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Meine Nachbarschaft: Lorsbacher Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bürgersteig in der Schneidhainer Straße für Fußgänger frei halten

06.02.2024 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5081 entstanden aus Vorlage: OF 1124/1 vom 18.01.2024 Betreff: Bürgersteig in der Schneidhainer Straße für Fußgänger frei halten Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig entlang der Schneidhainer Straße zwischen Wörsdorfer Straße und Tel-Aviv-Platz wirksam für Fußgänger frei zu halten. Hierzu sind die vereinzelt aufgestellten Absperrbügel zu entfernen und durch Poller zu ersetzen. Begründung: Der ohnehin schmale Gehweg neben der Kita wird regelmäßig durch abgestellte Lastenräder und Räder mit Anhängern, die an den Absperrbügeln angekettet werden, schwer passierbar. Fußgänger müssen häufig auf die Fahrbahn ausweichen, vor allem für breite Kinderwagen und Rollstühle fehlt der Platz. Der Gehweg führt entlang eines Ausweichstandorts einer Kita und zum Eingang einer zweiten Kita, sodass hier viele Eltern mit Kindern unterwegs sind. In unmittelbarer Nähe an der Kreuzung Schneidhainer Straße/Wörsdorfer Straße finden sich mehrere Fahrradbügel, die wenig genutzt werden. Ein sicherer Abstellplatz für Räder ist weiterhin vorhanden, genießt vor der Sicherheit des Fußverkehrs aber auch keine Priorität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1150

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sondernutzungen und Insolvenzen

22.01.2024 · Aktualisiert: 16.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2024, OF 1127/1 Betreff: Sondernutzungen und Insolvenzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf der Baustelle Frankenallee 98-102 herrscht seit September 2023 Stillstand, nachdem die PROJECT PW Frankenallee 98-102 Frankfurt GmbH & Co. KG im gleichen Zeitraum Insolvenz angemeldet hat. Dennoch ist der Gehweg noch immer durch die Baustelleneinrichtung blockiert. Aktuell sogar so, dass der Zugang zum Haus Nummer 96 nicht mehr über den Gehweg möglich ist. Foto und Bearbeitung: Aljoscha Kreß Nach mehrfachem Nachfragen erklärt das Zuständige Fachamt: "leider sind uns hier die Hände gebunden, da die ausführende Firma in Insolvenz gegangen ist.[. ] Wir versuchen über die Baustellenabsicherungsfirma eine Lösung herbeizuführen, wobei auch hier nur Maßnahmen ergriffen werden können, wenn der Insolvenzverwalter diesem zustimmt." Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: - Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Kommune Baustellen-einrichtungen die nicht (mehr) der Sondernutzungsgenehmigung entsprechen wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen? - Wie häufig werden Baustelleneinrichtungen daraufhin kontrolliert ob sie noch dem genehmigten Zustand entsprechen? - Wie lange müssen die Bürgerinnen und Bürger diese Baustellen-einrichtungen noch ertragen? - Hält der Magistrat den Weg über den Mittelstreifen der Frankenallee für eine echte Alternative zum Gehweg? Gilt dies auch bei Schnee und Eis? - Wie sollen Bewohn:innen, Besucher:innen usw. das Haus Frankenallee 96 sicher erreichen? - Kann Kindern aus dem Haus Frankenallee 96 als Schulweg tatsächlich nur der Weg über die Fahrbahn angeboten werden? - Hat die Kommune auch in anderen Fällen von Eingriffen in den öffentlichen Raum keine Handlungsmöglichkeiten? - Wie würde mit auf der Fahrbahn stehenden Hindernissen verfahren werden? Gäbe es hier die gleiche Untätigkeit wie beim Gehweg? - Können erteilte Sondernutzungsgenehmigungen widerrufen werden? - Genügt es beim Vorliegen einer Sondernutzungsgenehmigung Insolvenz an zu melden um öffentlichen Raum dauerhaft privat zu nutzen und die Allgemeinheit so faktisch zu Enteignen? - Beabsichtigt der Magistrat zukünftig beim Erteilen von Sondernutzungsgenehmigungen für Baustelleneinrichtungen Sicherheiten zu verlangen, um im Falle einer Insolvenz des Bauträgers den öffentlichen Raum wieder für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen? - Gedenkt der Magistrat zukünftig beim Erteilen von Sondernutzungsgenehmigungen für Baustelleneinrichtungen statt zu Fuß gehende zu Belasten vorrangig Einschränkungen für den motorisierten Verkehr hin zu nehmen? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 849 2024 Die Vorlage OF 1127/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Jahrelange Behinderung der Buslinie 52 am Haus Gallus endlich beseitigen!

16.01.2024 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4956 entstanden aus Vorlage: OF 1082/1 vom 17.12.2023 Betreff: Jahrelange Behinderung der Buslinie 52 am Haus Gallus endlich beseitigen! Vorgang: OM 6141/20 OBR 1, ST 224/21 Der Magistrat wird gebeten, nun endlich seine Ankündigung aus der Stellungnahme vom 08.02.2021, ST 224, wie folgt umsetzen zu lassen: "Damit der Linienbus weniger behindert wird, entfallen in der Frankenallee auf Höhe der Hausnummer 80 zwei Kfz-Stellplätze. Darüber hinaus wird die Querungssituation für Fußgänger aus der Grünanlage verbessert. In dem genannten Bereich werden zugleich notwendige Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen." Begründung: Bereits im Juni 2020 hat der Ortsbeirat diese Forderungen in der Anregung an den Magistrat OM 6141 aufgestellt, die der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 224 aus dem Jahr 2021 befürwortete und umsetzen wollte. Passiert ist bisher leider nichts. Tag und Nacht werden die Busse der Linie 52 durch parkende Autos in der Frankenallee nach der Bushaltestelle "Haus Gallus" in Richtung Gallus/Europaviertel behindert. Fahrzeuge parken rechts und links der Fahrbahn. Die verbleibende Fahrbahnbreite vor Hausnummer 80 ist jedoch nicht breit genug, um die Busse der Linie 52 ungehindert durchfahren zu lassen. Das versierte Busfahrpersonal jongliert die Busse vorbei an Außenspiegeln und Kotflügeln und hofft, keinen Schaden an Bus und Pkw anzurichten. Verspätungen sind leider die Regel. Eine Fußquerungsmöglichkeit vom Mittelstreifen in Richtung Bushaltestelle wäre genauso vorteilhaft wie weitere Fahrradstellplätze für Fahrgäste von Bus und S-Bahn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6141 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 224 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1158 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Europa-Allee zukunftsgerecht herstellen

16.01.2024 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4958 entstanden aus Vorlage: OF 1087/1 vom 17.12.2023 Betreff: Europa-Allee zukunftsgerecht herstellen Der Magistrat wird gebeten, nach Fertigstellung der Stadtbahn Europaviertel die Europa-Allee nicht wieder wie zuvor geplant wiederherstellen zu lassen, sondern den Abschnitt zwischen Skyline Plaza und Lissabonner Straße wie folgt umplanen und zeitnah herstellen zu lassen: 1. jeweils nur eine Fahrspur für Pkw je Richtung; 2. jeweils einen baulich getrennten und ausreichend breiten Radweg je Richtung statt einem Schutzstreifen; 3. Lade- und Lieferzonen vor Geschäften und Gastronomie mit ausreichend Abstand zu der Fahrradinfrastruktur ("Dooring Zone") statt Dauerparkplätzen; 4. breite Fußwege und sichere Fußgänger querungen mit Lichtsignalanlagen-Signalisierung; 5. große entsiegelte und begrünte Flächen sowie eine weitere Baumreihe zur Kühlung, Verschattung, Versickerung und Verdunstung sowie als Lebensraum für Vögel und Insekten. Begründung: Dieser Abschnitt der Europa-Allee wurde vor der Verlegung wegen der Großbaustelle zur Stadtbahn als zweispurige Raserstrecke mit Tempo 50 und vielen straßenbegleitenden Parkplätzen sowie lediglich einem schmalen Radschutzstreifen geplant und gebaut. Orkanartige Winde brausen durch die Europa-Allee, deren betonierte und asphaltierte Flächen sich im Sommer extrem aufheizen. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Nach Fertigstellung der Stadtbahn wird dort weniger Pkw-Verkehr anfallen und die Buslinie M46 eingestellt. Rad- und Fußverkehr nehmen zu und benötigen ausreichend Platz. Die weiterführende Straße zum Güterplatz wird derzeit bereits schmaler als zuvor beabsichtigt geplant und eine Anbindung der Frankenallee am Bahnhof Güterplatz ist vom Tisch. Außerdem brauchen die Menschen in der Europa-Allee im Sommer kühlenden Schatten und ein wenig Natur vor ihrer Haustür. Auch die Außengastronomie profitiert von mehr Platz und weniger parkenden Pkw. Lärm und Feinstaub werden dadurch reduziert. Das Europaviertel profitiert in Gänze von dieser Umgestaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1155 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller/Fahrradbügel Idsteiner Straße/Ecke Kronthaler Straße anbringen

16.01.2024 · Aktualisiert: 18.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4957 entstanden aus Vorlage: OF 1086/1 vom 16.12.2023 Betreff: Poller/Fahrradbügel Idsteiner Straße/Ecke Kronthaler Straße anbringen Der Magistrat wird gebeten, die schraffierte Fläche nach Möglichkeit mit Fahrradbügeln, ersatzweise mit Pollern, zu sichern. Begründung: Die o.g. Fläche wird häufig illegal beparkt. Aus diesem Grund soll die Fläche entsprechend geschützt werden. Dies kann idealerweise mit Fahrradbügeln erfolgen. Sollte der Platz nicht ausreichen, sind ersatzweise Poller zu verwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 563

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Kreuzung Rebstöcker Straße/Ecke Mainzer Landstraße sicherer machen

28.11.2023 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4797 entstanden aus Vorlage: OF 1036/1 vom 02.11.2023 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Kreuzung Rebstöcker Straße/Ecke Mainzer Landstraße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts an der Kreuzung zur Rebstöcker Straße den Schutzstreifen für Radfahrende vollständig durchzumarkieren. Derzeit hört der Schutzstreifen vor der Hausnummer 405 auf und beginnt erst wieder nach 130 Metern nach der Kreuzung bei der Hausnummer 403. Sollte dies nicht umsetzbar sein, so sollen die Fahrradpiktogramme mittiger positioniert werden, damit diese auch für Autofahrende sichtbarer sind. Begründung: Eine durchgehende Fläche für Radfahrende ist sinnvoll, um für alle Verkehrsteilnehmenden eine verlässliche Situation zu gewehrleisten. An dieser Stelle wurde vermutlich aufgrund des Linksabbiegers bisher auf eine durchgehende Markierung verzichtet. Jedoch spricht aus Sicht des Ortsbeirates nichts dagegen, den Schutzstreifen weiter durchzuziehen. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 660 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundekotbeutelspender Lorsbacher Straße

