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Vorlagen
Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4508 entstanden aus Vorlage: OF 712/2 vom 31.08.2023 Betreff: Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend Vorgang: EA 131/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. unter Hinweis auf die Etatanregung vom 21.03.2022, E 131, an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine sog. Müllgarage aufzustellen: a) Jordanstraße 8/Ecke Kiesstraße 28; b) Rohmerplatz, vor Greifstraße Nr. 12; c) Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße, seitlich vor U-Bahn-Eingang; d) Leipziger Straße/Ecke Am Weingarten, seitlich vor U-Bahn-Eingang; e) Leipziger Straße, Platz vor Oxfam; f) Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz; g) Kirchplatz/Ecke Grempstraße, seitlich vor U-Bahn-Eingang; h) Rothschildpark, Umgebung Opernturm; i) Grüneburgpark, Platz unterhalb Rothschild-Denkmal; j) Grüneburgpark, angrenzende Wiese Rothschild-Denkmal; k) Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb Park-Café; 2. an folgenden Standorten zusätzliche krähensichere Abfallbehälter zu installieren: a) Bockenheimer Warte, Verdichtung mit kleineren Abfalleimern; b) Homburger Straße/Ecke Robert-Mayer-Straße 40, kleiner Abfalleimer zwischen Holzbänken; c) Odina-Bott-Platz, zwischen Bänken, nahe U-Bahn-Ausgang Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße; d) Feldbergstraße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße, vor der Bäckerei; e) Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Feldbergstraße; f) Kreuzung Grüneburgweg/Oberlindau, vor ehemaliger Filiale der Deutschen Bank; g) Grüneburgweg, Höhe ARAL-Tankstelle, Umgebung Glascontainer; 3. alle Bestandsbehälter auf dem Kurfürstenplatz, die noch nicht krähensicher sind, mit einem Krähenschutz zu versehen; 4. zu prüfen und zu berichten, ob dem Ortsbeirat 2 nach Umsetzung der genannten Maßnahmen noch Restmittel aus der Etatanregung EA 131 zur Verfügung stehen und falls ja, in welcher Höhe. Begründung: Die genannten Standorte wurden im Rahmen von Ortsbegehungen am 27.06.2023 und am 29.06.2023 im Austausch mit einem Vertreter der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ermittelt. Die Protokolle, inkl. Fotos zu den Standorten, können auf Anfrage vom Ortsbeirat zur Verfügung gestellt werden. Der FES liegen diese bereits vor. Zur Finanzierung zusätzlicher Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt zusätzlich 54.000 Euro eingestellt (EA 131). Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 38 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1697 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-0
Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Hinweis: Es dient zur Kenntnis, dass die Anregung durch die Vorlage OM 4652 zurückgezogen wurde!
Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4337 entstanden aus Vorlage: OF 667/2 vom 24.04.2023 Betreff: Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Hinweis: Es dient zur Kenntnis, dass die Anregung durch die Vorlage OM 4652 zurückgezogen wurde! Der Magistrat wird gebeten, nach dem Vorfall vom 30. März, unverzüglich die folgenden Maßnahmen für die Schloßstraße auf den Weg zu bringen, um die dortige Gefahrensituation zu beseitigen: 1. Der ruhende Verkehr soll auf beiden Seiten der Schloßstraße (bis auf Lieferzonen) zugunsten eines baulich getrennten und durchgängig rot markierten Radweges aufgegeben werden. 2. Um den Wegfall dieser Parkplätze zu kompensieren, sollen Parkplätze auf der Breitenbachbrücke geschaffen werden. Nach Einschätzungen von städtischer Seite können zwischen 110 bis 140 Parkplätze eingerichtet werden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf den Betreiber des Parkplatzes am Westbahnhof (Contipark, 90 Stellplätze) sowie auf die Ansprechperson des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße zuzugehen und diese zu bitten, reduzierte Dauerparktarife für Anwohnerinnen und Anwohner der Schloßstraße anzubieten. 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen in den Seitenstraßen der Schloßstraße auf den Stellplätzen, welche der Schloßstraße am nächsten sind, ausreichend Behindertenparkplätze geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Seitenstraßen: Rödelheimer Straße (beidseitig der Schloßstraße), Hersfelder Straße, Friesengasse, Kaufunger Straße, Mühlgasse, Ederstraße, Kurfürstenplatz, Kurfürstenstraße und Adalbertstraße. Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf und die geeigneten Stellen zu ermitteln und die Umsetzung zu veranlassen. 5. Diese Maßnahmen sollen bis zu dem geplanten Umbau (2025) der Schloßstraße bestehen bleiben, bis dann der Großteil der hier weggefallenen Parkplätze wieder eingerichtet werden kann. Begründung: Nach dem Vorfall vom 30. März, bei dem ein Fahrradfahrer von einem Autofahrer absichtlich überfahren wurde, ist es an der Zeit, die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu verbessern. Dies mag vielleicht ein Einzelfall gewesen sein, aber insgesamt hat sich die Situation der Fahrradfahrenden nicht wesentlich verbessert, sie werden nach wie vor von Pkw-Nutzerinnen und -nutzern massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Fahrradfahrenden durch Pkw-Nutzerinnen und -Nutzer und dadurch zu gefährlichen Situationen. Wie von Fahrradfahrenden zu hören ist, wird die Schloßstraße deshalb gemieden. Zu Punkt 1. Die in diesem Antrag vorgeschlagene Maßnahme kann nach Einschätzung der Stadt binnen eines Jahres umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um die Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr". Diese Variante wurde dem Magistrat und dem Ortsbeirat in der Vergangenheit bereits vorgestellt und war zu der Zeit auch die vom Magistrat präferierte Variante. Zu Punkt 2. Nach Einschätzungen der städtischen Seite können auf der Breitenbachbrücke Parkplätze geschaffen werden. Auf der Breitenbachbrücke können, nach Einschätzung der Stadt, etwa in dem Umfang neue Parkplätze entstehen, wie durch die in Punkt 1. vorgeschlagene Maßnahme entfallen würden (etwa 140 Stück, mindestens jedoch 110 Stück). Zu Punkt 3. Am Westbahnhof betreibt die Contipark einen zahlungspflichtigen Parkplatz, welcher über 90 Stellplätze verfügt. Dort können Monatsparkkarten für 65 Euro im Monat erworben werden. Die Auslastung des Parkplatzes wird von der Contipark nicht ermittelt. Stichprobenhafte Zählungen einzelner Ortsbeiratsmitglieder ergaben eine Auslastung von zwischen zehn und 20 Stellplätzen (d. h. 70 bis 80 freie Stellplätze). Um diese nahe gelegene Ausweichparkmöglichkeit für Anwohnerinnen und Anwohner noch attraktiver zu machen, soll die Contipark gebeten werden, reduzierte Dauerparktarife für Anwohnerinnen und Anwohner anzubieten. Dieselbe Bitte soll auch an die Ansprechpartner des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße gerichtet werden, welches nach Aussage einer Anwohnerin ebenfalls nur sehr schwach ausgelastet ist. Zu Punkt 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen wie beschrieben Behindertenparkplätze in sämtlichen Seitenstraßen der Schloßstraße geschaffen werden. Da die Schloßstraße über viele Seitenstraßen verfügt, hat diese Maßnahme das Potenzial, die Wegstrecke für mobilitätseingeschränkte Personen von ihrer Wohnung bis zu ihrem Pkw sogar zu verkürzen: Mit der Maßnahme stehen verlässlich freie Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen an vielen Stellen der Schloßstraße zur Verfügung. Ohne die Maßnahme ist es realistisch betrachtet aktuell nicht gesichert, dass mobilitätseingeschränkte Personen tatsächlich immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.09.2023, OF 739/2 Antrag vom 29.09.2023, OF 763/2 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4652 Aktenzeichen: 66-0
Bitte größere Mülleimer an der Ecke Kiesstraße/Jordanstraße installieren
Antrag vom 26.05.2023, OF 685/2 Betreff: Bitte größere Mülleimer an der Ecke Kiesstraße/Jordanstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Kies-/Jordanstraße größere Mülleimer (Müllgarage, siehe Foto 2) zu installieren und durch eine entsprechend erhöhte Frequenz der Mülleimerleerung die Sauberkeit des Straßenbildes zu verbessern. Begründung: Die beiden regulären Mülltonnen quillen derart über, dass der gesamte Müll sich über der Kreuzung verteilt (siehe Fotos). Das ist keine haltbare Situation. Und da sich der Müll immer um die beiden Eimer sammelt, die zwar vorhanden, aber schlicht zu klein sind, ist davon auszugehen, dass größere zweckdienlicher wären. Des weiteren sollte die Frequenz der Leerung an dieser Stelle überprüft werden. AnwohnerInnen aus der Nachbarschaft machten uns auf die Situation aufmerksam. Anlage: Fotos (Völker) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 685/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 685/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 685/2 wurde zurückgezogen.
Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bau einer Rampe für einen barrierefreien Zugang anlässlich des Umbaus des Westbahnhofs
Antrag vom 21.04.2023, OF 636/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bau einer Rampe für einen barrierefreien Zugang anlässlich des Umbaus des Westbahnhofs Stadtverordnetenversammlungrat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Es werden Mittel in Höhe von 50.000.-€ in den Haushalt eingestellt, um denUmbau des Westbahnhofs wird ein barrierefreier Zugang von der Kasseler Straße zur Solmsstraße geschaffen. Die Rampe soll, wie im Papier des ADFC vorgeschlagen, mit einer Steigung von 5,2 % erstellt werden (Variante 3). Die Stadt Frankfurt soll der Bahn die für den Bau notwendigen Grundstücke zur Verfügung stellen, soweit sie sich in ihrem Eigentum befinden Begründung: Der Durchgang unter dem Westbahnhof ist ein wichtiger Verbindungsweg zwischen Bockenheim- Süd und der Leipziger Straße mit ihren Einkaufsmöglichkeiten. Ein regulärer barrierefreier Zugang kann nur - wie in Rödelheim geschehen - durch den Bau einer Rampe geschaffen werden. Der vorgesehene Aufzug ist allein nicht ausreichend, da mit häufigeren Ausfällen ggf. auch durch Vandalismus gerechnet werden kann. Ein Ausfall des Aufzugs bedeutet für mobilitätseingeschränkte Personen - Eltern mit Kinderwagen, Radfahrer etc.- den Umweg über die Voltastraße nehmen zu müssen. Der Bau einer Rampe ist daher erforderlich (s. Papier des ADFC vom 17.02.2020). Anlage 1 (ca. 440 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 179 2023 Die Vorlage OF 636/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE, CDU und SPD (= Enthaltung)
Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessern
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3710 entstanden aus Vorlage: OF 606/2 vom 27.02.2023 Betreff: Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessern Vorgang: OM 4969/19 OBR 2; ST 2090/19 Der Magistrat wird gebeten, Kontakt mit den Eigentümern der Heinrich-Hertz-Straße (dem Teilstück zwischen Franklinstraße und Voltastraße) aufzunehmen und mit Nachdruck auf diese einzuwirken, die Planung und den Umbau, so wie in der Stellungnahme vom 18.11.2019, ST 2099, berichtet, endlich zu beauftragen. Begründung: Die Sackgasse wird von Autofahren, Fahrradfahrern und Fußgängern gleichermaßen genutzt. Über diese ist die Haltestelle "Am Dammgraben", sowie verschiedene Geschäfte, Ärzte, Restaurants, Physiotherapie usw. zu erreichen. Aktuell stellt der massive Schaden im Boden mit großen Löchern und Defekten akute Sturz- und damit Verletzungsgefahr insbesondere für Fußgänger und Zweiradfahrer dar. Laut der Stellungnahme ST 2090 besteht für die beschriebenen Teile der Heinrich-Hertz-Straße ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Aus der Stellungnahme: "Dieser sieht vor, das Teilstück zwischen Franklinstraße und Voltastraße zurückzubauen, einen vier Meter breiten Fußweg herzustellen und die öffentliche Nutzung zu dulden. Der Magistrat steht bereits im Kontakt mit den Eigentümern. Diese sind nun aufgefordert, Planung und Umbau zu beauftragen. Der Magistrat steht für eine fachliche Abstimmung und Beratung zur Verfügung und wird nach dem Umbau die Unterhaltung der Straße übernehmen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4969 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2090 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1489 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 364 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof
Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Er Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: "Universitätssportzentrum", "Sophienstraße", "Kirchplatz", "Schönhof", "Kurfürstenplatz", "Adalbert-/Schloßstraße", "Westbahnhof". Sie sollte in Fahrtrichtung Westbahnhof folgenden Verlauf haben: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof. Sie sollte in Fahrtrichtung Markus-Krankenhaus folgenden Verlauf haben: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schloßstraße abbiegen. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um, fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße (6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Endhaltestelle Ginnheim: 3 Haltestellen 1er Umstieg in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskrankenhaus (Endstation), 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße: 2 Haltestellen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof, (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markuskrankenheus, eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab Markuskrankenheus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht wehr angefahren wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wurde zurückgezogen.
Gegen Falschparker Leipziger Straße in der Einmündung Clemensstraße vorgehen
Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3550 entstanden aus Vorlage: OF 587/2 vom 29.01.2023 Betreff: Gegen Falschparker Leipziger Straße in der Einmündung Clemensstraße vorgehen Der Magistrat wird gebeten, gegen die massiven Park- bzw. Halteverbotsverstößen von Pkw-Fahrerinnen und -Fahrern mit geeigneten Mitteln vorzugehen, die sich in den vergangenen Monaten in den Abendstunden vor allem an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Clemensstraße von der Leipziger Straße aus häufen (siehe Foto). Die geeigneten Maßnahmen könnten sein: 1. Regelmäßige und verstärkte Kontrollen der Stadtpolizei in den Abendstunden vor allem an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Clemensstraße von der Leipziger Straße aus oder; 2. Poller bzw. andere Speeren, die nur von berechtigten Nutzerinnen und Nutzer geöffnet werden können, um so Park- bzw. Halteverbotsverstöße zu unterbinden. Begründung: Leider sind Situationen wie auf dem Foto an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Leipziger Straße/Ecke Clemensstraße keine Seltenheit. Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und Radfahrerinnen sowie Radfahrer wird der Weg erheblich erschwert. Besonders ärgerlich bzw. traurig, da der Zugang zum Parkhaus an der Adalbertstraße nur gut 30 Meter von der fotografierten Stelle entfernt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1254 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1254) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Projektunterstützung „Green it up“ in Bockenheim
Antrag vom 06.02.2023, OF 602/2 Betreff: Projektunterstützung "Green it up" in Bockenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Ortsbeirat stellt zur Realisierung des "Green it up"-Projektvorschlags der Initiative Bockenheim außer Haus einen Betrag i.H.v. bis zu 7.000,- EUR unter nachfolgend genannten Maßgaben zur Verfügung: Die anteilige Finanzierung durch den OBR 2 erfolgt nur, wenn die Stadt Frankfurt in Form eines sog. "Klimabonus" mind. 50% der Gesamtkosten übernimmt. 2. Der OBR 2 spricht sich dafür aus, dass die Umsetzung der Maßnahme insbesondere in der Kiesstraße sowie ggf. auch in der Jordanstraße erfolgt. 3. Der OBR 2 setzt voraus, dass vor Umsetzung der Maßnahme mit den jeweiligen Anwohnern gesprochen und deren Einverständnis eingeholt wurde. Standorte, deren Nachbarschaft eine Umsetzung nicht wünschen, werden nicht realisiert. Begründung: "Green it up" beabsichtigt gemeinsam mit örtlichen Projektgruppen und weiteren interessierten Bürgerinnen und Bürgern in stark verdichten Quartieren Frankfurts Flächen zu entsiegeln und zu begrünen. Aus Bockenheim hat sich die Initiative Bockenheim außer Haus um eine Förderung beworben. Die "Green it up"-Jury entscheidet am 08.03.2023, welche Gruppen eine Co-Förderung erhalten. Darüber hinaus stellt "Green it up" als Projektträger einen Antrag auf einen "Klimabonus" der Stadt Frankfurt, durch den 50% Gesamtkosten mitfinanziert werden sollen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 201 2023 Die Vorlage OF 602/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Ziffer 1. die Worte "in Form eines sog. Klimabonus" gestrichen werden und es bei Ziffer 2. "im Quartier Jordanstraße/Kiesstraße" lauten soll. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kassenautomaten im Parkhaus Ladengalerie Bockenheimer Warte wieder intakt setzen
Antrag vom 29.01.2023, OF 588/2 Betreff: Kassenautomaten im Parkhaus Ladengalerie Bockenheimer Warte wieder intakt setzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. warum die Kassenautomaten im Parkhaus an Ladengalerie Bockenheimer Warte (Zufahrt Adalbertstraße) in letzter Zeit immer defekt sind bzw. nur mit Münzgeld bezahlt werden kann? Liegt Vandalismus vor und/ oder gibt es ein Wartungsproblem? 2. welche Maßnahmen werden vom Betreiber vorgeschlagen um die möglichst störungsfreie Nutzung der Kassenautomaten im Parkhaus an Ladengalerie Bockenheimer Warte sicherzustellen? 3. bei der Gelegenheit: Wie hoch war die Auslastung der von der Öffentlichkeit nutzbaren Parkhäuser rund um die Leipziger Straße in 2022 im Vergleich zu den Vorjahren. Begründung: Bedauerlicherweise sind die Kassenautomaten in der im Parkhaus an Ladengalerie Bockenheimer Warte defekt bzw. man kann lediglich mit Münzgeld zahlen, was bei Beträgen um die zehn Euro nicht jeder einfach zur Hand hat. Dies kommt wohl in letzter Zeit häufiger vor. Gut funktionierende Parkhäuser sind für eine beliebte Einkaufsstraße, wie die Leipziger Straße, dringend notwendig. Soweit im Übrigen die Schranke zur Ausfahrt dauerhaft bei defekten Kassenautomaten geöffnet ist, wäre es in der Situation wünschenswert, dies den Nutzer*innen am teilweise defekten Kassenautomaten mitzuteilen, um deren Ärger an der Situation abzumildern. Insgesamt ist aber selbstverständlich für funktionierende Kassenautomaten zu sorgen und diese vor Vandalismus ggf. zu schützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 588/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 588/2 wurde zurückgezogen.
Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof
Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt [zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Zwischen Markuskrankenhaus und Westbahnhof sollen folgende Haltestellen angefahren werden: Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Universitätssportzentrum - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße, in der Gegenrichtung über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Universitätssportzentrum - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße. Im Zuge der Streckenanpassung ist zu prüfen, ob von der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße ( 6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Ginnheim : 3 haltestellen 1er UMSTIEG in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskranbkenhaus ( Endstation.) 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße 2 Haltestellen. Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um Fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen.] Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 590/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3431 entstanden aus Vorlage: OF 567/2 vom 01.01.2023 Betreff: Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Umständen die Litfaßsäulen an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 mit Frankfurter Hauben versehen werden können: - Leipziger Straße/Am Weingarten - Voltastraße/Ecke Kuhwaldstraße - Adalbertstraße/Schloßstraße (Ecke Alvarium) - Bettinaplatz/Mendelssohnstraße - Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird der Magistrat gebeten, die Begrünung der oben genannten Litfaßsäulen vorzunehmen. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Kosten der Ausstattung von Litfaßsäulen und Haltestellen mit Frankfurter Hauben zu informieren. Begründung: Durch die Frankfurter Haube (Dachbegrünung) werden Litfaßsäulen zu kleinen Biotopen und Klimaoasen mitten in der Stadt weiterentwickelt. Eine hitzeresistente und robuste Begrünung der ansonsten ungenutzten Dachfläche von Litfaßsäulen verbessert das Klima in versiegelten Gebieten, bietet Insekten und Bienen Raum und Nahrung und speichert Regenwasser. In einem Pilotprojekt hat die Stadt bislang sechs Litfaßsäulen in der Innenstadt mit einer Frankfurter Haube (Dachbegrünung) bestückt. Das Zwischenfazit fällt positiv aus, sodass einem Roll-out der Frankfurter Haube auch in Bockenheim und Westend nichts im Wege stehen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1033 Antrag vom 16.05.2023, OF 670/2 Aktenzeichen: 79-0
Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe und Gastronomie in Bockenheim und anderen Stadtteilen
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3432 entstanden aus Vorlage: OF 568/2 vom 02.01.2023 Betreff: Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe und Gastronomie in Bockenheim und anderen Stadtteilen Vorgang: V 390/22 OBR 2; ST 1931/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Möglichkeiten gesehen werden - analog des zwischenzeitlich erfolgreich umgesetzten Masterplans Industrie -, eine strategische Initiative zum erweiterten Schutz und der Weiterentwicklung des Stadtteilgewerbes/der Stadtteilgastronomie in Frankfurt zu entwickeln und umzusetzen; 2. welche Möglichkeit dabei für die Entwicklung einer Gewerbestrategie speziell für Bockenheim sowie einer Kampagne für mehr Gewerbeschutz vor Verdrängung durch steigende Mieten im Stadtteil Bockenheim gesehen wird; 3. ob die Möglichkeit gesehen wird, in Bockenheim eine Bestandsaufnahme von Kleingewerbe- und Gastronomienutzungen zu machen und so die Bedeutung der Bockenheimer Mischung breit zu kommunizieren, um mehr Bewusstsein und Wertschätzung durch Hauseigentümerinnen bzw. Hauseigentümer und Bevölkerung zu erreichen; 4. wie seitens des Magistrats die Unterstützung für eine umfassende Strategie "Stadtteilgewerbe" durch Gewerbevereine, IHK, Handwerkskammer etc. gewertet wird; 5. wie in diesem Zusammenhang die Erfolge der Runden Tische in verschiedenen Stadtteilen (u. a. Bockenheim) gewertet werden; 6.welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, die Nutzungsmischungen im Bestand der Stadtteile durch die verfügbaren planungs- und bauordnungsrechtlichen Instrumente zu sichern; 7. welche Möglichkeiten gesehen werden, bei Geschäftsaufgaben gewerbliche Nachnutzungen im Bestand zu sichern und keine Genehmigung für die Umwandlung von gewerblich genutzten Erdgeschossflächen in Wohnraum zu erteilen; 8. ob der Magistrat hinsichtlich einer Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) aktiv wird, die für die Umwandlung von Erdgeschoss-Gewerbe in Wohnen derzeit weder eine Begründung noch den Nachweis verlangt, dass gewerbliche Nutzer gesucht wurden (Stellungnahme vom 29.08.2022, ST 1931); 9. welche Möglichkeiten der Magistrat für eine Verbesserung der Beratungsstrukturen und der aufsuchenden Gewerbeberatung im Rahmen der Wirtschaftsförderung Frankfurt, u. a. durch bessere Personalausstattung und den Einsatz von "Stadtteil-Kümmerern" sieht; 10. welche Möglichkeiten ggf. durch eine Förderinitiative kleingewerbliche und gastronomische Strukturen im Stadtteilzusammenhang zu unterstützen gesehen werden; 11. welche Möglichkeiten werden gesehen, Anbieterinnen und Anbietern von Immobilien, insbesondere von Erdgeschossflächen, und potenz ielle kleingewerbliche Nutzerinnen und Nutzern einfacher zu vernetzen, z. B. durch digitale Angebote - ergänzend zu den erfolgreichen Aktivitäten der Agentur RADAR für kreative Räume/Nutzungen; 12. welche Aktivitäten der Magistrat ergreift, um in eigenen Immobilien (z. B. Jordanstraße 3 - Bockenheim/ehemals Gaststätte Pielok) gewerbliche bzw. gastronomische Nachmieterinnen bzw. Nachmieter zu angemessenen Mieten zu finden; 13. ob der Magistrat die Initiative ergreift, über das Land Hessen und den Deutschen Städtetag auf Bundesebene das Gewerbemietrecht deutlich zu verbessern (inklusive verbindliche Gewerbemietspiegel, verbesserter Kündigungsschutz und Mietsteigerungsobergrenzen) und 14. ob der Magistrat zusammen mit anderen Großstädten sowie über das Land Hessen die Initiative ergreift, auf Bundesebene das Instrument der Erhaltungsatzung/Milieuschutzsatzung im BauGB (§172) so weiterzuentwickeln, dass es auch auf wohnortnahe kleingewerbliche, gastronomische und sozial-kulturelle Strukturen ausgeweitet werden kann. Begründung: Anlässlich des Anstiegs der Immobilienpreise und Mieten in Großstädten wie Frankfurt wird vorrangig über das Wohnungsmietrecht diskutiert, die Situation der kleingewerblichen und gastronomischen Mieter wird jedoch kaum berücksichtigt. Fachleute halten das deutsche Gewerbemietrecht europaweit für eines der mieterunfreundlichsten, da es kleine Gewerbebetriebe und Gastronomie, aber auch soziale und kulturelle Betriebe nicht als schutzwürdig ansieht. Inhabergeführte Läden in den Stadtteilen (Gewerbe, Handwerk, Gastronomie, Kultur- und Sozialeinrichtungen) werden nicht geschützt, sondern verdrängt. So wie das Gewerbemietrecht derzeit unzureichend geeignet ist, diese Entwicklung zu bremsen, sind auch die geltenden Erhaltungs-/Milieuschutzsatzungen nicht darauf ausgelegt, die Mietentwicklung in den Stadtteilen und die Entstehung unerwünschter Monostrukturen (z. B. Gastronomie-Ketten, Handy-Läden, Shisha-Bars) aufzuhalten. Qualität und Vielfalt in der Versorgung der Stadtteile werden zerstört, weil keine Steuerung erfolgt und der Markt dies allein nicht regelt. Das Beispiel des Traditionslokals Heck Meck in Bockenheim hat deutlich gemacht, dass gewachsene kleingewerbliche Strukturen und inhabergeführte Gastronomie angesichts der Spekulation mit Immobilienwertsteigerungen massiv gefährdet sind. Insbesondere in randstädtischen Stadtteilen, aber auch in einigen innerstädtischen Stadtteilen ist das Gewerbe- und Gastronomieangebot schon so ausgedünnt, dass jede weitere Schließung für die Versorgung der Quartiere fatal ist und verhindert werden sollte. Die reduzierte Versorgung trägt zudem dazu bei, dass wieder mehr Verkehr entsteht, weil entferntere Ziele angesteuert werden müssen. Einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) von 2019 entsprechend, verschwinden immer mehr Betriebe des Bäcker-, Fleischer-, Schuster- oder Schneiderhandwerks aus innenstadtnahen Quartieren, weil sie sich die Mieten der Geschäftsräume nicht mehr leisten können. Der Magistrat muss die Möglichkeiten die er hat, um der schleichenden Entmischung in den gewachsenen Stadtteilen entgegenzuwirken, offensiv nutzen. Es gilt, eine eigene Strategie mit Maßnahmen für den besseren Schutz des Stadtteilgewerbes zu entwickeln, zu kommunizieren und umzusetzen. Einige Empfehlungen für eine derartige Strategie finden sich bereits im "Räumlichfunktionalen Entwicklungskonzept Gewerbe Frankfurt am Main" von 2015. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 390 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1931 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1348 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 789 Auskunftsersuchen vom 09.09.2024, V 1013 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 181 Antrag vom 03.03.2025, OF 1092/2 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6735 Antrag vom 01.04.2025, OF 1001/9 Anregung vom 24.04.2025, OA 545 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0
Neugestaltung des Kurfürstenplatzes
Antrag vom 25.12.2022, OF 566/2 Betreff: Neugestaltung des Kurfürstenplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Anlehnung an die im Rahmen des Stadtspaziergangs "Kurfürstenstraße" den Kurfürstenplatz neu zu gestalten und in die weitere Planung aufzunehmen. Zu diesem Zweck soll ein Ortstermin mit dem Ortsvorsteher vereinbart werden. Begründung: Der Kurfürstenplatz mit seinem großen Brunnen und der Grünfläche zwischen Leipziger Straße und Schloßstraße bildet den zentralen Platz an der im Rahmen eines Stadtspaziergangs unter Teilnahme der Ämter und des Dezernenten Herrn Stefan Majer besichtigten Straße "Kurfürstenstraße", die neu beplant werden soll. Vor einigen Monaten ist die dortige Containeranlage für die KiTa abgebaut worden. Es wäre daher begrüßenswert, einen Ortstermin für die Beplanung des Platzes folgen zu lassen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 566/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 566/2 wurde zurückgezogen.
