Meine Nachbarschaft: Ludwigstraße
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Vorlagen
Gehwege von parkenden Autos in der Flörsheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße frei halten
Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5077 entstanden aus Vorlage: OF 1120/1 vom 19.01.2024 Betreff: Gehwege von parkenden Autos in der Flörsheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße frei halten Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Gehwege rund um die Autovermietung in der Flörsheimer Straße 1/Ecke Mainzer Landstraße frei gehalten werden. Dort parken und rangieren nahezu dauerhaft zahlreiche Fahrzeuge der Autovermietung, obwohl kaum Parkplätze auf dem Grundstück vorhanden sind. Außerdem soll der Magistrat Grundstückseigentümer und Mieter auffordern, die legalen Stellplätze eindeutig markieren zu lassen. Sollten Eigentümer und Mieter nicht tätig werden, soll der Magistrat Poller anbringen lassen, um eine Gefährdung von zu Fuß Gehenden zu minimieren. Begründung: Zahlreiche Fahrzeuge der Autovermietung "enterprise" und deren Kunden parken teilweise oder ganz auf den Gehwegen der Flörsheimer Straße und Mainzer Landstraße. Sie schränken die Gehwegbreite erheblich ein, blockieren sie gänzlich oder gefährden zu Fuß Gehende beim Rangieren. Fotos: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 904
Parkende Autos auf dem Radweg Hohenstaufenstraße kontrollieren und abschleppen lassen
Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5087 entstanden aus Vorlage: OF 1135/1 vom 19.01.2024 Betreff: Parkende Autos auf dem Radweg Hohenstaufenstraße kontrollieren und abschleppen lassen Der Magistrat wird gebeten, die widerrechtlich auf dem Radweg in der Hohenstaufenstraße parkenden Pkw kontrollieren und abschleppen zu lassen, damit der Radverkehr nicht weiter behindert und gefährdet wird. Begründung: Der baulich getrennte Radweg in der Hohenstaufenstraße wird in den letzten Wochen sehr häufig von rücksichtslosen Autofahrenden zugeparkt. Manchmal stehen dort drei Pkw und mehr hintereinander, obwohl Markierungen, Fahrbahntrenner und Radwegschilder gut sichtbar angebracht sind. Ende letzten Jahres wurde das dortige Hotel saniert und der Fahrradweg gesperrt. Dies haben viele Autofahrer genutzt, um ihr Auto dort abzustellen. Seit Anfang des Jahres ist die Sperrung allerdings aufgehoben - geparkt wird dort jedoch weiterhin. Ordnungsamt und Stadtpolizei müssen nun regelmäßig nach dem Rechten schauen, Bußgelder verhängen oder abschleppen lassen. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 826
Kunstobjekte der FAZ für die Nachwelt sichern
Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5098 entstanden aus Vorlage: OF 1150/1 vom 04.02.2024 Betreff: Kunstobjekte der FAZ für die Nachwelt sichern Der Magistrat wird gebeten, die Kunstobjekte auf den abzureißenden Liegenschaften im FAZ-Areal für die Nachwelt zu sichern. Insbesondere handelt es sich dabei um - das weltbekannte männliche FAZ-Emblem; - das weiße, weibliche FAZ-Emblem am FAZ-Hochhaus in der Mainzer Landstraße; - die Plastik "Die Lesenden"; - die sog. "Ackermänner" (zehn große Betonplatten), die allesamt von Mitarbeitenden des Historischen Museums und des Kulturamts bereits als erhaltenswert eingeschätzt werden. Die Kunstobjekte sollen im Idealfall in den städtischen Bestand aufgenommen werden. Hilfsweise wird der Magistrat gebeten, den Erhalt der Kunstobjekte durch die derzeitigen Eigentümer sicherzustellen. Begründung: Der Abriss der Bestandsgebäude auf dem ehemaligen FAZ-Areal an der Hellerhofstraße schreitet voran. Erst am Wochenende hat den Ortsbeirat die Nachricht erreicht, dass die "Ackermänner" bereits demontiert sind. Um den Erhalt der Kunstobjekte sicherzustellen, ist ein schnelles Eingreifen des Magistrats geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 607
Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße
Anregung vom 06.02.2024, OA 439 entstanden aus Vorlage: OF 936/6 vom 30.01.2024 Betreff: Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. während der Sperrung der für die zu Fuß Gehenden wichtigen Stadtteile verbindenden Fußgängerunterführung als auch für die Nutzer des ÖPNV zwischen Sommer 2024 und mindestens Frühjahr 2025 gesperrten Tunnels eine Behelfs brücke aufzustellen/zu installieren; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Behelfsbrücke barrierefrei sein kann, ohne eine Verzögerung des Baus der Behelfsbrücke zu verursachen. Begründung: Nach der letzten Ortsbeiratssitzung hat es viele Gespräche zwischen und mit den Bürgern gegeben und das Für und Wider wurde diskutiert. Hierbei hat sich herauskristallisiert, dass für alle nicht nachvollziehbar ist, warum die Behelfsbrücke für die Fußgänger aus Kostengründen nicht installiert werden soll. Für die Brücke wurden Kosten in Höhe von circa zwei Millionen Euro und 10.000 Euro am Tag genannt. Das hört sich erst einmal viel an. Durch alle Nutzer umgerechnet wären das aber bei der Nutzung während der Bauzeit Kosten von circa zwei Euro pro Tag/pro Nutzer. Darin sind sowohl die Wechsler der Stadtteile inbegriffen als auch die Nutzer der S-Bahnen. Die Nutzer, die aus Griesheim-Mitte die S-Bahnen nutzen, hätten eine gute und kurze Verbindung zum Bahnhof. Es wurden schon Wetten abgeschlossen, dass man bei Nutzung der Straßenbahn auf der Mainzer Landstraße zum Hauptbahnhof und von dort zurück zum Griesheimer Bahnhof (um dann seinen Zug am Griesheimer Bahnhof in Richtung Höchst oder Innenstadt zu erreichen) eventuell schneller sein könnte, als mit der Fahrt mit dem Bus der Linie 89 durch Griesheim, welcher über die Schranke in der Elektronstraße und durch ganz Alt-Griesheim (Griesheim-Süd) fahren muss, um an der Endhaltestelle "Erzberger Straße" auszusteigen und zu Fuß zum Bahnhof zu laufen oder durch nochmaliges Umsteigen in den Bus der Linie 45 den Bahnhof zu erreichen. Bei der Rückfahrt hält zwar der Bus direkt am Bahnhof, aber bei Ankunft der S-Bahnen werden dann mehr Menschen den Bus nutzen müssen, als der Bus Platz bietet. Das heißt, man muss auf den nächsten oder übernächsten Bus oder den danach warten; das mit den jeweils neu angekommenen Nutzern der S-Bahn. Zurück geht es über die Gleise der Elektronstraße. Man kann sich ausrechnen, wie lange ein jeder dann unterwegs ist, um den Arbeitsplatz, das Zuhause oder sonstige Termine außerhalb Griesheims zu erreichen. Selbst innerhalb Griesheims ist es eine sehr lange Fahrt. Bei allem Verständnis für die Notsituation ist dies inakzeptabel und die Ersatzbrücke muss gebaut werden, wohlwissend, dass Menschen mit schweren Bewegungseinschränkungen diese nicht nutzen können. Denn keiner weiß, ob es tatsächlich bei den angepeilten sieben bis acht Monaten bleibt. Wie schon angeführt, wären die Kosten der Brücke heruntergerechnet auf den Tag und Nutzer "Peanuts", wie ein großer Bänker Frankfurts mal erheblich größere Ausgaben nannte. Die Griesheimer sind der Meinung, dass das eine Summe ist, die man für sie ausgeben können muss. Es kam schon die Frage auf, ob das vorgesehene umständliche Verfahren ohne Brücke auch den Bürgern des Westends, Nordends oder Bornheims zugemutet werden würde. Die kostenfreie Nutzung der Busse der Linie 89 während der Sperrzeiten ist ein sehr gutes Angebot und hilft denjenigen, die schlecht zu Fuß unterwegs, keine Dauernutzer des ÖPNV mit einer Zeitfahrkarte und nicht motorisiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 252 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 4571, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024 Aktenzeichen: 66-2
