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Meine Nachbarschaft: Merianplatz

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Idee

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit auf der Kantstraße

15.09.2022 · Aktualisiert: 14.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2779 entstanden aus Vorlage: OF 366/3 vom 18.08.2022 Betreff: Barrierefreiheit auf der Kantstraße Die Kantstraße ist eine wichtige Fußgängerroute von der U-Bahn-Haltestelle "Merianplatz" zum Mousonturm und zum GDA Wohnstift. Die Querung des Musikantenweges ist insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen aktuell kaum möglich, zusätzlich gibt es im Bereich des Bürgersteiges einige Stolperfallen und der Bürgersteig hat auf der südlichen Seite ein starkes Gefälle bekommen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wann die Stolperfallen auf dem Gehweg der Kantstraße in Höhe der Hausnummern 9/11 und 10 beseitigt werden; b) welche Möglichkeit besteht, das starke Gefälle des südlichen Gehweges in Höhe der Hausnummer 8 bis 10 auszugleichen; c) wann die Kreuzung Musikantenweg/Ecke Kantstraße so gestaltet wird, dass auch mobilitätseingeschränkte Personen sicher die Straßenkreuzung überqueren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 154 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4515 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Mülleimer entlang des Fußwegs zwischen Seckbacher Landstraße und Berger Straße

06.09.2022 · Aktualisiert: 05.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2587 entstanden aus Vorlage: OF 211/4 vom 22.08.2022 Betreff: Weitere Mülleimer entlang des Fußwegs zwischen Seckbacher Landstraße und Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, entlang des Fußwegs neben dem ALDI-Parkplatz und dem ALDI- Markt zwischen Seckbacher Landstraße (Höhe Sankt Katharinen-Krankenhaus) und Berger Straße mindestens zwei weitere Mülleimer aufstellen. Begründung: Aktuell gibt es entlang dieses Fußwegs nur einen einzigen Mülleimer kurz vor dem Eingang in den Supermarkt. Dieser Mülleimer ist meist überfüllt, weshalb Müll neben und auf dem Fußweg entsorgt wird. Mindestens zwei weitere Mülleimer würden hier Abhilfe schaffen und für ein saubereres Stadtbild sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2682

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrfläche Berger Straße mit Fahrradbügeln versehen

06.09.2022 · Aktualisiert: 21.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2588 entstanden aus Vorlage: OF 212/4 vom 23.08.2022 Betreff: Sperrfläche Berger Straße mit Fahrradbügeln versehen Der Magistrat wird gebeten, das widerrechtliche Parken von Autos auf der vorhandenen Sperrzone auf der rechten Straßenseite der Berger Straße (in Fahrtrichtung der Autos) auf Höhe des Lokals "Zum alten Schlagbaum" zu verhindern. Fotos: privat - Mirko von der Weth Begründung: Unmittelbar vor der Einmündung gibt es einen Fußgängerüberweg zum sicheren Überqueren der Berger Straße in Richtung Löwengasse. Aufgrund der Straßenführung der Berger Straße an der Stelle wird der Bereich schnell unübersichtlich für alle Verkehrsteilnehmenden, was zusätzlich durch widerrechtlich geparkte Autos auf der Sperrfläche verstärkt wird. Außerdem ist der Straßenabschnitt der Berger Straße mit seinen Bars und Restaurants ein beliebtes Ziel der Bornheimer Bewohnerinnen und Bewohner als auch der Frankfurterinnen und Frankfurter. Viele Gäste kommen gern mit dem Fahrrad, jedoch haben sie nur wenige Möglichkeiten, das Fahrrad sicher abzustellen. Somit schaffen die Fahrradbügel hier in mehrfacher Hinsicht mehr Verkehrssicherheit: besseres Blickfeld für den fahrenden Verkehr und die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie sichere und ordentliche Parkmöglichkeiten für Fahrräder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2779

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sonnensegel für den Spielplatz am Merianplatz

01.09.2022 · Aktualisiert: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2022, OF 359/3 Betreff: Sonnensegel für den Spielplatz am Merianplatz Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und wie insbesondere der westliche Teil des Spielplatzes am Merianplatz mit Sonnensegeln verschattet werden kann. Der Betrag wird bis zu einer Höhe von 2.000 Euro aus den Öffentlichkeitsmitteln des Ortsbeirates bestritten. Es sollte vor Ort eine Informationstafel über den Anlass "50-jähriges Bestehen der Ortsbeiräte" angebracht werden. Begründung: Der Spielplatz am Merianplatz ist wegen seiner Lage äußerst beliebt. Allerdings sind in Hitze-Sommern insbesondere die Spielgeräte und der Sandkasten für Kleinkinder kaum nutzbar weil die Sonne gnadenlos herunter brennt. Da sich aufgrund der Klimakatastrophe die Hitze-Sommer leider verschärfen werden, sollen Sonnensegel eine Abhilfe schaffen und den Kindern auch während der großen Hitze das Spielen ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.09.2022, OF 370/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 359/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 359/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 370/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 370/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen in der Bornheimer Landstraße erneuern

07.07.2022 · Aktualisiert: 22.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2539 entstanden aus Vorlage: OF 335/3 vom 23.06.2022 Betreff: Zebrastreifen in der Bornheimer Landstraße erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Zebrastreifen in der Bornheimer Landstraße zu erneuern. Begründung: Die Zebrastreifen sind schon sehr abgeblättert und teilweise kaum noch erkennbar. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollten sie erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2556 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugang zur öffentlichen Toilette am Merianplatz ermöglichen

07.07.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2538 entstanden aus Vorlage: OF 334/3 vom 23.06.2022 Betreff: Zugang zur öffentlichen Toilette am Merianplatz ermöglichen Vorgang: OM 1029/21 OBR 3 In Erinnerung an die Anregung vom 04.11.2021, OM 1029, wird der Magistrat gebeten, den Zugang zur öffentlichen Toilette am Merianplatz so zu ermöglichen, dass ein schlüsselloser Zugang unter Wahrung hygienischer Bedingungen möglich ist. Des Weiteren soll deutlich erkennbar ausgeschildert werden, dass es sich hier um öffentliche Toiletten handelt. Begründung: Der Schlüssel zur öffentlichen Toilette am Merianplatz befindet sich beim ansässigen Restaurant. Dieses ist täglich von 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr geöffnet. Danach ist kein Zugang zur öffentlichen Toilette mehr möglich. Eine Möglichkeit wäre, einen einfachen Riegel von innen anzubringen, sodass die öffentliche Toilette während der Nachtzeiten offenbleiben kann. Sollte sich diese Situation nach einer Testphase von sechs Monaten als nicht haltbar erweisen, müssen neue Möglichkeiten geprüft werden. Seit November 2021 wurde diese einfache Anregung des Ortsbeirats weder umgesetzt, noch darauf reagiert. Da es immer wieder zu Beschwerden rund um die Feiern im Nordend kommt, aber auch Kinder, ältere Menschen und obdachlose Menschen dringend eine öffentliche Toilette in diesem Bereich benötigen, wird um zeitnahe Umsetzung gebeten, sodass die Toiletten noch im Sommer nutzbar sind. Foto vom 05.06.2022: Die Toiletten sind nicht als solche zu erkennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1029 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2738 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 22

