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Wahlplakate auf denkmalgeschützter Günthersburgallee?
Antrag vom 09.03.2023, OF 487/3 Betreff: Wahlplakate auf denkmalgeschützter Günthersburgallee? Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten prüfen und zu berichten, Warum wurde ein sog. "Wesselmann" als Wahlwerbung im Rahmen des OB-Wahlkampfes in/auf der neu angelegten Blühwiese in der oberen denkmalgeschützten Günthersburgallee genehmigt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 487/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und Volt (= Annahme)
Fitnessbänke für das Nordend
Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3444 entstanden aus Vorlage: OF 416/3 vom 27.10.2022 Betreff: Fitnessbänke für das Nordend Das Bedürfnis der Nordendbewohnerschaft nach Bewegung an der frischen Luft ist sehr groß. Viele nutzen die begrünten Straßenzüge zum Joggen und für Freiluftübungen. Im Rahmen des Projektes Nahmobilität war bereits angedacht, mehr Fitnessangebote im öffentlichen Raum zu etablieren. Das Grünflächenamt hat nun die Aufstellung von einzelnen Fitnessgeräten abgelehnt mit dem Argument, es wären mehrere Fitnessgeräte pro Standort nötig. Die Aufstellung von Fitnessbänken wäre eine mögliche Alternative. Sie werden gegebenenfalls auch vom Sportamt unterstützt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Nordend Fitnessbänke aufgestellt werden können. Folgende Standorte sollten geprüft werden: - Rotlintstraße in der Grünfläche zwischen Böttgerstraße und Hallgartenstraße; - Hallgartenstraße; - Grünfläche im Bereich der Klettenbergstraße; - Grünfläche im Bereich der Eysseneckstraße. (Quelle: www.urbanparc.de/products/fitnessbank) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.04.2023, OF 505/3 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 983 Aktenzeichen: 66-0
Zwangsräumung durch städtische Stiftung verhindern
Antrag vom 23.01.2023, OF 461/3 Betreff: Zwangsräumung durch städtische Stiftung verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die Zwangsräumung von Emma aus der Franz-Anton-Gering-Stiftung in der Böttgerstraße 26 verhindern. Begründung: Die Franz-Anton-Gering-Stiftung ist laut ihrer Satzung eine von der Stadt Frankfurt verwaltete unselbstständige Stiftung. Sie verfolgt "ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke (...). Zweck der Stiftung ist die Unterstützung allein stehender älterer Frauen, die wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes der besonderen Hilfe bedürfen oder die befürftig sind im Sinne des §53 Abgabenordnung." (§ 1 der Satzung der Franz-Anton-Gering-Stiftung) Des Weiteren ist die Stiftung selbstlos tätig und "verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke" (§ 2 der Satzung). Emma soll am 7.2.23 um 10h30 wegen "Störung des Hausfriedens" zwangsgeräumt werden. Die Unterbringung in einer Notunterkunft oder Wohnungslosigkeit und somit der Verlust der Lebensgrundlage drohen. Die Franz-Anton-Gering-Stiftung wird vom Sozialdezernat verwaltet. Das Dezernat sollte sich eigentlich um vulnerable Menschen kümmern, ihnen Schutz bieten und sie vor allem vor Wohnungslosigkeit schützen. Es widerspricht dem sozialen Auftrag des Sozialamtes und dem Stiftungsziel, dass Emma mitten im Winter trotz ihres Alters und der schwierigen finanziellen und persönlichen Situation vor die Tür gesetzt werden soll. Es muss eine andere sozialverträgliche Lösung gefunden werden. Zwangsräumungen sind existenzgefährdend und müssen um jeden Preis bei der Stadt Frankfurt und allen dazugehörigen Gesellschaften und Stiftungen verhindert werden Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 461/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und 1 CDU gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 CDU, FDP und Volt (= Enthaltung)
Parkanordnung Falkensteiner Straße
Antrag vom 11.01.2023, OF 436/3 Betreff: Parkanordnung Falkensteiner Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Parkanordnung in der Falkensteiner Straße zwischen Oeder Weg und Cronstettenstraße so geändert werden kann, dass Längs- und Schrägparkplätze versetzt auf den Straßenseiten angeordnet werden. Analog der Parkanordnung in der Comeniusstraße zwischen Burgstraße und Weidenbornstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.11.2022, OF 424/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 432/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 434/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 435/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 436/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)
Errichtung von Fahrradbügeln in der oberen Rotlintstraße und Freihaltung der Wegebeziehung
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3262 entstanden aus Vorlage: OF 411/3 vom 26.10.2022 Betreff: Errichtung von Fahrradbügeln in der oberen Rotlintstraße und Freihaltung der Wegebeziehung Der Magistrat wird gebeten, in der oberen Rotlintstraße (zwischen Alleenring und Hallgartenstraße) den Grünanlagenübergang im Bereich der Tischtennisplatte beidseitig mit Fahrradbügeln zu versehen. Zur besseren Passierbarkeit sollen auch die Bordsteine abgesenkt bzw. abgerampt werden. Begründung: In der oberen Rotlintstraße gibt es bislang keine Fahrradbügel. Außerdem ist die Grünanlage durch die geparkten Fahrzeuge für Menschen mit Kinderwagen oder Rollator so gut wie nicht zu erreichen. Rollstuhlfahrer haben zudem wegen der hohen Bordsteine keine Chance der Passierbarkeit. Durch ein Öffnen der Wegebeziehung, die Installation von Fahrradbügeln sowie die Bordsteinabsenkung kann für alle Bürgerinnen und Bürger eine qualitätsvollere Situation geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 891 Aktenzeichen: 66-2
Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum
Antrag vom 26.11.2022, OF 451/3 Betreff: Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum Die Ortsvorsteherin wird gebeten, folgende Standorte für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum für den Ortsbezirk 3 an das Mobilitätsdezernat und das Amt für Straßenbau und Erschließung zu übermitteln: 1. Feldgerichtstr. / Höhe Malapertstraße 20 2. Eysseneckstraße 41 3. Cronstettenstraße 29 4. Fürstenberger Straße 152 5. Oeder Weg / Ecke Bornwiesenweg 6. Glauburgstraße 81 / 83 7. Justinianstr. 8 8. Hermannstr. 32 9. Rat-Beil-Straße 47 10. Spohrstraße 41 11. Matthias-Beltz-Platz /gegenüber Spohrstr. 2 bzw. am Trinkhäuschen 12. Koselstraße 40 13. Hallgartenstraße 46 14. Vogelsbergstraße 28 15. Gaußstraße 2 16. Burgstraße 27 17. Sandweg 21 18. Sandweg 117 Begründung: Das Mobilitätsdezernat hat die Ortsbeiräte aufgefordert, Standortvorschläge für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum zu benennen. Die Vorschläge sollen als zusammengefassten Vorschlag je Ortsbeirat formlos mitgeteilt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neugestaltung der Grünanlage auf der Rotlintstraße im Bereich zwischen Egenolffstraße und Alleenring
Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3123 entstanden aus Vorlage: OF 405/3 vom 27.10.2022 Betreff: Neugestaltung der Grünanlage auf der Rotlintstraße im Bereich zwischen Egenolffstraße und Alleenring Die Grünanlage wirkt sehr ungepflegt und wenig attraktiv. Der Kleinkindspielplatz besteht lediglich aus einer Sandkiste. Die Grünanlage muss dringend in ihrem Zustand wiederhergestellt und die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Der Ortsbeirat 3 hat in der letzten Sitzung die barrierefreie Erreichbarkeit der Grünanlage beschlossen, jetzt sollte eine Neugestaltung erfolgen. Die Neugestaltung sollte gemeinsam mit der Anwohnerschaftsinitiative erfolgen, die schon begonnen hat, sich um die Grünanlage zu kümmern, und vom Ortsbeirat 3 dafür auch einen ersten Geldbetrag aus dem Ortsbeiratsbudget zugesagt bekommen hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass die Grünanlage auf der Rotlintstraße im Bereich zwischen Egenolffstraße und Alleenring neu gestaltet wird. Dafür sollte eine Planung gemeinsam mit der aktiven Anwohnerschaftsinitiative in der Rotlintstraße erfolgen und dann die erforderlichen Mittel im Rahmen des Haushaltes beantragt werden. Der Ortsbeirat bittet, über die weitere Umgestaltung auf dem Laufenden gehalten zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 391 Aktenzeichen: 67 0
Fahrradbügel auf schraffierter Fläche der Hallgartenstraße/Ecke Rotlintstraße
Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3121 entstanden aus Vorlage: OF 394/3 vom 26.09.2022 Betreff: Fahrradbügel auf schraffierter Fläche der Hallgartenstraße/Ecke Rotlintstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der schraffierten Fläche auf der Kreuzung Hallgartenstraße /Ecke Rotlintstraße Fahrradbügel installieren zu lassen. Begründung: Anwohner klagen zu Recht über mangelnde Abstellmöglichkeiten. An besagter Ecke befinden sich zudem ein kleines Restaurant sowie eine Kita. Es ist anzunehmen, dass die Fahrradbügel dankbare Abnehmer finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.01.2023, OF 458/3 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 582 Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3798 Aktenzeichen: 66 2
Umstellung der Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße
Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3124 entstanden aus Vorlage: OF 406/3 vom 24.10.2022 Betreff: Umstellung der Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße, zwischen Martin-Luther-Platz und Rothschild allee, so umgestaltet werden kann, dass neben der Fahrspur für den motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehr, auch die Bürgersteige auf beiden Seiten ausreichend beleuchtet werden. Begründung: Die Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße erfüllt ihren Zweck nur bedingt. Die Bürgersteige werden von den vorhandenen Laternen wenig bis gar nicht erhellt. Dies stellt zum einen ein Risiko für den Fußverkehr dar, da Hindernisse - wie Sperrmüll und Poller - nur schwer erkannt werden können. Da dieser Weg stark von Schulkindern frequentiert wird, ist es dem Ortsbeirat ein besonderes Anliegen, hier für mehr Sicherheit zu sorgen. Zum anderen beeinträchtigt die dunkle Martin-Luther-Straße das Sicherheitsgefühl der Anwohnenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 456 Aktenzeichen: 91 52
Wasserdruck im Nordend - Ursache und Lösung?
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2975 entstanden aus Vorlage: OF 384/3 vom 26.09.2022 Betreff: Wasserdruck im Nordend - Ursache und Lösung? Bereits seit Langem beklagen Mieter und Hauseigentümer den zu geringen Wasserdruck in ihren Wohnungen. Oft hilft nur der Einbau von teuren, wartungsintensiven und energieintensiven Druckverstärkeranlagen. Nun wurde von Bürgern berichtet, dass die Höhe des Wasserdrucks offensichtlich damit zu tun hat, woher das Wasser kommt. Auf der Günthersburgallee hat die westliche Seite einen wesentlichen geringeren Wasserdruck als die östlich e Seite. Die Häuser auf der westlichen Seite bekommen angabegemäß ihr Wasser vom Behälter am Wasserpark. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. was die Ursache für die Tatsache ist, dass das Wasser im Nordend teilweise in einer Straße die Häuser mit unterschiedlichem Druck erreicht; 2. wie der Wasserdruck bei den Häusern mit zu geringem Druck erhöht werden kann, ohne dass Druckverstärker eingebaut werden müssen; 3. ob bereits die Wasserleitungen in den betroffenen Straßen auf Lecks geprüft wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 591 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-32
Fahrradanbindung des Hallgartenviertels über die Rotlintstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2980 entstanden aus Vorlage: OF 395/3 vom 26.09.2022 Betreff: Fahrradanbindung des Hallgartenviertels über die Rotlintstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Anbindung des Hallgartenviertels über die Rohrbachstraße verbessert werden kann. Hierbei sollte geprüft werden, ob die Erneuerung des Fahrbahnbelags (aktuell noch Kopfsteinpflaster) im Bereich zwischen Hallgartenstraße und Alleenring und die Freigabe der östlichen Fahrbahn für den Fahrradverkehr entgegen der Einbahnstraße möglich ist und wie die Anbindung an die Querung des Alleenrings an der Kreuzung mit der Rohrbachstraße erfolgen könnte. In diesem Zuge sollte auch die Querung des Alleenrings in diesem Bereich neu geordnet werden. Eine Anbindung des Fahrradwegs über die Ampel an der Rohrbachstraße weiter in die Rotlintstraße wäre sinnvoll. Begründung: Der Fahrradverkehr aus dem Hallgartenviertel nutzt u. a. die Rotlintstraße zur Fahrt in die Stadt - eine sinnvolle Alternative, allerdings ist die Fahrradführung im Teilstück zwischen Alleenring und Hallgartenstraße ungeordnet. Offiziell darf die östliche Fahrbahn nicht gegen die Einbahnstraße genutzt werden. Weiterhin fehlt eine Anbindung an den Übergang an der Rohrbachstraße. Das führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, insbesondere für wartende zu Fuß Gehende. Zusätzlich ist die Fläche im Bereich der Querung sehr schmal, durch eine Änderung der Aufteilung ließe sich die Situation verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 339 Aktenzeichen: 32 1
