Meine Nachbarschaft: Neuhofstraße
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Vorlagen
Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf dem Gelände der DNB
Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2275 entstanden aus Vorlage: OF 277/3 vom 21.04.2022 Betreff: Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf dem Gelände der DNB Vorgang: OM 720/21 OBR 3; ST 279/22 Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) zu bitten, den Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf dem Erweiterungsgelände der DNB auch nach 2035 zu sichern. Sollte die DNB dies ablehnen und auch keine Möglichkeit sehen, auf dem Gelände einen Lebensmittelmarkt zu integrieren, wird der Magistrat gebeten, einen alternativen Standort für ein Lebensmittelgeschäft in unmittelbarer Nähe zu finden. Begründung: In der Stellungnahme vom 04.02.2022, ST 279, teilte der Magistrat mit, dass die Entscheidung über den Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf ihrem Gelände ab 2035 allein der DNB obliegt. Grundlage hierfür seien die zwischen der Stadt Frankfurt und der DNB geschlossenen Verträge. Im gesamten Bereich zwischen Eckenheim und der Glauburgstraße sowie zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Friedberger Landstraße ist kein weiterer Lebensmittelmarkt vorhanden. Daher ist es für die Anwohnerinnen und Anwohner von großer Bedeutung, hier einen Lebensmittelmarkt zu erhalten. Wenn der Verkehr in einer "Stadt der kurzen Wege" reduziert werden soll, ist es geboten, die Infrastruktur des täglichen Lebens in Wohngebieten aufrechtzuerhalten und zu fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 720 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 279 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2214 Aktenzeichen: 92 31
Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten
Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2276 entstanden aus Vorlage: OF 286/3 vom 14.05.2022 Betreff: Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten Vorgang: OM 1388/17 OBR 3; ST 1046/17; OM 6668/20 OBR 3; ST 350/21; B 128/22 Der Magistrat wird aufgefordert, die Planungen, wie in der Stellungnahme vom 12.02.2021, ST 350, vorgesehen, unverzüglich umzusetzen und den Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich zu gestalten. Begründung: Der Mittelweg als wichtige Verbindung zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg ist eine enge Straße, in der es trotz des hohen Bedarfes keine Fahrradständer gibt, und die zudem aufgrund der Nähe zur Innenstadt vom Schleichverkehr der "Fremdparker" stark belastet ist. Die Folge ist, dass Fahrräder kaum sicher abgestellt werden können und jeder verfügbare Platz (Straßenschilder, Drängelgitter) genutzt wird, um Fahrräder abzuschließen. Der sehr enge Bürgersteig wird damit für Fußgänger noch weiter zugestellt, was zusätzlich zu den zugeparkten Kreuzungen den Mittelweg für Fußgänger und gerade auch für Kinder sehr unübersichtlich macht. Die kleine Straße muss dringend umgestaltet werden, um dem Bedarf an Fahrradparkplätzen zu entsprechen und auch der Straße als Verbindung für Fußgänger von der Eckenheimer Landstraße zum Oeder Weg gerecht zu werden. Dazu gehört die Schaffung einer Querungsmöglichkeit für Fußgänger über das Plätzchen an der Sternstraße. Zudem hat durch die Umwandlung des Oeder Wegs in eine Fahrradstraße die Verkehrsbelastung nicht nur in der Eckenheimer Landstraße enorm zugenommen, sondern vor allem auch in den Nebenstraßen, durch welche alle Fahrzeuge fahren, die über den Mittelweg einen Weg in den Oeder Weg bzw. überhaupt einen Parkplatz suchen. Dadurch werden gerade so kleine enge Straßen wie der Mittelweg in Mitleidenschaft gezogen, in die Motorräder und Autos mit stark erhöhter Geschwindigkeit einbiegen und durchfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1388 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1046 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Bericht des Magistrats vom 21.03.2022, B 128 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2366 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 60 11
Fahrradbügel Weberstraße/Ecke Eiserne Hand
Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2279 entstanden aus Vorlage: OF 292/3 vom 18.05.2022 Betreff: Fahrradbügel Weberstraße/Ecke Eiserne Hand Der Magistrat wird gebeten, auf den Sperrflächen neben dem Zebrastreifen an der Weberstraße 10 bis 12/Ecke Eiserne Hand auf beiden Straßenseiten Fahrradbügel aufzustellen. Sollten aus Platzgründen keine Fahrradbügel möglich sein (die Sperrflächen sind recht schmal), dann sollen andere Maßnahmen getroffen werden, um die Sperrflächen frei zu halten (Beispiel: Pflanzkübel). Begründung: Natürlich ist es nicht erlaubt, auf Sperrflächen zu parken. Das kommt aber trotzdem immer wieder vor. Insbesondere für Kinder ist die Straße an der Stelle schwer einsehbar. Dabei ist mit Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern zu rechnen. Der freie Blick nur in die Kreuzung hinein reicht nicht. Durch Fahrradbügel soll verhindert werden, dass Fahrzeuge auf diesen Sperrflächen parken und die Sicht für Fußgängerinnen und Fußgänger auf die Straße versperren, die über den Zebrastreifen gehen wollen. Zudem wird so besser gewährleistet, dass heranfahrende Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer die Fußgängerinnen und Fußgänger (insbesondere Kinder), die die Straße überqueren wollen, rechtzeitig sehen. Des Weiteren wird so dem Bedarf nach weiteren Fahrradbügeln an dieser Ecke (viele Fahrräder parken dort nämlich "irgendwie") Rechnung getragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2167 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 889 Aktenzeichen: 66-2
Barrierefreiheit auf der oberen Friedberger Landstraße sicherstellen
Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2285 entstanden aus Vorlage: OF 308/3 vom 01.06.2022 Betreff: Barrierefreiheit auf der oberen Friedberger Landstraße sicherstellen Seit der letzten Maiwoche werden an den Haltestellen der Straßenbahnlinie 18 Bauarbeiten durchgeführt. Hierzu wurden die Haltestellen mit Bauzäunen abgesperrt. Leider wurden dabei auch zum Teil die Bereiche versperrt, welche über einen abgesenkten Bordstein verfügen. Da die Haltestellen auf der oberen Friedberger Landstraße zugleich mit den Fußgängerampeln verbunden sind, ist nun das barrierefreie Überqueren der Friedberger Landstraße nicht mehr möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat dringend aufgefordert, ein barrierefreies Überqueren der oberen Friedberger Landstraße an allen Fußgängerampeln auch während der Bauarbeiten sicherzustellen. Der Ortsbeirat bittet, bei zukünftigen Baustellen sicherzustellen, dass die Barrierefreiheit gewährleistet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2239 Aktenzeichen: 66 2
Ein adäquater Schienenersatzverkehr für die Linie 18
Antrag vom 01.06.2022, OF 309/3 Betreff: Ein adäquater Schienenersatzverkehr für die Linie 18 Zum 30. Mai hat die VGF auf der Friedberger Landstraße oberhalb der Nibelungenallee mit Gleisbauarbeiten begonnen, die voraussichtlich bis zum 19. Juni andauern sollen. Für diese Zeit ist ein Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet, der die Linie 18 zwischen Gravensteiner Platz und Nibelungenplatz/University of Applied Sciences ersetzen soll. Dieser SEV verbindet jedoch nicht Preungesheim und das obere Nordend mit der Innenstadt - wie die Linie 18 -, sondern er endet an der Rothschildallee, wo Passagiere auf die Linie 12 oder die umgeleitete Linie 18 umsteigen sollen. Für Passagiere aus dem oberen Nordend fällt damit eine - an Sonn- und Feiertagen die einzige - direkte Verbindung in die Innenstadt weg, ebenso wie auch Studierenden der UAS nur noch eine direkte Verbindung von der Konstablerwache zu den Haltestellen Nibelungenplatz und Münzenberger Straße zur Verfügung steht. Die Bauarbeiten fallen darüber hinaus ausgerechnet zu einem Zeitpunkt an, da mit Einführung des 9-Euro-Tickets mit einer höheren Frequentierung des ÖPNV zu rechnen ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit der VGF zu veranlassen, das SEV-Angebot dahingend nachzubessern, dass die Konstablerwache als zentraler Knotenpunkt in der Innenstadt weiterhin direkt und mindestens in derselben Frequenz wie bisher aus dem oberen Nordend erreicht werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage OF 309/3 wurde zurückgezogen.
