Meine Nachbarschaft: Mainluststraße
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Litfaßsäulen in der Elbestraße bei Neuvergabe der Werberechte nicht neu vergeben, sondern abbauen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4589 entstanden aus Vorlage: OF 1026/1 vom 05.09.2023 Betreff: Litfaßsäulen in der Elbestraße bei Neuvergabe der Werberechte nicht neu vergeben, sondern abbauen Vorgang: M 106/23 Der Magistrat wird gebeten , bei der Neuvergabe der Werberechte im Jahr 2026 die beiden Litfaßsäulen in der Elbestraße (zwischen Niddastraße und Taunusstraße) nicht mehr als Werbefläche zu vergeben und diese schnellstmöglich abbauen zu lassen. Begründung: Die Litfaßsäulen werden als Urinal missbraucht. Dies führt seit Jahren zu einer enormen Geruchsbelästigung und Verunreinigung des Gehweges und der Straße. Um diesen unerträglichen Missstand zu beenden, müssen die Litfaßsäulen entfernt werden. Nach der Entfernung sollte geprüft werden, ob es möglich ist, in diesem Bereich Bäume zu pflanzen, da eine Begrünung im genannten Straßenabschnitt fehlt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.06.2023, M 106 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 117 Antrag vom 15.06.2024, OF 1302/1 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5736 Aktenzeichen: 61-0
Buslinie 87 soll am REWEMarkt halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4591 entstanden aus Vorlage: OF 1028/1 vom 03.10.2023 Betreff: Buslinie 87 soll am REWE-Markt halten Vorgang: OM 3754/23 OBR 1; ST 1600/23 Am 21. März 2023 forderte der Ortsbeirat in seiner Anregung an den Magistrat, OM 3754, dass die Buslinie 87 auch am REWE-Markt im Gutleut halten solle. Der Magistrat antwortet dazu in seiner Stellungnahme vom 31. Juli 2023, ST 1600, dass es die Buslinie 37 gebe, die genutzt werden könne und aufgrund der Sonderfunktion der Buslinie 87 von einer Bedienung und Einrichtung zusätzlicher Haltestellen abgesehen werde. Diese Antwort ist für die Bewohner des Gutleuts äußerst unbefriedigend und nicht hinnehmbar. Der Bus 37 stellt momentan die einzige Möglichkeit dar, den Supermarkt zu erreichen. Allerdings fällt der 37er Bus oft aus. Dann gibt es gar keine Verbindung. Der 87er Bus könnte die schon vorhandene Haltestelle nutzen, ohne dass dies ein Mehraufwand wäre. Der Magistrat wird daher nochmals gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass - wenn auch nur vorübergehend - der Bus 87 auch am REWE-Markt hält. Weiterhin sind zusätzliche Ein- und Ausstiegsstellen an den folgenden Orten einzurichten: 1. für die Hinfahrt an den vorhandenen Haltestellen "Zanderstraße" und/oder "Rottweiler Platz" sowie Hafenstraße 54 oder Mainzer Landstraße vor Haus 134 (gegenüber von der Haltestelle "Güterplatz") sowie 2. für die Rückfahrt an den Haltestellen "Güterplatz" und Hafenstraße 19 bis 23 oder Gutleutstraße 146 bis 148. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 447 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1055 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Theatertunnel ordnungsgemäß kennzeichnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4378 entstanden aus Vorlage: OF 834/1 vom 13.04.2023 Betreff: Theatertunnel ordnungsgemäß kennzeichnen Der Magistrat wird gebeten, den Theatertunnel von der Mainluststraße aus kommend ordnungsgemäß als solchen mittels Verkehrszeichen Nr. 327 "Tunnel" zu kennzeichnen, bestenfalls durch mehrere Schilder hintereinander entlang der Mainluststraße. Auf dem Schild muss rechtzeitig ersichtlich sein, dass nur die linke Fahrspur in den Tunnel führt - nicht erst vor Einfahrt in die Kurve. Begründung: Die gegenwärtige Situation führt häufig zu Beinaheunfällen, wenn Ortsunkundige im letzten Moment nach links Richtung Tunnel schwenken. Ein Schild mit einem schwarzen Bogen und einem Pfeil nach rechts für Lkws wird nicht im Sinne des Erfinders von Verkehrsteilnehmenden gelesen. Auch die Piktogramme auf der Fahrbahn werden übersehen oder teils fehlinterpretiert. VZ 327 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 35 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1580 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4402 entstanden aus Vorlage: OF 970/1 vom 22.08.2023 Betreff: Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichten Der Magistrat wird gebeten, nunmehr einen echten und sicheren Fußgängerüberweg in der Gutleutstraße in Richtung Werftstraße in Höhe der Gutleutkaserne einrichten und entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Die stark frequentierte Querung der Gutleutstraße hat für die Menschen im Gutleut enorme Bedeutung. Allerdings herrscht in diesem Abschnitt viel Pkw-Verkehr. Viele Pkw-Fahrer halten sich zudem nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Der Ortsbeirat hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach einen Fußgängerüberweg gefordert. Die derzeitige Fußgängerfurt kann nach den gesetzlichen Änderungen in einen sicheren Fußgängerüberweg ausgebaut und mit dem Verkehrszeichen Nr. 350 "Fußgängerüberweg" versehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.01.2024, OF 1118/1 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 166 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1820 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Tempo 30 vor der Kita am Westhafen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4405 entstanden aus Vorlage: OF 973/1 vom 22.08.2023 Betreff: Tempo 30 vor der Kita am Westhafen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Straßenabschnitt der Hafenstraße zwischen Gutleutstraße und Speicherstraße vor der Kita am Westhafen in beide Richtungen Tempo 30 anzuordnen und den Bereich entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Im Bereich der Kita soll Tempo 30 angeordnet werden, da dort Pkw-Bring- und Holverkehr besteht und die Kita über einen Zugang zur Straße verfügt. Kinder aus Richtung Rottweiler Platz queren die Straße. Negative Auswirkungen auf den ÖPNV oder Individualverkehr sind nicht zu befürchten. Vielmehr führt die Geschwindigkeitsreduzierung dazu, dass Autofahrende wegen der zahlreichen links in die Speicherstraße abbiegenden Radfahrenden nicht abrupt abbremsen müssen, da sie ihr Tempo den Radfahrenden anpassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 195 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4
