Meine Nachbarschaft: Maybachstraße
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Vorlagen
Beleuchtung für den Zebrastreifen über die Straße Alt-Eschersheim in Höhe der Maybachstraße
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5291 entstanden aus Vorlage: OF 709/9 vom 02.03.2024 Betreff: Beleuchtung für den Zebrastreifen über die Straße Alt-Eschersheim in Höhe der Maybachstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) über die Straße Alt- Eschersheim in Höhe der Maybachstraße mit einer hellen Straßenbeleuchtung ausgestattet wird. Begründung: Dieser Übergang liegt im Bereich des allgemeinen Schulweges und ist in der dunklen Jahreszeit und insbesondere bei regnerischen Wetterbedingungen für den Autofahrer sehr schlecht einsehbar. Die Beleuchtungssituation ist insofern deutlich dunkler als an anderen Zebrastreifen im Ortsbezirk 9. Quelle: Schulwegeplan Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1264 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1999 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 820 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1762
Umbau Platz Am Weißen Stein
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5284 entstanden aus Vorlage: OF 699/9 vom 04.03.2024 Betreff: Umbau Platz Am Weißen Stein Zu dem am 24.01.2024 vorgestellten Plan zur neuen Verkehrsführung am Platz Am Weißen Stein hat der Ortsbeirat noch Fragen und Ergänzungen. Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragestellungen zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde der Planfall 1,2 "Linksabbieger westlich der Station" komplett verworfen? 2. Ist bei der Neugestaltung des Platzes ein Raum für den in der Vergangenheit sehr beliebten Verkaufsstand vorgesehen? 3. Wie sollen nach dem Plan vom 15.11.2023 die Anwohner der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 542 bis 538 zu ihren Stellplätzen bzw. Garagen kommen? Begründung: Eine Verschiebung der Station nach Osten ist nicht nötig, wenn auf der westlichen Seite gegenüber den Fußgängerüberwegen die Straßenüberführung dahin gehend angepasst wird, dass sich der Abbiegewinkel für Linksabbieger verbessert. Die schon als Einbahnstraße genutzte Eschersheimer Landstraße kann auf der Platzseite entsprechend verbreitert werden. Der Fußgängerüberweg von der U-Bahn-Station in Richtung Platz kann wegen der Erweiterung etwas diagonal geführt werden. Für diese Variante müssten weniger Bäume weichen und die U-Bahn-Station "Weißer Stein" müsste nicht verschoben werden. Dies wäre ein erheblich kleinerer Eingriff. Die Busse der neuen Station könnten ebenfalls nach rechts in die Eschersheimer Landstraße abbiegen, ggf. wäre eine Zurücksetzung der Haltelinie an der Ampel für die linke Spur in der Höhe der Hausnummer 10 nötig, um den Bussen beim Abbiegen mehr Platz zu geben. Die Haltestelle der Buslinie 69 in Richtung Markus Krankenhaus könnte weiterhin an der jetzigen Stelle in Höhe der Altheimstraße verbleiben. Bei den Auswirkungen auf die Verkehre aus der Zehnmorgenstraße, Nußzeil und Bonameser Straße gibt es keinen Unterschied zur jetzigen, favorisierten Planvorlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1785 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-2
Linksabbiegen von der Hansaallee in die Vogtstraße unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5277 entstanden aus Vorlage: OF 863/2 vom 20.02.2024 Betreff: Linksabbiegen von der Hansaallee in die Vogtstraße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das Linksabbiegen von der Hansaallee in die Vogtstraße durch Wiederherstellen des Zustands aus dem Jahr 2010 (siehe Foto ) zu unterbinden. Es wird weiterhin um Fahrbahnsanierung gebeten. Begründung: Anwohnende der Vogtstraße berichten über zahlreiche Fahrzeuge, die von der Hansaallee kommend die Vogtstraße nutzen, um ohne Ampelhalt in die Eschersheimer Landstraße zu gelangen. Dies geschieht sehr oft auch unter Missachtung der Tempo-30-Beschilderung. Bei der Vogtstraße handelt es sich um eine enge, schlecht einsehbare Einbahnstraße. In letzter Zeit wurden von der Elternschaft des Kinderhauses in der Vogtstraße 41 mehrere Beinaheunfälle gemeldet. Wie auf dem Foto ersichtlich, war das Linksabbiegen von der Hansaallee in die Vogtstraße bereits früher einmal unterbunden worden, Luftbilder aus dem Geoportal Frankfurt zwischen den Jahren 2000 bis 2010 bezeugen dies. Quelle: Geoportal Frankfurt, Luftbild aus dem Jahr 2009 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1236 Aktenzeichen: 66-0
Glascontainer Eschersheimer Landstraße/Sinaipark
Antrag vom 04.03.2024, OF 705/9 Betreff: Glascontainer Eschersheimer Landstraße/Sinaipark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Glascontainer an der Eschersheimer Landstraße auf Höhe des Sinaiparks möge versetzt und die kürzlich erfolgte Bepflanzung am Rand des Parks vervollständigt werden. Es möge geprüft werden, ob am Ausgang des weiter südlichen gelegenen Zufahrtswegs ein Alternativstandort gefunden werden kann. Begründung: Wenn schon die Grenze des Sinaiparks zur Eschersheimer Landstraße bepflanzt wird, sollte dieses Gestaltungskonzept aus ästhetischen Gründen allenfalls für die Einmündung von Wegen unterbrochen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 705/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE und LINKE.