Anwohnerparken am Dornbusch
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2114 entstanden aus Vorlage: OF 217/9 vom 08.03.2022 Betreff: Anwohnerparken am Dornbusch Im Stadtteil Dornbusch zwischen Eschersheimer Landstraße, Marbachweg, Eckenheimer Landstraße und Alleenring herrscht ein hoher Parkdruck. Dieser wird u. a. durch zahlreiche Pendler verursacht, die zu ihrer Arbeitsstätte am Hessischen Rundfunk oder dem Polizeipräsidium fahren. Um die Verkehrssituation für Radfahrende sicherer zu machen, sind zudem Parkplätze am Marbachweg entfallen. Der Magistrat wird daher gebeten, in dem zum Ortsbezirk 9 gehörenden Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße, Marbachweg, Eckenheimer Landstraße und Alleenring eine Anwohnerparkzone einzurichten sowie den Parkraum - auch an der Bertramswiese - zu bewirtschaften. Die sukzessive Ausweitung von Anwohnerparkzonen soll in diesem Gebiet zeitnah vorgezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1719 Aktenzeichen: 32 1
Sicherheit für Fußgänger im Bereich Oberweg vor der Musterschule
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2109 entstanden aus Vorlage: OF 253/3 vom 14.03.2022 Betreff: Sicherheit für Fußgänger im Bereich Oberweg vor der Musterschule Die Situation im Bereich der Haltestelle der U 5 an der Musterschule ist nach wie vor sehr unbefriedigend. Aufgrund des extrem hohen Anteils an mit dem Fahrrad zur Schule kommenden Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften ist die Querung der Eckenheimer Landstraße von der Rappstraße in den Oberweg gefährlich, insbesondere zu Schulbeginn. Gleichzeitig ist die Situation der mit der Bahn ankommenden Personen im Bereich der Einmündung des Oberweges trotz Aufsicht durch Lehrkräfte vor Schulbeginn absolut unbefriedigend. Hier begegnen sich die verschiedenen Nutzergruppen auf engstem Raum und insbesondere Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer noch in sehr hohem Tempo. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. im Bereich der Einmündung des Oberweges in die Eckenheimer Landstraße den bis zur Umgestaltung vorhandenen Zebrastreifen wieder einzurichten; 2. die beiden Fahrradständer vor dem Café im Oberweg östlich neben dem Laternenmast auf die westliche Seite im Anschluss an die bestehenden Fahrradständer zu verlegen, dadurch wird die Fläche für die zu Fuß Gehenden vergrößert; 3. auf der südlichen Seite des Oberweges durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass Fahrzeuge direkt bis an den Fußweg auf der Eckenheimer Landstraße parken können, z. B. durch eine Sperrfläche. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden kann, dass die Bahnen im dafür vorgesehenen Bereich der Haltestelle halten und so die Einfahrt von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern in den Oberweg erleichtert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 1984 Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4926 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Sommergarten für das Cafè Franconofurd in der Eckenheimer Landstraße 70
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2113 entstanden aus Vorlage: OF 280/3 vom 04.05.2022 Betreff: Sommergarten für das Cafè Franconofurd in der Eckenheimer Landstraße 70 Der Magistrat wird gebeten, auf den zwei Anwohnerparkplätzen vor der Eckenheimer Landstraße 70 einen Sommergarten für das Cafè Franconofurd zu genehmigen. Begründung: Das Cafè Franconofurd ist eine Neugründung an dieser Stelle, das nach wie vor um den wirtschaftlichen Erfolg kämpft. Es ist Nachfolger eines vorherigen dortigen Cafès, das im Stadtteil etabliert war, was das Cafè Franconofurd nun auch anstrebt. Um einen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, reicht eine schmale Tischreihe an der Hauswand als Sommergarten nicht aus. Deren Verbreiterung ist nicht möglich, ohne die Fußgänger zu behindern. Die Tatsache, dass es sich bei dem gewünschten Sommergarten um zwei Anwohnerparkplätze handelt, hat auch in anderen Fällen im Stadtteil keine grundsätzlichen Probleme für die Genehmigung bereitet, zumal die Einführung des Parkraum-Management-Systems ansteht. Insofern sollte hier der Gleichbehandlungsgrundsatz gelten. Gerade angesichts von Corona und der Tatsache, dass es sich um eine Neugründung handelt, die immer zu begrüßen ist, sollten dem Cafè Franconofurd keine Steine in den Weg gelegt werden und eine ausreichende Sommergartenfläche in Form der zwei Anwohnerparkplätze zur Verfügung gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2141 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 5
Fahrradständer in der Weberstraße/Ecke Koselstraße entfernen
Antrag vom 21.04.2022, OF 270/3 Betreff: Fahrradständer in der Weberstraße/Ecke Koselstraße entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Fahrradständer in der Weberstraße Ecke Koselstraße (vor der Koselstraße 42) werden vollständig entfernt. Begründung: Aufgrund der Fahrradständer, die sich vor der Koselstraße 42 befinden, beeinträchtigt die Schlangenbildung vor dem dortigen Eisladen den Bürgersteig derart, dass die Fußgänger Schwierigkeiten zu passieren haben. In der direkten Umgebung gibt es ausreichend Abstellmöglichkeiten für Radfahrende, sodass die vollständige Entfernung der Fahrradständer keine großen Einschränkungen mit sich führen würde. Außerdem würde es dem Eisladen die Möglichkeit geben, seine Außenbestuhlung zu erweitern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 270/3 wurde zurückgezogen.
Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße Höhe Querstraße einrichten
Antrag vom 21.04.2022, OF 271/3 Betreff: Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße Höhe Querstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts auf Höhe der Querstraße eine Linksabbiegespur eingerichtet werden kann. Begründung: Das Parkhaus in der Querstraße stellt nach dem Wegfall zahlreicher Parkplatzflächen entlang des Oeder Wegs die einzige Möglichkeit dar, mit dem Auto in die Nähe des Oeder Wegs zu gelangen. Zwar wurde die Einbahnstraßenregelung in der Querstraße zugunsten einer besseren Erreichbarkeit des Parkhauses von der Eschersheimer Landstraße aufgehoben, doch wer von Norden oder außerhalb kommt, muss nun, nach Errichtung der Diagonalsperre im Norden des Oeder Wegs, große Umwege in Kauf nehmen, um das Parkhaus überhaupt erreichen zu können. Wer von außerhalb kommt, muss entweder die Friedberger oder die Eckenheimer Landstraße bis zum Ende und dann über den Anlagenring fahren oder die gesamte Eschersheimer Landstraße bis zum Eschenheimer Turm nutzen, um über Bleichstraße und Petersstraße großzügig zu wenden. Auch ein Einbiegen in eine nördlich der Querstraße parallel verlaufende Straße - etwa die Holzhausenstraße - ist von Norden kommend nicht möglich, da Linksabbiegen nirgends vorgesehen ist. Diese Situation hat für den Oeder Weg entweder zur Folge, dass den Geschäften auf dem Oeder Weg Kunden verloren gehen, die auf eine Anfahrt mit dem Auto angewiesen sind, oder dass dieser Verkehr das Verkehrsaufkommen im Anlagenring sowie in der Eckenheimer Landstraße und den Straßen zwischen Oeder Weg und Eckenheimer Landstraße erhöht. Eine Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße würde Autofahrenden einen schnellen Zugang zu den Geschäften im Oeder Weg gewähren und Ausweichverkehr sowie unnötigen Schadstoffausstoß durch großräumige Umfahrungen vermeiden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 271/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 271/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Keine Verkehrsverlagerung in die Nachbarstraßen: Fahrradfreundlicher Oeder Weg soll ein Gewinn für alle werden!