Saalburgstraße
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2838 entstanden aus Vorlage: OF 234/4 vom 11.09.2022 Betreff: Saalburgstraße Der Magistrat wird gebeten, anlässlich der Umbaumaßnahmen für die barrierefreie Haltestelle "Bornheim-Mitte" die Grundsanierung der Straße (insbesondere die Entfernung des Großpflasters und die Einrichtung eines sicheren Radwegs) anzugehen. Begründung: Im Ortsbeirat ist die barrierefreie Umgestaltung der Haltestelle "Bornheim-Mitte" vorgestellt und begrüßt worden. Es ist mehr als wünschenswert, dass in diesem Zusammenhang die gesamte Straße in den Blick genommen wird. Die Saalburgstraße zwischen Ringelstraße und Burgstraße/Im Prüfling ist im Ortsbezirk ein verkehrspolitischer Knotenpunkt - zugleich ist er für viele Bornheimerinnen und Bornheimer ein Wohn- und Lebensort. Die Verkehrsführung sollte das in den Blick nehmen. Der Ortsbeirat fordert, dass die gesamte Straße in die Planungen aufgenommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 149
Übergang Günthersburgallee über den Alleenring und weiterer Verlauf
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2764 entstanden aus Vorlage: OF 322/3 vom 24.06.2022 Betreff: Übergang Günthersburgallee über den Alleenring und weiterer Verlauf Der Magistrat wird gebeten, im Verlauf der Günthersburgallee folgende Maßnahmen vorzunehmen: 1. Die Querung der Günthersburgallee über die Rothschildallee wird so gestaltet, dass zwischen den beiden Übergängen an der Nord- und Südseite der Allee eine direkte befestigte und genügend breite Verbindung ohne Winkel geschaffen wird, auf der Fußgänger und Radfahrer sich nebeneinander mit ausreichend Platz bewegen können und vor den Übergängen Aufstellflächen für die Radfahrer existieren. Die vorhandene winklige Verbindung ist zu schmal, um auf diese Weise Fußgänger und Radfahrer geordnet aufzunehmen und verleitet dazu, die Winkel abzukürzen, wodurch sich statt Rasen hässliche kahle Ecken gebildet haben, die bei Regen verschlammen. 2. Der Radverkehr wird nach der Überquerung von Norden nach Süden, soweit er in südliche Richtung weiterfahren will, durch Beschilderung und/oder eine sichtbare Wegeführung so geleitet, dass er auf der westlichen Fahrbahn der Günthersburgallee landet und nicht geradeaus auf dem unbefestigten Mittelweg weiterfährt. 3. Um den Spielplatz in der Mitte der unteren Günthersburgallee ("Günthersburger Ei") führt auf der östlichen Seite ein ausreichend breiter unbefestigter Fußweg herum, der am Ende des Spielplatzes wieder in den Mittelweg einmündet. Entsprechend wird gebeten, auch auf der westlichen Seite den anfänglich noch sichtbaren unbefestigten Fußweg um den Spielplatz herum so freizuräumen und zu verbreitern, dass man ihn bequem bis zum unteren Ende des Spielplatzes weitergehen kann, wo er ebenfalls in den Mittelweg mündet. So werden gefährliche Fußgängerquerungen vom endenden Fußweg auf den westlichen Bürgersteig in diesem kurvigen und völlig zugeparkten Straßenverlauf vermieden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 180 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Querung des Alleenrings für Radfahrende an der Günthersburgallee
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2769 entstanden aus Vorlage: OF 343/3 vom 23.08.2022 Betreff: Querung des Alleenrings für Radfahrende an der Günthersburgallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Benutzen der Querung über den Alleenring am Überweg Günthersburgallee im südlichen Abschnitt auch entgegen der Fahrtrichtung für Radfahrende möglich ist. Hierbei sollen insbesondere folgende Abschnitte und Richtungen berücksichtigt werden: a) Radfahrende, die aus der Martin-Luther-Straße auf die Rothschildallee in Richtung Westen einbiegen, um zum Übergang an der Günthersburgallee zu gelangen; b) Radfahrende, die aus Norden kommend von der Querung auf den Alleenring in Richtung Westen einbiegen, um dann in die Günthersburgallee in Richtung Süden zu gelangen; c) Radfahrende, die aus Norden kommend von der Querung auf den Alleenring in Richtung Westen einbiegen, um dann in die Egenolffstraße in Richtung Süden zu gelangen (Erweiterung zu b). Um auf die Möglichkeit hinzuweisen, entgegen der Fahrtrichtung fahren zu können, sollen Markierungen auf Straße und Radweg hinweisen. Begründung: Im Zuge der Neugestaltung des Kreuzungsbereiches wurden leider die Belange der Radfahrenden nicht ausreichend berücksichtigt. Als wichtige Querung über den Alleenring muss es für Radfahrende aus verschiedenen Richtungen möglich sein, die Querung aus Süden anzufahren und nach Süden weiterzufahren. Die Bedeutung der Querung als Schulweg ist dabei hervorzuheben. Bereits an anderen Stellen auf dem Alleenring ist eine Befahrung der Radwege in beide Richtungen umgesetzt. Da auf dem in dieser Anregung bezogenen Abschnitt der Rothschildallee zwei Radspuren in Richtung Osten existieren, sollte diese Praxis auch hier angewendet werden. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 16 Aktenzeichen: 32 3
Rosenbeet im Bereich der Bushaltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2770 entstanden aus Vorlage: OF 344/3 vom 18.08.2022 Betreff: Rosenbeet im Bereich der Bushaltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle wurde das Rosenbeet entfernt und bislang nicht wieder angepflanzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann das Rosenbeet im Bereich der nördlichen Bushaltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee wieder hergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2723 Aktenzeichen: 67 0