Ersatzbaumaßnahme Lachweg
Antrag vom 04.03.2024, OF 710/9 Betreff: Ersatzbaumaßnahme Lachweg Dem Ortsbeirat wurde im Juni 2023 die Ersatzbaumaßnahme Lachweg, eine reine Fußgänger- und Fahrradunterführung Lachweg sowie die Umgestaltung des Platzes Am Weißen Stein zum Verkehrsknotenpunkt, vorgestellt. Uns wurde dabei mitgeteilt, dass beide Vorhaben nur gemeinsam nach dem neuen Eisenbahnkreuzungsgesetz umgesetzt werden können. Alternative Möglichkeiten, die planfestgestellt sind, wurden laut Magistrat seit 2020 untersucht, jedoch uns seitdem nicht vorgestellt. Da alle Ersatzbaumaßnahmen große Eingriffe in die bestehende Infrastruktur darstellen, braucht der Ortsbeirat alle Informationen, um Entscheidungen zu treffen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Bevor im Magistrat weitere Entscheidungen getroffen werden, sollen dem Ortsbeirat die Alternativvorschläge, insbesondere die Brückenlösung gemäß der Planfeststellung, vorgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 710/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und BFF gegen SPD, LINKE., FDP und fraktionslos (= Annahme)
Auskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
Antrag vom 29.02.2024, OF 675/3 Betreff: Auskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bedankt sich für die Auskunft des Magistrats durch die ST 975 zur Entwicklung des Grundstücks Eschersheimer Landstraße 26 - 28. Da seit über einem Jahr keine Bautätigkeit zu beobachten ist, bittet der Ortsbeirat erneut um Sachstandsauskunft: Wurde das Gelände weiterveräußert und wie sehen inzwischen die Planungsabsichten aus? Ist eine Zwischennutzung des Geländes durch die Stadt z.B. zur Unterbringung Geflüchteter denkbar? Begründung: Der akute Wohnraummangel in Frankfurt und die besondere Flächenknappheit im Nordend lässt es nicht zu, Flächen ungenutzt liegen zu lassen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 675/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 943 2024 Die Vorlage OF 675/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Grüneburgweg - optimierte Planung
Antrag vom 25.02.2024, OF 858/2 Betreff: Grüneburgweg - optimierte Planung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Umbaupläne für den östlichen Abschnitt des Grüneburgwegs zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße wie folgt anzupassen: 1. der besagte Abschnitt des Grüneburgwegs wird analog zum bereits realisierten mittleren Abschnitt als Fahrradstraße ausgewiesen und entsprechend signaltechnisch eindeutig markiert; 2. auf die Diagonalsperre im Kreuzungsbereich "Im Trutz" wird verzichtet; 3. der Durchgangsverkehr verbleibt in beiden Richtungen im Grüneburgweg, durch die Regeln der Fahrradstraße angemessen in der Priorität zurückgestuft. Begründung: Die bisherige Planung führt zu einer Umlenkung des Durchgangsverkehrs in die Wohnviertel beiderseits des Grüneburgwegs, mit entsprechend erhöhten Werten für Lärm- und Abgasbelastung der Wohnbevölkerung und erhöhter Gefährdung von Passanten und insbesondere Kindern durch das erhöhte Verkehrsaufkommen. Während der Teilsperrung des Grüneburgwegs in den vergangenen Monaten aufgrund einer Neuverlegung von Fernwärmeleitungen konnte schon beobachtet werden, daß der umgeleitete Verkehr ungehindert und außerdem mit erheblich zu hoher Geschwindigkeit durch die Wohnstraßen fuhr. Besonders in der Emil-Claar-Straße waren zahlreiche Autofahrer mit über 50 km/h unterwegs, wie Bürger von den Balkonen aus leidvoll mitbekamen. Zudem schwenkten sehr viele Autofahrer am Ende der Emil-Claar-Straße nach links in den Reuterweg Richtung Innenstadt ein (als Ersatz für den legalen Linksabbiger im damals gesperrten Grüneburgweg), was erstens durch eine durchgezogene doppelte Mittellinie verboten ist, zweitens durch den zweispurigen Zweirichtungsverkehr auf dem Reuterweg sehr gefährlich ist, und drittens eine erhebliche Gefährdung des Fahrradverkehrs auf dem Fahrradweg der östlichen Seite des Reuterwegs verursacht. Einer der Planer, die im vergangenen Jahr das Konzept für den Grüneburgweg in einer Veranstaltung für die Gewerbe-treibenden des Stadtviertel vorstellten, bezeichnete den hier nunmehr beantragten Vorschlag des Antragstellers in einem persönlichen Gespräch als interessant und bedenkenswert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 858/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Neubau/Sanierung der Maybachbrücke hier: Durchfahrtsgleis am U-Bahnhof „Heddernheim“ mitplanen
Anregung vom 15.02.2024, OA 440 entstanden aus Vorlage: OF 386/8 vom 29.01.2024 Betreff: Neubau/Sanierung der Maybachbrücke hier: Durchfahrtsgleis am U-Bahnhof "Heddernheim" mitplanen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge ggf. anstehender Brückenbaumaßnahmen an der Maybachbrücke der U-Bahnhof "Heddernheim" zu einem Verzweigungsbahnhof mit drittem Durchfahrtsgleis erweitert werden kann. Begründung: Für den Fall notwendiger Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen an der Maybachbrücke wäre es eine möglicherweise sinnvolle Synergiemaßnahme, das derzeitig nur in Fahrtrichtung Innenstadt befahrbare nordöstliche Gleis des U-Bahnhofs "Heddernheim", das u. a. zum Ausschleifen bestimmter Züge in den Betriebshof benutzt wird, in Fahrtrichtung Innenstadt zu öffnen. Das Gleis endet derzeit am Prellbock. Damit könnte ein dreigleisiger Verzweigungsbahnhof mit vielen Betriebsvorteilen entstehen: Von beiden Fahrtrichtungen könnte das dritte Gleis zusätzlich angefahren werden, bei Störungen wäre es einfacher, umzusteigen und Züge zu drehen, und das An- und Abkuppeln könnte ebenfalls störungsfreier für die nachfolgenden Züge durchgeführt werden. Mit drei durchgehenden Gleisen an diesem wichtigen Knotenpunkt der Linien U 1, U 2, U 3 und U 8 könnte der Betrieb der A-Strecke verbessert werden, und die Nutzung dieser Linien würde für Fahrgäste attraktiver. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1326 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 21.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 440 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4530, 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 11.03.2024 Aktenzeichen: 66-6
Verkehrsführung Maybachbrücke
Antrag vom 08.02.2024, OF 690/9 Betreff: Verkehrsführung Maybachbrücke Auf der Maybachbrücke in Frankfurt plant das Verkehrsdezernat eine neue Verkehrsführung. Passiert ist bislang allerdings nichts. Die Autofahrer sollen ab der Einmündung Maybachstraße von der linken auf die rechte Spur, die Radfahrer auf den Gehweg rücken, weil das statische System der 1972 errichteten Maybachbrücke versehentlich nicht ausreichend berücksichtigt worden war, hatte das Dezernat jüngst informiert. Die Belastung sei nicht wegen der Pkw, sondern wegen der ebenfalls dort fahrenden Busse und Lastwagen für die Brücke zu hoch. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat zu informieren welche Maßnahmen wann getroffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 690/9 wurde zurückgezogen.
Baumaßnahmen an der Strecke der S 6
Antrag vom 08.02.2024, OF 691/9 Betreff: Baumaßnahmen an der Strecke der S 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Ortsbeirat zu informieren, ob die Fertigstellung der von der DB versprochenen Baumaßnahmen fristgerecht erfüllt wurden, bzw. bis wann mit der Beendigung der Baumaßnahmen gerechnet werden kann: Aussagen der Bahn am 11. Dezember 2023: - Ab 19. Februar fährt die S6 auf eigenen Gleisen, - Alle Haltestellen im Streckenbereich sind dann modernisiert und barrierefrei. - Herstellung des Anprallschutzes unter der Maybachbrücke auf Fernbahnseite - Errichtung der Fernbahn-Gleise - Fertigstellung der S-Bahn-Gleise - Schließung der Lücken im Berührschutz - Fertigstellung der Aufzuganlage am endgültigen Mittelbahnsteig - Errichtung des Kollapsrahmens an den Stützen Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 869 2024 Die Vorlage OF 691/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umgestaltung Weißer Stein: Rückmeldung des Ortsbeirats 9 zur vorgestellten Machbarkeitsstudie