10.10.2023 · Aktualisiert: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4570 entstanden aus Vorlage: OF 995/1 vom 24.09.2023 Betreff: Hundekotbeutelspender Lorsbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Lorsbacher Straße/Ecke Frankenallee einen Hundekotbeutelspender und einen Mülleimer anzubringen. Ein Bürger, der die Patenschaft für den Spender übernehmen will, ist dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Im westlichen Teil der Frankenallee führen viele Bürger ihre Hunde aus, sodass Bedarf für einen weiteren Hundekotbeutelspender besteht. Mit Eröffnung des Durchstichs Homburger Damm wird die Anzahl der Spaziergänger - mit und ohne Hund - weiter zunehmen, sodass der neue Spender rege genutzt werden dürfte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 122 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradschienen für die S-Bahn-Haltestelle „Galluswarte“

10.10.2023 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4571 entstanden aus Vorlage: OF 996/1 vom 18.09.2023 Betreff: Fahrradschienen für die S-Bahn-Haltestelle "Galluswarte" Der Magistrat wird gebeten, mit der Deutschen Bahn in Kontakt zu treten, um die Installation von beidseitigen Fahrradschienen an den Auf-/Abgängen an der S-Bahn-Haltestelle "Galluswarte" am Eingang Frankenallee zu erwirken. Begründung: Die S-Bahn-Station "Galluswarte" ist bis heute nicht barrierefrei erschlossen. Um zumindest Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern ein Mitnehmen von Rädern in der S-Bahn zu erleichtern, sollen kurzfristig Fahrradschienen am Treppenaufgang am Eingang Frankenallee installiert werden. Diese haben sich z. B. am Ostbahnhof bereits bewährt und sind in Anschaffung und Wartung recht kostenarm. Auch nach einem barrierefreien Umbau sollen die Fahrradschienen erhalten bleiben, um eine Alternative zu einem Aufzug zu bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 356 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haltverbot Hufnagelstraße einrichten - Vorrang für Schulkinder

12.09.2023 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4412 entstanden aus Vorlage: OF 986/1 vom 12.09.2023 Betreff: Haltverbot Hufnagelstraße einrichten - Vorrang für Schulkinder Der Magistrat wird gebeten, für die Hufnagelstraße (Schulweg) auf dem Abschnitt zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße ein beidseitiges Haltverbot einzurichten sowie die häufig zugeparkten Feuerwehrzufahrten regelmäßig zu kontrollieren. Ebenso soll geprüft werden, ob die Fahrbahnbreite sinnvoll reduziert werden kann, um mehr Begrünung zu ermöglichen. Das Beparken der Gehwege ist möglichst mit Fahrradbügeln zu unterbinden, da entsprechender Bedarf besteht. Ersatzweise sind Poller aufzustellen. Die bestehenden offiziellen Stellplätze in den Parkbuchten bleiben erhalten. Begründung: Da auf diesem Abschnitt der Hufnagelstraße jede noch so kleine Fläche zum Parken oder Wildparken missbraucht wird, teilweise in zweiter oder sogar dritter Reihe, wodurch immer wieder der Verkehr behindert wird, soll diesem Problem durch die Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots begegnet werden. Die eingeschränkte Sicht gefährdet ebenso zu Fuß Gehende sowie mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere bei Dunkelheit oder Regen. Da sich hier die Günderrodeschule befindet, benötigen Schulkinder einen sicheren Schulweg. Ständig wird Müll an den Baumscheiben abgelegt, was durch die zugeparkten Flächen begünstigt wird und die Umwelt beeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 198 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordsteine Frankenallee an Fußgängerüberwegen abflachen

12.09.2023 · Aktualisiert: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4395 entstanden aus Vorlage: OF 958/1 vom 22.08.2023 Betreff: Bordsteine Frankenallee an Fußgängerüberwegen abflachen Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteine in der Frankenallee beidseits an den neuen angedachten Fußgängerüberwegen (Piktogramme) abflachen zu lassen. Begründung: Mobilitätseingeschränkte Personen sowie Personen mit Kinderwagen können die angedachten Fußgängerüberwege aktuell nicht barrierefrei überqueren. Beispiel auf Höhe Quäkerplatz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2381

OF (Antrag Ortsbeirat)

Längsparken auf der Südseite der Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Kriegkstraße

25.08.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2023, OF 963/1 Betreff: Längsparken auf der Südseite der Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Kriegkstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der südlichen Straßenseite der Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Kriegkstraße Längsparken statt dem bestehenden Schrägparken einzurichten, auch wenn dadurch einige PKW-Parkplätze entfallen. Begründung: Im Straßenabschnitt ist es regelmäßig kaum möglich als Fußgängerin oder Fußgänger den Gehweg zu benutzen, da Kraftfahrzeuge beim Parken große Teile des Gehwegs blockieren. Komfortables Passieren etwa mit Kinderwägen ist nicht möglich. Der Straßenabschnitt befindet sich in der Nähe des derzeitigen Standortes der Grundschule im Europaviertel. Vor diesem Hintergrund sollte eine Nutzung des Gehwegs jederzeit gewährleistet werden. Da sich auf der Fahrbahn im Streckenabschnitt Linienbusse treffen können, die in diesem Fall regelmäßig ihre Geschwindigkeit erheblich reduzieren müssen, um gefahrlos aneinander vorbeizufahren, ist eine Änderung der Parkregelung weg vom Schrägparken ebenso von Vorteil. Ein möglicher gänzlicher Wegfall der PKW-Parkplätze im Straßenabschnitt scheint ob der zu erwartenden Geschwindigkeitserhöhung der PKW auf der Straße in diesem Fall keine zielführende Option. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 963/1 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gehweg Idsteiner Straße für zu Fuß Gehende freihalten

22.08.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 954/1 Betreff: Gehweg Idsteiner Straße für zu Fuß Gehende freihalten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, den Gehweg im Abschnitt Idsteiner Straße 15-25 gegen widerrechtlich parkende PKW sichern zu lassen, Längsparken anzuordnen und entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Der betreffende Gehweg ist tagsüber praktisch immer durch quer abgestellte PKW zugeparkt. Es handelt sich hier allerdings um einen Schulweg sowie den Weg zu einem stark frequentierten Hotel. Mobilitätseingeschränkte Menschen mit Rollstuhl oder Rollator können den Gehweg gar nicht passieren. Außerdem werden die Busse der Linie 52 ständig durch parkende PKW blockiert, deren Heck in die Straße hinein ragt. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 954/1 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrfläche auf der Frankenallee mit Poller sichern

04.07.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4209 entstanden aus Vorlage: OF 920/1 vom 07.06.2023 Betreff: Sperrfläche auf der Frankenallee mit Poller sichern Der Magistrat wird gebeten, die Sperrfläche zu Beginn der Frankenallee (gegenüber Hausnummer 4, am Übergang zur Europa-Allee) mit ein oder zwei Pollern gegen unerlaubtes Parken abzusichern. Begründung: Immer wieder werden dort unrechtmäßig Fahrzeuge abgestellt. Oft sogar noch im Bereich vor der Sperrfläche und damit in der Kurve. Dies macht den Bereich enger und unübersichtlich, was vermieden werden sollte. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2269 Aktenzeichen: 66-7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trinkwasserbrunnen im Gallus/Europaviertel

04.07.2023 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4211 entstanden aus Vorlage: OF 923/1 vom 07.06.2023 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Gallus/Europaviertel Der Magistrat wird gebeten, bei der Mainova anzuregen, baldmöglichst an mindestens vier Standorten im Gallus frisches Trinkwasser durch öffentliche Trinkwasserbrunnen zur Verfügung zu stellen. Als Standorte sollen geprüft werden: - Frankenallee; Spielplatze Quäkerwiese; - Frankenallee; Bolzplatz/Eisenbahnspielplatz; - Europagarten oder Lotte-Specht-Park; - Bolz- und Spielplatz Galluspark Mögliche weitere oder alternative Standortvorschläge können gerne in die Prüfung aufgenommen werden. Begründung: Aufgrund der Aufheizung der Innenstädte gibt es zahlreiche Empfehlungen, mit Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum für individuelle Abkühlung zu sorgen (u.a. BMUV dazu: www.bmuv.de/pressemitteilung/staedte-und-gemeinden-muessen-trinkwasser-im-oeffen tlichen-raum-kostenlos-bereitstellen). Die Mainova ist in der jüngeren Zeit diesbezüglich bereits in der Innenstadt aktiv (www.mainova.de/de/ihre-mainova/presse-und-politik/pressemitteilungen/20 22/neue-trinkbrunnen-bereichern-die-innenstadt-91790). Die wichtigen Aufenthalts- und Sportbereiche der Stadtteile sollten jedoch ebenfalls berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1923 Antrag vom 02.02.2025, OF 1517/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6542 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fluglärmmessstation für das Gallus

04.07.2023 · Aktualisiert: 19.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4212 entstanden aus Vorlage: OF 924/1 vom 17.06.2023 Betreff: Fluglärmmessstation für das Gallus Der Magistrat wird gebeten, eine Fluglärmmessstation im Gallus aufstellen zu lassen. Begründung: Gemäß Bebauungsplan Nr. 850 Ä von 2010 wurde entlang der kurzen Abflugroute 07-N des Frankfurter Flughafens ein erzeugter Dauerschallpegel von unter 62 dB(A) angenommen. Tatsächlich ist es so, dass kleinere Flugzeuge nicht zwingend leiser sind, sondern je nach Alter und Hersteller der Triebwerke deutlich lauter sein können. Erschwerend kommt hinzu, dass die o. g. Flugroute abhängig vom Wetter genutzt wird, nämlich wenn hier gute Wetterverhältnisse herrschen, wo sich auch der Schall besser ausbreitet. Bei gutem Wetter verbringen die Menschen viel Zeit im Freien, halten sich auf dem Balkon auf oder haben die Fenster zur besseren Durchlüftung geöffnet. Häufig erfolgen Starts zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr, wenn die restlichen Flugzeuge vor dem Nachtflugverbot noch abgefertigt werden müssen. Beim Überfliegen des Europaviertels werden Schallemissionen von mehr als 80 dB(A) erreicht. Bei Unterhaltungen im Freien versteht man dabei teilweise sein eigenes Wort nicht mehr. In der Frankenallee befinden sich viele Seniorenwohnheime, wo die Menschen besonders gefährdet sind. Die Abflugroute 07-N ist die letzte Route ohne Fluglärmmessstationen. Als Aufstellort käme z. B. das Dach der Stadtteilbibliothek Gallus bzw. Paul-Hindemith-Schule infrage, da es sich direkt innerhalb der Flugroute befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1901