Antrag vom 28.03.2022, OF 264/3 Betreff: Keine Verkehrsverlagerung in die Nachbarstraßen: Fahrradfreundlicher Oeder Weg soll ein Gewinn für alle werden! Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten bei der Planung zur Umgestaltung des Oeder Wegs in eine Fahrradfreundliche Nebenstraße: - Auf die Sperrung des Oeder Wegs aus Richtung Norden zunächst zu verzichten. Weitere Sperrungen sollen erst in einem weiteren Schritt geprüft werden, wenn die weiteren Umgestaltungsmaßnahmen umgesetzt wurden und zu keiner spürbaren Verlangsamung des Verkehrs geführt haben. - Bei der Umgestaltung von Parkflächen sollen nur die Flächen freigeräumt werden, die künftig auch von Gastronomen oder Einzelhändlern genutzt werden. Begründung: Die Sperrung am südlichen Ende am Eschenheimer Tor hat bereits zu massiven Verkehrsverlagerungen in die Finkenhofstraße geführt, einer kleinen Seitenstraße. Die Verdrängung ist in noch stärkerem Ausmaß im Rahmen der geplanten Diagonalsperre am nördlichen Ende, an der Holzhausenstraße zu erwarten. Hier wird der Verkehr zusätzlich in west-östlicher Richtung und umgekehrt gekappt. Dies wird zu Auswirkungen im gesamten Bereich westlich und östlich der Eckenheimer Landstraße und auf der Eckenheimer Landstraße führen. Deshalb schlägt das Gremium diesen Kompromiss vor um den Befürchtungen von ausbleibenden Kunden und der Zunahme des Parksuchverkehrs in den angrenzenden Straßen Rechnung zu tragen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 36 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage M 36 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 264/3 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 265/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Umwandlung von Schräg- in Längsparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Hausnummer 144 bis Ecke Händelstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1943 entstanden aus Vorlage: OF 218/3 vom 26.01.2022 Betreff: Umwandlung von Schräg- in Längsparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Hausnummer 144 bis Ecke Händelstraße Der Magistrat wird gebeten, die Schrägparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße zwischen der Hausnummer 144 und der Händelstraße in Längsparkplätze umzuwandeln. Begründung: Die genannte Strecke ist die schmalste Stelle der Eckenheimer Landstraße unterhalb des Alleenrings. Auf engstem Raum drängen sich Fahrbahn, Fahrradweg, Schrägparkplätze und Gehweg nebeneinander. Die schräg parkenden Autos (insbesondere längere Autos oder Lieferwagen) laufen Gefahr, entweder ihr Heck in den Fahrradweg hineinragen zu lassen, oder den Gehweg so weit zu verschmälern, dass es ein Problem für Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen und Rollator wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2022, ST 1982 Antrag vom 07.03.2025, OF 850/3 Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6767 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Flaschencontainer
Antrag vom 14.03.2022, OF 236/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Flaschencontainer Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten in o.g. Haushaltstelle EUR 150.000,00 einzustellen für im Boden versenkbare Flaschencontainer im Ortsbezirk 3. Begründung: Die bestehenden Flaschencontainer sind teilweise überfüllt, sodass sich das Leergut auf der Straße ansammelt. Im Boden versenkbare Flaschencontainer bieten sowohl hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes als auch hinsichtlich der geringeren Lautstärke beim Einwurf der Flaschen bewährt. Versuchsweise sollten auf der Bergerstraße (Ecke Bornheimer Landstraße), auf der Friedberger Landstraße (Ecke Vogelsbergstraße) sowie auf der Glauburgstraße (Ecke Lenaustraße) im Boden versenkbare Flaschencontainer installiert werden. Die Kosten pro Flaschencontainer belaufen sich auf 26.000,00 Euro, hinzu kommen pro Flaschencontainer ca. 50-70.000,00 Euro Einbaukosten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 230 2022 Die Vorlage OF 236/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Leitschwellen für den Radweg auf der Friedberger Landstraße
Antrag vom 14.03.2022, OF 246/3 Betreff: Leitschwellen für den Radweg auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Radspur auf der Friedberger Landstraße in beide Richtungen wo möglich mit Leitschwellene und an besonders gefährdeten Stellen zusätzlich mit flexiblen Pollern zu sichern. Begründung: Die breite Radspur auf der Friedberger Landstraße stellt einen großen Fortschritt im Sinne einer sozial-ökologischen Verkehrswende dar. Nichtsdestotrotz trauen sich weiterhin viele Menschen - Kinder, Senior:innen, ungeübte Radfahrende etc. - nicht zu, die Radspur zu verwenden. Die stark und oft mit hoher Geschwindigkeit befahrene Friedberger Landstraße soll daher baulich so getrennt werden, dass die Radspur auch für die genannte Personengruppe nutzbar wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 246/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Gedenktafel an der Friedhofsmauer am Hauptfriedhof Frankfurt am Main
Antrag vom 07.03.2022, OF 277/10 Betreff: Gedenktafel an der Friedhofsmauer am Hauptfriedhof Frankfurt am Main Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der bereits vorhandenen Gedenktafel an der Friedhofsmauer am Hauptfriedhof eine weitere und gut sichtbare Gedenktafel mit QR-Code aufgestellt werden kann. Form und Inhalt der Gedenktafel mit Bildern und Text (z.B. über die zerstörte Haupt- und die Börneplatz-Synagoge) sollen dann ggfls. in Absprache zwischen der Stadt Frankfurt, Jüdischer Gemeinde Frankfurt und Historischer-Archäologischen Gesellschaft abgestimmt werden. Begründung: An der Friedhofsmauer am Hauptfriedhof (gegenüber Höhe Eckenheimer Landstraße 285) ist eine Gedenktafel "Diese Mauer wurde 1939 aus Steinen der am 09. November 1939 zerstörten Frankfurter Synagogen erbaut" angebracht worden. Die Friedhofmauer wurde 1939 auf Beschluss des Frankfurter Magistrats errichtet und ersetzte damals einen vorhandenen Stacheldrahtzaun. Da diese relativ kleine Gedenktafel (ca. 40 cm bis 50 cm groß) aus Bundsandstein, die in der vorhandenen 165 Meter langen Mauer (ebenfalls auf Bundsandstein) zwischen Totenhalle und Wirtschaftsweg eingebaut wurde, kaum sichtbar und wahrnehmbar ist, halten wir die die Aufstellung einer weiteren gut sichtbaren Gedenktafel mit QR-Code für dringend gebeten und erforderlich, insbesondere auch um den Opfern des nationalsozialistischen Terrors in Frankfurt am Main zu gedenken. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 277/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 277/10 wurde zurückgezogen.
Versetzung der Fahrradständer Koselstraße/Ecke Weberstraße
Antrag vom 20.02.2022, OF 269/3 Betreff: Versetzung der Fahrradständer Koselstraße/Ecke Weberstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Straßenecke Koselstraße/Weberstraße die Fahrradständer vor dem Eiscafé zu versetzen. Ein geeigneter Standort wäre im Straßenraum an der Kreuzung. Begründung: Die je 2 Fahrradbügel befinden sich auf dem Bürgersteig. Sie werden rege genutzt und sind grundsätzlich an dieser Stelle richtig platziert. Allerdings engen sie den Gehweg stark ein. Im Verlauf der Koselstraße sogar im Bereich von taktilen Leitstreifen für Sehbehinderte. An beiden Stellen ragen die Fahrradständer in den Bereich der Außengastronomie des Eiscafés hinein. Das erscheint störend und ungemütlich. Eine Aufstellung im Straßenraum an der Ecke der Koselstraße oder der Weberstraße wäre wohl eine bessere Lösung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 269/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 269/3 wurde zurückgezogen.