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Herstellung von Fahrradwegen auf dem Sandweg

07.07.2022 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2530 entstanden aus Vorlage: OF 295/3 vom 18.05.2022 Betreff: Herstellung von Fahrradwegen auf dem Sandweg Vorgang: OM 1276/21 OBR 3; OM 1277/21 OBR 3; OM 1431/22 OBR 4; ST 792/22; ST 793/22; ST 948/22 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem unteren Sandweg mindestens bis zur Kantstraße ein Fahrradweg entgegen der Fahrtrichtung eingerichtet werden kann. Begründung: In der Stellungnahme vom 25.03.2022, ST 792, weist der Magistrat darauf hin, dass mit einer zeitnahen Umgestaltung des Sandwegs zu einer Frankfurter Fahrradstraße nicht gerechnet werden kann. Weiterhin lehnt der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 25.03.2022, ST 793, eine Umgestaltung des Sandwegs, wie in der Anregung vom 02.12.2021, OM 1277, gefordert, ab. Gleichzeitig berichtet er von unzureichenden Gehwegbreiten und der Unmöglichkeit von Begrünung. Um den Sandweg mit relativ geringen Mitteln dennoch sicherer und nutzbarer für zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende zu machen, soll geprüft werden, ob das Schrägparken in Längsparken umgewandelt und auf der frei werdenden Fläche eine Spur für entgegen der Fahrtrichtung fahrende Fahrradfahrende eingerichtet werden kann. Der Sandweg ist eine stark befahrene Nord-Süd-Achse, die von vielen Verkehrsteilnehmenden genutzt wird. Auch Fahrradfahrende nutzen diese Straße. Sie dürfen die Einbahnstraße in beide Richtungen befahren. Jedoch sind keine Fahrradstreifen vorhanden und es kommt häufig zu problematischen Situationen im Begegnungsverkehr mit Kraftfahrzeugen oder durch das Ausweichen auf den Gehweg. Entlang des gesamten Sandwegs darf auf einer Seite schräg und auf der anderen längs geparkt werden. Für Fahrradfahrende, die in Fahrtrichtung der Autofahrenden fahren, soll geprüft werden, ob das einfache Fahrradpiktogramm durch Sharrows ersetzt werden kann. So werden Autofahrende noch stärker darauf aufmerksam gemacht, dass die Fahrspur von beiden Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt genutzt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1276 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1277 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1431 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 792 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 793 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 948 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2553 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wohnungsleerstand in der Berger Straße 6 bis 8 schnellstens beenden

07.07.2022 · Aktualisiert: 22.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2536 entstanden aus Vorlage: OF 330/3 vom 23.06.2022 Betreff: Wohnungsleerstand in der Berger Straße 6 bis 8 schnellstens beenden Vorgang: V 1290/19 OBR 3; ST 432/20; OM 280/21 OBR 3; ST 1745/21; V 295/22 OBR 3; ST 1208/22 In der Stellungnahme vom 20.05.2022, ST 1208, gibt der Magistrat lapidar bekannt, er könne in diesem Fall keine weiteren Schritte unternehmen. Mehr als zwei Jahre zuvor, in der Stellungnahme vom 06.03.2020, ST 432, sah der Magistrat "keine Veranlassung dazu, Eigentümer leer stehender Wohnhäuser zu ermitteln und diese zu deren Veräußerungsansichten zu befragen". Zwischenzeitlich, in der Stellungnahme vom 27.09.2021, ST 1745, betonte der Magistrat, die stadteigene ABG Frankfurt Holding sei "ständig am Erwerb von Grundstücken interessiert" und machte die Möglichkeit bekannt, dass diese mit Eigentümern in Kontakt tritt, um eventuelle Veräußerungsabsichten zu erfragen. Bislang hat die ABG Frankfurt Holding nach Kenntnis des Ortsbeirates nichts unternommen, um ihr bekundetes Interesse in diesem Fall in die Tat umzusetzen. Die besagten Altbauten mit Blick auf den Bethmannpark stehen zum Schaden der Bausubstanz seit mehr als zwanzig Jahren leer. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die ABG Frankfurt Holding anzuregen, den Kontakt mit den Eigentümern der Objekte Berger Straße 6 bis 8 aufzunehmen, sich über eventuell bestehende Veräußerungsabsichten zu erkundigen und das eigene Kaufinteresse zu bekunden. Falls Aussicht auf Erwerb besteht, wird der Magistrat gebeten, auf die ABG Frankfurt Holding einzuwirken, das Gelände zu erwerben und hier bezahlbaren Wohnraum herzustellen. Gleichzeitig bittet der Ortsbeirat um Information über die Ergebnisse des Bemühens des Magistrats in dieser Sache. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.05.2019, V 1290 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 432 Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 280 Auskunftsersuchen vom 21.01.2022, V 295 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2525 Antrag vom 12.01.2023, OF 460/3 Auskunftsersuchen vom 26.01.2023, V 592 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wohnungsleerstand in der Burgstraße 56 schnellstens beenden