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation Frankenallee 30

04.07.2023 · Aktualisiert: 19.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4214 entstanden aus Vorlage: OF 928/1 vom 15.06.2023 Betreff: Parksituation Frankenallee 30 Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung im Bereich der Frankenallee 30 den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dazu sollen die Schilder für das eingeschränkte Halteverbot von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr entfernt werden. Außerdem soll das Schild mit dem Hinweis auf und den Uhrzeiten des Bewohnerparkens versetzt werden (auf Höhe der Frankenallee 30/Kreuzung mit der Speyerer Straße). Begründung: Die Beschilderung stammt noch aus der Zeit, in der an der Frankenallee 30 eine Metzgerei ansässig war. Daher gab es dort für Kunden ein eingeschränktes Halteverbot. Die Metzgerei ist bereits seit Längerem nicht mehr dort, die Beschilderung allerdings nicht angepasst worden. Da für die Anwohnerinnen und Anwohner sowieso Parkplätze dort fehlen, sollte daher die Beschilderung angepasst werden. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1909

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haltverbot Hufnagelstraße einrichten – Schulkinder schützen

17.06.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 921/1 Betreff: Haltverbot Hufnagelstraße einrichten - Schulkinder schützen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Hufnagelstraße auf dem Abschnitt zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße ein beidseitiges Haltverbot einzurichten sowie die häufig zugeparkten Feuerwehrzufahrten regelmäßig zu kontrollieren. Begründung: Da auf diesem Abschnitt der Hufnagelstraße jede noch so kleine Fläche zum Parken oder Wildparken missbraucht wird, wodurch immer wieder der Verkehr u.a. mit Linienbus und Radfahrenden sowie Ein-/Ausparkenden beeinträchtigt oder behindert wird, was zu vermeidbarem Verkehrslärm wie "Hupen" führt und eine ständige Belästigung für Anwohnende darstellt, soll diesem Problem durch die Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots begegnet werden. Die eingeschränkte Sicht gefährdet ebenso Fußgehende sowie mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere bei Dunkelheit oder Regen. Da sich hier die Günderrodeschule befindet, benötigen Schulkinder einen sicheren Schulweg. Für eine wirksame Verkehrswende sowie zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden muss unerwünschtes Verhalten im Verkehr nachhaltig unterbunden werden. Teilweise wird auch Müll in den Baumscheiben abgelegt, was die Umwelt beeinträchtigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.08.2023, OF 959/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 921/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 921/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bolzplatz Frankenallee ausbessern

06.06.2023 · Aktualisiert: 25.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4053 entstanden aus Vorlage: OF 871/1 vom 16.05.2023 Betreff: Bolzplatz Frankenallee ausbessern Vorgang: OM 6699/20 OBR 1; ST 78/21 Der Magistrat wird gebeten, den Bodenbelag des Bolzplatzes in der Frankenallee zwischen Gutenbergstraße und Speyerer Straße ins tand zu setzen oder gegen einen geeigneten neuen Bodenbelag austauschen zu lassen. Der Magistrat soll den Ortsbeirat darüber informieren, wann genau die Maßnahme durchgeführt wird. Begründung: Der veraltete Bodenbelag weist Löcher und Schadstellen auf, die für spielende Kinder und Jugendliche gefährlich sind. Insbesondere nach Regen- und Schlechtwetterphasen ist es tagelang unmöglich, dort zu spielen. Bereits in der Anregung vom 20.10.2020, OM 6699, wurde eine Herrichtung des Belages des Bolzplatzes gefordert. In der Stellungnahme vom 15.01.2021, ST 78, schrieb der Magistrat, er prüfe, in welchem Umfang die Maßnahme in den nächsten Jahren in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden kann. Der Ortsbeirat 1 ist der Meinung, dass der Magistrat nach zwei Jahren Bedenkzeit nun zu einer Entscheidung gelangt sein sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6699 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 78 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1837 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halteverbot Hufnagelstraße einrichten - Falschparken verhindern

06.06.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4056 entstanden aus Vorlage: OF 876/1 vom 20.05.2023 Betreff: Halteverbot Hufnagelstraße einrichten - Falschparken verhindern Der Magistrat wird gebeten, für die Hufnagelstraße auf dem Abschnitt zwischen Idsteiner Straße und Frankenallee ein beidseitiges Halteverbot einzurichten. Begründung: Da sich auch in der Hufnagelstraße die Unsitte des dauerhaften "Baumscheibenparkens" etabliert hat, wodurch immer wieder der Verkehr u. a. mit Linienbus und Radfahrenden sowie Ein-/Ausparkenden beeinträchtigt oder behindert wird, was zu vermeidbarem Verkehrslärm wie "Hupen" führt und eine ständige Belästigung für Anwohnende darstellt, soll diesem Problem durch die Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots begegnet werden. Die eingeschränkte Sicht gefährdet ebenso zu Fuß Gehende sowie mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere bei Dunkelheit oder Regen. Für eine wirksame Verkehrswende sowie zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden muss unerwünschtes Verhalten im Verkehr wie "Wildparken" nachhaltig unterbunden werden. Teilweise wird auch der Rammschutz der Baumscheiben angefahren und dabei beschädigt/verbogen, was zu unnötigen Folgekosten führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2009 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeit sichtbar machen - Geschwindigkeitsmessgerät am Zebrastreifen Frankenallee/Ecke Schwalbacher Straße

06.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4058 entstanden aus Vorlage: OF 878/1 vom 16.05.2023 Betreff: Geschwindigkeit sichtbar machen - Geschwindigkeitsmessgerät am Zebrastreifen Frankenallee/Ecke Schwalbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, ein (mobiles) Geschwindigkeitsmessgerät mit Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeit und Rückmeldemöglichkeit durch Farbe, Smileys o. Ä . im Bereich des Zebrastreifens Frankenallee 169/Ecke Schwalbacher Straße (in Fahrtrichtung stadteinwärts) anbringen zu lassen. Begründung: An der o. g. Kreuzung kommt es oft zu gefährlichen Situationen, da viele Autofahrer schneller als die erlaubten 30 km/h fahren, was auch dadurch begünstigt wird, dass die Schwalbacher Straße seit Langem nur als Einbahnstraße befahrbar ist und von rechts daher kein Verkehr erwartet wird. Die Kreuzung ist jedoch für viele Schulkinder der Paul-Hindemith-Schule und Eltern mit Kindergartenkindern wichtig und muss von diesen mehrfach am Tag überquert werden. Im Sinne der Verkehrssicherheit ist daher hier eine Änderung notwendig, bei der Autofahrerinnen und Autofahrer eine Rückmeldung über ihre Geschwindigkeit erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2005 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller Idsteiner Straße anbringen

02.05.2023 · Aktualisiert: 08.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3940 entstanden aus Vorlage: OF 811/1 vom 12.04.2023 Betreff: Poller Idsteiner Straße anbringen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gehweg der nördlichen Idsteiner Straße, östlich der Hattersheimer Straße, Poller oder ggf. Fahrradbügel anbringen zu lassen, um das illegale Parken auf dem Gehweg zu unterbinden. Begründung: Aktuell wird dort immer wieder ordnungswidrig auf dem Gehweg geparkt, was zu Behinderungen führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1655

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten

02.05.2023 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3927 entstanden aus Vorlage: OF 847/1 vom 30.04.2023 Betreff: VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Vorgang: M 163/20; B 125/23 Der Magistrat schreibt in seinem Bericht vom 10.03.2023, B 125, dass der barrierefreie Ausbau von Haltestellen nicht Bestandteil in der Magistratsvorlage M 192 war und dies nicht mehr in die beschlossene Magistratsvorlage aufgenommen werden könne. Der Magistrat verweist zudem auf den Nahverkehrsplan 2025+ und dessen Anlagen, in denen der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 nach dem 01.01.2022 begründet und aufgelistet sei. Die Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) seien somit erfüllt. Die zugehörige Karte weist den geplanten Ausbau folgender Straßenbahnhaltestellen mit Priorität und voraussichtlichem Fertigstellungsjahr aus: - Güterplatz, Priorität A, 2024 - HBF/Münchener Straße, Priorität A, 2025 ff. - Weser-/Münchener Straße, Priorität A, 2025 ff. - Rebstöcker Straße, Priorität A, 2025 ff. - Schwalbacher Straße, Priorität A, 2025 ff. - Galluswarte, Priorität B, 2024 - Speyerer Straße, Priorität B, 2024 - Wickerer Straße, Priorität B, 2025 ff. - Ordnungsamt, Priorität B, 2025 ff. - Platz der Republik, Priorität B, 2025 ff. - Galluspark, Priorität C, 2025 ff. - Kriegkstraße, Priorität C, 2025 ff. Es ist festzustellen, dass seit dem 01.01.2022 im Ortsbezirk 1 keine Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut worden sind. Es wurde lediglich die Haltestelle "Börneplatz" für die T40-Wagen verlängert. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Haltestelle "Galluswarte" für die T40-Wagen zu verlängern, jedoch nicht vollständig barrierefrei auszubauen. Die oben genannten Ausnahmen werden lediglich pauschal begründet und beziehen sich auf die Fertigstellung der U 5 und grundlegende Umbaumaßnahmen, die als komplex beschrieben werden. Der überproportional hohe Anteil von 33 Prozent der noch nicht umgebauten Haltestellen der Priorität A und 20 Prozent der weiteren Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich im Ortsbezirk 1. Der Magistrat beabsichtigt, in den Jahren 2023/2024 mit der barrierefreien Planung der Haltestelle "Rebstöcker Straße" zu beginnen. Weitere Umplanungen sind dem Ortsbeirat 1 derzeit nicht bekannt. Wenn die Planungen nicht beschleunigt werden, sind die vom Magistrat benannten Termine nicht mehr zu halten. Es ist weiterhin festzustellen, dass die Haltestellen mit der Priorität A und B einen hohen Fahrgastwechsel aufweisen und somit auch viele Menschen mit Behinderungen dort ein- und aussteigen. Das Fahrpersonal und Fahrgäste müssen helfend eingreifen und die Haltezeit verlängert sich. Das widerspricht der selbstbestimmten Fortbewegung behinderter Menschen und der beabsichtigten Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs. Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen und Seniorinnen und Senioren leiden besonders darunter, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des PBefG bisher im Ortsbezirk 1 nicht im ausreichenden Maße umgesetzt worden sind. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Anstrengungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen; 2. zu prüfen, ob der Umbau beschleunigt werden kann, wenn nicht alle Vorgaben zur vollständigen Barrierefreiheit sofort umgesetzt werden; 3. die Daten der Umbauzeiträume zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben; 4. die Kosten für die Umbaumaßnahmen zu beziffern; 5. der Stadtverordnetenversammlung das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zur Abstimmung vorzulegen; 6. den Ortsbeirat 1 über das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 125 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1500 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022

