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Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71 - Konsequenz aus der Stellungnahme vom 15.12.2025, ST 2126: Parken und Abstellen von Sprinter, Kleinlastwagen und Lkws auf Gehwegen verbieten und unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7904 entstanden aus Vorlage: OF 1426/6 vom 28.12.2025 Betreff: Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71 - Konsequenz aus der Stellungnahme vom 15.12.2025, ST 2126: Parken und Abstellen von Sprinter, Kleinlastwagen und Lkws auf Gehwegen verbieten und unterbinden Vorgang: V 1242/6 25; ST 2126/25 1. Der Ortsbeirat hat die Stellungnahme vom 15.12.2025, ST 2126, zur Kenntnis genommen. Dabei sind Fragen aufgetreten und der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, welche Zielkonflikte durch das Carsharing-Auto aufgetreten sind, die kurzfristig nicht aufgelöst werden können. 2. Ferner wird der Magistrat um Mitteilung gebeten, warum ein kleiner VW up! als Carsharing-Auto als ein Problem im Straßenraum (teilweise Parken auf dem Gehweg) anzusehen ist und Sprinter und Kleinlastwagen, die seit Jahren ebenfalls auf den Bürgersteigen weit mehr als nur mit dem Reifen parken, keine Konflikte darstellen und gegen diese noch immer nichts unternommen wurde, obwohl sie den Fußgängerweg bis in die Kreuzungsbereiche nutzen und massiv einengen, wodurch die zu Fuß Gehenden aus diesen Gründen (und nicht wegen eines kleinen VW ups! und sonstigen ordentlich und zulässig abgestellten Pkws) viel zu häufig sich selbst gefährdend auf die Straße ausweichen müssen. 3. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, das Parken und Abstellen von Sprintern und Kleinlastwagen als auch Lkws auf den Fußgängerwegen/Bürgersteigen durch entsprechende Beschilderung in den überwiegend mit Wohnungen versehenen Straßen (auch in Mischgebieten) in Griesheim zu unterbinden. Als Ersatz wird der Magistrat gebeten, wo möglich, Flächen im Stadtteil für Sprinter, Kleinlastwagen und Lkws zum Abstellen und Parken auszuweisen. Begründung: Sprinter und Kleinlastwagen, die in großer Zahl abgestellt werden, behindern nicht nur den Durchfluss im Straßenverkehr sondern auch - und das ist das Wichtigste - die gefahrlose Nutzung der Gehwege durch zu Fuß Gehende. Ganz besonders sind diejenigen betroffen, die mit Kinderwagen oder Gehhilfen unterwegs sind. Dieses Parkverhalten gefährdet andere Verkehrsteilnehmer, die in Ausfahrten hineinfahren oder aus diesen kommen, da sie die Straße nicht ordentlich einsehen können. Oft genug wird so eng an die Einfahrten der Wohnhäuser geparkt, dass selbst Zugänge zu den Wohnhäusern durch die großen Fahrzeuge zugeparkt sind. Dies ist nicht länger zu dulden. Dies vor dem Hintergrund, dass die Straßenverkehrsbehörde einen kleinen Personenkraftwagen, einen VW up! als einen Konfliktpunkt auf dem Bürgersteig ansieht. Andernfalls wäre das Nichtausweisen des Carsharingparkplatzes, der 15 Jahre lang dort existierte, als intransparent und diskriminierend anzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1242 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2126
Ersatzbauwerk Omegabrücke: Vorplanung beenden und vorstellen
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7725 entstanden aus Vorlage: OF 1352/6 vom 09.11.2025 Betreff: Ersatzbauwerk Omegabrücke: Vorplanung beenden und vorstellen Der Magistrat wird gebeten, die Vorplanung für ein Ersatzbauwerk für die abgerissene Omegabrücke in Griesheim zu einem entscheidungsreifen Stand zu bringen und bis zum 31. März 2026 vorzustellen. Begründung: Für das Erleben des Stadtteils Griesheim sind gute und mehrfache Querungsmöglichkeiten der Bahnlinie notwendig, um die trennende Wirkung einer durchquerenden Bahnlinie minimal zu halten. Daher wurden bereits beim Bau der Bahnlinie zwei Bahnübergänge errichtet. Der Bahnübergang an der Alte Falterstraße zur Waldschulstraße wurde bereits 1973 durch die Omegabrücke und eine Unterführung für Fußgänger ersetzt. Somit gab es seit mehr als 50 Jahren drei Querungsmöglichkeiten im Bereich der geschlossenen Bebauung in Griesheim und eine weitere im östlichen Bereich entlang der A 5. Mit dem Wegfall der Omegabrücke ist die weitaus wichtigste Querungsmöglichkeit weggefallen. Auch Buslinien können den optimalen und am Bedarf ausgerichteten Streckenverlauf nicht mehr befahren. Das gilt auch für den Wirtschaftsverkehr zu den Gewerbetreibenden im Teil südlich der Bahnlinie. Schnell, innerhalb von knapp zwei Wochen, erfolgte der Abriss der Omegabrücke. Allein für die Klärung, ob ein Ersatzbauwerk etwa an gleicher Stelle oder woanders errichtet werden sollte, wurden rund 14 Monate verbraucht, ohne dass nachvollziehbar ist, warum die Findung von Kriterien und die Entscheidung für den bewährten Standort so viel Zeit benötigt. Nachdem die Entscheidung für den bisherigen Standort gefallen war, hat der Ortsbeirat im November 2024 darum gebeten, dass die beiden Varianten (Unterführung und Brücke) planerisch parallel vorbereitet werden, um in Kenntnis der Kosten und Dauer entscheiden zu können. Leider sind bislang keine Kosten oder die Bauzeiten vorgelegt worden. Bevor nicht entschieden ist, ob eine Brücke oder eine Unterführung gebaut werden wird, können die Arbeiten zur weiteren Planung und zum Genehmigungsverfahren nicht fortgesetzt werden. Daher ist es nun nötig, die Zeit zu nutzen, damit keine unnötigen Verzögerungen auftreten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Winterdienst für Bahnwege im Gallus
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7776 entstanden aus Vorlage: OF 1793/1 vom 10.11.2025 Betreff: Winterdienst für Bahnwege im Gallus Der Magistrat wird gebeten, die Wege auf beiden Seiten des Homburger Damms im Gallus bei Schneefall durchgehend zu räumen und in den Winterdienstplan aufzunehmen. Insbesondere sollen folgende Wege geräumt werden: - Denisweg zwischen Frankenallee und Nied; - Schwarzer Weg zwischen Schmidtstraße und Anspacher Straße. Begründung: Die Wege auf beiden Seiten des Bahndamms der Frankfurt-Königsteiner-Bahn werden von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden stark genutzt. Bei Schnee und Eis müssen vor allem ältere Menschen weite Umwege in Kauf nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Ersatzbauwerk Omegabrücke: Vorplanung beenden und vorstellen
Antrag vom 09.11.2025, OF 1352/6 Betreff: Ersatzbauwerk Omegabrücke: Vorplanung beenden und vorstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Vorplanung für ein Ersatzbauwerk für die abgerissene Omegabrücke in Griesheim zu einem entscheidungsreifen Stand zu bringen und bis zum 31. März 2026 vorzustellen. Begründung: Für das Erleben des Stadtteils Griesheim als ein Stadtteil sind gute und mehrfache Querungsmöglichkeiten der Bahnlinie notwendig, um die trennende Wirkung einer durchquerenden Bahnlinie minimal zu halten. Daher wurden bereits beim Bau der Bahnlinie zwei Bahnübergänge errichtet. Der Bahnübergang an der Alte Falterstraße zur Waldschulstraße wurde bereits 1973 durch die Omegabrücke und eine Unterführung für Fußgänger ersetzt. Somit gab es seit mehr als 50 Jahren drei Querungsmöglichkeiten im Bereich der geschlossenen Bebauung Griesheim und eine weitere im östlichen Bereich entlang der BAB A5. Mit dem Wegfall der Omegabrücke ist die weitaus wichtigste Querungsmöglichkeit weggefallen. Auch Buslinien können den optimalen und am Bedarf ausgerichteten Streckenverlauf nicht mehr fahren. Das gilt auch für Wirtschaftsverkehr zu den Gewerbetreibenden im Teil südlich der Bahnlinie. Schnell, innerhalb von knapp 2 Woche, erfolgte nur der Abriss der Omegabrücke. Allein für die Klärung, ob ein Ersatzbauwerk etwa an gleicher Stelle oder woanders erreichtet werden solle, wurden rund 14 Monate verbraucht, ohne dass nachvollziehbar ist, warum die Findung von Kriterien und die Entscheidung für den bewährten Standort so viel Zeit benötigt. Nachdem die Entscheidung für den bisherigen Standort gefallen war, hat der Ortsbeirat im November 2024 entschieden, dass die beiden Varianten Unterführung und Brücke planerisch parallel vorbereitet werden, um in Kenntnis der Kosten und Dauer entscheiden zu können. Leider sind bislang keine Kosten und Bauzeiten vorgelegt worden. Bevor nicht entschieden ist, ob eine Brücke oder eine Unterführung gebaut werden wird, können die Arbeiten zur weiteren Planung und zum Genehmigungsverfahren nicht fortgesetzt werden. Daher ist es nun angesagt, die Zeit zu nutzen, damit keine unnötigen Verzögerungen auftreten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Ersatzbauwerk Omegabrücke: Vorplanung beenden und vorstellen
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7725 entstanden aus Vorlage: OF 1352/6 vom 09.11.2025 Betreff: Ersatzbauwerk Omegabrücke: Vorplanung beenden und vorstellen Der Magistrat wird gebeten, die Vorplanung für ein Ersatzbauwerk für die abgerissene Omegabrücke in Griesheim zu einem entscheidungsreifen Stand zu bringen und bis zum 31. März 2026 vorzustellen. Begründung: Für das Erleben des Stadtteils Griesheim sind gute und mehrfache Querungsmöglichkeiten der Bahnlinie notwendig, um die trennende Wirkung einer durchquerenden Bahnlinie minimal zu halten. Daher wurden bereits beim Bau der Bahnlinie zwei Bahnübergänge errichtet. Der Bahnübergang an der Alte Falterstraße zur Waldschulstraße wurde bereits 1973 durch die Omegabrücke und eine Unterführung für Fußgänger ersetzt. Somit gab es seit mehr als 50 Jahren drei Querungsmöglichkeiten im Bereich der geschlossenen Bebauung in Griesheim und eine weitere im östlichen Bereich entlang der A 5. Mit dem Wegfall der Omegabrücke ist die weitaus wichtigste Querungsmöglichkeit weggefallen. Auch Buslinien können den optimalen und am Bedarf ausgerichteten Streckenverlauf nicht mehr befahren. Das gilt auch für den Wirtschaftsverkehr zu den Gewerbetreibenden im Teil südlich der Bahnlinie. Schnell, innerhalb von knapp zwei Wochen, erfolgte der Abriss der Omegabrücke. Allein für die Klärung, ob ein Ersatzbauwerk etwa an gleicher Stelle oder woanders errichtet werden sollte, wurden rund 14 Monate verbraucht, ohne dass nachvollziehbar ist, warum die Findung von Kriterien und die Entscheidung für den bewährten Standort so viel Zeit benötigt. Nachdem die Entscheidung für den bisherigen Standort gefallen war, hat der Ortsbeirat im November 2024 darum gebeten, dass die beiden Varianten (Unterführung und Brücke) planerisch parallel vorbereitet werden, um in Kenntnis der Kosten und Dauer entscheiden zu können. Leider sind bislang keine Kosten oder die Bauzeiten vorgelegt worden. Bevor nicht entschieden ist, ob eine Brücke oder eine Unterführung gebaut werden wird, können die Arbeiten zur weiteren Planung und zum Genehmigungsverfahren nicht fortgesetzt werden. Daher ist es nun nötig, die Zeit zu nutzen, damit keine unnötigen Verzögerungen auftreten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