Antrag vom 06.02.2024, OF 674/9 Betreff: Umgestaltung Weißer Stein: Rückmeldung des Ortsbeirats 9 zur vorgestellten Machbarkeitsstudie Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für die im Rahmen eines Ortstermins am Weißen Stein präsentierte überarbeitete Machbarkeitsstudie für eine angepasste Verkehrsführung rund um den Platz am Weißen Stein, die in ihren Grundzügen die Zustimmung des Ortsbeirats findet, eine Magistratsvorlage auf den Weg zu bringen. Für die weitere Planung möchte der Ortsbeirat folgende Hinweise, Bitten und Fragen mit auf den Weg geben: - Eine besondere Qualität der vorgestellten Planung sind die erheblichen Zugewinne von Baumstandorten. Wurden bereits alle zusätzlichen Baumstandorte, grade im Hinblick auf Leitungen, auf ihre Umsetzbarkeit geprüft? Falls nicht, bittet der Ortsbeirat darum, dies vorab nachzuholen, da es sich um ein wesentliches Entscheidungskriterium handelt. - Der Schutz der bestehenden Grünflächen und Bäume und der Erhalt und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Begrünung haben für den Ortsbeirat Priorität und sind entscheidend für die Zustimmung für die Umsetzung. Bei der weiteren Planung und späteren Ausführung muss alles unternommen werden, um Bäume und ihr Wurzelwerk zu erhalten und zusätzliche Baumstandorte tatsächlich zu realisieren. - Mit Blick auf die heutige Situation kann festgestellt werden, dass viele Menschen im Bereich der Bushaltestelle warten und dabei auch gerne den Sonnenschutz durch die begrünte Pergola entlang der Eschersheimer Landstraße in Anspruch nehmen. Der vorgesehene neue Zugang zu den Bussen am Rande der Eschersheimer Landstraße sieht nur einen sehr schmalen Gehweg ohne bislang erkennbare Aufenthaltsmöglichkeiten vor. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der vorgesehene Radweg zwischen den beiden Gehwegen nicht näher an die Grünfläche rücken kann, sodass durch die Zusammenlegung der beiden Flächen ein deutlich breiterer Gehweg vor den Bussen entstehen kann, auf dem auch zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten und Verschattungselemente bzw begrünte Trennwände Platz finden könnten. - Vor Aufnahme vertiefter Planungen mit der Öffentlichkeit in den Dialog zu treten, um den Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Hinweise und Ideen abzugeben, bevor die Ausführungsplanung erstellt wurde. Insbesondere über die zukünftige Gestaltung der Grünflächen soll es eine öffentliche Diskussion geben. Begründung: Der Ausbau der S6 und die Schließung des BU Lachwegs haben zu einer veränderten Verkehrsführung geführt. Vor diesem Hintergrund übernimmt die Bahn die Finanzierung von Maßnahmen, die die daraus entstandenen Belastungen reduzieren. Der Magistrat hat eine Planung für den Umbau der Straßen und Haltestellen im Bereich des Weißen Steins vorgestellt, die dieses Ziel verfolgen. Auf Basis der Rückmeldungen zu der im Juni 2023 im OBR vorgestellten Entwürfe hat der Magistrat überarbeitete Entwürfe vorgestellt, die nun wesentlich mehr Grünflächen und Bäume erhalten und vorsehen und respektvoller mit dem Platz umgehen. Die vorgesehene Verlegung der U-Bahn-Haltestelle in Richtung Maybachbrücke würde in diesem Zuge auch eine Erleichterung für die Umsteiger*innen aus der und in die S-Bahn bedeuten und die neuen Radwege eine deutliche Verbesserung für die Sicherheit des Radverkehrs. Vor diesem Hintergrund ist der Ortsbeirat zum Schluss gekommen, dass die Planung, die sich im Moment auf der Ebene einer Machbarkeitsstudie befindet, weiterverfolgt und verfeinert werden sollte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wurde zurückgezogen.
Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5035 entstanden aus Vorlage: OF 664/9 vom 14.01.2024 Betreff: Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen Der Magistrat wird gebeten, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamenschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Marbachweg; 2. Raimundstraße; 3. Hügelstraße; 4. Kurhessenstraße; 5. Eschersheimer Landstraße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Metern Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1015 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 50 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0
Abbau alte Telefonzelle und Telefonsäule
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5028 entstanden aus Vorlage: OF 654/9 vom 14.01.2024 Betreff: Abbau alte Telefonzelle und Telefonsäule Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Telekom in Verbindung zu setzen und darauf hinzuwirken, dass die Telefonzelle im Bereich der Einmündung der Wilhelm-Busch-Straße in die Eschersheimer Landstraße und die Telefonsäule am Dornbusch entfernt werden. Begründung: Die Telefonzelle ist seit Jahren in einem verwahrlosten Zustand und komplett mit schwarzer Farbe verschmiert, außerdem dient diese Ruine als willkommener Ablageplatz für Sperrmüll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 712 Aktenzeichen: 92-3
Baumpflanzungen auf dem Grünstreifen der östlichen Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Elisabethenschule
Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4928 entstanden aus Vorlage: OF 617/3 vom 20.11.2023 Betreff: Baumpflanzungen auf dem Grünstreifen der östlichen Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Elisabethenschule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Grünstreifen der Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Elisabethenschule Baumpflanzungen vorgenommen werden können. Nach Schätzungen wären mindestens vier Bäume möglich. Begründung: Der Grünstreifen markiert eine Kluft zwischen den bestehenden Baumpflanzungen auf der östlichen Eschersheimer Landstraße. Diese sollte vor allem sowohl aus klimatischen, aus umweltfreundlichen Gründen als auch des Gesamteindrucks wegen geschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 670 Antrag vom 09.01.2025, OF 816/3 Auskunftsersuchen vom 23.01.2025, V 1108 Aktenzeichen: 66-0
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg
Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4929 entstanden aus Vorlage: OF 618/3 vom 20.11.2023 Betreff: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg Immer wieder kommt es zu Unfällen im Bereich der Eschersheimer Landstraße im o. g. Abschnitt, insbesondere aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. Deshalb hält der Ortsbeirat eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in diesem Bereich für sehr wichtig. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg möglich ist und ob zusätzlich die Fußgängerampel an der Fichardstraße mit einem stationären Blitzgerät für Rotlichtverstöße ausgestattet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 669 Antrag vom 05.01.2025, OF 815/3 Auskunftsersuchen vom 23.01.2025, V 1107 Aktenzeichen: 32-1
Hügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4831 entstanden aus Vorlage: OF 622/9 vom 08.11.2023 Betreff: Hügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren Der Magistrat wird gebeten, an geeigneten Stellen zwei bis drei Kurzladezonen für den Lieferverkehr auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße einzurichten. Parallel dazu sollten die vorhandenen oder weitere Steinquader den Grünstreifen möglichst umfassend schützen. Begründung: Der Lieferverkehr parkt aktuell oftmals kurzzeitig auf der Fahrbahn oder stellt sich ganz oder teilweise auf die Bereiche der Grünfläche, die noch nicht durch Steinquader abgetrennt sind. Dadurch kommt es zu Rückstaus, die auch den Busverkehr betreffen und dessen Pünktlichkeit beeinträchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 503 Aktenzeichen: 32-1
Planungen für die Sanierung der Maybachbrücke vorstellen
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4836 entstanden aus Vorlage: OF 630/9 vom 10.11.2023 Betreff: Planungen für die Sanierung der Maybachbrücke vorstellen Wie aus der Presse zu erfahren war, besteht an der Maybachbrücke ein akuter Sanierungsbedarf und erste Sicherungsmaßnahmen sollen zeitnah erfolgen (FNP vom 24.10.2023 und 28.10.2023). Der Magistrat wird gebeten, die Planungen und Maßnahmen zur Sanierung der Brückenbauwerke im Ortsbezirk, insbesondere der Maybachbrücke und der Rosa-Luxemburg-Brücke, im Ortsbeirat vorzustellen bzw. in anderer geeigneter Form den Ortsbeirat über die geplanten Maßnahmen zu informieren. Begründung: Es werden erhebliche Beeinträchtigungen im Verkehr erwartet, auf die der Ortsbeirat in geeigneter Form reagieren muss. Ein ausreichendes Wissen über den Sachstand ist dafür Voraussetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 505 Aktenzeichen: 63-1
Rutschgefahr beim Überqueren der Fußgängerbrücken Am Grünen Graben und Maybachstraße/Thielenstraße