Kontrastreiche Poller im Ortsbezirk 1
Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5094 entstanden aus Vorlage: OF 1143/1 vom 17.01.2023 Betreff: Kontrastreiche Poller im Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass künftig inmitten von Wegebeziehungen anstatt grauer Poller nur noch StVO-konforme, kontrastreiche, rot-weiße Poller verwendet werden, die auch von Menschen mit schlechterer Sehkraft erkannt werden. Weiterhin sollen an folgenden Stellen entweder die grauen Poller durch kontrastreiche rot-weiße Poller ersetzt oder mit deutlichen rot-weißen Aufklebern sichtbarer gemacht werden: - Südlicher Fuß-/Radweg um das Skyline-Plaza, ein Poller am Geh-/Radweg; - Camberger Straße /Mainzer Landstraße unter der Eisenbahnbrücke: ein Poller auf Gehweg; - Mainzer Landstraße 193 bis 197, Einfahrt 195 bis 197: acht Poller auf Gehweg; - Mainzer Landstraße 191 bis 193, Einfahrt 191 bis 193: drei Poller auf Gehweg; - Speicherstraße 42 bis 44, Zufahrt Tiefgarage Nr. 42: zwei Poller auf Gehweg; - Speicherstraße 2, Fußgängerüberweg, sechs Poller am Fußgängerüberweg; - Weilburger Straße 3 bis 5, Zufahrt Parkplatz Ärztehaus: vier Poller auf Gehweg; - Weilburger Straße 17, Zufahrt Hinterhof: zwei Poller auf Gehweg; - Pariser Straße 2 bis 10, zwei Zufahrten, acht Poller auf Gehweg. Begründung: Wenn inmitten eines Weges ein "unsichtbarer" Poller steht, so ist dies sehr gefährlich für die zu Fuß Gehenden, insbesondere für sehbehinderte Menschen. Gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 StVO müssen Sperrpfosten rot-weiß gestreift sein. Kontrastreicher rot-weißer Poller (Hafenstraße), grauer Poller vs. kontrastreicher rot-weißer Poller (Skyline Plaza) - Fotos: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1153
Fußgängerweg zwischen Kirche St. Aposteln und Bahnübergang auf der südlichen Seite des Ziegelhüttenwegs
Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5056 entstanden aus Vorlage: OF 986/5 vom 10.11.2023 Betreff: Fußgängerweg zwischen Kirche St. Aposteln und Bahnübergang auf der südlichen Seite des Ziegelhüttenwegs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den an der südlichen Seite des Ziegelhüttenwegs im Abschnitt der Kirche St. Aposteln und dem Bahnübergang befindlichen Erdweg in einen begehbaren Fußgängerweg umzugestalten. Begründung: Im oben genannten Bereich befindet sich unmittelbar vor den Kleingärten der Anlage "Rosisten 2" ein holpriger, bei Regen morastiger Erdweg, der wegen seiner Unebenheiten nicht zu begehen ist. Es wäre sinnvoll, wenn dieser Erdweg in einen begehbaren Fußgängerweg umgestaltet werden könnte, wobei dies nicht zwangsläufig mit einer Betonierung einhergehen müsste, sondern auch ein fester Naturbelag infrage käme. Für einen begehbaren Weg bestünde auch ein entsprechender Bedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1039 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Sind die Planungen zum Güterplatz noch zeitgemäß?
Antrag vom 17.12.2023, OF 1085/1 Betreff: Sind die Planungen zum Güterplatz noch zeitgemäß? Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 1 zeitnah folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist der Magistrat der Meinung, dass die mittlerweile veraltete Planung den Anforderungen an eine klimaresiliente Planung und den Vorgaben des mittlerweile gültigen Leitfadens zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung entspricht? 2. Beabsichtigt der Magistrat, anhand dieser Leitlinien die Planungen der Grünfläche klimaangepasst überarbeiten zu lassen? 3. Beabsichtigt der Magistrat, die östliche Fahrbahn und Parkplätze zwischen Mainzer Landstraße und Hohenstaufenstraße dauerhaft zu schließen und als Platz für Gastronomie und Fußgehende umzuwandeln? 4. Beabsichtigt der Magistrat, den bevorstehenden barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle Güterplatz in Richtung Westen mit der Planung des Güterplatzes und dem Übergang zur U-Bahn zu koordinieren? 5. Hat der Magistrat dazu bereits Kontakt zum Wettbewerbsgewinner, dem Büro Kulka aufgenommen? 6. Hat der städtebauliche Vertrag mit Fa. Bosch noch Bestand, obwohl sich entlang des Güterplatzes gar keine Liegenschaften der Fa. Bosch mehr befinden? 7. Wie sieht der Zeitplan des Magistrats aus und wann sollen Planung, Ausschreibung, Baubeginn und Fertigstellung sein? Begründung: Die Menschen im Europaviertel und Gallus warten schon sehr lange auf die Umgestaltung und Nutzung der Grünfläche Güterplatz. Die Planungen des Büros Kulka aus 2007/2008 wurden vor den Planungen der Stadtbahn ins Europaviertel und der U-Bahn-Station Güterplatz prämiert. Sie entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur und an Grünflächen und müssen daher auf den Prüfstand. Die Umplanungen sollten rechtzeitig erfolgen, um die barrierefreie Umgestaltung der Tramhaltestelle zu berücksichtigen und eine Fertigstellung bis zur Inbetriebnahme der U-Bahn nicht zu gefährden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 828 2024 Die Vorlage OF 1085/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke
Anregung vom 28.11.2023, OA 416 entstanden aus Vorlage: OF 879/6 vom 13.11.2023 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, so schnell wie möglich einen Ersatz für die abgerissene Omegabrücke zu errichten und insbesondere 1. im ersten Quartal des Jahres 2024 einen Zeitplan mit einzelnen Schritten zur Umsetzung vorzulegen; 2. im ersten Quartal des Jahres 2024 in Griesheim in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den weiteren Ablauf zu erläutern; 3. Möglichkeiten von Provisorien zu prüfen und zu bewerten; 4. alle Möglichkeiten für eine beschleunigte Umsetzung zu nutzen; 5. keine Wiederholung schon erfolgter zeitintensiver Variantenprüfungen vorzunehmen; 6. eine örtliche Gegebenheiten berücksichtigende Planung zu erstellen. Begründung: Die wichtigen kulturellen und infrastrukturellen Einrichtungen im Stadtteil Griesheim verteilen sich auf Gebiete nördlich und südlich der Bahnlinie. Daher ist die Durchgängigkeit der Bahnlinie sehr bedeutsam. Der Bahnübergang in der Elektronstraße (häufige Schließzeiten) und die Umleitungen über die Stroofstraße und die Mainzer Landstraße sind nur für eine Übergangszeit geeignet. Schon allein das Fehlen der zwei Buslinien 54 und 59 innerhalb Griesheims ist ein großer Nachteil. Bei der Einführung des S-Bahn-Verkehrs wurde intensiv geprüft, ob der Bahnübergang in