Solaranlagen und Begrünung auf privaten Dächern in Erhaltungssatzungsgebieten: Stadteigene Immobilie Jordanstraße 3 als Vorbild
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3309 entstanden aus Vorlage: OF 541/2 vom 10.11.2022 Betreff: Solaranlagen und Begrünung auf privaten Dächern in Erhaltungssatzungsgebieten: Stadteigene Immobilie Jordanstraße 3 als Vorbild Vorgang: V 1697/20 OBR 2; ST 1822/20; ST 852/21; V 180/21 OBR 2; ST 9/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. für die Immobilie Jordanstraße 3 ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept für eine Fotovoltaikanlage und Dachbegrünung zu erarbeiten und dieses als vorbildliches Beispiel für eine solche klimaangepasste Sanierung zu bewerben. Hierfür ist auch die Kombination von Dachbegrünung und Dach-Fotovoltaik-Anlagen in Betracht zu ziehen; 2. dieses Konzept im Rahmen der Sanierung der Liegenschaft zur Umsetzung zu bringen. Der Magistrat wird gebeten, für die Sanierung alles Weitere zeitnah und zügig zu veranlassen. Es dient zur Kenntnis, dass die Installierung von Dachbegrünung und Solaranlagen aus Sicht des Ortsbeirates nicht notwendigerweise in das Sanierungskonzept eingearbeitet werden muss, da es hier um das Vorbild für eine Nachrüstung mit Solaranlage gehen soll. Sollte inzwischen ein fertiges Sanierungskonzept vorliegen, soll dieses umgesetzt werden und das Konzept für Dachbegrünung und Solaranlage diesem nachträglich hinzugefügt werden. Begründung: Der Ausbau von Solarenergie muss dringend vorangetrieben werden. Dazu sind neben städtischen Dächern ganz vorwiegend die Dächer privater Wohnhäuser und hier auch kleiner Vermieterinnen und Vermieter entscheidend. Diese sind allerdings nicht immer in der Lage, ein statisch und wirtschaftlich tragfähiges Konzept für ihre Immobilie zu erarbeiten, oder sind grundsätzlich verunsichert, ob dies überhaupt möglich ist. Hier hat die Stadt mit ihrer eigenen Wohnimmobilie Jordanstraße 3, die - würde sie saniert - ein ganz typisches Wohnhaus ist, die Möglichkeit, ein positives Beispiel genau hierfür zu entwickeln und damit den Solarausbau auch auf privaten Dächern voranzubringen. Die Vorbildwirkung bestätigt der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 10.01.2022, ST 9. Gemäß des Hessischen Solarkatasters [1] ließe sich auf der Südseite des Daches z. B. eine Fotovoltaik-Anlage mit einer Leistung von bis zu 15,4 Kilowatt Peak installieren, die damit etwa 14.000 Kilowattstunden pro Jahr erzeugen könnte. Auch eine Dachbegrünung könnte hier möglich sein. Die Neigung des Daches beträgt etwa 27 Grad [1]. Es gibt verschiedene Angaben, bis zu welcher Dachneigung sich eine Begrünung mit angemessenem Aufwand realisieren lässt. Die Spanne reicht von bis zu 30 Grad [2] bis hin zu 45 Grad [3]. Zwar ergäbe sich durch die Neigung ein größerer Aufwand, z. B. wegen nötiger Vorrichtungen gegen das Abrutschen des Substrates, als bei anderen Dächern. Gleichwohl könnte die Stadt hierbei umso mehr zeigen, dass die Kombination aus Dachbegrünung und Fotovoltaik auch auf solchen Dächern möglich ist, und damit auf Dächern mit geringerer Neigung erst recht. [1] www.gpm-webgis-12.de/geoapp/frames/index_ext2.php?gui_id=hessen_sod_03 [2] https://www.dachbegruenung-ratgeber.de/planungsgrundlagen-dachbegruenung [3] https://www.baunetzwissen.de/geneigtes-dach/fachwissen/dachdeckungen/dachbegruen ung-158487 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.06.2020, V 1697 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1822 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 852 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 180 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 9 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 839 Antrag vom 18.05.2023, OF 602/10 Aktenzeichen: 60-4
Anpassung des Schulbezirks (Grundschulen)
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3295 entstanden aus Vorlage: OF 506/2 vom 14.10.2022 Betreff: Anpassung des Schulbezirks (Grundschulen) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Grundschulbezirke im kommenden Schuljahr 2023/2024 durch die im Sommer 2023 geplante Grundschuleröffnung in der Schloßstraße 29 bis 31 in Bockenheim neu aufgeteilt werden; 2. inwieweit die Schulbezirke angepasst werden können, damit die Georg-Büchner-Schule aufgrund ihrer anwachsenden Schülerinnen- und Schüleraufnahmen im Grundschulbereich nicht weiter überlastet wird; 3. welche Möglichkeit besteht, die Postsiedlung und das Übergangswohnheim in der Ludwig-Landmann-Straße dem Schulbezirk der neuen Grundschule in Bockenheim (Schloßstraße 29 bis 31) zuzuordnen, oder die genannten Gebiete der Brentanoschule (Rödelheim) oder Viktoria-Luise- Schule (Rebstock) zuzuordnen. Begründung: Die Georg-Büchner-Schule verfügt über einen zweizügigen Grundschulbereich für die Klassen 1. bis 4. Hinzu kommen zwei Vorlaufkurse für Kinder im Vorschulalter sowie eine Intensivklasse in der Grundstufe, die erst im Mai 2022 eingerichtet wurde. Im Verlauf der Monate Juni und Juli 2022 wurde klar ersichtlich, dass nicht, wie in allen Jahren zuvor, eine hohe Fluktuation der Anmeldezahlen von der ersten Sprachstandserhebung bis zur tatsächlichen Einschulung vorliegt, sondern dass eine zusätzliche Klasse für die Jahrgangsstufe 1 eingerichtet werden musste. Somit ist die Georg-Büchner-Schule in der Jahrgangsstufe 1 nun dreizügig. Die Einrichtung zusätzlicher Klassen stellt für die Georg-Büchner-Schule aufgrund der nicht vorhandenen Raumkapazitäten eine große Herausforderung dar. Für die zusätzliche 1. Klasse, wie auch für die neue Intensivklasse, mussten zwei benachbarte, ebenfalls dringend benötigte Differenzierungsräume aufgelöst und miteinander verbunden sowie ein Fachraum umgewidmet werden. Das verringert die pädagogische Qualität der Schule. Der durch die Mehrklassenbildung entstehende Lehrkräftebedarf konnte bisher zudem nicht vollständig abgedeckt werden - somit kann auch die vorgesehene Stundentafel bisher nicht vollständig umgesetzt werden. Die ebenfalls steigenden Anmeldezahlen in den beiden Vorlaufkursen sowie die wachsenden Anmeldezahlen für die diesjährige Sprachstandserhebung sind deutliche Indizien dafür, dass auch im kommenden Schuljahr 2023/2024 eine Dreizügigkeit im dann neuen Jahrgang 1 ansteht. Für eine weitere Klasse stehen jedoch keine weiteren räumlichen Kapazitäten mehr zur Verfügung. Eine Veränderung der Schulbezirksgrenzen wäre also sinnvoll, um die ursprüngliche Zweizügigkeit der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule aufrechterhalten zu können. Die an der Georg-Büchner-Schule bereits eingeschulten Schülerinnen und Schüler aus der Postsiedlung könnten bis zur endgültigen Umsetzung einer veränderten Schulbezirksgrenze weiterhin an der Georg-Büchner-Schule verbleiben, während ab dem kommenden Schuljahr neu einzuschulende Schülerinnen und Schüler beispielsweise der Grundschule Bockenheim zugeordnet werden könnten. Beide Schulen (Georg-Büchner-Schule und Grundschule Bockenheim) könnten von einer bestehenden Schulbuslinie angefahren werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 666 Anregung vom 28.04.2025, OA 554 Aktenzeichen: 40-31
Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in der Leonardo-da-Vinci-Allee
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3298 entstanden aus Vorlage: OF 511/2 vom 23.10.2022 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in der Leonardo-da-Vinci-Allee Der Magistrat wird gebeten, entlang der Leonardo-da-Vinci-Allee Neumarkierungen des Radfahrstreifens vorzunehmen. Hier ist der Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos (Dooring-Zone) in beiden Fahrtrichtungen, nach dem Vorbild vieler anderer Straßen in Frankfurt, z. B. der Schloßstraße, einzuplanen. Die großzügige Fahrbahnbreite der Leonardo-da-Vinci- Allee ermöglicht dies problemfrei. Begründung: Immer wieder passieren Unfälle aufgrund unbedachter Öffnungen der Autotüren nach links oder rechts mit schwerverletzten Personen, neulich erst mit tödlichem Ausgang auf der Mainzer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 744 Aktenzeichen: 66-2
Haltestelle Shuttlebus - Pfingstbrunnenstraße/Ecke Voltastraße einrichten
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3303 entstanden aus Vorlage: OF 532/2 vom 20.11.2022 Betreff: Haltestelle Shuttlebus - Pfingstbrunnenstraße/Ecke Voltastraße einrichten Der Magistrat wird beauftragt, während der Schließung des Tunnels am Westbahnhof zwischen Kurfürstenstraße und Solmsstraße für den geplanten Shuttlebus vom Vorplatz des Westbahnhofs in die City West, eine Haltestelle zusätzlich an der Pfingstbrunnenstraße/Ecke Voltastraße einzurichten. Begründung: Während der Sanierung des Westbahnhofs und der daraus entstehenden ca. sechsmonatigen Schließung des Tunnels zwischen Kurfürstenstraße und Solmsstraße soll ein Shuttlebus zwischen dem Vorplatz des Westbahnhofs und der City West eingerichtet werden. Nach bisheriger Planung sollen an den jetzigen Haltestellen der Straßenbahnlinie 17 "Kuhwaldstraße" und an der "Dammheide" Bushaltestellen eingerichtet werden. Sie sind aber relativ weit entfernt von der Georg-Büchner-Schule. Um einen sicheren Weg für die Schülerinnen und Schüler der Georg-Büchner-Schule zu gewährleisten, erscheint es sinnvoll, eine Bushaltestelle an der Pfingstbrunnenstraße/Ecke Voltastraße in der Nähe der Schule einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 748 Aktenzeichen: 66-0
Aushängeschild Katharinenkreisel?
