Meine Nachbarschaft: Limpurgergasse
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Aufstellen von Sitzbänken an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5772 entstanden aus Vorlage: OF 1163/5 vom 13.06.2024 Betreff: Aufstellen von Sitzbänken an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße Der Magistrat wird gebeten, an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße ein oder zwei Bänke aufzustellen, damit Bürgerinnen und Bürger, insbesondere jene, die auch während der Umbauarbeiten in Sachsenhausen einkaufen wollen, sich unterwegs ausruhen können. Begründung: Der Magistrat hat alle Anregungen des Ortsbeirats 5, den Weg der Bürgerinnen und Bürger, die weiterhin in den Geschäften um den Südbahnhof einkaufen wollen und zum Teil müssen (z. B. auf dem Sachsenhäuser Markt), zu erleichtern, abgelehnt. Der Verweis auf die S-Bahn ist schwierig umzusetzen, da erst einmal der Weg zur S-Bahn-Station zurückgelegt werden muss, und vom Südbahnhof auch ein längerer Fußweg bis zur Straßenbahnstation zu bewältigen ist - ganz abgesehen davon, dass die Rolltreppen an der S-Bahn-Station des Öfteren defekt sind. Der Verweis auf die Busse ist auch nicht sehr hilfreich, da diese in größeren Abständen fahren. Bliebe noch die Möglichkeit, mit der Linie 18 oder 22 bis zur "Konstablerwache" zu fahren, dann in die U-Bahn bzw. S-Bahn einzusteigen und dann am Willy-Brandt-Platz mit der U-Bahn zum Südbahnhof zurückzufahren, um endlich auf die Schweizer Straße zu den dort noch vorhandenen Geschäften zu gelangen und mit der Linie 22 weiter nach Niederrad zu kommen. Bei dieser Situation ziehen viele Bürgerinnen und Bürger den Fußweg zwischen Lokalbahnhof und Bruchstraße vor. Um diesen Weg etwas zu erleichtern, sollten auf der Abbiegung zur David-Stempel-Straße ein oder zwei Bänke aufgestellt werden, damit sich die Leute mit ihren Einkäufen hinsetzen können, um etwas zu verschnaufen. Vor dem großen Baum ist genug Platz (siehe Foto). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1750
Bereich der Kindertagesstätten in der Stresemannallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5778 entstanden aus Vorlage: OF 1173/5 vom 18.06.2024 Betreff: Bereich der Kindertagesstätten in der Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der beiden Kindertagesstätten (Oster-Kindertagesstätte, Kita Wolkentanz der BVZ GmbH) in der Stresemannallee 61 bis 73 die Straße mit entsprechenden Piktogrammen und Schildern "Vorsicht Kinder" deutlich zu kennzeichnen. Dort befindet sich auch der Spielplatz Wildgarten. Da dieser Bereich während der Mainkaisperrung gleichzeitig Teil der Umleitungsstrecke für den Schwerlastverkehr ist, sollten die Maßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden. Begründung: Die gut ausgebaute Stresemannallee ist eine viel befahrene Strecke des Pendlerverkehrs und Teil der Umgehungsroute für den Schwerlastverkehr während der Mainkaisperrung - mitten durch ein Wohngebiet. Hier leben viele Familien. Im Bereich Stresemannallee 61 bis 73 befinden sich zwei Kindertagesstätten und der inklusive Abenteuerspielplatz Wildgarten. Anwohner beschweren sich, dass Autofahrer im Bereich der Kindertagesstätten und des Spielplatzes oft viel zu schnell unterwegs sind und Kinder dadurch gefährdet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2043 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Koordination zukünftiger Straßenbauprojekte - Verkehrschaos vermeiden!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5765 entstanden aus Vorlage: OF 1133/5 vom 10.05.2024 Betreff: Koordination zukünftiger Straßenbauprojekte - Verkehrschaos vermeiden! Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass bei zukünftigen Straßenbauprojekten bereits im Vorfeld der jeweiligen Maßnahmen eine Abstimmung zwischen den zuständigen Fachämtern und dem Ortsbeirat stattfindet. Insbesondere ist die Terminplanung besser zu koordinieren, sodass eine Anhäufung von Verkehrsbeeinträchtigungen, wie sie derzeit im Stadtteil Sachsenhausen in geballter Form anzutreffen sind, vermieden wird. Ziel muss es dabei sein, die Beeinträchtigungen durch Straßenbaumaßnahmen im Ortsbezirk 5 für Bewohner, Verkehrsteilnehmer sowie Gewerbetreibende und deren Kunden so gering wie möglich zu halten. Begründung: Derzeit kommt es im Stadtteil Sachsenhausen durch - die Sperrung der Textorstraße, - die Sperrung der Oppenheimer Landstraße, - Bauarbeiten in der Schweizer Straße sowie unangekündigte Gleisbauarbeiten zwischen Hedderichstraße und Textorstraße sowie - Bauarbeiten auf dem Gelände der ehemaligen Shell-Tankstelle in der Mörfelder Landstraße und eine damit einhergehende Reduzierung der Fahrstreifen am Wendelsplatz zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Für eine derartige Anhäufung von parallel zueinander stattfindenden Straßenbaumaßnahmen und die damit verbundenen Beeinträchtigungen für Bewohner, Verkehrsteilnehmer sowie Gewerbetreibende und deren Kunden haben die Betroffenen keinerlei Verständnis. Zwar sind all diese Maßnahmen notwendig, doch hätte man diese problemlos zeitlich entzerren können. Erschwerend kam Ende Mai dieses Jahres die Mainkaisperrung für die Zeit der Fußball-EM und der darauffolgenden Sommerferien hinzu, welche zusätzlich weitere erhebliche Belastungen für den Stadtteil Sachsenhausen in Form von Ausweichverkehr nach sich ziehen wird. Damit geht zudem ein erheblicher Anstieg von Feinstaub- und CO2-Emissionen einher, die der Magistrat mit seiner Verkehrspolitik doch vorgeblich reduzieren will. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2164 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Verkehrsgefährdende Situationen in der östlichen Hedderichstraße vermeiden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5777 entstanden aus Vorlage: OF 1172/5 vom 17.06.2024 Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen in der östlichen Hedderichstraße vermeiden Der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt zwischen Hedderichstraße/Ecke Brückenstraße und Hedderichstraße/Ecke Bruchstraße Tempo 30 (Verkehrszeichen 274-30) als zulässige Höchstgeschwindigkeit anzuordnen. Begründung: Derzeit befindet sich der Endhaltepunkt der Straßenbahn direkt gegenüber der Ausfahrt des Parkhauses Depot Sachsenhausen (Hedderichstraße 34). Auf der gegenüberliegenden südlichen Seite (Hedderichstraße 47) befinden sich diverse Einzelhandelsgeschäfte sowie Apotheken. Weiterhin befindet sich auf der nördlichen Seite der Hedderichstraße vor dem REWE-Markt eine Bushaltestelle. In diesem Bereich herrscht ein reger Fuß-, Rad- sowie Autoverkehr. Um an dieser Stelle das Unfallrisiko zu verringern und gefährliche Situationen für Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, erscheint es angemessen, hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 43 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Mehr Sauberkeit auf dem Vorplatz des REWE-Marktes in Heddernheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5702 entstanden aus Vorlage: OF 451/8 vom 18.06.2024 Betreff: Mehr Sauberkeit auf dem Vorplatz des REWE-Marktes in Heddernheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie sich nachfolgende Vorschläge zur Erhöhung der Sauberkeit und Aufenthaltsqualität auf dem Platz vor dem REWE-Markt in der Heddernheimer Landstraße/Ecke Hessestraße umsetzen lassen: 1. Die Parkbank wird an die Stelle der beiden Fahrradbügel gegenüber versetzt. 2. Die beiden Fahrradbügel werden auf die schraffierte Fläche dahinter gestellt. Die Fläche soll um einen Pkw-Stellplatz vergrößert und mit Fahrradbügeln aufgefüllt werden. Dazu könnte die Parkfläche mit drei einzelnen Parkplätzen markiert und/oder die Schraffierung oberhalb verkleinert werden. 3. Nach dem Versetzen der Bank wird der Grünstreifen gesäubert und mit bienenfreundlichen Blumen, Büschen und idealerweise einem Baum bepflanzt. 4. Zusätzlich wird ein weiterer Baum in dem Beet hinter dem Zebrastreifen gepflanzt. 