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Meine Nachbarschaft: Nebeniusstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abriss der Cassellabrücke beschleunigen

16.01.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3349 entstanden aus Vorlage: OF 374/11 vom 04.01.2023 Betreff: Abriss der Cassellabrücke beschleunigen Der Magistrat wird gebeten, den Abriss der Cassellabrücke über der Hanauer Landstraße so zu organisieren, dass es nicht zu wochenlangem Verkehrschaos im Frankfurter Osten kommt. Baumaßnahmen auf der Wilhelmshöher Straße in Seckbach und Baumaßnahmen Am Erlenbruch im Riederwald sorgen derzeit für tägliche Staus im Frankfurter Osten. Wenn für den Abriss des maroden Brückenbauwerks der Cassellabrücke wochenlang zwei Fahrspuren auf der Hanauer Landstraße wegfallen und der Straßenbahnverkehr entfällt, wird dies zu einer großen Staubelastung im gesamten Frankfurter Osten führen. Der Magistrat muss dies kurzfristig verhindern. Falls dies nicht veränderbar ist, muss eine Lösung zum pünktlichen Erreichen der Schulen sichergestellt werden, zum Beispiel durch zusätzliche Schulbusse. Begründung: Es ist für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar, warum Straßenbrücken über Autobahnen innerhalb eines Wochenendes beseitigt werden können, aber die Beseitigung einer Fußgängerbrücke den Verkehr monatelang beeinträchtigen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1116 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

CarsharingParkplätze in den Stadtteilen einrichten

05.12.2022 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3211 entstanden aus Vorlage: OF 348/11 vom 15.11.2022 Betreff: Carsharing-Parkplätze in den Stadtteilen einrichten Um die Energiewende voranzutreiben, die Fahrzeugdichte in Frankfurt zu verringern und einen Beitrag zur umweltgerechten Stadt zu leisten, wird der Magistrat gebeten, an folgenden Punkten Carsharing-Stationen einzurichten: In Fechenheim: - Wächtersbacher Straße/Kaufland Supermarkt; - Am Linneplatz - Südseite am Spielplatz; - Parkplatz Baumertstraße ; - Orber Straße/Cassellastraße; - Starkenburger Straße vor dem Jugendzentrum. Im Riederwald: - Schäfflestraße gegenüber der katholischen Kirche; - Lassallestraße. In Seckbach: - Leonhardgasse an der Bushaltestelle der Buslinie 44. Alle Carsharing-Angebote sollen zukunftssicher mit elektrischen Ladesäulen ausgerüstet werden und es soll ein besonderer Wert auf elektrische Autos bei der Fahrzeugauswahl gelegt werden. Begründung: Die Mobilität wird sich besonders in den Ballungsräumen entscheidend verändern. Nicht nur werden ab 2035 keine Verbrennerfahrzeuge mehr verkauft, sondern bereits Jahre vorher wird der Verkauf dieser Fahrzeuge wegen ihrer geringen Attraktivität und den kommenden Restriktionen und Fahrverboten im städtischen Raum schon sehr stark zurückgehen. Die jetzigen Nutzer von Carsharing-Angeboten zeichnen sich bereits heute durch ein hohes Umweltbewusstsein aus und tendieren eher zu regenerativen Angeboten, als zu Angeboten mit fossilen Energieträgern. Daher sollte der E-Mobilität ein besonders hoher Stellenwert zugerechnet werden. Die oben angeführten Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge sind zentral und erreichbar in den Wohnquartieren gelegen und optisch sichtbar, damit diese eine hohe Akzeptanz finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 816 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nach erneutem Unfall: Wann kommt ein Warnblinker am Bahnübergang FSVStadion?

05.12.2022 · Aktualisiert: 31.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3209 entstanden aus Vorlage: OF 346/11 vom 16.11.2022 Betreff: Nach erneutem Unfall: Wann kommt ein Warnblinker am Bahnübergang FSV-Stadion? Der Magistrat wird gebeten, den Bahnübergang über die U-Bahn-Strecke der Linie U 7 und der Straßenbahn beim FSV-Stadion endlich mit einer Warnblinkanlage zu sichern. Begründung: Der Bahnübergang zwischen dem Richard-Herrmann-Platz (Vorplatz des Stadions) und der Kreuzung Am Erlenbruch/Am Riederbruch ist eine wichtige Wegeverbindung für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer zwischen den Stadtteilen Bornheim und Riederwald. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Unfällen, zuletzt am 14. November, als ein Auto von der U-Bahn gegen einen Leitungsmast gedrückt wurde. Der Autofahrer kam mit viel Glück mit leichten Verletzungen davon, der U-Bahn-Fahrer erlitt einen Schock. Es hätte leicht Tote geben können. In wenigen 100 Metern Entfernung befindet sich die Einfahrt zum VGF-Gelände an der Gustav-Behringer-Straße. Der private Übergang dort ist mit einer doppelten auffälligen Warnblinkanlage viel besser geschützt als der öffentliche und viel mehr genutzte Übergang am Stadion, an dem nur ein paar Schilder stehen. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1232 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 55 Antrag vom 13.02.2024, OF 555/11 Antrag vom 17.02.2024, OF 556/11 Auskunftsersuchen vom 04.03.2024, V 880 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit und Fahrradparken im Riederwald

05.12.2022 · Aktualisiert: 03.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3210 entstanden aus Vorlage: OF 347/11 vom 13.11.2022 Betreff: Verkehrssicherheit und Fahrradparken im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, im Riederwald Fahrradbügel angrenzend an die Fünf-Meter- Kreuzungsbereiche anzubringen, an denen die Sicht häufig, verschärft durch zum Teil falsch geparkte Autos, eingeschränkt wird. Erste Vorschläge zur Prüfung durch den Magistrat sind folgende Standorte: 1. vor der Rümelinstraße 20; 2. Rümelinstraße/Ecke Max-Hirsch-Straße; 3. Lassallestraße/Einmündung Schäfflestraße; 4. Johanna-Tesch-Platz/Einmündung Theodor-Haubach-Weg; 5. vor der Motzstraße 1; 6. Roscherstraße/Ecke Max-Hirsch-Straße. Begründung: Solche Maßnahmen sind laut Radfahrbüro bereits an zahlreichen Stellen in der Stadt umgesetzt worden. Die vorgeschlagene Maßnahme trägt zur Erreichung folgender Ziele bei: - Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Vermeidung eingeschränkter Sicht; - Schaffung sicherer Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in Straßenzügen mit Geschosswohnungsbau, deren Baulichkeit keine Unterbringung von Fahrrädern im Keller oder an anderen sicheren Stellen zulässt; - Erleichterung beim Abbiegen für große Fahrzeuge, z. B. der Müllabfuhr, die derzeit häufig durch falsch geparkte Fahrzeuge behindert werden; - Sicherung der Durchfahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge im Notfall. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 814 Antrag vom 22.02.2024, OF 573/11 Anregung an den Magistrat vom 15.04.2024, OM 5344 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundeauslauffläche Harkortstraße besser kennzeichnen

10.10.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2879 entstanden aus Vorlage: OF 332/11 vom 21.09.2022 Betreff: Hundeauslauffläche Harkortstraße besser kennzeichnen Der Magistrat wird gebeten, die Hundeauslauffläche östlich der Harkortstraße im Riederwald als solche mit mehreren Schildern zu kennzeichnen, ähnlich wie am Bornheimer Hang. Begründung: Vielen Anwohnerinnen und Anwohnern des Riederwalds ist nicht bekannt, dass die Freifläche östlich der Harkortstraße als Hundeauslauffläche ausgewiesen ist. Ein Schild findet sich nur am nördlichen Ende des Grünstreifens. Vielleicht sind weitere Schilder dem Neubau der Lahmeyerbrücke zum Opfer gefallen. Die Menschen lassen vielfach Hunde auf ungeeigneten Flächen laufen, was zu unnötigen Konflikten führt. Eine deutlichere Kennzeichnung der Fläche an der Harkortstraße könnte Abhilfe schaffen. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 136 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Rodung für Autobahnausbau im Fechenheimer Wald verhindern