Fußgängerübergang in der Gutleutstraße sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4409 entstanden aus Vorlage: OF 979/1 vom 11.08.2023 Betreff: Fußgängerübergang in der Gutleutstraße sichern Der Magistrat wird aufgefordert, wie in der Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1677, bereits zugesagt, den Fußgängerübergang über die Gutleutstraße westlich der Baseler Straße von ruhendem Verkehr und Rangierverkehr frei zu halten. Zu diesem Zwecke empfiehlt es sich, baulich die abgetrennte ehemalige Fahrspur komplett zu schließen. Langfristig ist eine Entsiegelung der Fläche wünschenswert. Begründung: Die linke Spur auf der Gutleutstraße wurde vor Jahren entfernt und baulich von den übrigen Spuren getrennt. Lediglich zum Fußgängerübergang hin wurde keine bauliche Maßnahme vorgenommen, sodass viele Autofahrerinnen und Autofahrer die ehemalige Fahrbahn als Parkplatz nutzen. Die Ein- und Ausfahrt kann nur über den Fußgängerübergang erfolgen, sodass vor allem im Berufsverkehr Ein- und Ausfahrt und entsprechendes Rangieren parallel zu Grünphasen für Fußgängerinnen und Fußgänger erfolgen. Die damit einhergehende Gefährdung der schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer soll durch die Sperrung entschärft werden. Langfristig soll die Fläche entsiegelt werden, sofern sie nicht für den Bau und Betrieb der geplanten Straßenbahnlinie benötigt wird. Quelle: Geoportal Stadt Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 196 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Mobilitätswende im Bahnhofsviertel - Fahrradbügel und Lieferzone statt Blechberge vor der Kita
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4193 entstanden aus Vorlage: OF 897/1 vom 17.06.2023 Betreff: Mobilitätswende im Bahnhofsviertel - Fahrradbügel und Lieferzone statt Blechberge vor der Kita Der Magistrat wird gebeten, auf der rechten Seite der Windmühlstraße in Fahrtrichtung Untermainkai zwischen Wilhelm-Leuschner-Straße und Untermainkai folgende Änderungen anzuordnen und umsetzen zu lassen: 1. Im Abschnitt vor den Parkplätzen mit den E-Ladesäulen sollen anstelle der bisherigen Pkw-Stellplätze Fahrradbügel für Lastenräder und Fahrräder angebracht werden. 2. Im Abschnitt hinter den Parkplätzen mit den E-Ladesäulen soll bis zum Ende des Straßenabschnitts eine Lade- und Lieferzone eingerichtet sowie weitere Fahrradbügel angebracht werden. Begründung: An der Wilhelm-Leuschner-Straße/Ecke Windmühlstraße befindet sich die Kita "Le Jardin". Viele Eltern bringen mittlerweile ihre Kinder erfreulicherweise häufig mit Lastenfahrrädern in die Kita. Sie finden aber keine geeigneten Abstellplätze vor und müssen notgedrungen ihre Räder auf dem Gehweg oder der Fahrbahn abstellen. Klimagerechte Mobilität sollte mit sicheren und ausreichend großen Abstellmöglichkeiten belohnt werden. Für Menschen, die einen Pkw-Dauerparkplatz benötigen, steht ein Parkhaus auf der gegenüberliegenden Seite zur Verfügung. Ansonsten gibt es um die Ecke in der Wilhelm-Leuschner-Straße die Tiefgarage des Hotels Intercontinental. Foto: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2267
Untermainkai - Fahrradbügel schaffen und Gehweg für zu Fuß Gehende frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4194 entstanden aus Vorlage: OF 900/1 vom 17.06.2023 Betreff: Untermainkai - Fahrradbügel schaffen und Gehweg für zu Fuß Gehende frei halten Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Untermainkai 34 zwischen Gehweg und Fahrbahn Radbügel aufstellen zu lassen, um das illegale Gehwegparken wirksam zu verhindern und ausreichend Fahrradabstellplätze zu schaffen. Falls die Mindestgehwegbreite so nicht sichergestellt werden kann, sollen ersatzweise Poller aufgestellt werden. Begründung: Regelmäßig wird der Gehweg entlang der Häuserzeile durch illegal abgestellte Pkw derart eingeschränkt, dass zu Fuß Gehende, Eltern mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrende nicht mehr passieren können. Fotos: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2271 Aktenzeichen: 66-2
Verschmutzungen entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4043 entstanden aus Vorlage: OF 851/1 vom 20.05.2023 Betreff: Verschmutzungen entfernen Der Magistrat wird gebeten, die Verschmutzungen auf der südlichen Seite der Straße Unter der Friedensbrücke/Ecke Untermainkai entfernen zu lassen, damit Radfahrende wieder ohne Hindernis die Straße benutzen können. Begründung: Auf der Fahrbahn sind seit langer Zeit festgefahrene Ablagerungen von Baustellendreck. Diese stellen eine Behinderung für Radfahrende dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2119 Antrag vom 12.11.2024, OF 1449/1 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6252 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-0
Fahrradschutzstreifen fortführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3925 entstanden aus Vorlage: OF 839/1 vom 19.03.2023 Betreff: Fahrradschutzstreifen fortführen Der Magistrat wird gebeten, den Radschutzstreifen im Bereich der Kreuzung Untermainkai/Wiesenhüttenstraße, welcher über die Kreuzung führt (von Ost nach West), rot einfärben zu lassen. Begründung: Für Radfahrer stellt der genannte Kreuzungsbereich eine besondere Gefahrenstelle dar. Radfahrer, die vom Untermainkai auf die Straße Unter der Friedenbrücke fahren wollen, müssen leicht links fahren. Einige Autos fahren dort jedoch geradeaus und kreuzen somit den Radschutzstreifen. Dies bringt den Radfahrer in Gefahr, da er leicht übersehen werden kann. Um den Radschutzstreifen sichtbarer zu machen, sollte er rot eingefärbt werden. Ebenso fehlt der Radschutzstreifen auf der gesamten Länge der Straße Unter der Friedensbrücke. Hier fahren Autos oft sehr schnell und überholen Radfahrer mit wenig Abstand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1694 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 406