Freihalten der Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2771 entstanden aus Vorlage: OF 345/3 vom 23.08.2022 Betreff: Freihalten der Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße Der Magistrat wird gebeten, a) im genannten Kreuzungsbereich auf der Fläche der Zick-Zack-Markierungen Fahrradbügel - inklusive Bügel für Lastenfahrräder - anzubringen, sodass ein Falschparken in diesen Bereichen nicht mehr möglich ist, a lle Fußgängerquerungen sollen dabei im bisherigen Umfang erhalten bleiben; b) vor dem Haus Vogelsbergstraße 25 eine Ladezone für Paketdienste und Lieferverkehr längsparkend einzurichten. Begründung: Der Kreuzungsbereich Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße wird regelmäßig verbotswidrig mit Kraftfahrzeugen zugestellt und stellt somit eine Gefahr für querende Fußgängerinnen und Fußgänger dar. Dies soll baulich durch Fahrradbügel unterbunden werden. Darüber hinaus sollen Paketdienste und Lieferanten durch eine Ladezone davon abgehalten werden, den Kreuzungsbereich zum Abstellen ihrer Kraftfahrzeuge zu benutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 17 Aktenzeichen: 66 0
Einmündung Martin-Luther-Straße in den Alleenring
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2763 entstanden aus Vorlage: OF 321/3 vom 14.06.2022 Betreff: Einmündung Martin-Luther-Straße in den Alleenring Die Martin-Luther-Straße ist eine wichtige Fuß- und Radwegverbindung aus dem östlichen Nordend in Richtung der Parkanlagen im Norden (Günthersburgpark, Friedhof u. a.). Die Überquerung des Alleenrings ist dabei seit Jahren sehr unbefriedigend gelöst. Die Radfahrer müssen regelkonform ihr Rad zur Fußgängerampel schieben oder den Umweg über die Querung an der Burgstraße nutzen. Durch die Umgestaltung im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen wurde die Situation für den Radverkehr aus Richtung der Martin-Luther-Straße leider nicht verbessert. Der Anschluss ist völlig ungeordnet und führt zu ständigen Gefährdungen für alle Mobilitätsformen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Einmündung der Martin-Luther-Straße und die Querung des Alleenrings so umzugestalten, dass der Radverkehr den Alleenring aus der Martin-Luther-Straße heraus und in umgekehrter Richtung queren kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 183 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Beschlossene Ortstermine: Wie ist der Sachstand?
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2759 entstanden aus Vorlage: OF 303/3 vom 18.05.2022 Betreff: Beschlossene Ortstermine: Wie ist der Sachstand? Der Ortsbeirat 3 hat mehrere Ortstermine beschlossen, bei der sich die Ortsvorsteherin schon längere Zeit erfolglos um Terminvereinbarungen bemüht. Sicherlich war die Coronapandemie ein Hemmschuh, aber gerade bei Außenterminen wären hier schon länger wieder Termine möglich gewesen. Es sollten jetzt zügig die aufgeschobenen Termine nachgeholt werden. Zum Beispiel: Antrag vom 21.04.2021, OF 18/3: Der Ortsbeirat hatte beschlossen, in einer der nächsten Sitzungen das Amt für Bau und Immobilien zur Vorstellung des Toilettenkonzeptes einzuladen. Antrag vom 25.08.2021, OF 98/3: Ortstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring/der Günthersburgallee, "Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee mit den zuständigen Ämtern zu vereinbaren." Antrag vom 01.12.2021, OF 163/3: Der Ortsbeirat hatte einen Ortstermin zum Thema Außengastronomie auf der unteren Berger Straße beschlossen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die vom Ortsbeirat 3 teilweise schon vor Monaten erbetenen Ortstermine jetzt endlich zügig durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 264 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2762 entstanden aus Vorlage: OF 319/3 vom 20.06.2022 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten Vorgang: OM 913/12 OBR 3; B 100/12; ST 955/12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der verkehrsberuhigte Bereich der Rotlintstraße zwischen Egenolffstraße und Friedberger Platz auch als Ort zum Spielen für Kinder aufgewertet werden kann. Dabei sollten folgende Fragen erörtert werden: 1. Woran liegt es, dass auf dem beschriebenen Straßenabschnitt keine Kinder spielen, obwohl er als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist? 2. Sind gegebenenfalls weitere Verkehrsmaßnahmen erforderlich, um den Straßenabschnitt für Kinder attraktiver und sicherer zu machen? 3. Welche Aktivitäten können in Betracht kommen, um Kinder dort zum Spielen zu motivieren bzw. zu signalisieren: "Ihr dürft das. "? Begründung: Die Rotlintstraße ist im beschriebenen Bereich als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Das bedeutet, dass dort Autos Schritttempo fahren müssen, Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen dürfen und dass Kinder auf der Straße spielen dürfen. Jedoch: Spielende Kinder sieht man auf der Straße nie. Dabei hatte der Magistrat vor zehn Jahren in einer Stellungnahme erklärt, dass die Einrichtung einer "temporären Spielstraße" in der Rotlintstraße "entbehrlich" sei, da diese als "Begegnungszone" mittels Verkehrszeichen als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen sei. Der Ortsbeirat 3 hatte dies in einem Beschluss gefordert (vgl. Stellungnahme vom 15.06.2012, ST 955). Der Magistrat hatte zuvor im Rahmen der Gesamtverkehrsplanung ausgewählte Wohnstraßen mit verschiedenen Maßnahmen als sogenannte "Begegnungszonen" eingerichtet, in denen Fußverkehr und motorisierter Verkehr gleichberechtigt sind. Dabei sollten auch die Perspektive der Kinder berücksichtigt werden (vgl. Bericht des Magistrats vom 27.02.2012, B 100). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2012, OM 913 Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 955 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 184 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1942 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67-2
Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2525 entstanden aus Vorlage: OF 312/3 vom 23.06.2022 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, die Anforderungsampeln für den Fußverkehr im Nordend so zu programmieren, dass gängelnde Wartezeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger zeitnah abgeschafft werden, wo dies möglich ist. Hierzu zählen z. B. folgende Lichtsignalanlagen: 1. Eckenheimer Landstraße rund um die U-Bahn-Stationen "Hauptfriedhof" und "Glauburgstraße"; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Nordendstraße und Schwarzburgstraße; 3. Eckenheimer Landstraße rund um den Beginn des Oeder Wegs; 4. Eckenheimer Landstraße Höhe Hausnummer 13; 5. Glauburgstraße/Ecke Lenaustraße; 6. Comeniusstraße; 7. Rohrbachstraße/ Ecke Günthersburgallee und Martin-Luther-Straße. Gleichzeitig ist es für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger dringend erforderlich, die Ampelschaltung an Fußgängerüberwegen so einzurichten, dass die Grünphase (einschließlich Räumungsphase) für Fußgängerinnen und Fußgänger zumindest so lange dauert, bis die Fahrbahn in normaler Schrittgeschwindigkeit überquert werden kann. Dies ist insbesondere für Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung auf der viel befahrenen, vierspurigen Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Turm und Polizeimeister-Kaspar-Straße nicht der Fall. Begründung: Im Sinne der autogerechten Stadt wurden Ampelschaltungen bisher mit Vorrang für den motorisierten Individualverkehr (MIV) programmiert. Im Sinne einer sozialökologischen Verkehrswende ist es an der Zeit, die Belange des Umweltverbundes und damit auch der Fußgängerinnen und Fußgänger stärker zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Ampelschaltungen, die zu einer zeitlichen Verkürzung von Fußwegen beitragen und Fußgängerinnen und Fußgängern - insbesondere Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen - eine sichere Überquerung von Fahrbahnen ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2612 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Fahrbahnmarkierung in der Hartmann-Ibach-Straße erneuern
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2540 entstanden aus Vorlage: OF 336/3 vom 23.06.2022 Betreff: Fahrbahnmarkierung in der Hartmann-Ibach-Straße erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierung des Radweges in der Hartmann-Ibach- Straße Richtung Rohrbachstraße zu erneuern. Begründung: Die Markierungen sind schon sehr abgeblättert und teilweise kaum noch erkennbar. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollten sie erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2555 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 7
Ein adäquater Schienenersatzverkehr für die Linie 18
Antrag vom 01.06.2022, OF 309/3 Betreff: Ein adäquater Schienenersatzverkehr für die Linie 18 Zum 30. Mai hat die VGF auf der Friedberger Landstraße oberhalb der Nibelungenallee mit Gleisbauarbeiten begonnen, die voraussichtlich bis zum 19. Juni andauern sollen. Für diese Zeit ist ein Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet, der die Linie 18 zwischen Gravensteiner Platz und Nibelungenplatz/University of Applied Sciences ersetzen soll. Dieser SEV verbindet jedoch nicht Preungesheim und das obere Nordend mit der Innenstadt - wie die Linie 18 -, sondern er endet an der Rothschildallee, wo Passagiere auf die Linie 12 oder die umgeleitete Linie 18 umsteigen sollen. Für Passagiere aus dem oberen Nordend fällt damit eine - an Sonn- und Feiertagen die einzige - direkte Verbindung in die Innenstadt weg, ebenso wie auch Studierenden der UAS nur noch eine direkte Verbindung von der Konstablerwache zu den Haltestellen Nibelungenplatz und Münzenberger Straße zur Verfügung steht. Die Bauarbeiten fallen darüber hinaus ausgerechnet zu einem Zeitpunkt an, da mit Einführung des 9-Euro-Tickets mit einer höheren Frequentierung des ÖPNV zu rechnen ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit der VGF zu veranlassen, das SEV-Angebot dahingend nachzubessern, dass die Konstablerwache als zentraler Knotenpunkt in der Innenstadt weiterhin direkt und mindestens in derselben Frequenz wie bisher aus dem oberen Nordend erreicht werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage OF 309/3 wurde zurückgezogen.
Sicherstellung des vorbeugenden Brandschutzes für die Liegenschaft Günthersburgallee 78
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2112 entstanden aus Vorlage: OF 279/3 vom 26.04.2022 Betreff: Sicherstellung des vorbeugenden Brandschutzes für die Liegenschaft Günthersburgallee 78 In der Liegenschaft Günthersburgallee 78 ist eine Anwohnerin vom Verlust ihres Wohnraums bedroht. Die Bauaufsicht hat für die Dachgeschosswohnung ein Nutzungsverbot ausgesprochen, da der vorbeugende Brandschutz derzeit nicht gewährleistet ist. Der Ortsbeirat 3 möchte die betroffene Anwohnerin davor bewahren, ihre Wohnung zu verlieren. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein Parkverbot vor der Liegenschaft Günthersburgallee 78 - zwei Parkplätze betreffend - einzurichten, um ausreichend Fläche für das Anleitern der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen, damit die notwendigen Brandschutzvorschriften erfüllt sind. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Vollstreckung des Nutzungsverbotes bis zur Umsetzung des Parkverbots auszusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1907 Aktenzeichen: 32 1
Sicherung der Fahrradspur entlang der Rothschildallee
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2107 entstanden aus Vorlage: OF 244/3 vom 27.02.2022 Betreff: Sicherung der Fahrradspur entlang der Rothschildallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Standorten entlang der Rothschildallee Fahrradbügel montiert werden können, um ein unzulässiges Zuparken der Fahrradspuren und der frei zu haltenden Sichtachsen baulich zu verhindern: - Sperrfläche Höhe Rothschildallee 43 (aktuell mit Poller versehen); - Sperrfläche Höhe Rothschildallee 25/vor der Bushaltstelle "Günthersburgallee"; - schmale Fläche zwischen Radweg und Radspur Höhe Rothschildallee 19; - Sperrfläche an der Kreuzung Rothschildallee/Egenolffstraße (vor Egenolffstraße 3); - schmale Fläche zwischen Radweg und Radspur Höhe Rothschildallee 11a; - Sperrfläche Höhe Rothschildallee 3 bis 9. Davon sollen die Standorte, die ggf. für mobile Geschwindigkeitskontrollen genutzt werden, ausgenommen werden. Hier sollen demontierbare Poller erhalten bleiben oder installiert werden. Hierzu wird um Prüfung durch das Ordnungsamt bzw. durch die Stadtpolizei gebeten. Begründung: Durch das unzulässige Zuparken von Sperrflächen auf der Rothschildallee werden stets die Fahrradspuren ganz oder teilweise blockiert. Weiterhin werden Sperrflächen sicherheitsrelevanter Sichtachsen zugeparkt. Um die Sicherheit des Radverkehrs auf der südlichen Rothschildallee zu verbessern, soll das unzulässige Parken auf den genannten Standorten baulich unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1901 Aktenzeichen: 66 2
Fitnessgeräte für das Nordend
