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Meine Nachbarschaft: Luisenplatz

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neubau und Wiederherstellung von Spielplätzen

10.03.2022 · Aktualisiert: 13.05.2022

Antrag vom 10.03.2022, OF 230/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neubau und Wiederherstellung von Spielplätzen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten in o.g. Haushaltstelle Haushaltsmittel für die Sanierung der Spielplätze Merianplatz und untere Günthersburgallee einzustellen. Zu beiden Plätzen liegen bereits Umgestaltungspläne im Grünflächenamt vor. Begründung: Am Merianplatz besteht der Wunsch nach einer Grundsanierung mit konkreten Ideen bereits seit 2014! Auf der unteren Günthersburgallee sind Maßnahmen seit einem guten Jahr geplant aber immer noch nicht ausgeführt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 224 2022 Die Vorlage OF 230/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Trinkbrunnen

10.03.2022 · Aktualisiert: 13.05.2022

Antrag vom 10.03.2022, OF 234/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Trinkbrunnen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten in o.g. Haushaltstelle EUR 120.000,00 einzustellen für die Einrichtung von 4 zusätzlichen Trinkbrunnen im Nordend an folgenden Standorten: Merianplatz Friedberger Platz Holzhausenpark Luisenplatz Sollte es an diesen Standorten nicht möglich sein, sollen in Absprache mit dem Ortsbeirat 3 Alternativstandorte im Ortsbezirk gefunden werden. Begründung: Das Nordend gehört zu den erwärmtesten und am dicht besiedelsten Stadtteilen in Frankfurt. Deshalb sollten gerade hier zusätzliche Angebote der kostenlosen Trinkwasserabgabe geschaffen werden. Geplant ist aktuell nur ein zusätzlicher Trinkbrunnen im Günthersburgpark. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 228 2022 Die Vorlage OF 234/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Parkverbot vor dem Haus Bornheimer Landstraße 1 mit geeigneten Mitteln durchsetzen

08.03.2022 · Aktualisiert: 13.05.2022

Antrag vom 08.03.2022, OF 243/3 Betreff: Parkverbot vor dem Haus Bornheimer Landstraße 1 mit geeigneten Mitteln durchsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird augefordert, das Parkverbot vor dem Haus Bornheimer Landstraße 1 besser durchzusetzen. Als geeignete Mittel bieten sich an, das Parkverbot zunächst deutlicher zu kennzeichnen sowie baulichen Mittel wie Poller oder ähnliches, welche durch Rettungsdienste entfernt werden können. Begründung: Vor dem Haus besteht bereits ein Parkverbot. Dies ist jedoch durch eine verwirrende Beschilderung im Zusammenhang mit schlecht sichtbaren Linien schlecht zu erkennen. Um diesen Missstand zu beseitigen sollte das Parkverbot durch eindeutige Beschilderung gekennzeichnet werden. Sollte dies keine Früchte tragen, sollten weitere Maßnahmen wie Poller in Erwägung gezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 243/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 263/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung der Stadtteilzentren durch zukunftsorientierte Umgestaltung

07.03.2022 · Aktualisiert: 13.05.2022

Antrag vom 07.03.2022, OF 223/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung der Stadtteilzentren durch zukunftsorientierte Umgestaltung Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, den Magistrat aufzufordern, für die Steigerung der Attraktivität von Stadtteilzentren Budget im Haushalt 2022 einzuplanen. Begründung: Die Pandemielage hat gezeigt, wie wichtig attraktive Stadtteilzentren als Begegnungsorte sind und dass der Bedarf hierzu nicht ausreicht. Zusätzlich haben Gewerbetreibende in den Stadtteilzentren mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen. Ein Beispiel hierzu aus dem Nordend ist die Berger Straße. Hier passen die Strukturen nicht mehr zum Bedarf und es wird eine integrierte Planung benötigt, die die Situation von Gewerbe, Verkehr und Verweilorte mit den Anforderungen aus Gegenwart und Zukunft zusammenbringt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 218 2022 Die Vorlage OF 223/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr in der Schleiermacherstraße

18.02.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1745 entstanden aus Vorlage: OF 162/3 vom 18.11.2021 Betreff: Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr in der Schleiermacherstraße Der Magistrat wird gebeten, eine Halteverbotszone unmittelbar vor dem Eingang des Kindergartens in der Schleiermacherstraße 15 einzurichten. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, Fahrradbügel in der Schleiermacherstraße zu errichten, z. B. im Straßenbereich der Kreuzung mit der Heidestraße. Begründung: Auf den Gehwegen in der Schleiermacherstraße ist der Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger durch Gehwegparken eingeschränkt, insbesondere vor den Kindergarten ist während der Bring- und Abholzeiten der Gehweg überfüllt. Dies führt zu gefährlichen Situationen durch eine schlechte Sicht auf die Fahrbahn. Durch eine Halteverbotszone von circa fünf Metern Länge vor dem Eingang des Kindergartens, ggf. mit Bordsteinabsenkung, könnte die Situation auf dem Gehweg deutlich entlastet werden, auch weil dadurch eine Nutzung der Fahrbahn bis unmittelbar vor den Kindergarten für Eltern mit Fahrrädern ermöglicht würde. Aktuell ist ein Zugang zum Kindergarten nur über einen Umweg über den schmalen Gehweg möglich. Weiterhin gibt es in der gesamten Straße, abgesehen von den Fahrradstellplätzen des Jugendhauses, keine Fahrradbügel. Eine Initiative auf der Ideenplattform der Stadt hat 153 Unterstützungen erhalten und in den Kommentaren wurde die Dringlichkeit des Anliegens deutlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1402 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwegnasen Heideplatz/Ecke Schleiermacherstraße

18.02.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1764 entstanden aus Vorlage: OF 219/3 vom 01.02.2022 Betreff: Gehwegnasen Heideplatz/Ecke Schleiermacherstraße Vorgang: OM 272/21 OBR 3; ST 2182/21 Der Magistrat wird gebeten, an den Straßenecken Heideplatz/Ecke Schleiermacherstraße Gehwegnasen analog wie an den Straßenecken Heideplatz/Ecke Schopenhauerstraße einzurichten. Begründung: Mit der Anregung OM 272 hat der Ortsbeirat 3 um Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und Sicherungen der Straßenecken in der Straße Heideplatz gebeten. Der Magistrat hat mit der Stellungsname ST 2182 die eingeschränkten Möglichkeiten aufgezeigt. Übernommen wurde jedoch der Vorschlag, die Straßenecken an allen Einmündungen der Straße Heideplatz als Gehwegnasen auszugestalten. An der Einmündung zur Schopenhauerstraße ist das bereits im Rahmen von Bauarbeiten geschehen. An der Ausfahrt zur Schleiermacherstraße befindet sich derzeit noch eine Baustelle. Es wird darum gebeten, hier ebenfalls die Gehwegnasen einzurichten und mit Fahrradständern abzupollern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 272 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2182 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1405 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller Eulengasse/Bereich Fußgängerüberweg