Mobilitätswende und Logistikkonzept: Liefer- und Ladezonen im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3923 entstanden aus Vorlage: OF 837/1 vom 12.04.2023 Betreff: Mobilitätswende und Logistikkonzept: Liefer- und Ladezonen im Bahnhofsviertel Der Magistrat wird gebeten, im Bereich derzeitiger Pkw-Parkplätze in der Kaiserstraße und Münchener Straße im Bahnhofsviertel Liefer- und Ladezonen ausweisen, den Bodenbelag im Rahmen eines Modellprojektes farblich markieren sowie eindeutig beschildern zu lassen. Dabei sollen der Gewerbeverein und das Koordinierungsbüro Bahnhofsviertel in die Planungen mit einbezogen werden. Begründung: Die Mobilitätswende kann nur gelingen, wenn Gewerbetreibende, Paketzustellerinnen und Paketzusteller sowie Handwerkerinnen und Handwerker nach wie vor ihre Fahrzeuge zur Erfüllung ihrer Dienstleistungen und der Anlieferung von Waren im öffentlichen Raum verkehrskonform abstellen können. Am Beispiel der Kaiserstraße und Münchener Straße ist derzeit nicht ersichtlich, wo Lieferfahrzeuge zum Entladen von Waren parken dürfen. Das führt ständig zum ordnungswidrigen Halten, das andere Personen gefährdet. Zudem wird in der zweiten Reihe oder auf Bürgersteigen geparkt. Gerade in der Münchener Straße werden dadurch der Straßenbahnverkehr und Radfahrende sowie zu Fuß Gehende massiv behindert. Damit die Klima- und Mobilitätswende in Frankfurt gelingen kann, muss der öffentliche Raum zugunsten von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden neu und gerecht verteilt werden. In diesem Zuge ist es wichtig, die Akzeptanz in der Bevölkerung aber auch innerhalb von Institutionen wie der IHK und den Gewerbevereinen zu schaffen und dem Argument des "Autofraßes" entgegenzuwirken, in dem für einen Personenkreis, der auf Parkplätze zur Berufsausübung zwingend angewiesen ist, der notwendige Raum erweitert oder erst geschaffen wird. verwirrende Beschilderung Kaiserstraße Positivbeispiel Wiesbaden Bilder: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1689 Aktenzeichen: 32-1
VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3927 entstanden aus Vorlage: OF 847/1 vom 30.04.2023 Betreff: VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Vorgang: M 163/20; B 125/23 Der Magistrat schreibt in seinem Bericht vom 10.03.2023, B 125, dass der barrierefreie Ausbau von Haltestellen nicht Bestandteil in der Magistratsvorlage M 192 war und dies nicht mehr in die beschlossene Magistratsvorlage aufgenommen werden könne. Der Magistrat verweist zudem auf den Nahverkehrsplan 2025+ und dessen Anlagen, in denen der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 nach dem 01.01.2022 begründet und aufgelistet sei. Die Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) seien somit erfüllt. Die zugehörige Karte weist den geplanten Ausbau folgender Straßenbahnhaltestellen mit Priorität und voraussichtlichem Fertigstellungsjahr aus: - Güterplatz, Priorität A, 2024 - HBF/Münchener Straße, Priorität A, 2025 ff. - Weser-/Münchener Straße, Priorität A, 2025 ff. - Rebstöcker Straße, Priorität A, 2025 ff. - Schwalbacher Straße, Priorität A, 2025 ff. - Galluswarte, Priorität B, 2024 - Speyerer Straße, Priorität B, 2024 - Wickerer Straße, Priorität B, 2025 ff. - Ordnungsamt, Priorität B, 2025 ff. - Platz der Republik, Priorität B, 2025 ff. - Galluspark, Priorität C, 2025 ff. - Kriegkstraße, Priorität C, 2025 ff. Es ist festzustellen, dass seit dem 01.01.2022 im Ortsbezirk 1 keine Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut worden sind. Es wurde lediglich die Haltestelle "Börneplatz" für die T40-Wagen verlängert. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Haltestelle "Galluswarte" für die T40-Wagen zu verlängern, jedoch nicht vollständig barrierefrei auszubauen. Die oben genannten Ausnahmen werden lediglich pauschal begründet und beziehen sich auf die Fertigstellung der U 5 und grundlegende Umbaumaßnahmen, die als komplex beschrieben werden. Der überproportional hohe Anteil von 33 Prozent der noch nicht umgebauten Haltestellen der Priorität A und 20 Prozent der weiteren Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich im Ortsbezirk 1. Der Magistrat beabsichtigt, in den Jahren 2023/2024 mit der barrierefreien Planung der Haltestelle "Rebstöcker Straße" zu beginnen. Weitere Umplanungen sind dem Ortsbeirat 1 derzeit nicht bekannt. Wenn die Planungen nicht beschleunigt werden, sind die vom Magistrat benannten Termine nicht mehr zu halten. Es ist weiterhin festzustellen, dass die Haltestellen mit der Priorität A und B einen hohen Fahrgastwechsel aufweisen und somit auch viele Menschen mit Behinderungen dort ein- und aussteigen. Das Fahrpersonal und Fahrgäste müssen helfend eingreifen und die Haltezeit verlängert sich. Das widerspricht der selbstbestimmten Fortbewegung behinderter Menschen und der beabsichtigten Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs. Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen und Seniorinnen und Senioren leiden besonders darunter, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des PBefG bisher im Ortsbezirk 1 nicht im ausreichenden Maße umgesetzt worden sind. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Anstrengungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen; 2. zu prüfen, ob der Umbau beschleunigt werden kann, wenn nicht alle Vorgaben zur vollständigen Barrierefreiheit sofort umgesetzt werden; 3. die Daten der Umbauzeiträume zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben; 4. die Kosten für die Umbaumaßnahmen zu beziffern; 5. der Stadtverordnetenversammlung das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zur Abstimmung vorzulegen; 6. den Ortsbeirat 1 über das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 125 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1500 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3928 entstanden aus Vorlage: OF 848/1 vom 30.04.2023 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022 Vorgang: B 145/23 Der Magistrat berichtet in seinem Bericht vom 24.03.2023, B 145, über die Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022. Darin finden sich in 2022 keine Maßnahmen im Ortsbezirk 1, obwohl folgende fünf Straßenbahnhaltestellen der Priorität A immer noch nicht umgebaut worden sind: Güterplatz, Priorität A HBF/Münchener Straße, Priorität A Weser-/Münchener Straße, Priorität A Rebstöcker Straße, Priorität A Schwalbacher Straße, Priorität A Der Magistrat berichtet außerdem über Rücklagen zum Jahresende 2022 in Höhe von über 33 Millionen Euro. Laut Magistrat sei der ausgewiesene Rücklagenbestand überwiegend durch Finanzierungsbewilligungen gebunden, unter anderem für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. dem Ortsbeirat 1 mitzuteilen, welche Finanzierungsbewilligungen aus den Rücklagen für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen bzw. für weitere Maßnahmen im Ortsbezirk 1 vorliegen; 2. welche Straßenbahnhaltestellen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 barrierefrei umgebaut werden sollen; 3. die Anstrengungen zum barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen, um die Vorgaben im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schnellstmöglich erfüllen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 145 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2023, ST 1871 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 60-11
Ortstermin zur Festlegung der Toilettenstandorte im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 836/1 Betreff: Ortstermin zur Festlegung der Toilettenstandorte im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit Vertreter*innen von Baudezernat und Amt für Bau und Immobilien (ABI) im Bahnhofsviertel zu koordinieren, um die Standortfrage für Toiletten zu klären. Dabei sollen die in mehreren Anträgen vom Ortsbeirat 1 präferierten Standorte wie Kreuzung Gutleutstraße / Ecke Moselstraße, Wiesenhüttenplatz, Karlsplatz, Niddastraße / Ecke Elbestraße, Niddastraße / Ecke Weserstraße und Kaisersack auf technische Machbarkeit überprüft und Prioritäten festgelegt werden auch hinsichtlich Art und Umfang. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat begrüßenswerterweise das endlich vorgelegte Toilettenkonzept verabschiedet. Jetzt gilt es zeitnah die noch weitgehend offenen Fragen hinsichtlich geeigneter Standorte abschließend zu klären, damit die Pläne endlich konkretisiert und die menschenunwürdigen Bedingungen im Bahnhofsviertel in Bezug auf Toiletten beendet werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 836/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 836/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, LINKE. und Die Partei
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Cafe in der Kaimauer am Main
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2023, OF 718/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Cafe in der Kaimauer am Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 der Stadt Frankfurt werden Mittel für die Errichtung eines weiteren Cafes in der südlichen Kaimauer am Main zwischen Untermainbrücke und Eisernem Steg eingestellt. Begründung: Da die Kapazitäten des Maincafes zwischen Untermainbrücke und Holbeinsteg an den meisten sonnigen Tagen mehr als erschöpft sind und sich dieses Konzept eines "Cafes/Biergartens" in der Kaimauer aus Freizeit- und Sauberkeitsaspekten bewährt hat, ist es wünschenswert, ein zweites Cafe in der südlichen Kaimauer zwischen Untermainbrücke und Eisernem Steg einzurichten. Hierzu ist es zunächst nötig, in der Kaimauer weitere Räumlichkeiten zu schaffen. Das Maincafe zwischen Untermainbrücke und Holbeinsteg zeigt, dass ein solcher Gastronomiebetrieb im Einklang mit den Frankfurter Grünanlagen als Zone der Ruhe, Erholung und Entspannung steht. Das neue Cafe soll dabei, wie das bereits existierende in der Kaimauer, die bestehenden Grünflächen nicht nutzen, sondern die ohnehin bereits mit Schotter bzw. Pflaster versehene Fläche. Das derzeitige Maincafe kommt mit einer Gewerbefläche von weit weniger als 125m2 aus, so dass die vom Magistrat in seiner ST 1545 vom 25.08.2017 angeführte Fläche ausreicht. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 137 2023 Die Vorlage OF 718/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenMobilitätswende VII: Radbügel und Lieferzone in der Elbestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3767 entstanden aus Vorlage: OF 779/1 vom 28.02.2023 Betreff: Mobilitätswende VII: Radbügel und Lieferzone in der Elbestraße Der Magistrat wird gebeten, in der Elbestraße vor dem Hotel Nizza mit der Hausnummer 10 ans telle von zwei Pkw-Stellplätzen eine geeignete Anzahl von Radbügeln zum sicheren Abstellen von Fahrrädern aufstellen sowie die Fläche markieren zu lassen. Der Magistrat wird zudem gebeten, in der Elbestraße auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor dem Hotel Premier Inn City Center eine Lade- und Lieferzone über die Länge von zwei Pkw-Stellplätzen einrichten zu lassen. Begründung: Im gesamten Bahnhofsviertel gibt es kaum Radbügel. In der Elbestraße vor den Hotels Nizza und Premier Inn City Center existieren weder Radbügel noch Schildermasten, an denen die Menschen ihre Fahrräder sicher anschließen können. Die Gehwegbreiten reichen leider nicht aus, um Radbügel aufstellen zu können, da ansonsten die Fußwege zu schmal wären. Eine Lade- und Lieferzone bzw. eine Zone zum kurzfristigen Ein- und Aussteigen von Gästen ist notwendig, da in diesem Bereich alle Pkw-Stellplätze ganztags belegt sind, überwiegend von Pendlerinnen und Pendlern, die dort kostenlos ihren Pkw abstellen. Derzeit blockieren Lieferfahrzeuge die Fahrbahn. Quelle: Geoportal Frankfurt, Elbestraße 7/11 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1498 Aktenzeichen: 66-2
Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der Weserstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3772 entstanden aus Vorlage: OF 788/1 vom 20.03.2023 Betreff: Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der Weserstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Weserstraße zwischen Taunusstraße und Gutleutstraße Längsparken anordnen zu lassen, die Markierungen sowie die Beschilderung anpassen zu lassen und vor den Kreuzungsbereichen Kaiserstraße und Münchener Straße an geeigneter Stelle jeweils eine Lade- und Lieferzone einrichten zu lassen. Außerdem soll zwischen Taunusstraße und Gutleutstraße auf der rechten (östlichen) Seite ein Radweg oder Radschutzstreifen markiert und rot eingefärbt werden. Das Radfahren ist entgegen der Einbahnstraße für Radfahrende konsequent und durchgängig freizugeben und entsprechend beschildern zu lassen. Zwischen Kaiserstraße und Münchner Straße soll der zweite Fahrstreifen entfallen. Die Markierungen (insbesondere an der Kreuzung Münchner Straße) sind anzupassen. Auf der linken (westlichen) Seite soll der Gehweg verbreitert werden, so dass der Gehweg (im blau markierten Bereich) so breit ist wie im südlichen Bereich Ecke Münchner Straße. Begründung: Teilweise wird auf beiden Straßenseiten der Weserstraße schräg geparkt. Die immer größeren Pkw und SUV blockieren dadurch sowohl die Fahrbahn als auch die Sicht für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Diese müssen im Gegenverkehr oft ausweichen, anhalten und absteigen. Durch Längsparken wird die Fahrbahn so weit verbreitert, dass Radfahrende sicher Pkw passieren und zu Fuß Gehende die Fahrbahn besser überblicken und überqueren können. Ladezonen verhindern das Halten von Lieferfahrzeugen in zweiter Reihe. Ein Radweg bzw. Radschutzstreifen erhöht zudem die Sicherheit für Radfahrende. Die Reduzierung der Autodichte im Bahnhofsviertel soll im Bereich der Weserstraße und perspektivisch in der Verlängerung der Mainluststraße im Zuge der Anpassung der Verkehrsführung zum Theatertunnel beginnen. Taunusstraße - Kaiserstraße, Kaiserstraße - Münchener Straße, Münchener Straße - Gutleutstraße Luftbilder: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen eines Mitgliedes des Ortsbeirates Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1502 Antrag vom 17.12.2023, OF 1104/1 Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 831 Aktenzeichen: 66-2
Buslinie 87 Briefzentrum - Galluswarte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 entstanden aus Vorlage: OF 763/1 vom 05.03.2023 Betreff: Buslinie 87 Briefzentrum - Galluswarte Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Buslinie 87 (zwischen Galluswarte und Wurzelsiedlung) einen Haltepunkt in unmittelbarer Nähe des REWE-Marktes (Speicherstraße 44) erhält. In Fahrtrichtung Galluswarte könnte der Bus die vorhandene Haltestelle Zanderstraße (Buslinie 33) nutzen. Für die Gegenrichtung könnte eine der vorhandenen Haltestellen genutzt werden oder eine Behelfshaltestelle in der Zanderstraße oder Speicherstraße errichtet werden. Begründung: Für Bewohnerinnen und Bewohner der Wurzelsiedlung und des entsprechenden Teils der Gutleutstraße stellt der REWE-Markt in der Speicherstraße eine der raren Einkaufsmöglichkeiten dar. Insbesondere seit der Sperrung der Camberger Brücke können die Lebensmittelgeschäfte im Gallus nur über große Umwege erreicht werden. Die wieder eingesetzte Buslinie 87 könnte in Richtung Galluswarte die Haltestelle am REWE-Markt ohne Umwege bedienen. Für den Rückweg müsste nur eine kleine Umleitung über die Hafenstraße in Kauf genommen werden, um eine große Verbesserung der Mobilität für Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Antrag vom 03.10.2023, OF 1028/1 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4591 Aktenzeichen: 92-11
Maßnahmen im Bereich Weserstraße, Gutleutstraße und Mainluststraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3404 entstanden aus Vorlage: OF 719/1 vom 21.12.2022 Betreff: Maßnahmen im Bereich Weserstraße, Gutleutstraße und Mainluststraße Der Magistrat wird gebeten, zur Entschärfung der bekannten Problematik in dem vorbezeichneten Bereich die folgenden Maßnahmen zu prüfen und über ihre Umsetzbarkeit zu berichten: 1. Ermöglichung eines unmittelbaren Linksabbiegens von der Mainluststraße auf die Gutleutstraße. 2. Umwidmung der Gutleutstraße zwischen Mainluststraße und Untermainanlage in Fahrtrichtung Untermainanlage in eine Anliegerstraße. 3. Abdeckung und Begrünung eines größtmöglichen Abschnitts der Einfahrt zum Theatertunnel höhengleich mit der umgebenden Verkehrsfläche. Begründung: Die erste Maßnahme würde einem offensichtlichen Verkehrsbedürfnis Genüge tun. Die Notwendigkeit, dass Linksabbieger zunächst die Theatertunneleinfahrt umfahren müssen, entfiele. Die zweite Maßnahme würde die Anwohner und Gäste der dortigen Gastronomie entlasten. Die dritte Maßnahme schließlich würde das Grundproblem des gesamten Bereichs angehen, nämlich seine auf die Tunneleinfahrt zurückzuführende dystopische Unwirtlichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1227 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainluststraße/Weserstraße und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3403 entstanden aus Vorlage: OF 542/1 vom 22.08.