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2106 entstanden aus Vorlage: OF 220/3 vom 01.02.2022 Betreff: Fitnessgeräte für das Nordend Der Wunsch nach Bewegungs- und Fitnesstrainingsmöglichkeiten an der frischen Luft im öffentlichen Raum nimmt nicht nur seit Corona stetig zu. Gerade auch in den Altersgruppen der jungen und der älteren Erwachsenen ist die Nachfrage hoch. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in den Grünstreifen - auf der Rotlintstraße, - im Bereich der Grünflächen Rotlintstraße/Hallgartenstraße, - in der Klettenbergstraße und - in der Eysseneckstraße Fitnessgeräte installiert werden können und zu welchen Kosten. Dabei sollten auch seniorengerechte Angebote geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1762 Aktenzeichen: 67 0
Bepflanzung des Grünstreifens von Rothschildallee und Nibelungenallee
Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1946 entstanden aus Vorlage: OF 245/3 vom 08.03.2022 Betreff: Bepflanzung des Grünstreifens von Rothschildallee und Nibelungenallee Vorgang: V 1744/20 OBR 3; ST 2143/20 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom 04.12.2020, ST 2143, angekündigte Bepflanzung des Grünstreifens von Rothschildallee und Nibelungenallee endlich umzusetzen. Begründung: Laut der Stellungnahme sollte im Herbst/Winter 2020/2021 mit den Arbeiten begonnen werden, nachdem sie wegen Kanal- und Rohrarbeiten bereits verschoben wurden. Die nochmalige Verzögerung von mehr als einem Jahr hält der Ortsbeirat für mehr als unangemessen. Abgesehen von dem verwahrlosten Eindruck verpasst die Stadt hier die Gelegenheit, durch die Pflanzung heimischer Gehölze und Blühwiesen einen Beitrag für die Umwelt zu leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.08.2020, V 1744 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2143 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1509 Aktenzeichen: 67 0
Schulwegsicherheit Merianschule
Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1949 entstanden aus Vorlage: OF 252/3 vom 14.03.2022 Betreff: Schulwegsicherheit Merianschule Vorgang: OM 1474/22 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen im Rahmen der Verbesserung der Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Merianschule und des Martin-Luther-Platzes umzusetzen: 1. Überprüfung des Schulwegeplans der Merianschule, insbes. im Bereich des neuen Eingangs auf der Burgstraße, hier fehlt ein gesicherter Übergang vom vorgesehenen Schulweg auf der östlichen Seite der Burgstraße in die Merianschule, die Minimalforderung wäre eine Querungshilfe auf der östlichen Seite gegenüber der Hofeinfahrt, d ie beste Lösung wäre die Einrichtung eines Zebrastreifens; 2. Verkehrsschild "Kinder" im Bereich des neuen Hofzugangs; 3. Piktogramm "Spielende Kinder" im Bereich der Burgstraße vor der Schachbrettmarkierung; 4. Roteinfärbung des Spielstraßenbereiches auf der Fahrbahn am Martin-Luther-Platz. Begründung: In einem Ortstermin mit der Elternvertretung der Merianschule wurde deutlich, dass sich die Situation durch die neue Zugangsmöglichkeit nochmals verändert und die Querungen auf der Burgstraße nochmals zugenommen haben. Vor diesem Hintergrund wurde die seitens des Ortsbeirates 3 vorgeschlagene Verkehrsführungsänderung auf der Burgstraße zwischen Martin-Luther-Platz und Bornheimer Landstraße (Vorlage OM 1474) begrüßt. Im Bereich des Martin-Luther-Platzes sollte die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf Rädern durch die Roteinfärbung ebenfalls erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1474 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1681 Aktenzeichen: 32 1
Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnstationen im Ortsbezirk
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1781 entstanden aus Vorlage: OF 165/4 vom 20.02.2022 Betreff: Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnstationen im Ortsbezirk Vorgang: OM 522/21 OBR 4; ST 327/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis wann mit einem barrierefreien Ausbau/Umbau der noch nicht barrierefreien Straßenbahnstationen in Bornheim/Ostend zu rechnen ist. Hinsichtlich der Straßenbahnstationen "Habsburger-/Wittelsbacherallee" und "Bornheim Mitte" wird der Magistrat, die angekündigten Umsetzungen im Ortsbeirat vorzustellen, sobald die Planung vorstellungswürdig ist. Begründung: In seiner sehr ausführlichen Stellungnahme zur Verkehrsplanung im Ortsbezirk vom 04.02.2022, ST 327, listet der Magistrat unter anderem den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnstationen "Burgstraße", "Saalburg-/Wittelsbacherallee", "Ernst-May-Platz", "Bornheim Mitte" und "Habsburger-/Wittelsbacherallee" als durch die VGF geplant. Aus dem Nahverkehrsplan 2025+ ergeben sich noch weitere umzubauende Straßenbahnstationen, namentlich "Freiligrathstraße", "Waldschmidtstraße", "Osthafenplatz" und "Schwedlerstraße" (vergleiche Nahverkehrsplan 2025+ Anlagenband Kartenteil, Seite 12). Einige Termine in der Liste legen die Vermutung nahe, dass schon detailliertere Planungen vorliegen müssten: Besonders relevant wären Informationen zu den Straßenbahnstationen "Habsburger-/ Wittelsbacherallee" und "Bornheim Mitte", für die die Fertigstellung der Umbaumaßnahmen laut Nahverkehrsplan 2025+ im Jahr 2022 (Straßenbahnstation "Habsburger-/Wittelsbacherallee") bzw. 2023 (Straßenbahnstation "Bornheim Mitte") geplant war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 522 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1600 Antrag vom 13.11.2022, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3203 Antrag vom 18.08.2024, OF 426/4 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5816
Kinderbetreuungsplätze im Nordend
Antrag vom 14.03.2022, OF 254/3 Betreff: Kinderbetreuungsplätze im Nordend Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Wie viele Kinder von 0-3 Jahren, von 3-6 Jahren und von 6-10 Jahren leben aktuell im Nordend? b) Wie viele Kinderbetreuungsplätze gibt es derzeit im Nordend, aufgeteilt nach U3 und Ü3? c) Wie viele Hortplätze gibt es derzeit im Nordend? d) Wie haben sich die Platzangebote von beiden Angeboten seit 2018 entwickelt? e) Wie sind aktuell die Bedarfszahlen bei beiden Angeboten, konnten die Nachfragen im Kindernet alle erfüllt werden? f) Gibt es mittlerweile für die mit Beginn des nächsten Schuljahres wegfallenden Betreuungsplätze der ehemaligen Kindertagesstätte in der Burgstraße, die aktuell noch in der Containeranlage auf dem ehem. Betriebshof im Günthersburgpark ausgelagert sind, Ersatz? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 371 2022 Die Vorlage OF 254/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neubau und Wiederherstellung von Spielplätzen
