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Meine Nachbarschaft: Am Martinszehnten

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Verkehrszeichen 274-50 nach Bahnübergang - Oberer Kalbacher Weg

05.05.2025 · Aktualisiert: 30.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2025, OF 1051/10 Betreff: Verkehrszeichen 274-50 nach Bahnübergang - Oberer Kalbacher Weg Im Zuge des Baus eines neuen Geh- und Radweges zwischen U-Bahnstation "Kalbach" bis zur Kreuzung Kalbacher Hauptstraße / Am Martinszehnten, wurde das ca. 20 m nach dem Bahnübergang (in Fahrtrichtung Kalbach) befindliche VZ 274-50 entfernt. In diesem, von Hessen Mobil zwischenzeitlich fertiggestellten Abschnitt wurde aber bislang das VZ 274-50 nicht wieder aufgestellt. Durch das Fehlen dieses VZs gilt bis zum Erreichen des nächsten, nicht entfernten VZ 274-50, für ca. 620 m weiterhin Tempo 30. Baumaßnahmen finden dort keine mehr statt, Straßenschäden sind ebenfalls nicht erkennbar. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah zu veranlassen, dass das nahe dem Bahnübergang entfernte VZ 274-50 wieder an dem vorherigen Standort aufgestellt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1051/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1051/10 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Ersatzpflanzung durch Hessen Mobil wegen Baumaßnahme entlang der L 3019

28.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2025, OM 6772 entstanden aus Vorlage: OF 593/12 vom 15.03.2025 Betreff: Ersatzpflanzung durch Hessen Mobil wegen Baumaßnahme entlang der L 3019 Der Magistrat wird gebeten, sich zeitnah mit Hessen Mobil in Verbindung zu setzen, um eine Ersatzpflanzung für die gefällten Bäume, unzähligen Sträucher und Hecken durch Hessen Mobil im Bereich der Straße Am Martinszehnten/L 3019 durch den Bau eines Radweges zu veranlassen. Begründung: Im Bereich des o. g. Straßenabschnittes wurden im Zuge des Baus der Umgehungsstraße diverse Bäume und Sträucher, die vor Jahrzehnten angepflanzt wurden, durch Hessen Mobil gefällt. Foto: privat Im Zuge der Errichtung eines Radweges wurden nun massive Betonbauarbeiten mit vorheriger Abholzung diverser Grünbestände auf einer Länge von ca. 60 Metern und einer Breite von ca. zehn Metern durchgeführt. Diese Grünfläche (evtl. neben dem neuen Radweg) ist durch Hessen Mobil wiederherzustellen oder eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1291

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee

24.01.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6422 entstanden aus Vorlage: OF 575/12 vom 09.01.2025 Betreff: Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee Vorgang: OM 5453/24 OBR 12; ST 1830/24 Der Magistrat wird im Rahmen seiner Zuständigkeiten, insbesondere mit dem Radfahrbüro, gebeten. eine frühzeitige Einbeziehung der zuständigen Ortsbeiräte zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee zu erreichen, um direkt Einfluss auf die Planungen von Hessen Mobil als Baulastträger für die Radwegeverbindungen an den Landesstraßen zu nehmen. Begründung: Der in großen Teilen schon fertiggestellte Zweirichtungsrad- und Gehweg entlang der L 3019 zwischen Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station "Kalbach" zeigte, dass bei einer späten Vorstellung (vier Wochen vor Baubeginn in einer Videokonferenz) des Projektes für die Wünsche und berechtigten Anliegen der Ortsbeiräte keine Zeit blieb und planungsstandbedingt deren Umsetzung nicht mehr möglich war. Die Zuständigkeit und Mitwirkung der Ortsbeiräte mit ihrer Sachkompetenz und Ortskenntnis sollen in Zukunft bei solchen Maßnahmen gewährt und berücksichtigt werden. Hierzu wird insbesondere auf die Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1830 Ziffer 4., verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1830 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 613 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rechenzentren „Am Martinszehnten“ in die lokale Wärmeplanung einbeziehen

08.11.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6090 entstanden aus Vorlage: OF 557/12 vom 21.10.2024 Betreff: Rechenzentren "Am Martinszehnten" in die lokale Wärmeplanung einbeziehen Vorgang: M 118/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Abwärme der im Gewerbegebiet "Am Martinzehnten" stehenden beiden Rechenzentren für die kommunale bzw. lokale Wärmeplanung für die dortigen Gewerbeunternehmen als Wärme- und Produktionsenergie technisch nutzbar wäre. Begründung: Im Zuge der angestrebten Klimaneutralität sind alle Energieeinsparpotenziale in Betracht zu ziehen, die lokal auf kurzen Wegstrecken den möglichen Nutzern zur Verfügung gestellt werden sollten. Die Abwärmenutzung von Rechenzentren wird auch in Frankfurter Stadtteilen mittels einer Machbarkeitsstudie geprüft. Die Möglichkeiten im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" sind bisher davon unberührt und deshalb auch zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 156 Aktenzeichen: 79-3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Starkregenereignisse in Kalbach-Riedberg

12.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2024, OF 531/12 Betreff: Starkregenereignisse in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen einen Vertreter des Umweltamtes zum Thema "Starkregenereignisse, Minimierung und Vorbeugemaßnahmen und dessen Auswirkungen" einzuladen. Begründung: Am 2. Mai 2024 gab es überraschend in kurzer Zeit und in der Höhe der Intensität eine nicht zu erwartende Niederschlagsmenge, die für viele in Kalbach zu Überflutungen und Wassereintritt in Häusern und öffentlichen Gebäuden wie Rathaus und Sportanlage "Am Martinszehnten" geführt hat. Daher ist eine öffentliche Information der Kalbacher Bevölkerung durch das zuständige Amt erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 531/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden frühzeitig einbinden

26.04.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5454 entstanden aus Vorlage: OF 515/12 vom 15.04.2024 Betreff: Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden frühzeitig einbinden Der Magistrat wird gebeten, sich direkt oder über den Hessischen Städtetag dafür einzusetzen, dass bei Planungen von Landesbehörden wie z. B. Hessen Mobil betroffene Ortsbeiräte frühzeitig eingebunden werden und bei Bedarf auch eine breitere öffentliche Information möglich wird. Hierdurch soll einerseits frühzeitig die Ortskenntnis der Ortsbeiräte in die Planungen einfließen als auch die Transparenz über die Arbeit dieser Behörden erhöht werden. Begründung: Auslöser dieser Anregung ist der Planungsprozess für einen Radweg entlang der L 3019 vom Kreuzungsbereich Am Martinszehnten bis zum Bahnübergang der Stadtbahnlinie U2. Die Planungen hierzu laufen bereits seit 2018, aber trotz Anträgen des Ortsbeirats 12 (zum mit betroffenen Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße) und des Ortsbeirats 10 (zur Sicherheit am Bahnübergang U2) wurden die Ortsbeiräte nicht über die laufenden Planungen informiert. Erst Anfang April 2024 kam es auf Anregung des Radfahrbüros der Stadt Frankfurt zu einer Information der beiden Ortsbeiräte. In diesem Zuge wurden diese über die finale Planung und den unmittelbar in den kommenden Wochen bevorstehenden Baubeginn informiert. Zu einem solchen Zeitpunkt sind Verbesserungen im Dialog ohne größere Verzögerungen ausgeschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, über sie betreffende Planungen informiert zu werden. Eine frühzeitige Einbindung verbessert die Qualität der gefundenen Lösungen und steigert die Akzeptanz des behördlichen Handelns. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2023 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges entlang der L 3019 zwischen der Kreuzung Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station „Kalbach“

26.04.2024 · Aktualisiert: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 entstanden aus Vorlage: OF 514/12 vom 05.04.2024 Betreff: Vorstellung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges entlang der L 3019 zwischen der Kreuzung Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station "Kalbach" Vorgang: V 1864/20 OBR 12; OM 4311/23 OBR 12; ST 2399/23 Am 03.04.2024 wurde in einer Onlineveranstaltung vonseiten Hessen Mobil, einem Planungsbüro und Vertretern des Radfahrbüros der Stadt Frankfurt am Main erstmalig den Ortsbeiräten 10 und 12 eine sechsjährige Planung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges vorgestellt, die nun bereits im Monat Mai umgesetzt werden soll. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die vonseiten der anwesenden Ortsbeiräte angemerkten Kritikpunkte, bessere Sicherung der U-Bahn-Schranken, kein Wegfall des Zebrastreifens, Berücksichtigung eines möglichen seit vier Jahren in diesem Bereich geplanten Schulneubaus (V 1864), eine Lichtsignalanlage an der Kreuzung Am Zedernholz/Kalbacher Hauptstraße/Bonifatiusstraße, Umbau zur barrierefreien Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Am Martinszehnten (ST 2399 vom 04.12.2023) noch umsetzbar sind; 2. wie er künftig an den Ortsbeiräten vorbei jahrelange interne Planungen verhindert; 3. wie er zeitnah aktuell die Öffentlichkeit sowie die beiden beteiligten Ortsbeiräte noch über die Pläne in einer Veranstaltung informieren kann und 4. welche Projekte möglicherweise noch in der Planung sind. Begründung: Eine Maßnahme, die einen großen Eingriff in bestehendes Grün durch die bereits teilweise Abholzung von vielen Bäumen und darüber hinaus finanzielle Mittel von einer Million Euro benötigt, kann nicht ohne Beteiligung der Orts- und Sachkenntnis von zwei beteiligten Ortsbeiräten ohne Einbeziehung der Öffentlichkeit am grünen Tisch geplant und womöglich noch umgesetzt werden. Dies ist insbesondere verwunderlich, da es für sämtliche Ortsbeiräte im Frankfurter Norden am 25.01.2024 eine Informationsveranstaltung zu den Radverkehrsprojekten im Radfahrbüro gab. Dieses Projekt war nicht Gegenstand des Termins. Daher ist nunmehr alles daran zu setzen, dies evtl. noch zu verhindern, zumindest auf jeden Fall künftig zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4311 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2399 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1830 Antrag vom 09.01.2025, OF 575/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fläche für geländegängige Modellautos