der Alten Falterstraße/Waldschulstraße durch eine Unterführung oder eine Brücke ersetzt wird. Gegen die Unterführung sprachen folgende Punkte: lange Rampen auf beiden Seiten; Straßen wie Fabriciusstraße, Autogenstraße, Eichenstraße und Schwarzerlenweg würden zu Sackgassen; fehlende Anbindung der Anlieger der Alten Falterstraße; städtebauliche Bewertung des Eingriffs durch den tiefen Schacht. Diese Bewertung besteht unverändert. Alle Häuser und Straßen bestehen weiterhin und zusätzlich gibt es mit dem Bürgerhaus Griesheim anstelle der Wendeanlage der Straßenbahn ein großes Gebäude mit Einfahrt zur Tiefgarage. Für den Platz vor dem Bürgerhaus hat ein Wettbewerb einen schönen Vorschlag ergeben, der den Bereich verschönert und zum Aufenthalt einlädt. Stattdessen würde dann an dieser Stelle die Zufahrt zum unterirdischen Tunnel sein. Nach den Baumaßnahmen im Jahr 2015 für 2,8 Millionen Euro (von Sanierung mag der Ortsbeirat nicht mehr sprechen) hatte die Brücke zwei Gehwege mit einer Breite von 1,2 Metern und 1,8 Metern sowie zwei je 1,5 Meter breite Radfahrspuren. Dies war bedarfsgerecht. Nun Gehwegbreiten von je 2,5 Metern sowie zwei baulich getrennte Radwege von je zwei Metern Breite zu fordern, würde die Breite der Brücke derart erhöhen, dass der vorhandene Raum nicht mehr ausreicht. Das Ergebnis wäre dann keine Brücke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.04.2024, B 169 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 416 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4227, 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 22.01.2024 Aktenzeichen: 66-2
Nied: Parken auf dem Geh-/Radweg vor der Mainzer Landstraße Nr. 793 verhindern
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4779 entstanden aus Vorlage: OF 890/6 vom 11.11.2023 Betreff: Nied: Parken auf dem Geh-/Radweg vor der Mainzer Landstraße Nr. 793 verhindern Das Restaurant in der Mainzer Landstraße 793 wird von vielen Reisebussen angefahren, um die Gäste dort hinzubringen. Es wird jedoch dort nicht nur zum Aussteigen gehalten. Vielmehr ist es häufig zu beobachten, dass die Busfahrer während der gesamten Verweildauer der Gäste vor dem Lokal auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg parken. Der Abschnitt ist ein von vielen Radfahrenden benutzter Zweirichtungsradweg, d. h. Radfahrende kommen vom Mainufer aus Richtung Schwanheimer Brücke und fahre n hinter der Niddabrücke runter zur Nidda (und umgekehrt). Dazu wird der Weg von vielen Radfahrenden von Höchst in Richtung Griesheim/Stadtmitte genutzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Bordsteinabweiser ab der Parkplatzeinfahrt bis hinter dem Eingang zum Lokal anzubringen. Das wären ca. 100 bis 150 Meter, um das Parken auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg zu verhindern. Begründung: Da viele der Reisebusse nicht in Deutschland zugelassen sind, scheinen Bußgeldbescheide keinen Eindruck zu machen. Deshalb sollte auf bauliche Maßnahmen zurückgegriffen werden. (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1221 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Nied: Spielplätze Mumm-von-Schwarzenstein-Straße
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4782 entstanden aus Vorlage: OF 893/6 vom 07.11.2023 Betreff: Nied: Spielplätze Mumm-von-Schwarzenstein-Straße Im Bereich der Mumm-von-Schwarzenstein-Straße/Mainzer Landstraße gibt es zwei Spielplätze. Aktuell ist der kleine Spielplatz komplett gesperrt. Beim größeren Spielplatz ist ein Spielgerät (Drehscheibe) umzäunt bzw. gesperrt. Da dieser Zustand schon seit längerer Zeit besteht und es anscheinend dort nicht weitergeht, wird der Magistrat gebeten, 1. m itzuteilen, warum der kleinere von beiden Spielplätzen gesperrt ist und wann er wieder geöffnet werden soll; 2. die Drehscheibe am größeren Spielplatz zu reparieren und wieder für die Kinder freizugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 314 Aktenzeichen: 67-2
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Kreuzung Rebstöcker Straße/Ecke Mainzer Landstraße sicherer machen
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4797 entstanden aus Vorlage: OF 1036/1 vom 02.11.2023 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Kreuzung Rebstöcker Straße/Ecke Mainzer Landstraße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts an der Kreuzung zur Rebstöcker Straße den Schutzstreifen für Radfahrende vollständig durchzumarkieren. Derzeit hört der Schutzstreifen vor der Hausnummer 405 auf und beginnt erst wieder nach 130 Metern nach der Kreuzung bei der Hausnummer 403. Sollte dies nicht umsetzbar sein, so sollen die Fahrradpiktogramme mittiger positioniert werden, damit diese auch für Autofahrende sichtbarer sind. Begründung: Eine durchgehende Fläche für Radfahrende ist sinnvoll, um für alle Verkehrsteilnehmenden eine verlässliche Situation zu gewehrleisten. An dieser Stelle wurde vermutlich aufgrund des Linksabbiegers bisher auf eine durchgehende Markierung verzichtet. Jedoch spricht aus Sicht des Ortsbeirates nichts dagegen, den Schutzstreifen weiter durchzuziehen. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 660 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Begrünung an der Mainzer Landstraße 404 bis 410
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4799 entstanden aus Vorlage: OF 1038/1 vom 13.11.2023 Betreff: Begrünung an der Mainzer Landstraße 404 bis 410 Der Magistrat wird gebeten, für eine Bepflanzung mit Bäumen und/oder Sträuchern entlang der Mainzer Landstraße 404 bis 410 unter Beachtung der Verkehrssicherheit insbesondere des Radweges zu sorgen. Begründung: Sommer mit immer höheren Temperaturen gehören inzwischen zur Normalität. Gerade in der Stadt trägt jeder einzelne Baum oder Strauch zur Verbesserung des Stadtklimas bei und spendet Schatten. An der Mainzer Landstraße 404 bis 410 in Höhe des Autohauses gibt es einen rund 250 Meter langen Bürgersteig ohne Bäume und somit auch ohne Schatten. In der heißen Jahreszeit ist es eine regelrechte "Durststrecke" für alle Menschen, die diesen Weg an der Mainzer Landstraße nutzen. Eine Begrünung wäre zum einen gut für das Klima und zum anderen würde auch die heiße Wegstrecke im Sommer etwas erträglicher. Quelle: Eigene Bilder Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 907 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Gehwegparken Kostheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4801 entstanden aus Vorlage: OF 1040/1 vom 12.11.2023 Betreff: Gehwegparken Kostheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken an der Kostheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße mittels Poller zu unterbinden und die Bordsteinabsenkung so zu verbreitern, dass der gesamte Fußweg barrierefrei nutzbar ist. Begründung: Aktuell parken Kraftfahrzeuge auf dem Gehweg, wodurch die Nutzung des Gehwegs behindert wird. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 362
Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich!