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2940 entstanden aus Vorlage: OF 478/2 vom 25.09.2022 Betreff: Aushängeschild Katharinenkreisel? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Katharinenkreisel, vormals Opel-Rondell, saniert und renoviert und damit aufgewertet werden kann, sodass die verkehrliche Anbindung der bestehenden und entstehenden Quartiere gewährleistet werden kann. Hier müssen Fuß- und Fahrradwege barrierefrei gestaltet werden. Die br achliegenden Flächen sollten begrünt werden. Auf einen Fly-Over soll dabei verzichtet werden. Begründung: Der Katharinenkreisel ist das "Eingangstor" von der Autobahn 648 (Wiesbadener Straße), und verbindet das Rebstockquartier über den Römerhof mit der City West/Voltastraße und der Ludwig-Landmann-Straße sowie der Theodor-Heuss-Allee. Der Kreisel wurde 2003 nach der Stifterin Katharina vom Rebstock in Katharinenkreisel umbenannt. Hier sollte der heiligen Katharina ein Denkmal gesetzt werden. Der aktuelle Zustand des Kreisels bietet weder ein angenehmes Bild für Gäste der Stadt oder Anwohner noch setzt dieser der heiligen Katharina ein ordentliches Denkmal. Ob man den Kreisel zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto durchquert, der Kreisel ist schmutzig und staubig. Hier parken Autos unrechtmäßig auf brachliegenden und unbefestigten Flächen. Fuß- und Fahrradwege sind rund um den Kreisel uneben und bieten Stolpergefahren für alle Verkehrsteilnehmer. Durch Begrünung der brachliegenden Flächen würde die Luftqualität verbessert und die ohrenbetäubende Lärmbelastung eingedämmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 135 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1809 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6229 Aktenzeichen: 66-7
Abdeckung für das Parklet in der Jordanstraße
Antrag vom 25.09.2022, OF 486/2 Betreff: Abdeckung für das Parklet in der Jordanstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt die Anschaffung und Installation einer Abdeckung für das Parklet in der Jordanstraße aus seinem Budget mit einem Betrag von bis zu 800 EUR. Begründung: Die Abdeckung soll einen Aufenthalt am Parklet nach 22:00 Uhr und damit einhergehende Ruhestörungen verhindern. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 170 2022 Die Vorlage OF 486/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "aus seinem Budget mit einem Betrag von bis zu 800 EUR" durch den Wortlaut "und stellt der Initiative ,Bockenheim außer Haus' hierfür 800 Euro zur Verfügung" ersetzt wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Umbau Schloßstraße für Radschnellweg Frankfurt Rhein-Main 5
Antrag vom 23.09.2022, OF 477/2 Betreff: Umbau Schloßstraße für Radschnellweg Frankfurt Rhein-Main 5 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten für wann der Ausbau der Schloßstraße zur Integration des geplanten Radschnellwegs Frankfurt Rhein-Main 5 geplant ist. Begründung: Die bisherigen bekannten Planungen zum Umbau der Schloßstraße gingen von einem Ausbau und anschließender Inbetriebnahme der Tram Linie 13 ab dem Jahr 2025 aus und waren daran gekoppelt. Da nun diese Planungen absehbar auf Grund von Umbauarbeiten am Hauptbahnhof nicht mehr verfolgt werden* entsteht die Sorge dies könne den Umbau der Schloßstraße allgemein verzögern, die nicht nur für den geplanten Radschnellweg dringend notwendig erscheinen. *Frankfurter Neue Presse vom 24.08.22 "Ausbau des Straßenbahn-Angebots wird eingedampft" Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 518 2022 Die Vorlage OF 477/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Satz der Begründung nach dem Wort "verzögern" das Wort "die" durch den Wortlaut "obwohl diese" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zugang für den Autoverkehr von der Adalbertstraße auf die Leipziger Straße sperren - Einrichtung einer Sackgasse Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße
Antrag vom 15.09.2022, OF 479/2 Betreff: Zugang für den Autoverkehr von der Adalbertstraße auf die Leipziger Straße sperren - Einrichtung einer Sackgasse Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine dauerhafte Sperrung des Zugangs für den Autoverkehr von der Adalbertstraße auf die Leipziger Straße umsetzbar ist und die Einrichtung einer Sackgasse (Verkehrszeichen 357 "Sackgasse" mit Zusatzzeichen Nr. 2024 "keine Wendemöglichkeit") für den entsprechenden Straßenabschnitt der Leipziger Straße ab der Kreuzung Landgrafenstraße/ Wildunger Straße veranlasst werden kann, die dann in diesem Bereich grundsätzlich in beide Fahrrichtungen befahrbar wäre, um die Frequenz des Autoverkehrs auf der Leipziger Straße zu Gunsten insbesondere des Fußgänger- und Fahrradverkehrs zu senken. Begründung: Die Leipziger Straße ist eine insbesondere von Fußgängern hochfrequentierte Einkaufsstraße, denen in verschiedenen Abschnitten allerdings nur vergleichsweise schmale Fußgängerwege zur Verfügung stehen. Durch starken Auto- und Fahrradverkehr sind auch Querungsmöglichkeiten der Leipziger Straße für Fußgänger oft schwierig. Während einer Baumaßnahme um den Jahreswechsel 2021/2022 auf Höhe der Ladengalerie war die Leipziger Straße wie beantragt geregelt. In der Folge nahm die Frequenz des Autoverkehrs auf der Leipziger Straße auch im weiteren Verlauf spürbar ab und führte im Übrigen im -nunmehr als Sackgasse geregelten Bereich- keinesfalls zu einem "Verkehrschaos". Die zu prüfende Maßnahme wäre schnell und kostengünstig umsetzbar und würde insbesondere den Anlieger- und Lieferverkehr auf der Leipzigerstraße weiter ermöglichen. In der Folge der Umsetzung der beantragten Maßnahme, die z.B. ein Jahr zur Probe umgesetzt werden kann, könnten weitere Überlegungen, wie die Einrichtung von Lieferzonen und weiteren Umgestaltungen folgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 479/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 479/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen SPD, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2736 entstanden aus Vorlage: OF 419/2 vom 17.06.2022 Betreff: Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen Der Magistrat wird gebeten, den Radweg an der Bockenheimer Landstraße zwischen Adalbertstraße/Gräfstraße und Zeppelinallee/Senckenberganlage deutlich sichtbar zu markieren. Begründung: An der Bockenheimer Warte befindet sich parallel an der Bockenheimer Landstraße stadteinwärts zwischen Adalbertstraße/Gräfstraße und Zeppelinallee/Senckenberganlage ein Radweg auf dem Gehweg. Außerdem befindet sich direkt an diesem Radweg die Bushaltestelle und die U-Bahn-Haltestelle "Bockenheimer Warte". Fußgänger, z. B. auf dem Weg zur Bushaltestelle oder zur U-Bahn-Haltestelle, bewegen sich dabei häufig auf dem Radweg, sodass es zu Konflikten zwischen Radfahrern/Personen auf E-Scootern und Fußgängern kommt, siehe Fotos. Der Magistrat wird gebeten, den Radweg deutlich sichtbar markieren zu lassen, als dringliche Maßnahme, bereits jetzt vor dem Umbau der Bockenheimer Landstraße, um so Fußgänger besser klar zu machen, dass der Radweg kein Gehweg ist. Außerdem wird der Magistrat gebeten, mögliche Maßnahmen, wie Fußgänger an der Bockenheimer Warte besser vor Radfahrern/Personen auf E-Scootern geschützt werden können, zu prüfen und zu berichten, insbesondere ob es möglich ist, dort einen separaten Weg für Fußgänger zu markieren, z. B. zwischen dem Eingang an der U-Bahn-Haltestelle "Bockenheimer Warte" und Adalbertstraße. Fotos vom 17. Juni 2022 um die Mittagszeit Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 42 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-2
Fahrradaufstellfläche Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2742 entstanden aus Vorlage: OF 433/2 vom 22.08.2022 Betreff: Fahrradaufstellfläche Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße Vorgang: OM 1046/21 OBR 2; ST 469/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die abgenutzte Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder an der Ampel am Knotenpunkt Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße zu erneuern und auf voller Breite rot einzufärben; 2. zu prüfen und ggf. umzusetzen, ob vor der Aufstellfläche im Bereich der Abbiegespur in die Schloßstraße auf der rechten Fahrspur ein roter Sicherheitsstreifen aufgebracht werden kann; 3. wie in der Stellungnahme vom 28.02.2022, ST 469, erwähnt, Fahrradpiktogramme mit Sharrows auf der rechten Fahrspur, zwischen Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße, aufzutragen. Begründung: Wie in der Anregung vom 03.11.2021, OM 1046, angeregt, sollte unter anderem die Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder am Knotenpunkt Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße erneuert werden, was in der Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469, aber keine Erwähnung gefunden hat. Im Bereich der Abbiegespur in die Schloßstraße werden Fahrradfahrende, die in Richtung Adalbertstraße fahren, oft übersehen und damit gefährdet. Das Aufbringen der Fahrradpiktogramme auf der rechten Fahrspur der Nauheimer Straße wird in der Stellungnahme "geprüft und gegebenenfalls angeordnet". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1046 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 46 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Getrenntsammlung von Bioabfällen auch in der Kuhwaldstraße ermöglichen