07.07.2022 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2537 entstanden aus Vorlage: OF 333/3 vom 23.06.2022 Betreff: Wohnungsleerstand in der Burgstraße 56 schnellstens beenden Vorgang: V 295/22 OBR 3; ST 1208/22 In der Stellungnahme vom 20.05.2022, ST 1208, steht zu lesen, dass inzwischen umfassende Maßnahmen zur Wohnraumerweiterung baurechtlich genehmigt wurden. Dies ist verwunderlich, da die Liegenschaft bereits vor Jahren saniert wurde und seitdem leer steht. Des Weiteren teilt der Magistrat mit, dass der Baubeginn gemeldet wurde. Von einem Baubeginn ist nichts zu bemerken. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat zu folgenden Fragen um Auskunft gebeten: 1. Wurde bei der baurechtlichen Genehmigung die Milieuschutzsatzung beachtet? 2. Welche Maßnahmen zur Wohnraumerweiterung sind geplant? 3. Für wann wurde der Baubeginn gemeldet? 4. Wann ist mit der Vorlage der fehlenden Unterlagen zu rechnen? 5. Welche Maßnahmen werden vom Bauamt bzw. von der Bauaufsicht unternommen, damit die Wohnraumnutzung zeitnah aufgenommen wird und es nicht weiterhin beim Leerstand bleibt? Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat über die Fertigstellung und die Nutzungsaufnahme auf dem Laufenden zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2022, V 295 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2259 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 342 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1468 Antrag vom 24.10.2024, OF 779/3 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6080 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Angekündigte Fahrradständer im Nordend endlich installieren

02.06.2022 · Aktualisiert: 22.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2280 entstanden aus Vorlage: OF 293/3 vom 19.05.2022 Betreff: Angekündigte Fahrradständer im Nordend endlich installieren Vorgang: OM 5206/19 OBR 3; ST 238/20; OM 6981/20 OBR 3; ST 621/21; OM 92/21 OBR 3; ST 1551/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die, teilweise schon für 2020, angekündigten Fahrradständer aus den folgenden Stellungnahmen endlich installiert werden: 1. Stellungnahme ST 238/20: Hegelstraße/Musikantenweg/Martin-Luther-Straße (zugesagt für das zweite Quartal 2020); 2. Stellungnahme ST 621/21: Sandweg (war angekündigt für das zweite Quartal 2021); 3. Stellungnahme ST 1551/21: Gaußstraße (zugesagt für das vierte Quartal 2021). Begründung: Es ist unbefriedigend, dass zugesagte Maßnahmen nicht umgesetzt werden und der Ortsbeirat die Zusagen nachhalten muss, dies noch dazu bei einem Thema, bei dem der Bedarf an weiteren Fahrradabstellplätzen groß ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5206 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 238 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6981 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 621 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 92 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1551 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2246 Antrag vom 18.04.2023, OF 512/3 Auskunftsersuchen vom 04.05.2023, V 663 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5047 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Hauskauf durch die WPS

01.06.2022 · Aktualisiert: 20.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2022, OF 305/3 Betreff: Hauskauf durch die WPS Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: - Ist dem Magistrat der Verkauf des Hauses Musikantenweg 5 durch die ehemalige Erbengemeinschaft an die WPS bekannt? - Sind die Mieter bzw. die Mietergemeinschaft des betroffenen Hauses schon auf den Magistrat bzw. die Stabsstelle Mieterschutz zugekommen, um sich beraten zu lassen? Wie war das Resultat? - Gibt es bereits eine Bauvoranfrage, einen Bauantrag oder Anträge für das Stellen von Gerüsten, Containern etc. seitens der WPS bei Bauaufsicht oder dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE)? - Kommt aufgrund des derzeitigen Standes im Interesse der Mieter ein Vorkaufsrecht infrage? - Lässt sich angesichts der Rechtslage die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in diesem Milieuschutzgebiet verhindern? - Gab es mit der Erbengemeinschaft vor dem Verkauf an die WPS Kontakte oder die Möglichkeit, über einen Verkauf an die GIMA Frankfurt zu reden? - Wie kann der Magistrat verhindern, dass es beim Haus Musikantenweg 5 einmal mehr zu einem weiteren mieterfeindlichen Vorgehen des Investors WPS mit Mietervertreibung, Schikanierungen, Luxussanierung und exorbitanten Mieterhöhungen kommt? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 60 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über Ziffer 7. der Vorlage OF 305/3 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 427 2022 Die Vorlage OF 305/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 6.: Annahme bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL Ziffer 7.: GRÜNE, SPD, LINKE. und Volt gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Einfassung Beete Luisenplatz - beschlossen, aber nicht umgesetzt?

18.05.2022 · Aktualisiert: 20.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2022, OF 284/3 Betreff: Einfassung Beete Luisenplatz - beschlossen, aber nicht umgesetzt? Vorgang: OIB 514/21 OBR 3; ST 768/21 Im Antrag vom 18.02.2021, OF 1061/3 hat der Magistrat beschlossen EUR 12.000 aus seinem Budget für die Einfassung der Beete auf dem Luisenplatz zur Verfügung zu stellen, das war ein Ergebnis eines Ortstermins am 11.2.2021. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, wann die Maßnahme umgesetzt wird? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.02.2021, OIB 514 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 768 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 426 2022 Die Vorlage OF 284/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterstützung für Power am Tower 2022

15.05.2022 · Aktualisiert: 15.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2022, OF 196/4 Betreff: Unterstützung für Power am Tower 2022 Der Ortsbeirat unterstützt aus seinem Budget den Stadtteilarbeitskreis Nordend/Bornheim bei der Ausrichtung seines Kinder- und Jugendfestes Power am Tower am 23.09.2022 am Bornheimer Uhrtürmchen mit 350 Euro für die Musikbühne (das entspricht der Hälfte dieser Kosten). Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Im September findet wieder das traditionelle Kinder- und Jugendfest statt, an dem über 25 Einrichtungen aus den Ortsbezirken 3 und 4 teilnehmen. An diesem Fest, das ein sichtbares Zeichen einer lebendigen und vielfältigen Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen darstellt, sollte sich der Ortsbeirat mit dem oben genannten Betrag beteiligen und sich die Bühnenkosten mit dem Ortsbeirat 3 teilen. Zu den Hauptaufgaben des Stadtteilarbeitskreises, der das Fest veranstaltet, zählen die Vernetzung der Kinder- und Jugendeinrichtungen und die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil. Darüber hinaus trägt die Veranstaltung zur Belebung der mittleren Berger Straße bei und gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über die zahlreichen Einrichtungen und ihre Angebote in einem lockeren Umfeld zu informieren. Für Kinder und Jugendliche bietet es ein buntes Programm. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 4 am 31.05.2022, TO II, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 124 2022 Die Vorlage OF 196/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstellplätze in Kreuzungsbereichen hier: Feststraße und Merianstraße