5. Neben der neu positionierten Bank und dem Beet am Zebrastreifen werden krähensichere Abfalleimer installiert. Begründung: Zu 1.: Das Beet hinter der Bank wird regelmäßig mit Kippen, Schnapsflaschen, Kronkorken oder Ähnlichem vermüllt, hauptsächlich durch Bürger:innen, die auf der Bank sitzend rauchen, trinken und essen. Eine der am stärksten frequentierten Orte in Heddernheim gleicht einer Müllkippe (siehe Fotos). Die Unmengen an Kippen kommen direkt mit dem Erdreich in Kontakt. Zigarettenkippen haben erhebliche negative Auswirkungen auf das Grundwasser. Kommt die Bank an die Stelle der beiden Fahrradbügel, gelangen fallengelassene Kippen und andere Abfälle nicht ins Erdreich und können einfacher aufgekehrt werden. Auch wirkt die Bank an dieser Stelle für längere Aufenthalte unattraktiver, da sie näher am Fußweg steht und die Verursacher:innen ihren Müll nicht einfach hinter sich ins Beet werfen können. Zu 2.: Vor dem REWE-Markt gibt es zu wenige Fahrradabstellplätze. Die beiden Bügel und die eigenen Fahrradbügel des REWE-Marktes sind fast immer voll belegt. Zu 3. und 4.: Das Beet ist ungepflegt und verschmutzt. Es fehlen Schatten spendende Bäume. Da die Wiese vor dem REWE-Markt sich in Privatbesitz befindet und leider frühere Ortsbeiratsanträge zur Pflanzung eines Baumes nicht umgesetzt werden konnten, sollte alles getan werden, um wenigstens einen Baum zu pflanzen. Fotos: Karlheinz Platz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1744 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 974 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Entlastung der Anwohnenden durch Umkehr der Einbahnstraßenrichtung in der Münzgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5728 entstanden aus Vorlage: OF 1294/1 vom 11.06.2024 Betreff: Entlastung der Anwohnenden durch Umkehr der Einbahnstraßenrichtung in der Münzgasse Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der angestrebten Umgestaltung der Brachfläche vor dem Karmeliterkloster die Fahrtrichtung der Einbahnstraße in der Münzgasse zwischen Buchgasse und Weißfrauenstraße umzudrehen und den Kreuzungsbereich Münzgasse/Bethmannstraße entsprechend anzupassen. Dabei soll die Freigabe für den Radverkehr in beide Richtungen bestehen bleiben. Begründung: Seit Jahren leiden die Anwohnerinnen und Anwohner unter dem häufigen versehentlichen Einfahren aus der Weißfrauenstraße in die Münzgasse sowie unter dem intensiven Parksuchverkehr in den umliegenden Straßen wie Limpurgergasse, Buchgasse und Alte Mainzer Gasse. Eine Umkehr der Fahrtrichtung in der Münzgasse würde diesen dicht besiedelten Bereich erheblich entlasten und die Lebensqualität der dort Wohnenden verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1793 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 959 Beratung im Ortsbeirat: 1
Sicherheit im Ortsbezirk 1: Tempo 30 vor Kinderhaus Battonnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5753 entstanden aus Vorlage: OF 1329/1 vom 24.06.2024 Betreff: Sicherheit im Ortsbezirk 1: Tempo 30 vor Kinderhaus Battonnstraße Der Magistrat wird gebeten, vor und hinter dem Kinderhaus "Innenstadt" in der Battonnstraße 4 bis 8 - möglichst zwischen den Straßen Breite Gasse und Lange Straße - zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Kinder Tempo 30 anzuordnen und dies mit dem Zusatzschild "Kindergarten" beschildern zu lassen. Nach Einrichtung der Geschwindigkeitsreduzierung soll die Einhaltung der Geschwindigkeit mit Enforcement Trailern überwacht werden. Falls vorhanden und bei Bedarf soll die Linienwegbeeinflussung der Straßenbahn und die Grünanforderung der folgenden Lichtsignalanzeige (LSA) umprogrammiert werden, damit der ÖPNV beschleunigt wird. Begründung: Anwohnende berichten, dass Pkw-Poser und Raser trotz der geltenden Tempo-40-Beschilderung durch die Battonnstraße rasen. Das gefährdet und verunsichert vor allem schwächere Verkehrsteilnehmende und führt zu Lärmspitzen. Tempo 30 im Bereich des straßenseitigen Zugangs der Kita schützt nicht nur die Kinder, sondern verbessert das Miteinander von Pkw, Radverkehr, Straßenbahn und zu Fuß Gehenden in diesem Engpass zwischen Berliner Straße und Allerheiligentor. Eine Verlangsamung des Straßenbahnverkehrs oder gar eine Beeinträchtigung des Fahrplans wird durch eine Einrichtung bzw. Anpassung der Grünanforderung an der LSA Lange Straße/Allerheiligenstraße vermieden. Bisherige Wartezeiten können sogar verkürzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2134 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherung der Fußwege und Baumschutz in der Limpurgergasse durch Installation von starren Pollern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5729 entstanden aus Vorlage: OF 1295/1 vom 11.06.2024 Betreff: Sicherung der Fußwege und Baumschutz in der Limpurgergasse durch Installation von starren Pollern In der Limpurgergasse nahe der Buchgasse 6 sind mehrere Poller zwischen zwei Bäumen positioniert, darunter auch sogenannte Kipppfosten. Diese sind häufig auch dann umgelegt, wenn kein Fahrzeug dort parkt. Zudem wechselt die Belegung der Parkplätze oft, und es parken regelmäßig Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen dort. Diese Beobachtungen deuten darauf hin, dass der Parkplatz nicht regelmäßig von Anwohnerinnen oder Anwohnern genutzt wird. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen in der Limpurgergasse Höhe Buchgasse 6 umzusetzen: 1. Ersetzen der bestehenden Kipppfosten durch starre Poller zwischen den beiden Bäumen, um das Parken auf dem Gehweg effektiv zu unterbinden; 2. Durchführung regelmäßiger Kontrollen, um die Einhaltung der Parkverbote sicherzustellen und die Nutzung der Fläche durch Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen zu überwachen. Begründung: Die aktuelle Situation mit den oft nicht hochgestellten Kipppfosten in der Limpurgergasse führt dazu, dass Fahrzeuge den Gehweg blockieren und die Bewegungsfreiheit der zu Fuß Gehenden erheblich einschränken. Darüber hinaus wird durch das Parken die Gesundheit der dort stehenden Bäume gefährdet, da sowohl Bodenverdichtung als auch direkte Beschädigungen an den Baumrinden auftreten. Die Installation von starren Pollern würde nicht nur die Sicherheit und Mobilität der zu Fuß Gehenden verbessern, sondern auch den wichtigen städtischen Grünraum schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2189 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5730 entstanden aus Vorlage: OF 1296/1 vom 11.06.2024 Betreff: Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde die erfolgreiche Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße, die während des Weihnachtsmarktes 2022 eingeführt wurde, im Jahr 2023 nicht erneut angewendet? 2. Wer war für die Aufstellung der Beschilderung und der Verkehrssperre im Jahr 2022 verantwortlich? 3. Wer hat die Anweisung für diese Maßnahmen erteilt? 4. Werden Beschwerden bezüglich der Verkehrsführung während von der TuC veranstalteten Festen an die TuC weitergeleitet? Wenn nein, warum nicht? Begründung: Die Sperrung des Linksabbiegers von der Fahrgasse in die Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes 2022 erwies sich als effektive Maßnahme zur Verbesserung des Verkehrsflusses und der Sicherheit für zu Fuß Gehende. Zahlreiche Anwohnende und Autofahrende profitierten von dieser Regelung. Die Nichtbeibehaltung dieser Maßnahme im Jahr 2023 hat Verwunderung und Frustration verursacht, vermutlich bedingt durch Koordinationsmängel innerhalb des Magistrats. Eine Klärung dieser Fragen ist essenziell, um künftig eine konsistente und effektive Verkehrsführung sicherzustellen, die dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger dient. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1754 Aktenzeichen: 32-4
DondorfDruckerei gerettet: Das Schirn-Interim zieht nach Bockenheim - Einladung zur öffentlichen Vorstellung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5685 entstanden aus Vorlage: OF 963/2 vom 17.06.2024 Betreff: Dondorf-Druckerei gerettet: Das Schirn-Interim zieht nach Bockenheim - Einladung zur öffentlichen Vorstellung Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Schirn in einer Sitzung des Ortsbeirates über die zukünftige Nutzung der Dondorf-Druckerei und die Planungen zum Interim der Schirn in Bockenheim die Stadtteilbevölkerung zu informieren und mit ihr hierzu ins Gespräch zu kommen. Eine entsprechende Terminierung im Rahmen einer ordentlichen Sitzung oder einer Informationsveranstaltung des Ortsbeirates kann bspw. nach erfolgter Instandsetzung und einer erneuten Begehbarmachung der Druckereigebäude auf dem Gelände der Dondorf-Druckerei stattfinden. Begründung: Durch Einsatz zahlreicher Initiativen, Vereine und der Stadtteilpolitik konnten die Abrisspläne für die Dondorf-Druckerei im letzten Jahr aufgehalten werden. Infolge des damit verbundenen Rückzuges des Max-Planck-Instituts für empirische Ästhetik drohten in der Folge allerdings ein erneuter Leerstand der Gebäude und weitere Schäden für die Gebäudesubstanz. Der gemeinsamen Initiative von Magistrat und Land ist es nun zu verdanken, dass mit der Schirn eine der großen Frankfurter Kulturinstitutionen in Bockenheim dort ihr Interim verbringt, während die Schirn Kunsthalle auf dem Römerberg energetisch saniert wird. Eine Vorstellung der damit verbundenen Ideen und Pläne durch den Magistrat und die Schirn in einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates 2 wäre eine gute Gelegenheit, um die Schirn in Bockenheim willkommen zu heißen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1726