02.05.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3928 entstanden aus Vorlage: OF 848/1 vom 30.04.2023 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022 Vorgang: B 145/23 Der Magistrat berichtet in seinem Bericht vom 24.03.2023, B 145, über die Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022. Darin finden sich in 2022 keine Maßnahmen im Ortsbezirk 1, obwohl folgende fünf Straßenbahnhaltestellen der Priorität A immer noch nicht umgebaut worden sind: Güterplatz, Priorität A HBF/Münchener Straße, Priorität A Weser-/Münchener Straße, Priorität A Rebstöcker Straße, Priorität A Schwalbacher Straße, Priorität A Der Magistrat berichtet außerdem über Rücklagen zum Jahresende 2022 in Höhe von über 33 Millionen Euro. Laut Magistrat sei der ausgewiesene Rücklagenbestand überwiegend durch Finanzierungsbewilligungen gebunden, unter anderem für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. dem Ortsbeirat 1 mitzuteilen, welche Finanzierungsbewilligungen aus den Rücklagen für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen bzw. für weitere Maßnahmen im Ortsbezirk 1 vorliegen; 2. welche Straßenbahnhaltestellen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 barrierefrei umgebaut werden sollen; 3. die Anstrengungen zum barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen, um die Vorgaben im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schnellstmöglich erfüllen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 145 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2023, ST 1871 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 60-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Längsparken Idsteiner Straße anordnen

02.05.2023 · Aktualisiert: 08.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3938 entstanden aus Vorlage: OF 809/1 vom 12.04.2023 Betreff: Längsparken Idsteiner Straße anordnen Der Magistrat wird gebeten , in der Idsteiner Straße auf dem Abschnitt zwischen Kriegkstraße und Hufnagelstraße in Richtung stadteinwärts das Parken auf dem Gehweg zu unterbinden, sodass nur noch längs zur Fahrbahn innerhalb des markierten Parkstreifens geparkt werden kann. Das Ende des Parkstreifens soll zur Einmündung Hufnagelstraße hin mit einem Poller sichergestellt und als Sperrfläche markiert werden. Begründung: Der Gehweg auf dem o. g. Abschnitt wird durch das derzeitige Querparken häufig zugeparkt und es finden Behinderungen auf dem Gehweg statt, sodass die Restbreite aktuellen Anforderungen oftmals nicht mehr genügt. Da die gegenwärtige Situation zum illegalen Parken im Einmündungsbereich zur Hufnagelstraße hin einlädt, was die Sicht in den Querverkehr gefährlich behindert, soll dies künftig durch einen rot-weißen Poller unterbunden werden, wie bereits an ähnlichen Stellen im Umkreis im Einsatz (z. B. vor Stephensonstraße gegenüber). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1652

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkstreifen Idsteiner Straße mittels Poller absichern

02.05.2023 · Aktualisiert: 08.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3939 entstanden aus Vorlage: OF 810/1 vom 12.04.2023 Betreff: Parkstreifen Idsteiner Straße mittels Poller absichern Der Magistrat wird gebeten, das Ende des Parkstreifens in der nördlichen Idsteiner Straße vor dem westlichen Ende der Hattersheimer Straße mittels rot-weißem Poller sowie einer Sperrflächenmarkierung abzusichern. Begründung: Durch die fehlende Absicherung wird immer wieder in den Kreuzungsbereich hinein geparkt, was die Sicht behindert und damit die Sicherheit gefährdet. Am anderen Ende des Parkstreifens wurde der Poller hingegen angebracht, wie in der Abbildung ersichtlich. Fahrzeug behindert Sicht im Kreuzungsbereich richtig Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1654

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer Galluswarte umsetzen

21.03.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3753 entstanden aus Vorlage: OF 762/1 vom 04.03.2023 Betreff: Fahrradständer Galluswarte umsetzen Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradständer an der S-Bahn-Haltestelle "Galluswarte", Ausgang Frankenallee, die von der Verkotung betroffen sind, umzusetzen, sodass diese nutzbar werden, bis eine Lösung für das Verkotungsproblem gefunden wird. Dabei handelt es sich v. a. um die Ständer direkt an der Kurve Frankenallee (Nord)/Ecke Günderrodestraße und die Ständer in der Mitte unter der Brücke. Begründung: Die auf den Bildern gezeigten Fahrradständer sind so gut wie nie in Benutzung, aus ersichtlichen Gründen: Niemand möchte sein Fahrrad abstellen, wenn klar ist, dass dieses dort mit Taubenkot verunreinigt wird. Anlage: Fotos (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1494 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wann wird die Grünfläche „Am Wasserturm“ realisiert?

21.03.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3756 entstanden aus Vorlage: OF 765/1 vom 04.02.2023 Betreff: Wann wird die Grünfläche "Am Wasserturm" realisiert? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Grünfläche "Am Wasserturm" realisiert und für Bürgerinnen und Bürger zugänglich gemacht wird. Im Rahmen des Berichts soll insbesondere auf folgende Fragen eingegangen werden: 1. Ist die Herstellung der Grünfläche bereits ausgeschrieben? 2. Wann wird die Ausführung beginnen? 3. Wann ist mit einer Öffnung der Grünfläche für die Bürgerinnen und Bürger zu rechnen? 4. Wurde mit der Eigentümerin des Grundstücks, auf dem der Zugang zum Park aus Richtung Idsteiner Straße erfolgen soll, mittlerweile eine Vereinbarung für einen uneingeschränkten Zugang getroffen? Wenn nein, warum nicht? 5. Erwartet der Magistrat durch zukünftige Baustellen in der Nähe, wie z. B. den Bau der U-Bahn-Linie 5 oder den Bau des Hochhauses auf dem angrenzenden Grundstück an der Europa-Allee, Verzögerungen im Zeitplan? Begründung: Der Ortsbeirat hat den Planungen zum Anlegen der Grünfläche "Am Wasserturm" im Sommer 2022 zugestimmt. Da man auf dem Grundstück bislang kaum Veränderungen wahrnehmen kann, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat den aktuellen Sachstand mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1386 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünfläche West: Zustimmung zur Planung des Grünflächenamtes

21.02.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3591 entstanden aus Vorlage: OF 753/1 vom 31.01.2023 Betreff: Grünfläche West: Zustimmung zur Planung des Grünflächenamtes Der Ortsbeirat stimmt der vorgelegten und in der Ortsbeiratssitzung am 24. Januar 2023 vorgestellten Planung des Grünflächenamtes zur Gestaltung der Grünfläche West mit der Maßgabe zu, das folgende Ergänzungen und Änderungen abweichend von der Planung umgesetzt werden: 1. Erhalt der beiden Bäume im Bereich des Verbindungsweges zwischen Eppenhainer Straße und Anspacher Straße entlang der begrünten Böschung, die gemäß Planung vorsorglich gefällt werden sollten. 2. Einrichtung eines Tiny Forest mit biodiverser Bepflanzung entlang der Grundstücksgrenze in Richtung des Hochhauses "Axis", der möglichst nach der Miyawaki-Methode angelegt wird und einen Sichtschutz und Durchlaufschutz zur Wohnbebauung bildet. Begründung: Die vom Grünflächenamt vorgelegte Planung wird begrüßt. Es werden circa 65 neue Bäume gepflanzt. Leider müssen jedoch auch elf Bäume im Böschungsbereich gefällt werden, um einen barrierefreien Zugang und eine Anbindung des Gallus an das Europaviertel herstellen zu können. Zwei Bäume im Bereich des Verbindungsweges zwischen Eppenhainer Straße und Anspacher Straße entlang der begrünten Böschung können jedoch erhalten werden, wenn die Oberfläche des Weges nicht verdichtet oder versiegelt wird. Jeder erhaltenswerte Baum trägt zur Sauerstoffproduktion und Beschattung und somit zum Klimaschutz im Ortsbezirk bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1077 Aktenzeichen: 67-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Sauberkeit und Tierwohl vereinen: Schmutzfang-Abhangdecke unter Bahnbrücke am S-Bahnhof „Galluswarte“/Ecke Bushaltestelle „Haus Gallus“

21.02.2023 · Aktualisiert: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.02.2023, OA 328 entstanden aus Vorlage: OF 748/1 vom 31.01.2023 Betreff: Sauberkeit und Tierwohl vereinen: Schmutzfang-Abhangdecke unter Bahnbrücke am S-Bahnhof "Galluswarte"/Ecke Bushaltestelle "Haus Gallus" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG die Planung und Ausführung einer schräg angeordneten Abhangdecke unter der Bahnbrücke im Bereich des S-Bahnhofs "Galluswarte"/Frankenallee in Auftrag zu geben. Die Abhangdecke soll unterhalb der Brückenkonstruktion und oberhalb der beidseitigen Gehwege der Frankenallee bzw. im Bereich der Bushaltestelle in Richtung Schloßborner Straße in ausreichender Höhe installiert werden und Passantinnen und Passanten vor herabfallendem Taubenkot zuverlässig schützen. Revisionsöffnungen zur Säuberung und eine Gehwegbeleuchtung sind vorzusehen. Begründung: Die jahrzehntelangen Bemühungen des Magistrats und der beteiligten Ämter haben leider noch immer nicht dazu geführt, dass im Umfeld der Galluswarte ein Taubenhaus entstand. Das Schließen der Brückenzwischenräume mit Gittern und Netzen hat sich im Bereich der Tramhaltestelle in der Mainzer Landstraße nicht bewährt. Vor allem Jungtiere verenden dort qualvoll. Verschmutzungen durch Taubenkot entlang der Gehwege unter der Bahnbrücke werden zwar von der FES regelmäßig entfernt, jedoch wenige Stunden später sieht es dort wieder aus wie zuvor. Die Sitzbänke der nicht überdachten Bushaltestelle und die Gehwegoberfläche sind verkotet. Viele Menschen ekeln sich vor dem Kot, jedoch nicht vor den Vögeln. Ein Schutz vor herabfallendem Kot durch eine schräg angeordnete und gut zu säubernde Abhangkonstruktion schafft Sauberkeit und mehr Akzeptanz für Stadttauben. Ein Taubenhaus ist weiterhin notwendig. Anlage: Visualisierung einer Schmutzfang-Abhangdecke - Alexander Mitsch Anlage 1 (ca. 224 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1434 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 239 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 01.03.2023 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 328 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 328 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3028, 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.03.2023