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainluststraße/Weserstraße und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützen Die Verkehrsführung an der Kreuzung Mainluststraße/Weserstraße und Gutleutstraße führt täglich zu gefährlichen Situationen, weil ortsunkundige Autofahrende nicht verstehen, welche Fahrspur sie in der Mainluststraße nutzen sollen, um in den Theatertunnel fahren zu können. Das auf den Fahrbahnbelag aufgebrachte "Tunnel-Piktogramm" wird oft als U-Turn in Richtung Gutleutstraße missverstanden. Mehrfach in der Stunde führt dies zu Vollbremsungen, Rechtsabbiegen in die parallel zur Tunneleinfahrt verlaufende Gutleutstraße oder Gefährdungen von Radfahrenden, zu Fuß Gehenden und Nutzerinnen bzw. Nutzern der dortigen Außengastronomie. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, kurzfristig Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Menschen zu ergreifen, die sich im Kreuzungsbereich aufhalten: 1. ersatzloses Entfernen der Fahrbahnmarkierung "Tunnel" bzw. Ersatz des Piktogramms durch das Wort Tunnel auf der linken der beiden Fahrspuren und des Rechtsabbiegerpfeils auf der rechten der beiden Fahrspuren; 2. Entfall der Rechtsabbiegerspur in die Gutleutstraße entlang der Theatertunnelrampe in Richtung Willy-Brandt-Platz und Markierung eines Radweges von der Wilhelm-Leuschner-Straße bis zur Lichtsignalanlage; 3. damit einhergehende Anpassung der Beschilderung vor der Lichtsignalanlage nach rechts in "Durchfahrt verboten, Pfeil rechts, Anwohnender und Fahrrad frei, bei Tunnelsperrung frei". Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1231 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Fahrradständer Kreuzung Gutleutstraße/Ecke Schleusenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3257 entstanden aus Vorlage: OF 693/1 vom 13.11.2022 Betreff: Fahrradständer Kreuzung Gutleutstraße/Ecke Schleusenstraße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradständer im Bereich Gutleutstraße/Ecke Schleusenstraße zu installieren. Begründung: In diesem Bereich sind keine Fahrradständer vorhanden, daher werden Fahrräder oft an den Verkehrsschildern auf dem Gehweg abgeschlossen, was wiederum den Gehweg, der an dieser Stelle der Gutleutstraße recht eng ist, weiter einschränkt. Daher braucht der Bereich mehr sichere Abstell- und Abschließmöglichkeiten, ohne Menschen auf dem Gehweg zu behindern. Foto (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 880 Aktenzeichen: 66-2
Bücherschrank in der Werftstraße 15/Ecke Gutleutstraße reinigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3258 entstanden aus Vorlage: OF 694/1 vom 20.11.2022 Betreff: Bücherschrank in der Werftstraße 15/Ecke Gutleutstraße reinigen Der Bücherschrank vor der Werfstraße 15 an der Gutleutstraße ist stark mit Tags und Ähnlichem beschmiert. Der Magistrat wird daher gebeten, für die Reinigung des Bücherschranks zu sorgen. Begründung: Der Bücherschrank sollte zur Nutzung einladen und repräsentiert Stadt und Ortsbeirat. Dazu ist es wichtig, dass er repräsentabel aussieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 790
Kurzstreckentarif zwischen Gallus und Gutleut
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3016 entstanden aus Vorlage: OF 641/1 vom 12.10.2022 Betreff: Kurzstreckentarif zwischen Gallus und Gutleut Der Magistrat wird gebeten, auf der Strecke zwischen Galluswarte, Hauptbahnhof und Gutleutstraße den Kurzstreckentarif für alle Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV anzubieten. Begründung: Die Camberger Brücke zwischen Galluswarte und Gutleutstraße musste wegen dringender Brückenbauarbeiten kurzfristig und für mehrere Jahre gesperrt werden. Die Buslinie 87 wurde eingestellt. Umwegfahrten mit der Buslinie M 46 sind eine Geduldsprobe, da die Busse im Berufsverkehr im Hafentunnel im Stau stecken bleiben. Die schnellste Verbindung zwischen Galluswarte und Gutleutstraße mit den S-Bahn-Linien 3 bis 6 über den Hauptbahnhof und den Buslinien ins Gutleut sollte genauso kostengünstig angeboten werden wie die bisherige Direktfahrt über die Camberger Brücke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 884 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Unfallschwerpunkt Neue Mainzer Straße Untermainkai/Untermainbrücke entschärfen Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2022, OA 268 entstanden aus Vorlage: OF 654/1 vom 11.10.2022 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Unfallschwerpunkt Neue Mainzer Straße Untermainkai/Untermainbrücke entschärfen Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Unfallschwerpunkt Untermainkai/Untermainbrücke für Radfahrende und Pkw-Fahrende sicherer zu gestalten, insbesondere durch: 1. Einrichtung eines baulich getrennten Radstreifens in der Neuen Mainzer Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und Untermainkai an Stelle des linken Pkw-Fahrstreifens entlang der Oper in Richtung Süden/Untermainbrücke; 2. Neumarkierung der Radwegeführung im Bereich des Abzweiges Hofstraße in Richtung Untermainbrücke; 3. Neumarkierung der Radwegeführung im Bereich der Kreuzung Untermainkai/Neue Mainzer Straße in Richtung Untermainbrücke; 4. die damit einhergehende Neumarkierung der Rad- und Fußwegeführung im Bereich der Kreuzung Neue Mainzer Straße/Weißfrauenstraße/Willy-Brandt-Platz; 5. die Anpassung der Ampelschaltungen an beiden Kreuzungen derart, dass Radfahrende und Pkw in getrennten Phasen Grün erhalten (siehe Plangrafik) sowie 6. die Einrichtung eines Fahrradstreifens auf der Nordseite des Jüdischen Museums zugunsten des Wegfalls der rechten Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr. Begründung: Die Unfallhäufungsstelle Untermainkai/Untermainbrücke weist gemäß Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364, trotz Nachbesserungen und weiterer Radwegemarkierungen weiterhin Unfälle mit Radfahrenden und Pkw-Fahrenden auf, bei denen drei bzw. fünf Personen leicht verletzt wurden (siehe Bericht B 364 Tabelle Jahresstatistik Unfallhäufungsstellen 1 UHS 17-3-4). Im Kreuzungsbereich erfassen die Verkehrsteilnehmenden die Beschilderung und Ampelschaltungen oft nicht auf den ersten Blick. Insbesondere in Richtung Untermainbrücke kreuzt der Rad- und Fußweg die Pkw-Fahrspuren unerwartet von links. Aufgrund der ungewöhnlichen Verkehrsführung kommt es