26.09.2022 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 239/4 Betreff: Rodung für Autobahnausbau im Fechenheimer Wald verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung möge sich geschlossen und öffentlich gegen den Bau des Riederwaldtunnels aussprechen. Von der Bundesregierung soll ein Bau- und Rodungsmoratorium eingefordert werden, um die ab November drohende Rodung eines Teilstücks des Fechenheimer Walds sowie der Kastanienallee (Am Erlenbruch) im Stadtteil Riederwald zu verhindern. 2. Der Magistrat erstellt bzw. beauftragt eine Bilanz über die klimatischen und ökologischen Auswirkungen sowie die Rechtssicherheit des geplanten Ausbaus der Autobahn A 66 Tunnel für den Ortsbezirk Ostend/Bornheim und stellt diese anschließend im Ortsbeirat 4 vor. Begründung: Ab dem 1. November 2022 droht die Rodung eines Teilstücks des Fechenheimer Walds, um den Ausbau der A 66 (Tunnel Riederwald) vorzubereiten. Der Ausbau der Infrastruktur für den motorisierten Verkehr ist in Zeiten des Klimawandels jedoch nicht weiter hinnehmbar. Wir müssen der drohenden Vernichtung unserer Lebensgrundlagen durch den Klimawandel entgegenwirken und uns mit allen Kräften dafür einsetzen, bestehende Bäume und Wälder zu erhalten und unseren CO2-Ausstoß zu minimieren. Auch aus städtebaulicher Sicht müssen wir uns von der autogerechten Stadtentwicklung verabschieden und stattdessen in den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs investieren. Der Ausbau der A66 wird zu einem höheren Verkehrsaufkommen im Ortsbezirk, speziell in Bornheim, führen und die Lebensqualität der Anwohner*innen durch Feinstaub und Lärm vermindern. Dem gilt es konsequent entgegenzuwirken. Insbesondere in Hinblick auf den Lärmschutz spielen die Bäume des Riederwalds und der Kastanienallee (Am Erlenbruch) eine entscheidende Rolle. Wie im Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2019 festgehalten, kann die A66 erst dann endgültig in Betrieb genommen werden, "wenn die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen an der A 661" (Planfeststellungsbeschluss 18.12.2019, S. 105) umgesetzt wurden. Diese rechtliche Grundlage besteht allerdings noch nicht. Zum einen sind gegen die geplanten Lärmschutzwände (A 661) aufgrund ökologischer und klimatischer Bedenken mit Klagen zu erwarten. Zum anderen fordert der Bund eine vollständige Einhausung dies betreffenden Abschnitts der A 661. Zudem ist der Ausgang des aktuellen Planänderungsverfahrens noch nicht abzusehen.[1] Folglich ist von einer Rodung des Teilabschnitts des Riederwalds und das Fällen der Kastanien (Am Erlenbruch) allein als lärmschutztechnischen Gründen abzusehen, solange bezüglich des Lärmschutzes keine Rechtssicherheit besteht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.10.2022, OF 246/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 239/4 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 246/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD, CDU, FDP und Volt (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Moratorium von Rodungsarbeiten im Ortsbezirk 11 im Rahmen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel A 66

05.09.2022 · Aktualisiert: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2022, OA 223 entstanden aus Vorlage: OF 317/11 vom 14.08.2022 Betreff: Moratorium von Rodungsarbeiten im Ortsbezirk 11 im Rahmen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel A 66 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich mehrheitlich für ein Moratorium der Baumfällarbeiten auf der Trasse der Stadtautobahn A 66 Riederwaldtunnel im Frankfurter Stadtgebiet aus. Dies betrifft die Bäume im Fechenheimer Wald sowie die Kastanienbäume entlang der Straße Am Erlenbruch im Stadtteil Riederwald. Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit dem Verkehrsministerium des Bundes und der Autobahn GmbH darauf zu dringen, dass das oben beschriebene Moratorium von Baumfällungen umgesetzt wird und Gültigkeit hat, bis die endgültige Inbetriebnahme des Autobahnabschnitts A 66, Riederwaldtunnel, rechtlich gesichert ist. Begründung: Im Herbst dieses Jahres soll der Bau der Stadtautobahn A 66 Riederwaldtunnel im Osten Frankfurts beginnen. Dabei soll auch ein wertvoller Teil des Fechenheimer Waldes gerodet werden. Dieses Teilstück eines ursprünglichen Eichen-Hainbuchenwaldes (FFH-Lebensraumtyp 01.121) zeichnet sich durch seinen Artenreichtum aus. Das Frankfurter Arten- und Biotopschutzkonzept hat seine "herausragende Bedeutung" mit der höchsten vergebenen Bewertung hervorgehoben. Im Planfeststellungsbeschluss zur A 66 vom 18.12.2019 wird im Kapitel 10 "Vorbehalt weiterer Nebenbestimmungen" unter der Überschrift "XIII Zusagen der Vorhabenträgerin" auf Seite 105 festgestellt: "Eine endgültige Inbetriebnahme der A 66 für den Individualverkehr erfolgt erst, wenn die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen an der A 661 nach der hier vorliegenden schalltechnischen Unterlage 11a umgesetzt sind." Diese rechtlichen Voraussetzungen liegen noch nicht vor. Trotz der geplanten Lärmschutzmaßnahmen sollen an über 600 Immissionsorten allein in Bornheim, Seckbach, Riederwald die Grenzwerte immer noch teils erheblich überschritten werden. Insbesondere die geplanten acht bis zehn Meter hohen Lärmschutzwände entlang der A 661 "zwischen" Bornheim und Seckbach stoßen aus stadt- und landschaftsplanerischen sowie ökologischen und klimatischen Gründen auf Widerstand. Daher sind Klagen mit Sicherheit zu erwarten. Vom Bund wird eine komplette Einhausung gefordert. Der Ausgang dieses laufenden Planänderungsverfahrens (PÄV) - hier hat kürzlich erst der Erörterungstermin stattgefunden - ist noch völlig offen und es ist mit langen Klageverfahren und der Neuplanung mit Einhausung zu rechnen. Es ist aus Klimaschutzgründen und aus Gründen des Schutzes der Biodiversität zu verhindern, dass der Fechenheimer Wald und die Bäume der stadtbildprägenden sogenannten Kastanienallee entlang der Ernst-May-Siedlung Riederwald gefällt werden, bevor die schallschutztechnischen Voraussetzungen zur Inbetriebnahme der A 66 und den Anschluss an die A 661 erfüllt sind und rechtlichen Bestand haben. Der Fechenheimer Wald und die übrigen genannten Baumbestände sollen so lange geschützt und stehen bleiben, bis die rechtlichen Voraussetzungen des Lärmschutzes definitiv Bestand haben. Bis dahin ist das wertvolle Biotop des Fechenheimer Waldes und die Kastanienbäume zu schützen, damit die wichtigen Biotop-Funktionen so lange wie möglich erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.10.2022, OF 401/3 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3261 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 469 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 29 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Die Vorlage OA 223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schwichtenberg, Dr. Mehler-Würzbach, Zieran und Schlimme dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2384, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 61 12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung im Heinz-Saalig-Weg

27.06.2022 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2330 entstanden aus Vorlage: OF 294/11 vom 11.05.2022 Betreff: Beleuchtung im Heinz-Saalig-Weg Vorgang: OM 848/21 OBR 11; ST 261/22 Der Magistrat wird erneut gebeten, die ABG Frankfurt Holding mbH (ABG) aufzufordern, eine Beleuchtung für den Heinz-Saalig-Weg zu schaffen. Begründung: Mit der Anregung vom 25.10.2021, OM 848, hat der Ortsbeirat 11 diese Bitte erstmals ausgesprochen. Die Stellungnahme vom 04.02.2022, ST 261, geht auf die Bitte leider nicht konkret ein, sondern es wird mitgeteilt, dass die ABG Gespräche mit den Denkmalbehörden im Zusammenhang mit der denkmalgerechten Sanierung der Siedlung führe. Zwischenzeitlich war aus der Presse zu entnehmen, die ABG werde die Siedlung gar nicht sanieren. Deshalb erneuert der Ortsbeirat seine Bitte höflich. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 848 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 261 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2712 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52

