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Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen
Antrag vom 31.01.2023, OF 271/4 Betreff: Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen Der Ortsbeirat stellt dem Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. zur Finanzierung eines Teilprojektes, nämlich der Beschaffung des Holzes für Hasen, innerhalb des "Ostermarktes für Kinder" am Gründonnerstag 2023 einen Betrag in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der "Ostermarkt für Kinder" erfreut seit vielen Jahren nicht nur die Kinder, sondern trägt auch zur Attraktivität der Einkaufslage Berger Straße bei und steigert über die stadtweit eingesetzten Werbemittel (Plakate und Postkarten) auch deren Bekanntheit. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 4 am 14.02.2023, TO II, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 198 2023 Die Vorlage OF 271/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Abschalten elektronischer Werbeschilder
Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3450 entstanden aus Vorlage: OF 457/3 vom 12.01.2023 Betreff: Abschalten elektronischer Werbeschilder Aus aktuellem Anlass (Energiesparen im öffentlichen Raum) wird der Magistrat aufgefordert, auf den Pächter und Vermarkter der Werbeflächen einzuwirken, die elektronischen Werbeschilder zumindest teilweise abzuschalten. Das gilt z. B. für die Litfaßsäule in der Berger Straße/Ecke Schellingstraße und das elektronische Werbeschild an der Kreuzung Berger Straße/Ecke Höhenstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1333 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 92-3
Kümmerer-Projekt auch auf der unteren Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3441 entstanden aus Vorlage: OF 430/3 vom 12.01.2023 Betreff: Kümmerer-Projekt auch auf der unteren Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, das Kümmerer-Projekt, das bereits in der mittleren Berger Straße im Ortsbezirk 4 sehr erfolgreich ist, auch für die untere Berger Straße zu übernehmen. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass das Kümmerer-Projekt seitens der Wirtschaftsförderung finanziert wird. Der Ortsbeirat bittet um regelmäßige Information. Begründung: Das Kümmerer-Projekt ist deshalb erfolgreich, weil der Einzelhandel im Stadtteil bei seinen Aktivitäten vor Ort und im Bereich der Digitalisierung unterstützt wird, für allgemeine Sauberkeit gesorgt wird und es eine Kommunikation der Geschäftswelt untereinander fördert. Auch der "Draht zur Kommunalpolitik" wird so verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.05.2023, OF 310/4 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4090 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2192 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
Verkehrssicherheit an der Straßenbahnstation „Friedberger Platz“
Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3449 entstanden aus Vorlage: OF 456/3 vom 12.01.2023 Betreff: Verkehrssicherheit an der Straßenbahnstation "Friedberger Platz" Trotz Pförtnerampel an der Straßenbahnstation "Friedberger Platz" in Richtung Innenstadt versuchen Autofahrerinnen und Autofahrer häufig, die Straßenbahn rechts zu überholen, obwohl die Fahrgäste bereits auf der Straße stehen. Es kommt zu gefährlichen Situationen. Die Pförtnerampel schaltet oft zu früh auf Grün, während die Türen der Straßenbahn noch geöffnet sind und Fahrgäste noch einsteigen wollen. Des Weiteren wird der Straßenbahnverkehr in Richtung Innenstadt behindert, da Konflikte mit dem Gegenverkehr entstehen: Linksabbiegerinnen und Linksabbieger in Richtung Innenstadt warten auf der Straßenbahnspur auf eine Lücke im Gegenverkehr, um in die Bornheimer Landstraße abbiegen zu können und behindern somit die Weiterfahrt der Straßenbahn. Um solche gefährlichen Situationen zu verhindern, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat über das Ergebnis zu berichten: Die Pförtnerampel für den Autoverkehr stadteinwärts an der Straßenbahnstation "Friedberger Platz" wird frühzeitig auf Rot und erst wieder auf Grün geschaltet, wenn die Straßenbahn die Straßenbahnstation verlassen hat. Eine Blitzanlage zur Überwachung der Einhaltung der Rotphasen wird aufgestellt. Der Gegenverkehr stadtauswärts, der von der Pförtnerampel an der Einmündung zur Bornheimer Landstraße gestoppt wird, ist anders als bisher zeitverzögert zur Ampel an der Koselstraße auf Grün zu schalten, damit die Fahrzeuge, die in die Bornheimer Landstraße abbiegen wollen, nicht behindert werden, sodass die Straßenbahn nicht an der Fortsetzung ihrer Fahrt gehindert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1263 Antrag vom 05.09.2023, OF 578/3 Auskunftsersuchen vom 19.10.2023, V 782 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-0
Einkaufsstraßen-Kümmerer-Projekt fortsetzen
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3371 entstanden aus Vorlage: OF 256/4 vom 03.01.2023 Betreff: Einkaufsstraßen-Kümmerer-Projekt fortsetzen Der Magistrat wird gebeten, das noch neuartige Projekt, eine Kümmerin oder einen Kümmerer für Frankfurter Einkaufsstraßen zu haben, für die nächsten Jahre fortzusetzen, insbesondere in der Einkaufslage Berger Straße. Begründung: Einzelhandelsgeschäfte - und auch örtliche Dienstleister - stehen verschiedenen Herausforderungen gegenüber, wie zum Beispiel der Gestaltung und dem Zustand der örtlichen Umgebung, aber auch der Veränderung des Kundenverhaltens in Zeiten der Digitalisierung. Vonseiten der Kommunalpolitik macht man sich Gedanken um die Vitalität von Stadtzentren und Einkaufsstraßen. Rund um Bornheim-Mitte ist mit einem Kümmerer-Projekt experimentiert worden, in dem die örtlichen Akteure in vielerlei Hinsicht unterstützt wurden; während der Coronapandemie hatten sich die Aktivitäten noch erweitert (Digitalisierung, gemeinsame werbliche Aktivitäten). 2022 wurde damit gestartet, das Projekt mit städtischer Unterstützung auf andere Frankfurter Straßen auszuweiten. Der Ortsbeirat begrüßt das Projekt und wünscht sich eine Fortsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.05.2023, OF 310/4 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4090 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2193
Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz 2023
