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Eine Gedenkplakette für Albert und Emil Mangelsdorff
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1873 entstanden aus Vorlage: OF 127/7 vom 07.03.2022 Betreff: Eine Gedenkplakette für Albert und Emil Mangelsdorff Der Magistrat wird gebeten, die Wohnungsbaugesellschaft ABG aufzufordern, am ehemaligen Elternhaus der Brüder Albert und Emil Mangelsdorff, Ludwig-Landmann-Straße 41, eine Gedenkplakette anzubringen vorausgesetzt, die Erben sind einverstanden. Begründung: Die Jazzmusiker Albert und Emil Mangelsdorff haben große Verdienste erworben, nicht nur in Bezug auf die Musikszene in Frankfurt, sondern auch darüber hinaus als Vorbild für das Eintreten für Demokratie und Menschenrechte, gegen Nationalsozialismus und Rechtstendenzen in der Gesellschaft. Dies zu würdigen und auf ihre Herkunft in Praunheim zu verweisen, einer Siedlung mit hohem demokratischen Bewusstsein, wie es sich auch in der Namensnennung der Straßen dokumentiert, ist Ziel einer Gedenkplakette. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 550 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-40
Kein Dauerparken auf dem Parkstreifen am Brentanobad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1874 entstanden aus Vorlage: OF 128/7 vom 06.03.2022 Betreff: Kein Dauerparken auf dem Parkstreifen am Brentanobad Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkplätze auf dem eingerichteten Parkstreifen, der sich auf der Ludwig-Landmann-Straße stadteinwärts zwischen dem Parkplatz des Brentanobades und dem Stadion am Brentanobad befindet, zu bewirtschaften. Begründung: Um das Parkproblem zu lösen, das vor der Pandemie rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad entstanden ist, hat der Ortsbeirat zahlreiche Maßnahmen in der vergangenen Wahlperiode getroffen, unter anderem auch den vormals rechten Fahrstreifen für das Parken freizugeben. Leider hat sich herausgestellt, dass dieser nun von Dauerparkerinnen und Dauerparkern genutzt wird, was nicht angedacht war. Da hoffentlich in naher Zukunft wieder vermehrt Gäste in das Schwimmbad und in das Stadion kommen werden, gilt es gegenzusteuern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1709 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 4
Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Kollwitzstraße endlich sanieren - Planungs- und Baumittel einstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2022, OF 111/7 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Kollwitzstraße endlich sanieren - Planungs- und Baumittel einstellen Vorgang: EA 245/18; ST 1007/19; V 78/21 OBR 7; ST 2121/21 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen: Die im Haushalt für 2023 vorgesehenen Planungsmittel in Höhe von 140 Tsd. € werden bereits in 2022 eingestellt und die bereits begonnene Planung wird endlich abgeschlossen. Im Haushalt 2023 werden dann die entsprechenden Mittel für die Baumaßnahme eingestellt. Begründung: Die Kollwitzstraße muss dringend saniert werden. Mit der ST 1007 aus 2019 wurde dem Ortsbeirat 7 mitgeteilt, dass genügend Haushaltsmittel in 2019 für die Fortführung der Entwurfsplanung und die Ausführungsplanung zur Verfügung stehen und dass für den Doppelhaushalt 2020/21 mit eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020-2023 bereits kalkulierte Planungs- und Baumittel angemeldet sind. In der ST 2121 vom 29.11.2021 wurde dem Ortsbeirat hingegen mitgeteilt, dass die "weiterführende Planung zur Sanierung der Kollwitzstraße wegen einer veränderten Priorisierung anderer Maßnahmen nicht weiterverfolgt werden. Die begonnene Ausführungsplanung kann somit frühestens 2023 fortgesetzt werden." Diese veränderte Prioritätensetzung für eine seit vielen Jahren angekündigte und notwendige Maßnahme ist für die Ortsbeirat weder nachvollziehbar noch akzeptabel. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 27.11.2018, EA 245 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1007 Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 78 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2121 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 153 2022 Der Vorlage OF 111/7 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenEhemaliges Gemeindehaus Westhausen Kollwitzstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 118/7 Betreff: Ehemaliges Gemeindehaus Westhausen Kollwitzstraße Eine Initiative von Bürgerinnen und Bürgern in Westhausen spricht sich für eine mögliche Nutzung des nunmehr leerstehenden evangelischen Gemeindehauses als medizinisch- sozialem Zentrum aus. Unklar ist, ob mit dem Erwerb des Gemeindehauses durch die Stadt eine Festlegung der zukünftigen Nutzung verbunden ist und ob der bauliche Zustand der Gebäude eine Nutzung z.B. als Bürgertreff zulässt. Daraus ergeben sich folgende Fragen an den Magistrat: 1. Wie ist der bauliche Zustand der Gebäude zum derzeitigen Zeitpunkt? 2. Ist eine Instandsetzung prinzipiell möglich und welche Kosten sind damit verbunden? 3. Gibt es eine städtische Festlegung für die zukünftige Nutzung? 4. Wenn nein, ist - nach einer Instandsetzung - eine Nutzung durch einen öffentlichen Träger vorstellbar? Begründung: Mit dem Kauf des aufgegebenen Gemeindehauses in der Kollwitzstraße durch die Stadt könnte es eine Option geben, den Mangel an Begegnungsräumen in der Siedlung Westhausen zu beseitigen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 118/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenErrichtung eines „sozial-medizinischen Nachbarschaftszentrums“
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2022, OF 122/7 Betreff: Errichtung eines "sozial-medizinischen Nachbarschaftszentrums" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, sich für die Errichtung eines "sozial-medizinischen Nachbarschaftszentrums" in den Gebäuden der Kollwitzstraße 5-7 einzusetzen. Zudem soll geprüft werden, welche konkreten Maßnahmen hierfür von städtischer Seite aus ergriffen werden können. Das ehemalige evangelische Gemeindezentrum in der Kollwitzstraße ist in den Besitz der Stadt übergegangen, sodass sich die Frage nach der Verwendung der erworbenen Gebäude aufdrängt. Ein "sozial-medizinisches Nachbarschaftszentrum" ist hierauf eine ideale Antwort, da damit sowohl medizinischer als auch sozialer Bedarf vor Ort bestmöglich bedient werden kann. Begründung: Die Siedlungen Westhausen, Praunheim und Heinrich-Lübke-Siedlung werden zusammen lediglich von einer regulären allgemeinmedizinischen Praxis versorgt, was eine Unterversorgung darstellt. Zudem besteht ein wissenschaftlicher Konsens über den Zusammenhang von sozialem Status und sozialen Problemen einerseits sowie höhere Krankheitswahrscheinlichkeit und Lebenserwartung andererseits. Dieser Umstand wird in den Sozialwissenschaften auch als sozialer Gradient bezeichnet. Ein "sozial-medizinisches Nachbarschaftszentrum" löst beide Probleme auf einen Schlag! Es verbindet (allgemein-)medizinische ambulante Versorgung in Form von Arztpraxen mit den klassischen sozialen Merkmalen eines Nachbarschaftszentrums: Koch- und Tanzkurse, Nachbarschafts-Cafés, Schachgruppen, Seniorentreffs und vieles mehr. Zudem lassen sich natürlich auch psychologische und sozial-beratende Angebote in einem solchen Nachbarschaftszentrum machen. Angesichts des sozialen Gradienten macht es synergistisch Sinn, Einrichtungen, die die sozialen und gesundheitlichen Herausforderungen angehen, auch unter einem Dach unterzubringen. Außerdem ergeben sich durch diese Kombination attraktive Finanzierungsmodelle. Eine Nutzung der Gebäude für eine Erweiterung des Schul- und Kindergartenangebots drängt sich verkehrstechnisch nicht auf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 122/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/7 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenLärmschutz für die technischen Anlagen der Traglufthalle im Freibad Hausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1393 entstanden aus Vorlage: OF 101/7 vom 27.12.2021 Betreff: Lärmschutz für die technischen Anlagen der Traglufthalle im Freibad Hausen Der Magistrat wird gebeten, die BäderBetriebe mit der zeitnahen Errichtung eines geeigneten Lärmschutzes für die technischen Anlagen (Gebläse etc.) an der neuen Traglufthalle im Freibad Hausen zu beauftragen und für die nächste Wintersaison zu prüfen, ob diese Anlagen auf die gegenüberliegende Seite der Halle (Richtung Ludwig-Landmann-Straße) verlegt werden können. Begründung: Die neue Traglufthalle für das Freibad Hausen ist eine Bereicherung für den Ortsbezirk und erfreut sich großer Beliebtheit. Zum Betrieb der Halle sind allerdings einige lärmemittierende technische Anlagen erforderlich, die derzeit in Richtung der Wohnbebauung (Pfannmüllerstraße/Hausener Obergasse) angebracht und nicht durch eine Lärmschutzeinhausung abgeschirmt sind. Spätestens zur zweiten Wintersaison sollten diese technischen Anlagen verlegt oder durch einen geeigneten Lärmschutz abgeschirmt werden, um die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 846 Aktenzeichen: 52 1