05.05.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2110 entstanden aus Vorlage: OF 268/3 vom 31.03.2022 Betreff: Fahrradstellplätze in Kreuzungsbereichen hier: Feststraße und Merianstraße Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungsbereichen Fahrradständer zu installieren: - Kreuzungsbereich Feststraße/Ecke Merianstraße, - Kreuzungsbereich Feststraße/Ecke Bornheimer Landstraße, - Kreuzungsbereich Merianstraße/Ecke Gaußstraße. An allen Standorten sollte ein Abstellangebot für mindestens ein Lastenfahrrad vorgesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1903 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Veränderte Mobilität in der Berger Straße im Abschnitt Saalburgstraße bis Einmündung Ringelstraße (Bornheimer Fünffingerplätzchen)

03.05.2022 · Aktualisiert: 13.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2070 entstanden aus Vorlage: OF 184/4 vom 12.04.2022 Betreff: Veränderte Mobilität in der Berger Straße im Abschnitt Saalburgstraße bis Einmündung Ringelstraße (Bornheimer Fünffingerplätzchen) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern Veränderungen von Formen der Mobilität in der Berger Straße im Abschnitt Saalburgstraße bis Einmündung Ringelstraße (Bornheimer Fünffingerplätzchen) denkbar und mittelfristig umsetzbar sind und mit welchen benennbaren Folgen, insbesondere bei einer Sperrung für den Durchgangsverkehr, zu rechnen ist. Zudem soll die Möglichkeit evaluiert werden, barrierefrei und optisch hochwertig die Berger Straße mit dem Bornheimer Fünffingerplätzchen zu verbinden. Begründung: 1. Die Berger Straße ist in diesem Teil eine Mischung aus Einzelhandelsgeschäften, zwei größeren Lebensmittelgeschäften, einer Bankfiliale, Restaurants sowie einem Bistro und Eissalon. Zudem gibt es Wohnhäuser, die zum Teil auch Arztpraxen und weitere Dienstleistungen beherbergen. Fast ausnahmslos werden die Geschäfte von Kunden besucht, die auch jetzt schon in diesem Straßenabschnitt keinen der wenigen Parkplätze besetzen. 2. Es wäre vorstellbar, hier eine Zone zu schaffen, die nur für Anliegerinnen und Anlieger sowie Lieferverkehr befahrbar wäre. Die Berger Straße könnte ebenerdig mit dem Bornheimer Fünffingerplätzchen barrierefrei verbunden werden. Das wäre nicht nur optisch hochwertig, sondern ergäbe insbesondere für ältere Mitmenschen und Familien - in dem gerade neu errichteten Gebäude wird es eine Kita geben - eine Flanier- und Aufenthaltszone. 3. Die Straße ist recht schmal und wird auch jetzt schon - nicht nur wegen der momentanen Baustellen - von Autos, Fahrradfahrern und Fußgängern gleichzeitig benutzt, was immer wieder zu Gefahren- und Stresssituationen führt. 4. Der Anlieferverkehr ist gering und auf bestimmte Zeiten begrenzt. 5. Bei der Fertigstellung des Neubaus auf dem sogenannten Gaumergelände käme noch unterirdischer Parkraum hinzu. Auch der Anlieferverkehr für das neue Wohngebäude mit einem weiteren Vollversorger ist nicht über diesen Teil der Berger Straße vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2070 Beratung im Ortsbeirat: 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zusätzlicher Flaschencontainer an der Berger Straße/Ecke Bornheimer Landstraße

21.04.2022 · Aktualisiert: 20.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2022, OF 276/3 Betreff: Zusätzlicher Flaschencontainer an der Berger Straße/Ecke Bornheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Berger Straße, Ecke Bornheimer Landstraße einen zusätzlichen Flaschencontainer aufzustellen oder freitags eine zusätzliche Leerung durchzuführen. Begründung: Das Fassungsvermögen der zwei vorhandenen Container reicht regelmäßig nicht aus, um die zahlreichen Weinflaschen, die freitagabends nach Besuchen auf Friedberger- und Luisenplatz dort entsorgt werden, aufzunehmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 276/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 276/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Merianplatz, Luisenplatz und Friedberger Platz grundreinigen

28.03.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1950 entstanden aus Vorlage: OF 255/3 vom 10.03.2022 Betreff: Merianplatz, Luisenplatz und Friedberger Platz grundreinigen Vorgang: V 220/21 OBR 3; ST 274/22 Der Magistrat wird gebeten, die gepflasterten Platzbereiche auf dem Merianplatz, Luisenplatz und Friedberger Platz einer gründlichen Reinigung zu unterziehen, die auch die Glasscherben in den Pflastersteinzwischenräumen entfernt. Künftig soll darauf geachtet werden, dass die Reinigung auch die Zwischenräume einschließt. Begründung: Alle Platzbereiche sind in den Pflastersteinzwischenräumen mit Scherben übersät. Gemäß Stellungnahme ST 274 dürfte die Reinigung der Zwischenräume kein Problem darstellen, deshalb wird der Magistrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass dies auch geschieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.11.2021, V 220 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 274 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1242 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderung der Parkordnung in der Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße

28.03.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1944 entstanden aus Vorlage: OF 241/3 vom 09.03.2022 Betreff: Änderung der Parkordnung in der Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße Vorgang: OM 1035/21 OBR 3; ST 496/22 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST 496 aufgeführten Maßnahmen in den Punkten 1. bis 3. umzusetzen. Dem in Punkt 4. genannten Lösungsvorschlag, zur Einrichtung einer Ladezone auf der Südseite, stimmt der Ortsbeirat zu und bittet auch hier um Umsetzung. Begründung: Mit seiner Anregung OM 1035 möchte der Ortsbeirat 3 eine sichere und gerechte Nutzung des östlichen Abschnitts der Bornheimer Landstraße für alle Verkehrsteilnehmenden ermöglichen. Radfahrende sind, durch in zweiter Reihe parkende Paketdienste, bislang einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt. Fehlende Parkstreifen gehen zulasten des Fußverkehrs, da parkende Kraftfahrzeuge sehr weit auf dem Gehweg abgestellt werden. Auf der Südseite der Bornheimer Landstraße wird aktuell durch das vorhandene Schrägparken auf dem Gehweg die geforderte Mindestgehwegbreite von 2,50 Metern nicht eingehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1035 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 496 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1679 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freihalten der Bornheimer Landstraße 1