Antrag vom 10.03.2022, OF 230/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neubau und Wiederherstellung von Spielplätzen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten in o.g. Haushaltstelle Haushaltsmittel für die Sanierung der Spielplätze Merianplatz und untere Günthersburgallee einzustellen. Zu beiden Plätzen liegen bereits Umgestaltungspläne im Grünflächenamt vor. Begründung: Am Merianplatz besteht der Wunsch nach einer Grundsanierung mit konkreten Ideen bereits seit 2014! Auf der unteren Günthersburgallee sind Maßnahmen seit einem guten Jahr geplant aber immer noch nicht ausgeführt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 224 2022 Die Vorlage OF 230/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wiederherstellung denkmalgeschützter Parkanlagen
Antrag vom 10.03.2022, OF 239/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wiederherstellung denkmalgeschützter Parkanlagen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten in o.g. Haushaltstelle Planungsmittel für die Wiederherstellung der denkmalgeschützten oberen Günthersburgallee bereitszustellen. Begründung: Die Allee bedarf einer Grundsanierung in der auch die denkmalgeschützte Anlage wiederhergestellt werden muss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 239/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Volt (= Annahme)
Gasleuchten in der oberen Günthersburgallee: Wann erfolgt die Umrüstung gemäß Stellungnahme ST 2104?
Antrag vom 09.03.2022, OF 257/3 Betreff: Gasleuchten in der oberen Günthersburgallee: Wann erfolgt die Umrüstung gemäß Stellungnahme ST 2104? Vorgang: V 53/21 OBR 3; ST 2104/21 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Umrüstung der Gasleuchten in der oberen Günthersburgallee erfolgt. In der ST 2104 war die Maßnahme für das Quartal IV 2021 angekündigt. Bislang ist noch nichts passiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.06.2021, V 53 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2104 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 372 2022 Die Vorlage OF 257/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Errichtung von Fahrradbügeln an der Kreuzung Wetteraustraße/Hallgartenstraße
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1763 entstanden aus Vorlage: OF 217/3 vom 31.01.2022 Betreff: Errichtung von Fahrradbügeln an der Kreuzung Wetteraustraße/Hallgartenstraße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel für Lastenräder an der Kreuzung Wetteraustraße/ Hallgartenstraße - an der Ostseite zum Günthersburgpark hin - zum Schutz des Fußverkehrs zu errichten. Zusätzlich sollen Markierungen auf der Straße die Stellflächen von Kraftfahrzeugen von den Stellflächen für Lastenräder abgrenzen. Begründung: Die Wetteraustraße macht an dem Punkt, an dem die Hallgartenstraße kreuzt, einen Bogen. Nördlich sowie südlich der Kreuzung gibt es jeweils einen Fußgängerüberweg, welche von den Besucherinnen und Besuchern des Günthersburgparks genutzt werden. Zwischen diesen Fußgängerüberwegen parken an der Ostseite der Kreuzung Kraftfahrzeuge. Durch den geschwungenen Verlauf der Straße in Kombination mit den parkenden Kraftfahrzeugen auf eben dieser Seite, wird für den rollenden Verkehr entlang der Wetteraustraße die Sichtachse auf die Fußgängerüberwege verdeckt. Es besteht die Gefahr, dass querender Fußverkehr übersehen wird. Da der Günthersburgpark sehr gerne von Familien benutzt wird, ist hier insbesondere der Schutz von Kindern zu berücksichtigen, die durch plötzliches Queren der Straße durch die parkenden Kraftfahrzeuge verdeckt wären. Um die Sichtachse freizuhalten, sollen die aktuell genutzten Stellflächen für Kraftfahrzeuge um zwei reduziert werden (jeweils am nördlichen und südlichen Ende des Bereichs). Eine entsprechende Markierung, die die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und Lastenräder klar trennt, soll auf der Straße aufgetragen werden. Die Fahrradbügel sollen explizit für Lastenräder ausgelegt werden, da bereits ein hohes Angebot für Fahrräder rund um den Standort vorhanden ist. Eine Lösung, die eine reine Straßenmarkierung - ohne Hindernisse - vorsieht, wird erfahrungsgemäß trotzdem zugeparkt und wird daher wenig zur Lösung des Problems beitragen. Eine Einrichtung von Hindernissen in Form von Fahrradbügeln ist Pollern vorzuziehen, da Poller keinen weiteren Nutzen mit sich bringen. Der betroffene Bereich ist rot umrandet. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, https://geoportal.frankfurt.de/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1408 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 187 Aktenzeichen: 66 2
Hundeauslauffläche an der Rothschildallee
Antrag vom 03.02.2022, OF 209/3 Betreff: Hundeauslauffläche an der Rothschildallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung einer Hundeauslauffläche auf dem Grünstreifen an der Rothschildallee möglich ist. Begründung: Durch den Ortstermin an der Oberen Günthersburgallee ist ersichtlich geworden, dass die Hundehalterinnen und -halter, die in der Nähe wohnen, einen angemessenen Platz für ihre Vierbeiner brauchen. Die Grünflächen der Günthersburgallee sind dazu nicht geeignet (auf Wunsch von Bürgern und Ortsbeirat sollen wieder Blumen gepflanzt werden). Der nächste geeignete Ort dafür könnte der Grünstreifen auf der Rothschildallee sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 209/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 209/3 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und Volt (= Annahme)
Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1474 entstanden aus Vorlage: OF 181/3 vom 05.01.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit In einigen Straßen im Nordend ist die Fahrbahnbreite so gering, dass Zweirichtungsverkehr kaum möglich ist, dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Verkehrsführungsänderungen im Sinne einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und auch der Verkehrsreduzierung möglich sind: 1. Einbahnstraßenregelung auf der Burgstraße zwischen Bornheimer Landstraße und Martin-Luther-Platz in südöstlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Bornheimer Landstraße möglich); 2. Einbahnstraßenregelung auf der Wetteraustraße zwischen Hartmann-Ibach-Straße und Hallgartenstraße in südöstlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Hartmann-Ibach-Straße möglich). Begründung: Bei beiden Verkehrsführungsänderungen sind keine nennenswerten Verkehrsverlagerungen in die Nachbarstraßen zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, OF 252/3 Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1949 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1119 Aktenzeichen: 32 1
