Meine Nachbarschaft: Miltenberger Straße
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Vorlagen
Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7410 entstanden aus Vorlage: OF 1467/5 vom 28.07.2025 Betreff: Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109 Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass der Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109 (siehe Fotos) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird und Parkflächen eingezeichnet werden. Begründung: Der parallel zum Wendelsweg verlaufende Weg weist eine Breite von ca. 5,90 Metern auf. Es ist unklar, welche Widmung dieser derzeit hat. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass Behörden Ihnen mitgeteilt haben, dass es sich bei dem Weg um einen Fahrradweg handeln würde. Da eine Kennzeichnung als Fahrradweg fehlt und dieser zudem vorher und nachher nicht weitergeführt wird, ist dies aus Sicht des Ortsbeirates nicht nachvollziehbar. Um hier klare Verhältnisse zu schaffen und gleichzeitig der Parkplatznot in dem Bereich zu begegnen, bietet es sich an, den Weg als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und Parkflächen einzuzeichnen. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Sicheres Überqueren des Hainer Weges - Einrichtung eines Dialog-Displays
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7219 entstanden aus Vorlage: OF 1452/5 vom 27.05.2025 Betreff: Sicheres Überqueren des Hainer Weges - Einrichtung eines Dialog-Displays Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten , ob im Hainer Weg vor der Kreuzung Wertheimer Straße und Unterster Zwerchweg ein Dialog-Display zur Geschwindigkeitsanzeige installiert werden kann. Begründung: Der Hainer Weg ist ein wichtiger Schulweg und als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Dennoch halten sich viele Autofahrer nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit. Die Verkehrssituation an der genannten Stelle wird zunehmend schwieriger und unübersichtlicher, insbesondere für Schulkinder und ältere Menschen. Eltern haben wiederholt auf die Gefährdung hingewiesen. Ein Dialog-Display, das Autofahrer auf ihre tatsächliche Geschwindigkeit aufmerksam macht, kann präventiv wirken und so zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Es sensibilisiert alle Verkehrsteilnehmer und schafft mehr Aufmerksamkeit für das Tempo-30-Gebot. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1790 Beratung im Ortsbeirat: 5
Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7017 entstanden aus Vorlage: OF 1413/5 vom 30.04.2025 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III) Der Magistrat wird nochmals gebeten, auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben erneut mitgeteilt, dass die Verkehrssituation an der genannten Stelle gerade in Zeiten des Berufsverkehrs sehr unübersichtlich ist und es häufig zu einem kompletten Erliegen des Verkehrsflusses kommt. Es ist daher ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg zu verfügen, um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Der Bereich wird zudem gerade in Zeiten des Berufsverkehres als Verbindungsstück zwischen Lettigkautweg und Am Sandberg intensiv genutzt. Durch das Parken auf der Straße kommt es zu unübersichtlichen Situationen und Rückstau in den Lettigkautweg und in die Straße Am Sandberg. Hierdurch wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet. Das Risiko von Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Abschnitt wird aufgrund der Kreuzungen und der geringen Abschnittslänge von ca. 80 Metern, auf dem das Parken auf der Straße verboten werden soll, dagegen als gering eingeschätzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1639
Verkehrsschild in der Steinhausenstraße austauschen und Grünschnitt anordnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7019 entstanden aus Vorlage: OF 1416/5 vom 05.05.2025 Betreff: Verkehrsschild in der Steinhausenstraße austauschen und Grünschnitt anordnen Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen 136 "Kinder" in der Steinhausenstraße zwischen den Hausnummern 9 und 11 zu erneuern, da es kaum noch zu erkennen ist. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, den oder die Hausbesitzer aufzufordern, an besagter Stelle einen Grünschnitt durchführen zu lassen. Begründung: Die Steinhausenstraße ist ein wichtiger Schulweg in Richtung Mühlbergschule. Um Autofahrer auf Schulkinder hinzuweisen, ist es dringend notwendig, das Verkehrsschild zu erneuern. Ebenfalls muss der Hausbesitzer angewiesen werden, den Baum auf Höhe des Schildes zu schneiden, da dieses fast nicht mehr zu sehen ist. Foto: Oliver Kimpel Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1742 Beratung im Ortsbeirat: 5
Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6875 entstanden aus Vorlage: OF 1388/5 vom 08.04.2025 Betreff: Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen Der Magistrat wird gebeten, die Liegenschaft Wendelsweg 113 vor illegalem Zutritt zu sichern und zu prüfen, ob dieses Grundstück für die Nutzung durch Kinder- und Jugendeinrichtungen hergerichtet werden kann. Begründung: Die Liegenschaft Wendelsweg 113 grenzt unmittelbar an den Seehofpark. Vor mehr als zehn Jahren hat dort die Betreuung der Mühlbergschule (Die Mühlbergschlümpfe) eine Einrichtung betrieben. Das Gebäude verfällt leider zusehends. Personen haben sich zwischenzeitlich illegal Zugang zur Liegenschaft verschafft und nächtigen wohl auch dort. Auch aufgrund der Lage, angrenzend an den Spielplatz des Seehofparks, besteht dringend Handlungsbedarf. Die Stadt sollte schnellstmöglich ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und das Grundstück, solange die Liegenschaft nicht in Stand gesetzt ist, vor dem Zutritt durch spielende Kinder und andere Personen sichern. Ferner sollte die Stadt prüfen, wie sie die Liegenschaft für die Nutzung durch Kinder- und Jugendeinrichtungen ertüchtigen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1739 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsführung im Wendelsweg im Bereich Seehofpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2025, OF 1417/5 Betreff: Verkehrsführung im Wendelsweg im Bereich Seehofpark Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, im Wendelsweg im Bereich Seehofpark einen ordnungsgemäßen Verkehrsfluss in der Weise zu gewährleisten, dass entgegenkommende Fahrzeuge ohne Weiteres aneinander vorbeifahren können, ohne den Bürgersteig benutzen zu müssen. Begründung: Im Wendelsweg im Bereich Seehofpark ist es häufig nicht möglich, dass entgegenkommende Fahrzeuge aneinander passieren können. Hintergrund ist, dass im Wendelsweg in Richtung Norden die rechte Seite des Wendelsweges lückenlos durch parkende Fahrzeuge belegt ist. Dies führt dazu, dass nach Süden fahrende Fahrzeuge notgedrungen auf den Bürgersteig ausweichen müssen, um am Gegenverkehr vorbeizukommen. Das entgegenkommende Fahrzeug kann auch optisch erst wahrgenommen werden, wenn man sich mitten in der Engstelle befindet. Ein Zurückstoßen des Fahrzeuges ist für beide Beteiligten oftmals nicht möglich, da häufig nachfolgende Fahrzeuge dies unmöglich machen. Der jetzige Zustand ist nicht hinnehmbar, da durch das Befahren des Bürgersteiges Fußgänger gefährdet werden können. Ggf. sollte der Magistrat ins Auge fassen, dort einen Ortstermin durchzuführen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1417/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1417/5 