OA (Anregung Ortsbeirat)

Sperrung der Raiffeisenstraße

25.04.2022 · Aktualisiert: 28.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 180 entstanden aus Vorlage: OF 274/11 vom 08.04.2022 Betreff: Sperrung der Raiffeisenstraße Vorgang: OM 6610/20 OBR 11; ST 388/21; OM 852/21 OBR 11; ST 523/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Raiffeisenstraße in Höhe des evangelischen Kindergartens die Durchfahrt für Pkw zu sperren. Diese Maßnahme sollte nach der Wiedereröffnung der Lahmeyerstraße zunächst versuchsweise für ein Jahr gelten und evaluiert werden. Die endgültige Regelung sollte vor Baubeginn des Riederwaldtunnels a m Erlenbruch getroffen werden. Begründung: Beim Ortstermin am 19. Januar 2022 hat der Magistrat als Alternative zur Sperrung eine Drehung der Einbahnstraße auf der Raiffeisenstraße zwischen Johanna-Tesch-Platz und Rümelinstraße ins Gespräch gebracht und mit der Stellungnahme ST 523 den Ortsbeirat 11 gebeten, diesen Vorschlag zu beraten. Die Beratung ergab, dass die Alternative nicht als vorteilshaft angesehen wird, unter anderem wegen des zu erwartenden Mehrverkehrs in der Max-Hirsch-Straße, die gerade erst durch Vermeiden des Parkens auf dem Gehsteig beruhigt wurde. Auch der Stadtspaziergang zum Thema Fußverkehr am 08.03.2022 in der Riederwaldsiedlung unter Beteiligung des Dezernates XII - Mobilität und Gesundheit - erbrachte keine abweichenden Ergebnisse. Die Raiffeisenstraße ist in Abschnitte mit unterschiedlicher Richtung als Einbahnstraße aufgeteilt, um zu verhindern, dass Fahrzeuge die Siedlung als Stauumgehung nutzen. Diese Regel wird aber häufig missachtet. Das Problem ist altbekannt und wird sich mit Baubeginn des Riederwaldtunnels am Erlenbruch verschärfen (ausführlich dazu in den Anregungen vom 21.09.2020, OM 6610, sowie vom 25.10.2021, OM 852). Die Maßnahme wird zur Verkehrsberuhigung im Riederwald beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6610 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 388 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 852 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 523 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 154 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO II, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage OA 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1876, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch

26.02.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 243/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 22 2022 Die Vorlage OF 243/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen 3 SPD (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch

25.02.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2022, OF 210/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2022 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. In den Bereichen des Tunnelbaus werden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser wird, werden die Anwohner*innen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", ist katastrophal und verursacht zusätzlichen Lärm. Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 21 2022 Die Vorlage OF 210/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich:34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04.Grundstücks-und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald

25.02.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2022, OF 227/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich:34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04.Grundstücks-und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt des Jahres 2022 werden Mittel in Höhe von 50 000.- Euro eingestellt um mit den notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen in den Bunkern in der Schäfflestraße und in der Lassallestraße im Riederwald beginnen zu können. Begründung: Der Magistrat ist den Wünschen des Ortsbeirates 11 gefolgt und hat beide Hochbunker im Stadtteil Riederwald gekauft, um sie den ortsansässigen Vereinen zur Nutzung zu überlassen. Seither ist jedoch nichts mehr geschehen. Für die notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen der Sanitär- und Elektroanlagen sollten zeitnah erste Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Sanierungsplanungen sollen in enger Abstimmung mit dem Vereinsring Riederwald stattfinden. Durch die pandemiebedingten Einnahmenverluste können die Vereine die notwendigen Maßnahmen keinesfalls selbst finanzieren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 43 2022 Die Vorlage OF 227/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Erreichbarkeit der Raiffeisenstraße für Feuerwahr und Rettungswagen

22.01.2022 · Aktualisiert: 04.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 177/11 Betreff: Erreichbarkeit der Raiffeisenstraße für Feuerwahr und Rettungswagen Der Ortsbeirat 11 möge beschließen, folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat zu richten. Der Magistrat wird ersucht, folgende Frage zu beantworten: Wieso ist für eine Sperrung der Raiffeisenstraße in Höhe des Evangelischen Kindergartens (Hausnummer 73) ein abschließbarer Poller erforderlich, da diese Stelle von beiden Seiten für die Feuerwehr und Rettungsdienste gut erreichbar ist? Begründung: Am 19. Januar 2022 fand der lange erwartete Ortstermin (drei Jahre Wartezeit) zur Sperrung der Raiffeisenstraße in Höhe des evangelischen Kindergartens statt. Die Sperrung war von allen Fraktionen im Ortsbeirat einstimmig gefordert worden, um auf Wunsch der Anwohner die illegale Durchfahrt gegen die Einbahnstraße zu unterbinden (OM 4104vom 21.01.2019, OM 852 vom 25.10.2021) Die Vertreter des Magistrat erklärten, die Sperrung sei nur mittels abschließbarer Poller zu realisieren, um die Erreichbarkeit der Stelle durch Feuerwehr und Rettungsdienste sicher zu stellen. Der anwesende Mitarbeiter der Feuerwahr erklärte allerdings, die Stelle sei gut von beiden Seiten zu erreichen. Ein Blick auf die Stadtkarte bestätigt dies. Bild: Geoportal Frankfurt Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 306 2022 Die Vorlage OF 177/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausgleichsmaßnahmen wegen der Baumaßnahme Riederwaldtunnel A 66

10.01.2022 · Aktualisiert: 30.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1305 entstanden aus Vorlage: OF 154/11 vom 01.12.2021 Betreff: Ausgleichsmaßnahmen wegen der Baumaßnahme Riederwaldtunnel A 66 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Ausgleichsmaßnahmen für die Naturzerstörungen im Rahmen des Baus der A 66 zwischen Enkheim und Anschlußstelle A 661 geplant sind; 2. welche Ausgleichsmaßnahmen für die bereits erfolgten Naturzerstörungen im Rahmen des Baus der A 66 zwischen Enkheim und der Anschlußstelle der A 661 bereits umgesetzt wurden oder in Umsetzung sind. Die Ausgleichsmaßnahmen, die im Bereich des Ortsbezirk es 11 umgesetzt werden, sollen gesondert aufgeführt werden. Begründung: Den Menschen im Ortsbezirk wird immer wieder mitgeteilt, dass die eigentlichen Baumaßnahmen für den Riederwaldtunnel noch gar nicht begonnen haben, der reale Eindruck ist jedoch ein anderer. Allein durch die Vorbereitungsmaßnahmen sind schon erhebliche Grünflächen zerstört und zahlreiche Bäume gefällt worden, zum Beispiel in der Lahmeyerstraße, aber auch entlang des Erlenbruchs. Für diese Einschnitte müssen Ausgleichsmaßnahmen geleistet werden. Oft geschieht dies jedoch weit entfernt von dem entstandenen Schaden, manchmal auch gar nicht. Leider gibt es in dem Bereich der Ausgleichsmaßnahmen oft wenig Transparenz, was durch diese Anregung behoben werden soll. Die Ausgleichsmaßnahmen sollten den Menschen vor Ort zugutekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 964 Aktenzeichen: 61 12

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bäume am Erlenbruch erhalten

10.01.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2022, OA 119 entstanden aus Vorlage: OF 155/11 vom 12.12.2021 Betreff: Bäume am Erlenbruch erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch, zwischen der Schäfflestraße und der Lahmeyerstraße, im kommenden Jahr nicht zu fällen. Durch die Verschiebung der Rodung des Fechenheimer Waldes gibt es keine Notwendigkeit der Fällung der Kastanien im Winter 2022/2023. Die allgemein erfolgte Erlaubnis an die Autobahn GmbH ist zurückzunehmen. Begründung: Die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch gehören zum Stadtteil Riederwald und seiner Identität. Ihre Fällung wird den Stadtteil verändern und sollte unterbleiben, bis es gar nicht mehr anders geht. Durch die Verschiebung der Rodung des Teufelsbruchs kann nun auch die Fällung der Bäume am Erlenbruch verschoben werden. Außerdem sollten in Zeiten des Umdenkens im Verkehrs- und Klimabereich keine Maßnahmen erfolgen, die dann nicht mehr umkehrbar sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1567 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 19.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 10.02.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1261, 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 10.02.2022 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Aufstellen und Unterhalt von Pollern