Sanierung der Kollwitzstraße nur mit Ladestationen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2021, OF 85/7 Betreff: Sanierung der Kollwitzstraße nur mit Ladestationen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie weit sind die Planungen für die Sanierung der Kollwitzstraße fortgeschritten? 2. Werden die Planungen auch eine Ladestationen-Infrastruktur enthalten? 3. Wenn nein, werden die dringend benötigten Ladestationen für Elektrofahrzeuge noch in das Konzept aufgenommen. 4. Ist es, davon abgesehen möglich, mit dem Betreiber des Parkhauses Gespräche zu führen, dass auf dem Gelände eine Ladestation installiert werden kann? 5. Welche weiteren möglichen Standorte für Ladestationen sieht der Magistrat in der Westhausener Siedlung? 6. Wann wird es nun endlich zu der dringend erforderlichen Sanierung der Kollwitzstraße kommen? Begründung: Die dringend notwendige Sanierung der Kollwitztstraße wird den Anwohnern von Westhausen nun seit Jahrzehnten versprochen und immer wieder wird der Termin verschoben. Zwischenzeitlich steigt die Nachfrage nach E- Autos auch in der Siedlung. Leider haben die Bewohner keine Möglichkeiten die PWK vor ihren Häusern zu laden. Sie sind auf Ladestationen in der Siedlung angewiesen. Eine Ladestationen- Infrastruktur in die Sanierung einzuplanen ist mehr als sinnvoll. Anderenfalls würde über kurz oder lang die Straße wieder aufgerissen. Auch das Gelände des Parkhauses bietet sich als Standort an. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 242 2021 Die Vorlage OF 85/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "nur" gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/LINKE (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenUmbau der Unterführung Hausener Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 611 entstanden aus Vorlage: OF 44/7 vom 24.08.2021 Betreff: Umbau der Unterführung Hausener Weg Der Magistrat wird beauftragt, die Ampelschaltung an der U-Bahn-Haltestelle "Hausener Weg" fußgängerinnen- und fußgängerfreundlicher umzugestalten. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Unterführung unter Vermeidung von Angsträumen barrierefrei gestaltet werden kann. Begründung: An der U-Bahn-Haltestelle "Hausener Weg" dauert eine oberirdische Querung der Ludwig-Landmann-Straße für Fußgängerinnen und Fußgänger zu ungünstigen Zeiten wegen der verschiedenen Ampelabschnitte mehrere Minuten. Für Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl ist dies aufgrund fehlender Rampen in der Unterführung allerdings die einzige Möglichkeit. Die geringe Beleuchtung stellt zudem einen Angstraum, nicht nur bei Dunkelheit dar, Aus diesen Gründen wäre eine Instandsetzung der Unterführung eine deutliche Verbesserung der Verbindung zwischen Hausen und Rödelheim. Die extrem langen Wartezeiten haben in der Vergangenheit bereits zu Verkehrsunfällen geführt, da (mobilitätseingeschränkte) Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße bei Rot überqueren und somit sich sowie andere, wie bspw. Menschen in Autos, gefährden. Aufgrund der hohen Verkehrsdichte an der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße inklusive der Abbiegespuren vom und in den Hausener Weg (Richtung Westen) sowie der durch den 34er Bus beeinflussten Ampelschaltung ist zu vermuten, dass eine für fußgängerinnen- und fußgängergerechtere Ampelschaltung oberirdisch schwer umzusetzen wäre, was eine Instandsetzung der Unterführung umso nötiger macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2243 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1537 Aktenzeichen: 32 1
Bewohnerparkzonen in Westhausen vorrangig einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 343 entstanden aus Vorlage: OF 26/7 vom 11.06.2021 Betreff: Bewohnerparkzonen in Westhausen vorrangig einrichten Vorgang: OM 2107/17 OBR 7; OM 2108/17 OBR 7; ST 2474/17; V 1283/19 OBR 7; ST 1768/19 Der Magistrat wird gebeten, Bewohnerparkzonen in der Siedlung Westhausen vorrangig einzurichten. Begründung: Der Wunsch der Bewohner Westhausens nach einer Verbesserung der Parksituation kommt durch vielfältige Anfragen, sei es in der Bürgerfragestunde, sei es in sozialen Netzwerken, sei es durch die o. g. Ortsbeiratsanregungen zum Ausdruck. Die Antwort des Magistrats kann da nicht befriedigen: Er verspricht eine Berücksichtigung des Anliegens in ferner Zukunft. Die Beantwortung der konkreten Fragen (z. B. zu einseitigem Parken) bleibt er schuldig. Hinzu kommt aktuell der dritte Bauabschnitt am Gymnasium Nord: Zu Recht befürchten die Bewohner Westhausens weiter zunehmenden Verkehr und noch mehr Belastung für die Siedlung, weil 1. keine weitere Schulbus-Planung für die weiteren 600 Schülerinnen und Schüler vorhanden ist und 2. mit der Erweiterung zu einer Oberstufe die Nutzung privater Pkw durch Schülerinnen und Schüler anzunehmen ist. Der Magistrat weiß, dass er der Siedlung Westhausen mit den drei großen Schulen mit insgesamt demnächst über 4.000 Schülerinnen und Schüler eine sehr große Belastung aufgebürdet hat. Dies betrifft nicht nur die regelmäßigen Stoßzeiten von 20 bis 30 Minuten, was die Stadt für eine normale Belastung (ST 2474) hält, sondern alle Sonderveranstaltungen, Elternabende etc. Die Siedlung ist in ihrer Struktur (mit nur zwei Zufahrten zur Ludwig-Landmann-Straße, mit der Anlage der Häuserreihen) darüber hinaus völlig ungeeignet, größere Verkehrsaufkommen oder Parkplatzsuchende aufzunehmen. Hinzu kommt die Möglichkeit, die Siedlung quasi als Park-and-ride-Parkplatz zu benutzen durch die Abfahrt von der A 66/Miquelallee und die Haltestellen der U 7 als kommoden Zugang zur Innenstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2107 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2474 Auskunftsersuchen vom 14.05.2019, V 1283 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1768 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1980 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Der Nidda-Radweg soll sicherer werden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 349 entstanden aus Vorlage: OF 41/7 vom 15.06.2021 Betreff: Der Nidda-Radweg soll sicherer werden Der Nidda-Radweg verläuft zwischen Praunheim und Rödelheim durch den Ortsbezirk 7. Zwischen Praunheim und Hausen ist er an beiden Ufern angelegt, sodass der Verkehr etwas entzerrt wird. Der Weg wird durchgehend vielfältig genutzt von sportlichen und gemütlichen Radfahrenden, Joggenden, Spaziergehenden, Kindern, Inline-Skaterinnen und -Skatern sowie zunehmend auch von E-Scooter-Fahrenden. Wegen der überwiegenden Umsicht und Rücksichtnahme eines Großteils der Nutzerinnen und Nutzer kommt es in der Regel nicht zu Problemen. Insbesondere in Kreuzungssituationen an Brücken, auf den Schulwegen und in der Nähe von Spielplätzen sind aber zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit aller nötig. Hier möchte der Ortsbeirat durch Appelle alle Nutzerinnen und Nutzer erreichen und zu verstärkter Rücksichtnahme aufrufen. Dies ist durch kleine Bodenpiktogramme in Spielplatznähe bereits erfolgt, allerdings sind diese nur klein, unscheinbar und weitgehend abgenutzt (Bild 1). Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. im Verlauf des asphaltierten Niddawegs großflächige Piktogramme ("Gemeinsam mit Rücksicht") anzubringen (Bild 2), z. B. an der Praunheimer Brücke, am Willi-Petri-Steg, am Vereinsringhaus Rödelheim, im Bereich der abgenutzten Pikt ogramme hinter der Ludwig-Landmann-Straße und am Spielplatz an der Kullmannswiese; 2. an den Brücken im Eingangsbereich zum Brentanopark "Haifischzähne" anzubringen (Bild 3). Bild 1, Quelle: Frau Schulte-Hahn Bild 2, Quelle: A. Kempner; https://www.Ivz.de/Region/Markkleeberg/Stadt-appelliert-an-Respekt-auf-Wegen-am- Cossi Bild 3, Quelle: https://1.bp.blogspot.com/-Sz0w6T3Byel/Xojn6biw4fl/AAAAAAAAFRc/ L6iwzE9I6cw41-kiUupMXv2and1BLIf1ACLcBGAsYHQ/s1600/haif ischzaehne-e1578342161184.png Anlage 1 (ca. 411 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1917 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 2
Zeitnahe Sanierung der Kollwitzstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 27/7 Betreff: Zeitnahe Sanierung der Kollwitzstraße Vorgang: EA 24/18; ST 1007/18 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat folgende Fragen zu beantworten:, 1. Wann wird die Entwurfs und Ausführungsplanung in ihrer Endfassung für die Kollwitzstraße vorgestellt? 2. Wann wird die Kollwitzstraße endlich saniert? 