Höchst: Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5654 entstanden aus Vorlage: OF 1043/6 vom 07.06.2024 Betreff: Höchst: Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt verbessern Mit dem Ziel, die Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt zu verbessern, wird der Magistrat gebeten, von den vier erstellten konzeptionellen Vorschlägen das Konzept A umzusetzen, das - eine unveränderte Verkehrsführung; - Kurzzeitparkplätze (Parkscheibe eine Stunde) und Haltebereiche um den Marktplatz herum (während der Marktzeiten) beinhaltet. In Verbindung mit der Umsetzung wird der Magistrat gebeten, regelmäßige Kontrollen zu veranlassen, um die Einhaltung der (neuen) Parkregelung zu kontrollieren. Ergänzend zu dem Konzept wird der Magistrat gebeten, - die Gehwegbreite in der Antoniterstraße zu prüfen und entsprechend der Breite Längs- oder Schrägparkplätze einzurichten; - die Installation einer festen Sitzbank und/oder von Fahrradabstellplätzen direkt vor der Markthalle zu prüfen; - die alternativen Parkmöglichkeiten in Höchst besser und weiträumig auszuschildern, insbesondere den Parkplatz in der Paulistraße (samstags geöffnet); - die Parkplätze hinter dem Schwimmbad zu markieren und ausschließlich für das Personal der BäderBetriebe und des Marktes vorzuhalten (abgesehen vorhandener Anwohnerparkplätze, die bestehen bleiben); - weitere Kurzzeitparkplätze (Parkscheibe eine Stunde) in der Melchiorstraße zwischen Antoniterstraße und Leverkuser Straße einzurichten. Begründung: Der Höchster Wochenmarkt, der jeden Dienstag-, Freitag- und Samstagmorgen zahlreiche Kunden aus dem Frankfurter Westen und den Nachbargemeinden des Main-Taunus-Kreises anzieht, blickt auf eine bald 700-jährige Tradition zurück - bereits im Jahr 1356 siedelten sich nach Verleihung der Stadt- und Marktrechte durch Kaiser Karl IV. die ersten Marktstände in Höchst an. Auf dem "Einkaufsmarkt" ist für jeden, der gute Qualität und frische Ware schätzt, etwas dabei - die Marktbesucher erhalten frisches Obst und Gemüse, ebenso wie Geflügel-, Fleisch- und Wurstwaren, Käsespezialitäten, Gewürze und vieles mehr. Viele nutzen auch die Gelegenheit, sich ein Brötchen auf Wunsch frisch belegen zu lassen oder einen Kaffee in der Markthalle zu trinken. Während die lokale Höchster Wirtschaft im Wandel ist und viele alteingesessene Geschäfte bereits geschlossen wurden, hat der Höchster Markt Bestand. Entsprechend wichtig ist es, dass der Höchster Markt erhalten bleibt. Vor dem Hintergrund der angespannten Verkehrs- und Parksituation rund um den Markt - freie Parkplätze sind Mangelware, der Parkdruck (in Höchst ohnehin hoch) steigt zu Marktzeiten ebenso wie die Anzahl der Falschparker in Halteverboten - wurde ein Verkehrsplanungsbüro mit einer Parkraumstudie beauftragt. Ein Ergebnis war, dass die Beschilderung auf dem Marktplatz, in der Straße Höchster Markt sowie in der Melchiorstraße, Antoniterstraße und Justinuskirchstraße einem Flickenteppich gleicht und kaum erfassbar ist. Das Verkehrsplanungsbüro hat im Ergebnis vier konzeptionelle Vorschläge zur Neustrukturierung der Verkehrs- und Parkregelungen erstellt. Nach Vorstellung und umfassender Diskussion der vier Konzepte, unter Einbeziehung der Marktbeschicker (u. a. in einem Ortstermin), wird die Umsetzung des Konzepts A befürwortet. Das Konzept A beinhaltet eine klare Parkregelung mit mehr Kurzzeitparkplätzen im direkten Umfeld. Die Anfahrt zum Markt bleibt unverändert. Für die Umsetzung ist keine Umgestaltung notwendig. Da weiterhin die Gefahr des Falschparkens im Bereich der Umfahrung besteht, sind Kontrollen notwendig. Inwieweit die Umsetzung des Konzepts A zu einer Verbesserung führt, soll nach einem Jahr durch den Ortsbeirat evaluiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2036 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 281/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 281/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: WBE, CDU, 3 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und Linke (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: BFF
Weiter lesenVerkehrsmessung in der Marktstraße zwischen Karl-Wessendorf-Straße und Am Triborn
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 282/16 Betreff: Verkehrsmessung in der Marktstraße zwischen Karl-Wessendorf-Straße und Am Triborn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der ‚Marktstraße' zwischen ‚Karl-Wessendorf-Straße' und ‚Am Triborn' eine kommunale Verkehrsmessung mittels eines Viacount-Geräts oder einer vergleichbaren Technologie vornehmen zu lassen. Die Ergebnisse der Verkehrsmessung sollen anschließend dem Ortsbeirat sowie den zuständigen Ämtern zur Verfügung gestellt werden, um daraus geeignete Maßnahmen für eine möglicherweise notwendige Verkehrsberuhigung bzw. dauerhafte Geschwindigkeitskontrolle in diesem Bereich abzuleiten. Begründung: Aufgrund von Anwohnerbeschwerden wird die auf dem Abschnitt der ‚Marktstraße' zwischen ‚Karl-Wessendorf-Straße' und ‚Am Triborn' angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h regelmäßig und deutlich überschritten. Dies gilt auch für die dort verkehrenden Busse der Linie M43. In dem in diesem Bereich an die Marktstraße angrenzenden Wohngebiet leben viele Familien mit Kindern, die diese gefährliche Verkehrssituation vor ihrer Haustür mit großer Sorge betrachten. Zur Objektivierung der von betroffenen Anwohnern gemachten Beobachtungen bietet sich die anonyme Verkehrsmessung durch ein Viacount-Gerät oder eine vergleichbare Technologie an. Dabei wird nicht nur eine anonyme Geschwindigkeitsmessung durchgeführt, sondern auch sekundengenau die Anzahl der Fahrzeuge, deren Fahrzeugklasse sowie deren zeitlicher Abstand zueinander festgehalten. Zudem ist eine Messung in beide Fahrtrichtungen durchführbar. Die gelieferten Daten ermöglichen demnach eine präzise Übersicht darüber, zu welcher Uhrzeit und von welchem Fahrzeugtyp auf diesem Streckenabschnitt mit welcher Geschwindigkeit gefahren wurde. Viacount-Geräte werden bereits von zahlreichen deutschen Kommunen eingesetzt, sind äußerst kompakt und können seitlich am Fahrbahnrand in unterschiedlichen Höhen montiert werden. Nach Vorlage der Ergebnisse der Verkehrsmessung können durch den Ortsbeirat und in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern geeignete Maßnahmen für eine möglicherweise notwendige Verkehrsberuhigung bzw. regelmäßige oder dauerhafte Geschwindigkeitskontrollen auf dem betreffenden Straßenabschnitt beraten und umgesetzt werden. Foto: Viacount-Gerät im Einsatz, Quelle: www.trafino.fi Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 282/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen WBE und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenGrüneburgweg 12: Parksituation vor dem REWE-Markt verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 955/2 Betreff: Grüneburgweg 12: Parksituation vor dem REWE-Markt verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, den ehemaligen Parkplatz vor dem Haus Grüneburgweg 12 (REWE-Markt) mit dem derzeitigen, davor neu angelegten Parkplatz zu vereinigen und Querparken zu erlauben, wodurch mindestens 2 zusätzliche Parkpositionen geschaffen würden. Begründung: Der ehemalige Parkplatz (Kopfsteinpflaster) wurde durch Poller abgesperrt. Er wird aber durch niemanden und nichts genutzt, weil nicht benötigt. Die Parksituation im Grüneburgweg ist durch die Neuanlage deutlich verschlechtert worden, so daß die vorgeschlagene Maßnahme eine - wenn auch kleine - Entlastung böte; insbesondere für Kunden des REWE-Marktes, die größere Einkäufe transportieren müssen. Die Fahrradstraße wird dadurch nicht tangiert. Nachstehend das Foto der Situation: (Foto vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 955/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) bei Abwesenheit 1 Linke
Partei: BFF
Weiter lesenParkverbotsschilder an der Ecke Frankenallee/Krifteler Straße zurückversetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1311/1 Betreff: Parkverbotsschilder an der Ecke Frankenallee/Krifteler Straße zurückversetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Parkverbotsschilder (Parkverbot: Freitags von 6-20 h) an der Ecke Frankenallee/ Krifteler Straße um ca. 20 Meter zurückzuversetzen - sprich die Schilder auf Höhe der Begrenzung des Kinderspielplatzes Quäkerwiese zu installieren (siehe markiertes Bild unten). Begründung: Die Parkverbotsschilder wurden aufgrund des freitags stattfindenden Gallusmarktes zwischen der Ecke Frankenallee/Schwalbacher Straße und der Ecke Frankenallee/Krifteler Straße (aus der Innenstadt kommend) aufgestellt. Jedoch wird der Bereich von der Begrenzung des Spielplatzes Quäkerwiese bis zur Ecke Frankenallee/Krifteler Straße nicht von den Marktteilnehmern genutzt. Der Parkdruck in der Frankenallee ist sehr hoch. Anwohner, die den Rest der Woche im zuvor genannten Bereich parken, finden freitags schwerlich eine andere Parkmöglichkeit. Deshalb sollte in dem nicht marktseitig genutzten Bereich das Parken auch freitags erlaubt sein. Hierzu sind die Parkverbotsschilder, wie oben beschrieben, zurückzuversetzen. Quelle: eigene Bilder Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1311/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenWaffenverbotszone ausweiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1291/1 Betreff: Waffenverbotszone ausweiten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Waffenverbotszone ganztätig wie folgt auszuweiten: 1. Vom Opernplatz bis zur östlichen Zeil, 2. von der Zeil bis zum Mainkai (über Liebfrauenstraße, Neue Kräme, Römerberg, Fahrtor), 3. am nördlichen Mainufer von der Friedensbrücke bis zum Ostpark. Begründung: Plätze, an denen viele Menschen zusammenkommen, müssen besonders geschützt werden. Die kürzlichen Ereignisse haben gezeigt, dass die vorhandenen Waffenverbotszonen nicht