Ersatz für Carsharing-Stellplätze
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1755 entstanden aus Vorlage: OF 203/3 vom 02.02.2022 Betreff: Ersatz für Carsharing-Stellplätze Vorgang: V 1931/21 OBR 3; ST 1256/21 Der Magistrat wird aufgefordert, konkret zu benennen, wo die durch Baumaßnahmen bereits weggefallenen bzw. in Zukunft wegfallenden Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge ersetzt werden, z. B. in der Eisernen Hand (siehe Vorlage V 1931 ) oder ggf. zukünftig bei Abriss auf dem Gelände der Total-Tankstelle. Begründung: Im Nordend werden im Moment Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge ersatzlos gestrichen (wie z. B. in der Eisernen Hand, siehe Vorlage V 1931). Auch auf dem Gelände der Total-Tankstelle auf der Adickesallee/Ecke Eckenheimer Landstraße gibt es derzeit noch Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge, insbesondere auch für Transporter. Sollten diese Stellplätze im Zuge des geplanten Rückbaus der Total-Tankstelle auch noch wegfallen, wird mangelndes Angebot und weite Wege Autofahrerinnen und Autofahrer vom Umstieg auf Carsharing abhalten. In Vierteln wie dem Nordend wäre stattdessen ein Ausbau von Stellplätzen nötig, um den Umstieg auf alternative Mobilität zu erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2021, V 1931 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1256 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1489 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0
Ampelphasen in der oberen Friedberger Landstraße fußgängerfreundlicher gestalten
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1759 entstanden aus Vorlage: OF 211/3 vom 03.02.2022 Betreff: Ampelphasen in der oberen Friedberger Landstraße fußgängerfreundlicher gestalten Die Bus- und Straßenbahnhaltestellen an der oberen Friedberger Landstraße "Münzenberger Straße", "Wasserpark" und insbesondere "Friedberger Warte" befinden sich alle in der Mitte der in beide Richtungen zweispurig geführten Friedberger Landstraße und können über Fußgängerampeln erreicht werden. Die Ampelphasen reichen aus, damit Fußgänger vom Bürgersteig auf die Haltestelleninsel gelangen können. Sie reichen aber nicht aus, um in einer Ampelphase die Friedberger Landstraße vollständig zu queren. Die Ampeln werden jedoch nicht allein dazu genutzt, zur Haltestelle zu gelangen. Insbesondere im Bereich der Friedberger Warte zerteilt die Friedberger Landstraße ein Ensemble verschiedener Nahversorger. Anwohner müssen so bei ihren täglichen Einkäufen vier lange Rotphasen in Kauf nehmen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelphasen in der oberen Friedberger Landstraße, an den Haltestellen "Münzenberger Straße", "Wasserpark" und insbesondere "Friedberger Warte" , so gestaltet werden können, dass Fußgänger die Friedberger Landstraße in einer Ampelphase überqueren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1404 Aktenzeichen: 32 1
Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße
Anregung vom 07.02.2022, OA 140 entstanden aus Vorlage: OF 180/11 vom 17.01.2022 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OA 292/18 OBR 11; B 165/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 ( Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses müssten eventuell die Kreuzungsbereiche entsprechend ausgebaut werden. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. Begründung: Da sich nach der Kommunalwahl 2021 eine neue Koalition im Frankfurter Römer zusammengefunden hat, erhofft sich der Ortsbeirat 11 zukünftig eine konsequentere, nicht hinhaltende Vorgehensweise der politisch Verantwortlichen bzgl. der Einschränkung des Durchgangsverkehrs durch enge Wohnstraßen. Aufgrund dessen regt der Ortsbeirat 11 zum wiederholten Mal die im Tenor geschilderten Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße an. Die Wilhelmshöher Straße wird werktäglich von circa 12.000 Kraftfahrzeugen befahren, davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. In seinem Bericht vom 13.05.2019, B 165, führt der Magistrat aus, dass erst langfristig bei Realisierung der im nordöstlichen Stadtraum vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Spielraum für weitere Verkehrsverlagerungen gewonnen werden könne. Dies vorausgesetzt, könnten Verkehrsverlagerungen voraussichtlich frühestens in circa zehn Jahren vorgenommen werden. Dies ist keinesfalls hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.08.2018, OA 292 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Bericht des Magistrats vom 13.06.2022, B 249 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 16.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1399, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 32 1
Neue Parkregelung im Marbachweg
Antrag vom 03.02.2022, OF 193/9 Betreff: Neue Parkregelung im Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Im letzten Quartal 2021 wurden der südliche Fahrradweg und der Parkstreifen zwischen der Kreuzung am Dornbusch und der Bertramstraße neu asphaltiert, dabei wurde das trennende Tiefbord zwischen Parkstreifen und Fahrradweg ausgebaut und nicht wieder eingefügt, es war vorgesehen diese weggefallene Trennung durch einen weißen Strich abzumarkieren. Wie dem Ortsbeirat nach fast 2 Monaten nun offiziell mitgeteilt wurde, werden fast 20 Parkplätze wegfallen, da es keinen ausreichenden Sicherheitsabstand mehr zwischen dem Fahrradweg und den parkenden Autos gibt. Offenbar bekommen die Anwohner, die hier seit Jahrzehnten legal hier parkten, nun unangekündigt Strafzettel. Der Ortsbeirat fragt nun den Magistrat: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage konnte die jahrzehntelange legale Praxis des Parkens zwischen Fahrbahn und Fahrradstreifen durch einen simplen Verwaltungsakt verboten werden? 2. Was bedeutet dies für den restlichen Abschnitt zwischen Bertramstraße und Eckenheimer Landstraße? Ist auch hier beabsichtigt aus dem gleichen Grunde die existierenden Parkplätze zu beseitigen? 3. Warum wurde der Ortsbeirat und damit die Bürger erst jetzt vom Dezernat offiziell darüber informiert und nicht vorher einbezogen. 4. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat den Anwohnern bei der Parkplatzsuche unterstützend zur Seite zu stehen, da diese nicht auf private Garagen ausweichen können, da die Mehrfamilienhäuser meistens aus den dreißiger Jahren stammen, also nicht über solche verfügen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Abzweigung Radweg Friedberger Landstraße/Rotlintstraße besser beschildern
Antrag vom 03.02.2022, OF 210/3 Betreff: Abzweigung Radweg Friedberger Landstraße/Rotlintstraße besser beschildern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird augefordert, die Abzweigung der Fahrradspur von der Friedberger Landstraße in die Rotlintstraße besser auszuschildern. Begründung: Die Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße (nordwärts) wird am Friedberger Platz in die Rotlintstraße umgeleitet. Ein Schild, das den Weg entsprechend anweist ist zwar vorhanden, es ist jedoch sehr hoch angebracht und auch zu detailliert um im laufenden Verkehr richtig wahrgenommen zu werden. Die meisten Radfahrer nehmen den Weg daher nicht entsprechend und fahren weiter auf der Friedberger Landstraße. Eine bessere Lösung zur Ausschilderung sollte gefunden werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 210/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Volt (= Enthaltung)
Baustelle Eckenheimer Landstraße 24