3. Sollte die Kollwitzstraße nicht saniert werden: welche Gründe sprechen gegen die Sanierung der Kollwitzstraße? Begründung: Mit der Etatanregung EA 245 (OF 316/7 vom 12.11.2018) und der daraus resultierenden ST1007 vom 27.5.2019 wird dem Ortsbeirat 7 mitgeteilt, dass genügend Haushaltsmittel in 2019 für die Fortführung der Entwurfs und die Ausführungsplanung zur Verfügung stehen und das für den Doppelhaushalt 2020/21 mit eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020-2023 bereits kalkulierte Planungs- und Baumittel angemeldet sind. Seit dieser Zeit sind keine weiteren Informationen vorhanden. Da der Ortsbeirat 7 seit Jahren den schlechten Zustand der Kollwitzstraße bemängelt, in vielen Gesprächen und Anträgen nur vertröstet wird, bittet der Ortsbeirat nunmehr um zeitnah Sanierung der Kollwitzstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.01.2018, EA 24 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1007 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 78 2021 Die Vorlage OF 27/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an die Ziffer zwei des Tenors die Frage "und welche Gründe haben zur Verzögerung geführt?" angehängt wird und Ziffer drei gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEinrichtung von „Kiss-and-Ride“-Parken auf der Ludwig-Landmann-Straße prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 35/7 Betreff: Einrichtung von "Kiss-and-Ride"-Parken auf der Ludwig-Landmann-Straße prüfen Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob einige Parkplätze im Seitenstreifen der Ludwig-Landmann-Straße in Höhe der Haltestellen der U7 als zeitlich begrenzte Kurzhalte-Parkplätze eingerichtet werden können, damit die sogenannten "Elterntaxis" nicht mehr in die Siedlung Westhausen hineinfahren müssen, wenn Eltern ihre Kinder mit den privaten PKW zur Schule bringen. Begründung: Die wichtigste Quelle von Beschwerden der Anwohner sind die Elterntaxis, die die Verkehrssituation in Westhausen besonders belasten. Ihnen könnte mit einer sogenannten "Kiss-and-Ride"-Zone an der Ludwig-Landmann-Straße eine Alternative geboten werden, die die Kinder gefahrlos aussteigen lässt und zugleich den Weg mit dem PKW in die Siedlung Westhausen überflüssig macht. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 35/7 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und farbechte/LINKE (= Annahme)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenRödelheimer Parkweg - Schleichverkehr stoppen - Eingänge des Brentano-Parks verkehrssicher machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2021, OF 2/7 Betreff: Rödelheimer Parkweg - Schleichverkehr stoppen - Eingänge des Brentano-Parks verkehrssicher machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welcher der nachfolgenden Möglichkeiten der Rödelheimer Parkweg und die Zugänge zum Brentanopark sicherer gemacht und der Schleich- und Suchverkehr gestoppt werden kann: 1. Die Durchfahrtmöglichkeit zur Ludwig-Landmann-Straße sperren (auf Höhe der Einmündung der Stichstraße zum Stadion) und den Parkweg zu einer Sackgasse umwidmen 2. Die drei Zugänge zum Brentanopark sicherer machen durch Piktogramme, zusätzliche Beschilderung und eventuell Poller, um die Sicht zu verbessern 3. Die Einrichtung einer Spielstraße im Rödelheimer Parkweg Begründung: Die Anwohner des Parkwegs beklagen die rücksichtslose und zu schnelle Fahrweise der Autofahrer im Parkweg trotz bestehender 30er Zone. Insbesondere wenn das Freibad geöffnet ist und an Spieltagen im Stadion wird die Straße als Schleichweg genutzt, und es findet ein Parkplatzsuchverkehr statt. Es wurde dazu bereits eine Petition auf "Frankfurt fragt mich" eingereicht. Der Park mit dem am Parkweg gelegenen Löwenspielplatz wird gerne und häufig von Kindern frequentiert, zwei Kindergärten liegen in unmittelbarer Nähe, die den Löwenspielplatz häufig nutzten. Die Zugänge zum Park sind nicht ausreichend gesichert, die Sicht wird durch parkende Autos erschwert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 2/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 2/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 2/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 2/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 2/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 2/7 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenMaßnahmen gegen falsch parkende Autos II - Eine Verkehrsinsel ist kein Dauerparkplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7096 entstanden aus Vorlage: OF 548/7 vom 29.12.2020 Betreff: Maßnahmen gegen falsch parkende Autos II - Eine Verkehrsinsel ist kein Dauerparkplatz Der Magistrat wird aufgefordert, gegen falsch parkende Autos folgende Maßnahme zu ergreifen: Die Verkehrsinsel der Kollwitzstraße (Ludwig-Landmann-Straße Richtung Heerstraße) wird mit Pollern gegen falsch parkende Autos gesichert, um die benötigte Sicht für den Rad- und Fußverkehr zu garantieren. Diese müssen in ausreichendem Abstand aufgestellt werden, sodass sie für Radfahrende und Fußgängerinnen und Fußgänger kein Hindernis darstellen. Begründung: Die Verkehrsinsel hat sich zu einem Dauerparkplatz entwickelt, was die Sicht des Rad- und Fußverkehrs dramatisch einschränkt. Poller können das Problem beheben und für eine erhöhte Sicherheit sorgen. Abbildung 1 Quelle: Open Street Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1026 Aktenzeichen: 32 1
Grüner Pfeil für den Radverkehr
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7098 entstanden aus Vorlage: OF 550/7 vom 29.12.2020 Betreff: Grüner Pfeil für den Radverkehr Vorgang: OM 6398/20 OBR 5; ST 2125/20 Der Magistrat wird aufgefordert, an folgenden Stellen ein Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (Zeichen 721) zu installieren: 1. Heerstraße rechts abbiegend auf Ziegelei-Allee in Richtung Eugen-Hartmann-Straße; 2. Ziegelei-Allee rechts abbiegend auf Heerstraße Richtung Guerickestraße; 3. Heerstraße rechts abbiegend auf Ludwig-Landmann-Straße in Richtung U-Bahn-Station "Heerstraße"; 4. Ludwig-Landmann-Straße rechts abbiegend auf Heerstraße Richtung Eberstadtstraße. Die in der Stellungnahme vom 04.12.2020, ST 2125, aufgeführte Sicht des Magistrats, dass der Grünpfeil nur bis zu einem Geschwindigkeitsniveau von 30 km/h vertretbar erscheint, teilt der Ortsbeirat nicht. Begründung: Der Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2125, war zu entnehmen, dass das seit Frühjahr 2020 in die Straßenverkehrsordnung aufgenommene Grünpfeilschild (Zeichen 721) "sukzessive an allen Kreuzungen im Stadtgebiet" nachgerüstet werden soll. Der Pfeil erlaubt es dem Radverkehr, an einer roten Ampel rechts abzubiegen, was einerseits die Fortbewegung für den Radverkehr erleichtert, andererseits die Gefahrensituation des gleichzeitigen Losfahrens von Rad- und Autoverkehr entschärft. Aufgrund der Kriterien für die Installation war einem FAZ-Artikel vom 20.11.2020 zu entnehmen, dass das Verkehrsdezernat der Stadt Frankfurt auf der Suche nach geeigneten Standorten dafür ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6398 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2125 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1270 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Geradeaus-Fahrradampel am Industriehof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7099 entstanden aus Vorlage: OF 551/7 vom 29.12.2020 Betreff: Geradeaus-Fahrradampel am Industriehof Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Straße Am Industriehof Richtung Innenstadt an der Ampel vor der Einmündung der Straße Am Hohen Weg eine Geradeaus-Fahrradampel einzurichten, die nur R ot zeigt, wenn dies die Ampel für den Fußverkehr zwischen Bus- und U-Bahn-Haltestelle erfordert. Begründung: Zurzeit muss der Radverkehr auf der Straße Am Industriehof Richtung Innenstadt warten, während der Kfz-Verkehr aus der Straße Am Hohen Weg links abbiegt. Mit diesem kann es allerdings keine Konflikte geben, da der Radverkehr auf der Straße Am Industriehof auf einem eigenen Radweg erfolgt. Außerdem wird der links abbiegende Radverkehr vom Am Hohen Weg kommend in einer Zickzacklinie über die Ampeln für den Fußverkehr geführt, weshalb auch hier keine Konflikte entstehen können. Daher kann auf der Straße Am Industriehof eine Geradeaus-Fahrradampel eingerichtet werden, die nur Rot zeigt, wenn dies die Ampel für den Fußverkehr zwischen Bus- und U-Bahn-Haltestelle erfordert. Eine ähnliche Ampel gibt es auf der Ludwig-Landmann-Straße auf der Niddabrücke hinter dem Anglerheim, gegenüber des Hausener Schwimmbads. Abbildung 1 Quelle: Open Street Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 978 Aktenzeichen: 32 1
Die Stationen „Hausen“ und „Große Nelkenstraße“ nicht vom U-Bahn-Netz abkoppeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7101 entstanden aus Vorlage: OF 554/7 vom 04.01.2021 Betreff: Die Stationen "Hausen" und "Große Nelkenstraße" nicht vom U-Bahn-Netz abkoppeln Die Idee, die U-Bahn-Linie U 6 ab "Industriehof" bis zur jetzigen Endstation "Hausen" abzukoppeln und als U 7 bis zur Heerstraße fahren zu lassen, stößt bei der Bevölkerung entlang der Praunheimer Landstraße auf große Ablehnung. Die stattgefundene und noch nicht abgeschlossene Verdichtung der Willi-Brundert-Siedlung, die Umwidmung des Gewerbegebietes Im Vogelsgesang in ein urbanes Mischgebiet mit Schwerpunkt Wohnen, lässt einen deutlich größeren Bedarf der öffentlichen Verkehrsmittel erwarten. Daher ist es kontraproduktiv, eine vorhandene U-Bahn-Linie zu kappen und sie durch Busse oder eine mögliche Straßenbahnlinie 13 zu ersetzen. Eine mögliche neue Linie 13 sollte, wenn möglich, besser entlang der Ludwig-Landmann-Straße bis zum Brentanobad führen. Eine Verlängerung der U 6 bis zur Praunheimer Brücke oder sogar bis zum Nordwestzentrum/Riedberg wäre zu begrüßen. Der Magistrat wird daher aufgefordert, folgende Maßnahmen für die Straßen und Stadtteile umzusetzen: 1. Zu überprüfen, ob die Tunnelanlage der U-Bahn-Linien U 6 und U 7 eine Verdoppelung der Taktung der U 7 aufnehmen kann; 2. zu überprüfen, ob die Streckenführung der U-Bahn-Linie U 7 vom Industriehof bis Heerstraße eine Erhöhung der Taktung aufnehmen kann, und wenn nicht, welche baulichen Maßnahmen hierfür notwendig wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 805 Aktenzeichen: 92 10
Maßnahmen gegen falsch parkende Autos I