16.11.2021 · Aktualisiert: 04.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 178/11 Betreff: Aufstellen und Unterhalt von Pollern Der Ortsbeirat 11 möge beschließen, folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat zu richten. Der Magistrat wird ersucht folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Poller sind in den vergangenen drei Jahren mutwillig zerstört ("abgeflext") worden? 2. Bei wie vielen abschließbaren Pollern sind die Schlösser durch Klebstoff oder anderweitig unbrauchbar gemacht worden? 3. Welche Kosten sind dem Magistrat durch die Reparatur dieser Poller entstanden? 4. Welche jährliche Budget wird für nötig gehalten, um alle Poller in Frankfurt ordnungsgemäß in Funktion zu halten? Begründung: Am 19. Januar 2022 fand der lange erwartete Ortstermin (drei Jahre Wartezeit) zur Sperrung der Raiffeisenstraße in Höhe des evangelischen Kindergartens statt. Die Sperrung war von allen Fraktionen im Ortsbeirat einstimmig gefordert worden, um auf Wunsch der Anwohner die illegale Durchfahrt gegen die Einbahnstraße zu unterbinden (OM 4104vom 21.01.2019, OM 852 vom 25.10.2021) Die Vertreter des Magistrat erklärten, die Sperrung sei nur mittels abschließbarer Poller zu realisieren. Erfahrungsgemäß würden solche Poller von Unbekannten regelmäßigt zerstört ("abgeflext") oder die Schlößer durch Klebstoff unbrauchbar gemacht. Die Ämter hätten kein Budget, um solche Poller zu reparieren oder zu ersetzen. Deshalb sei die ansonsten von allen Beteiligten gewünschte Sperrung nicht möglich. Dem Ortsbeirat ist schleierhaft, warum eine Metropole wie Frankfurt operativ und finanziell keine Poller unterhalten kann und nur deshalb ansonsten sinnvolle Maßnahme unterbleiben müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 307 2022 Die Vorlage OF 178/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Falschfahren in der Raiffeisenstraße

25.10.2021 · Aktualisiert: 28.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 852 entstanden aus Vorlage: OF 115/11 vom 20.09.2021 Betreff: Falschfahren in der Raiffeisenstraße Vorgang: OM 4104/19 OBR 11; ST 609/20; OM 6610/20 OBR 11; ST 388/21 Der Magistrat wird gebeten, den angekündigten Ortstermin endlich anzusetzen und Abhilfe gegen Autofahrerinnen und Autofahrer zu schaffen, die gegen die Einbahnstraße und zum Teil mit überhöher Geschwindigkeit den Stau auf dem Erlenbruch zu umgehen versuchen. Begründung: Die Raiffeisenstraße ist in Abschnitte mit unterschiedlicher Richtung als Einbahnstraße aufgeteilt, um zu verhindern, dass Fahrzeuge die Siedlung als Stauumgehung nutzen. Diese Regel wird aber häufig missachtet. Das Problem ist altbekannt (ausführlich dazu die Anregung vom 21.09.2020, OM 6610). Als im Sommer 2021 eine Baustelle auf dem Erlenbruch eingerichtet wurde, hat sich das Problem massiv verstärkt. Die Zahl von Autos, die (oft mit überhöhter Geschwindigkeit) gegen die Einbahnstraße in der Raiffeisenstraße fuhren, stieg deutlich. Damit zusammenhängend nahmen auch die Beschwerden zu, die im Nachbarschaftsbüro oder bei den Ortsbeiräten eingehen. Wegen Falschfahrens und überhöhter Geschwindigkeit an sich, aber auch wegen der Aggressivität (bis hin zu Beleidigungen und der Androhung von Schlägen), die manche Autofahrende an den Tag legen, wenn man versucht, sie auf ihr Fehlverhalten anzusprechen. Mittlerweise fragt man sich: Wie soll es während des neunjährigen Tunnelbaus ablaufen? Wird die Raiffeisenstraße dann zur illegalen Dauerumgehung für alle Eiligen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4104 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 609 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6610 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 388 Auskunftsersuchen vom 07.02.2022, V 306 Auskunftsersuchen vom 07.02.2022, V 307 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 523 Anregung vom 25.04.2022, OA 180 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung im Heinz-Saalig-Weg

25.10.2021 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 848 entstanden aus Vorlage: OF 105/11 vom 15.07.2021 Betreff: Beleuchtung im Heinz-Saalig-Weg Der Magistrat wird gebeten, die ABG Frankfurt Holding mbH aufzufordern, eine Beleuchtung für den Hainz-Saalig-Weg zu schaffen. Begründung: Der Heinz-Saalig-Weg wird intensiv von Fußgängerinnen und Fußgängern als Verbindung von der Riederwaldsiedlung zum Erlenbruch (U-Bahn) benutzt, hat aber keine Beleuchtung. Die Menschen fühlen sich unsicher. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 261 Antrag vom 11.05.2022, OF 294/11 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2330 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umfassende Umgestaltung der Raiffeisenstraße

10.10.2021 · Aktualisiert: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 116/11 Betreff: Umfassende Umgestaltung der Raiffeisenstraße Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, die Raiffeisenstraße umfassend umzugestalten. Dabei sollen folgende Punkte umgesetzt werden: 1. Die Raiffeisenstraße wird in der ganzen Länge zur Fahrradstraße erhoben. 2. Die Durchfahrt der Raiffeisenstraße wird in der Höhe der Hausnummer 69, Einfahrt zum evangelischen Kindergarten, für Kraftfahrzeuge gesperrt. Eine Durchfahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge bleibt dabei gewährleistet, zum Beispiel durch versenkbare Poller. Begründung: Die Raiffeisenstraße verläuft vom Johanna-Tesch-Platz bis zur Lahmeyerstraße parallel zum Erlenbruch und ist damit sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer eine attraktive Umgehung des überlasteten Erlenbruchs. Dabei kommt es immer wieder zum Fahren von Kraftfahrzeugen und Mopeds gegen die Einbahnstraße und zu gravierenden Überschreitungen des Tempolimits. Dies ist gefährlich für die Anwohner und insbesondere für die Kinder der anliegenden Kitas. Der Bereich zwischen des Friedrich-Manz-Weg und der Motzstraße hat sich zudem zum Zentrum des Stadtteils entwickelt. Nach Umgestaltung des Cäcilie-Breckheimer Platzes und des Marie Juchacz Platzes wird dieser Bereich auch von den Kindern aus den drei umliegenden Kindergärten immer stärker genutzt. Eine Neufassung und Etablierung dieses Bereiches wird zur Sicherheit für die spielenden Kinder beitragen und die Belebung des Stadtteils stärken. Die Etablierung der Raiffeisenstraße als Fahrradstraße wird zudem den Fahrradverkehr sicherer und attraktiver machen. Als vor zwei Jahren die Baumassnahmen an der Schäfflestraße stattgefunden haben, war die Durchfahrt der Raiffeisenstraße über Monate hinweg gesperrt, ohne dass dies zu negativen Auswirkungen geführt hat. Eine erneute Sperrung hat nur Vorteile und keine Nachteile. Eine umfassende und weitreichende Planung soll dazu dienen, es der Verwaltung zu erschweren, den Wunsch nach Verkehrsberuhigung erneut einfach wegzuwischen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 116/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 3 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradwege - 02 - Verbindung vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück

05.07.2021 · Aktualisiert: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 499 entstanden aus Vorlage: OF 38/11 vom 24.05.2021 Betreff: Fahrradwege - 02 - Verbindung vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrsführung vom Max-Bromme-Steig zur Straße Am Erlenbruch neu geregelt werden kann, um als Fahrradfahrerin bzw. Fahrradfahrer sicher vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück zu kommen. Begründung: Der Max-Bromme-Steig ist ein sicherer und gern genutzter Weg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, insbesondere zur Verbindung vom Riederwald nach Bornheim. Am Ende des Max-Bromme-Steigs im Bereich des Stadions des FSV ist die Verkehrsführung jedoch bisher ungeregelt. Am Stadion entlang sind oft Autos unterwegs, die nicht mit Radfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer rechnen. Der Weg entlang der Haltestelle der U 7 ist eng und nicht für beidseitigen Radverkehr geeignet. Die Querung der Bahnstrecke ist ungesichert und die Querung des Erlenbruchs in der Kurve ebenfalls hochgefährlich. Quelle: C. Zielonka/Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2145 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück), benötigten Grundstücksflächen?