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4821 entstanden aus Vorlage: OF 1078/1 vom 28.11.2023 Betreff: Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich! Vorgang: OM 3943/23 OBR 1; ST 2317/23 Der Magistrat wird gebeten, wie in der Anregung an den Magistrat OM 3943 unter Ziffer 1. gefordert, die generelle Parkerlaubnis auf dem Gehweg im Abschnitt Mainzer Landstraße zwischen Hafenstraße und Rudolfstraße aufzuheben und den Gehweg baulich zu sichern. Wie in der Stellungnahme vom 06.11.2023, ST 2317, erörtert, entfallen die bestehenden Stellplätze ersatzlos zugunsten zusätzlichen Platzes für den Fußverkehr - mit Ausnahme einer auf dem Hochbord neu einzurichtenden Lieferzone. Begründung: Mit der Anregung an den Magistrat OM 3943 beabsichtigte der Ortsbeirat nicht, statt dem Gehwegparken das Parken auf der Fahrbahn der Mainzer Landstraße zu erlauben. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass dies dort unmöglich ist, und es ginge am Ziel der ursprünglichen Anregung (mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr) vorbei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3943 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2317 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 534
Entsiegelung und Begrünung der Betonfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4736 entstanden aus Vorlage: OF 961/5 vom 30.10.2023 Betreff: Entsiegelung und Begrünung der Betonfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Betonfläche an der Ecke Ziegelhüttenweg/Letzter Hasenpfad, gegenüber der Bäckerei Ziegelhütte, zu entsiegeln und zu begrünen. Begründung: An der vorbezeichneten Stelle befindet sich eine durchgehend versiegelte Fläche, die keinerlei Nutzfunktion hat. Bestünde die Möglichkeit, diese zu entsiegeln und zu begrünen, etwa durch Sträucher oder eine Blumenwiese, wäre dies ein kleiner Beitrag zur Begrünung dieses Bereiches. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 397 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2014 Aktenzeichen: 66-0
Lichtsignalanlage Am Hauptbahnhof/Ecke Düsseldorfer Straße verständlicher gestalten, Grünpfeil ergänzen
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4583 entstanden aus Vorlage: OF 1018/1 vom 19.09.2023 Betreff: Lichtsignalanlage Am Hauptbahnhof/Ecke Düsseldorfer Straße verständlicher gestalten, Grünpfeil ergänzen Der Magistrat wird gebeten, die Verständlichkeit der Lichtsignalanlage am Linksabbieger Am Hauptbahnhof/Ecke Poststraße für die geradeaus fahrenden Verkehrsteilnehmenden in Richtung Düsseldorfer Straße verständlich und klar zu gestalten und dazu einen sogenannten "Grünpfeil" (Verkehrszeichen 720) oder eine zusätzliche Lichtsignalanlage mit Pfeil geradeaus und "Dauergrün" nachrüsten zu lassen. Begründung: Die Geradeausspuren der Straße Am Hauptbahnhof in Richtung Düsseldorfer Straße sind nicht ampelgeregelt. Die Linksabbiegespuren in Richtung Poststraße und Tiefgarage Hauptbahnhof sind ampelgeregelt. Aufgrund der Einengung der Geradeausspur missverstehen viele Autofahrende die Ampelregelung und halten an, obwohl nur die Linksabbieger "Rot" haben. Das führt regelmäßig zu Beinahe-/Auffahrunfällen, zur Behinderung aller Verkehrsteilnehmenden und störenden Hupkonzerten. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 358 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Litfaßsäulen in der Elbestraße bei Neuvergabe der Werberechte nicht neu vergeben, sondern abbauen
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4589 entstanden aus Vorlage: OF 1026/1 vom 05.09.2023 Betreff: Litfaßsäulen in der Elbestraße bei Neuvergabe der Werberechte nicht neu vergeben, sondern abbauen Vorgang: M 106/23 Der Magistrat wird gebeten , bei der Neuvergabe der Werberechte im Jahr 2026 die beiden Litfaßsäulen in der Elbestraße (zwischen Niddastraße und Taunusstraße) nicht mehr als Werbefläche zu vergeben und diese schnellstmöglich abbauen zu lassen. Begründung: Die Litfaßsäulen werden als Urinal missbraucht. Dies führt seit Jahren zu einer enormen Geruchsbelästigung und Verunreinigung des Gehweges und der Straße. Um diesen unerträglichen Missstand zu beenden, müssen die Litfaßsäulen entfernt werden. Nach der Entfernung sollte geprüft werden, ob es möglich ist, in diesem Bereich Bäume zu pflanzen, da eine Begrünung im genannten Straßenabschnitt fehlt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.06.2023, M 106 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 117 Antrag vom 15.06.2024, OF 1302/1 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5736 Aktenzeichen: 61-0
Buslinie 87 soll am REWEMarkt halten
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4591 entstanden aus Vorlage: OF 1028/1 vom 03.10.2023 Betreff: Buslinie 87 soll am REWE-Markt halten Vorgang: OM 3754/23 OBR 1; ST 1600/23 Am 21. März 2023 forderte der Ortsbeirat in seiner Anregung an den Magistrat, OM 3754, dass die Buslinie 87 auch am REWE-Markt im Gutleut halten solle. Der Magistrat antwortet dazu in seiner Stellungnahme vom 31. Juli 2023, ST 1600, dass es die Buslinie 37 gebe, die genutzt werden könne und aufgrund der Sonderfunktion der Buslinie 87 von einer Bedienung und Einrichtung zusätzlicher Haltestellen abgesehen werde. Diese Antwort ist für die Bewohner des Gutleuts äußerst unbefriedigend und nicht hinnehmbar. Der Bus 37 stellt momentan die einzige Möglichkeit dar, den Supermarkt zu erreichen. Allerdings fällt der 37er Bus oft aus. Dann gibt es gar keine Verbindung. Der 87er Bus könnte die schon vorhandene Haltestelle nutzen, ohne dass dies ein Mehraufwand wäre. Der Magistrat wird daher nochmals gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass - wenn auch nur vorübergehend - der Bus 87 auch am REWE-Markt hält. Weiterhin sind zusätzliche Ein- und Ausstiegsstellen an den folgenden Orten einzurichten: 1. für die Hinfahrt an den vorhandenen Haltestellen "Zanderstraße" und/oder "Rottweiler Platz" sowie Hafenstraße 54 oder Mainzer Landstraße vor Haus 134 (gegenüber von der Haltestelle "Güterplatz") sowie 2. für die Rückfahrt an den Haltestellen "Güterplatz" und Hafenstraße 19 bis 23 oder Gutleutstraße 146 bis 148. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 447 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1055 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schaffung zusätzlicher Parkplätze im Ziegelhüttenweg
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4445 entstanden aus Vorlage: OF 897/5 vom 16.08.2023 Betreff: Schaffung zusätzlicher Parkplätze im Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenwegs, zwischen dem Anwesen Ziegelhüttenweg 34 und der Bahnschranke, auf dem Fußgängerweg drei Pkw-Parkplätze einzurichten. Begründung: In dem obigen Bereich wurde bisher von Autofahrern geparkt. Da dies jedoch illegal war, wurde das Parken mit entsprechenden Bußgeldern geahndet. Es besteht jedoch aufgrund der Parkplatzknappheit ein Bedarf, dort Parkplätze einzurichten. Dies ist auch ohne Weiteres möglich, weil der Bürgersteig in diesem Bereich eine ausreichende Breite für den Fußverkehr aufweist und so eine Behinderung nicht zu erwarten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 612 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Griesheim: Benennung einer unbenannten Straße