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Parken in der Schwalbacher Straße

21.02.2023 · Aktualisiert: 31.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3588 entstanden aus Vorlage: OF 749/1 vom 31.01.2023 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Parken in der Schwalbacher Straße Vorgang: OM 2626/22 OBR 1; ST 2828/22 Der Ortsbeirat stimmt der Vorplanung des Magistrates gemäß Stellungnahme vom 13.12.2022, ST 2828, und der Anlage 1 zur Überplanung der Parkflächen in der Schwalbacher Straße zu mit der Maßgabe, dass folgende Ergänzungen und Änderungen abweichend zur Stellungnahme ST 2828 umgesetzt werden : 1. Schaffung von Sichtachsen und Aufstellung von Radbügeln vor den Kreuzungen, Einmündungen und Fußgängerüberwegen zur Erhöhung der Sicherheit der zu Fuß Gehenden und der Kinder auf ihren Schulwegen. 2. Umwandlung zweier Parkplätze vor der Liegenschaft Frankenallee 144 in eine Lade- und Lieferzone für zwei Fahrzeuge. 3. Anbringung zusätzlicher Fahrradbügel insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Paul-Hindemith-Schule und der Kita. 4. Schaffung einer Abstellzone für E-Scooter. 5. Berücksichtigung der Anlage 1 mit Anmerkungen, Ergänzungen und Korrekturen. Begründung: Die vom Magistrat vorgelegten Planungen weisen in die richtige Richtung. Insbesondere werden auf allen Geh- und Schulwegen die erforderlichen Mindestbreiten eingehalten. Ob die Markierungen auf den Gehwegen ein Überfahren durch Pkw verhindern, muss künftig überprüft und ggf. nachjustiert werden. Eine Optimierung der Planung durch die Schaffung zusätzlicher Fahrradbügel vor Kreuzungen und Einmündungen sowie die Einrichtung einer E-Scooter-Abstellzone erhöht die Verkehrssicherheit. Auch die Fahrbahnbreite wird dadurch weniger eingeschränkt als bisher. Durch den Entfall weniger Pkw-Stellplätze können zahlreiche Fahrradstellplätze und eine Lade- und Lieferzone geschaffen werden, sodass die Gehwege frei gehalten werden und künftig insgesamt mehr Stellplätze zur Verfügung stehen als zuvor. Anlage 1: ST_2828_2022_AN1 mit Anmerkungen, Ergänzungen und Korrekturen Anlage 1 (ca. 916 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2626 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2828 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1361 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 193

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit an Haltestelle „Rebstöcker Straße“ gewährleisten

21.02.2023 · Aktualisiert: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3589 entstanden aus Vorlage: OF 750/1 vom 27.01.2023 Betreff: Verkehrssicherheit an Haltestelle "Rebstöcker Straße" gewährleisten Vorgang: OM 6015/20 OBR 1; ST 1543/20 Der Magistrat wird gebeten, den Radweg zwischen dem Haltestellenhäuschen "Rebstöcker Straße" und dem Fußgängerweg farblich eindeutig zu markieren, bis die versprochenen Maßnahmen aus dem Fahrradstadt-Beschluss umgesetzt werden. Begründung: Der hinter dem Haltestellenhäuschen "Rebstöcker Straße" entlang führende Radweg ist sehr schlecht erkennbar. Insbesondere bei Dunkelheit entstehen hier oft gefährliche Situationen, wenn aus der Tram aussteigende Fahrgäste den Radweg queren wollen, um zum Fußgängerweg zu gelangen. Eine Markierung würde den Radweg kenntlich machen und zur Verkehrssicherheit beitragen, da weiterhin nicht absehbar ist, wann die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden und laut Stellungnahme vom 11.03.2020, ST 1543, auch nicht geplant ist, die Benutzungspflicht des Radweges an dieser Stelle aufzuheben. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6015 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1543 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1319 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6357 Aktenzeichen: 66-5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sachstand Bunker Herxheimer Straße 10

01.02.2023 · Aktualisiert: 03.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2023, OF 751/1 Betreff: Sachstand Bunker Herxheimer Straße 10 Vorgang: V 146/21 OBR 1; ST 2736/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Laut ST 2736 gehört(e) der Bunker der BIMA. Wann ging dieser in den Besitz der Stadt oder der ABG über? 2. Warum gab es im Jahr 2015 für den Ankauf mehrerer Bunker eine Magistratsvorlage (M 69 / 2015), für diesen Bunker nun anscheinend aber nicht? 3. Laut ST 2736 wollte der Magistrat für den Bunker in der Eppenhainer Straße prüfen, ob dieser sich nach den bekannten Sanierungsarbeiten als Alternative für den Musikbunker im Marbachweg nutzen lässt. Was ist bei der Prüfung herausgekommen oder wurde diese nicht durchgeführt? 4. Wann ist mit Ende der Abbrucharbeiten zu rechnen? 5. Wann ist mit Baubeginn und Fertigstellung der Wohnungen zu rechnen? 6. Wann ist geplant das Projekt öffentlich im OBR 1 vorzustellen? 7. Ist geplant die anderen 4 Bunkeranlagen langfristig auch abzureißen und Wohnraum zu schaffen? Begründung: In der Herxheimer Straße wird ein ehemaliger Bunker abgerissen und laut ABG entstehen insgesamt 42 öffentlich geförderte Wohnungen. Im Dezember 2022 berichtete der Magistrat jedoch erst, dass das Gebäude der BIMA gehöre und eine Prüfung als Alternative für den Musikbunker im Marbachweg angedacht sei. Es stellen sich auch seitens der Anwohnerinnen und Anwohner weitere Fragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 616 2023 Die Vorlage OF 751/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit im Ortsbeirat 1: Zwischenstand kurzfristiger Maßnahmen Straßenbahnhaltestelle „Rebstöcker Straße“

24.01.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3413 entstanden aus Vorlage: OF 714/1 vom 03.01.2023 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbeirat 1: Zwischenstand kurzfristiger Maßnahmen Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" Vorgang: V 317/22 OBR 1; ST 1257/22; OM 2003/22 OBR 1; ST 1814/22 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob und welche kurzfristigen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der ein- und aussteigenden Straßenbahnfahrgäste an der Haltestelle "Rebstöcker Straße" stadteinwärts nach dem Ortstermin am 8. März 2022 umgesetzt wurden. Des Weiteren soll die Funktionalität der Lichtsignalanlage vor der Zeitinsel überprüft werden, da diese möglicherweise nicht dauerhaft beim Einfahren der Straßenbahnen auf Rot springt. Begründung: In der Stellungnahme vom 30.05.2022, ST 1257, wird auf den Ortstermin mit Vertretern des Magistrates am 8. März 2022 sowie auf den Wunsch des Ortsbeirates 1 hingewiesen, kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu prüfen und umzusetzen. Hierzu hat der Ortsbeirat 1 bisher keine qualifizierte Rückmeldung erhalten. Gemäß Stellungnahme vom 15.08.2022, ST 1814, wurden Radbügel im Bereich der ehemaligen Pkw-Stellplätze entlang der Haltestelle gesetzt. Nach wie vor kommt es zu gefährlichen Situationen mit ein- und aussteigenden Straßenbahnfahrgästen, die beinahe von vorbeifahrenden Pkw und Lkw erfasst werden. Fahrgäste berichten, dass Autofahrende nach dem Öffnen der Türen ungehindert in den Haltestellenbereich eingefahren sind. Bis zum barrierefreien Umbau der Haltestelle werden laut Magistrat noch einige Jahre vergehen. Da nach Angaben des Magistrats Tempo 30 in diesem Abschnitt nicht möglich ist, hat der Ortsbeirat unter anderem eine Markierung der Fahrbahn in VGF-Grün (wie z. B. an der Haltestelle "Schweizer Straße/Gartenstraße") vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.02.2022, V 317 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2003 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1257 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1814 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1280 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 995 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Markierungen Frankenallee erneuern

24.01.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3414 entstanden aus Vorlage: OF 715/1 vom 07.12.2022 Betreff: Markierungen Frankenallee erneuern Der Magistrat wird gebeten, auf der Frankenallee in Höhe der Einmündung Münsterer Straße und Sulzbacher Straße die Straßen-/Bodenmarkierungen erneuern zu lassen. Begründung: Die Markierung, die anzeigt, dass man dort nicht parken darf, ist in einem schlechten Zustand und fast nicht mehr sichtbar. Der Überweg von bzw. zur Mitte der Frankenallee ist jedoch gerade für Menschen mit Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl o. Ä. sehr wichtig und wird viel frequentiert. Häufig parken in letzter Zeit aber wegen der nicht erkennbaren Markierungen dort Autos und verhindern so, dass der Zugang zum Mittelstreifen der Frankenallee genutzt werden kann. Fotos (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1197 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geh- und Schulweg in der Frankenallee frei halten

