Meine Nachbarschaft: Am Nonnenhof
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Vorlagen
Verkehrssituation - An den Drei Hohen
Anregung an den Magistrat vom 17.08.2010, OM 4374 entstanden aus Vorlage: OF 994/10 vom 08.07.2010 Betreff: Verkehrssituation - An den Drei Hohen Die Straße An den Drei Hohen wird immer stärker als Durchgangsstraße genutzt. Sie ist keinesfalls dafür ausgelegt, bietet aber dem Durchgangsverkehr eine Abkürzung der Hauptverkehrsstraße. Zwar bieten die zurzeit falsch geparkten Autos eine leichte Reduzierung der Geschwindigkeit, behindern aber im hohen Maße alle Fußgänger, so dass dauerhaft Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Die Teilbereiche der Straße An den Drei Hohen, die für Autofahrer überschaubar sind, führen dann zu Beschleunigungen mit den typischen Belastungen in der kleinen Straße. Auch wenn die Situation eine Folge der im gesamten Neubaugebiet schwierigen Verkehrssituation ist, sollte doch neben einer Betrachtung der Gesamtsituation hier eine Lösung für die Straße An den Drei Hohen gefunden werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, umgehend zu ermitteln, ob der Durchgangsverkehr in der Straße durch folgende Maßnahmen spürbar eingedämmt werden kann: 1. Mit der Einrichtung einer vorgeschriebenen Fahrtrichtung, die das Abbiegen aus der Gundelandstraße einschränkt. 2. Durch eine Verengung, die das Durchfahren der Straße unattraktiv macht, z.B. mit Blumenkübeln. 3. Durch das Anlegen von Schrägparkplätzen in den jetzt vorhanden Parkbuchten, damit das Beparken der Gehwege dauerhaft verhindert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 15 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 10.01.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 17.08.2010, OM 4373 entstanden aus Vorlage: OF 993/10 vom 28.06.2010 Betreff: Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbinden Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob an der Kreuzung der Straßen Gundelandstraße/An den drei Hohen in Fahrtrichtung Westen das Verkehrszeichen 214-10 (vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus und links) aufgestellt werden kann, sodass das Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den drei Hohen verboten wäre. Gleichzeitig wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist, in einem gebührenden zeitlichen Abstand die Verkehrszählung in der Straße An den drei Hohen so zu wiederholen, dass die Ergebnisse mit der bereits erfolgten Verkehrszählung vergleichbar sind. Eine separate Verkehrszählung in der parallel verlaufenden Huswertstraße möge in diesem Zusammenhang bitte ebenfalls geprüft werden. Nach Abschluss dieser Verkehrszählungen wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche Ergebnisse die Maßnahme ergeben haben. Bei einer Entlastung der Straße An den drei Hohen von weniger als 10 Prozent in Bezug auf die Anzahl der Fahrzeuge wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die Maßnahme rückgängig gemacht werden kann. Begründung: Ein Vor-Ort-Termin mit Anwohnern der Straßen An den drei Hohen und der Gundelandstraße, in der das Thema Verkehrsbelastung der Straße An den drei Hohen zur Debatte stand, hat kein einheitliches Meinungsbild bei ebendiesen Anwohnern zutage gefördert. Die Umwidmung der Straße in eine Einbahnstraße wurde vereinzelt gefordert, aber Gegenstimmen gab es ebenfalls in erheblichem Maße. Auch andere Lösungen, wie z.B. die Einrichtung einer Spielstraße, wurden überaus kontrovers diskutiert. Als größter gemeinsamer Nenner kristallisierte sich die Aufstellung des im Antragstext genannten Verkehrszeichens heraus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2010, ST 1438 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2011, ST 703 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2011, ST 1302 Aktenzeichen: 32 1
Telefonhäuschen am Wochenmarktsgelände im Frankfurter Bogen