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2748 entstanden aus Vorlage: OF 442/2 vom 21.08.2022 Betreff: Getrenntsammlung von Bioabfällen auch in der Kuhwaldstraße ermöglichen Der Magistrat wird gebeten darauf hinzuwirken, dass die GWH für ihre Gebäude in der Kuhwaldstraße 60 sowie für ihre angrenzenden Gebäude in der Voltastraße Biotonnen bereitstellt und damit der gesetzlichen Verpflichtung nachkommt, den dortigen Mietparteien eine haushaltsnahe Getrenntsammlung von Bioabfällen zu ermöglichen. Begründung: Für die Biotonne gilt ein Anschluss- und Benutzungszwang. Diese Pflicht wird in Frankfurt leider bislang nur lückenhaft erfüllt und von städtischer Seite nicht wirkungsvoll überwacht bzw. durchgesetzt. Die aktuelle Situation wirkt sich negativ auf die Umwelt und auf die betroffenen Bürgerinnen und Bürger aus. Die fehlende Möglichkeit, Bioabfälle getrennt zu sammeln, führt dazu, dass diese Abfälle in der Restmülltonne landen und im Folgenden verbrannt statt einer klimapolitisch sinnvolleren Verwertung (Biogas, Düngemittel) zugeführt werden. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zahlen außerdem deutlich höhere Entsorgungsgebühren für eine Restmülltonne als für eine grundsätzlich kostenfreie Biotonne. Haushalte werden somit zusätzlich belastet. In begründeten Fällen kann eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne gewährt werden, wenn z. B. anfallende Bioabfälle vor Ort kompostiert werden können. Diese Möglichkeit besteht auf den oben genannten Grundstücken nicht bzw. wird nicht wahrgenommen. Eine Ausnahmesituation scheint demnach nicht zu bestehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2642 Aktenzeichen: 79 4
Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 entstanden aus Vorlage: OF 194/7 vom 08.08.2022 Betreff: Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße Vorgang: OM 346/21 OBR 7; ST 2063/21; OM 1390/22 OBR 7; ST 1449/22 Der Magistrat wird gebeten, in der neu zu bauenden Valentina-Archipowa-Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorzusehen und damit dafür zu sorgen, dass im gesamten sog. Schönhof-Viertel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Begründung: Bei einer Informationsveranstaltung zur Grünflächenplanung hat sich bestätigt, was sich in den Stellungnahmen ST 2063 und ST 1449 angekündigt hatte: Dass in der späteren Valentina-Archipowa-Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen ist, weil diese Straße die Verbindung zwischen dem Wohnviertel und der City-West (Solmsstraße/Kreuznacher Straße) herstellen wird. In den erwähnten Stellungnahmen wird allerdings kein realistischer Fertigstellungstermin genannt, da sich die Planung für den Durchstich zur Solmsstraße noch im Anfangsstadium befindet. Daher gilt es als sicher, dass zu dem Zeitpunkt, in dem die ersten Bewohnerinnen und Bewohner in das neue Viertel einziehen, diese Erschließung nicht vorhanden sein wird. Diese Verbindungsfunktion, sofern sie kommt, rechtfertigt es aus Sicht des Ortsbeirats nicht, von dem Prinzip abzuweichen, in Wohngebieten in der Regel nur Tempo 30 zuzulassen. Die Valentina-Archipowa-Straße durchschneidet den Quartierspark und führt sowohl am Quartierszentrum und der Grundschule vorbei. Für die Wohn- und Aufenthaltsqualität dieses neuen Wohngebiets wäre es besser, wenn eine durchgehende Tempobeschränkung auf 30 km/h gelten würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2063 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1390 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1449 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2834 Antrag vom 04.03.2025, OF 491/7 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7531 Aktenzeichen: 32 1
Straßenbahn Hamburger Allee zweigleisig ausbauen
Antrag vom 28.08.2022, OF 453/2 Betreff: Straßenbahn Hamburger Allee zweigleisig ausbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine der nachstehend beschriebenen 3 Varianten auf Realisierbarkeit geprüft werden kann. Variante 1 Im bisher eingleisigen Abschnitt wird das Gleis um etwa eine halbe Gleisbreite nach Norden (zur Baumreihe hin) verschoben. Dadurch könnte genügend Platz gewonnen werden, um das zweite Gleis parallel dicht an der südlichen Baumreihe entlang durchzuziehen. Variante 2 Das südliche Gleis wird aus der Haltestelle Nauheimer Straße nach rechts in die südliche Fahrbahn der Hamburger Allee verschwenkt, wird in der Straßenfläche bis zur Kreuzung mit der Schloß- und Varrentrappstraße geführt und dort in das vorhandene südliche Gleis der Haltestelle Varrentrappstraße eingeleitet. Die südliche Baumreihe bietet neben dem östlichen Ende der Haltestelle Nauheimer Straße wegen eines fehlenden Baumes genügend Platz für das Ausschwenken des Gleises auf die Straße; im weitläufigen Kreuzungsbereich neben der Haltestelle Varrentrappstraße ist mehr als genug Platz zum Zurückschwenken des Gleises auf die vorhandene Linie. Die Fahrbahn der Hamburger Allee ist in diesem Bereich ausreichend breit für die Straßenbahn; lediglich direkt hinter dem Einschwenkpunkt könnten 1-2 Parkplätze wegfallen. Das Straßenverkehrsaufkommen ist gering, so daß Unterbrechungen durch die Straßenbahn nicht zu Rückstau führen dürften. Eine entsprechende Ampelschaltung durch die Straßenbahn ist die einzige nötige Vorkehrung. Variante 3 Das südliche Gleis wird - aus der Bahnunterführung kommend - direkt in die südliche Fahrbahn der Hamburger Allee eingeleitet und durchgeführt bis zur Haltestelle Varrentrappstraße mit einer Anbindung wie in Variante 2 beschrieben. Die südliche Haltestelle Nauheimer Straße wird um 180 Grad gedreht, da nun der Zugang zur Bahn auf der bisherigen Rückseite der Station erfolgt, vgl. Foto unten rechts. Ansonsten gelten die Bemerkungen zu Variante 2. Die nachstehenden Fotos zeigen die Straßensituation im mittleren (links) und östlichen Abschnitt der Hamburger Allee, wo bei den Varianten 2 und 3 die Schienen entlang laufen. Der Radweg bleibt auf ganzer Länge von den Umbauten unberührt. Das nachstehende Foto gibt einen Eindruck von der Kreuzung Hamburger Allee / Schloßstraße / Varrentrappstraße mit symbolisierter neue Gleisführung bei Variante 2 und 3. In allen Plänen und Fotos zeigen rote Linien den vorhandenen Zustand, blaue Linien die vorgeschlagenen Änderungen. Alle in den Vorschlägen gezeigten Verschwenkungen sind mit den bereits vorhandenen Gleisradien realisierbar; die benötigten linearen Ausdehnungen sind gleich groß wie in der vorhandenen Situation. Sollte - wie in Presseberichten schon angedeutet - eine zukünftige Erweiterung des Angebots auf Züge in Doppeltraktion beabsichtigt sein, böten die drei genannten Varianten keine besonderen Schwierigkeiten; Variante 3 könnte sogar Vorteile dafür bieten. Das Problem dabei besteht vielmehr in der verfügbaren Länge der Haltestelle Varrentrappstraße, welche von den vorgestellten Varianten nicht berührt ist. Quellen der Fotos und Pläne: Basisplan: RMV, bearbeitete Pläne und Fotografien: Verfasser. Begründung: Bereits heute führt der eingleisige Streckenabschnitt zwischen den Haltestellen Nauheimer Straße und Varrentrappstraße zu teils langen Verzögerungen sowohl auf der Strecke der Linie 17 selbst als auch rückwirkend auf die abzweigende Strecke der Linie 16. Der RMV plant eine Taktverdichtung auf 5 Minuten, die störungsfrei nur abgewickelt werden kann, wenn der bisher eingleisige Abschnitt zweigleisig ausgebaut wird. Da die doppelte Baumreihe der Allee unbedingt erhalten bleiben muß, eine - bisher bereits diskutierte - Verschiebung einer Baumreihe aber sowohl sehr teuer als auch au-ßerordentlich riskant für die Überlebenschance der Bäume wäre, ist es wichtig, verschiedene auch unkonventionelle Ideen in die Diskussion einzubringen, über die dann die Fachleute des RMV zusätzlich zu ihren sicher bereits vorhandenen eigenen Ansätzen beraten können. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wurde zurückgezogen.
Barrierefreie Straßenbahnlinie 16, jetzt!
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2448 entstanden aus Vorlage: OF 421/2 vom 07.06.2022 Betreff: Barrierefreie Straßenbahnlinie 16, jetzt! Vorgang: B 209/22 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass alle Haltestellen der Straßenbahnlinie 16 im Ortsbezirk 2 barrierefrei nutzbar sind. 1. Dafür sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei positiver Prüfung umgesetzt werden: a) Barrierefreier Ausbau aller Haltestellen der Straßenbahnlinie 16 im Orts bezirk 2 bis spätestens Ende 2025; b) Priorisierung des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen "Frauenfriedenskirche", "Juliusstraße" sowie "Adalbert-/Schloßstraße" und "Markus-Krankenhaus"; c) bis zu einem barrierefreien Ausbau: Einsatz von Personal und Unterstützungstechnik (z. B. elektronisch-betriebene Rampen) zur Überwindung von Barrieren beim Ein- und Ausstieg, wo Bedarf besteht, die Rampen müssen auch für Haltestellen ohne Haltestelleninseln geeignet sein; d) bis zu einem barrierefreien Ausbau: Ausstattung aller Straßenbahnen der Straßenbahnlinie 16 mit Notruftasten, über welche Betroffene besonderen Unterstützungsbedarf beim Straßenbahnpersonal anmelden können (z. B. auch längere Öffnung der Türen); e) bis zu einem barrierefreien Ausbau: Ausstattung aller Haltestellen der Straßenbahnlinie 16 mit barrierefreien Informationstafeln, die Betroffenen Auskunft über Unterstützungsleistungen geben, u. a. sollten Servicenummern der VGF aufgeführt sein. 2. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen auch während der Umbaumaßnahmen gehört und beachtet werden, etwa durch die regelmäßige Unterrichtung und Anhörung des Beauftragten der Stadt für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG). Begründung: Mit der Ratifizierung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen im Jahr 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit für alle Menschen, ob mit oder ohne Beeinträchtigungen, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine Selbstverständlichkeit werden. Zu dieser Verpflichtung hat sich auch die Stadt Frankfurt am Main bekannt. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, den ÖPNV bis zum 01.01.2022 vollständig barrierefrei zu gestalten. Diese Deadline ist verstrichen und gerade in Frankfurt ist man von diesem Ziel noch meilenweit entfernt. Nach Auskunft der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, und wie teilweise auch dem Bericht vom 16.05.2022, B 209, zu entnehmen ist, wird ein Großteil der Haltestellen der Straßenbahnlinie 16 gemäß Nahverkehrsplan erst ab 2026 barrierefrei ausgebaut. Diese Planung ist so nicht hinnehmbar. Grundsätzlich stellen Haltestellen, an denen direkt von der Straße aus ein- und ausgestiegen werden muss (wo es also keine Haltestelleninseln gibt), eine besondere Barriere für Menschen mit Einschränkungen dar. Zwar sind die Straßenbahnen mit Rampen ausgestattet, diese sind für solch steile Ein- und Ausstiege allerdings ungeeignet. Ein Umbau der Haltestellen "Frauenfriedenskirche", "Juliusstraße" sowie "Adalbert-/Schloßstraße" (in Richtung Ginnheim) sollte entsprechend priorisiert werden. Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle "Markus-Krankenhaus" soll plangemäß erst im Jahr 2030 erfolgen. Dabei ist gerade bei dieser Haltestelle von einem besonderen Bedarf an barrierefreier Nutzung auszugehen, da diese vor allem auch von (mobilitäts-) eingeschränkten Patientinnen und Patienten genutzt wird. Barrieren aus dem Weg zu räumen, um allen Menschen eine Teilhabe am öffentlichen Leben und einen Zugang zu öffentlichen Gütern zu ermöglichen, ist keine Frage der Ressourcen, sondern des politischen Willens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 209 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 294 Antrag vom 11.05.2024, OF 914/2 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5486 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1895 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-11