Antrag vom 13.01.2023, OF 441/3 Betreff: Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz 2023 Der Ortsbeirat möge beschließen: Für die Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz im Jahre 2023 an jedem Mittwoch vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien (05.04.2023 - 25.10.2023) werden aus den Mitteln des Ortsbeiratsbudgets 6.000 Euro zur Verfügung gestellt. Damit wird die temporäre Spielstraße Heideplatz hälftig vom Ortsbeirat mitfinanziert. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 194 2023 Die Vorlage OF 441/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung der Berger Straße/Höhe Eichwaldstraße
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3205 entstanden aus Vorlage: OF 254/4 vom 13.11.2022 Betreff: Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung der Berger Straße/Höhe Eichwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, einen Zebrastreifen zur sicheren Querung der Berger Straße (Höhe Hausnummer 150 an der Kreuzung Eichwaldstraße) aufzubringen. Begründung: Der offizielle Schulweg der Hortkinder der Einrichtung Spielstube Bornheim e. V. (Berger Straße 121 A) kreuzt an der Berger Straße/Ecke Eichwaldstraße die Berger Straße. Momentan ist das sichere Überqueren der Berger Straße an dieser Stelle nicht möglich, weil Fahrzeuge und Roller, die auf beiden Seiten der Berger Straße stehen, die Sicht und den Überweg versperren. Die Einrichtung und Markierung eines Fußgängerüberwegs erscheint als einzige praktische Möglichkeit, andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer davon zu überzeugen, dass die Passage frei gehalten und nicht zugestellt werden soll. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 775 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2024 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1304
Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum
Antrag vom 26.11.2022, OF 451/3 Betreff: Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum Die Ortsvorsteherin wird gebeten, folgende Standorte für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum für den Ortsbezirk 3 an das Mobilitätsdezernat und das Amt für Straßenbau und Erschließung zu übermitteln: 1. Feldgerichtstr. / Höhe Malapertstraße 20 2. Eysseneckstraße 41 3. Cronstettenstraße 29 4. Fürstenberger Straße 152 5. Oeder Weg / Ecke Bornwiesenweg 6. Glauburgstraße 81 / 83 7. Justinianstr. 8 8. Hermannstr. 32 9. Rat-Beil-Straße 47 10. Spohrstraße 41 11. Matthias-Beltz-Platz /gegenüber Spohrstr. 2 bzw. am Trinkhäuschen 12. Koselstraße 40 13. Hallgartenstraße 46 14. Vogelsbergstraße 28 15. Gaußstraße 2 16. Burgstraße 27 17. Sandweg 21 18. Sandweg 117 Begründung: Das Mobilitätsdezernat hat die Ortsbeiräte aufgefordert, Standortvorschläge für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum zu benennen. Die Vorschläge sollen als zusammengefassten Vorschlag je Ortsbeirat formlos mitgeteilt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bürgersteig in der Schopenhauerstraße frei halten
Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3119 entstanden aus Vorlage: OF 392/3 vom 20.09.2022 Betreff: Bürgersteig in der Schopenhauerstraße frei halten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in dem Halteverbot zwischen der Berger Straße 83 und der Schopenhauerstraße 4 Fahrradbügel auf der nördlichen Straßenseite montiert werden können, um Falschparken zu unterbinden. Begründung: Den Ortsbeirat erreichen Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über das Falschparken in dem oben genannten Bereich. Durch das regelwidrige Abstellen von Kraftfahrzeugen wird dem Fußverkehr an dieser Stelle so viel Platz weggenommen, dass Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer auf die Straße ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.01.2023, OF 431/3 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3601 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 584 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1734 Aktenzeichen: 66-2
Sitzbank Heidestraße/Ecke Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3012 entstanden aus Vorlage: OF 243/4 vom 18.10.2022 Betreff: Sitzbank Heidestraße/Ecke Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, die Sitzbank am Rande des Gehwegs vom Bornheimer Fünffingerplätzchen zur Heidestraße abzubauen. Begründung: Die Klagen von Anwohnerinnen und Anwohnern über Verlärmung und Verschmutzung durch Nutzerinnen und Nutzer der Sitzbank sind zahlreich. Die Sitzbank war vor einigen Jahren Teil eines Bestuhlungskonzepts für das Bornheimer Fünffingerplätzchen, indem der Abbau der dortigen Sitzgelegenheiten und deren Ersatz durch wegräumbare orangene Stühle vorgesehen waren. Lediglich zwei Sitzbänke sollten stationär bleiben, die genannte Sitzbank ist eine davon. Das Bestuhlungskonzept wird aber derzeit nicht weiterverfolgt. Die Nachteile des Standortes der Sitzbank überwiegen den Vorteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 312
Weihnachtsbeleuchtung Berger Straße, Zuschuss an Gewerbeverein
Antrag vom 18.10.2022, OF 244/4 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Berger Straße, Zuschuss an Gewerbeverein Der Ortsbeirat gewährt dem Gewerbeverein Bornheim Mitte für Auf- und Abbau sowie Lagerung der diesjahrigen Weihnachtsbeleuchtung auf der Berger Straße einen Zuschuss von 2350 Euro. Begründung: Der Gewerbeverein sorgt alljährlich für eine Illumination von Teilen der Berger Straße zur Advents- und Weihnachtszeit. Dabei entstehen Kosten für Auf- und Abbau sowie die Lagerung. Die Kosten haben sich gegenüber früheren Jahren dadurch erhöht, dass weniger Eigenleistung bei diesen Arbeiten eingebracht werden kann. Der Gewerbeverein hat sich deshalb an den Ortsbeirat mit der Bitte um einen Zuschuss gewandt. Der genannte Zuschuss würde etwa die Hälfte der Kosten abdecken. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2022, TO II, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 172 2022 Die Vorlage OF 244/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Sicheres Fahrradfahren in der Schellingstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2974 entstanden aus Vorlage: OF 383/3 vom 20.09.2022 Betreff: Sicheres Fahrradfahren in der Schellingstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Schellingstraße/Ecke Musikantenweg folgende Maßnahmen umzusetzen, um die Sicherheit für Fahrradfahrende in der als Fahrradstraße ausgewiesenen Schellingstraße zu erhöhen: 1. Anbringen von gut sichtbaren Spurtrennern ab der Kreuzung Schellingstraße/Ecke Musikantenweg in Richtung Südosten auf der bereits vorhandenen Markierung für die Fahrradspur; 2. Anbringen der Verkehrszeichen Nr. 267 "Einfahrt verboten" und Nr. 1022-10 "Radverkehr frei" an der Kreuzung Schellingstraße/Ecke Musikantenweg in Richtung Südosten an dem bereits vorhandenen Schild mit dem Verkehrszeichen Nr. 244.1 "Fahrradstraße"; 3. Aufbringen von einem Fahrtrichtungspfeil (Verkehrszeichen Nr. 297) auf der Fahrbahn der Schellingstraße an der Kreuzung zum Musikantenweg für die aus Richtung Südosten kommenden Kraftfahrzeuge. Begründung: An der Kreuzung werden regelmäßig im bestehenden Haltverbot auf der Nordseite regelwidrig Kraftfahrzeuge abgestellt. Dadurch muss der Kraftverkehr auf die Fahrradspur ausweichen, was zu gefährlichen Begegnungen zwischen Kraftverkehr und Fahrradverkehr an dieser Kreuzung führt. Die in Punkt 1. geforderten Spurtrenner sollen die Fahrradspur in Richtung Südosten frei halten. Anwohnerinnen und Anwohner berichten an dieser Stelle wiederholt von Kraftfahrzeugen, die die Schellingstraße aus Richtung Westen entgegen der Einbahnstraße befahren. Offensichtlich wird die einseitige Befahrbarkeit der Schellingstraße nicht ausreichend wahrgenommen. Hierzu sollen die Punkte 2. und 3. den Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern mehr Orientierung bieten. Alle drei Punkte dienen einer erhöhten Sicherheit für den Fahrradverkehr in der Schellingstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 337 Aktenzeichen: 66 2
Stadtteile stärken, Einrichtungen der Grundversorgung für die Bürger erhalten
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2982 entstanden aus Vorlage: OF 397/3 vom 28.09.2022 Betreff: Stadtteile stärken, Einrichtungen der Grundversorgung für die Bürger erhalten Vorgang: V 261/21 OBR 3; ST 776/22 In seiner Stellungnahme vom 25.03.2022, ST 776, bezüglich des Auskunftsersuchens des Ortsbeirats 3 vom 02.12.2021 die "Verwaisung der Stadtteile" betreffend, wies der Magistrat unter Punkt 1. darauf hin, dass er "zahlreiche Projekte ins Leben gerufen (habe), um dem Trend der Verwaisung der Stadtteile entgegenzuwirken und gegen den Leerstand in den Stadtteilen proaktiv gestaltend vorzugehen. So vermittelt u. a. die Agentur ,RADAR Kreativräume für Frankfurt am Main' verfügbare Gewerberäume im Stadtgebiet Frankfurt an Akteure der Kreativwirtschaft, organisiert objektbezogene Zwischennutzungen und begleitet Förderanträge für Umbaumaßnahmen. Zudem verfolgt die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH bereits seit vielen Jahren ein aktives Leerstandsmanagement." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um einen vollumfänglichen Bericht gebeten, ob die genannten Maßnahmen im Einzelnen überhaupt - und, wenn ja welche - Erfolge im Nordend nach sich gezogen haben, zumal allein die Berger Straße nach wie vor jede Menge Ladenleerstände vorzuweisen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 261 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 776 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 28 Antrag vom 09.04.2025, OF 869/3 Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1167 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
Bänke auf der Berger Straße - nächster Versuch
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2840 entstanden aus Vorlage: OF 237/4 vom 02.10.2022 Betreff: Bänke auf der Berger Straße - nächster Versuch Vorgang: OM 2714/18 OBR 4; ST 852/18; OM 4883/19 OBR 4; ST 2106/19 Der Magistrat wird gebeten, auf der Berger Straße zwischen Eichwaldstraße und Uhrtürmchen die Sitzgelegenheiten zu installieren, die bereits mit den Stellungnahmen des Magistrats vom 04.08.2018, ST 852, sowie vom 18.11.2019, ST 2106, zugesagt wurden. Die damals erwähnten Lieferschwierigkeiten sollten inzwischen überwunden sein und der Ortsbeirat würde gerne die seit Anfang 2018 geforderten Bänke vor den Hausnummern Berger Straße 184 (alternativ 178) und 164 endlich verwirklicht sehen. Begründung: Durch Abbau sind viele Sitzgelegenheiten entlang der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße verschwunden. Die Bürgerinnen und Bürger, gerade ältere, benötigen die Sitzgelegenheiten aber, um auf Berger Straße ihre Einkäufe und Erledigungen zu tätigen. Dies wurde wie oben erwähnt vom Ortsbeirat schon mehrfach beantragt und jüngst auch wieder in der Bürgerfragestunde deutlich gefordert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2018, OM 2714 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 852 Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4883 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2106 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 36
Barrierefreier Zugang zum Bethmannpark
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2774 entstanden aus Vorlage: OF 350/3 vom 18.08.2022 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Bethmannpark Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Zugang zum Bethmannpark von der Berger Straße aus barrierefrei gestaltet wird. Aktuell ist eine Stufe zwischen Bordstein und Parkweg zu überwinden, die insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen hinderlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 189 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Barrierefreiheit auf der Kantstraße
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2779 entstanden aus Vorlage: OF 366/3 vom 18.08.2022 Betreff: Barrierefreiheit auf der Kantstraße Die Kantstraße ist eine wichtige Fußgängerroute von der U-Bahn-Haltestelle "Merianplatz" zum Mousonturm und zum GDA Wohnstift. Die Querung des Musikantenweges ist insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen aktuell kaum möglich, zusätzlich gibt es im Bereich des Bürgersteiges einige Stolperfallen und der Bürgersteig hat auf der südlichen Seite ein starkes Gefälle bekommen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wann die Stolperfallen auf dem Gehweg der Kantstraße in Höhe der Hausnummern 9/11 und 10 beseitigt werden; b) welche Möglichkeit besteht, das starke Gefälle des südlichen Gehweges in Höhe der Hausnummer 8 bis 10 auszugleichen; c) wann die Kreuzung Musikantenweg/Ecke Kantstraße so gestaltet wird, dass auch mobilitätseingeschränkte Personen sicher die Straßenkreuzung überqueren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 154 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4515 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Beschlossene Ortstermine: Wie ist der Sachstand?