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4837 entstanden aus Vorlage: OF 632/9 vom 15.11.2023 Betreff: Rutschgefahr beim Überqueren der Fußgängerbrücken Am Grünen Graben und Maybachstraße/Thielenstraße Anwohnerinnen und Anwohner beklagen sich, dass bei Nässe der sonst griffige Belag auf Treppen und Brückenweg keinen sicheren Tritt mehr gewährleistet, sondern regelrecht zu einer Gefahrenquelle zum Ausrutschen und Hinfallen wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu kontrollieren, ob die sichere Benutzung der Brücken bei Nässe gegeben ist, und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, die eine sichere Nutzung gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 625 Aktenzeichen: 66-6
Mehrfacher Rotlichtverstoß durch fahrenden Verkehr an der Ampel AltEschersheim 70
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4838 entstanden aus Vorlage: OF 633/9 vom 15.11.2023 Betreff: Mehrfacher Rotlichtverstoß durch fahrenden Verkehr an der Ampel Alt-Eschersheim 70 Nach Berichten von Anwohnerinnen und Anwohnern gab es in der letzten Zeit einige Rotlichtverstöße durch Auto-, Linienbus- und Fahrradfahrerinnen und -fahrer. Diese Ampel ist ein Teil des Schulwegs und wird daher oft von Kindern auf dem Weg zur Schule genutzt. Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Kontrolle zu ergreifen, die das verkehrswidrige Verhalten zur Anzeige bringen oder gegebenenfalls die Aufmerksamkeit für die Ampel erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 626 Aktenzeichen: 32-1
Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachten
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4846 entstanden aus Vorlage: OF 645/9 vom 10.11.2023 Betreff: Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachten Der Ortsbezirk 9 ist eines der Gebiete, die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (iSTEK) als Nachverdichtungsgebiete ausgewiesen sind. Um dabei das bestmögliche Ergebnis für die jeweiligen Quartiere zu erreichen, sollten bei dieser Gelegenheit alle städtebaulichen und verkehrspolitischen Optionen, die zu einer Verbesserung der Lebensqualität beitragen können, ausgeschöpft werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei Nachverdichtungsprojekten im Ortsbezirk 9 beispielsweise im Bereich südlich der Hügelstraße und östlich der Eschersheimer Landstraße (Friedlebenstraße und angrenzende Straßen) die Planungen sowohl auf ihren städtebaulichen Mehrwert als auch auf eine verbesserte Verkehrsführung hin zu prüfen. Begründung: Derzeit kommt es immer wieder zu Problemen im Verkehr, die im Rahmen einer neuen Verkehrsplanung bei eventuellen Nachverdichtungsmaßnahmen gelöst werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 373
Einspurigkeit der Dillenburger Straße hier: Fahrbahnabnutzungen, Lebenszeit der Maybachbrücke und Umweltauswirkungen
Antrag vom 22.11.2023, OF 372/8 Betreff: Einspurigkeit der Dillenburger Straße hier: Fahrbahnabnutzungen, Lebenszeit der Maybachbrücke und Umweltauswirkungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Dillenburger Straße wird seit September 2023 zwischen Maybachbrücke und Heddernheimer Landstraße (Höhe Abfallverbrennungsanlage) einspurig geführt. Auch die Nassauer Straße zwischen Brühlstraße und Dillenburger Straße ist seitdem einspurig. Die entfernten Fahrspuren dienen als Radverkehrsanlagen. Auf der Maybachbrücke ist in beiden Fahrtrichtungen jeweils auf der bisher rechten Fahrspur ebenfalls ein abgetrennter Radweg eingerichtet worden, wobei der bisherige Radweg auf der Brücke jetzt zum Fußgängerbereich gehört. Auf den verbliebenen Fahrspuren für den Pkw- und Lkw-Verkehr staut sich zu vielen Tageszeiten der Verkehr oder dieser nimmt eine Umfahrung stadtauswärts über die in den 90er Jahren verkehrsberuhigte Heddernheimer Landstraße und die Hessestraße. Die Fahrbahnen der Dillenburger Straße sind bislang in einem guten Zustand. Die Straße ist viel befahren, auch durch Busse und schwere Lkw, so dass davon auszugehen ist, dass die Asphaltdecke jetzt eine kürzere Lebensdauer haben wird bzw. deutlich schneller mit Spurrillen, Schlaglöchern oder beschädigte Kanten zu rechnen ist. Zudem ist die Statik der Maybachbrücke und ihr Sanierungsbedarf kürzlich in den Frankfurter Tageszeitungen Thema gewesen. In Einmündungsbreichen der Radverkehrsanlagen ist rote Signalfarbe angebracht worden. Unklar ist, ob die hier konkret aufgetragene rote Signalfarbe Mikropartikel freisetzt, die Gewässer und Umwelt belasten. Deshalb fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie verkürzt sich durch die einspurige Verkehrsführung und die zusätzlichen Stehzeiten der Fahrzeuge vor den jeweiligen Lichtsignalanlagen (LSA) die Lebenszeit der Fahrbahndecke auf der Dillenburger Straße, der Heddernheimer Landstraße, der Hessestraße und der Nassauer Straße? 2. Mit welchen Kosten ist für die zusätzliche Abnutzung der Dillenburger Straße, der Heddernheimer Landstraße, der Hessestraße und der Nassauer Straße zu rechnen und sind dafür auskömmliche Mittel im Finanzplanungszeitraum vorgesehen? 3. Welche statischen Auswirkungen haben Stausituationen auf die Maybachbrücke, wenn die Fahrspuren wie jetzt angeordnet nicht gleichmäßig auf das Brückenbauwerk verteilt sind sondern wie wie im konkreten Fall der Pkw- und Lkw-Verkehr mit rechts- und linkslastigem Druck auf das Bauwerk geführt wird? 4. Beschleunigt die neue Spurregelung den kürzlich bekanntgegebenen, ohnehin angeblich akuten Handlungsdruck für eine grundhafte Erneuerung der Maybachbrücke? 5. Welche Auswirkungen auf die Luftqualität haben die Verkehrsverdichtungen auf der Dillenburger Straße jeweils in den Kreuzungsbereichen Nassauer Straße/Dillenburger Straße und Hessestraße/Dillenburger Straße, jeweils bezogen auf Messpunkte vor den dortigen LSA stadtauswärts und stadteinwärts? Welche NOx-Meßwerte liegen für die Zeit vor dem Umbau vor und welche NOx-Meßwerte kann der Magistrat aktuell mitteilen? 6. Mit welchem Verfahren wurden die Radverkehrsflächen auf der Dillenburger und der Nassauer Straße eingefärbt, durch Einbau von Asphaltmischgut, durch farbige Beschichtungen z.B. auf Kunstharzbasis oder mit roter Gesteinskörnung, durch Einfärbung mittels roter Heißplastik bzw. einen einfachen Farbanstrich oder durch sog. "Farbiges Schlämmen"? Besteht die Möglichkeit, dass von den Oberflächen schädliche Mikropartikel freigesetzt werden? 7. Zu welchen Kosten wurden die bisherigen Maßnahmen realisiert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.12.2023, OF 384/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 372/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 372/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme
Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf Maybachbrücke zurückbauen
Antrag vom 16.11.2023, OF 620/9 Betreff: Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf Maybachbrücke zurückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Alle neu angebrachten Radverkehrsanlagen sind nach Fertigstellung der S-Bahnstation Eschersheim wieder abzubauen. 2. Die Gesamtkosten der errichteten Radverkehrsanlagen sind offenzulegen, sowohl nach Einzelposten z.B. flexible Pfosten und Trennelemente als auch nach Materialkosten rote Farbe, Aufbringen der roten Farbe und sonstige Markierungsarbeiten, Montage der Separatoren, Teildemontage der Anlage usw. 3. Der Magistrat wird gebeten, den Vorgang dem Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main mitzuteilen. Es soll von unabhängiger Seite fachlich geprüft werden, ob bei der veranlassten Maßnahme "Nordstrang" gemäß § 131 der Hessischen Gemeindeordnung zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde. Begründung: Es gibt keinen Grund nach dem Straßenrecht für diese Behinderung des Autoverkehrs. Es wurde gegen das öffentliche Wohl gehandelt. Durch die Sperrung der beiden Fahrbahnen vor, auf und hinter der Maybachbrücke staut sich der Autoverkehr in beiden Richtungen. Der Schadstoffausstoß und die Lärmbelastung erhöhen sich für die Anwohner dadurch erheblich. Durch die auf der Fahrbahn aufgebrachten Trennelemente kann keine Rettungsgasse gebildet werden. Das behindert die Rettungsdienste, wo es doch auf jede Minute ankommt. Die Schulbusse kommen regelmäßig zu spät in den Schulen an. Die Busse im öffentlichen Nahverkehr und die Pendler stehen seit der Umgestaltung jeden Morgen und jeden Abend im Stau. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.09.2023, OF 589/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 589/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 620/9 wurde zurückgezogen.