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1477 entstanden aus Vorlage: OF 188/3 vom 20.12.2021 Betreff: Baustelle Eckenheimer Landstraße 24 Der Magistrat wird aufgefordert, den Sachstand zum Bauvorhaben Eckenheimer Landstraße 24 zu prüfen und darüber im Detail zu berichten. Dabei sollen vor allem folgende Fragen Berücksichtigung finden: 1. In der Eckenheimer Landstraße 24 ist seit geraumer Zeit keine Bautätigkeit mehr zu beobachten. Was sind die Gründe, gibt es einen Baustopp und bis wann wird dieser Zustand dauern? 2. Wann wird vor allem auch das kleine Plätzchen seitlich des Hauses von Baugegenständen freigeräumt? Es ist im Moment mit Baumaterialien zugestellt, Gehweg und Fahrradweg sind seit Monaten gesperrt. Wann ist mit einem Rückbau der Absperrung zu rechnen? 3. Am Haus wurden die Gründerzeitverzierungen um die Fenster abgeschlagen. Wie konnte das genehmigt werden und mit welcher Begründung? Begründung: Es ist in einem Stadtteil, in dem es kaum Platz gibt, nicht nachvollziehbar, dass für ein Bauvorhaben vier Wohnungen so lange leer stehen und ein Platz einschließlich Fahrrad- und Gehweg auf unbestimmte Zeit gesperrt wird. Im Nordend gilt außerdem eine Erhaltungssatzung, die verbietet, willkürlich historische Verzierungen von Gründerzeithäusern zu zerstören. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1073 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5043 Aktenzeichen: 63 1
Begrünung der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1478 entstanden aus Vorlage: OF 189/3 vom 06.01.2022 Betreff: Begrünung der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201 Wie der Mitteilung des Straßenverkehrsamtes vom 02.11.2021 zu entnehmen war, wurde das Parken auf den Flächen an der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201 untersagt und durch Poller verhindert, um das Eindringen von Regenwasser in den Boden zu fördern und so die durch die trockenen Sommer 2018 bis 2020 geschwächten Bäume zu schützen. Das ist sehr zu begrüßen. Die zitierte Mitteilung des Straßenverkehrsamtes lässt offen, ob und wie die vorigen Parkplatzflächen renaturiert werden sollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine Begrünung des genannten Bereichs vorzunehmen und so für weitere Abkühlung einerseits und bessere Versickerung des Regenwassers andererseits zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1123 Antrag vom 23.06.2022, OF 328/3 Aktenzeichen: 67 0
Fahrradbügel Eckenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1286 entstanden aus Vorlage: OF 149/3 vom 18.11.2021 Betreff: Fahrradbügel Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf zwei Autoparkplätzen vor dem REWE auf der Eckenheimer Landstraße 97 Fahrradbügel als auch Stellplätze für Lastenräder in ausreichender Zahl zu installieren. Begründung: Die Fahrradständer neben dem REWE sind zumeist überfüllt, was dazu führt, dass Fahrräder kreuz und quer abgestellt werden. Die meisten Menschen besuchen den Supermarkt zur Nahversorgung zu Fuß oder mit dem Rad und nicht mit dem Auto. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 853 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1280 entstanden aus Vorlage: OF 126/3 vom 08.10.2021 Betreff: Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1818/19; OM 6986/20 OBR 3; ST 624/21 Erneut wird der Magistrat aufgefordert, unverzüglich für mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer bei der Überquerung der Kreuzung Eckenheimer Landstraße mit Scheffelstraße und Eschenheimer Anlage zu sorgen. Begründung: Durch die Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs kommt es erwartungsgemäß zu größerem Verkehrsaufkommen in anderen Straßen, so auch in der Eckenheimer Landstraße und dem Anlagenring. Die Kreuzung am Ende der Eckenheimer Landstraße mit der Scheffelstraße und der Eschenheimer Anlage ist schon lange eine Gefahrenquelle. Mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen sind die Gefahren noch gestiegen, es ist besonders brisant, dass die gestiegene Zahl der Autos mit dem Schulbeginn in Hessen zusammengefallen ist. Viele Grundschülerinnen und Grundschüler aus dem Nordend müssen diese Kreuzung überqueren, um in die Liebfrauenschule zu kommen. Der Ortsbeirat hat nun schon zweimal den Magistrat gebeten, eine für Fußgängerinnen und Fußgänger sichere Überquerung zu ermöglichen sowie die vollkommen unübersichtliche Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich zu verbessern. Beide Anregungen sind bisher entweder unbeantwortet geblieben oder unbefriedigend beantwortet worden, was angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Kreuzung um einen Schulweg handelt, bei dem von Grundschülerinnen und Grundschülern eine vierspurige Straße zu überqueren ist, erstaunt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 624 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 810 Antrag vom 28.09.2022, OF 398/3 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2363 Auskunftsersuchen vom 13.10.2022, V 526 Antrag vom 20.04.2023, OF 513/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1287 entstanden aus Vorlage: OF 150/3 vom 15.11.2021 Betreff: Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen Fahrradbügel zu installieren, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herbartstraße; 2. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße; 3. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Baumweg; 4. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Mauerweg; 5. Burgstraße (Einmündung zwischen den Hausnummern 11 und 15); 6. Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße (Sperrfläche vor Hausnummer 28); 7. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Spohrstraße; 8. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße; 9. Kreuzung Holzhausenstraße/Ecke Humboldtstraße; 10. Kreuzung Keplerstraße/Ecke Humboldtstraße. Vor der Umsetzung sind die Pläne dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2365 Antrag vom 12.12.2022, OF 446/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Absicherung der Einmündung des Radweges an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Gummersbergstraße
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1218 entstanden aus Vorlage: OF 151/10 vom 16.11.2021 Betreff: Absicherung der Einmündung des Radweges an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Gummersbergstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Einmündung des Radweges an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Gummersbergstraße abgesichert werden kann, dass auf der Einmündungsfläche nicht auch noch geparkt wird und Fahrradfahrer nicht bedrängt werden. Begründung: Der stadtauswärts führende Radweg mündet an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Gummersbergstraße ohnehin in einer recht unübersichtlichen Situation für alle Verkehrsteilnehmer in die folgende Tempo-30-Zone auf der Eckenheimer Landstraße. Diese Situation wird vollends gefährlich, wenn in dieser Einmündungsfläche auf dem Fußgänger- bzw. Radweg auch noch unzulässig geparkt wird, deshalb ist hier etwa durch Fahrradbügel Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 805 Aktenzeichen: 66 2
Verlängerung des Halteverbots in der Niederbornstraße
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1217 entstanden aus Vorlage: OF 150/10 vom 15.11.2021 Betreff: Verlängerung des Halteverbots in der Niederbornstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das Verkehrszeichen 283.10 "absolutes Halteverbot" in der Niederbornstraße bis an die Einmündung der Eckenheimer Landstraße vorgezogen wird. Hierdurch soll das Abbiegen der Lkw gefahrlos, und der Leichtigkeit des Verkehrs unterstützend, möglich werden. Begründung: In der Eckenheimer Landstraße kommt es im Einmündungsbereich in die Niederbornstraße häufig zu einem Verkehrschaos. Die Einmündung aus der Eckenheimer Landstraße wird häufig von parkenden Fahrzeugen in der Niederbornstraße verstellt, sodass Lkw mit Anhänger oder Sattelzug nicht einbiegen können. Das Verkehrszeichen "absolutes Halteverbot" befindet sich zurzeit in der Niederbornstraße, südseitig circa 30 Meter hinter der Einmündung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 804 Antrag vom 16.05.2022, OF 314/10 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2230 Aktenzeichen: 32 4
Verkehrssituation in der Günthersburgallee - Bitte um Ortstermin