21.05.2021 · Aktualisiert: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 41/11 Betreff: Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück), benötigten Grundstücksflächen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße benötigten Grundstücks-flächen, ist? 1. Wieviel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wieviel Grundstücksflächen laufen derzeit Vertragsverhandlungen? 3. Wieviel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? 4. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 11 unaufgefordert jährlich einen Statusbericht zu den vorgenannten Punkten 1. bis 3. zukommen zu lassen. Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße / Flinschstraße durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 165 2021 Die Vorlage OF 41/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherung Haenischstraße

03.05.2021 · Aktualisiert: 08.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 6 entstanden aus Vorlage: OF 4/11 vom 19.04.2021 Betreff: Schulwegsicherung Haenischstraße Der Magistrat wird gebeten, vor dem Fußgängerüberweg über die Haenischstraße in Richtung Norden an der Kreuzung mit der Straße Am Erlenbruch zusätzlich zur Blinkanlage eine auffällige Markierung (Piktogramm) am Boden zum Schutz der Schulkinder anzubringen und/ oder weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Begründung: Viele Schulkinder auf dem Schulweg und andere Personen überqueren an dieser Stelle die Fußgängerampel. Der Übergang ist gefährlich, da die Autos beim Abbiegen von der Straße Am Erlenbruch unwillkürlich auf eine vermeintlich drohende Gefahr von der Stadtbahn (U 4/U 7) achten und die Fußgängerinnen und Fußgänger leicht übersehen. Wer bei Grün die Haenischstraße überquert, ist daher gefährdet. Es wurden dankenswerter Weise bereits Sicherungsmaßnahmen unternommen. Es gibt eine Blinkanlage und Warnschilder "Achtung Kinder". Dennoch sind gefährliche Begegnungen von Fußgängerinnen und Fußgänger mit Autos immer wieder zu beobachten. Das Problem ist häufig kommuniziert worden und hinreichend bekannt. Eltern und die Schulleitung der Grundschule Pestalozzischule berichten, dass sich viele Eltern nicht trauen, ihre Kinder alleine über diesen Fußgängerüberweg zu schicken. Die Grundschüler werden entweder dauerhaft begleitet oder mit dem Auto gefahren. Dadurch entsteht überflüssiger Verkehr, die Gefährdung nimmt zu. Die Stadt hat auf den geplanten Totalumbau der Kreuzung beim Bau des Riederwaldtunnels hingewiesen. Dieser lässt indes auf sich warten. Die Gefahr für die Schulkinder besteht aber jetzt. Der finanzielle Aufwand dieser Maßnahme kann als gering angesehen werden. Im Zuge einer Sicherungsmaßnahme könnte auch das vorhandene Piktogramm auf der Straße Am Erlenbruch aufgefrischt werden. Derzeit fügt es sich wie zur Tarnung unauffällig in die Straßenschäden des Erlenbruchs ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1595 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ankauf eines Grundstücks in der Rümelinstraße

03.05.2021 · Aktualisiert: 14.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 11 entstanden aus Vorlage: OF 10/11 vom 16.04.2021 Betreff: Ankauf eines Grundstücks in der Rümelinstraße Auf einem Grundstück im Riederwald (Ecke Rümelinstraße/Raiffeisenstraße) wurden sehr günstige Wohnungen entmietet, um dort Eigentumswohnungen zu bauen. Jahrelang passierte dort nichts und die erteilte Baugenehmigung ist zwischenzeitlich erloschen. Nun wird das Grundstück im Internet zum Kauf angeboten. Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die Möglichkeit besteht, die Immobilie im Rahmen eines Vorverkaufsrechts oder zum Bodenrichtwert zu erwerben, um dort wieder bezahlbaren Wohnraum entstehen zu lassen. Begründung: Der Bestand von bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt muss erhalten werden. Da der Anbau des Wohnhauses bereits vor Jahren abgerissen wurde, besteht die Möglichkeit, zusätzliche Wohnungen zu errichten. Die Fläche eignet sich auch sehr gut für ein gemeinschaftliches oder genossenschaftliches Wohnprojekt. Da der Investor über viele Jahre nicht imstande war, seine Planungen zu realisieren, sollte der Magistrat die Fläche (zur Hälfte eine offene Baugrube) wieder als Wohnraum nutzbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1321 Aktenzeichen: 23 10

OA (Anregung Ortsbeirat)

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahn-Station „Seckbach-Atzelberg“ als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vortrag des Magistra

25.01.2021 · Aktualisiert: 05.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.01.2021, OA 673 entstanden aus Vorlage: OF 798/11 vom 02.01.2021 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahn-Station "Seckbach-Atzelberg" als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: OA 489/19 OBR 11; Beschl. d. Stv.-V., § 5029/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die mögliche U-Bahn-Station "Seckbach-Atzelberg" nicht als Endstation, sondern als Zwischenstation mit der Weiterführung der Stadtbahnstrecke in Richtung Süden (Riederwald, Enkheim) geplant wird. Weiterhin ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029, in den Nahverkehrsplan aufzunehmen und somit die Option eines Abzweigs in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße von der Stadtbahnstrecke über Gwinnerstraße bis Bergen-Ost zu untersuchen. Begründung: Die Einbindung einer U-Bahn-Station "Seckbach-Atzelberg" in die Streckenführung der Linie U 4 als Zwischenstation und nicht als Endstation böte die Möglichkeit, dass jede U 4 diese Station anfahren könnte und die Option offengehalten würde, ebenfalls jede U 4 in den Riederwald und nach Enkheim bzw. bis nach Bergen zu führen. Weshalb der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029, nicht in den Nahverkehrsplan aufgenommen wurde, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Mit Umsetzung dieses Beschlusses würde eine dritte Variante der Streckenführung der U-Bahn untersucht werden können. Es würden so die Möglichkeiten zur Findung der attraktivsten Streckenführung um eine Option erweitert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.10.2019, OA 489 Bericht des Magistrats vom 25.05.2021, B 211 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lassallestraße: Radverkehr durchgehend in beide Richtungen freigeben

21.09.2020 · Aktualisiert: 26.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6612 entstanden aus Vorlage: OF 757/11 vom 22.07.2020 Betreff: Lassallestraße: Radverkehr durchgehend in beide Richtungen freigeben Der Magistrat wird gebeten, den Radverkehr in der Lassallestraße durchgehend für beide Richtungen freizu geben und entsprechende Straßenmarkierungen aufzubringen. Begründung: Der Radverkehr ist auf der Lassallestraße von der Schäfflestraße bis zur Friedrich-List-Straße beidseitig freigegeben und markiert. Ab Friedrich-List-Straße bis zur Lahmeyerstraße gibt es keine Freigabe. Eine Freigabe ist wünschenswert, da die Lahmeyerstraße eine gute verkehrsberuhigte Alternative zum Erlenbruch bietet. Sie wird daher auch jetzt schon genutzt, bei gegenseitiger Rücksichtnahme ist das problemlos möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2135 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Raiffeisenstraße: Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt und weiteren Vertretern am 11.02.2020