Beschädigter Zaun der A-Linie Höhe Eschersheimer Landstraße 341 bis 343 und 351
Antrag vom 15.11.2023, OF 624/9 Betreff: Beschädigter Zaun der A-Linie Höhe Eschersheimer Landstraße 341 bis 343 und 351 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Zaun neben der Gleisanlage der A-Linie auf Höhe Eschersheimer Landstr. 341-343 weist seit Anfang des Jahres 2023 eine 5-6 m breite Lücke auf. Auf Höhe der Haus-Nr. 351 ist er auf einer Breite von 3-4 m verbogen. Aufforderungen im März 2023 bzw. Juli 2023, den beschädigten Zaun zu reparieren blieben unbeantwortet. Der Ortsvorsteher wird daher gebeten, sich mit der VGF ins Benehmen zu setzen, um eine unverzügliche Reparatur des beschädigten Zauns herbeizuführen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 624/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stralsunder Straße vom Parkdruck des benachbarten Westend-Campus der GoetheUniversität entlasten
Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4704 entstanden aus Vorlage: OF 719/2 vom 01.09.2023 Betreff: Stralsunder Straße vom Parkdruck des benachbarten Westend-Campus der Goethe-Universität entlasten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. mit welchen Maßnahmen die Stralsunder Straße vom hohen Parkdruck durch den benachbarten Westend-Campus entlastet und der insbesondere in Vorlesungszeiten tagsüber oftmals chaotische ruhende Verkehr entsprechend sanktioniert werden kann; 2. ob die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Stralsunder Straße als Verbindung von Eschersheimer Landstraße und Hansaallee eine Möglichkeit sein kann, um der städtischen Verkehrsüberwachung vor Ort mehr Durchgriffsmöglichkeiten gegen den ruhenden Verkehr zu ermöglichen. Begründung: Es handelt sich um wiederholte Beschwerden der Bewohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 577 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme
Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4699 entstanden aus Vorlage: OF 355/8 vom 04.10.2023 Betreff: Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie im Vorfeld der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke die Auswirkungen auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen analysiert wurden. Dabei ist auf die Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den folgenden, betroffenen Straßen einzugehen: - Maybachbrücke; - Dillenburger Straße; - Hessestraße; - Nassauer Straße; - Brühlstraße; - Dillgasse; - Heddernheimer Landstraße; - Antoninusstraße. Nach einem angemessenen Zeitraum von sechs Monaten wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie sich die Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen verglichen mit den Analysen im Vorfeld der Baumaßnahme tatsächlich ausgewirkt hat. Hierbei ist ebenfalls auf die konkrete Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den oben genannten Straßen einzugehen. Begründung: Seit der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf eine Fahrspur für Autos und eine für den Radverkehr sind auf der Dillenburger Straße, der Maybachbrücke und auch der Eschersheimer Landstraße längere Staus zu beobachten. Darüber hinaus berichten Anwohner, dass seither die Seitenstraßen in Heddernheim als Schleichwege genutzt werden. Die Identifikation möglicher Veränderungserfordernisse im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner erfordert eine genaue Analyse der Verkehrsströme vor und nach der Baumaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 381 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Baulicher Zustand der Maybachbrücke (Baujahr 1972) und Hochstraße RosaLuxemburgStraße in Ginnheim (Baujahr 1974)
Antrag vom 27.09.2023, OF 590/9 Betreff: Baulicher Zustand der Maybachbrücke (Baujahr 1972) und Hochstraße Rosa-Luxemburg-Straße in Ginnheim (Baujahr 1974) Durch den plötzlichen notwendig gewordenen Abriss wegen Einsturzgefahr der Omegabrücke in Griesheim (Baujahr 1973), nachdem bei Routinekontrollen Risse in der Bausubstanz gefunden wurden, ergeben sich Fragen zum Zustand der großen Verkehrsbrücken im Ortsbezirk 9. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft erbeten: 1. Wann waren die letzten Routinekontrollen mit Messungen zur Standsicherheit der Brücken? 2. Welche Ergebnisse liegen vor? 3. Wie lange ist der ermittelte Zeitkorridor bis zur nächsten grundlegenden und erforderlichen Sanierung? Da beide Bauwerke Bestandteile von Hauptverkehrswegen sind, haben sie eine große Bedeutung für den Verkehrsfluss durch die Stadtteile. Die neue S-Bahnstation Eschersheim ist ausschließlich nur über die Zugänge auf der Maybachbrücke erreichbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 770 2023 Die Vorlage OF 590/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf Maybachbrücke zurückbauen
Antrag vom 27.09.2023, OF 589/9 Betreff: Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf Maybachbrücke zurückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Alle neu angebrachten Radverkehrsanlagen sind nach Fertigstellung der S-Bahnstation Eschersheim wieder abzubauen. 2. Die Gesamtkosten der errichteten Radverkehrsanlagen sind offenzulegen, sowohl nach Einzelposten z.B. flexible Pfosten und Trennelemente als auch nach Materialkosten rote Farbe, Aufbringen der roten Farbe und sonstige Markierungsarbeiten, Montage der Separatoren, Teildemontage der Anlage usw. 3. Der Ortsvorsteher wird gebeten, den Vorgang dem Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main mitzuteilen. Es soll von unabhängiger Seite fachlich geprüft werden, ob bei der veranlassten Maßnahme "Nordstrang" gemäß § 131 der Hessischen Gemeindeordnung zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde. Begründung: Es gibt keinen Grund nach dem Straßenrecht für diese Behinderung des Autoverkehrs. Es wurde gegen das öffentliche Wohl gehandelt. Durch die Sperrung der beiden Fahrbahnen vor, auf und hinter der Maybachbrücke staut sich der Autoverkehr in beiden Richtungen. Der Schadstoffausstoß und die Lärmbelastung erhöhen sich für die Anwohner dadurch erheblich. Durch die auf der Fahrbahn aufgebrachten Trennelemente kann keine Rettungsgasse gebildet werden. Das behindert die Rettungsdienste, wo es doch auf jede Minute ankommt. Die Schulbusse kommen regelmäßig zu spät in den Schulen an. Die Busse im öffentlichen Nahverkehr und die Pendler stehen seit der Umgestaltung jeden Morgen und jeden Abend im Stau. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.11.2023, OF 620/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 589/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 589/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 620/9 wurde zurückgezogen.