15.02.2022 · Aktualisiert: 09.06.2022

Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1663 entstanden aus Vorlage: OF 133/4 vom 01.02.2022 Betreff: Poller Eulengasse/Bereich Fußgängerüberweg Der Magistrat wird gebeten, in der Eulengasse auf der nördlichen Straßenseite vom Glascontainer bis zum Fußgängerüberweg (Bereich zwischen den Straßen Am Stiegelschlag und Berger Straße) eine ausreichende Anzahl an Pollern zu installieren. Bereich zur Installation der Poller Schmaler Restfußweg Bereich zur Installation der Poller Schmaler Restfußweg (Foto: privat) (Foto: privat) (Foto: Google Maps) Begründung: Auf dem Stück (ab Fußgängerüberweg bis Glascontainer) ist der Fußweg schmal und somit eine gute Nutzung für Passantinnen und Passanten ohnehin nur bedingt möglich; insbesondere für Menschen mit z. B. Rollator oder Rollstuhl oder Familien mit Kinderwagen. Zu jeder Tages-/Nachtzeit ist der Bereich durch zwei, manchmal sogar drei parkende Autos zusätzlich stark verengt, sodass ein Durchkommen kaum möglich ist. Oftmals sind Passantinnen und Passanten sowie Kinder zu beobachten, die auf die Straße ausweichen. Durch die Installation von Pollern wird der Fußweg nutzbar für zu Fuß Gehende, wodurch die Verkehrssicherheit in dem Bereich deutlich verbessert wird, da kein Ausweichen auf die Straße mehr nötig ist und Autofahrerinnen und Autofahrer den Bereich besser einsehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1310

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Berger Straße 170 bis 176 (gegenüber den Supermärkten REWE und ALDI sowie Tchibo)

15.02.2022 · Aktualisiert: 28.02.2022

Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1674 entstanden aus Vorlage: OF 148/4 vom 24.01.2022 Betreff: Fahrradbügel Berger Straße 170 bis 176 (gegenüber den Supermärkten REWE und ALDI sowie Tchibo) Der Magistrat wird gebeten, auf der Berger Straße auf der stadtauswärts rechten Seite gegenüber den Supermärkten REWE und ALDI sowie T chibo in zweiter Reihe ausreichend permanente Fahrradbügel anzubringen (als Erweiterung oder als Ersatz für den dort vorhandenen Fahrradständer). Begründung: In diesem Bereich der Berger Straße zwischen Eichwaldstraße und Wiesenstraße gibt es aktuell sehr wenige Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Außer drei ad-hoc Fahrradbügel an der beschriebenen Stelle bleiben nur Baumbegrenzungen und Laternen oder Schilder, die aber nicht für das Abstellen von Fahrrädern positioniert sind, wodurch dann potenziell Parkplätze blockiert oder schwerer nutzbar gemacht werden. Für so einen langen Abschnitt ist diese Situation inakzeptabel, Fahrradbügel etwa in der Mitte dieses Abschnitts wären ein erster Schritt in die richtige Richtung. (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumschutzring vor U-Bahn-Abgang „Bornheim Mitte“ instand setzen

15.02.2022 · Aktualisiert: 17.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1675 entstanden aus Vorlage: OF 149/4 vom 28.01.2022 Betreff: Baumschutzring vor U-Bahn-Abgang "Bornheim Mitte" instand setzen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der beschädigte Baumschutzring im Bereich der Berger Straße, Höhe U-Bahn-Abgang Station "Bornheim Mitte" (in Höhe Hausnummer 204, siehe Foto), möglichst zeitnah instand gesetzt wird und diese Gefahrenquelle beseitigt wird. Begründung: Der Baumschutzring aus Metall ist an einer Stelle aufgebrochen, die scharfen Metallenden stellen eine potenzielle Verletzungsgefahr, z. B. für spielende Kinder, dar. Er ist daher möglichst zeitnah instand zu setzen. Fotos: Beschädigter Baumschutzring im Bereich Berger Straße/U-Bahn-Station "Bornheim Mitte" ((c) Michael Roscher) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1122

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Veränderte Mobilität Berger Straße

15.02.2022 · Aktualisiert: 09.06.2022

Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1673 entstanden aus Vorlage: OF 147/4 vom 31.01.2022 Betreff: Veränderte Mobilität Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern Veränderungen von Formen der Mobilität in der Berger Straße im Abschnitt Höhenstraße bis Bornheim Mitte denkbar und kurz-, mittel- und langfristig umsetzbar sind und mit welchen benennbaren Folgen zu rechnen ist. Inwiefern ist in diesem Abschnitt eine andere Verteilung auf die verschiedenen Verkehrsträger bzw. Verkehrsmittel (Modal Split) denkbar und wünschenswert, um eine größere Umweltverträglichkeit wie auch eine für alle Beteiligten stressfreiere Nutzung zu gewährleisten? Um zu einer Lösung zu kommen, die eine breite Mehrheit der Nutzer - hier sollten besonders die Anwohner und Gewerbetreibenden beachtet werden - auf Dauer zufrieden stellt, ist natürlich eine Betrachtung der Folgen von Veränderungen zu benennen. Begründung: Die Berger Straße ist die Straße, wo das Herz Bornheims schlägt. Sie wird als Einkaufsstraße wie als Flanierzeile mit Cafés und Restaurants wahrgenommen. Allerdings ist eine entspannte Nutzung zunehmend erschwert. Insbesondere ältere Menschen wie auch Kinder sehen sich regelmäßig Gefahrensituationen ausgesetzt. Viele Bürger wünschen ein besseres Miteinander der oft konkurrierenden und sich gegeneinander als störende Beeinträchtigung erlebenden Verkehrsteilnehmer - Fußgänger, Fahrradfahrer, Autofahrer, Rollerfahrer, Anwohner und Gewerbetreibende - auf diesem hochfrequentierten Straßenabschnitt. Für nachhaltige, insbesondere umweltverträgliche Mobilität bedarf es nicht nur der konsequenten Weiterentwicklung des öffentlichen Nahverkehrs. Insgesamt muss es um eine deutliche Reduktion von Emissionen und Lärm gehen. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auch auf die sichere und angstfreie Nutzung der Verkehrswege und Verkehrsmittel durch jüngere und ältere Teilnehmerinnen und Teilnehmer gelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1317