21.09.2020 · Aktualisiert: 03.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6610 entstanden aus Vorlage: OF 755/11 vom 22.07.2020 Betreff: Raiffeisenstraße: Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt und weiteren Vertretern am 11.02.2020 Vorgang: OM 4104/19 OBR 11; ST 609/20; Protokoll v. 12.02.2020 Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat Maßnahmen zu ergreifen, um in der Raiffeisenstraße das Fahren gegen die Einbahnstraße zu verhindern. Es kommen verschiedene Möglichkeiten infrage, die nochmals geprüft werden müssen: 1. Sperrung der Raiffeisenstraße ab evangelischer Kirche mit Stahlabweisern; 2. Blitzer; 3. Messgeräte; 4. verstärkte Kontrollen; 5. ggf. geänderte Verkehrsführung - Vorschläge gibt es, ob diese realisierbar sind, muss bei einem weiteren Ortstermin mit dem Straßenverkehrsamt besprochen werden; 6. Einbau von Schikanen/Verengungen auf der Raiffeisenstraße wo möglich. Zu diesem Zweck und aufgrund der noch folgenden Schilderungen von Anwohnerinnen und Anwohnern wird der Magistrat erneut um einen Ortstermin gebeten, der dazu dienen soll, in aller Gründlichkeit geeignete Maßnahmen zu erarbeiten. Begründung: Bei dem benannten Ortstermin wurde (außerhalb des Protokolls) von den Behörden die Ansicht vertreten, dass man in Frankfurt mit einer gewissen Zahl Verkehrsübertretungen rechnen muss und so gesehen im Riederwald paradiesische Zustände herrschen. Eine solche Aussage von verantwortlichen Stellen ist kein gutes Signal. Es wurde auch gesagt, dass Kinder lernen müssen, in beide Richtungen zu schauen. Das ist zwar richtig, aber in erster Linie müssen Autofahrerinnen und Autofahrer lernen, sich an die Verkehrsregeln zu halten. Jedenfalls kann diese Argumentation nicht dazu dienen, hier nicht tätig zu werden. Das immer wiederkehrende Argument, dass es sich hier nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt, ist schwer erträglich, denn wenn sich hier jemals ein Unfall ereignet, dann in jedem Fall mit Personenschaden und schlimmen Folgen. Zur Erinnerung: Hier wohnen Familien mit kleinen Kindern, es gibt einen Kindergarten und eine Krabbelstube. Auch der Ansicht, dass konkrete Messungen mit elektronischen Messgeräten verworfen werden, weil keine nennenswerten Zahlen zu erwarten sind, muss widersprochen werden. Dies entspricht nicht den täglichen Erfahrungen der Anwohnerinnen und Anwohner. Es ist gut, dass der Stadtteil mit dem Schutzmann vor Ort einen engagierten und guten Ansprechpartner gewonnen hat, er ist jedoch nicht immer vor Ort, und somit kann es sein, dass bei ihm selbst der Eindruck entsteht, dass das Fahren gegen die Einbahnstraße selten vorkommt. Wenn es jedoch zum täglichen Erleben gehört, kommt man zu einer anderen Bewertung. Dies zeigt das beigefügte Protokoll, das mit Hilfe von Anwohnern erstellt wurde und natürlich nicht vollständig sein kann, aber es zeigt, dass das Fahren gegen die Einbahnstraße systematisch geschieht, insbesondere wenn Stau auf dem Erlenbruch herrscht. Den Ordnungsbehörden müssen zudem viele Anzeigen vorliegen, die dies bestätigen. Durch Corona und die damit verbundenen Einschränkungen hat es sich zwar deutlich entspannt, aber es ist damit zu rechnen, dass sich die Situation nach Ablauf der Sommerferien wieder auf Normalmaß verschlimmern wird. Die Anwohnerinnen und Anwohner sind nicht gewillt, diese ständigen Übertretungen, die mit hoher Rücksichtslosigkeit und Aggressivität verbunden sind, auf Dauer hinzunehmen und werden mit Aktionen das Thema in der Öffentlichkeit weiter thematisieren. Nachfolgend nur einige Fälle: Datum Uhrzeit Kennzeichen Fahrzeugmodell 21.03.2020 17:30 bekannt Kleinwagen silber 09.04.2020 14:30 bekannt Kombi anthrazit 23.04.2020 15:10 bekannt Mercedes schwarz 23.04.2020 16:10 bekannt Kombi 25.04.2020 15:00 bekannt BMW 05.05.2020 12:50 bekannt goldfarbenes Auto 09.05.2020 bekannt BMW SUV weiß 14.05.2020 15:00 ? VW Transporter weiß 14.05.2020 16:55 bekannt ? 14.05.2020 17:10 bekannt ? 17.05.2020 19:00 bekannt schwarzer Smart 22.05.2020 14:40 bekannt weißer Sprinter 22.05.2020 17:42 bekannt BMW 3er Cabrio schwarz 27.05.2020 16:37 bekannt Range Rover grau 28.05.2020 14:33 bekannt BMW schwarz 29.05.2020 17:42 bekannt BMW weiß 02.06.2020 11:20 bekannt schwarzes Kfz 02.06.2020 14:20 bekannt blauer Golf Kombi 02.06.2020 17:30 bekannt VW Caddy grau 02.06.2020 18:00 ? Motorroller 02.06.2020 18:30 ? schwarzer Kleinwagen 03.06.2020 17:15 ? orangener Quad 03.06.2020 18:20 bekannt Mercedes silber 04.06.2020 12:11 bekannt roter Transporter 04.06.2020 16:38 ? 3 er BMW 04.06.2020 16:45 bekannt Porsche 04.06.2020 19:00 bekannt VW Bus T 05.06.2020 10:57 ? Roller 05.06.2020 20:45 bekannt dunkler VW Golf 06.06.2020 16:35 ? VW Polo schwarz 08.06.2020 16:20 ? 3er BMW schwarz 08.06.2020 15:27 ? blauer Kleinwagen 08.06.2020 15:56 ? Mercedes silber 09.06.2020 17:55 ? Roller 10.06.2020 15:52 bekannt schwarzer Ford 10.06.2020 16:00 gelber Fiat Kleinwagen 10.06.2020 16:20 bekannt VW anthrazit 10.06.2020 16:45 bekannt Renault silber 10.06.2020 18:00 ? Roller 10.06.2020 18:11 ? weißer Transporter 10.06.2020 18:15 bekannt schwarzes Kfz 10.06.2020 19:39 ? schwarzes Motorrad 10.06.2020 20:55 ? Roller 11.06.2020 09:40 bekannt weißes Kfz 12.06.2020 14:45 bekannt Golf silber 12.06.2020 15:57 bekannt weißer Transporter 12.06.2020 16:22 bekannt anthr. Kfz 13.06.2020 15:25 bekannt Motorrad 15.06.2020 14:52 bekannt Audi SUV weiß 15.06.2020 16:00 ? Transporter weiß 15.06.2020 16:51 bekannt Mercedes blau 16.06.2020 11:20 ? BMW SUV grau 16.06.2020 17:04 bekannt blaues Kfz 18.06.2020 11:50 bekannt Transporter der Tafel 18.06.2020 12:25 bekannt Mercedes beige 18.06.2020 12:32 ? Roller 19.06.2020 13:30 bekannt schwarzer Smart 19.06.2020 15:20 bekannt VW Passat blau 19.06.2020 15:30 bekannt Ford silber 19.06.2020 15:56 ? Roller 20.06.2020 10:00 bekannt schwarzer Kleinwagen 23.06.2020 20:15 bekannt weißer Mercedes SUV 29.06.2020 16:42 bekannt Smart gold/gelb 29.06.2020 18:18 bekannt ? silber 30.06.2020 11:55 bekannt weißer Mercedes Transporter 30.06.2020 14:05 bekannt book-n-drive Auto 30.06.2020 18:31 bekannt book-n-drive Auto 01.07.2020 17:15 bekannt Mercedes weiß 02.07.2020 18:54 bekannt Mercedes siber 02.07.2020 19:03 bekannt SUV weiß 08.07.2020 16:18 bekannt Opel silber 09.07.2020 18:14 bekannt weißer Kombi Zitate von Anwohnern zum Thema: "Die Aussage, Kinder müssen lernen, im Straßenverkehr aufzupassen und in beide Richtungen zu schauen, finde ich, ist eine Frechheit. Ich selbst bin schon zwei Mal fast über den Haufen gefahren worden - ohne echten Personenschaden wird die Polizei allerdings nicht aktiv." "Mal wieder unverständlich, wie hier eine, hoffentlich nie passierende Tragödie mit einem schweren Unfall in Kauf genommen wird und eigentlich vernünftige Menschen eine Gefahrenlage einfach nicht sehen wollen." "Dieser Zustand ist nicht zu akzeptieren. Auch wenn es zurzeit etwas ruhiger ist (Corona), ist dieses Verhalten der Verkehrsteilnehmer, die gegen die Fahrtrichtung fahren (brettern), um den Stau am Erlenbruch zu umgehen, nicht hinnehmbar, da sie sich und vor allem andere - Mensch und Tier - in höchste Gefahr bringen. Leider ist das mit nur einer Kontrolle schwer zu belegen, da es nach meiner Meinung zwischen ca. drei- und 15-mal am Tag passiert. Wir hatten da auch schon oft Ärger und wurden bedroht, wenn man die Personen ansprach." "Ich bräuchte hier wirklich mal Hilfe mit Anzeigenschreiben, vielleicht wird es dann der Stadt zu viel und sie unternehmen etwas." "Ich habe schon mehr als einmal das zuständige Polizeirevier verständigt und auch schon diverse Vergehen angezeigt. Es ist wahr, dass es auf der Straße leider schnell eskaliert, wenn man die Fahrzeuge anhält und auf das Fehlverhalten aufmerksam macht." "Aber nicht nur die, die gegen die Einbahnstraße fahren, sondern eben auch die, die mit hoher Geschwindigkeit zahlreich in die richtige Richtung fahren, finde ich bedenklich." "Also meine Beobachtungen sind andere. Es wird regelmäßig gegen die Einbahnstraße gefahren, mehrmals täglich würde ich sogar sagen. Das ist ja nichts Neues. Ich halte eine Aktion für angebracht." "Ich kann fast täglich Autos beobachten, die meist mit mehr als den erlaubten 30 km/h gegen die Einbahnstraße fahren, auch habe ich schon mehrmals Autos dabei beobachtet, die dabei ein Stück auf dem Gehweg gefahren sind, weil sie jemand daran hindern wollte, weiter gegen die Einbahnstraße zu fahren." "Die rasen hier durch, als gibt es kein Morgen." "Auch aus der richtigen Richtung fahren die hier oft mit 60 bis 70 km/h und das in einem Wohngebiet mit vielen Kindern; dass an der Rümelinstraße Vorfahrt zu achten ist oder Radfahrer hier Vorrang haben, wird ebenfalls gnadenlos ignoriert." "Ich habe schon manchen Autofahrer angesprochen, meist wurde mir in einem aggressiven Ton geantwortet und die Fahrer haben sich uneinsichtig gezeigt. Diese Situationen haben mich sehr gestresst." "Ich habe zwei Kinder, die auch mal auf die Straße rennen und dabei nicht nach links schauen, weil sie nicht erwarten, dass auch von links Autos kommen. Aber nicht nur Kinder sind davon betroffen, auch Erwachsene erwarten das nicht." "Zur Entschärfung von lebensgefährlichen Situationen und auch im Sinne eines stressfreieren Lebens ist es erforderlich, dass hier besondere Maßnahmen ergriffen werden." "Neulich ist ein Sprinter mit mindestens 60 Sachen oder mehr über sämtliche Bürgersteige gerast, über die Rümelinstraße drüber. Wäre da jemand rausgekommen, der hätte keine Chance gehabt." "Erst kürzlich wurde ein junger Familienvater, der mit seiner Tochter den Zebrastreifen am Kindergarten überqueren wollte, von drei jungen Männern übel beschimpft und bedroht, nachdem diese mit großer Geschwindigkeit aus der falschen Richtung auf den Fußgängerüberweg zurasten und im letzten Moment zum Stehen kamen. Auf ihr Fehlverhalten angesprochen, reagierten sie aggressiv und waren, trotz mehrerer Zeugen des Vorfalls, nicht zur Einsicht bereit. Auch dieser Fall kam zur Anzeige." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4104 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 609 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 388 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 852 Anregung vom 25.04.2022, OA 180 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeit in der Harkortstraße durch Verengung der Fahrbahn drosseln