ausreichen. Die Menschen möchten sich sicher fühlen - sowohl in der Innenstadt, als auch am Mainufer. Zwar kann die Polizei nicht überall gleichzeitig sein. Es muss jedoch das Signal ausgehen, dass die o.g. Bereiche besonders geschützt sind und mögliche Täter sich nicht in Sicherheit wiegen können. Schließen ereignen sich in diesem Areal die meisten Straftaten. Daher ist ein konsequentes Vorgehen notwendig. Handwerker könnten eine Sondergenehmigung erhalten, um nicht zu Unrecht belangt zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1291/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenLückenschluss Gehweg Hessestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5603 entstanden aus Vorlage: OF 439/8 vom 15.05.2024 Betreff: Lückenschluss Gehweg Hessestraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Gehweg in der Hessestraße an der Fußgängerschranke zur Sandelmühle um ein kurzes Stück verlängert werden kann, sodass die Fußgänger auf der rechten Straßenseite weiter Richtung Bushaltestelle beziehungsweise Aldi-Markt laufen können (siehe Markierung in der Skizze). Sollte diese Lösung nicht möglich sein, bittet der Ortsbeirat dringend um eine Alternativlösung, weil der Zustand so nicht akzeptabel ist, insbesondere wenn die Wohnungen der Sandelmühle bezogen sind. Begründung: Fußgänger:innen, die von der Dillenburger Straße kommend in der Hessestraße auf der rechten Seite weiter in die Olof-Palme-Straße laufen möchten, sind gezwungen, an der Sandelmühle die Gleise der Linie U2 zu überqueren. Ein Absperrgitter versperrt ihnen den weiteren Weg. Um weiter zur Bushaltestelle oder zur Ampel am Aldi-Markt zu kommen, müssen sie zurzeit zweimal die Gleise der Linie U2 überqueren. In der Praxis zeigt sich, dass sie einfach um das Absperrgitter herumgehen, um weiter zu kommen. Daher hat sich dort auf dem unbefestigten Boden ein Trampelpfad gebildet. Mit Blick auf den Bezug des Neubaugebietes an der Sandelmühle und dem damit zunehmenden Fußverkehr inklusive Schulkindern sollte der Gehweg auf beiden Straßenseiten durchgängig nutzbar sein. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1869 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Heddernheimer Markt stärken Marktzeiten anpassen - Aufenthaltsqualität steigern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5599 entstanden aus Vorlage: OF 432/8 vom 20.05.2024 Betreff: Heddernheimer Markt stärken Marktzeiten anpassen - Aufenthaltsqualität steigern Der Magistrat wird gebeten, bei der HFM (Marktbetriebe) eine Verlängerung der möglichen Betriebszeit des Heddernheimer Markts bis 19:00 Uhr zu erreichen. Ebenso wird er gebeten, das für den Heddernheimer Wochenmarkt angemietete mobile WC auf dem Karl-Perott-Platz nach Marktschluss spätestens bis zum folgenden Samstag,10:00 Uhr, abtransportieren zu lassen. Begründung: Der Heddernheimer Wochenmarkt ist neben der Versorgung mit frischen, lokalen Lebensmitteln auch ein wichtiger Ort der Begegnung und stärkt den Zusammenhalt im Stadtteil. Derzeit liegt das offizielle Marktzeitende laut lokaler Beschilderung bei 18:00 Uhr. Aufgrund langjährig geübter Praxis hat sich eine Marktzeit bis 19:00 Uhr etabliert und wird gut angenommen, insbesondere von Besuchern, die den Markt nach der Arbeit aufsuchen, um dort einzukaufen oder in gemütlicher Runde mit Anwohnern das Wochenende einzuleiten. Aufgrund von vorgetragenen Beschwerden aus der Nachbarschaft wird seit geraumer Zeit die vor Ort angegebene Marktzeit konsequent durchgesetzt. Dies führt dazu, dass es für die "Nach-der-Arbeit-Kundschaft", insbesondere auch aus dem Heddernheimer Gewerbe, zeitlich nicht mehr lohnenswert ist, den Markt zu frequentieren. Das mobile WC direkt neben dem öffentlichen Bücherschrank ist fraglos für den Betrieb des Wochenmarktes sowie des Weinstandes notwendig. An manchen Wochenenden steht die WC-Kabine jedoch auch am Sonntag noch da. Das ist für die Optik am zentralen Karl-Perott-Platz weniger schön und stört auch die Nutzung des Bücherschranks. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1936 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: b90-0
ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.06.2024, OA 465 entstanden aus Vorlage: OF 279/16 vom 04.06.2024 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.09.2024 Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: 1. Der Bericht B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten vorzunehmen; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) einen fakultativen Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufzunehmen; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad und (Elektro-)Shuttlebusse nach Bergen als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb, wenn es bis dahin technisch möglich ist; b) Verlängerung der U4 nach Bergen (und weiter nach Maintal-Nord - auch, um eine Intermodalität mit der evtl. RTO zu gewährleisten) oder zumindest bis zum Atzelberg. Ersteres würde Bergen an das Schienennetz anschließen, letzteres neben den auf der Hand liegenden Vorteilen für Seckbach, auch die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) prüfen, ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, indem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30 auf 15 Minuten bzw. von 60 auf 30 Minuten erhöht oder - eine weitere Buslinie von Offenbach/Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel/Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg/Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten-Taktung in 15-/30-minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) eingerichtet werden kann. Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5 bis 7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte "Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr" lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP, 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des Ortsbeirats 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Falls ein Ausgleich für einen Eingriff in Betracht kommt, muss sichergestellt sein, dass dann der Ausgleich auch in Bergen-Enkheim und nicht in einem anderen Frankfurter Stadtteil erfolgt. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit - in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordert der Ortsbeirat 16 das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und des dicht besiedelten Enkheims mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Der Ortsbeirat 16 erwartet, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Der Ortsbeirat fordert, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen mit einfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7-/5-Minuten-Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zugrunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 443 Bericht des Magistrats vom 14.07.2025, B 261 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 117 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Ziff. 1. Ablehnung, Ziff. 2. bis 4. Annahme bei Streichung Variante 1, OA 465 = Ziff. 1., 2. u. 3c) Annahme, Ziff. 3 a) u. b) Ablehnung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Annahme, OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 120 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 946 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 465 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= Annahme ohne Zusatz) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu Ziffer 1.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Ablehnung) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu den Ziffern 2. und 3.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954, OA 465 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933, NR 946 und OA 465 = Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (= Ziffern 2. und 3c Annahme, Ziffern 3a und 3b Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933 und OA 465 = Annahme, NR 946 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 und OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und OA 465 = Annahme) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Annahme, NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Dr. Schulz, Luxen, Zieran, Schneider und Schwander sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 465 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 4998, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 § 5358, 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.11.2024