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Alkoholverbotszonen im Nordend aufheben

03.02.2022 · Aktualisiert: 01.03.2022

Antrag vom 03.02.2022, OF 215/3 Betreff: Alkoholverbotszonen im Nordend aufheben Die Coronaschutzverordnung des Landes Hessen gibt den Kommunen den nötigen Rechtsrahmen, um bei hohen Inzidenzen (über 350) sogenannte "Besondere regionale Schutzmaßnahmen" (§27) ergreifen zu können. Zu diesen zählt auch der Alkoholkonsum an publikumsträchtigen öffentlichen Orten (Abs. 1 Nr. 1). Die Stadt Frankfurt hat für das Nordend den Friedberger Platz, den Luisenplatz, den Günthersburgpark, den Merianplatz, den Matthias-Beltz-Platz sowie den unteren Oeder Weg ausgewiesen. Angesichts der sehr hohen Inzidenzen in Frankfurt muss jede geeignete Maßnahme ergriffen werden, die eine weitere Ausbreitung des Virus verhindert. Das Alkoholverbot ist dazu jedoch aus folgenden Gründen nicht geeignet: 1. Auch zwei Jahre nach Beginn der Pandemie ist kein Zusammenhang zwischen dem Konsum von Alkohol und der Verbreitung des Virus nachgewiesen. 2. Es geht beim Alkoholverbot nicht darum, das Trinken in der Gruppe zu unterbinden, denn der Konsum ist an den ausgewiesenen Orten grundsätzlich untersagt, auch wenn er allein geschieht. 3. Ginge es um das Trinken in Menschenansammlungen, würde der Alkoholgehalt des Getränks keine Rolle spielen. 4. Der Alkoholkonsum ist an publikumsträchtigen öffentlichen Orten wie auf dem Oeder Weg untersagt, in den Bars und Restaurants des Oeder Wegs - auch in den Innenräumen - aber erlaubt. 5. Das Verbot ist nicht kontrollierbar, weil nicht jedem Getränk sein Alkoholgehalt sofort anzusehen ist. Das gilt insbesondere für selbst gemischte Getränke. 6. Als Alkoholverbotszonen wurden im Nordend nicht alle Orte, an denen Menschen zusammenkommen, aufgelistet, sondern genau jene Straßen und Plätze ausgewiesen, in denen sich während der warmen Jahreszeit die Beschwerden über abendliche Versammlungen und die Störung der Nachtruhe häufen. So ist der Alkoholkonsum im Günthersburgpark verboten, im Holzhausenpark aber weiterhin erlaubt. Die Coronaschutzmaßnahmen müssen verhältnismäßig und kontrollierbar sein, sonst verlieren sie ihre Akzeptanz. Vor allem aber dürfen sie nur und ausschließlich der Pandemiebekämpfung dienen und dürfen nicht als Vorwand missbraucht werden, um eine weitere Handhabe gegen missliebige Rituale wie bspw. die wochenendlichen Zusammenkünfte auf den Plätzen des Nordends zu haben. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die fürs das Nordend ausgewiesenen Alkoholverbotszonen aufzuheben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 215/3 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Endlich wieder Trinkwasser aus dem Hohen Brunnen

27.01.2022 · Aktualisiert: 16.05.2022

Antrag vom 27.01.2022, OF 153/4 Betreff: Endlich wieder Trinkwasser aus dem Hohen Brunnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aus dem historischen Hohen Brunnen in der oberen Berger Straße wieder Wasser in Trinkwasserqualität laufen zu lassen. Zumal es im Koalitionspapier der neuen Stadtverordnetenkoalition von Grünen, SPD, FDP und Volt der erklärte Wille ist, endlich die Errichtung neuer Trinkwasserstellen und Toiletten im Stadtgebiet zu errichten. Begründung: Der im Jahre 1827 errichtete Hohe Brunnen war die erste kommunale Wasserleitung für das damalige zu Frankfurt gehörige Dorf. Im Eingemeindungsvertrag von 1877 verpflichtete sich die Stadt Frankfurt den Hohen Brunnen an die Quellwasserleitung anzuschließen und den Bornheimer(innen) einwandfreies Trinkwasser zu gewähren. Durch den aktuellen Klimawandel und die damit verbundenen längeren Hitzeperioden erinnern wir hiermit an die damals eingegangene Verpflichtung. Nachfolgend § 12 des Eingemeindungsvertrages von 1877: "Die städtischen Behörden verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass die Frankfurter Quellwasserleitung in Bornheim in möglichst naher Zeit, spätestens aber binnen 5 Jahren eingeführt und nicht bloß den Hausbesitzern der Bezug des Wassers unter denselben Bedingungen, wie solche für Frankfurt selbst festgestellt sind, ermöglicht, sondern auch da, wo dies notwendig ist, öffentliche Brunnen und Feuerkranen auf städtische Kosten errichtet werden. Bei der Vorstellung des Koalitionspapiers der neuen Stadtverordnetenkoalition wurde als Standort für eine neu zu schaffende Trinkwassereinrichtung das "Bornheimer Fünffinger-plätzchen" vorgeschlagen, aber bereits 150 Meter nördlich steht seit 227 Jahren, eines der Bornheimer Wahrzeichen, der Hohe Brunnen. Er spendet zeitweilig immer noch Wasser und sogar aus der Trinkwasserleitung. Nur muss der Brunnen entsprechend der Hygienerichtlinien ertüchtigt werden. Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 4 am 15.02.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 153/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 4 am 15.03.2022, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 153/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 4 am 03.05.2022, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 153/4 wurde zurückgezogen.

