frankfurter Fassadenprogrammes.

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Verkehrsberuhigung vor Kindergärten

15.09.2020

In der Rendeler Straße liegen zwei Kindergärten. Die Straße ist eigentlich Tempo 30 Zone. Trotzdem hält sich der Großteil der Autofahrer nicht annähernd an die Geschwindigkeitsbegrenzung. Oft wird die Straße mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durchfahren, obwohl viele kleine Kinder - auch zur angrenzenden Kirchner Grundschule - unterwegs sind. Auch der Zebrastreifen im oberen Teil der Straße - direkt vor einem Kindergarten - wird oft überfahren, da von beiden Seiten durch parkende PKW nicht einsehbar. Vorschlag: Bodenschwellen in der Straße zur Einhaltung der Geschwindigkeit und Parkverbot rund um den Zebrastreifen

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Bau eines Kreisels an der Kreuzung Seckbacher Landstraße/Dortelweiler Str./Rendeler Str.

06.02.2019

Wer morgens die Seckbacher Landstraße aus Seckbach kommend runter fährt, steht teilweise bereits auf Höhe des Katharinenkrankenhauses im Stau. Grund ist die Ampel an der Ecke Seckbacher Landstraße/Dortelweiler Str./Rendeler Str. Die rechte Spur muss von allen genutzt werden, die entweder geradeaus Richtung Im Prüfling fahren oder nach rechts auf die Dortelweiler Straße abbiegen wollen - der Großteil der Autofahrer. Dies wird verschlimmert durch a) die einmündende Vereinsstraße, aus der Autos ebenfalls auf die Spur wollen und b) die Bushaltestelle an der Vereinsstraße. So kann man als Autofahrer, wenn man rechts auf die Dortelweiler abbiegen will, gerne mal 10 Minuten brauchen, bis man vom Katharinenkrankenhaus in der Dortelweiler Straße ist. Der Bau eines Kreisels an dieser Stelle würde für einen optimalen Verkehrsfluss sorgen und den Stau im Berufsverkehr deutlich reduzieren. Weniger Huper durch verärgerte Autofahrer würde zudem die Lärmbelästigung der Anwohner reduzieren. Ein Kreisverkauf hat zudem geringere Wartungskosten als eine Ampelanlage.

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Bau eines Kreisels an der Kreuzung Seckbacher Landstraße/Dortelweiler Str./Rendeler Str.

06.02.2019

Wer morgens die Seckbacher Landstraße aus Seckbach kommend runter fährt, steht teilweise bereits auf Höhe des Katharinenkrankenhauses im Stau. Grund ist die Ampel an der Ecke Seckbacher Landstraße/Dortelweiler Str./Rendeler Str. Die rechte Spur muss von allen genutzt werden, die entweder geradeaus Richtung Im Prüfling fahren oder nach rechts auf die Dortelweiler Straße abbiegen wollen - der Großteil der Autofahrer. Dies wird verschlimmert durch a) die einmündende Vereinsstraße, aus der Autos ebenfalls auf die Spur wollen und b) die Bushaltestelle an der Vereinsstraße. So kann man als Autofahrer, wenn man rechts auf die Dortelweiler abbiegen will, gerne mal 10 Minuten brauchen, bis man vom Katharinenkrankenhaus in der Dortelweiler Straße ist. Der Bau eines Kreisels an dieser Stelle würde für einen optimalen Verkehrsfluss sorgen und den Stau im Berufsverkehr deutlich reduzieren. Weniger Huper durch verärgerte Autofahrer würde zudem die Lärmbelästigung der Anwohner reduzieren. Ein Kreisverkauf hat zudem geringere Wartungskosten als eine Ampelanlage.

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Bau eines Kreisels an der Kreuzung Seckbacher Landstraße/Dortelweiler Str./Rendeler Str.