„Schwarzer Weg“ von Eis und Schnee befreien
Antrag vom 30.09.2025, OF 1754/1 Betreff: "Schwarzer Weg" von Eis und Schnee befreien Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert sich mit der Deutschen Bahn ins Benehmen zu setzen, um eine Lösung zu finden, dass der "Schwarze Weg", die Verbindung zwischen Anspacher Straße und Schmidtstraße, im Winter regelmäßig von Schnee und Eis befreit wird. Begründung: Der, in der Zuständigkeit der Deutschen Bahn befindliche "Schwarze Weg" wird nie von Schnee und Eis befreit. Da diese Verbindung zwischen Anspacher Straße und Schmidtstraße stark von Fußgängern und Fahrradfahrern frequentiert wird, ist es dringend geboten, dass dort regelmäßig ein Winterdienst für eine gefahrlose Nutzung sorgt. Da die Deutsche Bahn sich bisher nicht in der Verantwortung sieht tätig zu werden, muss die Stadt für ihre Bürger eine sichere Lösung zur Nutzung des Weges finden. Quelle: Google Maps Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 1754/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Annahme); CDU (= Enthaltung)
Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr
Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7508 entstanden aus Vorlage: OF 1306/6 vom 05.10.2025 Betreff: Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass 1. Baustellen im Straßenbereich den Bürgerinnen und Bürgern rechtzeitig bekannt gegeben werden; 2. der Ortsbeirat rechtzeitig über stattfindende Baustellen im Straßenbereich informiert wird; 3. die Veröffentlichungen auf mainziel.de mit den tatsächlichen Baustellen in Einklang sind und die Auflistung der Baustellen nach Stadtteilen sortiert abrufbar und die Informationen auch zu Umleitungen, die dadurch entstehen, klar dargestellt sind; 4. die Bautrupps verpflichtet werden, angekündigte Baustellen entsprechend der Ankündigung zu bearbeiten und zeitnah abzuschließen; 5. die Bautrupps/Baufirmen aufgefordert werden, bei Nichteinhaltung des Starttermins der angekündigten Bautätigkeiten im öffentlichen Straßenraum umgehend das zuständige Amt darüber in Kenntnis setzen, damit die Bürger entsprechend informiert werden können. Begründung: Zurzeit finden sehr viele Bauvorhaben im öffentlichen Straßenraum statt, die aufgrund von Sanierungen oder der Neuverlegung von Rohren und Leitungen notwendig sind und deren Planung bei vielen Bauvorhaben auch lange Zeit in Anspruch nimmt, bis sie endlich umgesetzt werden können. Diese notwendigen Sanierungen, neuen Verlegungen von Leitungen und Rohren etc. als auch die akuten Baustellen treffen gerade aufeinander. Ständig neue oder wechselnde Baustellen erschweren das alltägliche Leben. Über viele Baustellen gibt es Informationen, sei es, dass die Planungen dem Ortsbeirat vorgestellt werden oder eine entsprechende Bürgerinformation stattfindet. Jedoch erleben die Bürgerinnen und Bürger - gerade in Griesheim -, dass Baustellen donnerstags oder in der Wochenendausgabe der Tageszeitungen kurzfristig bekannt gegeben werden, jedoch auf mainziel.de nicht oder unzureichend zu finden sind. Baustellen werden zwar angekündigt, aber die Baumaßnahmen beginnen nicht oder Baustellen werden plötzlich ohne ausreichende und rechtzeitige Information an die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet und es wird mit den Bauarbeiten umgehend begonnen. Über Umleitungsmaßnahmen wird nicht oder nur unzureichend berichtet. Es könnten noch viele weitere Baustellen genannt werden, die gerade in Griesheim-Nord anstehen. Beispielhaft kann an dieser Stelle Folgendes genannt werden: 1. Die Einrichtung der Baustelle Elektronstraße zwischen Autogenstraße und Fabriciusstraße wurde für Montag, den 22.09.2025, kurzfristig in der Zeitung angekündigt, aber bis heute nicht begonnen: 2. Die Baustelle Zum Linnegraben wurde eingerichtet und vollzogen, jedoch gab es überhaupt keine Information an die Bevölkerung: 3. Die Vollsperrung der Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße und die Umleitung vom 06.10.2025 bis zum 08.10.2025 wurden im Höchster Kreisblatt vom 04.10.2025 veröffentlicht. Auf mainziel.de gab es keine Information, was mit dem Straßenbahnverkehr auf der Strecke geschieht (zu finden auf mainziel.de unter "Mainzer Landstraße 409"-Gallus). Um die Akzeptanz der vielen Einschränkungen zu erreichen, muss man die Menschen mitnehmen. Dazu zählt eine gute und korrekte Information sowie eine gut gepflegte mainziel.de-Seite, die übersichtlich und verständlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Grünanlage Am Gemeindegarten: Wege instand setzen
Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7510 entstanden aus Vorlage: OF 1308/6 vom 29.09.2025 Betreff: Grünanlage Am Gemeindegarten: Wege instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die beleuchteten Hauptwege in der Grünanlage Am Gemeindegarten instand zu setzen. Begründung: Die Hauptwege befinden sich aufgrund von Nutzung und Alterung in einem schlechten Zustand. Scharfkantige Steine, ausgeprägte Furchen und andere Unebenheiten beeinträchtigen die sichere und gute Nutzung für Fußgänger deutlich. Daher ist eine Instandsetzung geboten. Die Wege haben in der schon sehr lange existierenden Grünanlage auch eine verkehrliche Bedeutung, weshalb sie durch Beleuchtung Tag und Nacht nutzbar sein sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr
Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7508 entstanden aus Vorlage: OF 1306/6 vom 05.10.2025 Betreff: Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass 1. Baustellen im Straßenbereich den Bürgerinnen und Bürgern rechtzeitig bekannt gegeben werden; 2. der Ortsbeirat rechtzeitig über stattfindende Baustellen im Straßenbereich informiert wird; 3. die Veröffentlichungen auf mainziel.de mit den tatsächlichen Baustellen in Einklang sind und die Auflistung der Baustellen nach Stadtteilen sortiert abrufbar und die Informationen auch zu Umleitungen, die dadurch entstehen, klar dargestellt sind; 4. die Bautrupps verpflichtet werden, angekündigte Baustellen entsprechend der Ankündigung zu bearbeiten und zeitnah abzuschließen; 5. die Bautrupps/Baufirmen aufgefordert werden, bei Nichteinhaltung des Starttermins der angekündigten Bautätigkeiten im öffentlichen Straßenraum umgehend das zuständige Amt darüber in Kenntnis setzen, damit die Bürger entsprechend informiert werden können. Begründung: Zurzeit finden sehr viele Bauvorhaben im öffentlichen Straßenraum statt, die aufgrund von Sanierungen oder der Neuverlegung von Rohren und Leitungen notwendig sind und deren Planung bei vielen Bauvorhaben auch lange Zeit in Anspruch nimmt, bis sie endlich umgesetzt werden können. Diese notwendigen Sanierungen, neuen Verlegungen von Leitungen und Rohren etc. als auch die akuten Baustellen treffen gerade aufeinander. Ständig neue oder wechselnde Baustellen erschweren das alltägliche Leben. Über viele Baustellen gibt es Informationen, sei es, dass die Planungen dem Ortsbeirat vorgestellt werden oder eine entsprechende Bürgerinformation stattfindet. Jedoch erleben die Bürgerinnen und Bürger - gerade in Griesheim -, dass Baustellen donnerstags oder in der Wochenendausgabe der Tageszeitungen kurzfristig bekannt gegeben werden, jedoch auf mainziel.de nicht oder unzureichend zu finden sind. Baustellen werden zwar angekündigt, aber die Baumaßnahmen beginnen nicht oder Baustellen werden plötzlich ohne ausreichende und rechtzeitige Information an die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet und es wird mit den Bauarbeiten umgehend begonnen. Über Umleitungsmaßnahmen wird nicht oder nur unzureichend berichtet. Es könnten noch viele weitere Baustellen genannt werden, die gerade in Griesheim-Nord anstehen. Beispielhaft kann an dieser Stelle Folgendes genannt werden: 1. Die Einrichtung der Baustelle Elektronstraße zwischen Autogenstraße und Fabriciusstraße wurde für Montag, den 22.09.2025, kurzfristig in der Zeitung angekündigt, aber bis heute nicht begonnen: 2. Die Baustelle Zum Linnegraben wurde eingerichtet und vollzogen, jedoch gab es überhaupt keine Information an die Bevölkerung: 3. Die Vollsperrung der Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße und die Umleitung vom 06.10.2025 bis zum 08.10.2025 wurden im Höchster Kreisblatt vom 04.10.2025 veröffentlicht. Auf mainziel.de gab es keine Information, was mit dem Straßenbahnverkehr auf der Strecke geschieht (zu finden auf mainziel.de unter "Mainzer Landstraße 409"-Gallus). Um die Akzeptanz der vielen Einschränkungen zu erreichen, muss man die Menschen mitnehmen. Dazu zählt eine gute und korrekte Information sowie eine gut gepflegte mainziel.de-Seite, die übersichtlich und verständlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 193
Grünanlage Am Gemeindegarten: Wege instand setzen
Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7510 entstanden aus Vorlage: OF 1308/6 vom 29.09.2025 Betreff: Grünanlage Am Gemeindegarten: Wege instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die beleuchteten Hauptwege in der Grünanlage Am Gemeindegarten instand zu setzen. Begründung: Die Hauptwege befinden sich aufgrund von Nutzung und Alterung in einem schlechten Zustand. Scharfkantige Steine, ausgeprägte Furchen und andere Unebenheiten beeinträchtigen die sichere und gute Nutzung für Fußgänger deutlich. Daher ist eine Instandsetzung geboten. Die Wege haben in der schon sehr lange existierenden Grünanlage auch eine verkehrliche Bedeutung, weshalb sie durch Beleuchtung Tag und Nacht nutzbar sein sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 203
Griesheim und Nied: S-BahnAusfälle in der Woche vom 25. bis 29.08.2025
Anregung vom 02.09.2025, OA 568 entstanden aus Vorlage: OF 1289/6 vom 31.08.2025 Betreff: Griesheim und Nied: S-Bahn-Ausfälle in der Woche vom 25. bis 29.08.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dringend auf die Deutsche Bahn (DB) und den Bundesverkehrsminister einzuwirken, um endlich vernünftige und passgenaue Informationen zu Ausfällen, Umleitungen und Schienenersatzverkehren einzuholen. Dazu gehören: 1. rechtzeitige (mit zeitlichem Vorlauf), gut sichtbare Informationen am Gleis und im Bahnhofsumfeld; 2. mit zeitlichem Vorlauf regelmäßige Durchsagen am Bahnsteig sowie in den betroffenen Linien; 3. rechtzeitige klare Informationen an die Presse und die politischen Gremien in den Stadtteilen und den Magistrat; 4. Nutzung der elektronischen Anzeigetafeln an den Bahngleisen; 5. an den Bahnhöfen in Griesheim und Nied gegebenenfalls zu Beginn der Ausfallzeit Personal zwecks Information der Bahnnutzenden bereitstellen; 6. gut sichtbare Informationen für die Bahnreisenden an Bauzäunen, bevor die Nutzer wegen bereits existierender Baustellen u. a. der DB und Umleitungen zum umgeleiteten Fußweg laufen und am Ziel feststellen müssen, dass keine Züge fahren und der Schienenersatzverkehr dort abfährt, wo sie mehr oder weniger gerade vor Nutzung der Umleitung starteten; 7. Einhaltung der gegebenen Informationen zum Schienenersatzverkehr; 8. Überprüfung, ob die Informationen an den entsprechenden Bahnhöfen für jedermann ersichtlich und nachvollziehbar sind (an dieser Stelle vor allem für die unroutinierten Nutzerinnen und Nutzer); 9. an den Haltestellen wie dem Hauptbahnhof und Frankfurt-Höchst, die jeweils angefahren wurden, gut sichtbare und klare Informationen zu geben, die Anzeigen entsprechend zu gestalten und die Hinweise, wo die jeweiligen Züge bzw. Schienenersatzfahrzeuge abfahren, anzubringen. Vermieden werden 1. sollte, die Information kurzfristig auf einer Seite zu geben, die nur für Kenner zu sehen ist; 2. sollte, falsche Informationen bzw. gar keine Informationen an den entsprechenden Bahnhöfen anzubringen; 3. sollte, unverständliche Durchsagen zu machen; 4. sollte, die Nutzer und vor allem die gelegentlichen Nutzer von der Nutzung abzuschrecken. Begründung: Die Informationspolitik der Deutschen Bahn war - selbst für geübte Nutzer - wie von Bürgerinnen und Bürgern mitgeteilt wurde, eine Katastrophe, da zu spät und unzureichend informiert wurde. Ungeübtere kamen zwar in Höchst am Bahnhof an, fuhren dann aber, da sie nicht erkennen konnten, dass es einen Schienenersatzverkehr gibt und wo dieser abfuhr, im Glauben, mit der einfahrenden S-Bahn in Nied oder Griesheim zu landen, wieder zurück zum Hauptbahnhof. In Griesheim-Mitte fehlte vor dem Zugang zur Behelfsbrücke ein großer Hinweis, dass die S-Bahn ausfällt und der Schienenersatzverkehr in der Eichenstraße/Waldschulstraße hält. Das erfuhren die Nutzer erst, als sie am Bahnsteig waren; jedoch dort nicht von den Anzeigen und Durchsagen oder Informationsaushängen, sondern von Menschen, die durch öftere Nutzung des ÖPNV geübt sind, den Informationsdschungel der Bahn zu verstehen und ihnen den Sachverhalt erklärten. Schriftliche Anzeigen waren unauffällig platziert und schwer zu erkennen, die Durchsagen unverständlich. Gerade in Griesheim, wo wegen der Baustelle zum Umbau des Bahnhofs zurzeit nur ein einziger Zugang zum Bahnhof existiert, ist es ein Armutszeugnis, dass an dieser Stelle keine guten und nachvollziehbaren Informationen der DB herausgegeben wurden. Es wurde nach Beschwerden durch den Ortsbeirat mitgeteilt, dass an dieser Stelle Informationen vorhanden gewesen wären. Es stellt sich die Frage, weshalb so viele Nutzerinnen und Nutzer der Bahn so viele Probleme hatten, Griesheim und Nied zu erreichen bzw. von dort wegzukommen. Die einzigen Informationen habe es online gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 568 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6711, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025
Griesheim: Fahrradbügel in der Untere Rützelstraße
Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7278 entstanden aus Vorlage: OF 1266/6 vom 15.08.2025 Betreff: Griesheim: Fahrradbügel in der Untere Rützelstraße 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, im Kreuzungsbereich Untere Rützelstraße/Ecke Alt-Griesheim Fahrradbügel aufzustellen. Alternativ wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob gegenüber der Arztpraxis Untere Rützelstraße 10 (vor Hausnummer 3) ein Parkplatz zu einer Fahrradstellfläche umgewandelt werden kann. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, bei positiver Prüfung für eine schnellstmögliche Umsetzung zu sorgen. Begründung: Es wurde der Wunsch an den Ortsbeirat herangetragen, an dieser Stelle eine Möglichkeit zu schaffen, um einen sicheren Abstellplatz für Fahrräder zu haben. Viele Patienten, die die Arztpraxis aufsuchen, kommen mit dem Rad. Jedoch fehlt an dieser Stelle ein Platz, an dem Fahrräder sicher abgestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1986
Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim
Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7279 entstanden aus Vorlage: OF 1269/6 vom 09.08.2025 Betreff: Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim Der Magistrat wird gebeten, die zum Fußgängerbereich gehörende Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim, auf der sich Schildpfosten, Strom- oder Postkasten sowie Flaschencontainer befinden, einladender umzugestalten. Dabei soll geprüft werden, a) ob die Flaschencontainer in den Boden versenkt; b) der Strom- oder Postkasten versetzt und ansehnlicher gestaltet; c) die Schilderpfosten auf das Minimum reduziert werden können. Begründung: Dieser Platz ist unansehnlich und lädt zu weiterer Ablagerung von Müll ein. Er ist zurzeit ein toter Raum, der mit ein wenig Ordnung und eventuellem Grün mit Bank zu einem Gewinn an Lebensqualität in diesem Kreuzungsbereich als Eingang in die Geschäftsstraße Alte Falterstraße entwickelt werden könnte. Die Maßnahme könnte jetzt im Zuge der geplanten Baustellen im Straßenbereich Alt-Griesheim/Alte Falterstraße umgesetzt werden. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2099 Beratung im Ortsbeirat: 6
Grünflächengestaltung im Rahmen des Bund-Länder-Programms zum Stadtumbau GriesheimMitte
Anregung vom 17.06.2025, OA 562 entstanden aus Vorlage: OF 1244/6 vom 02.06.2025 Betreff: Grünflächengestaltung im Rahmen des Bund-Länder-Programms zum Stadtumbau Griesheim-Mitte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der geplanten Neugestaltung der Grünflächen im Bereich Schwarzerlenweg, Espenstraße/Am Mühlgewann und Kiefernstraße die von den Anwohnerinnen und Anwohnern dringend geforderte Beleuchtung im Grünzug zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße entlang des Fußweges zwischen dem Gelände hinter der Waldschulstraße und der Kleingartenanlage vor der A 5 im Rahmen einer Schulwegsicherung der Berthold-Otto-Schule und der Georg-August-Zinn-Schule aufzunehmen und umzuse tzen. Begründung: Diese Grünanlage ist nicht nur ein Quell der Erholung für Mensch und Tier, sondern ein von Schulkindern und Erwachsenen stark frequentierter Weg, sowohl auf dem Weg zur Schule und zurück als auch auf dem Weg zur Arbeit, wenn man zur S-Bahn-Station gehen muss. Ferner wurde die Beleuchtung von allen Beteiligten, Schulkindern sowie Anwohnerinnen und Anwohnern, die an der Planung zur Neugestaltung teilgenommen haben, gewünscht und gefordert - letztmalig bei der Vorstellung des Konzeptes am 16.05.2025 in der Aula der Georg-August-Zinn-Schule. Die Durchsetzung der Nichtbeleuchtung durch das Grünflächenamt stieß auf Unverständnis, auch des Zwecks einer Beteiligung, wenn der Wunsch der Nutzerinnen und Nutzer trotz aktiver Bürgerbeteiligung nicht beachtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 44 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 562 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6462, 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 04.09.2025
Verkehrskonzept GriesheimSüd, Baustellensperrungen GriesheimMitte