Antrag vom 14.09.2023, OF 858/6 Betreff: Griesheim: Benennung einer unbenannten Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die südlich der Mainzer Landstraße zwischen Lärchenstraße und Ernst-Wiss-Straße verlaufende unbenannte Straße wie folgt zu benennen: An der Schelteich. Begründung: Dieses vorgenannte Straßenstück ist bisher nicht benannt und soll aus polizeilichen und Orientierungsgründen geändert werden. Adressen selbst befinden sich in dieser Straße zur Zeit nicht, so dass auch keine Kosten wegen Adressänderungen auf Anlieger zukommen. Bei dem Namen handelt es sich um eine alte Flurbezeichnung. Neben Baumnamen gibt es in Griesheim Mitte bereits Straßen, die nach Flurbezeichnungen benannt sind. Auch das Vermessungsamt hat seine Zustimmung zur Namensgebung bereits signalisiert. Das Landesgeschichtliche Informationssystem Hessen (LAGIS) deutet darauf hin, dass die Bezeichnung "Schelteich" offenbar von einer Eiche herrührt (Schelt-Eiche). Womit sich der Kreis wieder schließen würde zu einer Benennung nach einem Baum. In der Anlage finden Sie die Markierung der zu benennenden Straße und den Auszug aus einer alten Flurkarte. Quelle: Geoportal Quelle: Geschichtsverein Griesheim Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Initiative OI 34 2023 Die Vorlage OF 858/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ampelschaltung in der Ludwigstraße anpassen
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4398 entstanden aus Vorlage: OF 964/1 vom 25.08.2023 Betreff: Ampelschaltung in der Ludwigstraße anpassen Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße nördlich der Mainzer Landstraße anzupassen, damit diesen häufiger Grünphasen geboten werden. Begründung: Während es etwa dem Verkehr stadtauswärts auf der Mainzer Landstraße sehr lange ermöglicht wird, rechts in die Ludwigstraße einzubiegen, warten Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße sehr lang an der Ampel, um diese bei Grün überqueren zu können. Es handelt sich um eine beliebte Wegebeziehung für den Fußverkehr. Die lange Wartezeit auf eine Grünphase scheint regelmäßig zu beobachtendes Überqueren der Straße bei Rot zu begünstigen. Der Magistrat würde dem geänderten Nutzungsverhalten auf der Kreuzung gerecht werden, wenn er Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße besserstellt als bisher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 360 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Haltverbot Hufnagelstraße einrichten - Vorrang für Schulkinder
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4412 entstanden aus Vorlage: OF 986/1 vom 12.09.2023 Betreff: Haltverbot Hufnagelstraße einrichten - Vorrang für Schulkinder Der Magistrat wird gebeten, für die Hufnagelstraße (Schulweg) auf dem Abschnitt zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße ein beidseitiges Haltverbot einzurichten sowie die häufig zugeparkten Feuerwehrzufahrten regelmäßig zu kontrollieren. Ebenso soll geprüft werden, ob die Fahrbahnbreite sinnvoll reduziert werden kann, um mehr Begrünung zu ermöglichen. Das Beparken der Gehwege ist möglichst mit Fahrradbügeln zu unterbinden, da entsprechender Bedarf besteht. Ersatzweise sind Poller aufzustellen. Die bestehenden offiziellen Stellplätze in den Parkbuchten bleiben erhalten. Begründung: Da auf diesem Abschnitt der Hufnagelstraße jede noch so kleine Fläche zum Parken oder Wildparken missbraucht wird, teilweise in zweiter oder sogar dritter Reihe, wodurch immer wieder der Verkehr behindert wird, soll diesem Problem durch die Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots begegnet werden. Die eingeschränkte Sicht gefährdet ebenso zu Fuß Gehende sowie mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere bei Dunkelheit oder Regen. Da sich hier die Günderrodeschule befindet, benötigen Schulkinder einen sicheren Schulweg. Ständig wird Müll an den Baumscheiben abgelegt, was durch die zugeparkten Flächen begünstigt wird und die Umwelt beeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 198 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Fahrradbügel Niddastraße/Ecke Ludwigstraße
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4380 entstanden aus Vorlage: OF 918/1 vom 17.06.2023 Betreff: Fahrradbügel Niddastraße/Ecke Ludwigstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Platzfläche/Grünfläche und Niddastraße/Ecke Ludwigstraße an zwei geeigneten Stellen jeweils zehn Fahrradbügel anbringen zu lassen. Die Gehwege sind frei zu halten. Begründung: Wegen fehlender Radbügel werden Fahrräder oft kreuz und quer abgestellt oder an Bäumen und Schildermasten angeschlossen. Bild: Google Maps, Eintragungen Lennard Everwien Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 292 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1819 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parkraumbewirtschaftung am Hauptbahnhof konsequent ausweiten
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4192 entstanden aus Vorlage: OF 896/1 vom 17.06.2023 Betreff: Parkraumbewirtschaftung am Hauptbahnhof konsequent ausweiten Der Magistrat wird gebeten, die teilweise schon westlich des Hauptbahnhofs existierende Parkraumbewirtschaftung auf die Niddastraße, Ludwigstraße und Poststraße auszuweiten. Dabei sollen auch Bewohnerparkzonen ausgewiesen werden. Begründung: Der bisher existierende und verwirrende Flickenteppich aus bewirtschafteten und unbewirtschafteten Straßenabschnitten soll geschlossen werden. So wissen Pkw-Fahrende, wo zahlungspflichtiges Parken besteht. Außerdem schafft dies einen Anreiz, dass Pendlerinnen und Pendler das Parkhaus am Hauptbahnhof aufsuchen. Bild: Google Maps, Eintragungen Lennard Everwien Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2268 Aktenzeichen: 66-3
Haltverbot Hufnagelstraße einrichten – Schulkinder schützen
Antrag vom 17.06.2023, OF 921/1 Betreff: Haltverbot Hufnagelstraße einrichten - Schulkinder schützen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Hufnagelstraße auf dem Abschnitt zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße ein beidseitiges Haltverbot einzurichten sowie die häufig zugeparkten Feuerwehrzufahrten regelmäßig zu kontrollieren. Begründung: Da auf diesem Abschnitt der Hufnagelstraße jede noch so kleine Fläche zum Parken oder Wildparken missbraucht wird, wodurch immer wieder der Verkehr u.a. mit Linienbus und Radfahrenden sowie Ein-/Ausparkenden beeinträchtigt oder behindert wird, was zu vermeidbarem Verkehrslärm wie "Hupen" führt und eine ständige Belästigung für Anwohnende darstellt, soll diesem Problem durch die Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots begegnet werden. Die eingeschränkte Sicht gefährdet ebenso Fußgehende sowie mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere bei Dunkelheit oder Regen. Da sich hier die Günderrodeschule befindet, benötigen Schulkinder einen sicheren Schulweg. Für eine wirksame Verkehrswende sowie zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden muss unerwünschtes Verhalten im Verkehr nachhaltig unterbunden werden. Teilweise wird auch Müll in den Baumscheiben abgelegt, was die Umwelt beeinträchtigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.08.2023, OF 959/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 921/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 921/1 wurde zurückgezogen.