Jordanstraße: Bitte Kurzzeitparken vor Hausnummer 17 umsetzen
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2435 entstanden aus Vorlage: OF 390/2 vom 15.05.2022 Betreff: Jordanstraße: Bitte Kurzzeitparken vor Hausnummer 17 umsetzen Vorgang: V 259/21 OBR 2; ST 799/22 Der Magistrat wird gebeten, mit Bezug auf die Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 799, wie vorgeschlagen in der Jordanstraße auf Höhe der Hausnummer 17 auf einer Länge von zehn Metern mittels Verkehrszeichen 283-11/ -21 StVO i. V. mit dem Zusatzschild "werktags 7 - 19 h" sowie "Lieferverkehr frei" sowie "auf dem Seitenstreifen" entsprechend einzurichten und zu markieren. Begründung: Siehe oben genannte Vorgänge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.12.2021, V 259 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 799 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2571 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 33 1
Illegales Parken in der City West unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2256 entstanden aus Vorlage: OF 387/2 vom 11.05.2022 Betreff: Illegales Parken in der City West unterbinden Der Magistrat wird gebeten, 1. mit verstärkten Kontrollen und ggf. weiteren Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass entlang der Kuhwaldstraße sowie an der Kreuzung Kuhwaldstraße/Ohmstraße/Kreuznacher Straße kurzfristig und dauerhaft illegales Parken unterbunden wird; 2. den Kreuzungsbereich Kuhwaldstraße/Ohmstraße/Kreuznacher Straße mit provisorischen Maßnahmen (z. B. Farbflächen, Sitzgelegenheiten/Außengastronomie, Spielgeräten, Pflanzenkübeln) so umzugestalten, dass Verkehrsflächen reduziert und Aufenthaltsflächen für Menschen geschaffen werden. Bei allen Maßnahmen ist darauf zu achten, dass eine barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums gewährleistet ist. Es dient zur Kenntnis, dass von Anwohnenden die Bereitschaft besteht, eine Patenschaft für die Pflege dieser Kübel und Pflanzen zu übernehmen. Der Ortsbeirat ist gerne bereit, bei Bedarf dem Grünflächenamt die entsprechenden Kontakte zu den Anwohnenden zu vermitteln. Begründung: In oben genannten Bereichen ist täglich mehrfach zu beobachten, dass Pkw illegal geparkt werden (Beispiele in Anlage). Vor allem an der Ecke Kuhwaldstraße/Ohmstraße, wo sich auch ein Spielplatz befindet, ist durch falsch parkende Pkw die Sicht für Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und Radfahrende derart eingeschränkt, dass eine sichere Straßenquerung nicht immer gewährleistet ist. Die Situation gefährdet aktuell vor allem Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen. Eine effektive Maßnahme gegen das illegale Parken ist demnach dringend geboten. Durch eine nachhaltige Umgestaltung des Kreuzungsbereichs, wie in der Grafik anbei als grobe Idee skizziert, könnte die Park- und Verkehrssituation verbessert und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität für Anwohnende, Besucherinnen bzw. Besucher der umliegenden Geschäfte und Gastronomie, Schülerinnen bzw. Schüler der Toni-Sender-Oberstufe sowie für spielende Kinder deutlich gesteigert werden. Es fehlt in der Umgebung an Aufenthaltsflächen. Vor allem in den (Mittags-) Pausen in den Sommermonaten nutzen z. B. Schülerinnen und Schüler den Spielplatz Kuhwaldstraße/Ohmstraße für ein Mittagessen im Freien. Hierfür ist der Spielplatz mit seiner Infrastruktur nicht gedacht; Familien mit Kindern können den Platz in dieser Zeit nicht nutzen. Durch eine teilweise Umwidmung des öffentlichen Kreuzungsbereichs könnten Aufenthaltsflächen geschaffen werden, die mit Tischen und Bänken, eingerahmt von Pflanzen, zu einer gemütlichen Mittagspause einladen. Für eine Abgrenzung der abmarkierten Aufenthaltsflächen sollten möglichst Pflanzkübel verwendet werden, als nachhaltige und attraktive Alternative zu Pollern. Der Kreuzungsbereich heizt sich in den Sommermonaten stark auf. Durch die Begrünung könnte eine gewisse Beschattung/Kühlung herbeigeführt und die Luftqualität verbessert werden. Es besteht die Bereitschaft von Anwohnenden, eine Patenschaft für die Pflege dieser Kübel und Pflanzen zu übernehmen. Quelle: privat Quelle: Eigene Skizze des Ortsbeirats auf Luftbild aus dem Geoportal Frankfurt, Stadtvermessungsamt Koordinierungsstelle GDI-FFM, https://geoportal.frankfurt.de/karte/ Beispiel Pflanzkübel als Abgrenzung auf dem Schillerplatz in Offenbach, Quelle: adfc Zeitschrift Nr. 2 März/April 2022, Seite 28 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2092 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6234 Aktenzeichen: 32 1
Erneuerung vorhandener Piktogramme
Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2260 entstanden aus Vorlage: OF 389/2 vom 15.05.2022 Betreff: Erneuerung vorhandener Piktogramme Der Magistrat wird gebeten, noch in dieser Frühlingssaison, ansonsten so bald wie möglich, für eine Erneuerung der Fahrradpiktogramme auf der Adalbertstraße zu sorgen. Begründung: Die Fahrradpiktogramme sind in die Jahre gekommen, stark abgenutzt und teilweise kaum noch zu erkennen. Sie erlauben den Radfahrenden in südwestlicher Richtung, also von der Schloßstraßenkreuzung kommend in Richtung Bockenheimer Warte, die Benutzung des Autofahrstreifens. Es gibt zwar auch einen Radweg neben dem Fußweg, doch dieser ist holprig und in keinem guten Zustand und lädt zu Kollisionen mit den zu Fuß Gehenden ein und mit den Menschen, die aus abgestellten Autos rechts aussteigen (Dooring-Zone rechts). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2312 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2312) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 7
Bahnunterführung City West
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2095 entstanden aus Vorlage: OF 335/2 vom 03.04.2022 Betreff: Bahnunterführung City West Vorgang: OM 1046/21 OBR 2; ST 469/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob es bereits eine Planung zu einer Umgestaltung der Anbindung der City West an das übrige Bockenheim, an der Bahnunterführung der Voltastraße und dem Kreuzungsbereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße/Robert-Mayer-Straße/Voltastraße gibt. 2. Falls ja, a) diese im Ortsbeirat vorzustellen; b) die dort befindlichen Bäume unbedingt zu erhalten. Begründung: In der Stellungnahme ST 469 ist von einer Umgestaltung dieses Knotenpunktes die Rede. Daher besteht Informationsbedarf. Der Ortsbeirat hat bereits mehrfach auf eine Umgestaltung dieses Knotenpunktes unter Erhalt des Baumbestandes hingewirkt, um die Verkehrsanbindung, insbesondere auch für Radverkehr aus Bockenheim kommend, in die City West zu verbessern. Bisher gab es aber keine Anzeichen seitens des Magistrats, diesen Anregungen zu entsprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1046 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1897 Aktenzeichen: 32 1
Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich ist
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2096 entstanden aus Vorlage: OF 337/2 vom 03.04.2022 Betreff: Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich ist Vorgang: OM 458/21 OBR 2; OM 1051/21 OBR 2; OM 1053/21 OBR 2; ST 439/22; ST 493/22; ST 502/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum bei der Grundnetzstraße Feldbergstraße Tempo 30 zulässig ist und bei der Grundnetzstraße Voltastraße nicht. Es dient zu Kenntnis, dass sich auch in der Feldbergstraße keine der vom Magistrat als schützenswert ausgewiesenen Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas) befindet . Begründung: Auf wiederholte Anregung des Ortsbeirates, in der Voltastraße Tempo 30 einzuführen, verwies der Magistrat stets (z. B. Stellungnahmen ST 439, ST 502) darauf, dass es sich um eine Grundnetzstraße handele, bei der Tempo 30 nur dann eingeführt werden könne, sofern sich schützenswerte Einrichtungen dort befänden. Gleichwohl besteht in der Grundnetzstraße Feldbergstraße Tempo 30, ohne dass dort solche Einrichtungen vorhanden sind, worauf der Magistrat in der Stellungnahme ST 493 ausdrücklich hinweist. Mithin ist für die Ortsbeiratsmitglieder nicht schlüssig nachvollziehbar, warum bei einer Straße diese Vorgaben Tempo 30 erfolgreich verhindern und bei anderen offensichtlich nicht. In der Stellungnahme ST 493 heißt es: "Bei der Feldbergstraße handelt es sich um eine Grundnetzstraße, die als Verbindung zwischen der Siesmayerstraße und der Liebigstraße bzw. dem Grüneburgweg dient. Daher wurde die Feldbergstraße als Vorfahrtsstraße ausgewiesen. Tempo-30-Zonen dürfen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht auf Vorfahrtsstraßen erstrecken. Die Feldbergstraße wurde jedoch durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 StVO an das Geschwindigkeitsniveau der umliegenden Tempo-30-Zonen angepasst." Warum also kann das Geschwindigkeitsniveau auf der Voltastraße nicht analog zur Feldbergstraße durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 StVO an das Geschwindigkeitsniveau der umliegenden Tempo-30-Zonen angepasst werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 458 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1051 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 439 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 493 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 502 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1828 Aktenzeichen: 32 1