Anregung vom 11.02.2025, OA 530 entstanden aus Vorlage: OF 1149/6 vom 24.01.2025 Betreff: Verkehrskonzept Griesheim-Süd, Baustellensperrungen Griesheim-Mitte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die geplanten Sperrungen mindestens im Bereich Alte Falterstraße/Alt-Griesheim/Griesheimer Stadtweg, die ab März 2025 geplant sind und die wegen der Baumaßnahmen durch die Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) und die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) anstehen, erst umzusetzen, wenn a) sichergestellt ist, dass die Zu- und Abfahrten unter Einbeziehung der Anlieger klar und sicher geregelt sind; b) den Geschäftsleuten erläutert wurde, wie sie weiterhin ihren Geschäftsbetrieb erreichen und aufrechterhalten können und Vorkehrungen getroffen sind, sodass sie durch die Baustellen keinen finanziellen Schaden erleiden, weil sie ihre Liegenschaft selbst unverschuldet nicht mehr anfahren können. 2. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die Ämter und Firmen, die im öffentlichen Bereich Bauarbeiten vornehmen, aufzufordern, a) klar, rechtzeitig und nachvollziehbar die Bevölkerung zu informieren, wenn Sperrungen im öffentlichen Bereich anstehen bzw. vorgenommen werden; b) die Absperrungen nachvollziehbar zu gestalten; c) Umleitungen und Umwege - auch für Ortsunkundige - klar zu definieren und darzustellen; d) dabei auch private Baumaßnahmen (Baugenehmigungen), die Auswirkungen auf den öffentlichen Raum haben, einzubeziehen. Begründung: Am 19.11.2024 wurden den Bürgern in Griesheim neben der Neugestaltung der Omegabrücke auch die anstehenden Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum präsentiert. Auch Möglichkeiten der Erschließung wurden genannt. Diese Baumaßnahmen haben große Auswirkungen auf die Verkehrssituation in Griesheim-Süd (Alt-Griesheim). Die erste Maßnahme ist danach bereits für März 2025 geplant. Bis heute haben die Bürger und vor allem die ansässigen Unternehmen keine Information darüber erhalten, wie sie ihre Liegenschaften während der Bauphase erreichen geschweige denn, wie die Anbindung geplant sein soll. Auch ist noch nicht dargelegt, ob die vorgesehene Sicherstellung der Rettungsdienste in die Tat umgesetzt werden kann und auch zeitgleich mit der Sperrung erfolgt. Dies ist nicht hinnehmbar, und die Baumaßnahmen müssen so lange verschoben werden, bis alle offenen Fragen geklärt sind. Dies muss auch der Bevölkerung in Griesheim jetzt und nicht erst, wenn die Absperrungen erfolgen, kommuniziert werden. In Griesheim-Mitte wurde nach kurzer Zeit schon wieder die gleiche Stelle in der Waldschulstraße gesperrt. Ebenfalls finden an gleicher Stelle in der Lärchenstraße/Ecke Eichenstraße Eingriffe in den Straßenraum statt, jedoch wurde nur die Waldschulstraße öffentlich erwähnt. Diese Erwähnung in der Presse war fehlerhaft, wie sich auf Nachfragen herausstellte. Dies schürt nur unnötig den Unmut und mindert unnötig das Vertrauen in Verwaltungsmaßnahmen. Nur mit Kommunikation und Einbeziehung erhält man das notwendige Verständnis für eingreifende Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1380 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 530 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5855, 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.03.2025
Sicherheit während Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim gewährleisten
Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5801 entstanden aus Vorlage: OF 1072/6 vom 19.08.2024 Betreff: Sicherheit während Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass auch bei Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim die Zufahrt für Rettungsdienste, Feuerwehr usw. zu den Wohnhäusern im Schwarzerlenweg gewährleistet ist. Die ABG Frankfurt Holding als Betreiberin der Saalbau Griesheim soll dabei eingebunden werden. Mögliche Maßnahme könnte das Überwachen des absoluten Halteverbots im Eingangsbereich zum Schwarzerlenweg durch Ordnungskräfte sein. Begründung: Durch den verstärkten Verkehr bei Großveranstaltungen in der Saalbau ist die Zufahrt zum Schwarzerlenweg (Sackgasse mit sehr vielen Wohneinheiten) nicht gewährleistet, wie schon mehrfach dargelegt. So ist beispielsweise vor nicht langer Zeit trotz Verbotes ein ortsfremder Gelenkbus in den Schwarzerlenweg hineingefahren, der unfreiwillig für eine Blockade sorgte. Durch den Wegfall der Omegabrücke ist die Situation verschärft, da nun eine Abfahrtsstrecke fehlt und nun auch die Waldschulstraße als Sackgasse endet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 103 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Griesheim: Offener Tauschschrank für Kindersachen
Antrag vom 17.08.2024, OF 1073/6 Betreff: Griesheim: Offener Tauschschrank für Kindersachen Das Stadtumbaumanagement hatte bereits vor Jahren einen Tauschschrank für den freien Platz an der Kreuzung Waldschulstraße und Lärchenstraße vorgesehen. Aufgrund fehlender Kapazitäten der Ämter wurde das Projekt damals wohl nicht umgesetzt. Der Tauschschrank sollte die Größe eines (begehbaren) XL-Bücherschrankes (ca. 1,8 x 2,1 x 0,8 m) haben. Der Tauschschrank hier soll besonders den Kindern das Ausleihen, das Verschenken und das Austauschen von Spielmaterial (Brettspiele, Spielsachen, Plüschtiere, kleine Tretroller u.a.) ermöglichen. So soll auch der Geldbeutel der Familien entlastet werden. Eine Patin ist dem Ortsbeirat bekannt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem freien Platz an der Kreuzung Waldschulstraße und Lärchenstraße einen XL-Bücherschrank zum Ausstauch von Spielmaterial einzurichten. Zusätzlich soll der Tauschschrank mit bis zu 12.000 EUR aus Ortsbeiratsmitteln gefördert werden. Begründung: Wie Teilen liegt auch Tauschen im Trend. Am Bewusstsein vieler Menschen ändert sich etwas. Der überbordende Konsum macht langsam Platz für nachhaltiges Handeln. Ressourcen schonen und Gegenstände im Kreislauf halten spart Geld und hilft der Umwelt. Dazu gehören auch die sogenannten Tauschschränke, Orte, an denen Menschen etwas abgeben können, was sie nicht mehr benötigen und dafür etwas mitnehmen können, dass für sie interessant ist. Das Prinzip der Offenen Bücherschränke ist in Frankfurt bereits seit über 15 Jahren fest verankert. Ein spezielles Angebot für Kinder fehlt allerdings. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1073/6 wurde zurückgezogen.
Griesheim: Verkehrskonzept Griesheim-Süd wegen Abriss Omegabrücke
Antrag vom 21.05.2024, OF 1030/6 Betreff: Griesheim: Verkehrskonzept Griesheim-Süd wegen Abriss Omegabrücke Durch den Abriss der Omegabrücke ist Griesheim-Süd (Alt-Griesheim) nur über die Elektronstraße oder die Stroofstraße mit den Kraftfahrzeugen zu erreichen oder zu verlassen. Erschwerend kommt hinzu, dass man in der Elektronstraße Griesheim-Süd nur über den beschrankten Bahnübergang erreicht. Dieser ist, wie festgestellt wurde, teilweise bis zu 45 Minuten in der Stunde unter der Woche geschlossen. Durch die kurzen Öffnungszeiten bildet sich ein sehr großer Rückstau. Außerdem ist durch das einseitige Parken in der Elektronstraße die Fahrbahn beengt, so dass die KFZ und insbesondere die Busse und LKWs über den Bürgersteig fahren. Hier entstehen dadurch große Schäden bis in die Kanalisation. Die Anwohner sind durch diese Rückstaus, bei denen die Fahrer die Motoren ihrer Fahrzeuge häufig nicht abstellen, stark belastet. Vorfahrtsregelungen aus der Linkstraße werden häufig missachtet. Die Busse des öffentlichen Nahverkehrs, die aus der Autogenstraße kommen, werden nicht unbedingt vorgelassen oder hängen in der Kreuzung fest, da der Gegenverkehr nicht mit genügend Abstand anhält, um den Bus aus der Autogenstraße in die Elektronstraße einfahren zu lassen. Dies erzeugt zusätzlichen Stau. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, neben der Idee einer Einbahnstraßenregelung in der Elektronstraße zwischen Autogenstraße und Stroofstraße, die den Rückstau zwischen Stroofstraße und Autogenstraße verhindern soll, ein stimmiges Verkehrskonzept schnellstmöglich den Bürgern in Griesheim-Süd in Griesheim-Süd zur Diskussion vorzustellen, und danach rasch zu einer Umsetzung der dort mit der Bevölkerung abgestimmten Verkehrsführung zu kommen. Begründung: Die Einbahnstraßenregelung würde zwar den starken Verkehr aus der Elektronstraße in Griesheim-Süd nehmen. Die Parkplätze könnten erhalten bleiben. Jedoch ist eine teilweise Verlagerung des Verkehrs in die Straße "Auf der Beun" zu befürchten. Diese ist sehr schmal und ist hauptsächlich eine Wohnstraße. Vorteilhaft wäre sicherlich, dass der Begegnungsverkehr, der momentan auf der Elektronstraße das Problem darstellt, nicht mehr stattfinden würde. Nachteil wäre eben die Verlagerung von Verkehr in eine schmale Wohnstraße. Grundsätzlich bleibt das Problem, dass das Fehlen der Omega-Brücke eine erhebliche Einschränkung für Griesheim darstellt. Sollte im Bereich der Bahn eine Störung oder Sperrung sein, wäre nur noch die Stroofstraße vorhanden, um Griesheim-Süd zu erreichen oder hinauszukommen. Oder sollte eine Störung auf der Stroofstraße sein, wäre Griesheim-Süd nur noch über den beschrankten Bahnübergang in der Elektronstraße erreichbar bzw. die Ausfahrt aus Griesheim-Süd. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, hier ein stimmiges und für die Bewohner sicheres Verkehrskonzept zu erstellen, welches bis zur Wiedereröffnung einer neuen Überführung über die Gleise dafür sorgt, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.03.2024, OF 986/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 986/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1030/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)
Griesheim: Schließung Kinderhaus Griesheim Linkstraße
Antrag vom 08.04.2024, OF 1014/6 Betreff: Griesheim: Schließung Kinderhaus Griesheim Linkstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist es richtig, dass das Kinderhaus geschlossen werden soll? 2. Wo kommen die Kinder aus der Boehleschule unter, die keinen Platz in der Betreuung der Boehleschule haben? 3. Wie ist sichergestellt, dass die Kinder, die im Kinderhaus angemeldet sind, weiterhin ein Mittagessen, Hausaufgabenhilfe etc. erhalten? 4. Was ist alternativ mit der Liegenschaft geplant? 5. Welche Vorsorge wird getroffen, damit in Griesheim Kindern bei Defiziten in Verhalten und Sprache die dringend notwendige Unterstützung in Bildung, Betreuung und Mittagessen erhalten? 6. Wie kann die Nachmittagsbetreuung gestärkt werden auch bei wenig Personal und Geldmangel? 7. Ist es unter diesem Aspekt des massiven Defizits in Bildung, Betreuung und Versorgung noch verantwortbar, in Griesheim weitere Einrichtungen für Familien ohne Wohnung zu schaffen bevor nicht die notwendige Infrastruktur insbesondere zur Kinderbetreuung und Förderung geschaffen ist? Begründung: Wie zu erfahren war, soll das städtische Kinderhaus in der Linkstraße geschlossen werden, obwohl in der Boehleschule Betreuungsplätze fehlen. Gleichzeitig erhält Griesheim immer mehr Unterkünfte auch für Alleinerziehende und Familien mit Kindern, die dringend einer Förderung bedürfen, die betreut und sogar mit Mittagessen versorgt werden müssen. Schon jetzt fehlen in der Boehleschule genügend Plätze für die Nachmittagsbetreuung und Versorgung der Kinder mit Mittagessen. Dazu benötigen die Kommunen ausreichend finanzielle Mittel, um die erforderliche Infrastruktur und Ausstattung zu gewährleisten und Personal zu finanzieren. Alle Stadtteile in Frankfurt müssen dazu passend zum Sozialindex ausgestattet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: Auskunftsersuchen V 929 2024 Die Vorlage OF 1014/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Griesheim: Einbahnstraßenlösung südliche Elektronstraße prüfen