Partei: dFfm
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit

21.01.2022 · Aktualisiert: 22.08.2022

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1474 entstanden aus Vorlage: OF 181/3 vom 05.01.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit In einigen Straßen im Nordend ist die Fahrbahnbreite so gering, dass Zweirichtungsverkehr kaum möglich ist, dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Verkehrsführungsänderungen im Sinne einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und auch der Verkehrsreduzierung möglich sind: 1. Einbahnstraßenregelung auf der Burgstraße zwischen Bornheimer Landstraße und Martin-Luther-Platz in südöstlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Bornheimer Landstraße möglich); 2. Einbahnstraßenregelung auf der Wetteraustraße zwischen Hartmann-Ibach-Straße und Hallgartenstraße in südöstlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Hartmann-Ibach-Straße möglich). Begründung: Bei beiden Verkehrsführungsänderungen sind keine nennenswerten Verkehrsverlagerungen in die Nachbarstraßen zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, OF 252/3 Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1949 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1119 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bezahlbarer Wohnraum im Neubau zwischen Berger Straße und Musikantenweg

21.01.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1479 entstanden aus Vorlage: OF 190/3 vom 03.01.2022 Betreff: Bezahlbarer Wohnraum im Neubau zwischen Berger Straße und Musikantenweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie viele Wohnungen (mit welcher Quadratmeteranzahl) im geplantem Neubau zwischen Berger Straße und Musikantenweg (ehemalige Tomin-Videothek) als geförderter Wohnraum (inklusive Förderweg) geschaffen werden. Begründung: Es fehlt im Nordend an bezahlbarem Wohnraum. Aus diesem Grund wurde die Vorgabe gestellt, bei jedem neuen Bauprojekt einen bestimmten Anteil an gefördertem Wohnraum zu erschaffen. Der Ortsbeirat wünscht Information darüber, in welchem Ausmaß das in diesem konkreten Projekt erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1338 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung von Baumschutzbügeln in der unteren Luisenstraße

21.01.2022 · Aktualisiert: 11.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1480 entstanden aus Vorlage: OF 192/3 vom 21.12.2021 Betreff: Errichtung von Baumschutzbügeln in der unteren Luisenstraße Der Magistrat wird gebeten, Baumschutzbügel in der Luisenstraße zwischen den Hausnummern 17 bis 19 zum Schutz der dortigen Straßenbäume zu errichten. Begründung: Im Abschnitt der Luisenstraße von Hausnummer 17 bis 19 werden die Baumscheiben als erweiterte Parkfläche genutzt. Dies gefährdet die Gesundheit der dortigen Straßenbäume, zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Stress durch die Effekte des Klimawandels. Als Folge ist mit einem erhöhten Sterblichkeitsrisiko der betroffenen Straßenbäume zu rechnen, einhergehend mit potenziell zusätzlichen Kosten für eine Neuanpflanzung inklusive Bewässerung in den Anfangsjahren. Um dem vorzubeugen, ist ein Schutz der drei Baumstandorte durch Baumschutzbügel notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2022, ST 1053 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorfahrt für Fußgängerinnen und Fußgänger - zugeparkte Straßenecken in der Eulengasse

17.01.2022 · Aktualisiert: 20.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1419 entstanden aus Vorlage: OF 110/4 vom 17.12.2021 Betreff: Vorfahrt für Fußgängerinnen und Fußgänger - zugeparkte Straßenecken in der Eulengasse Der Magistrat wird gebeten, in der Eulengasse Straßenbepflanzung zur Abhilfe gegen zugeparkte Straßenecken anzubringen. Begründung: Die Straßenecken in der Eulengasse hin zu ihren Nebenstraßen sind in der Regel täglich durch Pkws und Kleinbusse zugeparkt. Dies führt zu stark verengten Gehwegen an den Straßenecken, die kaum Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger, Personen mit Gehhilfen, Rollstühlen und Kinderwagen sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer lassen. Die an den Straßenecken parkenden Fahrzeuge stehen nicht nur im absoluten Halte- und Parkverbot, sie erschweren zusätzlich die sichere Überquerung der Fahrbahn, insbesondere für Kinder, die den herannahenden Verkehr so nur schwer erkennen und einschätzen können. Hier kommt erschwerend hinzu, dass es in der Eulengasse nur einen Fußgängerüberweg (Ecke Berger Straße) gibt. Eine Begrünung der Straßenecken (z. B. in Form von Pflanzenkübeln oder schmalen Bäumen), die den Anwohnerinnen und Anwohnern ein sicheres Vorbeikommen ermöglichen, kann die Eulengasse für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicherer machen und ist zudem dem Stadtklima zuträglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1777 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 947

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradpiktogramme Wiesenstraße

17.01.2022 · Aktualisiert: 09.11.2023

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1423 entstanden aus Vorlage: OF 115/4 vom 03.01.2022 Betreff: Fahrradpiktogramme Wiesenstraße Vorgang: OM 5734/20 OBR 4; ST 1075/20 Der Magistrat wird gebeten, in der Wiesenstraße von der Berger Straße bis zur Heidestraße auf der rechten Fahrbahnseite Fahrradpiktogramme aufzubringen. Begründung: In der Wiesenstraße wird auf dem genannten Teilstück - hauptsächlich zu Wochenmarktzeiten - der Bürgersteig mehr oder minder zugeparkt. Der Fußverkehr wird auf die Fahrbahn abgedrängt, wo er dem Fahrrad- und Autoverkehr in die Quere kommt. Das Phänomen hält seit vielen Jahren an. Ebenso lange versucht der Ortsbeirat, den Magistrat von der Notwendigkeit von Maßnahmen zu überzeugen. Alle Vorschläge wurden bisher abgelehnt und mit dem freundlichen Hinweis ergänzt, dort sei ja Haltverbot (vgl. Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1075). Der Hinweis geht indes ins Leere, da namentlich samstags keine Kräfte zur Verfügung stehen, um die Regelung auch durchzusetzen. Mit Fahrradpiktogrammen könnte zusätzlich darauf hingewiesen werden, dass an dieser Stelle das Parken von Kraftfahrzeugen nicht gewollt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5734 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1075 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1015 Antrag vom 21.06.2023, OF 320/4 Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4236

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Habsburgerallee/Berger Straße: Gefahrenstelle für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer entschärfen!