24.01.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3415 entstanden aus Vorlage: OF 717/1 vom 09.01.2023 Betreff: Geh- und Schulweg in der Frankenallee frei halten Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg vor der Frankenallee Hausnummer 104 bis 110 wieder frei benutzbar zu gestalten. Zu diesem Zweck sollen die Baucontainer, die für die Baustelle Frankenallee Hausnummer 98 bis 102 auf dem Gehweg aufgestellt wurden, versetzt werden, zum Beispiel auf die Fahrbahn. Eine temporäre Sperrung der Fahrbahn ist ggf. in Erwägung zu ziehen. Begründung: Auf dem Gelände Frankenallee Hausnummer 98 bis 102 (ehemals Autohaus Gruber) besteht seit Längerem eine Baustelle. Der Gehweg auf der Nordseite der Frankenallee wurde deshalb zunächst direkt vor, dann auch im Umfeld der Baustelle gesperrt. Dieser Gehweg ist ein Schulweg. Um trotzdem einen sicheren Schulweg für die Schulkinder zu ermöglichen, wurde zwischenzeitlich vor der Frankenallee 110 ein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet, der zum Grünstreifen in der Mitte der Frankenallee führte. Im Dezember wurden nun auch vor der Frankenallee Hausnummer 104 bis 110 mehrere Baucontainer aufgestellt, was auch den Gehweg vor diesen Häusern unpassierbar und den Eingang zur Hausnummer 104 unmöglich macht - lediglich ein schmaler Zugang zu den Containern selbst ist noch frei. Da die Positionierung der Baucontainer zudem eine Sichtbehinderung darstellte, wurde der seit Sperrung des Gehwegs auf der Nordseite eingerichtete temporäre Fußgängerüberweg entfernt; statt die Sichtbehinderung zu entfernen, wurde der Überweg entfernt. Stattdessen wurde ein temporärer Überweg an der Kreuzung Kriegkstraße/Frankenallee markiert. Die aktuelle Situation führt dazu, dass für direkt Anwohnende und Schulkinder der Gehweg auf der Nordseite der Frankenallee nun mindestens für den Bereich der Hausnummer 94 bis 110 gesperrt/unpassierbar geworden ist. Der Unmut und die Empörung der Anwohnenden über die Einschränkungen des öffentlichen Raums und des Fußverkehrs aufgrund der Baustellenarbeit ist groß, da sie als unverhältnismäßig wahrgenommen werden. Für Anwohnende und Schulkinder, die dennoch den gewohnten, nunmehr entfernten Überweg kreuzen oder z. T. sogar direkt an der Baustelle entlanglaufen, entstehen darüber hinaus zudem gefährliche Situationen. Vor dem Hintergrund der ohnehin geplanten Umgestaltung der Frankenallee und des allgemeinen Wunsches nach Verkehrsberuhigung sollte die Maßgabe sein, bei der Lösung der Konfliktsituation konsequent "von innen nach außen" zu denken, also zuerst die Belange der Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und erst sekundär die des motorisierten Verkehrs in den Blick zu nehmen. Die Expertinnen und Experten des ASE sollten die Situation prüfen, neu bewerten und konsequent von den schwächsten Verkehrsteilnehmenden her denken. Foto: Daniela Mehler-Würzbach Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 886 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Liefer- und Ladezonen auf der Europa-Allee einrichten

06.12.2022 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3245 entstanden aus Vorlage: OF 677/1 vom 11.11.2022 Betreff: Liefer- und Ladezonen auf der Europa-Allee einrichten Der Magistrat wird gebeten, entlang der Europa-Allee stadteinwärts zwei Liefer- und Ladezonen einzurichten. Hierzu sollen jeweils Parkplätze umgewidmet werden. Eine Lieferzone soll direkt hinter der Kreuzung Europa-Allee/Eppenhainer Straße eingerichtet werden, eine weitere hinter der Ausfahrt Europatunnel vor dem Prädium. Die Liefer- und Ladezonen sollen werktags von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr eingerichtet werden. Begründung: In den genannten Abschnitten befinden sich zahlreiche Einzelhändler, Gewerbe und Gastronomiebetriebe, die beliefert werden müssen. In zwei Kiosken befinden sich zudem Filialen von Paketlieferanten, die mehrmals täglich von Paketdiensten beliefert werden. Vor allem große Pakete werden von Kundinnen und Kunden auch mit dem Auto abgeholt. Fast rund um die Uhr während üblicher Liefer- und Geschäftszeiten wird in diesen Bereichen neben dem Parkstreifen in zweiter Reihe geparkt. Die Europa-Allee wird von der Buslinie M 46 und aufgrund der vielen Baustellen von zahlreichen Lkws befahren, die hier immer wieder behindert werden. Der Ortsbeirat erhofft sich durch die Einrichtung der Zonen eine Entschärfung der Falschparkersituation und mehr Sicherheit auf der Europa-Allee. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 789 Antrag vom 21.05.2023, OF 890/1 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4067 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum

06.12.2022 · Aktualisiert: 27.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3259 entstanden aus Vorlage: OF 695/1 vom 15.11.2022 Betreff: Vorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum Vorgang: B 380/22 Der Magistrat wird gebeten, folgende Standortvorschläge für Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum im sogenannten "Teilraum", in dem sich der Ortsbezirk 1 befindet, zu berücksichtigen: 1. Innenstadt: Schillerstraße nahe Eschenheimer Turm außerhalb der Fußgängerzone; 2. Gutleut: Haltestelle "Erntestraße" (Fahrten in Richtung Autobahn und Umweg Hafentunnel wegen Sperrung Camberger Brücke); 3. Gallus: Frankenallee/Schwalbacher Straße; 4. Gallus: Krifteler Straße/Mainzer Landstraße (nahe Lidl, Aldi, REWE ); 5. Gallus: Galluswarte nahe der S-Bahn-Station (insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen). Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, vorrangig an Umsteigepunkten des ÖPNV Mobilitätsstationen mit weiteren Mobilitätsangeboten zu planen, um den Umstieg auf nachhaltige Verkehrsmittel bequemer zu machen und zu beschleunigen. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 380, schreibt der Magistrat, dass er den Ortsbeiräten Gelegenheit gibt, eigene Standortvorschläge zu stationsgebundenen Carsharing-Stationen einzubringen. Die aufgeführten Orte stellen Umsteigepunkte und stark frequentierte Haltestellen des ÖPNV dar oder befinden sich vor Einzelhandelszentren. Anschlussfahrten oder der Transport von größeren Gütern können so bequem durchgeführt werden. Außerdem ist mit einer guten Auslastung der Carsharingangebote zu rechnen. Im Bereich des Hauptbahnhofes und der Innenstadt bieten sich zudem die bestehenden Parkhäuser für stationsgebundenes Carsharing an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 380 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 783

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zuschuss Gallus Garten II

18.11.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2022, OF 675/1 Betreff: Zuschuss Gallus Garten II Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Ortsbeirat bittet um Bereitstellung einer Projektförderung in Höhe von EUR 1500,00 aus dem Ortsbeiratsbudget zur Deckung von laufenden Ausgaben und Sachinvestitionen des Gallus Garten II. Begründung: Der Gallus Garten II bildet einen Treffpunkt für alle im Gallus. Derzeit arbeiten die Verantwortlichen an der Installierung des Kunstobjekts "Dach für den Garten". In 2019 und 2020 stellten sich die Verantwortlichen im OBR1 vor und erreichten in 2020 einen überparteilichen Beschluss für eine Projektförderung in Höhe 1.500€. Jedoch ist diese Förderung dann doch nicht angekommen. Stattdessen wurden 1.500€ vom Grünflächenamt für "Anlagevermögen", wie für Anschaffungen, wie Werkzeug, Schrauben, Folien, Mäusegitter, Rasenmäher,... über den damaligen Trägerverein, Kinder im Zentrum e.V. (Mehrgenerationenhaus), abgewickelt. Doch damit sind die laufenden und Ausgaben und Sachinvestitionen nicht gedeckt: für den Bau von Hochbeeten, Laubsammler und Bioschütten, Paletten-Werkzeugschrank, Sitzplätze, wie 12 Stämme, schräge Parkbank, rote Gartenbank und seit kurzem das genehmigte Kunstobjekt "Dach für den Garten". Die Verantwortlichen bauen diese Objekte aus gerettetem Baumaterial von Baustellen, was nachhaltiges Rohstoffrecycling / Upcycling darstellt. Dies ist leider personal-/zeitintensiv und damit kostenwirksam - d.h. nicht über Anträge ex-post abrechnungsfähig. Langfristiges Ziel ist eine Institutionelle Förderung, aber bis dahin braucht der Gallus Garten II für die angefallenen und bestehenden Aufgaben eine Projektförderung, damit die Verantwortlichen nicht auch noch selbst weiter in Vorlage für die Materialkosten treten müssen, wenn diese schon in ihrer freien Zeit freiwillig für die Biodiversität im Gallus arbeiten. Konkret soll jetzt, nach 3 1/2 Jahren Aufbauarbeit, mit Flyern, Plakaten und gezielter Kommunikation in die Nachbarschaft (ca 5.000 Haushalte), den Stadtteil und die Stadt gewirkt werden. Als nicht-institutioneller Gemeinschaftsgarten verfügt der Gallus Garten II bisher nicht einmal über die notwendigen Mittel für eine Homepage, Vereinskorrespondenz/-logo/-visitenkarten; geschweige die Technik um die o.g. Plakate und Flyer in A3 farbig zu drucken, etc. Dennoch gelang es mit großem persönlichem Einsatz des neuen Trägervereins und seines Vorstands, Ralf Harth, Eva Bloch-Ibn-Abdoulai und Dr. Shekiba Rahim, die Infrastruktur für das Hochbeetgärtnern in der Frankenallee zu verstetigen. Der Vorstand würde sehr gerne weiter wichtige Fragen der Stadtnatur und der Klimakrise an der Galluswarte öffentlichkeits- und massenwirksam thematisieren. Dafür wird jetzt endlich die erste und wahrscheinlich letzte Projektförderung des OBR1 für das Einzelprojekt "GallusGarten II an der Galluswarte" benötigt. Dies gibt den Verantwortlichen die Möglichkeit, Altlasten abzubauen, vernetzter und konkreter nach vorn zu denken und professioneller für die Stadtnatur im Gallus arbeiten zu können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 188 2022 Die Vorlage OF 675/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folg ergänzt wird: "Alle Ausgaben sind durch den Verein bei der Stadtverwaltung mit Belegen nachzuweisen und abzurechnen. Der Ortsbeirat bittet die Verwaltung, dem Ortsbeirat die Abrechnung und Nachweise in Kopie vorzulegen." Zudem wird der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, 2 SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Artenschutz im Ortsbezirk 1: Wildbienenhabitate für das Gallus