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2010, OM 3841 entstanden aus Vorlage: OF 882/10 vom 16.12.2009 Betreff: Telefonhäuschen am Wochenmarktsgelände im Frankfurter Bogen Der Magistrat wird aufgefordert, in Verbindung mit den zuständigen Stellen (z.B. Telekom) in unmittelbarer Nähe des Wochenmarktgeländes im Frankfurter Bogen an der Gundelandstraße ein Telefonhäuschen einrichten zu lassen. Begründung: Das Gelände des Wochenmarkts im Neubaugebiet Frankfurter Bogen liegt zwischen zwei Schulen, dem Wiesenhüttenstift, einer Grünanlage und zwei Bushaltestellen. Künftig werden zusätzlich in der Nähe der Marktplatz, zwei Supermärkte, Ladenlokale und bis September 2011 auch die neue Straßenbahnlinie 18 (Richtung Konstablerwache) entstehen. Der Bedarf für ein Telefonhäuschen ist somit gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2010, ST 568 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 5
Fahrradverkehr im Krälingweg
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2009, OM 3372 entstanden aus Vorlage: OF 784/10 vom 03.06.2009 Betreff: Fahrradverkehr im Krälingweg Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob Maßnahmen ergriffen werden können, damit die im Krälingweg gegen die Einbahnstraße fahrenden Radfahrer sicher die Homburger Landstraße überqueren können. Begründung: Der Krälingweg ist für den Fahrradverkehr gegen die Einbahnstraße freigegeben worden. Er ist auch eine wichtige Verbindung für Fahrradfahrer, die vom Frankfurter Bogen Richtung Weinstraße und Eckenheim weiterfahren wollen. Wenn diese Radfahrer aber die Homburger Landstraße überqueren wollen, so ist die Einmündung des Krälingweges nicht in die dortige Ampelanlage eingebunden. Da diese Einmündung sehr unübersichtlich ist, stellt die Überquerung für die Radfahrer eine erhebliche Gefahr dar, der abgeholfen werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2009, ST 1404 Stellungnahme des Magistrats vom 25.02.2010, ST 365 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Die Unterführung der Autobahn (Huswertstraße) mit Lampen zu versehen
Anregung an den Magistrat vom 12.08.2008, OM 2464 entstanden aus Vorlage: OF 605/10 vom 27.07.2008 Betreff: Die Unterführung der Autobahn (Huswertstraße) mit Lampen zu versehen Der Magistrat wird gebeten, die Unterführung der Autobahn (Huswertstraße) mit Lampen zu versehen. Begründung: Die Unterführung wird sehr stark von Fußgängern, die z. B. zu den Märkten oder der Bushaltestelle gelangen wollen, und von Spaziergängern genutzt. Es ist nicht zu verstehen, dass die Beleuchtung an der Unterführung aufhört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2009, ST 141 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2009, ST 1429 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2009, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt wurde, die jedoch unter dem Vorbehalt einer Änderung oder Zurückweisung durch den Magistrat steht. Der Magistrat wird die Angelegenheit voraussichtlich in seiner Sitzung am 02.02.2009 behandeln. Aktenzeichen: 66 0
Gundelandstraße
Anregung an den Magistrat vom 12.08.2008, OM 2467 entstanden aus Vorlage: OF 614/10 vom 10.08.2008 Betreff: Gundelandstraße Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, 1. in der Gundelandstraße je einen Zebrastreifen a) in Höhe des neuangelegten Grünzuges und des künftigen Marktplatzes und b) an der Kreuzung zu der Straße An den drei Hohen (zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Zebrastreifen) einzurichten, 2. regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen in der Gundelandstraße durchführen zu lassen und 3. in der Goldpeppingstraße auf Höhe der Kindertagesstätte an einer geeigneten Stelle einen Zebrastreifen einzurichten. Begründung: Die Gundelandstraße ist eine Grundnetzstraße, durch die sowohl der Linienbus als auch neuerdings der Hauptverkehr durch das Neubaugebiet fließt. Zudem ist die Gundelandstraße leicht abschüssig, sodass der Autofahrer zu überhöhter Geschwindigkeit neigt, obwohl Tempo 30 vorgesehen ist. Die Gundelandstraße wird aus den benachbarten Einrichtungen stark von Schul- und Kindergartenkindern, von Senioren, insbesondere aber auch von Rollstuhlfahrern und vermehrt auch von Personen mit Rollatoren überquert. Aus diesen Gründen sind hier entsprechende Gegenmaßnahmen erforderlich und auch vertretbar, obwohl bekanntlich in Tempo-30-Zonen in der Regel keine zusätzlichen Maßnahmen vorgesehen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2008, ST 1722 Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2009, ST 709 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2009, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1722/08) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
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