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2759 entstanden aus Vorlage: OF 303/3 vom 18.05.2022 Betreff: Beschlossene Ortstermine: Wie ist der Sachstand? Der Ortsbeirat 3 hat mehrere Ortstermine beschlossen, bei der sich die Ortsvorsteherin schon längere Zeit erfolglos um Terminvereinbarungen bemüht. Sicherlich war die Coronapandemie ein Hemmschuh, aber gerade bei Außenterminen wären hier schon länger wieder Termine möglich gewesen. Es sollten jetzt zügig die aufgeschobenen Termine nachgeholt werden. Zum Beispiel: Antrag vom 21.04.2021, OF 18/3: Der Ortsbeirat hatte beschlossen, in einer der nächsten Sitzungen das Amt für Bau und Immobilien zur Vorstellung des Toilettenkonzeptes einzuladen. Antrag vom 25.08.2021, OF 98/3: Ortstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring/der Günthersburgallee, "Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee mit den zuständigen Ämtern zu vereinbaren." Antrag vom 01.12.2021, OF 163/3: Der Ortsbeirat hatte einen Ortstermin zum Thema Außengastronomie auf der unteren Berger Straße beschlossen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die vom Ortsbeirat 3 teilweise schon vor Monaten erbetenen Ortstermine jetzt endlich zügig durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 264 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Querungsmöglichkeit des Radverkehrs über den Alleenring im Bereich der Berger Straße verbessern
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2772 entstanden aus Vorlage: OF 348/3 vom 21.08.2022 Betreff: Querungsmöglichkeit des Radverkehrs über den Alleenring im Bereich der Berger Straße verbessern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Querungsmöglichkeit des Radverkehrs aus südlicher Richtung über den Alleenring im Bereich der Berger Straße verbessert und von der Querung der zu Fuß Gehenden getrennt werden kann. Begründung: Die Querung des Radverkehrs aus nördlicher Richtung läuft über eine separat eingezeichnete Spur. Der aus südlicher Richtung kommende Radverkehr wird zur Ampel für die zu Fuß Gehenden geleitet. Dies führt regelmäßig zu Konflikten zwischen den beiden Mobilitätsgruppen. Zumal die Aufstellfläche auf der südlichen Seite sehr eng ist und durch den Radweg begrenzt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 179 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Sitzbänke Merianplatz und untere Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2773 entstanden aus Vorlage: OF 349/3 vom 18.08.2022 Betreff: Sitzbänke Merianplatz und untere Berger Straße Die Sitzbänke im Bereich der Lüftungsschächte auf dem Merianplatz und ein Großteil der Bänke auf der unteren Berger Straße benötigen dringend eine Aufarbeitung. Dies dient zum Schutz der Bänke, aber auch zum Schutz der darauf Platznehmenden. Außerdem dient es zur Verbesserung des Gesamteindrucks dieser für das Nordend wichtigen Einkaufsstraße. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass die Bänke im Bereich Merianplatz und untere Berger Straße grundüberholt werden. Dabei soll geprüft werden, ob mindestens eine multifunktionale Solarsitzbank installiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2726 Antrag vom 09.01.2023, OF 431/3 Aktenzeichen: 67 0
Weitere Mülleimer entlang des Fußwegs zwischen Seckbacher Landstraße und Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2587 entstanden aus Vorlage: OF 211/4 vom 22.08.2022 Betreff: Weitere Mülleimer entlang des Fußwegs zwischen Seckbacher Landstraße und Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, entlang des Fußwegs neben dem ALDI-Parkplatz und dem ALDI- Markt zwischen Seckbacher Landstraße (Höhe Sankt Katharinen-Krankenhaus) und Berger Straße mindestens zwei weitere Mülleimer aufstellen. Begründung: Aktuell gibt es entlang dieses Fußwegs nur einen einzigen Mülleimer kurz vor dem Eingang in den Supermarkt. Dieser Mülleimer ist meist überfüllt, weshalb Müll neben und auf dem Fußweg entsorgt wird. Mindestens zwei weitere Mülleimer würden hier Abhilfe schaffen und für ein saubereres Stadtbild sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2682
Sperrfläche Berger Straße mit Fahrradbügeln versehen
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2588 entstanden aus Vorlage: OF 212/4 vom 23.08.2022 Betreff: Sperrfläche Berger Straße mit Fahrradbügeln versehen Der Magistrat wird gebeten, das widerrechtliche Parken von Autos auf der vorhandenen Sperrzone auf der rechten Straßenseite der Berger Straße (in Fahrtrichtung der Autos) auf Höhe des Lokals "Zum alten Schlagbaum" zu verhindern. Fotos: privat - Mirko von der Weth Begründung: Unmittelbar vor der Einmündung gibt es einen Fußgängerüberweg zum sicheren Überqueren der Berger Straße in Richtung Löwengasse. Aufgrund der Straßenführung der Berger Straße an der Stelle wird der Bereich schnell unübersichtlich für alle Verkehrsteilnehmenden, was zusätzlich durch widerrechtlich geparkte Autos auf der Sperrfläche verstärkt wird. Außerdem ist der Straßenabschnitt der Berger Straße mit seinen Bars und Restaurants ein beliebtes Ziel der Bornheimer Bewohnerinnen und Bewohner als auch der Frankfurterinnen und Frankfurter. Viele Gäste kommen gern mit dem Fahrrad, jedoch haben sie nur wenige Möglichkeiten, das Fahrrad sicher abzustellen. Somit schaffen die Fahrradbügel hier in mehrfacher Hinsicht mehr Verkehrssicherheit: besseres Blickfeld für den fahrenden Verkehr und die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie sichere und ordentliche Parkmöglichkeiten für Fahrräder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2779
Straßenbeleuchtung im Nordend energieeffizient umgerüstet?
Antrag vom 18.08.2022, OF 363/3 Betreff: Straßenbeleuchtung im Nordend energieeffizient umgerüstet? Vorgang: V 233/12 OBR 3; ST 725/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Wann werden die restlichen Straßenleuchten im Sandweg durch energieeffiziente neue ersetzt? In der ST 725 aus 2012 wurde die Möglichkeit bereits erwähnt. b) Gibt es im Nordend Straßenleuchten die noch mit ähnlich veralteter, sehr energieineffizienter Technik ausgestattet sind? Wenn ja, in welchen Straßen und wann ist dort ein Austausch geplant? c) Ist geplant den Austausch der Gaslaternen nun mit noch mehr Nachdruck zu verfolgen als bisher? Wann werden alle Gaslaternen im Nordend umgerüstet sein? Begründung: In der erwähnten Stellungnahme wird erläutert, dass bereits 2012 der Austausch der Leuchten im Sandweg alleine 13.000 kWh pro Jahr eingesparen würde. Der durchschnittliche Stromverbrauch pro Person liegt bei 1.300 kWh p.a. D.h. die Ersparnis würde den Strombedarf von immerhin 10 Personen decken. In der aktuellen Situation sollten diese Maßnahmen jetzt zügig umgesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2012, V 233 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 725 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 363/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 522 2022 Die Vorlage OF 363/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Zebrastreifen in der Bornheimer Landstraße erneuern