Gehwegbelag und fehlende Bordsteinkanten im Bertha-von-Suttner-Ring und Sachsenhäuser Landwehrweg instand setzen
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4102 entstanden aus Vorlage: OF 804/5 vom 16.05.2023 Betreff: Gehwegbelag und fehlende Bordsteinkanten im Bertha-von-Suttner-Ring und Sachsenhäuser Landwehrweg instand setzen Der Magistrat wird aufgefordert, den Gehwegbelag und die fehlenden Bordsteinkanten im Bertha-von-Suttner-Ring (Haus-Nr. 2 bis 28) und Sachsenhäuser Landwehrweg (ab der Bushaltstelle "Anton-Burger-Weg" bis zu den Schrebergärten) zumindest wieder in den Zustand von vor den dortigen Leitungsarbeiten zu versetzen. Begründung: An vielen Stellen im Stadtteil wurden in den vergangenen Wochen Leitungsarbeiten durchgeführt. Hierzu wurden u. a. Gehwegbeläge und Bordsteinkanten zeitweise entfernt. Allerdings wurden nach Beendigung der Arbeiten im Bertha-von-Suttner-Ring nicht wieder die für Gehwege vorgesehenen Pflastersteine verwendet, sondern es wurde mit Mörtel zugeschmiert. Dieser ist an einigen Stellen inzwischen schon wieder brüchig geworden. Die herausgenommenen Bordsteinkanten wurden an zwölf Stellen nicht wieder eingebaut, sondern es wurde zur Straße hin mit Mörtel abgeschrägt verschmiert. Da der Mörtel an einigen Stellen schon brüchig ist und Bordsteinkanten fehlen, sind hier Stolperfallen entstanden. Im Sachsenhäuser Landwehrweg und im Wilhelm-Beer-Weg wurden nach Beendigung der Arbeiten die Bordsteinkanten teilweise in einem beschädigten Zustand eingesetzt und Bordsteinkanten sind abgesackt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Abhilfe. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2192 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Park statt Parkplätzen
Antrag vom 23.05.2023, OF 849/1 Betreff: Park statt Parkplätzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz an der Mainzer Landstraße südlich der Tramhaltestelle Mönchhofstraße zu entsiegeln, für den motorisierten Verkehr zu sperren und in eine öffentliche Grünfläche umzuwandeln. Besonders zu prüfen ist, ob die Einrichtung eines "Tiny Forest"1 möglich ist. Begründung: Der etwa 1400 m2 große Parkplatz wird hauptsächlich als Abstellplatz für gewerblich genutzte Fahrzeuge und für abgemeldete Fahrzeuge genutzt. Er ist in einem sehr verwahrlosten Zustand. Müll und Essensreste haben Ratten angezogen, die auch die nahe gelegene Kleingartenanlage beeinträchtigen. Die Kleingartenanlage ist mit Bus und Straßenbahn gut erreichbar, der Parkplatz ist an der Stelle nicht notwendig und sollte einem der Allgemeinheit besser dienenden Zweck zugeführt werden. Die Fläche ist gut geeignet für eine Entsiegelung und die Einrichtung einer Grünfläche. Dadurch würde sich auch das Müll- und Rattenproblem erledigen. Antragsteller: LINKE. Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.04.2023, OF 806/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 941/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 941/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 6 Die CDU und SPD Fraktionen stellen den Geschäftsordnungsantrag über die Zurückstellung der Vorlagen OF 806/1, 849/1 und 941/1 abzustimmen. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 941/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen FDP (= Annahme)
Nied: Links-Abbiege-Ampelsignal am Kreuzungspunkt Tillystraße anbringen
Antrag vom 22.05.2023, OF 769/6 Betreff: Nied: Links-Abbiege-Ampelsignal am Kreuzungspunkt Tillystraße anbringen Autofahrern auf der Bolongarostraße, die aus Höchst kommend in Richtung Nied fahren, ist es am Kreuzungspunkt Tillystraße / Knotenpunkt Mainzer Landstraße / Bolongarostraße möglich, an der Ampel nach links in die Bolongarostraße abzubiegen. Hierbei müssen sie an der Ampel, auch wenn sie GRÜN haben, auf herannahende Straßenbahnen (von vorne und hinten) sowie auf den Gegenverkehr achten. Verkehrsteilnehmer berichten, dass anscheinend links abbiegende Fahrer an dieser Stelle oftmals verunsichert und nicht in der Lage sind, die Situation eindeutig zu erfassen. Teilweise biegen sie dann entweder nur verzögernd ab und halten den Linksabbiegeverkehr auf, oder sie biegen zu früh nach links ab, obwohl Gegenverkehr kommt, den sie übersehen haben. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Kreuzungspunkt Tillystraße / Knotenpunkt Mainzer Landstraße / Bolongarostraße für den aus Höchst kommenden und in Richtung Nied an der Ampel nach links in die Bolongarostraße abbiegenden Verkehr eine Linksabbieger-Ampelphase mit eindeutig grünem Pfeil installiert werden kann. Nur wenn keine Straßenbahn kommt und der Gegenverkehr rot hat, sollten die Linksabbieger den grünen Pfeil angezeigt bekommen, der ihnen dann die Sicherheit gibt, gefahrlos nach links abzubiegen. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 679 2023 Die Vorlage OF 769/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Straßensanierung des Schwarzsteinkautwegs 1 bis 5 (direkt vor der Unterführung Bahnhof „Louisa“)
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3963 entstanden aus Vorlage: OF 777/5 vom 03.04.2023 Betreff: Straßensanierung des Schwarzsteinkautwegs 1 bis 5 (direkt vor der Unterführung Bahnhof "Louisa") Der Magistrat wird gebeten, den Straßenbelag im Schwarzsteinkautweg 1 bis 5 in 60598 Frankfurt- Sachsenhausen zu erneuern. Begründung: Das oben genannte Anliegerstraßenstück ist mit Schlaglöchern und aufgebrochenem Belag übersät. Dieser Weg wird von vielen Fußgängern und Radfahrern genutzt, um in den Ziegelhüttenweg oder durch die Unterführung zum Bahnhof "Louisa" zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1936 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5
Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße?
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 entstanden aus Vorlage: OF 804/1 vom 01.04.2023 Betreff: Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße? Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21; OM 2620/22 OBR 1; ST 2827/22 Der Magistrat wird erneut gebeten zu berichten, wie weit die Planungen zur Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße sind und diese dem Ortsbeirat und der interessierten Öffentlichkeit vorzustellen. Begründung: Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht der Magistrat davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im 1. Quartal 2023 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werden kann. Dieses ist nun auch vorbei, daher erwartet der Ortsbeirat nun Antworten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2027 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1762 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 516 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1898 Antrag vom 02.02.2025, OF 1515/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541 Aktenzeichen: 32-1
Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3943 entstanden aus Vorlage: OF 814/1 vom 13.04.2023 Betreff: Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, 1. die Parkerlaubnis auf dem Gehweg im Abschnitt Mainzer Landstraße zwischen Rudolfstraße und Hafenstraße aufzuheben und den Gehweg baulich zu sichern; 2. in der Rudolfstraße zwischen Niddastraße und Mainzer Landstraße mit Parkwinkeln das Fahrbahnparken zu verdeutlichen und neben den Einfahrten das Zuparken des Gehweges durch Poller zu unterbinden; 3. im Bereich aus den Punkten 1. und 2. ein bis zwei Lieferzonen einzurichten; 4. zu prüfen und zu berichten, ob die Rudolfstraße im genannten Bereich zumindest teilweise entsiegelt werden kann. Begründung: An der Mainzer Landstraße zwischen Rudolfstraße und Hafenstraße ist der Gehweg durch die markierten Parkstände und die Außengastronomie stark verengt, sodass für Fußgängerinnen und Fußgänger kaum noch Platz übrig bleibt. Durch das Ein- und Ausparken entstehen zusätzlich gefährliche Situationen für Radfahrerinnen und Radfahrer, die den Radschutzstreifen auf der Mainzer Landstraße befahren. Im Sinne der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität sollten diese Parkstände entfallen. Gleichzeitig muss dafür gesorgt werden, dass der Gehweg danach nicht weiterhin als Parkplatz genutzt wird. Die Rudolfstraße weist eine große Fahrbahnbreite auf und ist in diesem Abschnitt eine wenig befahrene Einbahnstraße. Derzeit ist noch genügend Platz für beidseitiges Parken auf der Fahrbahn. Trotzdem wird der Gehweg zugeparkt und Fußgängerinnen und Fußgänger behindert. Es ist grundsätzlich zu prüfen, ob diese Fahrbahndimensionierung wirklich noch zeitgemäß ist oder ob nicht die Möglichkeit besteht, hier Flächen zu entsiegeln und für dringend benötigtes Grün in der Nachbarschaft zu schaffen. Sollte die Dimensionierung beibehalten werden, ist auch hier eine bauliche Sicherung des Gehwegs angebracht. Dadurch würden keine Abstellmöglichkeiten entfallen, es würde lediglich die geltende Parkregelung zum Parken auf der Fahrbahn durchgesetzt. Die Ausweisung von Lieferzonen gestattet es, komfortabel Be- und Entladevorgänge zu realisieren. Im Bereich sind bisher keine Zonen explizit ausgewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2317 Antrag vom 28.11.2023, OF 1078/1 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4821 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367b