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7095 entstanden aus Vorlage: OF 547/7 vom 29.12.2020 Betreff: Maßnahmen gegen falsch parkende Autos I Der Magistrat wird aufgefordert, gegen falsch parkende Autos folgende Maßnahmen zu ergreifen: Auf dem Gehwegrand der Ludwig-Landmann-Straße in Richtung Innenstadt werden unter Berücksichtigung der abgesenkten Bordsteine zwischen der Straße Am Ebelfeld und der Aral-Tankstelle Frankfurter Hüte angebracht und die Ecke mit Pollern gesichert. Die gleichen Maßnahmen werden beiderseits zwischen Am Ebelfeld und der Heerstraße durchgeführt. Begründung: Es sind vermehrt falsch parkende Autos zu beobachten, die den Rad- und Fußverkehr behindern. Frankfurter Hüte haben sich auf der Ludwig-Landmann-Straße bereits als wirksames Mittel erwiesen. Quelle: Open Street Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 976 Aktenzeichen: 32 1
Radverkehr in der Rödelheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6881 entstanden aus Vorlage: OF 538/7 vom 07.11.2020 Betreff: Radverkehr in der Rödelheimer Landstraße Vorgang: OM 4788/15 OBR 7; ST 1225/16 Seit geraumer Zeit ist die Benutzungspflicht des Radweges in der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Kasernenstraße entfallen. Leider hat sich dieses Wissen noch nicht bei allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern durchgesetzt, weshalb es immer wieder zu unschönen Begegnungen kommt, wenn Autofahrer meinen, die Radfahrenden auf ihre vermeintliche Pflicht zur Nutzung des Fahrradwegs hinweisen zu müssen. Weiterhin kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen durch Auto- und Lkw-Fahrer, die die zahlreichen Aus- und Einfahrten nutzen, ohne auf den Radverkehr auch nur irgendeine Rücksicht zu nehmen. Spitzenreiter bei diesem Verhalten sind die Fahrer der Lkw des Abschleppdienstes in der Rödelheimer Landstraße 53. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Fahrbahn der Rödelheimer Landstraße im Bereich Ludwig-Landmann-Straße bis Kasernenstraße mit Radfahrpiktogrammen zu versehen, um die Verkehrssicherheit der dort verkehrenden Radfahrenden zu erhöhen; 2. die Anlieger durch geeignete Maßnahmen auf ihre Pflicht zur Einhaltung der Verkehrsregeln, insbesondere der Vorfahrtsregeln, hinzuweisen; 3. die in der Stellungnahme ST 1225 zugesicherten Maßnahmen an der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße zeitnah umzusetzen; 4. durch geeignete Maßnahmen an den Querparkplätzen zu verhindern, dass Kraftfahrzeuge in den kombinierten Fuß- und Radweg einparken und ihn damit unpassierbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4788 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1225 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 686 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach halbherzig entfernen ist selten besser
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6414 entstanden aus Vorlage: OF 1145/2 vom 23.08.2020 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach halbherzig entfernen ist selten besser Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des Ortsbeirates 2 am 28.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das erste Quartal 2020 in Aussicht gestellt, 1. den Fahrradstreifen auf der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen; 2. auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen; 3. die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, über den aktuellen Stand der Planungen zur Schloßstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des Ortsbeirates 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender Dooring-Zone nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden müsse, wobei die im Tenor genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun sind der Trennstreifen des Radwegs und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorherigen Trennstreifens sind weiterhin sichtbar, und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch - ein Radweg. Dies führt erst recht zur Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrerinnen und Radfahrer wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbeifahren oder besonders auf Radfahrerinnen und Radfahrer achten müssen (unbeschadet des Gebotes, ohnehin auf andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzungen halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrerinnen und Radfahrer auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 338 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Gefährliche Überquerung der Ab- und Auffahrten zur Autobahn entlang der Ludwig–Landmann-Straße in Westhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6299 entstanden aus Vorlage: OF 506/7 vom 02.08.2020 Betreff: Gefährliche Überquerung der Ab- und Auffahrten zur Autobahn entlang der Ludwig-Landmann-Straße in Westhausen Seit Jahren werden dem Ortsbeirat Unfälle und gefährliche Situationen an den Übergängen beschrieben. Die farbliche Markierung von Radwegen und die bessere Sichtbarmachung von Zebrastreifen wird in den inneren Stadtteilen großflächig vorangetrieben. Für den Ortsbezirk 7 wäre eine zügige Ausweitung dringend geboten. Anfangen sollte der Magistrat mit den Auf- und Abfahrten der Autobahn A 66. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. Fahrradwege und Fußgängerüberwege, die die Auf- und Abfahrten zur Autobahn A 66 überqueren, mit roter Fahrbahnfarbe zu markieren und durch eine Erneuerung der Vorwarnschilder besser sichtbar zu machen, damit die Autofahrer verstärkt auf die Fahrradfahrer und Fußgänger aufmerksam gemacht werden. 2. Des Weiteren sollten die Fahrradfahrer auf die gefährliche Überquerung der Auf- und Abfahrten durch Schilder und Bodenmarkierungen aufmerksam gemacht werden. 3. Bei der Planung der Erneuerung der Ludwig-Landmann-Straße inkl. Fahrradschnellweg sollte der Fahrradweg mit ausreichender Breite auf die Fahrbahn verlegt werden. Dies würde auch die gefährlichen Auf- und Abfahrten entschärfen und wäre sicherlich ein Gewinn für die Fahrradinfrastruktur entlang der Ludwig-Landmann-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2076 Aktenzeichen: 32 1
Ausweitung des Parkplatzes Brentanobad und Schaffung einer kleinen Park-and-ride- Anlage am Brentanobad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6296 entstanden aus Vorlage: OF 500/7 vom 02.08.2020 Betreff: Ausweitung des Parkplatzes Brentanobad und Schaffung einer kleinen Park-and-ride- Anlage am Brentanobad Vorgang: OM 6112/20 OBR 7 Frankfurts Innenstadt hat einen starken Pendlerdruck. Viele weichen auf den ÖPNV im Stadtgebiet aus. Daher hat Westhausen, der Industriehof und Hausen (z. B. der Parkplatz des Hausener Friedhofs) einen verstärkten Parkdruck von Pendlern, die mit der U-Bahn in die Stadt fahren. Dies zeigt, dass auch Park-and-ride-Plätze innerhalb Frankfurts dringend gebraucht werden. Gerade im Hochsommer, wenn zahlreiche Schwimmbadgäste mit dem Auto anreisen, Spiele von RW Frankfurt oder des FFC Frankfurt stattfinden, erhöht sich der Parkdruck rund um das Brentanobad enorm. Mit der Fertigstellung der Moschee, die sich an der Ecke zur Ludwig-Landmann-Straße/Am Fischstein befindet, wird sich die Parksituation an Freitagen zusätzlich zuspitzen. Die Parkplätze könnten abends und an Wochenenden für das Stadion, das Brentanobad, das Hausener Schwimmbad, die Moschee und die Kirche am Fischstein genutzt werden und tagsüber als Park-and-ride-Anlage für Pendler und Stadtbesucher. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, ob der Parkplatz am Brentanobad ausgebaut werden kann (z. B. mehrstöckig); 2. eine Machbarkeitsstudie für eine kleine Park-and-ride-Anlage mit Anbindung an die U-Bahn- Linie 6 und die möglicherweise kommende neue U- bzw. Straßenbahn (siehe OM 6112) zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6112 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2031 Aktenzeichen: 32 1
Autobahnab- und -auffahrten an der Ludwig-Landmann-Straße für alle sicherer machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 505/7 Betreff: Autobahnab- und -auffahrten an der Ludwig-Landmann-Straße für alle sicherer machen Die Autobahnab- bzw. -auffahrten zwischen Hausener Weg und Heerstr. sowie die Abzweigungen von der Ludwig-Landmann-Str. Richtung Westhausen werden von vielen Verkehrsteilnehmer*innen als Gefahrenpunkte wahrgenommen. Immer wieder kommt es wegen der schlechten Einsehbarkeit der Verkehrslage zu problematischen Situationen zwischen Autofahrer*innen, Radfahrenden und Fußgänger*innen. Neben der schlechten Einsehbarkeit sind sowohl die Notwendigkeit des sofortigen Fahrbahnwechsels, von der Autobahn kommend, sowie die mangelnde Aufmerksamkeit gegenüber den Radfahrenden ein hoher Risikofaktor. Bereits mehrere Bürger*innen haben sich über diese Problematik beschwert. Eine ähnliche Ausgestaltung, wie sie bereits an der letzten Autobahnauf- bzw. -abfahrt vor der Ortseinfahrt Rödelheim existiert, ist aus Sicht des Ortsbeirats sinnvoll, um für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen und sollte daher ausgeweitet werden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - die Radwege auf den Kreuzungen von Autofahrbahn und Radweg rot zu markieren und somit auf alle Gefahrenstellen auf beiden Seiten hinzuweisen und für eine erhöhte Aufmerksamkeit sorgen. - durch weitere Maßnahmen, wie z.B. Vorwarnmarkierungen und -schilder, evtl. Stoppschilder oder bauliche Verengung der Fahrbahn, ebenfalls die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 505/7 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach nur halbherzig entfernen, ist selten besser