Antrag vom 27.03.2024, OF 986/6 Betreff: Griesheim: Einbahnstraßenlösung südliche Elektronstraße prüfen Die südliche Elektronstraße von der Eisenbahn bis zum Main ist für den nach dem Abbruch der Omega-Brücke stark angestiegenen Begegnungsverkehr eigentlich zu schmal. Autos fahren auf den Bürgersteig, manchmal geht es überhaupt nicht mehr vorwärts, die Straße ist eigentlich nicht für den Begegnungsverkehr von LKW und den ausschließlich in südliche Richtung fahrenden Bussen geeignet, die Anwohner*innen leiden sehr. Die Einmündung aus der Linkstraße in die Elektronstraße wird zum zusätzlichen Problem, weil da oft Stau entsteht und sich große Autos, Busse und LKWs gegenseitig blockieren. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob eine Einbahnstraßenregelung auf der südlichen Elektronstraße von der Schranke in Richtung Main eine Erleichterung der Situation schaffen würde. Begründung: Eine Einbahnstraßenregelung würde bedeuten, dass man in Richtung Norden immer den Umweg über Stroofstraße - Mainzer Landstraße in Kauf nehmen müsste. Das geschieht allerdings auch heute schon, da viele Autofahrende inzwischen sowieso, um den Stau und das Warten an der Schranke zu vermeiden, diesen Weg wählen. Dafür würde der Verkehr in südlicher Richtung jedoch wieder flüssig und es würde allgemein viel ruhiger werden. Mehrere Bürger*innen haben eine Einbahnstraßenlösung in die aktuelle Diskussion gebracht und erwarten eine Einschätzung des Magistrates. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2024, OF 1030/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 986/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 986/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1030/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)
Haushalt 2024/2025 Griesheim: Seniorengerechte Sitzbänke im Grünzug - Espenstraße
Antrag vom 26.03.2024, OF 963/6 Betreff: Haushalt 2024/2025 Griesheim: Seniorengerechte Sitzbänke im Grünzug - Espenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Mittel (ca. 12.000 EUR) für die Aufstellung von 4 seniorengerechten Sitzbänke im Grünzug "Espenstraße" in den nächsten Haushalt einzustellen. Der Grünzug "Espenstraße" ist eine Parkanlage zwischen Espenstraße und Schwarzerlenweg auf der Höhe der Waldschulstraße 20 -24. Bei der Auswahl der genauen Standorte sollte der Abstand zu den einzelnen Wohnhäusern beachtet werden, damit bei missbräuchlichem Lagern durch andere Personen möglichst wenig Belästigung der Anwohnenden entsteht. Gleichzeitig sollte es für mobilitätseingeschränkte und ältere Menschen, die sich durch den Grünzug bewegen, ausreichend Sitz- und damit Ausruhmöglichkeiten geben. Begründung: In diesem Wohngebiet wohnen überwiegend ältere Menschen, die die Grünfläche als Weg oder zum Verweilen nutzen. Erst geeignete Sitzbänke machen es vielen Senioren möglich, wieder mehr am öffentlichen Leben teilzunehmen. Dies gilt insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen und ältere Menschen, die auf Sitzbänke entlang ihrer Alltagrouten angewiesen sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 45 2024 Die Vorlage OF 963/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD
Griesheim: Waldschulstraße Bereich Friedhof
Antrag vom 03.03.2024, OF 956/6 Betreff: Griesheim: Waldschulstraße Bereich Friedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wie groß der Bedarf ist, an Werktagen zur Schulzeit vor dem Friedhof in der Waldschulstraße zu parken, um an einer Bestattung teilzunehmen ob in der Umgebung andere Parkmöglichkeiten für Friedhofsbesucher existieren ob in der Heinrich-Hardt-Straße z.B. versetztes Parken ermöglicht werden kann wann der Parkplatz innerhalb des Friedhofes, der auf Plan "Waldschulstraße Teilabschnitt 5" zu sehen ist, der Öffentlichkeit zur Verfügung steht und wie viele Parkplätze sich dort befinden ob Kurzzeitparken vor dem Friedhof zum Aussteigen für gehbeeinträchtigte Beifahrer/Beifahrerinnen eingerichtet werden kann wie sich die Parksituation nach Einführung der Änderungsmaßnahmen entwickelt ggf. einen Ortstermin zu veranlassen Begründung: Die Parkplätze vor dem Friedhof in der Waldschulstraße sollen für einen zuverlässigeren Busverkehr und bessere Radfahrsituation entfallen. Gleichzeitig fehlen Parkplätze für Trauergäste, die den Friedhof besuchen wollen. Diese Anliegen sind alle wichtig. Radfahren zur Schule muss unterstützt werden. Sichere Schulradwege werden von Schülern und Schülerinnen besser angenommen und sind eine gute klimafreundliche Verkehrsverbindung. Ein attraktiver, zuverlässiger und pünktlicher Busverkehr erhöht die Nutzungsbereitschaft. Trauergäste, die von weiter angereist kommen oder nicht uneingeschränkt mobil sind, müssen den Friedhof gut erreichen können und Parkmöglichkeiten vorfinden. Daher soll nach guten Alternativen zum Parken an der Engstelle der Waldschulstraße gesucht werden. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.02.2024, OF 939/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 885 2024 1. Die Vorlage OF 939/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 956/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Waldschulstraße in Griesheim: Parkplätze im Bereich Griesheimer Friedhof erhalten
Antrag vom 19.02.2024, OF 939/6 Betreff: Waldschulstraße in Griesheim: Parkplätze im Bereich Griesheimer Friedhof erhalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze in der Waldschulstraße im Bereich zwischen Bingelsweg und Cuxhavener Straße auf beiden Straßenseiten zu erhalten. Begründung: Der Griesheimer Friedhof hat keine eigenen Parkplätze. Zur Zeit der Eröffnung noch außerhalb gelegen befindet er sich schon lange innerhalb des Siedlungsgebiets. Die Parkplätze in der Waldschulstraße in diesem Bereich werden von Besuchern des Friedhofs und von Anliegern gemeinsam benutzt. Bei Trauerfeiern, an Sonntagen und Feiertagen sind sie schon jetzt kaum ausreichend. Hinzu kommen Nachverdichtungen an den Wohnhäusern, die einen Bedarf an Parkplätzen begründen. Das angekündigte Parkverbot auf der kompletten östlichen Seite der Waldschulstraße zwischen Bingelsweg und Cuxhavener Straße bedeutet den Wegfall von fast der Hälfte aller Parkplätze. Auch in den umliegenden Straßen gibt es einen deutlichen Mangel an Parkplätzen Die in der Begründung genannten Mindestbreiten von 2,2 m für Gehwege sind keine gesetzliche Vorgaben sondern Empfehlungen für Neubauten oder grundlegende Neugestaltungen, wenn Platz vorhanden ist. Im Bestand sind diese Empfehlungen oft nicht umsetzbar. Auch in Griesheim gibt es kaum Straßen mit so breiten Gehwegen. Das seit vielen Jahrzehnten bestehende halbseitige Parken (Zeichen 315) auf beiden Seiten der Waldschulstraße führt im Alltag zu keinen Problemen. Gerade der östliche Bürgersteig ist weiterhin ausreichend breit. Die Anzahl der Fußgänger, der Fußgänger mit Rollatoren, Kinderwagen etc. führt auch bei Begegnungen zu keinen Schwierigkeiten. Dagegen würde der Wegfall so vieler Parkplätze einen deutlichen Nachteil darstellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.03.2024, OF 956/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 885 2024 1. Die Vorlage OF 939/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 956/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße
Anregung vom 06.02.2024, OA 439 entstanden aus Vorlage: OF 936/6 vom 30.01.2024 Betreff: Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. während der Sperrung der für die zu Fuß Gehenden wichtigen Stadtteile verbindenden Fußgängerunterführung als auch für die Nutzer des ÖPNV zwischen Sommer 2024 und mindestens Frühjahr 2025 gesperrten Tunnels eine Behelfs brücke aufzustellen/zu installieren; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Behelfsbrücke barrierefrei sein kann, ohne eine Verzögerung des Baus der Behelfsbrücke zu verursachen. Begründung: Nach der letzten Ortsbeiratssitzung hat es viele Gespräche zwischen und mit den Bürgern gegeben und das Für und Wider wurde diskutiert. Hierbei hat sich herauskristallisiert, dass für alle nicht nachvollziehbar ist, warum die Behelfsbrücke für die Fußgänger aus Kostengründen nicht installiert werden soll. Für die Brücke wurden Kosten in Höhe von circa zwei Millionen Euro und 10.000 Euro am Tag genannt. Das hört sich erst einmal viel an. Durch alle Nutzer umgerechnet wären das aber bei der Nutzung während der Bauzeit Kosten von circa zwei Euro pro Tag/pro Nutzer. Darin sind sowohl die Wechsler der Stadtteile inbegriffen als auch die Nutzer der S-Bahnen. Die Nutzer, die aus Griesheim-Mitte die S-Bahnen nutzen, hätten eine gute und kurze Verbindung zum Bahnhof. Es wurden schon Wetten abgeschlossen, dass man bei Nutzung der Straßenbahn auf der Mainzer Landstraße zum Hauptbahnhof und von dort zurück zum Griesheimer Bahnhof (um dann seinen Zug am Griesheimer Bahnhof in Richtung Höchst oder Innenstadt zu erreichen) eventuell schneller sein könnte, als mit der Fahrt mit dem Bus der Linie 89 durch Griesheim, welcher über die Schranke in der Elektronstraße und durch ganz Alt-Griesheim (Griesheim-Süd) fahren muss, um an der Endhaltestelle "Erzberger Straße" auszusteigen und zu Fuß zum Bahnhof zu laufen oder durch nochmaliges Umsteigen in den Bus der Linie 45 den Bahnhof zu erreichen. Bei der Rückfahrt hält zwar der Bus direkt am Bahnhof, aber bei Ankunft der S-Bahnen werden dann mehr Menschen den Bus nutzen müssen, als der Bus Platz bietet. Das heißt, man muss auf den nächsten oder übernächsten Bus oder den danach warten; das mit den jeweils neu angekommenen Nutzern der S-Bahn. Zurück geht es über die Gleise der Elektronstraße. Man kann sich ausrechnen, wie lange ein jeder dann unterwegs ist, um den Arbeitsplatz, das Zuhause oder sonstige Termine außerhalb Griesheims zu erreichen. Selbst innerhalb Griesheims ist es eine sehr lange Fahrt. Bei allem Verständnis für die Notsituation ist dies inakzeptabel und die Ersatzbrücke muss gebaut werden, wohlwissend, dass Menschen mit schweren Bewegungseinschränkungen diese nicht nutzen können. Denn keiner weiß, ob es tatsächlich bei den angepeilten sieben bis acht Monaten bleibt. Wie schon angeführt, wären die Kosten der Brücke heruntergerechnet auf den Tag und Nutzer "Peanuts", wie ein großer Bänker Frankfurts mal erheblich größere Ausgaben nannte. Die Griesheimer sind der Meinung, dass das eine Summe ist, die man für sie ausgeben können muss. Es kam schon die Frage auf, ob das vorgesehene umständliche Verfahren ohne Brücke auch den Bürgern des Westends, Nordends oder Bornheims zugemutet werden würde. Die kostenfreie Nutzung der Busse der Linie 89 während der Sperrzeiten ist ein sehr gutes Angebot und hilft denjenigen, die schlecht zu Fuß unterwegs, keine Dauernutzer des ÖPNV mit einer Zeitfahrkarte und nicht motorisiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 252 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 4571, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024 Aktenzeichen: 66-2