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2539 entstanden aus Vorlage: OF 335/3 vom 23.06.2022 Betreff: Zebrastreifen in der Bornheimer Landstraße erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Zebrastreifen in der Bornheimer Landstraße zu erneuern. Begründung: Die Zebrastreifen sind schon sehr abgeblättert und teilweise kaum noch erkennbar. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollten sie erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2556 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 5
Wohnungsleerstand in der Berger Straße 6 bis 8 schnellstens beenden
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2536 entstanden aus Vorlage: OF 330/3 vom 23.06.2022 Betreff: Wohnungsleerstand in der Berger Straße 6 bis 8 schnellstens beenden Vorgang: V 1290/19 OBR 3; ST 432/20; OM 280/21 OBR 3; ST 1745/21; V 295/22 OBR 3; ST 1208/22 In der Stellungnahme vom 20.05.2022, ST 1208, gibt der Magistrat lapidar bekannt, er könne in diesem Fall keine weiteren Schritte unternehmen. Mehr als zwei Jahre zuvor, in der Stellungnahme vom 06.03.2020, ST 432, sah der Magistrat "keine Veranlassung dazu, Eigentümer leer stehender Wohnhäuser zu ermitteln und diese zu deren Veräußerungsansichten zu befragen". Zwischenzeitlich, in der Stellungnahme vom 27.09.2021, ST 1745, betonte der Magistrat, die stadteigene ABG Frankfurt Holding sei "ständig am Erwerb von Grundstücken interessiert" und machte die Möglichkeit bekannt, dass diese mit Eigentümern in Kontakt tritt, um eventuelle Veräußerungsabsichten zu erfragen. Bislang hat die ABG Frankfurt Holding nach Kenntnis des Ortsbeirates nichts unternommen, um ihr bekundetes Interesse in diesem Fall in die Tat umzusetzen. Die besagten Altbauten mit Blick auf den Bethmannpark stehen zum Schaden der Bausubstanz seit mehr als zwanzig Jahren leer. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die ABG Frankfurt Holding anzuregen, den Kontakt mit den Eigentümern der Objekte Berger Straße 6 bis 8 aufzunehmen, sich über eventuell bestehende Veräußerungsabsichten zu erkundigen und das eigene Kaufinteresse zu bekunden. Falls Aussicht auf Erwerb besteht, wird der Magistrat gebeten, auf die ABG Frankfurt Holding einzuwirken, das Gelände zu erwerben und hier bezahlbaren Wohnraum herzustellen. Gleichzeitig bittet der Ortsbeirat um Information über die Ergebnisse des Bemühens des Magistrats in dieser Sache. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.05.2019, V 1290 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 432 Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 280 Auskunftsersuchen vom 21.01.2022, V 295 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2525 Antrag vom 12.01.2023, OF 460/3 Auskunftsersuchen vom 26.01.2023, V 592 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0
Herstellung von Fahrradwegen auf dem Sandweg
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2530 entstanden aus Vorlage: OF 295/3 vom 18.05.2022 Betreff: Herstellung von Fahrradwegen auf dem Sandweg Vorgang: OM 1276/21 OBR 3; OM 1277/21 OBR 3; OM 1431/22 OBR 4; ST 792/22; ST 793/22; ST 948/22 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem unteren Sandweg mindestens bis zur Kantstraße ein Fahrradweg entgegen der Fahrtrichtung eingerichtet werden kann. Begründung: In der Stellungnahme vom 25.03.2022, ST 792, weist der Magistrat darauf hin, dass mit einer zeitnahen Umgestaltung des Sandwegs zu einer Frankfurter Fahrradstraße nicht gerechnet werden kann. Weiterhin lehnt der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 25.03.2022, ST 793, eine Umgestaltung des Sandwegs, wie in der Anregung vom 02.12.2021, OM 1277, gefordert, ab. Gleichzeitig berichtet er von unzureichenden Gehwegbreiten und der Unmöglichkeit von Begrünung. Um den Sandweg mit relativ geringen Mitteln dennoch sicherer und nutzbarer für zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende zu machen, soll geprüft werden, ob das Schrägparken in Längsparken umgewandelt und auf der frei werdenden Fläche eine Spur für entgegen der Fahrtrichtung fahrende Fahrradfahrende eingerichtet werden kann. Der Sandweg ist eine stark befahrene Nord-Süd-Achse, die von vielen Verkehrsteilnehmenden genutzt wird. Auch Fahrradfahrende nutzen diese Straße. Sie dürfen die Einbahnstraße in beide Richtungen befahren. Jedoch sind keine Fahrradstreifen vorhanden und es kommt häufig zu problematischen Situationen im Begegnungsverkehr mit Kraftfahrzeugen oder durch das Ausweichen auf den Gehweg. Entlang des gesamten Sandwegs darf auf einer Seite schräg und auf der anderen längs geparkt werden. Für Fahrradfahrende, die in Fahrtrichtung der Autofahrenden fahren, soll geprüft werden, ob das einfache Fahrradpiktogramm durch Sharrows ersetzt werden kann. So werden Autofahrende noch stärker darauf aufmerksam gemacht, dass die Fahrspur von beiden Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt genutzt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1276 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1277 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1431 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 792 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 793 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 948 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2553 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 5
Angekündigte Fahrradständer im Nordend endlich installieren
Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2280 entstanden aus Vorlage: OF 293/3 vom 19.05.2022 Betreff: Angekündigte Fahrradständer im Nordend endlich installieren Vorgang: OM 5206/19 OBR 3; ST 238/20; OM 6981/20 OBR 3; ST 621/21; OM 92/21 OBR 3; ST 1551/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die, teilweise schon für 2020, angekündigten Fahrradständer aus den folgenden Stellungnahmen endlich installiert werden: 1. Stellungnahme ST 238/20: Hegelstraße/Musikantenweg/Martin-Luther-Straße (zugesagt für das zweite Quartal 2020); 2. Stellungnahme ST 621/21: Sandweg (war angekündigt für das zweite Quartal 2021); 3. Stellungnahme ST 1551/21: Gaußstraße (zugesagt für das vierte Quartal 2021). Begründung: Es ist unbefriedigend, dass zugesagte Maßnahmen nicht umgesetzt werden und der Ortsbeirat die Zusagen nachhalten muss, dies noch dazu bei einem Thema, bei dem der Bedarf an weiteren Fahrradabstellplätzen groß ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5206 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 238 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6981 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 621 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 92 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1551 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2246 Antrag vom 18.04.2023, OF 512/3 Auskunftsersuchen vom 04.05.2023, V 663 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5047 Aktenzeichen: 66 2