Ortstermin zum Stand der Landstromversorgung der Mainschifffahrt - die Wirtschaftsdezernentin möge berichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5544 entstanden aus Vorlage: OF 1287/1 vom 21.05.2024 Betreff: Ortstermin zum Stand der Landstromversorgung der Mainschifffahrt - die Wirtschaftsdezernentin möge berichten Vorgang: B 140/24; B 141/24 Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig einen Ortstermin mit Mitgliedern des Ortsbeirats 1 am Mainkai anzuberaumen und über den aktuellen Planungsstand, Ausführungsstand und die Termine zur Landstromversorgung der Mainschifffahrt Auskunft zu geben. Begründung: Bereits seit Jahren setzt sich der Ortsbeirat 1 für eine pragmatische und schnelle Anbindung der anlegenden Mainschiffe mit Landstrom ein, um den CO2-Ausstoß, Gestank und Lärm der Schiffe zu reduzieren. Andere Städte wie beispielsweise Köln betreiben bereits seit 2015 erfolgreich Landstromanlagen. Frankfurt hat sich für eine unterirdische, denkmalgerechte, aber nicht erprobte Variante entschieden. Diese scheint derzeit nicht umsetzbar, da Denkmalfundamente, Kanäle, fehlende elektrische Leistung und Hochwasser die Planung und Umsetzung ausbremsen. Fördermittel sind bereits in sechsstelliger Höhe verloren gegangen. Zuletzt im August 2008 forderte der Ortsbeirat 1 den Magistrat auf, noch im selben Jahr Planungsstand, Kosten und Termine vorzustellen, auch im Rahmen eines Ortstermins. Dies ist nicht geschehen. Der Magistrat und insbesondere die zuständige Wirtschaftsdezernentin sollen daher dem Ortsbeirat 1 kurzfristig den aktuellen Planungs-, Finanzierungs- und Baustand erläutern. Der Ortsbeirat favorisiert ungeachtet dessen weiterhin die kostengünstige, pragmatische und denkmalverträgliche oberirdische Variante, wie sie bereits in zahlreichen Städten zum Einsatz gekommen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1349 Beratung im Ortsbeirat: 1
Party-Point Kleinmarkthalle hier: Betreiber sollen vor der westlichen Kleinmarkthalle reinigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5532 entstanden aus Vorlage: OF 1269/1 vom 07.05.2024 Betreff: Party-Point Kleinmarkthalle hier: Betreiber sollen vor der westlichen Kleinmarkthalle reinigen Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass die Betreiberin der Kleinmarkthalle, die Managementgesellschaft für Hafen und Markt GmbH (HMF), und die angrenzenden Betriebe, die regelmäßig Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, eine angepasste und regelmäßige Zwischenreinigung des Platzes vor der Westseite der Kleinmarkthalle sowie eine häufigere Leerung der Abfallbehälter, insbesondere an Samstagen und anderen stark frequentierten Tagen, übernehmen. Begründung: An Samstagen und anderen gut besuchten Tagen wird der Bereich häufig stark vermüllt. Die Hauptverursacher der Verschmutzung sind Kundinnen und Kunden der in der Nähe befindlichen Gastronomiebetriebe. Es ist gerecht, dass die Betriebe, die durch ihren Außer-Haus-Verkauf direkt zur Verschmutzung beitragen, auch für die Reinigung und zusätzliche Leerungsintervalle aufkommen. Die Kosten sollten nicht der Allgemeinheit oder den unmittelbaren Anliegerinnen und Anliegern aufgebürdet werden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1924 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 91-20
Wohnimmobilien des Deutschen FußballBundes e. V. (DFB) in Bockenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5493 entstanden aus Vorlage: OF 936/2 vom 25.05.2024 Betreff: Wohnimmobilien des Deutschen Fußball-Bundes e. V. (DFB) in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, 1. baldmöglichst mit dem DFB in Austausch zu treten und ihn an seine Verantwortung für das Gemeinwohl zu erinnern; 2. ggf. auch über die Landesregierung darauf hinzuwirken, dass der DFB seine in den 50er-Jahren erworbenen Wohnimmobilien im sogenannten Bockenheimer Diplomatenviertel - anders als angekündigt - nicht zu Höchstpreisen auf dem Markt anbietet, sondern sich möglichst um eine nicht ausschließlich renditeorientierte bzw. ggf. gemeinwohlorientierte und kommunalnahe (z. B. ABG Frankfurt Holding GmbH, GIMA Frankfurt) Nachfolge bemüht; 3. ansonsten darauf hinzuwirken, dass die zum Verkauf stehenden Wohnimmobilien zunächst in praktikabler Form den Mietern und Mieterinnen zum Kauf angeboten werden; 4. somit auch darauf hinzuwirken, dass die Mehrgenerationen-Nachbarschaft (28 Wohneinheiten) durch den Verkauf und mögliche extreme Mieterhöhungen nicht gefährdet wird; 5. darauf hinzuwirken, dass die Sichtbarkeit und das Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer Diplomatenviertels durch den Verkauf nicht gefährdet wird; 6. eine höhere Verdichtung des zum Verkauf stehenden Areals zwischen Hans-Sachs-Straße, Bernusstraße und Zeppelinallee durch Abriss und Neubauten zu verhindern und 7. nicht zuzulassen, dass die für urbanes Grün, Klimafolgenanpassung und Artenschutz außergewöhnlich hohe Qualität des gesamten Areals zerstört wird (Verhinderung z. B. durch Anwendung der Freiraumsatzung). Begründung: Der DFB will seine Immobilien im Stadtgebiet, darunter das Areal im Diplomatenviertel, schnellstmöglich verkaufen und hat die Mieterinnen und Mieter seiner Wohnungen kurzfristig vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Gefahr besteht, dass bei einem kurzfristigen Verkauf spekulative Anbieter zur Gefahr für die derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohner (Familien) werden. Zudem besteht die Gefahr, dass das Quartier weiter verdichtet wird, seinen Charakter, seine Bedeutung für die jüdische Geschichte Bockenheims und seine Qualitäten verliert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1395 Aktenzeichen: 64-4
Heddernheimer Wochenmarkt bis 19:00 Uhr öffnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2024, OF 438/8 Betreff: Heddernheimer Wochenmarkt bis 19:00 Uhr öffnen Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat möge veranlassen, dass die Marktzeit des Heddernheimer Wochenmarktes um eine Stunde bis 19:00 Uhr verlängert wird. Begründung: Der Heddernheimer Wochenmarkt ist neben der Versorgung mit frischen, lokalen Lebensmitteln auch ein wichtiger Ort der Begegnung und des Austauschs. Besonders in den Sommermonaten möchten Bürger:innen dort auch nach 18:00 Uhr einkaufen oder verweilen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 438/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWie kommt die Fotovoltaik-Anlage aufs denkmalgeschützte Flachdach?
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 410/7 Betreff: Wie kommt die Fotovoltaik-Anlage aufs denkmalgeschützte Flachdach? Der Magistrat wird gebeten, eine Handreichung/Information für die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützte Gebäude mit Flachdächern zu erstellen und zu veröffentlichen. Dies betrifft insbesondere die Siedlung Westhausen. Begründung: In der Presse (z.B. "Das Kraftwerk daheim", SZ 26.4.2024) wurde darüber informiert, dass das Solarpaket verabschiedet wurde. Damit soll der Einsatz von Photovoltaik an Wohnhäusern gefördert werden. Das Interesse an der Installation einer Photovoltaik-Anlage ist sowohl bei Mietern als auch bei Eigentümern groß. Die Mini-Kraftwerke sind erschwinglich geworden, der Strom lässt sich über eine Steckdose einspeisen. So kann auf umweltfreundliche Weise an Energiekosten gespart werden. Durch das Solarpaket soll der Einsatz für Privathaushalte vereinfacht werden. Demnächst reicht demnach eine Meldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Und man brauche auch keinenneuen Stromzähler. Der alte Stromzähler könne auch vorübergehend rückwärts laufen. Dem stehen bislang aber oftmals Denkmalschutz-Auflagen entgegen. Hier gilt es zu einer sachgerechten Lösung zu kommen, die das Interesse von Bürgerinnen und Bürgern berücksichtigt. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 410/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/Linke (= Annahme)
Partei: die_farbechten-Linke
Weiter lesenBuchmesse in die Stadtteile bringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 1279/1 Betreff: Buchmesse in die Stadtteile bringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Die Buchmesse bleibt bis mindestens 2028 in Frankfurt. Als eine der beliebtesten Messen in der Frankfurter Bevölkerung fragen wir diesbezüglich den Magistrat: 1. Gibt es Ideen, die Buchmesse auch in die Stadtteile und die Innenstadt zu bringen und die Bürger*innen partizipieren zu lassen und einzubinden, wie es beispielsweise die IAA in früheren Jahren vorhatte? 2. Gibt es Möglichkeiten, im Rahmen der Buchmesse auch lokale Autor*innen und lokale Themenorte stärker einzubinden und stehen hierfür Mittel aus der im Haushalt 2023 bezuschussten Lesereihe "Frankfurter Autor*innen" aus E 111 2023 zur Verfügung? 3. Ist geplant, Schulen, andere Bildungsinstitutionen und Kulturvereine stärker einzubinden? 4. Wie weit ist man in der Einbindung der Partnerstadt Mailand? Begründung: Am 3. Mai 2024 wurde bekannt gegeben, dass der Vertrag zwischen Messe Frankfurt und Buchmesse bis 2028 verlängert wurde. Das bietet die Chance, weitere Formate in Frankfurt auszuprobieren und die Buchmesse noch stärker im Stadtbild, insbesondere im Ortsbezirk 1, zu verankern. Die nächste Buchmesse findet vom 17.