22.09.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4529 entstanden aus Vorlage: OF 434/12 vom 01.09.2023 Betreff: Fläche für geländegängige Modellautos Der Magistrat wird gebeten, die Fläche neben der Skateranlage Am Martinszehnten, die bereits von Betreibern geländegängiger Modellautos benutzt wird, zu einer legalen, begrenzten Fläche auszubauen. Begründung: Das Grünflächenamt hat den Ortsbeirat informiert, dass die Grünfläche in der Nähe der Kalbacher Skaterbahn von Betreibern geländegängiger Modellautos als Spielfläche benutzt wird. An dieser Stelle wächst kein Gras mehr und die Bäume sind bereits geschädigt. Ein Verbot, diese Fläche weiter zu nutzen, würde die Betreiber nur an eine andere Stelle weisen, das Problem würde nur verlagert. Um noch größere Schäden zu vermeiden, ist es sinnvoll, den Spielern eine mit geeignetem Material begrenzte Fläche auszuweisen. Es ist wichtig, dass sich die Bäume erholen können, denn wir können auf keinen einzigen verzichten. Diese geländegängigen Modellautos werden ausschließlich mit Akkus angetrieben. Sie belasten nicht das Sickerwasser. Den Spielern mit geländegängigen Modellautos sollte man, mit den oben vorgeschlagenen Maßnahmen die Möglichkeit bieten, in diesem Gebiet eine Anlage für die geräuschintensiven Modellautos zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 19 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fernwärme in Kalbach-Riedberg

22.09.2023 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4527 entstanden aus Vorlage: OF 431/12 vom 31.08.2023 Betreff: Fernwärme in Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2660/22 OBR 12 Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen laut Gesetzentwurf der Bundesregierung bis Mitte 2026 eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Dazu gehört auch Frankfurt. Damit dieses Vorhaben gelingen kann, sollte die Stadt Anregungen der Ortsbeiräte mit berücksichtigen, da diese sich mit den örtlichen Gegebenheiten bestens auskennen. Der Magistrat wird gebeten, bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zu prüfen, 1. ob die vorhandenen Fernwärmeleitungen im Bereich des neu errichteten Baugebietes "Berghöfe" durch den Bonifatiuspark in den Bereich des Bauabschnittes von "Heddernheim Nord" mit u. a. den Straßen Im Klausenstück, Crutzenkirchweg, Am Bonifatiusbrunnen etc. verlängert werden können ; 2. ob das auf dem Riedberg vorhandene Fernwärmenetz über die Straße Am Bonifatiusbrunnen und 3. über die Straße An der Bergstraße auf einfachem Weg - weil durch das Feld - nach Kalbach geführt werden kann und 4. ob die Wärme aus den beiden Rechenzentren im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" sowie 5. aus der in Prüfung befindlichen Biogasanlage im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" ebenfalls in das Wärmenetz eingespeichert werden könnte (OM 2660). Begründung: Für die Bürgerinnen und Bürger in Kalbach-Riedberg ist Planungssicherheit wichtig. Sie sollten frühzeitig wissen, über welche Optionen sie beim Austausch einer alten Heizungsanlage verfügen können. Außerdem wird davon ausgegangen, dass nach einer energetischen Sanierung eines Wohngebäudes der Energiebedarf sinkt. Das heißt, dass das im Ortsteil bereits existierende Fernwärmenetz schon bei gleicher Einspeiseleistung zukünftig mehr Haushalte als heute versorgen kann. Ein Anschluss weiterer Straßenzüge an das existierende Fernwärmenetz ist daher sinnvoll. Die Bekanntgabe der Ausbaupläne sollte rechtzeitig erfolgen. Auch soll so vermieden werden, dass z. B. die Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer zuvor bereits eine Wärmepumpe installiert haben und die notwendige Anschlussdichte für einen wirtschaftlichen Ausbau und Betrieb des Fernwärmenetzes verloren geht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2660 Anregung vom 08.11.2024, OA 504 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 393 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreie Ampel für Fußgängerinnen und Fußgänger im Kreuzungsbereich Am Martinszehnten

14.07.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4311 entstanden aus Vorlage: OF 402/12 vom 29.06.2023 Betreff: Barrierefreie Ampel für Fußgängerinnen und Fußgänger im Kreuzungsbereich Am Martinszehnten Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage für Fußgängerinnen und Fußgänger an allen Übergängen im Kreuzungsbereich der Straße Am Martinszehnten barrierefrei mit akustischen Signalen sowie taktilen Blindenleitsystemen einzurichten. Begründung: Der Bereich der Kreuzung Am Martinszehnten hat viele Übergänge, die trotz des großen Sport- und Freizeitzentrums Kalbach nicht barrierefrei gestaltet sind. Foto: privat Da dort auch viele Sportangebote und -veranstaltungen zur Integration stattfinden, sollte die Lichtsignalanlage die Nutzung barrierefrei ermöglichen. Weiterhin ist dies der Weg von der U-Bahn-Station "Kalbach". Auch befindet sich gegenüber eine Bushaltestelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2399 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Kalbacher Hauptstraße

11.11.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3107 entstanden aus Vorlage: OF 307/12 vom 26.10.2022 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, nach der Einmündung der Straße Am Martinszehnten in die Kalbacher Hauptstraße, vor dem Wohnhaus Nr. 125, verkehrsberuhigende Maßnahmen (z. B. Aufpflasterung oder Zebrastreifen mit Mittelinsel) zur Verkehrssicherung für die Fußgänger durchzuführen. Begründung: Nach dem Einbiegen von der Kreuzung Am Martinszehnten in die Kalbacher Hauptstraße ist ab der relativ scharfen und schlecht einsehbaren Kurve Tempo 30 vorgegeben, an diese Vorgabe wird sich jedoch selten gehalten und zu schnell gefahren. Verkehrsberuhigende Maßnahmen an adäquater Stelle würden die Bürger beim Überqueren der Straße vor Unfällen schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 574 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskreisel Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten

07.10.2022 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2852 entstanden aus Vorlage: OF 182/15 vom 22.09.2022 Betreff: Verkehrskreisel Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Sachstandsbericht zum Verkehrskreisel Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten dem Ortsbeirat 15 vorzulegen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Mittel aus dem Programm "Sozialer Zusammenhalt" herangezogen werden können, wenn keine Finanzmittel aus dem allgemeinen Haushalt bereitsehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 276 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1760 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trinkbrunnen für Kalbach-Riedberg

09.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2655 entstanden aus Vorlage: OF 271/12 vom 29.08.2022 Betreff: Trinkbrunnen für Kalbach-Riedberg Vorgang: V 438/22 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, gemäß dem kommenden gesetzlichen Erfordernis für Trinkwasserbrunnen auch im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Trinkwasserbrunnen einzurichten. Sinnvolle Standorte hierfür im Ortsbezirk sind: - Am Rathaus Kalbach; - vor dem Jugendhaus Riedberg; - in der Nähe der Haltestelle "Riedberg"; - im Bonifatiuspark; - hinter dem Familienzentrum Billabong; - im Freizeitpark Kalbach; - am Skaterpark "Am Martinszehnten"; - am Alten Flugplatz Bonames/Kalbach - sowie am bereits mit der Vorlage V 438 zur Prüfung angeregten Standort Riedbergplatz. Begründung: Gerade in den Sommermonaten ist es wichtig, genug zu trinken. Öffentliche Trinkwasserbrunnen unterstützen dies und helfen so, Gesundheitsschäden und sogar Todesfällen bei Hitzewellen vorzubeugen. Die nächste Fassung des Wasserhaushaltsgesetzes verpflichtet die Kommunen zur Einrichtung solcher Brunnen. Deutschlandweit sollen zunächst rund 1.000 neue Brunnen geschaffen werden (siehe https://www.bmuv.de/pressemitteilung/staedte-und-gemeinden-muessen-trinkwasser-i m-oeffentlichen-raum-kostenlos-bereitstellen). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.07.2022, V 438 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2688 Aktenzeichen: 79 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Biogasanlage im Gewerbegebiet „Am Martinszehnten“

09.09.2022 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2660 entstanden aus Vorlage: OF 276/12 vom 23.08.2022 Betreff: Biogasanlage im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" Das Bundeswirtschaftsministerium fordert angesichts der Energiekrise und des Umstiegs auf erneuerbare Energien einen Ausbau der Biogasproduktion. In Dänemark liegt der Biogasanteil im Erdgasnetz heute bereits bei 25 Prozent. In Hessen stagniert tatsächlich der Ausbau von Biogasanlagen (https://llh.hessen.de/umwelt/biorohstoffnutzung/energetische-nutzung/biogaserze ugung/entwicklung-von-biogasanlagen-in-hessen/). Einschlägige Masterarbeiten u. a. an der TU Darmstadt haben nachgewiesen, dass Gewerbegebiete mit einer Biogasanlage in Verbindung mit installierten PV-Anlagen auf Dachflächen energieautark betrieben werden können. In dem Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" gibt es zwei unbebaute Grundstücke, welche für eine Biogasanlage möglicherweise nutzbar sein könnten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Grundstücke im Hinblick auf den Bebauungsplan Nr. 804 für eine Biogasanlage zur Verfügung stehen, 2. ob die Größe ausreichend ist, um hierfür Investoren und Betreiber zu finden. Begründung: Da Biogasanlagen nicht nur Gas, sondern auch elektrische Energie produzieren können, ist es wünschenswert, wenn auch an dieser Stelle eine dezentrale Stromversorgung für ein Gewerbegebiet mit u. a. zwei Rechenzentren zur Verfügung stehen könnte. Auch gibt es einen Wertstoffhof in unmittelbarer Nähe, der bereits heute Bioabfälle sammelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4527 Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2430 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 582 Anregung vom 08.11.2024, OA 504 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 27.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 12 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Hundeübungsplatz in Kalbach