Griesheim: Widerrechtliches Parken im Kreuzungsbereich verhindern
Antrag vom 13.12.2023, OF 909/6 Betreff: Griesheim: Widerrechtliches Parken im Kreuzungsbereich verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: bei folgenden Kreuzungen das Parken von KFZ oder Sprintern durch klares Kennzeichnen durch Sperrflächen, Poller oder wo möglich Fahrradbügel unter Berücksichtigung von gesicherten Querungshilfen für Fußgänger und entsprechender Beschilderung zu unterbinden: Stroofstraße / Ecke Elektronstraße Alt Griesheim / Taläckerstraße Linkstraße / Taläckerstraße Linkstraße / Elektronstraße Autogenstraße / Taläckerstraße Fabriciussraße / Taläckerstraße Eichenstraße/Waldschulstraße/Schwarzerlenweg Begründung: Durch das falsche Parken in Kreuzungsbereichen werden den Zufußgehenden die sicheren Querungsplätze genommen und Zufußgehende sind für Autofahrer schlecht zu sehen, abbiegende Fahrzeuge kommen oft genug nicht ohne zu rangieren um die Ecke und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer. Größere Fahrzeuge kommen nur erschwert zu den von ihnen anzufahrenden Lieferadressen. Um dieses verkehrswidrige Verhalten nicht weiter zu dulden bzw. hinzunehmen, müssen bauliche Vorkehrungen getroffen werden, um die Nutzung des öffentlichen Raums für alle sicherer zu machen. Mit dem Abpollern oder Aufstellen von Fahrradhaltemöglichkeiten (Fahrradbügel) könnte das Wildparken von Fahrrädern und Rollern eingedämmt oder gar unterbunden werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 909/6 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke
Anregung vom 28.11.2023, OA 416 entstanden aus Vorlage: OF 879/6 vom 13.11.2023 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, so schnell wie möglich einen Ersatz für die abgerissene Omegabrücke zu errichten und insbesondere 1. im ersten Quartal des Jahres 2024 einen Zeitplan mit einzelnen Schritten zur Umsetzung vorzulegen; 2. im ersten Quartal des Jahres 2024 in Griesheim in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den weiteren Ablauf zu erläutern; 3. Möglichkeiten von Provisorien zu prüfen und zu bewerten; 4. alle Möglichkeiten für eine beschleunigte Umsetzung zu nutzen; 5. keine Wiederholung schon erfolgter zeitintensiver Variantenprüfungen vorzunehmen; 6. eine örtliche Gegebenheiten berücksichtigende Planung zu erstellen. Begründung: Die wichtigen kulturellen und infrastrukturellen Einrichtungen im Stadtteil Griesheim verteilen sich auf Gebiete nördlich und südlich der Bahnlinie. Daher ist die Durchgängigkeit der Bahnlinie sehr bedeutsam. Der Bahnübergang in der Elektronstraße (häufige Schließzeiten) und die Umleitungen über die Stroofstraße und die Mainzer Landstraße sind nur für eine Übergangszeit geeignet. Schon allein das Fehlen der zwei Buslinien 54 und 59 innerhalb Griesheims ist ein großer Nachteil. Bei der Einführung des S-Bahn-Verkehrs wurde intensiv geprüft, ob der Bahnübergang in der Alten Falterstraße/Waldschulstraße durch eine Unterführung oder eine Brücke ersetzt wird. Gegen die Unterführung sprachen folgende Punkte: lange Rampen auf beiden Seiten; Straßen wie Fabriciusstraße, Autogenstraße, Eichenstraße und Schwarzerlenweg würden zu Sackgassen; fehlende Anbindung der Anlieger der Alten Falterstraße; städtebauliche Bewertung des Eingriffs durch den tiefen Schacht. Diese Bewertung besteht unverändert. Alle Häuser und Straßen bestehen weiterhin und zusätzlich gibt es mit dem Bürgerhaus Griesheim anstelle der Wendeanlage der Straßenbahn ein großes Gebäude mit Einfahrt zur Tiefgarage. Für den Platz vor dem Bürgerhaus hat ein Wettbewerb einen schönen Vorschlag ergeben, der den Bereich verschönert und zum Aufenthalt einlädt. Stattdessen würde dann an dieser Stelle die Zufahrt zum unterirdischen Tunnel sein. Nach den Baumaßnahmen im Jahr 2015 für 2,8 Millionen Euro (von Sanierung mag der Ortsbeirat nicht mehr sprechen) hatte die Brücke zwei Gehwege mit einer Breite von 1,2 Metern und 1,8 Metern sowie zwei je 1,5 Meter breite Radfahrspuren. Dies war bedarfsgerecht. Nun Gehwegbreiten von je 2,5 Metern sowie zwei baulich getrennte Radwege von je zwei Metern Breite zu fordern, würde die Breite der Brücke derart erhöhen, dass der vorhandene Raum nicht mehr ausreicht. Das Ergebnis wäre dann keine Brücke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.04.2024, B 169 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 416 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4227, 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 22.01.2024 Aktenzeichen: 66-2
Griesheim: Omegabrücke - Informationsfluss für Bevölkerung sichern
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4767 entstanden aus Vorlage: OF 878/6 vom 13.11.2023 Betreff: Griesheim: Omegabrücke - Informationsfluss für Bevölkerung sichern Vorgang: OM 4376/23 OBR 6 1. Der Magistrat wird neben dem dringenden Wunsch auf eine zeitnahe Informationsveranstaltung für die Bürger in Griesheim gemäß der Anregung vom 12.09.2023, OM 4376, gebeten, durch regelmäßige zeitnahe Informationen - Wurfsendung in die Briefkästen, Veröffentlichungen auf der Website der Stadt Frankfurt, z. B. unter der Rubrik "Meldungen", über soziale Medien oder evtl. Hotlines - die Bürger über Folgendes zu informieren: a) Wie ist der jeweils aktuelle Planungsstand? b) Wie ist der jeweils aktuelle Stand der Arbeiten/Ausführungen? 2. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, der Bevölkerung einen Zeitplan einschließlich der Vorhaben der Deutsche Bahn AG rund um den Bahnhof bis zur Fertigstellung der neuen Brücke vorzulegen. 3. Außerdem wird der Magistrat um Aufklärung gebeten, welche Auswirkungen dieser Abriss und der Neubau einer Brücke oder einer sonstigen Querungsmöglichkeit der Waldschulstraße/Alte Falterstraße auf die Vorhaben des Umbaus des Griesheimer Bahnhofs (Bahn/Stadt), Erstellung einer Lärmschutzwand (Bahn) und Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes und dessen Finanzierung aus dem Bund-Länder-Stadtumbauprogramm Griesheim-Mitte (Bund/Land/Stadt) haben. Begründung: Der Abriss der Brücke ist ein einschneidender Eingriff in das Leben und die Mobilität der Griesheimer Bevölkerung und der ortsansässigen Unternehmen als auch für die Bevölkerung der umliegenden Stadtteile sowie aller Besucher und Kunden. Um Verdruss und das Gefühl, wieder einmal abgehängt zu sein, zu minimieren, ist eine zeitnahe offene Kommunikation über das weitere Geschehen wichtig. Auch die regelmäßige Information über das, was geschieht oder nicht geschehen kann, im Rahmen der Neuplanung einer Querung als Ersatz für die abgerissene Omegabrücke ist für die Menschen von großem Interesse. Daher bittet und regt der Ortsbeirat an, den Ortsbeirat und die Bevölkerung regelmäßig und offen zu informieren und insbesondere die geforderte Informationsveranstaltung zeitnah in Griesheim zu realisieren. Wenn das Bürgerhaus nicht zur Verfügung steht, findet sich sicherlich bei den Kirchengemeinden in Alt-Griesheim ein Ort zum Tagen. Neue Informationen können zeitnah auf der Website der Stadt Frankfurt veröffentlich werden, wie bereits für andere Projekte wie den Durchstich des Homburger Dammes erfolgt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4376 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 697 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-6
Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4563 entstanden aus Vorlage: OF 866/6 vom 10.10.2023 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der Situation nach Abriss der Omegabrücke bis zu deren erfolgtem Neubau, folgende Maßnahmen zu prüfen und bei positivem Prüfergebnis umzusetzen: 1. Durch Verkehrsleitmaßnahmen wie Beschilderungen soll stärker für die Umfahrung über die Jungmannstraße, Alt-Griesheim und Stroofstraße zur Mainzer Landstraße für Verkehrsteilnehmer mit Zielen in Richtung Norden und Osten geworben werden. 2. Mit den Verantwortlichen der Kundenparkplätze der Märkte in der Autogenstraße und Elektronstraße/Lärchenstraße soll vereinbart werden, dass einige Kundenparkplätze nachts, an Wochenenden und an Feiertagen durch Anwohner der Autogenstraße genutzt werden können. 3. In möglichst vielen Abschnitten der Autogenstraße soll das teilweise Parken auf dem Bürgersteig (Verkehrszeichen 315) erlaubt werden. 4. Zu Beginn der Autogenstraße soll es eine zusätzliche Beschilderung mit einer Sperrung für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Ausnahmen nur für Linienbusverkehr und Anlieger geben. Begründung: Die verkehrliche Bedeutung der Omegabrücke ist so groß, dass keine annähernde Kompensation bis zur Inbetriebnahme eines Neubaus möglich ist. Dennoch ist das Ziel, mögliche Besserungen zu schaffen. Auch als Folge der Gewohnheit werden Verkehrsteilnehmer den Weg über die Elektronstraße als Ausweichstrecke wählen. Der Bahnübergang bietet aber keine Kapazität für zusätzlichen Verkehr. Die Ausweichstrecke über die Jungmannstraße, Alt-Griesheim und Stroofstraße führt nur zu einer moderaten Fahrzeitverlängerung, wenn der Bahnübergang geöffnet ist. Bei geschlossenen Schranken bietet sie sogar einen zeitlichen Vorteil. Der Wegfall von Parkplätzen in der Autogenstraße ist in den umliegenden Straßen nicht zu kompensieren. Dagegen erscheint es lohnenswert, mit den Verantwortlichen der Parkplätze der zwei Märkte zu verhandeln mit dem Ziel, Parkflächen für Anwohner der Autogenstraße verfügbar zu machen. Ein Halteverbot in der gesamten Autogenstraße, wie es gegenwärtig (10.10.2023) besteht, verhindert, dass Fahrzeuge dort auch nur be- und entladen werden können. Die Tätigkeiten von Pflegediensten etc. werden massiv erschwert. In vielen Bereichen der Autogenstraße erscheint es dagegen möglich, das Parken teilweise auf dem Gehweg zu erlauben. Der Gehweg dort ist noch ausreichend breit und die Maßnahme begrenzt auf den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme einer neuen Brücke. Auch wenn im gesamten südlichen Bereich Griesheims ein Verbot von Lkws über 7,5 Tonnen besteht, ist es sinnvoll, in der Autogenstraße nur Linienbusverkehr und Anlieger zuzulassen. Auf diese Weise wird der Lkw-Verkehr in der schmalen Straße weiter reduziert, weil nur dortige Anlieger in diesen Bereich einfahren dürfen. In ihrer Gesamtheit sind diese Vorschläge geeignet, die schwierige Situation in den nächsten Jahren zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Griesheim: Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4357 entstanden aus Vorlage: OF 818/6 vom 22.08.2023 Betreff: Griesheim: Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße Der Magistrat wird gebeten, für die Übergangszeit bis zum Umbau und zur Sanierung der o. g. Fußgängerunterführung ein Streetart-Projekt unter Anleitung eines Griesheimer Künstlers zusammen mit jungen Menschen aus Griesheim zu genehmigen. Der Entwurf sollte im Ortsbeirat und mit einer kleinen Ausstellung von ca. einer Woche im Bürgerhaus Griesheim vor Realisierung vorgestellt werden. Begründung: Der Durchgang ist ein ständiger Schandfleck. Nicht nur, dass manche meinen, ihren Müll einfach fallen lassen zu können, wird dieser laufend mit politischen Parolen oder sonstigem Mist beschmiert, woran nichts kreativ ist. Mit der Gestaltung der Fußgängerunterführung mithilfe ortsansässiger junger Menschen könnten die Schmierereien vielleicht unterbunden werden. Die Reinigung des Tunnels kostet jedes Mal zwischen 1.500 und 2.000 Euro. Dies geschieht bald monatlich. Dieses Geld könnte einmalig in die Aktion eingebracht werden. Vielleicht würde die Aktion ja von der FES sogar gesponsert werden, wenn es dadurch zu Kosteneinsparungen kommt. Erfahrungsgemäß tragen künstlerisch gestaltete Wände weniger zu Schmierereien bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 26 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0
Griesheim: Informationspolitik beim ÖPNV: Wo bleibt der Kunde?
Anregung vom 04.07.2023, OA 378 entstanden aus Vorlage: OF 793/6 vom 14.06.2023 Betreff: Griesheim: Informationspolitik beim ÖPNV: Wo bleibt der Kunde? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit den zuständigen Betreibern RMV, traffiQ oder VGF, gegebenenfalls auch mit der Deutschen Bahn, in Kontakt zu treten, um dringend Lösungen für die miserable und teilweise unklare Informationspolitik bei künftigen Zugausfällen, Umleitungen etc. zu finden. Dazu zählen gut sichtbare Aushänge, korrekt angebrachte und gut sichtbare Wegweiser zum Schienenersatzverkehr, gute Informationen an den Bahnhöfen, korrekte digitale Anzeigen und keine verwirrenden Sprachansagen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, die Lautsprecheransagen an den Bahnhöfen klar, an allen Ecken des Bahnhofs verständlich und mit aktuellem Bezug vorzubringen. Begründung: "Frankfurt-Griesheim", wie auch die anderen Bahnhöfe im Frankfurter Westen, sind stark frequentierte Bahnhöfe, genutzt von den Menschen im Westen, egal ob Wohnende, Durchreisende, Arbeitnehmende oder auch Arbeitgebende. Sie sind darauf angewiesen, zuverlässig und zielführend informiert zu werden. Am Wochenende vom 9. bis zum 11. Juni 2023 fielen mal wieder sämtliche S-Bahnen wegen Bauarbeiten aus. Eine vorausgehende gut sichtbare Information über den Ersatzverkehr, den die Kunden nutzen sollten, fand vorher nicht statt. Während des Ausfalls des Zugsverkehrs konnte auch am Bahnsteig kein gut sichtbarer Hinweis festgestellt werden. Lediglich an den Bushaltestellen in der Waldschulstraße befand sich ein kleiner DIN-A5-Zettel, der interpretationsfähig war. Auch heute ist der Bahnverkehr schon wieder gestört. Termine sind nicht einhaltbar, man kommt viel zu spät an sein Ziel. Ferner sind die Ansagen, wenn denn eine erfolgt, oft nicht verständlich, insbesondere dann, wenn man nicht direkt nah am Lautsprecher steht. Unkorrekte Anzeigen auf den Anzeigetafeln sind verwirrend. Durchsagen, dass ein Zug ausfällt, der gerade kommen soll, wenn der verspätete Zug kurz darauf einfährt, sind ebenfalls keine Hilfe, sondern verwirren nur. Der Ortsbeirat möchte, dass die Menschen den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Dazu muss er aber auch so zur Verfügung stehen, dass dies einfach möglich ist und nicht zu einer Odyssee entweder beim Fortkommen oder bei der Informationspolitik wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 3 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1048 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 18.09.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 378 wird im Rahmen der Vorlage B 323 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3710, 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 18.09.2023
Griesheim: Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen
Antrag vom 16.04.2023, OF 752/6 Betreff: Griesheim: Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Sachstandsmeldung zu Ziffer 5. Der ST 1267 vom 19.09.2016 gebeten. Dort lautete der letzte Satz: Um die hier dringende Erweiterung der Boehleschule realisieren zu können, wird der Magistrat mit der Griechischen Schule Gespräche aufzunehmen., mit dem Ziel, den bestehenden Mietvertrag kurzfristig im beiderseitigen Einvernehmen zu kündigen. Begründung: Entfällt, da sich diese aus der ST 1267/16 ergibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.04.2023, OF 727/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 39 2023 Auskunftsersuchen V 651 2023 1. Die Vorlage OF 727/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 752/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3672 entstanden aus Vorlage: OF 702/6 vom 19.02.2023 Betreff: Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende Vorgang: OA 230/22 OBR 6; ST 5/23 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wo genau sich der öffentliche Spielplatz in der Kiefernstraße befindet, der fußläufig drei Minuten von der Einrichtung Waldschulstraße 20 entfernt sein soll (vorletzter Absatz der Stellungnahme). Vorsorglich wird der Magistrat gebeten, den angeblich vorhandenen öffentlichen Spielplatz in der Kiefernstraße endlich unter Einbezug der Kinder einzurichten. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, - wie er sich die Integration aller Betroffenen im Stadtteil vorstellt, da es ja nicht nur diese Übergangswohneinrichtung in Griesheim gibt; - welche Mittel und wie viel Personal er bereit ist, schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, um sämtliche Bildungseinrichtungen sofort zu erweitern oder zu bauen und auszustatten, damit die Integration tatkräftig erfolgreich umgesetzt werden kann. Ferner möchte der Ortsbeirat die Stellungnahme wie folgt kommentieren: 1. Die Gemeinschaftsräume mit einer kleinen Freifläche sind kein Ausgleich für den Bewegungsdrang der Kinder. 2. Dass ein Spielplatz vor Kurzem auf dem Gelände der ABG abgebaut wurde, weil es mehrfach zu Beschwerden von Anwohnern kam und hier das Gebäude als geförderter Wohnraum für Senioren und Seniorinnen angeführt wird, ist sonderbar und verwundert den Ortsbeirat, da in dem Haus ebenfalls Familien wohnen. 3. Um die Menschen zu integrieren, die man in den Unterkünften unterbringt, muss dafür gesorgt werden, dass dafür auch entsprechende Angebote jeglicher Art vorhanden sind. Dazu zählen, wenn nicht vor Ort, dann im nahen Umfeld entsprechende Einrichtungen für die Erwachsenen und gut ausgestattete Spielflächen etc. Beides ist vor Ort nicht ausreichend vorhanden. 4. Der vermutlich gemeinte und angeführte Spielplatz in der Kiefernstraße, der fußläufig in drei Minuten Entfernung erreicht werden kann, ist ein vom Internationalen Bund (IB) betriebener Abenteuerspielplatz und nur geöffnet, wenn auch Personal da ist. Er ist also nicht jeden Tag und zu jeder Zeit tagsüber verfügbar. 5. Die angeführten Einrichtungen im letzten Absatz sind ebenfalls nur dann verfügbar, wenn die Einrichtungen geöffnet sind. Dies ist ebenfalls nicht an sieben Tagen der Woche der Fall. Die Bibliothek ist zwar ein schöner Ort, aber kein Spielplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1430 Aktenzeichen: 64-4
Griesheim-Mitte: In den Wohngebieten zwischen A 5 und Waldschulstraße öffentliche Parkplätze nur für reine Personenkraftwagen ausweisen durch Zusatzzeichen „Parken nur für Pkw“ und zusätzlich Ausweisung von Parkplätzen für Motorräder