- bis 20. Oktober 2024 statt. Ehrengast wird Italien sein. Frankfurt ist zwar nicht identisch mit Florenz, Neapel oder Mailand. Aber eine Lesung am Nizza am Main an einem schönen Herbsttag könnte italienische Atmosphäre vermitteln. Der Main muss während der Buchmesse keine "Fanmeile" werden, aber gediegene Veranstaltungen und Lesungen - auch auf dem autofreien Mainkai - könnten ein würdiges Ensemble für den Ehrengast Italien bieten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 961 2024 Die Vorlage OF 1279/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEinrichtung von Schadstoffmessstellen zur Erfassung der Luftschadstoffe des Autoverkehrs in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5471 entstanden aus Vorlage: OF 1108/5 vom 09.04.2024 Betreff: Einrichtung von Schadstoffmessstellen zur Erfassung der Luftschadstoffe des Autoverkehrs in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, möglichst vor der nächsten Mainkaisperrung an folgenden Stellen Schadstoffmessstellen zur Erfassung der Luftschadstoffe des Autoverkehrs einzurichten: - Gartenstraße zwischen Cranachstraße und Schweizer Straße; - Schweizer Straße zwischen Schwanthalerstraße und Schweizer Platz; - Schweizer Straße zwischen Schaumainkai und Metzlerstraße und - Schaumainkai vor dem Eisernen Steg. Begründung: Mit 500.000 Ein- und Auspendlern täglich ist Frankfurt Pendlerhauptstadt. Aufgrund der verkehrlichen Planungen für die Innenstadt wird der Autoverkehr zunehmend auf die südliche Mainseite verdrängt. Der Pendlerverkehr wird durch ein dichtbesiedeltes Wohngebiet in eine Innenstadt geführt, die zunehmend autofrei sein soll. Durch die Mainkaisperrung wird Sachsenhausen zusätzlich mit Staus und Schadstoffen belastet. Bislang finden Luftschadstoffmessungen des Autoverkehrs lediglich auf der nördlichen Mainseite statt. Valide Daten zu der Schadstoffbelastung durch den motorisierten Verkehr und den Auswirkungen der Mainkaisperrung auf die Luftqualität in Sachsenhausen als kinderreichstem Stadtteil Frankfurts sind bislang nicht erhoben worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1391 Antrag vom 24.08.2024, OF 1204/5 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5944 Aktenzeichen: 79-3
Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2024, OF 286/16 Betreff: Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer ist der Eigentümer der Immobilie Marktstraße 3? 2. Wie steht die Stadt Frankfurt dazu, dem Eigentümer ein Angebot zu machen und die Immobilie zu erwerben? 3. Wenn ein Kauf möglich ist, könnte dort nach einer Sanierung/Umbau ein Hort untergebracht werden? 4. Wenn ein Kauf nicht möglich ist, welchen Einfluss kann die Stadt auf das Erscheinungsbild der Immobilie und des Grundstücks nehmen? Begründung: Seit über 10 Jahre steht das ehemalige Gebäude der Post auf der Marktstraße 3 leer. Es verwahrlost immer mehr, Rollos sind kaputt, Rollläden beschmiert. Das Grün drumherum wächst ungehindert. Es ist ein Schandfleck für Bergen. Da das Gebäude an einer markanten Stelle mit Anschluss an den ÖPNV steht und von der Schule am Landgraben und der Schule am Hang (sofern sie irgendwann einmal fertig gestellt wird) gut zu erreichen ist, würde sich dieses Gebäude nach einer Sanierung und betreuungsgerechtem Umbau als Hort eignen, zumal Bedarf an Hortplätzen besteht. Nach Rücksprache mit der Kinderbeauftragten fehlen in Bergen-Enkheim für das Schuljahr 2024/25 mehr 30 Hortplätze. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1011 2024 Die Vorlage OF 286/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen WBE und Linke (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenIllegales und gefährliches Parken verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5409 entstanden aus Vorlage: OF 1236/1 vom 02.04.2024 Betreff: Illegales und gefährliches Parken verhindern Der Magistrat wird gebeten, die diversen, im Verkehrsraum befindlichen, nicht bebauten Flächen im Bereich Theatertunnelmündung, Weißfrauenstraße und Münzgasse vor Falschparkenden durch Poller und/oder Findlinge wirkungsvoll zu schützen und idealerweise entsiegeln und begrünen zu lassen. Begründung: Vermeintlich freie Bereiche werden immer wieder rücksichtslos mit Autos zugeparkt. Teilweise muss der Fußverkehr auf die Fahrbahn ausweichen. In fast allen Fällen werden die Sichtbeziehungen von und zu Fuß Gehenden und Fahrradfahrenden durch das illegale Parkverhalten gestört. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1431
Fehlender Kiosk, fehlender Smart-Markt und fehlender Treffpunkt in Eckenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5377 entstanden aus Vorlage: OF 795/10 vom 08.04.2024 Betreff: Fehlender Kiosk, fehlender Smart-Markt und fehlender Treffpunkt in Eckenheim Der Magistrat wird in Verbindung mit der Quartiersmanagerin sowie Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Anwohner gebeten, sich um die so nicht akzeptable Situation vor Ort am ehemaligen Kiosk zwischen Gesundheitszentrum und Haus der Begegnung in Eckenheim zu kümmern, mit dem umgehend umzusetzenden Ziel, sowohl einen Außentreffpunkt als auch Einkaufsmöglichkeiten dort zu ermöglichen. Begründung: Seit Monaten hat sich leider überhaupt nichts vor Ort positiv getan. Einkaufsmöglichkeiten und ein Außentreffpunkt fehlen dort. Die Stimmung der meist älteren, teils mobil eingeschränkten Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Zusammenhang ist dementsprechend sehr angespannt bis schlecht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1991 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-31
Abfallbehälter mit integriertem Aschenbecher
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5385 entstanden aus Vorlage: OF 812/10 vom 09.04.2024 Betreff: Abfallbehälter mit integriertem Aschenbecher Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist, beim Austausch oder Neuaufstellen von Abfallbehältern, Modelle mit integriertem Aschenbecher zu nutzen, besonders an stärker frequentierten Stellen im Ortsbezirk 10. Begründung: An stärker frequentierten Stellen ist leider besonders stark das achtlose Wegwerfen von Zigarettenstummeln zu beobachten. Es sind keine Möglichkeiten für die Entsorgung vorhanden und verständlicherweise wollen viele nicht riskieren, den Mülleimer in Brand zu setzen. Man kann die Situation verbessern, indem man zukünftig beim Austausch von veralteten oder Neuaufstellen von Abfallbehältern, Modelle mit Aschenbecher aufstellt. Sinnvoll wären diese z. B. in der Weilbrunnstraße in der Höhe von Netto-Markt und Spielcasino, in der Nähe von Bäckereien, Einkaufsmöglichkeiten, auf dem Weg nach Hause von der Bahn usw. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1379 Aktenzeichen: 79-4
Mobilität im Ortsbezirk 1: Mehr Fahrradbügel für die Ostzeil
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5408 entstanden aus Vorlage: OF 1235/1 vom 02.04.2024 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Mehr Fahrradbügel für die Ostzeil Der Magistrat wird gebeten, auf der Fahrbahn der östlichen Zeil zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Porzellanhofstraße weitere 20 bis 30 Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Eine Restfahrbahnbreite für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge ist freizuhalten. Begründung: Auf der Ostzeil herrscht enormer Parkdruck. Viele Fahrradfahrende besuchen den Markt, kaufen in der Innenstadt ein oder nutzen die Haltestelle "Konstablerwache". Die wenigen Fahrradbügel sind stets belegt. Zahlreiche Fahrräder werden an Laternenmasten oder Geländern angeschlossen oder vor Geschäften und Zugängen abgestellt. Da die Zufahrt zur Ostzeil mittlerweile für Pkw gesperrt wurde, wird wertvoller innerstädtischer Platz frei für Radbügel. So bleibt der Gehweg frei, der täglich von Tausenden zu Fuß Gehenden und von der örtlichen Gastronomie für ihre Sommergärten genutzt wird. Bild: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1577 Beratung im Ortsbeirat: 1
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Vertikale Stadtbegrünung - Pilotprojekt am Hannelore-Elsner-Platz und auf dem Campus Bockenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 895/2 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Vertikale Stadtbegrünung - Pilotprojekt am Hannelore-Elsner-Platz und auf dem Campus Bockenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung mit Schwerpunkt auf eine sogenannte vertikale Stadtbegrünung werden für ein Pilotprojekt in Bockenheim, am Hannelore-Elsner-Platz an der Bockenheimer Warte und auf dem Campus Bockenheim (d.h. die Freifläche zwischen Sozialzentrum und Juridicum), wie in der Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023 (OM 4883) beschrieben, Haushaltsmittel in Höhe von 280.000 Euro für Erwerb und Installation der vertikalen Begrünungsmodule sowie 50.000 Euro für im Anschluss anfallende Betriebskosten in den Haushalt 2025 eingestellt. Begründung: Der Ortsbeirat hatte mit seiner Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4883, gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Office for Micro Climate Cultivation die öffentlich genutzten Flächen des Hannelore-Elsner-Platzes und des Campus Bockenheim - Freifläche zwischen Sozialzentrum und Juridicum - durch temporäre, vertikale Begrünungselemente aufzuwerten. Der Ortsbeirat sprach sich dafür aus, dass erfolgreiche Testprojekt am Senckenberg Museum auf die o. g. Flächen auszuweiten und hierbei ebenfalls die bestehenden Kooperationen mit dem Deutschen Wetterdienst sowie dem Forschungsinstitut der Senckenberg Gesellschaft fortzuführen. Der Magistrat wurde zudem gebeten, mit den genannten Institutionen sowie den