11.04.2022 · Aktualisiert: 17.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2022, OF 231/12 Betreff: Hundeübungsplatz in Kalbach Im Zuge von Corona ist ein deutlicher Anstieg von Hundehaltung in Frankfurt am Main sowie dem Ortsbezirk Kalbach-Riedberg festzustellen. Dadurch ist auch ein gestiegener Bedarf an Ausbildung von Hunden notwendig geworden. Im Zuge des geplanten Baus eines Mehrfamilienhauses wurde eine Wiesenfläche "Am Weißkirchner Berg", die von einem Hundeverein zur Ausbildung genutzt wurde, der Wohnbebauung zugeführt (ST 906 vom 26.04.2021). Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1.ob auf der Sport- und Freizeiterweiterungsfläche hinter dem Sport- und Freizeitzentrum Kalbach "Am Martinszehnten" eine Hundeausbildungs- und Trainingsfläche vorstellbar ist, 2. ob diese der Genehmigung bedarf und 3. an wen sich interessierte Bürger*innen wenden müssen, um an dieser Stelle einen Hundeübungsplatz errichten zu können. Begründung: Eine gute Ausbildung von Hunden fördert nicht nur das Zusammenleben von Mensch und Tier, sondern dient auch der Allgemeinheit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 402 2022 Die Vorlage OF 231/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. in der Einleitung die Worte "einem Hundeverein" durch die Worte "einer Hundeschule" ersetzt werden; 2. die Ziffer 1. des Tenors wie folgt lautet: "1. ob neben der bereits in Aussicht gestellten Erweiterungsfläche für Tennisplätze, Stellungnahme ST 775 vom 25.03.2022, auf der Sport- und Freizeiterweiterungsfläche hinter dem Sport- und Freizeitzentrum Kalbach ‚Am Martinszehnten' auch eine Hundeausbildungs- und Trainingsfläche vorstellbar ist;" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Flüchtlingsunterkunft im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg

18.03.2022 · Aktualisiert: 08.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1854 entstanden aus Vorlage: OF 203/12 vom 06.03.2022 Betreff: Flüchtlingsunterkunft im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob wieder Gebäude am Alten Flugplatz Bonames/Kalbach, an der Talstraße 107 oder dem provisorischen Standort der Judith-Kerr-Schule in der Hans-Leistikow-Straße errichtet werden können, um dort Flüchtlinge aus der Ukraine temporär unterzubringen. Begründung: Russland hat einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen, der nicht nur die ukrainische Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt. Tatsache ist, bei uns in Europa herrscht Krieg. Es sind bereits 1,5 Million Menschen, überwiegend Frauen und Kinder, auf der Flucht, und die Zahl der Kriegsflüchtlinge steigt weiter. Die Vorbereitungen für die Ankunft möglicher Schutzsuchender aus der Ukraine in Frankfurt läuft auf Hochtouren. Am Freitag, 4. März, richtete das DRK provisorische Unterkünfte für Geflüchtete im Sport- und Freizeitzentrum Am Martinszehnten ein. Die ersten Geflüchteten sind bereits eingetroffen. Zeigen wir den flüchtenden Menschen ein freundliches Gesicht und unterstützen wir sie in ihrer Not. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1514 Auskunftsersuchen vom 14.10.2022, V 517 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Buslinie 24

18.02.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1735 entstanden aus Vorlage: OF 169/12 vom 28.01.2022 Betreff: Verlängerung der Buslinie 24 Vorgang: M 163/20 Nach Vorstellung der neuen Nahverkehrsplanung der Stadt Frankfurt am Main 2025+ auf der Grundlage der Vorlage vom 23.10.2020, M 163, mit der Änderung einer veränderten Linienführung der Buslinie 29 zum Hilgenfeld am 02.12.2020 ist festzustellen, dass im Hinblick auf die dort fehlende Bebauung die Buslinie 29 unverändert verkehrt. Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit traffiQ zu prüfen und zu berichten, ob die Buslinie 24, die von der U-Bahn-Station "Kalbach" das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" bedient, bis zur S-Bahn-Haltestelle "Frankfurter Berg" verlängert werden kann. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, dass die Buslinie 29 auch nach dem Linientausch die S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" als Zwischenhalt bedient. Begründung: Aktuell besteht keine Verbindung von Kalbach bzw. dem Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" zur S-Bahn. Einzig mit längerem Fußweg ist von Kalbach kommend ein Umstieg in die Buslinie 27 zur S-Bahn möglich. Da die Buslinie 24 an der U-Bahn-Station endet, könnte dort ein Umstieg sowohl aus Kalbach oder in einigen Bereichen von Bonames/Nieder-Eschbach (Ben-Gurion-Ring) über die Buslinie 29 zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" die Nutzung des ÖPNV attraktiver machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1565 Anregung vom 09.09.2022, OA 237 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkplatzsituation am Martinszehnten

15.11.2021 · Aktualisiert: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 123/12 Betreff: Parkplatzsituation am Martinszehnten Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zu den Möglichkeiten und Grenzen der Bereitstellung von LKW-Stellplätzen im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" durch einen Brief Erkundigungen beim Straßenverkehrsamt einzuholen und dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen: An das Straßenverkehrsamt der Stadt Frankfurt am Main Sehr geehrte Dame oder Herr, der Ortsbeirat hört immer wieder, dass es im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" zu wenig verfügbare Parkplätze für LKWs gäbe. Wir beobachten dort zahlreiche kleinere Lieferwagen, Verkaufsanhänger und Wohnmobile, die dort möglicherweise auch über längere Zeit abgestellt sind. Können Sie uns bitte schildern, welche Regelungen hinsichtlich eines längeren Abstellens von gewerblichen Fahrzeugen und Wohnmobilen bzw. Wohnanhängern auf öffentlichen Parkplätzen gelten? Des Weiteren würden wir uns freuen, wenn Sie uns darüber hinaus praktische Erfahrungen mitteilen könnten, auf welchem Wege es sinnvoll und praktikabel ist, öffentliche Parkplätze für ihre bestimmungsgemäße Nutzung freizumachen (z. B. geeignete Meldewege nach Bedarf oder besser turnusmäßige Überprüfungen, Erfolgsaussichten solche Bemühungen usw.). Mit freundlichen Grüßen ... Begründung: Den ohnehin schon stark belasteten Fernfahrern soll ihre Arbeit nicht noch durch lange Parkplatzsuche erschwert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 123/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abwärme aus Rechenzentren nutzen

29.10.2021 · Aktualisiert: 21.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 974 entstanden aus Vorlage: OF 106/12 vom 10.10.2021 Betreff: Abwärme aus Rechenzentren nutzen Im Zuge einer digitalisierten Welt und der damit verbundenen Nutzung des Internets bedarf es auch einem immer größeren Bedarf an Rechenzentren, die sich aufgrund der Nähe zu einem der weltweit größten Internetknotenpunkte "DE-CIX" in Frankfurt niederlassen. Die Coronapandemie hat gezeigt, welche Chancen durch die Digitalisierung entstehen können und aufgezeigt, an welchen Stellen eklatanter Nachholbedarf besteht. Die Digitalisierung muss jedoch im Einklang mit dem weltweiten Klima stehen und darf die Ziele der Klimaneutralität nicht einschränken. Die Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren bietet großes Potenzial zur Verbindung von Digitalisierung und Klimaneutralität, wie ein aktuelles Projekt aus dem Frankfurter Gallus zeigt, bei dem 1.300 neue Wohnungen mit Abwärme aus einem Rechenzentrum versorgt werden sollen. Die Mainova AG kündigte überdies an, dass in den kommenden Jahren Rechenzentren an das Fernwärmenetz angeschlossen werden sollen (hessenschau.de berichtete). Dieses Potenzial kann auch für den Ortsbezirk 12 mit seinen Rechenzentren genutzt werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mit der Mainova AG und den privaten Betreibern der Rechenzentren Möglichkeiten zur Nutzung der Abwärme als Nah- und Fernwärme zu erarbeiten, die zur Versorgung des Gewerbegebietes "Am Martinszehnten" dienen oder in das vorhandene Fernwärmenetz "Riedberg" eingespeist werden können. Begründung: Im Jahr 2017 benötigten die Rechenzentren in Deutschland 13,2 Milliarden Kilowattstunden Strom (Tendenz steigend), welcher in Rechenzentren in Wärme umgewandelt wird und fast ausschließlich ungenutzt bleibt. Klimapolitisch ist die weitere Nutzung der Wärme sinnvoll und erstrebenswert. Weiterhin unterstützt es die Stadt Frankfurt auf dem Weg zur Smart City, wie aus der gesamtstädtischen Digitalisierungsstrategie aus dem Jahr 2021 (S. 64) hervorgeht. Finanziert werden könnte ein solches Projekt über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetzsysteme 4.0), die neben einer Machbarkeitsstudie Projekte mit bis zu 15 Millionen Euro fördert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 428 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 91 50

OF (Antrag Ortsbeirat)

Infrastruktur für Leichtathletik im Ortsbezirk 8

16.10.2021 · Aktualisiert: 03.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 54/8 Betreff: Infrastruktur für Leichtathletik im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Infrastruktur für Leichtathletik im Ortsbezirk 8 durch wohnortnahe Angebote verbessert werden kann. Dabei ist insbesondere darzustellen, welche Flächen in Heddernheim und in der Nordweststadt für Leichtathletik (Schul- und Vereinssport) aktuell zur Verfügung stehen und ob der Magistrat plant, die Sportflächen der früheren Bezirkssportanlage an den Ernst-Reuter-Schulen, heute Areal der Europäischen Schule (ESF), im Falle eines Umzugs der ESF an einen anderen Standort wieder für Vereinssport zur Verfügung zu stellen. Begründung: Im ganzen Ortsbezirk fehlen Freiflächen für Vereinssport und insbesondere Leichtathletik. Der Sportplatz vom SV 07 in Heddernheim und die Fußballplätze des SV Niederursel sind die einzigen größeren Sportflächen, aber auch dort fehlen Laufbahnen für Leichtathleten. Die überlaufene Sportanlage am Riedberg kann dieses Manko nicht kompensieren. Breitensportvereine im Ortsbezirk wie die TSG Nordwest sind auf die sanierungsbedürftige Leichtathletikhalle Am Martinszehnten in Kalbach oder auf die Sportplätze bei Blau-Gelb in Ginnheim angewiesen, um Leichtathletikangebote machen zu können. Eine Konzentration von Leichtathletikflächen auf der Sportanlage Hahnstraße in Niederrad am anderen Ende der Stadt hilft den den hiesigen Vereinen wenig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 214 2021 Die Vorlage OF 54/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Zukunft der Leichtathletikhalle Am Martinszehnten