06.02.2019

Wer morgens die Seckbacher Landstraße aus Seckbach kommend runter fährt, steht teilweise bereits auf Höhe des Katharinenkrankenhauses im Stau. Grund ist die Ampel an der Ecke Seckbacher Landstraße/Dortelweiler Str./Rendeler Str. Die rechte Spur muss von allen genutzt werden, die entweder geradeaus Richtung Im Prüfling fahren oder nach rechts auf die Dortelweiler Straße abbiegen wollen - der Großteil der Autofahrer. Dies wird verschlimmert durch a) die einmündende Vereinsstraße, aus der Autos ebenfalls auf die Spur wollen und b) die Bushaltestelle an der Vereinsstraße. So kann man als Autofahrer, wenn man rechts auf die Dortelweiler abbiegen will, gerne mal 10 Minuten brauchen, bis man vom Katharinenkrankenhaus in der Dortelweiler Straße ist. Der Bau eines Kreisels an dieser Stelle würde für einen optimalen Verkehrsfluss sorgen und den Stau im Berufsverkehr deutlich reduzieren. Weniger Huper durch verärgerte Autofahrer würde zudem die Lärmbelästigung der Anwohner reduzieren. Ein Kreisverkauf hat zudem geringere Wartungskosten als eine Ampelanlage.

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4

Neue U-Bahn Haltestelle in Seckbach (U4)

29.09.2017

Die nächstgelegene Haltestelle für die meisten Seckbacher ist die Seckbacher Landstraße in Bornheim. Durch die Entfernung und die relativ starke Steigung der Wilhelmshöherstr. im Bereich des Hufeland-Hauses ist der Zugang zur U-Bahn mit den Buslinien 38 und 43 für viele Anwohner obligatorisch. Auch eine Fahrt mit dem Fahrrad oder der Weg zu Fuß bis zur U-Bahn Station ist für viele Einwohner Seckbachs durch o.g. Steigung nicht attraktiv. In der Folge sind die Busse zu Stoßzeiten sehr überfüllt und, bedingt durch die generellen Umstände der Wilhelsmhöherstr., sehr unzuverlässig/verspätet. Vor allem während des langen Busfahrerstreiks zu Beginn des Jahres war der Ausfall der Busse für den Stadtteil sehr belastend. Ich schlage die Einrichtung einer weiteren Haltestelle inkl. überdachter Fahrradgarage (ähnlich Konstablerwache) im Bereich Zeuläckerstraße/Gustav-Behringer-Straße (siehe gelbmarkierter Bereich auf der Karte) vor. Entsprechendes Grundstück ist ja schon vorhanden, da das Gelände zum Betriebshof Ost der VGF gehört. Die Haltestelle wäre für viele Einwohner steigungsfrei mit dem Rad zu erreichen, würde möglicherweise die Wilhelmshöherstraße entlasten. Neben den o.g. Vorteilen bietet die Haltestelle unter Umständen auch Entlastungen für die Linie U7 bei Events im Volksbank-Stadion oder in der Eissporthalle.

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0

Verkehrsschild anbringen

29.02.2016

Es wäre sinnvoll für alle Anwohner/Autofahrer kommend aus den Straßen An den Röthen/Vereinsstrasse in Bornheim, wenn ein Hinweisschild an der Seckbacher Landstraße Ecke Vereinsstrasse vor dem Torbogen mit der Aufschrift: "Bitte bei rot hier halten" angebracht werden könnte. Autos kommend aus der Vereinsstrasse können nur nach rechts auf die zweispurige Seckbacher Landstraße abbiegen, jedoch geben die Wartenden Autos bei Rot den abbiegenden Autos keinen Platz. Äußerst schwierig gestaltet sich das Abbiegen auf die zweite Spur zum abzweigen in die Rendeler Straße. Das Schild wäre eine wahre Erleichterung!!

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Verkehrsschild anbringen

29.02.2016

Es wäre sinnvoll für alle Anwohner/Autofahrer kommend aus den Straßen An den Röthen/Vereinsstrasse in Bornheim, wenn ein Hinweisschild an der Seckbacher Landstraße Ecke Vereinsstrasse vor dem Torbogen mit der Aufschrift: "Bitte bei rot hier halten" angebracht werden könnte. Autos kommend aus der Vereinsstrasse können nur nach rechts auf die zweispurige Seckbacher Landstraße abbiegen, jedoch geben die Wartenden Autos bei Rot den abbiegenden Autos keinen Platz. Äußerst schwierig gestaltet sich das Abbiegen auf die zweite Spur zum abzweigen in die Rendeler Straße. Das Schild wäre eine wahre Erleichterung!!