Hauskauf durch die WPS
Antrag vom 01.06.2022, OF 305/3 Betreff: Hauskauf durch die WPS Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: - Ist dem Magistrat der Verkauf des Hauses Musikantenweg 5 durch die ehemalige Erbengemeinschaft an die WPS bekannt? - Sind die Mieter bzw. die Mietergemeinschaft des betroffenen Hauses schon auf den Magistrat bzw. die Stabsstelle Mieterschutz zugekommen, um sich beraten zu lassen? Wie war das Resultat? - Gibt es bereits eine Bauvoranfrage, einen Bauantrag oder Anträge für das Stellen von Gerüsten, Containern etc. seitens der WPS bei Bauaufsicht oder dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE)? - Kommt aufgrund des derzeitigen Standes im Interesse der Mieter ein Vorkaufsrecht infrage? - Lässt sich angesichts der Rechtslage die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in diesem Milieuschutzgebiet verhindern? - Gab es mit der Erbengemeinschaft vor dem Verkauf an die WPS Kontakte oder die Möglichkeit, über einen Verkauf an die GIMA Frankfurt zu reden? - Wie kann der Magistrat verhindern, dass es beim Haus Musikantenweg 5 einmal mehr zu einem weiteren mieterfeindlichen Vorgehen des Investors WPS mit Mietervertreibung, Schikanierungen, Luxussanierung und exorbitanten Mieterhöhungen kommt? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 60 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über Ziffer 7. der Vorlage OF 305/3 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 427 2022 Die Vorlage OF 305/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 6.: Annahme bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL Ziffer 7.: GRÜNE, SPD, LINKE. und Volt gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL
Unterstützung für Power am Tower 2022
Antrag vom 15.05.2022, OF 196/4 Betreff: Unterstützung für Power am Tower 2022 Der Ortsbeirat unterstützt aus seinem Budget den Stadtteilarbeitskreis Nordend/Bornheim bei der Ausrichtung seines Kinder- und Jugendfestes Power am Tower am 23.09.2022 am Bornheimer Uhrtürmchen mit 350 Euro für die Musikbühne (das entspricht der Hälfte dieser Kosten). Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Im September findet wieder das traditionelle Kinder- und Jugendfest statt, an dem über 25 Einrichtungen aus den Ortsbezirken 3 und 4 teilnehmen. An diesem Fest, das ein sichtbares Zeichen einer lebendigen und vielfältigen Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen darstellt, sollte sich der Ortsbeirat mit dem oben genannten Betrag beteiligen und sich die Bühnenkosten mit dem Ortsbeirat 3 teilen. Zu den Hauptaufgaben des Stadtteilarbeitskreises, der das Fest veranstaltet, zählen die Vernetzung der Kinder- und Jugendeinrichtungen und die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil. Darüber hinaus trägt die Veranstaltung zur Belebung der mittleren Berger Straße bei und gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über die zahlreichen Einrichtungen und ihre Angebote in einem lockeren Umfeld zu informieren. Für Kinder und Jugendliche bietet es ein buntes Programm. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 4 am 31.05.2022, TO II, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 124 2022 Die Vorlage OF 196/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradstellplätze in Kreuzungsbereichen hier: Feststraße und Merianstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2110 entstanden aus Vorlage: OF 268/3 vom 31.03.2022 Betreff: Fahrradstellplätze in Kreuzungsbereichen hier: Feststraße und Merianstraße Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungsbereichen Fahrradständer zu installieren: - Kreuzungsbereich Feststraße/Ecke Merianstraße, - Kreuzungsbereich Feststraße/Ecke Bornheimer Landstraße, - Kreuzungsbereich Merianstraße/Ecke Gaußstraße. An allen Standorten sollte ein Abstellangebot für mindestens ein Lastenfahrrad vorgesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1903 Aktenzeichen: 66 2
Veränderte Mobilität in der Berger Straße im Abschnitt Saalburgstraße bis Einmündung Ringelstraße (Bornheimer Fünffingerplätzchen)
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2070 entstanden aus Vorlage: OF 184/4 vom 12.04.2022 Betreff: Veränderte Mobilität in der Berger Straße im Abschnitt Saalburgstraße bis Einmündung Ringelstraße (Bornheimer Fünffingerplätzchen) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern Veränderungen von Formen der Mobilität in der Berger Straße im Abschnitt Saalburgstraße bis Einmündung Ringelstraße (Bornheimer Fünffingerplätzchen) denkbar und mittelfristig umsetzbar sind und mit welchen benennbaren Folgen, insbesondere bei einer Sperrung für den Durchgangsverkehr, zu rechnen ist. Zudem soll die Möglichkeit evaluiert werden, barrierefrei und optisch hochwertig die Berger Straße mit dem Bornheimer Fünffingerplätzchen zu verbinden. Begründung: 1. Die Berger Straße ist in diesem Teil eine Mischung aus Einzelhandelsgeschäften, zwei größeren Lebensmittelgeschäften, einer Bankfiliale, Restaurants sowie einem Bistro und Eissalon. Zudem gibt es Wohnhäuser, die zum Teil auch Arztpraxen und weitere Dienstleistungen beherbergen. Fast ausnahmslos werden die Geschäfte von Kunden besucht, die auch jetzt schon in diesem Straßenabschnitt keinen der wenigen Parkplätze besetzen. 2. Es wäre vorstellbar, hier eine Zone zu schaffen, die nur für Anliegerinnen und Anlieger sowie Lieferverkehr befahrbar wäre. Die Berger Straße könnte ebenerdig mit dem Bornheimer Fünffingerplätzchen barrierefrei verbunden werden. Das wäre nicht nur optisch hochwertig, sondern ergäbe insbesondere für ältere Mitmenschen und Familien - in dem gerade neu errichteten Gebäude wird es eine Kita geben - eine Flanier- und Aufenthaltszone. 3. Die Straße ist recht schmal und wird auch jetzt schon - nicht nur wegen der momentanen Baustellen - von Autos, Fahrradfahrern und Fußgängern gleichzeitig benutzt, was immer wieder zu Gefahren- und Stresssituationen führt. 4. Der Anlieferverkehr ist gering und auf bestimmte Zeiten begrenzt. 5. Bei der Fertigstellung des Neubaus auf dem sogenannten Gaumergelände käme noch unterirdischer Parkraum hinzu. Auch der Anlieferverkehr für das neue Wohngebäude mit einem weiteren Vollversorger ist nicht über diesen Teil der Berger Straße vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2070 Beratung im Ortsbeirat: 4
Zusätzlicher Flaschencontainer an der Berger Straße/Ecke Bornheimer Landstraße
Antrag vom 21.04.2022, OF 276/3 Betreff: Zusätzlicher Flaschencontainer an der Berger Straße/Ecke Bornheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Berger Straße, Ecke Bornheimer Landstraße einen zusätzlichen Flaschencontainer aufzustellen oder freitags eine zusätzliche Leerung durchzuführen. Begründung: Das Fassungsvermögen der zwei vorhandenen Container reicht regelmäßig nicht aus, um die zahlreichen Weinflaschen, die freitagabends nach Besuchen auf Friedberger- und Luisenplatz dort entsorgt werden, aufzunehmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 276/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 276/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme)