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenVersetzung der Lichtsignalanlage am Hainer Weg zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 1359/5 Betreff: Versetzung der Lichtsignalanlage am Hainer Weg zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen, ob die Lichtsignalanlage im Bereich Hainer Weg 150 (Gemündener Straße) in den Kreuzungsbereich Hainer Weg/Unterster Zwerchweg/Wertheimer Straße versetzt werden kann Begründung: In der Stellungnahme ST 2416/2023 "Sicheres Überqueren des Hainer Weges" wurde vorgeschlagen, einen Schulwegtermin zu vereinbaren. Dieser fand am 28.06.2024 statt. Die Empfehlung aus diesem Termin lautete, dass der Ortsbeirat 5 einen Prüfantrag stellen möge, um zu klären, ob die Lichtsignalanlage in den Kreuzungsbereich Hainer Weg/Unterster Zwerchweg/Wertheimer Straße versetzt werden kann. Regelmäßig schildern Eltern dem Ortsbeirat die kritische Verkehrssituation, die sich in letzter Zeit weiter verschärft hat. Insbesondere folgende Gründe werden dabei immer wieder genannt: Der Hainer Weg ist eine stark befahrene Straße mit erheblichem Verkehrsaufkommen, darunter zahlreiche Pkw, Lkw sowie die Buslinien 47 und 48. Trotz der bestehenden Tempo-30-Regelung wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung häufig überschritten. Ein sicheres Überqueren des Hainer Weg, besonders mit Kleinkindern, ist oft nicht möglich. Die einzige verkehrssichere Überquerung des Hainer Wegs ist eine Ampel am Hainer Weg 150, was für ältere Menschen und Schulkinder einen erheblichen Umweg darstellt. Besonders problematisch ist zudem, dass diese Ampel oft von Autofahrern und Lkw bei Rot überfahren wird, da sie schlecht einsehbar und oft von parkenden Fahrzeugen verdeckt ist. Für schulpflichtige Kinder, die die Mühlbergschule besuchen, ist die derzeitige Verkehrssituation äußerst problematisch. Eine Versetzung der LSA in den Bereich Hainer Weg/Unterster Zwerchweg/Wertheimer Straße ist der Wunsch der Menschen in dem Quartier und würde die Verkehrssicherheit drastisch erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1359/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1359/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Steinhausenstraße/Dielmannstraße/Bornemannstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6597 entstanden aus Vorlage: OF 1321/5 vom 02.02.2025 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Steinhausenstraße/Dielmannstraße/Bornemannstraße Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation an der Kreuzung Steinhausenstraße/Dielmannstraße/Bornemannstraße zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Grundschulkinder zu ergreifen. Hierzu soll insbesondere die Einrichtung eines Zebrastreifens mit entsprechender Beschilderung (z. B. "Achtung Schulweg!") geprüft werden, um die Aufmerksamkeit der Autofahrer zu erhöhen, die Geschwindigkeit zu reduzieren und den Kindern eine sichere und erkennbare Querung der Fahrbahn zu ermöglichen. Begründung: An der genannten Kreuzung überqueren täglich viele Grundschulkinder die Fahrbahn, oft diagonal und zwischen geparkten Autos hindurch. Aufgrund der schlechten Einsehbarkeit der Kurve und der hohen Geschwindigkeit vieler Fahrzeuge besteht eine erhebliche Gefahr für die Kinder. Die Situation hat sich zudem verschärft, seitdem die Zufahrt zum Sachsenhäuser Berg über den Hainer Weg gesperrt wurde und viele Autos nun über den Mühlberg fahren. Dadurch hat sich das Verkehrsaufkommen an der betreffenden Kreuzung erhöht. Ein Zebrastreifen mit entsprechender Beschilderung würde die Autofahrer sensibilisieren, ihr Tempo zu drosseln und den Kindern eine klare Orientierungshilfe für eine sichere Querung bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1033 Beratung im Ortsbeirat: 5
Anbringen des Verkehrsschilds „Vorsicht, Kinder“ im Reversbrunnenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6113 entstanden aus Vorlage: OF 1233/5 vom 16.10.2024 Betreff: Anbringen des Verkehrsschilds "Vorsicht, Kinder" im Reversbrunnenweg Vorgang: OM 3614/23 OBR 5; ST 1526/23 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich nach dem Ende der Tempo-30-Zone im Wendelsweg am Anfang des Reversbrunnenweges ein Verkehrsschilder Nr. 136 "Vorsicht, Kinder" wegen spielender Kinder im Bereich des Seehofparks anbringen zu lassen. Begründung: In der ST 1526 entschied der Magistrat sich gegen eine Weiterführung der Tempo-30-Zone bzw. eine "Runde 30", da an dieser Stelle keine Gefahrenlage bestehe. Der Seehofpark erfreut sich jedoch zunehmender Beliebtheit. Durch die neue Basketballanlage und Hundeauslauffläche werden immer mehr Bürger, groß wie klein, von dem Park angezogen. Der Kiosk "Nox", der sich gegenüber des Parks im Wendelsweg befindet, zieht ebenso Gäste an. Der Spielplatz, der auch von der Kita Grüne Soße gerne genutzt wird, ist regelmäßig sehr gut besucht. Umso mehr verwundet es, dass der Magistrat hier von einer "geringen Gefahrenlage" ausgeht, zumal dort aufgrund des Durchgangsverkehrs kein Tempo 30 angeordnet werden kann. Wenn man hier die Geschwindigkeit in einem Bereich von ca. 400 Metern nicht reduzieren "darf", sollte man zumindest Warnschilder aufstellen, die auf spielende Kinder hinweisen. Zur Information: Der Reversbrunnenweg ist keine Einbahnstraße und besitzt keinen Bürgersteig, sodass dort keinerlei Fußgängersicherheit gegeben ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 553 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6114 entstanden aus Vorlage: OF 1249/5 vom 04.11.2024 Betreff: Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen Vorgang: OM 3614/23 OBR 5; ST 1526/23 Der Magistrat wird gebeten, im Reversbrunnenweg mit Verkehrszeichen 274 Tempo 30 einzuführen. Begründung: Der Reversbrunnenweg ist ein etwa 250 Meter langer Straßenabschnitt zwischen Wendelsweg, Bergesgrundweg, Altebergsweg, Seehofsweg und Goldbergweg auf dem Tempo 50 gilt, während auf den genannten Straßen Tempo 30 gilt. In der VwV-StVO heißt es gem. Nr. XII, Rz 14 zu Zeichen 274: "Liegt innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis zu 300 Meter), so kommt zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht. Dieses fördert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei." Demnach ist in diesem Fall zur Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht die qualifizierte Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 der StVO erforderlich. Dessen ungeachtet ist der Ortsbeirat der Ansicht, dass sehr wohl eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt, da die besagte Straße über keinen Gehweg verfügt und dort, wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1526 selbst einräumt, vorwiegend Durchgangsverkehr herrscht. Darüber hinaus ist der Reversbrunnenweg als Fahrradverbindung im Schulwegeplan enthalten. Die Einführung von Tempo 30 ist somit zulässig und geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 385 Beratung im Ortsbeirat: 5
Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6112 entstanden aus Vorlage: OF 1231/5 vom 10.10.2024 Betreff: Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark Der Magistrat gebeten, in den an den Seehofpark unmittelbar angrenzenden Straßen das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) zu installieren (siehe Karte). Begründung: Die Mitarbeitenden der Kita Grüne Soße und im Umfeld wohnende Familien wünschen sich sichere Verhältnisse für Kinder, die die Straßen um den Seehofpark herum queren, um die Kita oder zum Beispiel den Kiosk zu erreichen. Dies bezieht sich auf den Seehofsweg, den Reversbrunnenweg und den am Seehofpark entlangführenden Abschnitt des Wendelswegs. Deswegen sollte in den drei oben genannten Straßen das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) angebracht werden, um andere Verkehrsteilnehmende dafür zu sensibilisieren, dass dort verstärkt Kinder unterwegs sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 375 Beratung im Ortsbeirat: 5