21.08.2021 · Aktualisiert: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2021, OF 91/12 Betreff: Zukunft der Leichtathletikhalle Am Martinszehnten In der Ortsbeiratssitzung am 10. Mai 2019 hat der damalige Sportdezernent Markus Frank zur Sanierung der Leichtathletikhalle Kalbach erklärt, dass die diesbezüglichen Planungen dem Ortsbeirat vorgelegt werden. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Nun erfahren die Öffentlichkeit, die Vereine sowie die Mitglieder des Ortsbeirates dank eines ausführlichen Presseartikels der Frankfurter Rundschau vom 24.07.2021, dass die Leichtathletikhalle abgerissen werden soll. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. warum die angekündigte Sanierung nicht mehr erfolgen soll, 2. mitzuteilen, welche Planungen mit welchem zeitlichen Horizont für die Leichtathletikhalle "Am Martinszehnten" vorliegen, 3. welche Ausweichmöglichkeiten bei Abriss zur Verfügung stehen, 4. wo - das Gebiet "Am Martinszehnten" hat neben dem Sport- und Freizeitzentrum angrenzend weitere freie Flächen verfügbar und 5. wann ein Ersatz für diese Leichtathletikhalle mit den vorhandenen Funktionen (Laufbahnen: Rundlaufbahn 200 m (4 Bahnen), Sprintgerade 60 m / 100 m / 130 m, Sprunganlagen: Weitsprunganlage (2 Anlagen) Dreisprunganlage, Hochsprunganlagen: Hochspr unganlage (2 Anlagen) Stabhochsprunganlage: (2 Anlagen), Wurfanlagen: Kugelstoßen Diskuswurf und Speerwurf) vorhanden sein wird, 6. welches Einfluss der Abriss auf die Trainingsmöglichkeiten der Sportlerinnen und Sportler, der Schulen, der Vereine, auf den Bundes- und Landesstützpunkt Leichtathletik haben werden, 7. wie die Finanzierung gesichert ist und 8. wann mit der Inbetriebnahme einer neuen Halle zu rechnen ist. Begründung: Der Frankfurter Norden leidet seit geraumer Zeit unter dem Mangel von Sportflächen. Seit nunmehr fast 12 Jahren wird die 2. Sportanlage östlich der Altenhöferallee geplant und ein Spatenstich ist nicht in Sicht. In dieser Zeit ist die Einwohnerzahl Frankfurts von 664.000 (2009) auf fast 750.000 (aktuell) gestiegen ohne dass ein zeitgleicher Ausbau von Sportstätten um 1/6 erfolgt ist. Die Planungen von Multifunktionshallen etc. sind - wie an dem oben genannten Beispiel erkennbar - ohne Bauaktivitäten geblieben. Daher ist es gerade im Leichtathletikbereich wichtig, dass eine 400 m Bahn endlich gebaut wird. Auch unterstützt der Ortsbeirat 12 eine adäquate Sportstätte, die internationale Standards erfüllt. Vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen muss erst an einem neuen Standort eine Halle stehen, die dann den Sportlerinnen und Sportlern zur Verfügung steht. Das räumliche Argument kann hierbei keine Rolle spielen, da Sportlerinnen und Sportler über das ganze Stadtgebiet verteilt wohnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 154 2021 Die Vorlage OF 91/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel gegenüber der Einfahrt der Golf Range

15.01.2021 · Aktualisiert: 06.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7063 entstanden aus Vorlage: OF 702/12 vom 29.12.2020 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Einfahrt der Golf Range Der Magistrat wird gebeten, einen doppelseitigen Verkehrsspiegel gegenüber der Einfahrt der Golf Range am Martinszehnten (siehe Bild) aufzustellen. Dieser soll die Ausfahrt vom Parkplatz der Golf Range und der Sportanlage Am Martinszehnten sicherer gestalten. Begründung: Bei der Ausfahrt des Sportgeländes Am Martinszehnten auf der Höhe des Bistros Golf Range sind die Sichtverhältnisse oft schwierig. An dieser Stelle sind auf dem Seitenstreifen oft parkende Lkws, die die Sicht blockieren, und Büsche, die nicht zurückgeschnitten sind. Durch einen Verkehrsspiegel kann an dieser Stelle mit sehr kleinem Aufwand die Ausfahrtsituation stark verbessert werden. (Quelle: Apple Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 981 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mainova pachtet verfügbare und nutzbare Gewerbedachflächen, um Energie über Solaranlagen zu erzeugen und zu vertreiben

18.09.2020 · Aktualisiert: 01.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6600 entstanden aus Vorlage: OF 629/12 vom 05.09.2020 Betreff: Mainova pachtet verfügbare und nutzbare Gewerbedachflächen, um Energie über Solaranlagen zu erzeugen und zu vertreiben Vorgang: B 436/20 1. Der Magistrat wird gebeten, auf die Mainova AG als kommunales Energieversorgungsunternehmen hinzuwirken, künftig verstärkt ungenutzte Dachflächen in Gewerbegebieten des Stadtgebietes Frankfurt am Main zu pachten, um dort Fotovoltaikanlagen zu installieren und zu betreiben. 2. Darüber hinaus wird angestrebt, den vor Ort erzeugten Strom auch den jeweils in den Gewerbegebieten ansässigen Unternehmen über eine Stromkaufvereinbarung (PPA) zur Verfügung zu stellen. Begründung: Allein im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" gibt es ausreichende Dachflächen, die nicht verschattet sind und zur Energiegewinnung zur Verfügung stehen. Hierzu kann das bestehende Solarkataster Hessen zu den verfügbaren und gut nutzbaren Flächen zu Rate gezogen werden. Da die Mainova AG zu 75 Prozent zu der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding gehört und damit in städtischem Eigentum ist, erfolgt somit ein Beitrag zur Klimaneutralität der Stadt Frankfurt am Main. Über das Power Purchase Agreement (PPA - Stromliefervertrag) könnten auch der Bau und der Betrieb, damit die Investitions- und Betriebskosten, finanziert werden. Dies stellt zusammenfassend eine Ergänzung zum Klimaschutz in Frankfurt am Main dar. Hierzu wird auf den Bericht vom 28.08.2020, B 436, verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.08.2020, B 436 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 27 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 91 50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aktuelle Statistik über die Notwendigkeit neuer Gewerbegebiete auf bisher nicht versiegelten Flächen mit Zahlen von 2020 erstellen

21.08.2020 · Aktualisiert: 18.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6375 entstanden aus Vorlage: OF 298/15 vom 18.08.2020 Betreff: Aktuelle Statistik über die Notwendigkeit neuer Gewerbegebiete auf bisher nicht versiegelten Flächen mit Zahlen von 2020 erstellen Der Magistrat wird aufgefordert, eine aktuelle Statistik zu der Notwendigkeit der Ausweisung weiterer Gewerbegebiete auf bisher nicht versiegelten, aber aus klimatischen Gründen zu erhaltenden Freiflächen vorzulegen - unter besonderer Berücksichtigung der nördlichen Frankfurter Stadtteile. Dabei ist darzulegen, - wie hoch der aktuelle Bedarf an Gewerbeflächen in Frankfurt und speziell im Frankfurter Norden ist; - wie hoch der derzeitige Leerstand solcher Flächen ist; - wie sich der Flächenbedarf in den letzten Jahren entwickelt hat; - wie sich der Leerstand in den letzten Jahren entwickelt hat, speziell: wie sich der Leerstand im Jahr 2020 aufgrund der Coronakrise entwickelt hat; - wie viel Gewerbefläche in Wohnraum umgewandelt wurde (2015 bis 2020); - wie viel Gewerbefläche nach derzeitiger Planung demnächst in Wohnraum umgewandelt werden soll; - wie viele An- und Abmeldungen von Gewerbetrieben in den letzten Jahren (2015 bis 2020) aufgetreten sind; - auf welchen nicht oder nicht (mehr) vollständig genutzten bzw. künftig frei werdenden Flächen diese Notwendigkeit - auch unter erweiterten Kosten - umgesetzt werden kann beziehungsweise im negativen Fall, warum dies nicht möglich sein soll; - wie die Verkehrsproblematik, die durch das erhöhte Fahrzeugaufkommen wegen der weiteren Gewerbeansiedlung in Nieder-Eschbach entstehen wird, bewältigt werden soll. Die Statistik hat sich auf aktuelle Zahlen aus 2020 zu beziehen, unter besonderer Berücksichtigung des Corona-bedingten Rückgangs der Nachfrage nach weiteren Gewerbeflächen aller Art (z. B. durch Homeoffice) in der kommenden Dekade. Begründung: Der Wunsch der IHK nach Gewerbeflächen im Frankfurter Norden besteht seit Jahrzehnten. Allerdings wurde er noch nicht durch konkrete, aktuelle Zahlen belegt. Derzeit ist solch ein Wunsch nicht begründbar, da speziell im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach und Am Martinszehnten durchaus viel Leerstand zu beobachten ist, aber auch Betriebe an Umsiedlung denken. Die Arbeitswelt ist - bedingt durch die Coronakrise - im Wandel, dies sollte bei der Planung von Gewerbe bedacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2189 Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2726 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern

13.03.2020 · Aktualisiert: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5940 entstanden aus Vorlage: OF 553/12 vom 29.01.2020 Betreff: Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern Vorgang: M 208/91; OM 1693/12 OBR 12; ST 129/13; OM 3938/15 OBR 12; ST 718/15 Der Magistrat wird gebeten, entsprechend früherer Ortsbeiratsbeschlüsse und der Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 718, den kritischen Kreuzungsbereich Am Zedernholz/Bonifatiusstraße/Kalbacher Hauptstraße so umzugestalten, dass eine sichere Querung der Kalbacher Hauptstraße für Rad- und Fußverkehre ermöglicht wird. Begründung: In 2019 wurde der vom Ortsbeirat begrüßte Lückenschluss der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames/Kalbach im Bereich Am Martinszehnten/Am Zedernholz fertiggestellt und somit die gewünschte Nutzung der Straße Am Zedernholz für den Radverkehr spürbar verbessert. Diese optimierte Streckenführung endet jedoch in Höhe der Kalbacher Hauptstraße, da hier keine Querungshilfen bestehen. Auch nutzen nach wie vor viele Sportlerinnen und Sportler des Sport- und Freizeitzentrums Kalbach, die mit der U-Bahn an- und abreisen, den kürzeren Weg über den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an dieser ungesicherten Stelle die Kalbacher Hauptstraße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Mit der Stellungnahme ST 718 wurde dem Ortsbeirat die Aufnahme der Kreuzung Kalbacher Hauptstraße/Bonifatiusstraße/Am Zedernholz in das Lückenschlussprogramm Radverkehr mit dem Ziel, die Querbarkeit der Kalbacher Hauptstraße zu verbessern, mitgeteilt und eine Umsetzung der Maßnahme für 2016 in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat begrüßt die Aufnahme in das Lückenschlussprogramm sehr. Der Ortsbeirat erkennt in einer Umgestaltung des kritischen Bereiches nicht nur eine Erhöhung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle, sondern auch eine generelle Förderung des Fuß- und Radverkehres und bittet um Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1639 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 129 Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3938 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 718 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1247

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sonntagsleerung von Briefkästen in Kalbach

13.09.2019 · Aktualisiert: 06.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5103 entstanden aus Vorlage: OF 477/12 vom 30.08.2019 Betreff: Sonntagsleerung von Briefkästen in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, unter Beteiligung des Ortsbeirates 10 mit der Deutschen Post AG Gespräche zu führen mit dem Ziel, einen weiteren Briefkasten in Kalbach, u . a. Am Martinszehnten, oder an der U-Bahn-Station "Kalbach" künftig in eine Sonntagsleerung einzubeziehen. Begründung: Der neu aufgestellte Briefkasten an der Ecke Carl-Hermann-Rudloff-Allee/Hans-Poelzig-Straße bietet um 11:30 Uhr eine Sonntagsleerung an. Doch sollten auch die Bürgerinnen und Bürger in Kalbach diese Möglichkeit wieder bekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2227 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg

30.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4047 entstanden aus Vorlage: OF 378/12 vom 04.11.2018 Betreff: Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, sämtliche Lichtsignalanlagen im Stadtteil Kalbach-Riedberg mit akustischen Elementen für sehbehinderte und blinde Menschen auszustatten. Begründung: Viele Lichtsignalanlagen im Stadtteil wie z. B. Am Martinszehnten/Heinrich-Lanz-Allee, Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten, Lange Meile/Josef-Bautz-Straße/L 3019 sowie Am Weißkirchener Berg/L 3019 sind nicht behindertengerecht ausgestattet. Elemente der Blindensignalisierung sind Taster mit einem Orientierungston und einem Vibrationssignal sowie auch Lautsprecher. Ein Orientierungston erleichtert das Auffinden des Ampelmastes. Daneben gibt es die Vibration am Taster und einen Freigabeton aus dem Lautsprecher, die das Grünsignal auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2019, ST 590 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umweltzone auch für das Gewerbegebiet „Am Martinszehnten“

15.11.2018 · Aktualisiert: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 380/12 Betreff: Umweltzone auch für das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" Vorgang: NR 213/17 CDU/SPD/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V., § 1190/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, dass die Umweltzone, die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.01.2017 NR 213 auf das Stadtgebiet Frankfurt beschlossen wurde, ausgeweitet wird und auch künftig das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" umfasst. Begründung: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sah zahlreiche Ausnahmen vor. Diese können aus dem beiliegenden Plan entnommen werden. Quelle: https://mainziel.de//verkehrsinfo.html?L=Umweltzone Vor dem Hintergrund der gesundheitlichen Belastungen durch Fahrzeugabgase für die Frankfurterinnen und Frankfurter und des Dieselurteils für Frankfurt am Main sind dringend weitere Maßnahmen zur Reduzierung zu ergreifen. Auch der Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen formuliert wie folgt: "Frankfurt ist als zentrales Verkehrsnetz stark durch Luftverschmutzung und Lärm beeinträchtigt. Die 2006 eingeführte Umweltzone konnte die Feinstaubbelastung zwar reduzieren. Dies reicht jedoch nicht aus. Wir streben daher an, die Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten und den Ausbau der Elektromobilität und anderer emissionsarmer Mobilitätsformen zu forcieren." (vgl. Seite 34 des Koalitionsvertrags zum Kapitel Gesundheit, Luft- und Lärmschutz). Eine Reduktion der Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Belastung ist nur erreichbar, wenn auch das gesamte Stadtteilgebiet von Kalbach und Riedberg als Umweltzone ausgewiesen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.01.2017, NR 213 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 380/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach, Am Martinszehnten/Am Zedernholz

17.11.2017 · Aktualisiert: 06.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2017, OF 235/12 Betreff: Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach, Am Martinszehnten/Am Zedernholz Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 12 die sachlichen Gründe mitzuteilen, die zu einer erneuten Verschiebung des für Oktober 2017 geplanten Baubeginns der Radwegeverbindung führten und dem Ortsbeirat den aktuellen und verbindlichen Ausführungstermin zu nennen. Begründung: Der nach den Ausbauplänen von 2014 für Oktober 2015 geplante Bau der Radwegeverbindung als Lückenschluss im Radwegesystem wurde auf das Jahr 2016 verschoben (siehe Stellungnahmen ST 718 vom 18.5.15 und ST 352 vom 19.2.16). Im Februar 2017 wurde der Ortsbeirat über den Baubeginn im Oktober 2017 informiert, der jedoch nicht erfolgte. Anscheinend ist mit weiteren Verzögerungen zu rechnen. Seit 1999 hat sich der Ortsbeirat bemüht, den Magistrat auf die Lücke im Radwegenetz hinzuweisen und um Abhilfe gebeten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 685 2017 Die Vorlage OF 235/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hinweisschilder zum Skatepark „Am Martinszehnten“

04.11.2016 · Aktualisiert: 07.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 895 entstanden aus Vorlage: OF 92/12 vom 20.10.2016 Betreff: Hinweisschilder zum Skatepark "Am Martinszehnten" Der Magistrat wird gebeten - wie für Sportanlagen üblich -, Hinweisschilder für den Skatepark "Am Martinszehnten", z. B. im Bereich der Heinrich-Lanz-Allee/Ecke zur K 824 und der L 3019/Einfahrt in die Josef-Bautz-Straße (Kreuzung Lange Meile), aufzustellen. Begründung: Trotz des Vorhandenseins von Navigationsgeräten verfügen nicht alle Jugendlichen darüber. Daher ist - wie bei Sportanlagen üblich - auch hierfür vonseiten der Stadt für eine gute Ausschilderung Sorge zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 259

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Fortsetzung der Planung

19.10.2016 · Aktualisiert: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2016, OF 54/15 Betreff: Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Fortsetzung der Planung Vorgang: EA 248/13 OBR 15; ST 1214/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob zwischenzeitlich die in der ST 1214 vom 12.09.2014 angekündigte Prüfung hinsichtlich der Einstellung von Haushaltsmitteln für die weitere Planung sowie zum Bau eines Kreisverkehrsplatzes Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten im Haushalt 2017/2018 durchgeführt und abgeschlossen wurde. Falls dies bejaht wird, mit welchem Ergebnis endete die Prüfung, z. B. Aufnahme der Maßnahme im aktuellen Verwaltungsentwurf für den Haushalt 2017/2018, etc.? Darüber hinaus wird um Mitteilung der ermittelten Gesamtbau- und Planungskosten für diese Um- und Ausbaumaßnahme der vorhandenen Kreuzung in einen Verkehrskreisel gebeten. Begründung: Der Ortsbeirat bekräftigt seinen Willen, diese sinnvolle Maßnahme in den kommenden Jahren umsetzen zu wollen und regt die Wiederaufnahme der vertiefenden Planung und der Bereitstellung von Mitteln für einen zeitnahen Umbau erneut an. Seit 2014 hat sich der städtische Haushalt unter Federführung von Stadtkämmerer Uwe Becker kontinuierlich und wesentlich verbessert. Es könnten daher wieder Mittel für investive Maßnahmen zusätzlich bereitgestellt werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 12.09.2014 (ST 1214) zuletzt wie folgt berichtet: "Der Magistrat bittet um Verständnis dafür, dass die Aufnahme investiver Planungen angesichts der Lage des städtischen Haushalts grundsätzlich auf das unabdingbar notwendige Maß zu reduzieren ist. Obschon der Magistrat durchaus erkennt, dass die fachlichen Vorplanungen für die Einrichtung eines Kreisverkehrplatzes Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring verkehrlich sinnvoll ist, hält er diese Maßnahme gegenwärtig nicht für so wesentlich und unabweisbar, dass diese nicht zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden kann. Insoweit wird der Magistrat zu gegebener Zeit prüfen, ob für die weiterführende Planung und Bau zum Haushalt 2017 und 2018 Mittel angemeldet werden können." Abb.: Mini-Kreisverkehr Ben-Gurion-Ring/ Am Martinszehnten (ohne Maßstabsangabe) Die Vorplanung zur Umgestaltung des Knotenpunkts Ben-Gurion-Ring/ Am Martinszehnten in einen Mini-Kreisverkehr (s. Abbildung) Abb.: Mini-Kreisverkehr Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten (ohne Maßstabsangabe) Vor diesem Hintergrund, besonders im Vorfeld für die kommenden Haushaltsberatungen zum Haushalt 2017 und 2018 und Aufstellung des Investitionsprogramms, benötigt der Ortsbeirat diese aktuellen Informationen über dieses Projekt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 27.09.2013, EA 248 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1214 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 241 2016 Die Vorlage OF 54/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ausbesserung des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg

18.09.2016 · Aktualisiert: 13.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2016, OF 79/12 Betreff: Ausbesserung des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Amt für Straßenbau und Erschließung zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Erörterung des Straßen- und Wegezustandes in der Ortsbeiratssitzung am 9.9.2016 bittet der Ortsbeirat, den Belag des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg zu verbessern. Diese Wegeverbindung ist als kurze und direkte Radwegeverbindung zwischen Riedberg/Kalbach und Bonames/Nieder-Eschbach von Bedeutung. Mit der für 2016 in Aussicht gestellten Verknüpfung in Verlängerung des Weges Am Zedernholz mit der Straße Am Martinszehnten im Bereich der Firma Sunflower, dürfte sich die Nutzung der Wegeverbindung für den Radverkehr erweitern. Der Ortsbeirat bittet deshalb die schadhafte Betondecke auszubessern und die Wegeoberfläche notfalls mit einem Asphaltüberzug zu versehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 79/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten zwei Sätze des Briefes wie folgt lauten: "Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Erörterung des Straßen- und Wegezustandes in der Ortsbeiratssitzung am 09.09.2016 bittet der Ortsbeirat, den Belag des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg sowie den Betonbelag zwischen dem Kätcheslachweg und der Alten Riedbergstraße zu verbessern. Die im ersten Halbsatz aufgeführte Wegeverbindung ist als kurze und direkte Radwegeverbindung zwischen Riedberg/Kalbach und Bonames/Nieder-Eschbach von Bedeutung." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Feldwegedecke ab der Unterführung der A 5 von Bad Homburg Richtung Gewerbegebiet „Am Martinszehnten“

20.08.2016 · Aktualisiert: 27.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2016, OF 66/12 Betreff: Feldwegedecke ab der Unterführung der A 5 von Bad Homburg Richtung Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Wirtschafts- und Feldweg von der Unterführung der BAB 5 kommend bis hinter die Bezirksportanlage Richtung Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" hinsichtlich der gebrochen Betonplatten von rund ca. 100 m durch eine tragfähige Asphaltdecke zu erneuern. Begründung: Bei diesem landwirtschaftlichen Weg, der regelmäßig auch von Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Spaziergängern von und nach Bad Homburg genutzt wird, sind die vorhandenen Betonplatten noch hinsichtlich ca. 100 m stark beschädigt und gebrochen. Die weitere Fläche wurde zwischenzeitlich erneuert. Da gerade Radfahrer mit höherer Geschwindigkeit von Bad Homburg kommend nach einer guten Asphaltdecke von der geänderten Fahrbahn überrascht sind, ist das kleine unbeleuchtete Teilstück allein aus Verkehrssicherheitsgründen zu erneuern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 66/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlende Abfallbehälter an der Josef-Eicher-Straße

01.07.2016 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 285 entstanden aus Vorlage: OF 50/12 vom 31.05.2016 Betreff: Fehlende Abfallbehälter an der Josef-Eicher-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Gewerbegebiet "Am Martinzehnten" an der Josef-Eicher-Straße zwischen Kreisel und dem Fußgängereingang Frischezentrum Abfallbehälter in ausreichender Menge aufzustellen und diese regelmäßig leeren zu lassen. Begründung: In der Josef-Eicher-Straße sind außer einem kleinen Abfallbehälter an der Bushaltestelle "Frischezentrum" keine weiteren vorhanden. Im Bereich zwischen Kreisel und dem Fußgängereingang Frischezentrum parken viele Lkws wegen des Frischezentrums und auch Pkws wegen des Flohmarkts, deren Fahrer ihre Abfälle mangels Abfallbehälter in die Gegend werfen. Der Anblick ist einfach nicht schön. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1207 Auskunftsersuchen vom 09.12.2016, V 294 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gewässerschutz im Bereich des südlichen Kalbachs in Bonames

28.06.2016 · Aktualisiert: 22.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 229 entstanden aus Vorlage: OF 74/10 vom 28.06.2016 Betreff: Gewässerschutz im Bereich des südlichen Kalbachs in Bonames Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie der Kalbach insbesondere zum Schutz der Anlieger in Bonames renaturiert werden kann, ohne dabei die Landwirtschaft vor Ort weiter zu benachteiligen. Begründung: Mit dem seinerzeitigen Bau der Häuser im Bonameser Bereich des Kalbachs waren Pläne zur Renaturierung und für den Hochwasserschutz sowie die entsprechende Finanzierung als Ausgleichsmaßnahme für die CargoCity Süd vorgesehen. Die aktuellen Starkregenüberflutungen haben die Anlieger in Bonames sehr betroffen, siehe Hessenschau vom 12.06.16. Die Maßnahmen zur Vermeidung von Hochwasserereignissen im Bereich Am Martinszehnten, am Riedberg sowie die Hochwassermulde entlang der Stadtbahn bringen nicht die erforderliche Entlastung. Der Kalbach fließt zudem nicht ausreichend ab. Der Rückstau ist von Jahr zu Jahr deutlich gestiegen. Diverse 90-Grad-Knicke im Betonverlauf des Kalbachs in Höhe des ehemaligen Tanklagers der US-Streitkräfte am Alten Flugplatz tragen dazu bei. Die Eselsweide/Bauernwiese läuft voll, Häuser und Gärten sind betroffen. Die Renaturierung des Kalbachs sowie ein zusätzlicher Ablauf, zum Beispiel in den Schwarznidda-Altarm, erscheinen möglich und sollten über Bundes-, Landes- oder EU-Projekte finanzierbar sein. Der Naturschutzverein Bonames ist gegebenenfalls bereit, das Projekt der Renaturierung des Kalbachs mitzugestalten und zu pflegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1216 Aktenzeichen: 79 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lückenschlussprogramm Radverkehr: Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach, Am Martinszehnten/Am Zedernholz

11.12.2015 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM 4852 entstanden aus Vorlage: OF 510/12 vom 28.11.2015 Betreff: Lückenschlussprogramm Radverkehr: Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach, Am Martinszehnten/Am Zedernholz Vorgang: OM 1373/07 OBR 12; ST 1191/09; ST 18/10; OM 2560/13 OBR 12; ST 395/14 Der Magistrat wird gebeten, den für Oktober 2015 angekündigten Bau des Radwegeanschlusses Am Martinszehnten/Am Zedernholz (Mitteilung vom 15.12.14, A z. 66.32.2 - 14/77 Zue) nicht auf unbestimmte Zeit zu verschieben, sondern diesen Lückenschluss des Radweges Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach zeitnah auszuführen. Begründung: Für die vom Ortsbeirat seit 2007 (OM 1373) beanstandete fehlende Radwegeanbindung an der Straße Am Martinszehnten war für Oktober 2015 verbindlich der Beginn der Baumaßnahme angekündigt. Die Maßnahme wurde nicht begonnen und es wurde dem Ortsbeirat auch kein neuer Termin für den Baubeginn genannt. Damit nicht weitere Jahre bis zur Ausführung vergehen, bittet der Ortsbeirat um eine Fertigstellung der kleinen überschaubaren Maßnahme im Jahr 2016. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.06.2007, OM 1373 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2009, ST 1191 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 18 Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2560 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2014, ST 395 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 352 Auskunftsersuchen vom 01.12.2017, V 685 Antrag vom 16.11.2018, OF 383/12 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Skateranlage .Am Martinszehnten.

28.06.2015 · Aktualisiert: 20.10.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2015, OF 466/12 Betreff: Skateranlage "Am Martinszehnten" Am 21. Februar 2014 hat der Ortsbeirat Kalbach/Riedberg in seiner Sitzung zu der Skater-Anlage am Standort "Josef-Eicher-Straße" folgendes beschlossen: "Unter Aufhebung früherer Beschlüsse des Ortsbeirates zu anderen in Betracht gezogenen Standorten, stimmt der Ortsbeirat der am 21.02.2014 vorgestellten Planung für den Bau einer Skater-Anlage an der Josef-Eicher-Straße zu und bittet die Verwaltung um die zügige bauliche Ausführung." Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert 1. die bauliche Umsetzung der oben beschlossenen Skater-Anlage zeitnah zu beginnen und 2. mitzuteilen, warum die Baumaßnahme bisher nicht erfolgt ist. Begründung: Festzustellen ist, dass nach dem Beschluss des OBR 12 rund 1,5 Jahre vergangen sind, ohne dass für die Kinder und Jugendlichen die Skateranlage errichtet wurde. Bis heute liegt dem OBR 12 keine Stellungnahme hierzu vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 10.07.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 466/12 wird bis zur Sitzung am 09.10.2015 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 09.10.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 466/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Provisorisches Gymnasium in Kalbach Am Hasensprung