Marktbetreibern, dem Café am Platz sowie mit den Initiativen am Campus Bockenheim darüber zeitnah in Gespräche einzutreten. Der Magistrat meinte daraufhin in seiner Stellungnahme vom 23.02.2024, ST 453, eine Begrünung über das genannte System könne erst zu einem späteren Zeitpunkt in die Abwägungen über weitere Begrünungselemente aufgenommen werden, da die Testphase noch nicht abgeschlossen sei. Der Ortsbeirat weist daraufhin, dass die Testphase des Projekts bereits vor Beginn der Haushaltsgenehmigung des Haushaltes 2024/2025 abgeschlossen sein wird und für die planerische Umsetzung des Projektes alle notwendigen Daten vorliegen werden. Vorläufige Erkenntnisse der Untersuchungen sind den antragstellenden Fraktionen bekannt und erlauben die grundsätzliche Entscheidung sowie die Befürwortung einer Ausweitung des Projektes, an den benannten Flächen am Hannelore-Elsner-Platz und dem Campus Bockenheim. Es handelt sich bei den Flächen um viel genutzte öffentliche Räume, die sich im Sommer trotz teilweise vorhandener Begrünung an zentralen Stellen stark aufheizen und einen hohen Grad an Versieglung aufweisen. Eine Entsiegelung ist aufgrund von Unterbauung oder aktiver Nutzung (bspw. Wochenmarkt) hier nicht ohne weiteres möglich. Gleichzeitig bieten die Flächen einen städtischen Erprobungsraum, um diese innovative Form der Stadtbegrünung weiter zu testen. Von städtischer Seite besteht hier die Möglichkeit, Erfahrungswerte zu gewinnen, ob potenziell entstehende Flächenkonflikte beim Aufstellen von Modulen im öffentlichen Raum gelöst werden können und eine gesellschaftliche Akzeptanz für neue Formate der Stadtbegrünung erreicht werden kann. Gleichzeitig ließe sich das Design an den öffentlichen Raum anpassen, bspw. an den höheren Grad an Vermüllung. Der Ortbeirat 2 hält das Projekt daher für weiter erprobenswert und sieht in der modularen Bauweise auch eine Chance, über den eigenen Stadtteil hinaus ein wanderndes städtisches Begrünungssystem aufzubauen. Antragsteller: CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Etatanregung EA 123 2024 Die Vorlage OF 895/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, FDP, Linke
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze nach Offenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 1071/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze nach Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze in Richtung Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2024/2025 einzustellen. Begründung: Die Straßenbahnstrecke zwischen dem Offenbacher Marktplatz und Frankfurt wurde bis 1996 von den Frankfurter Verkehrsbetrieben bedient und dann auf dem Offenbacher Abschnitt stillgelegt. Die Strecke wurde zuvor gerne und häufig von der Bevölkerung genutzt. Eine Wiederaufnahme der Strecke würde beide Städte weiter zusammenwachsen lassen und die gute Zusammenarbeit unterstreichen. Außerdem würde dies insbesondere für ältere Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Erleichterung darstellen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 172 2024 Die Vorlage OF 1071/5 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, FDP und der Fraktionslosen in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenAuslobung des Stadtteilpreises 2024
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2024, OF 396/4 Betreff: Auslobung des Stadtteilpreises 2024 Der OBR 4 lobt den Stadtteilpreis 2024 aus für Aktivitäten, die das Zusammenleben in den Stadtteilen Bornheim und/oder Ostend befördert haben. Der Preis wird ausgelobt für Arbeiten von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Schulen und Initiativen, die sich im obengenannten Sinne verdient gemacht haben. Über die Vergabe entscheidet der Ortsbeirat in nicht öffentlicher Sitzung durch einfache Mehrheit nach Sichtung der Bewerbungen. Als Preis stellt der Ortsbeirat 500 Euro bereit. Die Übergabe an den Preisträger erfolgt im Rahmen des Jahresempfangs des Ortsbeirats am 20. September 2024. Ende der Bewerbungsfrist: 15.07.2024 (Beginn der hessischen Sommerferien) Bewerbungsadresse: Büro der Stadtverordnetenversammlung, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt; ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de Antragsteller: GRÜNE SPD Volt dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 4 am 16.04.2024, TO I, TOP 7 Der Antrag OF 396/4 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD, CDU, Volt und dFfm erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 396/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im vierten Absatz die Worte "am 20. September 2024" durch die Worte "im Herbst 2024" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, Volt, dFfm
Weiter lesenSossenheim: Linksabbiegerspur auf der Westerbachstraße einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2024, OF 1001/6 Betreff: Sossenheim: Linksabbiegerspur auf der Westerbachstraße einrichten Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf der Westerbachstraße aus Richtung Sossenheim kommend eine Linksabbiegerspur zu der Geschäftszeile Westerbachstraße 148-152 eingerichtet werden kann. Begründung: Insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten entsteht an dieser Stelle regelmäßig Stau und Chaos, wenn Autofahrer auf der Westerbachstraße von Sossenheim kommend zu der Geschäftszeile links abbiegen möchten. Die Einrichtung einer separaten Linksabbiegerspur (analog der Abbiegerspur zu dem REWE-Markt) könnte hier Abhilfe schaffen und sollte deshalb geprüft werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 927 2024 Die Vorlage OF 1001/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenRotlicht-Blitzer am Fußgängerüberweg zum Eisernen Steg für Pkw installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5336 entstanden aus Vorlage: OF 1051/5 vom 28.02.2024 Betreff: Rotlicht-Blitzer am Fußgängerüberweg zum Eisernen Steg für Pkw installieren Der Magistrat wird gebeten, am Fußgängerüberweg des südlichen Mainufers zum Eisernen Steg an der Ampel für Pkws ein Blitzer zu installieren, um ein Überfahren bei Rot zu ahnden. Begründung: Pkw missachten am südlichen Mainufer an der Ampelanlage Eiserner Steg häufig das Haltesignal Rot. Dieser Fußgängerüberweg ist als direkte Verbindung zum Römerberg stark frequentiert. Des Öfteren kommt es hier zu Beinaheunfällen. Um diese Unfallgefahr zu entschärfen, ist es angebracht, Blitzer an den Pkw-Ampeln anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1537 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm „Studentischer Neubau“ in die Stadtverordnetenversammlung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5266 entstanden aus Vorlage: OF 376/7 vom 25.02.2024 Betreff: Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm "Studentischer Neubau" in die Stadtverordnetenversammlung Der Bauverein Katholische Studentenheime e. V. stellt in seinem Friedrich-Dessauer-Haus an der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 90, 60488 Frankfurt, derzeit 616 Studierenden Wohnungen zu im Marktvergleich äußerst günstigen Mieten zur Verfügung. Der Verein möchte bereits seit rund zwei Jahren ein Bauvorhaben auf dem Areal realisieren, um zusätzliche 150 Wohneinheiten zu schaffen. Die Baugenehmigung liegt bereits seit dem 4. Quartal 2022 vor und der Ausführungsplan ist längst fertiggestellt. Als gemeinnütziger Verein ist der Bauverein auf Fördermittel der Stadt Frankfurt angewiesen, um die Mieten weiterhin zu sozial verträglichen Preisen anbieten zu können. Die aktuelle Förderrichtlinie "Studentischer Neubau" sieht die Fixierung der pauschalen monatlichen Warmmiete je Wohnheimplatz bei 350 Euro vor. Damit lässt sich das Bauvorhaben allerdings, aufgrund der stark gestiegenen Betriebskosten sowie der derzeitigen Finanzierungsbedingungen, nicht realisieren. Der Bauverein möchte sowohl von einem Ausgleich der nicht ausfinanzierten Betriebskosten des potenziellen Neubaus durch Mieterhöhungen in den Bestandswohnungen als auch von einer Auflösung der eigenen Instandhaltungsrücklagen absehen. Die geplante Richtlinienänderung sieht vor, nur die Kaltmiete auf 7,50 Euro/m2 Wohnfläche zu fixieren. Die Betriebskosten sollen an die Mieterinnen und Mieter weitergereicht werden dürfen. Zudem soll die aktuelle Darlehensförderung zu einer kombinierten Darlehens- und Zuschussförderung ausgebaut werden. Leider wurde die Änderung noch nicht zur Abstimmung in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. In der Konsequenz wird der Start des Neubaus seit nunmehr fast einem halben Jahr verzögert. Bisherige Anfragen seitens des Bauvereins an den Magistrat sowie den Oberbürgermeister blieben leider unbeantwortet. Um den bestehenden Wohnungs mangel in Frankfurt entgegenzuwirken, muss somit schnellstmöglich gehandelt und die Richtlinienänderung vorangetrieben werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, die angedachte Richtlinienänderung zum Förderprogramm "Studentischer Neubau" zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen, um damit den dringend benötigten Bau neuer Studentenwohnungen zu ermöglichen sowie voranzutreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1716 