Bebauung „Schubert Park“ im Wendelsweg/Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2024, OF 1197/5 Betreff: Bebauung "Schubert Park" im Wendelsweg/Sachsenhausen Wesentliche Teile des Schubert Parks im Wendelsweg werden derzeit entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans B 847 bebaut. Die dort realisierte Bebauung hat mit dem Bebauungsplan nichts mehr zu tun. Folgende Abweichungen vom Bebauungsplan sind offenbar genehmigt worden: Insgesamt 6 Gebäude werden in Abweichung von den Baufenstern im Bebauungsplan realisiert und anstelle einer 2-geschossigen Bebauung plus Staffelgeschoss ist eine 3-geschossige Bebauung mit Staffelgeschoss genehmigt worden. Zur Erteilung der Baugenehmigungen müssen die folgenden Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt worden sein: - Mindestens für die sogenannten Häuser A, B, C und E musste eine Befreiung von der Art der Nutzung von Parkanlage in allgemeines Wohngebiet erteilt worden sein. - Für mehrere Häuser muss eine Befreiung von den Baugrenzen erteilt worden sein, da sie diese drastisch überschreiten. - Es sind mindestens ca. 30 im Bebauungsplan zur Erhaltung festgesetzte Bäume gerodet worden, auch insoweit musste eine Befreiung ausgesprochen werden. Darüber hinaus mussten wenigstens drei denkmalschutzrechtliche Entscheidungen getroffen werden, um das Bauvorhaben entgegen dem Denkmalschutz realisieren zu können. Es handelt sich um die folgenden: - Die Parkanlage, in der die Häuser errichtet werden, ist denkmalfachlich als geschütztes Park Ensemble festgesetzt, davon musste Dispens erteilt werden. - Die denkmalgeschützte Villa Schubert wurde abgerissen. - Das sogenannte Haus A rückt viel näher an die denkmalgeschützte Henninger Villa, sodass hier Fragen des denkmalschutzfachlichen Umgebungsschutzes für diese Villa betroffen sind. Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat: 1. Welche Abweichungen von einem Bebauungsplan müssen noch erfolgen, damit ein Bebauungsplan geändert wird und damit die Stadtverordnetenversammlung darüber entscheiden kann, wie gebaut wird? 2. Wie soll ein Ersatz für die 30 gefällten Bäume geschaffen werden, auch in Anbetracht des Umstandes, dass alle Häuser von einer sehr großen Tiefgarage unterbaut sind? 3. Wie viel öffentlich geförderte Wohnungen entstehen bei der geschilderten Bebauung des Schubert Parks? 4. Ist der Investor im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages aufgrund der erteilten Befreiungen an den Kosten, die Voraussetzung oder Folge seines Vorhabens sind (siehe hierzu § 11 Baugesetzbuch), beteiligt worden und wenn ja, welche Leistungen hat der Investor danach übernommen? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1024 2024 Die Vorlage OF 1197/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 1079/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2024/2025 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Errichtung eines Sportparcours/Trimm-Dich-Parcours im Stadtwald eingestellt. Begründung: In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Freizeitaktivitäten im Freien deutlich gestiegen. Immer mehr Freizeitsportler wollen neben dem klassischen Ausdauertraining auch Muskelaufbauübungen und/oder Dehnübungen durchführen. Bereits vor mehreren Jahren gab es einen Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours im Frankfurter Stadtwald, der aufgrund mangelnder Instandhaltung entfernt werden musste. Hier könnte bzgl. eines neuen Trimm-Dich-Parcours angesetzt werden. Zur Errichtung eines Sportparcours bietet sich die Wiese bei der Stoltzeschneise am Luderbach und die Wiese an der Ecke Wendelsweg / Kesselbruchschneise an. Der Frankfurter Stadtwald ist seit Jahren Treffpunkt aktiver Breitensportler. Der Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours würde das Freizeitangebot erweitern und die Attraktivität erhöhen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 180 2024 Die Vorlage OF 1079/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenUmleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5188 entstanden aus Vorlage: OF 1026/5 vom 19.02.2024 Betreff: Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass Baustellen-Lkw nicht über den Lettigkautweg zur Baustelle am Henningerareal (ehemaliges Areal Konsul Schubert) fahren sollen. Der Anfahrtsweg soll stattdessen über den Hainer W eg und die Geleitsstraße erfolgen und die Anfahrt über den Wendelsweg in Richtung Hühnerweg zur Offenbacher Landstraße. Begründung: Im Bereich Wendelsweg 72 (ehemaliges Areal Konsul Schubert) werden aktuell Aushubarbeiten für den Bau weiterer Wohnhäuser durchgeführt. Der damit verbundene Lkw-Verkehr führt aktuell zu einem großen Teil an der Mühlbergschule im Lettigkautweg vorbei. Die Schülerinnen und Schüler sind so auf ihrem Schulweg noch größeren Gefahren ausgesetzt als ohnehin schon. Da der Lettigkautweg schmal ist, staut sich im Bereich Offenbacher Landstraße/Lettigkautweg der Verkehr des Öfteren am Tag mit einhergehendem Hupen, insbesondere im Bereich der Schule. Fotos (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1307 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelswegs/Ecke Miltenberger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4726 entstanden aus Vorlage: OF 924/5 vom 10.09.2023 Betreff: Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelswegs/Ecke Miltenberger Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Zebrastreifen zur sicheren Querung des Wendelswegs (Höhe Hausnummer 89, an der Kreuzung Miltenberger Straße) aufzubringen. Begründung: Der offizielle Schulweg der Schulkinder vom Areal Henninger Turm/Hainer Weg zur Mühlbergschule kreuzt an der Ecke Wendelsweg/Miltenberger Straße den Wendelsweg. Aktuell ist es für die Schulkinder unmöglich, den Wendelsweg an dieser Stelle sicher zu überqueren. Fahrzeuge auf beiden Seiten des Wendelswegs blockieren die Sicht und den Weg, was zu einer erheblichen Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer führt. Insbesondere während der morgendlichen Stoßzeiten ist das Verkehrsaufkommen an dieser Stelle sehr hoch. Die Ecke Wendelsweg/Miltenberger Straße ist ein stark frequentierter Bereich, der auch von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt wird. Daher ist es umso wichtiger, die Verkehrssicherheit für alle zu gewährleisten. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an dieser Stelle würde dazu führen, dass die Fußgänger den Wendelsweg sicher überqueren können und so ein erhöhtes Maß an Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 307 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1489 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 521 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Liegenschaft Wendelsweg 113