17.01.2022 · Aktualisiert: 27.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1424 entstanden aus Vorlage: OF 117/4 vom 08.11.2021 Betreff: Kreuzung Habsburgerallee/Berger Straße: Gefahrenstelle für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer entschärfen! Der Magistrat wird gebeten, zur Entschärfung der Gefahrenstelle auf dem Bürgersteig Habsburgerallee/Berger Straße die mit seiner Stellungnahme ST 1423 bereits zugesagte Maßnahme zeitnah umzusetzen. Die in der damaligen Anregung geforderte Maßnahme war: "Dabei sollte der Radverkehr vor der Einmündung Berger Straße auf die Fahrbahn geführt werden." Begründung: Die bestehende Engstelle für Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Habsburgerallee an der Ampelanlage Ecke Berger Straße überqueren wollen, führt dazu, dass diese regelmäßig den dort entlangführenden Fahrradweg blockieren, insbesondere dann, wenn sie mit Kinderwagen, Rollatoren oder auch mit geschobenen Fahrrädern unterwegs sind. Aber auch bei einem plötzlichen Schritt zurück können an dieser Stelle sowohl für Fußgängerinnen und Fußgänger als auch Radfahrerinnen und Radfahrer gefährliche Situationen entstehen. . Fotos: Fußgängerquerung der Ampelanlage Habsburgerallee/Berger Straße ((c) Michael Roscher) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1017

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maskenpflicht auf der Berger Straße und im Sandweg erkennbar machen

17.01.2022 · Aktualisiert: 20.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1430 entstanden aus Vorlage: OF 129/4 vom 16.01.2022 Betreff: Maskenpflicht auf der Berger Straße und im Sandweg erkennbar machen Der Magistrat wird gebeten, zügig umfangreicher auf die auf der Berger Straße und im Sandweg bestehende Maskenpflicht aufmerksam zu machen und durch vermehrte Kontrollen Passantinnen und Passanten dafür zu sensibilisieren. Begründung: Seit der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) im Stadtgebiet vom 07.01.2022 gilt auf der Berger Straße von der Friedberger Anlage bis zum Bornheimer Fünffingerplätzchen sowie im Sandweg wieder die Pflicht zum Tragen einer OP-Maske oder FFP2-Schutzmaske. Dazu wird auf der Berger Straße durch einige wenige DIN A3-Plakate hingewiesen; auf dem Sandweg hängen jedoch gar keine Hinweisplakate. Kontrollen scheinen gar nicht stattzufinden, was zur Folge hat, dass auf der Berger Straße nur rund zwei Drittel der Passantinnen und Passanten und im Sandweg so gut wie niemand Maske trägt. Dieser Zustand ist angesichts der aktuellen Corona-Welle mit der hoch ansteckenden Omikron-Variante und der bestehenden Maskenpflicht unzureichend und sollte so schnell wie möglich durch das Anbringen weiterer Hinweisplakate und die Durchführung regelmäßiger Kontrollen geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 945

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8

06.01.2022 · Aktualisiert: 31.01.2022

Antrag vom 06.01.2022, OF 191/3 Betreff: Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8 Vorgang: V 1653/20 OBR 3; ST 1815/20; V 1878/20 OBR 3; ST 889/21 In der Stellungnahme St 1815 vom 12. 10. 2020 steht zu lesen, dass der Magistrat "Hinweisen zu leerstehenden Wohnungen bzw. Wohngebäuden" nachgeht, was sehr zu begrüßen ist. Bedauerlicherweise hat der Magistrat aber bis heute dem Ortsbeirat keine Auskunft darüber erteilt, welche Schritte er im Einzelnen unternimmt, wenn er diesen Hinweisen nachgeht (siehe Antrag vom 12. 11. 2020). Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat nunmehr erneut um Auskunft darüber, welche Konsequenzen er im Einzelnen aus seinen Kenntnissen um besagten Wohnungs- bzw. Wohngebäudeleerstand zieht. (Bezüglich des Leerstand u. a. die Burgstraße 56 - sowie die Bergerstraße 6-8 - betreffend, hat der Ortsbeirat schließlich schon des Öfteren auf diesen Leerstand hingewiesen.) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1653 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1815 Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1878 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 889 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 295 2022 Die Vorlage OF 191/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2022

03.01.2022 · Aktualisiert: 31.01.2022

Antrag vom 03.01.2022, OF 172/3 Betreff: Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2022 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auch in 2022 für die Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz durch die Nachbarschaftshilfe Bornheim an jedem Montag und Freitag vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien die erforderlichen Mittel von ca. 12.000 Euro bereit zu stellen. An diesem Betrag beteiligt sich der Ortsbeirat mit 4.000 Euro aus seinem Budget. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 75 2022 Die Vorlage OF 172/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baustelle in der unteren Berger Straße

02.12.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1273 entstanden aus Vorlage: OF 164/3 vom 01.12.2021 Betreff: Baustelle in der unteren Berger Straße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, a) dass für die Zeit der Baumaßnahme auf dem Grundstück der ehemaligen Videothek Tomin auf der unteren Berger Straße Querungsmöglichkeiten für Fußgänger eingerichtet werden, in diesem Zusammenhang sollte endlich die bestehende Querungsmöglichkeit (Bordsteinabsenkungen) im Bereich der Kreuzung Herbartstraße wirksam frei gehalten werden; b) dass die Baustelleneinrichtung auf das Mindestmaß beschränkt wird und nur für den Zeitraum in dem auch tatsächlich Ba umaßnahmen stattfinden; c) dass ein gut sichtbares Baustellenschild mit den Ansprechpersonen und Verantwortlichen für die Durchführung der Baumaßnahme am Bauzaun befestigt wird; d) bei der Bauherrenschaft eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste Baustellenlogistik (kleinere Baufahrzeuge, abgestimmte Liefertermine) einzufordern; e) dass die im Rahmen der Baumaßnahme eingezogene Freifläche mit Bänken wieder im ursprünglichen Zustand instand gesetzt wird. Begründung: Im Bereich der unteren Berger Straße laufen aktuell zwei größere Baumaßnahmen in unmittelbarer Nähe. Im Hinblick auf die engen angrenzenden Wohnstraßen und die benachbarte Einkaufsstraße ist ein gutes abgestimmtes Baustellenlogistikkonzept unerlässlich, um das Quartier nicht unnötig stark zu belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 690 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trinkbrunnen im Nordend

02.12.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1289 entstanden aus Vorlage: OF 156/3 vom 17.11.2021 Betreff: Trinkbrunnen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welchen Standorten im Ortsbezirk 3 Trinkbrunnen in Frage kommen. Der Ortsbeirat kann sich als Standorte u. a. zum Beispiel am Merianplatz, am Glauburgplatz, im Bethmannpark und im Holzhausenpark vorstellen. Begründung: 2016 wurde der von der Mainova betriebene, beliebte und sinnvolle Trinkbrunnen an der Zeil/Ecke Liebfrauenstraße in Betrieb genommen. Bisher gibt es in ganz Frankfurt nur noch einen weiteren Trinkbrunnen in der Großen Bockenheimer Straße. Im aktuellen Koalitionsvertrag 2021-2026, "Ein neues Frankfurt gestalten", ist festgehalten: "In den immer heißer werdenden Sommern müssen Menschen sich im öffentlichen Raum kostenlos mit Trinkwasser versorgen können. Wir werden dafür, in Umsetzung der Beschlüsse der Klimaallianz, Trinkbrunnen in Parks und Grünanlagen, aber auch in Einkaufsstraßen und an Knotenpunkten des Öffentlichen Nahverkehrs aufstellen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 655 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 79 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielgeräte im Nordend reparieren oder ersetzen