Entfernung der neuen Fahrradwege im Abschnitt der Maybachbrücke
Antrag vom 27.09.2023, OF 592/9 Betreff: Entfernung der neuen Fahrradwege im Abschnitt der Maybachbrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die auf der Maybachbrücke im Straßenbereich aufgebrachten überdimensional Fahrradwege wieder zurückzunehmen. Die vorhandenen Radwege im Bürgersteigbereich der Brücke reichen aus, um zügig voran zu kommen, ohne das sich Fußgänger und Radfahrer in die Quere kommen. Durch die neuen beidseitigen Fahrradspuren auf der jetzt verengten Fahrspur, entstehen jetzt auf beiden Seiten unnötige Staus des Kraftfahrzeugverkehr. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 592/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 592/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 592/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Neuanlage des Radwegs auf der Maybachbrücke
Antrag vom 25.09.2023, OF 591/9 Betreff: Neuanlage des Radwegs auf der Maybachbrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt fest, dass er zu der Umsetzung des sog. "Nordstrangs für den Radverkehr" in der derzeitigen Art und Weise weder angehört wurde noch dieser Maßnahme zugestimmt hat. Er stellt ferner fest, dass der Magistrat damit gegen die für die Ortsbeiräte geltende Geschäftsordnung verstoßen hat. Der Ortsbeirat hatte zwar angeregt, zu prüfen und zu berichten, ob eine derartige Maßnahme möglich ist, er hat darauf jedoch weder eine Antwort erhalten, noch hatte er Gelegenheit, sich mit den so festgestellten Vor- und Nachteilen auseinanderzusetzen. Zu den Nachteilen gehört beispielsweise den Rückstau auf der einzig verbliebenen Autospur, der sich nachteilig auf den Verkehrsfluss rund um den Platz Am Weißen Stein auswirkt, die dadurch erhöhte Abgasbelastung der Anwohner, der Zeitverlust für die Autofahrer sowie die fehlende Passierbarkeit für Einsatzfahrzeuge. Obwohl außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Ortsbeirats regt dieser an, die Ampelschaltung am unteren Ende der Maybachbrücke und der Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße so aufeinander abzustimmen, dass die an dieser Kreuzung wartende Fahrzeugkolonne sich weitgehend vollständig in Richtung Nordweststadt fortbewegt hat, bevor die nächste, von der Maybachbrücke kommende Kolonne sich nach der Grünschaltung auf diese zubewegt. Derzeit fährt diese Kolonne auf eine noch stehende Kolonne auf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 591/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 591/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste und zweite Absatz gestrichen wird und der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit der Ortsvorsteherin des Bezirkes 8 Kontakt aufzunehmen, mit der Anregung, die Ampelschaltung am unteren Ende der Maybachbrücke und der Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße so aufeinander abstimmen zu lassen, dass die an dieser Kreuzung wartende Fahrzeugkolonne sich weitgehend vollständig in Richtung Nordweststadt fortbewegt hat, bevor die nächste, von der Maybachbrücke kommende Kolonne sich nach der Grünschaltung auf diese zubewegt. Derzeit fährt diese Kolonne auf eine noch stehende Kolonne auf. Anschließend möge er dem Ortsbeirat dazu berichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke mit Köpfchen zurückbauen!
Antrag vom 19.09.2023, OF 350/8 Betreff: Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke mit Köpfchen zurückbauen! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Alle in Heddernheim auf der Maybachbrücke und auf der Dillenburger Straße neu angebrachten Radverkehrsanlagen sind - mit Ausnahme des Abschnitts Kaltmühlstraße bis Nassauer Straße in Fahrtrichtung stadteinwärts - unverzüglich wieder abzubauen, damit es auf der Brücke und der Dillenburger Straße stadtein- und stadtauswärts nicht zu den ursächlich von den neuen Verkehrseinrichtungen ausgelösten langen Staus kommt, die Mensch und Umwelt belasten. 2. Die bereits angefangene Bauausführung des Abschnittes zwischen Kaltmühlstrasse und der Heddernheimer Landstraße / Ecke Dillenburger Straße (Höhe Müllverbrennungsanlage) wird unverzüglich gestoppt. 3. Die Gesamtkosten der errichteten Radverkehrsanlagen sind offenzulegen, aufgeteilt nach Einzelposten, z.B. flexible Pfosten und Trennelemente ("Cycle Lane Separatoren"), Materialkosten rote Farbe, Aufbringen der roten Farbe und sonstigen Markierungen, Montage der Separatoren, Teildemontage der Anlage usw. 4. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, den Vorgang dem Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main mitzuteilen. Es soll von unabhängiger Seite fachlich geprüft werden, ob bei der veranlassten Maßnahme "Nordstrang" gemäß § 131 der Hessischen Gemeindeordnung zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde. Begründung: Durch den Aufbau von enormen Radverkehrsanlagen auf der Maybachbrücke und der Dillenburger Straße (sog. "Nordstrang") kommt es durch die jetzt in beide Fahrtrichtungen nur noch einspurige Verkehrsführung zu erheblichen Staus und zusätzlichen umweltschädlichen Emissionen (Lärm und Abgase). Dies betrifft die Abschnitte ab Nassauer Straße stadteinwärts bis Eschersheim/Weißer Stein und die Abschnitte Eschersheim/S-Bahnhof bis zur Kreuzung Dillenburger Straße / Hessestraße stadtauswärts. Insgesamt ist den ganzen Tag über auf dem Abschnitt Dillenburger Straße/Maybachbrücke ein intensiveres Verkehrsaufkommen zu beobachten und zu hören. Krasse Staus, die sich z.B. von der Hessestraße bis zurück zur S-Bahnstation Eschersheim bilden, entstehen vor allem werktags zur jeweiligen Rush hour, aber auch samstags den ganzen Tag über. Regelmäßig steht die Buslinie M60 auf der Maybachbrücke und auf der Dillenburger Straße im Stau, die Müllfahrzeuge kommen nicht durch, Einsatzfahrzeuge werden durch die teilweise fehlende Möglichkeit, eine Rettungsgasse zu bilden, behindert und die für den Nahverkehr wichtige Kreuzung am U-Bahnhof Heddernheim steht voll, was zu Gefährdungen von querenden Personen und zu erheblichen Zeitverlusten führt. Aus einer geordnet fließenden und entspannten Verkehrssituation in einem typischen Frankfurter Außenbezirk ist eine Stressstrecke entstanden, unter der Anwohner genauso leiden wie Menschen, die auf das Autofahren angewiesen sind. Durch die Busverspätungen wird zudem der Umstieg der Menschen auf den ÖPNV nicht attraktiver gemacht. Da es auf der Maybachbrücke und entlang der Dillenburger Straße bereits gut ausgebaute Radwege gibt (Ausnahme ist der Abschnitt Kaltmühlstraße bis Hessestraße stadteinwärts), erscheint die Maßnahme im Sinne der Verkehrswende übereifrig und in finanzieller Hinsicht verschwenderisch, denn die Kosten für Separatoren, rote Farbe und andere Markierungen werden bei einer Gesamtlänge der Maßnahme von 1,6 km im sechsstelligen Bereich sein. Viele Bürgerinnen und Bürger in Heddernheim sprechen von einem schlimmen "Schildbürgerstreich". Die weitere Bauausführung der Maßnahme zwischen Kaltmühlstraße und Heddernheimer Landstraße ist daher zu stoppen. Der Ortsbeirat stellt in diesem Zusammenhang fest, dass diese dauerhafte Veränderung der Verkehrsführung im Übergangsbereich von Eschersheim nach Heddernheim nur auf verkehrsrechtliche Anordnung des Magistrats hin durchgeführt wurde. Die jetzt umgesetzte Planung ist den zuständigen Ortsbeiräten 8 und 9 nicht öffentlich vorgestellt und zur Mitentscheidung vorgelegt worden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 350/8 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Mehr Transparenz bei verkehrslenkenden Maßnahmen im Straßenraum
Antrag vom 15.09.2023, OF 617/9 Betreff: Mehr Transparenz bei verkehrslenkenden Maßnahmen im Straßenraum Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in Zukunft verkehrslenkende Maßnahmen wie zum Beispiel das Aufstellen von Halteverbotsschildern oder die Abmarkierung von Fahrradstreifen die zu größeren Veränderungen im Verkehrsablauf führen , dem Ortsbeirat und den betroffenen Anwohnern im Vorfeld rechtzeitig anzuzeigen. Vorbild könnte die Praxis des Grünflächenamtes sein, jede Baumfällung frühzeitig der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Begründung: Verkehrslenkungsmaßnahmen mit einschränkendem Charakter für Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer werden zunehmend ohne vorherige Information für die Betroffenen durchgeführt, auch nachträglich erfolgt in den seltensten Fällen, selbst auf Nachfrage, eine plausible Erklärung. Letzte Beispiele sind zusätzliche Halteverbotsschilder in der Henry Budge Straße und im Fuchshohl. Auch von der Einrichtung eines extrabreiten Radwegs im Zuge der Maybachbrücke wurden die anderen Verkehrsteilnehmer völlig überrascht. Die Folgen sind Verkehrsstaus im verbliebenen Verkhrsraum, teilweise bis in den benachbarkten Ortsbezirk. Mehr Transparenz seitens des Mobilitätsdezernats wäre hier gefordert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 617/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 617/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Verkehrsspiegel in der Dreihäusergasse vor der Fußgänger- und Radwegunterführung am Friedhof
Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4418 entstanden aus Vorlage: OF 575/9 vom 03.09.2023 Betreff: Verkehrsspiegel in der Dreihäusergasse vor der Fußgänger- und Radwegunterführung am Friedhof Durch den Kurvenverlauf der Dreihäusergasse ist die rechtzeitige Sicht auf Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer von Autofahrerinnen und Autofahrern aus Richtung Alt-Eschersheim kommend stark beeinträchtigt und führt dadurch zu einer unübersichtlichen und gefährlichen Verkehrssituation. Fußgängerinnen und Fußgänger müssen nach der Unterführung die Dreihäusergasse queren, um auf den einzigen gegenüberliegenden Fußweg zu gelangen (Schulweg). Der Magistrat wird gebeten, einen Verkehrsspiegel im unübersichtlichen Kurvenbereich der Dreihäusergasse anzubringen, um die Sicht auf Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer von aus Alt-Eschersheim kommenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten. Nach der Wiedereröffnung der Fußgänger- und Radwegunterführung am Friedhof (voraussichtlich Ende 2023) ist von einer deutlichen Zunahme beider Verkehre an dieser Stelle auszugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 153 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-2
Sicherheitshindernis Pollerreihe in der Cronstettenstraße zurückbauen
Antrag vom 07.09.2023, OF 568/3 Betreff: Sicherheitshindernis Pollerreihe in der Cronstettenstraße zurückbauen Über die Sommermonate wurden in der Cronstettenstraße Poller installiert, um die Durchfahrt durch das Holzhausenviertel zwischen Eckenheimer und Eschersheimer Landstraße zu unterbinden. Dies geschah offensichtlich ohne Rücksprache der in Frankfurt tätigen Rettungsdienste. Nach dem Arbeiter-Samariter-Bund haben auch die anderen Rettungsdienste, der Malterser Hilfsdienst, das Deutsche-Rote-Kreuz sowie die Johanniter-Unfall-Hilfe, die Sperrung kritisiert (FNP, 23.08.2023). Rettungsdienste müssten die Poller erst mit einem Schlüssel aufsperren, was zu viel Zeit in Anspruch nehme. Zeit, die in einem Noteinsatz entscheidend sein kann (DRK). Des Weiteren sei es aus hygienischen Gründen notwendig, Handschuhe für das Öffnen und Schließen der Poller an- und auszuziehen (Johanniter), was noch einmal Zeit koste. Der Ortsbeirat möchte nicht dafür verantwortlich sein, dass notwendige Hilfe zu spät am Rettungsort eintrifft und fordert den Magistrat deshalb auf, die Sperre in der Cronstettenstraße zurückzubauen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 568/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 568/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (=Annahme) ÖkoLinX-ARL war bei der Abstimmung nicht anwesend.
Namensgebung Fußgängerbrücke Maybachstraße/Thielenstraße in Drosselbartsteg
Antrag vom 03.09.2023, OF 576/9 Betreff: Namensgebung Fußgängerbrücke Maybachstraße/Thielenstraße in Drosselbartsteg Die neue Fußgängerbrücke zwischen Maybach/Thielenstraße, die sich in der unmittelbaren Nähe der alten, ehemaligen Biergartengaststätte Drosselbart befindet, hat noch keinen eigenen Namen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Erinnerung an die ehemalige Traditionsgaststätte Drosselbart mit ihrem schönen Biergarten, der neue Fußgängerbrücke den Namen Drosselbartsteg zu geben. Ein entsprechendes Namensschild würde der Bedeutung dieser alten "Eschersheimer Institution"gerecht werden und dafür sorgen, nicht vergessen zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 576/9 wurde zurückgezogen.
Neue Baumstandorte an der Eschersheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4225 entstanden aus Vorlage: OF 566/9 vom 06.07.2023 Betreff: Neue Baumstandorte an der Eschersheimer Landstraße Vorgang: NR 662/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, die Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Dornbusch dahin gehend zu überprüfen, wo neue Baumpflanzungen möglich sind. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen im Ortsbezirk 9 durchzuführen, sodass weitere Baumpflanzungen im Straßenraum von Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim möglich werden. Begründung: In der Vergangenheit, vor mehr als 20 Jahren, gab es bereits einmal eine Voruntersuchung zur weiteren Begrünung der Eschersheimer Landstraße. Die Pläne wurden nicht umgesetzt und sind in der Schublade verschwunden. Häufiges Problem für eine weitere Begrünung war auch die Unkenntnis über die Lage unterirdisch verlaufender Versorgungsleitungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2077 Aktenzeichen: 66-0
Querung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellen
Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4228 entstanden aus Vorlage: OF 554/9 vom 20.06.2023 Betreff: Querung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellen Vorgang: V 582/23 OBR 9; ST 1085/23 In der o. g. Stellungnahme führt der Magistrat aus, dass keine neuen Planungen für einen oberirdischen Übergang über die Kreuzung Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße vorliegen und noch der Planungsstand aus 2009 Stand der Dinge ist. Der Magistrat wird gebeten, diesen nun noch einmal dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Eine oberirdische Querungsmöglichkeit im o. g. Bereich ist ein Wunsch, der immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern geäußert wird, und dessen Umsetzung sich mittlerweile am Dornbusch bewährt hat. Die Planungen für eine ähnliche Lösung an der Hügelstraße sollten deshalb wieder aufgegriffen und diskutiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2023, V 582 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1988 Aktenzeichen: 66-0
Befestigung eines Fuß und Radweges zwischen Brücke Grüner Graben und Im Mellsig
Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4230 entstanden aus Vorlage: OF 558/9 vom 22.06.2023 Betreff: Befestigung eines Fuß- und Radweges zwischen Brücke Grüner Graben und Im Mellsig Die Brücke Am Grünen Graben ist bis zur Fertigstellung der Fuß-/Radwegunterführung am Friedhof die einzige Möglichkeit zur Querung der Schienen vor Ort. Die Brücke ist ein Teil des offiziellen Schulweges, auch für weiterführende Schulen im Stadtteil. Es hat sich jetzt ein Trampelpfad zwischen der Brücke und der Siedlung Im Mellsig entlang der Schienen gebildet, der häufig von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Schülerinnen und Schülern als kürzester Weg genutzt wird. Die Bauarbeiten zum Ausbau der Main-Weser-Bahn-Strecke sind nach Erstellung des neuen Gleises und der Schallschutzwand an dieser Stelle beendet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich an dieser Stelle oder zur Bahn hin versetzt einen gesicherten, wasserdurchlässigen Fuß- und Radweg zu errichten. Perspektivisch könnte so auch eine schnelle Verbindung der Siedlung Im Mellsig via Dreihäusergasse und Zaunstraße zur Maybachstraße entstehen. Begründung: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2274 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1086 Aktenzeichen: 66-2
Umlaufsperre/Drängelgitter Rosegger-Apotheke
Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4231 entstanden aus Vorlage: OF 559/9 vom 21.06.2023 Betreff: Umlaufsperre/Drängelgitter Rosegger-Apotheke Nach Eröffnung der Ampelanlage auf der Eschersheimer Landstraße als Verbindung der Klimsch-Anlage zum Sinaipark fällt auf, dass die Einfahrt in den Hof neben der Apotheke schwierig geworden ist. Der Magistrat wird gebeten, die Umlaufsperre/das Drängelgitter etwas nach Norden zu versetzen, damit die Lieferfahrzeuge und Pkw leichter in die Einfahrt einbiegen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2079 Aktenzeichen: 66-5
Miyawaki-Wäldchen am Sinaipark?
Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4232 entstanden aus Vorlage: OF 563/9 vom 20.06.2023 Betreff: Miyawaki-Wäldchen am Sinaipark? Vorgang: NR 659/23 GRÜNE, SPD, FDP, Volt In der o. g. Vorlage regen die Koalitionsparteien an, an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet sogenannte Miyawaki-Wäldchen zur Verbesserung des Mikroklimas anzulegen. Am Rande des Sinaiparks, direkt an der Eschersheimer Landstraße, wäre ein guter Standort für ein solches Wäldchen, das die Funktion erfüllen könnte, die viel befahrene Vekehrsmagistrale gegen den Parkbereich abzuschirmen und so das Mikroklima insbesondere im Bereich der Eschersheimer Landstraße zu verbessern. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an dieser Stelle ein Miyawaki-Wäldchen umsetzbar wäre bzw. welche anderen Maßnahmen dort geeignet wären, um den Park besser von den Belastungen des Verkehrs auf der Eschersheimer Landstraße abzuschirmen und so sowohl die Aufenthaltsqualität im Park zu erhöhen als auch die klimatische Situation vor Ort zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 659 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1981 Antrag vom 06.01.2024, OF 655/9 Aktenzeichen: 67-0
Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4143 entstanden aus Vorlage: OF 542/3 vom 13.06.2023 Betreff: Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen Vorgang: OA 344/23 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Finkenhofstraße im Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße und Bornwiesenweg zur Anliegerstraße umgewidmet werden kann. Dabei soll auch Bezug zu den Auswirkungen auf andere Straßen genommen werden. Begründung: Die Finkenhofstraße ist die schmalste Durchgangsstraße im Nordend. Die nördliche Gehwegseite, an der Längsparken gestattet ist, weist eine Breite zwischen 0,55 Meter und 0,85 Meter auf. Auf der südlichen, parkplatzfreien Gehwegseite beträgt die Breite zwischen 0,70 Meter und maximal 1,0 Meter. Fußgängerinnen und Fußgänger mit Einkaufstaschen, Kinderwagen oder Gehhilfen sehen sich häufig gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Diese ist jedoch so schmal, dass z. B. die Wagen der Müllabfuhr oder des Rettungsdienstes oft nur durch Befahren des südlichen Gehwegs weiterkommen. Diese ohnehin schon prekäre Situation hat sich mit der Umgestaltung des Oeder Wegs durch massiven Ausweichverkehr erheblich zugespitzt. Auf den Bezug zur Anregung vom 23.03.2023, OA 344, Erstellung eines Verkehrskonzepts für das Gebiet um den Oeder Weg, wird hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.03.2023, OA 344 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1939 Aktenzeichen: 66-5
Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4149 entstanden aus Vorlage: OF 539/3 vom 01.06.2023 Betreff: Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 131/23 Der Magistrat verlautbarte im Januar dieses Jahres, dass Gespräche bezüglich der Anregung vom 15.09.2022, OM 2758, noch nicht abgeschlossen werden konnten. Nun ist es Juni und die Anregung wurde immer noch nicht beantwortet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat mit Nachdruck gebeten, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Eschersheimer Landstraße baldmöglichst umzusetzen. Eine Argumentationshilfe zur Durchsetzung dieses Anliegens stellte der Ortsbeirat bereits zur Verfügung: Die Einschränkung der bundesrechtlich festgelegten Höchstgeschwindigkeit kann mit der Lärmbelastung und somit Einschränkung der Sicherheit Anwohnender begründet werden. Eine neue Studie des Umweltbundesamtes empfiehlt ebenfalls eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Stadtgebiet (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/einfluss-des-laerms-auf-psychische -erkrankungen-des). Quelle: Lärmkarte Hessen: https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2059 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1753 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Sparkassenbus als mobile Filiale nach der Schließung der Filiale in der Kurhessenstraße 166
Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3984 entstanden aus Vorlage: OF 533/9 vom 22.05.2023 Betreff: Sparkassenbus als mobile Filiale nach der Schließung der Filiale in der Kurhessenstraße 166 Die Sparkassenfiliale an der Kreuzung Kurhessenstraße/ Ginnheimer Hohl wird am 30.06.2023 zum letzten Mal öffnen und anschließend Geschichte sein. Danach gibt es lediglich als letzte Bankfiliale im Stadtteil das Sparkassen SB-Terminal in der Ginnheimer Landstraße 118, welches mit Geldautomaten und Kontoauszugsdruckern ausgestattet ist. Die nächste Sparkassenfiliale befindet sich dann in der Eschersheimer Landstraße 238 im Stadtteil Dornbusch. Gerade für ältere Anwohnerinnen und Anwohner sind die Strecken zu beiden Alternativen eine Zumutung und zu Fuß kaum zu schaffen. Dadurch wird ihnen die wohnortnahe analoge Erledigung ihrer Bankgeschäfte durch die Schließung der Filiale erschwert und teils unmöglich gemacht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mit der Frankfurter Sparkasse ins Gespräch zu kommen, um die Möglichkeit zu erwägen, vor Ort zeitweise einen Sparkassenbus als mobile Filiale einzusetzen, um zumindest noch eine gewisse Zeit im Stadtteil präsent zu sein, damit der Service der persönlichen Beratung und die wohnortnahe Versorgung mit Bargeld möglich bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1909 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fußgängerüberweg Sinaipark
Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3985 entstanden aus Vorlage: OF 536/9 vom 20.05.2023 Betreff: Fußgängerüberweg Sinaipark Der Magistrat wird gebeten, das Gehölz zwischen Rosegger-Apotheke und Fußgängerampel komplett zu beseitigen und durch ein höherwertiges Gewächs weiter im Inneren der Klimsch-Anlage zu ersetzen. Die kahle, vegetationslose Stelle auf der gegenüberliegenden Straßenseite am Sinaipark sollte ebenfalls gärtnerisch gestaltet werden. Mittelfristig ist der Bürgersteig zwischen Klimsch-Anlage und Fußgängerampel so zu verbreitern, dass genügend Platz für Passanten, die entlang der Eschersheimer Landstraße gehen, und Personen, die auf das Grün der Fußgängerampel warten, vorhanden ist. Begründung: In der jetzigen Situation hat der Gehweg noch nicht einmal die Normbreite von 1,50 Metern, sodass der Platz gerade für ein bis zwei Passanten reicht. Sobald auf Grün wartende Personen an der Ampel stehen, ist die Fläche zum Beispiel für Personen mit Kinderwagen unpassierbar, erst recht, wenn Radfahrer vor der Ampel auf Grün warten. Der Busch neben der Apotheke wurde zwar etwas zurückgeschnitten, das Problem wurde damit aber nicht ansatzweise gelöst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2075 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0
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