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1106/2 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach nur halbherzig entfernen, ist selten besser Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des OBR 2 vom 31.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das 1. Quartal 2020 in Aussicht gestellt, den Fahrradstreifen auf der Schlossstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten über den aktuelle Stand der Planungen zur Schlossstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des OBR 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender "dooring zone" nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden muss, wobei die im Antrag genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun ist der Trennstreifen des Radweg und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorigen Trennstreifen sind weiterhin sichtbar und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch? - ein Radweg. Dies führt nun erst recht zu Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrer*innen wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. PKW-Fahrer*innen können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbei fahren oder besonders auf Radfahrer*innen achten müssen (unbeschadet des Gebotes ohnehin auf andere Verkehrsteilnehmer*innen zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzung halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrer*innen auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 1106/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEndlos-Baustelle - Dauerärger
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6115 entstanden aus Vorlage: OF 482/7 vom 25.05.2020 Betreff: Endlos-Baustelle - Dauerärger Die Anwohner am Westring und in der Stephan-Heise-Straße leiden seit über zwei Jahren unter den nur zögerlich voranschreitenden Sanierungsmaßnahmen ihrer Wohnblocks. Die Vonovia gibt nur spärliche Auskünfte und meist unzutreffende Zusagen. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Vonovia in Verbindung zu setzen und für die Umsetzung folgender Maßnahmen zu sorgen: 1. Die am Spielplatz Westring seit mehr als drei Monaten gelagerten Baumaterialien wie Vogelhäuschen und anderes sind umgehend zu beseitigen. 2. Die Grünfläche vor der Hauszeile an der Ludwig-Landmann-Straße ist in einen gepflegten Zustand zu versetzen. 3. Der Bau- und Sperrmüll Ecke Stephan-Heise-Straße/Ludwig-Landmann-Straße ist zu entsorgen. 4. Der durch Baulastwagen beschädigte und dadurch abgesenkte Bürgersteig vor dem Haus Westring 15 ist auf Kosten der Vonovia instand zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1817 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 67 2
Chance einer schienengebundenen Anbindung des neuen Schönhof-Viertels und der Bad- und Sportanlage Brentanobad nutzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6112 entstanden aus Vorlage: OF 473/7 vom 26.05.2020 Betreff: Chance einer schienengebundenen Anbindung des neuen Schönhof-Viertels und der Bad- und Sportanlage Brentanobad nutzen Vorgang: OM 5878/20 OBR 7 Die Infrastruktur muss mit der Stadt wachsen, das Bockenheimer Gebiet im Ortsbezirk 7 wird sich in den kommenden Jahren stark verändern. Dem ist Rechnung zu tragen, um den neu entstehenden Stadtteil "Schönhof-Viertel", die neue Schule auf dem Gelände von St. Raphael sowie die Anbindung der Brentanosportanlage und des Schwimmbades besser an das schienengebundene ÖPNV-Netz anzubinden. Die Strecke entlang der Ludwig-Landmann-Straße eignet sich, da die vierspurige Straße in ihrer Breite nicht benötigt wird. Ein Umbau zu einer Strecke mit Fahrradschnellweg, einspuriger Straße und Bahnschienen wäre hier realisierbar (siehe dazu die Anregung des Ortsbeirates OM 5878). Langfristig könnte die Linie zusammen mit der U-Bahn-Linie U 7 durch den neuen Stadtteil im Nordwesten bis zum Nordwestzentrum/Riedberg geführt werden. Der Magistrat wird daher gebeten, die folgende Streckenführung für eine U-Bahn oder Straßenbahn zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten. Die Streckenführung sollte wie folgt verlaufen: Vom Hauptbahnhof kommend über den Katharinenkreisel, entlang der Ludwig-Landmann-Straße mit Anschluss an das Neubaugebiet "Schönhof-Viertel", der Stadion- und Sportanlage am Brentanobad, der geplanten neuen Schule St. Raphael, der Anbindung an das Brentanobad und eine Verknüpfung mit der U-Bahn-Linie U 7. Gesondert sollte die Möglichkeit der Nutzung der Schienen der U-Bahn-Linie U 7 und Weiterführung durch den neuen Stadtteil im Nordwesten bis zum Nordwestzentrum/Riedberg geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5878 Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6296 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1574 Antrag vom 04.01.2022, OF 98/7 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1390 Aktenzeichen: 32 1
Kurzfristig Pop-Up-Bikelanes auch im Ortsbezirk 7 einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2020, OF 490/7 Betreff: Kurzfristig Pop-Up-Bikelanes auch im Ortsbezirk 7 einrichten Als Reaktion auf die Corona-Pandemie wurden in verschiedenen Städten, z.B. Berlin, so genannte Pop-Up-Bikelanes eingerichtet. Diese schnell entstehenden Radwege sorgen kurzfristig für mehr Platz und Sicherheit im Radverkehr. Damit kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Menschen vermehrt den ÖPNV meiden, aber gleichzeitig nicht auf ein Auto angewiesen sein möchten. Sie ermöglichen es den Radfahrenden außerdem, Distanz zu wahren. Der Magistrat wird gebeten, an diesen Straßen die Einrichtung von Pop-Up-Bikelanes zu prüfen und nach positiver Prüfung direkt umzusetzen: Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (Breitenbachbrücke) /Am Industriehof/ Ludwig-Landmann-Straße bis Heerstraße zur Anknüpfung an die Radverbindung Richtung Oberursel Ludwig-Landmann-Straße zwischen Katharinenkreisel und Am Industriehof (in beide Richtungen), ab Industriehof Anknüpfung an Nr. 1 Gaugrafenstraße, Am Seedamm und Guerickestraße zwischen Heerstraße und Westerbachstraße Lorscher Straße jeweils ab und bis Fuchstanzstraße Richtung Eschborn bis Friedrich-Kahl-Straße. 1 + 2 . 3 4 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FARBECHTE, FDP, Frau Lämmer und Herr Leitzbach gegen GRÜNE (= Annahme); Herr Richter (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBrentanobad: Parkplatzsituation entschärfen - Grünflächen und Fuß- und Fahrradwege vor illegalem Parken schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5878 entstanden aus Vorlage: OF 449/7 vom 22.02.2020 Betreff: Brentanobad: Parkplatzsituation entschärfen - Grünflächen und Fuß- und Fahrradwege vor illegalem Parken schützen Vorgang: OM 3628/18 OBR 7; ST 2216/18 Die Parksituation rund um das Brentanobad führt zu großen Verkehrsproblemen. Auf den Flächen entlang der Ludwig-Landmann-Straße wird während der Sommermonate und bei Spielen und Events im Stadion am Brentanobad wild und oft illegal geparkt, sodass ein Vorbeikommen für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende erschwert wird. Auf diese Situation hatte der Ortsbeirat in der Anregung an den Magistrat, OM 3628, hingewiesen. In der Stellungnahme ST 2216 hat der Magistrat darauf geantwortet, dass "um das Parken auf dem Gehweg zu verhindern, Bordsteinaufsätze angebracht werden könnten". Eine "Intensivierung der Kontrollintensität", die vom Ortsbeirat gefordert wurde, sei nicht realisierbar. Auf Initiative des Antrags OF 401/7 2019 fand am 03.12.2019 ein Ortstermin des Ortsbeirats statt. Aus dieser Begehung ergeben sich folgende Forderungen des Ortsbeirats: 1. Der Magistrat wird erneut aufgefordert, eine verstärkte Verkehrsüberwachung in dem o. g. Gebiet an warmen Sommertagen und bei Spielen und Events im Stadion am Brentanobad durchzuführen. 2. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, die rechte Fahrbahn der Ludwig-Landmann-Straße (ab Parkplatzeinfahrt des Brentanobades bis zum Fußgängerüberweg (am südlichen Ende der Sportanlage) für parkende Autos ganztägig freizugeben. Die geschaffenen Parkplätze sollen so markiert werden, dass ein "versehentliches" Parken auf dem Radweg verhindert wird. 3. Zudem soll zum Schutz der Grünflächen und der Rad- und Gehwege folgende Maßnahme umgesetzt werden: Die Grünflächen zwischen Ludwig-Landmann-Straße und dem Parkplatz des Brentanobades sollen mit großen Steinen vor illegalem Parken geschützt werden. 4. Zusätzlich soll ab der Niddabrücke durch eine ausführliche Bepollerung oder Installation von Frankfurter Hüten das Parken auf den Rad- und Gehwegen verhindert werden. Insbesondere bei den Absenkungen des Bordsteins ist eine solche Absicherung von entscheidender Bedeutung, da diese als Auffahrmöglichkeit zu den Rad- und Gehwegen sowie zu den Grünstreifen fungieren. Dafür soll des Weiteren geprüft werden, ob die jeweiligen Absenkungen des Bordsteins aufgehoben werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3628 Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2216 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 996 Antrag vom 26.05.2020, OF 473/7 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6112 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2342 Aktenzeichen: 32 1