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2023, OF 927/5 Betreff: Liegenschaft Wendelsweg 113 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Auskunft, ob die Liegenschaft Wendelsweg 113 wieder zur Betreuung von Kindern genutzt werden kann. Begründung: Die Liegenschaft Wendelsweg 113 grenzt unmittelbar an den Seehofpark. Vor mehr als 10 Jahren hat dort die Betreuung der Mühlbergschule die "Mühlbergschlümpfe" eine Einrichtung betrieben. Das Gebäude verfällt leider Zusehens. Der Standort sollte, gerade wegen seiner Lage, zur Kundenbetreuung reaktiviert werden. Foto: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 778 2023 Die Vorlage OF 927/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSicheres Überqueren des Hainer Weges
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4299 entstanden aus Vorlage: OF 848/5 vom 22.06.2023 Betreff: Sicheres Überqueren des Hainer Weges Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Hainer Weg vor der Kreuzung Wertheimer Straße und Unterster Zwerchweg ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) eingerichtet werden kann. Begründung: Der Hainer Weg ist ein Schulweg und der Hainer Weg darf nur mit Tempo 30 befahren werden. Leider halten sich viele Autofahrer nicht daran, was zu einer Gefahr für Fußgänger und insbesondere Kinder führt. Unermüdlich haben Eltern bereits mehrfach auf das Problem aufmerksam gemacht. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Hainer Weg vor der Kreuzung Wertheimer Straße und Unterster Zwerchweg könnte das Überqueren der Straße für alle Verkehrsteilnehmer erheblich sicherer machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2416 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Verbesserung der Verkehrssicherheit an den Bushaltestellen „Wertheimer Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4296 entstanden aus Vorlage: OF 845/5 vom 20.06.2023 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit an den Bushaltestellen "Wertheimer Straße" Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrssicherheit an den Bushaltestellen "Wertheimer Straße" (beide Richtungen) zu verbessern. Begründung: Bei einem erneuten Ortstermin am Hainer Weg/Ecke Wertheimer Straße in den Morgenstunden wurde u. a. von der zuständigen Kinderbeauftragten festgestellt, dass die Verkehrssicherheit dort, insbesondere für Schülerinnen und Schüler, nur eingeschränkt gewährleistet ist. So werden die Haltestellenbereiche häufig zugeparkt. Hier könnte die Installation von Pollern oder Fahrradbügeln Abhilfe schaffen. Ferner könnte durch die (temporäre) Installation einer digitalen Geschwindigkeitsanzeige oder den Einsatz eines Enforcement Trailers auf Höhe der Bushaltestellen Geschwindigkeitsüberschreitungen begegnet werden. Auch ist zu prüfen, ob durch die Installation eines Zebrastreifens auf Höhe der Bushaltestellen in Ergänzung der vorhandenen Ampelanlagen (auf Höhe der Gemündener Straße und auf Höhe des Henniger Turms) die Verkehrssicherheit verbessert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2293 Aktenzeichen: 32-1
Mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger und besonders für Kinder im Hainer Weg im Bereich der Haltestelle Wertheimer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.06.2023, OF 855/5 Betreff: Mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger und besonders für Kinder im Hainer Weg im Bereich der Haltestelle Wertheimer Straße Der Magistrat möge im Bereich der Haltestelle Wertheimer Straße im Hainer Weg für mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger und besonders für Kinder sorgen und dazu folgendes veranlassen: 1. Schaffung eines Zebrastreifens dort, wo der Bordstein abgesenkt ist. 2. Verhinderung des Zuparkens des Haltestellenbereichs durch Poller und/oder Fahrradbügel. 3. Aufstellen einer digitalen Geschwindigkeitsanzeige oder eines stationären Blitzers, damit an das Einhalten der Höchstgeschwindigkeit erinnert wird und Verstöße geahndet werden. Begründung: An der Bushaltestelle Wertheimer Straße entstehen regelmäßig, vor allem morgens extrem gefährliche Situationen für den Fußverkehr, besonders für Kinder. Besonders zu nennen sind: - regelhafte Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30kmh, - starker und unübersichtlicher LKW-Verkehr an der Einfahrt zum Ferrero-Gebäude, - die Tatsache, dass sich die Bushaltestelle hinter einer für Autos und Fußgänger nicht einsehbaren Kurve befindet, - starker Baustellenverkehr mit LKW in der Straße am Henninger Turm - parkende PKW um die Bushaltestelle herum, die ein Ausscheren der Fahrzeuge erzwingen und die Einsehbarkeit des Bereiches weiter verschlechtern. Vor allem morgens zwischen 7:15 und 8:00 Uhr, wenn Müllabfuhr, Schulkinder und der Berufsverkehr (ÖPNV, Autos, LKW, Fahrradfahrer etc.) zusammenkommen, entstehen hier mehrmals täglich brandgefährliche Situationen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 855/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und AfD gegen GRÜNE, LINKE., BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: LINKE.
Weiter lesenWiederherstellung des Gehwegs im Hühnerweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4108 entstanden aus Vorlage: OF 810/5 vom 15.05.2023 Betreff: Wiederherstellung des Gehwegs im Hühnerweg Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Hühnerwegs 20 bis 22 (Bürgermeister-Gräf-Haus) den Gehweg in der ursprünglichen Form wiederherzustellen. Vor der Senioreneinrichtung sollte nur dann geparkt werden dürfen, wenn für den Fußverkehr eine Breite von mindestens 2,2 Metern bleibt und die Menschen, die oft auf Gehhilfen angewiesen sind, in ihrer Mobilität nicht behindert werden. Begründung: Im Bürgermeister-Gräf-Haus werden auch Personen betreut, die zum Teil erheblich gehbehindert und auf Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl) angewiesen sind. Während der Bautätigkeit auf der gegenüberliegenden Seite wurde vorübergehend auf dem Gehweg eine Fahrspur eingerichtet. Der Bürgersteig war vorher einheitlich rot gepflastert. Nach der Aufhebung der temporären Fahrspur ist der ursprüngliche Zustand leider nicht wiederhergestellt worden. Dies sorgt anscheinend für Missverständnisse: Seitdem wird dort auf dem Gehsteig geparkt (siehe Foto). Foto: Pramod Sha Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2018 Aktenzeichen: 66-0
Weg in der Grünanlage zwischen Hühnerweg und Johanna-Melber-Weg befestigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4103 entstanden aus Vorlage: OF 805/5 vom 30.04.2023 Betreff: Weg in der Grünanlage zwischen Hühnerweg und Johanna-Melber-Weg befestigen Der Magistrat wird gebeten, den Weg in der Grünanlage zwischen Hühnerweg und Johanna-Melber-Weg (nähe Willemer-Häuschen) zu befestigen. Gerne auch mit wasserdurchlässigem Asphalt oder Kopfsteinpflaster. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass der oben genannte Weg bei nasser Witterung unpassierbar ist, da sich immer wieder durch Regen Pfützen bilden und der Boden aufweicht. Insbesondere für die Bewohnerinnen und Bewohner der sich in der Nähe befindlichen Pflege- und Altenwohnanlagen wäre eine Befestigung ein Mobilitätsgewinn. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1926 Aktenzeichen: 67-0