Platz zwischen Voltastraße und Ohmstraße westlich von der Galvanistraße in Maria-Pia-Geppert-Platz benennen
Antrag vom 06.03.2022, OF 288/2 Betreff: Platz zwischen Voltastraße und Ohmstraße westlich von der Galvanistraße in Maria-Pia-Geppert-Platz benennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Magistrat wird vorgeschlagen, den Platz zwischen Voltastr. und Ohmstr. östlich vom Celsiusplatz und westlich von der Galvanistr. in Maria-Pia-Geppert-Platz zu benennen. Begründung: Maria-Pia Geppert* wurde am 28. Mai 1907 in Breslau geboren und ist am 18. November 1997 in Tübingen gestorben. Ihre Mutter war laut Wikipedia Italienerin. Sie studierte in Breslau Mathematik und Biologie sowie in Gießen und Rom und außerdem von1933 bis 1935 Versicherungsmathematik und Statistik in Italien in Rom. 1936 promovierte sie bei Corrado Gini im Fach Statistik in Rom. Von 1936 bis 1939 war Geppert Lehrerin. Ab 1939 arbeitete sie am W. G. Kerckhoff-Institut (heute Max-Planck-Institut für Herz- und Lungenforschung) in Bad Nauheim. Von 1940 bis 1964 leitete sie die statistische Abteilung des Instituts. 1942 habilitierte sie sich an der Universität Gießen über den Vergleich zweier beobachteter Häufigkeiten. Ab 1943 lehrte sie an der Universität. Von 1951 bis 1964 war sie Professorin für Biostatistik in Frankfurt, s. weitere Einzelheiten in der Anlage. Prof. Geppert verfügt über eine beeindruckende Biografie sowohl als Professorin in Biostatistik im Bereich der Mathematik und Naturwissenschaften als auch aufgrund ihres weiteren Engagements als Lehrerin. Außerdem gründete sie (mit Ottokar Heinisch) 1958 die Biometrische Zeitschrift (heute Biometrical Journal) und war Mitherausgeberin der von Gini 1920 gegründeten Zeitschrift Metron. Insbesondere hat sie viele Jahre an der Universität in Frankfurt am Main gelebt und gelehrt und war dort Professorin für Biostatistik von 1951 bis 1964. Damit weist sie enge persönliche Verbindungen zu Frankfurt am Main auf. Außerdem dient die Benennung dieses Platzes dem Ziel, beeindruckende Frauen mit einer europäischen und internationalen Biografie stärker in der Stadt sichtbar zu machen: Sie wurde in Breslau geboren, ihrer Mutter war Italienerin und sie hat teilweise in Italien studiert und promoviert. Selbst hat sie den größten Teil ihres Lebens in Deutschland verbracht. Damit weist sie Verbindungen zu Breslau, Italien und Deutschland und damit zu drei Ländern der heutigen Europäischen Union auf. ____________ *Quellen: Wikipedia-Eintrag abrufbar unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Maria-Pia_Geppert Des Weiteren fügt sich die Benennung dieses Platzes nach ihrer Person ein in die bestehenden Straßennamen in diesem Bezirk. Diese wurden insbesondere nach den Namen anderer Naturwissenschaftler, wie z.B. der Celsiusplatz nach Anders Celsius, die Ohmstr. nach dem Physiker Georg Simon Ohm und die Galvanistr. nach dem Arzt Luigi Galvani, benannt. Anlage mit weiteren Einzelheiten zur Biografie von Geppert* Geboren ist Maria-Pia Geppert am 28. Mai 1907 in Breslau. Nach dem Abitur 1926 am Ursulinen-Lyzeum in Breslau studierte Maria-Pia Geppert Mathematik und Biologie an der Universität Breslau sowie in Gießen und Rom. 1932 wurde sie bei Guido Hoheisel mit einer Arbeit aus der analytischen Zahlentheorie promoviert. Im gleichen Jahr legte sie das Lehramtsexamen ab und war Referendarin in Wiesbaden. Danach studierte sie von 1933 bis 1935 Versicherungsmathematik und Statistik in Rom, war Assistentin bei Francesco Cantelli und Redakteurin des italienischen Aktuarkongresses 1934. Im Jahr 1936 promovierte sie bei Corrado Gini im Fach Statistik in Rom. Von 1936 bis 1939 war Geppert Lehrerin. Ab 1939 arbeitete sie am W. G. Kerckhoff-Institut (heute Max-Planck-Institut für Herz- und Lungenforschung) in Bad Nauheim. Von 1940 bis 1964 leitete sie die statistische Abteilung des Instituts. 1942 habilitierte sie sich an der Universität Gießen über den Vergleich zweier beobachteter Häufigkeiten. Ab 1943 lehrte sie an der Universität Frankfurt sowie von 1947 bis 1951 an der TH Darmstadt. Von 1951 bis 1964 war sie Professorin für Biostatistik in Frankfurt. Ab 1954 organisierte sie die Biometrischen Kolloquien, die meist in Bad Nauheim stattfanden. Von 1964 bis 1976 war sie Professorin in Tübingen . Sie gründete - mit Ottokar Heinisch - 1958 die Biometrische Zeitschrift (heute Biometrical Journal) und war Mitherausgeberin der von Gini 1920 gegründeten Zeitschrift Metron. Sie ist am 18. November 1997 in Tübingen gestorben. Schriften von Geppert: Dissertation Breslau: Approximative Darstellungen analytischer Funktionen, die durch Dirichletsche Reihen gegeben sind, Math. Zeitschrift 35, 190-211, 1932 Dissertation Rom: Una proprieta caratteristica della distribuzione di Bravais, Giorn. Ist. Ital. Attuari 7, 378-391, 1936 Erwartungstreue plausibelste Schätzer aus dreieckig gestutzten Kontingenztafeln, Biometr. Z. 3, 54-66, 1961 ____________ *Quellen: Wikipedia-Eintrag abrufbar unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Maria-Pia_Geppert Zur Geschichte des Mathematischen Seminars der Universität Frankfurt am Main von 1914 bis 1970 Ziff. 6.10, abrufbar unter: https://www.uni-frankfurt.de/50699934/entwu_pc.pdf Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 288/2 wurde zurückgezogen.
Haushalt 2022 Produktgruppe 16.2 Verkehrsplanung Umbau der Schloßstraße umsetzen und forcieren
Antrag vom 05.03.2022, OF 307/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktgruppe 16.2 Verkehrsplanung Umbau der Schloßstraße umsetzen und forcieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Stadt Frankfurt am Main wird den Umbau der Schloßstraße forciert und prioritär umsetzen. Es wird angestrebt, den Umbau der Schloßstraße bis 2024 umzusetzen. Der Magistrat wird beauftragt, die nötigen Planungen und Maßnahmen zu ergreifen sowie die für den Umbau notwendigen Finanzmittel bereitzustellen. 2. Ziel ist hierbei, die Schloßstraße zur Nutzung einer Straßenbahnlinie sowie den Anschluss an den sog. Radschnellweg zu ertüchtigen. Prioritär vorgezogen wird der Umbau der Schloßstraße, um Rad- und KFZ-Verkehr in seiner jeweiligen verkehrlichen Nutzung der Schloßstraße alsbald wieder zu trennen. 3. Für den Zweck der Vorplanung "Umbau Schloßstraße" werden die notwendigen Personalressourcen im Dezernat sowie für 2022 ein Betrag von EUR 50.000,- zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung sowie dem Ortsbeirat im ersten Quartal 2023 über die Planung zu berichten. Begründung: Die Schloßstraße ist wegen dem geplanten Radschnellwegs Frankfurt-Vordertaunus FRM 5, welcher über die Schloßstraße geführt werden wird, sowie der Reaktivierung der Straßenbahntrasse in den Regelbetrieb durch den Nahverkehrsplan 2025+ (Linie 13), umzubauen. Insbesondere der Um- bzw. Rückbau des Gleisbetts auf der Schloßstraße wird seit Jahrzehnten gefordert. Prioritär vorzuziehen ist der Umbau der Schloßstraße, um den Kfz- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße in der Perspektive alsbald wieder zu trennen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 307/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Etatanregung EA 118 2022 Die Vorlage OF 307/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, 3 CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, 2 CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und FDP (= Ablehnung)
Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Müllgaragen für den Ortsbezirk 2
Antrag vom 02.03.2022, OF 320/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Müllgaragen für den Ortsbezirk 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, 1. im Haushalt 2022 werden zusätzliche 54.000 € bereit gestellt, um 30 Müllgaragen mit 120 L Fassungsvermögen auf besonders müllbelasteten öffentlichen Plätzen und Flächen im Ortsbezirk zu installieren. 2. der Magistrat möge die Standorte im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat und der FES festlegen. Begründung: Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Veraltete Abfallbehälter, die zu klein und oftmals nicht krähensicher sind, machen eine ordentliche Entsorgung unmöglich. Wilder Müll landet in der Umwelt, in unseren Parks und auf unseren Straßen und provoziert zahlreiche Beschwerden von Bürger*innen. Wo alte Abfalleimer durch moderne und größere Müllgaragen ersetzt oder durch diese ergänzt wurden, wie z.B. auf dem Kurfürstenplatz, hat dies die Abfallproblematik deutlich entspannt. Es braucht deshalb zusätzliche Müllgaragen, die auch an anderen müllbelasteten Flächen im Ortsbezirk Abhilfe schaffen. Zu diesen Flächen gehören u.a. der Celsiusplatz sowie die zwei benachbarten Plätze in der City West, der Rebstockpark, der Hülya-Platz sowie das Umfeld stark frequentierter Restaurants, beispielsweise in der Adalbertstraße oder der Leipziger Straße. In seinen Stellungnahmen hatte der Magistrat zuletzt das Aufstellen der Müllgaragen grundsätzlich als gute Lösung begrüßt, gleichzeitig aber festgestellt, dass dem Grünflächenamt für eine Beschaffung zusätzlicher Müllgaragen (in ausreichender Menge) aktuell keine Mittel für die angeregte Maßnahme zur Verfügung stehen. Die Kosten einer Müllgarage belaufen sich auf 1.800 €. Mit den zusätzlichen Haushaltsmitteln könnten damit 30 weitere Müllgaragen beschafft werden. Dies würde zu einer merklichen Verbesserung der Abfallsituation und damit zu einer signifikanten Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk beitragen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 131 2022 Die Vorlage OF 320/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
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