15.11.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 671/1 Betreff: Artenschutz im Ortsbezirk 1: Wildbienenhabitate für das Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 3 GOOBR bzw. NR1005 vom 11.09.2014, Beschluss der STVV vom 16.10.2014 §5183 Folgendes beschließen: Der Ortsbeirat gewährt dem gemeinnützigen Verein "Gemeinschaftsgarten an der Galluswarte gem. e.V." (Gallus Garten II) einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 800,00€ als Anschubfinanzierung für das Projekt "Wildbienenhabitate für das Gallus" in der Frankenallee zwischen Galluswarte und Hellerhofstraße. Alle Ausgaben sind durch den Verein bei der Stadtverwaltung mit Belegen nachzuweisen und abzurechnen. Der Ortsbeirat bittet die Verwaltung, dem Ortsbeirat die Abrechnung und Nachweise in Kopie vorzulegen. Begründung: Der Verein setzt sich bereits seit langer Zeit nachhaltig für den Klima- und Artenschutz im Ortsbezirk 1 ein. Das Senckenberg Projekt "Insektenwiesen Hessen" unterstützt und berät bei der Schaffung geeigneter Nistplätze und ganzjähriger Nahrungsquellen für lokale Wildbienenarten. Außerdem soll die Bevölkerung für die Belange des Artenschutzes sensibilisiert werden. Eine langjährige wissenschaftliche Begleitung ist geplant. Anlage: Projektbeschreibung Wildbienenhabitate inkl. Kostenübersicht Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 112 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 187 2022 Die Vorlage OF 671/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Ehrenamtliche Arbeit des Vereins ist dabei nicht zu vergüten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bank Frankenallee austauschen/erneuern

01.11.2022 · Aktualisiert: 31.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3018 entstanden aus Vorlage: OF 643/1 vom 05.10.2022 Betreff: Bank Frankenallee austauschen/erneuern Der Magistrat wird gebeten, im Mittelbereich der Frankenallee in Höhe der Kreuzung mit der Schwalbacher Straße die südliche Sitzbank erneuern zu lassen. Dabei soll geprüft werden, ob diese ggf. auch gegen eine Picknickbank getauscht werden kann und dabei ausreichend Platz für mobilitätseingeschränkte Personen besteht . Begründung: Die Bank ist in einem schlechten Zustand und nicht sehr einladend für Menschen, die sich dort niederlassen wollen. Da viele Restaurants in der Nähe sind, die oft Essen zum Mitnehmen verkaufen, essen die Menschen dieses meistens in der Mittagspause draußen auf der Frankenallee. Daher wäre es wünschenswert, wenigstens eine Picknickbank in diesem Bereich anzubieten. Foto (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 307

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haltverbot Hattersheimer Straße einrichten

01.11.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3014 entstanden aus Vorlage: OF 637/1 vom 16.10.2022 Betreff: Haltverbot Hattersheimer Straße einrichten Der Magistrat wird gebeten , in der Hattersheimer Straße auf dem Abschnitt zwischen Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße ein Haltverbot einzurichten. Begründung: Durch das rücksichtslose Parken vor den Baumscheiben wird nicht nur der Verkehr (inklusive Gegenverkehr, nachfolgender Verkehr, Lkws, Radfahrende) erheblich behindert und gefährdet, sondern auch zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Personen, die dadurch schlechter gesehen werden, insbesondere bei Dunkelheit und Regen. Am 13. September parkten auf diesem Abschnitt sechs Pkws auf der Fahrbahn, zweimal verdeckten sie die Sicht sogar im Kreuzungsbereich. Das Problem verstärkt sich nochmals zu Messezeiten, obwohl es für Messebesucher entsprechende Parkplätze gibt. Um mehr Grün zu haben sowie aus Umweltgründen entfallen in den Parkbuchten der o. g. Straße einige Stellplätze zugunsten von Pflanzenbeeten und Baumscheiben. Dies möchten einige Autofahrende offensichtlich nicht hinnehmen und parken dann einfach vor der Baumscheibe am Fahrbahnrand, obwohl es im Umkreis Tiefgaragen gibt. Dieses dreiste und rücksichtslose Verhalten nötigt nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern gefährdet insbesondere Radfahrende und behindert teilweise sogar die FES, was regelmäßig zu Hupkonzerten führt. Teilweise werden sogar bereitgestellte Mülltonnen von der FES nicht abgeholt, weil auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge die Zuwegung versperren. Dadurch muss auf eigene Kosten eine kostenpflichtige Sonderleerung beauftragt werden, was zu einer vermeidbaren Mehrbelastung für Anwohnende führt. Nach Rücksprache mit der städtischen Verkehrspolizei handelt es sich nicht mehr um "Parken in zweiter Reihe", wenn die Baumscheibe länger als fünf Meter ist, weshalb derartiges Verhalten aktuell nicht geahndet wird. Daher empfiehlt die städtische Verkehrspolizei die Beantragung eines Haltverbots über den Ortsbeirat, was hiermit erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 399

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Querungsmöglichkeit Flörsheimer Straße

04.10.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2809 entstanden aus Vorlage: OF 610/1 vom 19.09.2022 Betreff: Sichere Querungsmöglichkeit Flörsheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, im Fünfmeterbereich vor dem Fußgängerüberweg an der Einmündung Flörsheimer Straße in die Frankenallee Fahrradbügel aufstellen zu lassen und den Fußgängerüberweg damit wirksam gegen Falschparker zu sichern. Alternativ könnte die Fläche entsiegelt und mit niedrig wachsenden Pflanzen bepflanzt werden. Begründung: An der genannten Stelle stellen regelmäßig Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Fahrzeuge ab und versperren damit die Sichtbeziehung am Fußgängerüberweg. Auch, weil sich in unmittelbarer Nähe ein Altenzentrum befindet und der Fußgängerüberweg Bestandteil eines Schulwegs ist, besteht hier Handlungsbedarf. Sowohl Fahrradabstellanlagen als auch Grünflächen werden in diesem Bereich dringend benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 144 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Hattersheimer Straße anbringen

04.10.2022 · Aktualisiert: 31.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2803 entstanden aus Vorlage: OF 603/1 vom 17.09.2022 Betreff: Fahrradbügel Hattersheimer Straße anbringen Der Magistrat wird gebeten , in der Hattersheimer Straße vor der Idsteiner Straße an der AWO Kita Europagarten Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Da es an der o. g. Stelle Bedarf für sichere Fahrradbügel gibt, wie man dem Bild entnehmen kann (aktuell notdürftig am Rammschutz der Baumscheibe angeschlossen, wie auf den beigefügten Bildern zu erkennen ist), sollen Bügel zum sicheren Anschließen von Fahrrädern angebracht werden. Diese würden ebenso dazu beitragen, das illegale Beparken des Gehwegs durch Pkw-Fahrer zu unterbinden. An der gegenüberliegenden Straßenseite wurden zu diesem Zweck bereits Poller montiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 324 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer für die Speyerer Straße/Frankenallee

04.10.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2804 entstanden aus Vorlage: OF 604/1 vom 16.09.2022 Betreff: Fahrradständer für die Speyerer Straße/Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, an der nördlichen Seite der Frankenallee an der Speyerer Straße unter Berücksichtigung der Bodenleitsysteme weitere Fahrradständer anzubringen. Begründung: In den vergangenen Wochen wurden vermehrt Straßenschilder und Laternen genutzt, um zusätzliche Fahrräder an der Seite der Frankenallee an der Einmündung des Abschnitts der Speyerer Straße abzustellen. Offensichtlich sind bereits vorhandene Fahrradbügel nicht mehr ausreichend. Auf dem Gehweg ist nach Einschätzung des Ortsbeirates noch ausreichend Platz, um weitere Fahrradbügel zeitnah anbringen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 153 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bouleplatz im Gallus

04.10.2022 · Aktualisiert: 21.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2805 entstanden aus Vorlage: OF 606/1 vom 11.09.2022 Betreff: Bouleplatz im Gallus Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob entlang der Frankenallee ein oder zwei Bouleplätze hergestellt werden können. Dazu ist vor allem der Abschnitt zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße sowie der Abschnitt zwischen Kriegkstraße und Schwalbacher Straße zu prüfen. Begründung: Zwischen der Kriegkstraße und Schwalbacher Straße spielen bereits jetzt öfters verschiedene Personengruppen Boule, aber kommen sich dabei mit den anderen Nutzern des Mittelstreifens in die Quere, daher wäre eine klare Kennzeichnung für alle wünschenswert. Der kleine Park zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße ist kaum belebt und könnte so eine Attraktion hinzugewinnen. Andere Standorte sind selbstverständlich auch denkbar, da sich Boule immer größerer Beliebtheit erfreut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2810

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlende Scheibe S-Bahn-Station „Galluswarte“ ersetzen

04.10.2022 · Aktualisiert: 24.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2807 entstanden aus Vorlage: OF 608/1 vom 16.09.2022 Betreff: Fehlende Scheibe S-Bahn-Station "Galluswarte" ersetzen Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn die fehlende Glasscheibe an der S-Bahn-Station "Galluswarte" Ausgang Frankenallee ersetzen zu lassen. Begründung: Seit einigen Wochen fehlt am Aufgang zur Treppe beziehungsweise Rolltreppe eine Glasscheibe. Durch die Öffnung weht nicht nur Wind in die Haltestelle, sondern auch Dreck und Müll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 257 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEV

06.09.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2621 entstanden aus Vorlage: OF 559/1 vom 20.08.2022 Betreff: Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEV Der Magistrat wird gebeten, anlässlich des Schienenersatzverkehrs in der Mainzer Landstraße im August/September 2022, 1. bei der Einrichtung von Schienenersatzverkehr und bei der Verlegung von ÖPNV-Haltestellen künftig dafür Sorge zu tragen, dass auch mobilitätseingeschränkte Nutzerinnen und Nutzer wie Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie auf einen Rollator angewiesene Menschen gut vorankommen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Nutzung von Rolltreppen in der Regel untersagt ist, wenn ein Rollator von der Krankenkasse beschafft wurde. 2. insbesondere sicherzustellen, dass die genannten Personengruppen halbwegs komfortabel zum Hauptbahnhof mit seinen vielen Umstiegsmöglichkeiten gelangen können; 3. notfalls für die genannten Personengruppen neben dem normalen Schienenersatzverkehr einen Ruf-Taxiservice einzurichten. Begründung: In den Sommerferien ist bzw. war für den Abschnitt Mönchhofstraße bis Platz der Republik/Hohenstauffenstraße ein Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet, die Linien 11, 14 und 21 bedienten diesen Abschnitt mit der Ausnahme der Haltestellen "Mönchhofstraße", "Wickerer Straße" und "Rebstöcker Straße" nicht. Durch den SEV entstanden besonders an den Haltestellen "Mönchhofstraße" und "Hohenstauffenstraße" größere Laufwege. Außerdem wurden die Niederflurhaltestellen "Mönchhofstraße", "Galluswarte" und "Glauburgstraße" nicht bedient. Die eingesetzten Busse verfügten einerseits teilweise nicht über Niederflurtechnik, andererseits sind sämtliche Haltestellen des SEV nicht barrierefrei ausgebaut, sodass auch ein Niederflurbus hier ein nur schwer zu meisterndes Hindernis darstellt. Die Nutzung des ÖPNV ist/war für mobilitätseingeschränkte Reisende während des SEV daher sehr beschwerlich. Eine solche Situation gilt es künftig zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 612 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tierschutz im Ortsbezirk 1: Zwanzigjähriges Antragsjubiläum - Ein Taubenhaus im Gallus