02.12.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1279 entstanden aus Vorlage: OF 117/3 vom 21.10.2021 Betreff: Spielgeräte im Nordend reparieren oder ersetzen Der Magistrat wird aufgefordert, defekte Spielgeräte auf Spielplätzen im Nordend möglichst noch in diesem Jahr zu reparieren bzw. zu ersetzen. Dies betrifft u. a. eine Schaukel am Merianplatz, eine Schaukel im Holzhausenpark und ein Klettergerüst bzw. eine Rutsche am Schopenhauer-Spielplatz. Hinweise der Bürgerinnen und Bürger auf weitere defekte und fehlende Spielgeräte sind nachzugehen und auch diese Mängel zeitnah zu beseitigen. Begründung: Der Ortsbeirat erhält immer wieder Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, dass Spielgeräte auf Spielplätzen zum Teil für lange Zeit außer Betrieb sind. Das betrifft die o. g. Beispiele, die sich möglicherweise noch ergänzen ließen. Die Wiederherstellung des großen Klettergerüsts im Günthersburgpark steht ebenfalls noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 463 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anhörung zu Konzepten für die öffentlichen Plätze im Ortsbezirk 3

02.12.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1283 entstanden aus Vorlage: OF 142/3 vom 18.11.2021 Betreff: Anhörung zu Konzepten für die öffentlichen Plätze im Ortsbezirk 3 Vorgang: OM 582/21 OBR 3; ST 1935/21 Die Situation an den zentralen Plätzen im Ortsbezirk 3 wie Luisenplatz, Martin-Luther-Platz, Matthias-Beltz-Platz und Merianplatz ist im letzten Jahr weiter eskaliert. Mittlerweile haben sich weitere Bürgerinnen und Bürger an den Ortsbeirat 3 gewandt und um eine Bürgeranhörung gebeten. Es hat in der Vergangenheit viele Gespräche und Initiativen gegeben, es ist an der Zeit, das Thema nochmals im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung zusammenzufassen und die verschiedenen Punkte, die von der Anwohnerschaft immer wieder an den Ortsbeirat 3 herangetragen werden, abzuarbeiten. Der Ortsbeirat hat mit der Anregung vom 08.07.2021, OM 582, den Magistrat gebeten, das Feiern auf den Nordendplätzen und im Günthersburgpark zeitlich zu begrenzen und ein Konzept zur Begrenzung der Lärmbelästigung, der Vermüllung und der Wildpinkelei durch Partygäste vorzulegen. In seiner Stellungnahme ST 1935 hat der Magistrat Lösungsansätze in Aussicht gestellt. Die Zeit drängt. Es muss vermieden werden, dass sich die zum Teil völlig aus dem Ruder gelaufenen Feiern im kommenden Frühjahr, Sommer und Herbst wiederholen. Damit die in der Anregung OM 582 benannten Ziele bereits mit Saisonbeginn auch umgesetzt werden können, sollen die zuständigen Dezernate und Ämter (einschließlich FES und Landespolizei) dem Ortsbeirat ein möglichst dezernatsübergreifend abgestimmtes Handlungskonzept vorlegen und zur Diskussion stellen. Dies ist auch wichtig vor dem Hintergrund, dass sich im Magistrat personelle Veränderungen ergeben haben. Die neuen Dezernentinnen müssen sich zu den Fragestellungen positionieren und eingebunden werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu einer öffentlichen Anhörung zum Thema "Situation der öffentlichen Plätze im Nordend im Interesse der Anwohnerschaft verbessern" für Januar oder Februar 2022 einzuladen. Dazu sollen Vertreterinnen und Vertreter der städtischen Ämter sowie die Dezernentinnen für Sicherheit und Ordnung, für Klima und Umwelt, für Kultur und für Wirtschaft sowie die FES, die Stabsstelle Sauberes Frankfurt, die Stadtpolizei und die Landespolizei eingeladen werden, um zu folgenden Themen Auskunft zu geben und Lösungsansätze vorschlagen zu können: - Sauberkeit/Müllentsorgung (Pizzakartons und Flaschen), öffentlich zugängliche Toiletten; - Platzgestaltung; - Gestaltung und Pflege der Grünflächen auf den besonders stark belasteten Plätzen im Nordend; - Gestaltung der Außengastronomie und Nachtkonzessionen von benachbarten gastronomischen Betrieben/Kioske; - "fliegende Getränkehändler"; - rechtliche Möglichkeiten der Durchsetzung der Nachtruhe; - Identifizierung attraktiver alternativer Flächen und Lokalitäten, die der Zielgruppe an den Wochenendabenden zwischen März und September als Alternativen angeboten werden können. Die bestehenden Initiativen aus der Anwohnerschaft sollten im Vorfeld die Möglichkeit erhalten, weitere Fragen zur Vorbereitung der Anhörung einzureichen, um an der Anhörung möglichst bereits konkrete Lösungen für die Vorschläge der Anwohnerinnen und Anwohner unterbreiten zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 582 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1935 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 558 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen

02.12.2021 · Aktualisiert: 15.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1287 entstanden aus Vorlage: OF 150/3 vom 15.11.2021 Betreff: Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen Fahrradbügel zu installieren, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herbartstraße; 2. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße; 3. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Baumweg; 4. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Mauerweg; 5. Burgstraße (Einmündung zwischen den Hausnummern 11 und 15); 6. Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße (Sperrfläche vor Hausnummer 28); 7. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Spohrstraße; 8. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße; 9. Kreuzung Holzhausenstraße/Ecke Humboldtstraße; 10. Kreuzung Keplerstraße/Ecke Humboldtstraße. Vor der Umsetzung sind die Pläne dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2365 Antrag vom 12.12.2022, OF 446/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Ortstermin auf der unteren Berger Straße