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Superblock für Bornheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5245 entstanden aus Vorlage: OF 385/4 vom 26.02.2024 Betreff: Superblock für Bornheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Bornheim ein Superblock eingerichtet werden kann. Denkbar hierfür wären die Quartiere, die von der Saalburgstraße, Wittelsbacherallee, Habsburgerallee, Höhenstraße und Burgstraße begrenzt sind (siehe Anlage). In diesen Quartieren gibt es seit Jahrzehnten eine Verkehrsführung über Einbahnstraßen. Allerdings hat sich der verkehrsentlastende Effekt in den letzten Jahren aufgrund eines höheren Nutzungsdrucks sämtlicher Verkehrsteilnehmenden stark abgeschwächt. Begründung: Besonders das Herzstück dieses Gebiets, die Berger Straße im Abschnitt Höhenstraße bis Uhrtürmchen bzw. U-Bahn-Station "Bornheim Mitte", nehmen viele Anwohnende und Besuchende als völlig überlastet wahr - und dies ganz besonders an den Markttagen mittwochs und samstags. Trotz sehr guter Anbindung an den ÖPNV fahren (zu) viele mit dem Pkw in Richtung Berger Straße und blockieren fahrend oder parkend den öffentlichen Raum; auch in den Nebenstraßen. Durch eine Vorrangstellung des Fuß- und Radverkehrs und einer Umgestaltung des öffentlichen Parkraums in diesem Bereich, könnten die zahlreichen Parksuchverkehre stark reduziert werden. Dabei sollen die vorhandenen Parkhäuser in das Verkehrskonzept miteingebunden werden. Regelmäßige Verkehrskontrollen unter Einbeziehung der Radfahrenden sollten die neue Verkehrsordnung absichern helfen. Dies betrifft u. a. die Fußgängerzone zwischen Saalburgstraße und Uhrtürmchen, die bereits jetzt als Fahrradstrecke genutzt wird, und die daher auch auf die Verkehrsführung hin geprüft werden kann. Zusammen mit einer gestalterischen Aufwertung wäre das Ergebnis eine erhöhte Aufenthaltsqualität, die Anwohnenden, Besuchenden, den Gaststätten und dem Einzelhandel zugutekäme. Wichtig im Rahmen einer möglichen Umgestaltung ist eine prinzipielle Erreichbarkeit der Straßen mit dem Auto. Ferner sollten temporäre Stellflächen für Anlieferung, Pflegedienste und Handwerker ausgewiesen werden. Das Bewohnerparken soll eine angemessene Berücksichtigung finden; das Konzept der Quartiersgarage kann auf Grundlage einer hinreichenden Analyse der Parkraumsituation und der Auswertung der Daten in das Verkehrskonzept eingebunden werden. Ziel ist, durch eine Umgestaltung den öffentlichen Raum allen Nutzenden in angemessener Weise zugänglich und nutzbar zu machen und dadurch eine erhöhte Aufenthalts- und Lebensqualität zu erreichen, ohne den Verkehr in die den Superblock angrenzenden Quartiere zu verdrängen. Eine Umgestaltung sollte unter Einbeziehung von Verkehrsfachleuten und in einem professionellen Partizipationsprozess aller Beteiligten einschließlich des Ortsbeirats erfolgen. Anlage: [Quartiersausschnitt] Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1586 Beratung im Ortsbeirat: 4
Sehr große Pfütze in der Dörpfeldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5262 entstanden aus Vorlage: OF 778/10 vom 26.02.2024 Betreff: Sehr große Pfütze in der Dörpfeldstraße Der Magistrat wird gebeten, die sich bei Regen schnell ausbreitende und nicht abfließende sehr große Pfütze im Fahrbahnbereich der Kurve der Dörpfeldstraße zwischen dem ehemaligen Smart -Markt und dem Haus der Begegnung im Sozialzentrum mit geeigneten Mitteln zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1268 Aktenzeichen: 66-0
Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5269 entstanden aus Vorlage: OF 383/7 vom 27.02.2024 Betreff: Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Betreiber des Verteilerkastens an der Fußgängerampel Ecke Thudichumstraße/Trümpertstraße zu sprechen mit dem Ziel, diesen zu versetzen. Begründung: Wie im Ortsbezirk 1 an der Nordseite des Hauptbahnhofs (die FR berichtete am 23.02.2024, F13), so steht auch in Rödelheim an einem Fußgängerübergang ein Verteilerkasten so ungünstig, dass er den Aufstellungsraum für Fußgänger behindert und damit eine Gefährdung für Schulkinder darstellt. Der Fußgängerübergang ist ein Schulweg zur Michael-Ende-Grundschule und an einer sehr schwierigen Kreuzung aufgestellt, weil der Zulieferverkehr für den REWE-Markt diesen Bereich zum Einschwenken nutzt. Bei dem Ortstermin am 15.09.2023 wurde darüber hinaus erkennbar, dass häufig sogar der Fußgängerüberweg zum Rückwärtseinfahren in die Trümpertstraße genutzt wurde. Die schwierige Verkehrslage für Grundschülerinnen und Grundschüler (sowie ihre Eltern) würde dadurch etwas erträglicher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1204 Aktenzeichen: 32-1
Glasfaseranschlüsse in den nördlichen Stadtteilen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5252 entstanden aus Vorlage: OF 175/14 vom 26.02.2024 Betreff: Glasfaseranschlüsse in den nördlichen Stadtteilen Vorgang: V 685/23 OBR 14; ST 1702/23 Der Magistrat wird gebeten, beim Thema Glasfaseranschlüsse schnellstmöglich in die Umsetzung zu gehen. Die notwendigen administrativen Maßnahmen zur Umsetzung des Beitrittsbeschlusses sind der nächste Schritt, damit anschließend rechtsgültig die notwendigen Kooperationsverträge mit interessierten Telekommunikationsunternehmen geschlossen werden können. Begründung: Der Magistrat teilte dem Ortsbeirat in seiner Stellungnahme vom 14.8.2023, ST 1702, mit, er sehe den Breitbandausbau als "Teil der Daseinsvorsorge", den man nicht "dem Markt überlassen" wolle und ihn deshalb als "städtische Aufgabe" betrachte. Was auch immer das heißen mag, es gilt nun, zügig zu handeln. Denn das entscheidende Hindernis, welches den Fortgang des Glasfaserausbaus behindert hat, ist bisher der Umstand, dass die Stadt Frankfurt nicht der Gigabitregion beigetreten ist. Denn der Markt in Form mindestens eines interessierten Telekommunikationsunternehmens, das derzeit in Bad Vilbel Kabel verlegt, steht bekanntlich für den Ausbau des Netzes in den nördlichen Stadtteilen bereit. Jetzt ist es also an der Zeit, die administrativen und gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen zum Abschluss der notwendigen Kooperationsverträge schnellstmöglich zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 685 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1702 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1470 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 4
Ideen
Sanierung der Konstablerwache
Die Konstablerwache ist das Herz Frankfurts. Dorthin kommt man fast immer, wenn man in der Stadt bummelt, einkauft oder einfach nur spazieren geht. Der Platz sieht aber ziemlich miserabel aus: Verglichen mit anderen Plätzen in der Stadt wie Bornheim Mitte, dem Platz an der Alten Oper, dem Goethe-Platz oder sogar der Hauptwache, ist die Konstablerwache bei weitem der am wenigsten schönen Platz. Was könnte man machen? 1) Ein Springbrunnen in der Mitte (ähnlich wie am Opernplatz). Das dürfte den wöchentlichen Markt kaum stören. 2) Schöne Cafés für Jung und Alt drum herum. 3) Sanierung der Häuser um den Platz. 4) Klassische Musik am Eingangsbereich zur S- und U-Bahn (wie beispielsweise an einigen Stationen in Brüssel, Hamburg oder Bielefeld) 5) Fahrradweg durch den Platz bauen, schöne Sitzbänke stellen mit Bepflanzung
Es fehlt ein Geh- oder Radweg entlang der Vilbeler Landstrasse (B521) zwischen Bergen-Enkheim und Bad Vilbel, um gefahrlos zur Berger Warte zu gelangen
Es fehlt ein Geh- oder Radweg (selbst ein Seitenstreifen ist nicht vorhanden) entlang der Vilbeler Landstrasse (B521) auf der Strecke zwischen Bad Vilbel bzw. "Ausstellung Eigenheim und Garten" und Bergen-Enkheim (L3001) um ohne Gefahr zur "Berger Warte" zu gelangen. Genau auf dieser Teilstrecke ohne Geh- oder Radweg und Seitenstreifen liegt Frankfurts touristisches Ausflugsziel und gleichzeitig Frankfurts höchster Punkt: die "Berger Warte". Die Warte steht heute unter Denkmalschutz, das sie umgebende Gehölz ist von der Stadt Frankfurt als Naturdenkmal ausgewiesen; ist jedoch wegen fehlendem Geh-, Radweg und Seitenstreifen nur mit dem Bus zu erreichen obwohl sie keine 100 Meter nördlich von Bergen-Enkheim liegt. Mit der Buslinie 940, Haltestelle "Berger Warte" gelangt man direkt zur Berger Warte, steigt jedoch auf ein stark befahrene Strasse, der Vilbeler Landstrasse aus. Es ist nicht möglich (da zu gefährlich) von dieser Bushaltestelle die knappen 100 Meter entlang der Vilbeler Landstrasse nach Bergen-Enkheim in den Ortskern und die historische Marktstrasse zu laufen, da weder Geh- oder Radweg noch ein Seitenstreifen vorhanden sind. Somit ist die Berger Warte weder von Bad Vilbel kommend noch von Bergen-Enkheim kommend zu Fuß zu erreichen. Das kann nicht sein.
Eine schöne Uhr sollte her
Meine Mama (92) findet dass eine schöne große Uhr an der Konstablerwache und am Willy-Brandt- Platz fehlt. Des weiteren könnten die Sauberkeit einiger Plätze verbessert werden. Ganz dringend der Nürnberger Hof Torbogen zwischen Braubachstraße33 und 33a . Der stinkt ist schmuddelig und wir leider viel zu oft als Toilette benutzt. Es grüßt Dolores Columbrit Navarro (92J.)