06.09.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2644 entstanden aus Vorlage: OF 591/1 vom 18.08.2022 Betreff: Tierschutz im Ortsbezirk 1: Zwanzigjähriges Antragsjubiläum - Ein Taubenhaus im Gallus Vorgang: OM 1002/12 OBR 1; ST 926/12; OM 4114/15 OBR 1; ST 1169/15; OM 4594/15 OBR 1; ST 1169/15; OM 4595/15 OBR 1; ST 967/16; OM 346/16 OBR 1; ST 1030/16; OM 2657/18 OBR 1; ST 736/18; OIB 186/18 OBR 1; ST 810/18; OM 6016/20 OBR 1; ST 810/18; OM 6016/20 OBR 1; ST 1547/20; V 442/22 OBR 1; OM 2021/22 Der Magistrat wird gebeten, die über zwanzigjährigen Bemühungen des Ortsbeirats 1 für ein Taubenhaus im Gallus nun endlich umzusetzen und insbesondere folgende Maßnahmen zügig in die Wege zu leiten: 1. Der Magistrat möge auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der folgenden Liegenschaften aktiv zugehen und sie über die Möglichkeit eines Taubenhauses auf ihrem Grundstück und die Vorteile für das Umfeld der Galluswarte informieren: "Haus Gallus" in der Frankenallee 111, Amt für multikulturelle Angelegenheiten (Amk A) in der Mainzer Landstraße 291 bis 293 sowie weitere, geeignete Grundstücke. 2. Des Weiteren soll der Magistrat die Möglichkeit eines Taubenhauses auf dem Dach der Günderrodeschule in der Hufnagelstraße 25 und auf dem Dach der zu planenden Grundschule in der Günderrodestraße/Ecke Frankenallee und im Turm der Galluswarte prüfen. 3. Parallel dazu soll der Magistrat gemäß Stellungnahmen ST 881 und ST 1030 aus 2016 ein Konzept in Zusammenarbeit mit dem Stadttaubenprojekt Frankfurt erarbeiten, das ein Taubenhaus im Wasserturmpark oder dem Gebäude des Wasserturms selbst vorsieht. Die Planung des Wasserturmparks hat der Ortsbeirat bereits verabschiedet, sodass einer Realisierung durch den Projektentwickler Aurelis nichts mehr im Weg steht. Nach Übergabe der Flächen kann der Magistrat ein Taubenhaus installieren, das jedoch rechtzeitig innerhalb des nächsten Jahres geplant werden muss. Begründung: Seit mindestens 2002 beschäftigt sich der Ortsbeirat 1 mit dem Problem des auf die Passanten herabfallenden Taubenkots im Bereich der Galluswarte, soweit im Frankfurter Parlamentsinformationssystem (PARLIS) recherchierbar. Aus der Erinnerung einiger Ortsbeiräte wird dieses Problem aber schon weitaus länger vom Ortsbeirat 1 in regelmäßigen Abständen angegangen. 2012 schrieb der Magistrat bereits auf Bitten des Ortsbeirats 1 mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer verschiedener Liegenschaften an, um das Interesse an einem Taubenhaus zu wecken (Anregung an den Magistrat OM 1002 und Stellungnahme ST 936 aus 2012). Danach geschah nichts. 2015 lehnte der Magistrat dann den zuvor für gut befundenen Vorschlag ab, auf dem Dach des Neubaus des Grünflächenamtes wegen einer Dachterrasse und einer Bienenweide ein Taubenhaus errichten zu lassen (Anregung an den Magistrat OM 4114 und Stellungnahme ST 1169 aus 2015). Eine Lösung für ein Taubenhaus wurde nicht gefunden. 2016 befand der Magistrat nach diversen Ortsterminen, dass sich der alte Wasserturm im Wasserturmpark als Taubenhaus besonders gut eignen würde (Anregungen an den Magistrat OM 4594 und OM 4595 aus 2015 sowie Stellungnahme ST 967 aus 2016). Nachdem nach eingehender Prüfung unter Abwägung der Vor- und Nachteile der Standort auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes von Grünflächenamt, Amt für Straßenbau- und Erschließung sowie Energiereferat verworfen wurde, erfolgte eine Prüfung des Alternativ-Standortes "Wasserturm". Die Lage wäre hervorragend geeignet. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung wurde als bestmögliche Lösung die Errichtung eines Taubenhauses auf dem Gelände präferiert, da die Versorgung der Tauben im Turmbereich nur über eine sehr steile, schlecht zugängliche Treppe möglich wäre. Die Ver- und Entsorgung des Schlages wäre kaum darstellbar. Das Grünflächenamt verhandelte diesbezüglich mit Aurelis, jedoch gestalteten sich die Verhandlungen schwierig. Alternativ nutzbare Grundstücke, auf die die Stadt Frankfurt am Main Zugriff hätte, stünden nicht zur Verfügung (Stellungnahme ST 881 aus 2016). Die Verhandlungen mit der Aurelis scheiterten. Diese war nicht bereit, die in Rede stehende Fläche der Stadt Frankfurt vorab zum Aufstellen eines Taubenhauses zur Verfügung zu stellen. Wenn die Aurelis in einigen Jahren die Fläche an die Stadt Frankfurt übergeben haben würde, könne sich der Magistrat, so bis zu diesem Zeitpunkt keine andere Lösung gefunden sei, mit weiteren Planungen zum Aufstellen eines Taubenhauses auf dieser Fläche befassen (Stellungnahme ST 1030 aus 2016). Der Magistrat ging anschließend sogar nicht mehr auf weitere Anfragen zu einem Taubenhaus ein, sondern hob seine Verdienste in Bezug auf die Reinigung verschmutzter Flächen hervor (Anregung an den Magistrat OM 346 und Stellungnahme ST 1410 aus 2016). Wieder geschah nichts. 2018 sorgte der Ortsbeirat dafür, dass das Stadttaubenprojekt wenigstens finanziell unterstützt wird, damit es seiner wichtigen und hilfreichen Aufgabe nachkommen kann (Anregung an den Magistrat OM 2657 und OIB 186 aus 2018). Auch heute noch kämpft das Projekt jährlich um finanzielle Unterstützung. 2020 antwortete der Magistrat unter anderem auf eine Anfrage des Ortsbeirats, dass ein Taubenhaus, in dem sich die Tiere überwiegend aufhalten und in dem die Population durch einen Austausch der Eier eingegrenzt wird, eine langfristige Betreuung erfordere. Die Einrichtung eines Taubenhauses könne nicht als isolierte Maßnahme betrachtet werden. Es sei ebenso notwendig, vorhandene Nistplätze und alternative Futterplätze in der Nähe zu reduzieren (Anregung an den Magistrat OM 6016 und Stellungnahme ST 1547 aus 2020). Der Ortsbeirat weiß das und fordert ja bereits seit Jahren, dass das Stadttaubenprojekt eingebunden wird. Dennoch geschah nichts. 2022 kamen die Auswirkungen des Abbaus der Taubenhäuser am Westbahnhof hinzu, die Sanierungsarbeiten weichen mussten und für die kein Ausweichstandort gesucht wurde (Anfrage an den Magistrat V 442 aus 2022). Des Weiteren eskalierte die Lage an der Galluswarte, weil die vormals installierten Netze im Brückenbereich Löcher aufwiesen, Tauben sich darin verfingen und qualvoll verendeten. Erst nach Protest aus der Bevölkerung reagierte der Magistrat und ließ Tiere befreien und Löcher stopfen. Weiterhin ist jedoch kein Taubenhaus in Sicht und der Magistrat fühlt sich für das Wohl der Tiere nicht zuständig. Der Ortsbeirat forderte zum Schutz der Tiere im April 2022 ein Stadttaubenschutzkonzept mit dem Ziel einer entsprechenden Strategie und Satzung (Anregung an den Magistrat OM 2021 aus 2022). Eine Antwort steht noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1002 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 936 Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4114 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST 1169 Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4594 Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4595 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 967 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2016, ST 1030 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1410 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2657 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.02.2018, OIB 186 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 736 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 810 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6016 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1574 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2021 Auskunftsersuchen vom 28.06.2022, V 442 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2716 Aktenzeichen: 32-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Längsparken in der Schwalbacher Straße

06.09.2022 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2616 entstanden aus Vorlage: OF 553/1 vom 16.08.2022 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Längsparken in der Schwalbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen und Beschilderung im Abschnitt der Schwalbacher Straße 68 bis 86 entlang der Paul-Hindemith-Schule beidseitig wie folgt anpassen zu lassen: 1. Änderung der Parksituation für Pkw von Senkrecht-/Schrägparken auf Längsparken zur dauerhaften Sicherstellung der Gehwegmindestbreiten; 2. Anpassung der Straßenmarkierungen und Beschilderung gemäß Punkt 1.; 3. Aufstellen von je mindestens zehn Fahrradbügeln für 20 Fahrräder unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich/Kreisverkehr Idsteiner Straße sowie vor dem Kreuzungsbereich Frankenallee/Kita für Anwohnende, Schülerinnen und Schüler sowie Kitabesuchende. Begründung: Die ausgewiesenen Pkw-Parkplätze sind als Parkplätze zum Senkrecht-/Schrägparken markiert und beschildert. Da heutige Fahrzeuge meist länger sind als zum Zeitpunkt der Einrichtung, ragen diese sowohl in den Gehwegbereich als auch in den Fahrbahnbereich. Das führt zu Gefährdungen von Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg zur Paul-Hindemith-Schule und von Kindergartenkindern auf dem Weg zu ihrer Kita. Es schränkt jedoch auch den Gehwegbereich für mobilitätseingeschränkte Personen, Rollstuhlfahrende oder Eltern mit Kinderwagen stark ein. Die Einrichtung von Längsparken würde zudem die nutzbare Fahrbahn verbreitern und Radfahrenden mehr Schutz vor ausweichenden Pkw und Lkw bieten. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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