28.03.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1945 entstanden aus Vorlage: OF 263/3 vom 22.03.2022 Betreff: Freihalten der Bornheimer Landstraße 1 Der Magistrat wird gebeten, an der Grundstücksein fahrt der Liegenschaft Bornheimer Landstraße 1 Fahrradbügel oder alternativ Poller auf der Straße zu errichten, um das Halteverbot vor der Grundstückseinfahrt baulich sicherzustellen. Hierbei soll beachtet werden, dass der Müllabfuhr weiterhin der Zugang zu den Mülltonnen der Liegenschaft möglich ist. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat zu berichten, warum die Poller an ebendieser Stelle in der Vergangenheit entfernt wurden. Begründung: Anwohnende berichteten dem Ortsbeirat über ein häufiges unzulässiges Zuparken der Grundstückseinfahrt. Dadurch ist es der Müllabfuhr nicht mehr möglich, die dortigen Mülltonnen zu leeren. Um das unzulässige Zuparken zu verhindern, reichen die Markierungen auf der Fahrbahn leider nicht aus. Da sich an dieser Grundstückseinfahrt der einzige Zugang zu dem Haus befindet, muss der Rettungsweg für die Anwohnenden frei gehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1680 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherheit Merianschule

28.03.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1949 entstanden aus Vorlage: OF 252/3 vom 14.03.2022 Betreff: Schulwegsicherheit Merianschule Vorgang: OM 1474/22 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen im Rahmen der Verbesserung der Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Merianschule und des Martin-Luther-Platzes umzusetzen: 1. Überprüfung des Schulwegeplans der Merianschule, insbes. im Bereich des neuen Eingangs auf der Burgstraße, hier fehlt ein gesicherter Übergang vom vorgesehenen Schulweg auf der östlichen Seite der Burgstraße in die Merianschule, die Minimalforderung wäre eine Querungshilfe auf der östlichen Seite gegenüber der Hofeinfahrt, d ie beste Lösung wäre die Einrichtung eines Zebrastreifens; 2. Verkehrsschild "Kinder" im Bereich des neuen Hofzugangs; 3. Piktogramm "Spielende Kinder" im Bereich der Burgstraße vor der Schachbrettmarkierung; 4. Roteinfärbung des Spielstraßenbereiches auf der Fahrbahn am Martin-Luther-Platz. Begründung: In einem Ortstermin mit der Elternvertretung der Merianschule wurde deutlich, dass sich die Situation durch die neue Zugangsmöglichkeit nochmals verändert und die Querungen auf der Burgstraße nochmals zugenommen haben. Vor diesem Hintergrund wurde die seitens des Ortsbeirates 3 vorgeschlagene Verkehrsführungsänderung auf der Burgstraße zwischen Martin-Luther-Platz und Bornheimer Landstraße (Vorlage OM 1474) begrüßt. Im Bereich des Martin-Luther-Platzes sollte die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf Rädern durch die Roteinfärbung ebenfalls erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1474 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1681 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen

15.03.2022 · Aktualisiert: 05.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2022, OF 172/4 Betreff: Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen Der Ortsbeirat stellt dem Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. zur Finanzierung eines Teilprojektes, nämlich der Beschaffung des Holzes für Hasen, innerhalb des "Ostermarktes für Kinder" am Gründonnerstag 2022 einen Betrag in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der "Ostermarkt für Kinder" erfreut seit einem Jahrzehnt nicht nur die Kinder, sondern trägt auch zur Attraktivität der Einkaufslage Berger Straße bei und steigert über die stadtweit eingesetzten Werbemittel (Plakate und Postkarten) auch deren Bekanntheit. Die Dringlichkeit des Antrags ergibt sich daraus, dass die Antragsteller einerseits erst nach Antragsschluss von der Veranstaltung und der entsprechenden Bitte des Veranstalters erfuhren und andererseits eine Beschlussfassung auf der nächsten Sitzung ausscheidet, weil diese erst nach dem Ereignis stattfindet. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 4 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 100 2022 Die Vorlage OF 172/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, Volt, dFfm

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse

15.03.2022 · Aktualisiert: 12.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1777 entstanden aus Vorlage: OF 157/4 vom 25.02.2022 Betreff: Zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse Vorgang: OM 1419/22 OBR 4 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und wo ein zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse geplant werden kann. Begründung: Auf der gesamten Länge der Eulengasse gibt es derzeit nur einen Fußgängerüberweg, der sich an der Ecke zur Berger Straße befindet. Häufig überqueren die Anwohnerinnen und Anwohner die Eulengasse deshalb abseits des Fußgängerüberweges. Das stellt sich inzwischen jedoch immer schwieriger und vor allem für Kinder und Menschen, die geheingeschränkt sind, als gefährlich dar. Grund hierfür sind zumeist zugeparkte Straßenränder und -ecken, die den Fußgängerinnen und Fußgängern erschweren, in alle Richtungen Ausschau zu halten. Gleichzeitig werden Personen, insbesondere Kinder, zwischen den parkenden Autos von anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern leicht übersehen. Die Warnhinweise, die zum Schutz der anwohnenden Kinder auf der Fahrbahn angebracht wurden, führen leider nicht zur gewünschten Entschleunigung des Verkehrs. Hier ist also kein ausreichender Schutz geboten. Während sich die Parksituation in der Eulengasse hoffentlich zeitnah verbessern wird (siehe Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1419), kann ein weiterer Fußgängerüberweg die Situation für die Fußgängerinnen und Fußgänger womöglich entspannen und für mehr Sicherheit sorgen. . Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1419 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1599

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnstationen im Ortsbezirk

15.03.2022 · Aktualisiert: 09.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1781 entstanden aus Vorlage: OF 165/4 vom 20.02.2022 Betreff: Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnstationen im Ortsbezirk Vorgang: OM 522/21 OBR 4; ST 327/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis wann mit einem barrierefreien Ausbau/Umbau der noch nicht barrierefreien Straßenbahnstationen in Bornheim/Ostend zu rechnen ist. Hinsichtlich der Straßenbahnstationen "Habsburger-/Wittelsbacherallee" und "Bornheim Mitte" wird der Magistrat, die angekündigten Umsetzungen im Ortsbeirat vorzustellen, sobald die Planung vorstellungswürdig ist. Begründung: In seiner sehr ausführlichen Stellungnahme zur Verkehrsplanung im Ortsbezirk vom 04.02.2022, ST 327, listet der Magistrat unter anderem den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnstationen "Burgstraße", "Saalburg-/Wittelsbacherallee", "Ernst-May-Platz", "Bornheim Mitte" und "Habsburger-/Wittelsbacherallee" als durch die VGF geplant. Aus dem Nahverkehrsplan 2025+ ergeben sich noch weitere umzubauende Straßenbahnstationen, namentlich "Freiligrathstraße", "Waldschmidtstraße", "Osthafenplatz" und "Schwedlerstraße" (vergleiche Nahverkehrsplan 2025+ Anlagenband Kartenteil, Seite 12). Einige Termine in der Liste legen die Vermutung nahe, dass schon detailliertere Planungen vorliegen müssten: Besonders relevant wären Informationen zu den Straßenbahnstationen "Habsburger-/ Wittelsbacherallee" und "Bornheim Mitte", für die die Fertigstellung der Umbaumaßnahmen laut Nahverkehrsplan 2025+ im Jahr 2022 (Straßenbahnstation "Habsburger-/Wittelsbacherallee") bzw. 2023 (Straßenbahnstation "Bornheim Mitte") geplant war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 522 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1600 Antrag vom 13.11.2022, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3203 Antrag vom 18.08.2024, OF 426/4 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5816