Freihalten der Bornheimer Landstraße 1
Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1945 entstanden aus Vorlage: OF 263/3 vom 22.03.2022 Betreff: Freihalten der Bornheimer Landstraße 1 Der Magistrat wird gebeten, an der Grundstücksein fahrt der Liegenschaft Bornheimer Landstraße 1 Fahrradbügel oder alternativ Poller auf der Straße zu errichten, um das Halteverbot vor der Grundstückseinfahrt baulich sicherzustellen. Hierbei soll beachtet werden, dass der Müllabfuhr weiterhin der Zugang zu den Mülltonnen der Liegenschaft möglich ist. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat zu berichten, warum die Poller an ebendieser Stelle in der Vergangenheit entfernt wurden. Begründung: Anwohnende berichteten dem Ortsbeirat über ein häufiges unzulässiges Zuparken der Grundstückseinfahrt. Dadurch ist es der Müllabfuhr nicht mehr möglich, die dortigen Mülltonnen zu leeren. Um das unzulässige Zuparken zu verhindern, reichen die Markierungen auf der Fahrbahn leider nicht aus. Da sich an dieser Grundstückseinfahrt der einzige Zugang zu dem Haus befindet, muss der Rettungsweg für die Anwohnenden frei gehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1680 Aktenzeichen: 66 0
Schulwegsicherheit Merianschule
Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1949 entstanden aus Vorlage: OF 252/3 vom 14.03.2022 Betreff: Schulwegsicherheit Merianschule Vorgang: OM 1474/22 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen im Rahmen der Verbesserung der Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Merianschule und des Martin-Luther-Platzes umzusetzen: 1. Überprüfung des Schulwegeplans der Merianschule, insbes. im Bereich des neuen Eingangs auf der Burgstraße, hier fehlt ein gesicherter Übergang vom vorgesehenen Schulweg auf der östlichen Seite der Burgstraße in die Merianschule, die Minimalforderung wäre eine Querungshilfe auf der östlichen Seite gegenüber der Hofeinfahrt, d ie beste Lösung wäre die Einrichtung eines Zebrastreifens; 2. Verkehrsschild "Kinder" im Bereich des neuen Hofzugangs; 3. Piktogramm "Spielende Kinder" im Bereich der Burgstraße vor der Schachbrettmarkierung; 4. Roteinfärbung des Spielstraßenbereiches auf der Fahrbahn am Martin-Luther-Platz. Begründung: In einem Ortstermin mit der Elternvertretung der Merianschule wurde deutlich, dass sich die Situation durch die neue Zugangsmöglichkeit nochmals verändert und die Querungen auf der Burgstraße nochmals zugenommen haben. Vor diesem Hintergrund wurde die seitens des Ortsbeirates 3 vorgeschlagene Verkehrsführungsänderung auf der Burgstraße zwischen Martin-Luther-Platz und Bornheimer Landstraße (Vorlage OM 1474) begrüßt. Im Bereich des Martin-Luther-Platzes sollte die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf Rädern durch die Roteinfärbung ebenfalls erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1474 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1681 Aktenzeichen: 32 1
Änderung der Parkordnung in der Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1944 entstanden aus Vorlage: OF 241/3 vom 09.03.2022 Betreff: Änderung der Parkordnung in der Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße Vorgang: OM 1035/21 OBR 3; ST 496/22 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST 496 aufgeführten Maßnahmen in den Punkten 1. bis 3. umzusetzen. Dem in Punkt 4. genannten Lösungsvorschlag, zur Einrichtung einer Ladezone auf der Südseite, stimmt der Ortsbeirat zu und bittet auch hier um Umsetzung. Begründung: Mit seiner Anregung OM 1035 möchte der Ortsbeirat 3 eine sichere und gerechte Nutzung des östlichen Abschnitts der Bornheimer Landstraße für alle Verkehrsteilnehmenden ermöglichen. Radfahrende sind, durch in zweiter Reihe parkende Paketdienste, bislang einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt. Fehlende Parkstreifen gehen zulasten des Fußverkehrs, da parkende Kraftfahrzeuge sehr weit auf dem Gehweg abgestellt werden. Auf der Südseite der Bornheimer Landstraße wird aktuell durch das vorhandene Schrägparken auf dem Gehweg die geforderte Mindestgehwegbreite von 2,50 Metern nicht eingehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1035 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 496 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1679 Aktenzeichen: 60 10
Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen
Antrag vom 15.03.2022, OF 172/4 Betreff: Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen Der Ortsbeirat stellt dem Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. zur Finanzierung eines Teilprojektes, nämlich der Beschaffung des Holzes für Hasen, innerhalb des "Ostermarktes für Kinder" am Gründonnerstag 2022 einen Betrag in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der "Ostermarkt für Kinder" erfreut seit einem Jahrzehnt nicht nur die Kinder, sondern trägt auch zur Attraktivität der Einkaufslage Berger Straße bei und steigert über die stadtweit eingesetzten Werbemittel (Plakate und Postkarten) auch deren Bekanntheit. Die Dringlichkeit des Antrags ergibt sich daraus, dass die Antragsteller einerseits erst nach Antragsschluss von der Veranstaltung und der entsprechenden Bitte des Veranstalters erfuhren und andererseits eine Beschlussfassung auf der nächsten Sitzung ausscheidet, weil diese erst nach dem Ereignis stattfindet. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 4 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 100 2022 Die Vorlage OF 172/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1777 entstanden aus Vorlage: OF 157/4 vom 25.02.2022 Betreff: Zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse Vorgang: OM 1419/22 OBR 4 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und wo ein zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse geplant werden kann. Begründung: Auf der gesamten Länge der Eulengasse gibt es derzeit nur einen Fußgängerüberweg, der sich an der Ecke zur Berger Straße befindet. Häufig überqueren die Anwohnerinnen und Anwohner die Eulengasse deshalb abseits des Fußgängerüberweges. Das stellt sich inzwischen jedoch immer schwieriger und vor allem für Kinder und Menschen, die geheingeschränkt sind, als gefährlich dar. Grund hierfür sind zumeist zugeparkte Straßenränder und -ecken, die den Fußgängerinnen und Fußgängern erschweren, in alle Richtungen Ausschau zu halten. Gleichzeitig werden Personen, insbesondere Kinder, zwischen den parkenden Autos von anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern leicht übersehen. Die Warnhinweise, die zum Schutz der anwohnenden Kinder auf der Fahrbahn angebracht wurden, führen leider nicht zur gewünschten Entschleunigung des Verkehrs. Hier ist also kein ausreichender Schutz geboten. Während sich die Parksituation in der Eulengasse hoffentlich zeitnah verbessern wird (siehe Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1419), kann ein weiterer Fußgängerüberweg die Situation für die Fußgängerinnen und Fußgänger womöglich entspannen und für mehr Sicherheit sorgen. . Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1419 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1599
Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnstationen im Ortsbezirk
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1781 entstanden aus Vorlage: OF 165/4 vom 20.02.2022 Betreff: Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnstationen im Ortsbezirk Vorgang: OM 522/21 OBR 4; ST 327/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis wann mit einem barrierefreien Ausbau/Umbau der noch nicht barrierefreien Straßenbahnstationen in Bornheim/Ostend zu rechnen ist. Hinsichtlich der Straßenbahnstationen "Habsburger-/Wittelsbacherallee" und "Bornheim Mitte" wird der Magistrat, die angekündigten Umsetzungen im Ortsbeirat vorzustellen, sobald die Planung vorstellungswürdig ist. Begründung: In seiner sehr ausführlichen Stellungnahme zur Verkehrsplanung im Ortsbezirk vom 04.02.2022, ST 327, listet der Magistrat unter anderem den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnstationen "Burgstraße", "Saalburg-/Wittelsbacherallee", "Ernst-May-Platz", "Bornheim Mitte" und "Habsburger-/Wittelsbacherallee" als durch die VGF geplant. Aus dem Nahverkehrsplan 2025+ ergeben sich noch weitere umzubauende Straßenbahnstationen, namentlich "Freiligrathstraße", "Waldschmidtstraße", "Osthafenplatz" und "Schwedlerstraße" (vergleiche Nahverkehrsplan 2025+ Anlagenband Kartenteil, Seite 12). Einige Termine in der Liste legen die Vermutung nahe, dass schon detailliertere Planungen vorliegen müssten: Besonders relevant wären Informationen zu den Straßenbahnstationen "Habsburger-/ Wittelsbacherallee" und "Bornheim Mitte", für die die Fertigstellung der Umbaumaßnahmen laut Nahverkehrsplan 2025+ im Jahr 2022 (Straßenbahnstation "Habsburger-/Wittelsbacherallee") bzw. 2023 (Straßenbahnstation "Bornheim Mitte") geplant war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 522 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1600 Antrag vom 13.11.2022, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3203 Antrag vom 18.08.2024, OF 426/4 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5816
Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Flaschencontainer
Antrag vom 14.03.2022, OF 236/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Flaschencontainer Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten in o.g. Haushaltstelle EUR 150.000,00 einzustellen für im Boden versenkbare Flaschencontainer im Ortsbezirk 3. Begründung: Die bestehenden Flaschencontainer sind teilweise überfüllt, sodass sich das Leergut auf der Straße ansammelt. Im Boden versenkbare Flaschencontainer bieten sowohl hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes als auch hinsichtlich der geringeren Lautstärke beim Einwurf der Flaschen bewährt. Versuchsweise sollten auf der Bergerstraße (Ecke Bornheimer Landstraße), auf der Friedberger Landstraße (Ecke Vogelsbergstraße) sowie auf der Glauburgstraße (Ecke Lenaustraße) im Boden versenkbare Flaschencontainer installiert werden. Die Kosten pro Flaschencontainer belaufen sich auf 26.000,00 Euro, hinzu kommen pro Flaschencontainer ca. 50-70.000,00 Euro Einbaukosten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 230 2022 Die Vorlage OF 236/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Parkverbot vor dem Haus Bornheimer Landstraße 1 mit geeigneten Mitteln durchsetzen
Antrag vom 08.03.2022, OF 243/3 Betreff: Parkverbot vor dem Haus Bornheimer Landstraße 1 mit geeigneten Mitteln durchsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird augefordert, das Parkverbot vor dem Haus Bornheimer Landstraße 1 besser durchzusetzen. Als geeignete Mittel bieten sich an, das Parkverbot zunächst deutlicher zu kennzeichnen sowie baulichen Mittel wie Poller oder ähnliches, welche durch Rettungsdienste entfernt werden können. Begründung: Vor dem Haus besteht bereits ein Parkverbot. Dies ist jedoch durch eine verwirrende Beschilderung im Zusammenhang mit schlecht sichtbaren Linien schlecht zu erkennen. Um diesen Missstand zu beseitigen sollte das Parkverbot durch eindeutige Beschilderung gekennzeichnet werden. Sollte dies keine Früchte tragen, sollten weitere Maßnahmen wie Poller in Erwägung gezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 243/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 263/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung der Stadtteilzentren durch zukunftsorientierte Umgestaltung
Antrag vom 07.03.2022, OF 223/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung der Stadtteilzentren durch zukunftsorientierte Umgestaltung Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, den Magistrat aufzufordern, für die Steigerung der Attraktivität von Stadtteilzentren Budget im Haushalt 2022 einzuplanen. Begründung: Die Pandemielage hat gezeigt, wie wichtig attraktive Stadtteilzentren als Begegnungsorte sind und dass der Bedarf hierzu nicht ausreicht. Zusätzlich haben Gewerbetreibende in den Stadtteilzentren mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen. Ein Beispiel hierzu aus dem Nordend ist die Berger Straße. Hier passen die Strukturen nicht mehr zum Bedarf und es wird eine integrierte Planung benötigt, die die Situation von Gewerbe, Verkehr und Verweilorte mit den Anforderungen aus Gegenwart und Zukunft zusammenbringt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 218 2022 Die Vorlage OF 223/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Gehwegnasen Heideplatz/Ecke Schleiermacherstraße
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1764 entstanden aus Vorlage: OF 219/3 vom 01.02.2022 Betreff: Gehwegnasen Heideplatz/Ecke Schleiermacherstraße Vorgang: OM 272/21 OBR 3; ST 2182/21 Der Magistrat wird gebeten, an den Straßenecken Heideplatz/Ecke Schleiermacherstraße Gehwegnasen analog wie an den Straßenecken Heideplatz/Ecke Schopenhauerstraße einzurichten. Begründung: Mit der Anregung OM 272 hat der Ortsbeirat 3 um Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und Sicherungen der Straßenecken in der Straße Heideplatz gebeten. Der Magistrat hat mit der Stellungsname ST 2182 die eingeschränkten Möglichkeiten aufgezeigt. Übernommen wurde jedoch der Vorschlag, die Straßenecken an allen Einmündungen der Straße Heideplatz als Gehwegnasen auszugestalten. An der Einmündung zur Schopenhauerstraße ist das bereits im Rahmen von Bauarbeiten geschehen. An der Ausfahrt zur Schleiermacherstraße befindet sich derzeit noch eine Baustelle. Es wird darum gebeten, hier ebenfalls die Gehwegnasen einzurichten und mit Fahrradständern abzupollern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 272 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2182 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1405 Aktenzeichen: 66 0
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