Antrag vom 18.11.2021, OF 147/3 Betreff: Verkehrssituation in der Günthersburgallee - Bitte um Ortstermin Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin vereinbart einen Ortstermin, um die Verkehrssituation an der unteren Günthersburgallee (verkehrsberuhigter Bereich am Friedberger Platz) zusammen mit dem Magistrat und Vertretern der Nachbarschaft zu analysieren und mögliche Lösungen für ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erarbeiten. Begründung: Bewohner der unteren Günthersburgallee haben den Ortsbeirat darauf aufmerksam gemacht, dass sich durch die Verkehrsänderung der Friedberger Landstraße zur einspurigen Straße der Autoverkehr in der verkehrsberuhigten Günthersburgallee deutlich erhöht hat. Da sich an diesem Ort ein Spielplatz, eine Kita und ein Kinderladen befinden, ist zu prüfen, welche Vorkehrungen getroffen werden können, damit die Sicherheit der Kinder weiterhin gewährleistet ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 147/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Erhalt der Filiale der Frankfurter Sparkasse auf der Friedberger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1036 entstanden aus Vorlage: OF 93/3 vom 15.08.2021 Betreff: Erhalt der Filiale der Frankfurter Sparkasse auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit dem Vorstand der Frankfurter Sparkasse darauf hin zuwirken, dass der Standort Friedberger Landstraße 125 für die Bevölkerung erhalten bleibt. Begründung: Der Ortsbeirat versteht, dass auch die Sparkassen in Zeiten der Strafzinsen auf ihre Finanzlage achten müssen. Auf der anderen Seite haben die Sparkassen auch die Aufgabe, als Institutionen der Hessischen Landesbank für die Versorgung von Bankdienstleistungen zu sorgen. Vor diesem Hintergrund hat der Ortsbeirat kein Verständnis, wenn in einem sehr dicht besiedelten Stadtteil wie dem Nordend aus dem kurzen Weg zur Sparkasse eine Wanderung wird, die für den älteren Teil der Bevölkerung schlicht unzumutbar ist. Der Ortsbeirat bittet deshalb darum, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken, und die Grundversorgung mit Bankdienstleistungen in angemessener Entfernung sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 554 Aktenzeichen: 92 31
Aufwertung der Glauburgstraße - Bitte um einen Ortstermin
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1038 entstanden aus Vorlage: OF 121/3 vom 19.10.2021 Betreff: Aufwertung der Glauburgstraße - Bitte um einen Ortstermin Vorgang: OM 6666/20 OBR 3; ST 151/21 Der Magistrat wird gebeten, im Nachgang zur Stellungnahme vom 01.02.2021, ST 151, einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat am Glauburgplatz zu vereinbaren. Begründung: In der Stellungnahme ST 151 hat der Magistrat angeregt, einen Ortstermin in der Glauburgstraße zu veranstalten, um Einzelheiten einer veränderten Parkplatzordnung zu besprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6666 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 151 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 497 Aktenzeichen: 60 10
Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1040 entstanden aus Vorlage: OF 125/3 vom 21.10.2021 Betreff: Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob über die deutliche Erhöhung von Kosten für Bewohnerparkausweise für besonders schwere und breite Pkw oder andere Maßnahmen die Zahl dieser Pkw zurückgedrängt werden kann. Begründung: Es entstehen immer wieder gefährliche Situationen aufgrund der Nutzung schmaler Einbahnstraßen im Nordend durch besonders breite Fahrzeuge, da die Straßen nicht für Fahrzeuge dieser Breite ausgelegt sind. So entstehen Gefährdungssituationen, die bei der Befahrung kleinerer Fahrzeuge nicht entstehen. Besonders Kinder, ältere Personen und Personen mit Rollstühlen, Gehhilfen oder Kinderwagen sind von dieser Gefährdung betroffen. Des Weiteren sind der unverhältnismäßig hohe Kraftstoffverbrauch solcher großen Wagen und somit auch der Ausstoß von Schadstoffen, der CO2-Ausstoß und die Feinstaubbildung eine Belastung des sowieso bereits stark von Schadstoffbelastung betroffenen Nordends. Die Werte der Luftmessstation auf der Friedberger Landstraße belegen dies. Um Anwohnende für den Kauf kleinerer, den engen Gassen des Nordends angemessenerer Pkw zu gewinnen, bietet eine solche Maßnahme eine Möglichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, OF 249/3 Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1948 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1078 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1676 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Ein Verkehrskonzept für das westliche Nordend
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1034 entstanden aus Vorlage: OF 104/3 vom 21.10.2021 Betreff: Ein Verkehrskonzept für das westliche Nordend Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 3 ein Konzept vorzuschlagen, wie der Verkehr im Dreieck Eschersheimer Landstraße, Holzhausenstraße und Eckenheimer Landstraße neu geregelt werden kann, wenn die derzeit provisorische Umwandlung des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße dauerhaft bestehen bleiben soll. Dabei sollen die Interessen der Anwohner, der Gewerbetreibenden sowie aller Verkehrsteilnehmer ausreichend berücksichtigt und miteinander abgewogen werden, insbesondere sind folgende Fragen zu klären: 1. Wie kann der Pkw- und Lieferverkehr mit Ziel Oeder Weg künftig sinnvoll geführt werden, um Ausweichverkehr wie über die Finkenhofstraße oder durch das Holzhausenviertel zu vermeiden? 2. Wie können der Fuß- und der Radverkehr sowie das Cars haring im Viertel gestärkt werden, um Anreize zu setzen, auf ein eigenes Auto zu verzichten? Ist beispielsweise eine Fahrradstraße in West-Ost-Richtung möglich, die den Oeder Weg kreuzt? 3.Wo können Anwohner und Gewerbetreibende, die auf ein Auto angewiesen sind, ausreichend Parkmöglichkeiten vorfinden? Ist bspw. eine Quartiersgarage denkbar, die sich über Kunden auf dem Oeder Weg und/oder über Unternehmen entlang der Eschersheimer Landstraße gegenfinanzieren lässt und die idealerweise von einer der Hauptstraßen erreichbar wäre? Könnten weitere Parkflächen damit kompensiert und oberirdisch weiterer Raum für andere Verkehrsteilnehmer zur Verfügung gestellt werden? Ein solches Gesamtverkehrskonzept muss vorliegen, bevor die Testphase des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße abgeschlossen ist. Begründung: Die Umwandlung des Oeder Wegs zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße führt schon jetzt zu Ausweichbewegungen des von Süden kommenden Verkehrs, der nun vor allem über die Finkenhofstraße fließt, die erste Abzweigung von der Eschersheimer Landstraße. Die enge Straße ist dem Verkehrsaufkommen nicht gewachsen ebenso wie der sich anschließende Bornwiesenweg, sodass sich der Verkehr zum Ärger der Anwohner zurückstaut. Es ist anzunehmen, dass sich diese Situation bei der jetzigen Verkehrsführung noch verschlimmert, wenn die Heinestraße, wie von einigen Anwohnern und Teilen des Ortsbeirats gewünscht, zum Bornwiesenweg hin in eine Sackgasse umgewandelt wird. Mit der Diagonalsperre im Norden sind weitere Ausweichbewegungen ähnlich zur Finkenhofstraße zu befürchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 495 Aktenzeichen: 66 0
Fahrradbügel vor der Eschersheimer Landstraße 14 und Eckenheimer Landstraße 74
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1031 entstanden aus Vorlage: OF 66/3 vom 22.06.2021 Betreff: Fahrradbügel vor der Eschersheimer Landstraße 14 und Eckenheimer Landstraße 74 Der Magistrat wird dazu aufgefordert, weitere Fahrradbügel aufzustellen, und zwar 1. vor der Eschersheimer Landstraße 14: Um den Platzbedarf der Fußgänger nicht unverhältnismäßig einzuschränken, werden die Fahrradbügel bevorzugt anstelle eines Autoabstellplatzes aufgestellt, die sich dort unmittelbar vor der Hausnummer 14 befinden; 2. bei der Eckenheimer Landstraße 74/Ecke Wielandstraße: Fahrradbügel sollten auf beiden Seiten der Einmündung direkt an den Straßenecken aufgestellt werden, um so auch unerlaubtem Halten und Parken von Autos direkt im Einmündungsbereich zu unterbinden. Zusätzlich sollten vor dem Blumengeschäft Blumenbar (Hausnummer 74) Fahrradbügel anstelle eines Autoab stellplatzes aufgestellt werden. Der Gehweg ist dort sehr breit. Begründung: Der Bedarf an Fahrradbügel ist weiterhin hoch. An beiden Stellen ist ausreichend Platz vorhanden. Vor der Eschersheimer Landstraße 14 könnte ein Autoabstellplatz für die Fahrradbügel genutzt werden. Es bleiben dann immer noch genügend Parkplätze an dieser Stelle übrig. Vor der Eckenheimer Landstraße 74 bzw. an der Einmündung Wielandstraße ist der Platzbedarf für Fahrräder sehr hoch. Zudem parken dort insbesondere im Sommer stets Autofahrerinnen und Autofahrer (widerrechtlich), die das Eiscafé Eis Christina besuchen. Dies kann mit den Fahrradbügeln unterbunden werden. Eine zusätzliche Fläche für Fahrradbügel ist vor dem Eingang des Blumengeschäfts Blumenbar denkbar. Dort stehen Autos vollumfänglich auf dem Gehweg. Stattdessen würden dort auch Fahrradbügel gut passen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 492 Antrag vom 22.11.2022, OF 429/3 Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3445 Antrag vom 27.08.2024, OF 750/3 Aktenzeichen: 66 2