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3929 entstanden aus Vorlage: OF 799/1 vom 12.04.2023 Betreff: Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367b Vorgang: V 86/21 OBR 1; ST 839/22 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gehweg entlang der Mainzer Landstraße 351 bis 367b in regelmäßigen Abständen Stahlabweiser installieren zu lassen, um das Befahren des Gehwegs entlang der Liegenschaft in Längsrichtung dauerhaft und wirksam zu unterbinden. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, den Grundstückseigentümer zu verpflichten, Teile der Fläche zu entsiegeln und Pflanzbeete herzustellen gemäß der ursprünglichen Baugenehmigung. Die Fläche zur Außenbestuhlung der Bäckerei soll dabei ausdrücklich erhalten bleiben können. Zusätzlich sollen auf zwei der straßenbegleitenden Parkstände vor Einzelhandel und Bäckerei Fahrradbügel installiert werden. Auf einem Parkstand soll eine Carsharing-Station eingerichtet werden. Das unerlaubte Parken von Mietfahrzeugen des Autoverleihers auf dem Gehweg im Eckbereich zur Krifteler Straße soll schnellstmöglich unterbunden werden. Begründung: Die Fläche vor dem genannten Gebäudekomplex auf dem Grundstück ist komplett versiegelt und widerspricht damit der ursprünglichen Baugenehmigung als "gepflasterte Fläche mit vereinzelten Pflanzbeeten" gemäß der Stellungnahme vom 04.04.2022, ST 839. Die Fläche wird mit Ausnahme eines Bereiches für Außengastronomie der Bäckerei zum Parken für Pkw genutzt. Die Verkehrssituation ist unübersichtlich und insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger sehr gefährlich. Um mit dem Pkw auf die Stellplätze auf dem Privatgelände zu gelangen, nutzen Autofahrende den Gehweg. Sie queren diesen allerdings meist nicht, sondern nutzen den Fußweg über die gesamte Länge als Zufahrt und Ausfahrt. Das führt regelmäßig zu Beinaheunfällen mit Passantinnen und Passanten sowie Kundinnen und Kunden. Zu einem früheren Zeitpunkt gab es entlang der Grundstücksgrenze zum Gehweg dort einmal Poller oder andere Absperreinrichtungen, die jedoch entfernt wurden; Reste davon sind noch zu besichtigen. Zur Sicherung des Fußverkehrs ist es notwendig, das Befahren des Gehwegs wirksam und damit baulich zu unterbinden. Dies gelingt am besten, indem auf dem Gehweg in regelmäßigen Abständen Stahlabweiser gesetzt werden, sodass zum Parken zwar noch senkrecht auf die Stellplätze gefahren, aber der Gehweg nicht mehr als Fahrbahn genutzt werden kann. Eine Prüfung dieser Möglichkeit hat der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 04.04.2022, ST 839, bereits in Aussicht gestellt, aber bisher kein Ergebnis berichtet. Zusätzlich sollte im Sinne der notwendigen Entsiegelung und Begrünung dafür gesorgt werden, dass einzelne Flächen und Stellplätze entsiegelt und die ursprünglich genehmigten Pflanzbeete auch errichtet werden. Das würde wiederum für weniger Parksuchverkehr vor Ort sorgen. Im Zuge der Umgestaltung sollen erstmals Abstellmöglichkeiten für Fahrräder für die Kundinnen und Kunden geschaffen werden. Eine Carsharing-Station kompensiert die entfallenden Pkw-Stellplätze. Fotos: Falko Görres, Alexander Mitsch, Geoportal Frankfurt mit Anmerkungen Mainzer Landstraße 351-367b Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 86 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 839 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1706
Bordsteine Heinrichstraße abflachen
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3935 entstanden aus Vorlage: OF 805/1 vom 04.04.2023 Betreff: Bordsteine Heinrichstraße abflachen Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteine am Ampelübergang der Heinrichstraße (Kreuzung mit der Mainzer Landstraße) auf beiden Seiten abzusenken. Begründung: Trotz leichter Abflachung stellen die immer noch hohen Bordsteine ein unnötiges Hindernis für Menschen dar, die mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen etc. unterwegs sind. Fotos: (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1740 Aktenzeichen: 66-2
Beschilderung „Geschichtsort Adlerwerke“
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3936 entstanden aus Vorlage: OF 807/1 vom 12.04.2023 Betreff: Beschilderung "Geschichtsort Adlerwerke" Der Magistrat wird gebeten, im Straßenverkehrsraum eine Beschilderung für den "Geschichtsort Adlerwerke" vorzunehmen. Mögliche Standorte sind: Unter der Brücke Galluswarte für die Fußgänger und Ankommenden per S-Bahn und Tram; Mainzer Landstraße/Ecke Kleyerstraße für beide Fahrtrichtungen; Platz der Republik für beide Fahrtrichtungen und Am Güterplatz. Die Schilder sollten das Logo des Geschichtsorts enthalten und könnten wie abgebildet aussehen. Quelle: Geschichtsort Adlerwerke Begründung: Den "Geschichtsort Adlerwerke" gibt es nun seit einem Jahr. Der lange und mühsame Weg für diesen Ort hat sich gelohnt. Immer mehr Menschen kommen zu diesem Ort, um sich zu informieren, zu bilden und zu gedenken. Darunter sind viele Schulgruppen, aus Frankfurt und auch von außerhalb. Um die Sichtbarkeit dieser wichtigen Bildungs- und Gedenkstätte zu erhöhen und um die Erreichbarkeit zu erleichtern, sollten Hinweisschilder im Verkehrsraum angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1693
Nied: Planungsstand des „Nieder Tors“ (Kreisel mit Wegfall der Wendeschleife)
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3841 entstanden aus Vorlage: OF 762/6 vom 16.04.2023 Betreff: Nied: Planungsstand des "Nieder Tors" (Kreisel mit Wegfall der Wendeschleife) Vorgang: OM 5952/20 OBR 6; ST 820/23 Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme ST 820 wird der Magistrat gebeten, den zeitlichen Rahmen für die Neuplanungen und deren Umsetzung bekanntzugeben. Außerdem wird der Magistrat gebeten, die Planungen nach Fertigstellung umgehend der Öffentlichkeit vorzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat bedauert, dass die vom Ortsbeirat 2020 geforderte Information erst jetzt gegeben wird. Jedoch begrüßt der Ortsbeirat, dass das Projekt mit all seinen aktuellen und neuen Herausforderungen in das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept aufgenommen wurde. Um eine Vorstellung zu haben, wie lange sich der Umbau der verkehrsträchtigen und wichtigen Verbindung Mainzer Landstraße und die damit verbundenen Seitenbereiche wie das Nieder Tor bis zur Fertigstellung hinzieht, bittet der Ortsbeirat um entsprechende zeitnahe Information. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5952 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 820 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1663 Antrag vom 01.06.2025, OF 1231/6 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7101 Aktenzeichen: 61-00
Ortstermin zur Festlegung der Toilettenstandorte im Bahnhofsviertel
Antrag vom 12.04.2023, OF 836/1 Betreff: Ortstermin zur Festlegung der Toilettenstandorte im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit Vertreter*innen von Baudezernat und Amt für Bau und Immobilien (ABI) im Bahnhofsviertel zu koordinieren, um die Standortfrage für Toiletten zu klären. Dabei sollen die in mehreren Anträgen vom Ortsbeirat 1 präferierten Standorte wie Kreuzung Gutleutstraße / Ecke Moselstraße, Wiesenhüttenplatz, Karlsplatz, Niddastraße / Ecke Elbestraße, Niddastraße / Ecke Weserstraße und Kaisersack auf technische Machbarkeit überprüft und Prioritäten festgelegt werden auch hinsichtlich Art und Umfang. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat begrüßenswerterweise das endlich vorgelegte Toilettenkonzept verabschiedet. Jetzt gilt es zeitnah die noch weitgehend offenen Fragen hinsichtlich geeigneter Standorte abschließend zu klären, damit die Pläne endlich konkretisiert und die menschenunwürdigen Bedingungen im Bahnhofsviertel in Bezug auf Toiletten beendet werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 836/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 836/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, LINKE. und Die Partei
Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau des Weges Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen
Antrag vom 08.04.2023, OF 731/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau des Weges Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für den Ausbau und den Anschluss an das Kanalnetz des Letzten Hasenpfades zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzuplanen. Begründung: Damit der Letzte Hasenpfad zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen als Schulweg ausgewiesen werden kann, muss dieser ausgebaut und an das Kanalnetz angeschlossen werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 148 2023 Die Vorlage OF 731/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bürgersteig nahe der Bushaltestelle „Goetheturm“ verlängern
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3788 entstanden aus Vorlage: OF 704/5 vom 25.02.2023 Betreff: Bürgersteig nahe der Bushaltestelle "Goetheturm" verlängern Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Bürgersteig nahe der Bushaltestelle "Goetheturm" auf der südlichen Seite des Sachsenhäuser Landwehrweges bis zur Kreuzung mit dem Wendelsweg weitergeführt und befestigt wird. Begründung: Der Bürgersteig auf der südlichen Seite des Sachsenhäuser Landwehrweges endet kurz hinter der Bushaltestelle "Goetheturm". Der Bürgersteig wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern, die Richtung Goetheturm und Stadtwald unterwegs sind, genutzt. Leider endet dieser circa sieben Meter vor der Kreuzung des Sachsenhäuser Landwehrweges mit dem Wendelsweg. Passantinnen und Passanten weichen deshalb auf die Straße aus oder laufen über die dortige Grünfläche. Es wäre daher wünschenswert, wenn der Bürgersteig bis zur Kreuzung mit dem Wendelsweg verlängert wird. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1469 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Sauberkeit und Tierwohl vereinen: Schmutzfang-Abhangdecke unter Bahnbrücke am S-Bahnhof „Galluswarte“/Ecke Bushaltestelle „Haus Gallus“
Anregung vom 21.02.2023, OA 328 entstanden aus Vorlage: OF 748/1 vom 31.01.2023 Betreff: Sauberkeit und Tierwohl vereinen: Schmutzfang-Abhangdecke unter Bahnbrücke am S-Bahnhof "Galluswarte"/Ecke Bushaltestelle "Haus Gallus" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG die Planung und Ausführung einer schräg angeordneten Abhangdecke unter der Bahnbrücke im Bereich des S-Bahnhofs "Galluswarte"/Frankenallee in Auftrag zu geben. Die Abhangdecke soll unterhalb der Brückenkonstruktion und oberhalb der beidseitigen Gehwege der Frankenallee bzw. im Bereich der Bushaltestelle in Richtung Schloßborner Straße in ausreichender Höhe installiert werden und Passantinnen und Passanten vor herabfallendem Taubenkot zuverlässig schützen. Revisionsöffnungen zur Säuberung und eine Gehwegbeleuchtung sind vorzusehen. Begründung: Die jahrzehntelangen Bemühungen des Magistrats und der beteiligten Ämter haben leider noch immer nicht dazu geführt, dass im Umfeld der Galluswarte ein Taubenhaus entstand. Das Schließen der Brückenzwischenräume mit Gittern und Netzen hat sich im Bereich der Tramhaltestelle in der Mainzer Landstraße nicht bewährt. Vor allem Jungtiere verenden dort qualvoll. Verschmutzungen durch Taubenkot entlang der Gehwege unter der Bahnbrücke werden zwar von der FES regelmäßig entfernt, jedoch wenige Stunden später sieht es dort wieder aus wie zuvor. Die Sitzbänke der nicht überdachten Bushaltestelle und die Gehwegoberfläche sind verkotet. Viele Menschen ekeln sich vor dem Kot, jedoch nicht vor den Vögeln. Ein Schutz vor herabfallendem Kot durch eine schräg angeordnete und gut zu säubernde Abhangkonstruktion schafft Sauberkeit und mehr Akzeptanz für Stadttauben. Ein Taubenhaus ist weiterhin notwendig. Anlage: Visualisierung einer Schmutzfang-Abhangdecke - Alexander Mitsch Anlage 1 (ca. 224 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1434 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 239 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 01.03.2023 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 328 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 328 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3028, 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.03.2023
Barrierefreie Übergänge Speyerer Straße/Ecke Mainzer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3590 entstanden aus Vorlage: OF 752/1 vom 05.02.2023 Betreff: Barrierefreie Übergänge Speyerer Straße/Ecke Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an den beiden Ampelanlagen Mainzer Landstraße/Ecke Speyerer Straße die Bordsteine abzusenken, um eine barrierefreie Querung über die Mainzer Landstraße und die Speyerer Straße zu ermöglichen. Begründung: Die Straßenüberquerung ist mit abgesenkten Bordsteinen barrierefrei für alle möglich. Bestehende Absenkungen aus der Vergangenheit sind leider in die Jahre gekommen und mittlerweile uneben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1153
Nied: Sofortige Bürgerbeteiligung an den Planungen des Nieder Tors ermöglichen
Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3521 entstanden aus Vorlage: OF 684/6 vom 21.01.2023 Betreff: Nied: Sofortige Bürgerbeteiligung an den Planungen des Nieder Tors ermöglichen Vorgang: V 410/22 OBR 6; ST 2331/22 Der Magistrat wird gebeten, nun sehr zeitnah die Nieder Bürger an den Planungen des Nieder Tors (Kreuzung Mainzer Landstraße, Alt-Nied und Nieder Kirchweg) und der Ausweitung der verkehrlichen Planung bis zur Birminghamstraße zu beteiligen und regelmäßig über den Planungsfortschritt zu informieren. Hierbei sollte in einer Veranstaltung über den bisherigen Planungsstand informiert und Wünsche und Anregungen der Nieder Bevölkerung aufgenommen werden. Begründung: Laut Stellungnahme vom 10.10.2022, ST 2331, haben aus Kapazitätsgründen viele Jahre überhaupt keine Planungen mehr für das Projekt "Nieder Tor" stattgefunden, obwohl die Bevölkerung in Nied die ganze Zeit davon ausgegangen war, dass hier geplant werde und bald Ergebnisse präsentiert werden würden. Zwei Jahre lang wurden Anfragen des Ortsbeirats zum Planungsstand zudem nicht beantwortet. In seiner Stellungnahme im letzten Jahr teilte der Magistrat mit, dass die Planungen noch im Jahr 2022 wieder aufgenommen und überarbeitet werden sollen. Da der Bereich des Nieder Tors für die Bevölkerung in Nied eine hohe Bedeutung hat, sollten die Nieder Bürger gleich am Anfang mit ihren Wünschen und Anregungen in die Planungen einbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 410 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2331 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1351 Antrag vom 01.06.2025, OF 1231/6 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7101 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Parken halb auf dem Gehweg: Hier nördliche Seite des Ziegelhüttenweges im Bereich zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße
Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3459 entstanden aus Vorlage: OF 630/5 vom 30.12.2022 Betreff: Parken halb auf dem Gehweg: Hier nördliche Seite des Ziegelhüttenweges im Bereich zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße das Parken halb auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichens 315 zu erlauben. Begründung: Auf der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße parken Anwohnerinnen und Anwohner seit Jahren ihre Pkws halb auf dem Gehweg. Es ist nicht bekannt, dass es hierdurch zu Behinderungen von Passantinnen und Passanten gekommen ist. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass trotz dessen nunmehr das Parken halb auf dem Gehweg geahndet wird. Auch vor dem Hintergrund des dortigen Parkdrucks hält der Ortsbeirat 5 dies nicht für angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1132 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-5
Pflasterung Mainzer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3416 entstanden aus Vorlage: OF 718/1 vom 21.12.2022 Betreff: Pflasterung Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Pflasterung auf dem Gehweg der Mainzer Landstraße zwischen Taunusanlage und Marienstraße instand zu setzen. Begründung: In dem vorbezeichneten Bereich fehlen an mehreren Stellen Pflastersteine, andere sind locker oder liegen lose herum. Zur Herstellung eines verkehrssicheren Zustands sind die Schäden auszubessern. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1214 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
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