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Flaschencontainer

14.03.2022 · Aktualisiert: 13.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2022, OF 236/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Flaschencontainer Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten in o.g. Haushaltstelle EUR 150.000,00 einzustellen für im Boden versenkbare Flaschencontainer im Ortsbezirk 3. Begründung: Die bestehenden Flaschencontainer sind teilweise überfüllt, sodass sich das Leergut auf der Straße ansammelt. Im Boden versenkbare Flaschencontainer bieten sowohl hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes als auch hinsichtlich der geringeren Lautstärke beim Einwurf der Flaschen bewährt. Versuchsweise sollten auf der Bergerstraße (Ecke Bornheimer Landstraße), auf der Friedberger Landstraße (Ecke Vogelsbergstraße) sowie auf der Glauburgstraße (Ecke Lenaustraße) im Boden versenkbare Flaschencontainer installiert werden. Die Kosten pro Flaschencontainer belaufen sich auf 26.000,00 Euro, hinzu kommen pro Flaschencontainer ca. 50-70.000,00 Euro Einbaukosten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 230 2022 Die Vorlage OF 236/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kinderbetreuungsplätze im Nordend

14.03.2022 · Aktualisiert: 13.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2022, OF 254/3 Betreff: Kinderbetreuungsplätze im Nordend Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Wie viele Kinder von 0-3 Jahren, von 3-6 Jahren und von 6-10 Jahren leben aktuell im Nordend? b) Wie viele Kinderbetreuungsplätze gibt es derzeit im Nordend, aufgeteilt nach U3 und Ü3? c) Wie viele Hortplätze gibt es derzeit im Nordend? d) Wie haben sich die Platzangebote von beiden Angeboten seit 2018 entwickelt? e) Wie sind aktuell die Bedarfszahlen bei beiden Angeboten, konnten die Nachfragen im Kindernet alle erfüllt werden? f) Gibt es mittlerweile für die mit Beginn des nächsten Schuljahres wegfallenden Betreuungsplätze der ehemaligen Kindertagesstätte in der Burgstraße, die aktuell noch in der Containeranlage auf dem ehem. Betriebshof im Günthersburgpark ausgelagert sind, Ersatz? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 371 2022 Die Vorlage OF 254/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neubau und Wiederherstellung von Spielplätzen

10.03.2022 · Aktualisiert: 13.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2022, OF 230/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neubau und Wiederherstellung von Spielplätzen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten in o.g. Haushaltstelle Haushaltsmittel für die Sanierung der Spielplätze Merianplatz und untere Günthersburgallee einzustellen. Zu beiden Plätzen liegen bereits Umgestaltungspläne im Grünflächenamt vor. Begründung: Am Merianplatz besteht der Wunsch nach einer Grundsanierung mit konkreten Ideen bereits seit 2014! Auf der unteren Günthersburgallee sind Maßnahmen seit einem guten Jahr geplant aber immer noch nicht ausgeführt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 224 2022 Die Vorlage OF 230/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Trinkbrunnen

10.03.2022 · Aktualisiert: 13.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2022, OF 234/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Trinkbrunnen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten in o.g. Haushaltstelle EUR 120.000,00 einzustellen für die Einrichtung von 4 zusätzlichen Trinkbrunnen im Nordend an folgenden Standorten: Merianplatz Friedberger Platz Holzhausenpark Luisenplatz Sollte es an diesen Standorten nicht möglich sein, sollen in Absprache mit dem Ortsbeirat 3 Alternativstandorte im Ortsbezirk gefunden werden. Begründung: Das Nordend gehört zu den erwärmtesten und am dicht besiedelsten Stadtteilen in Frankfurt. Deshalb sollten gerade hier zusätzliche Angebote der kostenlosen Trinkwasserabgabe geschaffen werden. Geplant ist aktuell nur ein zusätzlicher Trinkbrunnen im Günthersburgpark. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 228 2022 Die Vorlage OF 234/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkverbot vor dem Haus Bornheimer Landstraße 1 mit geeigneten Mitteln durchsetzen

08.03.2022 · Aktualisiert: 13.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2022, OF 243/3 Betreff: Parkverbot vor dem Haus Bornheimer Landstraße 1 mit geeigneten Mitteln durchsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird augefordert, das Parkverbot vor dem Haus Bornheimer Landstraße 1 besser durchzusetzen. Als geeignete Mittel bieten sich an, das Parkverbot zunächst deutlicher zu kennzeichnen sowie baulichen Mittel wie Poller oder ähnliches, welche durch Rettungsdienste entfernt werden können. Begründung: Vor dem Haus besteht bereits ein Parkverbot. Dies ist jedoch durch eine verwirrende Beschilderung im Zusammenhang mit schlecht sichtbaren Linien schlecht zu erkennen. Um diesen Missstand zu beseitigen sollte das Parkverbot durch eindeutige Beschilderung gekennzeichnet werden. Sollte dies keine Früchte tragen, sollten weitere Maßnahmen wie Poller in Erwägung gezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 243/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 263/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung der Stadtteilzentren durch zukunftsorientierte Umgestaltung

07.03.2022 · Aktualisiert: 13.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 223/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung der Stadtteilzentren durch zukunftsorientierte Umgestaltung Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, den Magistrat aufzufordern, für die Steigerung der Attraktivität von Stadtteilzentren Budget im Haushalt 2022 einzuplanen. Begründung: Die Pandemielage hat gezeigt, wie wichtig attraktive Stadtteilzentren als Begegnungsorte sind und dass der Bedarf hierzu nicht ausreicht. Zusätzlich haben Gewerbetreibende in den Stadtteilzentren mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen. Ein Beispiel hierzu aus dem Nordend ist die Berger Straße. Hier passen die Strukturen nicht mehr zum Bedarf und es wird eine integrierte Planung benötigt, die die Situation von Gewerbe, Verkehr und Verweilorte mit den Anforderungen aus Gegenwart und Zukunft zusammenbringt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 218 2022 Die Vorlage OF 223/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller Eulengasse/Bereich Fußgängerüberweg