Schulbusproblem am Gymnasium Nord lösen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5880 entstanden aus Vorlage: OF 458/7 vom 18.02.2020 Betreff: Schulbusproblem am Gymnasium Nord lösen Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) zu prüfen und zu berichten, ob die derzeit schon für Busparkplätze genutzte Buskehre durch die Grünfläche hin zur Auffahrt zum Schulgelände erweitert werden kann und dort Schrägparkplätze für Busse eingerichtet werden können. Vorbehaltlich einer positiven Prüfung gilt es auch darzulegen, wie entsprechende Ausgleichsflächen für die wegfallende Grünfläche auf dem Schulgelände bereitgestellt werden können. Begründung: Die Buswende in der Kollwitzstraße wurde letzten Sommer als Notlösung für parkende Schulbusse eingerichtet. Dort können derzeit vier Busse parken. Bereits heute parken deswegen zwei Busse auf der Kollwitzstraße. Ab dem neuen Schuljahr werden zwei weitere Busse hinzukommen. Aufgrund der wachsenden Anzahl von Schülerinnen und Schülern wegen hinzukommender Klassenstufen wird in den kommenden Jahren mit einem Busaufkommen von zehn Bussen gerechnet. Spätestens dann werden die Busse den fließenden Verkehr eklatant behindern. Dementsprechend muss die Buskehre auf eine Kapazität von zehn Stellplätzen erweitert werden. Wenn die angrenzende Grünfläche hin zur Auffahrt zum Schulgelände integriert werden kann, entstehen genügend Schrägparkplätze, sodass dann auch weitere Busse ausreichend Platz finden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1134 Aktenzeichen: 40 1
Tempo 30 für die Thudichumstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2020, OF 453/7 Betreff: Tempo 30 für die Thudichumstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Thudichumstraße in eine Tempo-30-Zone umgewandelt werden kann. Begründung: Die Thudichumstraße, beginnend mit der Kreuzung Radilo/Lorscher/Burgfriedenstraße, ist für eine gemeinsame Nutzung von Radfahrern und Autos unangenehm und gefährlich. Eine Markierung für die Fahrradfahrenden auf der Fahrbahn beginnt in Richtung Ludwig-Landmann-Straße erst nach der Trümpertstraße - aus gutem Grund. Vorher befindet sich die Markierung "Fahrräder" auf dem Bürgersteig und wird entsprechend auch so genutzt. Im Bereich des neuen Rewe- Marktes geraten dann die Fahrradfahrenden und die Kunden in gegenseitige Bedrängnis. Auch gibt es immer wieder Kollisionen bei den in das Parkdeck abbiegenden Autos. Eine Geschwindigkeitsreduzierung des Verkehrs würde die Situation für die Fahrradfahrenden entschärfen. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 10.03.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 453/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 453/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenNeue Werbeflächen der Firma STRÖER hier: Versetzen der Werbefläche am Fischstein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5623 entstanden aus Vorlage: OF 439/7 vom 03.01.2020 Betreff: Neue Werbeflächen der Firma STRÖER hier: Versetzen der Werbefläche am Fischstein Der Magistrat wird gebeten, 1. die neue Werbefläche der Firma STRÖER Am Fischstein (Abzweigung Hausener Weg/Ludwig-Landmann-Straße) an einen anderen, mit dem Ortsbeirat abgesprochenen Ort versetzen zu lassen; 2. dafür Sorge zu tragen, dass die Standorte neuer Werbeflächen in Zukunft der Zustimmung des Ortsbeirats bedürfen. Begründung: Die o. g. Werbefläche ist ein Risiko für die Verkehrssicherheit. Der Fuß der Werbefläche steht mitten auf dem Fußgängerweg, sodass alle Personen auf den Radweg ausweichen müssen, der allerdings auch befahren wird. Außerdem ragt die Werbefläche so über den Radweg, dass ein Überblicken der Verkehrssituation insbesondere beim Abbiegen auf die Ludwig-Landmann-Straße erheblich erschwert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 914 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 00
Parkplätze am Friedhof Westhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5446 entstanden aus Vorlage: OF 432/7 vom 26.11.2019 Betreff: Parkplätze am Friedhof Westhausen Vorgang: V 783/18 OBR 7; ST 1006/18 Bezug nehmend auf die Stellungnahme ST 1006 wird der Magistrat aufgefordert, 1. die Parkplätze/die Trauerhalle des Friedhofs Westhausen ab der Ludwig-Landmann-Straße auszuschildern und eine deutliche Beschilderung der Einfahrt zum Parkplatz an der Trauerhalle anzubringen; 2. den Parkplatz an der Trauerhalle auch an Wochenenden und Feiertagen zu öffnen; 3. den Parkplatz an der Trauerhalle, wenn möglich, um weitere Parkplätze zu erweitern und die Einfahrt zu verbreitern. Begründung: Der Friedhof Westhausen ist für gehbehinderte und ältere Menschen nicht sehr gut an den öffentlichen Personenverkehr angeschlossen. Die Wege sind einfach zu weit. Bei Beisetzungen und zur Grabpflege nutzen daher viele Menschen den eigenen Pkw, es wird deshalb eine angemessene Zahl von Parkplätzen benötigt. Während auf der Internetseite der Friedhofsverwaltung ein weiterer Parkplatz als Friedhofsparkplatz ausgewiesen wird, ist nur der abgelegene Parkplatz an der Heerstraße ausgeschildert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.03.2018, V 783 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1006 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 323 Aktenzeichen: 67 4
Verkehrsberuhigung im Bereich Ludwig-LandmannStraße 405
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5441 entstanden aus Vorlage: OF 419/7 vom 08.11.2019 Betreff: Verkehrsberuhigung im Bereich Ludwig-Landmann-Straße 405 Der Magistrat wird gebeten, den Straßenbereich vor der Liegenschaft Ludwig-Landmann-Straße 405 durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. eine Geschwindigkeitsbegrenzung, sicherer zu machen. Begründung: In der Liegenschaft Ludwig-Landmann-Straße 405 ist eine Flüchtlingsunterkunft untergebracht und es leben dort sehr viele Kinder. Aufgrund der räumlich sehr begrenzten Außenflächen spielen die Kinder öfters auch vor dem Haus in der Nähe der stark befahrenen Ludwig-Landmann-Straße. Vor dem Haus befindet sich zwar eine Ampelanlage und es wurden inzwischen auch "Vorsicht Kinder"-Piktogramme auf der Fahrbahn aufgebracht. Allerdings verhindert dies nicht, dass viele Autofahrer trotzdem zu schnell fahren und gelegentlich auch die rote Ampel missachtet wird. Um diese Gefahrenquellen zu minimieren, erscheint es sinnvoll, die Einrichtung eines partiellen Tempolimits, ähnlich wie in der Rödelheimer Landstraße in Höhe eines Kindergartens, oder andere geeignete Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 521 Aktenzeichen: 32 1
Mehr „Wildwiesen“ im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5215 entstanden aus Vorlage: OF 389/7 vom 24.07.2019 Betreff: Mehr "Wildwiesen" im Ortsbezirk 7 "Am Straßenrand und auf Verkehrsinseln summt und brummt es. Bienen, Hummeln, Schmetterlinge taumeln im rauschenden Verkehr von Blüte zu Blüte, zwischen wippenden Gräsern krabbeln Käfer und Insekten. Mit Blumen- und Gräserwiesen in der City ersetzt das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main eintöniges Einheitsgrün im öffentlichen Raum - und schafft so wertvollen Lebensraum für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt: in Parks, auf freien Flächen am Stadtrand, entlang von Straßen und auf Inseln mittendrin." (Zitat aus der Wiesenbroschüre der Stadt Frankfurt am Main) Um die Artenvielfalt im Ortsbezirk 7 zu fördern, wird der Magistrat gebeten, weitere Grünflächen im Ortsbezirk 7 in Wildwiesen umzuw andeln. Geeignete Stellen wären insbesondere - die Grünstreifen an den Straßen, zum Beispiel an der Ecke Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße oder an den Schienen auf der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße, - Parks im Ortsbezirk 7 wie Teile im Brentanopark und Solmspark. Außerdem wird der Magistrat gebeten, auf bereits existierenden Wildwiesen das gelbe Schild "Wiesen für Insekten" aufzustellen, um der Bevölkerung die möglicherweise unordentlich wirkenden Wiesen zu erklären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 63 Aktenzeichen: 67 0