01.12.2021 · Aktualisiert: 09.12.2021

Antrag vom 01.12.2021, OF 163/3 Betreff: Ortstermin auf der unteren Berger Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wir gebeten die das zuständige Amt für Straßenbau und Erschließung zu einem kurzfristigen Ortstermin auf der unteren Berger Straße einzuladen zum Thema "Außengastronomie". Begründung: Der Ortsbeirat 3 unterstützt die Erleichterungen für die Außengastronomie um die Coronafolgen abzumildern. Die mittlerweile auf der unteren Berger Straße und im direkten Umfeld entstandenen Aufbauten schießen allerdings eindeutig über das Ziel hinaus und werfen die Frage auf, ob dies auch noch von der Ausnahmeregelung abgedeckt ist. Beispielhaft sei hier genannt der Merianplatz, die Kantstraße im Bereich der Fußgängerzone, die Kreuzungsbereiche Bornheimer Landstraße und Schopenhauer Str. Teilweise ergeben sich erhebliche Sichteinschränkungen im Bereich von Fußgängerquerungen, der Platz für zu Fuß Gehende, insbes. mobilitätseingeschränkte Personen wird extrem eingeschränkt und teilweise mit Hindernissen verstellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.06.2021, OF 86/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 260 2021 1. Die Vorlage OF 86/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 163/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Volt (= Ablehnung); SPD und 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Berger Straße - Querungshilfe für Hortkinder

22.11.2021 · Aktualisiert: 08.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1071 entstanden aus Vorlage: OF 96/4 vom 08.11.2021 Betreff: Berger Straße - Querungshilfe für Hortkinder Der Magistrat wird gebeten, Hortkindern auf der Berger Straße zwischen Höhenstraße und Eichwaldstraße einen sichereren Überweg zu ermöglichen, z. B. durch einen Fußgängerüberweg oder Piktogramme auf der Straße (Vorsicht Kinder) vor ihrer Einrichtung. Begründung: Im Ortsbeirat wurde berichtet, dass Kinder, die im Bereich Berger Straße 121 eine Kindertagesstätte besuchen, auf ihrem Weg von der Linnéschule die Straße queren müssen und dabei allerhand Unsicherheiten durch Kfz-Verkehr und Radverkehr (letzterer aus beiden Richtungen) ausgesetzt sind. Abhilfe könnte ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) oder wenigstens ein Piktogramm gegenüber dem Eingang zur Einrichtung schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 612 Beratung im Ortsbeirat: 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Parken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes verhindern

11.11.2021 · Aktualisiert: 31.01.2022

Antrag vom 11.11.2021, OF 146/3 Betreff: Parken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes verhindern Das verbotswidrige Parken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes beschäftigt den Ortsbeirat 3 in der Vergangenheit schon häufiger. Leider hat sich an der Situation nach wie vor nichts geändert. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten Maßnahmen umzusetzen, die das Parken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes im Bereich des dortigen Spielplatzes wirksam unterbinden. Folgende Maßnahmen sind zu prüfen: - Verstärkte Kontrollen - Fahrradständer anstatt Poller (mit Ausnahme der nötigen Einfahrt für die Wochenmarktbeschicker) im Bereich zw. Spielplatz und Bornheimer Landstraße - im Bereich des U-Turns wird entlang des Zauns zum Spielplatz ein schmaler Pflanzstreifen mit Büschen angelegt, der das Parken verhindert und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität auf dem Spielplatz verbessert Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 146/3 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 146/3 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße

04.11.2021 · Aktualisiert: 22.08.2022

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1035 entstanden aus Vorlage: OF 83/3 vom 02.08.2021 Betreff: Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, die Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße folgendermaßen umzugestalten: 1. Die Parkplätze auf der südlichen Seite des Straßenabschnitts werden von Quer- bzw. Schrägparkplätzen zu Längsparkplätzen umgewandelt. Eine entsprechende Markierung der Stellflächen soll dies den Parkenden verdeutlichen. 2. Vor den Hausnummern 6, 16 und 22 auf der nördlichen Seite des Straßenabschnitts werden drei Randparkplätze in Fahrradparkplätze umgewandelt und mit Fahrradbügeln ausgestattet. 3. Auf der nördlichen Seite des Straßenabschnitts werden durch weiße Linien auf dem Gehweg die Parkplätze so begrenzt, dass Autos nicht zu weit auf dem Gehweg parken und den Fußgängerinnen und Fußgängern wieder eine ausreichende Gehwegbreite zur Verfügung steht. 4. Auf der nördlichen Seite wird geprüft, ob die Parkfläche für eine Ladezone für Paketdienste umgewandelt werden kann. 5. Auf der nördlichen Seite des Straßenabschnitts wird geprüft, ob auf ausgewählten Parkplätzen Bäume gepflanzt werden können. Begründung: Die vornehmlich durch Fahrbahn und Parkstreifen dominierte Raumnutzung geht zulasten des Fuß- und Radverkehrs. Am drängendsten ist das Problem der zu geringen Restgehwegbreite auf beiden Seiten des Straßenabschnitts. Eine Orientierung für Parksuchende, z. B. durch entsprechende Markierungen, fehlt aktuell. Es besteht weiterhin ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für den Radverkehr durch in zweiter Reihe parkende Paketdienste. Außerdem besteht wenig Fläche für öffentlichen Begegnungsraum und Stadtgrün. Anwohnerinnen und Anwohner wünschen sich genau hierfür mehr Raum. Das Anliegen wurde auf der Ideenplattform Frankfurt mit Unterstützung von 200 Anwohnern eingestellt. Die Verwaltung hat in ihrer Antwort u. a. statt Schrägparken Längsparken auf der südlichen Seite vorgeschlagen (erster Punkt der Anregung), was von vielen Anwohnern begrüßt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 496 Antrag vom 09.03.2022, OF 241/3 Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1944 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugang zur öffentlichen Toilette am Merianplatz ermöglichen

04.11.2021 · Aktualisiert: 07.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1029 entstanden aus Vorlage: OF 54/3 vom 24.06.2021 Betreff: Zugang zur öffentlichen Toilette am Merianplatz ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, den Zugang zur öffentlichen Toilette am Merianplatz so zu ermöglichen, dass ein schlüsselloser Zugang unter Wahrung hygienischer Bedingungen möglich ist. Begründung: Der Schlüssel zur öffentlichen Toilette am Merianplatz befindet sich bei einem ansässigen Restaurant. Dieses ist täglich von 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr geöffnet. Danach ist kein Zugang zur öffentlichen Toilette mehr möglich. Eine Möglichkeit wäre, einen einfachen Riegel von innen anzubringen, sodass die öffentliche Toilette während der Nachtzeiten offenbleiben kann. Sollte sich diese Situation nach einer Testphase von sechs Monaten als nicht haltbar erweisen, müssen neue Möglichkeiten geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.06.2022, OF 334/3 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2538 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2212 Antrag vom 27.10.2022, OF 415/3 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3265 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 22