15.02.2022 · Aktualisiert: 09.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1663 entstanden aus Vorlage: OF 133/4 vom 01.02.2022 Betreff: Poller Eulengasse/Bereich Fußgängerüberweg Der Magistrat wird gebeten, in der Eulengasse auf der nördlichen Straßenseite vom Glascontainer bis zum Fußgängerüberweg (Bereich zwischen den Straßen Am Stiegelschlag und Berger Straße) eine ausreichende Anzahl an Pollern zu installieren. Bereich zur Installation der Poller Schmaler Restfußweg Bereich zur Installation der Poller Schmaler Restfußweg (Foto: privat) (Foto: privat) (Foto: Google Maps) Begründung: Auf dem Stück (ab Fußgängerüberweg bis Glascontainer) ist der Fußweg schmal und somit eine gute Nutzung für Passantinnen und Passanten ohnehin nur bedingt möglich; insbesondere für Menschen mit z. B. Rollator oder Rollstuhl oder Familien mit Kinderwagen. Zu jeder Tages-/Nachtzeit ist der Bereich durch zwei, manchmal sogar drei parkende Autos zusätzlich stark verengt, sodass ein Durchkommen kaum möglich ist. Oftmals sind Passantinnen und Passanten sowie Kinder zu beobachten, die auf die Straße ausweichen. Durch die Installation von Pollern wird der Fußweg nutzbar für zu Fuß Gehende, wodurch die Verkehrssicherheit in dem Bereich deutlich verbessert wird, da kein Ausweichen auf die Straße mehr nötig ist und Autofahrerinnen und Autofahrer den Bereich besser einsehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1310

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumschutzring vor U-Bahn-Abgang „Bornheim Mitte“ instand setzen

15.02.2022 · Aktualisiert: 17.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1675 entstanden aus Vorlage: OF 149/4 vom 28.01.2022 Betreff: Baumschutzring vor U-Bahn-Abgang "Bornheim Mitte" instand setzen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der beschädigte Baumschutzring im Bereich der Berger Straße, Höhe U-Bahn-Abgang Station "Bornheim Mitte" (in Höhe Hausnummer 204, siehe Foto), möglichst zeitnah instand gesetzt wird und diese Gefahrenquelle beseitigt wird. Begründung: Der Baumschutzring aus Metall ist an einer Stelle aufgebrochen, die scharfen Metallenden stellen eine potenzielle Verletzungsgefahr, z. B. für spielende Kinder, dar. Er ist daher möglichst zeitnah instand zu setzen. Fotos: Beschädigter Baumschutzring im Bereich Berger Straße/U-Bahn-Station "Bornheim Mitte" ((c) Michael Roscher) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1122

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Veränderte Mobilität Berger Straße

15.02.2022 · Aktualisiert: 09.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1673 entstanden aus Vorlage: OF 147/4 vom 31.01.2022 Betreff: Veränderte Mobilität Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern Veränderungen von Formen der Mobilität in der Berger Straße im Abschnitt Höhenstraße bis Bornheim Mitte denkbar und kurz-, mittel- und langfristig umsetzbar sind und mit welchen benennbaren Folgen zu rechnen ist. Inwiefern ist in diesem Abschnitt eine andere Verteilung auf die verschiedenen Verkehrsträger bzw. Verkehrsmittel (Modal Split) denkbar und wünschenswert, um eine größere Umweltverträglichkeit wie auch eine für alle Beteiligten stressfreiere Nutzung zu gewährleisten? Um zu einer Lösung zu kommen, die eine breite Mehrheit der Nutzer - hier sollten besonders die Anwohner und Gewerbetreibenden beachtet werden - auf Dauer zufrieden stellt, ist natürlich eine Betrachtung der Folgen von Veränderungen zu benennen. Begründung: Die Berger Straße ist die Straße, wo das Herz Bornheims schlägt. Sie wird als Einkaufsstraße wie als Flanierzeile mit Cafés und Restaurants wahrgenommen. Allerdings ist eine entspannte Nutzung zunehmend erschwert. Insbesondere ältere Menschen wie auch Kinder sehen sich regelmäßig Gefahrensituationen ausgesetzt. Viele Bürger wünschen ein besseres Miteinander der oft konkurrierenden und sich gegeneinander als störende Beeinträchtigung erlebenden Verkehrsteilnehmer - Fußgänger, Fahrradfahrer, Autofahrer, Rollerfahrer, Anwohner und Gewerbetreibende - auf diesem hochfrequentierten Straßenabschnitt. Für nachhaltige, insbesondere umweltverträgliche Mobilität bedarf es nicht nur der konsequenten Weiterentwicklung des öffentlichen Nahverkehrs. Insgesamt muss es um eine deutliche Reduktion von Emissionen und Lärm gehen. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auch auf die sichere und angstfreie Nutzung der Verkehrswege und Verkehrsmittel durch jüngere und ältere Teilnehmerinnen und Teilnehmer gelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1317

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Berger Straße 170 bis 176 (gegenüber den Supermärkten REWE und ALDI sowie Tchibo)

15.02.2022 · Aktualisiert: 28.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1674 entstanden aus Vorlage: OF 148/4 vom 24.01.2022 Betreff: Fahrradbügel Berger Straße 170 bis 176 (gegenüber den Supermärkten REWE und ALDI sowie Tchibo) Der Magistrat wird gebeten, auf der Berger Straße auf der stadtauswärts rechten Seite gegenüber den Supermärkten REWE und ALDI sowie T chibo in zweiter Reihe ausreichend permanente Fahrradbügel anzubringen (als Erweiterung oder als Ersatz für den dort vorhandenen Fahrradständer). Begründung: In diesem Bereich der Berger Straße zwischen Eichwaldstraße und Wiesenstraße gibt es aktuell sehr wenige Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Außer drei ad-hoc Fahrradbügel an der beschriebenen Stelle bleiben nur Baumbegrenzungen und Laternen oder Schilder, die aber nicht für das Abstellen von Fahrrädern positioniert sind, wodurch dann potenziell Parkplätze blockiert oder schwerer nutzbar gemacht werden. Für so einen langen Abschnitt ist diese Situation inakzeptabel, Fahrradbügel etwa in der Mitte dieses Abschnitts wären ein erster Schritt in die richtige Richtung. (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat)