Aufpflasterungen an der Kreuzung Wertheimer Straße/Unterster Zwerchweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2023, OF 774/5 Betreff: Aufpflasterungen an der Kreuzung Wertheimer Straße/Unterster Zwerchweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine Aufpflasterung an der Kreuzung Wertheimer Straße / Unterster Zwerchweg aufzubringen und den Übergang durch Fahrbahnmarkierungen kenntlich zu machen. Begründung: Der Hainer Weg weist eine hohe Verkehrsdichte auf. Obwohl sie als Tempo-30-Straße ausgewiesen ist, halten viele Autofahrer die Geschwindigkeit nicht ein. Dies stellt insbesondere für Kinder, aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer eine große Gefahr dar. Eine Aufpflasterung und Fahrbahnmarkierungen können hier für mehr Sicherheit sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 774/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2023, OF 749/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Errichtung eines Sportparcours/Trimm-Dich-Parcours im Stadtwald eingestellt. Begründung: In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Freizeitaktivitäten im Freien deutlich gestiegen. Immer mehr Freizeitsportler wollen neben dem klassischen Ausdauertraining auch Muskelaufbauübungen und/oder Dehnübungen durchführen. Bereits vor mehreren Jahren gab es einen Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours im Frankfurter Stadtwald, der aufgrund mangelnder Instandhaltung entfernt werden musste. Hier könnte bzgl. eines neuen Trimm-Dich-Parcours angesetzt werden. Zur Errichtung eines Sportparcours bietet sich die Wiese bei der Stoltzeschneise am Luderbach und die Wiese an der Ecke Wendelsweg / Kesselbruchschneise an. Der Frankfurter Stadtwald ist seit Jahren Treffpunkt aktiver Breitensportler. Der Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours würde das Freizeitangebot erweitern und die Attraktivität erhöhen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 165 2023 Die Vorlage OF 749/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenFahrradfahren im Hainer Weg gegen die Einbahnstraße zwischen Geleitsstraße und Hühnerweg einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2023, OF 773/5 Betreff: Fahrradfahren im Hainer Weg gegen die Einbahnstraße zwischen Geleitsstraße und Hühnerweg einrichten Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann die im Ortsbeiratsantrag OM 2258 von 2013 beantragte und in der Stellungnahme ST 1277 von 2013 und der Stellungnahme ST 732 von 2018 zugesagte Öffnung der Einbahnstraße im Abschnitt zwischen Geleitsstraße und Hühnerweg eingerichtet wird. Begründung: In der ST 732/2018 wird beschrieben, dass die Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung, inklusive entsprechender Markierungen, nach der notwendigen Deckenerneuerung erfolgen wird. Das ist nun 5 Jahre her und die Deckenerneuerungsmaßnahmen sind längst abgeschlossen, sodass der Freigabe nichts mehr im Wege steht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 666 2023 Die Vorlage OF 773/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten Worte des Tenors "Der Magistrat wird unter der Prämisse des Erhalts der Schrägparkplätze um Auskunft gebeten" lauten. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen AfD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKastanien im nördlichen Hühnerweg vor Trockenheit schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3776 entstanden aus Vorlage: OF 666/5 vom 30.01.2023 Betreff: Kastanien im nördlichen Hühnerweg vor Trockenheit schützen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Kastanien im nördlichen Hühnerweg auch in trockenen Zeiten ausreichend mit Wasser versorgt sind. Hierzu könnten die Bereiche zwischen den Kastanien im Abschnitt östlich der Kreuzung des Hühnerweges mit dem Wendelsweg mit wasserdurchlässigem Asphalt versehen werden. Ferner könnte der derzeit asphaltierte Bereich zwischen Kastanien und Straße entsiegelt und dort Stauden gepflanzt werden. Begründung: Um zu verhindern, dass die genannten Kastanienbäume durch immer häufiger auftretende Dürreperioden eingehen, sollte die Stadt eine bessere Bewässerung sicherstellen. Hierzu bieten sich die oben genannten Maßnahmen an, ohne dabei den dortigen Parkdruck durch Wegnahme von Parkraum zu verschärfen. Die Bewässerung der Flächen an den Kastanien würde auch von einer Nachbarschaftsinitiative unterstützt werden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1394
Bürgersteig nahe der Bushaltestelle „Goetheturm“ verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3788 entstanden aus Vorlage: OF 704/5 vom 25.02.2023 Betreff: Bürgersteig nahe der Bushaltestelle "Goetheturm" verlängern Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Bürgersteig nahe der Bushaltestelle "Goetheturm" auf der südlichen Seite des Sachsenhäuser Landwehrweges bis zur Kreuzung mit dem Wendelsweg weitergeführt und befestigt wird. Begründung: Der Bürgersteig auf der südlichen Seite des Sachsenhäuser Landwehrweges endet kurz hinter der Bushaltestelle "Goetheturm". Der Bürgersteig wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern, die Richtung Goetheturm und Stadtwald unterwegs sind, genutzt. Leider endet dieser circa sieben Meter vor der Kreuzung des Sachsenhäuser Landwehrweges mit dem Wendelsweg. Passantinnen und Passanten weichen deshalb auf die Straße aus oder laufen über die dortige Grünfläche. Es wäre daher wünschenswert, wenn der Bürgersteig bis zur Kreuzung mit dem Wendelsweg verlängert wird. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1469 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Staudenstreifen im Hühnerweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3774 entstanden aus Vorlage: OF 625/5 vom 09.01.2023 Betreff: Staudenstreifen im Hühnerweg Der Magistrat wird gebeten, im nördlichen Hühnerweg, das heißt im Abschnitt zwischen Wendelsweg und Hainer Weg, die Flächen zwischen den Kastanienbäumen zu entsiegeln und in Staudenstreifen umzuwandeln. Begründung: Die Kastanienbäume haben in den trockenen Sommern sehr gelitten und mussten zum Teil stark beschnitten werden. Die Entsiegelung könnte den Zustand der Bäume verbessern. Der Staudenstreifen trägt ebenfalls zur Verbesserung des Stadtklimas bei und würde Insekten als Nahrungsquelle dienen. Die Bewässerung der Grünstreifen kann bei Bedarf von einer Nachbarschaftsinitiative übernommen werden, die sich mit dem Wunsch an den Ortsbeirat gewandt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1391
Schul- und Kindergartenwegsicherung im Bereich Schweinfurter Weg und Am Sandberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3623 entstanden aus Vorlage: OF 668/5 vom 30.01.2023 Betreff: Schul- und Kindergartenwegsicherung im Bereich Schweinfurter Weg und Am Sandberg Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrszeichenbeschilderung im Schweinfurter Weg instand zu setzen. An der Zufahrt Schweinfurter Weg über den Hainer Weg ist die Beschilderung der Tempo-30-Zone verblasst. Ferner wird um Bodenmarkierungen "Achtung Kinder" auf dem Schweinfurter Weg und auf dem Weg Am Sandberg in der Nähe der städtischen Einrichtung Kinderzentrum im Schweinfurter Weg 78 gebeten bzw. um Nachzeichnung der vorhandenen. Ebenso wird angeregt, zumindest temporär, eine digitale Radar- Geschwindigkeitsanzeige in der Nähe der Einrichtung zu installieren. Begründung: Die Verkehrszeichenbeschilderung in dem genannten Abschnitt ist in die Jahre gekommen. Zudem hat der Verkehr, insbesondere auf der Straße Am Sandberg, in den letzten Jahren zugenommen. Daher sind die genannten Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2023, ST 1530 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7