04.05.2015 · Aktualisiert: 10.06.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2015, OF 445/12 Betreff: Provisorisches Gymnasium in Kalbach Am Hasensprung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine provisorische Containeranlage als Dependance eines bestehenden Gymnasiums im Frankfurter Norden zum kommenden Schuljahr 2015/2016 in Kalbach in der Straße "Am Hasensprung" am ehemaligen Containerstandort der Grundschule, der während deren Umbau genutzt wurde, errichtet werden kann. Diese Container werden so lange genutzt, bis weitere Lösungen der Stadt Frankfurt am Main für die künftigen Gymnasiasten gefunden und fertig gestellt sind. Der Magistrat sorgt dafür, dass bei einer Nutzung als Schulstandort die Anfahrt zur Containeranlage verkehrstechnisch so erschlossen wird, dass im Wohngebiet Kalbach Süd keine Probleme entstehen und für die Grundschülerinnen und Grundschüler, welche die Straße in entgegengesetzter Richtung für ihren Schulweg nutzen, keine Gefahrensituationen auftreten. Begründung: Viele der Eltern, die für ihre rund 500 Schulkinder keinen Gymnasialplatz bekommen haben, leben im Frankfurter Norden/Nord-Osten, Nordend, Westend und innenstadtnah. Auch wenn Kalbach nicht um die Ecke liegt, wäre dieser Standort schneller und leichter zu erreichen als Höchst und nur ein Umsteigen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nötig. Abgesehen davon ist dieser Standort für schulische Zwecke im Bebauungsplan Kalbach-Süd ausgewiesen. Da die Grundschule mit rund 220 Schülern bei kleineren Klassengrößen in genormten Containern für die Bauzeit von rund 2,5 Jahren untergebracht waren, wäre bei Aufstockung der Containeranlage, wie die NGO auf dem Riedberg, für bis zu drei Jahren Platz. Für die Turnhallennutzung müsste evtl. ein Pendelverkehr zu dem Sportzentrum "Am Martinszehnten" eingerichtet, auf die alte Turnhalle im "Grubweg" oder auf die umliegenden Schulen zurückgegriffen werden. Da jedoch diese Containeranlage in Teilen vorhanden ist, kann das Stadtschulamt schnellstmöglich ohne großen Verwaltungsaufwand für eine kurzfristige Entspannung bei der Schulplatzsuche sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 445/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Feldwegedecke ab der Unterführung der A 5 von Bad Homburg Richtung Gewerbegebiet .Am Martinszehnten.

28.09.2014 · Aktualisiert: 26.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2014, OF 392/12 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Feldwegedecke ab der Unterführung der A 5 von Bad Homburg Richtung Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für den kommenden Haushalt ausreichend Mittel einzustellen, um den Wirtschafts- und Feldweg, der im Rahmen der Überarbeitung des Frankfurter Radwegenetzes auch künftig ein Fahrradweg sein wird, von der Unterführung der BAB 5 kommend bis hinter die Sportanlage Richtung Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" durch eine tragfähige Asphaltdecke zu erneuern. Begründung: Bei diesem landwirtschaftlichen Weg, der regelmäßig auch von Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Spaziergängern von und nach Bad Homburg genutzt wird, sind die vorhandenen Betonplatten stark beschädigt und gebrochen. Im Rahmen der Vorstellung des Frankfurter Radewegenetzes im Bereich Kalbach im Juni 2014 wurde zugesichert auch diesen Weg mit aufzunehmen. Allein aus Verkehrssicherheitsgründen ist dieser unbeleuchtete Weg dringend zu erneuern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 13 2014 1. Der Vorlage M 158 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 392/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 393/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der ersten Zeile des Tenors nach dem Wort "Haushalt" die Worte "aus den Einnahmen der Hundesteuer" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, 1 SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen 2 SPD und FDP (= Ablehnung) bei einer Enthaltung SPD zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 392/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kurvenbereich Josef-Eicher-Straße

31.08.2014 · Aktualisiert: 24.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2014, OF 373/12 Betreff: Kurvenbereich Josef-Eicher-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief folgenden Inhaltes an das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main zu schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten Sie die Büsche und Hecken entlang des unbebauten Grundstückes in dem Kurvenbereich Josef-Eicher-Straße zwischen Frischezentrum und der Firma Prologis so zurückzuschneiden oder den Eigentümer diesbezüglich aufzufordern, dass die Nutzung des Gehweges in voller Breite gewährleistet ist. Mit freundlichen Grüßen Begründung: Der Gehweg ist in diesem Bereich insbesondere bei den zahlreichen Veranstaltungen im Frischezentrum nur eingeschränkt nutzbar und zwingt Fußgänger in einem gefährlichen Kurvenbereich zum Ausweichen auf die Straße. Da uns die Eigentumsverhältnisse nicht bekannt sind, ist städtisches Handeln notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 373/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 373/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Unfallhäufigkeit auf der K 824

30.05.2014 · Aktualisiert: 18.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2014, OF 348/12 Betreff: Unfallhäufigkeit auf der K 824 Der Ortsbeirat 12 bittet den Magistrat um Auskunft, wie sich nach dem Aufstellen des Schildes 50km/h die Unfallzahlen auf der K824 zwischen Autobahnunterführung A661 und der Kreuzung Am Martinszehnten / Heinrich-Lanz-Allee entwickelt haben. Begründung: Viele beschädigte Bäume am rechten Straßenrand Richtung Kalbach deuten darauf hin, dass die auf dieser Straße zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten wird. Ggfs. sollte dort zum Schutz der Bäume eine Leitplanke montiert werden. Die Kenntnis über die Unfallzahlen ist hierfür eine Voraussetzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 13.06.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 348/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Zusätzliche Bänke im Gewerbegebiet .Am Martinszehnten. aufstellen

05.03.2014 · Aktualisiert: 01.04.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2014, OF 334/12 Betreff: Zusätzliche Bänke im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" aufstellen Vorgang: ST 1202/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unter Hinweis auf den Antrag vom 19.08.2011 und der ST 1202 vom 14.11.2011 die hinsichtlich des Standortes bereits abgestimmten 8 Parkbänke im Wegebereich der Weingärten Anlage aufzustellen, damit dort Ruhe- und Sitzmöglichkeiten für Spaziergänger vorhanden sind. Begründung: Die gelungene Entwicklung des Gewerbegebietes Am Martinszehnten beweist, dass durch eine großzügig angelegte Planung der Gewerbeflächen mit ihren Grün- und Wegebeziehungen eine Nutzung zur Naherholung in diesem Gebiet möglich ist. Allerdings sollten in dem wichtigen oben genannten Grünzug, nunmehr endlich die mit der ST vom 14.11.2011 zugesicherten Parkbänke, die von Spaziergängern, Radfahrern und Besucher in allen Richtungen genutzt werden, Sitzgelegenheiten in Form von Bänken vorhanden sein und zur Belebung dieser Gebiete beitragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2011, ST 1202 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 21.03.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 334/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dachreparatur der Tennishalle im Sport- und Freizeitzentrum Am Martinszehnten

01.11.2013 · Aktualisiert: 27.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2655 entstanden aus Vorlage: OF 293/12 vom 20.10.2013 Betreff: Dachreparatur der Tennishalle im Sport- und Freizeitzentrum Am Martinszehnten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wie lange die Reparatur des Dachs der Tennishalle im Sport- und Freizeitzentrum Am Martinszehnten voraussichtlich dauern wird beziehungsweise ob mit längeren Schließungszeiten zu rechnen ist. Begründung: Die Tennishalle des Sport- und Freizeitzentrums Am Martinszehnten wurde zu Beginn der Wintersaison wegen Reparaturarbeiten am Dach geschlossen. Viele Tennisspieler stehen nun zu Beginn der Hallensaison 2013/2014 ohne entsprechende Trainingsmöglichkeiten da. Auch das Jugendtraining vieler Vereine kann auf unbestimmte Zeit nicht stattfinden. Da Trainingszeiten in Tennishallen frühzeitig gebucht werden müssen, gibt es keine Möglichkeit auf andere Plätze auszuweichen. Zunächst wurde darüber informiert, dass die Halle wegen wichtiger Reparaturarbeiten bis Anfang November geschlossen würde. Von einer Verzögerung sei nicht auszugehen. Nun stellt sich das Ausmaß der Schäden offensichtlich erheblich größer dar und ein exakter Termin des Abschlusses der Arbeiten kann derzeit nicht genannt werden. Es ist seit Langem bekannt, dass es Schäden am Dach gibt. Daher fragt der Ortsbeirat, warum diese Arbeiten nicht in den Sommermonaten ausgeführt werden konnten, als kein Trainingsbetrieb in der Halle stattfand. Jetzt fällt nicht nur Training aus, sondern die Stadt verliert auch die Einnahmen aus der Hallennutzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 173 Aktenzeichen: 52 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach Am Martinszehnten/Am Zedernholz

27.09.2013 · Aktualisiert: 26.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2560 entstanden aus Vorlage: OF 279/12 vom 14.09.2013 Betreff: Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach Am Martinszehnten/Am Zedernholz Vorgang: OM 1373/07 OBR 12; ST 1191/09; ST 18/10 Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend seiner Stellungnahmen ST 1191 vom 31.07.2009 und ST 18 vom 11.01.2010, zur Verbesserung der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach und dem Mertonviertel und zur Vermeidung unsinniger Umwege, den fehlenden Lückenschluss zwischen den Straßen Am Martinszehnten und Am Zedernholz durch die Errichtung ein er Radwegerampe endlich herzustellen. Begründung: Trotz der positiven Stellungnahmen des Magistrats auf die Anregung des Ortsbeirats vom 22.06.07, ist nicht abzusehen, ob der Magistrat seine Abstimmung unter den Fachämtern in den nächsten Jahren abschließen kann. Da die notwendigen baulichen Maßnahmen nicht sehr umfangreich sein können und an der betreffenden Stelle schon seit 2007 Baumaterialien lagern, hofft der Ortsbeirat auf eine zeitnahe positive Umsetzung seiner Anregung aus dem Jahr 2007. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.06.2007, OM 1373 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2009, ST 1191 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 18 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2014, ST 395 Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM 4852 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b) Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des Magistrats noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring

11.09.2013 · Aktualisiert: 02.10.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2013, OF 194/15 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Investitionsprogramm wird ein neuer Haushaltsposten "Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring" geschaffen und mit angemessenen Mitteln ausgestattet. Für das Jahr 2014 sind Planungskosten einzustellen, für das Jahr 2015 die entsprechenden Baukosten. Die Planung ist mit dem OBR 15 abzustimmen. Begründung: Eine Vorplanung liegt bereits vor, siehe ST 1563 vom 2.12.2010. Investitionsmittel zur Umsetzung der Maßnahme sollten bereits im Haushalt 2012 eingestellt sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 27.09.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 248 2013 Die Vorlage OF 194/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Herr Drephal gegen Herr Meier und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“, Teilbereich Kalbach