Gehweg auf der Goldpeppingstraße/Hofhausstraße
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1005 entstanden aus Vorlage: OF 139/10 vom 18.10.2021 Betreff: Gehweg auf der Goldpeppingstraße/Hofhausstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Gehweg auf der Goldpeppingstraße Richtung Friedberger Landstraße ausgebaut werden kann. Hierbei ist der Ortsbeirat 11 miteinzubeziehen. Begründung: Viele Einwohnerinnen und Einwohner nutzen die Goldpeppingstraße bzw. in der Fortsetzung die Hofhausstraße (siehe Skizze), um aus Preungesheim zu Fuß auf die Friedberger Landstraße nach Seckbach zu kommen. Dabei sind sie oft mit Kindern oder Hunden unterwegs. Allerdings endet der Fußgängerweg bereits nach der A 661-Überführung. Der restliche Weg bis zur Friedberger Landstraße erweist sich als gefährlich. Ohne einen Gehweg, der Fußgängerinnen und Fußgänger vom Autoverkehr trennt, ist die Unfallgefahr in diesem Verkehrsbereich zu hoch. (Bild mit eigener Markierung basiert auf Google Maps vom 12.10.2021) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 628 Anregung vom 03.05.2022, OA 187 Aktenzeichen: 66 2
Komplette Einhausung der A 661 für den Klimaschutz
Anregung vom 25.10.2021, OA 82 entstanden aus Vorlage: OF 97/11 vom 25.08.2021 Betreff: Komplette Einhausung der A 661 für den Klimaschutz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf Basis der bisherigen Beschlüsse des Ortsbeirates wird der Magistrat aufgefordert, eine Machbarkeitsstudie für eine komplette Einhausung der A 661 zwischen der Friedberger Landstraße und dem Ratswegkreisel zu erstellen. Die Studie soll die Auswirkungen einer Begrünung der Einhausung für das Klima im Frankfurter Osten berücksichtigen und dabei auch die Entwicklung der Frischluftschneisen dokumentieren und der Situation der Klimaveränderungen ohne Einhausung gegenüberstellen. Begründung: Den Klimaschutz ernst zu nehmen bedeutet auch, Baumaßnahmen und ihre Auswirkungen zu berücksichtigen. Dazu gehört unter anderem, viele Jahrzehnte alte Planungen zu überprüfen und unter den neuen Anforderungen zu betrachten. Die Trasse der A 661 verläuft auf einer der wichtigen Frischluftschneisen, die die Luft von den Taunushängen ins Maintal leitet. Die asphaltierten Straßen erzeugen zusätzlich Hitze und hohe Lärmschutzwände brechen die Zufuhr der Frischluft. Eine begrünte Einhausung könnte die Hitzeentwicklung deutlich reduzieren und sogar kältefördernd wirken. Die Stadt Frankfurt könnte dem Klimawandel aktiv begegnen und damit den Lebensstandard der Bevölkerung sichern, wenn sie statt einer heißen Asphaltpiste eine grüne Schneise durch den Frankfurter Osten führt. Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie ist ein erster Schritt dazu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 105 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 03.11.2021 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 4 am 22.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage OA 82 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, SPD, CDU und Volt 3. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 25.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 30.11.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 942, 3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 30.11.2021
Fußweg besser zugänglich machen - Brücke Unfallklinik bis zum Zebrastreifen
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 842 entstanden aus Vorlage: OF 96/11 vom 18.07.2021 Betreff: Fußweg besser zugänglich machen - Brücke Unfallklinik bis zum Zebrastreifen Der Magistrat wird gebeten, den Bereich am Fuße der Brücke über die B 521 an der BG Unfallklinik Frankfurt am Main bis zum Zebrastreifen besser für Fußgängerinnen und Fußgänger zugänglich zu machen. Begründung: In einem Ortstermin am 8. Juli wurde die Ertüchtigung der Brücke für Radfahrerinnen und Radfahrer ausdrücklich gelobt. Einzig der Übergang vom Brückenende bis zum Zebrastreifen wurde ausdrücklich bemängelt. Dieser ist unklar markiert, häufig mit Autos trotz Halteverbot zugeparkt und durch Kleider- und Glascontainer versperrt. Dieser Weg über den Zebrastreifen ist aber für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Kinder auf Rädern bis acht Jahre der einzige Weg, um sicher die Friedberger Landstraße an dieser Stelle queren zu können. Bildquelle: Beate Brink Bildquelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 400 Aktenzeichen: 66 2
Umgestaltung Oeder Weg zügig vorantreiben
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 724 entstanden aus Vorlage: OF 88/3 vom 04.08.2021 Betreff: Umgestaltung Oeder Weg zügig vorantreiben Vorgang: M 47/19; NR 895/19 Der Magistrat wird aufgefordert, die provisorische Umgestaltung des Oeder Wegs gemäß des Vortrag s des Magistrats M 47 "Bürgerbegehren Radentscheid Frankfurt am Main" und des Antrags NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" zügig voranzutreiben und den nördlichen provisorischen Modalfilter mit einem Diagonalfilter Ecke Holzhausenstraße/Oeder Weg, wie vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgeschlagen, umzusetzen. Begründung: Der Erfolg des fahrrad- und flanierfreundlichen Oeder Wegs hängt im hohen Maße davon ab, wie viel motorisierter Durchgangsverkehr dort weiterhin fährt. Das heißt, Autoverkehr, der nicht direkt den Oeder Weg oder angrenzende Straßen ansteuert, sondern auf dem Weg in die Innenstadt ist, sollte nicht über eine Quartiersstraße fahren. Diese sollte für die dort Einkaufenden, Essenden, Radfahrenden oder dem gezielt dort hinfahrenden Autoverkehr vorbehalten sein. Wenn der Durchgangsverkehr nicht mehr über den Oeder Weg fährt, erhöht sich die Aufenthaltsqualität sowie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Dennoch bleiben alle Geschäfte mit dem Auto erreichbar. Der Diagonalfilter ist die ideale Lösung, um den motorisierten Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg zu nehmen. Die Variante "Schranke am nördlichen Beginn des Oeder Wegs" würde verkehrlich vermutlich nicht den gewünschten Effekt herbeiführen. Vielmehr würde der Durchgangsverkehr über kurz oder lang, durch einen kurzen Schlenker über die Eckenheimer Landstraße, diese Schranke umfahren, wodurch sich der Nutzen der Gesamtmaßnahme deutlich reduzieren würde. Der Diagonalfilter wäre ein grünes Tor in den fahrradfreundlichen Oeder Weg, eine Schranke würde bildlich eine andere Sprache sprechen. Die Mehrwerte des Diagonalfilters sind neben dem Effekt, den motorisierten Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg zu nehmen, Folgende: Erhöhung der Aufenthaltsqualität, weniger Lärm- und Schadstoffemissionen, neues Grün und neue sichere und bequemere Querung der Kreuzung für zu Fuß Gehende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 178 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Insektenwiese und Fahrradbügel auf Grünstreifen vor Hauptfriedhof - Eckenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 723 entstanden aus Vorlage: OF 67/3 vom 22.06.2021 Betreff: Insektenwiese und Fahrradbügel auf Grünstreifen vor Hauptfriedhof - Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Grünstreifen zwischen Hauptfriedhof und der gleichnamigen U- Bahn-Haltstelle als Blühwiese für Insekten anzulegen. Wünschenswert wäre auch, in diesem Bereich ein Sandarium für bodennistende Wildbienen einzurichten. Gleichzeitig wäre es angebracht, auf der östlichen Seite des Grünstreifens Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Der Nutzen von Insektenwiesen erklärt sich von selbst, jede weitere ist ein wichtiger Trittstein im Biotopverbund. Fast analog lässt sich das auch auf Fahrradbügel übertragen. Für Besucher des Hauptfriedhofs fehlen an dieser Stelle Abstellmöglichkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2225 Aktenzeichen: 67 0