21.09.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6616 entstanden aus Vorlage: OF 761/11 vom 22.07.2020 Betreff: Geschwindigkeit in der Harkortstraße durch Verengung der Fahrbahn drosseln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in der Harkortstraße durch Verengung an geeigneten Stellen der Straße (links und rechts der Fahrbahn) dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingehalten wird, z. B. durch 1. Blumenkübel/Pflanzecken (Bewohner wären bereit, die Pflege als Paten zu übernehmen); 2. Poller (am Wegrand, sodass Fahrzeuge vorbeifahren können). Begründung: Es häufen sich Beschwerden, dass auf der Harkortstraße regelmäßig deutlich schneller gefahren wird als die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Da es schwierig ist, dieses Fehlverhalten durch regelmäßige Kontrollen zu unterbinden, sollten andere geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Raserei zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 396 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installieren

21.09.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6615 entstanden aus Vorlage: OF 760/11 vom 22.07.2020 Betreff: Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installieren Der Magistrat wird gebeten, auf folgenden Straßenecken je nach Möglichkeit entweder Poller zu installieren oder Sperrflächen zu markieren, um das Parken im Kreuzungsbereich zu verhindern (§ 12 Absatz 3 Nr. 1 StVO): 1. Motzstraße/Ecke Iselinstraße und Friedrich-List-Straße; 2. Schlettweinstraße/ Ecke Nebeniusstraße, Friedrich-List-Straße, Karl-Marx-Straße und Motzstraße; 3. Lahmeyerstraße/Ecke Lassallestraße. Begründung: In letzter Zeit häufen sich in o. g. Bereichen Beschwerden, dass die Ecken zugeparkt werden. Es wurde berichtet, dass es schon häufiger vorkam, dass die Müllabfuhr nicht anfahren konnte und die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge nur eingeschränkt möglich war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 394 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Das Gebiet rund um den Sausee ist auf illegale Nutzung und illegale Bauten zu kontrollieren

22.06.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6231 entstanden aus Vorlage: OF 728/11 vom 25.05.2020 Betreff: Das Gebiet rund um den Sausee ist auf illegale Nutzung und illegale Bauten zu kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, das Gebiet rund um den Sausee - zwischen Flinschstraße, Gustav-Behringer-Straße und Enkheimer Steg - auf illegale Nutzungen und illegale Bauten zu kontrollieren. Eventuell festgestellten Verstößen gegen die Richtlinien im Landschaftsschutzgebiet der Zone 1 ist konsequent nachzugehen, illegale Nutzung ist zu unterbinden und illegale Bauten sind zurückzubauen. Begründung: In dem Gebiet rund um den Sausee ist immer wieder zu beobachten, dass u. a. illegale Baulager angelegt und illegale Bauten errichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2020, ST 1526 Aktenzeichen: 63 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußwege beleuchten - Angsträume beseitigen

17.02.2020 · Aktualisiert: 26.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5793 entstanden aus Vorlage: OF 709/11 vom 30.01.2020 Betreff: Fußwege beleuchten - Angsträume beseitigen Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig dafür Sorge zu tragen, dass der derzeit völlig unbeleuchtete Heinz-Saalig-Weg, der die Straße Am Erlenbruch mit der Lassallestraße verbindet, ausreichend beleuchtet wird. Des Weiteren ist eine zusätzliche Beleuchtung des Fußweges zwischen Rümelinstraße und dem Engelsplatz erforderlich, der lediglich durch eine einzige zurzeit flackernde Laterne beleuchtet wird. Begründung: Gerade im Winterhalbjahr sind vom Schulkind bis zur Seniorin alle gezwungen, in der Dunkelheit die Fußwegverbindungen im Stadtteil Riederwald zu nutzen. Für viele Menschen sind unübersichtliche dunkle Wege Angsträume. Hinzu kommt die Unfallgefahr durch Stolpern und Stürzen. Um die Unfallgefahr zu minimieren und das Sicherheitsgefühl zu verstärken, sollte schnell gehandelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 999 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald

17.01.2020 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 698/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt des Jahres 2020 und 2021 werden jeweils Mittel in Höhe von 50 000.- Euro eingestellt um mit den notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen in den Bunkern in der Schäfflestraße und in der Lassallestraße im Riederwald beginnen zu können. Begründung: Der Magistrat ist den Wünschen des Ortsbeirates 11 gefolgt und hat beide Hochbunker im Stadtteil Riederwald gekauft, um sie den ortsansässigen Vereinen zur Nutzung zu überlassen. Seither ist jedoch nichts mehr geschehen. Für die notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen der Sanitär- und Elektroanlagen sollten zeitnah erste Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Sanierungsplanungen sollen in enger Abstimmung mit dem Vereinsring Riederwald stattfinden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 91 2020 Die Vorlage OF 698/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch

17.01.2020 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 693/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2020 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. In den Bereichen des Tunnelbaus werden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser werde, werden die AnwohnerInnen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", gleichen Straßen in Kriegsgebieten .Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 87 2020 Die Vorlage OF 693/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch

17.01.2020 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 684/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 80 2020 Die Vorlage OF 684/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Aufwertung des Spielplatzes im Kleinkinderbereich auf der Fläche Flinschstraße, zwischen der Hausnummer 7 und 11, sowie Installationen für ältere Kinder auf der angrenzenden Fläche

22.12.2019 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2019, OF 677/11 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Aufwertung des Spielplatzes im Kleinkinderbereich auf der Fläche Flinschstraße, zwischen der Hausnummer 7 und 11, sowie Installationen für ältere Kinder auf der angrenzenden Fläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat stellt die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 ein, um den Spielplatz im Kleinkinderbereich aufzuwerten. Zudem werden weitere Mittel verwendet, um auf der angrenzenden Fläche zwischen Spielplatz und Bolzplatz für ältere Kinder und Jugendliche entsprechende Angebote zu realisieren, dies können z. B. ein Parcours oder Basketballkörbe sein. Der Ortsbeirat und das Quartiersmanagement sollen in die Planungen einbezogen werden. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Der Spielplatz wird von den Kindern in der Siedlung Vatterstraße genutzt. Die Spielangebote sind jedoch sehr überschaubar, hier ist noch Raum um attraktivere und auch zeitgemäßere Spielmöglichkeiten zu schaffen. Einige Sitzbänke sind morsch und müssen ausgetauscht werden oder könnten in diesem Zuge durch Sitzsteine oder Liegebänke ersetzt werden. Für ältere Kinder fehlt ein Angebot völlig. Die Priorität in diesem Gebiet ist hoch, die Kinderarmut ist hier extrem hoch und die Familien sind in besonderer Weise auf Unterstützung angewiesen. Zudem sind sie besonders stark von den Folgen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel betroffen. Auch fielen Grünflächen innerhalb der Siedlung zugunsten von Neubauten weg. Quelle: OpenStreetMap Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 74 2020 Die Vorlage OF 677/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen

28.10.2019 · Aktualisiert: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2019, OA 489 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 14.10.2019 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236, zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens mit der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Tenor beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236, hierzu u. a. Folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Anregung vom 25.01.2021, OA 673 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 489 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 68 Beschluss: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5029, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsschild „Achtung Kinder“ Ecke Gelastraße/Flinschstraße aufstellen

16.09.2019 · Aktualisiert: 30.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5109 entstanden aus Vorlage: OF 609/11 vom 28.08.2019 Betreff: Verkehrsschild "Achtung Kinder" Ecke Gelastraße/Flinschstraße aufstellen Der Magistrat wird aufgefordert, an der Ecke Gelastraße/Flinschstraße eine Verkehrsschild "Achtung Kinder" (Verkehrszeichen Nr. 136) aufstellen zu lassen. Begründung: Um hier Unfällen, gerade zwischen Kindern und Fahrzeugen, vorzubeugen, ist es notwendig, dass dieses Verkehrsschild als Warnhinweis aufgestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2243 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neugestaltung öffentlicher Grünflächen im Riederwald

19.08.2019 · Aktualisiert: 15.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4937 entstanden aus Vorlage: OF 594/11 vom 27.07.2019 Betreff: Neugestaltung öffentlicher Grünflächen im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Aufwertung der städtischen Grünflächen im Siedlungsgebiet Riederwald zu prüfen und durchzuführen: 1. Die Bemühungen der Stadtteil-Initiative zur Bepflanzung des "Rosengärtchen" am Johanna-Tesch-Platz (gegenüber Hausnummer 16) sind weiter zu unterstützen. Dort ist man bemüht, eine insektenfreundliche Naturwiese herzustellen und in Hochbeeten Blühpflanzen zu kultivieren, um die natürliche Ökologie zu fördern. 2. Auf der Grünfläche am "Nußplätzchen" (Straßendreieck Raiffeisenstraße/Roscherstraße) sind ein oder mehrere Schachspieltische mit Sitzgelegenheiten zu installieren. 3. Aufstellung bzw. Genehmigung weiterer mobiler Hochbeete auf dem zukünftigen "Cäcilie-Breckheimer-Platz". 4. Die Grünfläche an der Lassallestraße zwischen Görresstraße und Karl-Marx-Straße soll als Naturgarten mit Bienenwiese eingerichtet werden. 5. Die Lücken in den Hecken an der Grünfläche (Punkt 4) sollen durch Nachpflanzung geschlossen werden. Begründung: Im Rahmen einer Stadtteilbegehung mit Bürgerinnen und Bürgern aus dem Riederwald wurde festgestellt, dass es zwar viele Grünflächen gibt, diese aber durch eine Umgestaltung besser genutzt werden könnten. Gerade im Hinblick auf Klimawandel und Insektensterben ist es wichtig, vorhandene Freiflächen (Wiesen, Parkanlagen) zu nutzen, um Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die vorhandenen Bepflanzungen sind zum Teil eher praktisch als naturnah. Hier sollte umgedacht werden. Es besteht zudem die Hoffnung, dass durch diese Maßnahmen die Plätze allgemein besser genutzt werden. Derzeit fühlen sich viele Anwohner durch Gruppen gestört, die insbesondere im "Rosengärtchen" und in der Lasallestraße durch übermäßigen Alkoholgenuss und die damit verbundene Lautstärke auffallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2141 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Errichtung von Fahrradständern an den U-Bahn-Stationen Schäfflestraße und Johanna-Tesch-Platz

30.05.2019 · Aktualisiert: 26.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 580/11 Betreff: Errichtung von Fahrradständern an den U-Bahn-Stationen Schäfflestraße und Johanna-Tesch-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, an den U-Bahn-Stationen Schäfflestraße und Johanna-Tesch-Platz für den Zeitraum der U-Bahn-Sperrung in den Sommerferien 2019 zusätzliche (temporäre) Fahrradständer aufzustellen. Begründung: Die wenigen Fahrradständer an den beiden Stationen reichen nicht aus. Gerade ältere AnwohnerInnen fahren mit dem Fahrrad von ihrem Wohnort im hinteren Teil des Riederwalds zur Station, um von dort in die Bahn zu wechseln. Sie sehen sich oft gezwungen, Fahrräder "wild" abzustellen, beispielsweise am Geländer an der Station selbst. Hierbei kommt es zu Beeinträchtigungen des Fußgängerweges. Es bedarf daher einer Abhilfe, um die Kombination aus Fahrrad und ÖPNV attraktiv zu machen. Zusätzlich werden in den Sommerferien 2019 die U-Bahnlinien U7 und U4 nur verkürzt bis zur Schäfflestraße bzw. dem Johanna-Tesch-Platz verkehren. Von dort sollen Busse den Transport Richtung Enkheim übernehmen. Bekanntlich kommt es auf der Straße Am Erlenbruch regelmäßig zu Staus. Es ist zu befürchten, dass die Busse über 30 Minuten bis nach Enkheim benötigen werden. Viele Bergen-Enkheimer werden daher mit dem Fahrrad in den Riederwald fahren und von dort aus mit der Bahn in die Stadt fahren. Die zusätzlichen Fahrradständer an der Schäfflestraße könnten teilweise temporär aufgestellt und bei Beginn des Tunnelbaus an den neuen Ort der Station mitgenommen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 580/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 580/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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