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Fahrradständer hinter Bäumen in Bornheim - Im Prüfling / Seckbacher Landstraße

13.05.2015

Entlang der Seckbacher Landstraße bzw. Im Prüfling stehen schöne Bäume, welche von Metall Begrenzungen vor parkenden Autos geschützt werden. Häufig sieht man an den Metallbegrenzungen angekettete Fahrräder, die zum Teil auch parkende Autos blockieren oder auch hoffnungslos verwittert herrenlos angekettet bleiben. Ich schlage vor das man die Quadratmeter Bürgersteig die hinter den Bäumen frei stehen, die ohne Baum zweifelsfrei als Parkplatz genutzt werden würden, verwendet um im besten Falle überdachte Fahrradstellplätze aufzustellen. Dies würde vielen Anwohnern den Wechsel zum Fahrrad als Verkehrsmittel sicherlich mehr erleichtern als eine kostenmäßig vergleichbare Erweiterung einer der vielen Radwege in Frankfurt.

Idee
6

Fahrradständer hinter Bäumen in Bornheim - Im Prüfling / Seckbacher Landstraße

13.05.2015

Entlang der Seckbacher Landstraße bzw. Im Prüfling stehen schöne Bäume, welche von Metall Begrenzungen vor parkenden Autos geschützt werden. Häufig sieht man an den Metallbegrenzungen angekettete Fahrräder, die zum Teil auch parkende Autos blockieren oder auch hoffnungslos verwittert herrenlos angekettet bleiben. Ich schlage vor das man die Quadratmeter Bürgersteig die hinter den Bäumen frei stehen, die ohne Baum zweifelsfrei als Parkplatz genutzt werden würden, verwendet um im besten Falle überdachte Fahrradstellplätze aufzustellen. Dies würde vielen Anwohnern den Wechsel zum Fahrrad als Verkehrsmittel sicherlich mehr erleichtern als eine kostenmäßig vergleichbare Erweiterung einer der vielen Radwege in Frankfurt.

Idee
2

Anwohnerparken in den angrenzenden Wohngebieten links und rechts der U-Bahn Station Seckbacher Landstraße

27.10.2014

Die Straßen in den Wohngebieten links und rechts der U-Bahn-Station Seckbacher Landstraße werden täglich von Pendlern aus dem Umland zugeparkt und zu Lasten der dortigen Bewohner faktisch als (kostenloser) Park- und Ride-Parkplatz genutzt. Dies gilt gleichermaßen für die Besucher der Innenstadt, die die sehr gute Anbindung mit der U – Bahnlinie 4 nutzen. Dies führt zu einer weiteren Verknappung des ohnehin schon geringen Parkplatzangebotes in den betroffenen Wohngebieten. In der Folge werden – wie täglich festzustellen ist - Gehwege, auf denen absolutes Halteverbot besteht, ebenfalls zugeparkt und dadurch Fußgänger behindert. Die Einrichtung von Anwohnerparkzonen würde – unter der Voraussetzung entsprechender Kontrollen – nicht nur zu einer deutlichen Entspannung der Parkplatzsituation zu Gunsten der Anwohner führen, sondern auch die ungehinderte und zweckbestimmte Nutzung der Gehwege verbessern.

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29

geänderte Verkehrsführung in der Straße "An den Röthen"

20.10.2014

Das Befahren der Straße "An den Röthen" ist nur zwischen der Dortweiler Str. und der Preungesheimer Str. in beiden Richtungen erlaubt. Zwischen der Preungesheimer Str. und der Seckbacher Landstraße ist das Befahren dieser Straße unterschiedlich in eine Richtung erlaubt. Alle Fahrzeuge müssen über die Vereinsstraße zur Seckbacher Landstraße fahren Seit ca. einem Jahr ist die neue Wohnanlage in der Vereinsstraße bewohnt. Diese Wohnanlage ist nur über eine Ein- und Ausfahrt in der Straße "An den Röthen" erreichbar. Alle Fahrzeuge werden über die Vereinsstraße zur Seckbacher Landstraße (nur rechts abbiegend) geleitet. MEINE IDEE: Die Straße "An den Röthen"komplett in beide Richtungen befahren zu lassen. Da es ein reines Wohngebiet ist sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h selbstverständlich sein und Zebrastreifen sollten auch entsprechend vorhanden sein. Eine deutliche Entlastung der Vereinsstraße und der Einfädelung auf die Seckbacher Landstraße wäre die Folge. PKW-Fahrer, die Richtung Friedberger Warte fahren möchten, würden die Kreuzung Seckbacher Landstraße/ Dortelweiler Straße entlasten.