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweichquartier für das KiZ 126

04.11.2021 · Aktualisiert: 15.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1044 entstanden aus Vorlage: OF 133/3 vom 01.11.2021 Betreff: Ausweichquartier für das KiZ 126 Vorgang: NR 104/21 Der Magistrat wird gebeten, die bisher durch die Merianschule genutzte Containeranlage zumindest teilweise dem KiZ 126 als Ausweichquartier für die Dauer der Brandschutzsanierung der bisherigen Räume für das Jahr 2022 zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich kann während dieser Zeit die KT 4 (Burgstraße) weiterhin in den Containern untergebracht werden, bis ein Standort für diese gefunden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.09.2021, NR 104 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2384 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kontrolle durch die Stadtpolizei bei verkehrswidrigen Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter- Fahrerinnen und -Fahrern

26.10.2021 · Aktualisiert: 01.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 916 entstanden aus Vorlage: OF 76/4 vom 02.10.2021 Betreff: Kontrolle durch die Stadtpolizei bei verkehrswidrigen Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter- Fahrerinnen und -Fahrern Der Magistrat wird gebeten, eine verstärkte Kontrolle zum Schutz von Fußgängern auf Fußwegen vor Kitas, Schulen, Restaurants und Geschäften in den engen Straßen in Bornheim, im Ostend und auf dem Bornheimer Wochenmarkt vorzunehmen. Ziel muss es sein, rücksichtslose Fahrrad- und E-Scooter-Fahrerinnen und - Fahrer zu belehren und gegebenfalls zu verwarnen. Begründung: In den dicht bevölkerten und engen Fußwegen in den Stadtteilen Bornheim und Ostend sowie dem Bornheimer Wochenmarkt fahren leider immer wieder E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer zum Teil zu zweit und auch Radfahrende mit hoher Geschwindigkeit zwischen den Fußgängern herum und gefährden diese dadurch. Hier wäre eine Aktion der Stadtpolizei oder anderer Ordnungskräfte wünschenswert, die solche Verkehrsteilnehmende eindringlich belehren und auf die Gefährdung, die von ihnen ausgeht, hinzuweisen. Die Kontrollaktion sollte zeitlich an Stoßzeiten an folgenden Orten stattfinden: Auf der Berger Straße/Ecke Saalburgstraße, Haltstelle "Bornheim Mitte", an Schulen und während des Wochenmarktes. Besonders betroffen neben dem Bornheimer Wochenmarkt und der Haltstelle "Bornheim Mitte" ist die Röhnstraße vor der Dahlmannschule, da hier Kopfsteinpflaster Fahrradfahrende veranlasst, auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies kann auch mit der im Herbst jahreszeitlich üblichen Aktion zur Kontrolle von Fahrradbeleuchtungen durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 522

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzbänke auf der Berger Straße von der Höhenstraße bis zum Bornheimer Fünffingerplätzchen

26.10.2021 · Aktualisiert: 08.02.2022

Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 920 entstanden aus Vorlage: OF 85/4 vom 02.10.2021 Betreff: Sitzbänke auf der Berger Straße von der Höhenstraße bis zum Bornheimer Fünffingerplätzchen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung von flexiblen Sitzgelegenheiten, die von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr genutzt und von 18:00 Uhr bis 09:00 Uhr gesperrt werden können, möglich ist. Vorstellbar wären Bänke mit digitalen Schlössern, die tagsüber geöffnet und abends gesperrt werden. Es soll auch untersucht werden, ob Patenschaften für die flexiblen Sitzbänke von Gewerbetreibenden übernommen werden könnten. Eigenverantwortliche Betreuungen einzelner Bänke sollte gefördert werden. Ein entsprechendes Konzept sollte erstellt werden. Begründung: Viele Seniorinnen und Senioren, aber auch Familien mit Kindern möchten sich bei Erledigungen auf der Berger Straße ausruhen und finden dazu keine geeigneten Sitzplätze vor. Andererseits sind Bänke über Nacht oft Anziehungspunkte für unerwünschte Zusammenkünfte mit der Folge von Lautstärke und Müll. Um das in Einklang zu bringen, sollten entsprechende Sitzgelegenheiten untersucht und ein Versuchsprojekt in Bornheim gestartet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 316

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Weihnachtsbeleuchtung auf der Berger Straße

21.10.2021 · Aktualisiert: 15.11.2021

Antrag vom 21.10.2021, OF 112/3 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung auf der Berger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen Der Ortsbeirat beteiligt sich mit bis zu 5.000 Euro aus seinem Budget an der Weihnachtsbeleuchtung in der Berger Straße. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der unteren Berger Straße wird alljährlich vom Interessenverein Untere Berger Straße e.V. finanziert. Die Gelder dafür werden für gewöhnlich mit dem Berger Straßenfest eingeworben, das der Verein organisiert. Da das Berger Straßenfest in diesem Sommer coronabedingt ausfallen musste, fehlen Gelder, um die Straßenbeleuchtung zu finanzieren. Damit die Berger Straße in der für den Einzelhandel so wichtigen Vorweihnachtszeit auch weihnachtlich erstrahlen kann und der Einzelhandel im Nordend gestärkt wird, beteiligt sich der Ortsbeirat mit einem Zuschuss aus seinem Budget. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 52 2021 Die Vorlage OF 112/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "5.000 Euro" durch den Wortlaut "3.000 Euro" ersetzt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, 1 LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Ablauf des Oberflächenwassers sicherstellen: Gullis frei halten

03.10.2021 · Aktualisiert: 15.11.2021

Antrag vom 03.10.2021, OF 123/3 Betreff: Ablauf des Oberflächenwassers sicherstellen: Gullis frei halten In einigen Gullis im Nordend (Beispiel Musikantenweg) wachsen bereits Bäume, offensichtlich wurden sie schon sehr lange Zeit nicht mehr gereinigt. Gerade bei starkem Regen ist dadurch der Ablauf des Wassers in die Kanalisation nicht möglich und führt zu Wasseransammlungen an der Oberfläche. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen der Magistrat wird gebeten zu berichten, Wie erfolgt die regelmäßige Reinigung der Gullis im Nordend? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 221 2021 Die Vorlage OF 123/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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