Tempo-30-Zone Wendelsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 entstanden aus Vorlage: OF 637/5 vom 11.01.2023 Betreff: Tempo-30-Zone Wendelsweg Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone, die derzeit im Wendelsweg an der Ecke zum Bergesgrundweg endet, rund um den Seehofpark zu verlängern, d. h. den Reversbrunnenweg mit einzubeziehen. Quelle: Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt: Derzeitiges Ende der Tempo-30-Zone im Wendelsweg Begründung: Der Seehofpark erfreut sich stetig steigender Beliebtheit. Dass Autofahrer über die derzeit dort geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hinaus nicht in der Geschwindigkeit eingeschränkt werden, birgt an dieser Stelle vielfältige Risiken. An der Ecke Wendelsweg/Bergesgrundweg befinden sich ein mitunter sehr stark frequentierter Kiosk und die Reiterstaffel der Polizei. Ebenfalls spazieren hier weiter in Richtung Gärten in den Altebergsweg und Reversbrunnenweg viele Fußgängerinnen und Fußgänger und natürlich viele Eltern mit ihren Kindern, die den Spielplatz im Park nutzen. Zudem sind hier viele Radfahrerinnen und Radfahrer unterwegs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Antrag vom 16.10.2024, OF 1233/5 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6113 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6114 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Aufstellen eines Bücherschrankes auf dem Platz nördlich der Einmündung der Steinhausenstraße in den Wendelsweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2022, OF 602/5 Betreff: Aufstellen eines Bücherschrankes auf dem Platz nördlich der Einmündung der Steinhausenstraße in den Wendelsweg Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, auf dem Platz nördlich der Einmündung der Steinhausenstraße in den Wendelsweg in Absprache mit dem Ortsbeirat einen Bücherschrank aufstellen zu lassen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 9.000 Euro. Begründung: Aus der Bürgerschaft ist der Wunsch nach einem Bücherschrank im Bereich des Mühlbergs an den Ortsbeirat herangetragen worden. Der Ortsbeirat unterstützt den Wunsch. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 184 2022 Die Vorlage OF 602/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF
Weiter lesenParken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2142 entstanden aus Vorlage: OF 431/5 vom 30.03.2022 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (II) Vorgang: OM 933/21 OBR 5; ST 511/22 Der Magistrat wird nochmals gebeten, wie während der Ortsbegehung am 14. September 2021 mit den zuständigen Ämtern besprochen, auf der westlichen Seite des Wendelsweges vor der Hausnummer 118 zumindest einen Parkplatz auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichens 315 zu erlauben. Gleichzeitig ist auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass seit Jahren bereits auf dem Bürgersteig auf der westlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg geparkt wird, ohne dass es zu Beeinträchtigungen für Fußgänger und Passanten gekommen sei. Die Nachfrage nach Parkplätzen übersteigt auch in diesem Bereich das Angebot und nimmt durch den Bezug des nahe gelegenen Henniger Areals zu. Vor dem Hintergrund der Breite des Gehweges wird angeregt, hier weiteren Parkraum zu schaffen. Während der Ortsbegehung wurde festgestellt, dass zumindest ein Parkplatz auf dem Gehweg vor der Liegenschaft Wendelsweg 118 möglich sei. Gleichzeitig ist ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg zu verfügen, um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Der Bereich wird zudem gerade in Zeiten des Berufsverkehres als Verbindungsstück zwischen Lettigkautweg und Am Sandberg intensiv genutzt. Durch Parken auf der Straße kommt es zu unübersichtlichen Situationen und Rückstau in den Lettigkautweg und die Straße Am Sandberg. Hierdurch wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet. Das Risiko von Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Abschnitt wird aufgrund der Kreuzungen und der geringen Abschnittslänge von circa 80 Meter, auf dem das Parken auf der Straße verboten werden soll, dagegen als gering eingeschätzt. Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, sein in der Stellungnahme vom 28.02.2022, ST 511, getroffenes Votum, welches zudem im Widerspruch mit den bei der Ortsbegehung am 14. September 2021 gemachten Aussagen der Ämter steht, zu überdenken. Es stößt auf Unverständnis, dass hier die Einschätzung des Ortsbeirates und die Anregungen aus der Bürgerschaft nach Erörterung vor Ort nicht beachtet wird und offenbar Mitteilungen der VGF maßgeblich sein sollen (vgl. Stellungnahme ST 511). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 933 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 511 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2036 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Aufwertung des Areals zwischen Offenbacher Landstraße und Hühnerweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1919 entstanden aus Vorlage: OF 325/5 vom 30.01.2022 Betreff: Aufwertung des Areals zwischen Offenbacher Landstraße und Hühnerweg Der Magistrat wird gebeten, das Areal zwischen der Offenbacher Landstraße und dem Hühnerweg aufzuwerten, indem 1. die Vermüllungen beseitigt, 2. das Mauerwerk gereinigt, 3. der in das Mauerwerk eingelassene Brunnen aufgewertet und 4. ggf. der geschichtliche Kontext des Brunnens erläutert wird. Begründung: Anliegerinnen und Anlieger berichten von einer erheblichen Vermüllung des Areals zwischen Offenbacher Landstraße und Hühnerweg. Darüber hinaus wird das Mauerwerk durch Schmierereien verunstaltet und beschmutzt. Der in das Mauerwerk eingelassene Brunnen wird auch vermüllt. Auch hier ist eine Aufwertung und eine eventuelle Erklärung des historischen Kontexts wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1584 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2806 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 289 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1725 Aktenzeichen: 66-0
Erweiterung des Schulhofs der Mühlbergschule im Lettigkautweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1503 entstanden aus Vorlage: OF 288/5 vom 30.11.2021 Betreff: Erweiterung des Schulhofs der Mühlbergschule im Lettigkautweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Schulhof der Mühlbergschule im Lettigkautweg dahin gehend erweitert werden kann, dass das Gelände des Spielplatzes an der Steinhausenstraße/Ecke Bornemannstraße sowie der Bereich der Steinhausenstraße, der zwischen dem Spielplatz und dem derzeitigen Schulgelände liegt, dem Schulhof der Mühlbergschule zugeschlagen werden kann. Begründung: Der Schulhof der Mühlbergschule wurde durch die bauliche Erweiterung des Schulgebäudes verkleinert. Gleichzeitig werden künftig erheblich mehr Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen. Insofern sollten alle Möglichkeiten ausgenutzt werden, den Schulhof zu erweitern. Dabei sollte auch eine Verlegung des Spielplatzes Steinhausenstraße/Ecke Bornemannstraße an den Platz am Mühlkanal oder an das Willemer Häuschen bedacht werden. Ebenso könnte der Schulhof zeitweise, beispielsweise an Wochenenden, für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um eine Mehrfachnutzung der Freizeitflächen zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2547 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 599 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1742 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 933 entstanden aus Vorlage: OF 12/5 vom 02.04.2021 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg Der Magistrat wird gebeten, auf der westlichen Seite des Wendelsweges vor den Hausnummern 115 und 118 das Parken auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichens Nr. 315 zu erlauben. Gleichzeitig ist auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen Nr. 283). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass seit Jahren bereits auf dem Bürgersteig auf der westlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg geparkt wird, ohne dass es zu Beeinträchtigungen für Fußgänger und Passanten gekommen sei. Die Nachfrage nach Parkplätzen übersteigt auch in diesem Bereich das Angebot und nimmt durch den Bezug des nahe gelegenen Henniger Areals zu. Vor dem Hintergrund der Breite des Gehweges wird angeregt, hier weiteren Parkraum zu schaffen. Gleichzeitig ist ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg zu verfügen, um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 511 Antrag vom 30.03.2022, OF 431/5 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2142 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Erneuerung der Fahrradpiktogramme in der Gemündener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 443 entstanden aus Vorlage: OF 115/5 vom 19.05.2021 Betreff: Erneuerung der Fahrradpiktogramme in der Gemündener Straße Der Magistrat wird gebeten , die Fahrradpiktogramme in der Gemündener Straße zu erneuern. Begründung: Im Laufe der Zeit haben die Fahrradpiktogramme in der Gemündener Straße stark an Sichtbarkeit verloren. Hier sollte dringend Abhilfe geschaffen werden und die Piktogramme neu auf die Straße gebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2059 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Erneuerung der Fahrbahnmarkierung im Schweinfurter Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 440 entstanden aus Vorlage: OF 111/5 vom 14.06.2021 Betreff: Erneuerung der Fahrbahnmarkierung im Schweinfurter Weg Der Magistrat wird gebeten , die Fahrbahnmarkierung am Schweinfurter Weg 91 zu erneuern und ein Schild mit dem Hinweis auf die Feuerwehrzufahrt zu installieren. Begründung: Die Zufahrt zu den Häusern im Schweinfurter Weg wird häufig zugeparkt. Das behindert z. B. den Rettungsdienst oder andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Daher ist die Markierung zu erneuern. Quelle: Tobias Witte-Humperdinck Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2058 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Einrichtung eines Corona-Test-Centers in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 310 entstanden aus Vorlage: OF 44/5 vom 25.05.2021 Betreff: Einrichtung eines Corona-Test-Centers in Oberrad Der Magistrat wird gebeten , die tyntyn solutions GmbH Schweinfurter Weg 62 60599 Frankfurt am Main bei der Einrichtung eines Corona-Test-Centers im Stadtteil Oberrad zu unterstützen und zu einer zeitnahen Einrichtung des Corona-Test-Centers beizutragen. Begründung: Die Inzidenzzahlen in Deutschland, Hessen und auch der Stadt Frankfurt am Main fallen erfreulicherweise und die Bürgerinnen und Bürger erhalten stückweise ihre Freiheiten wieder zurück. Oftmals wird jedoch ein aktueller Corona-Test verlangt. Im Stadtteil Oberrad gibt es jedoch kein Corona-Test-Center, sodass vor allem ältere Bürgerinnen und Bürger den Weg nach Sachsenhausen scheuen und ihnen somit ein Teil ihrer wiedererlangten Freiheit nicht gewährt werden kann. Daher begrüßt der Ortsbeirat die Bereitschaft der tyntyn solutions GmbH zur Einrichtung eines Corona-Test-Centers im Stadtteil Oberrad und bittet den Magistrat, dies auch zu tun. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1450 Aktenzeichen: 53 5
Anfrage bezüglich jahrelang leer stehendem Wohnhaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 1849/5 Betreff: Anfrage bezüglich jahrelang leer stehendem Wohnhaus Der Magistrat möge prüfen und berichten: Wie es um das nun schon jahrelang leerstehende Haus Steinhausenstrasse 23, Ecke Wendelsweg, bestellt ist, ob sich das Gebäude in Privatbesitz befindet und ob es eventuell Denkmalschutz steht möglicherweise einem Abriss rechtzeitig entgegengewirkt werden muss. Begründung: Anwohner*innen berichten, dass das Haus jahrelang lehrsteht und somit trotz Wohnungsmangel in Frankfurt nicht für Wohnzwecke zur Verfügung gestellt wird. Möglicherweise wird mit dem Haus spekuliert. Es ist von allgemeinem Interesse, zu erfahren, ob und eventuell wie dem aktuellen Zustand abgeholfen werden kann. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1866 2020 Die Vorlage OF 1849/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenEntfernung von Unrat in Sachsenhausen hier: Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6574 entstanden aus Vorlage: OF 1740/5 vom 27.08.2020 Betreff: Entfernung von Unrat in Sachsenhausen hier: Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der auf dem Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg - westlich der Einmündung des Schnappb ornwegs - befindliche Unrat zeitnah beseitigt wird. Begründung: Im oben genannten Bereich befindet sich ein Grundstück, das mit Unrat zugepflastert ist. Ein Vor-Ort-Termin des Regierungspräsidiums Darmstadt brachte zwar die Erkenntnis zutage, dass das Grundstück insgesamt einen verlassenen und verwahrlosten Eindruck macht, bei den Hinterlassenschaften, wie z. B. ein Kfz, ist dies als Untertreibung zu verstehen. Der Ortsbeirat wünscht sich ein deutlich stringenteres Vorgehen gegen die Vermüllung der Umwelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 67 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 0
Ideen
Wendelsweg Ecke Hühnerweg Zugang zur Treppe zur Offenbacher Landstraße für Fußgänger erleichtern
Es gibt eine Treppe zwischen Hühnerweg und Offenbacher Landstraße. Sie stellt eine wichtige Verbindung für zu Fuß gehende dar und wird beispielsweise häufig von Kleinkinder mit ihren Eltern auf dem Weg zur Kita genutzt. Der Zugang zur Treppe ist regelmäßig zugeparkt, obwohl der Fußweg dort nicht zum Parken freigegeben ist. Eine sichere Querung zwischen den Autos ist nicht möglich. Hier wäre es wichtig zumindest zum Queren einen Weg freizuhalten.
Zebrastreifen auf dem Schulweg zur Mühlbergschule
Auf dem Schulweg zur Mühlbergschule im Umfeld des Henninger Turms, gibt es ein drängendes Problem, das die Sicherheit der Kinder im Viertel betrifft. In den letzten Monaten und Jahren nimmt der Verkehr im Bereich des Hainer Wegs an der Wertheimer Straße sowie des Wendelswegs an der Ecke Miltenberger Straße zunehmend an Intensität zu. In diesen Bereichen gibt es auch Baustellen mit LKW-Verkehr, sowie auf der Fahrbahn parkende Autos, sodass es zunehmend zu gefährlichen Situationen kommt. Dieses Verkehrschaos erschwert den Kindern erheblich, diese Straßen sicher zu überqueren, insbesondere auf dem Schulweg. In Anbetracht dieser Herausforderung haben wir zwei wichtige Anträge beim Ortsbeirat einreichen lassen, die auf die Installation von Zebrastreifen an den genannten Standorten abzielen. Die Anträge mit den Bezeichnungen "OM 4299 Sicheres Überqueren des Hainer Weges" und "OF 924/5/2023 Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelsweg/Ecke Miltenberger Straße" wurden bereits von allen Fraktionen des Ortsbeirats angenommen. Obwohl in beiden Straßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h besteht, ignorieren viele Autofahrer diese Geschwindigkeitsbegrenzung, was die Gefahr für Fußgänger erheblich erhöht. Die Zebrastreifen sind nicht nur ein Mittel zur Verkehrsberuhigung, sondern vor allem ein Schutz für die jüngsten Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund sollten Zebrastreifen so schnell wie möglich installiert werden.