Parkplätze für den Friedhof Westhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2019, OF 414/7 Betreff: Parkplätze für den Friedhof Westhausen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat eindeutig zu klären, welche Parkplätze welchen Nutzergruppen am Friedhof Westhausen offenstehen, diese eindeutig zu beschildern und zumindest für gehbehinderte Menschen ausreichend Parkplätze in der Nähe der Trauerhalle zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Friedhof Westhausen ist für gehbehinderte und ältere Menschen nicht sehr gut an den öffentlichen Personenverkehr angeschlossen, die Wege sind einfach zu weit. Bei Beisetzungen und zur Grabpflege nutzen daher viele Menschen den eigenen PKW, es wird dementsprechend eine angemessene Zahl von Parkplätzen benötigt. Während auf der Internetseite der Friedhofsverwaltung weiterhin ein Parkplatz an der Heerstraße und der nun vom Gymnasium Nord genutzte Parkplatz als Friedhofsparkplätze ausgewiesen werden, ist nurmehr der abgelegene Parkplatz an der Heerstraße ausgeschildert. Besucherinnen und Besucher berichten jedoch, dass manchmal auch Parkplätze direkt in der Nähe der Trauerhalle genutzt werden können. Die Einfahrt zu diesen Parkplätzen befindet sich auf der Kollwitzstraße. Diese Parkplätze wären ideal für ältere bzw. gehbehinderte Menschen und sollten daher zumindest als "Behindertenparkplätze" beschildert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 414/7 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenTempo 30 in einem Teilbereich der Heerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 entstanden aus Vorlage: OF 395/7 vom 26.08.2019 Betreff: Tempo 30 in einem Teilbereich der Heerstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Sofern dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, wird der Magistrat gebeten, eine Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung in Höhe der Einmündung Fritz-Schumacher-Weg zu installieren. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beklagen in diesem Abschnitt besonders in den Tagesrand- und Abendstunden eine hohe Gefährdung durch zu schnell fahrende Fahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2372 Aktenzeichen: 32 1
Sinnvolle Ampelschaltung an der Haltestelle „Heerstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4874 entstanden aus Vorlage: OF 384/7 vom 27.07.2019 Betreff: Sinnvolle Ampelschaltung an der Haltestelle "Heerstraße" Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Fußgängerampel an der U-Bahn-Haltestelle "Heerstraße" nur als reine "Drückampel" installiert wird und die automatische Schaltung abgestellt wird. Begründung: Die Ampel schaltet auf Knopfdruck, aber auch alle zwei Minuten automatisch auf Rot. Diese Automatik verursacht ständig unnötige Stausituationen bei der sowieso problematischen Verkehrslage an der Ecke Heestraße/Ludwig-Landmann-Straße. Es ist vollkommen ausreichend, wenn Fußgänger die Ampel bei Bedarf schalten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2072 Aktenzeichen: 32 1
Vorbereitung des Ausbaus der westlichen Heerstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.06.2019, OA 436 entstanden aus Vorlage: OF 375/7 vom 03.06.2019 Betreff: Vorbereitung des Ausbaus der westlichen Heerstraße Vorgang: M 217/92; M 235/07; NR 943/08; OA 644/08 OBR 7 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bis Juni 2020 eine Bau- und Finanzierungsvorlage zum Ausbau der Heerstraße zwischen Guerickestraße und Ludwig-Landmann-Straße zu erstellen. Begründung: Mit dem positiven Votum zum Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 235, unter Berücksichtigung des Antrages NR 943 und der Anregung OA 644 forderte die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat u. a. auf, eine Bau - und Finanzierungsvorlage zu erstellen, damit der Ausbau der westlichen Heerstraße erfolgen kann. Die Vorplanung (M 235) nahm ausdrücklich auch Bezug auf den Vortrag des Magistrats M 217 aus dem Jahr 1992, in der das Radverkehrskonzept für die Stadt Frankfurt dargestellt wurde. Wegen der anstehenden Erschließung des Gewerbegebietes Praunheim Nord (1) kam die Stadtverordnetenversammlung überein, zunächst den Kreuzungsbereich Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße umzubauen. Danach sollten der Bau des Praunheimer Kreisels und die Grunderneuerung der östlichen Heerstraße erfolgen. Der Ausbau der westlichen Heerstraße sollte als Letztes erfolgen. Die östliche Heerstraße ist mittlerweile bis zur Ludwig-Landmann-Straße erneuert. Da in absehbarer Zeit Neuansiedlungen in Praunheim und Rödelheim anstehen, ist es dringend geboten, vorher auch den westlichen Abschnitt der Heerstraße zu sanieren und den künftigen Nutzern eine sichere Radverbindung anzubieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 235 Anregung vom 06.05.2008, OA 644 Antrag vom 05.06.2008, NR 943 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 430 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 87 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 436 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage M 176 vom 08.09.2017 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 94 Beschluss: Die Vorlage OA 436 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage M 176 vom 08.09.2017 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4512, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32 1
Feldversuch an der Ampelschaltung an der Kreuzung Heerstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Ziegeleiallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2019, OF 357/7 Betreff: Feldversuch an der Ampelschaltung an der Kreuzung Heerstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Ziegeleiallee Die Radfahrampeln auf den Mittelinseln sind für Linksabbieger aufgrund der fehlenden Genehmigung für einen Feldversuch verhüllt. Radfahrende, die zum indirekten Linksabbiegen in die Wartetaschen gefahren sind, können nicht erkennen, wann sie die Fahrt ungefährdet fortsetzen können. Eine Nachfrage im Radfahrbüro hat ergeben, "dass seitens des Straßenverkehrsamtes ein Schreiben an das hessische Ministerium verschickt werden wird um sich diese Lösung genehmigen zu lassen". Aufgrund der nicht zufriedenstellenden Situation möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, ob dieses Schreiben bereits verschickt wurde und 2. welche Anstrengungen unternommen werden, die nicht zufriedenstellende Situation zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 14.05.2019, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der CDU erfolgt ziffernweise Abstimmung über die Vorlage. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1282 2019 Die Vorlage OF 357/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, BFF und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBeschleunigung der Buslinie 60
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.03.2019, OA 371 entstanden aus Vorlage: OF 345/7 vom 04.03.2019 Betreff: Beschleunigung der Buslinie 60 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen die Buslinie 60 in Praunheim zu beschleunigen. In West-Ost-Richtung soll bei der Neugestaltung der Heerstraße zwischen Guerickestraße und Ludwig-Landmann-Straße eine Busspur eingerichtet werden, auf der auch das Radfahren erlaubt ist. Begründung: Regelmäßige Staus im Berufsverkehr belasten die Bevölkerung in Praunheim außerordentlich. Eine Verringerung des Verkehrsaufkommens durch öffentlichen Nahverkehr ist nicht zu erkennen, da für den Pendler Busse, die im Stau stehen, nicht attraktiver sind als das eigene Fahrzeug. Auf eine weitere, entlastende Straße warten die Praunheimer seit 80 Jahren. Die Prüfung einer Straßenbahn zur Entlastung des Verkehrs auf der Heerstraße ist vertagt worden, sodass eher durch eine weitere Bebauung Praunheims mehr Belastung als weniger Belastung wahrscheinlich ist. Eine Busspur würde im Berufsverkehr die Attraktivität des schnelleren Busses gegenüber dem (fast) stehenden Individualverkehr erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 307 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 78 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 371 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3978, 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.05.2019 Aktenzeichen: 92 11
Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“ Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer
Partei: CDU
Weiter lesenBerichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrssicherheit im Bereich der Ludwig-Landmann-Straße 405
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4124 entstanden aus Vorlage: OF 736/2 vom 04.01.2019 Betreff: Verkehrssicherheit im Bereich der Ludwig-Landmann-Straße 405 Der Magistrat wird gebeten, im Straßenverlauf vor der Einrichtung Ludwig-Landmann-Straße 405 ein Hinweisschild Nr. 136 "Kinder" nach Anlage 1 der StVO aufzustellen und ggf. weitere Maßnahmen zu ergreifen, um auf die Gefährdung der rund 150 in der Einrichtung lebenden und vor dem Haus spielenden Kinder hinzuweisen. Begründung: Bitte der Einrichtungsleitung des DRK. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 851 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Alle Jahre wieder: Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 316/7 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Alle Jahre wieder: Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: In den Haushalt werden nicht nur Planungsmittel in Höhe von 270.000 € eingestellt, sondern auch die für die Umsetzung der Sanierung notwendigen Mittel von insgesamt 2,7 Mio. €. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich bereits mehrfach für eine rasche Umsetzung der bereits vorgesehenen Sanierung eingesetzt. Leider musste die Sanierung immer wieder verschoben werden. Eine entsprechende Planung existiert bereits, so dass die nun eingestellten Planungsmittel in Höhe von 270.000 € allenfalls als "Beruhigungspille" betrachtet werden können. Die Straße befindet sich nach dem Abschluss von Bauarbeiten im Westring in einem desolaten Zustand. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 245 2018 Die Vorlage OF 316/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenTägliche Stauprobleme an der Heerstraße lösen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2018, OF 318/7 Betreff: Tägliche Stauprobleme an der Heerstraße lösen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die zuständigen Ämter damit zu beauftragen, Lösungsvorschläge zu erarbeiten um die extreme Stausituation an der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße zu beseitigen oder wenigstens zu entschärfen. Begründung: Täglich, besonders zu den Hauptverkehrszeiten, bilden sich endlose Staus auf der Heerstraße von beiden Richtungen in die Ludwig-Landmann-Straße einbiegend. Das führt wiederum zu Rückstaus auf der Ludwig-Landmann-Straße bei den Linksabbiegern in die Heerstraße, weil die Kreuzung permanent zugestellt ist. Auslöser dieses Chaos sind die Bushaltestelle mit der dazugehörenden Bedarfsampel, die parkenden Autos und die Fußgängerampel zur Straßenbahnhaltestelle. Trotz der Komplexität der Situation muß eine vertretbare Lösung gefunden werden. Nicht nur die Autofahrer leiden unter der Situation, sondern auch die Anwohner sind die Leidtragenden. Antragsteller: REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 318/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU, FDP, BFF, REP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: REP