jedes Jahr zu Unfällen zwischen Pkw, die mit weiteren, in gleicher Richtung fahrenden Pkw zusammenstoßen. Wegen der ungewöhnlichen Anordnung der Radampeln in der Straßenmitte verwechseln Radfahrende und Pkw-Fahrende die Signale und stoßen ebenfalls zusammen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Radweg in der Neuen Mainzer Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und Hofstraße praktisch auf dem ohnehin schmalen Gehweg verläuft, sodass sich bereits dort Radfahrende und zu Fuß Gehende gegenseitig gefährden. Alleine um auf diesen Radweg zu gelangen, muss der Gehweg auf dem Willy-Brand-Platz gekreuzt werden. Dies führt zu Stress bei allen Beteiligten. Bereits an der nächsten Ampel am Abzweig Hofstraße können Radfahrende den Pkw-Verkehr von rechts erst sehen, wenn sie die Fahrbahnkante erreicht haben. Im Anschluss müssen Radfahrende auf der Mittelinsel weiterfahren und circa 30 Meter weiter wieder an einer Ampel anhalten. Eine grüne Welle für Radfahrende gibt es natürlich nicht. Danach queren Radfahrende zwei Fahrbahnen und zwei Fußgängerüberwege, bis sie auf dem Radweg über die Untermainbrücke fahren können. Gemäß Jahresstatistik muss die Unfallhäufungsstelle neu behandelt werden. Ein baulich getrennter Radstreifen in beide Richtungen entlang der Neuen Mainzer Straße, die Neuordnung der Verkehrsführung, die Neumarkierung und die Anpassung der Ampelanlagen an beiden Kreuzungen sowie der Entfall einer von drei Pkw-Fahrspuren in Richtung Innenstadt würde die Sicherheit aller Verkehrsbeteiligten signifikant erhöhen und die Anzahl an Unfällen und Verletzten senken helfen. Anlagen: Tabelle Jahresstatistik Unfallhäufungsstellen 1 UHS 17-3-4 (B364/2022) Plangrafik (Geoportal Frankfurt/Luftbild 2021; Alexander Mitsch) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 122 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 364 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 268 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (B 364 = Kenntnis, OA 268 = Annahme) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 364 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 268 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2676, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022 Aktenzeichen: 66-6
Behelfsausfahrt Rebstock während der Sperrung der Camberger Brücke öffnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 649/1 Betreff: Behelfsausfahrt Rebstock während der Sperrung der Camberger Brücke öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Behelfsausfahrt Rebstock, die bisher nur bei großen Messen geöffnet wurde, für die Dauer der Sperrung der Camberger Brücke zu öffnen, um die durch die Sperrung entstandene Verkehrsbelastung im Gutleutviertel zu entschärfen eine schnelle und einfache Verbindung zwischen dem Gutleutviertel und dem Gallus sicherzustellen. Hilfsweise, für den Fall, dass die Öffnung der Ausfahrt in der Zuständigkeit einer anderen als städtischen Behörde liegt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, auf die zuständige Behörde zuzugehen, mit dem Ziel, die Behelfsausfahrt Rebstock wie dargestellt für die Dauer der Sperrung der Camberger Brücke zu öffnen. Begründung: Die Camberger Brücke wurde aufgrund dringend erforderlicher Ertüchtigungsarbeiten gesperrt. Die Sperrung wird voraussichtlich für rund zweieinhalb Jahre andauern. Die Verbindungen zwischen dem Gutleutviertel und dem Gallus sind daher auf den Hafentunnel, die Umfahrung des Bahnhofs sowie einen großen Umweg über die A 5 beschränkt. Durch die Sperrung hat die Verkehrsbelastung in der Gutleutstraße - die selbst ohne die Sperrung bereits in der rush hour übernutzt ist - noch einmal deutlich zugenommen. Das große, ständig stockende Verkehrsaufkommen bringt neben Lärm auch starke Umweltbelastungen durch Abgase mit sich. Den Anwohner*innen ist es nicht zuzumuten, diese Situation für ganze zweieinhalb Jahre hinzunehmen. Da sich derzeit die Umfahrung der Camberger Brücke über die A 5 aufgrund des großen Umwegs über das Nordwestkreuz und das gesamte Rebstockgelände in der Regel nicht als Umfahrung der Camberger Brücke anbietet, soll die Behelfsabfahrt Rebstock für die Dauer der Sperrung der Camberger Brücke dauerhaft geöffnet werden, um die Situation in der Gutleutstraße zu entschärfen. Belastungen von Anwohner*innen an der Behelfsausfahrt sind dadurch nicht zu erwarten, da an der Behelfsausfahrt keine Wohngebäude vorhanden sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 649/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen SPD (= Annahme); 2 GRÜNE, CDU und BFF (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenSicherer Radverkehr im Ortsbeirat 1: Verbreiterung des Radstreifens in der Wilhelm-Leuschner-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2823 entstanden aus Vorlage: OF 627/1 vom 13.09.2022 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbeirat 1: Verbreiterung des Radstreifens in der Wilhelm-Leuschner-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Radstreifen in der Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Wiesenhüttenstraße und Windmühlstraße stadteinwärts unter Wegfall der Parkplätze verbreitern, rot markieren und baulich abtrennen zu lassen (Protected Bike Lane mit aufgesetzten Baken), damit die Verkehrssicherheit der Radfahrenden erhöht wird. Begründung: Der Radstreifen ist zu schmal und verläuft unmittelbar neben dem Parkstreifen ohne eine ausreichend breite "Dooring Zone", sodass die Radfahrenden ständig in Gefahr sind zu verunfallen. Viele Pkw werden außerdem auf der gesamten Länge des Hotels Intercontinental verkehrswidrig auf dem ausgeschilderten Taxistand abgestellt. Dieser wurde wegen der Baustelle jedoch bereits verlegt und befindet sich nun vor dem gegenüberliegenden Scandic Hotel. Die wenigen regulären entfallenden Parkplätze können durch das gut erreichbare Parkhaus in der Windmühlstraße 32 kompensiert werden. Auch zu Fuß Gehende erhalten mehr Platz, wenn Pkw und Lieferfahrzeuge wegen der geringen Parkplatzbreite nicht mehr auf dem Gehweg parken können. Die Erfahrung zeigt, dass nur mit konsequent umgesetzten Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs die "Vision Zero", also keine Verkehrstoten mehr, erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 150 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1601 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1
Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Mainzer Landstraße entlang des Bahnhofsviertels
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2822 entstanden aus Vorlage: OF 626/1 vom 13.09.2022 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Mainzer Landstraße entlang des Bahnhofsviertels Vor wenigen Wochen verstarb wieder eine Radfahrerin bei einem Unfall, der durch einen Pkw-Fahrer verursacht wurde. Das Opfer fuhr auf dem ungesicherten, schmalen Radstreifen ohne Dooring Zone in Höhe Taunusanlage 20 in Richtung Mainzer Landstraße, als ein Pkw-Fahrer die Fahrertür öffnete. Die Radfahrerin konnte nicht mehr ausweichen und verletzte sich so schwer, dass sie im Krankenhaus verstarb. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, kurzfristig folgende Maßnahmen entlang der Mainzer Landstraße zwischen Platz der Republik und Weserstraße in Fahrtrichtung Innenstadt umsetzen zu lassen: 1. Die bestehenden Pkw-Parkplätze im Gehwegbereich werden gesperrt, entsprechende Beschilderungen werden demontiert. 2. An der Stelle der bisherigen Pkw-Parkplätze werden Radbügel in ausreichender Anzahl aufgestellt. 3. Der Radstreifen wird physisch von den Pkw-Fahrstreifen als sogenannte Protected Bike Lane abgetrennt, mit Klemmfix-Baken versehen und als Radweg beschildert. Lediglich Grundstückszufahrten und Einmündungen sind davon auszunehmen. Begründung: Der Magistrat hat sich dazu bekannt, den Radverkehr in Frankfurt sicherer zu machen und die "Vision Zero", also keine Toten mehr im Straßenverkehr, anzustreben. Um dieses Ziel zu erreichen, sind umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs erforderlich. Leider wird oft erst dann reagiert, wenn Tote und Schwerstverletzte zu beklagen sind. Um künftig entlang der Mainzer Landstraße und Taunusanlage keine weiteren Opfer beklagen zu müssen, sind diese Maßnahmen dringend erforderlich und schnellstmöglich umsetzen zu lassen. Mainzer Landstraße zwischen Platz der Republik und Weserstraße Quelle: Luftbild Geoportal Frankfurt
Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2640 entstanden aus Vorlage: OF 587/1 vom 16.08.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit Mitgliedern des Ortsbeirats 1 sowie Vertreterinnen und Vertreter des Amtes für Straßenbau und Erschließung, Straßenverkehrsamt, Grünflächenamt und der betroffenen Nachbarschaft an der Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße wahrzunehmen mit dem Ziel, die Verkehrsführung für Autofahrende verständlicher zu machen, zahlreiche Umwegfahrten für Ortsunkundige zu vermeiden, die Interessen der Anwohnenden und Gewerbetreibenden stärker zu berücksichtigen und eine durchgehende Radwegeverbindung von der Weserstraße zur Mainluststraße zu schaffen. Des Weiteren sollen Möglichkeiten zum Lärmschutz, zur Entsiegelung, zur Begrünung und zur Baumpflanzung erörtert werden. Begründung: Die Beschilderung, Markierung und Anordnung der Fahrspuren in der Mainluststraße sowie im Kreuzungsbereich mit der Gutleutstraße sind nicht eindeutig. Zahlreiche, vor allem ortsunkundige Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer vermuten, dass die rechte der beiden Fahrspuren in den Tunnel führt. Bei Nutzung dieser Fahrspur gelangen die Pkw jedoch auf die Fahrspur, die zur Umfahrung bei Tunnelsperrung und für Anwohnende gedacht ist. Sie müssen kurz vor dem Willy-Brandt-Platz einen U-Turn machen und gelangen wieder auf die Gutleutstraße zurück. Dabei fahren viele zu schnell und gefährden wiederum die Gäste, die sich dort in den Sommergärten aufhalten. Einige Fahrerinnen und Fahrer bemerken den Trugschluss kurz vor der Tunneleinfahrt, queren die Sperrfläche und "schneiden" so andere Pkw in gefährlicher Weise. Das führt zu erheblichem Mehrverkehr oder zu zahlreichen Beinaheunfällen. Außerdem gefährdet das die vielen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, die außerdem in diesem Bereich auf den Verkehrsinseln minutenlang auf Grün warten müssen. Da oft der Eindruck entsteht, die Ampelanlage reagiere nicht auf die Anforderung, queren viele Menschen die Straße bei Rot. Radfahrende haben hier bisher gar keine sichere Querungsmöglichkeit. . Anlage Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt, Luftbild 2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2749 Aktenzeichen: 32-1
Verkehrsführung Weserstraße ändern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2614 entstanden aus Vorlage: OF 550/1 vom 27.06.2022 Betreff: Verkehrsführung Weserstraße ändern Der Magistrat wird gebeten, in der Weserstraße zwischen Kaiserstraße und Taunusstraße Tempo 30 anzuordnen und das Befahren der Straße entgegen der Einbahnstraße für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer freizugeben. Begründung: In dem zwischen Kaiserstraße und Taunusstraße gelegenen Abschnitt der Weserstraße findet überwiegend Parkplatzsucherverkehr durch Autofahrer statt. Die Autofahrer fahren dort in der Regel relativ langsam und die Straße wird im Vergleich zu den umliegenden Straßen relativ wenig befahren. Eine Reduzierung auf Tempo 30 belastet den Autoverkehr dort kaum und erhöht gleichzeitig die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern. Zur Verbesserung des Radverkehrsnetzes sollte die Straße darüber hinaus für Radfahrerinnen und Radfahrer auch zum Befahren entgegen der Einbahnstraße freigegeben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 13 Beratung im Ortsbeirat: 1
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