Ladezone für die Eckenheimer Landstraße 267 bis 275
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 728 entstanden aus Vorlage: OF 100/3 vom 18.08.2021 Betreff: Ladezone für die Eckenheimer Landstraße 267 bis 275 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Eckenheimer Landstraße 267 bis 275 eine Ladezone für gewerblichen Lieferverkehr einzurichten. Begründung: In genanntem Bereich befinden sich mehrere Geschäfte, die regelmäßig beliefert werden. Des Weiteren wird Platz für Paketlieferdienste benötigt. Die derzeitige Situation ohne Ladezone bewirkt, dass genannte Dienste auf dem Fahrradstreifen halten und so den Radverkehr gefährden. Regelmäßig entsteht auch die Situation, dass Rettungsfahrzeuge nicht an den seitlich haltenden Lieferdiensten vorbeikommen und hierdurch aufgehalten werden. Da die Strecke durch Einsatzfahrzeuge der Wache 1 im Einsatz ständig genutzt wird, kommt es häufig zu solchen Situationen. Quelle: www.google.com/search?q=ladezone+tag+und+nacht&client=firefox-b-d&source =lnms&tbm=isch&sa=X&ved=2ahUKEwjLlJPH5sbyAhWPMBQKHTPuCjUQ_AUoAXoECAE QAw&biw=1920&bih=899#imgrc=yFbu7qxTvcI2KM Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 59 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradbügel zur Absicherung der Fahrradspur in der Eckenheimer Landstraße an der Kreuzung Hügelstraße stadteinwärts
Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 629 entstanden aus Vorlage: OF 97/10 vom 24.08.2021 Betreff: Fahrradbügel zur Absicherung der Fahrradspur in der Eckenheimer Landstraße an der Kreuzung Hügelstraße stadteinwärts Der Magistrat wird gebeten, durch Setzen des im Rahmen der Begehung von Radfahrbüro und Ortsbeirat verabredeten Fahrradbügels sicherzustellen, dass die in der Eckenheimer Landstraße an der Kreuzung Hügelstraße stadteinwärts eingerichtete Fahrradspur von parkenden Autos frei gehalten wird. Begründung: Die kleine Fahrradspur an dieser Kreuzung in der Eckenheimer Landstraße soll den Fahrradfahrern, die dort gegen die Fahrtrichtung der für sie nicht geltenden Einbahnstraße unterwegs sind, ein möglichst sicheres Kreuzen ermöglichen. Leider ist sie ständig zugeparkt. Deshalb war im Rahmen der Begehung verabredet worden, den Beginn dieser Spur mit einem Fahrradbügel abzusichern, um so das Parken dort zu verhindern. Nachdem nun die anderen Bügel, die besprochen worden waren, installiert sind, dieser aber nicht erstellt wurde, muss hier an dieser besonders gefährlichen Stelle auch noch dringend ein Bügel erstellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2230 Aktenzeichen: 66 2
Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung
Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg wie folgt zu gestalten: Von der Holzhausenstraße westlich des Kreuzungsbereichs bis in den Oeder Weg südlich des Kreuzungsbereichs wird zwischen den beiden gegenläufigen Fahrspuren eine trennende Barriere installiert (siehe Skizze). Diese Barriere verhindert, dass der Durchgangsverkehr von Norden in den Oeder Weg einfahren kann. Sie ermöglicht jedoch folgende Fahrbeziehungen: - Durchgängige Befahrbarkeit der gesamten Holzhausenstraße in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge von Süden aus dem Oeder Weg in alle Richtungen - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf dem Oeder Weg von Norden nur in westlicher Richtung in die Holzhausenstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf der Holzhausenstraße von Westen nur in südlicher Richtung in den Oeder Weg. Begründung: Die vorgeschlagene Verkehrsführung bietet verschiedene Vorteile: Da sich die durchgängige Befahrbarkeit der Holzhausenstraße in beiden Richtungen nicht darstellen lässt, ist es wichtig, dass aber auf jeden Fall die Durchgängigkeit in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße erhalten bleibt. Zwischen Anlagenring und Hauptportal des Hauptfriedhofs ist dies die einzige legale Linksabbiegemöglichkeit aus der Eckenheimer Landstraße, die ohne Umwege durch Wohngebiete direkt nach Westen führt. Diese direkte Verbindung bis zur Eschersheimer Landstraße und darüber hinaus ist auch für viele Fahrzeuge aus der Nordendstraße und den östlich davon gelegenen Quartieren wichtig. Die vorgeschlagene Verkehrsführung hat außerdem den Vorteil, dass alle Fahrzeuge aus Richtung Norden, die nach Westen zur Eschersheimer Landstraße wollen, dies ohne Umwege direkt über den Oeder Weg und den Rechtsabbieger in die Holzhausenstraße tun können. Sie belasten damit nicht die Eckenheimer Landstraße mit dem engen Zugang an der Einmündung des Oeder Wegs und die folgenden Seitenstraßen wie Schwarzburgstraße, Glauburgstraße und Keplerstraße. Die von Süden den Oeder Weg heraufkommenden Fahrzeuge können an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße in alle Richtungen weiterfahren. Die Einschränkungen für den von Westen kommenden Verkehr, der an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße nach rechts in den Oeder Weg abbiegen muss, sind hinnehmbar, da es für diese Fahrzeuge alternative West-Ost-Routen gibt und diese Richtung nicht die Bedeutung der entgegengesetzten Fahrtrichtung hat. Für den Busverkehr ergeben sich keine Änderungen zur jetzigen Wegeführung, die Abbiegeradien entsprechen den jetzigen Maßen. Schließlich ist die vorgeschlagene Lösung sehr preiswert, kann also auch ohne große Kosten im Betrieb erprobt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)
Keine Diagonalsperre im nördlichen Oeder Weg
Antrag vom 26.08.2021, OF 89/3 Betreff: Keine Diagonalsperre im nördlichen Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Einrichtung einer Diagonalsperre am nördlichen Oeder Weg zwischen Eckenheimer Landstraße und Holzhausenstraße zu verzichten. Stattdessen soll der Magistrat prüfen und berichten, inwiefern sich das Projekt fahrradfreundliche Nebenstraße auch mit der Installation von Bodenschwellen und Fahrbahnverschwenkungen umsetzen lässt, die den motorisierten Verkehr auf Fahrradgeschwindigkeit herunterbremsen. Begründung: Der Oeder Weg ist eine von wenigen verbliebenen Einkaufsstraßen in Frankfurt, noch dazu eine mit sehr wenig Leerstand, trotz Coronapandemie und einem zunehmenden Trend zum Onlineshopping. Das ist der Arbeit der ansässigen Gewerbetreibenden zu verdanken, die sich über Jahre einen treuen Kundenstamm aufgebaut haben, der weit über das Nordend hinausreicht. Mit der Diagonalsperre fürchten die Gewerbetreibenden von diesen Kunden abgeschnitten zu werden. Ein entsprechender Brief, gezeichnet von 22 Gewerbetreibenden des Oeder Wegs, mit der Bitte, auf die Diagonalsperre im Norden ebenso zu verzichten wie auf die Schranke im Süden und den Wegfall von 79 Parkplätzen, ging der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat Mitte Juli zu. Schranke und Parkplatzrückbau sind inzwischen umgesetzt. Die Gewerbetreibenden fürchten, sich nicht mehr auf dem Oeder Weg halten zu können. Ein Verlust an Attraktivität dieser Stadtteil-Einkaufsstraße steht ebenso zu befürchten wie ein Verlust an Arbeitsplätzen. Der Wegfall von Geschäften - und damit auch von Kunden - kann zudem einen Dominoeffekt auslösen und die Existenznot anderer Gewerbetreibender, insbesondere der Gastronomie, verschärfen. Im Gegensatz zur kritisierten Diagonalsperre sind Bodenschwellen und Verschwenkungen einfach und provisorisch einzurichten. Sie erlauben es, Fahrzeugen von Norden weiterhin in den Oeder Weg ein- und die Geschäfte anzufahren und machen den Oeder Weg durch die Drosselung auf Fahrradgeschwindigkeit sowohl fahrradfreundlich als auch unattraktiv für den Durchfahrtsverkehr. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 89/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
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