Weiter lesenSchnelle Umsetzung der Park and Ride-Anlage "Taunusblick" an der U 6 und A 5
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 309/7 Betreff: Schnelle Umsetzung der Park and Ride-Anlage "Taunusblick" an der U 6 und A 5 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass eine Park-and-Ride-Anlage an der Autobahn A 5 über der Trasse der in Richtung Steinbach verlängerten Stadtbahn (derzeit U 6) errichtet wird. Hierfür möge er sich mit den zuständigen Stellen des Bundes, des Landes und der Stadt Eschborn ins Benehmen setzen. Angefahren werden sollte die Anlage über die Zufahrten der ehemaligen US-Tankstelle (jetzt Raststätte "Taunusblick") einerseits und andererseits durch die angeschlossene Stadtbahn. Da die Flächen an der A5 nach dem neuesten Landesentwicklungsplan als "Landwirtschaftlicher Vorzugsraum" gelten, um Flächenversiegelungen zu erschweren, sollte das offene Parkhaus über der planerisch bereits gesicherten U-Bahntrasse errichtet werden (Eigentümer des betroffenen "Steinbacher Stadtweges" ist die Stadt Eschborn). Wegen der Dringlichkeit und Finanzierung sollte geprüft werden, ob der Bau und das anschießende Betreiben der Anlage in "öffentlich-privater Partnerschaft" durchgeführt werden kann. Begründung: Mit dem Zuzug von Berufstätigen aus den ländlichen Räumen in die Ballungsräume wuchs der Ausbau der jeweiligen Verkehrsinfrastruktur nicht mit. Die Folgen sind unter Anderem zu hohe Luftverschmutzungen in den Großstädten. Für Frankfurt am Main empfahl deshalb das Verwaltungsgericht als eine Entlastungsmöglichkeit den Bau von P&R-Anlagen. Die aktuelle Diskussion um Luftreinhaltepläne und Dieselfahrverbote erhöht den Druck auf die Verkehrspolitik, mehr solche Anlagen im Rhein-Main-Gebiet zu errichten. Schon 1991 schlug Professor Bernhard Winkler in einem Gutachten für die Stadt Frankfurt vor, an der Peripherie große P&R-Anlagen zu bauen, um den Auto-Pendlern vor Frankfurts Toren das Umsteigen in einen eng getakteten öffentlichen Nahverkehr anzubieten. Da in Frankfurt die Zahl freier (städtischer) Flächen sehr beschränkt ist, bietet es sich an, als erste Lösungen über den vorhandenen Verkehrstrassen (ausnahmslos in öffentlicher Hand) die P&R-Anlagen zu errichten. Dies hat sich andernorts schon bewährt. Anbieten würde sich z. B. zum einen eine P&R-Anlage zur Einhausung der A661 in Verbindung mit der U4 und zum anderen eine Verknüpfung der U6 mit der A5 durch eine P&R-Anlage über der Trasse der U-Bahn in Richtung Steinbach. Seit den siebziger Jahren ist die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße (auf Frankfurter Seite) und der Steinbacher Stadtweg (auf Eschborner Seite) für eine Verlängerung der Bahn vorbereitet worden (z. B. Brückenbauwerk der Autobahn). Eine umfangreiche Verbreiterung der Autobahn in diesem Bereich ist vorgesehen. Mittlerweile ist es einhellige Meinung der Bundespolitik als auch der Landespolitik, dafür zu sorgen, dass die Menschen des ländlichen Raumes nicht mehr ihre Heimat verlassen müssen. Dem kommen P&R-Anlagen mit einem attraktiven ÖPNV entgegen. Es liegt auch im Interesse des Umlandes, wenn die Stadtbahnlinie U6 nach Steinbach verlängert wird. Die entstehenden höheren Betriebskosten für den RMV sind gerechtfertigt, da sie letztendlich der Milderung der Umweltbelastung in Frankfurt dienen. Insgesamt läst sich die Subventionierung des ÖPNV im Wesentlichen nur mit ökologischen und sozialen Wirkungen begründen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 309/7 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU, REP und fraktionslos (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD
Partei: CDU
Weiter lesenNeue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2018, OA 298 entstanden aus Vorlage: OF 302/7 vom 11.09.2018 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie (auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems) entsprechend des unten geschilderten Verlaufs sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, am Seegewann und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn soll geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in Ostwestrichtung und Westostrichtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, - nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen, - die Niederlassung von Continental zu vergrößern und - das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen. Eine Anbindung der Linie an das S-Bahn-Netz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach Kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, am Seegewann und der Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continental-Werk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.10.2018, OA 315 Antrag vom 25.10.2018, OF 356/8 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 34 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 8 Versandpaket: 19.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 315 2018 1. Der Vorlage OA 298 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 356/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 2. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 298 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 315 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 298 und OA 315 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3352, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 92 11
Parksituation am Brentanobad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3628 entstanden aus Vorlage: OF 293/7 vom 20.08.2018 Betreff: Parksituation am Brentanobad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. w elche Möglichkeiten bestehen, die Parksituation rund um das Brentanobad und um das Stadion am Brentanobad zu verbessern (z. B. durch Erlaubnis des permanenten Parkens auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Fischstein und Brentanobad stadteinwärts, da es im Abschnitt zwischen dem Rödelheimer Parkweg und der Rödelheimer Landstraße - Foto 1 - erlaubt ist). 2. inwiefern die Möglichkeit besteht, vermehrt Kontrollen durch die Polizei und städtische Verkehrspolizei hinsichtlich der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vornehmen zu lassen. Begründung: Insbesondere an den heißen Sommertagen ist die Parksituation rund um das Brentanobad unerträglich. Weiterhin ist auch während gut besuchter Fußballspiele die Situation häufig besorgniserregend. Pkws parken wild auf dem Gehweg, sodass teilweise ein gegenseitiges Vorbeikommen auf den Rad- und Gehwegen zu Fuß, geschweige denn mit Kinderwagen oder Fahrrädern unmöglich ist (Foto 2). Leider ist vielen Autofahrerinnen und Autofahrern darüber hinaus nicht klar, wie sie parken sollen, weshalb diese dann, anstelle auf dem temporären Parkstreifen, auf den Rad- und Gehwegen parken. Vor dem Hintergrund der anzunehmenden weiteren heißen Sommer (aufgrund des Klimawandels) und den damit einhergehenden Besucherzahlen des Brentanobads und der zu erwartenden Fußballspiele muss unbedingt Abhilfe geschaffen werden. Foto 1 Foto 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2216 Antrag vom 26.08.2019, OF 401/7
Anfrage zur falschparkenden Pkw auf der Ludwig-Landmann-Straße Höhe U-Bahn-Station „Friedhof Westhausen“ (stadteinwärts)
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 296/7 Betreff: Anfrage zur falschparkenden Pkw auf der Ludwig-Landmann-Straße Höhe U-Bahn-Station "Friedhof Westhausen" (stadteinwärts) Falsch parkende PKW behindern regelmäßig den Fuß- und Radverkehr auf der Ludwig-Landmann-Straße Höhe U-Bahn-Station "Friedhof Westhausen" (stadteinwärts) - siehe Foto. An der vielbefahrenden Straße stellt dies eine Gefahrensituation dar, insbesondere bei sich möglicherweise öffnenden Türen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, Welche Möglichkeiten bestehen, PKW-Fahrer*innen beim Parken an der o.g. Stelle zu hindern (z. B. durch Frankfurter Hüte an der Bordsteinkante). Foto 1 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 296/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 296/7 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
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