Antrag vom 19.02.2023, OF 698/6 Betreff: Griesheim-Mitte: In den Wohngebieten zwischen A 5 und Waldschulstraße öffentliche Parkplätze nur für reine Personenkraftwagen ausweisen durch Zusatzzeichen "Parken nur für Pkw" und zusätzlich Ausweisung von Parkplätzen für Motorräder Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die öffentlichen Parkplätze in reinen Wohngebieten rund um die Waldschulstraße in Griesheim-Mitte (Fläche A5 - Waldschulstraße) einschließlich der Waldschulstraße nur noch für reine PKW bis 2,8t freizugeben bzw. zuzulassen und entsprechend zu beschildern. Gleichzeitig sollen auch spezielle Parkplätze für Motorräder in den jeweiligen Straßen eingerichtet werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass beim Gehwegparken oder den senkrechten Parkplätzen die Mindest-Breite der Fußgängerwege für die Zufußgehenden auf den Gehwegen eingehalten wird, möglichst aber 2,50m nach RaSt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) angestrebt wird. Begründung: Griesheim besteht teilweise aus reinen Wohngebieten als auch Mischgebieten. In dem hier angeführten Bereich zwischen A 5 und Waldschulstraße (Griesheim-Mitte) befindet sich ein reines Wohngebiet mit den Schulen, Betreuungseinrichtungen und dem Bürgerhaus. Die öffentlichen Parkplätze werden zunehmend auch als Parkplätze zum Abstellen von Anhängern, Motorrädern und Sprinter genutzt. Dadurch gehen Parkplätze für die PKW verloren. Insbesondere auch im Bereich der Waldschulstraße werden die öffentlichen Parkplätze zum Abstellen von Anhängern und Sprinter genutzt. Die Ausweisung der Parkplätze als reine PKW-Stellfläche würde die für das Parken zur Verfügung stehen Fläche klar definieren. Speziell für Motorräder ausgewiesene Parkplatzflächen in den jeweiligen Straßen wären ebenfalls hilfreich, um auch für sie entsprechende Parkplatzflächen zu sichern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 698/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE und FDP gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3360 entstanden aus Vorlage: OF 653/6 vom 31.12.2022 Betreff: Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor dem Fußgängerüberweg an der Einmündung Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße gegen parkende Fahrzeuge zu sichern, wobei ein Fahrradanlehnbügel geeignet erscheint. Begründung: Das im Bereich von fünf Metern vor einem Fußgängerüberweg stets bestehende Parkverbot wird bei diesem Überweg häufig missachtet, indem auf der kleinen Fläche auf dem Bürgersteig Autofahrer parken. Dies mag dem Bedarf an Kurzzeitparkplätzen dort geschuldet sein. Da aber die Sichtbarkeit von und für wartende Fußgänger durch die unzulässig geparkten Fahrzeuge beeinträchtigt wird, entsteht eine Gefahr, die zu beseitigen ist. Fahrradanlehnbügel erscheinen geeignet zu sein und schaffen zudem Möglichkeiten, Fahrräder ordentlich und sicher abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1142 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-2
Gallus/Griesheim (Ortsbezirke 1 und 6): Priorisierte Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg
Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3242 entstanden aus Vorlage: OF 672/1 vom 17.11.2022 Betreff: Gallus/Griesheim (Ortsbezirke 1 und 6): Priorisierte Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg Der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um den Regionalverband FrankfurtRheinMain zu bitten, die Planungen für den künftigen Radschnellweg 3 von Wiesbaden über Hofheim am Taunus, Kriftel und Hattersheim am Main nach Frankfurt für den innerstädtischen Bereich Frankfurts zu priorisieren und damit zeitnah den Schulweg für Schülerinnen und Schüler rund um die Schmidtstraße im Gallus sicherer zu machen. Außerdem soll der Weg mit einer adaptiven, insektenfreundlichen Beleuchtung nachgerüstet werden. Begründung: Innerstädtisch wird der Radschnellweg in Frankfurt auf dem Denisweg von Nied bis ins Gallus geführt. Dafür wird dieser Streckenabschnitt ertüchtigt, Lücken werden geschlossen und der Weg wird verbreitert. Aktuell ist der Denisweg im Bereich zwischen Waldschulstraße und Schmidtstraße ortsbezirksübergreifend nicht ausreichend als Schulweg nutzbar für Kinder, die das Gymnasium am Römerhof im Gallus besuchen. Eine sichere Nutzbarkeit von Rad- und Schulwegen fördert die Selbstständigkeit von Kindern und Jugendlichen und verringert den Pkw-Verkehr (sogenannte Elterntaxis). Der Weg ist zu den gängigen Schulzeiten am Morgen und Spätnachmittag für Schülerinnen sowie Schüler und abends für Radfahrende nicht ausreichend beleuchtet. Deshalb ist eine bedarfsorientierte Anpassung notwendig, die für die Abend- und Nachtstunden mit Bewegungsmeldern ergänzt werden sollte. Um gleichzeitig Insekten zu schützen, sollten die eingesetzten LED-Leuchten einer Lichtfarbe mit extra warmem Weißton (unter 2.700 Kelvin) entsprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 882
Griesheim: Parksituation Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2998 entstanden aus Vorlage: OF 612/6 vom 16.10.2022 Betreff: Griesheim: Parksituation Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, das verkehrswidrige Parken in der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße dahin gehend zu verhindern, dass 1. massive Poller das Parken bis auf den Grünstreifen unterbinden und 2. regelmäßige Kontrollen vorgenommen werden, vornehmlich in den Abendstunden, um Sprinter, die für diese Parkbuchten zu lang sind, aufzuschreiben bzw. abzuschleppen. Begründung: Nicht nur, dass sich der Fußweg bzw. Grünstreifen entlang der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße zur Müllkippe entwickelt, wird die Grünfläche von parkenden Kfz/Sprintern etc. zerstört und die Fußgänger und Radfahrer, deren Weg ebenfalls hier entlang führt, behindert, weil diese zu lang sind und deshalb auf die Grünflächen fahren. Entsprechende Ansprachen werden teilweise verbal unangebracht unterbunden. Dies kann zum Schutz der Bewohner nicht länger hingenommen werden. Grünstreifen sind keine Abstellflächen für Firmenfahrzeuge etc. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 542 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2114 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ideen
Fußweg Hartmannsweilerstraße
Der Fußverkehr ist, neben dem Radverkehr, der wichtigste und effizienteste Verkehrsträger der Stadt. Umso wichtiger ist es, Fußgängern und Fußgängerinnen das Fortbewegen so einfach wie möglich zu machen und Behinderungen abzustellen. Die Hartmannsweilerstraße in Richtung Osten endet als Straße Am Wingertsgrund und wird von dort bis zur Schöffenstraße als Fußweg weitergeführt (im Satellitenbild rot markiert). Der Fußweg allerdings ist immer wieder von, ohnehin dort unerlaubt, parkenden Kraftfahrzeugen verstellt (Beispielbilder). Fußgänger müssen ausweichen oder sich zwischen den parkenden Autos hindurchzwängen (gelbe Markierung im Satellitenbild). Abhilfe kann, wie schon so oft und einfach geschehen, durch Fahrradbügel und/oder rot-weiße Pfosten geschaffen werden. So bliebe der Zugang zum Fußweg offen.
Änderung der Fahrbanmarkierungen der Waldschulstraße
Mir der letzten Änderung der Fahrbahnmarkierungen der Waldschulstraße und dem in diesem Zuge einhergehenden einseitigen Halteverbot auf der gesamten Länge, wurde die bestehende Parkplatznot ohne erkennbaren Grund erheblich verschärft. Weiter wurden die Fahrbahnmarkierung so geändert das die Straße genau genommen zur Einbahnstraße geworden ist, was bei dem aktuell erhöhten Verkehrsaufkommen auf Grund des gesperrten Bahnübergangs auf der Öserstraße nicht zu einem besseren Verkehrsfluss beiträgt. Daher die bitte die Änderungen wieder rückgängig zu machen.
Tempo 30 & Blitzer in Waldschulstraße zwischen Mainzer Landstr. und Bahnhof Griesheim
Die Waldschulstraße ist eine zu fast allen Tageszeiten stark befahrene Straße, die von vielen Rasern mit hochmotorisierten Fahrzeugen (auf 4 und 2 Rädern) gerne als Mini-Rennstrecke missbraucht wird. Das ist gefährlich für alle anderen Verkehrsteilnehmer - insbesondere aber für Kinder auf ihren tägliche Wegen zu den naheliegenden Kitas und Schulen und Freizeiteinrichtungen. Darüber hinaus macht das starke Beschleunigen und Abbremsen zu allen Tageszeiten echt viel Krach. Es nervt!! Die Vorgabe Tempo 30 und damit verbundene feste oder mobile Blitzer oder Kontrollen, die die Einhaltung des Tempolimits monitoren, ist das, was es aus meiner Sicht braucht.
für Rechtsabbieger ein Verkehrsschild Grün Pfeil
An der Ecke Mainzer Landstraße / Waldschulstraße (Fahrtrichtung Nied) könnte man für die Rechtsabbieger ein Verkehrsschild „grün Pfeil“ montieren. Hier gibt es keinen Verkehr der von links kommen kann. Ferner müsste man nur den Fußgänger- sowie Radfahrverkehr berücksichtigen, welcher sehr gut einsehbar ist.
Straßenspiegel dringend erforderlich
An der Kreuzung Fabriciusstraße/Alte Falterstraße in Frankfurt-Griesheim wäre auf der Ecke dringend ein Straßenspiegel erforderlich. Aus Richtung Fabriciusstraße kommend, kann man nicht sehen, ob auf der Alten Falterstraße ein Auto kommt und man soll Vorfahrt gewähren. Hier kam es auch schon zu einigen Unfällen. Diese könnten durch die einfache Lösung der Anbringung eines Spiegels vermieden werden.
Straßenspiegel dringend erforderlich
An der Kreuzung Fabriciusstraße/Alte Falterstraße in Frankfurt-Griesheim wäre auf der Ecke dringend ein Straßenspiegel erforderlich. Aus Richtung Fabriciusstraße kommend, kann man nicht sehen, ob auf der Alten Falterstraße ein Auto kommt und man soll Vorfahrt gewähren. Hier kam es auch schon zu einigen Unfällen. Diese könnten durch die einfache Lösung der Anbringung eines Spiegels vermieden werden.
Verbot von Fahrradfahrern auf dem Gehweg der Waldschulstraße/Ecke Oeserstraße
Es sollte am nördlichsten Ende der Waldschulstraße/Ecke Oeserstraße das Fahrradfahren auf dem Gehweg verboten werden, da sich dieser an besagter Stelle sehr verengt. Da fahrradfahrende Kinder allerdings besonders geschützt werden müssen würde ich vorschlagen, dass das Verbot für Fahrradfahrende ab 12 Jahren gelten sollte, sodass die Nutzung des Gehweges ausschließlich Fußgängern, Joggern sowie Fahrradfahrenden Kindern unter 12 Jahren vorbehalten werden bzw. sein sollte.
Sträucher in der Mainzer Landstraße deutlich und regelmäßig stutzen, oder komplett entfernen
Es sollten die Sträucher in der Mainzer Landstraße zwischen der Waldschulstraße und dem Marderweg deutlich und regelmäßig gestutzt, oder die ungepflegten Pflanzen gänzlich beseitigt werden.