Instandsetzung der oberen Günthersburgallee
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1473 entstanden aus Vorlage: OF 194/3 vom 21.01.2022 Betreff: Instandsetzung der oberen Günthersburgallee Der Magistrat wird dazu aufgefordert, folgende Maßnahmen zum Zustand der Grünanlage entlang der oberen Günthersburgallee zu ergreifen: 1. Sanierung der Rasenflächen (z. B. Einsäen einer Blumenwiese) einschließlich der bestehenden seitlichen Heckeneinfassungen und Kenntlichmachung als denkmalgeschützte Grünanlage durch Aufstellen von Hinweisschildern (Kulturdenkmal); 2. Wiederherstellung der nördlichen und südlichen Einfassungen der beiden Rasenflächen durch Wiederherstellung der Blumenrabatte und Anlegen einer (Teil-) Hecke entsprechend der seitlichen Heckeneinfassung; 3. Anlage weiterer Blumenrabatte auf der großen, befestigten Freifläche im südlichen Teil der Grünanlage; 4. Wiederaufstellung von ausreichend Sitzbänken vor den Öffnungen an den Schmalseiten der Heckeneinfassungen sowie zweier Sitzbänke vor dem Trampelpfad über die ehemalige Brunnenschale, jeweils einschließlich krähensicherer Abfallbehältnisse (analog derer im Günthersburgpark). Bei der Umsetzung soll eine Prüfung durch den Denkmalschutz erfolgen. Nach erfolgter Planung vor der Umsetzung bittet der Ortsbeirat um schriftliche öffentliche Bekanntgabe. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wiederherstellung des nördlichen Springbrunnens unter Verwendung von Bürgerspenden, Denkmalzuschüssen sowie Sponsoren möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2022, ST 1054 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2268 Antrag vom 09.03.2023, OF 485/3 Antrag vom 09.03.2023, OF 486/3 Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3803 Aktenzeichen: 67 0
Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8
Antrag vom 06.01.2022, OF 191/3 Betreff: Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8 Vorgang: V 1653/20 OBR 3; ST 1815/20; V 1878/20 OBR 3; ST 889/21 In der Stellungnahme St 1815 vom 12. 10. 2020 steht zu lesen, dass der Magistrat "Hinweisen zu leerstehenden Wohnungen bzw. Wohngebäuden" nachgeht, was sehr zu begrüßen ist. Bedauerlicherweise hat der Magistrat aber bis heute dem Ortsbeirat keine Auskunft darüber erteilt, welche Schritte er im Einzelnen unternimmt, wenn er diesen Hinweisen nachgeht (siehe Antrag vom 12. 11. 2020). Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat nunmehr erneut um Auskunft darüber, welche Konsequenzen er im Einzelnen aus seinen Kenntnissen um besagten Wohnungs- bzw. Wohngebäudeleerstand zieht. (Bezüglich des Leerstand u. a. die Burgstraße 56 - sowie die Bergerstraße 6-8 - betreffend, hat der Ortsbeirat schließlich schon des Öfteren auf diesen Leerstand hingewiesen.) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1653 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1815 Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1878 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 889 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 295 2022 Die Vorlage OF 191/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Erhalt und Pflege von Kulturdenkmälern in Frankfurt
Antrag vom 03.01.2022, OF 176/3 Betreff: Erhalt und Pflege von Kulturdenkmälern in Frankfurt Der Denkmalsschutz ist in der Hess. Verfassung in Artikel 62 verankert. Gemäß Wikipedia werden in der Günthersburgallee 36 Gebäude, die Grünanlage der oberen Günthersburgallee und der gesamte Günthersburgpark als Kulturdenkmal ausgewiesen. Den privaten Hauseigentümer obliegt die Verpflichtung ihre Gebäude entsprechend instand zu halten und bei allen Maßnahmen baulicher Art den Denkmalschutz zu berücksichtigen. Diese Verpflichtung müsste folglich auch der Stadt als Eigentümer der oberen Günthersburgallee und des Günthersburgparks obliegen. Das Land Hessen fördert jährlich mit 8 Mio EUR den "Substanzerhalt" und die "Wiederherstellung teilzerstörter Kulturdenkmäler". Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Wurden in den letzten Jahren Anträge für Mittel aus dem Etat des Landes Hessen für den Erhalt und die Wiederherstellung der Kulturdenkmäler obere Günthersburgallee und Günthersburgpark gestellt? b) Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? c) Wurde mit der unteren Denkmalbehörde in Frankfurt bereits Kontakt aufgenommen, um auszuloten, ob Mittel für die Wiederherstellung des denkmalsgeschützten Ensembles der Grünfläche in der oberen Günthersburgallee beantragt werden können? Wurde hierbei auch der früher vorhandene Brunnen angesprochen von dem noch das Steinbecken vorhanden ist und das derzeit mit Rosen bepflanzt ist? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann erfolgt die Anfrage? Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 293 2022 Die Vorlage OF 176/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1287 entstanden aus Vorlage: OF 150/3 vom 15.11.2021 Betreff: Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen Fahrradbügel zu installieren, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herbartstraße; 2. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße; 3. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Baumweg; 4. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Mauerweg; 5. Burgstraße (Einmündung zwischen den Hausnummern 11 und 15); 6. Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße (Sperrfläche vor Hausnummer 28); 7. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Spohrstraße; 8. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße; 9. Kreuzung Holzhausenstraße/Ecke Humboldtstraße; 10. Kreuzung Keplerstraße/Ecke Humboldtstraße. Vor der Umsetzung sind die Pläne dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2365 Antrag vom 12.12.2022, OF 446/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
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