Alkoholverbotszonen im Nordend aufheben

03.02.2022 · Aktualisiert: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 215/3 Betreff: Alkoholverbotszonen im Nordend aufheben Die Coronaschutzverordnung des Landes Hessen gibt den Kommunen den nötigen Rechtsrahmen, um bei hohen Inzidenzen (über 350) sogenannte "Besondere regionale Schutzmaßnahmen" (§27) ergreifen zu können. Zu diesen zählt auch der Alkoholkonsum an publikumsträchtigen öffentlichen Orten (Abs. 1 Nr. 1). Die Stadt Frankfurt hat für das Nordend den Friedberger Platz, den Luisenplatz, den Günthersburgpark, den Merianplatz, den Matthias-Beltz-Platz sowie den unteren Oeder Weg ausgewiesen. Angesichts der sehr hohen Inzidenzen in Frankfurt muss jede geeignete Maßnahme ergriffen werden, die eine weitere Ausbreitung des Virus verhindert. Das Alkoholverbot ist dazu jedoch aus folgenden Gründen nicht geeignet: 1. Auch zwei Jahre nach Beginn der Pandemie ist kein Zusammenhang zwischen dem Konsum von Alkohol und der Verbreitung des Virus nachgewiesen. 2. Es geht beim Alkoholverbot nicht darum, das Trinken in der Gruppe zu unterbinden, denn der Konsum ist an den ausgewiesenen Orten grundsätzlich untersagt, auch wenn er allein geschieht. 3. Ginge es um das Trinken in Menschenansammlungen, würde der Alkoholgehalt des Getränks keine Rolle spielen. 4. Der Alkoholkonsum ist an publikumsträchtigen öffentlichen Orten wie auf dem Oeder Weg untersagt, in den Bars und Restaurants des Oeder Wegs - auch in den Innenräumen - aber erlaubt. 5. Das Verbot ist nicht kontrollierbar, weil nicht jedem Getränk sein Alkoholgehalt sofort anzusehen ist. Das gilt insbesondere für selbst gemischte Getränke. 6. Als Alkoholverbotszonen wurden im Nordend nicht alle Orte, an denen Menschen zusammenkommen, aufgelistet, sondern genau jene Straßen und Plätze ausgewiesen, in denen sich während der warmen Jahreszeit die Beschwerden über abendliche Versammlungen und die Störung der Nachtruhe häufen. So ist der Alkoholkonsum im Günthersburgpark verboten, im Holzhausenpark aber weiterhin erlaubt. Die Coronaschutzmaßnahmen müssen verhältnismäßig und kontrollierbar sein, sonst verlieren sie ihre Akzeptanz. Vor allem aber dürfen sie nur und ausschließlich der Pandemiebekämpfung dienen und dürfen nicht als Vorwand missbraucht werden, um eine weitere Handhabe gegen missliebige Rituale wie bspw. die wochenendlichen Zusammenkünfte auf den Plätzen des Nordends zu haben. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die fürs das Nordend ausgewiesenen Alkoholverbotszonen aufzuheben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 215/3 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Endlich wieder Trinkwasser aus dem Hohen Brunnen

27.01.2022 · Aktualisiert: 16.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2022, OF 153/4 Betreff: Endlich wieder Trinkwasser aus dem Hohen Brunnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aus dem historischen Hohen Brunnen in der oberen Berger Straße wieder Wasser in Trinkwasserqualität laufen zu lassen. Zumal es im Koalitionspapier der neuen Stadtverordnetenkoalition von Grünen, SPD, FDP und Volt der erklärte Wille ist, endlich die Errichtung neuer Trinkwasserstellen und Toiletten im Stadtgebiet zu errichten. Begründung: Der im Jahre 1827 errichtete Hohe Brunnen war die erste kommunale Wasserleitung für das damalige zu Frankfurt gehörige Dorf. Im Eingemeindungsvertrag von 1877 verpflichtete sich die Stadt Frankfurt den Hohen Brunnen an die Quellwasserleitung anzuschließen und den Bornheimer(innen) einwandfreies Trinkwasser zu gewähren. Durch den aktuellen Klimawandel und die damit verbundenen längeren Hitzeperioden erinnern wir hiermit an die damals eingegangene Verpflichtung. Nachfolgend § 12 des Eingemeindungsvertrages von 1877: "Die städtischen Behörden verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass die Frankfurter Quellwasserleitung in Bornheim in möglichst naher Zeit, spätestens aber binnen 5 Jahren eingeführt und nicht bloß den Hausbesitzern der Bezug des Wassers unter denselben Bedingungen, wie solche für Frankfurt selbst festgestellt sind, ermöglicht, sondern auch da, wo dies notwendig ist, öffentliche Brunnen und Feuerkranen auf städtische Kosten errichtet werden. Bei der Vorstellung des Koalitionspapiers der neuen Stadtverordnetenkoalition wurde als Standort für eine neu zu schaffende Trinkwassereinrichtung das "Bornheimer Fünffinger-plätzchen" vorgeschlagen, aber bereits 150 Meter nördlich steht seit 227 Jahren, eines der Bornheimer Wahrzeichen, der Hohe Brunnen. Er spendet zeitweilig immer noch Wasser und sogar aus der Trinkwasserleitung. Nur muss der Brunnen entsprechend der Hygienerichtlinien ertüchtigt werden. Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 4 am 15.02.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 153/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 4 am 15.03.2022, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 153/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 4 am 03.05.2022, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 153/4 wurde zurückgezogen.

Partei: dFfm

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit

21.01.2022 · Aktualisiert: 22.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1474 entstanden aus Vorlage: OF 181/3 vom 05.01.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit In einigen Straßen im Nordend ist die Fahrbahnbreite so gering, dass Zweirichtungsverkehr kaum möglich ist, dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Verkehrsführungsänderungen im Sinne einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und auch der Verkehrsreduzierung möglich sind: 1. Einbahnstraßenregelung auf der Burgstraße zwischen Bornheimer Landstraße und Martin-Luther-Platz in südöstlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Bornheimer Landstraße möglich); 2. Einbahnstraßenregelung auf der Wetteraustraße zwischen Hartmann-Ibach-Straße und Hallgartenstraße in südöstlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Hartmann-Ibach-Straße möglich). Begründung: Bei beiden Verkehrsführungsänderungen sind keine nennenswerten Verkehrsverlagerungen in die Nachbarstraßen zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, OF 252/3 Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1949 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1119 Aktenzeichen: 32 1

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