Idee
29

geänderte Verkehrsführung in der Straße "An den Röthen"

20.10.2014

Das Befahren der Straße "An den Röthen" ist nur zwischen der Dortweiler Str. und der Preungesheimer Str. in beiden Richtungen erlaubt. Zwischen der Preungesheimer Str. und der Seckbacher Landstraße ist das Befahren dieser Straße unterschiedlich in eine Richtung erlaubt. Alle Fahrzeuge müssen über die Vereinsstraße zur Seckbacher Landstraße fahren Seit ca. einem Jahr ist die neue Wohnanlage in der Vereinsstraße bewohnt. Diese Wohnanlage ist nur über eine Ein- und Ausfahrt in der Straße "An den Röthen" erreichbar. Alle Fahrzeuge werden über die Vereinsstraße zur Seckbacher Landstraße (nur rechts abbiegend) geleitet. MEINE IDEE: Die Straße "An den Röthen"komplett in beide Richtungen befahren zu lassen. Da es ein reines Wohngebiet ist sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h selbstverständlich sein und Zebrastreifen sollten auch entsprechend vorhanden sein. Eine deutliche Entlastung der Vereinsstraße und der Einfädelung auf die Seckbacher Landstraße wäre die Folge. PKW-Fahrer, die Richtung Friedberger Warte fahren möchten, würden die Kreuzung Seckbacher Landstraße/ Dortelweiler Straße entlasten.

Idee
5

Problemstoffabgabe nicht nur punktuell beim Schadstoffmobil, sondern auch dauernd im Recyclinghof

09.10.2014

In anderen Städten, auch deutlich kleineren als Frankfurt, ist es problemlos möglich, haushaltsüblichen Problemabfall bei den Recyclinghöfen abzugeben. Also: z.B. Lackreste, Reste chemischer Produkte für Haus und Garten (Düngemittelreste, Verdünner, Mittel zur Holzbehandlung, Reiniger), Druckerpatronen etc. pp landen dort, wo sie sachgerecht entsorgt werden können. Nur nicht in Ffm. Hier muss man zum nächsten Haltepunkt des Schadstoffmobils pilgern, das dort üblicherweise zu einer Tageszeit anhält, zu der man berufstätig ist. Wie soll man als arbeitender Teil der Bevölkerung diesen Service nutzen? Einen Tag frei nehmen? Das kann doch nicht so schwer sein: selbst eine einzige feste Schadstoffsammelstelle, z.B. in der Weidenbornstraße, wäre schon ein Fortschritt (von wo ich neulich zu meinem Erstaunen mit Verweis auf das Schadstoffmobil wieder weggeschickt wurde). Und dann einen Abend die Woche etwas länger offen, fertig. Man braucht die Schadstoffe ja nicht an Ort und Stelle aufzubereiten, die Ausrede gilt nicht. Annehmen und vorsortieren reicht doch. In Hamburg wird auf den kleineren Recyclinghöfen auch nichts anderes gemacht, und es funktioniert. Ich möchte nicht wissen, wieviel bedenkliche Abfälle hier dem Hausmüll untergejubelt werden, weil die Leute sie nicht sinnvoll anderweitig loswerden.

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4

Verkehrsführungsänderung wegen Dauerstau auf der Friedberger Landstraße!

16.09.2014

Verkehrsführungsänderung wegen Dauerstau! Friedberger Landstraße von Friedberger Warte stadteinwärts - Linksabbieger Richtung Dortelweiler Straße. - Fußgängerampel an Straßenbahnhaltestelle Friedberger Warte sollte entfernt werden, da überflüssig.

Idee
4

Park-und-Ride-Platz U-Bahn-Station Seckbacher Landstraße

15.09.2014

Die Straßen rund um die U-Bahn-Station Seckbacher Landstraße werden von den Pendlern aus dem Umland morgens zugeparkt.Sehr oft ohne Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung. Gegenüber dem Katharinen-Krankenhaus gibt es eine große Grünfläche, die vor Jahren schon mal als Parkplatz diente und heute als Hundeklo genutzt wird. Dort könnte ein kostenloser Park-und-Ride Platz eingerichtet werden, das entlastet die anliegenden Straßen. Am Wochenende könnten dort auch die Sportplatzbesucher parken. Für den Sportplatz der SG Bornheim und für die Anwohner ist die Parksituation an Spieltagen unbefriedigend. Es würde auch helfen, wenn die Stadtpolizei regelmäßig Falschparker kontrollierte. Allein in der Wöllstädter Straße könnte jeden Morgen reiche Beute gemacht werden.