Zebrastreifen auf dem Schulweg zur Mühlbergschule
Auf dem Schulweg zur Mühlbergschule im Umfeld des Henninger Turms, gibt es ein drängendes Problem, das die Sicherheit der Kinder im Viertel betrifft. In den letzten Monaten und Jahren nimmt der Verkehr im Bereich des Hainer Wegs an der Wertheimer Straße sowie des Wendelswegs an der Ecke Miltenberger Straße zunehmend an Intensität zu. In diesen Bereichen gibt es auch Baustellen mit LKW-Verkehr, sowie auf der Fahrbahn parkende Autos, sodass es zunehmend zu gefährlichen Situationen kommt. Dieses Verkehrschaos erschwert den Kindern erheblich, diese Straßen sicher zu überqueren, insbesondere auf dem Schulweg. In Anbetracht dieser Herausforderung haben wir zwei wichtige Anträge beim Ortsbeirat einreichen lassen, die auf die Installation von Zebrastreifen an den genannten Standorten abzielen. Die Anträge mit den Bezeichnungen "OM 4299 Sicheres Überqueren des Hainer Weges" und "OF 924/5/2023 Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelsweg/Ecke Miltenberger Straße" wurden bereits von allen Fraktionen des Ortsbeirats angenommen. Obwohl in beiden Straßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h besteht, ignorieren viele Autofahrer diese Geschwindigkeitsbegrenzung, was die Gefahr für Fußgänger erheblich erhöht. Die Zebrastreifen sind nicht nur ein Mittel zur Verkehrsberuhigung, sondern vor allem ein Schutz für die jüngsten Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund sollten Zebrastreifen so schnell wie möglich installiert werden.
Zebrastreifen auf dem Schulweg zur Mühlbergschule
Auf dem Schulweg zur Mühlbergschule im Umfeld des Henninger Turms, gibt es ein drängendes Problem, das die Sicherheit der Kinder im Viertel betrifft. In den letzten Monaten und Jahren nimmt der Verkehr im Bereich des Hainer Wegs an der Wertheimer Straße sowie des Wendelswegs an der Ecke Miltenberger Straße zunehmend an Intensität zu. In diesen Bereichen gibt es auch Baustellen mit LKW-Verkehr, sowie auf der Fahrbahn parkende Autos, sodass es zunehmend zu gefährlichen Situationen kommt. Dieses Verkehrschaos erschwert den Kindern erheblich, diese Straßen sicher zu überqueren, insbesondere auf dem Schulweg. In Anbetracht dieser Herausforderung haben wir zwei wichtige Anträge beim Ortsbeirat einreichen lassen, die auf die Installation von Zebrastreifen an den genannten Standorten abzielen. Die Anträge mit den Bezeichnungen "OM 4299 Sicheres Überqueren des Hainer Weges" und "OF 924/5/2023 Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelsweg/Ecke Miltenberger Straße" wurden bereits von allen Fraktionen des Ortsbeirats angenommen. Obwohl in beiden Straßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h besteht, ignorieren viele Autofahrer diese Geschwindigkeitsbegrenzung, was die Gefahr für Fußgänger erheblich erhöht. Die Zebrastreifen sind nicht nur ein Mittel zur Verkehrsberuhigung, sondern vor allem ein Schutz für die jüngsten Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund sollten Zebrastreifen so schnell wie möglich installiert werden.
Halteverbot Ecke Wendelsweg / Am Sandberg
An besagter Stelle (Siege rote Markierung) kann es, sofern auf der gegenüberliegenden Seite Autos parken, zu erheblichen Platzproblemen im beiderseitig befahrenen Wendelsweg kommen, insb. beim Abbiegen aus dem Sandberg in den Wendelsweg oder wenn der Bus die Strecke befährt. Das Problem/entsprechende Gefährdungslagen beim Abbiegen könnten durch ein (absolut sinnvolles) Parkverbot an besagter Stelle beseitigt werden.
Mehr Einbahnstraßen am Mühlberg/Sachsenhausen
Sowohl in der Dielmannstraße als auch in der Bornemannstraße gibt es bei Gegenverkehr kaum Ausweichmöglichkeiten; eine Seite der Straße dient komplett als Parkraum. Hier sollte die Dielmannstraße vom Wendelsweg bzw. Hühnerweg kommend eine Einbahnstraße werden, ebenso wie die Bornemannstraße von der Steinhausenstraße kommend. Und wenn ich schon dabei bin: Man sollte mit Neueröffnung der Mühlbergschule nach Sanierung/Erweiterung die komplette Sperrung der unteren Steinhausenstraße in Erwägung ziehen (als Spielstraße, erweiterter Schulhof, Haltemöglichkeit für bringende Eltern oder Parkmöglichkeit für Lehrer).
Mehr Einbahnstraßen am Mühlberg/Sachsenhausen
Sowohl in der Dielmannstraße als auch in der Bornemannstraße gibt es bei Gegenverkehr kaum Ausweichmöglichkeiten; eine Seite der Straße dient komplett als Parkraum. Hier sollte die Dielmannstraße vom Wendelsweg bzw. Hühnerweg kommend eine Einbahnstraße werden, ebenso wie die Bornemannstraße von der Steinhausenstraße kommend. Und wenn ich schon dabei bin: Man sollte mit Neueröffnung der Mühlbergschule nach Sanierung/Erweiterung die komplette Sperrung der unteren Steinhausenstraße in Erwägung ziehen (als Spielstraße, erweiterter Schulhof, Haltemöglichkeit für bringende Eltern oder Parkmöglichkeit für Lehrer).
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Sowohl in der Dielmannstraße als auch in der Bornemannstraße gibt es bei Gegenverkehr kaum Ausweichmöglichkeiten; eine Seite der Straße dient komplett als Parkraum. Hier sollte die Dielmannstraße vom Wendelsweg bzw. Hühnerweg kommend eine Einbahnstraße werden, ebenso wie die Bornemannstraße von der Steinhausenstraße kommend. Und wenn ich schon dabei bin: Man sollte mit Neueröffnung der Mühlbergschule nach Sanierung/Erweiterung die komplette Sperrung der unteren Steinhausenstraße in Erwägung ziehen (als Spielstraße, erweiterter Schulhof, Haltemöglichkeit für bringende Eltern oder Parkmöglichkeit für Lehrer).
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Sowohl in der Dielmannstraße als auch in der Bornemannstraße gibt es bei Gegenverkehr kaum Ausweichmöglichkeiten; eine Seite der Straße dient komplett als Parkraum. Hier sollte die Dielmannstraße vom Wendelsweg bzw. Hühnerweg kommend eine Einbahnstraße werden, ebenso wie die Bornemannstraße von der Steinhausenstraße kommend. Und wenn ich schon dabei bin: Man sollte mit Neueröffnung der Mühlbergschule nach Sanierung/Erweiterung die komplette Sperrung der unteren Steinhausenstraße in Erwägung ziehen (als Spielstraße, erweiterter Schulhof, Haltemöglichkeit für bringende Eltern oder Parkmöglichkeit für Lehrer).
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