19.04.2013 · Aktualisiert: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.04.2013, OA 370 entstanden aus Vorlage: OF 223/12 vom 06.04.2013 Betreff: Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Teilbereich Kalbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebiets in der Stadt Frankfurt dergestalt zu korrigieren, dass im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten die vier großflächigen, teils landwirtschaftlich und gewerblich genutzten Betriebe mit ihren Betriebsgrundstücken nicht mehr der Landschaftsschutzverordnung unterliegen und Nutzungsänderungen dieser genehmigten baulichen Anlagen nicht mehr unter Bezug auf das Landschaftsschutzgebiet abgelehnt werden können, wie kürzlich bei der Beantragung eines integrativen Kindergartens als Ergänzung einer reittherapeutischen Anlage geschehen. Der Magistrat wird darauf hingewiesen, dass für private Einrichtungen die gleichen Grundsätze angewendet werden sollten, die der Magistrat bezüglich des städtischen Grundstücks des alten Flugplatzes Kalbach/Bonames getroffen hat, auf dem die Gebäude des Tower-Cafés und die davor liegenden Freiflächen nicht den Bestimmungen des Landschaftsschutzgebiets unterzogen werden. Begründung: Die im Mai 2010 erlassene Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet der Stadt Frankfurt erstreckt sich im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten auf mehrere Betriebseinrichtungen, von denen zwei Betriebe mit großflächigen Hallenbauten und Wohnhäusern erst kurz vor Festlegung des Landschaftsschutzgebiets errichtet wurden. Obwohl Baumaßnahmen innerhalb von rechtmäßig errichteten Gebäuden nach § 5 (1) Ziffer 13 Landschaftsschutzverordnung keiner Genehmigung nach der Landschaftsschutzverordnung bedürfen, hat man die Errichtung eines integrativen Kindergartens innerhalb eines bestehenden Gebäudes vorrangig aus Gründen des Landschaftsschutzes versagt. Die im Übrigen zur Ablehnung angeführten Brandschutzbestimmungen sind infrage zu stellen, da für die bestehende Bebauung, sowohl für die Reithalle als auch für die beiden Stallgebäude und das Wohnhaus mit mehreren Wohneinheiten, eine baurechtliche Genehmigung vorliegt, die den positiven Nachweis der Brandschutzbestimmungen beinhaltet. Die begründete Festlegung eines Landschaftsschutzgebiets wird ad absurdum geführt, wenn diese Verordnung auf den Flächen genehmigter baulicher Anlagen mit großflächiger Versiegelung die Erhaltung der naturraumtypischen Flora und Fauna anstrebt. Dieses Bestreben ist für den unbebauten Landschaftsraum begründet, genehmigte bauliche Anlagen genießen jedoch Bestandsschutz und entziehen sich damit den Schutzzwecken eines Landschaftsschutzgebiets. Anlage 1 (ca. 241 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.07.2013, NR 653 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2159 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1492 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 514 Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1302 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 335 Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1254 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 24.04.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.05.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 370 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD (= vereinfachtes Verfahren) LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Die Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 370 keine Mehrheit erhalten hat und somit zunächst abgelehnt ist. 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 370 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.06.2013, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 370 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 370 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 370 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 2. Der Vorlage NR 653 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 370 und NR 653 = Ablehnung) REP (OA 370 und NR 653 = Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 58 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 370 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 2. Der Vorlage NR 653 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und REP (= Annahme) sowie FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 370 und NR 653 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3253, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013 § 3405, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Natursteinmauer - Am Martinszehnten im Bereich Am Hopfenbrunnen

07.04.2013 · Aktualisiert: 30.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2013, OF 230/12 Betreff: Natursteinmauer - Am Martinszehnten im Bereich Am Hopfenbrunnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die terrassenförmig angelegten Natursteinmauern im Bereich des Sportplatzes "Am Hopfenbrunnen" in Richtung Rechenzentrum dauerhaft instand zu setzen. Begründung: Die vor mehreren Jahren aufwändig gestalteten Mauern haben durch ihre unbefestigte Bauweise Haltbarkeit eingebüßt. Zahlreiche Steine fallen aus dem Mauerverbund und die Natursteinmauer wird instabil. Umliegende Steine erschweren die landschaftspflegerischen Maßnahmen, die in diesem Bereich notwendig sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 230/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten

14.11.2012 · Aktualisiert: 05.12.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2012, OF 135/15 Betreff: Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten Vorgang: B 829/09 Der Magistrat wird gebeten, die angefangene Planung dieses Kreisels zunächst nicht weiter zu verfolgen. Der verkehrliche Gewinn steht in keinem Verhältnis zu den hohen Kosten, insbesondere auch im Hinblick auf die finanzielle Situation Frankfurts. Begründung: Die Einmündung der Autobahnbrücke vom Martinszehnten her kommend ist von allen drei Seiten sehr übersichtlich und so ausreichend dimensioniert, dass der Verkehr sich problemlos und sicher abwickeln lässt. Auch die beiden Stadtbus-Haltestellen sind gut integriert. Ein neu angelegter, behindertengerecht gebauter Zebrastreifen im Umkreis sichert die Querung für Fußgänger im südlichen Teil des Ben-Gurion-Rings. Auf dem nördlichen Teil, allerdings etwas weiter entfernt, gibt es den Fußgängerüberweg mit einer Bedarfsampel. Auf der Brücke über die Autobahn wurde eine Querungshilfe für Fußgänger installiert. Mit einem Teil des ersparten Geldes wäre z. B. der obere Teil des Urseler Wegs in einen angemessenen Zustand zu versetzen und die Prager Straße. Auch fehlt noch die Zufahrt zu der Kinderkrippe in der Gladiolenstraße. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.09.2009, B 829 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 30.11.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Herr Drephal und FDP gegen Herr Meier (= Annahme) bei Enthaltung NPD

Partei: FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen zwischen U-Bahn-Haltestelle Kalbach und Sporthalle Am Martinszehnten

02.11.2012 · Aktualisiert: 25.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1693 entstanden aus Vorlage: OF 180/12 vom 21.10.2012 Betreff: Zebrastreifen zwischen U-Bahn-Haltestelle Kalbach und Sporthalle Am Martinszehnten Der Magistrat wird gebeten, entsprechend früherer Ortsbeiratsbeschlüsse im Kreuzungsbereich der Kalbacher Hauptstraße/Bonifatiusstraße und der Straße Am Zedernholz einen Zebrastreifen auf der Fahrbahn aufzubringen. Begründung: Das Sportzentrum Am Martinszehnten wird von vielen Schulklassen genutzt, die z. B. vom Gymnasium Riedberg mit der U-Bahn zur Sporthalle fahren. Diese müssen von der U-Bahn bis zur Ampelanlage an der Kreuzung Am Martinszehnten laufen, um die Straße zu überqueren. Viele kürzen den Weg aber ab, nutzen den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an einer ungesicherten Stelle die Straße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass das Fußgängeraufkommen im Tagesmittel eher gering ist. Da bei Sportveranstaltungen aber ein deutlicher Bedarf besteht, hält er den Zebrastreifen dennoch für erforderlich. Anzumerken ist, dass nachmittags zu beobachten ist, wie viele Sportler zu Fuß oder mit dem Rad diese Abkürzung nutzen, um so von der Rückseite zur Sporthalle zu gelangen. Auch bei Großveranstaltungen im Sportzentrum wird immer wieder darauf hingewiesen, mit der U-Bahn anzureisen. Aus Unkenntnis der Örtlichkeiten wird dann ebenfalls häufig die Straße an dieser ungesicherten Stelle überquert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 129 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2015, OM 3983 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sachstandsbericht zu den geplanten Kreiseln in Nieder-Eschbach

28.09.2012 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1601 entstanden aus Vorlage: OF 127/15 vom 12.09.2012 Betreff: Sachstandsbericht zu den geplanten Kreiseln in Nieder-Eschbach Vorgang: ST 996/10; ST 1563/10 Der Magistrat wird gebeten, einen Sachstandsbericht mit zeitlicher Realisierungsplanung zu den beiden geplanten Kreiseln 1. Homburger Landstraße/Einmündung Deuil-La-Barre-Straße und 2. Ben-Gurion-Ring/Brücke Am Martinszehnten abzugeben. Begründung: Der Bau des Kreisels Homburger Landstraße/Einmündung Deuil-La-Barre-Straße sollte im Anschluss an den Verkehrsberuhigungsausbau in der Homburger Landstraße erfolgen. Der Kreisel Ben-Gurion-Ring/Brücke Am Martinszehnten befand sich in der Ämterabstimmung und sollte für den Haushalt 2012 angemeldet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1966 Aktenzeichen: 66 0

Ideen

Idee
1

Verkehrsregelung Zufahrt zur FES Nord und Flohmarkt im Frischezentrum

22.10.2024

Die Zufahrt zur FES Nord in der Max-Holder-Strasse sowie beim Verlassen des Frischezentrums kommend aus der Josef-Eicher-Strasse mit Hinweisschildern versehen um die anliegenden Firmen und deren Besucher/ Lieferanten zu entlasten. "Einfahrten und Kreuzungsbereichen bei Rückstau freihalten!" Einfahrten und Kreuzungsbereiche werden von den wartenden Besuchern der FES zugestellt, in beide Richtungen. Am Nachmittag (v.a. Samstags) kollidiert dieses Verkehrsaufkommen mit den Besuchern des Flohmarktes, die diesen verlassen. Der Verkehr in der Max-Holder-Straße, die Seitenstraßen und die Am Martinszehnten kommen völlig zum erliegen, da auch der Kreisverkehr blockiert wird. Feuerwehr oder Krankenwagen haben hier keine Möglichkeit durch zu kommen. Die Zufahrt zur FES könnte auch auf eine Richtung beschränkt werden, dann käme es auch zu weniger Auseinandersetzungen der Besucher. Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass man diese Bereiche freihalten soll, dies scheint aber heute einfach ignoriert zu werden.